153. Jahrg Freitag, 3. Niai 1903 Nr. 103 General-Anzeiger, Amts- und Anzeigeblatt für den Ureis Eichen. Wg. Dr. Bachem (GtrJ: Das Haus verhandelt jetzt schon zum en Male über diesen Gegenstand, und Neues ist kaum mehr Zusatz zu geben: ,$ce Erlaß von Gesetzen zur Ausführung deS vorstehenden vierten Male über diesen verantwortlich für den allgemeinen Teil: P. Wittko; für den Anzeigenteil: H. Beek. Rotationsdruck und Verlag der Brühl'scheu Unioersuätsdruckerei (Pietsch Erben), Dreße«. ■ ' Die Abaa vr Hie b er und Dr. Sattler (nat.-lib.) fr* und mit seinem Inhalte können wir uns nicht befteunden. (Bei- mtragen, tiefem Paragraphen für den Fall der Annahme folgenden fall yj ----- - --------- die Toleranz?" Das entspricht Kundgebungen von katholischer Seite, die in größerer Zahl erfolgt sind. Die „Voce de la verita", das Organ des Kardinal-Staatssekretärs, führte 1887 aus, die katholische Kirche dürfe niemals auf ihre unantastbare Oberherrschaft verzichten. Auch die Päpste sind dieser Ansicht gewesen. Im Jahre 1868 erklärte Pius IX. gegenüber dem österreichischen Staatsgrundgesetz, dies Gesetz stelle die verschiedenen Religionsgesellschaften gleich; diese „unerhörten" Gesetze seien der Lehre der katholischen Kirche „heftig" zuwider. In demselben Sinne hat sich Leo XIII. ausgesprochen. Es ist daher begreiflich, daß wir über den Antrag verwundert waren. Sic betonen sonst immer die Einheft der katholischen Kirche. Wenn wir dann aber nachweisen, wie in anderen Ländern die katholische Majorität verfährt, dann wollen Sie nichts davon wißen. Sie szum Centrum) haben sich auf den evangelischen Pastor Fliedner berufen, der in Spanien ungehindert gewirkt habe. Diese Berufung hat in evangelischen Kreisen geradezu Verblüffung erregt. Wißen Sie nicht, daß die Geschichte der Arbeit des Pastors Fliedner eine einzige Kette von Schwierigkeiten ist, die man ihm in Spanien bereitet hat? Redner verliest eine Reihe von Stellen aus den Berichten des Paswrs Fliedner. Wenn Herr Bachem die Zustände in Spanien für erträglich hält, dann wundert es mich allerdings, daß er es für nöthig gehalten hat, diesen Anttag einzubringen. Herr Bachem hat zwischen dogmattscher und polittscher Toleranz geschieden. Tas ist ein Spiel mft Worten. Die katholische Kirche übt Tolermiz nur, wo sie dazu gezwungen ist (Widerspruch im Centrum), nicht aus Ueberzcugung; die evangelische Kirche übt sie aus Ueberzcugung. Ich will damit nicht anklagcn, sondern nur eine Thatsache konstatiren. Das liegt in der ganzen Auf- faßung der beiden Kftchen begründet. Die katholische Kirche hält sich für die alleinseligmachende; die evangelische thut das nicht; sie stteitct auch Andersgläubigen die Seligkeit nicht ab. Sollte der Anttag angenommen werden, so werden ihn die verbündeten Regierung hoffentlich ablehnen. Zweifellos überschreitet der Anttag die Kompetenz des Reichs. Daran können keine künstlichen Deduktionen etwas ändern. Es erscheint uns aber auch der Inhalt des § 1 bedenklich. Es ist unzweifelhaft in diesem Paragraphen ein Recht enthalten, das über das Gesetz vom 3. Juli 1869 hinausgeht, das die Freiheft des religiösen Bekenntnißes statuirt. Es handelt sich bei dem Anttage nicht um die Feststellung von Rechtsgrundsätzen, sondern um die Schaffung eines neuen positiven Rechts, das nach dem Grundsätze: Reichsrecht bricht Landesrecht, alle entgegenstehenden landesrechtlichen Bestimmungen beseitigen wird. 28a srnd nicht in der Lage, dem § i zuzustimmen, denn er überschreftet die Zustanrngleit des Reichs Für Preußen würde der § 1 keine Veränderung herbeiführen. Mecklenburg hat sich ja in der letzten Zeit das Wohlwollen der An- ttagsteller in vollem Umfang erworben, und auch wir haben den dort getroffenen Maßnahmen ja unsere volle Zustimmung ertherlt. Sachsen dagegen würde nach dem Anttage zu einer Revision seiner Gesetzgebung verpflichtet und ebenso würde Baiern seine Gesetzgebung gegenüber den Altkatholiken revidiren müssen. Wenn § 1 ohne unseren Anttag angenommen würde, so würde das zu einer Unmasse von Stteitigkeitcn und Konflikten führen; denn es wurde dann ganz sicherlich daraus der Schluß gezogen werden, daß durch § 1 bereits alle entgegcnstehenden landesrcchtlichen Bestimmungen beseitigt seien. Wir sind aber der Meinung, daß wir damit nicht weiter gekommen wären, daß es besonderer Ausführungsgcsctze bedarf, um die Wirkung des 8 1 im Einzelnen zu regeln und deshalb haben wir im Interesse der Aufrechterhaltung des konfessionellen Friedens unseren Antrag gestellt. Wir glauben, daß der Antrag den verbündeten Regierungen die Zustimmung zu dem Entwurf erleichtern wird; sollte er abgclchnt werden, so wurden wir genöthigt sein, gegen den § 1 und das ganze Gesetz zu sttmmen. (Beifall bei den National-Liberalen.) Abg. Dr. Bonderscheer (Elsässer) stimmt dem Kommissions- bcschlusse zu, der in Elsaß-Lothringen bereits geltendes Recht sei. Den Antrag Sattler werde er, namentlich nach der soeben gehörten Begründung ablehnen. Abg. Dr.Stockmann (Rp.): Im Namen des größeren Thefts meiner politischen Freunde erkläre ich, daß für uns der § 1 nach wie vor unannehmbar ist, weil er die Kompetenz des Reichs überschreitet und weil wir auch inhaltlich