So n ume=, diese Mto». :llen - Swaeters J|2“s>qu»i wHu. 1.35 l.oo Selters- weg 20 ___a hung dtt>erord«ete»-Ver' 10. allneiundenen Wahl t worden: berkorn Wider eint nbecher r. 1-12 auf die Dauer auf bie Dauer von Stauet öon33abreit r öffentliien Senat' nebit Anlagen drei Diensm. den L. M. von üwc \ dem 2\aW\w, MdrreM^en und Mderechti^en inner- )unn des Auvichlusies ,d die Gewähllen bei zu Proiokoll erheben ___________v i" Wql iße 10 Anfang Dezember. Mitte Januar, der Aiiftastv^ Spratts Hu.idrhu^ ntiertrein^Jni^t s^6- nur scheinbar CÄä**1 Ä* Nr. 275 viettes Blatt 165. Jahrgang Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntags. Die „Etetzener §amilienblätter" werden dem .Anzeiger" viermal tvöchentlich beigelegt, daS „Ktelsbktt fflr den Kreis Gießen" zweimal wöchentlich. Tie „Landivirtschaftlichen Seit- fragen" erscheinen monatlich zweimal. Gießener Anzeiger General-Anzeiger für Cberhefsen Zamrtag, 22. November 1913 Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen Universitäls»Buch- nnd Steiudruckerci. R. Lauge, Gießen. Redaktion, Expedition und Druckerei: Schulstraße 7. Expedition und Verlag: e-^öl. Redaktion: ^-^112. Tel.-Adr.: AnzeigerGteßen. Arbeitsvermittlung und wandersürsorge in Hessen. Born Regierungsassessor Walter in Mainz. . Am 1. Oktober des Jahres ist in der Provinz Rheinhessen eine W a n d c r o r d n u n g, die den Verkehr mittelloser, arbeite fähiger Wanderarbeiter im Anschluß an die in der benachbarten Provinz dessen-Nassau eingeführte Ordnung des Wanderarbeits- we>e^ regeln soll, in Kraft getreten. Sic Neuregelung des Wandcrverkehrs in Hes- i.e? Um . Hessen-Nassau ist ein Vorgang von großer sozialer Vedeutuiig. Der Grundgedanke, der zu dem gemeinsamen Vorgehen der genannten Bezirke führte, ist, den mittellosen *r1trc«rn tn erster Linie Gelegenheit zu geeigneter Arbeit zu verschaffen und erit, wo dies nicht alsbald möglich ist, sie durch Verpflegung und Unterkunft bis zur Erlangung einer Beschaff tiffitHG gegen Arbeitslosigkeit zu unterstützen. Die Ausführung 1 OTcfee, Grundgedankens war nur dadurch möglich, daß man die seitherigen Verpslegunasstatioiien und Herbergen in Zusammenhang mrt den öffentlichen Arbeitsnachweisen brachte. 1 Zunächst ergab sich also die Notwendigkeit eines Ausbaues des öffentlichen Arbeitsnachweiswcscns aus breiter Grundlage. Dies touriie erreicht durch eine Verbindung der lokales. Ar - beitsnachweisstellen mit dem Mitteldeutschen Arbeitsnachweisverband, der seinen Sitz in Frankfurt a M. hat. Dieser Verband, dessen Wirkungsgebiet die Provinz Hessen-Nassau und das Großherzogtum Hessen, sowie einige kleinere angrenzenden ^Bezirke umfaßt, ist in der Lage, ein bedeutendes Angebot an Arbeitskräften unterzubringen. Man hat deshalb den Mitteldeutschen Arbeitsnachweisverba nd zum Mittelpunkt der neuen Organisation gemacht und nach Verschmelzung dieses Verbandes mit dem „Verband der V e r p fl e g u n gs st a t i o n e n für Hessen und Hessen-Nassau" eine enge Verbindung zwischen Herberge und Arbeitsnachweis erzielt, wie ihn auch das preußische Wander- arbeüsfiättengesetz pom 29. Juni 1907 voraussetzt. Da im Großherzogtum Hessen von einer gesetzlichen Regelung des Wanderarbeitswesens Abstand genommen worden- ilt, haben die hessischen Provinzen die Neuregelung der Wanber- fürsorge int Anschluß an die in der benachbarten preußisckwn Provinz Hessen-Nassau neueingeführten Bestimmungen selbst in ‘ die Hand genommen. Das Ergebnis dieser Bestrebungen ist der Anschluß der Provinzen Ob er Hessen und Rheinhessen an die Provinz Hessen-Nassau zur gemeinsamen Durchführung der in der Wanderorbnung niedergelegten Grundsätze der Fürsorge für mittellose Wanderarbeiter. Die Arbeitsvermittlung, die grundsätzlich an erster Stelle fleht, wird in dem so geschaffenen „Verband der Wander ; ar b e its stä t tcn" in Hessen und Hessen-Nassau durch den Mil- teldeutschen Arbeftsnachweisvcrband ausgeführt, während die bc- , stehenden seitherigen Verpflegungsstationen als ' Wanderarbeitsstätten, in Rheinhessen Arbeits- und Her- bergsstätten genannt, eingerichtet worden sind. ■ Die Arbeitsvermittlung der Arbeitsnachweisstellen des Ver-' bandes mit ihrem wechselnden Bedarf an verschiedenartigen Ar- I beftskräften wird dadurch erleichtert, daß die in das Verhands- gebiet eintretendcn Wanderer mit der Bahn möglichst schnell zu einer geeigneten Arbeitsstelle oder einem Arbeitsnachweis beför- , dert werden, der geeignet erscheint, für die betreffende Arbeits- | haft eine Befckfäftigung nachzuweisen. Hierbei wird auf den per- | sönlichen Wunsch der Wanderer in erster Linie Rücksickft genorn- I (inen. Der Wanderer kann sich also sein Reiseziel ! selbst wählen. Er wird dann auf öffentliche Kosten mit I der Eisenbahn nach seinem Reiseziel ober, falls dieses weiter als I die nächste Arbeits- und Herbergsstätte (Wanderarbeitsstätte) liegt, in der Richtung seines Reiseziels nach dieser Arbeits- und Her- iergsstättc befördert. Auf diese Weise wird gleichzeitig erzielt, k>aß die sich auf der Wanderschaft befindenden mittellosen Ar- I beiter sich nicht mehr wie seither auf der Landstraße herumtreiben, i Weiterhin soll hierdurch eine Verminderung des Bettels auf den Landstraßen, sowie in den Dörfern und Vororten der