3 3 e :© 8 *s <ßG* r p ^*25. 3 5X cheerim Ä-lt-M« Offen. Men n"rb b“ ? »M, ! "sMsch" 1 'l9 re» d°7 schon- “' kitten >«r ® ^Sebnnj« die 'Snd^ 'M 282. Viertes Blatt. Sonntag den 3. December 1882. ießener Anzeiger Amts- und Anzcigeblatt für den Kreis Gießen. Bureau r Schulstraße 7. Erscheint täglich mit Ausnahme bei Montags. e» PrciA vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf. Deutschland. Darmstadt, 30. Novbr. Mr sind in der Lage, nachstehend den Wortlaut eines von dem Großh. Ministerium des Innern und der Justiz an die Großh. Kreisämter erlassenen Ausschreibens mitzutheilen. Dasselbe lautet: Die gewaltigen Überschwemmungen, denen ein nicht unbedeutender Theil des GroßherzogthumS in den letzten Tagen ausgesetzt war, haben so viele Beschädigungen von Pnvateigenthum herbeigesührt, daß es den davon Betroffenen voraussichtlich nicht möglich sein wird, dieselben ohne fremde Hülfe zu ersetzen, daß sie vielfach nicht in der Lage sein werden, ohne ausgiebige Unterstützung während des bevorstehenden Winters zu leben und die Ernte für das nächste Jahr zu bestellen. ES liegt daher nahe, daß diejenigen Gegenden, die von Wasserschäden nicht betroffen worden sind, den Nothleidenden durch freiwillige Gaben Hülfe gewähren, und zweifeln wir nicht, daß ein Apell an die Mild- thätigkeit der von Elementar-Ereigniffen nicht berührten Einwohner des Landes von Erfolg begleitet sein wird. Wir empfehlen Ihnen daher, im Einvernehmen mit angesehenen Männern in den bedeutenderen Orten Ihrer Kreise Eomit^s zur Sammlung von milden Gaben für die Wafferbeschädigten zu bilden und diese Sammlungen möglichst über alle Gemeinden zu verbreiten, die vom Wasser nicht geschädigt worden sind. Damit aber die auf diesem Wege gesammelten Gaben auch zweckmäßig verwendet werden und allen Beschädigten im Lande im Berhältniß zu dem erlittenen Schaden zu Gute kommen, ist es geboten, daß die eingehenden Gelder an einer Stelle vereinigt und von dieser unter die Beschädigten vertheilt werden. Es ist daher in Darmstadt ein Landes-Eomit^ zum Besten der Wasserbeschü- digten in der Bildung begriffen, das sich die Sammlung aller eingehenden Gaben und deren gleichmäßige Verwendung an die Beschädigten zur Aufgabe gestellt hat, an welches daher die im ganzen Lande gesammelten Beträge zweckmäßig abzuliesern sein möchten. Diesem Eomit6, in dem auch wir vertreten sein werden, beabsichtigen wir, auch die der Großh. Negierung zur Unterstützung der Beschädigten zunächst zur Verfügung stehenden Mittel zu überweisen, und werden wir demselben alle über die Höhe der einzelnen Schäden und über die Nothwendigkeit der Vergütung derselben von den Behörden anzustellenden Ermittelungen mittheilen, damit auf deren Grund die VerHeilung erfolgt. Es liegt uns dabei fern, die Sammlung freiwilliger Gaben, die an beschädigten Orten selbst oder in deren nächster Nähe erfolgen, in die Thätigkeit dieses Eomitäs einzuziehen, da dieselben naturgemäß ihre Verwendung sofort an den Orten, für die sie speciell bestimmt sind, zu finden haben; die Sammlungen aber, die in nicht beschädigten Orten stattfinden, würden planlos verwendet werden, wenn sie nicht von einer Stelle gleichmäßig vertheilt würden. Indem wir uns vorbehalten, Ihnen wegen Aufnahme der bei Privaten entstandenen Schäden demnächst weitere Weisung zugehen zu lassen, empfehlen wir Ihnen, bei dem voraussichtlich großen Nothstand die Sammlung von milden Gaben sich angelegen sein zu lassen, und die Uebermittelung derselben an die Ihnen Seitens des gedachten Eomitös demnächst bekannt zu gebende Stelle zu veranlassen. Darmstadt, 30. November. ^Maßregeln gegen das Vagantenthums Das Großh- M msterium des Inner« und der