nicht mit ihm einverstanden sind. Schon bei der 1. Lesung habe ich meine Verwunderung über den Anttag ausgesprochen. Da der Abg. Bachem diese SBcrtounbcrung für unbegründet erklärt hat, muß ich darauf noch einmal zurückkommen. Tas Centtum hat sich durch den Anttag mit der Anschauung der katholischen Kirche und dem Verhalten seiner Gesinnungsgenossen in anderen Ländern in Widerspruch gesetzt. (Lachen im Centtum.) Das haben selbst gute Katholiken zugegeben. (Lachen im Centtum.) Dr. Sigl, (Lachen im (yenhumj gewiß ein strenggläubiger Katholik, (Gelächter im Centtum) fragte nach der Einbringung des Antrags in seinem „Vaterland" verwundert: „Seit wann vcrttitt die katholische Kirche Grundsatzes ist bis zum Erlaß eines ReichsgcsetzeS Über BereinS- und Versammlungsrecht Sache der Einzelstaaten. Abg. Dr. Sattler (nat.-lib.): Die Anttäge haben in ihrer jetzigen Faßung eine ganz andere Bedeutung als in ihrer ursprünglichen Form. Der ursprüngliche Anttag wurde zwar Tole- ranzanttag genannt, verdiente diesen Namen aber durchaus nicht; er ging darauf aus, die Staatshoheit gegenüber den anerkannten Religionsgemeinschaften umfaßend zu regeln, d. h. möglichst zu beseitigen. Von dieser weitgreifenden Absicht ist tn dem jetzigen Anttage nichts mehr zu merken; im Gegentheil, der jetzige Entwurf sieht bei oberflächlicher Bettachtung ganz harmlos aus. Bei näherem Zusehen ergeben sich aber doch Bedenklichkeiten. § 1 ist unseres Erachtens in der von der Kommission vorgeschlagenen Form unbestimmt. Das hat der Abg. Bachem selbst zugegeben, als er in der letzten Sitzung, in der der § 1 bcrathen wurde, erklärte, es gebe zwar zunächst ein Gebiet, auf dem die Wirkung des § 1 ganz klar sei, darüber hinaus aber ein weiteres Gebiet, auf dem die Wirkung des § 1 erst durch Ausführungsgesetze geregelt werden müsse. Tas ist allerdings der Fall und deshalb, glauben wir, ist der § 1 geeignet, die Rechtsunsicherheit zu vermehren und Verwirrung tn den Einzelstaaten zu stiften. Man hat gegenüber diesem Bedenken darauf hingewiefen, daß 8 1 ja nur die Bestimmung des Artikels 12 bet preußischen Verfassung wiedergebe, die sich dort praktisch bewährt habe. Wenn Sie sich aber Artikel 12 der preußischen Verfassung ansehen, so finden Sie, daß dort auf Artikel 30 und 31 verwiesen ist, in dem es ausdrücklich heißt, daß die Ertheilung der Korporationsrechte und die Ausübung des Vereinigungsrechts durch Gesetz geregelt wird. In dem Kommissionsbeschlutz fehlt eine solche Bestimmung; das ist von gewaltiger Bedeutung, und unser Antrag will das nachholen. Durch diesen Antrag wird klar zum Ausdruck gebracht, daß noch ein Gesetz erlaßen werden muß, das die Folgen des in § 1 aufgestellten Grundsatzes auf dem Gebiet des Vcrcms- und Versammlungsrechts regelt. druckes zur Ordnung. Abg v. Komicrowski (Pole) itunmt den Anträgen zu. Abg v/Tiedemann (Rp.) macht dem Abg. Ledebour gegenüber darauf aufmerksam, daß die Bundesrathsmitglteder keinerlei Diäten von Reichswegen beziehen. Man könne die Bun^sraths- bertreter in dieser Beziehung mit den Abgeordneten mcht vergleichen. Die Sozialdemottaten hätten kein Recht, auf die Ver- faßung zu pochen, da sie entgegen der Vorschrift der Verfassung ihren Abgeordneten Diäten zahlten. Damit schließt die G e n e r a I d i s k u sst o n In der S p e z i a l d i s ku s s i o n werden dte Anttage debattelos gegen die Stimmen der Rechten angenommen, ebenso dcftnittv in der Gesammtabstimmung. Damit ist die dritte Lesung beende t. Es folgt die Fortsetzung der zweiten Beratbung de- CenttumS- anttages betreffend die Freiheit der R e l r g i o n s ub u n g (sogenannter Tolercmz-Anttag). . . . Die Beratbung beginnt beim § 1, ber bestimmt, daß jedem Reichsangehörigen innerhalb des Reichsgebietes volle greibeit des religiösen Bekenntnisses, der Rel,gionsubung und der Vereinigung zu Religionsgemeinschaften zusteht. Den bürgerlichen und staatsbürgerlichen Pflichten darf durch die Ausübung der Relrgwns- fteiheft kein Abbruch geschehen. Parlamentarische Verhandlungen. Nachdruck ohne Vereinbarung nicht gestattet. Dänischer Reichstag. 179. Sitzung vom 1. Mai. J Uhr. Das Haus ist mäßig besetzt. Am Bundesrathsttsch: Zwei Kommissare. ; Präsident Graf Ballesttem erbittet und crhäft die Ermachtt- tzung, dem Kronprinzen zu seinem Geburtstag zu gratuliren. ( Auf der Tagesordnung stehen Jniativanträge, zunächst die Anttäge Rickert (freif. Vgg.) begto. Gröber (Centt.), ■ betreffend die Abänderung des Wahlgesetzes für den Reichstag. (ES sollen in der Hauptsache amtliche Wahl- kouvcrts eingeführt und in den Wahllokalen Zellen eingerichtet werden, in denen die Wähler die Wahlzettel in die Kouverts thun können.) In der Generaldiskussion nimmt das Wort Abg. Jeßcn (Däne): Das Wahlgeheimnitz wird oft nicht inne gehalten, vielfach werden die Arbeiter von ihren Arbeitgebern und Vorgesetzten gezwungen, gegen ihre Ueberzcugung zu wählen. Besonders ost kommt dies in Nordfchleswig vor, dort haben Ortsvorsteher sich nicht gescheut, einen Druck auf Arbeiter auszuüben. Redner verliest einige Briefe, in denen Ortsvorsteher das Ersuchen an Arbeiter richten, „weil sie eine Rente bekämen, den Deutschen zu wählen". In anderen Fällen ist Leuten