frauep. rh. Bgt2< lr n,ch»taei, Nr. <27 astwirt bliebenen. r Fasson "eislage irößen l farbig 1 lich tätig. #** L ?S' en firnstoff Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul« straße 7. Expedition rind Verlag: e^s»51. Rebaktwme-^112. Tel.-Adr.:AiizeigerGleßen, Erscheint täglich mit Ansnahme des Sonntags. Die „Siebener §amt!ienblätter" werden dem »Anzeiger* vier-mal wöchentlich beigelegt, das „Krcisblalt für den Kreis Sichen" zweimal wöchentlich. Tie „Landwirtschaftlichen Seit» fragen" erscheinen monatlich zweimal. Dienstag, 5. Juni t9(5 Rotationsdruck und Verlag der Bruhl'schen Unioersitäts - Bilch- und Steiildnickerei. R. Lange, Gießen. Sunlicfit Seife ist infolge ihrer edeln Qualität auch eine hervorragende Badeseife1 Sie bildet bei sparsamem Verbrauch einen herrlichen Schaum und erhöht tatsächlich die erquickende Wirkung des Bades!-Diese Seife ist für das Waschen der Kinderwäsche besonders zu empfehlen^ Der Zweite Wunsch, den die akadcniisch gebildeten Lokalbeanüen zur Besoldungsordnnng äußern, ist der Wunsch, in ihren T i e n st b e z ü g c n _b f it Reichs- und Preußischen B c - amten gleichgestellt zu werden. Auch diese Forderung Ut m ihrer sachlichen Berechtigung allseitig, von der Regierung und in den beiden Kammern anerlannt worden, zutn wenigsten wurde ein cm)t zu nehmender Einwand dagegen nicht erhob-m Es ilt aus die Tauer unhaltbar, daß in einem Staat wie Hessen, in deni die Zahl der preußischen und Reick^beamten die der hes- Mchcn übertrifft, diese in der Höhe ihrer Tienstbezügc hinter den^ preußischen und Reichsbcamten dauernd zurückstehen. Sonst muß und wird sich in unserem eigenen Lande allmählich die Anfchaimng entwickeln, daß unsere Beamtenschaft gegenüber der preußischen und Reichsbeamtenscl?ast minderwertig sei. Die Wunsche der akademisch gebildeten Lokalbeamte zur bevorstehenden Neuordnung der Beomtendesoldungen in Hessen. Wir haben schon auf die beiden int Truck erschienenen Vcröffent- lichitngen aufmerksam gemacht, die die Forderungen der akademisch gebildeten ^okalbcamten zur neuen Bcsoldungsordnung enthalten • bieemc iftcineoom «erbanbbet- Vereine akad emi sch gebildeter Lokalbeamten ausgearbeitete Denk- s d) n s t, die andre eine anonym „von einen Richtjnristen" heraus- gegcbenc B r o i ch u r c. Die Denkschrift verdient besondere Beachtung, weil ste unter der Verantwortung des genannten Verbandes ergangen ift, dein die Vereine der Oberförster, Medizinal- beamten, Oberlehrer, kZinanzbeamtcn bei den Finanzämtern, dec Baiiboamtcn und Landwirtschaftslehrcr, d. h sämtlicher akademisch gebüdetcn Beamten des Großherzogtums mit Ausnahme der Rich- ter und Verwaltuiigsbeamten, angehören; die Brosckstire, offeiibar a . berlehrerckei:en stammend, geht von denselbett Hauptgedanken wie die ^,enl)d)riit aus, ergänzt diese aber in mannigfacher Weise und ist wegen ihrer rückhaltloseren Kritik und ihrer fdzärferen L,onart für aitsgesprochene Anhänger wie Gegner vielleicht noch von größerem Interesse. m -Wir geben nachstehend mit dem Abdruck einer Zuschrift das Wesentliche aus den beiden Vcrösfentlidungen wieder: Zwei Anfragen im Reilbstag. ~ Der «bg. Herzog (ffiirtfd). Vgg) hot folgenbe An- frage emgebradjt: Ist dem Herrn Reichskanzler bekannt, daß der Herr Präsident der^ Reichobank ohne befriedigendes Ergebnis die Leiter der Grotzbanken zn bestimmen veisucht, für B ö r s e n a c s ch ci f t e von Laien einen Min