Nv. 3 Erstes Blatt. ISS Jahrgang Samstag 4. Jannar 1903 Erscheint täglich außer Sonntags. Dem Gießener Anzeiger werden im Wechsel mrt dem kesfischen Landwirt die Gießener Zamilien- blätter viermal m der Woche beigelegt. Rotationsdruck u. Verlag der Brühl'schen Univers.-Buch-u.Steln- druckerei (Pietsch Erbens Redaktion, Expedition und Druckerei: Schulstratze 7. Adresse für Depeschen: Anzeiger Gießen. Fernsprechanschluß Nr. 51. GietzenerAnzeiger w General-Anzeiger w Amis- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen Bezugspreis: monatlich 75Pf.,vierteljährlich Mk. 2.20; durch Abhole- u. Zweigstellen monatlich 65 Pf.; durch diePostMk.2.—viertel- jährl. ausschl. Bestellg. Annahme von Anzeigen ’itr die Tagesnummer ' vormittags 10 Uhr. ,;eilenpreis: IckallLPf., auswärts 20 Pfg. verantwortlich: für den polit. u. uJgerrt. Teil: P. Witiko; für „Stadt und Land" und „ Gerichtssaal" :R.Ditt- mann; für den Anzeigenteil: Hans Beck. Duell und Zeugniszwang im Strafrecht. In der erstell diesjährigen Nummer der „Deutschen Fwristenztg." unterwirft der Senatspräfident des Reichs- Berichts Dr. Freiherr v. Bülow anläßlich des Entwurfs eines schweizerischen Strafgesetzbuches auf Grund eines von Professor Dr. Stoofs-Wien nach den Beschlüssen der ^verteukommission verfaßten Berichts das schweizerische und deutsche Strafrecht einer eingehenden kritischen Betrachtung. Besonders interessant srnd darin die Erörterungen über die Sühne und die Bestrafung von Beleidigungen und im Zusammenhang damit die Ausführungen über das Duell. Es heißt an dieser Stelle: „Verschiedene beklagenswerte Ereignisse der letzten Zahre haben die Duellsrage wieder zürn Gegenstand vielfacher Erörterungen, Vorschläge und „Agitationen" gemacht. Ob das Duell völlig beseitigt werden kann, rst eine sehr komplizierte Frage. Sie kann nicht einfach — wie die Geschichte lehrt — durch strafgerrchtliche Verbote erledigt werden. Ebensowenig durch Berufung auf religiöse und sittliche Grundsätze. Die Bibel enthält nicht blos das Verbot: „Du sollst nicht töten!" sondern in der von der ganzen Welt bewunderten und geliebten Bergpredigt steht auch: ,Mebet Eure Feinde, bittet für Dre, so Euch beleidigen!" und „Wer Dich schlägt auf einen Backen, dem biete den andern auch oar!" Allein diese Forderungen stellen Ideale auf; der natürliche Mensch — und aus solchen besteht die Menge, auch der sich Ehristen Nennenden — denkt, fühlt und handelt im praktisechn Leben anders. Er verlangt Sühne, ausreichende, volle Sühne für Unrecht und schwere Beleidigung. Versagt das Recht sie, so wird sie nur zu oft durch Privatgewalt und im Wege der Blutrache genommen. So ist es bei den Naturvölkern, so war es bei den Juden und bei unseren germanischen Vor- ahren. Auch heute geschieht es bei uns und in anderen Ländern: in den niederen Ständen mit der Faust, )ent Messer, dem Knüppel, dem Dolch, dem'Revolver, in unseren höheren Ständen großenteils im Wege des geregelten Zweikampfes; die Aleidignngen von Fürsten wurden oft in blutigen Kriegen der Völker ausgekämpft: yQoidqtüd delirant reges, pleetunctur Achivi.“ Ein Hauptmoment, welches der Beseitigung des Duells entgegensteht, ist der noch immer in weiten Kreiseir als feststehend betrachtete Satz, daß durch eine Beleidigung, namentlich durch eine thätliche, der Betroffene „entehrt" wird, und „seine Ehre wieder Herstellen muß." Dabei findet sich aber der bemerkenswerte Unterschied, daß in den höheren Zivilistenkreisen meistens die Ansicht herrscht, man könne nur von Seinesgleichen beleidigt werden. Ein gebildeter, an- ständiger Mensch kann gar nicht von einem Strolche oder einem verkommenen, betrunkenen Lumpen, der ihn auf der Straße anrempelt, oder ihm Schimpfworte nach- ruft, so beleidigt werden, daß er seine Ehre „wiederherstellen" müßte. In Offizierskreisen ist man dagegen vielfach der Meinung, daß auch ein solcher Lump durch Insulte, die nicht sofort durch Tötung gesühnt werden, einen Offizier entehren könne (insbesondere, wenn der Angriff vor Zeugen geschehen ist). Ob solche Anschauungen mit der Zeit nicht eine Aenderung erfahren können, und ob nicht hierauf hingewirkt werden könnte, verdient wohl eine weitere Ueberlegung. Wie dem auch sein mag, in den gebildeten Volkskreisen ist wohl ganz allgemein die Meinung vorherrschend, daß mindestens eine Einschränkung der Duelle im Interesse des Rechtslebens aus verschiedenen Gründen dringend zu wünschen ist. Will man aber zu einer Einschränkung des Duellwesens gelangen, so ist der erste Schritt der, daß für einen wirksamen, auch das empfindlichere Ehrgefühl befriedigenden Rechtsschutz der Ehre gesorgt wird. Freilich genügen bloße höhere Strafandrohungen für sich allein auch nicht, wenn die Gerichte gerade bei Ehrverletzungen immer zu besonderer Milde hinneigen und die höheren Strafen, die das Gesetz zulaßt, fast niemals zur Anwendung bringen. Nach dieser Richtung hält Verfasser den schweizerischen Gesetzentwurf für durchaus ungenügend, zumal die „Beschimpfung" durch Wort oder That zwar auf Antrag mit Geldstrafe oder Gefängnis bis zu einem Monat bestraft, die Beschimpfung aber straflos gelassen werden kann, wenn der Beschimpfte durch sein ungebührliches oder strafbares Verhalten zu der Beschimpfung Anlaß gab, und Beleidigungen durch Scheltworte oder durch geringe Thätlichkeiten nur als Uebertretung bestraft werden sollen." Solche milde Sühne für Beleidigungen erscheint dem Senatspräsidenten Freiherrn v. Bülow nicht ausreichend, wie