vom Landrath gedroht worden, daß ihre Verwandten ausgewiesen würden, wenn sie nicht deutsch wählten. In einem Falle ist sogar der Schwiegervater eines Wählers ausgewiesen. Abg. Dr. Barth (freif. Vgg., schwer verständlich): In der zweiten Berathung ist unser Antrag mit großer Mehrheit angenommen worden, ich bitte Sie, ihn auch jetzt anzunehmen. Von den Staatssekretären ist ja leider keiner heute anwesend, ich bitte deshalb die anwesenden beiden Kommissare, den übrigen Negierungen mftzutheilen, wie unzustieden wir jetzt bezüglich der Wahrung des Wahlgeheimnisses sind. Der Reichstag hat schon wiederholt einen Beschluß in dieser Beziehung gefaßt, aber die verbündeten Regierungen pflegen immer mit schneckenhafter Langsamkeit zu arbeiten, toenn es fid) um Wünsche des Reichstages handelt. Vielleicht wird eS besser, wenn dem Bundesrath Kommissionsdiäten gewährt werden. Jetzt haben wir keine geheime Wahl und es ist die einfachste Pflicht der Regierung, unseren berechtigten Wünschen gegenüber diligentiam zu prästiren. Hoffentlich kommt m diesem Sommer ein Gesetz zu Stande, damit bei den nächsten Wahlen mcht wieder so viele Mihbräuck)e Vorkommen. Abg. Gröber (Centt.): Es ist sehr bedauerlich, daß der Reichstag auf all seine Beschlüße keine Antwort von der Regierung erhalten hat. In dieser Frage sind sich alle Parteien einig, mit Ausnahme derjenigen,'die mit unrechtmäßigen Mitteln sich einige Vor- theile zu verschaffen glauben. Die stehen im Hintergründe und machen nicht mit. Ich bitte Sie, den Anttag anzunehmen, damit den Wahlmißbräuchen endlich ein energischer Riegel vorgesetzt wird. Abg. Lenzmann (freif. Vp.l: Wenn noch die Konservativen gegen den Anttag sind, so thun sic dies wohl nur. weil sie Gegner des geheimen Wahlrechts sind. Gründe gegen den Anttag haben sie wenigstens nicht vorgebracht. Die verbündeten Regierungen sind wohl auch heute nur so schlecht vertreten, weil sie keine Gründe gegen den Anttag haben. Wahlbeeinflußungen kommen mcht nur fan Osten, sondern auch im Westen vor, wie die Wahl des Abg. Boltz beweist. Die Herren, die gegen den Anttag sind, zeigen damit nur, daß sie eine unmoralische Gesetzesumgehung wollen, um das verfassungsmäßige Wahlrecht zu nichte zu machen. Präsident Graf Ballcstrem: Sie dürfen nicht sagen, daß Mitglieder dieses Hauses unmoralische Mittel wollen, um das Wahlrecht zu durchtteuzen. Sie können höchstens sagen, daß dies ein nicht gewollter Effekt ist. (Heiterkeit.) Abg v. Kardorft (Rp.): Herrn Lenzmann erwidere ich nur: Freund, Du hast Unrecht, denn Du wirst böse. (Heiterkeit.) Abg. Baßermann (nat.-lib.): Herr Lenzmann hat von den Wahlbceinflussungen bei der Wahl des Abg. Boltz gesprochen Es ist aber, wie der Kommissionsbericht ergiebt, lerne einzige Wahlbeeinflussung eines Bergbeamten nachgewiesen worden. Die Kaßatton der Wahl ist nur wegen eines Artikels im „Bergmannsfreund" erfolgt. — WaS nun die Anttäge anlangt, so kann ich nur wiederholen, daß wir in Baden mit dem in den Anträgen vorgeschlagenen System sehr gute Erfahrungen gemacht haben (Hort! Hört!) Meine polittschen Freunde werden für die Anttage sttmmen und hoffen, daß die Regierung ihnen auch zusttmmt, damit bei den nächsten Wahlen nicht mehr so viele Mißbrauche Vorkommen. Abg. v. Stand» (kons.): Meine Freunde werden gegen den Anttag stimmen, wir verwahren uns aber dagegen, daß wir damit etwas gegen das geheime Wahlrecht unternehmen. Die Rede des Abg. Lenzmann kann ich als für einen Abgeordneten angemessen Nicht bezeichnen. (Unruhe links.) Abg. Rvllinncr (Els.) erklärt, daß ferne Freunde für die Anttäge stimmen würden. „ . Abg Ledebour (Soz.) spricht sich für die Anttage aus und tadelt die Abwesenheit der Regierungsvertteter. Die Einzel- regicrurmcn sollten den im Plenum nicht anwesenden Bundesraths- Mitglicdern die Diäten abtnöpfen. Graf Posadowsky habe neulich das Pflichtgefühl der Regierungsvertteter gerühmt; diese Erklärung habe den Stempel hohler Rennomage an der Stttn ge- tra0C^räfibent Graf Ballcstrem ruft den Redner wegen dieses Aus- Hafter Beifall im Centrum.) Abg. Richter (freif. Vp.): Ich habe kurz zu ctfiären, daß wir für den Anttag stimmen werden, wie er aus der KommisfionS- berathung hervorgegangen ist. Er bedeutet in dieser Faßung einen erheblichen Fortschritt. Aus diesem Grunde müssen wir alle Abänderungsanträge ablehnen. Sie behandeln so schwierige Themata, daß sie leicht das Zustandekommen der Bestimmungen dieses An- ttages, wenn sie mit denselben verbunden würden, gefährden könnten. Ter national-liberale Anttag behandelt etwas Selbswer- ständlickes und ist darum überflüssig. Eine Gefährdung der Selbstständigkeit der einzelstaatlichen Gesetzgebung kann aus diesem Entwürfe nicht Eergeleitet werden. Es handelt sich hier zum Theik nur um Ergängzungen des Familienrcchts und des GesellschaftS- rechts des Bürgerlichen Gesetzbuches. Abg. Dr Derlei (kons.): Meine Freunde stehen nicht durchan» einig, aber vollkommen unbefangen und ohne Vorurtheil dem Anttag Sattler gegenüber. Wenn wir dem Antrag grundsätzlich nicht beistimmen können, so liegt das daran, daß er einen Eingriff in das jus circa sacra der Einzelstaaten enthält. Wir halten es nicht für geboten, diesen