desteinfchn f; v o n 50 Vrozent in v e rlangen ? Was gedenkt der Herr Reicb-kanzler zur Durch- sichrnng dieser Forderung des Leiters dec Reichsbank zu tun, nachdem die Erwhrung gelehrt hat, das; die heute üblichen 6 »Schüsse den svekulicreuden Laien bei Kursschivankuugeii sehr häufig vciloren gehen? Ich begnüge mich mit einer schriftlichen Antwort. Die Abg. Or. Haegy und Baumann (Ztr.) stellen folgende Anfrage: Ist dem Herrn Reichskanzler bekannt, daß unter dem Namen „Malz wein" m jüngster Zeit ein Produkt in den Verkehr cri- bracht worden ist, welches sich als eine täuschende Nachahmung von Wem darflellt? Was gedenkt der Herr Reichskanzler gegen diese Irreführung der Konsumenten und schwere Gefährdung des Weinbaues lind des reellen Weinhandels zu tun? Weide Gefühle dadurch in den Kreisen der akademischen Lmalbeamte.n hervorgerufeu worden sind, das mögen zwei Stellen aus der Denkschrift zeigen: ,,Durch solche Maßregeln wird nicht die von der Regierung anerkannte Rot der akademischen Beamten gehoben, soutzeru Unzufriedenheit in ihre Kreise hineingetragen. Schon das Siaatsinter- eye aber erfordert es, sie in ihrer materiellen Stellung in eine V^e zu versetzen, die es ihnen nid)t schwer mad t, berufs- ircabig ihres Amtes zu walten und die aule Gesinnung zu bewahren, die sie ihrem Amt und dem Sraate gegenüber seither immer bewiesen haben ulst) auch fünftigk bin beweisen möchcen." ,,'Von unserer' /yordemng können und werden wir nick: zu- rucktreten, weil sich -unsere Mitglieder durch eine höh-re Bewertung der Arbeit der nchtc-lick-en .Beamten nicht zu alädemischeu Beamten zweiter Klasse stempeln lassen wollen. Tie in der Regierungsvorlage enthaltene Bevorzugung der richterlichen Be- amten ist eine unbillige Zurücksetzung, die in unseren Kreisen als tiefe .wranlung empfunden wird. Es w'rd nid>2 eher Zufriedenheit eintrcicii, ole bi,, iner Wandel geschaffen ist." i, . lL vCUC .^'sche Regierungsvorlage hat, obw-ohl sie diese unterschiede nicht deutlich hervortrelen läßt, die (wbältcr der Umts- und Landrichter in drei Klassen untersdüedeu: t. die der Amtsrichter und Amlsgerichäsräte bis zu 6500 Mk., Tv J’c der Landrichter und Landgerichtsräte bis zu 7000 Mk., d. die der dienstaussi chtführenden Amtsrichter und Oberamts 1 rn„,1£cr Ui.7300, bezw. 7500 Mk., von denen allerdings 300, f'-• ulchtpensivnsfähig sind. Tie akademisd) gebildeten. -o a baamten iini> der untersten Klasse in ihren Gehältern gleich- ~ 1 c 1 c r Vorschlag b r i ng t nicht etwa eine ; 11 b e r u n g d e r seither b e st e h e n d e n Ungleichheit, fonderu tatsächlich eine Verschärfung. Denn seither vestand nur die Ausnahmebestimmung, daß die 20 dienstältesten a0° Mark mehr im Endgehalt beziehen sollten — also em .Altersprwileg für eine beschränkte Anzahl —, jetzt aber *° s s oonerell zwei Gruppen der Richter höher besoldet werden und damit auch den anderen gegenüber als iwherwertig gekennzeichnet werden. Taß der höhere Gehalt erst nach etwas längerer ^.lcnstzclt bewilligt wird, als die akademisch gebildeten Lokal- beamten ihren Höchstgehalt erreicl-en, verändert die Tatsache der höheren Bewertung nicht. Die dieustaufsidztführenden Richter und Lberamtsrichter (auch) drei Landrichters crl>alten außerdem eine nichtpensionssähige Tienstznlage von 300, bezw. 500 Mark, oic ne auch seither schon bez.ogcn haben. Eine ganz neue Vergiin Ihgitng ut es aber, wenn die Vorlage vorsieht, die