Justiz hat unterm 20. b. sj)L das nachstehende Ausscheiden an die Großh. Kreisämter erlassen: „Die schweren Schäden, welche das Vagantentbum, wie es in den letzten Wintern auck im Großherzogthum um sich gegriffen, in volkswirthschaftlicher sowohl als auch in sittlicher Hinsicht mit sich gebracht hat, legen den Behörden die Verpflichtung auf, demselben mit aller Energie entgegenzuwtrken und insbesondere den zunächst zur Hebung der öffentlichen Armenpflege berufenen Organen der Gemeinde Mittel und Wege zur Bekämpfung des Vagantenthums zu zeigen und sie bei Durchführung der als zweckmäßig erkannten Maßregeln zu unterstützen. Es bedarf keines näheren Nachweises, daß unter den Vaganten der letzten Jahre eine große Anzahl solcher Personen sich befindet, denen wenn sie auch angeblich Arbeit suchen, es um Arbeit gar nicht zu thun in, die vielmehr in den ihnen leider so zahl reich gereichten Geldgeschenken nur die Möglichkeit suchen und finden, ohne Arbeit ein für ihre Verhältnisse gutes, sorgenfreies Leden zu führen. Um diese Möglichkeit zu beseitigen gibt es nur das eine Mittel, um Almosen ansprechende Durchreisenden keinerlei Geldgeschenke zu verabreichen, weder seitens der einzelnen Einwohner, noch auch seitens der Gemeinden oder der an vi len Orten bestehenden sog. Armenvereine. Die Unterstützung dieser Personen darf vielmehr ausschließlich nur durch Gewährung der unmittelbaren Lebensbedürfnisse erfolgen und zwar sollte diese Unterstützung nicht von den einzelnen Einwohnern, sondern durch die Gemeinde, der ja in dcr Regel wohl die Ortsarmenvereine ihre Mittel zur Verfügung stellen, verabreicht werden. Kost und Nachtquartier, deren Verabreichung zunächst zur Befriedigung der unmittelbaren Lebensbedürfnisse genügt, sollten nur durch Verabreichung von Marken in einer dazu bestimmten Herberge oder in einem Wirthshaus verabfolgt werden, mit deren Inhabern vorher eine Vereinbarung über den dafür zu entrichtenden Preis und darüber zu treffen wäre, daß die Marken unter feinen Umständen gegen Geld eingelöst oder geistige Getränke für sie verabreicht werden. Wenn irgend angängig, sollte der Versuch gemacht werden, diese Unterstützung nur gegen entsprechende Arbeitsleistung zu gewähren; in jeder Gemeinde lassen sich Arbeiten im allgemeinem Interesse ober in bem ber Gemeinde finden, deren alsbaldige Vornahme man den wegen angeblicher Arbeitslosigkeit um Unterstützung Ansprechenden anbieten kann, wie z. B. Reinigung von Ortsstraßcn ober dem Orte nahe gelegene Wege, Aufsetzen von Holz bei dem Schul- ober dem Rathhaus und dergleichen mehr. Werden Arbeitsleistungen, wenn auch nur auf die Dauer von einer Stunde, gefordert, so werden viele Bittsteller sofort auf Unterstützung verzichten, die Mehrzahl der Vaga- bonben aber btc betreffenden Orte bemnäcbfi gar nicht mehr berühren unb wirb hierdurch bfe ohnebies geringe Mühe, die ein Mitglied des Ortsvorstandes ober eine sonstige geeignete Person durch Anweisung und Ueberwachung der Arbeit hat, reichlich ausgewogen werden. Arbeitsleistung kann zweckmäßig auch als Voraussitzung einer über die nothwendigsten Bedürfnisse hinausgehenden Unterstützung, z. B. einer warmen Kost im Anschluß an das Nachtquartier oder ber Verabreichung eines Kleidungsstücks gefordert werden. Für solche Fremde, bfe wirklich Arbeit suchenb umherziehen, wird allerdings gerade zu der Zeit, in welcher dieselben in größerer Anzahl erscheinen, Arbeit nur sch » er zu b'schaffen sein, allein es wird immerhin einigermaßen auch für diese Personen gesorgt werben können, wenn Diejenigen, die Arbeitskräfte suchen, ihr Verlangen danach an einer bestimmten Stelle melden, die sich dann ber Mühe unterzieht, die