Eingriff mitzumachen. Trotzdem haben wir die einzelnen Bestimmungen sachlich geprüft und gesondert zu ihnen Stellung genommen. Bezüglich einiger Bestimmungen sind unsere Bedenken nicht gehoben; § 1 erscheint aber mir und der Mehrheit meiner Freunde nicht bedenklich. Die überwiegende Mehrheit meiner Freunde wird daher dem § 1 zustimmen. Den Anttag Sattler werden wir ablehnen, da wir ihn für überflüssig halten. Abg. Schrader (freif. Vp.) drückt die Zusttmmung seiner Freunde zu § 1 aus. Eingegangen ist inzwischen ein Anttag Gröber (Centt.) und Dr. Oertel (kons.), zu tz 1 hinzuzufügen: „Unberührt bleiben die allgemeinen polizeilichen Vorschriften der Landesgesetze über das Vereins- und Versammlungswesen."' Abg. Dr. Vogel (Antis.) hält eine längere Rede über die Intoleranz bet katholischen Kirche und die Politik des CenttumS. Im Centtum herrscht wachsenoe Unruhe, die stellenweise in Gelächter und Lärm übergeht. Ta Redner sich sehr an sein Manuskript zu halten scheint, rufen verschiedene Abgeordnete: NicA vorlesen! Schließlich unterbricht ihn Präs. Graf Ballcstrem: Herr Abgeordneter, es ist im Hause allgemein die Ansicht verbreitet, daß Sie Ihre Rebe ablesen. Es ist zwar von bieser Stelle aus, wenn ber Redner nicht kurzsichtig ist, schwer, bas zu beurtheilen; ich möchte Sie aber bar auf aufmerksam machen, daß sich in Folge dessen eine gewiße Unruhe des Hauses bemächtigt hat, und ich möchte Sie darum bitten, Ihren Vortrag, wenn Sie ihn nicht frei halten können, lieber abgus brechen. Abg. Dr. Bogel entspricht dieser Aufforderung, indem er erklärt, baß er gegen ben Kommissionsbeschluß sttmmen werde. (Lärm und Lachen.) Abg. Dr. Hiebet (nat -lib ): Gegenüber den Sozialdemottaten weise ich darauf hin, daß eine Trennung von Staat und Kftche gar nicht möglich ist, ohne einen freiwilligen Verzicht der Landesherren auf ihre kirchlichen Rechte. Sie (zum Centtum) ermahnen uns, nicht in die Ferne, etwa nach Spanien zu schweifen. Aber bas sind doch bi- Staaten, in denen Ihre kirchcnpolftischen Grundsätze maßgebend sind. Und dort finden wir keine Bestimmungen, die denen entsprächen, die Sie in Deutschland verlangen. (Widerspruch und Lachen im Centtum.) In Spanien darf heute noch keine evangelische Kirche gebaut werden, die von ber Straße au8 sichtbar ist! Auck die Haltung, bie Baiern gegenüber den Lft- vorgebracht worben. ES sinb wieder die allen, irrigen Behauptungen ausgestellt worden, und toenn ich diese alle wckcrlegen wollte, so würde ich dazu drei Tage lang reden müßen iHeiter- ttft.) Sie, Herr Dr. Stockmann, halten Ihr Bekenntinh für das richttgc und meines für daS falsche, ich dagegen halte Ihr Be- lenntnife für daS falsche. Das ist die dogmatische Intoleranz, der Sie in gleichem Maße huldigen, wie ich, und dte nichts Verletzendes hat. Auf allen Gebieten halten wir die dogmatische Zntott- raiu für berechtigt, auf allen Gebieten aber fordern wir umgekehrt bie staatsbürgerliche und bürgerliche Toleranz, ^e allen StamS- bürgern die Gleichberechtigung einräumt. Bezüglich Ihrer Bemerkungen über bie „alleinseligmachende Kirche" mochte ich Ihnen zurufcn: Wie können Sie es als Protestant wagen, Anschauungen hier vorzubringen, die mit denen des Stifters Ihrer Religion in einem so kraßen Widerspruch stehen? Dr. Martin Luther hat den Begriff der alleinseligmachenden Kirche für ferne Kirche in viel schrofferer Form verfochten, als jemals ein Katholik. Ich wundere mich überhaupt, daß Herr Dr. Stockmann diese Dinge hier Borge» bracht hat. Hier ist nicht der Platz sich zu verständigen über katholisch und evangelisch, dazu ist die theologische Wißenschaft da, hier, in diesem Hause, führen wir nichts weiter als den Kampf um die bürgerliche und staatsbürgerliche Gleichberechtigung ber Katholiken und Protestanten. Dieser Kampf ist aber notwendig, denn die Katholiken sind z. B. in dem größten Bundesstaate Preußen noch nicht annähernd einmal so günstig gestellt, wie die Protestanten tn dem katholischen Baiern und Oesterreich. (Sehr wahr! im Centtum.) Auf Dr. Sigl hätte sich Herr Stockmann besser nicht berufen. WaS dieser Mann auf politischem Gebiete gewesen ist, brauche ich Ihnen wohl nicht zu sagen. Wollte man ihn politisch richtig charatterijireii, so mühte man einen so harten Ausdruck gebrauchen, wie er in diese Räume nicht hineingchört. (Sehr richtig! im Centtum.) Sein Blatt aber nun gar als ein korrektes Organ für die Auslegung des Katholizismus (Heiterkeit im Centtum) und ihn selbst gewissermaßen als einen Kirchenvater hinzustellen (Große Heiterkeit im Centrum), das war dem Abg. Dr. Stockmann Vorbehalten und das ist eine Erfindung, um die ihn Niemand beneiden wird. Herr Dr. Stockmann hat gezeigt, daß er den dogmatischen Begriff der Toleranz und der Einheit ber katholischen Kirche von dem politischen absolut nicht zu unterscheiden weiß. Es ist schwer, mit einem Manne zu diskutiren, der nicht einmal solche Prole- gomena mitbringt. Es ist aber ein starkes Stück, dah cm Mann, bet sich zu den Gebildeten der Nation rechnet, noch nicht einmal den Begriff der „alleinseligmachenden Kirche" kennt. Wo hat jemals bie katholische Kirche jemandem, der nicht zu ihr gehört, die Möglichkeit besttitten, selig zu