Nr. 128 Mittwoch, 4. Jnni 1902 152. Jahrg. Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntag?. Die „Siebener Lamilienblätter" werden dem Anzeiger viermal wöchentlich beigelegt. Der ..hessische Landwirt" erscheint monatlich einmal. Gießener Anzeiger Verantwortlich für den allgemeinen Teil: P. Wittko; für den Anzeigenteil: H. Beck. Rotationsdruck uud Verlag der Bruhl'schen Universitätsdruckerei (Pietsch Erben), Gießen. Seneral-Anzeiger, Amt;- und Aozeigeblatt für den Kreis (Siegen. Parlamentarische Verhandlungen. Nachdruck ohne Vereinbarung nicht gestattet. Deutscher Reichstag. 185. Sitzung vom 3. Juni. 2 Uhr. Das Haus ist gut besetzt. Am Bundesrathstisch: Frhr.v. Thielmann, V.Pod- k i e l s k i u. A. Präsident Graf Ballestrem eröffnet die Sitzung mit den Worten: M. H.l Indem ich die Kollegen nach der Pfingstpause auf das Herzlichste begrüße, erkläre ich die Sitzung für eröffnet. M. H.l Während wir nach anstrengenden Arbeiten Erholung in der Heimath suchten, ist unser Nachbarland Frankreich von einem schweren Unglück heimgesucht worden. (Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen.) Durch ein gewaltiges Naturereignitz ist die französische Insel Martinique auf das Allerschwerste geschädigt worden. Eine blühende Stadt mit vielen tausend Einwohnern ist mit diesen vollständig vernichtet worden. Fruchtbare Felder und Plantagen von großer Ausdehnung sind in eine Wüstenei verwandelt, und noch immer droht dem bisher verschonten Theil der Insel ein gleiches Schicksal, da die Naturerscheinungen, welche dieses Unheil herbeigeführt haben, noch nicht aufgchört haben. Innige Theilnahme und tiefes Mitgefühl hat das deutsche Volk empfunden bei diesem Unglück, welches die edle französische Nation betroffen hat. Diesem Mitgefühl im Namen der Vertreter des deutschen Volkes von dieser Stelle aus öffentlich Ausdruck zu geben, ist der Zweck dieser Worte. (Beifall.) M. H.l Sie haben sich von den Plätzen erhoben und dadurch ausgedrückt, daß Sie meinen Worten zustimmen. Ich stelle dies hiermit fest. ((Beifall.) Darauf tritt das Haus in die Tagesordnung ein. Auf der Tagesordnung steht zunächst die zweite Berathung des S ü ß st o f f g e s e tz e s. Die Kommission hat die von der Negierung geforderte Steuer von 80 Mark pro Kilo auf 60 Mark ermäßigt, sonst aber nur geringe Aenderungcn an der Regierungsvorlage vorgenommen. Beim § 1, der erläutert, was unter Süßstoffen zu verstehen ist, beantragt Abg. Dr. Becker (Ctr.), den Gesetzentwurf an die Zuckersteuerkommission zu verweisen, da jetzt, nach der Brüsseler Konvention, die ganze Sachlage sich total verändert habe. Abg. Dr. Hermes (freis. Vp.) schließt sich diesem Anträge an. Die Kommissionsbeschlüsse hätten das Saccharingesetz nicht annehmbar gemacht, dies Gesetz sei und bleibe ein Ausnahmegesetz schlimmster Art. Der Antrag Becker wird mit großer Mehrheit a n g e - n om m e n. Das Süßstoffgcsctz wird also an die Zuckersteuer-Kommission verwiesen. Es folgt die Fortsetzung der 3. BerathungdesBraniit- weinsteuergesetzes. Die Berathung war im vorigen Jahr, als sich die Beschlußunfähigkeit des Hauses herausstellte, abgebrochen und das Gesetz war dann zu Beginn dieses Winters an die Kommission zurückverwiesen worden, die den Entwurf weitgehenden Nenderungen unterwarf. Die Berathung beginnt bei § 1, der die Höhe der Verbrauchs- dbgalx f“0 Mk. pro Hektol. für den kontingentirten Branntwein und [70 Mk. । jedes Hektoliter Superkontingent) feststellt. Nach dem bestehenden Gesetz soll freibleiben von der Verbrauchsabgabe die Branntweinausfuhr sowie Branntwein, der zu gewerblichen Zwecken verwandt wird. Außerdem ist der Bundesrath ermächtigt, auch solchen Branntwein von der Ver- brauchsabgabe frei zu lassen, der zu ivisscnschaftlichen oder Heilzwecken verwandt wird. Die K o m m i s s i o n s v o r l a ge schlägt vor, diese Ermächtigung dem Bundesrath nur für solchen Branntwein zu geben, der in öffentlichen Krankenhäusern oder wissenschaftlichen Anstalten verwendet wird. Abg. Pachnicke (freis. Vgg.) beantragt, in diesem Punkte die Fassung des bestehenden Gesetzes wieder hcrzustellen. Die Abgg. Wurm (Soz.) und Gen. beantragen, § 1 zu streichen. Abg. Dr. Pachnicke (freis. Vgg.) begründet seinen Antrag. Der Antrag wolle nichts weiter, als das bestehende Recht, das von der Kommission in diesem wesentlichen Punkte unzweckmäßiger Weise abgeändert sei, wiederherstcllen. Wenn das nicht geschehe, werde dem Apothekcrgewerbe ein schwerer Schlag versetzt werden. Leider gehe die ganze Tendenz des Gesetzes dahin, einseitig den Produzenten zu begünstigen. Die Kontingentirung habe anstatt die Produktion zu beschränken, nur zur Ueberproduktion geführt. Wenn das Brennereigewerbe in gesundere Bahnen gelenkt werden soll, dann müsse man mit dem ganzen bisherigen System aufräumen. Zu der Ueberproduktion habe auch in erheblichem Maße das Spirituskartell beigetragen. Das sei eine