’öMiSTSi&S™! 37. LZS-. KW W S&fc^ s» «’?■.&' ■ asÄ»«S ti** -»! _______Anton Petri. milirn,Logis — mit Garten, äußerst anae- ! nd.per ioM zu vermiethtu. k der M. b. 81 iN. Wohnung im 2. Stoik ? Zubehör, an ruhige Leute ii »er zu verrniethen. Friedel, Bahnhosstr. 33. ibergerstraße 1 ist em Logis i :n an eine nihige Familie I miethell.___________________ | einem Lordlrhausc ist ein \ m ßiibebör, per 10. S- r, jii per mieten- ___S. Clssffer. iMrn-Lv^ w MMM | . 1. Deumdtt W ruhige eihen- hch. TchaMdt. Zimmer, mit ober u vnmiethen bei rrcus, Bahnhofsiraßelo., möbl. Zimmer mit Sabinet (-vuard Roll, Neustadt. W^Lang^NMt^?. Mahnung von 2-3 Zim- unsch mit Ä ec., «n ■ es Hauses aus ^NS^immer und Stübcben M MM Mo hl, FMlMsl^ 'l^ämiüenlogis zu verin. wit^Wr SS.K »»MA? es« , I föte MW. ™ ..A .M, Mx. 260 Erft-'s Blatt Donnerstag den 6. November 188L Gießener Anzeiger Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießern M«N0G«r Tchulftraße 7. Erscheint IK-ttch mit ««Snahwe des Msnta-S. »rei- vierteljährlich 2 Mar! 20 Pf. mit Uringerlshn- »urch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mar! 50 Pt. Amtlicher Hy ei l. Nr. 29 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 1. d. M., enthält: (Nr. 1568.) Bekanntmachung, betreffend den Beitritt Serbiens zu der unterm 3. November 1881 abgeschloffenen internationalen ReblauS-Conventwn. Bom 24-(£t0Se3r6g1^4yetQnntmac6ung| ^treffend die Ausführung der Bestimmungen im § 2 des Gesetzes vom 11. Juli 1884 über di- Abänderung der Maaß- und Gewichtsordnnng vom 17. August 1868 (Neichs-Gesetzbl. S. 115). Vom 30. Dctober 1884. Gießen, den 4. November 1884. Großherzogliches Kretsamt Gießen. Dr. Boek mann. t ___ ________________I» III' .......... IIHIM DarMstadt, 3. Noveinber. Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht: Am 1. November den Ministerialralh in dem Ministerium der Finanzen, Fran, Fink, aus sein Nachsuchen unter Anerkennung seiner langjährigen treuen Dienste und unter Verleihung des Charakters als Geheimsrath, sowie unter Belassung in seiner Nebenstelle als Präsident der Centralstelle für dis Gewerbe und den Lan^esgewerbverein in den Ruhestand zu verletzen. — Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht: Am 1. November den vortragenden Rath bei der Abthellung des Ministeriums der Finanzen für Bauweien, Baurqth Christian Horst, zum Ministe- rialrath in dem Ministerium der Finanzen und den Ministerial-Kanzlisten 1. Klaffe, Friedrich Hecht, zum Mmistenal- Kanzlei-Jnspector bei dem Ministerium der Finanzen zu ernennen. Berlin, 3. November. Gestern Nachmiitag sand in Gegenmart des Kaisers, des Kronprinzen, des Prinzen nnd der Prinzessin Wilhelm, sowie der Minister, der Spitzen der Behörden, vieler hohen Militärs, Professoren rc., die feierliche Einweihung der neuen technischen Hochschule in Charlottenburg statt. Die Festrede hielt der Cultusminister v. Goßler, welcher die Anstalt an Rector und Senat übergab. Rector Hauck übernahm die Anstalt im Namen des Se- uats und brachte ein dreimaliges enthusiastisch aufgenommenes Hoch auf den Kaiser aus. Nach der Rede des Rectors erhob sich der Kaiser und sprach seine Freude über den schönen Bau aus und hob hervor, die Hauptsache sei, daß in diesen schönen Näuinen tüchtig gelehrt und gelernt würde. Hieraus wurde die Nationalhymne gesungen. Mit einer eingehenden, etwa einhalbstündigen Besichtigung der Haupträume durch den Kaiser und die Höchsten Herrschaften schloß bie Feier. — Die gestrige Feier der Einweihung des neuen Polytechnikums im Königl. Schlöffe fand ihren Abschluß mit einem glänzenden Festbankete im Zoologischen Garten, an welchem die Minister v. Bötticher und v. Goßler, der Senat und Rector der Universität theilnahmen. Der Bürgermeister und die Stadtverordneten Charloltenburgs überreichten eine Urkunde über die Stiftung eines Stipendiums von 20,000 M. für Schüler des Polytechnikums. Minister v. Bötticher toastete auf den Kaiser, Minister v. Goßler auf die Hochschule. Die