werben? Diese Möglichkeit bestreitet sie keinem Protestanten, ja sie bestteftet sie nicht einmal ben Heiden. Es giebt doch sehr viele Heiden, die niemals etwas von ber katholischen Kirche gehört haben ober- haben hören föun-n. Wie sollte da unsere Kirche den unglaublichen Unsinn au icn, baß alle biefe Leute, trotzdem sie unsere Lehre gar nicht kennen lernen konnten, verdammt seien, well sie nicht katholisch sind? Nein, Herr Dr. Stockmann, da sehen Sie sich nur erst die Grundsätze unserer Kirche genauer an! Auch an der Kompetenzfrage brauchen Sie keinen Answß zu nehmen. Art. 4 der ReichZ- verfassung giebt dem Reiche doch das Recht, seine Kompetenz auf ' jede Rechtsmaterie auszudehnen. Das Wesen deS Reichs ist eS ge- : radezu, die Einzelstaaten dauernd zu vergewaltigen. Wenn. ba8 , auf dem Gebiete des Zivil hts, bes Sttaftechts geschieht, warum ' sollte es dann nicht auch auf dem Gebiete einer zu schaffenden freien 1 Religionsübung möglich fein? Ich will die Debatte nickt noch mehr ' verlängern. Wir legen den größten Werth darauf, daß endlich em : Votum des Saumes über unseren Anttag abgegeben wird. (Leb- Erschewt täglich mft Ausnahme deS Sonntag». a A A AA A AA ▲▲ ▲ A A A A| Die „«lehener Familienblätter" werden dem 1 MM D || | /| || ZP 116 17 I Anzeiger viermal wöchentlich beigelegt. Der llf I V ll V II W&- | I „hejßsche Landwirt" erscheint monatlich einmal. W ▼ II v V Katholiken einnimmt, entspricht nicht den in Ihrem (zum Zentrum, Antrag niedergelegten Grundsätzen. In Passau darf in der altkatholischen Kirche nicht mit Glocken geläutet werden, „damit die Religion nicht leidet." (Zurufe im Zentrum: Tanu nehmen Sie doch diesen Antrag an!) Za, Sie haben es doch schon lange in der Hand gehabt, diese Zustände in Bayern zu beseitigen. (Abg. Gröber (Ztr.) ruft: Gar nicht!) Haben Sie es denn jemals versucht? Daß die katholische Kirche den Anspruch erhebt, alleinseligmachend zu sein, können Sie gar nicht leugnen. Gewiß ist auch der Protestant von der Wahrheit seines Bekenntnisses überzeugt. Der Unterschied ist aber der, daß nach der Auffassung der katholischen Kirche die Wahrheit vicht eine innere Sache ist, sondern daß ihr Besitz an die Zugehörigkeit einer äußeren kirchlich-politischen Organisation geknüpft ist. In diesem Sinne behauptet nun die katholische Kirche, alleinselegmachend zu sein, keinesfalls aber die protestantische. Gegen den jetzigen Standpunkt des Zentrums hat sich früher der Abg. Reichenspergrr scharf gewandt. Er sprach mit bitterer Ironie über den Versuch, das Problem des Verhältnisses von Staat und Kirche, an dem sich die Jahrhunderte abgemüht haben, in vier bis sechs Zellen zu lösen. Die katholische Kirche ist heute noch so intolerant wie früher. Wch im Jahre 1898 ist vom Helligen Officium auf eine Anfrage aus Köln entschieden worden, daß, wenn ein evangelischer Kranker in einem ^katholischen Krankenhaus einen evangelischen Seelsorger verlangt, dieser Wunsch nicht erfüllt werden solle. Die evangelische Kirche hat niemals so etwas gelehrt. Gegen unseren Antrag ist nichts Entscheidendes vorgebracht worden. Wenn er abgelehnt wird, werde ich dem eben eingebrachten Antrag Gröber zustimmen, der ja dasselbe will. Den Kom- mifsionsantrag bitten wir abzulehnen. (Beifall-) Abg. Kunert (Soz.): Der Kommissionsbeschluß würde durch den Antrag Gröber-Oertel eine erhebliche Verschlechterung erfahren. Meine Freunde werden dem Kommissrons- l^schlusse zustimmen. Abg. Dr. Spahn (Zentr.): Durch den Antrag Gröbev- Oertel wird sachlich an dem Entwurf gar nichts geändert. Wir haben es hier nur mll staatsbürgerlichen Rechten zu thun, und zu diesen Rechten gehört es auch, daß jeder nach seiner Faeon selig werden darf; über dogmatische Fragen werden wir uns hier nicht einigen. Daß wir uns gegenüber den Allkatholikeu in Passau intolerant verhalten hätten, muß ich entschieden bestreiten; wir haben dort ledig- llch die gellenden Bestimmungen der bayrischen .Verfassung verfochten. Abg. Dr. S a t t l e r (natl.): Gegen den Antrag Groeber- Oertel habe ich die schwersten Bedenken, denn der Antrag sagt nur, datz die allgemeinen landespolizeilichen Vorschriften über das Vereins- und Versammlungswesen unberührt bleiben. Daraus folgt, daß die besonderen ört- llchen Besllmmuugen ausgehoben werden, daß also z. B. Prozessionen in Zukunft auch an solchen Orten stallfinden dürften, wo sie jetzt durch Polizeiverordnung verboten sind. Aus diesem Grunde werden wir gegen den Antrag stimmen. Tamll schließt die Debatte. § 1 wird mit dem Anträge Gro eb er-Oertel gegen die Stimmen der Nationalliberalen, Reichspartei, Sozialdemokraten, einzelne Konservative und des Abg. Prinzen Hohenlohe angenommen. Ter Antrag Sattler teilt) gegen die Stimmen der Nationcllliberalen, der Reichspartei und des Abg. Prllrz Hohenlohe abgelehnt. Hierauf vertagt sich das Haus. Nächste Sitzung: Freitag 1 Uhr: Diäten an trag, Fortsetzung der zweiten Beratung des Lvleranz-Au- ' träges. Schluß 6 Uhr. HM Schlußwort zum Mordprozeß in Kumviuneu. Las Plaidoyer des Staatsanwalts zeigt die Schwäche des Indizienbeweises an vielen Stellen. Ist em Angeschuldigter ernst oder unruhig, so ist er verdächtig; zeigt er ein vergnügtes Gesicht, so