M 289 Sechstes Blatt Sonntag den 9. Dezember 150. Jahrgang i9oe General-Anzeiger Zimte» und 2lnzeigeblatt für den Kreis Gieren. 8eseUsc ■HSS achlsg-sch«' '«# Vül um Alle Anzeigen.BermittlungSstellen drS In« und AuSlandrt nehmen Anzeigen für den Gießener Anzeiger entgegnt Zeilenpreis: lokal 12 Pfg., auswärts 20 Pfg. Sxpedition und Druckerei: »ch.tftrahe Ar. 7. i, Giessen KxknBtstein-Fa': Kn den Bahnhöfen. Mm; |i WV Daonfalzzlegeln, Kripp«, W 1 weitem ■ on Anzeigen zu der nachmittags für den HrtotaKog erfcheinenden Nummer bis Dorrn. 10 Uhr. Vdboft«klungen spätestens abends vorher. •asee 2 d Goldware«' Gratisbeilagen: Gießener Familienblätter, Der hessische Landwirt, Klätter für hessische Volkskunde. Hbreffe für Depeschen: Anzeiger Htetzs» Fernsprecher Nr. 51. Mslße-M stoffen 1 rann, W, Nezugsprei» vierteljährl. Mk. 2,20 monatlich 75 Pfg. mit Bringerlohnj durch die Abholestellc» vierteljährl. Mk. 1,9t monatlich 65 Pfg. Bei Postbezug Mk. 2,40 viertelfährl. mit Bestellgeld. hplom 1895. Gießen, 8. Dezember 1900. •* WeihuachtsPaketverkehr. In der Zeit vom 15. bis 25. Dezember ist nach einer Anordnung des Reichs Postamts die Vereinigung von mehreren Paketen zu einer Poftpaketadresse im inneren Deutschen Verkehr nicht gestaltet; es ist also unzulässig, während der angegebenen Zeit zwei oder drei Pakete an den gleichen Empfänger mittels einer Begleitadreffe aufzuliefern. Von den Postanstalten wird diese Verfügung als sehr zweckmäßig begrüßt, weil dadurch die Kontrolle über den richtigen Eingang der Pakete wesentlich erleichtert ist. *• In der Gemäldeausstellung im Turmhaus am Brand sind u. a. 36 Gemälde und Zeichnungen von W. Leföbre aus Paris neu ausgestellt. " Deutscher Verein Gießen. Einer Einladung des Deutschen Vereins folgend, wird Dr. R. Bogel, der neugewählte Reichstagsabgeordnete für Rinteln Hofgeismar, in aller Kürze hier einen öffentlichen Vortrag halten. Dr. Vogcl besitzt eine hervorragende Rednergabe und ist, so schreibt man uns, als erfahrener Bolkswirtschaftler und durch seine wissenschaftliche Thätigkeit weithin bekannt. Ort und Zeit der Versammlung werden in diesem Blatte noch bekannt gegeben. •• Ertrunken. Gestern nachmittag 4Uhr ist ein Kind in der Nähe des Steges am Viadukt bei der Eisenbahn, hinter dem Lenz'schen Felsenkeller, in der überfluteten Wieseck ertrunken. •• Humoristische, zur »oll-zählnog an, Rheinhessen. Ein Hausvater bemerkte zur Frage „Religion": „Liebe deinen WSfüMS fü« di- •** ifrda-' y ÄS-,., pen *uss an das Men, das Volttische Tagesschau. Unmittelbar nach dem Offenbacher Eisenbahnunglück Hali tu im preuß. Ministerium der öffentlichen Arbeiten Be- ratcWger begonnen, die sich nicht allein auf die Ursachen unlü« folgen deS obigen Vorkommnisses beziehen, sondern ru ch eine Revision aller die Sicherheit des Eisenbahnbetriebes : etzMffenven Vorschriften sowie die Konstruktion der Wagen, BrÄiiskli» Beleuchtung u. s. w. mit sich inS Auge fassen. Ei u baldiger Abschluß dieser Beratungen steht zu erwarten, unvo das Ergebnis wird jedenfalls auch Gegenstand der Ve»«hantllungen der Konferenz sein, die auf Veranlassung de«> Reichskanzlers durch das Reichseisenbahnamt berufen «ft 1 unb nn der Vertreter aller Bundesstaaten, die eigene Lifpibahmen haben, teilnehmen werden. Ein in den letzten toQtn ergangener Trla ß des Ministers der öffent- li'Htn Arbeiten nimmt Veranlassung, die bestehenden ‘^iSnl^riften