auch nach seiner Ansicht die Strafandrohungen für Beleidigungen im deutschen Strafgesetzbuch verschärft werden müssen, vor allem gegen thätliche und öffentliche Beleidigung. „Insbesondere", schreibt er, „müßte in gewissen Fällen auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden können. Es ist nicht einzusehen, warum nicht Der, der boshafter- oder frevelhafterweise die Ehre anderer antastet, nicht auch seinerseits an der Ehre gestraft werden soll. Sehr nützlich und wirksam würde es ferner sein, wenn auch künftig wieder der Beleidiger angehalten werden könnte zu Wiverruf, Ehrenerklärung und öffentlicher Abbitte. Man hätte dies lieber nie abschaffen sollen." „Besondere Bestimmungen sind in dem schweizerischen Entwurf getroffen über die Verantwortlichkeit für die durch die Presse begangenen Ehrverletzungen- Wird der Verfasser nicht genannt, so ist der Herausgeber für die Aeußerung strafrechtlich verantwortlich; er ist n i ch t v e r - pflichtet, den Namen des Verfassers zu nennen, darf auch nicht als Zeuge über die Urheberschaft der Aeußerung vernommen werden; Nachforschungen nach dem Verfasser sind unstatthaft, die Strafpflicht ist nur gegen den Herausgeber begründet; weitere Beteiligte kommen für den Richter nicht in Betracht; nur wenn der Herausgeber den Verfasser nennt oder dieser sich selbst, werden beide bestraft. Diese Bestimmungen beruhen — wie der Bericht hervorhebt — wesentlich auf politischen Erwägungen und bezwecken den Schutz der freien Meinungsäußerung; es soll dadurch die Freiheit der Kritik öffentlicher Zustände gesichert werden, da im Falle der Haftbarkeit des Verfassers mancher, der infolge dienstlicher Stellung oder ökonomischer und gesellschaftlicher Verhältnisse nicht unabhängig ist, sich nicht getrauen würde, im öffentlichen Interesse auf Uebelstände aufmerksam zu machen." Mir beglückwünschen die Schweiz zu diesen Vorschlägen, die in der Hauptsache hoffentlich Gesetz werden und in Deutschland Nachahmung finden, auch wenn Dr. v. Bülow sie bedenllich findet. Nur versteht sich von selbst, daß der Zeugniszwang gegen die Presse nicht nur die Ehrverletzungen, sondern auch bei dem Verdacht einer Verletzung des Amtsgeheimnisses, also im Strafverfahren so gut wie int Disziplinarverfahren fortfallen muß- Herr v. Bülow meint, die Besprechung von Uebelstäuden im öffentlichen Interesse könne heute schon regelmäßig und ohne Ehrverletzung geschehen, wie die anständige Presse fortwährend beweise; aber er habe große Bedenken, den Verfasser anonymer ehrenrühriger, ja selbst verleumderischer Artikel der leider heute so verbreiteten Hetz- und Skandalblätter grundsätzlich straffrei zu lassen. Wie weit, so meint die „Voss. Ztg", Herr v. Bülow die deutschen Preßverhältnisse kennt, steht dahin. Weitaus am häufigsten ist der Zeugniszwang jedenfalls gegen durchaus anständige und angesehene Blätter versucht worden. Es ist auch falsch, daß es sich dabei zumeist um beleidigende oder verleumderische Artikel handelt- In der großen Mehrzahl der Fälle ist der Artikel überhaupt nicht strafbar, sonst könnte der verantwortliche Redakteur, der als Thäter haftet, nicht als Zeuge vernommen werden ; man will nur den unbekannten Beamten ermitteln, den man als Verfasser vermutet und disziplinarisch zu belangen trachtet. Es ist ebenso falsch, daß der anonyme Verfasser eines beleidigenden Artikels grundsätzlich straffrei gelassen werden solle. Wenigstens in Deutschland ist diese Forderung nie gestellt worden; es giebt viele Wege, die Thäterschaft festzustellen; nur der eine dieser Wege, der des Zeugniszwanges gegen die Personen, die das Berufsgeheimnis ru wahren verpflichtet sind, soll nicht beschritten werden dürfen. Das ist das Verlangen, das die Presse in Deutschland stellt und das Herr v- Bülow leider bekämpft. Wunderlich, in derselben Nummer der „Deutschen Ju- risten-Ztg.", in der Herr v. Bülow den Zeugniszwang verteidigt, ist eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Darmstadt über die Zeugnisverweigerung beim Gewerbegeheimnis abgedruckt Ein Handlungsreisender war als Zeuge darüber benannt, von welcher Firma ein Weindestillat stamme. Er verweigerte sein Zeugnis, und das Gericht erkannte die Weigerung als berechtigt an, da ein kaufmännisches Unternehmen ein begründetes Interesse daran habe, sowohl die Absatzgebiete wie die Bezugsquellen geheim zu halten. In der That giebt § 383 der Zivilprozeßordnung das Recht der Zeugnisverwe-igerung „Personen, welchen kraft ihres Amtes, Standes oder Gewerbes Thatsachen anvertraut sind, deren Geheimhaltung durch die Natur derselben oder durch gesetzliche Vorschrift geboten ist, in Betreff der Thatsachen, auf welche die Verpflichtung zur Verschwiegenheit sich bezieht". Aber wenn der Geschäftsmann in diesem Falle sein Zeugnis verweigern kann, ist es üillig, dasselbe Recht dem Redakteur, dem Verleger, dem Mitarbeiter, dem Setzer zu versagen, die ebenfalls kraft ihres Berufs das Geheimnis zu wahren verpflichtet sind? Die Zeugnisverweigerung ist ferner in § 52 der Strafproz-eßordnung den Geistlichen, den Verteidigern, den Rechtsanwälten, den Aerzten zugestanden. Ist es da Gießener Stadttßeater. Die größte Sünde.