Studenten der Hochschule hielten Abends in den Sälen der Flora einen großen studentischen Commers ab, welchem der Cultusminister gleichsalls beiwohnte. TelM-WWe Depesche«. WoM'ö toltfct:« EEtwo«dsrrr-BAsea«. Berlin, 4. November. Se. Maj. der Kaiser hat den Jagdausflug nach Wernigerode ausgegeben, da Höchstderselbe durch Ausgleiten im Zimmer sich eine unerhebliche Anschwellung an der Schulter zugezogen. Se. Majestät .brachte die Mittagsstunden, wie gewöhnlich, im Arbeitszimmer zu. Paris, 4. November. Ein Telegramm des Generals Briere de l'Jsle aus Hanoi vom 30. October, Abends 9 Uhr 30 Min., berichtet: Die Truppen- Abtheilung, welche nach Denthe bestimmt ist, erreichte den Nachtrab der Chinesen und fügte dem Feinde erhebliche Verluste zu. Eine andere Abtheilung säubert die Umgegend von Thainguyen von Zersprengten. Die Lage der Dinge am Weißen Fluß ist eine gute; vom Rothen Fluß nichts Neues von Belang. — In Nantes sind gestern 10 Cholera-Erkrankungen und 7 Cholera- Todesfälle vorgekommen. Kairo, 4. November. General Wolseley hat das vom Generalkonsul Baring an ihn gerichtete Ersuchen um Auskunft über die Gerüchte, betr. den Fall Khartums, wie folgt, beantwortet: Er habe durch Wilson eine vom 2. d. Mts. datirte Depesche des Majors Kitjchener in Leguel erhalten, welche durch Boten aus Shendy überbrachte Nachrichten enthalte. Danach sei der Mahdi mit starken Streitkräften nach Oburman gekommen und habe General Gorvon zur Ergebung aufgesordert. General Gordon habe aber geantwortet, er werde Khartum noch 12 Jahre halten. Darauf habe sich der Mahdi ohne jedes Gefecht nach Emmek, eine Tagereise von Khartum südlich und etwa 12 Stunden vom Nil entfernt, zurückgezogen. Man glaube, der Mahdi werde General Gordon vorläufig nicht angreisen. Der Gesetzentwurf über die Postsparkassen wird von der „Nordd. Allg. Ztg." zum Thei! veröffentlicht; wir heben die wichtigeren Bestimmungen daraus hervor: _ , _ Das Reich übernimmt die Annahme, Verzinsung und Rückzahlung von Spareinlagen unter Vermittelung der Postoerwaltungen. Die Annahme der Spareinlagen erfolgt bet den Postanftalten in Betragen von einer Mark oder dem Mehrfachen einer Mark. Bet der ersten Einzahlung erhält der Einzahlende ein Sparkassenbuch, welches von der Postanftalt auf seinen Namen oder auf den Namen einer andern von ihm bezeichneten Person ausgestellt wird. Wettere Einzahlungen zu Gunsten des Bereck- ttgtm (Sparers) können unter Vorlegung des Buches bei jeder Postanstalt bewirkt werden. Die erste Einzahlung zu Gunsten eines Minderjährigen oder einer urv.-r- heiratheten Frauensperson tarn mit der Maßgabe geschehen, daß die Auszahlung nicht vor der G oßjäbrtgkett des Minderjährigen oder der Verhetrathung der Frauensperson erfolgen soll. Diese Maßgabe gilt auch für die späteren Einzahlungen, welche aut dasselbe geleistet werden. Stirbt der Minderjährige ober der Großjährge oder die Frauensperson vor der Verhetrathung, so tritt d'e Beschränkung außer Kraft. Dasselbe gilt, wenn die Frauensperson, ohne zu hetrattzen, das vierzigste L-bentjahr vollendet. Vormünder oder Pfleger können dos Vermögen der von ihnen vertretenen Personen durch Einzahlung bet einer Postanftalt noch Maßgabe düses Ges.tz.S anlegen. Auf den Namen derselben Person darf nur ein Sparkassenbuch ohne Beschränkung und außerdem ein Sparkassenbuch mit einer der bezetchneten Beschränkungen ausgestellt werden. Auf dasselbe Sparkassenbuch dürfen an einem Tage höchstens einhundert Mark etngezahlt weroen. Beträge, durch deren Einzahlung ein Guthaben die Höhe von eintausend Mark überschritten würde, werden nicht angenommen. Die Einlagen werden vom ersten Tage deS auf die Einzahlung folgenden MonatS ab verarm. Buch offen stehende Guthaben wird nur Insoweit verzinst, als es den Betrag von eintausend Mark nicht übersteigt. Nachdem daS Guthaben diesen Bettag erreicht hat, ist dem Sparer Mittheilung zu machen. Sind den Bestimmungen dieses Gesetzes zuwider mehrere Sparkassenbücher auf