statistisch feststehende Thatsache. Es müsse endlich in der Branntweinsteuergcsetzgebrmg eine grundlegende Reform Platzgreifen, welche an die Stelle der Vcrbrauchs- wbgabe und der ganzen Künsteleien des bisherigen Gesetzes die Fabrikatssteuer setze mit Uebergangsbestimmungen für die kleinen und genossenschaftlichen Brauereien. Redner richtet zum Schlüsse die Frage an den Staatssekretär, wie die verbündeten Regierungen die Bestimmung der Vorlage intervretirten, das; der in Kranken-, Entbindungs- und ähnlichen Anstalten oder in öffentlichen wissenschaftlichen Anstalten verwendete Spiritus von der Verbrauchsabgabe befreit werden könne. Es handele sich darum, ob auf Gruird dieser Bestimmung auch der in chemischen Fabriken zur Verwendung kommende Spiritus steuerfrei fei. Staatssekretär Frhr. v. Thielmann: Die Regierungen sind überhaupt noch nicht in der Lage, irgend etwas an der Vorlage zu intcr- pretiren. Die Vorlage ist ja kein Entwurf der Negierungen, sondern beruht auf einem Anträge des Prinzen Arenbcrg; den Regierungsentwurf haben Sie ja bis auf einen einzigen Punkt abgelehnt. Wir müssen uns vollkommen freie Hand Vorbehalten. Heute schon zu erklären, wie sich die Regierungen zu der vom Vorredner berührten Frage stellen, bin ich umso weniger in der Lage, weil noch kein Beschluß des Hauses vorliegt und wir nicht einmal von dem Referenten nähere Auskunft darüber erlangen konnten, was eigentlich die Kommission gewünscht hat. Nach meiner persönlichen Ansicht wird der Spiritus, den chemische Fabriken zur Herstellung von Medikamenten verwenden, steuerfrei sein. Abg. Wurm (Soz.): Es ist dringend nothwendig, daß die kolossale Besteuerung des Spiritus, die sich jetzt auf ca. 190 Millionen im Jahre beläuft, ganz aus der Welt geschafft wird. Diese Steuer belastet die Aerrnsten des Volkes. Die Sozialdemokraten bekämpfen nicht die Enthaltsamkeitsbestrebungen, sie sind nur dagegen, daß man einseitig dem Proletariat die Enthaltsamkeit predigt Die Brennereibesitzer erhalten Millionen aus der Tasche der Aermsten und Armen. Warum sträuben Sie sich so gegen die Aufhebung dieser Liebesgabe? Sie sagen daß ohne die Spiritusindustrie die deutsche Landwirthschast schweren Schaden leidet, aber es werden doch nur 6,3 Prozent unserer Kartoffelproduktion für Spiritus verwendet. Dazu kommt, daß überhaupt nur vereinzelte Provinzen Kartoffeln für Brennzwecke bauen. Die Liebesgabenpolitik, wie sie in § 1 des Gesetzes zum Ausdruck kommt, liegt nur im Interesse einiger größerer Brennereien. Wenige wohlhabende Leute genießen den Vortheil auf Kosten der armen Bevölkerung. Ser Spiritusring sucht die Produktion und Konsumption in die Wege zu leiten, die den Wünschen der Interessenten ent; spreck^n. Eigenartig berührt es, daß Professor Delbrück den in der Presse gegen ihn erhobenen Vorwurf nicht zurückgewiesen hat, er benutze seine Familienbeziehungen, um die Gesetzgebung zu beeinflussen. Im Namen der armen Bevölkerung, der sie durch die Spiritusgesetzgebung jährlich 180—190 Millionen Mk. heraus^ holen, protestiren wir gegen diese Gesetzgebung und verlangen die Aufhebung der Branntwelnsteuer. Wenn meine Freunde in der Schweiz für die Steuer gestimmt haben, so geschah das nur deshalb, weil dort die Erträge zur Aufklärung der Bevölkerung über die Gefahr des Alkoholismus verwendet werden. (Beifall bei den Sozialdemokraten.) Minister Frhr. v. Rhcinbaben: Ob es den Gepflogenheiten des Hauses entspricht, über einen Mann wie Professor Delbrück in der Weise zu urtheilen, wie es der Vorredner gethan hat, das überlasse ich dem Urtheil des Hauses. (Beifall rechts.) Ganz unrichtig ist die Annahme, daß die Vertheuerung des Branntweins noch niemals den Branntweingenuß eingeschränkt hat. Die Verhältnisse in Norwegen beweisen gerade das Gegentheil. Im Uebrigen ist es ja außerordentlich leicht, sich hier hinzustellcn und zu sagen: Die Branntweinsteuer muß aufgehoben werden. Erst wollen Sie die ganze Zuckersteuer aufheben, dann die Branntweinsteuer, und die verbündeten Regierungen mögen freundlichst sehen, wo sie die nöthi- gcti Mittel herbekommen. (Abg. Kaden, Ctr.: Vermögenssteuer!) Der Vorredner spricht von einer Liebesgabe. Das kommt mir gerade so vor, als ob mir jemand den Rock abzöge und sich dann noch als mein Wohlthäter hinstellte, weil er mir die Hose nicht auch noch auszieht. (Heiterkeit rechts, Au, au! bei den Sozialdemokraten.) Mit solchen allgemeinen Redensarten wie „Liebesgaben" kommt man nicht weiter. Wir brauchen Mittel. Zahlen wir doch jährlich große Summen für sozialpolitische Zwecke, die den Arbeitern zu Gute kommen! Und wir zahlen sie freudigen Herzens. (Lachen bei den Sozialdemokraten.) Es, handelt sich bei der Vorlage um ein großes nationales Interesse, es handelt sich darum, die Verwendung des Spiritus zu Beleuchtungszwecken und zu motorischen Zwecken erheblich zu vermehren. Wir wollen allmälig unabhängig loerben