gleichfalls bet ihr anzumeldenden Arbeitsucher nach den Arbeitgebern hinzuweisen. Auf den Bürgermeistereien der Kreisstädte und anderer bedeutender Orte lassen sich unzweifelhaft entsprech nde Einrichtungen treffen; es wäre dann freilich darauf hinzuwirken, daß dir Arbeitgeber auch in der That von denselben Gebrauch machen und daß Arbeitsuchende von b*n Orten, wo solche Einrichtungen nicht bestehen, an den nächsten Ort wo sie getroffen sind, verwiesen werden. Als Voraussetzung zu einer jeden Arbeitsvermittelung müßte aber ber Besitz von georbneten Legitimationspapieren bet bem Arbeitsucher angenommen werden. Selbstverständlich genügt die oben anempfohlene möglichst knappe Unterstützung bedürftiger Reisenden nicht in den Fällen, in denen besondere Umstände, wie z. B. Elkrankung, Marsckunfähigkcit und dergleichen eine weitere Hülfe bedingen, die bann nach ben bestehenben Grundsätzen zu Lasten des verpflichteten Armenoerbandes zu leisten ist. Die Kosten der Unterstützung bedürftiger Durchreisender mit den nächsten Lebensbedürfnissen werden, wo Ortsarmenvereine bestehen, und ihre Mittel ber Gem-inde hierzu zur Verfügung stellen, vielfach schon daraus bestritten werden können, und werden auch Einwohner von Orten, in denen keine solche Vereine sich befinden, wohl bereit sein, die von ihnen selbst bisher zweck- und planlos gereichten milden Gaben der Gemeinde zu überlassen, wenn sie deren richtige Verwendung durch dieselbe gesichert sehen; an vielen Orten sind bisher schon zu Lasten der Gemeinde Geldgeschenke verabreicht worden, deren Betrag bann gleichfalls zu ben Kosten ber Naturalverpfl.gung verwendet werden kann; auch würben weitere Verwilligungen aus Gemeindemitteln indessen immer nur ausschließlich für Naturaloerpflegung, umsomehr eintreten können,' als bei ber voraussichtlich beträchtlichen Abnahme der Zahl ber Vaganten die Belästigung ber einzelnen E'nwohner und ber Gemeinde sich rasch vermindern wird. Besonders in Anspruch genommenen oder bedürftigen Gemeinden könnte durch die Organe des Kreises Ersatz eines The'les ber aufgewendeten Beträge aus Mitteln des Kreises zugesichert werben. Indem wir Ihnen noch mitthecken, daß die Einrichtungen und Maßregeln, wie wir sie oo> stehend empfohlen, 'N einem großen Theil des Königreichs Württemberg'eine ganz erhebliche Abnahme des Vagantenthums zur Folge gehabt haben, geben wir uns der Hoffnung hin, daß Sie im Bewußtsein der Nothwendigkeit die Ergreifung energischer und gemeinsamer Maßregeln sich angelegen fein lassen, entsprechende Einrichtungen in Ihren Kreisen in'S Leben zu rufen und zu diesem Zweck die vorliegende Materie auch in besonders dazu anzuberaumenden Versammlungen der Bürgermeister des Kreises zu besprechen; wenn solche Einrichtungen vielleicht zunächst auch nicht an allen Orten sondern nur da getroffen werden können, wo besonders geeignete Persönlichkeiten daran Theil nehmen, so werden unzweffelhaft auch andere Orte dem einmal gegebenen Beispiel folgen, wie wir uns dessen verseben, daß aller Orten sich Männer finden, die zur Beseitigung einer wahren Plage der Gesammtheit der Bevölkerung einiger Mühe unb Arbeit sich unterziehen." Wie in dies m Ausscheiden erwähnt, sind die darin anempsohlenen Einrichtungen in einem großm Theil von Württemberg m t Erfolg angewendet worden und sind wir in der Lage, aus einem Bericht, den die von ber Centralleitung des Wohckhätigfeits- vereins in Württemberg herauSgegebenen Blatter für das Armenwefen enthalten, bezüglich der dort erzielten Resultate das Nachstehende mitzutheilen: „Heber die W rkungen der getroffenen Einrichtungen, insbesondere die Naturalverpfl,-gung, sprechen sich die Berichte der Oberämter fast