Nr. 188 Zweiter Blatt 163. Jahrgang Erscheint tiglich mit Ausnahme bei bonntaqS. Die „Eietzener Zamiliendlätter" werden dem »Anzeiger^ viermal wöchentlich beigelegt, dal „Kieisblott flr de« Kreis (Heften** zweimal wöchentlich. Tie „Londioirtschaftlicheu Seit, fragen“ erscheinen monatlich zweimal. Eichener Anzeiger General-Anzeiger für Oberheffen Mittwoch, 13. August 1915 Rotationsdruck und Verlag der Br üblichen UnioerfitäK - Brich- und Steinbnidereu R. Lange, Lieben. Redaktion, Expedition u>id Druckerei: Schul- strafte 7. Expedition und Verlag: ejy» 51. Redaklic-me-GKl 12. Tel.'Adr.:A,rze,gerLieven. Ährenden Bilder besonders zu benennen ist daraus Hnzu nntfen, t>ai; in den Z ugendvorstcllung en in vernünftig ' