Zweites Blatt. 152. Jahrgang 323 Freitag 4. Juli 1003 Nr 154 •rfjint tLgllch auf Sonntags. Dem Üßener Anzeiger werdeim Wechsel mit dem loschen Landwirt die Glener Kamillen- blätteviermal in der W-e beigelegt. Rotatisdruck u. Verlag dl B r ü h l'sehen Unive-Buch- u.Stein» drucket (Pietsch Erben) Rebabn, Erpeditio« ui Druckerei: Schlstratze 7. Adref für Depeschen; «uztger Gieße«. Ferrspchansckluß Nr. 6L JgjwaHBr ö 1KsT Q monaltlch7bPs.,viertel GletzenerMmgerW W General-Anzeiger " “SSS- v v für den polit u. allgem. Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Netzen ZWZ W ' Kr zeigenteil: Hans Beck. )U Heutige Yummer umfaßt 10 Seiten. De Annahme der Wahlrechtsvorlage. -tt- Gießen, 4. Juli. Die Zweite Kammer hat, wie wir gestern bereits unseren Lsern infolge eines Original-Telegramms mitteilen hinten, die gesamte Wahlrechtsoorlage mit 33 egen 3 Stimmen definitiv angenommen, mit Usschluß des in der ersten Lesung hineingebrachten Zusatz- Ltikels, Wahlpflicht betreffend. Es ist also anders gekommen und bester, als man nach in Dienstagsoerhandlungen befürchten mußte, in denen die s scherzhafte als ungeheuerliche Thatsache zur Wahrheit ttrbe, daß dieselbe Zweite Kammer, die da saß in voller ^rrlichkeit des Sommersonnenlichtes und — um mit Lessing z reden — mit ernsthaftester Miene ernsthafteste Dinge auf ds ernsthafteste traktirte, ihre eigene Existenz verleugnete. Sc hatte sich selber aus der Welt gestrichen, nach Nirgendheim vcsrtzt, „selbstmörderisch groß", wie Björnson in seinem ineessantenDrama „Der König" sagt — Gott sei Dank aber mr uif dem Papier. Denn schon am anderen, gestrigen Tage haben sich die Herren, die sich selber, plötzlich geistlck, wie die übel berüchtigten Gesundbeter, zum Geistechor erklärt hatten, aus ihre von niemandem gut ab* zuleugende Existenz besonnen. Und dieser komische Beschluß der Dseinslosigkeit hat außerordentlich günstig auf das Gemüt userer Volksboten gewirkt. Sie haben uns gestern das hiß ersehnte allgemeine direkte Wahlrecht geschert! Per vielleicht sagt die Erste Kammer, und das ist nur zu wapscheinlich: „Nicht geschenkt!" Denn sie, die zum Denken berufene, lenkt, und die zum Lenken berufene Re- gierum denkt! So ist's einmal auf dieser besten Welt als starre krbestimmung festgestellt! Wir dürfen aber darauf vertraun, daß, wie mit aller Bestimmtheit verlautet, unser Groß erzog, als ein fein Volk und dessen Willen hoch- haltendr Regent, der Einführung des direkten Wahlrechts lebhaft entgegensieht. Und dieser Umstand giebt uns Hoffnung ruf die schließliche Gesetzwerdung des ganzen Entwurfes Srei „Volks"-Vertreter haben gegen den Gesetzentwurf gestimmt Ihre Namen werden dereinst in der hessischen Spezillgeschiche keinen guten Klang erhalten; fortleben aber w rd dieses Triumvirat als jene seltenen Männer, die, gleich ihren einsichtsvolleren Zeitgenossen auf der ersten Stufe des 2C Jahrhunderts stehend, weniger an der politischen Reife de! Volkes als an der eigenen zu zweifeln Grund hatten. In Form der Regierungsvorlage ist in der zweiten Leung, — eine dritte giebt es ja bekanntlich, nach Art. 45 de; Gesetzes, betr. die landesständische Geschäftsordnung, bei uni in Hessen nicht — das ganze Gesetz angenommen worden, also mit samt der Vermehrung der Äbgeordnetenzahl um Ans, d. h. auch mit einem zweite n Gießener und Wormser Vertreter, und auch mit samt dem ebenso viel imftrittenen Artikel 6, d. h. mit den durchaus begründeten iekannten Voraussetzungen zur Stimmberechtigung (©teuer* mckstondsklausel und Wahlberechtigung vom 25. Lebensjahre ib). Dagegen haben sich natürlich vornehmlich die Sozialdemokraten erklärt, die, wie ihr Dr. David, der frühere Aießener Gymnasialoberlehrer, sagte, dem ganzen Entwürfe mit einem nassen und einem trockenen Auge gegenüberstanden; mi: der Wahlpflicht dagegen sei es nicht so eilig, die käme „mit der Zeit sowieso". In der ersten Lesung war dieser Antrag mit 29 gegen 4 Stimmen angenommen worden. Jetzt ist er gefallen. Der verstorbene preußische Minister des Innern Herrfurth ist vor Jahren, als er sich bereits im Ruhestand befand, für die Einführung der Wahlpflicht eingetreten. Er vertrat die Ansicht, daß die Einführung der Wahlpflicht aller Wahrscheinlichkeit nach eine Zurückdrängung der Sozialdemokratie bewirken würde. Es ist schwer, ein allgemeines Urteil darüber abzugeben, wem die Einführung der Wahlpflicht zu gute kommen würde. Es ist ja richtig, daß die Sozialdemokraten, die mit einer Art Fanatismus Wahlkämpfe führen, den größten Teil ihrer Anhänger an die Wahlurne heranbekommen, während in der bürgerlichen Wählerschaft mehr Gleichgiltigkeit und Abneigung gegen alles Wählen vorhanden ist. Diese Regel erleidet ober auch mannigfache Ausnahmen. Beispiele lassen sich in Mengen anführen. Es ist auch sehr die Frage, ob nicht der Wahlzwang und die auf die Wahlenthaltung gesetzte Bestrafung gerade den Sozialdemokraten Anhänger zuführen würde. Wir Deutschen sind gegen Zwang sehr empfindlich und es könnte eine große Menge von Wählern geben, die, ungehalten darüber, daß man ihnen nicht den freien Willen läßt, gerade deshalb für die Sozialdemokraten stimmen. Man vergesse auch nicht, daß mit diesem Mittel der Wahlpflicht bereits eine Probe gemacht worden ist. In Belgien hat s. Z. bei den Wahlen gerade auf Grund der Wahlpflicht die Sozialdemokratie außerordentliche Erfolge errungen. Es entsteht auch die Frage, welche Kosten dem Staat aus der Einführung der Wahlpflicht entstehen würden. Wie viel neue Beamte muß man dann wohl haben, um alle diese Strafen zu erkennen und beizutreiben. Es würde, wenn