Erstes Blatt Nr. 107 Donnerstag den 8. Mai 180 Erscheint Läßlich mit Ausnahme d-s MontaaS. WMMäU t Schulstraße 7. Betreffend: Den Remonte-Ankauf pro 1884. im Bereich des Großherzogthums Hessen für dieses Juli in Alsfeld, Berlin, den 26. Februar 1884. •»o: Iß?, j Gießen, den 5. April 1884. Nidda, Butzbach, Nieder-Wöllstadt, Groß-Bieberau, oiottiatoMttn, Ä ”b" «in 8b ’W m trat end wird zu vM Offtrh d. Bl. Oberbürgermekstsr Ohly gelangen lassen, in welchem Se. Königl. Hoheit der gemeinnützigen Thätigkeit des Herrn Ohly Erwähnung thut und dem Gedanken Ausdruck giebt, daß die Bevölkerung, die sich so treu und anhänglich in den letzten Tagen bewiesen habe, gewiß auch gerne die in der Ordensverleihung an ihren Vertreter liegende Anerkennung sehen werde. — Ihre Königl. Hoheit die Prinzessin von Wales reist heute Nachmittag 5 Uhr 18 Min. in Begleitung der Prinzessinnen Luise, Victoria und Prkis viertel',ährlich 2 Mar? 20 Pf. mit Brtngerlohn» Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mart 50 Pi. § 8. Wer mehr Schafe hält oder beitreibt als ihm zukommt, hat dafür für jeder laufende Jahr oder einen Theil desselben in die Gemeindekasse ein Weidgeld von 3 für jedes einzelne Stück zu zahlen. S 9. Einen gleichen in die Gemeindekaffe fließenden Betrag, wie in § 8 ausgesprochen, hat Derjenige zu zahlen, welcher ohne Vorwiffen und Genehmigung des Bürgermeisters, auf deü Namen eines nach § 4 Berechtigten, selbst mit dessen Einwilligung, Schafe zur Heerde treibt. Für Schafe von Ortsfremden ist das doppelte Weidgeld zu bezahlen. Diese Schafe müssen sofort entfernt, andernfalls können sie zu Gunsten der Gemeindekaffe versteigert werden. S 10. Das sämmtliche von Crescenzien freie Ackerland und Wiesen, Gemeindetristen, Wege rc. in der Gemarkung Treis a. d. L. dient in der Weise wie bisher und polizeilich zulässig ist, zur Weide. Doch kann Niemand, auch nicht die Gemeinde, hierdurch in der freien Benutzung und Bepflanzung der Grundstücke, in der Urbarmachung, selbst der Brache gehindert werden. § 11. Der Pferchnutzen wird unter die Mitglieder der Schäfereien nach Anzahl der Schafe verthellt. Die durch Besoldung der Schäfer und Erhaltung der Pferchgeräthschaften entstehenden Ausgaben werden von den Schafhaltern nach Verhältniß der Stückzahl ihrer Schafe bestritten. S 12. Sollten aber 2/3 der Mitglieder der Schäfereien vorziehen, den Pferchnutzen zu versteigern, und den Erlös zur Bestreitung der durch Besoldung der Schäfer und Unterhaltung der Pferchgeräthschaften entstehenden Ausgaben zu verwenden, so ist auch dieses zulässig. S 13. Insoweit der Erlös aus dem Pferchnutzen zur Deckung der Ausgaben nicht hinreicht, werden diese durch die Schafhalter nach Verhältniß der Stückzahl ihrer Schafe bestritten. S 14. Es ist jedem Schäfer gestattet, 16 Stück ihm selbst gehörige Schafe das ganze Jahr frei und ungehindert unter seiner Heerde zu haben. Ziegen dürfen nicht ins Feld oder bei die Heerde mitgenommen werden. § 15. Die Schafmeister und Schäfer sind verbunden, bei der Zählung der Schafe Hilfe zu leisten und jede vom Ortsvorstand verlangt werdende Auskunft zu ertheilen. § 16. Gemäß Art. 48 und 53 der Landgemeinde-Ordnung steht dem Bürgermeister die Controle und Beaufsichtigung der Ausführung dieses Statuts zu. Jedermann ist daher verbunden, seinen Anordnungen, vorbehältlich des Recurses an das Kreisamt, vorerst Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen gegen die Anordnungen des Bürgermeisters und gegen die Bestimmungen dieses Statuts unter §§ 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8, 9, 10, 14, 15 und 16 werden mit Polizeistrafen von 2 bis zu 15 JL und im Falle des Unvermögens mit Hast bestraft. S 1- In der Gemarkung Treis a. d. Lda. dürfen nicht mehr als die nach S 4 berechnete Anzahl Schafe, jedoch nicht über 500 Stück, gehalten werden. Wenn nach der Berechnung die Zahl 500 an Schafen, Hammeln und Lämmern überschritten werden müßte, findet eine entsprechende Ermäßigung statt. Schafe, die nicht 1 Jahr alt und von zur Heerde getriebenen Mutterschafen gezogen worden sind, werden erst von Weihnachten jeden Jahres an mitgerechnet. § 2. Die Schafe find in nicht mehr als drei Heerden zu treiben. S 3. Bei vorkommender Uneinigkeit hat durch den Bürgermeister und den Gemeinderath die Zutheilung zu den Heerden zu geschehen. § 4. Auf das beweidbare eigenthümliche Gelände der Ortseinwohner dürfen auf je 8 Normalmorgen (2 Hectar) drei Schafe gehalten werden. Das betr. Register wird von den Schafmeistern auf Grund vorzulegender beglaubigter Urkunden über den Grundbesitz zu Anfang eines jeden Jahres aufgestellt, an die Bürgermeisterei abgegeben und daselbst aufbewahrt. Der Bürgermeister hat das Recht, diese Register zu prüfen und über etwaige Anstände Aufklärung zu verlangen. Wer nicht mindestens 1 Hectar beweidbares Land