Oberamts richter zu Darmstadt I, Mainz, Gießen, Offenbach und Worms zu ckmtsgerichtsdireltvren mit dem Rang aus dem Gehalt der Landgericktsdircktoren -zu erheben. Also enteilt die Vor- ♦ r ,$u «!Cl1 fbither vorhandenen Bevorzugungen der richterlichen Beamten nod), zwei neue, tvährend die akademisch gebilde- deten Lokalbeainten auf ihrem alten Stand stehen bleiben sollen. Gegen diese Bevorzugungen wenden sich die b c i den Schriften mit a l l e r E n t schi e d c n h e i t, indem ne auf die entsprechenden Verhältnisse in den a.tbcrcn Bundesstaaten Hinweisen. - . ^"..Vrcußen, dessen Verhältnisse in Hessen die maßgebenden sein muffen, weil keiner von den größeren Bundesstaaten so innig mit Preußen verwachsen ist als gerade Hessen, kennt mau leine der genannten Begünstigungen. Dort gibt es keine Dienst- znlage der diensraufsiditführendcn Rickstcr, keine Amtsgcrichtsdir k toren und kein höheres Endgehalt für Landrichter und Oberamts- cr-.. AinlSridtcr, Oberamtsricktcr, Landrichter und Landgc- ridstsräte beziehe;: dort dasselbe Gel-alt wie alle anderen aka- dcmifch gebildeten Beamten der untersten Instanz, und so ist es auch in den meisten deutschen Bundesstaaten. Ganz besonders verwunderlich müssen die Vorschläge solcher Vergünstigungen in einer Zeit erscheinen, in der man infolge einer, finanziellen schwierigen Lage fast überall auf strikteste Sparsamkeit^ hinzuwirken sucht. Hier scheine, so heißt cs in dec einen Sd>rist, die Mahnung des Finanzministers zu steter ,/lorgiamer Vorsidst und Rücksicht auf die nachhaltige Finanz - traft des Landes" vollstäiwig wirkungslos verhallt zu sein; nach den den Richtern zugebilligten Dienstbezügen erscheine Hessen nicht als em sinanzielt schwad es, bei- Schonung bedürftiges Land, son dern als cm reiches Land. Es wird deswegen die Beseitigung aller diefer Vergünftigungen, Beseitigung des höheren Endgehalts, der Dienstzulagen und der AmtsgericlTsdireltorenstellen verlangt und völlige Gleichftellung mit den akademisch gebilderen Lolalbeamten. ArbeiterbLwefiUng. ll Marburg, 2. Juni. Der Aus stand der Maurer und Handlanger halt immer noch an. Sämtliche Bauten Heben still. Von den streitenden bemerkt man nichts ntcfrr die bie menten von ihnen find abgercist ooer zu Hause landwirtfchaft- Nod) beffcr als die richterlid-eii Beamten sind in der _ neuen Vorlage die Verwaltungsbeamlen wcggKommen. ckicfe Begünftigungen der juristisch vorljebildeten Beamten müs- fen nad) den Aussührungen der Denkschrift um deswillen noch um w unbilliger erscheinen, weil diese ungleich günstigere B e f ö r d e r u n g s a u s s i ch t e n l)aben als die akademisch ge- blldeten^Lokalbeamten. So sind z. B. unter sämtlichen staat- Iiqxn Stellen, die ein akademisch gebildeter Forstbeamter er- rcidien kann, nur 6,5o/o gehobene Stellen, die Stellen, d h olche — einschließlich der Ministcrialstellen —, bie im Be- oldungsentwurf mit einem pensiortsfähigen Höchstgehalt bedacht find, daS das Normalhöd stgcl^ilt der alademisd) gebildeten Lo- talbeamten '6500 M) übersd-rcitct, unter den mit Philologen befetzten nur 8,1 °'o, dagegen unter den richterlid-en 50,4".