Drittes Blatt. Sonntag den 18. Juni Nr. 139 1882 litUNg. tciHwr n Amts- und Anzeigcblatt für den Kreis Gießen ButtAH : Schulstraße 8. 18. Erscheint täglich mit Ausnahme des Montag-. Betreffend: Landwirthschaftliche Landesausstellung zu Darmstadt 1882. ; F. Felfing^^W laufenden Meldungen sind einem der Mitglieder der zur regelmäßigen Besichtigung des Fasselviehs ernannten Commissionen zuzusenden, damit das arme* ^^MeMnsardv meldete Thier geprüft werde. Diese Commisiionsmitglieder sind: 1. Kreis-Beterinärarzt Dr. Winckler dahier; 2. Agent Franz Gros dahier; 3. Oekonom Rehe in Lich; Mör und veM 4. Bürgermeister Wagenbach in Alt-Buseck; 5. Pachter Josef Güngerich in Groß-Buseck; 6. Oekonom Georgi dahier; 7. Bürgermeister Faul- '2nd stich in Weitershain; 8. Bürgermeister Schillinger in Queckborn; 9. Oekonom Ernst Zimmer auf der Bingmühle bei Lauter; 10. Bürgermeister Köhler Don Langsdorf; 11. Bürgermeister Bopp von Bellersheim; 12. Oekonom I. Wolf in Billingen. Vorstehend genannte Herren wollen die Güte haben, das anaemeldete Vieh zu besichtigen und mir baldmöglichst mittheilen, ob dasselbe zur Aus- worden: JKW ’IV 11. 12. Ein Bulle Vogelsberger Rasse des PH. Zimmermann in Lich. Ein Bulle Berner Bastard der Gemeinde Steinbach. Ein Bulle Vogelsberger Bastard und ein solcher Berner Bastard des Konrad Balser IV. in Albach. Ein Bulle Berner Bastard des L. Schäfer III. in Annerod. Ein Eber Landrasse des Gg. Häuser XIII. in Watzenborn. Folgende Thiere sind mir bereits als preiswürdig bezeichnet Ein Bulle Vogelsberger Rasse in Alt-Buseck. Ein desgleichen in Lang-Göns. Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf. „ /, von H. Christ in Grünberg. Eine Kuh Vogelsberger Rasse des Ernst Zimmer zu Lauter. Ein Vogelsberger Bulle des L. Euler in Grüningen. Drei Bullen Berner Bastard der Gemeinde Holzheim. Zwei Bullen Berner Bastard, sowie ein Eber englischer Bastard der fürstlichen Gutsvermaltung in Eberstadt. Vorstehend genannte Herren wollen die Güte haben, das angemeldete Vieh zu besichtigen und mir baldmöglichst mittheilen, ob dasselbe zur Ausstellung empfohlen werden kann. II. Antrag des Abg. Haas, nach Art. 1 des Gesetzentwurfs den folgenden Artikel einzuschieben: „Art. la. Der Vornahme der Gewann- und Parcellen-Vermessung hat jedoch in den nach dem Ermessen des Kreisausschusses geeigneten Gemarkungen eine unabhängig von dem Antrag Betheiligter von Amtswegen zu veranlassende Abstimmung der Grundeigenthümer nach dem Gesetz vom 18. August 1871 über die Frage vorauszugehen, ob an Stelle der Vermessung nicht eine Consolidation stattfinden solle." „ t , HL Eoentual-Antrag des Abg. Heinzerling für den Fall der Nrchtannahme des Antrages des Abg. Haas: nnter der Voraussetzung des Zustandekommens des Gesetzes Großh. Regierung zu ersuchen, . „stets, bevor die Parcellen-Vermessung in einer Gemarkung bejchlofien wird, Verhandlungen darüber einzuleiten, ob sich nicht eine Zusammenlegung der Grundstücke herbeiführen lasse und die Parcellen-Vermessung erst nach Feststellung der Unthunlichkeit anzuordnen." , iv. Antrag der Abgg. Freiherr von Nord eck zur Rabenau. Schade, Maurer, Franck und Grünewald, folgenden Zusatzarükel zu befdilleBen: „In Verbindung m-t jeder Parcellen-Vermesiung hat die R-gul.rung, resp. Anlage von F'ur- und G-wannungen obligatorisch stattzustndm. Das erforderliche Gelände ist nothigen Falles durch s^ropriatron zu Lasten der G-sammtheit der Flurbesitzer nach Verhaltniß des Grundsteuerkapitals in der betreffenden Flur zu erwerben" V. Antrag der Abgg. Heinzerling und Maurer, nach Art. 2 des Gesetzentwurfs folgende Artikel em zuschieb en: „Art 2 a In den Gemarkungen, für welche die Parcellen-Vermessung beschlossen ist, hat die Feststellung der Eigenthumsgrenzen, soweit dies noch Lüfing, Qm&jnW ; em kleines Mansarden 8. 