jungen, lrtiy?t,eni »&S93- ZtzM ^Mz- “"Jft'Tii te Anzeigen. Oftr Q ebe-Looses lwiderr. 25. Septbr.g ie i. W. von 9600 «XX — versendet die Gene- t 4624 ( kelmann, Worms, q le Looseverkäujer. g taooocfflpooo mstadter Haus wird em hrlicher Junge al* ________- Ehr. WallenM^ Ihn« Ex-mpl-« SS und 15? de» Ume'g-k"«'"^ Spedition rJ®d Wer BH,;, T ! Nähere Aus- vr Bindewald, Mnkfurterstraße 36 m. ..einen einzelnen lur«in.geW°ch.n re Wohnung von ÖP?2 Skhenden E Frühstück, ge- bietungenbesorgt ^on ds. Bl. unter .00. nnliche ordentliche Laus- gesucht. t 7, im zweiten Stock. ensuchende jeden Be- chneü Reuter'-Bureau __________5059- her Hund zugelausen. . Lrstattuntz der Inserat- I »S Sen> (Hotel Lenz). । icum "in'/i reiü«8 M ■ 178. Samstag den 2. August 1881 Gießener Anzeiger Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen. Bureaur Schulstraße 7. Erscheint tLglich mit Ausnahme des MontagS. PreiS vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf. Politische Ueberficht. Giepen, 1. August. Die Nachkur unseres Kaisers in Bad Gastein neigt stch ihrem Ende zu, denn schon kommenden Dienstag verläßt der Kaiser den salzburgischen Badeort, um am nächsten Tage mit dem österreichischen Herrscher die Zusammenkunft in Ischl zu haben, von wo aus am Donnerstag biß Rückreise direct nach Babelsberg erfolgt. Die Witterung ist in letzter Zeit auch in Gastein nicht besonders angenehm gewesen, der Himmel zeigte stch meist bewölkt und die Spitzen der umliegenden Berge waren und sind noch mit Schnee bedeckt. Die ungünstigen Temperatur-Verhältnisse haben indessen auf den Fortgang der Kur Kaiser Wilhelms in keiner Weise störend eingewirkt und wenn auch der greise Monarch seine täglichen Promenaden in Folge der regnerischen Witterung einschränken mußte, so wird im Uebrigen sein Gesammtbefinden doch als ein fort» geletzt vortreffliches bezeichnet. Die Einwirkungen der politischen „saison morte machen sich bei uns fortgesetzt geltend und sind es fast nur Themata untergeordneter Bedeutung, welche der Preffe das Material zu den Betrachtungen über die innere Lage liefern. Daneben figurirt in der Presse wieder das übliche Partei- geMk, welches, wie immer, so auch diesmal die allmälig lebhafter werdende Bewegung anläßlich der Reichötagswahlen im nächsten Herbste mit sich bringt. — Aussehen erregen die Ausweisungen russischer Staatsangehöriger aus Berlin, von denen Personen jeglichen Standes betroffen werden. Die bctr. Personen sollen der Beziehungen zu nihilistischen Kreisen verdächtig sein und erfolgen die Ausweisungen derselben seit cen Warschauer Entdeckungen. Das sehr summarische Verfahren der Berliner Polizeibehörde findet indessen in weiten Kreisen fast allgemeine Mißbilligung und wird jener der Vorwurf gemacht, daß sie bei ihrem Vorgehen mehr als einmal den Boden des Rechtsstaates verlassen habe. Der bekannte Artikel des Pariser „Figaro", in welchem das genannte Blatt einer Allianz zwischen Deutschland und Frankreich mit aller Entschiedenheit bas Wort redet, findet in der deutschen Presse nur sehr bedingte Zustimmung. Die „Köln. Ztg." schreibt hierüber: „....Die Idee eines deutsch-französischen Bündnisses ist uns im höchsten Grade sympathisch, aber wir glauben nicht an ihre Verwirklichung, weil Frankreich zu sehr gegen Deutschland verhetzt ist und weil selbstische Sonder-Interessen sich zu mächtig einer Versöh- nung entgegenstellen. Wir haben gern auf die Ausführungen des „Figaro" geantwortet, damit denjenigen Franzosen, die sich ohne Voreingenommenheit über die in Deutschland herrschenden Anschauungen unterrichten wollen, hierzu die Gelegenheit geboten werde. Wir glauben aber voraussehen zu können, daß die recht vielsagende Antwort der meisten französischen Blätter in — Schweigen und Verschweigen bestehen würde. Denn jenen schon erwähnten Sonder- Interessen liegt Alles daran, daß das französische Volk über die wirkliche Ge- sinnung Deutschlands in Unwissenheit bleibe." Jedenfalls ist die heutige Situation noch lange nicht darnach angethan, eine freundschaftliche Annäherung zwischen der deutschen und der französischen Nation zu gestatten und man thut daher in Deutschland gut, allen derartigen Anregungen, wie sie „Figaro" in seinem Artikel giebt, mit einer gewissen Reserve zu begegnen. • Die lebhafte Bewegung, welche die Landtagswahlen in Mähren und Nieder-Oesterreich in das politische Leben des österreichischen Kaiserstaates, wenigstens, was seine westliche Hälfte anbelangt, gebracht hatten, ist wieder eingeschlummert. Sie wird wohl erst von Neuem aufwachen, wenn auch die Wühler der übrigen Kronländer, deren Landtage aufgelöst worden sind, voran Ober-Oesterreich, zu den Urnen schreiten. Bis dahin dürfte in den Angelegen- ‘ heilen Cisleithaniens Ruhe herrschen, zumal durch den jetzt erfolgten Schluß des mährischen Landtages auch die vielbesprochene Affaire des Statthalters von Mähren, Grafen Schönborn, einstweilen vertagt worden ist. Die Verfasfungs-Reoifions-Frage in Frankreich, welche fast zu einer Ministerkrisis zu führen drohte, steht jetzt in Folge der Nachgiebigkeit der Deputirtenkammer vor einem befriedigenden Abschlüsse. Die beiden ausschlaggebenden großen Gruppen der französischen Deputirtenkammer, die demokratische und die republikanische Union, hielten am Dienstag eine Versamm- lung ab, welcher auch Ministerpräsident Ferry beiwohnte. Derselbe machte Mittheilungen Über ven Stand der Revisions-Angelegenheit int Senat und ersuchte zugleich um Darlegung der Ansichten der Majorität betreffs der Revision des Artikels 8 der Verfassung, um den es sich hauptsächlich handelt. Die Versammlung zeigte sich nun geneigt, von diesem Artikel ganz abzusehen, wünschte aber ihren Entschluß nicht eher kundzugeben, bis ein formelles Votum des Senats vorliege. Letzteres ist nun noch an demselben Tage erfolgt; mit 165 gegen 111 Stimmen hat der Senat den Revisions-Gesetzentwurf im Ganzen angenommen, nachdem vorher die Revision des Artikels 8 von ihm abgelehnt worden war. In parlamentarischen Kreisen ist man der Meinung, daß nunmehr die Kammer die Vorlage in der Fassung des Senats acceptiren und daß am nächsten Montag der aus den Delegirten beider Häuser bestehende Congreß zu- fanimentreten werde, um Über die Durchführung der Revision weiter zu berathen. — Die französische Regierung sieht sich jetzt veranlaßt, die Verschleppung der Cholera auch nach Arles und Aix zuzugeben, da auch aus beiden letzten Städten nunmehr officiell von Cholera-Todesfällen berichtet wird. Tagtäglich sieht man der Entscheidung über das Schicksal bet Londoner Conferenz entgegen, ohne daß dieselbe bis zur Stunde erfolgt wäre. Geheimmßvoll hatte b«r englische Premier im Unterhaufe Mittheilung von einem wichtigen Punkte gemacht, der in der Montagssitzung der Conferenz zur Erörterung gelangt fei, über welchen aber die Conferenz-Bevollmächtigten erst noch die Entschließungen ihrer Regierungen hätten einholen müssen. Bis jetzt scheinen aber diese Entschließungen noch nicht in London eingetroffen zu sein und leider ist es auch nicht bekannt, auf welchen „wichtigen Punkt" sich dieselben beziehen sollen. Uebrigens ist aus bet erwähnten Conserenzsitzung eine bemerkenswerthe Episode nachzutragen. Der deutsche Botschafter hatte den Antrag gestellt, die Reform des egylischen SanitätSwefens mit in den Bereich der Diskussion zu ziehen, was aber der Vorsitzende, Lord Granville, mit dem Hinweis darauf, daß die Conferenz nur zur Berathung des Liquidations-Gefetzes einberufen fei, ablehnte. Die übrigen Botschafter billigten die Anschauung Gran- ville'S, wobei sie erklärten, sie würden im Falle einer Diskussion den deutschen Antrag unterstützt haben. Der Vertreter Deutschlands constatirte hierauf, daß er die sanitäre Frage angeregt, der Präsident aber die Diskussion nicht gestattet habe. c _ c, r Die Mittheilungen englischer Blätter, daß tue Franzosen bei dem Wiederbeginn der Operationen gegen die Ho was auf Madagaskar eine Schlappe erlitten Haden fallen, wird jetzt auf dem Wege über Paris mit dem Bemerken bementirt, baß die französischen Truppen den Angriff auf die HowaS überhaupt noch nicht begonnen hätten. Die Vülletins vom fudanefifchen JnsurreetionS-Schau- platze sind in letzter Zeit recht spärlich geworden. Aus dieser Woche liegt indessen eine Nachricht vor, welcher, wenn sie sich bestätigen sollte, eine gewisse Bedeutung nicht abzusprechen