von dem amerikanischen Petroleum, und ich bedaure, daß die Gegner der Vorlage für diese nationale Seite nicht das genügende Interesse haben. ES soll der Bevölkerung doch die Auswahl ermöglicht werden zwischen Petroleum und Spiritus, und ich hoffe, daß wir mit der Zeit einen wirklich erfolgreichen Wettbewerb mit dem amerikanischen Petroleum aufnehmen können. Die Grundtendenz, den Spiritus dem gewerblichen Verkehr dienstbar zu machen, ist eine durchaus richtige uni) sollte von allen Parteien ohne Unterschied anerkannt werden. Die Haltung der Sozialdemokraten gegenüber der Spiritussteuergesetzgebung ist mir unverständlich. Wenn Sie sich in erster Linie als Vertreter der Arbeiter fühlen, so sollten Sie diese Ihre Fürsorge auch auf die ländlichen Arbeiter ausdehnen, und ich wüßte nicht, wie die ländlichen Arbeite cristiren könnten ohne eine richtige Spiritusgesetzgebung. Die Sozialdemokratie lehnt die sehr mäßigen, von der Regierung vorgeschlagenen Getreidezölle ab, und nun will sie auch die Hand oazu bieten, die Spiritussteuer zu Falle zu bringen. Wenn uns die Herren der Linken einen Ersatz für den Kartoffelbau im Osten Vorschlägen könnten, ä la bonheur! Aber vorläufig liegen doch die Sachen so, daß, wenn man die Land- wirthschaft im Osten erhalten will und mit ihr die Tausende und Abertausende von Arbeitern, man auch die Hand zu einer zweckmäßigen Spiritusgesetzgebung bieten muß. Es handelt sich um eine hohe Kulturfrage des Ostens, sowohl für Arbeiter wie für Arbeitgeber. Zu dem vorliegenden Antrag haben die Verbündeten Regierungen noch nicht Stellung nehmen können. Ich bitte das Haus, die Hand dazu zu bieten, daß das Gesetz in einer Weise zum Abschluß kommt, die im Interesse der Nation liegt und die der Landwirthschaft annehmbar ist. Sie Alle kennen die Lage der Spiritusindustrie, Sie wissen, daß Hunderte von Existenzen sich nicht werden halten können, wenn nicht endlich die Spiritussteuergesetzgebung zu einem gedeihlichen Ende gelangt, unb deshalb kann ich nur bitten, dazu mitzuwirken, daß das im Interesse unserer heimischen Landwirthschast nothwendige Gesetz zu Stande kommt. (Beifall rechts.) Abg. Sentier (nat.-lib^ sehr schwer verständlich.): Das Konsumenteninteresse ist beim Spiritus nicht etwa dasselbe wie beim Getreide, denn der Eine braucht Trinkbranntwein, der Andere Branntwein für gewerbliche Zwecke. Die Gegensätze zwischen beiden sind schwer zu Überbrüden. Die Kontingentsgesetzgebung möchte auch ich für meine Person je eher je lieber beseitigen. Zur Zeit aber ist das noch nicht angängig, besonders mit Rücksicht auf die süddeutschen Reservatrechte. Deswegen müssen mir nach anderen Mitteln suchen, um unter Aufrechterhaltung des bisherigen Systems dem Brennereigewerbe zu helfen. Die bisherige Ueber- produktion hat zum großen Theil ihren Grund in dem Verhalten der Agenten von Maschinenfabriken, die im Lande herumreisten und den Bauern sagten: Kauft euch nur Maschinen und richtet euch eine Brennerei ein, das Kontingent werdet ihr schon bekommen. Den vorliegenden Entwurf betrachte ich nur als das Material, das wir der Negierung geben, damit sie uns in absehbarer Zeit ein brauchbares Gesetz vorlegt. Abg. Dr. Müller-Sagan (freis. Vp.): Wenn wir auch nicht mit Rücksicht auf die Geschäftslage des Hauses der Weiterberathung der Vorlage widersprechen, so wünschen wir doch nicht, daß die geschäftsordnungswidrige Rückverweisung an die Kommission in dritter Lesung und die in der Kommission noch nachträglich erfolgte Aufnahme ganz neuer Bestimmungen zu einem Präcedenzfall wird. Meine Freunde sind von Anfang an gegen die Novellen gewesen und können auch nicht einsehen, daß sie der gesammten Landwirthschaft zu Gute kommt; sie bevorzugt höchstens einzelne Produzenten. Der preußische Finanzminister hat sehr mit Unrecht die Liebesgabe nnatur der Branntweinprämien bestritten und überhaupt sehr- wohlwollend für die Agrarier gesprochen. Gestern Hiebe, heute Liebel (Heiterkeit.) Redner tritt zum Schluß für den Antrag Pachnicke ein. Abg. Dietrich (kons.): Die Sozialdemokraten sind nur deshalb gegen das Gesetz, iveil sie die Interessen der Gastwirthe, die Branntwern ausschänken und die sie zu Parteizwecken brauchen, schonend behandelt wissen wollen. Eine der wichtigsten Funktionen dieser Novelle ist es, den gewerblichen Spiritus zu verbilligen. Dadurch wird dem Arbeiter eine vermehrte Erwerbsgelegenheit geschaffen, und darauf kommt es viel mehr an, als darauf, daß der Trinkbranntwein billiger wird. Abg. Wurm (Soz.): Der Vergleich, den der Minister von Nhein- baben zog, hinkt. Wir sind es doch nicht, die den Leuten den Rock ausziehen, das sind doch gerade die Finanzminister. Den Professor Delbrück habe ich nicht angegriffen, sondern ich habe nur Angriffe citirt, die in einer Schrift gegen Delbrück enthalten waren. Ich muß mich wundern, daß Herr Delbrück den Verfasser der Schrift nicht verklagt hat; ich hatte das jedenfalls gethan. Abg. Dr. Paasche (nat.