9. 10. Art. 1. Die Vornahme der Gewann- und Pareellen-Vermessungen ist von einer Dorausgegangenen zustimmenden Erklärung der betheiliqten Gemeinden oder Besitzer Bflotuberer Gemarkungen nicht abhängig. Die noch im Rückstände befindlichen Arbeiten sind planmäßig nach Anordnung Unseres Ministeriums der Finanzen in Angriff zu *:en und zum Ende zu führen. -- v $mr Anschluß an diesen, den wesentlichen Inhalt des Gesetzes bildenden Artikel find Nun folgende Anträge eingebracht: I- Antrag des Abg. Schönberger, in dem Artikel 1 des Gesetzentwurfs in 0 lerten Zeile hinter dem Worte „abhängig" folgenden Zusatz einzufügen: „und darf nur in Verbindung mit der gleichzeitigen Zusammenlegung der Grundstücke vorgenommen werden, wenn nicht die Mehrzahl der Grundbesitzer, welche Eigenthümer der Hälfte der zusammenzulegenden Grundfläche sind, diese Verbindung ablehnt." 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Da nach der vorstehenden Bekanntmachung zunächst, und zwar längstens bis 1. Juli l. I., das auszustellende Vieh rc. anzumelden ist, ersuche ich «tour ^ e, alsbald auf geeignete Weise in Ihren Gemeinden zu Anmeldungen aufzufordern. Ich bemerke dabei, daß sehr bedeutende Prämien ausgesetzt sind, so Mt ■ z. B. für einzelne vorzügliche Exemplare des Vogelsberger Rindviehschlags Preise bis zu 200 Mk. und für ganze Zuchten bis zu 400 Mk. Die ein- lermiethen: 1 imDordnMs unb« SU»« Insoweit es sich im Vorbemerkten um Bullen der Gemeinden handelt, empfehle ich den Herrn Bürgermeistern, die Gemeinderäthe zu veranlassen sie die Ausstellung der Thiere genehmigen und mir die Gemeinderathsbeschlüsse beschleunigt vorzulegen. Anmeldeformularien werden Ihnen auf Wunsch Herrn Stadtverordneten Wortmann dahier zugesandt werden. Schließlich spreche ich noch die Hoffnung and, daß Sie zum Gelingen der Landes-Ausstellung das Ihrige beitragen werden. v Dr. Boekmann. T56 3|lllt Gesetzentwurf, die Gewann- und Parcellen-Vermessung betr. •Ä&f.ST meinem neuerbauten Hoch ;e) ist ein Laden mit M lmilienwohmingen, bestebcnl m, Küche und Zubehör, ethen. WUh. Plank. n kleines Wilienlogis a nrnilie zu verrnicthen bei August Noll im Eleni. n'neuWriW ,Logii W unb MM, jff g. ietljtn. WorfW-R; ln6’fN Nebenhause, Darmstadt, 12. Juni. Mao- Der^den Ständen von der Regierung vorgelegte Gesetzentwurf, die Gewann- und e'N'gs, L "-nE-rm-siuvg betr., hat bekanntlich in den weitesten Kreisen lebhaftes Interesse «ttn »uff ’ L'und schon setzt eme ganze Reihe von Anträgen bei Mitgliedern der zweiten chNllllK .welche therls auf Aenderung und bezw. Ergänzung des Gesetzes, ..hen. 1 zusammenhängende Gegenstände und desfallsige Wünsche - b W't der Sache und um eine bessere Uebersicht über die Äi ^woglichen, hat das (Secretariat der zweiten Kammer eine !f?t,er,en drucken lassen, welche wir nachstehend geben, indem