Städte erreicht werden, wodurch naturgemäß die öffentliche Sicherheit auf den Straßen erhöht wird. Durch das Bestehen der neu- geschaffenenOrganisationsindaußerdemdieOöe- richte in die Lage versetzt, in Fällen des Bettelns und der Landstreicherei durch arbeitsfähige Männer mit der ganzen Strenge des Gesetzes gegen diesevorzugehen;dcnnkeinarbeitsfähigerMann ist zum Betteln genötigt, sofern er arbeitswillig ist und die bestehende Organisatton in Anspruch nehmen will. Landstreicher und Bettler können daher künftig, sofern sie nicht arbeitsunfähig sind, ohne weiteres als arbeitsscheue Elemente angesehen werden. Das Publikum sollte daher solche Elemente nicht durch milde Gaben unterstützen. Das Ziel der Organisation ist, ganz Deutschland mit einem Netz von Wanderarbeitsstätten verbunden mit öffent lichen Arbeftsnachweisen zu überziehen, nm hierdurch in der Lage zu sein, den Arbeitsmarkt eines bestimmten Gebietes mit Arbeits trösten aus anderen Gebieten zu versorgen, wo ein llcbcrangc ■ bot oder eine Zlbwanderung von Arbeitskräften zu verzeichnen ist. Allein auf der Grundlage eines allgemeinen weitverzweigten Netzes von leistungsfähigen öffentlichen Arbeitsnachweisen in Verbindung mi. Herbergen ist überhaupt die Frage einer allgemeinen Ar beklslosen-Ver sichern n g au f breiter Basis praktisch lösbar und durchführbar. Durch die geplante Organisation des Verbandes wird cs zweifellos ermöglicht, eine auf einen bestimmten Bezirk beschränkte Arbeits- kosigkeft durch Beförderung der Arbeitslosen nach anderen Bezirken, in denen entsprechende Arbeitsgelegenheit vorhanden ist, tunlichst zu befeitigen und einen Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt soweit möglich zu schassen. Die Wanderer, welche die Organisation in Anspruch nehmen wollen, haben unter allen Umständen in erster Linie den Arbeitsnachweis aufzusuchcn und um Arbeit nach,;nfragen. Ohne Arbeitsnachfrage und ohne Verpfl'chtnng zur Arbeitsleistung keine Verpflegung! Ist keine geeignete Arbeit vorhanden, oder kann die uachgeiviesene Stelle erst am folgenden Tag angetreten werden, so erhält der Wanderer in der Arbeits- und Herbergsstätte Beköstigung und Obdach, bestehend aus Abendessen, Nachtlager « Bett), Frühstück und Msttag- essen, wofür er mindestens vier Stunden zu arbeiten hat. Die Verpflichtung zur Arbeitsleistung entfallt für diejenigen Wanderer, die durch den Arbeitsnachweis Arbeit vermittelt bekommen haben. Wanderer ohne ordnungsmäßige Patzierc erhalten nur ein Vritschcnlager; sie müssen ferner einen Tag länger arbeiten und haben das vorgesr^iebene Protokoll, das eine Verwarnung auf Grund des § 361 Nr. 7 des Strafgesetzbuches enthält, zu unterschreiben : im Weigerungsfälle werden sie dagegen der Orts- ! pvlizeivehörde überwiesen und in die benachbarten SBa überarbeite ! statten nicht aufgenommen. Hülfsbedürstige Wanderer ohne ord- " nungsmäßigc Papiere werden dem Ortsarmenverband (Gemeinde- Armenverwaltung) überwiesen: desgleichen arbeitsunfähige und kranke Wanderer. Kranke oder unreine Wanderer sind unter allen Umständen von der Aufnahme in die Wanderarbeitsstätteu. ausgeschlossen. Obdachlose können in geeigneten Fällen von der Polizei der nächsten Wanderarbeitsstätte zugewiesen werden. Reichs- 'ausländer und Personen unter sechzehn Jahren (Jugendliche) sollen in der Regel nicht imifgenommen werden. Ausnahmen sind vdn Fall zu Fall zu prüfen. Durch Annahme der Verpflegung verpflichtet sich (nach 8 2 der Wander-Ordnung) der Wanderer zur Verrichtung dxr ihm zugewiesenen Arbeiten und Mir Einhaltung der Vorschriften des Verbandes, insbesondere derjenigen über die Beförderung nach dem Beförderungsplan. Eine sozial segensreich wirkende Bestimmung der Wanderordnung enthält der § 4, wonach Wanderer sich die ihnen fehlenden Papiere gegen entsprechende Arbeitsleistung in einer Wan- dcrarbeitsstätte oder Arbeiterkolonie erwerben können. Hierdurch soll erreicht werden, die arbeitswilligen Clemente durch Verschaffung ordnungsmäßiger Papiere einem geordneten Leben wieder pizuführen. In einzelnen Wanderarbeitsstätten, die gleichzeftig Arbeiterkolonie sind (wie z. B. Limburg a. d. L.), hat man mit gutem Erfolg auch den Versuch^durchgeführt, den Wanderern gegen längere Arbeitsleistung Schuhwerk und Kleidung zu liefern, damit die Leute später leichter Arbeit finden. Nach ? 9 der Wandrr Ordnung ist vormittags die zugcwiesene Arbeit zu .leisten, ivührend nachmittags die Beförderung der Wanderer erfolgen soll. Selbständige Umschau n a ch A r - beirift den Wanderern verboten; beim es wird hierin nur eine Gelegenheit zum Betteln in mehr oder weniger versteckter Form erblickt werden müssen. Die A r be i ts zu wei- s u n g erfolgt vielmehr allein durch den Arbeitsnachweis. Wanderer, die sich weigern, die ihnen nack>gewiesene geeignete Arbeitsstelle zu übernehmen, werden alsbald entlassen und Dürfen in die benachbarten Wanberarbeitssiatten nicht ausgenommen werden. Die in eine Arbeit»- und Herbergsstätte (Wanderarbeitsstätte) aufgenommenen Wanderer müssen dort ihr«' Papiere abliefern. Die Papiere werden, nach Abstempelung durch die Släite und den Arbeitsnachweis, alsdann nach dem Reiseziel des Wanderers, also entweder an die nächste Wanderarbeitsstätte ober, an den Arbeitgeber, dem