-lib.): Das Gesetz hat gewiß manche Schwächen, aber trotzdem ist es Wünschenswerth, daß das Gesetz im Interesse der nothleidenden Brennereibesiher möglichst bald verabschiedet wird. Die jetzige Novelle ist gewiß nicht besonders agrarisch; ich begreife daher die Opposition gegen diese Novelle nicht. Die eigentlichen Agrarier haben große Opfer auf sich genommen, als sie der Novelle zustimmten. Alle Parteien des Hauses sind darüber einig, daß eine Vermehrung des Branntweingenusses nicht erwünscht ist. Niemand kann auch leugnen, daß das Brennereigewerbe in schwieriger Lage ist. Ist es da nicht vollständig richtig, daß wir hier ein Gesetz zur Regelung der Produktion erlassen, das die Schwachen schützt und die Großen beschränkt? Das ist durchaus berechtigt. Wir müssen verhindern, daß es bei uns so wird wie in England, wo wenige großen jHefenbrennereien alle kleinen Brennereien aufsaugen. Ich für meine Person bebaute, daß der Denaturirungszwang nicht angenommen worden ist; er wäre sehr geeignet gewesen, den Konsum des Branntweins zu gewerblichen Zwecken zu heben. Abg. von Dzicmbowski (Pole) erklärt, seine Freunde müßte« den Großgrundbesitz im Osten, der sich in exzeptioneller Lage befinde, schützen. Das fei eine Pflicht der Selbsterhaltung. Wir sind in dieser Frage einig mit den Konservativen, wenn es uns auch unangenehm ist, m i t einer Partei hier im Reichstage zusammenzugehen, die im Abgeordnetenhaufe eben einen Viertelmilliarden- Fonds gegen uns mobil macht. Präs. Graf Ballestrcm: Das gehört nicht zur Branntweinsteuer. Abg. von Dzicmbowski (fortfahrend) bittet um Annahme deS Paragraphen 1. Damit schließt die Debatte. Nach einem Schlußwort des Referenten Abg. Gamtz (Reichspartei) wird § 1 nach dem Kommissionsbeschlüssen unverändert angenommen. § 2 Buchstabe a regelt die Zuertheilung des Kontingent» an die einzelnen Brennereien. Das Gesammtkontingent soll dem Durchschnitt der in den letzten 5-Jahren verbrauchten Branntweinmenge gleichkommen. Von 5 zu 5 Jahren wird den Brennereien ihr Kontingent neu bemessen. Nach dem bestehenden Gesetz werden die einzelnen Brennereien nach Maßgabe der in den letzten 5 Betriebsjahren durchschnittlich hergestellten kontingentirten Alkoholmengen weiter betheiligt. Die volle Kontingentsmenge soll dann als hergestellt angenommen werden, wenn in mindestens 3 von den 5 Jahren das Kontingent vollständig hergestellt worden ist. Die Kommission beantragt" statt „3" „ein" Jahr zir setzen. Neuveranlagungen zum Kontingent finden nach Buchstabe c des § 2 nur für landwirthschaftliche Brennereien statt. Es sollen hierbei nach dem bestehenden Gesetz zwei Sachverständige der Brennerei-Berufs-Genossenschaft gehört werden. Die Kommission beantragt, statt dessen die Anhörung zweier Sachverständiger „aus den Kreisen der Besitzer landwirth» schastlicher Brennereien" für erforderlich zu erklären. Abg. Wurm (Soz.) beantragt, die zwei Sachverständigen der „Brennerei- und der landwirthschaftlichen Berufsgenossenschaft" gu entnehmen. Abg. Müller (Sagan, freis. Vp.) beantragt zu bestimmen, bafc von den 2 Sachverständigen der eine aus der Brennereiberufsgev»!- senschaft, der andere aus der Zahl der Brennereibesitzer zu entnehmen ist. Zu Buchstabe e des 8 2 hat der Reichstag bereits in 3. Lesung beschlossen, daß den neu veranlagten Brennereien in bet Regel nur ein Kontingent von höchstens 50 000 Litern (nach dem bestehenden Gesetz 80 000 Liter) zuertheilt werden soll. Absatz 6 in § 2 bestimmt nach dem bestehenden Gesetz, daß landwirthschaftlichen und Materialbrennereien, die in einem Jahre nicht mehr als 10 Hektoliter produziren, nach näherer Bestimmung des Bundesraths gestattet werden kann, ihr gcsammteS Erzeugniß zu dem niedrigsten Abgabesatze herzustellen. Die Kommission beantragt, ihnen diese Befugniß allgemein, ohne daß nähere Bestimmungen des Bundesraths nöthig wären, zu geben. Schließlich beantragt die Kommission, dem § 2 einen siebenten Absatz zuzufügen, wonach es den Matcrialbrennereien. denen ein Kontingent von nicht mehr als 10 Hektol. zugetheilt ist, freistehen soll, die fünfjährige Gesammt-Kontingentsmenge innerhalb der Kontingentspcriode nach Belieben abzubrennen. Abg. Wurm (Soz.) befürwortet seinen Antrag und begrüßt die Erklärung des Abg. v. Dzicmbowski, daß das Gesetz im Interesse der Großgrundbesitzer liegt. Abg. Dr. Müller (Sagan, freis. Vp.) begründet seinen Antrag. § 2 wird unter Einschaltung des bereits in dritter Lesung Beschlossenen nach den Kommissionsbeschlüssen unter Ablehnung der Anträge Wurm und Dr. Müller angenommen. Ein Vertagungsantrag des Abg. Dr. Müllcr-Saga» wird um 6 Uhr abgelehnt. § 4, der den Reinigungszwang enthielt, ist seit 1889 aufgehoben. Abg. Wurm (Soz.) beantragt, den Reinigungszwang für den nicht aus Roggen, Weizen oder Gerste hergestellten oder der Materialsteuer unterworfenen Branntwein wieder einzuführen. Redner bemerkt, daß, als das Gesetz von 1887 den Reinigungs- Zwang einführte, gesagt wurde, das Volk bekomme fuselreinen Branntlvein. 