9h*. 54 Erscheint täglich außer SomUags. Dem Gießener Anzeiger werden rm Wechsel mit dem SeMfche« Landwirt die Gießener Zamiiien- dlStler viermal in der Woche beigelegt. Rotationsdruck u. Verlag der Brüh l'schvr Unwers^Buch- u.Stein- druckeret lPietsch Erben) Redaktion, Expedition und Druckerei: Schulstraße 7. Adresse für Depeschen: Anzeiger Gießen. AernsprechanschlustNr.51. Mittwoch 5. März 1008 152. Jahrgang Erstes Blatt. SietzenerAnzeiger " General-Anzeiger ** Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen vezngspretsr monatli ch 7b Pf., vierteljährlich Mk. 2.20; durch1 Abhole- u. Zweigstellen nwnatlich 6b Pf.; durch die Post Mk.2.—viertel-', jährl. auZschl. Destellg., Annahme von Anzeige« für dis TageSnununer; bis vormittags 10 Uhr., Zeilenpreis: lokal 12Pf^ auswärts 20 Psg. Verantwortlich: für den polit. u. allgern.? Teil: P. Wittko; für .Stadt und Land" und „Gerichtssaal":R.D i t t- mann; sür den Anzeigenteil: Hans Beck. Auflage 7900. Gießen, den 4. März 1902. Betr.: Gehaltsregulierung und Pensions-, Witwen-« und Waisenoersorgung der Rechner der Landgemeinden rc. Das Grofcherzogliche Kreisamt Gießen an die Gemeinde-Einnehmer, Kranken-, Kirchen- und Spar-Kassen-Rechner, sowie Stiftungsrechner des Kreises. Soweit Sie mit der Erledigung unsres Ausschreibens vom 8. vorigen Monats, Amtsblatt ohne Nummer, im Rückstand sind, werden Sie hiermit entsprechend dringend erinnert, v. Bechtold. Einladung zur 8. Sitzung der Handwerkskammer auf Freitag de« 7. März 1002, vormittags 10V2 Nhr, in dem Sitzungssaals der Großh. Ceuttalstelle für die Gewerbe, Darmstadt Neckarstr. 3. Tagesordnung: 1. Mitteilungen. 2. Bericht über die Thättgkeit deS Vorstandes. 3. Erlaß einer Prüfungsordnung für die Meistcrhrüfimg. 4. Regierungsvorlage, betr.: "v. a) das Verdingungswesen, hier die Aufstellung von Preisverzeichnissen durch die Großh. Hochbauämter und die Mitwirkung des Handwerks hierbei; b) das Verdingungswesen, hier die Vergebung der UnterhaltungSarbeiteu. 5. Regierungsvorlage, betr. die amtlichen Bekanntmachungen der Handwerkskammer. 6. Vorlage, betr. Festsetzung der den Mitgliedern der Gesellen-PrüfungSausschüsie zustehenden Tagegelder und Reisekosten. 7. Verschiedenes: 1) Die Bestellung von Vorsitzenden und Stellvertreter derselben bei neu errichteten Gesellen-Prüfungs- ausschüffen; 2) Regelung deS HerbergswesenS; 3) Aufhebung der Fahrradsteuer für kleine Handwerker, sofern dieselben das Rad ausschließlich zu Erwerbszwecken benutzen; 4) Abänderung des Kursus der Hufschmiede. 5) Hausieren mit Backwaren; 6) Der Befähigungsnachweis; 7) Statutengemäße Ergänzung des BerufungS- ausfchusieS. Anmerkungen: 1. Etwaige Anträge müssen in bestimmt formulierter Weise bis spätestens 3. März bei dem unterzeichneten Vorsitzenden schriftlich eingereicht sein. 2. Im Falle der Verhinderung sind die Kammermitglieder um sofortige Mitteilung an den Vorsitzenden unter dessen persönlicher Adresie nach Mainz gebeten, da dieser gemäß § 9 Abs. 8 des Statuts die Ladung der Ersatzmänner selbst vor- zunehmen hat. Der Vorsitzende der Handwerkskammer. Jean Falk. Hessischer Landtag. Zweite Hessische Ständekammer. (Fortsetzung aus dem Parlamentsblatt) .. »0- Leun (fr w V.) wünscht, daß die Fortbildungs- schule zu Groken-Linden einem Wunsche der Einwohner- schäft entsprechend von 6-8 statt von 5-7 Uhr wie bisher gehalten wird. * Ministmalrat Breidert: Tie Anregungen der W- geordneten Frenah und Ulrich insbesondere hinsichtlich der Naptralverpslegungsftatwncn verfolge die Regierung mit großem Interesse und werde alles Kur Forderung derselben Weiten$1C ^gebrachten Beschwerden würden untersucht Ministerialrat Braun: Soweit sein Ressort in Be° trucht komme, habe er auf die vorgebrachten Wünsche des Abgeordneten Frenay folgendes zu erwidern: Es bestehe kerne Möglichkeit, daß ine Berichte der Gewerbeinspektoren frühzertiger erscheinen, da die Termine fest bestimmt und vom Reichsamt des Innern vorgeschrieben seien. Die Beruhte lagen vor und würden z. Zt. einer gleichmäßigen Bear- berwng unterzogen Anfangs Mai würden biefelben dann erscheinen. Hmslchtlich der gewerblichen Kinderarbeit habe er der einer anderen Gelegenheit darauf hingewiesen, daß dem Bundesräte bereits em Gesetzentwurf zugeganaen fei ??Lu^orge für die schulentlassene Jugend sei in praktischer HinsM schwierig, da es an geeignetem Personal fehle Zweckmaßigerweise werde sie der freiwilligen Hilfsthätiakeit der Konfessionen zu überlassen sein. Hinsichtlich der Reqe- ^6 dev Submissionswesens liege bezüglich des Lohnes der Arbeitszeit rc. ein neuer Erlaß den Han^lskammern zur Begutachtung vor. Der Ausbau der Koalitionsfreibeit falle rn die Kompetenz des Reiches. Wir hätten indes eine so große Versammlungsfreiheit in Hessen, daß von einer Hemmung der Bestrebungen der Arbeiterschaft nicht gesprochen werden könne. Was die Zusammensetzung der