Der Wanderer vermittelt worden ist, gesandt. Um eine mißbräuchliche Benutzung durch zu häufige Inanspruchnahme einer Wanderarbeitsstätte durch dieselben Wanderer auszuschließen, ist bestimmt, daß fein Wanderer vor Ablauf von drei Monaten nach seiner Entlassung aus einer rheinhessischen Stätte zum zweiten Male in eine Arbeits- und Herbergsstätte der Provinz Rheinhessen aufgenominen werden Darf. Das Gleiche gilt entsprechend für den Regierungsbezirk Wiesbaden und den Regierungsbezirk Kassel. Neben den Wanderarbeitsstätteu bestehen sogenannte Wan- derereingangsstationen. Diese enthalten lediglich einen Arbeitsnachweis, sind aber nicht in der Lage, Verpflegung und Unterkunft zu gewähren. Sie dienen dem Grenzvcrkehr, um den Eintritt von Wanderern in das Verbandsgebiet in solchen Gegenden zu erleichtern, wo keine Arbeits- und Herbergsstätten bestehen. Für Rheinhessen ist nur eine Wanderercingangsstatton eingerichtet worden, und zwar in Al zev. Von dieser Eingangsstation werden die Wanderer, falls ihnen keine Arbeft unmittelbar nachgewiesen werden kann, mit der Bahn zur nächsten Arbeits- und Herbergsstätte in der Richtung ihres Wanderzieles ^entweder Mainz oder Bingen) befördert. Arbeits - und Herbergs st ätten sind in Der Provinz Rheinhessen bis jetzt nurin Mainz, B i n- igen und Worms eingerichtet worden. Die in Öppe n h e i m bestehende Verpflegungsstation steht außerhalb der Organisation des Verbandes. Die Oberaufsicht über sämtliche Einrichtungen des Verbandes in Rheinhessen wird von der Großherzoglichen Provinzialbirektion in Mai uz ausgeübt. Diese erlaßt mit Zustimmung des Provinzialausschusses die näheren Bestimmungen über die Regelung des Wauderverkehrs. (Nr. 5 der Ausführungsvorschrifteu für die Provinz Rheinhessen.) Die Beförderung der Wanderer erfolgt in,der Regel mit der Eisenbahn a u f G r u u d eines B e f ö r - derungsplaues, dervonder Aufsichtsbehörde fest- gestellt wird. Die Kosten der Beförderung werden von der Provinzialkasse getragen. Auf Grund einer Vereinbarung mit der Eisenbahnverwaltung werden die Wanderer in der 4. Wagenklasse zum halben Fahrpreise (d. i. jum Preise von 1 Pfennig für jedes Kilometer) befördert. Auf einzelnen Sttecken ist ein Teil des Weges, etwa 10 bis 15 Kilometer, zu Fuß zurückzulegen. Die zu befördernden Wanderer erhalten von der Wauderarbeftsftätte einen Ausweis (Fahrtausweis), bei dessen Vorzeigung ihnen von der betreffenden Eisenbahnstationskasse eine Fahrkarte nach dem auf dem Ausweis angegebenen Reiseziel unentgeltlich ausgehändigt wird. Einen Abschnitt des Ausweises behält die Statiouskasse zur Kontrolle und spateren Verrechnung. Der dem Wanderer Der» blechende Ausweis dient ihm außerdem als Legitimation gegenüber den Polizeiorgauen (insbesondere der Gendarmerie), die den Wanderer etwa unterwegs auhalten sollten. Dieser Ausweis ist nötig, da der Wanderer auf der Reise seine Papiere nicht besitzt, weil sie, wie oben erwähnt, vorausgeschickt worden sind. Bares Geld bekommt der Wanderer nicht in die Hand. Auf diese Weise soll auf die Leute ein Zwang ausgeübt werden, das vorgeschriebene Reiseziel, wohin ihre Papiere geschickt worden sind, auch wirklich aufzusuchen. In Ermangelung von Barmitteln such sie hierzu genötigt, falls sie nicht etwa betteln wollen. Will ein Wanderer das Verbandsgebiet verlassen, also z. B. nach der Bay- rischen Pfalz weiterwandern, so wird er kurzer Hand unter Rück- gabe seiner Legitimationspapiere von der betreffenden Grenzstation Frauen.Rundschari. Der bunte Schuh: das Neueste von der Schuhmode. Die heutige Mode liebt kräftige, bunte Töne: sie Hebt auch die schroffen Gegensätze und die Extravaganzen. Boni der grotesken Idee der (untgefärbten Haare hat man bereits gehört. Nicht sc- cxtravagant und doch gelegentlich an die Grenze des feinen Ge schmackes streifend, sind die bunten Schuhe, die soeben aufgckommen sind. Es handelt sich dabei meistens um einen grellfarbigen Ledereinsatz zu einer schwarzen oder braunen Schuhkappe. Während früher meist nur Kombinationen von Scbw.irz, Braun. Grau und Weiß getragen worden sind, werden neuerdings mit Vorliebe bunte Farbtone zum Einsetzen benutzt. Ganz besonders "beliebt ist ein kirschrotes Leder, das imit ^Schwarz zusammengestellt wird, oder ein sattes Nilgrün, das ebenfalls mit Schwarz, aber auch I mit Rehbraun zusammen eine separate Farbenstimmung gibt. । Auch violette Farbentöne in allen Schattierungen, Blau und na menllich ein warmes Zitronengelb sind gebräuchlich. Natürlich müssen diese Einsätze genau mit der Farve' der Kleider harmonieren. Neu sind auch gestreifte .Schuhe. Es werden dabei die Nähte mit I farbigen Lederstreifen besetzt. Wiederum sind Rot und Grün die I Lieblingsnuancen. Mit diesen bunten Einsätzen im Einklang stehen auch die neuerdings wieder Modernen cSchnallen unb; Schließen. Die । Schnalle wird wieder als besonderes, lleines Kunstwerk betrachtet und als Schmuckzeug ausgearbeitet. Feine Stücke in getriebenem Silber, bunte Email suchen, Schnallen mit Edelsteinen besetzt,, i Schnallen aus Bernstein oder Achat, geben der kommenden Schuh mvde einen ganz besonderen Neiz. Sehr beliebt sind bunte Maschen, die auf die Schnallen gesetzt werden. Auch Die Strümpse müssen sich diesen neuesten