der Rechtsweg mit kontradiktorischem Verfahren zugelassen ist, Tausende von Prozessen nach jeder Reichstagswahl geben. Herrfurth führte s.Z. zur Begründung an, daß ein Teil der bisherigen Wahlagitation, die scharfe Kontrolle der Wahlhandlung und das geräuschvolle Heranholen säumiger Wähler an die Wahlurne für die Zukunft sich als zwecklos erweisen und in Wegfall kommen würde. Das ist richtig; aber es könnte auf andere Weise ohne das umständliche formelle Verfahren der Wahlpflicht auch erreicht werden. Von Seiten der Behörde müßte Alles geschehen, was die Teilnahme an der Wahl erleichtert und auf die Wahl aufmerksam macht. Die Behörde könnte an allen größeren Orten die einzelnen Wähler durch Karten zum Wahlakt einladen, wie das bereits teilweise bei anderen Wahlen geschieht. Wir glauben, daß durch eine solche Einrichtung, die ohne große Kosten durchzuführen ist, die Wahlbeteiligung besser erhöht werden kann, als durch die Einführung der Wahlpflicht, deren Wirkungen schwer zu übersehen wären. Wir beabsichtigen auf dieses Thema noch einmal zurück- zukommen, auf das gründlicher einzugehen heute die Hast der Tagesarbeit verhindert. Heute aber wollen wir noch einmal dem jüngsten Ehren- doetor unserer juristischen Fakultät, dem Staatsminister Rothe, danken, daß er das Versprechen, welches die den 31. Landtag eröffnende Thronrede hinsichtlich einer Reform unserer Wahlgesetzgebung dem hessischen Volke gab, treu gehalten hat. Ob nun endlich der Entwurf Gesetz wird oder nicht, wir haben das gute Recht uns zu freuen über das durch ihn betätigte wahrhaft liberale Entgegenkommen gegenüber einem dringenden Postulat des hessischen Volkes. Während eine ultra-reaktionäre Regierung im Königreich Sachsen aus Furcht vor dem Ansturm der Sozialdemokratie zu einer Verschlechterung des Wahlrechts schritt, hat die hessische Regierung (und ihr wollen neuerdings die bayerische und die badische Regierung, sowie auch die dänische Regierung folgen, selbst in Preußen regt es sich aufs neue in diesem Sinne) in dankenswerter Weise ein Wahlrechtswerk geschaffen, auf dem sich in jedem Falle wacker weiterbauen läßt. Mit größter Spannung sehen wir der Ersten Kammer wichtigem Votum entgegen — quod Dii bene vertont! Hessischer Landtag. Zweite hessische StändeLammer. 124. Sitzung. Darmstadt, 3. Juli. Präsident Haas eröffnet die Sitzung erst um 10 Uhr statt um 9 Uhr, wie vorgesehen war. Anscheinend um zu beraten, wie der gestrige schwere Fehler wieder gut gemacht werden fön ne, stehen die Abgeordneten, lebhaft gestikulierend, gruppenweise in eifriger Unterhaltung beisammen. Am Regierungstisch: Staatsminister Rothe l^z., Finanzminister Gnauth Exz., Geh. Staatsrat von Krug, Ministerialräte Milbrand und Dr. Becker, Oberregierungsrat Weber, Ministerialsekretär Weber. Auf der Tagesordnung steht die Fortsetzung der zweiten Beratung der Wahlvorlage. Abg. Haas-Darmstadt (nl.) bringt den Antrag ein, anstelle des gestern gestrichenen Artikels 3 folgenden neuen Artikel 3a der Vorlage einzufügen: Die Zweite Kammer ^besteht aus 14 städtischen Abgeordneten (Darmstadt ^u. n d Mainz je 3, Offenbach und Worms je 2, Gießen, Friedberg, Alsfeld und Bin gen je 1) und aus 43 ländlichen Abgeordneten., Den Antrag begründet er wie folgt: Gr glaube, daß alle diejenigen, die für das direkte Wahlrecht ein getreten seien, eine bittere Empfindung über das Resultat der gestrigen Abstimmung haben mußten. Dadurch sei die Zweite Kammer aus der Vorlage gestrichen worden; aber es sei undenkbar, daß man an die Erste Kammer eine Vorlage gehen lassen lönne, in der die Zweite Kammer ihr eigenes Todesurteil beschlossen habe. In letzter Stunde solle man diesen Fehler noch zu verbessern suchen. Seinen Antrag motiviere er damit, daß man den Städten eine Vermehrung ihrer Abgeordneten als einen Akt der Gerechtigkeit gewähren müsse, aber auch dem Lande solle man drei ländliche Wahlkreise mehr zugestehen, da auch die Landbevölkerung gewachsen sei. Wenn die Regierung auch für Gießen mit seinen 25000 Einwohnern einen Abgeordneten mehr verlange, so vermöge er einen Grund hierfür nicht einzusehen. Anders sei dies mit der Stadt Worms, die 40000 Einwohner habe und deshalb ebensogut berücksichtigt werden müsse wie Darmstadt und Mainz. Er habe früher schon nachgewiesen, daß aus dem 60 000 Seelen betragenden Ueberschuß der Landbevölkerung durch eine neue Wahlkreiseinteilung drei neue ländliche Wahlbezirke gebildet werden könnten. In diesem Landtage sei ja aller Voraussicht nach keine Aussicht vorhanden, das Gesetz noch unter Dach zu bringen. Die Regierung könne alsdann im nächsten Landtag mit einer neuen Gesetzesvorlage an das Haus herantreten. Bei seinem Antrag handele es sich um die Einfügung eines völlig neuen Artikels, daher stehe dieselbe nicht im Widerspruch mit Verfassung und Gesetz. Werde sein Antrag nicht angenommen, so werde man draußen im Lande über sie in einer Weise urteilen, die er hier nicht näher bezeichnen wolle. Im Interesse des Ansehens des Hauses solle man seinem Anträge zustimmen, Frankfurter Sängerfest. Von der Kommission für Den Wettbewerb um den vom Kaiser gestifteten Wanderpreis ist jetzt das Rundschreiben an die deutjchm Männer- gefangöereine betreffs des nächstjährigen Wettsingens ver- |anbt worden. Tie Kommission besteht aus dem Gras Hoch? berg, Geh. Oberregierungsrat Erich Müller, den Professoren Georg Schumann und E. E. Taubert, den Musikdirektoren Ferd. Hummel und H. Prüfer und dem Kommerzienrat Hugo Bock. Das Wettsingen findet im Sommer 1903 m Frankfurt am Main statt. 