den Namen derselben Person ausgestellt, so findet eine Verzinsung derjenigen Guthaben, auf welche die jüngeren Bücher sich beziehen, nur insoweit statt, als die auf die früher ausgestellten Bücher zu verzinsenden Guthaben weniger als eintausend Mark betragen und durch die Umstände die Annahme begründet wird, daß der Sparer bet der Ausstellung eines jüngeren Buche« und bei den Einzahlungen auf dasselbe von einem aus seinen Namen lautenden früheren Buche weder Kenntniß hatte, noch haben mußte. . Die Zinsen werden alljährlich bet Ablauf des EtatSjahreS dem Kapital zuge, schlagen und mit diesem vom Beginne des neuen EtatSjahreS ab verzinst. Die Verzinsung geschieht mit Drei vom Hundert. Aenderungen des Zinsfußes werden durch kaiserliche Verordnung mit Zustimmung deS Bundesrathes festgesetzt Auszahlung eines Guthaben« oder eines Theils desselben finden nur nock vorgängiger Kündigung ststt. Die Kündigung muß unter Vorlegung des Sparkassenbuchs geschehen Sie kann bet jeder Postanftalt erklärt werden. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen. Der Reichskanzler kann tm Einvernehmen mit dem Bun'oeörath Bestimmungen über die Abkürzung der Kündigungsfrist für Beträge von nicht mehr als einhundert Mark oder über die Auszahlung solcher Beträge ohne vorhrrgehrnde Kündigung treffen. In außerordentlichen Fällen kann der Reichskanzler tm Einvernehmen mit dem Bundesrath die Kündigungsfrist für den einhundert Mark übersteigenden Thetl des Guthabens verlängern; der Zeitraum von 6 Monaten darf tn keinem Falle überschritten werden. _ Die Auszahlung geschieht bei Vorlegung des Sparkaffenbuchs durch die von dem Kündiaenden bezeichnete Postanftalt. Tbeilzahlungen erfolgen nur irr Bettagm von einer Mark ober dem Mehrfachen einer Mark und werden tn dem sparkussen- buche ersichtlich gemocht. Bei der Auszahlung des ganzen Guthabens wird das Sparkassenbuch von der Postanftalt zurückbehalten. Di- Posiv-rwollunftm sind berechtigt, aber niät ^rpfl^tet M b=r Äüntig« ung und bet der Auszahlung die Legitimation des Inhabers des Sparkaffrnouches zu prüfen. Auf Antrag des Sparers werden Schuldverschreibungen des Reichs ober eines Bundesstaats für Rechnung seines Guthabens angekauft. Die Ausführung des Ankaufs kann vor Ablauf der Kündigungsfrist nickt gefordert werden. Der Kaufprets und die Gebühren werden dem Guthaben entnommen und in dem Sparkassenbuch ab- aifchrtebev. Die Sckultv'rschreibungen werden dem Sparer ausg.händigt. Das Vr- fahren und die Gebühren werden vom Reichskanzler im Einvernehmen mit dem BundeSrath bestimmt. Die Sparkassenbücher sind alljährlich einmal auf vorgängige öffentliche Aufforderung an diejenige Ober, Postdirection zur Prüfung und Z'nsengutschrttt etnzu- enben. in deren Bezirke das Sparkassenbuch ausgestellt ist. In Boyern und Württemberg tritt an die Stelle der Ober - Postdirectton dre mit deren Geschäften betraute Behörde. Sind auf ein Buck 10 Jahre hindurch weder Einzahlungen noch Auszahlungen geleistet, so erl'sckt der Anspruch auf Verzinsurrg des Guthabens. Dem Sparer ist in diesem Falle Mittheilung zu machen; ist der Aufenthalt desselben unbekannt, so erfolgt die Mittheilung durch Einrückung tn das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen bestimmte Blatt und in den „Rerchsanzetger". Sind auch binnen dreißig Jahren vom Ablaufe jener Frist keine Einzahlungen ober Ausmalungen auf daS Buch geleistet, so erlischt der Anspruch aus Auszahlung des Guthabens. Durch die E n- retchung des Buches zur Prüfung und Zinsenguischrist wird der Lauf der Fristen unterbrochen. e rr t Das Aufgebot eines abhanden gekommenen ober vernichteten Sparkassenbuchs kann vom Sparer bet der oben bezeichneten Behörde beantragt werden. So weit dies Gesetz nichts anderes bestimmt, werden von dem Sparer Gebühren nicht erhoben. Urkunden, aus denen hervorgeht, daß sie zum ausschließlichen Gebrauche tat Postsparkassenoerkehr dienen sollen, sind stempelfret. Im Postsparkassenverkehr werden gewöhnliche