wäre. Osman Digma, der bekannte kühne Rebellenführer im Ostsudan, soll nämlich am 18. Juli von einem Angehörigen des Bischari-Stammes ermordet worden fein. Vorläufig circulirt diese Nachricht in Ober-Egypten noch als ein unverbürgtes Gerücht. Darmstadt, 29. Juli. Die Wahl dir Abgeordneten durch die Wahlmänner findet im ganzen Lande am 5. August statt. Der neue Landtag wird vermuthlich im Dctober zum erstenmale jufammentreten. — Den Steuerbehörden ist amtlich ein Erkenntniß des Reichsgerichts mit- getheilt worden, wonach durch Zusetzen von Zuckerstoff zu bereits abgegebenem Bier beim Abfüllen auf Flaschen eine Bransteuer-Desraudation be- gangen wird. — Die Centralstelle für Gewerbe wird sich demnächst wieder mit der bereits früher angeregten Errichtung eines Unterrichtskursus für Heranbildung tüchtiger Dampskeffel-Heizer, für welche immer mehr Nachfrage hervortritt, zu beschäftigen haben. Darmstadt, 28. Juli. Fortsetzung des Grobherzoglichen Regierungsblattes Nr. 15, das Gesetz, die gleichmäßige Besteuerung der Gewerbe betr. Art- 12. In dem diesem Gesetze beigesügten Verzeichniß (Gewerbsteuertarif) ist jedem Gewerbe seine Klasse angewiesen und zugleich die Norm für den verhaltattz- mäßtgen oZu^satz angegebe^ew^r^e vorkommen, welcbeS nicht in diesem Verzeichniß aufgeführt ist, so ist das Finanzministerium befugt, die Einschaltung desselben nach Analogie ähnlicher Gewerbe vorzunehmen. Auch ist dasselbe befugt nöthig scheinende Ver- kesierungen mit der Tarifirung der Gewerbe vorzunehmen, welche dann ebenso, wie die Einschaltungen, der nächsten Ständeoersammlung vorgelcgt werden sollen. Art. 13. Der verhältnißmaßige Zusatz nach der Anzahl der Gehülfen wird nach folgenden d^as^Gewrrbe in Gemäßheit des Tarifs den Zusatz allein nach der Anzahl der Gehülfen erhält, oder wenn es hausirend betrieben wird, so wird für jeden G-Hülfen die Hälfte des fixen Steuerkapitals zugesetzt. b. Wenn das Gewerbe nach dem Tarif den Zusatz nach Der Anzahl der Gehülfen neben dem Zusatz nach dem Miethwerth de«. Gewnblocals n und weder Haustrend betrieben wird noch äu den unter o. begr^enenGe- werb-n gehört, so besteht der Zusatz für jeden Gehülfen in einem Drittel des fi£,®efl™anbd8‘ainb Wirihschafisgewerben werden hierbei als Gehülsen die GeschSslssührer, Buchhalter, Handlungsdiener, Handelsreisenden, Compiotristm, Ladendiener und Ladenmidchen, Verwalter, Kellermeister, Kellner und Kellnerinnen u. s. w. angesehen, und kommen Pttsonen, die in solchen Gewerben nur untergeordnete Arbeiten verrichten, nicht in Ansatz. c. Bei einet Reih- von Gewerben (Sabriken, Berg- und Hüttenwerken und der- gleichen), welche den verhSltnitzmSßigeu Zusatz zugleich nach dem Mielhwerih des Gewerblocals und nach der Anzahl der Gehülfen erhalten, besteht der letztere nicht in einer Quote des fixen Steuerkapitals, sondernl es wird zwischen Gehülien höherer und niederer Kategorie unterschieden und ist bei den einzelnen betreffenden Gewerben in dem Taris angegeben welchei Zu atz- kavital sür jeden Gehülsen der einen oder andern Kategorie in Anwendung zu bringen ist. Bei der Bestimmung des ZusatzkapllalS für die Gehülsen der niederen Kategorie im Tarif ist auch aus die Qualität der Arbeiter die in den betreffenden Gewerben beschäftigt zu werden pflegen, Rücksicht ^^Hterbei'werden als Gehülfen der ersten Kategorie bfe Geschäfts- oder WeEührer, Buchhalter, Comptoiristen, Verwalter, Geschäftsreisenden u.> dgl., ols Gehülfen der zweiten Kategorie alle andere in dem Gewerbe beschäftigten Die mst Negulstung^der Gewerbsteuer betraute Commission (Art. 2^ ist befugt, in denjenigen Fällen, in welchen der tarifmäßige Zusatz eine unverhaltnißmäßige Belastung herbetführen würde, eine Ermäßigung des erwähnten tarifmäßigen Zusatzes biS zur Hälfte eintreten zu lasten. Art. 14. Die Hülfe der Ehefrau des Gewerbtreibenden wlrd in allen Fallen außer Acht gelassen, ausgenommen bei dem ^u^renden GewerbsdetUeb. Levrlinge, welche noch nicht zwei Jahre in der yre Myen werwen m Regel als Gehülsen nicht angerechnet. Bei den Gehülfen derniederenKa g in den im Artikel 13 unter c. erwähnten G-werbeu werden st» redoch mit in S gebracht. 