Schluß! C- M. naßer das Das Fest begann um 6i/2 Uhr und erreichte sein Ende um IVs Uhr. Tanzunlustige Herren sieht man auf solchen Bällen nicht. Bewegung, Leben und gute Laune bis zum ’ std-tin alle fti» Künstlerinnenfest in Wiesöaden. (Originalbericht des „Gieß. Anz.") Die Damenmaskenbälle gewinnen in den Kreisen Kygienische Hlaischläge. Bemerkungen über die Pflege des Mundes. fetter th-at" I 2- beteiligten von Jahr zu Jahr ein größeres Interesse, man auch gerechtfertigt heißen darf im Hinblick darauf. ruar: zehen ici Herrn Loth karte« t 30 4 tben. ^Porftaud. •WH iflunni atz im Lade«, an; neue romm'- ie, «“S ;ec Aeuschener, SÄ>L 4 Sitten ter rÄ 130 A w,rti 30 w Eine nicht geringe Anzahl von Erkrankungen, mentlich des Magens, kann durch eine sorgfältige Pflege der Mundhöhle verhütet werden. Dazu gehört vor allem das Ausspülen des Mundes, das sehr häufig in unzweckmäßiger Weise vorgenommen wird. Die Reinigung des Mundes soll min- daß derartige Arrangements dem künstlerischen Erfind- ungssinn der Damen reizvolle Aufgaben stellen und jene Grenze, die im gewöhnlichen Ballsaal dem weiblichen Geschlecht gesteckt ist, bedeutend hinaufrücken. Da bekanntlich Frohsinn, Lebenslust und sprudelnde Laune, die im Dialog ein Kreuzfeuer von Repliken eröffnet, sich bei der femme de trente ans eher einstellen als bei dem jungen Dingelchen, das mit schüchternen Augen und llopfen- ben Herzen den Tanzsaal betritt, steigt das Ballgespräch bei diesen Damenredouten, bei denen überdies den Mystifikationen ein großes Feld ein geräumt ist, über das sonstige konventionelle Niveau. Bisher kamen für nennenswerte Veranstaltungen in diesem Stil hauptsächlich München und Berlin irr Frage. Jetzt fangen Wiesbaden und Mainz an, sich dem Reigen anzugliedern. Während die Rheinstadt ihren karnevalistischen Damenabend crber noch in ganz bescheidenen Rahmen hält, macht in 'Wiesbaden die erste Gesellschaft mit und bemüht sich voll Eifers um das Zustandekommen bunter, wechselnder Bilder. In das heitere Farbenspiel, das am 30. Januar im Festsaal des Viktoria- Hotels an unseren Augen oorüberzog und um dessen Arrangement zunächst die Malerin Jenny Rochlitz sich den Dank aller Gäste erworben hat, klangen alle Töne hinein. Reiche Rokokotrachten sah man da neben stil- voller Empire kostümen und feschen Hochgebirgsanzügen. Daß wir Deutsche eine militärische Nation sind, sreht man sogar auf diesen Damenbällen. Die modernen Umformen waren, bis zu der allerneuesten Kakiuniform zahlreicher vertreten als altdeutsches Wams und spanische Galatracht. Viel Leben verbreiteten um sich die luftigen Buben „Max und Moritz", ein Teufel, der mit einer Mixturenverkäuferin zusammen seinen Hoeuspocus trieb, der „Berliner Schusterjunge" und dann vor allem auch der Ueberbrettlbaron, bei inWolzogen's Maske auftrat. Im Ballsaal herrschte während des Soupers und des Tanzes eine musterhafte Ordnung, für deren Aufrechterhallung in erster Linie ein „Herold" und ein in gvldstrotzender Livree prangender energischer „Portier" sorgten (natürlich auch Damen). An 320 Einladungskarten waren ausgegeben worden. werden, um wenigstens die größeren Speisereste zu entfernen. Gewöhnlich wird nur der Quere nach auf den Vorderflächen der Zähne gebürstet. Das ist falsch. Das Bürsten soll auf- und abwärts (von unten nach oben und oben nach unten), und zwar nicht nur an den Vorderzähnen, sondern auch und besonders an den Backenzähnen gründlich vorgenommen werden. Während des Bürstens behalte man einen Schluck Spülwasser im Mund, damit der losgebürstete Sck)mutz nicht blos hin- und hergeschoben, sondern vom Spülwasser ausgenommen, und ausgeworfen werden kann- Die Zahnbürste sott nicht zu hart, sondern' mittelweich sein. Zum Schlüsse wird gegurgelt- Tas gewöhnliche, mit großem Geräusch vorgenommene Gurgeln ist höchst unzweckmäßig, das Geräusch überflüssig. Man nehme einen kleinen Schluck Flüssigkeit, lasse ihn bei halb zurückgeneigtem Kovfe langsam ruhrg nach hinten fließen, bis auf den reflektorischen Reiz hin sich die Schlundrachenmuskeln zusammenziehen, und bei einer kurzen Vorwärtsbewegung des Kopfes den ganzen Inhalt durch den Mund auswerfen- Ms Spülwasser genügt bei Personen mit unversehrtem Gebiß und guter Verdauung einfach frisches Wasser. Bei schadhaften Zähnen ist der Gebrauch eines antiseptischen Mundwassers unbedingt erforderlich. Dasselbe soll folgenden Anforderungen entsprechen.- Es muß 1) für Zähne und Mundschleimhaut unschädlich sein, 2) antiseptisch wirken, 3) einen angenehmen erfrischenden Geschmack haben und 4) gleichzeitig den etwa vorhandenen übelriechenden Atem beseitigen- Diesen Anforderungen entsprechen die meisten im Handel befindlichen Mundwässer nicht- Tie französischen Mundwässer Eau de Pierre uuo Eau oe Botot sind antiseptisch unwirksam- Das früher oft empfohlene übermangansaure Kali ist zu verwerfen, weil es das Zahnbein angreift, und die Schleimhaut verätzt- Noch schädlicher wirkt Kali chlorieum- Salleylsäurehaltige Mundwässer entkalken die Gerbwirkung der Mundschleimhaut- Ns vollständig unschädlich und dabei von guter antiseptischer Wirkung haben sich nach den wissenschaftlichen Untersuchungen nur zwei Mittel herausgestellt- Tas Mundwasser Odol und die sogenannte physiologische Kochsalzlösung. Odol ist antiseptisch noch wirksamer als die physiologische Kochsalzlösung und wird auch wegen seines erfrischenden Geschmackes vorgezogen. destens zweimal täglich geschehen, und zwar des Morgens beim Waschen und des Miends vor dem Schlafengehen; das letztere sollten insbesondere Raucher und Leute, die schadhafte oder gar h o h le Z äh n e im Munde haben, sich ernstlich gesagt sein lassem Die Sitte, nach jeder Mahlzeit eine