'Alle deutschen Vcännergesangvereine, die sich mit einer Mitgliederzahl von mindestens 100 Sänaern beteiligen können, werden aufgesordert, sich bis spätestens zum 1. Dezember 1902 bei dem Vorsitzenden der Kommission, Herrn Grafen Höchberg, Berlin, Doüotheenstraße 2, anzumelden. mungen für die Musiker, darunter Strafen von 20 Mk., 14tägige Kündigung, sofortige Entlassung ohne Entschädigung mit Zurückbehaltung des laufenden Gehaltes und der 20 Proz. des bereits bezogenen Gehaltes. § la bestimmt die Jnvalidlläts- und Kranken-Versicbe- rung. Durch letzte entzieht sich der Kapellmeister und Die Aufsichtsbehörde jeder Zahlung einer Krankengage (früher 1 Mon.). § 18 besagt, daß die zu zahlenden Strafen in die staatliche Betriebstrankenkasse fließen. (Mit welchem Recht?) Aus dieser Blütenlese werden die verehrten Leser erkennen, welch' eigenartige Verhältnisse hier herrschen. Eine ganze Anzahl vertraulicher Mitteilungen konnte ich noch veröffentlichen, doch würde es für heute zu weit führen. Das Ganze ist ein Beweis, wie t te f traurig die Musiker- Verhältnisse noch sind. Solche Verträge müssen zurückgewiesen werden, selbst wenn sie mit einem amtlichen Stomps versehen sind. Meisten nur 48 M k. halbmonatlich ausgezahlt, macht pro Tag 3.20 Mk. Die Preise für den Lebensunterhalt sind sehr hoch. Für Wohnung und Frühstück müssen Ledige meistens 25 Mk. pro Monat zahlen, Verheiratete 30 bis 35 Mark; Mittagstisch ist unter 1 Mk. mit Getränk und Trinkgeld nicht zu erhalten. Nun kommt das Nachtessen, das 2. Frühstück, da man schon früh 6 Uhr auf den Beinen sein muß, die Wäsche, die kontraktlich verlangte schwane Kleidung, und das alles für nur 3.20 Mk. täglich; fürwahr die Nauheimer Kurmusiker müssen nicht allein Tonkünstler, sondern auch Lebenskünstler sein. Der Vertrag mit dem Stempel der Großy. Hess. Kurdirektion versehen und vom Gvoßh. Kurdirektor genehmigt, enthält so.'t ausschließlich Pflicht- und Strafparagrachhen für die engagierten Musiker. Einige Paragraphen sind so ungeheuerlich, daß dieselben vor dem Gesetz nicht bestehen können. Wir wollen nur einiges herausgreifen: § 2 verlangt von dem Musiker, daß er die früher erlassenen oder später zu erlassenden (also ihm unbekannten) Bestimmungen des Kurdirektors als Teil dieses Vertrages anerkennt. § 3 des Vertrages bestimmt, daß, wer sein Instrument dem Musikwagen (?) zum Transport anvertraut, die Verantwortung für Beschädigung übernimmt. Also auch bei großen Instrumenten, Violoncellen, Bässen, Schlagzeug re. § 5 bestimmt die Kautionsabzüge in Hohe von 20 Proz. Die Kaution wird erst nach vollständiger persönlicher Erfüllung und Beendigung der Vertrags-Verpflichtungen aus- ÖCdQ|tti2 verbietet den Musikern, während der Konzerte und der Pausen weder im Saal noch im Freien sich unter den Kurgästen zu bewegen. § 13 enthält einen ganzen Rattenkönig von StrasbestimFeuilleton. ** lieb er die Kurv erwaltung in Bad-Nau- Heim wird neuerdings berechtigte Klage von den dortigen Kurorchestermitgliedern geführt, und die Herren haben auch wie uns mitgeteiU wird, eine Petition an das Großh. Ministerium in Darmstadt eingereicht. Zudem lesen wir einen längeren Artikel in der „Dtschn. Musikerztg." folgendes: Die meisten sind das erste Mal in Nauheim, da das Personal des Orchesters sich alljährlich fast gänzlich erneuert Dieses Jahr sind 35 neue Mitglieder da. Es ist dies nach meiner Meinung kein gutes Zeichen. Stabilität allein kann Gutes erzeugen, der freiwillige Verzicht so vieler Musiker, oder auch das Prinzip der Orchester- leitung, jedes Jahr neue Musiker zu engagieren, läßt darauf hindeuten, daß es eben in Nauheim nicht so ist, wie es sein sollte oder konnte. Die Aussprache mit den Herren hat mich darüber aufgeklärt, daß Zu stände bortt herrschen, die einem Bade von der Bedeutung Nauheims nicht angemessen sind und der Abstellung deshalb dringend bedürfen. Auch hier liegt wieder die traurige Thatsache vor, daß die Musiker einfach, auf ein Wiederkommen verzichten, keiner es öfter der Mühe wert findet, feine Standesgenossen über die hier herrschenden Zustande aufzuklären, und nur so ist es möglich, daß alljährlich eine so große Zahl tüchtiger Musiker sich wieder findet, um einen Sommer hindurch den Kampf ums Dasein zu führen; denn nur ein solcher ist es bei den hier gewährten Gagen. Der Kapellmeister hat ein Einkommen von 4000 Mk. für eine fünfmonatliche Thätigkeit, der Musiker 600 bis 650 Mk. Wenige erste Stimmen und einige Solisten beziehen etwas mehr. Von dieser Gage werden 20 Proz. zurückbehalten, rechnet man noch ca. 3 Mk. Steuern und 1 Mk, Klebegeld ab, so erhalten die em eine kleine Wschwächung deZ gestrigen Wstrmmuugs- refultats herbeizn sichren. Staatsminister Rothe: Die Entscheidung darüber, vb der Antrag Haas nach der Geschäftsordnung des Hauses zulässig sei, überlasse er der Entscheidung desselben. Zunächst sei formell zu bemängeln, daß eine zweite Le- ifintg über den neuen Artikel 3 a nicht stattfinden könne. Zur Sache sel-bst müsse die Regierung erklären., daß sie einer Vermehrung der ländlichen Abgeordneten nicht zustimmen werde, kchon im Hinblick darauf, daß eine Vermehrung der städtischen Vertreter vorgesehen sei, um eine gerechtere Ver- iteming zu ermöglichen. Eine sofortige neue Wahlkreis- Einteilung vorzunehmen, sei die Regierung nicht in der Lage. Abg .Molthan (Ztr.): Die gestrige Abstimmung sei eine äußerst sellsame gewesen. Der Antrag Haas, den er nicht leichten Herzens unterichrieben habe, bilde indes eine Drücke zur Verständigung. Daß Gießen dadurch benachteiligt werde, sei chm unsympathisch, aber einen anderen Äusweg aus der Sackgasse