1 Prag, 31. Juli. Die Sitzungen des Landeskultur-Nathes wurden heute von dem Fürsten Karl Schwarzenberg mit einer Ansprache eröffnet, in welcher derselbe Die Aufgabe des Landeskultur-Rathes darlegte und gleichzeitig die Roth- wendigkeit eines innigen Zusammenhanges mit den einzelnen landwirthschaftlichen Vereinigungen, sowie des gegenseitigen Vertrauens und der Einigkeit betonte. Hieraus wurde die Austrittserklärung von 26 deutschen Delegirten verlesen. Der Präsident wies dieselbe als sachlich unbegründet zurück, worauf die Versammlung blustilmnig zur Togesordnung überging. Das Ansuchen des deutschen Böhmer- wald-Bundes um Vertretung im Landeskultur-Rathe wurde genehmigt. Brüssel, 31. Juli. Der Gemeinberath der Stadt Brüssel hat heute gegen den vom neuen Ministerium vorgelegten Gesetzentwurf über den öffent- lichen Unterricht einen Protest beschlossen; der Beschluß erfolgte mittelst Acclamatwn. Paris, 31. Juli. Von gestern Abend bis heute Vormittag 10 Uhr starben in Toulon 3, in Marseille 6 Personen an der Cholera. 3kL Juli. Das Reuter'sche Bureau hört, die Verhandlungen der Con- rerenz patten tn den letzten Tagen eine Wendung genommen, die eine befriedigende n/LElung der egypttschrn Finanzirage erwarten lteße. Am Montag sei ein die englischen Anträge und den französischen Gesetzentwurf vermittelnder Vorschlag in der Konferenz eingebracht und hierauf den Regierungen der Großmächte rnstgetheilt worden .Coaferenzbevollmächttgten hätten bereits gestern Jnftructwnen erhalten, F?"st .®rÖebn,6 erhoffen ließen. Bet dem neuen vermittelnden Vorschlag Emlbrble °°cg-schl°g°n°R-»-lung trage S),e4fn auswärtigen Blättern verbreitete Nachricht von dem a k V Sri .Celera in Turin wird von der „Agenzia Stefant" für durchaus untre, gründet erklärt. Im Uebrtgen kommt es auf das Alter und Geschlecht der Gehülfen nicht an, ebensowenig darauf, ob und welchen Lohn sie empfangen. Bet Wtttwen wird der erste Gehülfe, durch welchen das Geschäft deS verstorbenen Ehemanns fortgeführt wird, nicht ausgerechnet. Personen, die selbstständig zur Gewerbsteuer zugezogen sind, werden, wenn sie mit Arbeiten ihres Gewerbes für größere Unternehmer oder Fabrikanten beschäftigt werden, bet der Berechnung des für letztere zu bildenden verhältntßmäßtgen Zusatzes nicht berücksichtigt. In Bezug auf die Klassenetnrtchtung, wo diese nach dem Tarif von der Anzahl der Gehülfen abhängt, werden jedoch solche Personen mit In Rechnung gebracht. Wenn nach dem Tarif dasselbe Gewerbe in verschiedene Klassen eingereiht ist, je nachdem es mit oder ohne Gehülfen betrieben wird, so ist in der Klasse für den Betrieb mit Gehülfen bet dem verhältntßmäßtgen Zusatz ein Gehülfe außer Ansatz zu lassen, insofern nicht bet dem nach Art. 19 zu behandelnden Betrieb mehrere Gewerbe die Anwendung des fixen Steuerkapttals dieser oder einer höheren Klasse schon durch ein anderes Gewerbe bedingt wird. w w Art. 15 Bet denjenigen Gewerben, welche ihrer Natur nach nicht daS ganze Jahr hindurch betrieben werden können, und bet welchen daher die Anzahl der Ge- hülfen periodisch wechselt, ist dieser Umstand bereits tn dem Gewerbsteuertarif berücksichtigt, und eS wird daher hier der verhältnißmaßige Zusatz für die Gehülfen nach derjenigen Anzahl derselben gebildet, welche der Gewerbtreidcnde während des Zeitraums der Ausübung seines Gewerbes im Mittel zu beschäftigen pflegt. Bet solchen Gewerben dagegen, die zwar das ganz- Jahr hindurch betrteben werden können, bet welchem aber tn Beziehung auf einzelne Gewerbsteuerpfltchttae dennoch die Anzahl der Gehülfen tm Laufe des Jahre« wechselnd ist, wird der verhält- ntßmäßtge Zusatz für die Gehülfen nach derjenigen Anzahl derselben berechnet, welche der Gewerdtretbende im Mittel für den Zeitraum des ganzen JahreS beschäftigt ™ n .Art. 16. Wo tn einzelnen Gewerbsanftalten für Arbeiten, welche in andern Anstalten desselben GewerbS durch Menschenhände verrichtet werden, Maschinen ange- wendet sind, wird die Anzahl der dadurch ersetzten menschlichen Arbeitskräfte nach billigem Ausschlag ausgemittelt und der Anzahl der Gehülfen zugerechnet Art. 17. Der verhältnißwäßtge Zusatz nach dem Miethwerth deS GewerblocalS besteht tn der Regel tn dem ganzen Miethwerth jämmtlicher Gewerbslocale. Ausnahmen finden nur statt, wo tn dem Gewerbsteuertarif ausdrücklich etwa« anders bestimmt ist, sowie bei den im Tarif aufgeführten Handwerksgewerben mit Laden oder Niederlagen, bet welchen der Miethwerth der Werkstätte nicht tn Ansatz kommt. Bei Ausmittlung der Miethwerthe dienen die Jmmobtttarsteuerkapitalten des Katasters als Anhaltspunkte. Die mit Regulirung der Gewerbsteuer betraute Commission (Art. 27) ist befugt, !",?