Nr. 2<2 Erscheint täglich mü Ausnahme des Sonntags. Seneral-Anzeiger für Gbecheffen 55 Die „Gießener Zmnilienblätter" werden dem .Anzeiger^ viermal wöchentlich beigelegt, daS „Kreisblatt für den Kreis Stehen" zweimal wöchentlich. Die „Landwirtschaftlichen Seit- frage«“ erscheinen monatlich zweimal. Wie die „Historisch-Politischen Blätter" weiter berichten ,fehlte dieser Antrag aus dem in der geschlossenen Versammlung am Montag vorgelegten Verzeichnis der Anträge, die von der Generalversammlung angenvmmen werden sollten. , Nach eingehender Besprechung mit allen in Betracht kommenden Faktoren hatte Präsident Fürst Löwenstein beschlossen und dazu die Zustimmung von autoritativster Seite gesunden, die Angelegenheit selbst in der ersten öffentlichen Versammlung zur Sprache zu bringen." Ts handelte sich also bei seiner Rede um ein Kompromiß, zu dessen Zustandekommen, solange nichts anderes behauptet wird, auch die Führer der Gewerkschaf- *ten, die in Metz anwesend waren, r^*-***Wi4rf* *T'i» Fortschritte im Wohnungswesen in Deutschland. Nach einem Bericht, den die Zentralstelle für Volkswohlfahrt durch ihren Dezernenten Dr. Altenrath auf dem X. Internationalen Wohnungskongreß über Fortschritte im Wohnungswesen in Deutschland seit 1910 erstattet hat, sind Bauplanwesen und Städtebau sowohl durch die Ausstellungen der.letzten Jahre als auch durch das tatkräftige und zum Teil großzügige Vorgehen zahlreicher Gemeindeverwaltungen in ein Stadium lebhaftester Entwicklung eingetreten, wobei auch die soziale Seite der Frage zum wenigsten nicht unberücksichtigt blieb. Die systematische Regelung des Baurechts hat, so heißt es in dem Bericht, in den süddeutschen Staaten wiederum Fortschritte zu verzeichnen, und allgemein ist bei den neuen Bauordnungen eine Abstufung der Vorschriften hinsichtlich der baulichen Ausnutzung und eine gewisse Erleichterung des Baues von E i n- famili enhäusern und Kleinwohnungen zu beobachten. Der Frage der Bodenbeschaffung für die kommunalen Einrichtungen und die Zwecke der Stadterweiterung stehen die Gemeinden zum mindesten nicht mehr gleichgültig gegenüber, wenn auch ein planmäßig betriebenes kommunales Grundstücks- und Aufschließungsgeschäft in großem Stil noch bet den meisten Gemeinden in weitem Felde liegt. Wohnungsaufsicht und Wohnungspflege haben namentlich in den süddeutschen Staaten eine breitere Ausdehnung und in Bayern, Württemberg, Baden und Hessen planmäßige Förderung erfahren. Der Eintritt der Frauen in dieses soziale Arbeitsgebiet berechtigt zu den besten Zukunftserwartungen. Die gemeinnützige Bautätigkeit hat in den rund 1200 Baugenossenschaften einen bedeutsamen Faktor des greifbaren praktischen Fortschritts herangebildet, als dessen festes Rückgrat die Mitwirkung der aufstrebenden Arbeiterschaft mehr und mehr in die Erscheinung tritt. Die allgemeine Kr editnot hat als wichtigsten Fortschritt das Eintreten der Gemeinden, die Gründung kommunaler Anstalten sür erste und namentlich für zweite Hypotheken gezeitigt. Auch die ästhetische und technisch-wirtschaftliche Förderung des Wohnungsbaues hat durch die neu auf den Plan getretenen Beratungsstellen einen lebhaften Anstoß erhalten. Dies alles sind wichtige Tatsachen, die unbedingt einen Fortschritt im Wohnungswesen bedeuten. Dahinter stehl aber als wichtigster u. hauptsächlich treibender Faktor die wachsende Anteilnahme der Allgemeinheit an diesen Fragen, als deren schönstes Ergebnis die eingehende Beschäftigung des Reichstags mit den Aufgaben des Wohnungswesens, und die Veröffentlichung eines Wohnungsgesetzentwurfs durch die preußische Staatsregierung von allen Freunden der Sache aufs lebhafteste begrüßt wird. Mittwoch. 