Entwicklungen fügen. Sie sind meistens in einem kräftigen Farbengegensatze gehalten. Zu roten Schuh- einsätzen wird ruhig ein mattblauer oder ein- lauchgrüner Strumpf getragen, Der seinerseits wiederum durch verschiedene Zutaten! seine besondere .Existenzberechtigung betont. Die Strumpfmasche, das Sttumpsband wird wieder ausgiebig verwendet mrd zwar doppelt: uitterm Knie und überm Schuh. Einzelne der neuen Strümpfe tragen auch festaenähte, medaillonartige Rosetten aufgenäht. Originell sind die Strümpfe.mit schmalen Seidenbändern, die spiral- lörmig, vom Knöchel ausgehend, bis zum Knie durch das @c- twtbc gezogen werden. Lustig wirken die geflügelten Strümpfe. Es sind dies flossenartige iSpitzenkämmc, die an Der Rückseite des Strumpfes enworfteigen. Infolge der stärkeren Betonung des Schuh- und Strumpfwertes, wird Der kurze Rock wie bisher die Gnnft Der Damenwelt behalten. — In Der So n d e r g ru p p e: „Die Frau im Buchst :wer be unD in der Graphik" auf Der Buchgewerb- lichen Weltausstellung zu Leipzig 1914 leitet Frau (Tugenie Kaufmann, Mannheim, Die erste Abteilung „Geschäftliche ifiutwicklung der weiblichen Befähigung auf dem Gebiete von Buch- ■ stewerbe und Graphik". Anmeldungen und Anfragen für diese Ab- | trilung sind zu richten an Frau Eugenie Kaufmann, Mann- ■ hQM B 6, 28. — D ie Genossenschaft der bildenden Künstler | M en s hat sich nunmehr endgültig für die Zulassung der Frauen- ausgesprochen. Dasselbe gilt von der Photographischen Gesellschaft, die die Photographien d'Ora, deren Arbcften in Berlin Aufsehen erregen, jetzt als Mitglied aufgenommen hat. — T ie Frau als Afrz t. Eine reizende junge Frau, elegant gekleidet und frisiert, geht vor uns her und steigt in ein vornehmes Auto. Man front interessiert, wer diese graziöse Ersck^eiming fei, und erhllt die Awwort: „Das ist eine der bedeutendsten Frauenärztinnen des Londoner Großen Krankenhauses." An diese Szene knüpft Wanda von Szararnoniz eine Betrachtung über bie Frau als Arzt im Pall Mall Magazine an. In England ist die Aerztin bereits eine ganz alltäglickn Erscheinung, die nichts von ihrem weiblichen Charme aufgibt und doch ihren Beruf in der glücklichsten Weise ausfüllt. Nicht Weniger als tausend weibliche Namen stehen im britischen jAierzte- icgiftcr; London zählt davon allein 200, Brigthon 10, Man chester 5. Fast alle Städte von einiger Bedeutung besitzen wenigstens eine Aerztin, und wo noch keine ist, herrscht ein dringendes Bedürfnis danach. Erstaunlich rasch hoben sich die Doktorinnen daS Vertrauen des englischen Publikums erobert, und zwar fiefyt man in Großbritannien in der Frau nicht ein geschlechtloses/ Wesen wie in Amerika, wo Arzt und .Aerzttn ganz gleich behandelt werden: fonbem die Frauen finden in der Aerztin /ihre natürliche Freundin unb Helferin. Tie Frau aus dem Volke will von einer Frau behandelt werden, tveil diese sie besser versteht als der Mann, unb so sind benn in zahlreichen Frauenkrankenhäusern Englands bereits Aerztininien an leitende Stellen gerückt, so in bem Frauen Hospital in London unb in, dem neuen Südlondoner Frcmenkrankenhaus, in dem Neuen Hospital von Euston ptoab, Dem Lady Ehick-ester-Hospital in Brigthon u. a. Tie gebildete Frau und besonders die Suffragette will sich tiuV von einer Doktorin bchairdeln lassen, weil sie zu ihr das größte 3utrauen hat, weil sie, indem sie sich in die Hände einer Geschlechtsgenossin begibt, bie Uebcrlcgenhcit der Frau gleichsam am eigenen Leibe beweist. Die wciblick>cn Aerzic Englanbs erfüllen nicht nur ihre praktischen Pflickften auss trefflichste, sondern haben auch bereits bedeutende wissenschaftliche Leistungen zu verzeichnen. Ihr Stubürmgang ist berfefbe wie Der ber Männer. Sie müssen zunächst durch ein Examen in allgemeinen Fächern, Englisch, Latein, Mathemattk, Griechisch ober einer modernen Sprache, ihre Befähigung zum Besuch der Universität nachweisen, studieren bann 5—6 Jahre Mebizin und müssen Dann noch eine Probezeit im Krankenhaus ablegen. — Ei n überaus lohnendes Arbeitsfeld hatdie Aerztin in Indien, und baß es bort bis jetzt immer noch an genügenden Kräften fehlt, hat nur Den Grund, daß bie für die eigentümlichen indischen Verhältnisse erforderliche Ausbildung zu kostspielig ist, wodurch viele befähigte Frauen vom Studium abgehalten werden. Um so willkommener ist es, daß die Regierung beschlossen hat, jährlich einen Zuschuß von 10 000 Pfund Sterling auszusetzen, um die Organisatton einer weiblichen ärztlichen Behandlung ber inbrschen Frauen- unb Kinberwelt unter bem Komitee des Tufserinfonds zu förbent. — Frauen als Seiterinnen von Gefängnissen. Am 1. Oktober vorigen Jahres wurde in her Person Der Oberin Frieba Trinius bekanntlich zum ersten Male versuchsweise eine Vorsteherin für ein Frauengefängnis eingestellt. Tic Erfahrungen sinb sehr erfreulich gewesen, und dementsprechend liegt cs in ber Wicht ber Justizverwaltung, allmählich noch weitere Derartige Stellen zu schaffen. Das Frauengefängnis Wronke hat gleichfalls eine Frau als felbftänDige Leiterin Dieser Anstalt erhalten. Die Stellung ber Oberinnen entspricht der Der Direktoren, wenn auch Der Kreis enger gezogen ist. Die Vorbildung zu Oberaufsehern, aus welcher Stellung bie Oberinnen entnommen werben, erfolgt burch