Äentgen Fällen, in welchen der tarifmäßige Zusatz M Mtethwerths eine unver- haltntßmäßige Belastung herbeiführen würde, eine Ermäßigung desselben, jedoch nur bis zur Hälfte, eintreten zu lassen. Art. 18. Betreibt Jemand gleichartige oder verschiedenartige Gewerbe tn mehreren ganz abgesonderten Gewerbslocalen, so tst für jeden solchen Gewerböbetrteb ein besonderes Patent zu lösen und jeder besonders zu besteuern. 19. Betreibt Jemand verschiedene Gewerbe, ohne ganz abgesonderte Ge- werbSloeale dafür zu besitzen, so ist ihm als fixe« Sttuuknp tat nur das höchste der betreffenden Gewerbe in Ansatz zu bringen, dec verhältntßmäßtge Zusatz aber für jedes Gewerbe nach der dafür vorgeschrtebenen Norm zu berechnen, wobei jedoch Gehülfen w b,e iür mehrere Gewerbe v rwendet werden, nur einmal nach der den höchsten Ansatz bedingten Norm in Betracht kommen. Für bte verschiedenen Ge- mem tftjn diesem Fall nur ein Patent erforderlich, in welchem die einzelnen Gewerbe namentlich aufgeführt sein müssen. Wenn jedoch Jemand ein Hausirgewerbe neben andern Gewerben betreibt, so ist er zwar hinsichtlich des Struelkapitalsansatzes nach den vorstehenden allgemeinen Grundsätzen zu behandeln, muß aber für das Hausirgewerbe em besonderes Patent bkptzen. Art. 20. Wenn mehrere Genossen an der Administration eines der Gewerbsteuer unterliegenden Geschäfts thatigen Antheil nehmen, so wird nur ein Patent unter der ^010 bet Societät gelöst unb bas Geschäft nur im Ganzen zur Steuer angezogen. _, Die einzelnen Theilhaber werden in dem Pot-nt namentlich ausgeführt. Ab- eSÄ (K)8 Sn. bie t,n,ilnen TH-UH°b-r des Geschäfts gegen d,e rATE Dei der Berechnung deS verhältnißmäßigen Zusatzes nach der Anzahl der Ge- hülfen wird die Anzahl der tätigen Theilhaber deS Geschäfts, weniger einen, den übrigen Gehülfen zugezählt. ' , Art. 21. Die Gewerbsteuer wird von allen im Lande angesessenen Grwerb- tretbenben zweimonatlichen Raten bezahlt, soweit nicht tm Art. 22 für einzelne Fälle eine anbere Bestimmung getroffen ist. 8 u o rv ?ic Stempelgebühr (Art. 3) für bas Patent, welches für Gewerbe, die tm Laufe des Jahres angefangen werdm, bei der Bürgermeisterei, außerdem aber zu Anfang des ? d" betreffenden Districts-Einnehmerei in Empfang zu nehmen ist, wird bei dessen Einhändigung auf einmal entrichtet. ,.Ä 22. Inländer, die tm Laufe des Jahres ein Gewerbe neu anfangen, sind b ?L*"-^nde desselben Jahres von der Gewerbsteuer frei und haben nur die Stemvel- gebühr für das Patent zu zahlen. y 1 , ...Wer aber im Laufe des JahreS ein Gewerbe wieder ansängt, nachdem er dasselbe bereits im vorhergegangenen Jahre betrieben unb niebergelegt hat, muß bie Gewerb- steuer für daS ganze Jahr, und zwar auf einmal, entrichten, ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Gewerbbetriebtz. r n c v ^ef8lCme? ^t Derjenige, welcher ein Gewerbe betreibt, ohne mit dem dazu erforderlichen Patent versehen zu fein, außer der dafür verwirkten Strafe die Gewerb- benienfgen Fällen, in welchen gesetzliche Steuerpflicht für das betreffende Jahr besteht, auf einmal zu entrichten - Wenn Derjenige.welcher ein Gewerbe tm Laufe des Jahres anfängt, ober ein r*tokxrbc ^treibt, bereits für andere Gewerbe patentisirt ist, so beziehen sich die vorstehenden Bestimmungen nur auf den Mehrbetrag der Gewerbsteuer, welchen daS neu begonnene oder unbefugt betriebene Gewerbe nach den Vorschriften dieses Gesetzes begründet. IW ' " (Fortsetzung folgt ) Telegraphisch- Depeschen. Bad Gastein, 31. Juli. Gestern Abend fand bei Sr. Maj dem Kaiser eme Theegesellschaft statt, zu welcher auch der Erzherzog Albrecht von Oesterreich erschienen war. Heute Vormittag machte Se. Majestät eine Vro- menade und stattete der Gräfin Lamberg einen Besuch