1889 wurde der Reinigungszwang aufgehoben. Das Gutachten des Reichsgesundheitsamts, das auf Thierversuchen beruht, wollte man nicht gelten lassen; freilich handelt es sich ja nicht um ausländisches Fleisch mit Borsäurezusatz, sondern um inländischen Fuselbrcmntwein. Soll man etwa auf Thierversuche nur bann etwas geben, wenn es den Agrariern recht ist? Haust du meine Borsäure, hau ich deinen Fusel. Abg. Müllcr-Sagan (freis. Vp.) wünscht, daß die verbündeten Negierungen sich zu dem Anträge äußern. Sollten sie schweigen, so könnte man sagen: Schweigen ist auch eine Antwort, und in diesem Falle sogar eine sehr beredte Antwort. Hierauf wird § 4 unter Ablehnung des Antrags W u r m in der Kommissionsfassung angenommen. Das Haus vertagt sich. Persönlich bemerkt Abg. von Dzicmbowski (Pole), er habe nur erklärt, daß die Polen bestrebt seien, in den polnischen Landcstheilen den Grundbesitz, auch den Großgrundbesitz, zu stützen. Ob das vorliegende Gesetz dazu diene, den Großgrundbesitz zu stärken, habe er offen gelassen. -lbq. Wnrm (Soz.) bestreitet die Richtigkeit dieser Erklärung. Nächste Sitzung: Mittwoch 1 Uhr. (Fortsetzung der neu* tigen Berathung.) 1 Schluß 6Y2 Uhr. Hessischer Landtag. AweUe Yesstsche StändeLammer. 105. Sitzung. Darmstadt, 5. Juni. Präsident Haas eröffnet die Sitzung um 10.15 Uhr. Am Regierungstisch: Staatsminister Rothe Exc., Finanzminister Gnauth Exc., Geh. Staatsrat v. Krug, Ministerialräte Eivald, Braun. Breidert und Eisenhuth. Als erste Position der heutigen Tagesoronung steht zur Beratung die Vorstellung der Polizei- und Gemeinde diener der Provinz Rheinhessen, die Regelung ihrer Gehaltsverhältnisse betreffend, sowie in gleichem Betreff die Vorstellungen dieser Beamten der Meise Zeppenheim, Dieburg, Offenbach und Friedberg. Letztere richten au die Hammer das Ersuchen, veranlassen zu wollen, daß chnen für die zu Gunsten des Staates errichteten Dienstleistungen eine angemessene Vergütung gewährt werde und auch für den Eintritt eines etwaigen Unfalls durch entsprechende Versicherung eine Unfallrente zur Auszahlung gelangen möge. In Verbindung hiermit wird mit- beraten der Antrag des Ah g. Köhler-Langsdorf, betr. die Gehalts- und Einkommens- sowie Altersversorgungs-Verhältnisse der Orts- und Polizegdiener. Der Antrag bezweckt, die Regierung zu veranlassen, den Ständen eine Gesetzesvorlage Angehen zu lassen des Inhalts: 1. Regelung der Gehalte der Orts-Polizei- und Ortsgerichtsdiener, entsprechend der Gehaltsregelung der staatlich bestätigten Forstwarte; 2. Vereinigung der Pensions- und Hinterbliebenen-Ver- sorgungskasse mit einer zu gründenden Kasse für die genannten Gemeindediener. Der Ausschuß hält es für recht und billig, wenn den Polizeidienern für Dienstleistungen, die nicht zum Polizei- uud Gemeindedienst gehören, Vergütungen gewährt werden, und zwar wird vorgeschlagen: 1. Für sämtliche Dien st ge schäfte im Auftrag der Staats- mrd Amtsanwaltschaft und den damit verbundenen gerichtlichen Aufträgen eine entsprechende Vergütung aus der Staatskasse. 2. Desgleichen für das Austragen der Staatssteuerzettel, der Anforderuugszettel für Forst- und Feldstrafen und der Beitragszettel für die land- und forstwirtschaftliche Be- rufsgenvssenschaft, sowie für alle bannt zusammenhängenden Bekanntmachungen. 3. Für die im Interesse der Jnvaliditäts- und Altersversicherungsanstalt geleisteten Dienstverrichtungen eine entsprechende Vergütung von der Jnvaliditatsversicherungs- anstalt. Da demnächst mit dem Erlasse eines neuen Ge - meindebeamten-Gesetzes alle diese schwebenden Fragen eine gründliche Regelung erfahren, beantragt der Ausschuß, die Vorstellungen für erledigt zu erklären. Staatsminister Rothe erklärt, die Erledigung aller dieser Fragen sei abhängig von dem demnächstigen Erlaß eines besonderen Gerneindebeamtnigesetzes, in dem nameut- lich auch die Vergütungen für Dienstleistungen im Interesse des Staates zu regeln wären, wozu der Ausschußbericht der Regierung in dankenswerter Weise nutzbringendes Material biete. Im übrigen glaube er, daß eine heutige Besprechung zu einem weiteren Ergebnis nicht führen werde. Abg. Köhler-Langsdorf (fr. w. V.) ist mit dem Ausschußbericht einverstanden. Er wünscht, daß das neue Gesetz, das in Bälde erscheinen werde, von guter Wirkung • sein möge. Abg. Weidner (fr. w. V.) will schon vor Erlaß des neuen Gesetzes den Polizeidienenr auf dem Verordnungswege etwas bewilligt wissen. Beispielsweise erwüchsen diesen durch die Untererheberstellen viel Arbeit; hier müsse etwas geschehen. Abg. Bähr (fr. w. B.) führt aus, daß die für den Staat geleisteten Arbeiten dieser Beamten auch von der Staatskasse bezahlt werben müßten. Sobann wirb ber Ausschußantrag einstimmig angenommen. Es folgen bie