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Soweit bekannt, werden dieselben am kommenden Montag von Baven-Baden zu der Feier der Goldenen Hochzeit des Fürstlich Hohenzollern'schen Paares nach Sigmaringen reisen und voraussichtlich am 23. d. Mts. wieder in Berlin eintreffen. Gegen Ende dieses Monats oder Ansangs November gedenkt sich der Kaiser, einer Einladung des regierenden Grafen v. Stolberg-Wernigerode folgend, zu mehrtägigen Jagden nach dem Harz zu begeben. , ,, , Prinz Wilhelm von Preußen hat sich mit seinem erlauchten Freunde und Gast, dem Kronprinzen Rudolf von Oesterreich, dessen Ankunft in Berlin am Mittwoch Mittag erfolgte, am Spätabend des genannten Tages zu den Elchwild-Jagden nach Jbenhorst in Ostpreußen begeben. Die abgelaufene Woche hat uns aus dem Gebiete der inneren Politik nicht sonderlich viel Neues gebracht. Als bestimmt gilt es jetzt, daß die Eröffnung des preußischen StaatSrathes am 25. October erfolgt, und zwar durch den deutschen Kronprinzen in Person, welcher am Tage vorher von seiner Tyroler Reise in Berlin zurückerwartet wird. Was die Wahlbewegung anbelangt, so hat die Stellung der einzelnen Parteien zu einander im Laufe der letzten Tage eine bestimmtere Abgrenzung erfahren. — Jnttreffantere Nachrichten hat uns indessen die Woche auf dem Felde der auswärtigen Politik, und zwar speciell bezüglich der Congo-Frage, gebracht. In den französischen Kammern ist anläßlich ihres Wiederzusammentrittes ein Gelbbuch vertheilt worden, welches Actenstücke über die bevorstehende Congo-Conserenz enthält. Dieselben werden durch verschiedene, zwischen dem Fürsten Bismarck und dem französischen Botschafter in Berlin, Baron Courcel, gewechselte Noten repräsentirt, welche das völlige Einverständniß zwischen Deutschland und Frankreich bezüglich der westafrikanischen Fragen darthun, welche aus der Congo-Conferenz zur Sprache kommen sollen. Was letztere anbelangt, so haben bekanntlich Spanien , Portugal und Belgien die Einladung zur Conferenz angenommen, dagegen steht die Antwort von den Vereinigten Staaten, Holland und England noch aus. Letzterer Staat soll seine Entscheidung verschoben haben, bis die Frage weiter dts- cutirt sei. Die „Times" billigt den Vorschlag, den Congo einer internationalen Commission zu unterwerfen, ist jedoch in Betreff des Niger, an welchem englische Unternehmer seit Langem interessirt seien, entgegengesetzter Ansicht. Von Holland heißt es, daß es. in der Conserenz-Angelegenheit sich England anschließen werde. x , , , ,.r , Prinz Heinrich von Preußen ist am Mittwoch ber der philosophischen Fakultät der Universität Kiel inscribirt worden. Landgras Friedrich Wilhelm von Hessen ist am Morgen des 15. October in Frankfurt a. M. verschieden. Der Verstorbene, Sohn des Landgrafen Wilhelm und der Landgräfin Charlotte von Heffen, war am 26 November 1820 geboren und in erster Ehe mit der Großfürstin Alexandra Nicolajewna von Rußland, in zweiter Ehe mit Landgräfin Anna, zweiten Tochter des verstorbenen Prinzen Karl von Preußen, vermählt. Im öffent- lichen Leben ist Landgraf Friedrich Wilhelm so gut wie gar nicht her- vorgetnlen. Dienstag vollzogene Eröffnung der französischen Kammern findet das Ministerium Ferry nach mehr als einer Beziehung m einer schwierigen Lage. Im Innern ist es das Deficit im Budget pro 1884/8-), welches dem Ministerium noch viel Kopsschmerzen machen wird. Der Finanz- Minister Tirard befindet sich mit der Budget-Commission der Deputirtenkammer bezüglich der Herstellung des Budget-Gleichgewichts in Widerspruch und hat die Commission die