Gewerbegerichte anlange, so sehe das Gesetz in dieser Beziehung das Erforderliche vor. Dre angeschnittene Frage der gesetzlichen Regelung Id er Heimarbeiter falle in das Gebiet des Reiches. Die Regelung dieser Frage sei sehr schwierig und laufe zum Teil auf eine polizeiliche Beaufsichtigung des deutschen Familienlebens hinaus. Im Kreise Lauterbach habe man in dieser Beziehung bei den Hauswebern schlechte Erfahrungen gemacht und der Widerstand sei kaum zu bewältigen gewesen. Staatsminister Rothe erklärt, daß die Trennung des amtlichen Teils der Kreisblätter von dem nichtamtlichen Teil bereits vorhanden sei. Hierauf wird abgestimmt und der Eintrag des Ausschusses: bei Kapitel 23: Ministerium, 239 990 Mark zu bewilligen, angenommen. Es folgt Kapitel 24: Allgemeiner Fonds für Vertretungs- und Aushilfekosten. Der Ausschuß beantragt: Streichung von 6800 Mk. und Bewilligung von 103200 Mk. Der Antrag wird angenommen. Ter Äiisjchuß- antrag zu Kapitel 25: Regierungs- und Reichsgesetzblatt, deutsches Fahndungsblatt, die geforderten 11416 Mk. zu willigen, wird ebenfalls debattelos angenommen. Ebenso der Antrag des Ausschusses zu Kapitel 26: Porto-, Telegraphen- und Fernsprechgebühren mit einer Bewilligung von 90 000 Mk. unter Streichung der Mehrforderung von 1200 Mk. Kapitel 27: Hausverwaltung wird mit 16 530 Mk. angenommen. Bei Kapitel 28: Zentralbauwesen beantragt der Ausschuß: Titel 1 an den Kosten für laufende Unterhaltung 8328 Mk. Titel 3 für Erneuerung des Anstrichs des Kanzlei- ■ gebäudes 5200 „ Botanischer Garten 4450 „ Ludwigs-Georg-Gymnasium 4400 „ Titel 4 Landesirrenanstalt Heppenheim 4400 „ 4800 „ insgesamt 31578 Mk. zu streichen, mithin nur Bewilligung von 167791 Mk. Ministerialrat Eisenhut bittet, die Forderung für das Gymnasium nicht zu streichen; aus hygienischen Grunven sei die Herstellung der Bedürfnisanstalten unerläßlich. Der Antrag des Ausschusses wird sodann angenommen. Für Kapitel 29: Nichtstaatliche Bauten werden 2000 Mark bewilligt. Es folgt die Beratung des zweiten Abs chn iLts: Lokal- und Polizeiverwaltung, Kapitel 30: Provinzialdirektionen und Kreisämter, II. Titel 2: Kreis-- g e o m e t e r. Der Ausschußantrag in seiner neuen Fassung lautet: Es beantragt der Ausschuß: 1. in seiner Mehrheit: a) den Betrag von 216 000 Mk. (Kreisgeometer) in Einnahme zu bewilligen, mithin als Gesamtbetrag 2195 546 Mark 1n Einnahme zu stellen; b) bei der Ausgabe den Betrag von 2800 Mk. für eine neue Kreisamtmannsstelle zu streichen und den Betrag von 216500 Mk. für das Institut der Kreisgeometer zu bewilligen, mithin die Ausgabe in Hohe von 676 300 Mk. zu bewilligen; c) Den Zusatz zu Titel 1, Ziffer 9: „außerdem sind je 200 Mark Einkommen von Gebühren und anderen seither nicht pensionsfähigen Bezügen pensionsfähig" abzulehnen. 2. in seiner Minderheit: a) in Einnahme den Betrag von 216 500 Mk. zu streichen, mithin nur 3046 Mk. in Einnahme zu stellen; b) bei der Ausgabe den Betrag von 2800 Mk. für eine neue Kreisamtmannsstelle und den Betrag von 216 500 Mk. für Kreisgeometer zu streichen, mithin nur 459 800 Mk. zu bewilligen; c) den Zusatz zu Titel 1, Ziffer 9 abzutehnen. 3. Den Antrag des Abg. Häusel für erledigt zu erklären. Ministerialrat B r e i d e r t: Die Anstellung von Kreis- oeometern sei zuerst angeregt worden im Jahre 1894 durch den Finanzminister. Damals sei dem Antrag eine eingehende Begründung beigegeben worden unter Hinweis auf eine Verbilligung und rascheres Funktionieren. Im Jahre 1897 sei bann auf Antrag des Abg. Köhler-Langsdorf die Anstellung von Beremiguugsgeometern und 1900 die Schaffung von Katastergeometern erfolgt. Die Regierung sei den damaligen Anregungen und den Wünschen des Hauses durch die Einbringung der neuen Vorlage gefolgt. Die Mehrheit des Ausschusses sei überzeugt, daß diese Institution eine Belastung der Staatskasse nicht zur Folge haben werde. Diese Annahme beruhe auf ganz zuverlässiger Schätzung; es sei sogar nicht ausgeschlossen, daß die Sraatskasse eveitt. noch einen Ueberschuß erziele. Eine Anstellung von Geometern 2. Klasse als Assistenten sei vorläufig nur in beschränktem Umfang vorgesehen. Bewähre sich die Sache, dann werde man weitergehen, wenn man bcn finanziellen Effekt besser übersehen könne. Unser Katasierwejen sei zwar mustergrltig, aber man habe bis jetzt verabsäumt, ben Schritt zur Einführung von Beamtengeometern zu thun; in bieser Beziehung seien wir von ben süddeutschen Staaten überholt worben. Er empfehle dem Hause die Annahme der Vorlage, die den Interessen des Landes förderlich sein werde Abg. Häusel (nl.) erklärt: Durch die Einführung der Kreisgeometer werde einem längst gehegten Bedürfnis entsprochen. Abg. Jöckel (nl.), auf der Tribüne schwer verständlich, giebt seiner Sympathie für die Vorlage Ausdruck Abg. Mornewea (nl.): An und für sich sei ihm die Vorlage sympathisch, aber er habe zwei Bedenken. Er