Anfragen ber Abgg. Bähr unb Weibner, bie Bureaukoste n unb bas Dienst- e i n k o m m e n b e r G r o ß h. B ü r g e r m c i ft er betr. Die Regierung hat in bie)em Betreff eine frühere Anfrage beantwortet, bereu Besprechung beantragt wirb. Abg. Weibner (fr. w. V.) erklärt, baß er bei ber Wichtigkeit ber Sache bas Odium auf sich nehme, pro domo zu sprechen. Die laue Art der Behandlung ber Sache seitens der Regierung gefalle ihm nicht. Die Regierung halte eine Erhöhung der Bureaukosten nicht für notwendig, da sich alle Kreisämter^ mit Ausnahme eines einzigen gegen eine solche ausgesprochen hätten. Indes habe er in Erfahrung gebracht, daß die Kreisräte der Provinz Oberhessen sich in Gießen dahin ausgesprochen hätten, baß ber Erlaß einer neuen Gebührenorbnung für bie Bürgermeister erforberlich sei. Die Regierungsantwort befriebige ihn nicht; ein jeber Arbeiter sei seines Lohnes wert. Aber selbst wenn auch einzelne Bürgermeister sich gegen eine Erhöhung ber Bureau- kosten ausgesprochen hätten, so bestehe doch bei ber Allgemeinheit eine anbere Ansicht. Seines Erachtens habe bie Regierung in dieser Beziehung sich von dicken und reichen Bürgermeistern in Rheinhessen irre führen lassen. Bis zum Jahre 1874 habe man sagen können, daß ein Bürgermeister in einer Reihe von Jahren wohlhabend werden könne. Gegen früher aber habe man nun den Bürgermeistern alle möglichen Arbeiten aufghalst, für die sie feine Bezahlung erhielten. Tas Exekutionsverfahren in Privatsachen in Starkenburg und Oberhessen habe, da der Bürgermeister meist gleich Ortsgerichtsvorsteher wäre, eine ziemliche Einnahme geliefert; dies habe sich nun vollständig geändert. Durch das Invaliden und Krankenversicherungsgesetz sei ihnen eine kolossale Arbeitslast erwachsen. Alles dies müsse ber Bürgermeister umsonst thun Auch burch bas Rauschbrandgesetz seien sie sehr in Anspruch genommen; hier müsse er sich unsauberen Arbeiten auf Weisung des Kreistierarztes unterziehen unb bekomme nichts dafür. (Abg. lUrich (Soz.): „Dafür ist er Bürgermeister!")) Durch das Dranbversicherungsgesetz sowie bie Hilfsthätigkeit für bie Staatsanwaltschaft erwachse eine bedeutende Arbeitslast. Di.eS sei eine ungerechtfertigte Bereicherung des Staates. Für diese Thätigkeit des Bürgermeisters müßten Gebühren bewilligt unb festgesetzt werden. Es sei hoch an der Zeit, den Bürgermeistern das znlommen zu lassen, nmd ihnen rechtlich gehöre. tSaatsminister Rothe verwahrt die Regierung gegen den Vorwurf der Lauheit in dieser Beziehung. Tie Regierung halte fest an dem ehrenamtlichen Eharatter im Interesse der Bürgermeister selbst; sie wisse wohl den Wert und die Arbeitslast ber Bürgermeister zu schätzen. Alle Kreisämter hätten auf eine Erhöhung ber Bureaukosten bereits hingewirkt. ALg. W o l f(fr. w. V.) ist ber Ansicht, daß den Bürger- meistern ihre Thätigkeit in der Arbeiterschutzgesetzgebung etwas gewährt werden müsse; im übrigen müsse das Bürgermeisteramt ein Ehrenamt bleiben. Werde dasselbe zu einer fetten Pfründe, so werde der Kampf um dasselbe noch größer. Eine Revision des Gebührenwesens sei an- gebracyt, doch müsse man dabei vorsichtig zu Werke gehen. Abg. Z i n ß e r (nL, ist im wesentlichen mit den Aus- uhrungen des Abg. Weidner einverstanden. Abg. Bähr (fr. w. Vg.) will die dem Bürgermeister vom Staat ausgetragenen Arbeiten auch vom Staat uno nicht von ber Gemeinde bezahlt wissen. Im übrigen solle man die Bürgermeister nicht allzu lange aus die Neuordnung der Gebührensätze Warten lassen, sonst komme man dazu, daß nur reiche Leute dieses Amt annehmen könnten. Abg. Ulrich (Soz.- hält die unangenehme Situation der Bürgermeister, verursacht burch bereu Zwitterstellung als Staats- unb Gemeütdebeamte. Ten Bürgermeistern müsse eine anbere Stellung gegeben werden durch Wegfall des Bestätigungsrechts der Regierung. So lange dieses bestehe, müsse die Regierung daraus bringen, daß das System des Kaufens der Stimmen durch Gewährung von Esset: und Trinken strengstens beseitigt werde. Alle durch solche Manipulationen zu stände getommenen Wahlen solle die Regierung kassieren. An unb für sich seien die Klagen des Abg. Weibner burchaus berechtigt. Ter Bureau-Aus- wanb für ben Staat müsse auch von diesem bezahlt werden. Abg. Heibenreich (nl.) hält bie Antwort ber Regierung ebenfalls nicht für befriebigenb, will aber den ehrenamtlichen Charakter dieses Amtes nicht beseitigt wissen. Eine Aufhebung des Bestättgungsrechts ber Regierung fei nicht angebracht. Tie Lanbbürgermetster müßten für ihre Funktionen im Staatsinteresse von biesem auch entsprechend bezahlt werben. Abg. Koch (nl.) kann ben Ausführungen ber Vorredner nicht beipflichten. Tas Amt bes Bürgermeisters müsse ein reines Ehrenamt fein. i Abg. Backes (ul.) erklärt, bie Arbeiten, bie ber Bürgermeister nicht für bie Gemeinbe besorge, müßten besonbers bezahlt werben. Abg. Weibner (fr .w. Vg.) glaubt, baß die Regierung von