über die Sicherung deS Zugverkehrs auf Block str«drn wie folgt zu erläutern und zu erweitern: J. Ein Zug, der ein Blocksignal in Haltstellung überfahren hat, bawff "ich! eher zurückgemeldet werden, bis der Blockwärter sich davon feil ffl ober: durch sichere Kunde überzeugt hat, daß der Zug in einer dmnchW Ungefährdeten Weise aufgestellt und gedeckt, ober nach inzwischen frenyetbomer Fahrstellung des überfahrenen Haltsignals weiter gefahren lst.s 2. Gin Zug, der ein auf Halt stehendes Blocksignal überfahren hat un o.ßnta: btefem zum Stehen gebracht ist, muß zunächst in dieser Strelung iverharren, wenn nicht dadurch eine neue Gefährdung des Zuges od i■ r eine Sperrung des Straßenverkehrs auf Ueberwegen in Schienen- bö «iitfinkreten würde, in welchem Falle der Zugführer die zur Beseitigung bc,r bklchr ober Störung erforberliche geringe Bewegung bes Zuges an- zuitittinm hat. Darauf hat der Zugführer eine Verfiänbigung mit dem BllErtier ober der vorliegenden Station herbeizuführen oder eine Be- stiibmunz darüber einzuholen, ob der Zug halten, roeitetfobren ober jui rttiegr n soll. Da« Zurücksetzen ohne Zustimmung des Blockwärters ist H! Innisssalls gestattet. mehreren Blättern findet sich folgende Mitteilung: Ql iiil S t e r n b e r g - P r o z e ß als Zeuge vernommene R ilchsainwalt Dr. M ö h r i n g beschäftigte den Strafsenat dcts berliner Kammergerichts. Der Genannte hat ncil'h seiiner Entlassung aus dem Amte eines Amtsrichters se jink Einschreibung als Rechtsanwalt beim Oberlandes- gqvicht zu Stettin erlangt, während er thatsächlich bei SÄmnberb in Stellung getreten ist. Dies dürfte aucy der GHnnd fein, daß er in Stettin keine feste Wohnung nahm, foiintern sich damit begnügte, bei dem Hotelbesitzer Jantz irvi Stettin zwei Zimmer (nach der „Kreuzztg." für zwei MÜnik täglich) zu bestellen, die ihm für die wenigen Tage se Mö Aufenthaltes daselbst bereit zu halten waren. Jantz beMkte die polizeiliche Anmeldung des Dr. Möhring, der biÄrzim 3. Januar er. ab und zu einmal nach Stettin kam, süsitzaber seit dieser Zeit dort nicht mehr blicken 1 Eine Abmeldung des Dr. Möhrung durch den Hotel- b^rsjtzer Jantz hat aber nicht stattgefunden, und wegen ihrer 1! Erlassung erhielt der Wirt eine polizeiliche Strafver- füigmg. Er erhob dagegen den Einwand, daß er zur Ab- imütilng des Dr. Möhring nicht verpflichtet war, weil dieser ÜV iettin niemals einen Wohnsitz gehabt HM: Schöffengericht und Landgericht gelangten aber zur y&p.rlettung des Angeklagten, gegen die er das Rechts- nMel der Revision ergriff. Das Kammergericht erkannte aMs Zurückweisung der Revision unter der Annahme, daß, . » Rechtsanwaltsordnung ein Rechtsanwalt in ff ^bzirk des Gerichts, bei dem er zugelassen ist, seinen Vmdnsitz haben müsse, Dr. Möhring auch in Stettin ge- habe und deshalb bei seinem Wegzüge abqemeldet «Mein mußte." b ö e § b/r Rechtsanwaltsordnung vom 1. Juli 1878, W 15| 1 lautet. „Der Rechtsanwalt muß an dem Sitze des Gisch is, bei welchem er zugelassen ist, seinen Wohnsitz n*'n." Bei dem Oberlandesgericht in Stettin ist Dr MÄrimg laut Veröffentlichung im preuß. „Staatsanz" ax® 10). Januar 1900 zugelassen worden. Wenn es wahr ift-, daiß er sich seit dem 3. Januar in Stettin nicht mehr MMN.hat, so hat er dort in der That keinen Wohnsitz iiM LÜline der Rechtsanwaltsordnung gehabt. In einem Aiiese' giebt Dr. Möhring Friedenau, Albestr. 