besitzt, wird nicht in das Register ausgenommen; Bruchtheile von Schafen werden im Register nicht berücksichtigt. Wenn zwei der Einwohner so viel Land besitzen, daß sie die Anzahl Schafe, welche zu einer Nacht erforderlich ist, halten können, so wird auch gestattet, zusammen zu pferchen. § 5. Behufs Ausstellung des vorbemerkten Registers erläßt die Bürgerin isterei zu Ende eines jeden Jahres eine öffentliche Aufforderung an Diejenigen, welche Schafe halten wollen, binnen einer 8tägigen Frist sich durch öffentliche und beglaubigte Urkunden über die Größe ihres Grundbesitzes bei dm Schasmeistern auszuweisen. Letztere haben die betr. Register nach einem vorgeschriebenen Formular spätestens bis zum 1. Februar jeden Jahres der Bürgermeisterei zu übergeben, welche dasselbe alsdann 8 Tage lang zu Jedermanns Einsicht und Vorbringung von Reclamationen offen legt. Ueber etwaige Reclamationen entscheidet endgiltig der Gemeinderath. S 6. Der Ort wird nach Bestimmungen des Bürgermeisters und Ge- minderaths in 3 Abtheilungen zu gleichen Thellen eingetheilt und jeder Heerde eine dieser Abtheilungen zugewiesen. Jeder neu zugehende Schafhalter hat sich bei dem Bürgermeister zu melden. S 7- Wird Abänderung mit der Einteilung getroffen, so geschieht dies mr am Jahresschluß. Keine Heerde ist berechtigt, gegen den neu Zugehenden einen Anstand zu erheben. Zum Ankauf von Remonten im Alter von vorzugsweise 3 und ausnahmsweise 4 Jahren find Jahr nachstehende, Morgens 8 Uhr beginnende Märkte anberaumt worden und zwar: Großherzogliches Kreisamt Gießen. Dr. Boekmann. am 2. „ 8. „ 24. „ 25. „ 26. Die von der Remonte-Ankaufs-Commission erkauften Pferde werden zur Stelle abgenommen und sofort gegen Quittung baar bezahlt. Pferde mit solchen Fehlern, welche nach den Landesgesetzen den Kauf rückgängig machen, sind vom Verkäufer gegen Erstattung des Kaufpreises und der Unkosten zurückzunehmen, auch sind Krippensetzer (Köpper) vom Ankauf ausgeschloffen und wird es sich empfehlen, hierauf besonders zu achten, damit die Zurückgabe derjenigen Pferde, welche sich innerhalb der ersten 14 Tage nach dem Eintreffen in den Depots mit diesem Fehler behaftet zeigen, vermieden wird. Die Verkäufer sind ferner verpflichtet, jedem verkauften Pferde eine neue starke rindlederne Trense mit starkem Gebiß und einem Kopfhalster von Leder oder Hans mit 2 mindestens zwei Meter langen starken hansenen Stricken ohne besondere Vergütung mitzugeben. Um die Abstammung der vorgeführten Pferde feststellen zu können, ist es erwünscht, daß die Deckscheine möglichst mitgebracht werden. Darmstadt, 6. Mai. Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben Mergnädigst geruht: Am 30. April dem Oberbürgermeister der Haupt- und Residenzstadt Darmstadt, Albrecht Ohly, das Ritterkreuz 1. Klaffe des Verdienst-Ordens Philipps des Großmüthigen zu verleihen. Darmstadt, 6. Mai. Se. Königl. Hoheit der Großherzog hat mit Überreichung des Philipps-Ordens ein eigenhändiger Schreiben an Herrn Bekanntmachung. Mit Ermächtigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 28. März 1884 zu Nr. 7498 wird für die Gemeinde Treis a. d. Lda, folgendes Schäferei-Statut erlassen: Königlich Preußisches Kriegs-Ministerium, Abtheilung für das Remontewese«. Frhr. v. Tro sch ke. Gr. v. Klin ckowstroem. .(ii» 8 9Wg. I . enthalt: .. (Fortsetzung.) Gin on H. EnM. - rung von Willroidn. Bon Richard Andr«. bcn Erinnerungen reilungslesers: S» 1848 an der ,.Ein- rlin- - Nach sieben ) Novelle von Gcr- rilitärischen Studien zwei JllustratwM it Mutter von W Mit Abbildung. - Non Julius Stick ,• Beim AusM -SSL en SBeilagen: » ifa. « dm :It Zeiten der «i* fS Weh 'n < >Mge vom Lock U gesucht int amstädter Hau^ ?erWger Kellner 'n d Erped, d. U seidener Rege«, geblieben. Abzu- o bl'schm (Saiten.. Hessen wird > ctor Sys* -------321! “(,t touetnbt Sfe $e werben berty ler 3a ‘■2230 zu richten am 21. August in Lampertheim, . 22. „ Bickenbach, „ 23. H „ G ernsheim, „ 25. H „ Groß-Gerau. Maud nach Gmunden, Se. Königs. Hoheit der Prinz von Wales Abends (» Uhr 45 Min. nach Potsdam ab. — Herr Reaffchuldircclor Soldan ist in gleicher Eigenschaft durch Allerhöchstes Decret nach Mainz verseht worden. Lokales. G. Gießen, 7. Mai. sSterblickkett in Gießens Die Zahl der Todesfälle belief sich während der Woche vom 27. April bis 3. Mat im Ganzen auf 9. Davon ereigneten sich 4 bei Erwachsenen, bei welchen Lungenschwindsucht zweimal, Lungen- entzündung, Brightische Nierenkronkheit je einmal als Todesursache bezeichnet wurde. Von 2 Kindern im ersten Lebensjahre erlag daS eine einer Bronchienentzündung, das andere einer Lungenentzündung. Von 3 schon älteren Kindern starb ein aus einem benachbarten Dorfe hierhergebrachtes an Diphtherie, das zweite an Lungenentzündung und daS dritte fiel durch einen unglücklichen Zufall in die Wteseck und ertrank. Gietzen, 