den Kreisämtern in dieser Beziehung irrig unterrichtet worben sei. Tie einmütige Zustimmung ber Kammer beweise treffend bie Richtigkeit seiner Ausführungen. Der Fall sei schon oft vorgekommen, baß Bürgermeister infolge ihres Amtes an ben Bettelstab gebracht worben seien. Abg. v. Brentano (Ztr.) ist mit bem Abg. Backes völlig einverstanden. Soweit die Bürgermeister ein Ehrenamt auszufüllen hätten, sollten sie sich mit den seitherigen Verhältnissen zufrieden geben; insoweit sie aber verpflichtet eien, den Polizeikommissär, den Amtsanwatt ?c. zu er- etzen, sollten ihnen besondere Vergütungen gewährt werden. Abg. Pitt Han (nl.) unterstützt die Ausführungen des Abg. Koch. Tas Bürgermeisteramt müsse ein Ehrenamt und kein Besoldungsamt sein. Tie Ausführungen des Abg. Ulrich in Betreff der Aufhebung des Bestätigungsrechts >er Regierung seien nur gemacht im Interesse der sozialdemokratischen Partei. Berussbürgevmeister dürfen nicht aufkommen. Abg. Bähr (fr. w. Bg.) widerspricht den Ansichten des Vorredners. Ter Bürgermeister habe auch, Pflichten gegen eine Familie. Er glaube, baß bie Regierung auch einen Sozialbemokraten als Bürgermeister bestätigen werde, da diese Partei heutzutage ja außerordentlich regierungsfreundlich sei. Man solle den Theaterumbau lassen und von den Zinsen die Bürgermeister anständig bezahlen. Abg. Ulrich (Soz.) erklärt, daß sie ihre Stellung jedesmal nach ihrer eigenen Ueberzeugung einnähmen. Ein ozialdemokratischer Bürgermeister sei bis jetzt noch nicht bestätigt worden. Er wolle das Bestätigungsrecht deshalb beseitigt wissen, weil durch dasselbe das freie Wahlrecht auf geh oben werde. Abg. Weidner (fr. w. Vg.) sieht die heutige Diskussion nur als eine Ergänzung der seinerzeit gefaßten Beschlüsse ber Kammer an. Sobann Wirb die Diskussion über diesen Punkt der Tagesordnung für geschlossen erklärt. Es folgt die Besprechung der Anfrage der Abgg. Weidner und Wolf, bie N ev e n b e z ütz e ber Staatsbeamten betreffen b. > Staatsminister Rothe verliest eine Erklärung, wonach bie Regierung bemüht sei, Nebenbezüge unb Gebühren der Beamten in feste Vergütungen umzuwanbeln, soweit bies möglich sei. Für bienstliche Verrichtungen außerhalb ihres Wirkungskreises unb Amtes müßten ben Beamten be- fonbere Vergütungen gewährt werben, ba sonst ihre Dienst- freubigteit bat unter leiben müsse. Anbernfalls müsse man besondere Hilfskräfte einstellen, wodurch die Staatskasse entsprechend mehr belastet werde. Abg. Weidner (fr. w. Bg.) bittet um Trucklegung ber Negierungsantwort. Für diese Nebenbezüge müßten allgemeine Normen aufgestellt werben, bamit der Landtag erfahre, wie sie verwendet würben. Geh. Staatsrat v. Krug bemerkt, baß bie Regierung bemüht sei, falls es angehe, alle Gebühren möglichst in feste Vergütungen umzuwanbeln. Abg. Bähr (fr. w. Vg.) beantragt Vertagung ber Besprechung bis zur Trucklegung ber Antwort der Regierung. Dem Antrag wirb zugestimmt. Es folgt bie Anfrage bes Ab g. Gramer, bie Uebersch, reitung bes Züchtigungsrechts seitens bes Lehrers Breidenbach zu Eber- sladt. Der Präsident verliest eine Erklärung der Regierung, wonach sic eine Beantwortung der Interpellation ablehne, weil bie Angelegenheit durch das Verwaltungsgericht rechtlich erledigt und bie Tisziplinarbestrafling Sache ber Regierung sei. Abg. Cramer (005.) bringt bei: bekannten Full nod^ mals zur Sprache. Tie Bestrafung bes Lehrers halte er für eine zu geringfügige. Man solle nach und nach an die Beseitigung ber Prügelstrafe denken, wie dieselbe auch in ben Gefängnissen ab geschafft fei. Die Schulverwaltung solle in bieser Beziehung mit aller Schärfe vorgehen. Durch, bas Prügeln würbci: seelische Störungen bei ben Kinbem hervorgerufen. Abg. Backes (nl.) äußert sich ebenfalls nochmals über diesen Fall, der aus d.r Verhandlung vor derStraskammer genügend bekannt ist. In ber Anfrage sei erwähnt, daß der Verwaltungsgerichtshof die strafrechtliche Verfolgung abgelchnt habe, da der Lehrer den 3iahmen des elterlichen Züchtigungsrechtes nicht überschritten habe. 2em könne er nur beipflichten. Man solle einen vernünftigen Fortschritt s ordern, aber keinen Humanitätsdusel aufkommen lassen. Abg. Wolf (fr .w. Vg.) würde es lebhaft bedauern, wenn der Stock ans der Schule verschwände. Jeder vers- uünftige Vater werde ihm zustimmen. Abg. David (Soz.) erklärt, daß der Hinweis genüge, raß der Lehrer zu dem Vater des Kindes hingegangen ei in der Absicht, einer Verfolgung der Sache vorzubeugen, um den Nachweis zu erbringen, daß das Züchtigungsrecht bei weitem überschritten worben sei. Gezüchtigt mit dem Stocke solle nur werden nach Erschöpfung aller Disziplinär* mitttel, wie es seitens der Schulbehörde vorgeschrieben sei. Je brutaler man bie Jugenb behandele, besto brutaler werde sie, unb Gewalt erzeuge wieber Gewalt. Man solle mit Liebe in bie Seele des Kindes bringen. Abg. Schlenger (Ztr.) glaubt, baß es Elemente gäbe, bie von Haus aus so verzogen seien, daß ber Stock nicht entbehrlich fei. Tas Prügeln sei und müsse nur ein Notbehelf bleiben. Nachdem die Abgg. Cramer und Backes sich noch kurz zu dieser Sache geäußert haben, wird die Debatte über diese Anfrage geschlossen. Schluß HA Uhr. 