frage bei der Regierung an, ob der Geschäfts kreis bec Kreisgeo- metec auch auf Städte mit eigenem Vermessungspersonal ausgedehnt werden solle oder ob die stäbtifchen Aemter auszunehmen seien, b. h. ob ihnen bic entsprechenden Funktionen übertragen werden sollten. Des weiteren zahlten die Städte ihrem Personale Rnhegehalte. Wenn nun die Städte demnächst beantragen haben zu den Ruhegehalten der Kreis-, geometer, so entstehe dadurch für sie eine doppelte Belastung; es müsse alsdann den Städten ein entsprechender Teil des Ruhegehaltes für ihre städtischen Beamten aus der Staatskasse vergütet werden. Abg. Koch (nl.) wünscht eine Verringerung der Kreis- geometerstellen und beantragt, nur 18 solcher Stellen zu bewilligen, dadurch könne man die Geometer 2. Klasse mehr berücksichtigen. In Baden und Bayern habe man verhältnismäßig weniger. Ministerialrat Breidert: Abg. Koch habe nicht erwähnt, welche Arbeiten in Baden und Bayern den Geometern übertragen seien. Den Antrag Koch halte er füv eine Verschlechterung des Organisationsplanes. Abg. Weidner (fr. w. V.): Gegen die Vorlage habe er einige Bedenken. Wenn die Herren einmal Beamte feien, dann komme auch die Wanderlust nach Plätzen, wo weniger Arbeit fei; dadurch würden große Störungen hervorgerufen. Schon nach einem halben Jahre werden Forderungen? kommen nach Bureaiiräumen und Wohnungen. Der Antrag Koch sei ihm sympathisch, man solle es einmal mit der Hälfte versuchen. Schluß I1/4 Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch 9 Uhr mit der heutigen Tagesordnung. Parlamentarisches ans Hessen. Eine Vorstellung der Amtsaerichtsdiener deS Großherzogtums Hessen richtet sich oahin, 1. daß sämtliche seither' von den Amtsgerichtsdienern bezogenen Gebühren zukünftig zur Staatskasse vereinnahmt werben, 2. daß die Vergütung für Reinigung der Amtsgerichtslokale und die Bezahlung der Substituten auf die Staatskasse übernommen wird, 3. daß denjenigen Amtsgerichtsdienern, welche eine Dienstwohnung nicht haben, eine entsprechende Entschädigung zuteil wird, 4. daß die Amtsgerichtsdiener mit den Kanzlei-s dienern bei Kollegialgerichten hinsichtlich des GehalteS undi Kleidungsgeldes gleichgestellt werden. Eine Beschwerde des Leonhard Meisinger zu Annelsbach i. O. betrifft „ungesetzliche Behandlung an dem Amtsgericht zu Höchst i. O. und dem Landgericht zu Darmstadt. Abg. Köhler-Langsdorf beklagt sich erneut über den Geschäftsbetrieb und die Arbeits-Verteilung bei Feldbereinigungen. In einer längeren, an die 2. Kammer gerichteten „Anfrage" führt er u. a. folgendes aus: „Im Jahre 1895 beantragte ich beim Großh. Kreisamt zu Gießen für die Gemarkung Bettenhausen die Vornahme der Parzellenverniessung, um durcy sie, zu deren Ausführung der Staat zwingen konnte, die Feldbereinigung hervorzu- rufen. Daraufhin stellte der Gemeinderat zn Bettenhausen das Gesuch um dreijährige Fristbewilligung, die leider auch gegeben wurde; und erst zu Anfang 1900 wurde die Feldbereinigung dann endlich zur Abstimmung gebracht und mit einer ganz bedeutenden Mehrheit der ©timmen und des Besitzes genehmigt. Bettenhausen hat sine kleine Gemarkung mit sehr fruchtbarem und gleichmäßigem Boden. Meliorationen sind dort kaum mehr auszuführen erforderlich, da fast die ganze Gemarkung schon vor langer Zeit durchaus drainiert und der einzige voryandene größere Graben (Hohlwege fehlen gänzlich) zum größten Teile schon früher verfällt worden war. Man sollte nun annehmen, unter solch' günstigen Vorbedingungen und besonders auch bei der Kleinheit der Gemarkung würde die endgültige Neuregelung kaum die Spanne eines Jahres überschreiten. Doch weit gefehlt! Tenn schon spricht man allgemein, daß erst in 3, 4 oder gar erst in 5 Jahren der endgültige Abschluß zu erwarten stehe. Die Grundbesitzer hätten dann im ganzen also fast zehn unausstehlich lange Jahre mit Schmerzen und zu ihrem allergrößten Schaden zu warten gemußt, bis einmal der ersehnte neue Zustand eintrat. Die Verluste sind erfahrungsgemäß die allerbedeutendsten." Köhler führt zum Belege dafür nicht weniger als sieben Punkte auf und fährt dann fort: „Kurzum: Tie nächste Folge der Verzögerung bei Ausführung der Feldbereinigung ist der allgemeine wirtschaftliche Rückgang in den davon betroffenen Gemarkungen. Es tritt demzufolge, angesichts der an dem Beispiele von Bettenhausen gezeigten argen Schädigungen der Grundbesitzer, die Frage hervor, was zu tbun sei, um diesen Verzögerungen endlich einmal ein Ende zu machen? Gleich zweierlei Wege sind dazu einzuschlageu, empfehlenswert: a) entweder die Anstellung der doppelten Anzahl von Be-. reinigungsgeomcteru; b) oder die Ueberweisung folgender, bis jetzt noch von den Bereinigungsgeometern und ihren Gehülfen herzustellenden Arbeiten an die Privatgeometer 1. Klasse: 1. Die Aufnahme des Besitzstandes 2. die Herstellung der Zuteilungskarten, 3. die Herstellung des