ab. Zur kaiserlichen ^er ^att^alter Graf Thun Einladung erhallen. — Der Erzherzog Albrecht ist heute früh abgereist. d d°9 Berlin, 31. Juli. Der „Reichs-Anz." publicirt das Actienqesetz und die Ernennung ves Geh. Oberregierungsraths von den Brinken und des Professors Schwennmqer zu außerordentlichen Mitgliedern des Reichsgesundheitsamts '^ordd. Allg Ztg." sagt über den Verein zur Wahrung der wlrthschaftlichen Interessen des Handels und Gewerbes, daß sie nur mit Befrie- mgung anerkennen könne, wenn endlich von den hervorragendsten Vertretern des Kaufmannsstandes ein Anfang gemacht werde, das tobte Gebiet der Politik ru bareres" einzutrtten." für fcie wirtschaftlichen Interessen frucht- Straßburg, 31. Juli. Der Statthalter GFM. v. Manteuffel ist heute hier, wieder eingetroffen. n ' 3,u^. Der „Polit. Corresp." zufolge werden sich der Kronprinz und die Kronprinzessin von Oesterreich Ende September von Wien aus zu emem Besuche des.Königs und der Königin von Rumänien nach Sinaia be- $ß Rückfahrt von dort beabsichtigen die kronprinzlichen Herrschaften nach Der Krondomane Gorgeny zu gehen, um der Bärenjagd beizuwohnen Lokal eS. ßanMagfi^bgeorbneter für bie Stadt Gießen ist in der geper . Abenb stattgefundenen Wahlmünner-Versammlung Herr Rechtsanwalt ^hk-It°n sich°d-r Wttmm'i.ng. 22 8e0'n 8 6t,mmen' ■3n,ei W°hlwS°n-r beffen°t.Ä%etÄ88 86c Ob.,- ... 3n Betreff der Reclamation gegen bie Gemeinderathswahl zu tnJU?(UrtLe^"fönnte becr Provinzialausschuß mit Rücksicht darauf, daß Recurrent Mne Reclamation nur auf das gegen Johannes Schmidt erlassene Urtheil der baf ?bcr Schmidt durch dieses Urtheil feiner bürgerlichen Ehren- retfte nicht verlustig erklärt worden sei und deshalb seine Wählbarkeit nicht bestritten ^/cur8 als unbegründet zu verwerfen und Recarreni in d - ^^lung eines Aversionalbetrags von 5 JL in die Provinzialkasse zu verurtheilen fei. In Betreff der Reclamation gegen die Wahl eines Bürgermeisters zu Groß-Felda entschied der Provinzialausschuß tn Erwägung: b,a c darauf gestützt worden ist, daß bet der Wahl die Vorschrift lanleHung nicyt beachtet worden sei, nach welcher der Kceisrath bte Wahl des Bürgermeisters anzuordnen hat; uicht ein gesetzliches Erforderniß, sondern nur eine formelle Verordnung außer Acht gelassen worden ist; daß nicht einmal behauptet, geschweige denn nachgewiesen worben ist. baß biefe !UOß < ncrf formellen Vorschr.st von irgend welchem Einfluß auf das Resultat der Wahl gewesen sei; rClH nd(S bcr bisherigen Rechtsprechung auf einen solchen werben könnte! ® au leflCn daß bie Gültigkeit der Wahl beanstandet dahin, daß der Recurs als unbegründet zu verwerfen unb Recurrent in ble Verfahrens, sowie zur Zahlung eines Aoelsionalbetrags von o m , «!” die Pioolnzialkasse zu verurtheilen ist. der Reclamation gegen die Bürgermeisterwahl zu Over-Eschdach verwarf der ProvinzialauSfchuß den Recurs mit Rücksicht darauf, daß, auch wenn die von den Recurrenten behaupteten Thatsachen als begründet nach- Swären bei dem Sttmmenverhältniß von 44 zu 63 doch in keinem Falle irgend Archer Einfluß auf das Ergebntß der Wahl angenommen werden könne unb daß tn btetem ftalle audjauf nachgewtesene Reclamatlonsgründe fein Werth zu legen sei unb ?e Recurrenten in bte Kosten bes Verfahrens unb zur Zahlung eines Aversionalbetrags von 25 in die Provinzialkasse. ° B m)... -3a Betreff der Reclamation gegen bie Bürgermeifterwahl zu 'ffe emen erkannte der Provinzialausschuß mit Rücksicht darauf, daß Reclamant feinen Recurs durch bte Behauptung begründet, daß die Majorität für h..r* hVm™ ^ne Stimme betragen habe unb daß diese Majorität ^? ^^/?bsestigt werden könne, daß der Gewählte für sich selbst gestimmt Behauptung ein Reclamationsgrunb nicht erblickt werden kann, F.e‘l ^^,.^'^lichesHinderniß dem nicht entgegenstehe, daß sich ein Wähler die Stimme ktibt daß sich die sammtlichen anderen in der Recursschrift enthaltenen Recla- matlonsgründe entweder als durchaus unwesentlich erweisen oder als neue Behauptunacn, der Reclamation nicht enthalten sind und deshalb jetzt keine Berücksichtigung mehr finden formen, dahiv, daß der Recurs als unbegründet zu verwerfen sei, unter ^erurtbetlung der Recurrenten tn die Kosten des Verfahrens unb zur Zahlung eines Aversionalbetrags von 10 JL tn bte P.ovinzialkasse. 