einen Jnsormattonskurs, Der auf eigene Kosten absolviert werben muß. Die in Frage kommenden Frauengefängnisse unterstehen sämtlich ber Justizverwaltung. Die innere Verwaltung ist nicht dazu übergegangen, bie Oberleitung ber Gefängnisse weiblichen Personen zu übertragen. Die bem Ministerium bes Innern unterstellten Fraucngesängnisse sind entweder Männergefängnissen angegtiebert ober bestehen bereits als selbstänbige Anstalten. In beiben Fällen sind auch Oberinnen augestcllt, bie aber wicberum Direktoren ober Vorstehern unterstellt sind, wenn sie auch viel Bewegungsfreiheit haben. — Eine chinesische Helen Keller. Von einem Mäbchenschicksal, bas dem Helen Kellers außerordentlich ähnelt, weiß ein in Philadelphia erscheinendes Blatt zu erzählen. Es handelt sich um eine «Chinesin, bie in frühester Jugcnb infolge einer Krankheit taubstumm unb dazu blind geworden ist: Wang Fung-Ying^ wie die Chinesin heißt, hat bann, genau wie Helen Keller, eine Lehrerin gefunben, bie sich ihrer annahm, unb dank bicsem Unterrichte soll sie auf bem besten Wege sein, eine zweite Helen Keller zu Jverben. Tie Lehrerin ist eine Amerikanerin, ein Fräulein A. E. Carter. Fräulein Carter wirkt als Lehrerin an der Taubstummen-Schule in Tschirn, unb hier kann sie zum ersten Male mit ihrer taubstumm-blinben Schülerin zusammen. Ter Unterricht stieß zuerst auf bie größten Schwierigkeiten, benn das Kind war vollständig verwahrlost. Seine ganze Sprache bestaub in häufigen, heftigen Wutanfällen. Es bauerte volle Dm Monate, bis bie kleine Chinesin ein einziges Wort gelernt hatte. Dieses Wort war Puppe (doll), bas ihr in Blinbenschrift aus bie Hanbfläche geschrieben würbe. Nach einem Vierteljahre hatte sie die Assoziatton zwischen dem -Worte und dem Gegenstanbe, ben man ihr gleichzeitig in bie andere Hand gab, hergestellt. Tank ber unermüdlichen Arbeit ber Amerikanerin lernte die Chinesin nun nicht nur in Blindenschrift schreiben unb lesen,- sonbern nach einiger Zeit bemächtigte sie sich auch ber hörbaren Sprache, bie ihr nach einem Tastsystem, übermittelt wurde, indem die Lehrerin ihr einzelne Worte vorsprach unb bie Finger ihrer Schülerin Dabei an bie tätigen Sprachorgane brachte, so daß sic bas Gefühl itady» ahmen Gönnte. Heute, nach längeren Unterrichte, ist bie Chinesin schon außerorbentlich weit oorgefduitten; sie kann schreiben und lesen, beherrscht bie Anfangsgründe des Sprechens unb id^int geistig außerorbentlich regsam zu sein, benn sie bittet fortwährend um weiteren Unterricht. Tas durch Den Unterrid'.t erzielte Ergebnis ist um so bemerkenswerter, als bie Chinesin von völlig ungebilbeten Eltern abstammt und wegen ber Verschiebcnheit Der Rasse zwischen Schstlern unb Lehrerin ber Unterricht reich an Hindernissen war, B. Norm-) entlassen. Ta die Crganisation des Verbandes nicht Tür den lokalen Verkehr vvn Arbeitern bestimmt ist, so in für die Provinz Rheinhessen vorgeschrieben, daß nur solche Dan>?rarbeiter Aufnahme finden können, die nicht in dem betreffenden Kreise '.dem Bezirk einer Arbeits und Derbergstätte) wohnen und nicht innerhalb einer Zone von weniger als 20 Kilometern von der Kreisgrenze zu Hause sind. Wüt den Wanoerverkehr ist ein einheitliches Wanderoavrer Wa n d c r p a h vorgesehen, dessen Einführung für das Verbands- gebiet und oie angrenzenden Bezirke zu erwarten steht. Dieses Wanderpavier soll als Ausw is für die ordnungsmäßige Benutzung der Einrichtungen der Verbandsorganisation, auch den Polizeibehörden gegenüber, dienen. Um den Wan^erverkehr nach grasten Gesichtspunkten leiten zu tönnen, sind bestimmte Wandereinrichtungen für den Fernverkehr t nein bart worden, so besonders zur Regelung des Verkehrs von Süddeutschland nach Norddeutt'cblanb und umgekehrt, sowie für den rechts- und linksrheinischen Verkehr. Durch die Festlegung dieser Wanderstrecken, die in Haupt- und Nebenstrecken zerfallen, soll eine ;u starke Inanspruchnahme einzelner Landcsteile, durch welche die Hauptverkehrsstraßen führen, vermieden werden. Diese Wanderstrecken, kvelche die einzelnen Wander- arbeit51 ölten, Eingangsstationen um) Arbeiterkolonien verbinden, sind kartographisch dorgestellt in einer WanderarbeitSstottenkaNc Deutschlands, die von Pfarrer Francke in Kassel entworfen worden in. Es steht zu erwarten, daß eine einheitlickte Regelung des Wanderarbeitswesens für Den größten Teil Deutschlands und später auch für ganz Deutschland zustande kommen wird. Diese einheitliche Regelung wird durch das preußische Wanderarbeitsslättengesest vom 29. Juni 1907 erleichtert, das die Einrichtung von Wander- arbeitsstätten in Preußen allgemein vorsieht und den Zwang zur Einrichtung solcher Ställen den Provinziallandtagen der einzelnen Provinzen zugewiesen hat Je größer das Arbeitsfeld des Verbandes ist, desto segensreicher wird i>if Tätigkeit der Organisation sich entfalten können. Tie bis jetzt gesammelten Ersahrungen haben gezeigt, daß sich der Verband der Waiwerarbellsstätten auf dem richtigen Wege befindet. 