ist er doppelt verdächttg. Sagt er geflissentlich, wo er zu der tbitischen Zeit gewesen ist, so deutet das auf seine Schuld; kann er nicht glaubwürdig Nachweisen, wo er fünf oder zehn Minuten gewesen ist, so spricht auch das für seine Schuld. Ter Staatsanwalt wollte im Laufe der Verhandlung an seine Minutenrechnung nicht gern erinnert sein, und doch spielte sre in seiner Schlußrede eine Rolle, frellich ohne den Gerichtshof zu überzeugen. Wenn aber der Vertreter der Anlage glaubte, daß Ntarten den Rittmeister erschossen habe, so wird man nur für folgerichtig halten, daß bei gleicher Ueberzeugung der zweite Gerichtshof zur Annahme des Mordes, nicht des Totschlags kam. Tenn dann hatte Marten mit Vorsatz und Ueberlegung gehandelt, nicht aber in einer plötzlichen Aufwallung des Affekts. Diese Annahme des Zornes bei dem Anblick des Dragoners Sttun- bries schwebt nach der Beweisaufnahme völlig in der Lust. „In dubio pro reo", sagt der Staatsanwalt; im Zweifel soll man die mildere Strasart wählen. Aber der Schluß lag nahe, daß der Zweifel am Mord noch nicht den Totschlag unzweifelhaft macht, sondern nur die Form war, in der der Vertreter der Anklage unbewußt seine Zweifel an der Schuld ausdrückte, um nicht die Todesstrafe beantragen zu müssen. In dubio pro reo gilt aber nicht nur für die Strasart, sondern auch für die Schuldfrsage; sind die Zweifel am Totschlag ebenso groß wie die am Mord, ist die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, daß trotz aller Verdachtsgründe dennoch ein anderer als Marten den verhängnisvollen Schuß abgegeben habe, so mußte erkannt werden, wie der Gerichtshof erkannt hat. Und daß diese Möglichkeit vorliegt, wer wollte es leugnen? Ter Staatsanwalt flicht Masche um Masche zu einem Netz, in dem nach seiner Meinung zuletzt nur Marten und Hickel bleiben. Und doch kann jeden Augenblick irgend eine Entdeckung gemacht werden, die das ganze Netz des Anklägers wie Spinngewebe zerreißt. Es sind schon Angeklagte auf einen weit stärkeren Indizienbeweis hin zum Tode verurteill worden; es schien keine noch so kleine Lücke in der Beweisführung zu bleiben, und dennoch sank nachträglich infolge eines Zufalls der ganze stolze Bau der Anklage in Trümmer. Wie unzuverlässig haben sich nicht ost die bestimmtesten Zeugenaussagen erwiesen, namentlich über aufregende Ereignisse! Tas kriegsgerichtliche Urteil entspricht vollkommen dem össentlichen Rechtsgefühl, das seit Monaten mit starkem Interesse dem Ausgange dieses eigenartigen Gerichtsverfahrens entgegensah. Mögen auch die in der Presse gebrachten Berichte unvollständig sein und keinen so tiefen Eindruck in die Sachlage gestatten, als cs den Richtern an Hand des vollständigen Aktenmaterials möglich war, so genügt doch das öffentlich bekannt gewordene Material und das definitiv gesprochene Urteil zu einer Beurteilung des Falles von allgemeinen Gesichtspunkten aus. Es war sehr natürlich, daß im ersten Stadium des ihren Anfang genommen; sie endigt mit dem 30. Juni Die Jagd auf den Rehbock ist eröffnet. ** In Amerika verstorbene Hessen. In Co lumbus (Ohio) starb im Alter von 87 Jahren der Pfarrer Conrad Mees, geb. in Eckelsheim, Kreis Alzey. Er war ursprünglich Missionar, später wurde er in Newyork Seelsorger.« Anderthalb Jahre später erhielt er einen Rus nach Columbus, und traf hier am 25. Mai 1843 ein- — Iw Alter von 76 Jahren starb in Detroit der Maurer Hch. Hild aus Heldenbergen, der mit 21 Jahren nach Amerika ausgewandert war. — Im Alter von 73 Jahren starb in St. Louis der Konditor A. Leonhardt aus Sulzbach. — In Tayton (Ohio) mit 84 Jahren Herr Philipp Schäfer aus Vielbaum. — John Lapp in Hazleton aus Hessen (Geburtsort unbek.) — Frau Elisabeth Heß, geb. Hellmann, 68 Jahre, in Evansoille. — In Red Bull Frau Anna Marie Krug geb. Pfeifer aus Kleestadt, 66 Jahre- — In Sandusky (Ohio) Frau Elisab. Richter, geb. Falk aus Dautenheim, 86 Jahre. — In Dethi Townsyiß Frau Kath. Harf, geb. Lott aus Neuhausen, 77 Jahre. Darmstadt, 1. Mai. Prinzessin Elisabeth von Hessen traf gestern in Langenburg zu Besuch der Hohen- loheschen Herrschaften ein. Neueste Meldungen. Originaldrahtmeldungen des Gießener Anzeigers. Berlin, 1. Mai. Prinz Georg von Preußen ist, wie das „Berl. Tagebll" erfährt, von starken Herz-Beklemmungen befallen worden, sodaß man bet dem hohen Alter des Patienten in seiner Umgebung Befürchtungen hegt. Berlin, 1. Mai. Die Zolltarifkommission genehmigte gemäß der Regierungsvorlage die restlichen Positionen 210 bis 218 von den Erzeugnissen der Nahr- ungs- und Genußmittelgewerbe. Davon sind hervorzuheben Position 218 Tabaksabrikate. Danach zahlen wie bisher bearbeitete Tabakblätter 189, Tabakrippen, Tabakstengel und Tabaklauchen 85, Kautabak, Schnupftabak, Rauchtabak 180, Cigarren, Cigaretten 270 Mark. Die Kommission begann sodann die Beratung des zweiten Abschnitts „mineralische und fossile Rohstoffe" und nahm gemäß der Vorlage Positionen 219 bis 230 an. Alle in diesen Positionen ausgeführten Erden und Steine sind wie bisher zollfrei, nur zahlen Bimstein in Kleinverkausspackung 60 Mk., Portland-Cement und anderer dement, gemahlener Kalk 50 Pfg. gegen die bisherige Zollfreiheit. Halle, 1. Mai. Der Verein der