und eingeschriebene Briefsendungen zwischen den Sparern und den Postanstalteu, sowie deren vorgesetzten Behordm porto-- frei befördert, sofern die Eigenschaft der Sendung als Postsparsache auf der Aufschrift erkennbar gemacht worden ist. Die Beamten der Postverwaltung haben dis im Pofisparkassendienste zu ihrer Kenntnitz gelangenden Thatsachen gegen Dritte geheim zu holten- Soweit das gesammte einem Sparer zustehende Guthaben den Betrag von einhundert Mark nicht übersteigt, kann eS nicht abgetreten oder verpfändet werden. Dasselbe gilt für eine Pfändung wegen Geldforderungen mit Ausnahme der im § 749, Abs. 4, der Cwilproceßordnung bezeichneten, sowie mit Ausnahme derjenigen Ansprüche, welche darauf beruhen, datz der Sparer sich durch Aneignung des eingezahlten Betrases rechtswidrig bereichert habe. Die Uebertragung, Verpfändung und Pfändung eines Guthabens kann mit Rechtswirksamkeit gegen Dritte nur unter Aushändigung des Sparkassenbuchs erfolgen. Die Postverwaltungen könne» einzelne Postanstalten vom Sparkassendienst oder von Theilen desselben ausschließen. Die weiteren Paragraphen, bemerkt das oben genannte Blatt, betreffen die Verwaltung und Kontrolle des aus den Spareinlagen gebildeten besonderen Fonds, deren zinsbare Anlegung und Verwaltung des Fonds unter der oberen Leitung des Reichskanzlers und der fortlaufenden Aufsicht der ReichSschulden Commission durch die Verwaltung des Reichs-Jnvalibenfonds erfolgt. Die letztere wird mindestens durch ein vom Kaiser auf LebenSzLit zu ernennendes Mitglied verstärkt. — Diese Bestimmungen zu kennen, würde für die Beurtheilung des Entwurfs besonders wichtig sein. Lokale-. G. Gießen, 5. November. ^Sterblichkeit in Gießen.] Die Sterblichkeit blieb auch während der Woche vom 26. October bis 1. November eine geringe, es kamen nur 5 Todesfälle zur Aufzeichnung. Ein Kind starb in den ersten Lrbenswochen an angeborener Schwäche, ein Kind von V/2 Jahren an Bronchienentzündung. Von Erwachsenen starb eine Person an Lungenödem, eine an Lungenschwindsucht, bei einer dritten konnte die Todesursache nicht festgestellt werden. Gießen, 5. November. [Soncert-J Am Montag den 10. d. Mt8. steht unendlich wieoer ein Concert bevor, welches um so freudiger begrüßt werden dürfte, da die eaison morte eine lange Pause auf dem Gebiete der Musik mit sich brachte. Um nun dem mustkliebenden Publikum etwas Näheres mttzutheilen, wollen wir dasselbe mit den einzelnen Mitwtrkenden deS ConcertS bekannt machen und nennen in erster Linie Fräulein Helene Hoffmann, die durch ihre vorzüglich ausgebildete Stimme, die junge Dame ist eine Schülerin der Herren Prof. Jul. Stockhausen und Muflkdtrecior Kniese, schon in Mannheim, Frankfurt, Speter und anderen Städten überraschte und von Seiten der Presse die schmeichelhafteste Anerkennung fand. Ihre Schwester Fräulein Marie Hoffmann ist im Besitze einer wohlklingenden, ausgiebigen Altstimme, welche, unterstützt durch klare und deutliche Aussprache deS Texte«, auf den Hörer stets einen angenehmen Eindruck macht und werden daher auch die Duette, welche den Schluß deS in Aussicht stehenden Concert- bilden sollen, zu ihrer vollsten Geltung kommen, da dieselben von zwei ebenbürtigen Partnerinnen zu Gehör g bracht werden. Für den instrumentalen Theil sind zwei jugendliche begabte Künstler gewonnen, die ebenfalls alle« aufbieten werden, um das Interesse des Auditoriums rege zu erhalten. Herr Edmund Parlow, Sohn des bekannten CapellmeisterS Albert Parlow in Kreuznach hat den Clavierpart übernommen, während Herr Wilhelm Renk, ein fleißiger Schüler Coßmann's durch gediegene Cello-Vorträge erfreuen wird. Wir verfehlen nicht, ganz besonders auf dieses Concert htnzuwetsen und fühlen uns zu der Annahme berechtigt, daß jeder Musikfreund nach so langem Ver- waistsetn des Concertsaales in der Sonnenstraße sehnsüchtig auf einen musikalischen Genuß wartet. Das Concert beginnt um 5 Uhr AbendS. Der Billetoerkauf findet in der Wtlh. Rudolph'schen Musikalienhandlung