Vorschläge des Finanzministers Tirard abgelehnt, indem sie Zugleich an ihren früheren Veschlüffen festhält. Es ist nicht unmöglich, daß m Folge deffen Tirard, gleich seinem bisherigen Collegen im Handelsministerium, Höriffon, demissionirt. Weiter erhält sich das Gerücht, auch der Marmemimster Peyron wolle vemissioniren und werde nur noch im Amte bleiben, um die von ihm eingebrachte Kreditnachsorderung für Tongking, im Betrage von 11 Mill., in der Kammer zu vertheidigen. Wahrscheinlich will Peyron die Verantwortlichkeit für die trotz aller Erfolge immer zweifelhafter sich zestaltende militärische Situation der Franzosen in Dftaften nicht länger übernehmen und allerdings stoßen letztere auf Formosa auf immer größere Schwierigkeiten, ist doch Admiral Lespos bei seinem neulichen Angriff auf Tamsui mit einem Verlust von 16 Todten und 49 Verwundeten zurückgeschlagen worden. Aus Tongking laufen allerdings fortgesetzt Sieges-Nachrichten vom General Briöre de l'Jsle ein Seine jüngste Depesche berichtet von einem glänzenden Gefecht, welches Oberst Donnier am 10. und 11. ds. mit den Chinesen gehabt habe, in welchem sie mit einem Verluste von 3000 Mann, darunter der commandirende General, vollständig in die Flucht geschlagen worden seien. Den eigenen Verlust giebt der französische Bericht aus HO Todte und Verwundete an. Die geschlagenen Truppen sollen zu den besten Chinas gehört haben, gut bewaffnet uno nach europäischer Weise ausgeblldet gewesen sein. General Briere de l'Jsle betrachtet die chinesische Invasion in Tongking als vollständig zum Stillstand gebracht, was von sranzösischer Seite freilich schon öfters behauptet wurde, ohne daß es sich bis jetzt bewahrheitet hätte. Seit einigen Jahren arbeitet Rußland still, aber emsig daran, sich den großen Seemächten möglichst ebenbürtig zu machen. Für dieses Be- Nr. 20 »weites Blatt streben ist die Thatsache, daß jüngst in Sewastopol die Kiellegung für die Panzerschiffe „Katharina", „Tschesme" und „Sinope", sowie die Grundsteinlegung zu den Sewastopoler Trockendocks vollzogen worden ist, ein neuer Beweis. Anläßlich dieses für die russische Flotte so bedeutungsvollen Ereignisses hat Kaiser Alexander an den General-Admiral, Großfürst Alexis, folgendes Telegramm gerichtet: „Ich danke für den Bericht und freue mich der begonnenen Wiedergeburt der Flotte für das Schwarze Meer. Gott gebe ihr den Geist der alten braven Flottenmannschaft, damit sie dem Vaterlande treu und würdig diene." Das Telegramm wird durch Tagesbefehl des Großfürsten- Admirals bekannt gemacht. L r c. In Belgien wird die öffentliche Meinung vollständig durch die am kommenden Sonntag stattfindenden Communalwahlen in Anspruch genommen. Die Chancen der Liberalen für dieselben sind dadurch erheblich gestiegen, daß die Arbeiter-Ligas beschlossen haben, den von der liberalen Vereinigung aufgestellten Candidaten keine Arbeiter-Candidaten entgegenzustellen. Die englische Wählerschaft wird gegenwärtig durch die heran- nahende parlamentarische Campagne und die hiermit verbundene Wahlreform- srage lebhaft beschäftigt. Es ist viel von einem Compromiß die Rede, welches hinsichtlich der Wahlreform zwischen der Regierung und den Liberalen einerund den Conservativen anderseits vereinbart werden soll. Dies hindert aber trotzdem nicht, daß die gegenseitige Erbitterung im Wachsen begriffen ist, wie" schon der zwischen Liberalen und Conservativen in Bmmngham vorgekommene Exceß beweist und welcher auf beiden Seiten große Ausregung br^eug^^'Wahlkampf in den Bereinigten Staaten anläßlich der am 4. November stattfindenden