3, als seine Mchmng an. Bei diesem Hause findet sich in dem soeben Ätiigeggebenen Berliner Adreßbuch für 1901 sein Name nii (fit. Dagegen ist Rechtsanwalt Dr. Louis Möhring auf- gpfüfirt bei Wilhelmstr. 46/47; das ist das Haus mit der nung des Aug. Sternberg. Nach § 6, d!"t 3 ser Rechtsanwaltsordnung kann einem Antragsteller, Lm srÄher Rechtsanwalt war, die Zulassung versagt wer- «m, wenn in den letzten zwei Jahren im ehrengericht- ■ riTn Verfahren auf Verweis oder Geldstrafe von mehr s iw lM Mark erkannt worden ist, sonst nicht. ^as sächsische Königshaus, das seit August >^Marken katholisch ist, befindet sich naturgemäß dem protestantischen Lande gegenüber in einer deli- cnfin-i ö^on- Es muß anerkannt werden, daß seine -^Wieder es durchweg verstanden haben, jeden Schein Nächsten wie dich selbst!", zur Frage hd6 taubstumm ober blind" auf der Karte seiner Frau: Hat Magenschmerzen, und auf der Karte seines SohneS: Hört und lernt schlecht. Die Frage nach der Muttersprache wurde in zwei Fällen mit: „Pfälzisch" und „Hessisch" beantwortet, und als Beruf giebt eine Frau „Katholisch" an. ** Knecht Ruprecht. Eine allerdings mehr und mehr verschwindende Figur der Weihnachtszeit ist der Knecht Ruprecht oder, wie er auch heißt, der Rupperich, Wauwau, Markolf. Seinem Namen nach ursprünglich der glänzende (hruodperht) Gott Wodan selbst, war er in der christlichen Zeit zum dienenden Begleiter des gabenspenden- den heiligen Nikolaus herabgesunken und spielte eine hervorragende Rolle bei den Weihnachtsmummereien und „Heiligen Christ-Spielen". Letztere wurden nach der furchtbaren Pest von 1680 in Leipzig „wegen des besorglichen Schreckens und Furcht unter denen Kindern bei) dieser elenden und betrübten Zeit eingebettet und im folgenden Jahre als Päpstischer Greuel gäntzlich abgeschafft". Die vom Rate dabei um ihr Urteil gefragte theologische Fakultät erwähnt in ihrem Gutachten ausdrücklich den Knecht Ruprecht: „ . . . Halten dannenhow schrifftmäßig davor, daß so beschaffenes Heil. Christ-Spiel in Haupt und Fuß zu verändern, daß sowohl die vornehmste Person, der vermummte Heil. Christ, als die unterste, nehmlich der Knecht Ruprecht, abzuschaffen seynd, damit weder Occasion (Gelegenheit) zur Abgötterey noch zu allerhand Schänd und Ueppigkeit in Zusammenkünften gegeben werde. Die mittel Personen können als Engel, S. Petrus oder von dem Heil. Christ abgesonderte Diener, die Kinder zu examiniren, beten zu lassen und von Untugenden abzumahnen, in geziemenden Schrancken vol beyzubehalten und hierdurch die Kinder bet) Christlicher Weyhnachtsfreude, die Agirenden aber bet) den hergebrachten Accidenze, darum es sonsten zu thun zu seyn scheinen will, gelassen werden, welches dann mit Zusammensetzung des Magistrates und Ministern (Konsistoriums) gar füglich und absque strepitu (ohne Lärm), ohne Eintrag (Beeinträchtigung) der Schul-Collegen und derer, welche bißher einig solatium (Vorteil) davon genossen, auch ungehindert des hierunter von Eltern abgezielten Zweckes wohl geschehen mag." Gegen oen Kuecyt Ruprecht sprach sich gleichfalls der Gothaische Gymnasiallehrer und spätere sächsische Historiograph Wilhelm Ernst Tentzel aus: „Die Lehre, für alle Mütter und Mägde, die Kinder nicht zu sehr zu schrecken, ist auch bey dem so genanbten heiligen Christ auff Weynachten in Acht zu nehmen. Viel wackere Leute haben schon wider diese Al- sanzereyen geschrieben, aber