Ausspülung des Mundes vorzunehmen, ist leider nickt allerorten eingesührt, und doch würde die Befolgung dieser Sitte gewiß von dem größten Vorteil fein. Es braucht die Spülung nicht direkt bei Tisch zu geschehen, wie das in vielen Häusern üblich ist. — Das Ausspülen des Mundes soll nicht allzu flüchtig erfolgen, sondern möglichst gründlich und auch so, daß das Spülwasser durch abwechselnde Spannung und Erschlaffung der Wangen und Lippenmuskeln im kräftigen Strome durch die geschlossenen Zahnreihen hindurchgepreßt wird- Es werden dadurch die lose anhaftenden S-chleim- und Speisen Partikel, die durch ihre Zersetzung Fäulnis und üblen Geruch erzeugen, entfernt- Die Temperatur des Spülwassers sei lauwam, wie sie für die Mundhöhle angenehm ist; eine kühlere Temperatur ist nicht empfehlenswert- Unentbehrlich ist dem Erwachsenen der Zahnstocher, um auch die zwischen den. Zähnen liegen gebliebenen resp. festgeklemmten Speisereste zu entfernen. Ter Zahnstocher fei aus elastischem Holze oder Elfenbein oder aus einem zugespitzten Federkiele angefertigt. Das Stochern mit dem spitzigen Messer oder mittels Gabel ifc unbedingt zu verwerfen- Mindestens einmal täglich, am besten des Abends, müssen die Zähne gründlich mittels Zahnbürste gereinigt Samstag 1. Februar LNOL Zweites Blatt 152- Jahrgang J>ie Heutige Wummer umfaßt 16 Seiten zu hohem Kurse veräußern zu können und die hohen Tantiemen zu erhalten Die oben namentlich aufgeführten Aufsichtsratsmitglieder wurden sämtlich verhaftet, und obwohl sie mit großer Entschiedenheit bestreiten, von den Handlungen Schmidts irgend welck)e Kenntnis gehabt zu haben, zumal sie selbst an ihrem Vermögen ungemein gesck)ädigt worden seien, so werden sie sich dennoch am Montag wegen Verschleierung, Untreue und betrügerischen Einwirkens auf den Kurs von Aktien, auf Grund der 314 und 312 des Handelsgesetzbuches und § 73 des Börsengesetzes, vor dem eingangs bezeichneten Gerichtshöfe verantworten müssen. Tie Untreue usw. wird darin gefunden, daß, obwohl sie die Notlage der Gesellschaft kannten, sie der Entnahme der hohen Dividenden und Tantiemen ans der Kasse der Gesellschaft zustimmten, und daß sie dadurch, sowie durch, die falsche Bilanz die ZulassungSstette der Berliner Börse getäuscht und somit auf den Kurs der alten Aktien in betrügerischer Weise eingewirkt haben. — Mit Rücksicht auf die Festnahme des Direktors Schmidt war die Vertagung des Termins in Erwägung gezogen worden. Da sich aber die Angeklagten sämtlich seit Anfang August 1901 in Untersuche ungshaft befinden, so ist von einer Vertagung Mstand genommen, dagegen beschlossen worden, es zu veranlassen, daß Direktor Schmidt, nötigenfalls unter Zusicherung freien Geleits, als Zeuge nach Kassel gebracht wird. Auch der Direktor der Leipziger Bank, Heinrich August Exner, der sich im Leipziger Untersuchungsgefängnis befindet, wird als Zeuge nach Kassel gebracht werden. Es sind für die Ver- handlung 4 bis 5 Tage in Aussicht genommen. yezugSpretSr monatlich 75'111, viertel- icihrlid) Mk. 2.20; durch Abhol«." u. Zweigstellen monatlich 65 Pf.; durch diePost 9)^.2.—viertel- jährl. auSschl. Bestellg. Annahme van Anzeigen für dte Tagesnummer bis vormittags 10 Uhr, ZeüenpretS: lokal 12Pf_ auswärts 20 Pfg. Verantwortlich: für den poltt. u. allgem. Teil: P. Witt ko: für ,^tadt und Land* und ,GerichtSfaal":R.Ditt» mann; für den Anzeigenteil: Hans Beck. GWnerAmeigel General-Anzeiger *' 4887 Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen Die Treber-Trocknungs-HLtien-Kesessschaft ^or Kericht. Kaff el, 31. Januar. Ter Zusammenbruch der Treber-Trocknungs-Gesellschaft wird am Montag vor der Strafkammer verhandelt werden. Auf der Anttagebank erscheinen: die Aufsichtsrats-Mitglieder 1) Kaufmann Hermann Sumpf (Kassel), 2) Fabrikant und Kaufmann Richard Schlegel (Kassel), 3) Bierbrauer Ernst Otto (Dortmund), 4) Rittergutsbesitzer Theodor Schulze-De llwig (Haus Sölde, Kreis Hörde), 5)Ritter- gutsbesitzex Arnold Sumpf (Greifswald). Der vor einigen Lagen in Paris verhaftete Direktor der Treber- Trocknungs-Gesellschaft Adolf Schmidt besaß in Wehlheiden bei Kassel eine Treber-Trocknungs-Anlage. Um jedoch die Treber-Trocknung im Großen betreiben zu können, plante Schmidt im Jahre 1889 die Gründung einer Aktien- Gesettschaft. Es gelang ihm, den Ratsherrn August Sumpf in Greifswald, und dessen beide Söhne, den zur Zeit in Kassel lebenden Kaufmann Hermann Sumpf und den Rittergutsbesitzer 9lmolb Sumpf in Greifswald, sowie den Bierbrauereibesitzer Ernst Otto in Dortmund für das Unternehmen zu gewinnen. Der Ratsherr Sumpf zeichnete sofort 20 000 Mk., seine beiden Söhne je 10 000 Mk. Otto gab seine bei Dortmund betriebene Treber-Trocknungs-Anlage in die Aktiengesellschaft hinein. Schmidt wurde zum alleinigen Direktor, Hermann und Wolf Sumpf, Ernst Otto, ferner Kaufmann Richard Schlegel und Rittergutsbesitzer Theodor Schulze-Dellwig, die ebenfalls ein ansehnliches Kapital gezeichnet hatten, wurden in den Aufsichtsrat gewählt. Das Grundkapital der Gesellschaft betrug 350000 Mk., und zwar 350 Aktien» zu 1000 Mk. Die Gesellschaft beschäftigte sich zunächst lediglich mit der Trocknung von Bier- und Brannt- weintrebern und Rübenschnitzeln, und mit deren Verwertung als Futtermittel. Nach einiger Zeit wurde auch die Herstellung von Apparaten und Maschinen für Trebertrocknung usw. betrieben. Aus diesem Anlaß wurde das Aktienkapital auf eine Million Mark erhöht. 