'l,?ch, mft Mcksicht auf die im kommenden Minder bevorstehende große Arbeitslosigkeit in Deutschland ist die Einführung der Wanderordnung in der Provinz Rheinhessen besonders ,zu begrüßen. Gießener Strafkammer. Gießen, 21. Nov. Unter Ausschluß der Öffentlichkeit wurde gegen den Friseur K. L. K. in Friedberg verhandelt, der von dein dortigen Schöffengericht wegen groben Unfugs mit 6 Wochen Haft bestraft worden ist. Gegen dieses Urteil hatte nicht nur der Angeklagte, der sreigesprochen sein will, sondern auch die Staatsanwaltschaft zum Zwecke der Bestrafung wegen Sittlichkeitsvergehens ^Berufung verfolgt. Die Kammer erachtete eine Erregung öffentlichen Aergernisses für gegeben und erkannte unter Zurückweisung f er Berufung, des Angeklagten auf eine Gefängnisstrafe von 4 Wochen. Urkundenfälschung und Betrug. Der frühere Student der Tierheckkunde L. P. von Kuhbach, Streik Offenburg, der rrn Sommer vorigm Jahres hier studierte, war in Geldverlegenheit geraten, da seine Angehörigen ihm weitere Mittel verweigerten. In seiner Not ging er den Bauunternehmer M A. und dl'n Glasermeister S., die er bei einer Kegelgesellschaft kennen gelernt hatte, um ein Darlehen von 300 Mark an mit dem Versprechen, das Geld in einem Atonal zurückzuerstatten. Diese waren zwar bereit, ihm zu Helsen, verlangten aber die Ausstellung eines Wechsels und die Mitumerschrift eines zahlungsfähigen Drit- h-n. Als solchen bezeichnete ihnen der Angeklagte einen hier stu- Dierent-CTi Japaner, dem er Unterricht im Deutschen erteilte. Der Angeckagle überbrachte ihnen auch alsbald einen Wechsel, der nie Unterschrift ces Japaner trug, und empfing danach die 300 Mck Als bei Fälligkeit der Wechsel nicht eingelöst wurde, stellte sich heraus, daß die Unterschrift des Japaners gefälscht war. Das Gericht billigte dem Angeklagten mildernde Umstände zu und erkannte wegen schwerer Urkundenfälschung und Betrugs auf eine Gefängnisstrafe von 6 Wvcknm, die durch die Untersuchungshaft für verbüßt erachtet wurden. e mit Revisionen dieser Art zu beflissen. Erst jetzt wieder hatte sich dieses Gericht mit der ^Vision eines 'Wonieur. Fritz sjcrrniann zu beidwftigen, dem die Verleitung von zwei Angestellten derTeiitschenGaSglühlich t-(A u c r) (3 esellschaft zum Verrate von Betriebsgeheimnissen zur Last gelegt war. Und zwar bandelte eS sich in der Hauptsache um das von dieser Wefcllfdxift Leim Ziehen sogenannter Wolfram- drahte angewmdete Verfahren. Der Angeklagte war in der elek- • ro'echnisckwn Abteilung einer Treptower Firma beschäftigt und mit zwei Angestellten der Anergescllschaft bekannt geworden. Diese hatte er planmäßig auszuhorchen versucht. Von dem einen batte er Wissen wollen, welckx' Fortschritte der Dircb- tor R. mit einer neuen Lampe bisher erzielt habe: von dem anderen, einem Monteur, hatte er erfahren wollen, wie das von der Auergesellschaft bei der Reduzierung der Wolframsänlen angewendete Verfahren sei, woher r>te Auergei'ellschast ihr Porzellan bezöge, welche Platinösen sie benutze. welche Hitzstärke sie anwende und wie lange und wie oft geglüht werden müsse. Bei diesen Aushorchversuchen war oer Angeklagte so hartnäckig vor- gegangen, daß er von Der Frau des einen Angestellten zweimal aus der.Wohnung gewiesen worden war. Tas Gericht nahm an, daß der Angeklagte sehr genau gewußt habe, daß die von ihm bearbeiteten Angestellten, wenn sie ihm zu Wcklen gewesen seien, sich eines Geheimnisbruches sctzildig gemacht haben würden, und bestrafte H. wegen versuchter Verleitung zum Angestelltenverrate mit zwei Monaten Gefängnis. Seine Revision beim Reichsgericht ist al# unbegründet verworfen worden. Eingesandt. (Für Form und Inhalt aller unter dreier Rubrik stehenden Ärttfe übernimmt die Redaktion dem Publikum gevnüber keinerlei Verantwortung.) Gießen, 21 Nov. Als ich am Mittwoch abend am Schlachthaus vorbeiging, hing ein Schild aus anderFreibank. Darauf stand geschrieben: Morgen früh von 11 Uhr ab Schweinefleisch Als ich in Begleitung von mehreren anderen Personen am Donnerstag morgen um 11 Uhr hinkam, mußte ich mit Erstaunen lesen: „A u s v e r k a u s tTas ist mir nicht ein mal, sondern mehrmals begegnet. Ich möchte um Abhilfe bitten. K Sch. * - Heuchelheim, 21. Roo. Bei der Bergcbung der Arbeiten zur Fel d b e r e i n i g u n g scheint sich in unterem Ort der Ausschuß nicht nach der Höhe der geforderten Beträge, sondern nach der Person der einzelnen Unternehmer zu ricktten. Ich muß zur Veranschaulichung dieser Tatsache auf das Vorjahr zurückgreifen. Es handelte sich 1912 um eine Arbeit von etwa 12 000 Mart, die in drei Losen ausgeschrieben war. Als damals die Angebote geöffnet wurden, war der eine von den beiden einheimischen Unternehmern um 70 Mark billiger als der andere, und e-J war somit sofort klar, daß der Wenfgstnehmende den Zu-! schlag erhielt, was auch unter allen Umständen .gerechtfertigt er-! scheint. Als vor etwa drei Wochen wieder eine Arbeit von unge- ■ führ 1100 Mark vergeben wurde, war der Unterschied der beiden genannten Unternehmer nur 6 Mark, also im Verhältnis gegen das Vorjahr ungefähr derselbe. Diesmal lag aber die Sache insofern anders, als der richtige Unternehmer, der die Arbeit von vornherein haben sollte, der Ziimeistuehmende war, und der Zuschlag mußte deshalb um 14 Tage verschoben werden. In der Zwischenzeit Wurden sich die Herren des Ausschusses nach Vielen Beratungen aber doch einig, daß man die Arbeiten ungeachtet der Mehrforderung von 6 Mark doch dem einen Unternehmer geben müsse, weil er ja