*) Drama in 5 Akten von Otto Ernst. Otto Ernst, der erfolgreiche Verfasser der „Fugend von heute" und des „Flachsmann als Erzieher", dessen bestes Buch m- E. doch noch immer das Skizzenbuch „Ein ftohes Farbenspiel" ist, hat sein dramatisches Erstlingswerk, das bereits vor sechs Jahren von der „Freien Volksbühne" in Berlin zur Aufführung gebracht wurde, damals aber gänzlich unbeachtet blieb, jetzt, da er ein von allen Theaterdirektoren als höchst zugkräftig geschätzter Autor ist, ein wenig zugestutzt und aufs neue ben deutschen Bühnen übergeben. Bei dem bedauerlichen Mangel an ernsthaften dramatischen Merken, an dem wir Deutsche heute leiden, ist es selbstverständlich, daß man ihn in den Theaterbureaus wieder mit offenen Armen aufnahm. Das Stück ist in dieser Saison bereits in Hamburg, Stuttgart, Berlin, München, kurz in fast allen deutschen Theaterstädten von Bedeutung aufgeführt worden und hat allenthalben große äußere Wirkung erzielt- Es ist ein echtes Tendenzdrama, diese „größte <5ünbe". Tendenzen aber in die Kunst einzuführen ist immer ein heikel Ding. Gewiß ist mannhafte Streitbarkeit eine schöne Tugend. Wählt man die Dramatik zu ihrer Bethätiguna, so wird man oft ein großes Publikum interessieren, und wir werden in den nächsten Tagen bei der Aufführung von Brieux' „Roter Robe" wieder Gelegenheit finden, zu sehen, wie starke dramatische Bewegtheit zu fesseln vermag. Mit der wahren Kunst aber hat ein Stück, wie „die größte Sünde", in der eine aufdringliche Tendenz die Hauptsache ist und alles übrige nebensächlich, flüchtig und oberflächlich behandeltes Beiwerk, nichts zu thun- Otto Ernst schickt seinem Drama das Matthäuswort voraus: „Alle Sünde und Lästerung wird den Menschen vergeben; aber die Lästerung wider den Geist wird den Menschen nicht vergeben-'- Der Autor will beweisen, daß ein aufrichtiger und ehrlicher Mensch, der gezwungen wird, aus rein materiellen Gründen an seinem eigenen Geiste *) Buchausgabe bei L. Staackmann in Leipzig, 6.-7. Tausend. 2 Mk. 50 zu freveln, sich selber untreu zu werden im Daseinskämpfe, der den Stürmen des Lebens nicht als Ueberragender, allzeit Aufrechter zu trotzen vermag, elend zu Grunde geht; in Wahrheit ist die größte Sünde die Verleugnung der Wahrhaftigkeit, die Augen der breiten Welt aber sehen die größte Sünde in dem Abfall von dem trägen Mitlaufen mit der Allgemeinheit, in dem starren Festhalten und frei- mütigen Vertreten, dem mutigen Ringen und Kämpfen um eigene innerste Ueberzeugung- Zweifellos ein schöner dramatischer Vorwurf, würdig von starker Künstlerhand aus- gestaltet zu werden- Doch Otto Ernst vergriff sich arg in den Personen, wenn nicht in dem Gegenstände der Handlung. Sein „Helt/', Wolfgang Behring, ist ein junger Mann, der Büchners „Kraft und Stoff" mit allzu starker Wirkung gelesen hat — bis zum braven Egidy mag er auch gedrungen sein, kaum aber bis zum Tübinger Theologen Baur — der nicht zu verwechseln ist mit den Brüdern Baur, die in Gießen als Theologen wirkten — kaum bis zu Baurs Schüler David Friedrich Strauß, gewiß nicht zu Bruno Bauer oder gar bis zu Ludwig Feuerbach- Er ist ein Jüngling mit ähnlichen Ideen, wie sie in den Vierziger Fuhren im „Rongeberausch- ten Deutschland", in den Tagen Stirners um sich griffen, wie sie in „Wigands Vierteljahrschrift", den „Epigonen", Arnold Ruges Jahrbüchern rc- rc. vertreten wuroen, aber nicht von gleicher Reife jener Zeit- Die innere Schlichtung zwischen Wissen und Glauben, zwischen Vernunft und Religion hat auch heute noch jeder einzelne in seinen Jugendjahren mit sich vorzunehmen, und dieser Konflikt läßt sich sehr wohl zum Gegenstände eines Dramas wählen, der Dichter muß nur Menschen geben, die wert sind, daß wir uns mit ihren Gedanken beschäftigen. Aber dieser Behring ist im Grunde ein Philister, em redseliger Starrkopf, ein enthusiastischer, lebensunkluger Prinzipienreiter ohne geistige Reife und klaren Blick, ohne Kraft und Mark. Er hat sein Vermögen einer Produktiogenossenschaft hingegeben, die jämmerlich verkrachte, und nährt sich nun schlecht und recht durch Stnndengeben und öffentliche Vorträge radikaler Tendenz. Er hat sich mit der Tochter eines Großkaufmanns verlobt, der kirchlich ganz indifferent ist, aber es für gut hält, mit den kirchlichen Kreisen der Stadt Verkehr zu pflegen, um gcleoentlich einmal durch deren Vermittelung beim Herzog, der „in Glaubenssachen keinen Spaß versteht", einen Titel oder „gar" einen Orden zu erlangen. In die Trauung vor dem Altar zu willigen, weigert sich Behring — gerade im ungeeignetsten Moment, da ein streitbarer Pastor zu Gaste ist — Emst, der Hamburger, giebt diesem einen Namen, der sehr ähnlich klingt dem eines bekannten Hamburger Geistlichen. Handelte Behring zu passenderer Stunde, ganz unter Ausschluß der Oeffentlichkeit, der Konflikt wcjre wohl vermieden. Aber gerade für einen Mann vom Schlage Behrings wäre die Frage, ob kirchliche oder Ziviltrauung, überhaupt nur eine bloße Aeußerlichkcit ohne Bedeutung. Der Konflikt entsteht also nur aus der widerspenstigen Unklugheit eines unklaren Kopfes heraus, nicht aus der That eines wirklich freien Geistes. Nach heftigem Disput, in dein auf drei Seiten mit Schlagworten reich gespickte aufgeregte Agilations- reden ins Publikum hinaus gehalten werden, die im übrigen aller Wahrscheinlichkeit Hohn sprechen, indem sie ^faustgroße psychologische Blößen zeigen, weist Wöhlers dem Schwiegersöhne die Thür. Die Braut aber folgt ihn: zum Standesamt. Not und Entbehrung, Elend und Aufopferung, aber auch reiche Liebe und Kameradschaftlichkeit, und ebenso auch Prinzipientreue wie Energielosigkeit zeigen uns die beiden mittleren Akte. Parallel mit dem Kampfe ums nackte Leben geht das Rmgen um die Ueberzeugungstreue. Hterbet findet Behring einen gewissen