hiesigen Metall-Jn-» dustriellen beschloß, sämtliche am 1. Mai feiernden Arbeiter aus den Betrieben auszuschließen. Chemnitz, 1. Mai. Heute früh halb 6 Uhr wurde im Vogtland ein heftiger, 4 bis 5 Sekunden dauernder Erdstoß verspürt, der in nordöstlicher Richtung verlief. Meiningen, 1. Mai. Wegen Unterschlagungen ist der Kassierer Pisseborn von der bekannten Kunstanstall Junghans u. Koritzer verhaftet worden. Der Geschäftsführer der Firma wurde enllassen. Karlsruhe, 1. Mai. Heute mittag beging die hiesige Technische Hochschule in der Aula die Feier der anläßlich des 50 jährigen Regierungsjubiläums des Großherzogs erfolgten Verleihung des Ehrennamens „Friedericiana". Dem Festakte wohnten bei der Großherzog und die Großherzogin, der Erbgroßherzog und Gemahlin, die Prinzen Max und Karl von Baden, die Kronprinzessin von Schweden und Norwegen, und die Fürstin zu Lippe. Weiter waren erschienen: Vertreter der Staatsbehörden, der Armee, der beiden Kammern, der Residenz und zahlreiche Freunde und Gönner der Hochschule. Die großherzoglichen Herrschaften wurden mit Fanfaren begrüßt, worauf die Liedertafel einen Gesang vor trug. Hieraus hielt der Rektor, Geheimer Hofrat Haid, eine Begrüßungsansprache, in welcher er auf die Bedeutung der Feier und die seitens des Großherzogs der Technischen Hochschule erwiesenen Gnadenakte hinwies. Die Festrede hielt Lberbaudirektor Honsell. Daraus verlas der Rektor die beiden Erlasse betr. die Verleihung des Ehrennamens „Friedericiana" und Verlechung der goldenen Amtstette. Der Großherzog erwiderte in einer Rede, die mit einem Hoch aus den Kaiser schloß. Kopenhagen, 2. Mai. Das Blatt „Politiken" hat einen Spezial-Korrespondenten nach Rußland geschickt. Derselbe telegraphiert über Eydtkuhnen: Die ganze Strecke Moskau-Wladimir, die von Fabriken besät und von einer großen Arbeiter-Bevölkerung bewohnt ist, beftndet sich in vollem Aufruhr. Zahlreiche Kämpfe zwischen Aufrührern und Soldaten haben schon stattgefunden, wobei es viele Tote und Verwundete gab. Das Ulanen-Regiment des Obersten Morosow weigerte sich, den Befehl, die Arbetter anzugreifen, zu befolgen. London, 1. Mai. Lord Brodricks empfing einen Bries von der Gattin von Christian Dewet, worin sich diese über die Behandlung seitens der englischen Militärbehörden beklagt. Sie habe auch bereits einen Brief an Lord Kitchener gesandt, welcher sich jedoch weigerte, den Forderungen gerecht zu werden. Es dürfte wohl hierüber zu einer Interpellation im englischen Parlament kommen, London, 1. Mai. Tie in Lerceniging in Aussicht genommene allgemeine Burenversammlung findet am 15. Mai und nicht am 25. Mar statt. — Wie das Bureau Reuter erfährt, wird die Zusammenkunft eine Ler,ammlung der Burenführer selbst sein. Nachdem biejeiben sich beraten haben und bezüglich der Bedingungen der Uebergabe, die sie anzunehmen bereit sind, zu einer Entscheidung gekommen sind, begeben sie sich in das britische Hauptquartier nach Pretoria, um die Wgelegenheit mit Lord Kitchener enbgittig zu regeln. London, 1. Mai. Gestern abend wurde hier versichert, die englische Regierung habe neue bedeutende Konzessionen gegenüber denjenigen gemacht, welche im März von Botha abgelehnt wurden. Die englische Regierung soll sich berett erklärt haben, den Buren eine ziemlich weitgehende Amnestie zu gewähren, die Verbannungs-Proklamation zurückzuziehen und den Buren gleich nach Beendigung der Feindseligkeiten eine weitumfassende Autonomie^ zuzugesteyen. Endlich würde England dem Transvaal-Staate 120 Millionen und dem Oranje-Freistaate 100 Millionen zum Wieder ausbau der Farmen vorschießen. Paris, 1. Mai. Der Romanschriftsteller Xavier Mon tepin ist gestorben. . t _ Bern, 1. Mai. Der Kurort Gurmgelbad im Bezirk heftigen ist mit Ausnahme der Kirche vollständig nieder gebrannt. Aus Stadt und Sand. Gießen, 2. Mai 1902. - Das Verordnungsblatt für die evangelische Kirche des Großherzogtums Hessen enthält u. a.: Dienstnachrichten. Ernannt wurden: Pfarramtskandidat Eckel in Grüningen zum Pfarrassistenten in Lampettheim; Pfarrverwalter Hill zu Maar zum Assistenten der Pfarrei Kastcl-Kostheün; Pfarr- assistent Linck zu Kastel zum Pfarrverwalter in Maar; Pfarrverwaller Vogel zu Frischborn zum Pfarrassistenten in Bad-Rauheim; Pfarrverwalter Germer zu Ernsthofen zum Pfarrverwalter in Frischborn; Pfarrassistent S ch w e i ck e r t zu Bretzenheim zum Pfarrverwalter in Wölfersheim; Pfarramtskandidat Sieb eck zu Gießen zum Assistenten bei der Land- pfarrei Mainz mit dem Wohnsitz in Bretzenheim; Pfarramtskandidat Bernhard zu Rimhorn zum Verwalter der zweiten Pfarrstelle zu Rieder-Modau (mit dem Wohnsitz in Ernsthofen); Pfarramtskandidat Hoch zu Pattenheim zum Psarr- assistenten in Vilbel; Pfarrvikar Heddäus zu Bischofsheim zum Pfarrverwalter daselbst; Pfarrassistent O f f e n b ä ch e r zu Darmstadt zum Pfarrverwalter in Wixhausen und nunmehr zum Pfarrvikar in Albig. — Die Schlußprüfung im Januar und Februar 1902 haben bestanden: Ludwig Bernhard aus Burkhardsfelden, zu Rimhorn, Rudolf Eckel aus Inheiden, zu Grüningen, Georg Hoch zu Partenheim, Ernst S i e b e ck aus Basel, zu Gießen, Ernst W a g n e r aus Grebenau, zu Schönberg a. d. B. — Der Gräflich