wenig ausgerichtet. Denn ob man sie auch an etlidten Orten abgeschaffet, so ist es doch mehr wegen der Excesse, so dabey von muthwilligen Pur- schen begangen, als wegen Undienlichkeit der Sache selbst, geschehen. Aber am meisten solten die traurigen Exempel, die so wol ex Parte (von Seiten) der agirenden, als der Kinder sich hin^und wieder jezuweilen begeben, eine General-Aufhebung zuwege bringen. Ich habe einen ge- fennet, der den Ruprecht agirte und mit Sauffen und Springen sich sehr erhitzt hatte. Als er nun in einem Haufe eine Kanne stehen sähe, dachte er, es wäre Wasser, und soff begierig hinein; ward aber feines Irrtums zu spät innen, denn sie war mit Brandewein angefüttet, der ihm bald zum Halse heraus brannte, und den garaus machte. An einem anderen Orte steckte man ein mutwillig Krnd rn den Sack, welches zuvor erbärmlich schriehe, sobald es aber in den Sack kam, maußstille schwieg und tobt herausgenommen wurde." Eine förmliche „Instruktion für den Knecht Ruprecht" erließ am 1. Dezember 1702 das fürstlich Hennebergifche Landeskonsistorium in Schleu- ttngen. Darm wurde genau die Anzahl der Ruprechte die Zeitdauer ihres Auftretens, ihr Verhalten gegen das Publikum u. a. bestimmt und die Ermahnung daran ge- kiiupft, „sich in Allem dergestalt zu verhalten, daß man äu einer scharfen Verordnung nicht Anlaß haben möge" Gegen eigenes Verschulden schlimm ging es einem Knecht Zurecht, der ni trüber Zeit, während des dreißigjährigen Krieges, den Humor nicht verloren hatte. Von ihm erzählt ^^?mer Mönch Sebastian Bürster: „Ain lächerliches geschicht oder hoffen allda eüuuebringen, kau ich nit under- ,B e z i r k s k a s s i e r" und die Distrikts-Einnehmerei-Assistenten den Amtstitel „ Bezirk s k a s s e-^A s s i ste n t" zu führen haben. ** Muß man eingeschrie bene Briefe annehmen? Infolge einer Prozeßentscheidung Hamburger Gerichte ist die Frage aufgetaucht, ob eine rechtliche Verpflichtung bestehe, eingeschriebene Briefe anzunehmen, und ob aus d^r Nichtannahme solcher Briefe Rechtsnachteile entstehen können. Die „Köln. Ztg." stellt sich zu dieser Frage wie »folgt: Als Regel glauben wir den Satz aufstellen zu müssen, daß an sich niemand verpflichtet ist, ihm zugesandte Briefe, seien sie eingeschrieben oder nicht, anzunehmen, und weiter glauben wir feststellen zu sollen, daß, weil für Die Regel eine solche Verpflichtung zur Annahme nicht besteht, aus der Nichtannahme auch! keine zivilrechtlichen Nachteile für den Adressaten entstehen können. Daß diese allgemeine Regel nicht bloß juristisch, sondern auch sachlich durchaus gerechtfertigt ist, ergiebt sich daraus, daß jedermann einen Anspruch darauf haben muß, sich nicht bloß vor mündlichen, sondern ebenso auch vor schriftlichen Zudringlichkeiten zu schützen. Sehr oft werden zudringliche Gesuche unter Beifügung von Belagsurkunden, Verkaufsanerbietungen, ja selbst boshafte Schmähungen usw. in eingeschriebenen Briefen versandt, deren Annahme für viele Empfänger recht lästig werden kann. Wer den Inhalt von außen zu erkennen glaubt, wird unter allen Umständen richtig handeln, wenn er die Annahme solcher Sendungen verweigert. Aber von dieser allgemeinen Regel giebt es Ausnahmen. Beispielsweise werden bei einer Reihe von Verträgen, Mietsverträgen, Verträgen über Handlungen usw. rechtsverbindliche Abreden dahin getroffen, daß die Absendung eines eingeschriebenen Briefes