statt. y. Vermischtes. Heuchelheim, 5. November. Verflossenen Sonntag fand dahier unter lebhafter Betheiligung der ganzen Gemeinde die Einweihung eines neuen Schulhauses statt. Ja langem Zuge gingen die festlich geschmückten Kinder sammt den übrigen Festtheilnehmern (Vertreter der Kreisschulcommtssion, Or!S- und Schulvorstand, Baumeister, Bauhandwerker und Gesangvereine) vom alten Schulhaus vor daS neue, wo zunächst die schwungvolle Wetherede durch den Großh. Kreisschulinspector Herrn Büchner gehalten wurde. Auf diese folgten, abwechselnd mit Gesangsvorträgen der einzelnen Schulk assen und der Gesangvereine, Ansprachen des Herrn Pfarrers B r t e g l e b und deS Lehrers Schneider, sowie die Schlüsselübergabe von dem Baumeister an den Bürgermeister. Das nunmehr eröffnete Schulhaus umsaßt 2 Schulsäle und 2 Lehrerwohnungen- dasselbe ist äußerlich tu sauberen Ktnzenbacher Verblendsteinen aufgeführt, im Innern aber durchgängig den modernen Anforderungen entsprechend und recht zweckmäßig eingerichtet, wobei insbesondere die neuen eisernen Schulbänke mit Klappsitzen asffaflen. Das Schulhaus ist von Herrn ÄreiSingenieur Gnauth erbaut und soll sammt allen Nebenanlagen nicht über 29000 JL kosten; in seiner stattlichen Erscheinung muß dasselbe der ganzen Gemeinde zur Ehre, manch anderer Gemeinde aber »um Vor- hilde dienen. Lauterbach, 30. October. Es ist Niemand so klug, er findet immer noch Einen, der ihm „über" ist. Die Wahrheit dieses Satzes sollte dieser Tage ein in um» liegenden Kreisen bekannter Geschäftsmann erfahren. Derselbe hatte einem Bauer auf Borg eine Kuh verkauft, konnte ober trotz eines obsiegenden UrtheilS gegen benfelbm weber in den Besitz deS Geldes für dieselbe kommen, noch durch Pfändung, da die Kuh das einz'ge Stück Vieh des Käufers, also unpfändbar war, sich dieselbe wieder aneignen. Nun mußte ein schlaues Stückchen helfen. Unter allerlei Manöoern wurde bann bem Bauer eine alte Ziege als Geschenk in bie Hände gespielt und nunmehr staub der Pfänbung ber Kuh nichts mehr tm Wege, wozu denn auch ber Verkäufer unverwetlt schreiten ließ. Aber wer beschreibt sein Erstaunen, al« er nun wieder al8 einriaes Stück Vieh die Kuh oorfaub. Die Ziege hatte man verspeist.' 30 Darmstadt, 3. November. In Anbetracht der traurigen Lage, in ber sich so Manche Lehrerin befindet, die Jahre lang treu und eifrig ihren mühevollen Beruf auS- geüdt hat, ber aber bie zu solchem Wirken nothwenbtge Kraft unb Gesunbheit ganz oder für eine gewisse Zeit verloren ging, haben sich hessische Lehrerinnen und Freunde der Sache, dir ein Herz für bie Arbeit, Sorge unb Mühe bieses StanbeS haben. ent- schlosfen, einen Verein hessischer Lehrerinnen zu gründen, ber vorläufig seinen Sitz in Offenbach hat. Dieser Verein bezweckt, ein Lehrerinnenheim zu schaffen unb auch solchen Lehrerinnen, die e3 bedürft'g sind, an Bade- und Kurorten oortheilhafte Betz ngungen des Aufenthalts zu gewinnen. Ein provisorischer Vorstand hat einstweilen die Statuten dieses Vereins entworfen, um sie einer demnächstigen Generalversammlung BeratHuna vorzulegen. Der Verein roenbet sich an bas Herz ber Eltern unb bie Dankbarkeit Derjenigen, bereu Klnber ein gutes Theil ihrer Erziehung unb Bildung freuen Lehrerinnen verdanken, wie überhaupt an edle Menschenfreunde und bittet sie Wne SBeflrebungen unterstützen, fei es durch außerordentliche Mitgliedschaft, sei eS sonst durch Beiträge, Schenkungen, Stiftungen rc. Mainz, 29. October. Gestern Abend beim Scrutinium fand sich in einer Urne ein Zettel mit folgendem Berschen vor: Da streiten sich die Leut herum, Ob Philipps, Racke, Görz. Ach, wählet doch von Vollmar b’rum, Unb wär's auch nur zum Scherz. Bezahlen müßt Ihr alldiewetlen, Wählt schwarz Ihr oder roth, B«8 Keiner mehr was hat zu theilen Als nur noch trocken Brot. 5Ä' 29. October. In Folge höherer Verfügung sind am vergangenen Samstag verschiedene junge Leute, welche sich der Militärpflicht auf unrechtmäßige WI: Zu entziehen »ewußt batten