Halt bei seiner Frau und seinem Freunde. Beide aber, kleine Seelen mit dem graden Wwk- lichkeitssinn der Durchschnittsmenschen, halten doch im Grunde die eigensinnige Hartnäckigkeit Behrings, der jede Flucht vorder inneren Ueberzeugung für eine Sünde wider den heiligen Geist erklärt, für eine blanke Dummheit. Behring begeht m der Heckelsten Situation, da er mit äußerster Mühe nur sich und seine Familie kümmerlich ernährt, thatsächlich „die größte Sünde" an den Seinen: er hält einen öffentlichen Vortrag, in dem er mit allem bricht, was bisher der bürgerlichen Gesellschaft heilig und teuer war. Die Folge davon ist natürlich, daß er all seine Privatstunden und so den letzten Bissen Brot für sich und die Seinen verliert. Und kann man es ernsthaft den Eltern verdenken, daß sie ihre Kinder dem Unterrichte eines Mannes entziehen, der zu reinigen. Der Münchener Julius Schaumberger schrieb im Jahre die Hand und geht mit ihm in den Tod. in dem der gleiche Konflikt künstlerisch, wenn auch nicht so bühnenwirksam wie von Ernst behandelt ist. Eine kunstgerechte Aufführung kann dem Stück natürliche von großem Nutzen sein. Der Darsteller des Behring hat die nicht leichte Aufgabe, diesen papiernen Helden zum Menschen zu machen, das Ringen zwischen Ueberzeugung und Liebe zu Weib und Kind eindringlich zum Ausdruck zu bringen. Herr Gerl ach gab sich damit alle Mühe, aber umsonst; er blieb, mit dem Autor, im Versuche stecken. Bescheidene Schwärmerei, statt eitlen Ueberlegenheitsdünkels, hätten ihm besser zu Gesichte gestanden. Dagegen war Frl. Hohenfels in den schönen Szenen bräutlichen und ehelichen Glückes ganz vortrefflich und in den ernsten Situationen Bei Äotarrlj, Husten, rauhem Halse, Heiserkeit, Berschleimung. zeigte sie die rechte, schlichte, überzeugende Wärme. Als Dr. Scharff gab sich Herr Sandor natürlich und ungezwungen, wenn auch etwas zu leicht; seiner humorvollen Schärfe fehlte das zweite f seines Namens. Recht hübsch war die Episode des Herrn Zoder als Mitglied eines Jünglingsvereins, mit wenigen vorzüglich charakterisierenden Strichen, treu nach de,n Ernstschen Vorbilde gezeichnet. Aus dem abstoßenden Ehepaare Wöhlers ließ sich schlechterdings nicht mehr machen, als was Herr Ramsey er und Frl. v. Hellbronn gaben. Zu erwähnen bleiben dann noch Herr Hertzog als der unglückselige Schneider Stein, der vortreffliche Herr Woisch als „demütiger" Zeitungsträger und Herr Leßmann, der den Pastor ganz angemessen ausgestattet und ausgestaltet hatte, ohne in die naheliegenden Gefahren des Pathetischen, Salbungsvollen und Muckerischen zu verfallen. Daß man in leichtester Sommergarderobe den Unbilden des strengen Winters trotzte, war schließlich eine belanglose Unachtsamkeit. P. Witt ko. Schade um die Frau, sie hätte ein besieres Los verdient. Ihm aber ivird niemand eine Thräne nachweinen, nicht einmal sein Schneider. Sein Leben war überflüssig, sein Trotz kin- disch. Da ihm die weite Welt offen steht zur frischen, freien Betätigung seiner Ideen, da bleibt er im engen Neste daheim und begeht eine Dummheit nach der anderen; er spottet seiner selbst und weiß nicht wie. Er schreibt einen ernsthaften, „gedankenschweren" Roman und schickt ihn einem i Familienblatte zu! Nichts wie Thorheiten eines unreifen Jünglings mit „unzeitgemäßen Gedanken" in einer fest auf das Materielle gerichteten Zeit. Ja, wäre er statt •eines Zwerges an Widerstandskraft, ein überragender Geist von unbeugsamer Willensstärke, dann würde er für feine Ideen ebenso viel Anhänger wie Gegner sinden, die „ecoleeia militans“ würde mit ihm als ihrem Gegner zu Volttische Tagesschau. Einen Zoll aus Kohl verlangt eine an den Reichstag gelangte Petition- Sie ist von zahlreichen Landwirten aus einer Reihe Orte unterzeichnet, in denen in größerem Umfange Gemüsebau betrieben wird, außerdem auch von nicht wenigen Großgrundbesitzern, z. B. dem Reichstagsabgeordneten und Herren- hausmitgliede v. Winterfeldt-Menkin, dem Herrenhausmit- gliede und Schloßhauptmann Grafen v- Merveldt in Westfalen, einem Grafen Fincken stein, einem Grafen Schwerin, unterzeichnet- Auch der Berliner Universitätsgärtner Linde- muth hat seine Unterschrift gegeben- Die Petition behauptet, Holland und Dänemark machten mit Weiß-, Wirsing- und Rotkohl, Italien mit Blumenkohl dem deutschen Kohlbau derartige Konkurrenz, daß die erstgenannten drei Kohlarten mit einem Zoll von 6 Mk., Blumenkohl mit einem solchen von 8 Mk- und Rosenkohl mit einem Zoll von 12 Mk. pro Dz- belegt werden müßten, wenn die deutsche Kohlproduktion in ihrer Existenz gesichert werden sollte- Die Petenten erheben Klage darüber, daß seit 1900 der Rot- iuib Wirsingkohl auf den deutschen Eisenbahnen zu dem billigen Spezialtarif III gefahren werde, während sie sonst höhere Fracht zahlen mußten- Die Einfuhr von Kohl in Deutschland ist allerdings seit 1880 sehr stark an gewachsen- Zu haben in Gießen auf dem Fadritlager bei Herrn Emil Horst, Riegelpfad. 175 M c r- c r - I........ ,/t'-----1" den Strahlenschein des Märtyrertums !. Und finden sie sie nicht, gehen nicht ohne falsche Anmaßung beließ, die Vertreter entaeaen-- Aus Stadt und Kund. (Der Abdruck der unter dieser Rubrik befindlichen Original-Nachrichten ist nur unter genauer Quellenangabe: „Gieß. Anz." gestattet.) Gießen, 4. Januar 1902. ** Ausgrabuugeu. Das winterliche Wetter, das ja allerdings in der letzten Woche recht milde, infolge der vielen Regengüsse aber für Ausgrabungen durchaus nicht geeignet ivar, hat doch der mühevollen Arbeit von Freunden und Gönnern des Oberhessischen Geschichtsvereins-Museums, die darauf hinausgeht, die Schätze des wieder eröffneten Museums durch interessante Neufunde zu mehren, in keiner Weise Abbruch thun können. Es ist vielmehr in den letzten Wochen eine ganz beträchtliche Anzahl von Ausgrabungsarbeiten unternommen worden. So wurde an einer Stelle eine vorgeschichtliche Opferstätte mit einer großen und dicken Aschen- uud Kohlenschicht ausgegraben, in der zahlreiche Scherben und Knochen, darunter Hauer von Wildschweinen und bearbeitete Knochenstücke gefunden worden sind, z. B. ein zu einem Pfriemen verarbeiteter Knochen. Man kann daraus vielleicht darauf schließen, daß diese Opferstätte in das Ende der Steinzeit zu setzen ift — An einer anderen Stelle ist mit dem Erfolg gegraben worden, daß 9tefte eines Urnen- grabfeldes aus der nachschriftlichen Zeit, etwa 200 v. Chr. Geb., aufgedeckt wurden. Man fand hier u. a. Scherben römischer Herkunft aus terra sigillata, ferner ein kleines aus Bronze bestehendes Ortband mit durchbrochener Arbeit, das von der Scheide eines Messers oder eines Dolches herrührt. Unter dieser römischen Schicht befand sich an einer Stelle eine Aschengrube, in der die Reste eines aus weit älterer Zeit, vielleicht aus dem 2. Jahrtausend v. Chr. Geb., stammenden Gefäßes gefunden wurden. — An einer dritten Stelle stteß man auf eine Grabstätte oder W ohnstätte, deren Inhalt am nächsten verwandt ift mit den Funden im Gießener Stadtwalde, die jetzt im Museum bereits 3 Schränke füllen. Diese Stücke dürsten dem 2.-3. Jahrhundert n. Chr. Gelu angehören. — Alle drei Fundstätten liegen tells in der Gemarkung Gießen, teils in deren nächster Nachbarschaft. Die Bewohner Gießens wie überhaupt der ganzen Provinz Ober- Hessen müssen den Freunden und Gönnern des Oberhessischen Geschichtsvereins - Museums, die weder Mühe noch Opfer cheuen, um die Urgeschichte unserer engeren und weiteren Heimat aufzuhellen, Dank zollen für ihre aufopfernde Arbeit, und wir können im Interesse der Geschichte unserer Heimat allen nur warm ans Herz legen, jeden bei Erdarbeiten, beim Sandgraben, Grundgraben von Häusern, Anlegen von «tcht lediglich gerecht und folgerichtig, sie hinsichtlich des Berufsgeheimnisses auch der Presse zuzugestehen? Die sittliche Pflicht zur Geheimhaltung ist hier genau dieselbe wie bei den genannten Berufen- Tie praktischen Bedenken aber sind bei der Presse weit geringer als bei den Seelsorgern und Rechtsanwälten- Deutschland am Scheidewege. Unter diesem Titel erschienen soeben „Betrachtungen über die gegenwärtige volkswirtschaftliche Verfassung und die zukünftige Handelspolitik Deutschlands" von Dr. L Pohle, Professor an der Akademie für Sozialwissenschaften zu Frankfurt, (gr. 8. XII u. 242 S. geh. Mk. 4,80.) Das Werk darf beanspruchen,' in den augenblicklichen handelspolitischen Erörterungen Beachtung zu sinden. Der Verfasser geht davon aus, daß nicht der Umstand, daß Deutschland nach Caprivis Wort nur noch die Wahl hätte, entweder Menschen zu exportieren oder Waren, sondern lediglich das im Gefolge der modernen Agrar- krisis eintretende Sinken der Reinerträge der deutschen Landwirtschaft bei gleichbleibendem oder gar steigendem industriellen Gewinn unsere Exportindustrie geschaffen hat, und sie weiter auszudehnen trachtet. Im Zusammenhang damit ergiebt eine Abschätzung der Größe der beiden Abteilungen mit entgegengesetzten handelspolitischen Interessen, aus denen sich die deutsche Volkswirtschaft jetzt zu- sammcnsetzt, als Resultat, daß der Teil des deutschen Wirtschaftslebens, der, obwohl er ebenfalls Handelsverkehr mit dem Auslande unterhält, doch ausschließlich im Jnlande wurzelt, der deutsche „Agrituttur-Manufaktur-Handelsstaat" immer noch rund Vierfünftel der Natton umfaßt, ivährend nur etwa 1/5 der Gesamtbevölkerung in seiner ökonomischen Existenz vom Auslande abhängt und daher zum Freihandel neigt. In Bezug aus die Zukunftsaussichten der internationalen Arbeitsteilung vertritt der Verfasser die Ansicht, daß die internationale Warenbewegung nach der jetzt eine so wichtige Rolle spielenden Formel: Bodenprodukte gegen Fabrikate, nach einer kürzeren ober längeren Frist bis auf geringe Reste verschwinden wird, um einer Periode Platz zu machen, in welcher die internationale Arbeitstellung zwar beständig wächst, die Formel des Umtauschs aber lautet: Bodenprodukte gegen Bodenprodukte und Fabrikate gegen Fabrikate; denn erst unter dieser Voraussetzung ift die internationale Arbeitstellung für alle an ihr beteiligten Völker ein wirklicher volkswirtschaftlicher Gewinn. Auf Grund dieser Erwägungen über die gegenwärtige wirtschaftliche Bedeutung und insbesondere die ungünstigen Zukunftsaussichten des Export-Industrialismus und -Kapitalismus und im Hinblick aus die schweren Krisen, welche der Uebergang zum Freihandel bei der jetzigen Lage der Dinge auf dem Weltmärkte über das deutsche Wirtschaftsleben heraufbeschwören würde, kommt der Verfasser insbesondere zu zwei Handels- und wirtschaftspolitischen Forderungen: 1. Agrarzölle von lOjcihr. überrasch.Erfolge d.Apotheker Albrechts Aepfelsänre-Pastillen. In b. Apotheken u. bess. Drog. & 80 Pfg. Haupt-Depots: Kirsch- u.Zlniverjttäts-Apolheke, Drog. ftnft. Kertzard. genügender Höhe, um die deutsche Landwirtschaft wenigstens in ihrem bisherigen Umfange zu erhalten, 2. Fortführung der Sozialreform (und ^war insbesondere durch staatliche Lohnregulierung in der Hausindustrie) zu dem Zwecke, um die Entstehung bez. weitere Ausbildung solcher Exportindustrien zu verhindern, die ihre überlegene Position auf dem Weltmärkte nur der Minderwertigkeit ihrer Arbeitsbedingungen verdanken. Herr Abg. Köhler-Langsdorf schreibt uns heute: Bezügl. Ihres Artikels „Köhler-Langsdorf in Berlin", bitte ich, wie folgt, berichtigen zu wollen: 1. Das Referat in der mir nahestehenden „Deutschen Volksmacht", für deren letzteren Inhalt ich jedoch nicht in allen Fällen verantwortlich zu machen bin, stellt einen teilweisen Abdruck aus der „Staatsbürgerztg." dar, die nur sehr unvollkommen über meine Berliner Rede berichtet hatte. 