1895 erwarb die Gesellschaft ein Patent der von dem Ingenieur Berger erfundenen Holzverkohlungsvorrichtung. Zur Ausnutzung dieses Patentes errichtete die Gesellschaft in verschiedenen Gegenden Deutschlands, ferner in Oesterreich-Ungarn, Galizien, Bosnien, Frankreich, Italien, Norwegen, Nllrßland und Finland eine große Anzahl Gesellschaften für Chemische Industrie, die alle Tochtergesellschaften der Stammgesellschaft in Kassel wurden . Diese Tochtergesellschaften hatten jedoch zumeist Mißerfolge, und bald trat auch in dem Geschäftsbetrieb der Muttergesellschaft in Kassel ein arger Rückgang ein. Allein die Bilanzen und Geschäftsberichte wiesen nach wie vor einen glänzenden Geschäftsgang nach. Durchs falsche Buchungen ,Wechselschiebungen usw. wurden alljährlich hohe Gewinne herausgerechnet, während in Wirklichkeit ein starkes Minus vorhanden war. Dadurch gelang es, obwohl sich die Gesellschaft in einer offenbaren Notlage befand, den hohen Kursstand der Aktien nicht nur zu halten, sondern geradezu auf eine fabelhafte Höhe zu treiben. Anfang 1895 notierten die Aktien an der Berliner Börse 144 Proz., im Tezember desselben Jahres 370 Proz. und im November 1896 895 Proz. Dem hohen Kursstand entsprachen auch die Dividenden. 1895/96 betrug die Dividende 30 Proz., 1896/97 50 Proz., 1897/98 40 Proz., 1898/99 40 Proz., 1899/1900, in welchem Jahre der Kurs 350 Proz. notierte, 25 Proz. Diese Dividenden mußten selbstveritäudllch gegeben werden, um den hohen Kursstand und gleichzeitig die hohen Tantiemen für die Mitglieder der Verwaltung zu rechtfertigen. Tie Presse ließ es an Warnungen nicht fehlen. Direktor Schmidt, der ein außergewöhnlich luxuriöses Leben geführt haben sott, achtete aber nicht der vielen Zeitungsangriffe; er hatte ja den glänzenden Scheinerfolg auf seiner Seite. Allein er tonnte die Gesellschaft nur durch fortwährende Kapitalerhöhung über Wasser halten. Ende November 1899 stand er wiederum vor der Notwendigkeit einer Aktien-- Emission. 'Nun befürchtete er aber, die Zahlungsstelle der Berliner Börse könnte durch die vielen Preßangriffe doch stutzig werden und die Emission ablehnen. Er war daher bemüht, durch gefälschte Buchungen und Wechselschiebungen mit einem in Berlin erscheinenden Finanzblättchen, das dem Vernehmen nach zu dem bekannten „Bankier" Hugo Löwy in engster Verbindung stehen sott, eine glänzeirde Bilanz aufzustellen. Da es aber nicht gut ratsam erschien, das Berliner Finanzblättchen als so großen Wechseldebitor aufzuführen, so wurde der „Credit Lvonnchs" in Brüssel dafür vorgeschoben. Diese Bilanz wurde einer zum 3. November 1899 eniberufenen außerordentlichen Generalversammlung vorgelegt. In dieser Generalversammlung gab Schmidt den Aktionären die Versicherung, daß all die gehässigen Preßangriffe nur von Neid und Mißgunst der Konkurrenz diktiert seien. Es wurde ihm Entlastung erteilt, und es gelang ihm auch, die Zulassungsstelle der Börse zu täuschen, sodaß schließlich das Aktienkapital 20 400 000 Mk. betrug. Am 24. Juni 1901 brach aber die Leipziger Bank zusammen. Dabei stellte es sich heraus, daß die Kasseler Treber-Trocknungs-Gesellschaft der Leipziger Bank 90 Mill. Mark schuldete. Der Konkursverwalter forderte sofortige Rückzahlung. Da diese aber ausblieb, so beantragte er den Konkurs der einst so stolzen Kasseler Treber-Trocknungs- Gesellschaft. Die Aktien dieser Gesellschaft, die damals noch 350 Proz. standen, fielen, als der Zusammenbruch bekannt wurde, sofort aus 20 Proz. Heute sotten die Aktien 1 Proz. Brief notieren. Zahllos sollen die Leute sein, die ihr ganzes Vermögen in Treber-Aktien angelegt hatten und über Nacht zu Bettlern wurden. Bei Eröffnung des Konkurses ergab sich, daß die Gesellschaft eine Schuldenlast von 177 Millionen hatte, der verhältnismäßig nur geringe Aktiva gegen üb er stand en. Am 4. Juli 1901 erfolgte der Zusammenbruch, aber noch in der Nacht vorher verschwand Direktor Schmidt aus Deutschland. Obwohl sofort ein Steckbrief gegen ihn erlassen wurde, denn es war sofort seine Verhaftung beschlossen worden, so gelang es doch (wie wir berichtet haben. Red.) erst vor einigen Tagen, ihn in einem Pariser Hotel festzunehmen. Aus einer Reihe beschlagnahmter Briefe sott hervorgehen, daß die Aufsichts- ratsmitglieder die wahre Sachlage schon seit vielen Jahren kannten und die Manipulationen Schmidts in jeder Beziehung unterstützt haben, und zwar, um ihren Aktienbesitz Politische Tagesschau. Der Senioren-Konvent des Reichstages verständigte sich, wie D. B. Hd. heute meldet, dahin, daß die Osterferien spätestens am 18. März beginnen sollen. Das Budget soll spätestens 14 Tage vor Ostern erledigt werden. Nach dem Etat des Reichsamts des Innern soll zunächst über den Marine-Etat verhandelt werden. Bei allem Respekt vor der Autorität dieses Konvents darf doch bezweifelt werden, ob die Parlamentarier lediglich auf dieses Ersuchen hin der liebgewordenen Gepflogen- heit, schier endlose Reden zu halten, sich entäußern werden. Eher dürfte der in den Thatsachen liegende Zwang dies zu Wege bringen. Man ist mit der zweiten Lesung des Etats so weit zurück, wie in keinem früheren Jahr, und nun sollen in den bis Mitte März zur Verfügung stehenden 38 Arbeitstagen noch durchgesprochen werden: die Etats der Marine-, der Militär-, Post-, Kolonial-und Justizverwaltung, bei denen erfahrungsgemäß die gründlichste Erörterung stattfindet, von den kleineren Etats, die gleichwohl zwei bis drei Tage für sich beanspruchen, ganz abgesehen. Dann folgt die dritte Lesung des Gesamtetais, bei der Vergessenes nachgeholt und „Mißverstandenes" klar gelegt wird, worüber mehrere Sitzungen hingehen. Es ist daher alles Mögliche, wenn vor den Osterferien noch die Branntwein st euernovelle zur Verabschiedung gelangt. Uebrigens wird sich bei der demnächst beginnen^ oen Beratung des Marine-Etats die Probe machen Nr. 27 Erscheint täglich außer Sonntags. Dem Gießener Anzeiger werden im Wechsel mit dem Kesfischen Landwirt die Kiehener Zamiiien- blätler viermal in der Woche beigelegt. Rotationsdruck u. Ve lag der Brüh l'sch«. Unioers.