Melio-> rationsplans, 4. die Herstellung der Donitierungs-Brouil- lons." Köhler richtet an die Regierung die Anfrage, „ob dieselbe geneigt sei, durch Anordnung einer oder der anoerien der oben näher bezeichneten Maßnahmen den ruinösen. VerzögerungenbeiFeldbereinigungen endlich einmal und gründlich ein Ende zu machen?" Die Züchtervereinigung „Rh e i n h e s s i sch e s Stut-^ buch" bittet die Kammer, zu beschließen, daß „der Beschluß/ des Landtages betreffend die Verwendung staatlicher Mittel zur Bestreitung der Vorlagen für die Einfuhr von Zucht- foylen aus Oldenburg und Belgien dahin erweitert wird, daß die hierfür bewilligten Mittel auch für die Einfuhr' von Zuchtmaterial aus Rheinpreußen Verwendung findeu können." Der Zweite Ausschuß hat sich mit dem Gesetzentwurf betreffend die Anlegung und den Betrieb der Dampfkessel, sowie die Einrichtung und den Betrieb von Dampf- gefäßen befaßt und stimmt ihm im wesentlichen zu. Volttische Tagesschau. Die Tarifkommisfion will sich nicht photograph'eren lasten. Man schreibt uns aus Berlin, 4. März: Ein Photograph hat das Bild der Zolltarifkommission verewigen wollen; die Kommission versagte jedoch heute ihre Zustimmung. Im allgemeinen pflegen unsere Politiker nicht spröde zu sein gegen dergleichen Begehren; die Männer des öffentlichen Interesses lassen sich insbesondere gern ain Schreibtisch aibnchmen, mit tiefsinniger Miene, den Blick in weite Ferne gerichtet, Bücher und Schriften vor sich in geschickt arrangierter malerischer Unordnung. Im Sitzungsraum der Zolltarifkommission fehlt es freilich an solchen wirksamen Requisiten. Es kann Bescheidenheit gewesen sein, auf den Photographen zu verzichten, vielleicht aber auch die dunkle Empfindung, daß gerade die Tarifkommission im Publikum allmählich mehr zu einem Gegenstand harmlosen Ergötzens, als der Bewunderung geworden ist, und daß ein Bild, in illustrierten Zeitschriften oder in der Tagespoesse veröffentlicht, nicht allenthalben jene schmeichelhaften Komentare veranlassen möchte, auf die man doch rechnet, wenn man sich für die Oeffentlichkeit photographieren läßt. Zudem: es wäre ein unaufrichtiges Bild geworden. Die Mitglieder dieser Kommission, wo erregte Szenen, heftige Ge- schüstsordnungsdebatten nahezu an der Tagesordnung sind, in friedfertiger, gelassener Haltung an ihren Plätzen — das hätte ja ganz und gar nicht den Vorstellungen von diesem kleinen „Kriegsschauplatz" entsprochen . . . Heute gab es wieder eine der so beliebten Erörterungen über den Vorsitzenden der Kommission, den Alig. Rettich. Wohlgezählt elf Mal hatte Herr Rettich, wie Dr. Müller-Sagan konstatierte, den Platz verlassen, um sich mit Gesinnungsgenossen zu beraten. Abg. Stadthagen (Soz.) säumte nicht, seinen bekannten Protestruf zu erheben gegen die „unerhörte Vergewaltigung" der Minderheit. Bei alledem wurde auch noch eine Reihe von Zollerhöhungen auf landwirtschaftliche Produkte, so auf Malz, gegen die „Warnungen" der Regierungsvertreter, durchgesetzt. Aus dem Lager der Regierung wird z. Zt. eine für die Situation charakteristische Aeußerung berichtet: „Wir wollen sehen, wie weit sie es treiben." Da wird man noch eine schöne Weile zusehen können. Von anderer Seite wird geschrieben: Für die agrarkonservative Presse ist jetzt auf der ganzen Linie tue Parole ausgegeben: „Zeit gewonnen, alles gewonnen." Die „Kreuzztg." ist zu folgendem „Notausgang" gekommen: „Wenn die Regierungen durchaus keine Erhöhungen der landwirtschaftlichen Mindestsätze, über die der Vorlage hinaus, zugestehen wollen, so muß der notwendige Ausgleich in der Herabsetzung der geplanten I n - dustriezölle gefunden werden. Das wäre das wenigste, was die Landwirtschaft verlangen könnte und müßte." Aus Montenegro. Bekanntlich ist die Herzogin Jutta zu Mecklenburg mit dem montenegrinischen Thronfolger Danielo, deni dritten von 9 Kindern des regierenden Fürsten Nikolaus L, verheiratet, die auch deshalb zur „orthodoxen" Kirche übergetreten ist. Glicht iveniger als sechs Staatsminister sorgen für das Wohl der 200 000 Montenegriner, über die Jutta von Mecklenburg Ländesmutter sein soll. Wegen dieser sechs Minister wäre also dies Ländlein eigentlich das am gründlichsten und sorgfältigsten regierte Volt der Welt, ein wahrer Musterstaat. Aeußcrlich ist alles nach europäischem Zuschnitt, nur darf man es nicht in der Nähe ansehen. Wie Jutta gebettet ist, das zeigt am besten folgender Bericht des „Reichsboten": So sehr das ganze Ländchen in materieller Hinsicht von Rußland abhängig ist, am allermeisten ist es der Fürst. Er braucht Geld, nochmals Geld unb abermals Geld. Man jagt, seine offiziellen Einkünfte betrügen etwa 200 000 Mark jährlich; das reicht natürlich für einen „Hof", der europäischen Anstrich haben will, nicht weit; aber wundern muß man sich doch, daß trotz der russischen Unterstützungen die Ebbe ein dauernder Zustand in der