2. Den Satz, „d a ß i ch u u r e i n m a l b e i u a m e n t - tief) en Abstimmungen im Reichstage gefehlt hätte", habe ich weder gesagt noch angedeutet. Ter Berichterstatter ist hier einem schweren Mißverständnis unterlegen- Ich habe gesagt, daß ich bei den meisten, den B a u e r n st a n d angehenden Fragen im Reichstage anwesend gewesen wäre und es auch fürderhin fein würde- Unsere Leser werden diese Bemerkungen ihres Reichstagsabgeordneten zur Kenntnis nehmen- rg Ä auch ÄSÄ mitunter N^n_d° •« -ecken- er.uer^ als Söhnchen in eine schwere Krankheit und liegt im Sterben, ihre Rechnung zu finden. «- « " jemem „gelben WÄt'jisSgS fleht ihn an, dem Kinde die ^aufe geben zu lassen; sie müßte wahrhaften Helden übrig. Dieser kleine Schwätzer aber der Ge- ~ ' SÄÄ ÄÄ »ÄÄÄSÄtSÄÄ -säss».-« hie aUe Not mit ihm bisher aufopserungsfreudig geteilt hat, als ein tragischer Held, er ist eine verwässerte Auflage des betäubt seinen ©tarrfinn. Er willigt ein in die Nottaufe, braven Dr. Stockmann Ibsens, ein blinder Wahrheitsfana- $0$ ju spat, das Kind stirbt ohne den Segen der Kirche, tiker, den der Uriel Aeosta Gutzkows klafterhoch überragt ein Der Gedanke daran wirst die junge Mutter auf das Kranken- so halsstarriger als weichmütiger Thor ohne Herz, dessen bett, und nun entschließt sich Behring, die Hilfe seines stillduldende Frau viel mehr an seelischer Größe besitzt als Schwiegervaters zu erbitten, dem er verspricht, sich nachträglich er, der aufhört, dieses hingebungsvolle Weib zu lieben, weil ttauen zu lassen und sich aller Angriffe gegen die Religion sie ihn in gequälter Mutterliebe zur Erfüllung einer kirchlichen zu enthalten. Damit ist fern Schicksal besiegelt. Denn nun Form drängt! Und der Vater dieser Frau"b welche ein Gn- verachtet er sich selber, da er die Sünde wider den Geist be- faltspinsel, der sich dem Pfarrer in seiner ganzen Hohlheit so gmg, wider die innere Ueberzeugung. Und er hat auch die platt zu erkennen giebt, her seinen Schwiegersohn so spät ^ ^u snnem treuen Weibe verloren, bas m ihrer schwächsten burchschant, welch' ein roher Mensch, ber bte Tochter leichten ©tunbe, ba sie ihr Kind zu verlieren fürchtete, ihn zur Ver- Herzens verstößt und her Tobkranken erst Hilfe gewährt leugnung ferner Ueberzeugung trieb. Er ist kreuzunglücklich gegen ein ihm materiell wertvolles Versprechen, bas die Hin- mib lebensmüde. Und was ihn vollends über fern verfehltes Opferung eines Gewissens in sich schließt! Leblose Figuren Leben austlart, bas ist bas Märchen von fernem tapfereren aus bem Vorberhause her Subermann'schen „Ehre" dieses Schneiberlein . ! Die Frau brudt ihm ben Revolver in orbinäre Ehepaar Wöhlers. Emst giebt nur schwarz unb b,e ßanb unb apM """ *"'> nur weiß, jedes versöhnende Moment fehlt, zu scharf und unvermittelt, zu stark vsrgröbert zeigen sich bie Gegensätze. Nun ja, bie Diakonieschwester Armgarb und auch die ganz kurze Episode vom Pastor Rosenfeld, sollen die Komplementärfarben liefern; aber beide kommen doch ernsthaft gar nicht in Betracht, keiner von beiden redet mehr als 20 Worte. Wir sehen hier den sympathischen Hamburger Schriftsteller und Volksschullehrer a. D. von keiner neuen und von keiner vorteilhaften Seite. Die Streitfrage, bie er aufwirft, erhitzt von diesem winzigen Standpunkte aus heute selbst professionelle Feuerköpfe nicht mehr. Es wäre seinem Rufe dienlicher gewesen, hätte er dieses Jugendstück tief in seinem Schreine hegen gelassen. Da er es aber neu bearbeitete, vergaß er seine Hauptgestalt zu vertiefen, unb so blieb es ihm benn benommen, ernsten unb inneren Anteil an biesem in eine hcmbvoll unausgereifter Anschauungen verrannten, Gräben unb bergt gemachten Funb, her irgenb eiwa§ Altertümliches zu liefern scheint, unverzüglich bem Museum bes Ober- hessischen Geschichtsvereins in Gießen zu melben. Hessische Handwerkskammer. Der von her Kammer angestellte Beamte zur Förderung des gewerblichen Genossen- schaftswesens im Großherzogtum Hessen Otto Paech, bisher Direktor her Frankfurter Handwerker-Genossenschaftsbank, hat mlnmehr seine Thätigkeit bei her Kammer ausgenommen. Seine nächjte Aufgabe ist, bie bereits burch bie Vorträge im vorigen Jahre gewonnenen Hanbwerkerkreise zu Fachgenossen- schäften zusammen zu fassen unb bei ihrer ersten Einrichtung zu unterstützen, wie burch eine entsprechende Agitation immer weitere Kreise für bie Genossenschaftssache zu interessieren. Das Bureau befinbet sich zur Zeit Kiesstraße 104, 1 zu Darmstadt. Alle Anfragen und Korrespondenzen in Genossen- schaftsangelegenheiteii sind dorthin zu richten. Zum neuen Stempclgesetz. Es dürfte nicht genügend bekannt sein, daß eine fälschlicherweise zu niedrige Angabe des Wertes bei Verkäufen von Liegenschaften seitens des Kontrahenten diesen leicht die Gefahr einer Bestrafung wegen tempelhinterziehung bringen kann. Erfolgt