gebe es nicht. Den Artikel 3 a könne man in besonderer nachmaliger Lesung behandeln, wodurch das formelle Bedenken des Staatsministers Wegfälle. Er bedauere aufs Lebhafteste, daß die Regierung dem Anträge Haas als dem einzigen normalen Ausweg nicht zustimme. Abg. Jöckel (nL): Nach dem Wortlaut der Geschäftsordnung sei der Antrag Haas unzulässig; Abänderungen der Beschlüsse der zweiten Lesung könnten nicht mehr vor- ,genommen werden. Deshalb könne man den gestrigen Beschluß aus Ablehnung des Artikels 3 nicfyt wieder ausheben. Geh. Staatsrat v. Krug erllärt, daß der neue Artikel 3a eng zusammenhänge mit dem abgelehnten Artikel 3, über den bereits abgestimmt sei. Deshalb sei die Aufnahme des neuen Artikels formell unzulässig und diese formelle Unzulässigkeit werde zur Nichtannahme der Vorlage durch die Regierung führen. Aus den Vorwurf des Mg. Molthan erwidere er, daß die Regierung sich ablehnend gegenüber dem Antrag Haas verhallen müsse, nachdem die Kammer selbst eine gerechtere Verteilung zu Gunsten der Städte gewünscht habe. Abg. Wolf (fr. w. V.) sieht in dem neuen Antrag den einzigen Ausweg. Man solle dem neuen Artikel zn- stimmen, um etwas zu stanbe zu bringen. Mg. Dr. David (Soz.): Gegen die formelle Richtigkeit des Antrags Haas hege er ernest Bedenken und nach der Stimmung im Hause halte er denselben für aussichtslos, da sich für den neuen Antrag eine Mehrheit nicht finden werde. Nachdem man sich gestern den Kopf gründlich gewaschen habe, solle man heute nicht nochmals Gefahr laufen, ein nochmaliges Vacuum zu schaffen. Werde man aus diese Mt und Weise das Gesetz zu Ende führen, so. werde sich ein Hohngelächter im ganzen Lande erheben. Die Regierung und die Erste Kammer könnten alsdann den besten Witz machen, indem sie die Vorlage so annehmen, denn dann sei die Zweite Kammer verfassungsmäßig und korrekt beseitigt. Es sei ein noch nie dagewesenes Schauspiel, daß eine Volksvertretung, für die eine Partei vierzig Jahre gekämpft habe, von deren Epigonen beseitigt werde. Werde man hier keine Remedur eintreten lassen, dann sei das Bestehen der Zwecken Kammer abhängig von dem guten Willen der Regierung und der Ersten Kaülmer. Deshalb müsse man die weckere Existenz der Zwecken Kammer im Artikel 61 festlegen, wogegen formelle Bedenken nicht beständen. Den Artikel 3 des alten Wahlgesetzes müsse inan beibehalten unter dem Vorbehalt einer späteren neuen Wahllreiseinteilung. Mg. Morneweg (nL): Wenn der Antrag Haas geschäftsordnungsmäßig zugelassen werde, dann sei eine zwecke Lesung desselben nicht mehr erforderlich In materieller Hinsicht scheine der neue Artikel auch für die Städte acceptabel, aber das dicke Ende komme nach Darmstadt habe setzt schon sozusagen drei Sitze, da Bessungen in dem kindlichen Wahlkreise den Ausschlag gebe. Würden nun die ländlichen Abgeordneten vermehrt, so werde die Lage Darmstadts, an der sich also durch die Gewährung eines weckeren Abgeordneten nichts ändere, noch schlechter. Im übrigen habe er gegen den Antrag große formelle Bedenken, da es sich um Sachen handele, über die schon zweimal abgestimmt sei. Auch der Vorschlag des Mg. Dr. David, der sich, mit dem gestrigen ab gelehnten Antrag Korell decke, sei bwenklich. Präzedenzfälle, die der Geschäftsordnung des Hauses widersprechen, dürfe man nicht schaffen, und erst in den letzten Tagen habe man den Antrag aus Wiederholung einer Mstimmung ab gelehnt Abg. Weidner (fr. w. V.): lieber den Ausfall der gestrigen Mstimmung habe er durchaus feine bittere Empfindung, denn es sei nicht seine Schuld, daß das Vacuum entstanden sei; hülle man über den Antrag Korell zuletzt abgestimmt, so wäre dasselbe nicht eingetreten. Er beklage, daß die Regierung sich weigere, eine neue ländliche Wahllreiseinteilung vorzunehmen. Dem Anträge Haas werde er nicht zusllmmen; wie die Vermehrung der Ländlichen Wahlkreise nach dessen Antrag erfolgen solle, verschweige dieser. Am besten werde man über die Schwierigkeiten hinauskommen, wenn man den Anregungen Davids folge, und das Vacuum bei Artikel 61 beseitige. Mg. Dr. Gut fleisch (freis.): Ten Versuch des Mg. Haas, durch den neuen Antrag eine gestrige Lücke auszu- -füllen, um das Haus vor einer Mederlage zu retten, halte er sachlich rmd formell für verfehlt. Denn der Anttäg lasse Oberhessen im Sllch und schasse eine Lücke nach einer anderen Seite hin. Wenn man drei neue ländliche Wahlkreise bilden wolle, so müsse dies auch sofort geschehen, -und cs müsse alsdann eine völlig neue Verschiebung der Wahlkreise eintreten, auf die die Regierung sich nicht einlasse. Jetzt empfinde er Reue darüber, daß er es im Airsschuß abgelehnt habe, der Regierung die Regelung der Wahlkreiseinteilung aus dem .Verordnungswege zu gestatten. Mer dies sei jetzt im Mgenblick nicht mehr zu ändern. Wenn also der Mtrag Haas eine noch größere Lücke lasse, so halte er ihn jedoch auch formell nicht für xichtig. Neue Artikel könne man ohne Verstoß gegen die Geschäftsordnung einfügen, aber der neue Antrag sei formell Unzulässig, weil er die gcftrige Materie nochmals behandle. Zm Reichstage halle man an diesem Prinzip unbedingt Mt im Hinblick auf die sehr schwankende Präsenzzifter. Diese Gefahr sei zwar hier int Hause nrcht so sehr groß, allein für ihn bestehe die Möglichkeit zur Annahme des Änttaaes aus sachlichen und formellen Gründen nicht. Auch sei es sehr zweifelhaft, ob bei Artikel 61 eine Remedur eintreten könne. Mer man könne vielleicht die Sache ans folgende Weise ordnen: Nachdem sich die gestrige Unfähigkeit der Kammer, sich über die Fassung des Artikels 3 In einigen, gezeigt