7. Mai. Das Reichsgesetz über den Rauminhalt der Schankgefäße welches mit Beginn dieses Jahres in Kraft getreten, ist bekanntlich schon vor länger alS 2 Jahren pubUcirt worden, um so jedem Interessenten Gelegenheit zn geben, nach Vorschrift des neuen Gesetzes seine Gläser anzuschaffen. Daß solches vielseitig nicht geschehen ist, beweist auch in unserer Stadt da« Ergebniß, daß bei den in den Monaten Februar, April und Mai L I- in 107 Schanklokalen vorgenommenen Revisionen 371 Stück vorschriftswidrige Gläser rc. in Beschlag genommen und darüber Anzeige bet Gericht erstattet wurde. Versteif !von Om midadgeß Meebo Dir diesjährigen G ran den Gräben und inachbenannten Straß 'dabei bemerkten Ter» ! Stelle verpachtet, Erde und einzelne ab -Härme versteigert i -1) SaMatz d ■ aus der Straße vo Rodheim, Anfm ' jenseits der Lahnlm 2) Samstag i 'M der Straße v -Klein-Linden i Minden nach Dut ’N Mittags 2 Uh : man-alt. . 3j Montag di der Straße von Butzbach und v Men Niederklee Dens 8 Uhr bei Klei . Mittmoch d« '"'daeira6e „ Anfang „. Mw it! -m N s«iiQi 8 Uhr 8it M«r Sri» «;. Telegraphische Depejchm. WoM'S trilrgr. Cor-LespondenZ"W«rea«. Berlin, 8. Mat. In der heutigen S'tzung des Abgeordnetenhauses wurde zunächst in dritter Lesung der Antrag des Abgeordneten Zelle, betreffend die Ergänzung der Städtesrdnung für die östlichen Provinzen, nach kurzer Debatte, bei welcher sich dec ReßieruvgScommissar Halbey für die Ablehnung aussprach, nach dem Anträge der Commission angenommen. Darauf gelangte Ohne wettere Debatte der die Abänderung der Rheinischen Städtcordnuag btt-rffende Antrag deS Abgeordneten Bachem in der bet der zweiten Lesung beschlossenen Form definitiv zur Annahme. Ebenso wurde auch der Gesetzentwurf über den wetteren Erwerb van Eisenbahnen für den Staat in dritter Lesung unverändert nach den Beschlüssen der zweiten Lesung genehmigt- — Schließlich wurde erklärt, daß daS Mandat des UaterstaatSsecretär« Marcard durch die Ernennung des letztere« -um Wirklichen Geheimen Rath nicht erloschen sei. — In der unter dem Vorsitz des Staatsministers v. Bötticher und demnächst unter dem Vorsitz d-s königlich bayerischen Gesandten Grafen ö* Lerchenfeld-Köfertn- am 5. Mai abgehaltenen Plenarsitzung deS BundeSraths wurde der mittels Anttag Preußens »orgelegte Entwurf eines Gesetzes gegen den verbrecherischen und gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen dm zuständigen Ausschüssen zur Dorberathunz Überwiesen. Die Versammlung crthttlte dem Entwürfe eine« Gesetzes, betreffend die Anfertigung und Verzollung von Zündhölzern, in der von dem Reichstage beschlossenen veränderten Fassung, sowie dem von der königlich sächsischen Staatsrcgierung Dean« tragt-» Entwürfe dieses Gesetzt, betreffend die Abänderung der Motz- und GewtchtS- Ordnung vom 17. August 1868, gemäß den Vorschlägen der Ausschüsse die Zustimmung. Schließlich wurde für dir Berathungen tm Reichstage ein Commisser gewählt. — A«koüpfend an die Meldung, daß der Nordamcrikanische Staatssekretär die Flagge der internationalen afrikarischen Gesellschaft als befreundete Flagge anerkannt habe, erörtert die „Morbb. Alla- Ztg." die Frage: wer ist die Afrikanische Gesellschaft? Sie sagt hierbei, daß die betreffer-ve Gesellschaft zwar einen Ehrenpräsidente» und einen lUschäflSführenden Präsidenten habe, die Statuten aber nicht veröffentlicht seien und darum auch nicht bekannt geworben sei, ob die Gesellschaft Eorporationsrechte besitze. Man habe zwar eine Anzahl von GeschÜftsorgancu, sei jedoch im Dunkeln b«nüber, wer da« Rkchtssubject der Gesellschaft sei, wer die tn b^n Verträgen mit den Neger- bäuptlingen stipulirten Rechte eiworden habe und wer über dieselben weiter verfügen könne. Das Verlangen nach mehr Licht werde auch in Amerika gffühlt. Hana«, 6. Mai- DaS hiesige Comite zur Errichtung eines National - Denk- mals für die Gebrüder Grimm hat eine Zuschrift des Kultusministers n halten, worin derselbe feine lebhafte Sympathie für das von Pietät und Patt-iot-smus getragene Unternehmen, svwie ben Wunsch ausspricht, daß der Aufruf den kraft gsten Widerhall finden möge. Gleichzeitig wird ein Beitrag aus den augrnb! cklrch disponiblen Fonds gewährt. Nordhausen, 6. Mai. Im Piocessü wegen der Ermordung des Forstlehrlings Behring im Walde bei Ilfeld hat das Schwurgericht den Dachdecker Wilhelm Engelmann aus Ilfeld und den Arbeiter Theodor Eifenhardt aus Wiegersdorf zum Tode, den Arbeiter Friedrich Mönch aus Ilfeld wegen Bei- hülfe durch Rath, Diebstahl und Verleitung zum Meineid zu zehnjähriger Zuchthausstrafe verurtheilt. Kisfingerr, 6. Mai. Der Großherzog von Baden ist heute Mittag zum Kurgebrauche eingetroffen. Pari-, C>. Mm. Das „Journal de Paris" glaubt, Frankreich werde die Truppen aus Tongking nicht zurückziehen lasten, bevor China Kriegs- Entschädigung gezahlt. London, 