10. September M3 S^tationSdruck unb Verlag der Brübl'schen UniversilätS - Buch- und Sleindruckerei. R. Lange, Gießen. Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul- straße 7. Expedition und Verlag: 51. or einseitiger Rücksichtnahme zu hüten und nur das Ganze des kirchlichen Lebens im Auge zu behalten. Tic Eingabe der preußischen Pfarrervereine von 1908 erscheint ber Hauptsache nach auch Heute als geeignete Grundlage Es sollte beschlossen werben: eine .Kommission, am einfachsten bie schon früher bestellte, wird mit der schleunigsten Nachprüfung und Ueberarbeitung der Vorschläge beauftragt und der Vorstand ermächtigt, das Ergebnis — nach -rechtzeitigem Benehmen mit der KirchenbeHörde, aber unabhängig won deren Stellungnahme - als Unterlage für entsprechende Anträge bei der nächsten Generalsynode an sämtliche Provin- zialsvnoden einzureichen. Der zweite Vortragende, Pastor Richter (Marienfelde^ empfahl folgende Leitsätze: Bei geringeren Vergehen wird das Konsistorium fungieren, als Berufungsinstanz der Oberkirchenrat. Diese Instanz kann Ordnungsstrafen lWarnung, Verweis, Geldstrafen bis zu 100 Mk.) verhängen. 6k*gen das Urteil des Oberkirchenrates kann das Urteil des Disziplinargerichts erster Instanz an- gerujen werden. Bei schweren Verfehlungen tritt der Gerichtshof erster und zweiter Instanz ein, wofür der Redner eingehende Vorschläge machte. AlS Mitglieder ber ersten Instanz sollen u. a. in Betracht kommen ein Angehöriger des LberlandeSgerichts der Provinz, ber vorgesetzte Generalsupcrintendent, em Mitglied der Generalsnnobe, ein Professor der Theologie an der Provinzial- umoerhtnt und ein Kirchenältestcr, dem der zweiten Instanz u. a. ein Mitglied des Kammergerichts, der stellvertretende Präsident des Oberkirchenrates und im übrigen die Mitglieder wie in der ersten Instanz, jedoch auch noch ein Mitglied der Generalsynode. Kein Mitglied der zweiten Instanz soll in der ersten Jnsiam beteiligt gewesen sein. Tie Einleitung des Verfahrens wird durch die üorgcjeytc Kirchenbehörde beim DisAiplinargericktsbof beantragt, welcher die Voruntersuchung anordnet. Die Bersetzaing in ein anderes Amt soll nur Anwendung finden, wenn ein Pfarrer ohne bösen Vorsatz durch unvorsichtiges Betragen das Vertrauen ber Gemeinbe verloren hat. An Stelle einer solchen Versetzung kann nach Wahl die Emeritierung zugestanden werden. Bei der Strafe ber Amtsenthebung verbleibt die Anstellungsfähigkeit und ist Ruhegehalt zuzubilligen. Dienstentlassung soll nur in solchen i, die ben Betreffenden bx- Amtes unwürdig machen. Tie Vollstreckung der Strafe gebührt der kirchlichen Behörde. Tie mündliche Verhandlung unter Anwesenheit des Angeklagten ist in beiden Instanzen obligatorisch. Als Verteidiger sind nur Evangelische, aber außer den Rechtsanwälten auch Theologen und andere nach dem Ermessen des Gerichtes geeignete Personen zuzu- lassen. Der Verteidigung ist Einblick in die Akten des Ermitte- lungsversahrenS unb in die Personalakten zu gewähren. Jeder Schuldspruch erfordert eine Zweidrittel-Majorität. Nach einer kurzen Aussprache wurde von der Versammlung fast einstimmig beschlossen, die Angelegenheit dem weiteren Vorstand zu übenveisen und unter Hermiziehung der beiden Referenten und aller Vorsitzenden der Vrciifnfrfxn Vereine die Angelegenheit durchzusprec1>en und der ('Generalsynode zu unterbreiten. Hierauf wandte sich die Tagung dem Thema: „Versetzung im Interesse des Dienstes" zu Viarrer Troß (Berlin) empfahl folgende Leiffätze: Durch Einführung der Bersetzbarkeit der Geistlichen im Interesse des Dienste- würden den Zkirchenbehörden neue schwere