Präsidentenwahl ist jetzt in das Stadium der Staatswahlen getreten. Bei den Staatswahlen in Ohio haben die Republikaner, bei denen in West - Birginien die Demokraten die Majorität erhalten. . .,, „ ....... m Die Regierung der argentinischen Republik hat den Beschluß gefaßt, den apostolischen Delegaten in Buenos Ayres des Landes zu verweisen. Es ist noch unbekannt, durch was die Regierung zu diesem Aufsehen erregenden Schritte gegen den Vertreter des heiligen Stuhles veranlaßt worden ist. ■ Aas Reichstagswahlgesetz. AnaelllbtS ber bevorstehenden RetchStagSwahlen dürste e» angezeigt erscheinen, einiges über unser deutsches Wahlgesetz zur Kenntniß der Wähler und solcher, die es werden wollen, iu bringen, zumal gerade über dasselbe und fpectetl über die in demselben dem Wähler gewährleisteten Rechte, außer der Zeit ber Wahlcampagne selbst, wenia aefpro&en unö noch weniger geschrieben wird. t , Das z. R. geltende Wahlverfahren ist noch daS des Bundesgesetzes vom 31. Mai 1869 und ist demgemäß auch darin die Zahl der Abgeordneten nach den damals im Norddeutschen Bunde vereinigten Staaten und nach der BevölkerungSztffer, die vor ungefähr zwei Jahrzehnten ermittelt wurde, fixtrt. Die Zahl der Abgeordneten des Norddeutschen Bundes betrug 297, davon kamen auf Preußen 235, Sachsen 23, Großherzogtbum Hessen (Provinz Oberhessm) 3. Mecklenburg-Schwerin 6, Sachsen- Weimar 3. Mealenburg-Strelttz 1, Oldenburg 3, Braunschweig 3, Sachsen-Meiningen 2, Sachsen-Altenburg 1, SachsemKoburg-Gotba 2, Anhalt 2, Sch^arrburg-Rudolstadt 1, Schwarzburg-Sondershousen 1, Waldeck 1, Reuß a. L- 1, Reuß j- L- 1- Lippe 1, Schaumburg-Lippe 1, Lauenburg 1, Lübeck 1, Bremen 1, Hamburg 3 Durch die Reichsverfassung von 1871 wurde das Wahlgesetz bis zu weiterer Regelung auf das deutsche Reich übertragen und bestimmt, daß in den nunmehrigenj deutschen Reichstag außer den obengenannten 297 noch wettere 85 Abgeordnete gewählt wurden und zwar wählen hiervon Bayern 48. Württemberg 17, Baden 14, die beiden Großh. Hessischen Provinzen Starkenburg und Rheinhessen 6 Abgeordnete. Auf ^ll^^vthringen erstreckten sich damals diese Bestimmungen noch nicht und erst durch' R^chsgesetz.vom 25. Juni 1873, betreffend die Einführung der Verfassung des deutschen Reiches in ElsoßLotbringen, wurde verordnet, daß in diesem Gebiete .^^rdnete^ den deutschen Reichstag zu wählen sind. Die Gesammtzabl der Reichstagsab^ordneten beträgt gegenwärtig 397. Wenn der in 8 5 des ReichswahlgesetzeS ausgestellte Grundsatz, daß auf je 100,000 Einwohner ein Abgeordneter zu wählen ist, streng etngehalten werden müßte so wäre es nöthia, mindestens alle 3 Jahre, d. h. nach Ablauf einer Legislaturperiode, vor Festsetzung des Wahltermins eine Neuetntheilung der Wahlkreise vorzunehmen, wenn die Zahl der Abgeordneten mit der Einwohnerzahl in Einklang gebracht werden sollte. Seit Bestehen deS deutschen Reichstages ist indessen in dieser Richtung eine Aenderung zu Gunsten der Vermehrung der Zahlvon Abgeordneten nickt einaetreten und so kommt es, daß bei einer Bevölkerung Deutschlands von rund 47 Millionen Einwohnern mindestens 60—70 Abgeordnete zu wenige im Reichstage sitzen Am Deutlichsten zeigt sich daS Mißverhältniß in BeAin, welches heute noch wie von ca. 15 Jahren 6 Abgeordnete wählt, während es seiner Bevolkerungszahl von rund 1.200.000 Seelen entsprechend 12 Abgeordnete in den^Reichstagi zuentsenden hatte. Unter diesen Umständen kann allerdings die im Gesetz vom 16. April 1871 ou^ gesprochene anderweitige gesetzliche Regelung bezügl der Eintheilung derWahlree ÄKWJSSLW*>. Wähler für den deutschen Reichstagistjedermännliche D/utsche, welcher z. Z^ des Abschlusses der Wählerlisten das 25. Lebensiahr vollendet hatund imBesitz^- der bürgerlichen Ehrenrechte sich befindet, nicht unter Vormundschaft und Iuratel steht, nickt bezüglich seines Vermögens zur Zeit der Wahl in Concurs oder Falli^ustande sich befindet? keine Armenunterstützung aus öffentlichen ober Ar°Wabl und Jnvaltdengeld selbstverständlich ausgenommen) bezieht oder ^m letzten der Wahl vorhergegangenen Jahr^ bezogen hat. Von der Entrichtung von Staa s-und Cb munalfteuern ist die Ausübung des Wahlrechts nicht abhängig. Für die Angehörigen des Heere« und der Marine ruht die Berechtigung sum Wählensc» lange als diese bm sich bei der Fahne befinden. Ist der Vollgenuß der bürgerlichen Ehrenrechte wegen politischer Vergeben und Verbrechen entzogen, so tritt die Berechtigung zum Wählen wieder ein, sobald die außerdem erlassene Strafe abgebüßt ober durch Begnadigung erlassen ist. Wer ist wählbar? Wählbar -um Neichstagsabgeordneten ist Jeder, der wahlberechtigt ist und einem zum Reiche gehörenden Staate seit mtnbeftcnß einem Jahre aagehört, derselbe braucht also nicht dem Wahlbezirke, dem Wahlkreise, der Provinz oder dem Staate anzugebören, in welchem er aufgestellt wird, sondern nur einem beliebigen deutschen Bundesstaate. Wie wird gewählt? In dem von den Behörden bestimmten Wabllocale ist auf einem Tische ein verdecktes Gefäß (Urne) aufgestellt, an welcher der Wähler, sobald der Protokollführer den Namen desselben tn der Wählerliste aufgefunden hat, seinen St'mmzettel dem Wahlvorsteher oder dessen Stellvertreter übergibt, der den Zettel uneröffnet In das Gefäß legt. Der Stimmzettel muß so zusammengefoltet sein, daß der auf ihm verzeichnete Name verdeckt ist. Die Wablz-tttel müssen von weißem Papier und dürfen mit keinem äußeren Kennzeichen versrhcn fein, im anderen Falle sind sie ungültig; ferner sind ungültig die Stimmzettel, welche keinen oder keinen lesbaren Namen enthalten, Stimmzettel, aus welchen die Person des Gewählten nicht unzweifelhaft zu erkennen ist, Stimmzettel, auf welchen mehr als ein Name oder der Name einer nicht wählbaren Person verzeichnet ist, Stimmzettel, welche einen Protest oder Vorbehalt enthalten. Die Stimmzettel sind außerhalb des WahllocslS beczustellen, entweder handschriftlich oder im Wege der Vervielfältigung (Druck rc.). Eine Unterschrift des Wählers dürfen die Stimmzettel nicht enthalten. Ein Abdruck des Wahlgesetzes und des hierzu gehörigen Reglements ist tm Wahllokale auszulegen. Diese Wahlhandlung dauert von Vormittags 10 bis Abends 6 Uhr, um welche Zeit der Wahlvorsteher die Abstimmung schließt und k-tne Stimmzettel mehr abgegeben werden können. Sonstige aus dem Wahlgesetz dem Wähler zustehrnden Rechte sind u. 91. dasjenige, welches dm Wählern gestattet, zum Betrieb der den Reichstag betreffrnden Wahlangelegenheiten Vereine zu bilden und tn geschlossenen Räumen unbewaffnet öffentliche Versammlungen zu veranstalten, d. h. soweit betr. Versammlungen den Bestimmungen der bezügl. Reichs- rcsp. Landesgesetze gemäß gestattet sind. Ferner bat jeder Wähler Zutritt zu dem Locale, in welchem das Wahlergebntß frstge- stellt wird. Das wäre im großen Ganzen das Westntl'chste, was jeder Wähler wissen muß. Es genügt noch, zu betonen, daß zu den wesentlichsten Etgenschatten des Wählers noch gehört: seine Ueberzeugung. Trete kein Wähler an die Urne, ohne sich vorher bestimmt für diesen oder jenen Candidaten entschieden zu haben; ist es schon eine große Vernachlässigung seiner staatsbürgerlichen