ftünlich's" v°ranstell-n^ 1 b<§ @nla,lltf§' ber ’um $erftänbni6 bd§ ®onaen er= t Li«#* Sirrt5*3 Den Herren Interessenten wird hierdurch ergebenst zur Kenntniß gebracht: I. daß die Anmeldeformulare zur Betheiligung bei der Ausstellung fertiggestellt sind und auf Verlangen sofort versendet werden: 1) von den Herren Bezirks Cornrnissärcrr, 2) von dem Burean des Central-Ansschusscs Darmstadt, Paradeplatz 4, 3) von dem Centralbureau der landwirthschaftlichen Consumvereine Darmstadt, Saalbaustratze 71, II. daß die Anmeldungen bei den Herrn Bezirks-Commissären bezw. dem Central-Ausschuß einlaufen müssen a) bis zum 1. Juli d. I. von Zuchtthieren: Pferde, Rindvieh, Schweine, Schafe, Ziegen, (Hunde), Forstwirthschaft, Jagd, Fischerei: exct. Fische (Krebse), Bienenzucht, Seidenrauperei, landw. technische Gewerbe, landw. Hilfsstoffe, landw. Maschinen, land- und hauswirthschaftliche Geräthe, landw. Bauwesen, Landescultur-Technik, landw. Unterrichtswesen, landw. Genossenschafts-, Versicherungs- und Versuchswesen, Statistik, Thierschutz, Beschreibung ganzer Wirthschaften, Literatur, b) bis ZUM 1. August d. I. Schlachtvieh, Producte des Pflanzenbaues, Geflügel und Fische (Krebse); III. daß die Verwaltungen der verschiedenen Eisenbahnen in dankenswerther Weise die frachtfreie Rückbeförderung unverkauft gebliebener Ausstellungsgegenstände innerhalb des Zeitraumes von drei Wochen nach Schluß der Ausstellung zugestanden haben; IV. daß für eine gute und billige Unterkunft für Viehbegleiter und Wärter von Seiten des Central-Ausschusses gesorgt werden wird. Darmstadt, den 12. Juni 1882. Aer ßentrak-Msschuß der landwirthschaftlichen Landes-Ausstellung. Haas, Präsident. Friedrich, Graf zu Solms-Laubach, Vicepräsident. E. Werntzer, Vicepräsident. Stimmet, Generalsekretär. Gießen, den 15. Juni 1882. Der Director des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Gießen an die Herren Bürgermeister des Kreises. Der landwirthschaftliche Bezirksverein hat in seiner Generalversammlung vom 3. Mai l. I. beschlossen, die in der Zeit vom 16. bis 24. September d. I. zur Feier des fünfzigjährigen Bestehens der landwirthschaftlichen Vereine in Aussicht genommene landwirthschaftliche Landesausstellung zu Darmstadt mit allen Kräften zu unterstützen und hat 200 Mk. bewilligt, um damit die Kosten des Transports der auszustellenden Gegenstände zu bestreiten, so daß die Aussteller keine oder nur geringe Opfer zu bringen haben. Wenn das ganze Land seine Produkte in Darmstadt ausstellt, ist es eine Ehrensache für den Kreis Gießen, nicht zu fehlen. Auch steht der Kreis, namentlich mit seiner Viehzucht, hinter den anderen Kreisen des Landes keineswegs zurück. Indem ich Sie daher ersuche, auf jede Ihnen mögliche Weise dahin zu wirken, daß die Landes-Ausstellung, namentlich mit Vieh der Vogelsberger Rasse, möglichst beschickt wird, bemerke ich, daß zum Bezirkscommissär Herr Stadtverordneter Theodor Wortmann dahier ernannt ist, welcher jede iveiter gewünscht werdende Auskunft ertheilen wird. WW ist dcr 1. unb ,Auses per August « PZughardt, Kanzleiberg ireunbl. Wohnung mit ab- ldor (5 Zimmer, Küche k.) len. ■ Felfing, Nord-Anlage. ne Mansardenwohnung per äethen.