-Buch- u.Stein druckerei lPietsch Erben Redaktton, (Erpcbilit t und Druckerei: Lchulstrahe 7 Adresse für Depeschen. Anzeiger Gießen. FernfprechanfLlubNr.öl. Wi men) iik-Ältchn ir 1902 0438 auf 60 M. bei izertgeber, M Hess.) Nr. 116 (ransse. tt 35 Ptg. tiefe Stiftetet 1006 Tech, keit eleib). ppcn, jo»i( Pünktlich! Gxrichlssaal begehen darf. *» Schonet die Augen! Das kann man thun, wenn man folgende Regeln zur Bewahrung des Augenlichtes beachtet: 1. Wenn die Augen beim Arbeiten irgendwie wehe thun, oder wenn es fleckig vor ihnen schimmert oder das Sehen undeutlich wird, dann lasse sie rasten und von 'der Arbeit wegsehen. Nach vollkommener Ruhe für einen Augenblick oder länger magst Du die Arbeit wieder aufnehmen, Du mußt aber, sobald die Augen abermals ermüdet sind, innehalten. 2. Achte darauf, daß das Licht genügend sei und daß es gehörig auf Deine Arbeit falle (am besten von oben oder von der linken Seite). 3. Wenn Du schwache Augen hast, so Regelung der wichtigen Frage für Hessen somit nicht vorliegt, und es immerhin bestritten ist, ob überhaupt noch 'Anordnungen im Wege der Autonomie (durch Hausgesetz) (zur Regelung derartiger Materien erlassen werden können, 'ist es durchaus zu billigen, wenn die Großh. Staatsregierung die Frage in Form eines Staatsgesetzes ordnen will. Diese Ordnung geschieht nach dem Entwurf dadurch«, daß bei einer Ungewißheit über die Thronfolge, bei einer bestehenden dauernden Regierungsunsähigkeit desGroßherzogs, möge solche (Minderjährigkeit) auf rechtlichem Grunde oder (physische oder geistige Unfähigkeit) auf thatsächlichen Gründen beruhen, kraft Gesetzes eine Vertretung in Form der Regentschaft eingesetzt wird. Liegt nunmehr nicht bei dem regierenden Großherzog, sondern bei einem eventuell zur Nachfolge in der Regierung Berufenen ein -körperliches oder geistiges Gebrechen vor, welches als unheilbar oder wenigstens als nicht bald heilbar erscheint und sich als derartig schwer darstellt, daß die Interessen des Staates und der Dynastie es rechtfertigen, wenn neben diesem zum Herrscher Berufenen ein Dritter — ein Regent — treten wird, um die Regierungsgewalt auszuüben, so ist es gerechtfertigt, daß der Entwurf auch für diesen Fall Vorsorge trifft und ein bezügliches Gesetz in. Aussicht stellt, bei Eintritt günstiger Witterung begonnen werden. Mit dend Bau dieser Haltestelle wird der lange gehegte Wunsch eines großen Teils unserer Bürgerschaft nunmehr in Erfüllung gehen. ** Blockstationsvorsignale. Die zuerst infolge des schweren Unfalls bei Offenbach angeregte Ausrüstung der Blockstaüons- signale mit Vorsignalen ist, wie wir von fachmännischer Seite vernehmen, im Bezirk der hiesigen Betriebsinspektion 1. bereits zur Ausführung gebracht worden. Dadurch ist, wie sich nicht verkennen läßt, eine wesentliche Erhöhung der Betriebssicherheit Parlamentarisches aus Hessen. Ter Bericht des zweiten Ausschusses über die Regier- .ungsvorlage, den Entwurf eines Gesetzes, die Regentschaft betreffend, liegt jetzt vor. Es heißt darin: Der Gesetzentwurf vermeidet mit Recht jedes Eingehen auf die Frage der Succession. Aber gerade bei den Grundsätzen der „succession ipso jure" ist eS denkbar, daß eine Persönlichkeit zum Throne gelangt, welche wegen Minderjährigkeit (bis zum vollendeten 18. Lebensjahre) oder wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen unfähig zum Regieren, das heißt, persönlich an Wahrnehmung der Regierungsgeschäfte verhindert ist. Nach deutschem Staatsrecht und nach Arft. 5 der hessischen Verfassung ist für jeden dieser Fälle eine Regentschaft zulässig und zwar entsprechend der ideellen Kontinuität der Betätigung des Staatslebens. Es hat somit zu einer Vertretung ohne Willen des Monarchen zu kommen, sodaß der berufene oder erwählte Regent auch dem Willen des Herrschers gegenüber selbständig ist. Letzterer, der Herrscher, bleibt der Träger der Staats- .gemalt kraft eigenen Rechts gemäß der Auffassung des konstitutionellen Staates. Wenn der Artikel 5 der Verfassung neben der Minderjährigkeit von „anderer Verhinderung des Großherzogs" spricht, so sind schon nachj allgemeinen staatsrechtlichen Grundsätzen hierunter die Fälle zu verstehen, in denen der Großherzog mit schweren geistigen oder lörperlichen Gebrechen behaftet ist, oder wenn er dauernd abwesend ist. Dies alles findet seinen Ausdruck in Artikel 1 des Entwurfs. Wenn dieser Artikel geschaffen worden. ** Silberhochzeit. Am morgigen Sonntag feiert der Prokurist der Firma Karl Emmelius hier, Wilhelm Küfer, mit seiner Ehefrau Anna, geb. Waggenmüller, das Fest der silbernen Hochzeit. Im Januar vor. Js. war es dem Jubilar vergönnt, auch das 25 jährige Jubiläum im Dienst der genannten Firma zu begehen. Wir wünschen dem Jubelpaare, daß es auch das goldene Hochzeitsjubiläum dereinst in derselben Rüstigkeit möge feiern können, mit der es sein silbernes •* Die neue Haltestelle Gießen-Nord. ' wird mit der Errichtung der neuen Haltestelle Gießen - Nord Einen originellen Vorschlag ,unterbreitet der Weltreisende Eugen Wolf dem Reichstage. Von der Ansicht ausgehend, daß die Herren Abgeordneten über die Zustände in den Kolonien nur mangelhaft unterrichtet sind, schreibt er ihnen u. a.: „Wäre es da nicht an der Zeit, daß aus'Ihren Reihen -sich einmal eine gewisse Anzahl Abgeordneter zusammenthäte, um unseren Kolonien einen Besuch abzustatten, und sich durch Augenschein zu überzeugen, was bis heute aus den Kolonien wirtschaftlich geworden ist, wie die Plantagen sich entwickeln, um Sie dadurch in den Stand zu setzen, dem Reichstage ein klares Bild über das Gesehene