die unrichtige Wertangabe absichtlich, so wird sie mit dem vierfachen Betrage des hinterzogenen Stempels bestraft, während ein Versuch mit Ordnungsstrafe geahndet werden kann. Ein solcher Fall wurde kürzlich von der Strafkammer Darmstadt als Berufungsinstanz entschieden; der Verkäufer wurde zü 150 Mk. und jeder Käufer zu 80 Mk. verurteilt. Apotheker Sartorius hat die Traubenapotheke in Marburg von dem bisherigen Inhaber Otto Heß käuflich erworben^ Kleine Mitteilungen aus Hessen und den Nachbarstaateu. Die Prinzessin Friedrich Karl reifte Freitagmittag zum Besuch des Großherzogs von Hessen nach Darmstadt. — In Gau' Alg es h eim starb am Freitag der Medizinalrat Dr, Mayer. Auszng sus den Alündesgmlsreglstera der Stsdi Gießen. Aufgebote. Am 29. Dezember. Wilhelm Sommerlad, Lackierer dahier, m,t Anna Barbara Dickel in Angersbach. Am 30. Dezember. Carl Anton Schmidt, Schloffermeifter dabier, mit Martha Pauline Pappeck hierselbst. Friedrich Siever, Schneider dahier, mit Friederike Seckler m Darmstadt. Am 3. Januar. Johann Peter Klein, Taqlöhner dahier, mit Elisabethe Schmidt hierfelbst. Eheschließungen. , bl- Dezember. Hermann Klotz, Spengler dahier, mit Lina Friederike Marie Klingelmeier hierselbsl. Am 3. Januar. Dr. Franz Emil Kummer, Gymnasial-Oberlehrer in Chemnitz, mit Marie Elise Rudolph dahier. Geborene. Am 22. Dezember. Dem Zigarrenfabrikanten Carl Schneider em -sohn, Hans Hermann Ludwig. Am 24. Dezember. Dem Bäckermeister Wilhelm Christian Löber eine Tochter. Dem Schneider Christian Sauer eine Tochter, Luise Susanne. Am 25. Dezember. Dem Hilssbremser Karl Bauer eine Tochter, Bertha Katharine Marie. Am 27. Dezember. Dem Privatdozenten Dr. Wilhelm Eidmaim eine Tochter, Gertrud. Am 28. Dezember. Dem Haus- bilrschen Jobaim Friedrich Wenzel ein Sohn. Am 29. Dezember. Dem Dienstknecht Ludwig Becker IX. eine Tochter. Dem Taglöhner Friedrich Jeschke eine Tochter. Luise. Am 1. Januar. Dem Weiß- bmbermeifter Konrad Dürr ein Sohn. Gestorbene. Am 31. Dezember. Heinrich Christian Adolf Emll Franz, 10 Jahre alt, Sohn des Zigarrenarbeiters Johannes Franz dahier. Aw 1. Januar. Philipp Haun, 46 Jahre alt, Schreiner dahier. Aui 2. Januar. Karl Jacob Wllhelm Ludwig Neuling, 1 Monat alt, Sohn des Lackierers Karl Johann Neuling dahier. Am 3. Ja» „Katharine Burck, aeb. Käppchen, 38 Jahre alt, Ehefrau des Milchhandlers Christian Burck dahier. Elisabethe Schlicht, geb. Eidam, 62 Jahre alt, Ehefrau des Bremsers Friedrich Schlicht Wasserdichter Äbschlus, Luftund fester haltbarer. aspecle.Musler.Bewelse überBewährung* sendet portofrei der Fabrikant A ."WL Andernach Beuel ft kein . Pdtenl-Fd/ztafe/n « s s -r c sr o »*■* y VD S 0> . CD 5 t£Q 00 CO -Q S tU N WO ,_, tu P ■ t-> CU p q L al® Z . CD tu p S-« » 8 c 5±e L CO r-M CCO w y CCD tu ' JO «'y ~~ y - 2 *p £ Sm " 3® O ■" "—U-> CJ S)S:Q U «Xö. O «D tu y ° «£?ä "■'-' :G C-* vG- «ft Ä g5 VD P «SS O «» g'Sl«» E-W co y ej cv s tU £ ä E y ® §§ N Sü -. y y E VD .tu © U CD ® CD.2 yg- e sG' M tH CD ‘Sge «^y^L- S «sa CD-i-, Q P y X> P jgTB5® H 3^U rto y cs B-> tt y N- «ft " tu jQ O b T-i e an y y JD E 3 — tu ■ -~> 4> C C CD _p_ H Q O „J-IM *°’S 5$ y tu E (9 p, -P" f._ s- _ e p- g Tto P tu :<$ ® 8 Cd . . *w 3x> tVD y O y tU S’Si'ö'S^ ® £y E s « gas» w *" tu ■p öx> N y y«» tu y cd g y co L Gt CD B3, „ö £ tu CJ o -® ®O R tu y dD. o S = y VQ CS MT 0 ? CD O 03 I? y y tu x> CD y y ■$6> S" o CD y - & « «ft U tu tu K y ,CS S L S cs y cs cm tu _/ü CD 42 c y tu X> y y >s £ K -2*§ jO p _cq C5 £ y v X2 O tu Z £/ L»— o *77 p »2 CD 3 tto « E L? h^u g£je Z^.§N.E^F^ g Ssli^is i ^5^ « w -o rr y cm c >bcmÜ? s . v ö y ev i u B y tu VD .CD e -L c y . o G s s tu Q CO Et E> CS — UD ?-> ^b-£P u -P «ft *u" y -u tu L '»ff-S K «g >b cs -O CD u> * c jQ y Z S •M* cm s -c L A KZ « « y A *5 en O e$i cm 2 ß Sd h >b tu E uO . S § 'u y ° S CD Z « « " r.T«F«Z-s *y tu u iw =y a.o 46» y CD .E^S§ y -JS •w- y ö ’S y £ 2 y y u_> =C rs w E N y c y a N y a ZZ G y GQ y y ö'ff" t-. O ■— tu Ä« y c y. c: y 05 y -1 y s O-Z E 3 y «5 y 'ö'S' GQ oyt j-* y 3 Z 3 5 o 5$*- % S^y N 8 v 3 y y :q$ mCQ^- N y . GQeQ N E ■ yccoyy ö? tu jQ K y yG NLK K.y y q tu w _ Aa y y co y y 2 CD y y e cS y 43'«ft CD y y E E cs 2 tto p E rto.-ge <-> CZ7D y*y a>£ y y cm «a y P «r.Ä ° =y y tu _2 -u £= “ 3 c S» CD-i-» §3 5 y 2 <1 «a —* y p y y p p cd WO ;o 3 y p «»p y - °« 3 E E p 2 6^ 2oo y « CD *ti 42 «■ CD^PÄ o t” •.•«Bä e gcoo^j E ö QJ _ __ Z* •*— Q- , f—X) CD #—• *—* _Z rr S -?< ZI .to, kO 7E../7) 2 o *o" S g >S§Ö '■* y w p c»Ä5c?Ä 2 3 L _ y e E s O1 Möbliertes Zimmer zu verm. 037 Bruchstraße 7, III. ■e Qroßes, leeres Zimmer zu verm< 055 Asterweg 40. nach per Auskunft erWley II er miet un gen WWDWlW WWWMitM - Birkcustock & Schneider, Franksurterstraße 29. uoiaj ^one Drerzunmer- rvohnrmg iu all. Zubeh. sof. oder auch spät, z. verm. Dammstr. 46. Lin Zimmer mit Bett zu verm. 038 Bruchstraße 0, III. Freundl. möbl. Zimmer zu verin. Bahnhofstraße 27, II. per sofort oder später. Offerten unter Nr. 036 an die Expedition dieses Blattrs erbeten. zz] 2-covrrerres zimmer mu Kabinett zu verm. 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Badische v. 86 . Bayern . . . Bayer. St.-Obl. Heff. St.-Obst . 101.15 90.90 101.40 90.90 99.40 105.15 99.90 105.20 101.15 90.40 100.75 90.25 105*10 99.70 104.95 1 4 3 4 4% 5 4% 4 5 6 5ya TÜrk. Lit. D. . Ung. Goldrente Ung. Anl. . . do. Staatsrente do. E. B. Gold v. 89 . . . Arg. inn. Anl. do. äuß. v. 88 . Aeuß. v. 1897 . Chinesische Anl. Chinesen. . . 