eingezogen worden. Das gleiche Schicksal ereilte auch den Sohn eines D'oschkenbesttzers welcher nach Marburg in das Bataillon des 80. Regiments eingereiht wurde. Die Verhaftung geschah so überrumpelnd, daß die XÄ ,anben- ,6rc suchen ^Wetten zu außerordentlichen Profeffor ernannt worden war, in Erfüllung einer angemeinen gesellschaftlichen Anstandspflicht, allen Professoren der medicinischcn Facultät und darunter auch bem Geheimrath Dubois-Reymond einen Besuch gemacht. Geheimrath Dubois,Reymond hatte darauf bie Karten oes Professors Schweninger demselben mit bem auf benfdben gemachten Vermerk: „Zurück von Geheimrath Dubois", zurück- gcsch'ckt. Professor Schweninger schickte in Folge dieser ihm angethanenBeleioigungen einen Bekannten zu Geheimrath Dubois, welcher an den letzteren Namens be8 Professors Schweninger zunächst das zwiefache Ersuchen stellte: Erstens den Besuch bes ProftfforS Schweniger zu erwidern, zweitens ihm eine schriftliche Erklärung zu geben, worin Geheimrath DubotS fein Vorgehen bebaute mit dem Htnzusügen, daß ihm die Absicht, den Profissor Schweninger zu beleidigen, fern gelegen habe. Nachdem Geheimrath Duboiß abgelehnt hatte, diesem zwiefachen Ersuchen zu enffprechen, wurde ihm seitens des Beauftragten des Professors Schweninger die Frage gestellt, ob er Genugthuung auf dem in solchen Fällen üblichen Wege zu geben bereit wäre. Auch dies lehnte Geheimrath DubotS ab. Auf die Frage, welche Gründe ihn dazu bewogen, bemerkte er, daß er in seinem Alter unb seiner Stellung keine Veranlassung habe, sich einem Duell auszusetzen. Darauf erklärte ber Beauftragte des Pi ofessors Schweninger Namens desselben, daß Professor Schweninger den Geheimrath Dubois fernerhin nicht mehr als einen Ehrenmann anfeben könne. Witzenhausen, 28. October. Gestern Nachmittag gegen 2 Uhr wurde d!e hiesige Stadt und Umgegend von mehreren starken Gewfttern Überrascht. Eins derselben entlud sich in dem 7 Km. von hier entfernten Dorfe Kleinalmerode. Daselbst schlug der Blitz in den Ktrchthurm, zerstörte total die Ktrchenorgel, nß mehrere Steine aus dem Mauerwerke, zertrümmerte die Fensterscheiben und fuhr tu daS in der Nähe stehende Schulhaus, in welchem gleichzeitig ber Lehrer Valentin Müller Schule hielt. Zum Glück erfolgte nur ein kalter Schlag. Von einem panischen Schrecken ergriffen,, eilten bte Schulkinder theilweift zur Stubenthür und theilweffe zu den Fenstern hinaus auf bte Straße. Der Lehrer Valentin Müller stand aber ba, wie vom Blitze getroffen unb meinte bte bitterlichsten Thränen. Hat ber Lehrer nicht baS Recht, insofern ein Gewitter im Anzuge ist, die Schulkinber sofort nach Hause zu schicken? Oder: Warum wird nicht dafür gesorgt, daß auf den Schulhäusern Blitzableiter angebracht werden? Was für ein Jammergeschrei hatte eS geben sollen, wenn der Blitz zwischen die 80—120 Schulkinder gefahren wäre? (0. Z) — AuS Minden, 31. October, schreibt man der „Wes-Ztg": „Vergangene Nacht ist ein doppelt verschlossener Raum auf der benachbarten Eisenstelnz-che „Victoria" unter Aufwendung großer Gewalt erbrochen unb ein daselbst lagerndes Quantum Dynamitpatronen tm Gesarnmtgewtcht von 95 Pfund gestohlen worden. Begreiflicherweise erregt das manche Gcmüther nicht wenig. Die Sicherheitsbehörden haben sofort nach erstatteter Anzeige die sorgfältigsten Recherchen nach den Dieben und dem Dynamit angestellt, biS heute Abend ober weder die Ersteren entdeckt, noch den Verbleist des gefährlichen Sprengmaterials ermittelt. Die Nachforschungen werden aufS Eifrigste fortgesetzt." — Auf eine sehr speculative Idee ist ein im Osten Berlins wohnender Restaurateur gekommen. Derselbe zeigt fett einiger Zeit seinen Gästen durch ein Plakat an, daß sie bei Entnahme von Speisen und Getränken gratis rafirt werden. Die Folge hiervon ist, daß jenes Lokal schon in den Morgenstunden von Gästen, welche sich ihres überflüssigen Bartwuchses entledigen wollen, stark besucht wird, unb bte Kellner, sämmtlich gelernte Barbiere, vollauf