> und unter den mit Verwaltungsbeamten besetzten 56,5"o. Tabci sind die Dienstzulagen, die wieoer fast ausschließlich den iuristisch vorgebildeten Beamten zugute kommen, noch nicht einmal mil- gcrcdiuet. Aus diesen Zahlen geht hervor, daß für die richterlichen und für die Verwaltnngsbeamten die nick: gehobenen Stellen nur Durd-gangsstellcn sind, daß alle in gehobene Stellen lom- men müssen, wenn sic nidst aus dienstlid-e.i Gründen, durch ihren eigenen Willen ober — burdi einen frühzeitigen Tod ba = von ausgeschlossen werden. Bei den akademisch gebilbeten Lolalbeamten dagegen unb unter biesen insbesondere bei den Ober förstern und Oberlehrern sind die unteren Stellen L"bens stell en. Selbst wenn die von den Lokalbeamten geforderte Gleichstellung durchgesührt wäre, wären die juristisch vorgebiloelen Beamten immer nod) weit besser als diese gestellt; denn selbst in diesem 5allc könnten immer noch 18,6 Prozent der richterlichen Beamten, also verhältnismäßig 3 mal mehr Richter als Oberförster und gi 4 mal mehr Richter als Oberlehrer, in gehobene Stellen kommen, und der Prozentsatz bei den Verwaltungsbeamten würde nod) cm viel höherer sein. Aus diesem Grunde, so wird in der Denkschrift behauptet, ist das Verlangen nnd> Gleichstellung der akademisch gebildeten Lokalbeamteii mit den Richtern an den Amts- und Landgerichten nicht nur sad>lich durd>aus ge- rcd)t|'ertigt, sondern auch nräßig und bescheiden. Erfreulicherweise bat sich aud) der h essische Richter- e. c 1 n. über diesen Punkt geäußert, während er in der Gleich- flellungsfrage cm begreiftiches Stillfdureigen offenbar aus rein taitudien ckrwägnngen bewahrt, ein Stillschweigen, das aud- die -öegrunbtmgcn zum Regicrungsentimirf zweifellos aus benfclfrm 1 Urfachen üben. And, der Richtervercin also Hal sid) in seiner Etzten öranfrurtcr Hauptversammlung vom 22. Februar in der • orogc der An nähe nm g der Gehaltssätze der alabemisd) gebilbeten Beamten an die Reichs nnb preußisd>en Sätze in demselben Sinne geaurert, wie bie aläbemisd):n Lokalbeamteii „Daß, nicht nur den unteren und mittleren", heißt es in ihrer bort genehmigten änu,d ließung, wndern aud) ben akademisd) gebildeten Beam- ten die brcunidicn Gehaltssätze gewährt werden, ist, wie aud> die Regierung anerkennt, ein Gebot der Gercdstigteit." Dieser Satz hat den vollen Beifall aud) der nichtrichterlichen aFaocnwd; gc» bildeten Beamleii Er gewinnt aber für sie noch einen besonderen ytcij, weil m ihm im Grunde aud) ihre Forderung auf Gleich- Heilung mit den Ridsteni vertreten wird; denn in den preußischen GehaUsfatzen der alädennsch gebildeten Beamten ist ja tatfädrlich die Gleichstellung bntdycfiU)rt. Waren sich die Richter dieser -LatioG-c bewußt, als sie die Entschließung annahmen, so hoben fie damit auch die Verurteilung der Bevorzugung der richterlidxrn Beamten, ime sie die Regierungsvorlage enthält, aussprechen wollen; im anderen Falle haben sie das zwar nicht gewollt, aber bod? tatsächlidi getan. richtiger Würdigung des oben ausgeführten Gedankens, öa): es nid-t augeht, auf die Dauer die h-ss. Beamten hinter den preui'.ifd^en unb Reichsbeamten in ihren Tienftbezügen betracht- lid) zuru.dftehen zu lassen, sieht der R e g i c r u n g s e n t wu r f Nir die u nt crcn unb mittleren Beamten die be- lresfenden OKlfälter vor. „Hiernad) konnten," heißt es dort in den Begründungen lDrttcksache 278, S. 52ß „die Unterbeamten im ganzen und ^namentlich in den Mittelgehalten den- jenigen in anderen Staaten gleichgestellt werben, in den An- langsbczugen vielfad) sogar noch besser. Auch die mittleren Beamten flehen^, namentlich in ben Durdgangsstellen, denen in den übrigen Staaten im ganzen gleid), in der Bolksklasse bleiben ■ ic hinter den preiifnsd,en mittleren Beamten um 100 Mark zurück " .. .Bc, den Gehältern der atademischen Lolälbeanitcn dagegen ist im Entwurf von diesem berechiigt.ii Bestreben, die hessiskhen Beamten nicht ober doch wenigstens nickt wesentlid) hinter den preunifchen und Rcid>sbeamten zurückstehen zu lassen, nichts zu bemerten. ®iefc ungünstigere Stellung des akademisd) gebildeten L o k a l b e a m t e n wird in den Begründungen des Regierung sentwurss aud' offen zu - g e h a n b e n. „Tic alademischen Lolalbeaniten inußieii auch jetzt wefentlid) hinter denen in anderen Staaten ztirücksteh"ii, im Endgehalt laußer Wohnungsgeldf z. B. hinter dem prciisischen um ,00 M." Andererseits aber verschweigen die Begründungen gänzlich, daß die bevorzugten Gehälter der juri st isd> vorgebildeten Beamten sehr n a h c a n d a s p r e u ß i s ch e E n d g e h a l t von 7200 Ml. h c r - antommen, so die der Oberamts und Landrichter unb der Rate bei den Provinzialbirektionen, die 7000 Ml, bie der Lanb- gerlcktsdlreftoren, bie 7600 Ml. gegen 7800 Mk. in Preußen erreichen. Ja, bei den dicnstaiifsid>tsftihrcnben Richtern über- UCl9uA,xr^od)'tbc,ll!1 bas preuß. Endgehalt sogar irm 100 oder gar 300 Mark, unb bas Endgehalt der «Teisräfe von 7600 Mark ift dem ihrer preußischen Kollegen um 400 Mark voraus. Von diesem Gesichtspunkt aus zeigt fid? am deutlichsten die auperoröcntlidje Bevorzugung der juristisch vorgebildeten Beamten tm Entwurf. Diejenige Forderung, auf die in beiden.Schriften der Haupt- nadstrruck gelegt imrd, ift die Forderung, alle akade- mifch gebilbeten Beamten ber gleid)en Instan zen im G-chalt v ö 11 i g g l e i d)ju ft c 11 e n, insbcson - bcrc b i c a l a b em i f d) gebildeten Beamten der untersten Instanz ben Richtern an den Amts- unb £ a n b g c r i ch t en g l_c i d; s u |t c 11 e n. Die sachliche Berechtigung o’0^ " no fatzlich.il rzorberung ist längst anerkannt. Aud) die Ztveite Kammer des Landtags hat sid) schon gelegentlich der Beratungen der GelfaltSorbnung von 1898 durchaus auf diesen Standpunkt gestellt. In beiden Sdfriften werden Acußcrtingen von Abgeordneten aus allen Parteien angeführt, bie das beweisen Zn dem damaligen Bericht des Finaiizausschusses heißt cs z. B.: akademisd'. gebildete Beamten unterster Instanz, ein- fa.lief;lidi ber Richter, müssen für die Qualifikation zum Staats dienfte eine ganz glcid»e al'ademische Vorbildung erwerben, nnb es ist Daher fern zutrejßnidcr 0’nmb mehr abznschen, sie in Bc- jug auf ihre Besolbung verschieden zu bclxmbcln. . Ein Untcr)d)!cb in ber inneren Bewertung ber einzelnen Aemtcr läßt fid) mit Grund m ferner Weise mad^n. Sämtlidfe Aemter sind ohne Unterschied für den Staat notwendig, . ... und für die Besoldung kann daher nur die gleich" Vorbildung maßgebend fein." Dieser Ansicht traten bei Beratung ber Vorlage in ber Kammer d'e Vertreter aller Parteien bei. Trotzdem wurde damals infolge des Widerstandes der Regierung, insbesondere des Justizministeriums, die OKcichstellung nicht ganz erreicht, eine Bevorzugung ber richterlichen Beamten blieb bestehen, indem man ben 20 altcitcn Richtern, bie eine 25jährige Dienstzeit hinter sich hätten, eine pen,ions,ähige Zulage von 500 Mark bewilligte. Vergebens hatten mehrere Mgcvrbnete vor dieser B.worzugung der richterlichen Beamten gewarnt, geraten, ganze Arbeit zu 'leisten, damit Ruhe unb (yricbcn in die akademisch? Beamtenschaft einzi^h^ die Regierung beharrte auf ihrem Willen nnb setzte ihn schließ- ^u?.h durch. Ein Mgeordnetcr hatte in ber Schlußberatung vorausgesagt, bas; bic Frage, wenn sie nicht nad? bem Wunsche Der akademisch gebildeten Lolalbeamten erledigt werbe, „fortleben werbe und den AnlwltSsTunkt geben werbe zu weiteren Forbernngm der richterlichen Beamten." Tiefe Voraussage hat sich als begründet erwiesen. . Verlangen nach völliger Gleichstellung im Gehalt mit ben iuristisch vorgebildeten Beamten geht nun nicht etwa bloß bon den hessischen akademisd) gebildeten Lokalbeamten aus, die Fordeinng wird vielmehr schon seit Jahrzehnten in allen andren deutschen Bundesstaaten von den entspredtenben Beamtcngruppen 6 er treten., unb zwar handelt es sid? babei für biefe in ber Hauptsache nickst um die materielle Seite der Frage, um bie pekuniäre Besserstellung, sonbern darum, daß die Gleichwertigkeit ihrer Amtsstellung von den obersten staatlichen Instanzen durch bic Gewährung des gteidten Gehaltes anerkannt werde . tt vollem Recht l?abcn diese Seite ber Fragen zwei Abgeordnete in ben Verhanblnngen von 1898 hervorgehoben' „Ich versichere dem hohen Hause," sagte ber eine, (Abgeordnete Friedriche „ich kenne die Stimmung von hnnderteit dieser akademisdo gebildeten Beamten, es kommt ihnen nicht darauf an, ob sic 200 ober 300 Mark (Wit mehr bekommen, . . . . d i e s e G l e i ck st e l l n n g sehen diese Herren als einen Ehrenpu n kt ihres B e- ruses an . . ." — und her andere l'JCbgcorbnete Dr. Schröder): «Dieser Schritt (die Gleichstellung) ist nicht mir finanziell von Bedeutung, sondern auch im allgemeinen von großer moralischer Bedeutung, gewißermaßen eine Mündigerklärung aller anderen ftate-gorien von Beamteit, welche akademisch gebildet sind." Die Erkenntnis, daß dieser Wunsch der akademisd' gebildeten '.oni(beamten voll berechtigt sei, hat sich denn auch in den deutschen -andern immer mehr Bahn gebrochen. In den Besoldungs- Neuordnungen, die in den letzten Jahren infolge ber gesteigerten Jcoften ber Lebenshaltung in allen Bundesstaaten, durch- gesuhrt wurden, hat man ihm Rechnung getragen. So ist die Gleichstellung erzielt im Reich und Preußen, in Bayern, Württem- berg, Baben, Sachsen, Oldenburg, Rcuß ältere und jüngere Linie, Hamburg und Bremen. Eine Bevorzugung ber richterlichen Beichten findet sich nur nod) in Anhalt, den beiden Mecklenburg, wachsen'Koburg-Gotha, Schwarzburg-Rudolstadt und Lübeck. Angesichts dieser Tatsadf,e kann man sid) wohl denken, mit fceld)cn Gefühlen die akademisch gebildeten Lokalbeamten Hessens der neue n hessische n Regi crungsvorlage gegen» überstehen, bie bie verlangte Gleichstellung wie der um nicht Vorsicht, sonbern bic schon im Jahre 1898 von der Zweiten Karnmei' einmütig verworfene Bevorzugung bet richterlichen Beamten bcibclwltcn hat „Würbe diese Vorlage zum Gesetz," so heißt es in der Denkschrift, „bann würde Hessen Su der Gruppe der genannten in dieser Hinsicht rückständigen fünf Kleinstaaten gehören. Es wäre mit Mccklenbrrrg-Schwerin zusam- rnenzustellen unb würde nur von Mecklenburg-Strelitz in ber Zurücksetzung ber akabemisch gebildeten Lokalbeamten hinter die richterlichen übertroffen." q® Hinscbeiden bchwiegervaters, Zweites Blatt 163. Jahrgang Gietzener Anzeiger General-Anzeiger für Oberheffen AUSVERKAUF firncca Partip «!« LiM-lkÄi, ÄKM MM-iMW, KM« 81#* Mm, Wm-HiH! 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