habe, könne die Regierung sagen, daß ?ie unter diesen Umständen den Wortlaut des Artikels 3 M allen Gesetzes b erb chatte. Kicher Weg, durch den man alle formellen Bedenken beseitige, sei gangbar. Gestern erst habe der Wg. David erklärt, man solle das Odrum der Ablehnung der Vorlage auf die Erste Kammer schieben, und heute schon komme der Abg. Wolf, der sage, man dürfe zur Ersten Kammer das Verttauen haben, daß sie Remedur bei dieser verfahrenen Sache eintreten lassen werde; dies sei das einzige Erfteullche der geftrigen. Vev- handlung. Abg. Pennrich (Zentt.) glaubt, daß mit dem Anttag Haas nichts Posckives zu erreichen sei und wird gegen denselben stimmen. Wg. Ulrich (Soz.) bittet den Antragsteller, bei der Stimmung im Hause den Antrag zurückzuziehen. Die Zweite Kammer habe sich übrigens nicht selbst aufgehoben, weil zum Anttag Korell nicht die nötige Zweidrittelmajorität vorhanden gewesen sei. Deshalb brauche man auch nicht um die Loyalität der Ersten Kammer zu bitten, für dte der Wg. Dr. Gutfleisch in letzter Zeit eine gewisse Vorliebe zeige. Der gestrige Beschluß sei lediglich ein Schönheitsfehler, den man bei Artikel 61 reparieren könne. Wg. Bähr (fr. w. V.) erllärt, mit seinen politischen Freunden gegen den Antrag Haas stimmen zu wollen. Auch einer Vermehrung der ländlichen Abgeordneten widersttebe er, da seiner Ansicht nach hier schon genug Abgeordnete säßen, die dem Lande eine Menge Geld kosteten. Mg. Haas-Darmstadt (nL): Sein Antrag sei nur ein Versuch, der im Interesse des Zustandekommens der Vorlage eine Einigung herbeizuführen bezwecke. Ob hier im Hause einige Abgeordneten mehr säßen, das mache in finanzieller Beziehung dem Lande nicht viel aus. Formelle Bedenken gegen, seinen Antrag beständen nicht und Verbesserungsoorschläge seien in der zwecken Lesung wohl möglich. Anders dagegen liege der Fall, wenn gestern ein Antrag zu Artikel 3 angenommen worden wäre. Mit seinem Antrag habe er seine Schuldigkeit gethan, um die geschaffene Lücke au^ufüHen. Ta aber fein Anttag, wie er nach der Stimmung des Hauses mit Bedauern sehe, keine Aussicht auf Annahme habe, ziehe er feinen JUntrug zurück, denn es sei nun genug des grausamen Spiels. DamitbestehtalsodieLückeinderVorlage, wodurch, sich die Zweite Kammer selbst beseitigt hat, vorerst weiter. Artikel 5 wird in der Fassung der ersten Lesung genehmigt. Zu Artikel 6 erllärt Staatsminister Rothe, daß die Regierung von ihrer Forderung, daß dem Besitze des Wahlrechts ein dr eijähriges Wohnen im Großherzogtum vorausgehen müsse, nicht abgehen könne. Der Position b und c des Artikels dagegen könne die Regierung zustimmen, nicht aber auch der Position d, die Gewerbsgehilfen und Dienstboten das Stimmrecht zubilligen wolle, die als in den Haushall ihres Arbeitgebers aufgenommenen von der GemeindeeinLommen- steuer befreit seien. Ministerialrat Becker legt dar, daß die Regierung diesen Personen aus prinzipiellen Gründen ein Wahlrecht nicht zugestehen könne, denn dies stehe im Widersprach mit Positio 3 des Artikels, wonach die Zuziehung zur Steuer dafür maßgebend fei. Bei den Haussöhnen liege der Fall anders/ denn diese könnten nach Artikel 5 des Einkommensteuergesetzes herangezogen werden. Nach kurzer Debatte wird Artikel 6 inder Fassung der ersten Lesung angenommen mit der Abänderung, daß an Stelle der Positio 2 des Artikels die Fassung der Regiserungsvor- lage tritt, wonach zur Voraussetzung des Wahlrechts auch ein dreijährigesWohnen im Großherzogtum erforderlich ift Die Artikel 7 und 8werdeninder Fassung der er st en Lesung angenommen. Sodann wird nachträglich über den Artikel 4 namentlich ab gestimmt. Artikel 4 sieht das dirette und geheime Wahlrecht vor. Artikel 4 toiib mit allen gegen 4 Stimmen angenommen. Ebenso die Artikel 8 a und 9. Artikel 9a sieht die allgemeine Wahlpflicht vor. Staatsminister Rothe erklärt, daß die Regierung die Wahlpflicht nicht annehmen werde. Bestehe das Haus darauf, so gefährde man die ganze Vorlage aufs ernst- lichste. Wg. Dr. Tavid (Soz.) glaubt, daß man unter diesen Umständen nicht auf der Wahlpflicht, die ja später doch kommen werde, bestehen solle. Die Wgg. Wolf und Backes stimmen dem Wg. Dr. David zu, während die Wgg. Weidner und Hei den- reich auf die Wahlpflicht nicht verzichten wollen. Abg. Köhler-Langsdorf (fr. w. B.) meint, die Regierung möge die Vorlage zurückziehen und eine neue bessere einbringen, b .i n n werde man solche Karne- valssitzungen nicht erleben. Präsident Haas ruft den Redner zur Ordnung. Die Wahlpflicht wird sodann mit 20 gegen 18 Stimmen abgelehnt. Die Artikel 10 bis 60 werden debattelos in der Fassung der ersten Lesung genehmigt. Zu Artikel 61 liegt ein neuer Antrag der Abg g. Weidner und Genossen vor, der die durch die Wlehnung des Artikels 3 geschaffene Lücke (Aushebung der Zweiten Kammer'.) ausfüllen will. Sie beantragen: Den Artikel 3 des Wahlgesetzes, von 187£, der die Zusammensetzung der Zweiten Kammer regell, in Geltung zu lassen bis zur Einführung einer neuen Wahlkreiseinteilung durch ein bep sond eres Gesetz. Die Wgg. Jöckel und Dr. Gut f l e is ch halten im Ein- llang mit dem Staatsministerlden Anttag fürgeschästs- ordnungswidrig. Wg. Dr. David hält dies nicht für richtig. Wg. Molthan hat formelle Bedenken gegen den Antrag, der nichts anderes bedeute, als die Wiedereinbringung desAn- trages Korell, der gestern abgelehnt worden sei. Wg. Dr. G u t f l e i s ch hat zwar auch formelle Bedenken, giebt aber den Antragstellern anheim, zu ihrem Antrag noch hinzuzufügen, dach' der Artikel 3 des alten Gesetzes nur bis längstens 31. Dezember 1906 in