durchweg sehr günstig aus- selbst in solchen Oiten, wo anfänglich gegen die Einführung ber Naturalmrpfleguna heftiger Widerspruch sich erhob, fand die Einrichtung beim Publikum volle Anerkennung sobald es die Wohlthat der Befreiung von dem lästigen Häuserbettel fühlte. Auch seitens des besseren The,les der Reisenden selbst fehlte es nicht an dankbarer Anerkennung dafür, daß ihnen durch die getroffene Einrichtung erspart wurde, durch Bettel sich fortzubringen, während bfe schlimmeren Genossen derselben, die sog Strome seit Einfühlung der Naturalverpflegung, die ihnen nicht b.hagte, zum großen und größten Theil ferne blieben. Wenn freilich Der unmittelbar nach Einführung ber Naturalverpflegung meist nahezu ganz beseitigte ober doch sehr erheblich beschrankte Häuserbettel in vielen Bezirken mit der Zeit wieder mehr ober weniger zunahm und die Zahl der Vaganten früher oder später sich wieder vermehre, so darf hieraus keineswegs der Schluß gezogen werden, daß das System der Naturalverpflegung die erhofften günstigen Wirkungen zur Bekämpfung des Vagantenthums nicht heroorzubringen im Stande sei; es laßt sich vielmehr stets mit Sicherheit nachweisen, daß diese rückgängigen Bewegungen aus anderweitigen Hrsachen entsprungen sind, indem in vielen Berichten darüber geklagt wird, daß das Publikum die guten Wirken ber Naturalverpflegung durch eigene Schuld vereitle, da es trotz wiederholter Ermahnungen sich nicht abhalten lasse, bettelnden Vaganten Almosen zu geben, anstatt dieselben an die mit der Verabreichung der Naturalverpflegung betrauten Personen zu verweisen." Auch die vor Kurzem in 2. Auflage erschienene Schrift des Pastors Stursberg in Düsseldorf „Die Vagabundenfrage", gibt in den darin zusammengestellten, aus verschiedenen Orten erstatteten Berichten vielfach Beispiele, wie die Beschränkung der Unterstützung an Durchreisende auf Verabreichung von Naturalverpflegun.t und die Forderung vorgängiger Arbeitsleistung die Zahl ber um Almosen ansprechenben Passanten erheblich vermindert hat. Aus einer Stadt wird berichtet: „In hiesiger Stadt kommen täglich zweimal kurz vor Mittag unb Abends gegen 6 Uhr die Reisenden nach dem Raihhause, um vom Stadischretder sich Hnterstützungen des hiesigen Vereins gegen Bettelei zu holen; derselbe prüft ihre Legitimationspapiere eingehend; wer gar fein Papier hat, erhält feine Unterstützung, dagegen so viel Brod als er essen mag. Wer an Reisemitteln mehr als 1 bat, erhält gleichfalls feine Unterstützung. Die übrigen werden unterstützt und zwar mit Ausschluß von baarem Gelbe nur in Form von Marfen behufs Naturalverpflegung. Während des Sommers 1880 wurde hier in der Nähe eine Chaussee gebaut; jeder Unterstützungs-Nachsuchender wurde zunächst auf die Baustelle verwiesen, um Arbeit zu suchen. Von ben durchschnittlich 10 Personen täglich hat es faum einer der Mühe rverth gehalten, sich die Arbeit anzusehen, obgleich die Entfernung nur 15—20 Minuten war. Von den wenigen Nachfragenden hat nur Einer sich bereit erklärt, am folgenden Tage anzufangen unb auch biefer Eine ist nicht erschienen, nachdem er auf der Herberge bearbeitet war. Die Leute brauchten weder Karre noch Schute mitzubringen, der Schachtmeister stellte ihnen solche; ber Verdienst war JL 1 30—1.50 pro Tag. Es war empörend, anzufehen. wie die einheimischen ordentlichen Arbeiter, welche auch nicht mehr verdienen unb davon ihre Familie ernähren müssen, sich bei der säuern Arbeit von den Fremden haben aushöhnen müssen lassen: „Das sollte mir einfallen, für so ein Geld zu arbeiten", war die ständige Antwort. Von einem anderen Orte wirb erzählt: „Als auch mein Haus von Vagabunden überlaufen wurde, weil man sie nicht