Verantwortlichkeit nnb neue für ihr Ansehen und eine gesegnete Wirksamkeit gefährliche Schwierigkeiten envacksen. In die Gemeinden würde neuer Anlaß zur Abwendung vom gciftlicfxm Leben hineingetragen Für die Pfarrer werden Hindernisse in ihrer Wirksamkeit geschossen Tie Srliwicrigkeiten, welchen durch die Emsührung ber Bersetzbarkeit der Geistlichen im Interesse des Dienstes begegnet werden soll, lassen sich meist durch persönliche Beeinflussung bes Pfarrers seitens des Generalsuperintendenten, des Su- veiintenbcnten oder erfahrener Amtsbrüdcr beheben. Die tvcnigcn schlechten Fälle, die sich nicht in erwünschter Weise erledigen lassen, kommen im Vergleich zu den Uebelftänden die entstehen können, nicht in Betracht Die Vereinigung preußischer Pfarrervereine errtärt sich gegen die Einführung der Bersetzbarkeit der Geistlichen im Jntercsfe des Dienstes. Tie Leitsätze wurde ohne Erörterung angenommen. Zum Schlüsse sprach bann noch Pfarrer Röhrig (Potsdam) über die Frage: „Wie können die preußisclzcn Pfarrvereine die P s l e g e der religiösen Kunst sördern Helsen'?" Er sühne ans, daß die Pslegc der Kunst eine ber wichtigsten Ausgaben des deutschen Psanerstanbes sei unb baß dieser sich in hingebenster Weise daran betätige. Tie Kirche brnurfK* die Kunst und deshalb sollte auch weiterhin ans diesem Gebiete alfrö mögliche getan werden. Es wurden sodann bie Leitsätze des Vortragenden angenommen, in denen er besagt: Die Pfarrvereine, die in bankenswerter Weise langst bie Pflege ber religiösen Kunst fördern helfen, werden flebeten, bei ihren Tagungen fragen ber religiösen Kunst be- terfrfKn ui lassen. Anlch Pfarrersrauen unb Lehrer sollen daraus binarbeitrn unb in bett Gemcinbeu den Geschmack für die Kunst au wecken hieben. Hierzu werden empfohlen Kurse für die religiöse Kunst, Ausstellungen und Kirchenbesichtigunaen, Vorträge mit Lichtbildern usw Ter Pfarrverein spricht sich dahin aus, daß ein Svnodalvertretn- gewählt werde, der die Frage der religiösen Kunst Vertrete. Auch die Ausbildung der Studenten in der religiosev Kunst und die Errichtung eine- Museums für religiöse Kunst zunächst in der Landeshauptstadt und später auch in jeder Provinzialhauptstadt sei zu erwägen. Damit waren die Beratungen des preußischen Psarrer- taget beendet. märfte. lc. Franlfurt a. M. Schwelnemarktberlchk vom 10. Sept. Aufaetrieben waren 1365 Schweine. VoQfleilcftlge Schweine von 80 bi- 100 ki? Lebendgewicht 68.00—66.' 0 9Mfw Schlachtgewiä t 82.00—83.00 Mk., vollsteischige Schweine unter 80 kg Lebendgewicht K3.00—65.50 OJlt, Schlachtgewicht 80.00— 88/ 0 Mk.; uolb'lcil f • : Schweine von 100—120 kg Lebendgewicht 63.00—66.00 TIL, Schlachtgewicht 81.00—M3 TIL: vollsteischige Schweine von 12° bi- 160 kg Lebendgewicht 62.00—65.00 Tlt, Schlachtgewicht 80—88.00 Mk. beschatt rege, bleibt Ueberstand. le. Frankfurt a. W., 10. Sept. (Cda.-Ielegt. bei „Glei. 91 tu.') Amtliche Notierungen ber heutigen Frucht markt urei '. Wetzen (hiesiger) Tlf. 20.00—00.00, Kurhessis her i1 f. 20.00—00.00. Wetterauer Mk. 00.00—00.00. Roggen ( iesiger) Mk. 16.50 bl. OO.CN', GersteiWetterauer) Mk. 16.00—17.0'», Gerste, kranken, Vtälzer, Rieb Tlf. 17/JO-17.26, Hafer Mk. 16.50—19.00. Mail Mk. 14.75 bis 00.0", Weizenmehl 0 Tlf. 82.50—32.75» Weizenmehl I Tlt 80^0— 80.75, Weizenmehl III Mk. 27.25—27.5 •, Roggen- mehl 0 Tlf. 27.75— 2K.-Ä), Rog.?e,'>nehl 0 l Tlf. M.60—2- Roggenmehl I Tlf. 00.00-00.00, Weizenfleie Tlt. 9.15-9.25, Weizen schalen Tlt 9 85—9HH Dloggcuflcie Tlf. 11.10—11.23, Malzteime Mt 12.00—12^ Biertreber 12.25—Rap! Tlf 29XXJ—30.00, Futtergente Mf. 00,00—00,00. Alle« per 100 Kg. ab hier. fe. Frauffne« a. TL, 10. SevL