zu thun haben. Da es nicht möglich ist, sofort ben Wünschen aller biefer Gäste gerecht zu werden, so sieht sich bie Mehrzahl derselben veranlaßt, beim Glase Bier zu warten, bis bte Reihe an sie kommt. Weimar, 1. November. (Behördliches Einschreiten gegen die Trunksucht.? Der Gemeindevorstand in Weimar hat folgende, für die Bewegung gegen die Trunksucht wichtige Verordnung vom 12. Juni erlassen: »In der Anlage überreiche ich Ihnen ein Verzetchniß derjenigen hier wohnhaften Personen, welche in Folge deS übermäßigen Genusses von Branntwein in ihren Er- werbsveryältntssen zurückgekommen sind, den Alimentationsverpflichtungen ihren Angehörigen gegenüber in ungenügender Weise Nachkommen unb in angetrunkenem Zustanbe wiederholt polizeiliches Einschreiten verursacht haben. Das Verabreichen von Branntwein an diese Personen wird Ihnen hiermit untersagt und dabet ausdrücklich bemerkt, daß tm ZuwiberhandlungSsalle auf Grund des § 53 der Gewerbe-Ordnung die Zurückziehung »er zum Ausschank bezüglich zum Kleinhandel von Spirituosen erteilten Concession bei dem Großh. Herrn Bezirksdirector beantragt werden wird, da in bem Verabreichen von Branntwein an derartige Schnaps- trinker eine Förderung der Bölleret erblickt werden muß " Der Verordnung ist ein Verzetchniß derjenigen Personen, welche in Folge des übermäßigen Genusses von Branntwein in ihren Erwerbsoerhältnissen zurückgekommen sind, nach Namen, Stand unb Wohnung betgefügt. Aus Bayern, 30. October. Am 28. b. Mt8. stieß, wie aus Traunstein ge- melbet wirb, der Königl. Förster von Höglwerth tn der Nähe der „Stisseralm" auf den als gefährlichen Wilderer bekannten Dtenstknecht Stützinger von Anger. Da der Wilderer sofort das Gewehr auf den Förster anlegte, so that Letzterer ein Gleiches feuerte und schoß seinen Gegner tobt. — In ber Schweiz ist ein Gesetz über Weinfabrikatton in Kraft getreten. Die Lokale, in denen die Wetnschmtereret geübt wird, müssen künftig ein Schild mit der Aufschrift: „Wctnfabrik" tragen. Sie stehen unter staatlicher Aussicht und zahlen für jedes Liter Kunstwein eine Steuer von 2 Centimes. Im Handel müffen alle Fässer, Flaschen unb Verkausslokale mit ber Bezeichnung „Fadnc.rter Wein" versehen werden. Aus ber Pfalz, 30. October. In Lanbau fanb vorgestern Abend ein Pistolenbuell zwischen bem Premierlteutenant Deckelmann vom 18 Infanterieregiment und bem dortigen Arzt Dr. Stöpel statt. Beim ersten Kugelwechsel blieb der Oifizier tobt auf bem Platze. Ein am Abend vorher ftattgehabter Streit beim Kartenspiel wird al- bte Ursache bes Kampfes bezeichnet. Kiel, 29. October. Die „Undine" ist vollständig wrack. DaS Rettungswerk bauerte 6 Stunden und war beschwerlich, ba der Vorstrand überflutet war. Die Corvette „Hansa" soll morgen zur Hülseletstung abdampfen. Kiel, 30. October. Heber bte Strandung ber Brigg „Unbinr" entnehmen wir bem Privatschretben eines dänischen Beamten, welcher als Augenzeuge auf der Strand- ungSstelle zugegen war, folgende Einzelnheitcn: „Am Montag gegen Mittag gewahrte man vorn Strande aus eine große Brigg, die sich augenblicklich tn höchster Noth befand. Das Schiff manööertrte mit großer Geschicklichkeit, der Versuch aber, von den südlich von Agger befindlichen Riffm abzukommen und nach Norden abzuhalten, um freie See zu gewinnen, scheiterte; der au8 Südwest rasende Oikan und haushohe Sturzwellen beschleunigten die Katastrophe. Nachdem die Masten gekappt, war der Rumpf ein Spiel ber Wrllen unb wurde gegen 6 Uhr auf Strand geworfen. Die Rettungsmannschaften fanden sich kurz daraus mit dem RettungSapvarat am Strande ein unb begannen ihr beschwerliches RettungSwerk. Die erste Rakete verfehlte ihr Ziel, mit der zweiten Rakete aber wurde das Rettungssetl an Bord gebracht. Es dauerte mdeß stundenlang, ehe die Rettungsleine am Bord befestigt wurde; die Schiffbrüchigen sagten später aus, man habe das Seil bet ber herrschenden Dunkelheit erst gegen Mitternacht entdeckt. AIS die Rettung Morgens 7 Uhr beendet, erboten