rundweg abweisen mochte, ließ ich einige Raummeter Bruchsteine vor dasselbe anfahren Eken. Der Koblenzer Zweigverein ist bereits mit gutem Beispiel voranae- ' b“6 überall, wo es noth thut, gleiche Theilnahme sich vL iUvl| vll lull 0. schaffte mir einige Steinhämmer, große und kleine, sowie einen kleinen Schemel an und fragte nun jeden Vagabunden, der vorsprach: „Warum betteln Sie?" Die stehende Antwort war: „Weil ich keine Arbeit habe." Darauf führte ich dieselben an den Steinhaufen, gab ihnen das nöthige Geschirr und versprach für jede Stunde Arbeit 25 Pf-, bei Mündiger Arbeitszeit 2,50 Mark. Fast ohne Ausnahme kamen die Menschen dann nach einer halben Stunde und erbatrn Vorschuß, da sie noch kein Frühstück rc gehabt. Vorschuß wurde ihnen nicht gewährt, aber die halbe Stunde bezahlt und — Alle sollen noch wiederkommen In zwei Jahren habe ich die 2 Raummeter Steine nicht zerschlagen bekommen, so daß ich sie zuletzt durch hiesig-- A'beiter zerkleinern liest aber der Vortheil für mich bestand darin, daß nach kurzer Zeit mein Haus von Vaaa- Kunden nur noch selten aufgesucht wurde. Seit ich nun die Ueberzeuguna gewonnen daß mit geringen Ausnahmen nicht Arbeitsmangel der Grund des Vagabundirens ist sondern fast immer der Hang zur Liederlichkeit, zum T'Uvk und die Abneigung aeaen regelmäßige Arbeit und Zucht, bin ich in meiner Bemtheilung der Vagabunden viel strenger geworden und habe mit großem Nachdruck durch dre Polizeibehörden und meine Gevsdarmen dieselben verfolgen lassen." Aus einem dritten Orte endlich wird berichtet: „Der Antibettelverein in Mettmann führte am 10. Oktober 1881 die Arbeits- Gegenleistung ein. Vor Empfang der Freikarte des Vereins mußte Jeder 1i/, Stunden lang Holz zerkleinern- „Die Arbeit geschieht hinter dem Amtshause, bei Regen in einem bedeckten Saum; dort werden auch holz und Geräthe aufbewahrt. Die nächste Ueber- wachung der Arbeit besorgt das dicht dabeibegende Armenhaus, die weitere Controle das Amtsbureau. Dos fertig zerkleinerte Brennholz wird 'n kleinen Bündeln a 5 Pf pro Bündel verkauft; der Erlös deckt, so viel bis jetzt ersichtlich, die Selbstkosten an Holz und Geräthe; viel mehr wird's nicht sein. - D'e Leute unterziehen sich der Arbeit in der Regel ganz gutwillig; aber die Zahl Derjenigen, die unsere Spende begehren hat auffallend abgenommen. In den fünf Jahren, von September 1876 bis September 1881, haben wir, in fast gleichmäßigem Strome, burchschnitck ch 267.4 Mann pro Monat gespendet (ä 30 Pf. pro Mann für Nachtquartier und F übstück); dabei hielten wir 10 Mann pro Tag als Mox-mum fest und in dieses Max mum checkten sich factisck oft 15 Leute statt 10. Seit Oktober 1881 ist die Maximalgienze unbesch änkt; gleichwohl weisen die letzten 8 Monate von November 1881 bis Juni 1882 nur folgende Zahlen von gespendeten Leuten auf: November 199, December 193, Januar 266 Februar 161, März 110, April 61, Mat 79, Juni 50 Mann." Wir glaubten diese Urtheile und Beispiele, deren Zahl wir leicht noch vermehren könnten, anführen zu sollen, um nachzuweisen, daß die von dem Großh. Ministerium des Innern und der Justiz empfohlenen Maßregeln durchführbar sind, und daß sie voraussichtlich auch im Großberzogthum dazu beitragen werden, die Zahl der angeblich Arbeit suchenden, in Wirklichkeit aber größtentheils vagabundirenden Durchreisenden wesentlich zu vermindern. ' Berlin, 30. Novbr. Der Vorstand des vaterländischen Frauenvereins erläßt einen Aufruf, zum Besten der nothleidenden überschwemmten Gegenden Sammlungen zu veranstalten, und veröffentlicht ein Schreiben der Kaiserin von Koblenz, 28. November, in welchem es heißt: „Ich bin Zeuge der leider noch steigenden Verheerungen, welche