vorzulegen? Dabei wird es sich nicht darum handeln, Festessen bei Gouverneuren mitzumachen, dem Parademarsch der schwarzen Truppen anzuwohnen, oder Negerkinder die „Wacht am Rhein" singen zu hören. Ihre Aufgabe bestände lediglich darin, zu konstatieren, in welchem Zustande sich die Verbindungen der verschiedenen Kolonien nach dem Innern des Landes befinden, ob und welche Aussichten die jetzt bestehenden Plantagen für die Zukunft bieten u. s. w. Es ist klar, daß man Ihnen dabei kein X für ein U vormachen kann, denn Kaffee- und Kakao-Plantagen lassen sich nicht wie Potemkinsche Dörfer über Nacht hinstellen. Sie bringen Ihrem Berufe, Ihren Familien und dem Reichstage ein Opfer, aber Sie erwerben sich auch die Anerkennung und den Dank der Nation. Eine solche Reise ist durchaus nicht kompliziert. „Nehmen wir an, fünf oder sieben Herren, aus verschiedenen Parteien des Reichstags zusammengesetzt, würden sich bereitfinden, meinem Vorschlag näherzutreten. Als erste in sich abgeschlossene Reise möchte ich zum Besuche unserer Kolonien in Afrika .raten. Als Maximalzeit vom Tage ihrer Abreise bis zur Rückkehr in die Heimat bestimme ich sechs Monate. Innerhalb dieses Zeitraumes können Sie in Deutsch-Ostafrika, in Deutsch-Südwestafrika, in Togo und in Kamerun alle die Küstenplätze, die von Wichtigkeit sind, auch alle Plantagen von Interesse in der Nähe der Küste oder etwas weiter im Innern besuchen. An den verschiedenen Plätzen würden im Voraus für Ihre Unterkunft und schnelle entsprechende Beförderung nach den Orten, welche Sie zu sehen wünschen, alle Vorbereitungen getroffen. Unsere Afrika umgürtenbcn Dampfergesellschaften könnten es zweifellos so einrichten, daß Sie stets Anschluß finden, möglicherweise kann .ein derartiger Dampfer speziell für den Zweck gestellt werden, auf dem außerdem noch Vergnügungsreisende Passage nehmen könnten. Den Kostenpunkt der Reise für jeden einzelnen Herrn rechne ich einschließlich der notwendigsten Tropenausrüstung an Kleidern u. s. w. auf nicht über 6000 Mk.; da es nicht auf Rhinozeros-, Löwenjagden und andere schauerliche Ereignisse abgesehen ist, so bedürfen Sie keiner Waffen, Munition, Zelte, Betten, Kocheinrichtungen u. s. w., sondern nur einer ganz bescheidenen persönlichen Ausrüstung, für die Sie auch nach Ihrer Rückkehr in die Heimat Verwendung finden werden, ferner etwas guten Willen und viel Humor. Der Zeitpunkt für die Reise kann entsprechend gewählt werden. Sie sollen mit einer vollkommenen Kenntnis der einschlägigen Verhältnisse in den Reichstag zurückkommen." lassen in Bezug auf die rednerische Selbstbeschränkung der Reichsboten. Wenn die „Enthüllung" des „Vorwärts" in Sachen der neuen Marinevorlage nicht ausgedehnte Debatten zeitigt, dann sei dem Seniorenkonvent freimütig zugestanden, daß er sich als „Erzieher" betätigt hat. Aus Stadt und Zaud. Gießen, 1. Februar 1902. M. Gießen, 31. Jan. Strafkammer. Den Vorsitz führte Landgerichlsrat Müller, die Anklagebehörde vertrat Gerlchtsasfeffor Dr Hetzel. — In der Privatklagesache des Heinrich Heßler aeqen die Ehefrau Max Kramer, beide aus Lumda, hat der Prwat- klaqer gegen das sreisprechende Urteil des Schöffengerichts Grun- berq Äerusung eingelegt. Am 23. Mai v. Js. ließ der Prwat- kläqer seine Fuhrleute über den Hof des Kramer',chen Anivesens fahren, er behauptet ein Fahrtrecht zu haben, die Kramer bestreitet dies. Es kam damals zu Streitigkeiten, in bereu Verlauf hm und her geschimpft wurde. Tas Schöffengericht hielt die gegenseitigen Beleidigungen für gleichwertig und kompensierte sie; leder der Parteien wurde die Hälfte des Kosten auferlegt. Dieses Urteil wurde bestätigt unter Verurteilung des Privatklägers in die Kosten der Berufungsinstanz. - Die Eheleute Köhler LI. und der Wilhelm Maar L., die im Armenhaus zu Homberg wohnen, such wegen ruhestörenden Lärms und groben Unfugs voni Schöffengericht Grünberg zu je 5 Tagen Hast verurteilt worden. Gegen dieses Urteil hat die Ehefrau Köhler und der Wilhelm Maar Berufung eingelegt. Die gegen die Ehefrau Köhler ausgesprochene Strafe wird aufrechterhalten, die gegen den Maar verhängte auf 2 Tage Haft reduziert. — Der Landwirt Konrad Kauß aus Reinhardsham hat am 29. August v. Jrs. den Feldschühen Menz dort, der ihn wegen einer Uebertretung zur Rede stellte, öffentlich beleidigt, indem er zu ihm äußerte: „Geh fort auf den Taglohn, damit du etwas verdienst; ich bringe dich hin, wohin du gehörst". Ter Angeklagte will diese Aeußerungen als harmlos hmsteUen; es besteht ,edoch (em Zweifel, wie sie aufzufasien sind. Tas Schöffengericht Grun- berg hatte den Kauß wegen Beleidigung zu 3 Wochen Gefängnis verurteilt; auf seine Berufung wurde die Strafe auf eine Woche Gefängnis herabgesetzt. — Die Dienstknechte Ernst Hanjoks und Johannes Blum haben in der Nacht vom 6. aus den 7. Nov. 1897 I einen von einer Kirchweih heimkehrenden Soldaten ohne jede Ber- ~ ...... ischaftlich und welches, gänzlich unbeschadet der Frage der Succession s-elbst, die Notwendigkeit einer Regentschaft feststellt. Dieses Gesetz würde zum Ausdruck bringen, daß die beiden Kammern in gemeinschaftlicher Sitzung einen Beschluß zu. fassen hätten, ob die Voraussetzungen zu einer Regentschaft vorlägen. Es läßt sich diese durch Gesetz zu regelnde Be-^ stimmung auch aus folgender Erwägung rechtfertigen, cher Uebergang der monarchistischen Gewalt vollzieht sich ipso jure, das heißt, im Augenblick der Erledigung des Thrones ist der Berechtigte Großherzog. Läge dann eine dauernde Verhinderung vor, so wäre eine Regentschaft geboten nach Artikel 1 des Entwurfs. Es ist daher nicht zu bezweifeln, daß auch im voraus, das heißt, ehe der Uebergang sich vollzieht, durch Erlaß cme§ Ge-' .ebes (Artikel 5) die Maßnahmen der Regentschaft getrosten werden können. Es ist somit dem Prinzip des Entwurfs in den Artikeln 1 und 5, welche die Gründe enthalten, die für Einsetzung der Regentschaft maßgebend sein sollen, zuzustimmen. — Nach staatsrechtlicher Auffassung ist bei Eintritt einer Regentschaft der nächste volljährige Agnat, welcher der Krone am nächsten steht, ipso jure berufen, falls er selbst regierungsfähig ist. Dieser Auffassung trägt der Artikel 2 des Entwurfs Rechnung. Es ist dies umsomehr zu billigen, als die hessische Verfassung andere Bestimmungen oder überhaupt Bestimmungen hierüber nicht enthält, und die Frage, ob eventuell die Mutter eines verhinderten Monarchen berufen sei oder die Gemahlin oder ob eine testamentarische Bestimmung zulässig sei, eine bestrittene ist. Auch die weitere Bestimmung des Entwurfs, nach welcher, falls ein regierungsfähiger Agnat nicht vorhanden oder eine Ausschlagung vorliegend ist, die Stände auf Berufung des Staatsministersiums das Wahlrecht unter den bezeichneten Familien haben, entspricht nach Ansicht .......... ...... - - der Majorität des Ausschusses den staatsrechtlichen An schau- lies niemals im Straßenbahn- oder Eisenbahnwagen. 4. -ies ungen . Dio Majorität des Ausschusses (bestehend niemals liegend. Mancher lästige Fall von Schwachsichtigkeck aus den 9Ibgg. Dr. Diavid und Joutz), schloß sich dieser bic verderbliche Gewohnheit des Lesens im Bette zuletzteren Ansicht nicht an, erachtet vielmehr, daß den Mit-! .-Geführt worden. 5. Lies nicht viel während des Genesens wXta1 bi? b'eibenXmmem ein fr?icTW-hl recht b-w-gung, gesundes Vergnügen “nb Hen^'roeXn' bezüglich der Person des Regenten haben sollen und nng der Stunden harter Arbeit aufrecht erhalten werden, beantragt folgweise Streichung des entsprechenden Teils 7. Nimm Dir gehörige Zeck zum Schlafen! des Artikel 2 Absatz 2. Es war im Ausschuß die Frage -n. Volkartshain, 30. Jan. Der Schmied von Obererwogen worden, ob nicht die Fassung des Entwurfs in Seemen machte in einer hiesigen Wirtschaft die Bekanntschaft dem Artikel 1 und 2 zu staatsrechtlichen Konflik- ^ches Knechtes, der dem L. kleinere, zur Bezahlung des Wirtes t c n Anlaß geben könnte. Würde z. B. int Falle des Artikel 1 bestimmte Beträge entwendete. Als er sich zum gehen anschickte, schaumigen des Landes und der Majorität der K'ammem in sofort die hiesige Bürgermeisterei und Polizei, und noch m der Ueberzeugung seines Rechts n i cht d er An ficht sein, derselben Nacht fand Haussuchung statt. Man sand das ge- daß er zur persönlichen Führung der Regent- stohlene Geld in einer Scheune. schäft dauernd verhindert sei, er würde folglich-- das Staatsministerium entlassen und so die sofortige Berufung bet Kammern unmöglich machen. Der Ausschuß verkennt nicht, daß solche Fälle eintreten können, er vermeint aber in Bezug auf den erst er- wähnteli dem pflichtmäßigen- Ermessen des Ministeriums' das Erforderliche überlassen zu können, und er erachtet einen Fall des zweiten Beispiels dann für ausgeschlossen, wenn das in Artikel 5 des Entwurfs erwähnte Gesetz alsbald zu stände kommen werde. Der Ausschuß erachtet es deshalb für wünschenswert, wenn die Regierung alsbald mit einer entsprechenden Gesetzesvorlage hervortreten würde und richtet hiermit ein bezügliches Ersuchen an die Regierung. Es sind somit die Artikel 2, 3 , 4, 5 nicht zu beanstanden. — Die staatsrechtliche Stellung des Regenten wird in Artikel 6 erörtert Der Regent, welcher die Staatsgewalt, deren Träger er nicht ist, ausübt, und zwar in ihrer Gesamtheit als oberstes Organ, soll nach Maßgabe der Verfassung für alle Regierungshandlungen prinzipiell berechtigt sein. Er muß deshalb berechtigt sein zur Kreierung neuer Aemter, zur definitiven Ernennung aller Staatsbeamten; es wird unter der Regentschaft eine Verfassungsänderung zulässig sein, der Regent ist als unverantwortlich und unverletzlich zu erachten unbeschadet der Vorschriften der §§ 96, 97, 100, 101 St. G. B. Der Artikel 6 erscheint zutreffend, ebenso die Artikel 7, 8, 9. — Die in Artikel 10 des Entwurfs geregelte Stellvertretung beruht auf dem Auftrag des Herrschers; es haridelt sich hier um ein Recht des Landesherrn selbst. Die Stellver- tretungsverleihung giebt die Amtsgewalt und das Recht auf „ Gehorsam. Der Ausschuß glaubte die Domänenfrage hier Johannes nicht näher erwägen -n sollen. 68 betot itoi^en Siegfenmg e'tra^ Ältenburg-Alsseld gemein, . . und Ausschuß Uebereinfttmmung dahin, daß iUioweck che ^j^elst hinterlistigen Ueberfalls mißhandelt. Wahreiid Blum be- Verfassung nicht geändert wird. Es find sonach in ,vegen der Strafthat zu 3 Monaten Gefängnis verur- jedem Fall aus den Erträgnissen des unveräußerlicben worden war und seine Strafe bereits verbüßt hat, wurde Familieneigentums des Großh. Hauses die Bedürfnisse des Hanjoks unmittelbar nach demUeberfall flüchtig und erst unvorigen Großh. Hauses und Hofes einschließlich der Zivckliste vor-!Jahr ermittelt und verhaftet. Das Schöffengericht Alsfeld hatte s«ä.‘ä »“ «sä ’«»ys Ms» sTÄäsis Zivilliste in Form einer 58ereinbarung htvifchen | aleicbcnt Maße beteiligt erscheinen, so schien es dem Berusungs- und Kammern zu regeln ist. Tas Gleiche gut für den rMl " icht angemessen, auch die Strafen für Hanjoks und Blum gleich des Eintritts einer Regentschaft. — Ter Ausschuß beantragt | bemesien und die gegen Hanjoks in erster Instanz verhängte deshalb die Annahme des ganzen Gesetzes, und ferner, vier-monatliche Gefängnisstrafe auf drei Monate herabzusetzen. — die Kammer wolle beschließen, die Regierung zu ersuchen, Der Taglöhner Heinrich Luh von Großen-Lmden fit des ^leb- alsbald einen Gesetzentwurf nach Maßgabe des Artikels 5 stahls^ von Holz - Stollen aus einem Bergwerk - beschuldigt, des qeaeulrärtiqen Entwurfs vorzulegen. Tas Schöffengericht Greßen hat ihn mangels Bewerfe^ freigesprochen, . 