4 d y 0 In Betreff der Beanstandung der Wahl eines Beigeordneten zu Ruppertsburg rou-be der Recurs als unbegründet verworfen und Recurrent in die Kosten deS Verfahrens, sowie zur Zahlung eines Aversionalbetrags von 20 daß Staurrtnl irlaffttte Urtjttl bet M-g-rNchen«hnii- «M nlch, ßeftritttn m Md Rrcurrem in ^lazs von 5 a in BüttzttmeisterS 1 Wahl dir Vorschrift iet der KceiSrch dir n nur eine formelle oordm ist. daß diese auf daS Resultat der auf einen solchen r SW beanstandet M Gießen ist in StedWan« It Ntaien« d Remrenl in die ittVwualbttta^ non 'meisterwahl zu mit Rücksicht darauf, als begründet nach- n keinem Falle irgend n könne und daß in lth zu legen sei und zur Zahlung eineß 'meisterwabl |u cksicht daraus, daß 6 die Majorität für daß diese Majorität . sich selbst gestimmt erblickt werden kann, n Wähler die Stimme i enthaltenen Recla- > neue Behauptungen, eine BerücksichttMS verwerfen sei, unter ) zur Zahlung eines eigeordneten zu n art R-cuE« " traaS wo20 A ! ffllfglieb bei O'W 6S@mb«Tmert(« 1 s Gewicht «WJ« !.«®S meit« fbttont«. ÄMet ÄftSb 1 ** wi d»»»* Mte«- 'tag fei . '"!°^nde LSst 'ft141 «««bett ittt durchaus unbt. ^leiermachkk in ^ gsebtr «««"" efflinSiaW''” Jet Tag-«" ‘lt'01 ,»*-**' •JSÄ** Iw.«,,»»; H. Pik. i*?rg biirdl („atini« ® i. 8!«f 8(8ra6®er6«”a‘r Lü-- Katholische Gemeinde. m „ 9. Sonntag nach Pfingsten. Von 6 Uhr an: Beichte. Um 7 Uhr: Frühmesse und AuStheilung der hl. Commu- V2IO Uhr: Hochamt und Predigt. 2 Uhr: Andacht. an der Decke in einen Spitzbogen auslaufen. Die Oeffnung desselben an der Seite der alten Stadt war durch einen alten Steinbau verdeckt, welcher den Zugang brßber verhinderte, die Röhrenleilung geht biß zu der einige hundert Meter vom Berge Kaspri abgelegenen Kirche deß hl. Johannes; der Tunnel beginnt an einer Stelle, wo heute ein ehemals jedenfalls bedeutender Wasserlauf sich befindet. — Eine Dame, welche ungenannt bleiben will, hat der Universität Heidelberg tin Capital von 100,000 JL angeboten, wenn Frauen daß Studium daselbst gestattet wird. Trotzdem hat der akademische Senat die Offerte abgelehnt. — In New-Aork hat sich der Socialist Hartmann erschossen, derselbe, der vor einigen Jahren den Kaiser Alexander in der Nahe von Moskau in die Luft zu sprengen versuchte. Höchst, 29. Juli. In einer lustigen Frühschoppengesellschaft, bei der sich auch ein hiesiger Schneider befand, dem man nachsagt, daß er bei windigem Wetter nur mit seinem Bügeleisen beschwert außgehen könne, wurde gestern gewettet, daß der Held der Scheere in dem einen Hosenbem deß allerdings recht behäbigen WirtheS vollständig Platz habe, während ein Tbeil der Gesellschaft dies bestritt. Um nicht lange darüber im Unklaren zu sein, wurde beschlossen, sofort die Probe zu machen; der Wirth zog die Hosen auS und mit einem nur dem Schneider möglichen Sprung steckte derselbe in dem einen Hosenbein und hatte darin noch Platz genug, alle möglichen Sprünge und Tänze auß- zuführen, waß. besonders durch daß andere hinten hängende Hosenbein veranlaßt, alle Anwesenden in die größte Heiterkeit versetzte. Kirchliche Anzeigen der Stadt Gieften. Evangelische Gemeinde. Gotteßdienst. 8. Sonntag nach Trinitatis, den 3. August. Vormittags 8 Uhr: P'arrer Dingeldey. Vormittags 9’/« Uhr: Professor Dr. Gottschick. Kmderkirche: fällt aus. 44 „r Katechismuslehrc für die Gymnasiasten und Stadtschüler, Vormittags 11 Uhr, in der Kleinkinderschule, Pfarrer Dr. Naumann A?ends 8 Uhr Bidelstunde in der Kleinklnderschule, Apostelgesch. Kap. 12, von Vers 19 an, Pfarrer Or. Naumann. ' . . Am Sonntag, den 10. August, wird das heilige Abendmahl gefeiert werden, die Beichte findet am Samstag zuvor, Nachmittags 2 Uhr, statt. Die Pfarrgeschäfte in der Woche vom 3. bis 9. August besorgt: Pfarrer Dr. Naumann. Zue gefl. Beachtung. Schristliche Anfragen wegen Auskunftterthetlvng über Inserate rc. können wtr nur dann beantworten, wenn denselben eine Freimarke für die Stückalttwost beigelegt ist. Heber Inserate bezüglich deren Offerten einzurrtcden sind, ist die CGpedition frb keinerlei Auskunstsertheilungen befugt. Cffertenbriefc sind — soweit keine bestimmtem aeaentbetfiarr? Abmachungen getrosten wurden — in der Ervebitton abrnbolcn. Gottesdienst in der Synagoge. Freitag Abend 7 Uhr, Samstag Morgen 8 Uhr, Samstag Mittag 4 Uhr. Samstag Abend 8-» Uhr.