durch die Ueberschwemmungen des Rheins verursacht werden. Von Mannheim bis Köln werden Spuren dieser ganz anormalen Calamttät lange fühlbar bleiben. Dorfschasten und niedere Stadttheile stehen unter Wasser, die Wintervorräthe sind zerstört, anderer Schäden nicht zu gedenken. Dies ist einer jener Momente, wo die Thätigkeit der Zweigvereine sich bewähren muß. Ich werde es angemessen erachten, sofort daraus hinzu- Türkei. Konüantinopel, 30. Novbr. In Folge der gegen Fuad Pascha wegen Verschwörung emgeletteten Untersuchung sind 120 im Palaste bediente ^schertefffnnen emgeschtfft und in ihre Heimath geschickt worden. Von allgemeinem Interesse ist die nachfolgende Mittheilung, welche zur Zeit die Runde durch viele 8eitunnen ^är&S^?8leffUr3l,(& T .whk*ftlid)er Seite gemachte eminente Gstdeckung des Vorhandenseins sogen. Bacterren .rn dem Auswurf Lungenkranker und zwar von Valerien m so minimaler Große, wie man sie bisher nicht kannte bat allkitia das . sagte man sich doch, bQfc bnmit enblid) sÄt f“ weit verbreitete Krankheit: Die Lungenschwind- sucht, welche alljährlich Hunderttaufeiide von Opfern fordert, in ihrem eiaentlicken Wesen zu ergründen und hoffentlich auch mit Erfolg zu bekämpfen. fip ff'l1 es allerdings noch nicht gelungen, diese Batterien zu zerstören, da k^sr^ohl,,intensiver Hitze wie Kalte widerstanden und selbst dem starken Gifte Cnan- kÄ^egenubcr sich ziemlich indifferent verhielten: indcß wird es der nk rnften& aewlst Og./ch'Wlssenschaff, ble ja schon bie überraschendsten Resultate gezeitigt' anh ifinhpdn Är em Mittel gegen diesen schlimmen Feind unseres Geschlechtes SS?Ä"- von höchster Wichtigkeit, da man ja auch noch nicht rL6' üb diese Bacterien sich erst in den von der Krankheit afficirten mk mir fmm ”°U emdrmgen, ist-diesen schlimmen, unsichtbaren Feind hnrnn m£Oßhcb von uns fern zu halten. So wird man z. B. sehr gut daran thun, einen Schnupfen ober Katarrh, beii man sich bei jetziger Jahreszeit so kbr bu?ck Nernockis^s'"' beseitigen unb nicht erst, wie es so häufig vorkommt, ^^Eass^ung ben Grunb zu ernsteren Hals-, Brust- unb Lunaenleiben ru Embrinauna"en*hk U" rftenfte?Ieini^ute ber Luftröhre bcn oben erwähnten ^"drmgungen bic willkommenste Herberge bar. — Durch neuere imffenidiriftnrh/ (S-r- slebnisfe ist seftgestellt, baß eilt Katarrh, seinem Wesen nach eine sehr oft mit Fieberbewegungen austretenbe Entzünbung ber bie Luftwege auskleibenben Schleimhäute -b-nw r° ch beseitigt werde» kann, als es gelingt, bicfftartbein fieber' nr"? 'nt»“"’>un8仫l>nBe3.anitM zu heben und haben sich hierfür die Chinaälkalvide als ganz besondere zweckbienltch erwiesen. So beseitigen bie Apotheker W. Voß'leben medkststsck^'®runb biefer( wissenschaftlichen Ergebnisse bargestellt unb von ^ntnrrnA wmn,^.t0^ltaten empfohlen werben, ben Schnupfen resp. einfachen Katarrh nunmehr binnen wenigen Stunben unb führen bie schweren Katarrhe ^bunden mit Husten, Heiserkeit, Auswurf unb Fieber alsbalb in bk milbeste Form fe?. au? bmnen wenigen Tagen ebenfalls vollftänbig zu heilen. Wenn man erinnert, bie man bei einem Katarrh Tage, ja oft Wochen J? AJhhAF? ?^l)men hat, so kann man tiefen Fortschritt ber Wissenschaft nur mit lebhafter Freude begrüßen und man findet es sehr natürlich, daß die Voß'schcn Katarrhplllen m wehreren Ländern bereits alle anderen früher gegen Katarrh unb ^)?rniin hnr gebrauchten Mittel fast vollständig verdrängt haben. Man achte Namen Ä unÄ" Wcn Katarrhpillen, welche auf dem Etiquette die in h^n 'QnrTeb;(12?TttInifler tragen müssen, zu erhalten, ä Schachtel 1 JL in den meisten deutfchen Apotheken. 