3" /Er neuen R°gi-r°ngzv°rl-g- betreffen» das rXchte A - V tEvollzieherwe, e "heißt es. Ta Mit der ^j^sem Zeugen keinen Glauben zu schenken und bestätigte den erst- Moglichkeit gerechnet werden muß, daß dre mit der Um- i^'a^Men Freispruch. - Der Tierarzt Dr. Köhler aus Gießen gestaltung des Gerichtsvollzieherrvesens zusammenhangen- beschuldigt, im Juni vorigen Jahres die vorschriftsmäßige Anden Posten der IX. Hauptabteilung des Äauptvoranschlags ^ige eines zu seiner Kenntnis gelangten Falles von Diaul- und über die Staats-Einnahmen und Ausgaben für das Etats-!Klauenseuche unterlassen zu haben. Gegen den Strafbefehl, den erfahr 1902/1903 die Zustimmung der Landstände nicht fin- s. Zt. wegen dieser ihm zur Last gelegten U e b e r t r e t u n g des den, so überreichen die Ministerien der Justiz und der Fi- Reichsviehseuchengesetzes erhalten hatte, hatte er Em- nanzen in Uebereinftimmung mit dem Staatsministerium pruch erhoben; vom Schöffengerichtbm°uchm vorsorglich eine Zusammenstellung der Änderungen,, welche s^^p^^en ^^il^Berufung verfolgte, beantragte zu Beginn der in der erwähnten Hauptabteilung des Voranschlags f 1 Lgutiqen Verhandlung Verwerfung des s. Zt. erhobenen Einspruchs den Fall notwendig werden, daß die Umgestaltung des Ge- ' • ben Strafbefehl, da dem von dem Verteidiger eingelegten richtsvollzieherwesens durch Ablehnung der darauf bezüg- Eiusprutt) lediglich eine abschriftliche rmd überdies unbeglaubigte lichen A.Forderungen undurchführbar wird. Zug eich richten Vollmacht bcigelegen habe, der Einspruch mithin nicht formgerccht sei. die genannten Ministerien an die beiden Kammern das Das Gericht hielt diesen Verstoß gegen eine Formvorschrüt durch Ansinnen, für den Fall der Ablehnung der auf die Um- andere Thatsachen, die für die in ^-«1^011 erfolgte gestaltung des GenchtsvollzieherwesenS sich beziehenden An- erteilung an den betreffenden Rechtsanwalt Zeugnis ab egten, für fni-hprunacn den in der Maae vorgesehenen Aeuderungen kompensiert und trat m die Verhandlung zur ^ache em. Es wurde forderungen pen in aer Jniage DOLge|egenen zieiwLLumjLn festaestellt, daß der Angeklagte auf der Remmchlc bei Giegen eine öer IX. Hauptabteilung des Voranschlags für 190-/1J03 b.c L 9 anfönfl§ $uni Zs. in Behandlung hatte, bei der anfänglich versassuugsmapige Zustimmung erteilen zu wollen. _ 3. und 4. Juni — nur Bronchitis und erst am 5. Juni die —— ■ Maul- und Klauenseuche zu konstatieren war. Da die Bronchitis nach der Aussage eines Sachverständigen vielfach als Vorstadmm der Maul- und Klauenseuche auftritt, so mußte entgegen der Ansicht des .Kreisveterinärarztes angenommen werden, daß der Angeklagte , am 3. oder 4. Juni von dem Vorhandensein der Seuche sich noch Wie wir hören, Überzeugt zu halten brauchte. Am 5. Juni, an dem der An° Ile Kienen -.Nord j geklagte den Ausbruch der Seuche konstatierte, machte er dem Kreis- «für die Notwendigkeit einer Regentschaft noch den weiteren Fall hinzusetzt: Ungewißheit der Person des Thronfolgers, so ist dies zu billigen ans den dem Entwurf beigegebenen' -Gründen und im Hinblick auf den geschlossenen Erbiver- prüderungsvertrag. Gerade weil das Hausgesetz, auf welches Artikel 5 der Verfassung hinweist, nicht erlassen ist, eine Wtni» Ä Kett»" Ss krtten den v ffi, Wh' Ns- bei 3^ Ml. " * 1R0.H 2 , j o.6d)mibl KAM Mch L.2leu 9B.8te' 32. Sie LSch 2.61ei 28.6fti MH W L. Lim Belebt WM LjM Wft W Ließ k'. uf hiesig! efienien of 6ttini Ei Tll 6teiit6er Am ji A Der das ^slgein fiidnns 06 I A 5^ d 4 A '»!! tS,fcet(n 5h®* "■M ■bäi^«te i^b-rPr«. °l", mä “ä F-st btt ’» btt g™ ^ubelptzU, nl"t 'n deckln silbernes wenn man -b beachtet: wehe thun, «'s Zehen dn Arbeit ■ Augenblick :n; ^u mußt 'nnehalten. daß es ge- en oder von len hast, j0 gen. 4. Lies Nachsichtigkeit m Bette zu- des Genesens ndhcit sollte "st, Körper« he Beschränk- ten werden, von Ober« selannljchajt , des Wtckrs en nnjchickte, nd beraubte alsbann nach Machrichtigtc und noch in fand das ge- t Vorsitz sühne GenchlsMör irid) Heßler hat der Prival- lgenchls 'Grün- eß der Pnoai ’ien SUnrocjmi imer beftveitei rlaus hm unb t MnMtzvr , jeder bn^ar- Z Urteil würbe i die Kosten bet nd bei Wilhelm cn, fmb wegen Lchöfsengerichi , Gegen biejes ir Berufung itfldjene 2irajc gte aus 2 Tage Rcinhardsham z dort, ber ihn beleidigt, inbem somit bu etwas Ter Angeklagte es bestehl jedoch iengericht Grün- jdien Gesängn's aus eine Woche ift öanjoks unb 'en 7. MIM' i ohne jebcSer: einschaitl'chu? ireiid Vlum bc* lesäugnis oetur* D h°t,wukd x, erst uncougü' cht Alssclb ha-"' erletzung ,uslellenwar,bab Slum ben^ob tq des Tcllkt- m dem $eamig: unb Slum gleich iw *n9!! 5 1 beichulingl- ?s*s ■efji oat, et" das , *£» L-SS SÄS Sgs: lvuri>! he cl. 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Ausschläge bei Kindern g Wieviel Freude machen und SaUßiingeiia Kinder ihren Eltern, besonders wcim sie klein sind. Toch gerade in diesem Stadium machen sie ost den Müttern Sorge. Hauptsächlich sind cs pautaus- schlägc, wodurch ost manches hübsche Kind ganz cmltcUt wird und cs der Mutter, >venn sie das arme hilflose Wesen leiden nchtz euten Stich durchs Herz gtebt. Wie manche Mutter wird es nut ureude begrusien, da,; nun endlich em Mittel gesundeit, das Kinder tust» Sutiglilige nicht nur von den schrccllichc»i Haulausschlageit befreit, jotidern auch dte Haiti glatt und schott »nacht. Es i|l bieä die ärztlich entpsohleite Lbernteyers Hctdajeise. — Ctue Aiutter schretbt, dag sich die Herbajetse sehr gut bei einem hartnäckigen Geuchts- ausschlag ihres Kindes bewahrt habe, dem es ituu ivejentltch besser ninqe ujiv. Oberuteyers Herbas eise, bestcheiid aus 3",0 Uruica^ 2°/^ Laibei, 1,5 arab. 