genügen soll, sei es, um gewisse Fristen zu wahren, sei es, um bestimmte Rechtsverhältnisse hervorzurusen. In solchen Fällen muß der Vertragschließende den Inhalt derartiger eingeschriebener Briefe gegen sich gelten lassen, auch wenn er die Annahme des Briefes verweigert hat. Dasselbe gilt für den gesamten kaufmännischen Verkehr. Wer außerhalb dieser Grenzen einem Dritten eine Mitteilung machen will, aus der für denselben Rechtsnachteile erwachsen sollen, dem bleibt, im Falle der eingeschriebene Brief nicht angenommen wird, nur der Weg der gerichtlichen Zustellung übrig. -i- Villingeu (Kreis Gießen), 7. Dezember. Die Horloff zeigt seit gestern Hochwasser. Auf unseren Wiesen und Feldern steht es gut aus, es ist noch kein Tropfen Waffer zuviel gefallen. B. Bettenhausen bei Hungen, 7. Dezember. In den neunziger Jahren ließ man die ganze Gemarkung drainieren; sie ist etwa 2200 Morgen groß, und das Meliorationswerk kostete ungefähr 42000 Mk., welche Summe ausschließlich von Einheimischen aufgebracht wurde. So etwas bringt nicht jede Gemeinde fertig. Die Drainage hat sich glänzend bewährt. Die nassen, sumpfigen Grundstücke, die in feuchten Jahren nichts taugen, sind unsere besten Aecker geworden, wir haben nicht selten die doppelten Er träge gegen früher, so daß das aufgewandte Kapital bereits als zurückersetzt angesehen werden kann. Dieser Erfolg hat unsere Einwohner so angefeuert, daß sie jetzt die Feldbereinigung begonnen haben und auch dieses bedeutende Werk soll ganz aus Gemeindemitteln bestritten werden. Ein Risiko ist nicht dabei, denn baß Massengelände, das dadurch gewonnen wird, deckt einen großen Teil der Kosten. Unsere Landwirte sind vielfach der Ansicht, daß der Bauer wohl bestehen kann, wenn er die Fortschritte in Wissenschaft und Technik stets in Anwendung bringt. ! Gedern, 7. Dezember. Der in der 4. Klasse der Landes Lotterie gezogene Hauptgewinn von 60 000 Mk. ist, wie schon kurz mitgeteilt, in eine Kollekte nach Schotten gefallen. Ein Anteil im Betrage von 12 000 Mk. fällt nach telegraphischer Mitteilung einem hiesigen Kaufmann zu. — Bei der Volkszählung betrug die Einwohnerzahl unseres Städtchens 1713. Ein kleiner Zuwachs ist zu verzeichnen. Würden die Abwesenden mitgezählt werden, so würde Die Einwohnerzahl sich auf 2200 belaufen. §§ Hirzenhain, 6. Dezember. Heute gegen morgen stürzte cm Neubau durch die Gewalt des Sturmes zusammen und einzelne Bäume wurden vollständig aus der Erde gedreht. Glücklicher Weise war der Bau noch u«. bewohnt. Darmstadt, 6. Dezember. Der Großherzog begab sich, einer Einladung zur Jagd des Majors Freiherrn v. Heyl folgeud, heute vormittag nach dem Jagdgebiete und kehrte im Laufe des Mittags hierher zurück. Weisenau, 4. Dezember. Der Cement-Arbeiter Jakob R e i tz e l aus Osthofen, der in der hiesigen Cement- fabrrk beschäftigt ist, kaufte sich gestern einen Dolch und erklärte dann seinen Kollegen, daß er jetzt den Räuberhauptmann Rinaldini spielen werde. Zum Beweise seiner Schlagfertigkeit versetzte er mit dem Dolche einem Kollegen einen wuchtigen Stich in die Achsel. Der Schwerverletzte mußte in das Rochushospital verbracht werden. Der „Räuberhauptmann" wurde heute von der Gendarmerie verhaftet und in das Untersuchungsgefängnis nach Mainz verbracht. Wiesbadens. Dezember. In der heutigen Sitzung der Handelskammer wurde bei Besprechung der Kohlenteuerung durch Prof. Laubenheimer-Höchst