6. Mai. Regierungsseitig wird ein aus Khartum vom 16. v. M. dattrteS Telegramm des Generals Gordon an ben Generalkonsul Baring veröffentlicht, tn welchem (Sorbon darüber klagt, daß die Regierung keine Truppen nach Berber fenben wolle unb daß sie ihm die Zuthellung Zebehrs verweigere. Er erachte sich, fügt Gorbon hinzu, jetzt für berechtigt, frei nach oen Umständen zu handeln und werde Khartum halten, so lange eS tbm möglich sei; er werde ben Aufstand zu unterdrücken suchen, falls ihm das aber nicht gelinge, feinen Rückzug nach dem Aequator hin an- tretm. Der Regierung müsse er die unauslöschliche Schande überlsssen, die Garnisonen von Sennaar, Kassala, Berber und Dongola preiSgegeben zu haben, er habe die Gewißheit, daß die Regierung, wenn sie ben Frieden in Egypten aufrecht erhalten wolle, schließlich gezwungen sein werde, den Mahdi unter großen Schwierigkeiten zu Boden zu werfen. Nom, 6. Mai. Der „Moniteur" schreibt: Vor zwei Tagen ist die zweite Note Jacobini's betreffs der Propaganda fide an die Nuntien abgegangen. Der Vatikan beharrt in seiner Ansicht über die Verletzung der Rechte des päpstlichen Stuhles. Dieselbe sei constatirt von dem Episkopat, der ganzen Welt, in Protesten und Adressen. Die Note lehnt jede Combination, jedes Arrrnge- rnent ab, welches die Würde und die Interessen der Propaganda ontasten werde. Petersburg, 6. Mai. Im Proceste gegen die wegen Betrugs angeklagten Mitglieder der Schwarzen Bande sprach das Schwurgericht gegen dieselben das Schuldig aus. Der Gerichtshof veruriheilte Ratentomskp, Kotowitsch und Kornekow zur Deportation nach Sibirien, Dabatzky und Griabnow zu zweijährigem Zuchthaus, Zarabny zu siebenmonatlichem Arbeitshaus. Kairo, 6. Mai. Die bereits signalisirte Recognoscirungs-Expedition nilaufwärts wird außer von einer Beduinen - Eskorte noch von 500 Beduinen des Gawazi-Stammes begleitet werden. Diese sollen einen Kordon zwischen Assuan und Dongola mit dem Hauptquartier in der Oase Kharga bilden, von wo aus häufig Patrouillen entsendet werden sollen, um zu verhindern, daß Emissäre des Mahdi hindurchkommen. Die telegraphische Verbindung mit Berber ist noch immer unterbrochen. Dongola ist ruhig. — Nach Meldungen aus Suakim von heute ist daselbst seit dem Abzug; der englischen Truppen Alles ruhig. Die Zahl der befreundeten Stämme mehrt sich täglich. — (Telegramm des „Neuter'schen Bureaus.") Die egyptische Regierung hat das Verlangen ausgesprochen, aus der Conferenz osficiell vertreten zu sein, wenn sie auch nur berathenve Stimme haben sollte. Die englische Regierung hat darauf noch nicht geantwortet. teg u° -slsss sgfs sp"™’ „lammt« E* a ka ©te All- ftll S£"S=- Nespel. J» töinafdi«», e,9,6”t"‘ M-ll»-, * f&brunn der W/r! .öS Ä gas mit einigen W-r Vermischtes. Mainz, 3. Mai. In diesen Tagen wurde wieder ein größerer Münzfund in der Nähe unterer Stadt gemacht lieber 300 Gold- und Eilbermünzm deS verschledenfte« GeprügeS auS ben Jahren 1510 bis 1560 fanden sich in einem Topfe auf einem Acker. Ist auch dieser neue Fund mit dem Bretzenheimer Funde nicht zu vergleichen, so enthält derselbe dvch eine Menge sehr wichtiger, vorzüglich erhaltener Stücke, namentlich eine interessante Reihe der ältesten Thalerstücke. AuS Rheinhessen, 3. Mai. Durch eine Reihe von Zeitungen geht gegenwärtig die Notiz, daß die kalten Nächte im April in den Weinbergen Rheinhessens einen bedeutenden Schade« angerichtet hätten. Diese Nachricht muß erfreulicher Weise alS sehr übertrieben bezeichnet werden, denn der Frost hat in den ziemlich umfangreichen Gemarkongen Laubenheim und Bodenheim so viel wie gar keine« Schaden an- gerichtet und sehen sogar die Weinberge vielversprechend aus; tn Nierstein, Nackenheim und Oppenheim ist der Schaden ein geringer und nur hier und da gewahrt man in ben Weinbergen einige erfrorene „Polten*; desto schöner stehen aber die verschont gebliebenen Weinberge. Auch aus einer ganzen Reihe anderer Weinorte hört man, daß der Frost nur ab und zu einigen Schaden angerichtet hat. Frankfurt a. M., 5. Mai. Ein Bad im Main nahm gestern die Junior- Mannschaft der Frankfurter Rudergesellfchaft „Sachsenhausen". Dieselbe fuhr gestern tn ihrem Outtigged Raceboot mainabwärts. In der Nähe deS Stäbel'schrn Instituts gekommen, konnte daS schwache Boot dem Anprall des Westwindes und des Wassers nicht widerstehen, schlug um und sämmtliche 5 Insassen verschwanden in den Wellen. Es gelang den leicht gekleideten Ruderern sehr schnell, sich emporzuarbeitcn und fick an bad Boot anruklammern. Nur bei schwerer gekleidete Steuermann, im freien Gebrauch seiner Glieder gehemmt, kam in ernstere Lebensgefahr. Aus dieser unbehaglichen und auch nicht ungefährlichen Situation wurde die Mannschaft durch bas rasche und energische Eingreifen der Herren Wild und Gevers von der Frankfurter Nuber- gesellfchaft „Germania^ befreit, welche