Kraft bleibt Sonst könne er dem Antrag zustimmen. Der Antrag Weidner und Genossen wird sodann mit der Aenderung angenommen, daß der alteArtikel 3 bislang st ens31.Dezember 1907 in Kraft bleibt. Dafür stimmen 33, dagegen 3 Abgeordnete. Damit ist die Zweite Kammer in die Vorlage wieder hineingeslickt. Ter Rest des Gesetzes wird einstimmig und debattelos genehmigt Es wird sodann zur Schluß ab stimmrg geschritten. Der Gesetzentwurf als Ganzes wirdn der FassungderBeschlüssederzweitenLesugan- genommenmit32gegen4 Stimmen (die Nional- liberaten Heidenreich, Jöckel, Koch und Möllinge. Schluß 2 Uhr 45 Min. Nächste Sitzung Freita 9 Uhr. Nolilische Tagesschau. Der Zar über die Reform der Schulen. In einem Reskript, das Kaiser Nikolaus aus ckerhof an den neuen Minister der Volksaufklärung, G. E. enger, erlassen hat, heW es wörtlich: Vor allem wiedenle ich meine Forderung, daß sich in der Schule mit der Hüning* )er Jugend deren Erziehung im Geiste des Glaube;, der Ergebenheit für Thron und Vaterland und Achtur der Familie, sowie die Fürsorge dafür vereinigen, d; mit i>er intellektuelleii und physischen Entwickelung beringen Leute diese von frühester Jugend an Ordnung und Diziplcki gewöhnt werden. Die Schule, die der Jüngling nr ir.it den Kenntnissen des Lehrkursus verläßt, ohne eine reigiös- rnoralische Erziehung, verbunden mit Pflichtgefühl, Dtz- ziplin und Achtung vor den Aelteren erhalten zu übet, chafft nicht nur keinen Nutzen, sondern ist oft schiblst, indem sie Eigenwillen und Dünkel entwickelt, die sü jede Sache so verderblich sind. Zu dem von mir angefthrtt Zwecke ist sofort dafür zu sorgen, daß in den Residenzen un in den Gouvernementsstädten bei den mittleren Leh ran talken allmählich Erziehungs-Pensionsanstalten errichte werben, wobei für bas Erziehungswesen eine strenge AuZ wähl ber besten Leute stattzufinden hat, und burchaus nid: Personen zugelassen werben bürfen, die für die von mi erwähnten Aufgaben nicht vorbereitet sind. Gleichzeitig hierniik halte ich die Ausarbeitung der Frage einer b e f f e ren materiellen Sicherstellung der zur Lehr und Erziehungsthätigkeit berufenen Per onen für notwendig. Bezüglich der Organisation bc Schule wünsche ich baß diese in drei Kategorien zerfallt in niedere mit abgeschlossenem BiIdungstursus,Mittelschjule verschiedenen Typus, ebenfalls mit abgeschlossener Bildung und Mittelschulen mit einem Vorbereitungskursus für d: Universität. Was die Universitäten betrifft, so erwarte ich nad), den traurigen Erfahrungen der letzten Jchr von Lehradministration und Professoren eine herzliche nid einsichtsvolle Teilnahme am geistigen Leben der ihrer Fir- orge anvertrauten Jugend. Mögen sie dessen gedenke:, dtß die Jugend berechtigt ist, in allen Fallen des Zweises, des Kampfes und der Verirrung bei ihren Leitern die ih mangelnde Erfahrung, Festigkeck der Ueberzeugung und ie tenntnis zu suchen und zu finden, daß zmveilen da; ganze Leben von einem Alomente unbedachter Verirrung ahmigig ist. Meinein väterlichen Herzen war es erfreulich zu ei> ähren, daß die gro^e Mehrzahl der Studenten z Ende des gegenwärtigen Lehrjahres in eigener Erkenntttt ihrer Pflicht zu den wissenschaftlichen Arbecken und Ordnung zurückgekehrt ist Ich wckl hoffen, daß nch der ommerlichen Erholung und ruhiger Be,ragung ihes Gewissens sowie unter dem wohlthätigen Einflüsse be Ellern unb Nahestehenben, die lern en be Jugenb auf meine Stimme achten wird, die sie vereint mit allen meinen treue, Unterkhanen unter den Sch^ttm d.er Slrbeit unb GesetzlicLeck beruft. Den llnorbnungen, die die Wissenschaft unb ie Universitäten, auf bie Rußlanb in früherer Zeck mit Rcht stolz war, schänden, und die so viele dem Vaterlande uib mir teure junge Leben verderben, muß zum Wohle des vm Gott mir gnitertrauten Volkes ein Ende bereitet werden. Am Stadt ulld Kaud. Gießen, den 4. Juli 19)2. * • Gießener Volksbad. Im Juni wurden 10737 Bäder verabreicht gegen 8502 im Mai 1902 und 10606 in Juni 1901 oder im Durchschnitt auf den ganzen Badetig 390 Bäder gegen 315 im Mai 1902 und 393 im Jmi 1901. Der Besuch hak sich wie folgt verteilt: Schwimmbad 4593 Männer, darunter 601 zu 10 Pfg., „ 1418 Frauen, , 319 „ 10 , Wannenbäder 1. Klaffe 299 Männer, 143 Frauen, , 2. , 855 „ 682 „ Dampf- und Heißluftbäder, sowie Massage zusammen 14! Männer, 31 Frauen. Brausebäder 2039 Männer, 534 Frauen Die Personenwage wurde von 280 Personen benutzt. Da; Bad von 11 Personen besichtigt. * * Das Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 36, ausgegeben am 2. Juli d. I., enthält: Bekanntmachung, die Anlegung des Grundbuchs betreffend. Von 23. Juni 1902. * * Die Stelle des zweiten Beamten bei der Landeslotterie-Direktion in Darmstadt wird voraussichtlich in der Mrze neu besetzt werben, da der gegenwärtige Inhaber der Stelle in ben Justizbienst ju- rückzutreten beabsichtigt. Als Bewerber für diese Stelle kommen in erster Linie Juristen in Betracht, welche auf, eine längere praktische Thätigkeit im Richteramte oder in der Rechtsanwaltschaft zu verweisen haben. * * Provinzial^ und Kreisausschußferien. Am Montag, den 21. Juli, nehmen die Ferien für bie Provinzial- unb Kreisausschußsitzungen ihren Anfang; dieselben bauern bis zum 1. September. Vor ben Ferien werden noch je eine Kreisausschuß- und eine Provinzial- ausschußsitzung abgehalten. Während der Ferienzeit kommen vor den abzuyallenden besonderen Sitzungen nur schleunige Sachen zur Verhandlung. * * 2002 Bettler unb Landstreicher wurden im Jahre 1901 im Großherzogtum Hessen rechtskräftig zur Strafe verurteilt, (davon 580 in Starkenburg, 330 in Oberhessen unb 1092 in Rheinhessen). Nach ben Jahreszeiten entfielen Bestrafungen auf ben Winter 781, den Frühling 365, den Sommer 311 und auf ben Herbst 446. 