100*15 84.20 95.60 102.80 70.- 64.20 97.80 103.40 102.30 24.4k 100.— 84.26 95.26 103.10 68*50 60.20 97.10 103.50 103.— 41/, 4 3V- 3V, 4 3V« 4 Eisenb.-Priorist Deutsche. Homburger. . Pfälzische . . Pfälzische . . Südd. Eisenb. . Braunschweig. Lds.-E.-B.II.E do. I. E. . . Allg.dtsch.Kleinb. 103.1C 98.- 92.80 101.50 94.- 55.50 103.4k 97.80 92,40 101.50 57*30 37 37 ■4 4 3Vi 4 4 37, 4 37a do. Ser. 28, 30, 33 . . . . do. Ser. 29 . Ldw. Cred.°Bk. Hambg. Hypbk. Ser. 141—250 do. 46—190 . Mcining. Hyp, do., neue. . . do. unk. 1907 . Preuß. Hypbk. . 92.- 92.- 98.56 91.56 99.50 100.- 92.50 85.90 92,- 92.- 96.66 98.56 91.56 99.50 100.— 92.50 87.50 Industrie-Aktien Kleyer Fahrrad Henninger Brauerei . . Farbw. Höchst. Zementfabrik Karlstadt . . Bad. Anil.- u. Sodafabrik . Fabrik Griesh. 139- 135.56 324.- 83.56 373.— 212.— 136.- 135.— 331.- 390.— 211.- Harpener Bergwerk . . . Der. Königs- u. Laura . . . Eisenb.-Aktien. Oester. Staatsbahn . . . Oesterr. Südbahn Gotthardtbahn. 158.76 187.50 140.50 20.90 165.50 159.75 185,10 141.80 19.30 164.25 3% do. ... . 99.— 98.60 4y ,’ v. 1898 88.05 86.85 Ausländische. do. 1905 . . 79.30 80.20 Chem. Fabrik Jura Simplon 3 do..... 88.— 87.80 3X Egypt. priv. . 102.80 102.50 37« Rhein. Hypbk. 93.— 91.60 93.— 91.50 Albert. . . 161.— 167,30 Princ Henry . 90.50 88.80’ 3% 3X 3X Württemberg. . Bremen v. 1899 Hambg. v. 1899 99.45 98.40 98.90 99.45 98.60 3 5 5 „ garant.. Mexico v. 99 . do. Ser. I-IV.. 100.- 97.85 41.20 100.— 97.85 40,60 4 4 Elisab.-B. strfr. Kaschau-Oderba. v 91 100.95 100.70 3V, unk. 1904 Westdtsch.Boden- credit in Cöln Elektr. Boese . „ Kontinent Nürnbg.. 103.- 65.- 104.20 49.— Northern Pac. Transvaal . 100.50 165.50 100.50 94.50 5 4 AuSläudische. Griech.E. B. von 1890 . . . Griech. Monop. 37.50 42.30 37.55 42.30 3 3% do. Silber . . ZKdte-Gblig. Gießener (alte) . do. v. 96 . . 26.65 25.60 4 3 4 3 3 3 3 3 3 4 3 3 4 5 4 4 4 4 5 3 Lombarden . . do..... Oest. Staatsb.. do. I—VIII . do. v. 85 . . do. Erg.-Netz . Prag-Dux 96 . Raab-Oedenbg. (alte) . . . do. v. 97 . . Rudolf Gold . Jtal. gar. E. B. Livorneser . , Sizil. v. 91 . Toscanier . . Ruff. Südost . do. Südwest Rjäsan-Uralsk. Wladikawkas . Anatolier . . Salon.°Mon. . 92.30 67.75 101.— 93.30 89.- 92.20 82.10 75.50 71.50 100.95 64.10 65.- 100.80 101.65 97*57 98.20 100.20 56.70 92.*30 67.70 101.15 93.— 88.70 4 4 4 Ung. Lds.-Ctr.. Diverse. Buderus . . Eisenb. Rtbk. . 88.50 94*60 88.50 94*50 „ Helios . „ Lahmeyer „ Schuckert „ Siemens u. Halske Filzfabr. Fulda 35.60 111.30 107.50 142.— 102.— 35.10 110.50 98.25 141.— 102.— 4 4 5 Lose in Prozenten. Bad. Thlr. 100 Bayer. Thlr. 100 Donau-Regul. . 140.80 133 — 4 3 ¥ 5 4^ 3 5 4 4 3^ 4 Italiener Rente do..... Oester. Goldrte. Oester.Silberrte Oest. Lokalbahn „ Galiz. Karl- Ludw.-Bahnin Silber . . Portug. Staat, do..... Rum. am. Rle. Ruman. v. 1890 Russen v. 80 . Russen Gold- Anl. . . . Ruff. Staats- Rte., Rubel . 100.75 64.55 101.45 99.50 103.20 39.25 26.30 94.70 80.90 99.90 96.- 99.85 64.10 101.20 99.40 103.05 39.15 26.80 93.60 79.80 100.— 4 3y 4 4 3ya 3y 3% 4 4 4 4 4 4 4 4 4V, Mainzer. . . do..... Offenbacher. . Wormser . . do. ... . Frankfurt a. M. Darmstadt . . Mannheimer . Münchener . . Nürnberger. . Pforzheim . . Wiesbaden . . Babenhausen . Lissaboner . . Nom II-VIII . Buenos-Aires . 102*10 102.60 96.50 97.25 96.60 103.10 103.15 103.- 102.50 101*80 71.50 100.— 71.— 102*— 97*— 96.60 102.80 102.70 102.50 102*80 71*.— 100.— 91.55 . 81,85 75.40 71.— 102.70 63.05 64.30 100.10 101.— 97*45 98.— 99.80 56.95 Hirzh. u. Lollar vank-AMen. Dtsch. Reichsbk. Berliner Hand. Darmstadt. Bk. Deutsche Bk. . Dtsch. Genossbk. Disct.-Comm. . Dresdner . . Franks. Bank . D.Eff.u.Wechs.- Bank . . . Pfälzische Bank Schaffhsr. „ Bank für Süd- 150.- 140.20 126.15 204.80 101.- 182.— 129.70 180.— 101.25 112.20 111.— 152.— 139.- 125.10 201.40 100.- 179.30 127.95 184.70 97.— 118.40 111.50 Löhnberg.Mühle Faber u. Schleicher .... Maschf. Gritzner Schnellpressen Frankenthal . Schuhfabrik Otto Herz u. Co. . Siemens Glas Nordd. Lloyd . Concordia Bergwerk . . . Dortmund.Union Eschwlr. Bergwerk . . . Donnersmarkhütte . . . 66.- 120.— 150.- 164.— 125.— 227.- 105.50 271.50 45.50 186.75 185.— 66.- 122.— 152.— 163.— 126.- 237.80 104.55 282.25 41.70 186.— 190.50 3» 2 3 4 5 3 21/2 3 Cöln-Mindener Madrider . . Mein. Thlr. 100 Oesterr v. 1860 Oldenb. Thlr.100 Raab-Grazer . Türk. Frs. 400 pr. Stück i. Mk. Ansbacher fl. 7 Augsburg, fl. 7. Brschw.Thlr.20 Freiburg. Frs. 10 Mailänd. Frs. 10 Meininger fl. 7 Pappenh. fl. 7 Venediger L. 30 131.— 44.— 128.80 142.75 99*80 105.— ... 27.95 128.- 28.80 16.— 27.20 130,451 42.— 129.40 142,20 129.60 99.50 101.50 61.— 127*50 15*95 27.85 3X 3X Schweden v. 80 Schweiz . . , 100.30 104.- 103*30 Ztandeshrl. Anl. Pfandbriefe. Franks. Hypotbk. deutschland . Mitteldtsch. 101.40 106.90 102,50 106.25 Hörder Bergw. Kölner Bergw. 99.10 308.75 98.25 321.— —.—■ — 3 „ ... 101.— — 4 S.-Braunf.. . do..... do. Lich 99.80 93.— 99.80 93.— Nationalbk. 103.90 102.50 Mannst.°Fa;on 140.50 4 4 Serben v. 95 . Spanier. . . 66.25 78.30 66.55 75.20 3% 3 Vs — 3V» 3V2 4 1 XIV . . . do. xn-xni . do. XV . . Frist. Hypoth.. Creditverein . Oest. Cred.-Akt. Wien. Bankver. 200.60 112.50 205.50 112.60 Nordstern Bergw. Phönix 211.25 132.30 224.25 127.60 5 1 A Türk. Zoll-Obl. do. conv. Lit. B. do. conv. Lit. C. 5 __ 3«, Dsenb.-Bierst. . 95*85 95*70 93.— 98.20 99. 93.— 98.20 Riebeck Montan Schalker Grub. Bochumer Guß. 207.60 296.— 177.— 213.— 283.— 173.- Gelsenk. Bergw. 165.25 172.—