den Verunglückten mit einem Nachen zu Hilfe eilten und sie in denselben ausnahmen. Homburg, 4. Mai. Der innere Raum des Kastells auf der Saalburg ist jetzt fast ganz entholzt, so daß man einen schönen und sehr zu schätzenden Ueberbltck über sämmtliche Gebäudereste erhalten hat. An der Ostfeite sind ganz ungeahnte merkwürdige Entdeckungen gemacht worben, aber die Mittel zu weiteren Nachforschungen sind ausgegangen. Bei ben Aufräumungsarbeiten wurde ein Theil eines steinernen Ablers gefunden, Kops und Füße fehlen, die Figur ist von Basalt roh gearbeitet. — Als ein Zeichen der Zeit sei folgendes Geschichtchen aus bttn Elsaß mlt- getheilt: Neulich kam eine Mutter mit ihrer Tochter in ein Mülhauser Geschäft, um für letztere einen Kranz zur ersten Communion zu kaufen. Unter den zur Schau gestellten Kränzen befanden sich auch Brautkränze, von welchen die Tochter durchaus eine« haben wollte. Auf das Bemerken der Geschäftsfrau, daß es Brautkränze seien, sagte die Kleine zur Mutter: „Nimm Du mir e so ein; wenn ich in drei Johr h rot, han-i-ne scho, brucht «rir mi Liebschter kein z'käufe!" Zweibrücken, 29. April. DaS Reichsgericht in Leipzig hat in seiner gestrigen Sitzung ein folgenschweres Urtheil gefällt, daS für die Folge ein Präjudiz zu einer Reihe ähnlicher Fälle abgeben dürfte und für die weitesten Kreise, besonders ober für daS kaufmännische HülfSperfonal, das nicht selten durch derartige Verträge gebunden wird, von großem Interesse ist. Der Theilhaber des Herrengarderobegeschäfts Müller und Rieber, vormalS Franz Lang, hier, Herr Müller, stand vor einigen Jahren in Diensten der bekannten Firma I. B. Ackermann, ebenfalls Herrenkleidergefchäft hier, und hatte sich bei Eintritt in die Firma contractlich verpflichtet, während dreier Jahre bet eventuellem Austritt weder ein eigenes Geschäft dieser Branche am hiesigen Platze zu betreiben, noch in ein Concnrrenzgefchäft dienstlich einzutreten, andernfalls an Ackermann eine Konventionalstrafe von 5000 zu zahlen. Nun hat besagter Müller vor Ablauf dieser Frist, wie oben angedeutet, das Lang'sche Geschäft als Theilhaber mit übernommen und ward Ackermann demgemäß aus Heransbezahluna der bedungenen 5000 JL klagbar. In den beiden Vorinstanzen wurde Ackermann sowohl von dem hiesigen Land- wie Oberlandesgericht abgewiesen und ergriff daher derselbe Rrcurs an« Reichsgericht, das in seiner gestrigen Sitzung die beiden vorinstanzlichen Urtheile oufbob und Müller zur Zahlung der 5000 Jü, sowie sSmmtlicher nicht unbedcutendeu Kosten verurtheilte, — In Schöppenstedt im Herzogtbum Braunschweig, früher im ganzen Reiche durch die „Schöppenstedter Streiche" bekannt, ist dieser Tage folgende Geschichte pafsirt. Ein fremder Handwerksbursche, der tm städtischen Armenhanse gestorben war, mußte auf Kosten der Stadt begraben werden. Ein Sarg würbe beschafft und einige Arbeiter beordert, das Begräbniß vorzunehmen. Die Arbeiter luden ben Sarg vuf einen Wagen unb mit dem Gefolge von einigen Collegen des Verstorbenen setzte sich der Zug in Bewegung. Al« derselbe beinahe am Kirchhofe angekommen war, kam ein Bote vom Urmenhause gelaufen mit der Meldung, daß die Leiche noch iv der Kammer Hege und daß man tm Begriffe stehe, den leeren Sarg zu begraben. Letzteres wäre unfehlbar erfolgt, wenn nicht zufällig kurz nach Abgang des Zuges Jemand die Kammer, in welcher die Leiche lag, betreten hatte. Der Zug mit dem leeren Sarge mußte um- kehren und holte nun auch die Leiche. So geschehen in Schöppenstedt im Jahre des Heils 1884 am 27. April. — Lon König Friedrich Wilhelm IT. erzählt der „Bar" eine hübsche Anckdofi. Als der König in schlichtem EivilÜberrocke in früher Morgenstnvde einmal unweit SanSsouci spazieren ging, bemerkte er von fern eine Frau, welche auf den vor ihren Milchwagen gefparnten Esel eifrig losfchlug. Er ging näher und fragte nach der Ursache ihrer Heftigkeit. Mit Thränen tn den Augen antwortete die Frau- „Ach Gott, ich hab' so große Elle und nun will der dumme Esel nicht fort. Bin ich nickt zur rechten Zeit in Potsdam, so verliere ich alle Kunden. Ich kenne aber feine Mucken schon. Wenn ich nur Jemanden hätte, der den Esel von vorn bet ben Ohren faßte und ich prügele von hinten auf ihn — dann geht er schon." Der König faßte ganz ernsthaft ben Esel bet den Ohren, die Frau hals nach, der Esel kam in Trab und die vergnügte Besitzerin desselben dankte dem unbekannten Helfer freundlichst. Zu Hause erzählte der König seiner Gemahlin von seiner Dienstleistung. Die hohe Frau schien sein Verfahren sicht zu billigen unb äußerte: „Als Kronprinz, lieber Fritz, ging das wohl, aber als König —" „Liebes Kind", unterbrach sie lüchelnb der Monarch, „mein seliger Vater hat manchem Esel fortgebolfen." — sDl- Feldausrüstung der Offiziere^ Durch allerhöchste Entscheidung ist bestimmt worben, daß von jetzt ab