fürstlichen Kasse geworden ist. Sogar die Hochzeit des Erbprinzen mußte — wie damals die Zeimngen berichteten — auf Borg aus- genchtet werden. Bei der Wahl, die der Erbprinz traf, sollen die materieller! Rücksichten auch keine siebenfache gewesen sein. Seine Verhälmisse sind ebenfalls, wie es heißt, nicht die geordnetsten, und es sieht wirklich aus, als ob diese Heirat ein Ho ff nungsanker für das ganze fürstliche Haus gewesen wäre, aus Verlegenheiten herauszukommen, deren man aus eigener Kraft nicht mehr Herr zu werden imstande ist. Diese Hoffnung hat sich aber nicht erfüllt. Zn der Heimat der Erbprinzessin, in Strelitz, hat man die Lage der Dinge erkannt und scheint keine Lust zu verspüren, Wasser in ein Sieb zu schütten: statt der reichen Mitgift werden nur die Zinsen verabfolgt. Die Erbprinzessin, die als Deutsche ohnehin nicht auf Rosen gebettet ist, hat unter den getäuschten Erwartungen ihrer zukünftigen Unlerthanen doppelt zu leiden, und der Erbprinz selber ist auch nicht beliebt. Er liebt es nämlich, wo es irgend geht, den gebildeten Europäer zu zeigen, was ihm freilich nur mangelhaft gelingt und keinen anderen Erfolg hat, als seine Landsleute gegen ihn auszubrnrgen. Diese verzeihen ihm die Geringschätzung der heimischen Zustände und Sitten um so weniger, als seine körperliche Schmächlnchkeit seinem Ansehen starken Abbruch thnt: ein kriegerisches Volk will auch bei seine,a Fürsten körperliche Kraft sehen. Es kommen also manche Umslärrde zusammen, die die Aussichten des Erbprinzen in keinem erfreulichen Lichte erscheinen lassen. Sein Brilder, Prinz Mirko, hat sich die Sachlage zu nutze gemacht: er güt als das Haupt der Unzufriedenen, unb von der Feindschaft der beiden Brüder dringt ab und zu etwas an die Oeffentlichkeit. Vor einiger Zeit war sogar von einem Duell der Brüder die Rede, dann hieß cs, es sei „bloß" eine Prügelei gewesen, nun verlautet, daß diese Gerüchte auf einen heftigen Wortwechsel zurückzuführen seien, der bald nach der Hochzeit des Erbprinzen stattgefunden habe und in dessen Verlauf die beiden zu den Revolvern gegriffen hätten; nur dem Eingreifen des Fürsten wäre es zu danken gewesen, daß es nicht zum äußersten gekommen sei. Vorläusig dürfte die Thronfolge noch nicht brennend werden. Fürst Nikita steht noch int rüstigen Alter — er ist 60 Jahre — und hat nach menschlicher Berechnung noch gute Zeit vor sich. Also vorläufig wird die deutsche Prinzessin noch nicht die Verlegenheiten einer montenegrinischen Landesmutter kennen lernen. Die Leiden wegen des mageren montenegrinischen Hofportemonnaies kann sie ja schon als Erbprinzessin durchmachen. Ern Franenarzt vor G.richt. Das Urteil im Prozeß gegen Prof. Dr. Dührssen in Berlin lautete, wie wir bereits gestern mitteilten, auf Freisprechung. Der Vorsitzende begründete dies dahin: Bei der thatsächlichen Beurteilung sei der Gerichtshof davon auSgegangen, daß den Angaben der Frau N. nicht voller Glauben zu schenken sei, da sie sich in verschiedenen Punkt«, wi-ersprschen habe. Vom rechtlichen Standpunkte aus könne in Frage kommen, ob vorsätzliche oder fahrlässige Körperverletzung vorliege. Der Vorsatz falle in dem Augenblick, wo angenommen wird, daß der Angeklagte die Einwilligung zur Operation hatte. Das habe der Gerichtshof angenommen; er habe nach den Bekundungen des Dr. Pau,, nicht nur glauben können, daß die Einwilligung erteilt sei, sie sei vielmehr thatsächlich auch erteilt worden. Was die Fahrlässigkeit betrifft, so stelle sich der Gerichtshof in wissenschaftlicher Beziehung ganz auf den Standpunkt der Gutachten der beiden medizinischen Körperschaften, komme aber trotzdem nicht zu demselben Schluß, weil die thatsächlichen'Voraussetzungen, von denen sie ausgegangen, in der mündlichen Verhandlung sich in wesentlichen Punkten als unrichtig erwiesen haben. 'Das beziehe sich u. a. auf die Annahme, daß der Angeklagte die Patientin vor der Operation nicht untersucht und nicht Kenntnis von der Krankengeschichte genommen habe. Der Gerichtshof nehme auch an, daß die Operation nicht ungefährlich sei und geringe Aussicht auf Erfolg bot; damit sei aber noch nicht die Fahrlässigkeit erwiesen, denn der Angeklagte sei in dieser Opcrationsmethode Autorität. Nach dem Ergebnis der Verhandlung sei eine Schuld des Angeklagten nicht erwiesen, dieser habe vielmehr alles gethan, ivas er nach den Pflichten eines gewissenhaften Operateurs thun konnte. Wenn er in seiner Verteidigung und im Kampfe um sein vermeintliches Recht nicht stellenweise zu weit gegangen wäre, würde er sich vielleicht diese Hauptverhandlung erspart haben. e * * Aus der Verhandlung selbst seien noch zunächst die weiteren Zeugenaussagen verzeichnet. Frl. Sonnenberg, Oberin in der Klinik des Angeklagten, hat das Nationale der Zeugin N. ausgenommen, als sie die Klinik aufsuchte. Sie sei nach der Operation durchaus nicht empört darüber