7955 Bekanntmachung. Zur Vergebung des bei der unten- genannten Verwaltung erforderlichen Beda rfs an Lagerstroh, ca. 620 Ctr., ist ein öffentlicher Submissionstermin auf Montag den 4. Dezember, Vormittags 10 Uhr, in deren Bureau, woselbst die Lieferungsbedingungen zur Einsichtnahme ausgelegt sind, anberaumt. 7905 Gießen, den 29. November 1882. Großh. Garnison-Verwaltung. Bekanntmachung. 1882 M ff 1883 den Januar 2. 3. 4. 6. 9. 10. 11. 7. 9. 12. 13. 14. 16. 19. 20. 21. 23. 27. 28. 30. Mittwoch Donnerstag Samstag Dienstag Mittwoch Donnerstag Samstag Dienstag Mittwoch Donnerstag Samstag Mittwoch Donnerstag Samstag sowie Dienstag Mittwoch Donnerstag Samstag Dienstag Mittwoch Donnerstag Zur Bezahlung der Zinsen, welche von den bei der hiesigen Spar- und Leihkasse angelegten Kapitalien am Ende dieses Jahres fällig werden, sind nachstehende Termine festgesetzt, und^zwar: Dienstag den 5. Dezember 6. „ Samstag „ 13. Die Interessenten werden daher aufgefordert, die Zahlungen an diesen Tagen in Empfang zu nehmen und hierzu durch Vorzeigung der Schuldscheine sich zu legitimiren. Zugleich wird bemerkt, daß die auf den Donnerstag fallenden Zahltage für die Interessenten der Sadt Gießen, dagegen die übrigen Zahltage für die Auswärtigen bestimmt sind. Die Herren Bürgermeister werden ersucht, dieses in ihren Gemeinden auf ortsübliche Weise bekannt machen zu lassen- Gießen, den 24. November 1882. Der Rechner der Spar- und Leihkasse. Kehr. Allgemeiner Anzeiger. Bekanntmachung. Die Stimmfähigkeit bei der Wahl der Stadtverordneten. ckcach Vorschrift des Art. 13 der Städte-Ordnung wird die nachstehende Bestimmung bezüglich der Stimmfähigkeit bei der Wahl der -Stadtverordneten hiermit bekannt gemacht: * Stimmfähig sind 1. alle in der Gemeinde gründ-, gewerb- oder einkomniensteuerpflichtiae Ortsbürger derselben, 2. alle männlichen Einwohner, welche die deutsche Reichsangehörigkeit besitzen und welche seit zwei Jahren ihren Unterstützungswohnsitz in der Gemeinde erworben haben, jedoch unter der Voraussetzung, daß sie zur Zeit der Wahl 25 Jahre alt sind und vom 1. Januar des dem Jahre, in welchem die Wahl stattfindet, vorhergehenden Jahres an zur Einkommensteuer zuaezoaen worden sind. Die Stimmberechtigung jedes der unter 2 bezeichneten Stimnifähigen ist davon abhängig, daß derselbe spätestens vor dem Schluß des Jahres, welches dem Jahr, in welchem die Wahl stattfindet vorhergegangen ist, bei dem Bürgermeister in dessen Amtslocal die mündliche Erklärung abgegeben hat, daß er sein Stimmrecht in Anspruch nehme, wobei er gleichzeitig auch Jahr und Tag seiner Geburt, den Tag, seit welchem er in der Gemeinde wohnt, und den Zeitpunkt, seit welchem er Einkommensteuer bezahlt, anzuaeben und auf Erfordern nachzuweisen hat. Stimmfähige der oben bezeichneten Art, welche die Abgabe dieser Erklärung bis zum 31. Dezember d. I. unterlassen, können bei der im Jahre 1883 statt- sindenden Wahl zur Stadtverordneten-Versammlung oder bei einer solchen Wahl für welche die Stimmberechtigung durch die Stimmberechtigung zur Stadtver- ordneten-Wahl bedingt ist, kein Stimmrecht in Anspruch nehmen. Gießen, den 1. Dezember 1882. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. 7978 A. Bramm. HauS-Verkauf. Die nochmalige Versteigerung des ehemaligen Burgpfarrhauses zu Gießen bringen wir mit Bezugnahme auf bas Inserat im „Gießener Anzeiger" Nr. 251 vom 25. October 1882 mit dem Bemerken in Erinnerung, daß die Versteigerung am 13. Dezember 1882 des Morgens 10 Uhr im Gasthause „Zum Einhorn" stattfindet. — Wegen Einsichtnahme der Verkaufsobjecte ist sich an Großherzogliches Kreisbauamt Gießen zu wenden. 