Rechte, gar n'cht zu wählen um so größer sind die Nachtheile, die ein Mangels jeder Ueberzeugung abgegebenes Veto dem Wähler wie seinen Mitbürgern bringt. Lasse sich Niemand von seiner Ueberzeugung weder durch Versprechen noch durch Drohungen, deren Anwendung überhaupt mit dem Strafgesetzbuche collidirt, abbrtngen, sondern wähle Jeder den, den er wünscht gewählt zu haben. E. Kermischter. Berlin, 14. October. Der „Schl. Ztg." schrecht man: „Mit dem west- afrikanischen Geschwader werden sich auch diejenigen Beamten, denen die Verwaltung der unter deutscher Oberhoheit gestellten afrikanischen Gebiete, namentlich die Kamerun- länder, unterstellt werden soll, noch dem Schauplatz ihrer neuen Thät gkett begeben. Die Entsendung einer so beträchtlichen Flottenmacht nach Weftafrtka geschieht, um der geschehenen Besitzergreifung den röthigeu Nachdruck zu geben und auch vor etwaigen Eventualitäten geschützt zu sein. Löbau i. S., 13. October. Anfangs März d. I. wurde die Einwohnerschaft der Oberlausitz durch eine entsetzliche Bluttbat in große Aufregung versetzt. Der Tage- arbetter Wilhelm aus Altnibau, welcher sich in der Behausung seines Schwagers auf- hielt, hatte tn der Nacht zum 2. März die Kinder seines Schwagers, seine leiblichen Neffen, zwei blühende Knaben, durch Beilhiebe ermordet. Am nächsten Tage wurde der Mörder eingefangen. Mit großer Frechheit rühmte er sich seines Verbrechens. Man kam deßhalb auf die Vermuthung, daß man es mit der That eines Wahnsinnigen zu thun habe. Die ärztliche Untersuchung bestätigte diese Ansicht. Das Bautzener Landgericht hat deßhalb gemäß § 203 der Slr.-Pr.-O. auf vorläufige Einstellung des Strasverfohrens erkannt, zugleich aber auch die Unterbringung des wahnsinnigen Mörders in eine Irrenanstalt verfügt. — (Die bösen Schnitte.) Das „Deutsche MontagSbl." in Berlin erzählt: „Emer unserer hervorragendsten Maler, welcher seine Frau so liebt, daß er ihr Alles an den Augen abzusehen bemüht ist — böse Menschen behaupten in Folge dessen, er stände unter dem Pantoffel — hat eine nur schwer zu bekämpfende Leidenschaft für das „Echte", namentlich wenn es unter dem Namm „Münchener" tn tue Erscheinung tritt. Da Farn cs denn nicht Wunder nehmen, daß manchmal die Liebe zu seiner Frau und den „Abenden im Schooße der Familie" in schweren Confftct mit seiner Neigung zum Echten und unseren „stilvollen" Kneipen geräth. Siegt die letztere, dann geht es am nächsten Morgen nicht ohne besorgtes KopfsLüttelu und stumme, strafende Blicke seitens der braven Gattin ab. Neulich war das Münchener aber einmal gar zu süffig gewesen, und so blieb cs denn nicht bet dem stummen Vorwurfe. „Aber Eduard!" hieß es da: ,/Wo soll das nur noch hinaus!" „Was denn, liebes Kind? Ich weiß gar nicht, was Du von mir willst?" „Als Du gestern sortgiogst, hast Du mir hoch und theuer versprochen, nicht mehr als zwei Seide! zu trinken und . . ." „Und dieses Versprechen habe ich auch gehalten.'" „Pfui, Eduard, Du solltest Dich schämen - von zwei Seideln kannst Du unmöglich so . . . geräuschvoll nach Hause kommen!" „Aber lrebrs Kind, denkst Du denn, die Schnitts gehen spurlos an einem vorüber! Vierzehn Schnitte und dann noch nüchtern bleiben? I, da müßte man ja ein Säufer sein I" Tiit IT pract. Arzt in Frankfurt a.M.,’früher Assist. Ur. med. H. (xßllSClL Vof" Ricord’s, Paris, heilt rasch, gründl. u. o . _ ’ ohne grosse Kosten alle Nerven-, Frauen-, Haut- u. Geschlechtskrankheiten (Syphilis) nach eigener Methode. Sprechstunden 10—1 und 3—6. Stiftstrasse 22 I. 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