'Nach § 362 bes Reichsstrasgesetzbuches kann bei ber Verurteilung zur Haft zugleich ertannt werben, baß bie verurteilten Personen nach verbüßter Strafe ber Lanbespolizei- behörde zu überweisen seien. Auf Grund dieses Paragraphen sind im Jahre 1901 in der Provinz Starkenburg 66, in Oberhessen 49, in Rheinhessen 40, zusammen 155 gerichtliche Uebertoeifungen an bie Lanbespolizeioehörbe erkannt worden. Die Gesamtzahl der Ende 1901 in ben Arbeitshäusern untergebrachten Personen betrug 152, und zwar bejanben sich hiervon 145 im Arbeitshaus zu Dieburg unb 6 im Filialarbeitshaus zu Gießen. ** Mitteilung des Weilburger Wetterdienstes. Es Dürfte gut sein, von Zeck zu Zeit einmal bie Falb scheu Prophezeiungen mit dem in unserer Gegend wirklich emgetretenen Werter zu vergleichen. Wenn wir als Grundlage für bie Uebersicht über letzteres, die ■f 4 ? i u __ Höchste Temperatur am 3. bis 4. Juli 17,0° C. Niedrigste u „ 3. w 4. „ 6,4° 0. manti ste Mooatlilhe llrberfldjt der ToderMr in Ließen, Mouat Mai 1902. Einwohnerzahl: angenommen zu 26 400 (inkl. 1600 Mann Militärs Kinder Meteorologische Beobachtungen der Station Gießen. Walichen WetteranfzeichnnnFen nehmen, welche die tn ülken Teilen Nassaus wohnenden Vertrauensmänner der Wiesbadener Land Wirts chaftskammer dem Weilburger Wetterdienst regelmäßig einsenden, so ergiebt sich für den Inn: 1902 was das wichtigste Witterun^selement, den Regen, anbetrifft, folgendes: Falb prophezeite für dm 1.-5. Ium: fää herrscht aus gebreitetes Regenwetter. Zchatsachlich hat es am 1. und 2. nicht, am 3. und 5. stellenweise leicht aereanet, und am 4. ging Gewitterregen Nieder. Falb prophezeite für den 6.-11. Juni: Es wird Ziemlich trocken, nur in den letzten Tagen sind die Niederschlage etwas bedeutender. Thatsächlich hat es vorn 6.—11. jeden Tag geregnet, nur in den letzten Tagen ließen die Niederschlage etwas nach. Falb prophezeite für den 12.—22. Juni: Das Wetter ist ziemlich, trocken, thatsächlich hat es am 12. nicht geregnet, vom 13.—18. aber jeden Tag. Erst am 19. und 20. ließen die Niederschläge nach, setzten am 21. wieder ein, und am 22. regnete es nicht. Satt* prophezeite für den 23.-30. Juni: Die Regen ftnd bedeutend und ausgebreitet. Thatsächlich hat es seit dem 23. an feinem Tage im Manat mehr geregnet, nur tn der Nacht vom letzten Juni zum ersten Juli ging Gewitterregen nieder. Darmstadt, 3. Juli. In der Juliversammlung der Sektion Darmstadt des Deutschen und Oesterreichi- schen Alpenvereins am letzten Dienstag wurden Ge- Lirgsreisen, die für diesen Sommer geplant sind, zur Besprechung gebracht. Sollte die Ausführung dieser Plane vom Wetter begünstigt sein, so darf wohl der Verein allem schan auf Grund hiervon einer Reihe interessanter Vorträge im nächsten Winter entgegensehen. "Mainz, 3. Juli. Wie es heiK, wird sich die Theater- devutation bei der Wahl eines Direktors für das Stadttheater nicht definitiv für einen Kandidaten entscheiden. Der Stadtverordnetenversammlung am nächsten Mittwoch sollen mehrere Kandidaten vorgeschlagen und jür die definitive Entscheidung überlassen werden. Von anderer Seite wird gemeldet, daß die Theaterdeputation sich aus eine bereits hier erprobte Kraft als für die hiesigen Verhältnisse am geeignetsten geeinigt habe,, was unter den gegebenen Umständen die Frage auch wohl am besten ?>um Abschluß bringen würde. — Die Lacksabrik und Schellack- vleicherei von C. Albrecht feierte gestern in würdiger Weise den 50. Gedenktag ihrer Geschäftsgründung. Worms, 2. Juli. Das Festprogramm für das 20. Mittelrheinische Turnfe stlautet: Vorfeier: Sonntag, den 27. Juli, nachmittags 3 Uhr: Turnen und Turnspiele der Turnvereine der Stadt und Vororte, der Schüler des Gymnasiums und der Oberrealschule, sowie der beiden oberen Klaften der Stadtschule. Abends 7 Uhr: Bankett in der Feschalle. Hauptfeier: Samstag, den 2. August. Von vormtttags 10 Uhr ab: Empfang der ankommenden Kampfrichter und Turner. Nachmittags 4 Uhr: Kampfgerichtssitzung in der Turnhalle der Tumgememde am Jahn platzt Abends 8 Uhr: Festkommers m der .Festhalle, Uebergabe des Festes au die Kreisleitung, turnerische Aus- Mrungen, Marmorgruppen, Gesangsvorträge der ver- emigten Gesangvereine. Sonntag, den 3. August, morgens 6 Uhr: Weckruf. Von 7 bis 11 Uhr: Vereins- und Muster- xiegenturnen. Nachmittags halb 1 lchr: Ausstellung des Festzuges. 1 Uhr: Abmarsch. Nach Ankunft auf dem ^est- vlaü- Aufmarsch zu den allgemeinen Stabübungen, Turnen 5er älteren Turner, event. Fortsetzung des Vereinsturnens, 0 Die Fraae der Gründung von Frauen-llniversrtateu wurde in der letzten Sitzung des „Vereins süldrerender Frauen zu Berlin erörtert. Frl. Bäumer gab einen Ueberblick über die bisberiaen guten Erfahrungen im gemeinsamen Porsaal. sodann wies die Vortragende auf die Mängel hin, die eine ^rauenunwer- sität aufweisen würde. Sie würde voraussichtlich schlecht fundiert und dotiert sein, und daher nur über ungenügende Lchrer, Lehrmittel, Instrumente verfügen. Es wurde zum Schluß von allen Anwesenden einstimmig durch Abstimmung erklärt, daß die Gründung einer Frauenuniversität ein Nachteil sem wurde und zu b e£ S e n a t der B einer Universität hat beschlossen, er behaute aufs lebhafteste, .daß die Rede, welche Proseffor V-tt^ als Abgeordneter der Universität Bern bei der Feier des Ger- fischen Museums zu Nürnberg gehalten hat, deratt war, dap Anlaß zu beklagenswerten Mißverständnissen geben konnte . Seither