___________B. 101. msardenlogis - 2 Zimum >st Zubehör-zu mmielhcu Z. Steitt, Bahnhofstraße. : 3. Nage meines Hauses, i Zimmern, Nche re. i: ine ruhige Familie zu tm Lornsriff, Rechtsanwalt ^-SttWp[rfWi|,baB ia Äleichp^ voll an nicht geschehen, durch Aussteinung zu erfolgen. Die Staatsregierung wird jedoch für die Eigenthumsgrenzen ganzer Gemarkungen oder einzelner Theile derselben Ausnahmen insbesondere da zulassen, wo die Aussteinung un- verhältnißmäßige Kosten verursachen würde oder wo die Grenzen durch andere Einrichtungen oder Verhältnisse genügend bezeichnet sind „Art. 2b. Stellen die Grundetgenthümer die Eigenthumsgrenzen nicht innerhalb der von der Staatsbehörde hierfür anberaumten Frist nach der getroffenen Anordnung selbst durch Aussteinung fest, so ist deren Feststellung auf Kosten der Grundeigenthümer vom Inhaber des Gemarkungsrechls zu bewirken. Kommt auch der Inhaber des Gemarkungsrechts in der von der Staatsbehörde gegebenen Frist der ihm vorstehend auferlegten Verpflichtung nicht nach so kann die Staatsbehörde die Feststellung der Grenzen unmittelbar vollziehen und dieKosten sammtZinsvergütung vom Inhaber des Gemarkungsrechts, jedoch vorbehaltlich seines Rückgriffs auf die säumigen Eigentümer, erheben lassen. Art. 2 c. Bei streitigen Eigenthumsgrenzen bleiben bis zu deren deflnitioer Feststellung die bisherigen Vorschriften in Kraft." VI. Antrag des Abg. Heinzerltng, dem Gesetze einen Zusatzartikel folgenden Inhalts beizufügen: „Die Regierung ist ermächtigt, wmiqer wohlhabenden Gemeinden zur Rückerstattung der von dem Staate für die Gewann- und ParcellemVermessung vorzulegenden Kosten entsprechende längere Fristen zinsfrei zu gewähren". VII. Antrag des Abg. Fretherrn von Nordeck zur Rabenau: „Hohe Kammer wolle Großh. Staatsregierung um Vorlage eines das ganze Gebiet der Landescultmgesetzgebung umfassenden Gesetzentwurfs ersuchen, welche diesen hochwicht gen Gegenstand in einer den berechtigten Anforderungen der Landwirlhschaft entsprechenden Weise zu regeln bestimmt ist." VIII. Antrag des Abg. Heinzerling, im Anschluß an das Gesetz d!e Großh. Regierung zu ersuchen: „Die Landesculturgesetzgebung, insoweit sie die Zulässigkeit der Ausführung größerer Landesculturarbeiten (Zusammenlegung, Wiesenculturen rc.) von der Zustimmung gewisser Mehrheiten von Interessenten abhängig macht, in dem Sinne einer Erleichterung des Zustandekommens solcher Mehrheiten einer Revision zu unterziehen " IX. Antrag der Abgg. Freiherr v. Nordeck zur Rabenau und Schade, die G oßh. Regierung zu ersuchen: „Dafür Sorge zu tragen, daß alle mit der Landescultur zusammenhängenden gültigen Gesetze, Verordnungen, Instructionen rc. vollständig und systematisch zusammengestellt und in einem Sammelwerk den Interessenten leicht zugänglich gemacht werden." X. Antrag des Abg. Heinzerling, im Anschluß an das Gesetz die Großh. Negierung zu ersuchen: „Die Gerichte, welche in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen mit Wahrung der Eigenthumswechsel befaßt sind, anzuweisen in den Fällen, in welchen gegen Baarzahlung verkauft ist und deßhalb der Eintrag in das Mutationsverzeichniß nicht sofort erfolgt, von Amtswegen darüber zu wachen daß der Eintrag nach Zahlung des Kaufpreises erfolgt." (Darmst. Ztg.) Lokales. Gießen, 17. Juni. (Sitzung der Stadtverordneten vom 15. Juni ) Anwesend: Herr Bürgermeister Bramm, Herren Beigeordneten Keller und Heß, von Seiten der Stadtverordneten