zur Feldausrüstung der Offiziere der Futztrupprn Revolver unb Dopvelfernrohre gehören; außerdem soll im Kriege der SÄleppsäbel getragen werden. Um denjenigen Offizieren, welche bereits im Besitz der beiden zuerst genannten Ausrüstmrgsgegenstände sind, besondere Ausgaben zu ersparen, ist g-Jtattet worben, dieselben in Benutzung zu nehmen, wenn sie auch nicht den oorschrifismaßigen Modellen entsprechen. Bel Neubeschaffungen von Revolvern jedoch ist das Modell 83 zu wählen, während wegen eines geeigneten Doppelfernrohrs noch wittere Entschließung Vorbehalten bleiben. Denjenigen Offizieren, welche Revolver Mooell 83 besitzen, wird im Mobilmachungsfalle unentgeltlich die nöthige Munition gewahrt. Auch ist angeordnet worben, daß das Mobtlmachungsgcld der Offiziere um die Betrage für Anschaffung von Revolver und Dopp-lfernrohr zu erhöhen fei. Von Einführung eines bestimmten Schleppsäbelmusters würbe Abstand genommen, damit Osftzierk, welche Schleppsäbel bereits tn früheren Feldzügen geführt oder von ihren Vorfahren geerbt haben, auch in Zukunft von diesen für sie werthvollen Waffen Gebrauch machen können. Für die Friedenszttten bleibt es bei ben j tzt gütigen Bestimmungen, welche das Tragen eines Degens beziehungsweise eines sogenannten FüsiliersSbels vorsÄreiben. Endlich werden alle diejentgen Unteroffiziere der Fußtruppen, welche keine Schußwaffen führen, also die Feldwebel, öicefelbwcbtl, Fahnenträger, Regiments- unb Bataillons- Tambours, mit dem Revolver Modell 83 ausgerüstet, so daß nunmehr die fchon lange schwebende Frage einer entsprechenden Ausrüstung mit Feuerwaffen für biejemgen Offiziere unb Unteroffiziere, welche bisher einer solchen entbehrten, ihre enbgiltlge Losung gefunden bat. . _ „ r - Mordversuch eines Kindes.) Es dürfte gewiß zu den Seltenheiten tttbören, daß ein noch nicht der Schule entwachsenes Kind wegen des Versuches des Giftmordes sich vor Gericht zu verantworten haben wirb. Vor der Strafkammer des Landgerichls zu Mainz stand am Freitag die 13jährige Kath. Proßmann aus Freilaubershetm. beschuldigt, im Anfang dieses JahreS ihren eigenen Vater mtttttst Phosphor vergiften zu wollen- Der Vater dieses Kindes ist bereits seit 4 Jahren Wittwer, aber e|u gant brutaler und roher Mensch, der dem Trünke ergeben ist und seine Kinder Tag für ; e,leil6tiitfet Mse Zu Lich. 1 Äl'S* > ■ "’Ä Mr Hnnt e>r®f (Sie e » [, •i‘y« “'Nti IN @beL 3257 L66 40 3 3258 billiger; Pressen 3277 L) Unüöertrofferres Jabrikat zum Stärken der Wäsche 566 Lindenplatz. Buche Eiche Reiser rm 676 516 81 Ferner Brennholz: Scheiter r« in der gemrtnfien Werfe behandelt und schlägt. Eines Tages kam der Mann abermals | in angetrunkenem Zustande nach Hause und sofort nahm er einen Prügel, um ohne j-de Veranlassung feine Kmder zu mißhandeln. Dieser ewigen Mißhandlung müde, beschloß die 13jährige Tochter des Mannes, ihren Vater aus der SBdt zu schaffen. DaS Mädchen nahm zu diesem Zwecke eine Partie Schweselhölzer und loste den Phosphor von denselben in Master auf und goß dieses Master alsdsnn dem Baler in den Kaffee. Kaum aber hatte der Mann einen Schluck von dem Trank genommen, pIS er an dem Geschmack den Phosphor erkannte und den Koffre ausgoß, aber einige Wochen später sein Kind wegen dieses Vorfalles zur Anzeige brachte. In der heutigen Gerichtsverhandlung wurde der Fall klar erwiesen, das Gericht e> tarnte indessen, daß das Mädchen daS Strafbare seiner Handlung nicht erkannt hätte. Von einer Gefäugniß- ftrofe wurde deshalb Umgang genommen, doch wurde bestimmt, daß daS Mädchen einer Besterun-Sanstalt überwiesen werden müsse. — Eine curiose Anerkennung wurde jüngst am Schluß des Avhaltischev Land- tazS dem Prästdium zu Thetl. DaS amtliche Protokoll berichtet über den denkwürdigen Vorgang wie folgt: Landesherrlicher LandtagS-Commistar, StaatSminifier »- Krosigk: Im höchsten Auftrage Sr. Hoheit des HerzogS"(die Versammlung erhebt sich) erkläre ich die gegenwärtige LandtagSdiät für geschlossen. Präsident Pietscher: Meine HerrenI Wir trennen unS nicht, ohne in den gewohnten Ruf einzusttmmen: Seine Hoheit der Herzog und daS ganze herzogliche Haue, sie leben hoch und abermals hoch und noch« malS hoch! (Die Versammlung stimmt freudig ein ) Abg. Blume: Meine geehrten Herren 1 Gestatten Sie mir, daß ich Sie auffordere, unserem verehrten Herrn Präsidenten und dem gesammten Präsidium für die geschickte und nachsichtige Ausübung ihres schweren Amtes unser Aller Anerkennung und verbindlichen Dank auSzusprechen. Ich ersuche Sie, meine Herren, das durch N'edersetzen zu erkennen zu geben, denn anders ist es, da Sie Alle stehen, ja nicht möglich. — Die Umsicht, mit welcher Herr Blume hier der momentanen Situation gerecht geworden ist, dürfte als eine wahrhaft staats« wännifchc zu bezeichnen fein. „ Neapel. In Holge von Ruhestörungen von Studenten ist die hiesige