hat Professor Vetter seine Denttffton als UniversttD^l Professor eingereicht. Ein im Senat gestellter Antrag, der Sencw möge die in dem bekannten Artikel des „Bund" gegen Professor Vetter gerichteten Insinuationen mißbilligen, war nur mit wenigen Stimmen in der Minderheit geblieben. Anm.: Die in Klammern gesetzten Ziffern geben ernenne viel der Todesfälle in der betreffenden Krankheit auf von auswärts nach Gießen gebrachte Kranke kommen. — Auf der Industrie-, Gewerbe- und Kunstausstellung Tüssel- darf findet die in einem modernen Pavillon ausgestellte reichhaltige Kollektion Gasheizöfen und Gasbadeöfen der bekannten Firma! I. G. Houben Sohn Earl, Aachen, allsettigen Beifall. In dem verschiedenen Ausführungen tragen die von namhaften Künstlern entworfenen Modelle meist dem modernen Geschmacke Rechnung. Es sind hier durch neue eigenartige Verarbeitung und Verbindung" von verschiedenem Material reizende Neuheiten un seceessiomstlschen Style geschaffen. Unter den ausgestellten Badeofen nimmt der neueste Apparat geschlossenen Systems das Hmlptinteresse in Ar^ spruch. Der Apparat ist denkbar einfach, unzerstörbar, Ga^ und Wasserhahn verbunden nur mit einem Griff zu bedienen, sodaß eine falsche Handhabung ausgeschlossen bleibt. Turnspiele. Abends« 8 Uhr: Verkündigmig der siegenden Vereine, Konzert in der Festhalle und auf dem Festplatz. Montag, den 4. August, morgens 6 Uhr: Weckruf, Kampfgerichtssitzung. 7 Uhr: Beginn des Einzelwettturnens. Nachmittags 1 Uhr: Festbankett in der Festhalle und auf dem Festplatze. Dienstag, den 5. August, morgens 7 Uhr: Kampfgerichtssitzung. 8 Uhr: Beginn des Wettfechtens. 12 Uhr: Gemeinschaftliches Mtttagsmahl in der Festhalle. Nachmittags 2 Uhr: Fortsetzung des Wettfechtens und Wettringen. Abends 7 Uhr: Verkündigung der Sieger. 9 Uhr: Konzert in der Festhalle, Feuerwerk. Offizieller Schluß Nachfeier: Sonntag, den 10. August, nachmittags 3 Uhr: Volksspiele und Volksbelustigungen aller Art. Frankfurt a. M., 3. Juli. d!ach dem in der Generalversammlung der Akttonäre des Zoologischen Gartens erstatteten Bericht betrugen die Einnahmen im abgelaufenen Geschäftsjahre 258 715 Mk., die Gejamt- betriebskosten 258 595 Mk., sodaß ein Ueberschuß von 120 Mk. vorhanden ist, der an die Stadthauptkasse ab- geMrt wurde. Kirche und Schule. § Oppershofen, 3. Juli. Unser hochverehrter Pfarrer, Dekan A p p e l, ist in den wohlverdienten Ruhestand getreten, wozu ihn Gesundheitsrücksichten und sein hohes Alter veranlaßten. Herr Appel beging voriges Jahr bereits das goldene Priesterjubiläum, ' roirfte zuletzt 27 Jahre erfolgreich in unserer Gemeinde und erfreute sich allenthalben großer Beliebtheit; man sieht ihn ungern von hier scheiden. Zum'Verwalter unserer Pfarrei wurde Kaplan Dr. B l o ck in Worms bestimmt, welcher gestern den Dienst übernommen hat. talle, 2. Juli. Der hier tagende P f a r r v e r e i n der Proachsen faßte eine scharfe Resolution gegen dasDuell und beschloß, durch die Synode bet der Staatsregierung um Beseitigung des Duells in der Armee und Beamtenschaft vorstellig zu werden. MoerMs-Nachrichten. München, 2. Juli. Der Finanzausschuß hat die Petition der deutschen Gesellschaft zur Förderung eines rationellen Mal- verfahrens um Errichtung einer Versuchsanstalt für rationelles Malverfahren (Farbentechnik) an der chemischen Abteilung der Technischen Hochschule in München der Regierung zur Würdigung überwiesen. Der Kultusminister empfahl die Petttwn. aur Qeit fehlt es aber noch an Platz an der Technischen Hochschule. Lemberg, 2. Juli. Nach Abhaltung einer Pr ot e st Versammlung gegen die Marienburger Rede des deutschen Kaisers versuchten Studenten in der vergangenen Nacht Straßendemonstrationen, wurden jedoch von der Polizei r> CD j 753,7 11,2 8,0 80 EHE. 2 Bed. , Es starben an: Zusammen: Erwachsene: im vom Scharlach 1 1. Lebensjahr: 2.- -15. Jahr 1 Diphtheritis 1(1) — — 1(1) Typhus KD 1(1) —— —- Tuberkulose d. Lungen 5 3 1 1 Tuberkulose anderer Organe 2(1) 2(1) — — Lungenentzündung 2 2 — — Lungenkatarrh 2(1) 1(1) 1 Gehirnschlagfluß 2 2 —• — Herzleiden 1(1) 1(1) — — Tarmkatarrh 1 — — 1 Krebs 5(3) 5 (3) — Altersschwäche 6 6 — — Atrophie und Lebensschwäche 3(1) — 3(1) — anderen Krankheiten 13 (6) 8(4) 2 8 (2) Verunglückung 3(3) 1 (1) — 2 (2) Summa: 48 (18) 32 (12) 7(1) 9(5) Aus unserem Dameu-Blllsenhemden reg.W.i.60,jetzt^L 0.98 1.90, 4.50, 5.50, 4882 Giessen Giessen Part., L, II. und III. Stock. Cassel. Part., I-, II und III Stock. 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Um stille Teilnahme bitten: ", , Die trauernden Hinterbliebenen. Greßen, den 4. Juli 1902. 4885 Die Beerdigung findet Samstag den 5. Juli, nachmittags 5 Uhr, vom Sterbehause, Teufelslustgärtchen 14, aus statt. Danksagung. Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme an dem uns betroffenen schweren Verlust, sowie für die vielen Blumenspcnden und für die trostreichen Worte des Herrn Pfarrer Euler sagen innigsten Dank Familie L. Werner. Familie W. Becker. Gießen, 4. Juli 1902. 02910 Prima neue Vollheriw soeben eingetroffen bei 4762 Christian Wallenfells, 17 Marktplatz 17 am Kriegerdenkmal. Telephon 262. Gegründet 1826. Kartoffeln, Magnum bonum, p. Mäßchen 8 Pfg. 02869 Neuenweg 33. MU Meine Eiswagen fahren vom 1. Mai ab wieder regelmäßig. Bestellungen werden im Hess. Hof, sowie in dem Laden Frankfurterftraßc 9 entgegengenommen. Hochachtungsvoll 3935 Telephon 83. Emil Schmal!. KM Polsterwaren finden Sie in größter Auswahl zu den billigsten Preisen bei 4302 August Ossmann 89 Seltersweg 89. 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