die Bildung eines umfassenden Einkaufs Syndikats empfohlen, um möglichenfalls die Preistreibereien des Verkaufssyndikats matt setzen zu können. Der Vorschlag fand von verschiedenen Seiten Unterstützung. — In Sache der Rheinfähre Rüdesheim-Bingen berichtete in der heutigen Handelskammersitzung der Vorsitzende, daß nach Mitteilungen, die ihm auf der Eisenbahndirektion Mainz geworden seien, vom 15. Januar ab das bisher in Worms benutzte F ä h r s ch i f f als zweites Schiff zwischen Rüdesheim und Bingen eingestellt werden solle, sodaß dann ein halbstündiger Verkehr möglich sei. Von anderen Seiten wurde betont, daß man auf die Vertröstungen von Monat zu Monat nichts mehr geben könne und daß einzig eine feste Rheinbrücke Wandel zu schaffen vermöge. Worms sei in dieser Beziehung vorbildlich. Wetzlar, 6. Dezember. Das obere Solmsbach- t h a l klagt schon lange über den Mangel einer gut fahrbaren Verbindung nach dem Weilthale. Ein Verbindungsweg besteht zwar zwischen Kraftsolms und Möttau (Kreis Weilburg); er ist aber nur auf Kraftsolmser Gebiet ausgebaut, während der nassauische Teil des Weges bisher für Fuhrwerke geradezu unbenutzbar war. Der Landes- ausschuß in Wiesbaden hat nunmehr die Genehmigung zu einem mit der Gemeinde Möttau abgeschlossenen Vertrage erteilt, wonach der Wegeteil von dem Bezirksver- bande Nassau mit Zuschüssen der Gemeinde Möttau hergestellt und in Zukunft unterhalten wird. Der Südwesten unseres Kreises erhält dadurch die langersehnte .Fahrstraße nach dem Weilthale, insbesondere nach dem Marktorte Weilmünster. Den Braunfelser Kurgästen wird nach Herstellung des Weges eine wundervolle Rundfahrt durch das Solmsbachthal, über den neuen Weg und die „Hohe Straße" geboten werden. Vermischtes. * lieber den Räuber.Kneißl wird aus Bruck gemeldet: Ueber Kneißl herrschen hier die verschiedensten Gerüchte. So wird behauptet, er sei in Mammendorf verhaftet worden. Thatsächlich wurde dort im Gasthaus ein Mann, der einige Aehnlichkeit mit Kneißl hat, sestgenom- men; er wies sich jedoch sofort als Handelsreisender aus, der in Mammendorf sein Gewerbe ausübte. In Bruck selbst verbreitete sich gestern abend die Nachricht, daß Kneißl von dem Gendarmeriekommandanten Abt von Mai- sach in Rottbach erschossen worden sei, was aber ebenfalls sich nicht bewahrheitet. Es werden die abenteuerlichsten Gerüchte verbreitet, die meistens auf die Verhaftung Kneißls hinausgehen, aber leider jeder Begründung entbehren. Der Name Kneißl ist hier in aller Munde und bald wird der Räuber sich in hiesiger Gegend und in ganz Oberbayern wohl einen ähnlichen Ruf erwerben, wie seinerzeit der bayerische Hiesl. Zu den Gerüchten mag sehr viel die Thatsache beigetragen, daß die Leiche des Gendarmerie-Kommandanten Brandweier nach Schwabsoyen gebracht werden soll, wo morgen, Donnerstag, das Begräbnis stattfindet. Heute kommt die Leiche bis Schwifting in Begleitung der Baders von Altomünster, der gestern auf Befragen antwortete, daß ihm von dem Ableben des Gendarmen Scheibler in Altomünster nichts bekannt sei. Der Zimmermann Hosner, dessen Haus ungefähr zehn Minuten von Bruck entfernt an der Maisacher Straße liegt und der in Bruck „Parasol-Franzl" genannt wird, giebt an, daß Kneißl bei seinem Besuch, den er ihm am Sonntag, zwischen zwei und drei Uhr nachts abstattete, nicht nur einen Drilling, sondern auch ein Fahrrad bei sich hatte. Während