der Richtige 1 ?) fei. Ich frage nun: Wo bleibt denn hier die Gerechtigkeit des Ausschusses? Oder liegt diese Handlungsweise wohl im Interesse der beteiligten Landwirte, damit sie nachher mehr Kvsten bezahlen dürfen? Hat überhaupt eine Kommission das Reckst, dem Zumeistnehmenden den Zuschlag zu erteilen, wo doch beide Unternehmer aus demselben Orte sind, somit an den Kosten mitbezahlcn müssen und auch wohl inbezng auf Leistungsfähigkeit für diese kleine Arbeit gleich- mäpig zu bewerten sind. Wenn vielleicht das berücksichtigt wird, daß sich der eine Unternehmer mehr erkenntlich zeigte als der andere, so mögen ihm die einzelnen Mitglieder des Ausschusses ihre Privat arbeiten zuweisen oder vielleicht noch Venvandte dazu, anhalten, aber öffentliche Arbeiten an den Zumeistnehmenden zu vergeben, gehört nicht zu ihren Befugnissen. W i 1 h. Rinn 8. Rodheim a. d. Bieber, 18. Rov. Herrlich erscheint uns lutpcre neue Straßenbeleuchtung, und man kann wirklich mit voller Verantwortung einem früheren Schreiber recht geben, der schrieb, man könne doch jetzt manchen Winkel, den man trüber hör Dunkelheit und Morast nicht betreten konnte, aussuchen. Dieses ist wohl ganz schön und guä, aber eins steht doch wirklich mit dieser Herrlichkeit im Widerspruch. Betrachten wir uns einmal unsere Lrtsstraßcn und Straßengossen im Vergleich zu der Straßen beleuchtung. Ich will hier ganz absehen von der Linsengasse, Mühlbach und andern mehr, denen auch Wiederherstellungen sehr dienlich wären, sondern mich nut der neuen Straße am Vetzberger Weg Itcfaffen; denn in welchen Verhältnissen diese bebaute Straße steht, läßt sich hier kaum schildern. War eS doch am Sonntag, 16. November, bei den furchtbaren Regengüssen ein vollständiger Sch lammt eich. Und mit großer Mühe konnten sich die An wohner dieser Straße, ich will sagen Feldweg, ans ihrem Anwesen herauswagen. Ebenso hatten sie eine regelrechte liebendjwcmmung in ihren Kellern. Hier wäre es an der Zeit, daß unser Herr Bürger- mcifter mit den Herren des Gemeinderats vor diesen Mißständen energisch Front machten. Mag auch der Schwerpunkt liegen, >vo er will, meiner Ansicht nach kann das Excmpel glatt gelöst iverden Ist cs dock, nach technischer Ansicht fein so großer Kostenpunkt, dort eine genügende Entwässerung soivie eine regelrecht befestigte Straße zu schäften. Auch ich bin der Ansicht, man solle die Gc^ meinbe nicht unnötig belasten. Aber 'frier ist es ein Bedürfnis. Mein Vorschlag geht dahin, diese Angelegenheiten energisch zu behandeln. Die Gemeinde wird auch nicht auf einmal zu schwer belastet wer den, denn in jeden IahreSvoranschlag kann ein kleines Sümmchen eingeschoben werden Wir werden bann mit Freuden begrüßen dürfen, daß nach einigen Jahren die hier angeführten Mängel alle beseitigt sind. Wurde doch in der Vergangenheit der Gedanke einer Villcnkolonie für Rodheim geboren, unb in welch hohem Maße bie schöne Soge derselben an unseren Waldungen geschildert. einer Ansicht narb liegt doch eine weite Kluft zwischen Villenkolonie und den Mängeln der Ortsstraßen Auch lege rch dem Verkehrs- und Ben'chönerungsverein mann ans Herz, mit allen Kräften babüc zu wirken, van wir endlich genügend ausgeschlossenes Baugelände und damit ein geregeltes Ortsstraße nnev er ballen. Manches wäre in dieser Htnslchr zu errntben, wenn es genügen!» burebgearbeüft wird Tenn man kann es nicht oer bei ml üben, daß ber letfige Zustand in der Erlangung von Baugelände für den Minderbemittelten. lagt Arbeiter, trostlos ist Mancher möchte sich ein eigen Heim gründen, nxim er nicht vor die Frage: Wie er-älltt du einen Baupla^ ? gestellt würbe. Darum bitte ich nochmals Alle Herren Ortsvorstände, sowie Verkehrs- unb Verschönerungs- unb Gewerbeverein! Sorget für eure jungen Mitbürger, daß auch ihnen Gelegenheit gegeben wirb, ein eiget Heim in gesunden unb wohl ausgedachten Straßen zu gründen. D. Spfclplan dir Siehrn» Stadtthralerr. Direktion: Hermann Steingoetter. Sonntag, den 23. November, nbciiN 7‘, Uhr, bei kleinen Preisen: »Jugend/ Ende 10 Uhr. Dienstag, den 25. November^ nachmittags 3‘ Uhr, bei VolkSvreisen (unter Mitwirkung der Novelle deS hiesigen Inkan terie-Reqiment-s: Kinder-Vorstellung: .Sneewittchen und bie sieben Zwerges Ende 6' , Uhr. Abends 71 , Uhr ianner Abonnement». bet gewöhnlichen Prellen, Gutscheme baden Gültigkeit: Fest-Vorstellung zur Feier des Geburtstags Sr. flönigL Hoheit des Großherzog- von Hessen und bei Rhein: Ouvertüre ,Ruy Bla-E vou Felix MendelSsohn-Bartholby, au4- gekübrt von der stapelte de- hiesigen Infanterie-Regiment- unter Leitung deS Herrn Obermusikmeister» W. Löber. Hierauf: ,Te6 Vleere- und der Liebe Wellen/ Trnum in 5 Au'zügen von Franz Grilloarzer. Ende gegen 10V, Uhr Mittwoch, den 26. Tltrocmber, abend-7 Uhr l7.Mitlivoch-Abonnement--Borstelluna>: .Unserestöte.^ Ende 9 llbr. Freitag, den 28. November, abend- H llbr >8. Freitag- Aboni,e,nent--Vorstelluna): ,Rmnmernuifi(/ (Nendeit!) Lustspiel in 3 Allen von Heinrich Ilgenstein. Ende 10' , Uhr. Sonntag, den 30. Noveniber, nachmittag! 