die Herren: Baist, Diery, Gail, Grüneberg, Hoch, Homberger, Kauf, Lüdeking, Ad. Noll, Aug Noll, Petri, Pfann- müller, Scheel, Schovbach, Vogt, Wenzel und Wortmann. — Nach Eröffnung der Sitzung wird zunächst der von Geometer Höhl er für die Anlage von Feldwegen und Emwässerungsgräben im Neuftädter Feld ausgearbeitete Plan vorgelegt uno erläutert. Derselbe wird genehmigt. — Hierauf wird der Bericht der Commission verlesen, welche s. Z. gewählt wurde, um festzuftellen, welchen Nutzen allenfalls d'e Erbauung einer Secundärbahn von Gladenbach nach Lollar für die Stadt Gießen haben würde, refp. ob es geboten e, scheine, den Bau dieser Bahn durch Baar- mutel zu unterstützen. Die Commission hat beschlossen, zu erklären, daß sie eine Zubuße der Stadt Gießen nicht besürworten kann, da die Interessen der Stadt für eine Bahn welche nicht dmect hier einmündet, nicht derart sind, daß wesentliche Voitheile für dieselbe erwachsen. - Aus Anlaß der Beschädigung des linken Lahnufers ist man nach den gepflogenen Verhandlungen zu dem Beschluß gekommen, die Anschwemmungen oberhalb der Brücke zu entfernen, da durch dieselben das Wasser gegen das Ufer getrieben wird, wodurch diese Beschädigungen entstehen. Die hierfür aufzubringenden Kosten im Betrage von 630^ werden bewilligt und weiter beschlossen, das gewonnene Gerölle zur Herstellung des Hohletchweges zu verwenden. — Dem an die Stadt Seitens des König! Bürgermeisteramts Krofdorf gerichteten Ersuchen um Verbesserung eines Theiles des alten Badenburger Weges an der Launsbacher Grenze wird entsprochen — Dem wnderholt eingereichten Ersuchen des Großh. Polizeiamts um Herstellung einer Einfriedigung der Taubentränke wird stattgegcben und hierfür 6U JL bewilligt. — Die Verpachtung der Wikseckböschungen längs der Löberstraße an mehrere benachbarte Grundstücksbesitzer wird genehmigt. — Dem ebenfalls wiederholt eingereichten Gesuche des Jakob Helfende,n um Erlaubn'ß zur Erbauung eines Hinterhauses in der Sandgrube links der Marduiger Chaussee wird dem Anträge der Baudeputation entsprechend Genehmigung nicht eithe>lt, desgl. spricht sich die Versammlung gegen die Verpachtung städtischen Geländes an Dr. Fels ing aus- — Die von Seiten des Commandos der Freiwilligen Feuerwehr m Vorschlag gebrachten Ergänzungen, Anschaffungen und Reparaturen an Ausrüslungsgegenständen und Geräthen (Reparatur an der Schiebleiter, am Srmsbock, an Thür und Schlössern des Spritzenhauses, Anschaffung von Helmen für die Leitermannschaft, von 2 Trommeln und 2 Signalhörnern, 1 Stück Gürtelzeug, Veränderung der Gewinde, Ergänzung der Schläuche, Anstreichen der Spritzen, Reinigen derselben, Besoldung des Dieners rc. rc.) werden genehmigt. — Betr. des an Großh. Ministerium gerichteten Gesuches um Vermehrung der Viehmärkle resp Ausdehnung derselben auf je 2 Tage ist Seitens Großh. Kreisamts Bericht darüber eingefordert worden, ob die nachgrsuchle Vermehrung der Märkte von Seiten der Einwohnerschaft oder lediglich der beteiligten Handelsleute für wünschenswert erachtet werde. Der diesfalls gemachte Vorschlag wird genehmigt- — Gegen die nachgesuchte Ueberschreibung des Erbbegräbnisses der Familie Braubach an vr. Lade in Wiesbaden werden Einwendungen nicht erhoben. — Die Holz-Versteigerungen vom 1. Mar und 3. Juni werden genehmigt und die Klageerhebung