Kneißl bei Hofner Kaffee trank, den ihm dessen Haushälterin bereitete, eilte Hofner zu einem Nachbarn, damit dieser die Gendarmerie verständige. Bis jedoch Hofner wieder heimkam, war Kneißl im nahen Gehölz bereits verschwunden. Nach der Aussage Hosners dürfte Kneißl die ganze Nacht bis zur Ankunft vor seinem Hause im Wald gelegen haben, da er ganz naß und am Rücken voll Moos war. Jedoch sei hier bemerkt, daß den Angaben Hosners an maßgebender Stelle nicht unbedingt Glauben geschenkt wird. Am 1. Dezember wurde durch die Maisacher Gendarmerie der 95«^."’ Fest in Unterschweinbach wegen dringenden Verdachts der Begünstigung und Unterschlupfleistung verhaftet und in das Amtsgerichtsgefängnis Bruck eingeliefert, wo er heute noch sitzt. Der Gendarmerie ist ihre Thätigkeit durch das fortwährende Auftauchen neuer, meist unwahrer Gerüchte, die oft aus Bosheit oder Dummheit in die Welt gesetzt werden, teilweise aber auch aus Furcht vor Kneißl entspringen, den man in jedem fremden Menschen zu sehen glaubt, ungemein erschwert. Handel und Verkehr. Volkswirtschaft Getreide. Auch in dieser Woche verlies das Getreidegeschäft mangels An- regung in schlepp nder Weise. Die Umsätze blieben beschränkt und die erzielten Preise unlohnend Das Angebot von Amerika blieb anhaltend reichlich bei wenig veränderten Preisen. Rußland und Rumänien offerieren nicht m hr riel und werden vor nächstem Frühjahr auch kaum mehr in Betracht kommen, dagegen kommt jetzt Argentinien mit Offerten von neuem Weizen p r Januar. März Abladung an den Markt, doch wurde noch nicht viel darin umgesetzt. Roggen ziemlich unverändert. Gerste ohne besondere Nachfrage. Hafer ohne Veränderung. Mais gut gefragt. Angeboten sind heute: Kansas 2 133,50 bis 134 Mk., Redwinter 2 134 Mk., südruff. Weizen 129 bis 141 Mk., rumän. Weizen 128 biS 142 Mk., ruff. Roggen 105 bis 108 Mk., russ. Futtergerste 99 Mk, amer. weißer Hafer 104 Mk., ruff Hafer 10o bis 116 Mk., neues Mixed-Mais Dezember Abladung 92,50 Mk. per Tonne cif Rotterdam. Hopfe». Das Geschäft bewegte sich während der Berichtswoche im allgemeinen immer noch sehr langsam und fanden keine belangreichen Umsätze statt. Auch in Nürnberg war die Stimmung sehr ruh'g und der Verkehr ein schleppender. Aus Baden, Württemberg und Elsaß fehlen, wohl infolge Mangels jeglichen Verkehrs, jedwede Berichte. Zafraf. 3m Lauf« der Berichtswoche wurden die Orte Hockenheim biS auf zirka 400 Zentner zu Mk. 25 bis 28, Rctltnoen zu Mk. 25 - 27, Nußloch zu Mk. 21 bis 22 und WaUdo f zu Ms. 25 bis 28 verkauft. Dies« Tabake find zum Lett feucht und naß adgehängt. Im Neckarthale haben einige Orte, deren Gewächs s. Z. im Sturm, nommen wurde, mit dem Abhängen begonnen, auch hier wurd.Ü Teil schlecht abgehängt. Den Produzenten wäre »nzuraten, aus Aohängen detz Gewächses mehr Sorgfalt zu verlern, damit fÄT den hohen P eisin die Ware auch gut zur Wage bringen, um 2. 1 achträglichen Bear standurigen der Käufer, die bet der ’ß efttS! leuchter Ware sehr berechtigt sind, zu begegnen. Die Tabake durch die schlechte Witterung sehr gelitten, «s befindet sich viel fluu Tabak hierunter, auch habe" sie an Konsistenz verloren. ei? Tabaken ist eS ruhig, eS besteht wohl Nachfrage nach gutbreinenhe entrippter Etnlaoe und E'niagetabakrn, doch siblt eS an gute, Es wurde eine Partie entrippter Einlage, von Händler an Fibrikas zu Mk. 70 versteuert, verkauft. In losen P äiz-r R ppen aefwLsiz^ lose feine Mk. 8 50 bis 9, gebündelte Mk. 11 biS 12. 