Uni- vrrsität geschloffen worden. Eme klein- Anzahl klerikaler Studenten hatten eine religiöse Gesellschaft gegründet und dadurch bei ihren Commilstonen lebhaften Widerspruch heroorgerusen. — [ein ganzes Balletcorps unter der Fmerwebrspr tz-4 Dem „B. C.E wird aus Paris geschrieben: Dieser groteske Vorfall hat sich unlängst in Grenoble zuge- tragen und hat übrigens einen sehr ernsten Hintergrund, denn eS bandelte sich um die Errettung eines jungen von den Flammen bedrohten Lebens. Während einer Auf- fßfcrunn der Feerie „Eselshaut" im Theater zu Grenoble hotte sich eine junge Balleteuse urvorfichiig zu nahe ai den Feuerstreif der Rampe herangewagt und sofort fingen ihre Gazeröckchen Feuer. Wahnsinnig vor Angst stürzte sie schreiend in die Mitte der übrigen Tänzerinnen hinein und hätte sich ohne Zweifel eine furchtbare Katastrophe zugetrasen, wenn die dienstthuenden Pompiers nicht die Geistesgegenwatt gehabt hätten, einen rollen Spritzenstrahl in das BalletcorpS hineinzischen zu lassen. Ss wurde diese Feuersbrunst schnell gelöscht und selbst die unfreiwillige Anstifterin deS ganzen Alarms kam mit einigen leichten Brandwunden weg. Stöcke rm 105 3156 Ein großes, sehr gut erhaltenes Dopha ist preiswürdig zu verkaufen* Näheres in der Exped. h. Bl, — Dir North British and Mercantile, Feuerverfichrrungs-Gesellschaft mit Domicil in Berlin, erzt-lte nach bem soeben erschlenrnen Rechnung« - Abschluß prs 1883 wiederum günstige Resultate. An Prämien mürben vereinnahmt in der Feuerbranche abzüglich der Rück- Versicherung JL 22,154 909 75 H, an Zinsen rc. M. 1,588,033 C8 A, die Kapital- Rcs-rve erhöhte sich um X 6,000,000 auf Jt 22,891,539 92 H, die Prämien-Reserve beträgt JL 7,384 969 92 und als Reingewinn der Gesellschaft ergtcbt sich JL 4,466,075 33 4 Das deutsche Geschäft der Gesellschaft ergab gleichfalls einen, wenn auch mäßigen, so doch immerhin befrtebiflcnben Reingewinn und die jährliche Pramten-Em- nahme steigert.! sich im verflossenen Jahre um «X 81,987 25 so daß dieselbe j.tzt die Höhe von Jt 2,150,180 78 H erreicht hat. GekaRyimachwg. Die am 28. und 29. April l. I. abgehaltenen Holzversteiger- ungeu sind genehmigt und können die Abfuhrscheine von Montag den 12. l. Mts. ab bei der Freiherrl. Rentei zu Londorf in Empfang genommen werden. Papiermühle, Post Londorf, am 5. Mai 1884. Freih-rrliche Oberförsterei Rabenau. Herrn. Ang. Hüller, Leinen-, Wäsche-, und Bettwaarcn- geschäst, Seltersweg. Handel und Verkehr. Gießen, 6. Mai. Auf dem heutigen Viehmarkt waren aufgetrieben: 1195 Stück Rindvieh und 852 Stück Schweine. Die Preise hielten sich mit denen am letzten Markte so ziemlich gleich. Nächster Markt D'enStag den 20. und Mittwoch den 21. d. Mts., am letztere« Tage auch Kramermatkt. Das Ablesen der Krämerstände findet Morgens 7 klhr statt. Knüppel rm 162 1 47 Canalrahmen, Küchengofsen und sonstige Gußwaarerr, Cement, in ganzen und halben Tonnen, empfiehlt 2421 J. <3. D. 13s«pst. Neilgeöotenes. Bettfedern, Dannen und Roßhaare beKer Ärratität, empstehlt zu HolzversteigerunA in der Ireiherrlichm Oberförsterci Kabrnau. Es werden versteigert: . Montag den 12 Mar 1S8/1, Vormittags 9 Uhr beginnend, aus den Districten Rangen, Odenberg, Hain, HanjcouvertK mit Firmendru^ in allen Farben und Qualitäten von 2.50 pro mille an und höher empfiehlt Ottmar Köhler, Verftergermtg von Grss, Erde, und nbgLst-orbeNLU AlleebänMen. Dir diesjährigen Grasnutzungen M den Gräben und Böschungen der rochbenannten Straßen sollen in den dabei bemerkten Terminen an Ort und Stelle verpachtet, und vorhandene Erde und einzelne abgestorbeneA-llee- Harrrrre versteigert werden, und zwar: 1) Samstag den 10. Mar auf der Straße von Gießen nach Rod heim, Anfang Morgens 8 Uhr jenseits der Lahnbrücke. 2) Samstag den 10. Mai tiuf der Straße von Gießen bis Klein-Linden und von Klein- Linden nach Dutenhofen zu, Anfang Mittags 2 Uhr bei der Veteri- raranstalt. 3) Montag den 12. Mai auf der Straße von Klein-Linden bis B u tz b a ch und von Pohl-Göns .gegen Niederkleen, Anfang Morgens 8 Uhr bei Klein-Linden. 4) Mittwoch den 14. Mai auf der Straße von Gießen nach Ai a r b u r g, Anfang Morgens 8 Uhr ■DOT dem Wallthor. 5) Freitag den 16. Mai '■au? der Straße von Gießen über Lech nach Langsdorf, Anfang Ai orgens 8 Uhr in der Nähe des Gießener Friedhofes. 6) Montag den 19. Mai auf der Straße von Lich gegen den .Hessenbrücker Hammer, Anfang Morgens 9 Uhr bei dem Friedhöfe zu Lich. 7) Mittwoch bea 21. Mai auf der Straße von Lich bis Hof- Gill, Anfang Morgens 9 Uhr bei bem Eisenbahnviadukt. 5 8) Samstag den 24. Mai auf der Straße von Gießen über Reiskirchen, Anfang Morgens 8 Uhr in der Nähe des Schützenhofes. Die resp. Großh. Bürgermeistereien werden ersucht, diese Versteigerungen im Interesse ihrer Gemeinden besonders bekannt machen zu lassen. Gießen, den 7. Mai 1884. Großh. Kreisbauamt Gießen. Walter. 