3'/. Uhr, bei Volt-preisen (unter Mitwirkung der stapelte bei hiesigen Insanterie-Reginient-s: Kinder- Vorstellung. Zn in letzten Male: .Sneewittchen und die neben Zwerge.' Ende 5' . Uhr. Abend- 7's, Uhr, bei gewöhnlichen Preisen (unter Mitwirkung der Kapelle des hiesigen Infanterie- Regiment-): »Jilmzauder.' Ende gegen 10', Uhr. Geschäftliches. Für Sammelfreunde. Tic Lingcr Werke, A -G, in Dresden l-adeii soeben für ihr bekannteck Mundwasser „Odol" eine neue Serie Rcklame-Markcn frcrau#gcgrben In diesen Marken sind 25 der schönsten Ovol-Bilder in künstlerisch hervorragender, kolorierter Ausführung dargeftcllt. Jedem, der sich für die Marken interessiert, wirb ein Bogen gegen Einsendung be* kleinen Srälm- ck»ens mit bem Text „Ccffncn ber Flasche", baS ieber Odolflasche beiliegt (am besten auf einer Postkarte aufgcflebt), von obengenannter Firma kostenlos zugesanbt IHärtte. FC. Wiesbaden. Viehhoi-Marktbericht vom 21. Nov. Austrieb: Riufer 132 c, mit Justine Sauer, beide in Frankfurt a. M. — 19. Georg Hartmann, Metzger in Friedberg, mit Maria Margaretha Meiftnger in Ober-Wöllstadt. Ehe sch ließ un gen: Nov. 14. Karl Albin Gundermann, Bäcker, mit, Anna Dalwitz, beide in Friedberg. — 18. Robert Paul Bornschein, Kaufmann, mit Maria Josefa Junior, beide in Friedberg. Geborene: Nov. 10. Dem Biehwärter Gottfried Frutig eine Tochter, Emilie Louise. — Ten, Weißbinder Johann Albert Albrecht ein Sohn, Heinrich. — 12. Dem Metzgermeister Karl Johannes Gröninger ein Sohn, Karl. — 15. Dem Handlungs- gehilsei, Boruch WerSman ein Sohn, Siegbert. — 16. Dem Bezirksfeldwebel Max Anhur Richard Waller ein Sohn, Albert Adam — 17. Dem Taglvhncr Wilhelm -Schtvarz ein Sohn, Johannes. - 18. Dem Tapezier Philipp Kogler eine Tochter, Martha Johanna Sterbefälle: Nov. 15. Luise Steinei, geb Mittel, Dwe. Kaufftau, 65 Jahre alt. — 17. Selma Rosenthal, 15 Jahre alt. Grimberg. Eheschließungen: Nov. 16. Heinrich Wilhelm Al dreckt Grvßhaus, 5tfmfrntadKr und Landwirt in Grünberg, mit Marie Weitzel in Brauerschwcird. Sterbefällc: Nov. 17. Wilhelm Gustav Lefrmann, 5 .Monate alt. Heuchelheim. Geborene: Nov 15. Dem Schreibgefrckfen Hermann venkelmann II. ein Sohn, Hermann Ludwig Sterbefälle. 9ft>v. 15. Ludwig EarlS, Taglöhner, SO Jahre all „ , t Leihgestern. 10 Friedrich Bernhard Georg Hainer, ^Enteur ,n ^etfrqrflem, mit Johanna Heinemann in Hoben Böller Cc?n° aoixT" Ä Bahnarbeiter Friedrich Wilhelm äS Jo*« "" 17 Sart Di-nW,«». Martin Boncit 74 ^rdtCi4IU' c in x.ut>. — fcarl G^Uach^ Metzgergeselle in Lich, mit EnnuU^Marie Katharine Fißler, Näherin in Grunberg. - Ludwig Johann Philipp Erb, Lehrer in Lich, mit Ottilie Weber in Friedrichsdorf «Taunus Eheschließungen: November 16 Heinrich Herzberger, Bahnarbcfter in Lich, mit Anna Katharine SHec in Alsfeld. Geborene: November 11. Dem Schneidermeister Heinrich Peter Jung eine Tochter, Marie Stcrbefälle: November 4 Elise Arnold von Alboch, 48 Jahre all — 14. Heinrich Nicolaus, 18 Jahre alt — 17. Johannes Haas, Bierfabrer, 64 Jahre all Schotten. Eheschließungen: Karl Möbus, Landwirt, mit Wilhelmine Elisadethe Appel, beide in Schotten. — Theodor Hofmann, Deißinndergehilfe, mit Emma $>erjberger, beide in Schotten. Geborene: Nov. 14. Dem ^Arbeiter Otto Weitz II em Sohn, Heinrich. Sterbefälle: Nvv 15. Richard Ni-pel, Oberamt-richte^ 60 Jahre alt. Für jedes Atter ist Scotti (hmilfhm flitrdglüfi, sie ist teintitoeo# nur ein JtinbeTfraitigunginnttd. Auck Erwachlme nehmett sie mit hemidben Nutzen zur oüfltmeinra GtäiUng Scotts Emulsion imb lEßitberaufTrifdnn^. Scotti Emulsion ist ohne Sä-wirngk " ir Steuerveranlagung maßgebend ist der Um- der sich für die Marken letzten zur Zeit der Veranlagung abgelaufenen ung des Heinen FW- Geschäftsjahres. Besteht der Filialbetrieb noch nicht ein das jeder tiwlfloldx Ianfl' 1° 1,61 UmfaB nach den ^ur Zeit der Ver- ausgeklebt), oon oben« anlagung vorliegenden Anhaltspunktcn^zu schätzen. Während des Steuerjahres eintrctcnde Aenderungen sind erst - _ bei der Besteuerung für das folgende Jahr zu berück- I sichtigen. § 4- I Die Veranlagung der Filialsteuer erfolgt für jede« j Jahr im Anschluss an die der allgemeinen Gewerbesteuer »ach dem G. 11. G. vom 8. Juli 1911. § 5. Tie Betriebsinhaber sind verpflichtet, auf die an sie ergehende Aufforderung der zuständigen Steuerveranlagungsbehörde innerhalb einer von dieservorzubestimmen- I den Frist von mindestens 14 Tagen eine Erklärung über J beu erzielten Umsatz und weitere für die Steucrveran- 82-88 lagung erhebliche Tatsachen einzurcichen. In der Auf- <. forderung ist der Rcchtsnachteil anzudrohen, daß nach 8z—88 l fruchtlosem Ablauf der Frist die entsprechenden Festig-gy 1 stellungen ohne weitere Mitwirkung der Beteiligten von r Amts wegen festgestellt würden und dab ihnen, abgesehen Em zck8»ezVeNumckdgezcke«!i Aufnahme bestehend in einer Vergrösserung des eigenen Bildes, 30 x 36 cm mit Karton Glanz f.Kmder |8» 12g,“kz4?o -* ri Glanz 12 Mk an D®," Familirnblldcr zu entsprechend billigen Preisen! jeder erhält bei jeder Aufnahme » M eshäk bei -* van Mark 12 1.90 Er»tk1nMlffC« photorr. Atelier mit konkurrenzlos billigen Preisen. Aufnahmen täglich Vergrößerungen nach Jedem Bilde bei jeder Witterung. Bei Dunkelheit Aufnahmen bei clektr. Licht Sonntags den ganzen Tn ’ :T:. t unter Garantie der Ähnlichkeit. Vis. «"4“ Kab. «'S™ Gebe. Strauss, Bahnhofstr. 64 yis. 2.50 i» Sattlermeister •1 im. Telefon 6«O. 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