Erbach-Schönbergische Hoflaplan Palmer in Schönberg, seither vom Pfarramt Gronau mit Pastorirung von Schönberg und Wilmshausen beauftragt, wurde nach vorschriftsmäßigem Besuch des Pre- digett'eminars in Friedberg förmlich in den Dienst der Hess. Landeskirche aufgenommen und vom Oberkonsistottum zum Assistenten des Pfarramts Gronau für Schönberg und Wilmshausen bestellt. * * Erlaubniserteilung. Der Kaiser hat dem Branddirektor und Hof - Schornsteinfegermeister Wllhelm T r o p p zu Biebrich die Erlaubnis zur Anlegung des demselben verliehenen silbernen Kreuzes des Verdienstordens Philipps des Großmüttgen erteilt ** Jagdkalender. Mll dem 1- Mai Hut die H eg e - zeit für die Schnepfen, Brachvögel, Trappen und Kiebitze Verfahrens die betreffenden Gerichtsherren aus der naheliegenden Ueberzeugung heraus, daß es sich hier ausschließlich um einen mll der denkbar schwersten militärischen Subordination verquickten Mord handele, im Interesse derWahy- ung der Disziplin im Heere mit besonderer Energie in das Verfahren eingriffen mit der festen Absicht, den ober die Schuldigen in dem ihnen unterstellten Truppenteil fest- zustellen. Es liegt in der Natur der Sache, daß es dem militärischen Empfinden weit stärker als dem bürgerlichen aufs peinlichste widerspricht, wenn eines der schwersten Verbrechen ungeklärt und ungerächt als dunkle Thatsache registriert werden muß. Ter militärische Uebereifer mit seinen Folgen in diesem Falle ist nun bald durch das energische Auftreten der Verteidiger sowie durch das objektivere Rechtsgefühl des Publikums und der Presse korrigiert worden, und der endliche Ausgang rechtfertigt an dem gefällten Urteil keinerlei juristische Krllelei mehr. Es muß der Vorsehung überlassen bleiben, den verborgenen Thäter des dunklen Verbrechens dereinst in das Helle Tag eslicht zu stellen. Anders liegt aber der Fall und zu einer a n b ere n Lehre giebt er Anlaß, wenn man nicht die Schuldfrage als solche in den Vordergrund stellt, sondern wenn man nach den möglichen Motiven und Veranlassungen zur That sucht und die bei der Untersuchung zu tage getretenen Begleiterscheinungen, insbesondere soweit sie sich auf die Person des Opfers beziehen, von der höheren Warte der besseren gesettschafttichen Moral beobachtet und beurtellt. Es wäre thöricht und feige zugleich, wollte man eine Meinungsäußerung in dieser Richtung unterdrücken, weil bösarttge Fanatiker vielleicht solcher Beurteilung die schädigende Unterstellung anhängen könnten, als läge hier die Absicht vor, das Verbrechen als solches zu entschuldigen, zu beschönigen oder zu rechtfertigen. Dieser Gedanke scheidet selbstverständlich von vornherein aus. Es handelt sich, losgelöst von dem Verbrechen an sich, ausschließlich um ein Urteil über die Person des Opfers und der ihn umgebenden sittlich-sozialen und gesellschaftlichen Zustände. Es handelt sich also um die Untersuchung, inwieweit dem Opfer und den gesellschaftlichen Zuständen selbst ein Teil der Schuld an dem bedauernswerten Ereignis in Gumbinnen als Ganzem zuzumessen sei. Von diesem Gesichtspunkt aus haben die gerichtlichen Verhandlungen allerdings ein Bild entworfen, das zu den ernsthaftesten Betrachtungen und SSorftellungen Anlaß geben muß Das persönliche außerdienstliche und dienstliche Verhalten des Rittmeisters von Krosigk ist als so unerhört anormal gerichtsnotorisch geworden, daß hiermit die über seine Person aus gestreuten angeblichen Klatschgerüchte fast sämtlich ihre Bestättgung gefunden haben, und es ist genügend erwiesen worden, daß nicht nur den Untergebenen des Rittmeisters, sondern auch seinen Kollegen und von seiner Frau herab allen mit ihm in Berührung gekommenen Kreisen der bürgerlichen Gesellschaft es nahe liegen mußte, über diesen Mann erbittert zu sein. Die Roheiten und Taktlosigkeiten des Rlltmeisters haben thatsächlich ein überaus hohes Maß erreicht. Die Einzelheiten sind zu bekannt in aller Munde, um hier nochmals angeführt werden äu müssen. Wer es muß doch gesagt werden, daß ein Mann der Gesellschaft, der seine Gemahlin zu Pferde auf offener Straße auspeitscht, sofort aus dieser Gesellschaft hätte ausgeftoßen werden müssen. Und es muß ebenfalls betont werden, daß ein Offizier, der, abgesehen von der Unbeliebthell bei den Kameraden, seine Untergebenen derartig moralisch mißhandelt, seine Unteroffiziere durch wahnsinnige Ansprüche an ihre akrobatenhafte Leistungsfähigkeit drangsaliert, längst seines Dienstes hätte entlassen sein müssen. Wären die Handlungen des ermordeten Offtziers regelmäßiger/ eingehender und mit ernsterem und auf das Allgemeinwohl bedachtem Blick von seinen Vorgesetzten inspiziert worden, hätten sich im Kreise seines Umganges zahlreichere wirllich charattervoll ausgeprägte Persönlichkeiten befunden, so wäre den schädlichen Charaktereigenschaften des Rittmeisters von Krosigk längst ein Riegel vorgeschoben worden. Das dies nicht geschah, ift ein ernstes Zeichen für den Stand unserer gesellschaftlichen und sittlichen Zustände. Hier liegt die tragische Schuld dieses Dramas. Die fak tische Schuld auf de r andern Seite wird vielleicht nur in einem krankhaften Gerechtigkeitsgefühl und in einem unglücklichen Temperament zu finden sein.