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Georg Hartmann, -Ltenfnnecnt dalner, mit Henriette Marie Elisabethe Jacobi Hierselbst. Ludwig Friedrich Schlaudrafi, Biichbinder dahier, mit Margarethe Luise Buchner hier- selbst. Am 29. Januar. August Zipp, CbertclUtev tu Niedershausen, mit Christine Katharine Weither dahter. Geborene. 9(m 21. Januar. Tem Schuhmacher Adolf Schwan eine Tochter. Tem Schuhmacher Wilhelm Schmidt eine Tochter, Anna Elisabeth. Am 22. Januar. Tem Taglöhncr Heinrich ^chombcr eine Tochter, Anna. Tem Tberpostasssttenl Heinrich Hölscher em Sohn, Hemrich. Am 24. Januar. Tem Laternenwarter Friedrich Schäfer l. eine Tochter, Katharine Elise Wilhelmine Julie. Ain 25. Januar. Tem Schlosser und Installateur Julius Carl Mohr em Sohn. Am 27. Januar. Tem Packmeister Friedrich Muller eine Tochter. Am 29. Januar. Tem Schreiner Wilhelm Becker emo Tochter, Katharine. Tem Friseur Carl Muhl eine Tochter. Am 30 Januar. Tem Universitäts-Garteninspektor Friedrich Rehnelt eine Tochter. Dem Eisendreher Rudolf Wolf eine Tochter, Wik- Helmine Emilie. „eterinäromt entfC«d)enbe Mitteilung. G-ietz t-»l°ngt j°d«h Anzeige an bic Polij-tdehorbc. Nach Achlch» beS GmchlS, bas bericmncii der Staatsanwalt,chaft sich htertn anschlog, tst diese gesetzliche Vorschrift streng zu interpretieren; die Anzeige an das Krets- veterinäranu ersetze die an die Polizeibehörde nicht. Tas Gericht hob daher das erstinstanzliche weliprechende Urteil auf und verurteilte den Angellaglen wegen Uebertretung der §§ 9, w und 6o des Reichsoiehseuchengefetzes zu emer Geld,träte von lc> Mk. Auszug aus iicu fcirdjrnbndjrrn der Stabt 6ir6rn. Evangelische Gemeinde. Getraute. At a t t h ä u s g e m e i n d e. Ten 29. Januar. August Zipp, Cberfellner zu Niedershausen, und Christine Katharine Werther, Tochter des Weichenstellers Jakob Werther zu Gtegen. — Markusgemelude. Ten 25. Januar. Georg Hartmann, Dienstknecht zu Gießen, und Henriette Alarie Elisabethe Jacobi aus Allendorf bei Battenberg. — I o h a n n e s g e m e i n d e. 4.en 25. Januar. Ludwig Friedrich Schlaudrass, Buchbinder zu Gieven, und Alargarethe Luise Büchner, Tochter des verstorbenen Bahnarbeiters Friedrich Büchner zu Gießen. - Getaufte. Matthäusgemeinde. Ten 26. Januar. Dem Bäckermeister Wilhelm Christian Löber eine Tochter, Unna Marie Wilhelmine, geboren den 24. Tezember. — Johannes- ae ni ei n d e. Ten 26. Januar. Tem Eisendreher Justus Horn eine Tochter, Margarethe Adolfine, geboren den 23. November. Dem Waqenmeister Karl Klißmüller ein Sohn, vans Carl, geboren den 14. Dezember. Tem Taglöhner Konrad Tormg ein Sohn, Wilhelm, geboren den 31. Tezember. Tem Prwatdozent Dr, Wilhelm Ernst Rudolf Johannes Eidmann eine Tochter, Gertrud), geboren den 27. Tezember. rvnnilrtr Beerdigte. Aratthausgemeinde. Ten 2o. Januar. Heinrich Euler, Schneider, ein Witwer, 81 Jahre alt, starb den 27. Tezember. Ten 26. Januar. Hans Emil Gustav Egly, Sohn des Zigarrenfabrikanten Fritz Egly, 6 Jahre alt, starb den 23., §a* nuar? — Marcusgemeinde. Ten 26. Januar. Heinrich Wein- Handlung Bahnholstrasse, Etke Wolkengsase Bäcker. 74 2 73 108 3 Proben und Preislisten kostenfrei zu Diensten. 410 Telephon 330. der an Gründ ergerstraße 10 a. Marmor- und Steinmetz- 31 Wilh. Kohlermann Einrichten von Wohnungen, Aufarbeitung von Möbeln 902 gaffe 33/35. Broschüre gegen 50 Pfg. in Marken. 965 DU. I.— ut plombierten Hattons. 3 Durch Lage, Zusammenkunft Pfla st erwie se. der Deutscher und franz. Kognak Arrak-, Rum- u. Punsch-Essenzen Zohversteigerung Donnerstag, 6. Februar L Fs., vormittags 9 Uhr, werden in den Waldungen der Gemeinde Allendorf a. d. Lda., Distr. Seif, Zimmerplatz re. Hlgende Holzsortimente ver- U4^oj täglich jri|ü)e berliner Psliliiikllcheil L. Müller, Bahnhofstraße 58. Wrin- mi Frilisliittelibe. Der Tafelbrot Weißbrot Allendorf a. d. Lda., 30. Jan. Großherzogl. Bürgermeisterei Allendorf a. d. Lda. 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Februar an acht Tage lang auf hiesigem Bürgermeisterei-Büreau zur Einsicht der Jnter- effenlen offen. Ettingshausen, am 31. Januar 1902. Großherzogliche Bürgermeisterei Ettingshausen. Keil, Beigeordneter. 987 Bekanntmachung. Der Boranschlag der Gemeinde Lber-Hörgern für das Fahr 1902 03 liegt vom 5. Februar d. I. an auf hiesigem Bürgermeisterei-Bureau acht Tage lang zu jedermanns Einsicht offen. Ober-Hörgern, den 1. Februar 1902. 966 Grobherzogliche Bürgermeisterei Ober-Hörgern. Alles. 3 Kilogramm (6 Pfund) Schwarzbrot bei: W. Fabel, Wieseck . . . 66 Gust. Jakoby, Alten-Buseck 66 H Karl Post, Wieseck . . . 66 „ Ernst Christ, Wieseck . . 69 , Dex Brotbcrkäufer: Dieselben Preise wie bei den hiesigen Bäckern. Gießen, den 31. Januar 1902. Grobherzogliches Pollzeiamt Gießen. Hechler. Der auswärtige« 1 Kilogramm (2 Pfund) Weißbrot bet: L. Schmidt, Gr.-Linden. . 24^ Heinr. Weber, Heuchelheim 24 L. Stemmüller, Gr.-Ltnden 24 , W. Fabel, Wteseck ... 2b W. Sleuunüller, L.-Göns . 24 , Karl Post, Wteseck ... 26 W. Weitzel, Lang-Göns . . 24 „ 2 Kilogramm (4 Pfund) Weißbrot bei: L. Schmidt, Gr.-Lütden . . 48 Heinr. Weber, Heuchelheim 48 L. Steutmuller, Gr.-Linden 48 0 W. Fabel, Wteseck . . . oO W.Stetmnüücr, Lang-Göns 48 , Jakob Appel, Krofdorf . . 50 W. Wettzel, Lang-Gons . . 48 „ Karl Post, Wieseck ... 52 Kein Husten mehr beim Gebrauch der bewährten Pectolbonbons (Contferenkräutermalzzucker) in Packelen ä 30 Pfg. empfiehlt Gust. Walter, MänSburg 13. 178 Frische grüne Heringe per Stück 10 Pfg., eingetroffen bei 936 J. M. 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