gewesen, als sie hörte, was mit ihr vorgenommen worden sei, habe vielmehr gesagt, sie wäre froh, wenn sie nur gesund werde. Auf Befragen der Verteidigung erklärt Sic Zeugin, daß Dr. Dührssen für seine Operation kein Honorar erhalten habe. Einige vernommene Wärterinnen haben von einer besonderen Empörung der Frau N. nichts bemerkt und stimmen darin überein, daß der Angeklagte in der Behandlung von Patienten dritter Klasse keinerlei Unterschied mache mit den Patienten zweiter und erster Klasse. Das Gutachten des Medizinalkollegiums schickt voraus, daß in der Art der Ausführung der Operation selbst dem Angeklagten kein Vorwurf zu machen sei. Bei allen solchen Operationen seien gewisse Gefahren vorhanden, für die der Operateur nicht verantwortlich gemacht werden könne. Aber auf Grund des Aktenmaterials habe sich das Medizinalkollegium dahin entschieden, daß eine Berechtigung zur Operation in diesem Falle nicht vorgelegen habe — dafür spreche zunächst der anatomische Befund über den Krankheitszustand. Es stehe fest, daß derartige Zustände, wie sie hier bei der Patientin vorlagen, ohne jegliche Beschwerden bestehen können. Es gebe nur zwei Berechtigungen, in solchen Fällen zu operieren. Erstens, wenn Beschwerden bei der Patientin vorliegen. Nach dem Aktenmaterial lag die Sache aber so, daß die Patientin klinisch gesund war. Zweitens bleibe dann nur übrig, die Frage der Kinderlosigkeit. Der Angeklagte habe selbst den Fall für schwierig erklärt und sich dahin geäußert, daß die Aussichten für die Erfüllung des Wunsches der Patientin nach Kindersegen minimal gewesen seien. Wenn dies richtig sei, so könne eine Be- rechtigrmg zu dieser Operation nicht anerkannt werden. Was die Frage der Gefahr betrifft, so lasse sich solche nicht wegschaffen, selbst wenn jemand noch so viele glückliche Operationen vorgenommen habe. Nach Ansicht des Medizinalkollegiums hätte die Einwilligung der Frau beziehungsweise ihres Ehemannes zu der Operation nachgesucht werden müssen, er hätte sich auch nicht auf die Anamnese eines andern Arztes verlassen dürfen, selbst wenn dieser, wie in diesem Falle ein früherer langjähriger Assistent des Angeklagten gewesen ist. Der Operateur müsse sich nur auf sich selbst verlassen. Das Obergutachten der wissenschaftlichen Deputation kommt zu dem Schluß, daß in der Ausführung der Operation selbst kein Kunstfehler zu erkennen sei, sie hält es nicht auf alle Fälle für notwendig, daß der Angeklagte der Patientin oder dem Ehemann Mitteilung über die Sachlage hätte machen und die Genehmigung zu der schwierigen und nur minimaler Aussicht auf Kindersegen bietenden Operation nachsuchen müssen. Es könne ja wohl unter Umständen vorkommen, daß ein Arzt in einer Zwangslage eine Operation schnell vornehmen müsse, aber der Angeklagte hätte die Zwangslage vermeiden können, wenn er vor der Operation nach eigener Untersuchung den Ehemann oder die Patientin über die Aussichten der Operation aufgeklärt und ihren Willen eingeholt hätte. Um Mißverständnisse zu beseitigen, hätte auch zweckmäßig vorher ein mündliches Examen mit der Patientin angestellt werden sollen, um ihren Gesundheitszustand im allgemeinen festzustellen. Er mußte nach der in der Narkose vorgenonnnenen Untersuchung sich sagen, daß die Operation eine schwierige sei, und deshalb sei er zu einer eigenmächtigen Vornahme des Eingriffs nicht berechtigt gewesen und müsse für die schwere Ge- sun dh eitssch ädi g u n g verantwortlich gemacht werden. Geh. Rat Prof. Dr. Fritsch-Bonn: Wenn es auch vorzuziehen sei, daß der Operateur vor der Operation die Patientin selbst über ihren Leidenszustand befragt, so müsse man doch auch berücksichtigen, daß in den Kliniken eine Kollektiv-Verantwortlichkeit bestehe und der die Kranke befragende Assistent die volle Verantwortlichkeit für das hat, was er mitteilt. Wenn Dr. Pautz, der längere Zeit Assistent bei dem Angeklagten gewesen, diesem die Frau zu einer ganz bestimmten Operation zuschickte, so konnte er wohl annehmen, daß die Frau, bezw. deren Mann vollkommen über die Art und die Aussicht der Operation unterichtet war. Da der Ehemann die Beseitigung aller Leiden wünschte, so könne die vorn Angeklagten vorgenommene Operation nicht für vollkommen unberechtigt erklärt werden. Die Frage der Gefährlichkeit oder Ungefährlichkeit einer Operation könne nur an der Hand der Statistik beurteilt werden. Nach der Statistik seien die Erfolge des Angeklagten gute, nach seiner Ansicht aber hätte er nach Lage der Dinge annehmen müssen, daß die Aussicht, hier die Sterilität durch eine Operation zu beseitigen ziemlich ausgeschlossen wäre. Gegen die Behauptung des Angeklagten, daß er die Operation nicht für gefährlich und nicht für ganz aussichtslos gehalten, könne man nichts sagen, denn es handle sich da um wissenschaftliche Heberzeugung. Hatte Prof. Dührssen die Heberzeugung, daß er hier operativ heilen könnte, so mußte er nach seiner Ueberzeugung handeln. Der Angeklagte hebt hervor, daß Dr. Pautz nach längerer Behandlung der Frau zu dem Entschluß gekommen war, ihm diese Frau zu einer ganz bestimmten Operation zuzusenden. Daraus habe er schon entnehmen können, daß die Frau mit der Operation einverstanden war. Durch die von ihm in der Narkose vorgenommene Untersuchung an der Frau habe er ganz genau festgestellt, daß alles so lag, wie Dr. Pautz vorausgesetzt hat. Staatsanwalt Dr. Kurx nimmt zur Schuldfrage das Wort: Niemand im Saale werde besondere Sympathien mit den Eheleuten N. haben, wenn es auch bedauerlich sei, daß die Frau sich nach zwei Jahren noch in schlechterem Gesundheitszustände befinde als vor der Operation. Der Angeklagte habe in seiner Verteidigung seine Ansicht über die Machtvollkommenheit des Arztes dadurch bekundet, daß er sagte: er habe vor einiger Zeit sogar gegen den Willen und das Wissen einer Patientin operiert. Es sei ein Verdienst dieser Verhandlung, daß er nun wohl von diesem Standpunkte zurückgekommen fein werde, denn der Arzt sei nicht berechtigt, ohne Wissen und Willen der Patientin Operationen vorzunehmen. Es müsse ihm zum Vorwurf gemacht werden, daß er die Narkose vorgenommen habe, ohne daß er vorher mit der Patientin ein Wort über ihre Wünsche, ihren Zustand und die Aussichten der Operation gesprochen hatte. Er fei erst hinzugetreten, als die Frau schon in der Narkose gelegen, und habe sofort festgestellt, daß die Operation technisch schwierig sein und wenig Aussicht bieten werde. Gleichwohl sei er sofort zur Operation übergegangen und dann durch die sich zeigende große Blutfülle überrascht worden. Der leidende Teil der Menschen, der von der Kunst des Arztes Gesundheit erhoffe, werde es nicht verstehen, wenn der Arzt zu einer Operation schreite, indem er sich auf die Mitteilungen einer Mittelsperson stütze. Da seien doch den Mißverständniffen Thür und Thor geöffnet. Es sei ein alter Satz: „Wer sich auf andere verläßt, ist bald verlassen I" Welche unabsehbaren Folgen könnten für Arzt und Patienten daraus entstehen! Der Hauptzweck der Operation war der Wunsch nach Kindersegen, em zwingender Grund zur Operation, die keinen Aufschub duldete, habe nicht vorgelegen und in die Zwangslage, die sich schließlich ergeben, habe sich der Angeklagte selbst hineingebracht. Nachdem er gesehen, daß die Operation schwierig war und minimale Aussicht auf Erfolg bot, hätte er die Patientin aus der Narkose erwecken und ihr Einverständnis zur Operation nachsuchen müssen. Die Hilfsbereitschaft des Arztes sei gewiß eine anerkennenswerte Sache, aber sie finde doch ihre Grenzen an der fremden Persönlichkeit und dem fremden Willen. Wer sich in die Behandlung eines Arztes begebe, begebe sich nicht in dessen unbegrenzte Machtvollkommenheit. Der Angeklagte habe die ärztliche Pflicht gehabt, sich über den Willen der Patientin Klarheit zu verschaffen. Die Vernachlässigung dieser Pflicht sei eine Fahrlässigkeit, wofür der Angeklagte verantwortlich fei. Mit Rücksicht auf die ausgezeichneten Verdienste, die sich Prof. Dr. Dührssen um die leidende Menschheit erworben habe und sicher noch erwerben werde, beantrage er gegen denselben eine Geldstrafe von 300 Mark. Die Verteidiger plädieren nachdrücklichst für Freisprechung des Angeklagten. Sie führen an der Hand der Ergebnisse der mündlichen Verhandlung aus, daß von den Borwürfen nichts übrig geblieben ist, was eine strafbare Handlung des Angeklagten begründen könnte. Der Angeklagte, der in diesem Falle seine Kunst und seine Zeit ohne jedes eigennützige Interesse eingesetzt habe, um eine Patientin ihrer Gesundheit entgegenzuführen, habe auf Grund der Mitteilungen des Dr. Pautz und des ganzen Verhaltens der Zeugin nach ihrer Ausnahme in der Klinik durchaus annehmen müssen, daß eine Genehmigung der Patientin zur Operation vorlag. Selbstverständlich müsse sich ein Patient, der sich einer solchen Operation unterworfen, in Blanco auch allen den Maßregeln unterwerfen, die der Operateur nach dem Stande der Wissenschaft und seinen subjektiven Erfahrungen für nötig halte. Wolle man hier den Angeklagten verurteilen, so würden sich in Zukunft die Operateure von jedem Patienten einen schriftlichen Revers geben lasten müssen. Die Gutachten der beiden sachverständigen Körperschaften haben es unterlassen, den subjektiven wissenschaftlichen Standpunkt des Angeklagten, der bezüglich der hier fraglichen Operationsmethode Autorität sei, zu berücksichtigen. Professor Dührssen habe nach seiner wissenschaftlichen Erfahrung die Ueberzeugung gehabt, daß die Operation nicht gefährlich und auch nicht aussichtslos zur Behebung der Sterilität sei, er habe zweifellos die Einwilligung zur Operation gehabt, das beweise schon die Thatsache, daß ihn die Zeugin über ihr Alter belogen habe, um ihn zur Vornahme der Operation williger