___________________________________________ Temperatur am 1. August (Mittags zwischen 11 und 12 Uhr). Wasserwärme der Lahn 151/»« R. — Luftwärme 18ü R. im Schatten. ____ Rübsameu. 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Der Plan über die von der Stadtverordneten-Versammlung festgestellte Baufluchtlinie für die westliche Seite der Erlengasse liegt 14 Tage auf dem Bureau des Stadtbaumeisters zur Einsicht offen, während welcher Zeit Einwendungen bei Vermeidung des Ausschlusses bei der unterzeichneten Behörde anzubringen sind. Gießen, den 24. Juli 1884. Bekanntmachung. Der Plan über die von der Stadtverordneten-Versammlung festgestellte Baufluchtlinie für die südliche und westliche Seite der Caplaueigaffe liegt 14 Tage auf dem Bureau des Stadtbaumeisters zur Einsicht offen, während welcher Zeit Einwendungen bei Vermeidung des Ausschlusses bei der unterzeichneten Behörde vorzudringen sind. Gießen, den 24. Juli 1884. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. nicht geflößtes Holz per Cub.-Meter empfiehlt die Holzhandlung i Ä. Matmenstein Flössholz geschnitten und in allen Dimensionen, per Cub.-Meter 40.—, Jo*. Mark, Schulstraße 5. 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August allgemeine Rücklieferung aller entliehenen Bücher. 5019 5077 5 Uhr, vom Sterbehause (Wetzsteingasse 41) aus statt. und uns Für die herzliche Theilnahme bei dem Verluste unseres innigst- geliebten Kindes MImm» 5088 ls: Die trauernden Eltern: Franz Bauer und Frau besonders für die vielen Blumen, welche unserem lieben Engel zugeschickt wurden, sagen wir den herzlichsten Dank Allen. Gießen, den 1. August 1884. Statt jeder besonderen Anzeige theilen mir allen Verwandten Bekannten mit, daß unser unvergeßlicher Gatte und Vater Georg Jung, Gastivirth, heute Morgen 4 Uhr plötzlich durch den Tod entrissen wurde. Um stille Theilnahme bitten Die tieftrauernden Hinterbliebenen. Gießen, den 1. August 1884. Statt jeder besonderen Anzeige theilen wir Verwandten, Freunden und Bekannten mit, daß unsere liebe Schwieger- und Großmutter Frau Katharine Schweng heute Morgen nach kurzem Leiden sanft entschlafen ist. Um stille Theilnahme bitten Ferdinand Krailing und Familie. Gießen, den 31. Juli 1884. Die Beerdigung findet Samstag den 2. August, Nachmittags Die Beerdigung findet Sonntag den 3. August, Nachmittags 4 Uhr, vom Sterbehause (Kaplansgasse 19) aus statt. 5086 Bermischte Anzeigen. 5072 Eine längliche Mofaik-Broche ist Mittwoch auf dem Wege von der Reichensand - Bahnhofstraße, Liebigstraße, Frankfurterstraße und Alicenstraße verloren worden. Der redliche Finder erhält Belohnung. Wo? sagt die Exped. d. Bl. 5066 Ein grüner Papagei entflogen. Abzugeben gegen Belohnung Asterweg 5. ~5080 Ein"Buchhalter auf—mehrere Stunden des Tages gesucht.. Schriftliche Offerten unter R. befördert die Exp. d. Bl. Packheu kaufen Kauffmann ST Cie., 5073 Lampenfabrik. -5004—Einen Hausburfchen sucht __Chr. Wallenfels. ’ Unentgeltlichen Watt) zur Rettung von Trunksucht, mit und ohne Wissen, er- theile bereitwilligst allen Hülsesuchenden. L. 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Abfahrt von Gießen nach: Frankfurt 2^ 427, 52s* 532 8^» ii, 7'*, 8l°, (bis Dietz), t>os (pjg Betzdorf). Ems-Coblenz 5°°, 820* 9«, 125, 4« 7”. Deutz 6i', 1230, 4s5/ 95 (pis Betzdorf). Fulda 6ll^ 730. Lauterbach 635, 11^ 5, 730, Gelnhausen 825, 12‘\ 440. Nidda 825, 1215, 410, 8". Ankunft in Gießen vou: Frankfurt 1", 755, 939» ß« l'o* 950 430, 715, 8 v* 10^0 izi*. Marburg 6^. Cassel 2-0, 523* 810* 11-3 431 ßse* 7’8, 1125. Wetzlar 7'v (Don Dietz), 7^ (Don Betzdorf), 910, 1131, 11* 315 432 tt5d a 0* 11 w Hao. Ems-Coblenz 9W, li* 3«, 658, 330* Deutz IP1, 43«, 1130. Fulda 1129, 429, 10. Lauterbach 8, ll^, 42s, 10. Gelnhausen 92s, 335, 35g. Nidda 6'25, 925, 335 ßse. * bedeutet Schnellzug. Die fetten Ziffern die Nachtstunden. Redacrion: A. Scheyda. — Druck und Verlag der Brühl'schen Druckerei (Fr. Chr. Pietsch) in Gießen.