'Mchste Sitzung Mittwoch 9 Uhr. Aus Sludt und Lund. Gießen, ben 4. Juni 1902. •* Das Regierungsblatt Nr. 32, ausgegeben am 2. Juni enthält: Verordnung, die Unfall- und Krankenversicherung ber in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen betreffend. Q Lich, 2. Juni. Gestern beschloß der Geflügel- zuchtoerein Lich und Umgegend, in diesem Jahre, wahrscheinlich Anfang August, eine Geflügelausstellung abzuhalten, an welcher sich voraussichtlich der Geflügelzuchtverein unserer Nachbarstadt Grünberg beteiligen wird. Der Plan legt Zeugnis von dem frischen Streben ab, das in bem bereits 70 Mitglieber zählenden Verein herrscht, baß er sich chon jetzt an bie wahrlich nicht kleine Arbeit einer Aus- tellung heranwagt. In ber gestrigen Sitzung würben bereits bie nötigen Vorarbeiten beraten. Hoffentüch wirb bie Bereitwilligkeit, mit ber viele Herren ihre Dienste zur Verfügung tellten, burch rege Beteiligung und ein schönes Gelingen ber Ausstellung belohnt werben. r. Eberstadt, 2. Juni. Unsere Kirche wirb bieses Jahr innen vollstänbig erneuert werben. Die Ausführung, bie reute begonnen würbe, liegt in ben Hänben der Firma Nikolaus-Gießen, welche schon mehrere Kirchen hier in ber Umgegenb recht schon wieberhergestellt hat. Darmstadt, 3. Juni. Gestern abenb wohnte ber Groß- Herzog bem Vortrag bes Geheimen Oberbergrats Profeffor Dr. Lepsins im Herrenklub hier bei, übernachtete im Resi- benzschloß unb wohnte heute früh ben Besichtigungen von Teilen des 1. Großh. Inf.- (Leibgarde-) Regts. Nr. 115 unb des 1. Großh. Feld-Ariillerie-Regts. Nr. 25 (Großh. Artt- Korps) durch den kommandierenden General auf dem Truppen- Uebungsplatz bei Darmstadt bei. Wiesbaden, 2. Juni. Vor einigen Wochen hat bet Avantageur Bres gen, Sohn eines hiesigen Arztes unb früherer Schüler bes hiesigen Gymnasiums, in einem Hotel in Köln, wohin er sich aus seiner Garnison Hofgeismar begeben hatte, Selbstmorb verübt. Der protestantische junge Mann soll sich nach ber Lektüre katholischer Schriften mit bem Gebanken getragen haben, kath olisch zu werben und in bas Kollegium Germanicum einzutreten. Im Zusammenhang mit bieser Angelegenheit ist jetzt gegen ben ReligionS- lehrer ber beiben hiesigen Gymnasien, ben katholischen Theologen Dr. Webewcr, eine Disz:pl:nar-Untersuchung eingeleitet worben. Vermischtes. * Berlin, 2. Juni. Zu verschiebenen Blättermelbnngen über bie Lieblingsblume bes Kaisers berichtet heute bie „Post", es sei Thatsache, baß ber Kaiser rote, gelbe, wie überhaupt jebe Art Nelken liebt. Neben ben Nelken bevorzuge ber Kaiser noch bunkelrote Rosen. ' Potsbam, 3. Juni. Erbprinz Viktor von Ratibor-Corvey, Leutnant im Regiment Garbes bu Corps, stürzte bei einer Hebung auf bem Bornstebter Felbe mit bem Pferbe. Zwei Züge ritten über ihn fort. Er erlitt einen Oberschenkelbruch unb schwere innere Verletz ungen. Der Verletzte würbe nach bem nahen Garnisonslazareth gebracht. * Die Mörber ber Frau Wolff. Nach eutet. Melbung aus Brisbane sind bie beiben Mörder der am 3. April auf der zum Bismarck-Archipel gehörigen Insel Neu-Pommern mit ihrem Kinde überfallenen Frau Wolff von Eingeborenen erschlagen und verzehrt worden. Die Polizei hat gebratene Teile ihrer Körper aufgefunden. Der Anstifter der Mordthat wurde von den Polizisten erschossen. * Einen Prozeß um eine Million Mark hat soeben die Universität Leipzig gewonnen. Hofrat Buschmann in Wien hatte, nachdem er in Leipzig seine Studien beendet, sich verheiratet und dabei em wechselseitiges Testament in Uebereinstimmung mit seiner Gattm gemacht, wonach das nachzulassende Vermögen nach den: Tode des überlebenden Gatten der Unwersität Leipzig zufallen sollte. Seine Frau starb nach ihm, im Juli v. I. Nun aber fochten bie Anverwandten des Erblassers das Testament an und klagten bei ben Wiener Gerichten auf Herausgabe ber Erbschaft. DaS Urteil ist nun ergangen: bie Verwanbten sind mit ihren Ansprüchen abgewiesen worben, unb bie Universität Leipzig erhält das hinterlassene Vermögen, das, wie gesagt, über eine Million beträgt. Neueste Meldungen. Originaldrahtmeldungen des Gießener Anzeigers. Spandau, 4. Juni. Der Konkursverwalter Hermann Hegelt ist ins Ausland geflohen. Er hatte mehrere Konkurse zu verwalten, deren Einnahmen er vollstänbig veruntreute. Das Defizit beträgt 80 000 Mk. Hamburg, 4. Juni. Zur Lohnbewegung im Baugewerbe beschlossen gestern abend fast sämtliche Arbeitgeber Hamburgs, Altonas, Wandsbecks und Harburgs, morgen abenb sämtliche Maurer- unb Zimmergesellen zu entlassen, auch solche, bie nicht zum Verband gehören. Jerowitz (Böhmen), 4. Juni. Wllhelm Fürst zu Qanau ist gestern abend gestorben.