gegen die Ortsarmenverbände Dortmund und Odcnhausen wegen verweigerter Uebernahme solcher in hiesiger Stadt aufhältlichen Personen, d>e für ihre eigene Unterhaltung selbst aufzukommen nicht im Stande sind, gut geheißen. — Betreffs des mit Ed. Pöfchel eingeleiteten Austausches von Gelände wird, da derselbe sich zu einer Zahlung von 1000 JL. nicht herbeilassen will, beschlossen, diese Angelegenheit auf sich beruhen zu lassen. — Von Seiten des Ausschusses für das nächstjährige Mittelrheinische Turnfest ist zur Abhaltung desselben Gi-ßen in Vorschlag gebracht worden; der hiesige Turnverein richtet deshalb an die Versammlung die Anfrage, ob man rm zusagenden Falle auf dieselbe Unterstützung, nämlich leihweise Ueberlassung des erforderlichen Platzes von Seiten der Stadt rechnen könne, wie in 1861 und 1874; die Unterstützung wird in Aussicht gestellt- — Von den vorliegenden Mustern von Nummei schildern für die Nummerirung der Gebäude wird das von der Baudeputation empfohlene von der Firma Chr. Schweizer und Söhne in Schramberg genehmigt. — Der Voranschlag für die Realschule für 1882/83, welcher in Einnahme und Ausgabe 64,250 JL beträgt, wird genehmigt, desgl. die Deccetur mehrerer Kostenrechnungen. Feilgebotenes. Spiegelschränte, Chiffonnieres, ein- und zweithürige Kleiderfchräute, Spiegel rc. zu sehr billigen Preisen. 333 J. Rothenberger, Lindenplatz. Keine Zahnschmerzen mehr! 1OOO Mark zahlen wir Demjenigen, welcher bei Gebrauch von Goldmann’s Kaiser- Zahnwasser jemals wieder Zahnschmerzen bekommt. Einziges Mittel zur Erhaltung schöner, weisser und gesunder Zähne bis in das späteste Alter. 586 8. Goldmann & Co., Dresden, Marienstrasse 20 In Giessen nur allein echt zu haben bei Heinrich Wallach. Flaschenbier, Gießener Actien-Export ä 23 Psg., „ Lagerbier ä 18 Psg. alle Arten Liqueure und Branntwein, Selters- und Sodawasser empfiehlt 3643 I. Retter, Neustadt D. 62. 3906 Ein fast neues Billard ist billig zu verkaufen. Näh. bei der Exped. ds. Bl. 12 000 sehr schöne Obern dorseru.Arnstadter Riesen- Dickwurzpslanzen verkauft H&ennel., 4156________am Riegelpfad. Eisschränke mit Ablaßhahn und Ventilation in schöner Auswahl empfiehlt 3289 A. Kröll, Seltersweg. Allgemeiner Anzeiger. Alle Sorten auf das Feinste gerieben, fertig zum Anstrich, rasch und Vvfllfli PXylM halt trocknend, sowie alle zum Anstreichen erforderlichen Lacke, Firnisse, Finsel etc. empfiehlt 3445 Fr. Seibel, Mäusburg. Geschäft» ■ Blücher von J. C. König & Ebhardt, Hannover, anerkannt bestes Fabrikat — sämmtlich mit Drahtheftung. — Zu Fabrikpreisen bei H. Kühn, 4063 Papier- & Schreibmaterialien-Handlung, Buchbinderei. August Montanus empfiehlt sein reich affonirtcs Lager in Damenkleiderstoffen und Besatz-Atlas, Kleider-Cattunen pr. Meter von 50 Pf. an, Satin in den neuesten Dessins pr. Meter Mk. 1,10. Ferner eine große Partie zurückgesetzter Kleiderstoffe und Reste reinwollener Beiges.4035 Eis! Eis! Meinen werthen Kunden, sowie Allen die Eis bedürfen, diene zur Nachricht, daß mein Eiswagen jetzt täglich geht. Aufträge werden pünktlich besorgt. Oiöfehränke halte stets auf Lager zu billigsten Preisen. Achtungsvoll 33oo H. Schmall, Hefl. Hos. Fußbodenlacksarbe ^£^4 Ä,“ Fertige Fuftboden-Wichse, Fertige Parguetboden-Wichse 1338 empfiehlt Emil Fisehbach. Fossbodea-Aüstrich. fa v v s £