zu machen. Der Angeklagte habe sich durchaus nach jeder Richtung hin auf dem Boden feiner ärztlichen Kunst und.des Gesetzes gehalten. In seinem Schlußwort verwahrt sich Professor Dr. Dührssen dagegen, daß er sich nach irgend einer Richtung hin strafbar gemacht habe. Er verfolge den Grundsatz, kein Organ, wenn es nicht unabwendbar sei, zu opfern. Er habe die Genehmigung zu der Operation gehabt und habe die größere Operation vorgenommen, um die Patientin aus Lebensgefahr zu befreien. Er bedauere, daß die Patientin schlimme Folgen aus der Operation gehabt habe; dafür könne er aber nicht, denn unfehlbar sei niemand. Er sei stets bestrebt, den Kranken zu helfen, und habe nichts gethan, desten er sich vom Standpunkte der Wissenschaft und der Moral irgendwie zu schämen hätte. können das schönste Gesicht verunzieren, a-oaie! und obgleich man jeben Tag von einer Seife oder Salbe gegen Hautunreinigkeiten in den Zeitungen liest, so hat es bis heute noch nichts gegeben, welches so viel Zeugnisse über seine Wirksamkeit gegen Mitesser und sonstige Hautunreinig- fetten besitzt als Oberweyers Herbaseife. So schreibt einer, der früher sehr von diesem Hebel geplagt war. „daß er nach kurzem Gebrauch der Herbaseife von den lästigen Pickeln befreit war und das Mittel allen an seinem früheren Hebet Leidenden empfiehlt." 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Auaebot der Arbeitnehmer: 2 Schlosser, 1 Schneider, 1 Vslailerer, 1 Fuhrtnecht, 4 Taglöhner, 1 Laufirau. »« «-b-ilg-b-r- 1 Mäder, I Schmied, I SKue.- ber I Schr-m-r, 1 Fuhrknecht, 1 Packer, 1 Lienstmadchen, 1 Laus- Mädchen, 4 Lausfrauen. . Lehrling e: 1 Friseur, 1 Glaser, 1 Schmied. Friedhof. Die Zusammenkunft ist auf der Straße nach £id) zweiqung nach der Kaserne, woselbst auch die zwei stucke Land an der alten Marburgerstraße neben dem neuen p-rredhoi mit verpachtet werden. Bezüglich dieser zwei Stucke Land wird der Feldschütze Appel etwa gewünscht werdende Auskunst erteilen. Gießen, am 4. Marz 1902. 1856 Großherzoglrche Bürgermeisterei Gießen. Mecum. Bekanntmachung. Samstag bat 8. März 1902, nachmittags 2 Jahre verpachtet werden. Die näheren Bedingungen verden im Termin bekannt Nies. 1815 Lollar, den 3. März 1902. coßh. Bürgermeisterei Lollar. Die si«Iz-8ttßeigemg )om 25. und 28. Februar in >er Oberförsterei Schiffenberg st genehmigt. Die Abfuhrcheine können vom 10. März xn bei den zuständigen Hebe- tellen bezogen werden. Die lleberweisung des Holzes er- dlgt Dienstag den 11. d. Mts., norgens 8 Uhr. Gießen, den 1. März 1902. Nr. Oberförsterei Schiffenberg. Heyer. 1844 Wn-ÄWe. Auf dem Wege des schriftlichen Meistgebots sollen ca. 50 Centn er Lichen - Lohrinde aus Distrikt stlteverg (direkt an der Wetzlar- hohensolmser Kreisstraße, 10 Kilometer von Wetzlar) versteigert werden. Auf Wunsch wird die Lohe nach Gießen, Wetzlar, Herborn und gleiche Entfernungen anae liefert. Gebote pro Gentner und nähere Anftagen sind bis zum 20. März 1902 zu richten an die 1846 Fürstlich Solmfifche Oberförsterei Hohensolms. Hohversteigerung Mittwoch den 12. März, vormitt. 9 Uhr anfangend, wird in den Distrikten der Gemeinde Mainzlar nachfolgendes Stammholz versteigert : 8 Buchenstämme. 13 Eichenstämme. 73 Nadelstämme. 594 Nadel-Derbstangen. 1729 Nadel-Reisstangen. Donnerstag, 13. März, Vormitt. 9 Uhr anfangend, wird nachfolgendes Brennholz versteigert: 201 rm Buchen-Scheit. 86 „ Eichen-Scheit. 135 „ Buchen-Knüppel. 46 H Eichen-Knüppel. 36 „ Aspen-Knüppel. 53 „ Nadel-Knüppel. 5900 Stück Buchen-Wellen. 1785 „ Eichen-Wellen. 2005 „ Nadel-Wellen. 1050 „ Aspen-Wellen. 55 rm Buchen-Stöcke. 56 „ Eichen-Stöcke. 29 „ Nadel-Stöcke. 8 „ Aspen-Stöcke. Der Anfang ist jedesmal am Waldeingang an der Kreisstraße nach Treis zu. Bemerkt wird, daß sich bei den Reisstangen sehr schöne Bohnenstangen und bei dem Eichen-L-cheit schönes Küferholz befindet. Mainzlar, 1. März 1902. Gr. 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März, vormittags 10 Uhr anfangend, sollen in den Distrikten Rothebusch, Eichwald und Antrefferkopf nachverzeichnetcHolz- ortimente versteigert werden: 26 Kiefernstämme von 19 bis 25 cm Durchmesser und 7 bis 14 m Länge. 647 Fichten-Derbstangen von 7 bis 12 cm Durchmesser und 8 bis 16 m Länge. 300 Fichten-Reisstangen von 4 bis. 6 cm Durchmesser und 4 bis 8 m Länge. Ferner Brennholz: 8 rm Buchen-Scheit. 52 „ Nadel-Scheit. 419 „ Nadel-Knüppel. 100 ,, Eichen- und Nadel- Reiser. 112 „ Nadel-Stöcke. Zusammenkunft vormittags 10 Uhr im Distrikt Antrefferkopf, auf der oberen Schneise. Geilshausen, 3. März 1902. Gr.Bürgermeisterei Geilshausen Wagner. 1811 Verkaufsstellen: Löwen-Drogerie. 1625 Bietoria-Drogerie. v PREISE 75 Pf. UM V M' Frische Eier,2ITÄ" 0772 Schloßgasse 7. tont NMIcii vorzüglicher Herobrand zu Mk. 1.20 per Ctr. franko Keller offeriert Keinr. Kof, Kohlenhandlg. 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