1 Mannheim, 6. Dezember. Pfälzer Tabak. Da» Einkaust- geschäft in 1900er Tabaken b i den Pflanzern hat sich in ruhig« Tkü« fortgesetzt und es gelangten noch einige größere Posten in bie §dnbt Händler und der Herstellung. In der badischen Umgegend setzte heim einen Teil seiner Erz ugung zu 10 Mk. für den Zentner ab. * Hockenheim wurden einige Partien abgehängter Waare zu 29—so ß abgesetzt. Das regnerische Wetter hat indeffen die Pflanzer bestimmt mit dem Abhängen noch zu warten Auch in der Rheinpfalz fanden Si schlüffe statt. So kamen in Herxheim etwa 1500 Ztr. in der Preisia-, von 27 Mk. pr Zentn r zum Absatz. In Hayna wechselten mehr» Posten zu 32—33 Mk. pr. Zentner die Eigner, ebenso gab Offene einige Partien zu Mitte der 20er Mk ab. Insheim verkaufte meirn Zentner zu 25 Mk. Das Interesse für neue Tabake seitens der Fabrikat richtet sich hauptsächlich nach i900er Sandblätt.rn, die m-iftena ft0n in die Hände der Herstellung übergegangen sind. Alte fcaiafe waren fortgesetzt im Verkehr, wenn auch nur in kleineren Pariun. fcitti Schneidegut erlöste für mehrere hundert Zentner 34—36 Ml., fachen bedangen bei letzten Uebetgängen 32—34 Mk. In eMnM-n Einlageblättern kam Einiges in der Preislage von Anfang bie $me 6n 40er Mk zum Verkauf. Sonst fanden bemerkenswerte Umsätze mchi fhu Das Rippengeschäft zeigte im allgemeinen ruhige Haltung. Nach iofn Pfälzer Ware machte sich fast gar keine Nachfrage geltend, etwas bch begehrt war überseeische Ware. Lose feine Rippen brachten 8,50-911 und gebündelte Ware durchschnittlich 11,50 Mk pr. Z ntnet. Viehmärkte. Während der Berichtswoche erfreuten sich alle einschlägigen Aus Märkte einer sehr lebhaften Frequenz, und stand befonbeid wiener prini Großvieh allenthalben im Vordergründe des Handels. Auch mittlere Qualitäten erfreuten sich sehr guter Beachtung, und ist der Ab! intl ♦ Portwein-Art. P Rein, nahrhaft und bekömmlich. Depots 1* de« Apotheke«, Srogenyand- l««ge«, ßeffere« Aoloniatware«- «nb VeriKalehgefchäste«. 7333 Tücht. «aufm., 26 3. alt, eofll.r all Kontsrarb. oerir., suchte geß. aul > Zeuan. u. Ref., per l. Jan. 1901 bauen Stell, in hies. Gesch. Gest- Osserten K W 05186 an d,e Exped. d. 05074] Kräulei« empfiehlt fid) ' Wettzzeugnähen in und außer Hause. iltäbereS Grabenstratte^^ 05121) Tüchtige Ettckeria fort Stellung in hiesigem GesE Näheres in der Expeditione^., 7691] Möbl. Wohn- und Schlafzimmer zu vermieten. 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Xotjlenfynbilat für eü ober bod), es sei gut, «ohleugebiet Gruben; b01" vMterpellativg w l,£ Anspruch, dreima »-i-oleranz-Antrages" oemischer Art nähme, ttumsantrag gegeniit vulow gab, ehe not ün A W, baß bie t-erb! ! $ *imen timt ■ ^Malter 1 tateufcta beeintti, Zuverlässiger Zeitungsträger sür Heuche/tzeim gesucht. Anerbieten an b\e GelchasiLiirllr .V „Gießener An;emer" 7642] Hrd-ntttch-r S««ge kam günstigen «eomgungen bte AäLtttl s> lernen. Brod- und Feinbäckeui Ernst Muth, Ludwigftrabt t Teppiche 7058] BtSmarckstr. 6 £abtn und Wohnung, seither Spezereigeschätt, auch z. j. and. G^ckäft geeign., andertzieit ,u verm Kleiner Lade« zu vermiete«. --------------------------------------------- -- . , „ ------------- ---- Bahnhofstraße 4________________ •ereettnertli* fir be* eteemdw« »Ml: W. 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