3265 AsQTrrsrrrÄ «. M»- 7. Mai, Nachmittags 3 Uhr — Mm. (Telearaphifthn Coursbericht. Mitgetüeilt durch das Bankgeschäft Alberi Kaufmann in Gießen.) Creditactien 267Vs# StaatsLahnactien 2665/a< Galizier 242%, Lombarden 132, Nord- weftbahnactien —, Gotthardbaünactien 108 Ve, Darmstädter - Bankactien —r Disconto Commandit 2081/2> Oefterr. Silberren^" 685/iß, 1% Ungar. Goldrente 77Vg, 4/0 1880er Ruffen —, 5% 1877r Rusien 933/4, 2. Orie^-An^ihe 60, 4° q "panier 617/*, 5% Rumänische Rente 96V«, 4*y(, Unific. Egvpter 67, 5% Türken 9'/,6, Marienbnraer — Hess. Lndwiasbabnact. —■ ziemlich fest. Die in meinem früheren Locale ausgelegten Klerherstoffe- Kleider- catfuMc, ZevöLrÄ, Kammgarn für Herreui-Mnzüge, Fanelle, baumwoll. Biber, Filzrvcke, Sommerunterrvcke, Unterjacken, UrLterbvfen, Dame«- und Kinderwäsche, Damenkragen und Manschetten und verschiedene andere Artikel verkaufe, um gänzlich damit zu räumen, zu und unter Selbstkostenpreis. 3275 Herrn. Aug. Müller. Donau, Höringsteich und Steinberg: 78 Nadelholz-Stämme von 13 bis 32 cm Dchm. und 8 bis 17 Länge, mit 38,05 cbm Inhalt; TX T jr n y pract Arzt in Frankfurt a.M., früherAssist. iPr 5 i Prof. Ricjrd’s Paris, heilt rasch, gründl. u. Ul. mtU. 11. ohne grosse kosten allo Herven-, Frauen-, Haut- u. Geschlechtskrankheiten (Syphilis) nach eigener Methode. Sprechstunden 10—1 und 3—5. Stiftstr lese 22 l. Auswärts brieflich. Papiermühle, Post Londorf, am 5. Mai 1884. Freiherrliche Oberförsterei Rabenau. Ebel. jSchiffsuachrichteu. Drcmcn, 1. Mai. ^Per transatlantischen Telegraph^ Der Pofidampfer Neckar, Lapt. R. BussiuS, vom Norddeutschen Lloyd tn Bremen, welcher am 19. April von Bremen abgegangen war, ist heute 10 Uhr Morgens wohlbchaltr« m Newyork angekommen. ’Ä ?s%f: Sä’«* MÄÄ Äst ni unsrahntemeik^ ■ htlntV(lnetn(i °9 fit arbeitet 2 d'M Elsaß ieü, * Geschäft, um den zur Cchm e Tochter durchaus «rautkrauze seier, in drei Johr h-roi, in seiner gestchtu ' Aoiudiz zu eiset Mmtr§ ober für Verträge gebundiu obegeschW Müller einigen Jahren m "kleidergeschSst hin, ihnnd dreier Zahn am hiesigen Platzt en, andernfalls an )»- ÄTÄ AS S,« L'Ls ZS*5 16e1118, «iinlW5 '"Ä k EL •gÄw* grf'Ä’ffS $>*• GartenmöbeB in Eisen und Holz in neuer Auswahl. 2298 Emil IPtstor«. Nadelholz Zusammenkunft Vormittags 9 Uhr am Hof Appenborn. J. IE. 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Louis Schultze, 3269_______Maschinen- u. Waagenbauer. 3268 Ein braves Mädchen vom Lande wird als Kindermädchen gesucht im Darmstädter Haus. 3267 Die Unterzeichneten nehmen die der Frau M. Heß zugefügten Beleidigungen als unwahr hiermit zurück. P. Leinweber und Frau. Unterzeichneter beabsichtigt, seine in der Löwengasse Nr. 19 gelegene Hofrmthc, bestehend aus Haus mit Laden, Hof und Hinterbau mit Feuerungsanlage und Werkstatt, zu verkaufen. Lusttragende wollen sich direct an denselben wenden. 3076 C. Ebel, Wildprethändler. Donnerstag den 8. Mai 1884 r Monatssitzung, Tagesordnung: Vereinsangelegenheiten. Anfang 9 Uhr Abends. Um recht zahlreiches Erscheinen wird gebeten. $260 Der Vorstand, Einen Schneiderlehrling 3259 sucht I. Becker, Bahnhofstr. 8. 3264 Dienstmädchen gesucht, ft-r, Eost, Neustadt 10, 3261 Ein Junge von ordentlichen Eltern wünscht das Metzgergeschäft zu erlernen. Peter Wolf, Wetzlar C. 17. 3263 Ein braves Mädchen mit guten Zeugnissen wird auf sofort gesucht. Näheres bei der Exped. d. Bl. 3262 Ich suche für ein braves Dienstmädchen eine passende Stelle zu baldigem Eintritt. Frau Lina v. Gehre«, __Bahnhofstraße 27. 3001 Einen Drechslergefellen sucht __Uriedr. Schürz, Sandgasse. Gobler 3172 finden auswärts dauernde Beschäftigung. Offerten unter Z. 2230 zu richten an Rudolf Mosse, Frankfurt a. M Die XII. Delegirten-Versammlang des Verbandes der hessischen landwirthschaftl. Cousumvereine findet Sonntag den 25. Mai 1884, Vormittags 10 Uhr beginnend, zu Friedberg, Oberheffen, im Saale des „Hotel Trapp" statt. Tagesordnung. 1) Geschäftliche Mittheilungen. 2) Vorlage der Verbandsrechnung pro 1883/14. 3) Anfragen und Mitthellungen aus den Vereinen. 4) Der gemeinschaftliche Vieh-Ankauf und -Verkauf durch die landw. Consum»ereine und den Verband. Referent: Ehr. Dettweiler, Mainz. 5) Die Organisation des Kleieankaufs. Referent: E. W e r n h e r, Nierstein. 6) Die Anwendung und Beschaffung des künstl. Düngers für den Zuckerrübenbau. Referent Professor Dr. P. Wagner, Darmstadt. 7) Die Verwerthung der Milch und der Molkereiprodukte aus genossen- schaftlichem Wege. Alle Verbandsgenoffen und Freunde der genossenschaftlichen Sache sind zu zahlreicher Betheiligung eingeladen. In dem Versammlungslokal wird gleichzeitig eine Ausstellung von Molkerei- geräthschaften stattfinden. Nach Schluß der Versammlung, spätestens um 2 Uhr, findet ein gemeinschaftliches Mittagessen, das Gedeck mit Vs Flasche Wein zu 3