sich einige Fuhrwerksbesitzer, bte Schiffbrüchigen nach dem 6 Meilen entfernten Lenwig zu bringen. Capitän CochinS aber bestand darauf, daß die Besatzung in Agger bleiben sollte. Könne sie nicht in den Fischerbütten untergebracht werden so müsse sie auf freiem F Ide compiren." So weit unser dänifchrr Gewährsmann. Ein Theil der Besatzung der „Undine" rst heute hier etngetroffen, bie übrige Besatzung ist für Bergungsarbeiten in Vrstervig zurückgeblieben. Die Corvftie „Hansa" ging heute von hier nach der Strandungsstelle ab.. Die „Undine" ist vollständiges Wrack, doch können vielleicht noch Geschütze, Munition unb Inventar geborgen werden. Moskau, 29. October. Die Papiere, welche bei den wegen ber Studenten- Unruhen verhafteten Personen öorgefunben wurden, deuten auf eine systematische Organisation der Krawalle. Auch an anderen Universitäten, besonders in Kasan und Petersburg, sollten solche Krawalle infeenirt werden. Die eigentlichen Letter derselben sind nicht Studenten. — Die Herstellung von Häusern, fertig zum Zusawmensetzen, hat in den 93er» einigten Staaten großen Aufschwung erfahren durch maffenhafte Bestellungen au8 Brasilien und Argentinien. In ber neugegrünbeten Stadt La Plata in Argentinien sollen allein 1500 solcher in den Vereinigten Staaten gefertigter Häuser stehen. — sEifenblechgeschirre zu reinigen.] Ist ein Gefäß von Eisenblech lange auf bem Feuer gebraucht, so verwandelt sich seine weiße Farbe in eine schwarze. Zur Reinigung deffelben gibt die „Fdgr." folgende Vorschrift: Man mische Holzasche mit gewöhnlichem Del, so daß eS eine Art Brei bildet. Mit diesem bedeckt man nun. FÄtz ?Peö8be8S6£un6tn ? beg lr° S zugL^ors ä®wä “' ob “ a $« feite« ?8te. M' Wiuun, ,bW 6‘»o?en'? 1,b|’te ,t8®i»eninj1[®l'ne'n 8 *** ?hg Straft U§la,hutbt b!e ntro ? S ^felbtn )t tn baa in Ktne aus SÄS r-L°s £.S«: Äfes ef-fth K. 0'ä) ÄÄ sFä ? 5Äen ^bkn sofort d n Dieben und dem ^^'Mbrn Verbleib >gen werden aufSWigstr Lohnender Restaurateur 4 ein Plakat an. daß sie Dle Folae bL ' °* iich ihres üben die Kellner, sömmtlich bist, sofort den Wünschen johl derselben veranlaßt, i gegen die Trunksucht.) Mg gegen bte Trunksucht erjevigen hier wohnhaften Branntwein In ihren Er- >erpfltchtungen ihren An- und tn angetrunkenew i. en wirb Zhnen hiermit inblimgSfoße auf &runb SManl beKltch jum Herrn Bejirksdirector i an derartige EchuaM i, welche In 'tzvtgr deS , wie auS Traunstein ge- Lhr der »Sttfferalm* aus get von Anger. Da der tzat Letzterer ein Gleiches, : in Kraft getreten. Die tvsttg ein Schild mit btt cher Aussicht und Me° Im Handel müsien alle flbnc.(tcr W versehen zeftern Abend ein Pistols nfaotirteregtmevtunddim -lieb der Oisijier tc>dö Kartenspiel wirb oll die ,i. BUSetiungiwt „hü6«fW »«'■ ®’ ilnbtni* entneStnete * .S auf ler Sir* Ml tag gewahrte fl pf’ÄBJoÄ de- kllch inhv^ 7onden •«;wss V*«Ä eworftn- * b e(n und « ÄS* "*ÄS -LAU h,r ®hibf< -HS llt4!" , «$«* E- daß Gefäß nnb reibt cS sodann mit einem wollenen Lappen ab. Es wird hierdurch wie neu Sollte die schwarze Farbe nicht sogleich verschwinden, so wiederhole man dieses Verfohren. — PasteurS Arbeiten zur Bekämpfung der Tollwuth waren bekanntlich einer Commission unterbreitet worben, um Ihren Werth zu prüfen. Der Bericht dieser Commission ift nunmehr mröffentllckt worden. Pasteur hatte tiefer Commission 23 Hunde überliefert, welche alle erst mit dem Wathgtft und danach erst mit der Schutzlymphe geimpft waren. Unter diesen 23 Hunden, welche alle von Pasteur als echte Rassehunde bezeichnet waren, bekum keiner die Tollwuth. auch nicht tn Folge von Bissen von tollen Hunden. Die letzteren, welche nicht geimpft waren, erlagen jedoch sämmtlich dieser Krankheit. Es scheint daher, daß Pasteur in seinem Impfstoff die Weit m*t einer großen Entdeckung beschenkt hat. — sVacante Stellen für Mllitüranwarter im Bereiche deS 11. Armee-Corps) StationSo't wird bet der Einberufung bestimmt, Kgl Elsenbahnbetriebsamt Altena, 2 Telegraphenaspiranten, anfänglich j; 75