7973 Gießen, den 2. Dczencher 1882. Großh. Oberförsterei Gießen. Lang. 7466 Ofenschirme, eiserne Blumentische, Fiaschen- schränke empfiehlt Hmil Fistor. Cvrfetten in allen Fa^ons u. Extraweiten empfiehlt in großer Auswahl _4L JPtfC ugj? m cw en ei. Montag den 4.Dk?nnl)erl.I., Vormittags 9 Uhr unb Mafimittatf 1 Uhr, Fortsetzung der Mobilienversteigerung auf ber Heuchelheimer Mühle, unb kommen insbesonbere bessere Möbel, Küchengcräthe, Porzellan, Bettwerk rc. zum Ausgebot. Gießen, ben 29. November 1882. 7922 F« Hoffmann, Concursoerwalter. Keitgeöotenes. H. von Gimborn, Ehem. Fabrik Emmerich a. Rh, Gallus-, Aleppo-, Kaiser-, Dalon-, Alizarin-, rothe, blaue rc. Tinten, Stempelfarben, stüssiger Leim, vorrathig bei «IiiI. IIoos unb Olim. KSlhler. 7200 Die Universttäts - Apotheke Aum goldnen Enget empfiehlt: Medicinische Seifen bester Qualität a Stück 20 Pfg: Theerschwefelseife | Gegen Theerseife | Hantausschläge, Carbolseife 1 . r . Salicylsäureseife I 3ur Desmfectwn, Tanninseife ( gegen Sommersprossen, Boraxseife | Leberflecken rc., Gallseife (für feine Wäsche). Emser Pastillen der König Wilhelm's Felsenquelle in plomb. Schachteln ä Schachtel 70 Pfg. Malaga, Medicinische Weine Tocayer, G riech. Weine rc in bekannter Güte. 7377 v Holland. Volthäringe, per Stück 6 ia marinirte Häringe, per Stück 10 H, la Berliner Rollmöpse, per Stück 10 empfiehlt 7695 C. Noth, Neuen-Bäuen. ui hübscher 1OOO S. Elsoffer. 7759 zu 8- A. Scheyda R Hermann Katz * 8 53 Seltersweg 53. 7961 § Mädchen- üdfrankr< iebs (wie die Ihrigen) sind wir in Deutschland it. Es liegt auch wahrscheinlich das Danziger Versehen an der für den zur Zeit noch mangelhaften Kenntniss reiner südfranzösischer Weine, lie Ihrigen keinerlei Veredelung erfahren haben“, welche Worte olz und die beste Belohnung meines Bestrebens sind und bleiben , in mit meinem eigenem Namenssiegel verschlossenen */i und l/8 Literflaschen sowie ill isirute Preis-Courante sind zu haben in meinen obonstehend verzeichneten Centralgeschäften, sowie auch in meiner Nl.darl«. ü, Gjessen bci !S. jElsotrcr. 4461 Naturweine sind keine gleichmässig menschlichen Fabrikate, sondern Produkte der selbst schaffenden Natur, demnach wie diese selbst, nicht immer gleich in Farbe oder (reschmack, stets aber gesünder u d besser in ihrem primitiven uud nalarl -U.ci Zustand, als verbesserte, gegypste, mundrecht oder wer weiss womit kristallschön gemachte Weine. , Seit 1876 20 Central-Geschäfte nebst eigenen Weinstuben (billige Küche, Weine per */< Liter ohne Prcisaufschlag) und 210 Filialen in Deutschland. Neue Filialen werden stets gern vergeben. 5 £ a Z ------ - - c - • -iS-5 s • » • • -» S • o ' öjl ■ 3 5 = 2 ‘.3 • •° L ■*£ w - ••1 ’ " 33 2 rb g u. w Q i, hei uild hier sa na li äfti roth Ich erlaube mir, einem geehrten Publikum die ergebene Mittheilung zu machen, daß ich mit dem 1. Januar 1883 an hiesigem Platz eine Sumenniederluge errichte. Bei etwaigem Bedarf empfehle mich unter Zusicherung streng reeller Bedienung bestens. — Preisverzeichnis; gratis und franko. Wiederverkäufern Rabatt. Lollar, im Dezember 1882. 7974 Chrst. Pfeiffer, Gärtner. Giessen, Neuen weg 7 Werkstätte, 6407 7954 Zum 1. Januar findet ein ordentliches, gut angelerntes Mädchen Stelle als Zmeitmädchen. Nur solche mit guten Zeugnissen werden berücksichtigt. Näheres durch die Exped. ds. Bl. 3763 Ankauf von Lumpen, Knochen, Papier und Akten. Louis Rothenberger, _________________Neuenweg 194._____ Wohmmgsvel Änderung. Meinen werthen Kunden diene hiermit zur Nachricht, daß ich von heute an im Hause der Frau Wittwe Hoffmann, Kaplansgasse Nr. 23 wohne. Louis Wiedmeyer, 7717 Schuhmacher.__________ 7948 Ein Bursche zur Oekonomie gesucht auf der Liebigshöhe. Verantwortliche Redaction: A. Scheyda. — Druck und Verlag der Brühl'ichen Druckerei (Fr. Ehr. Pietsch) in Gießen.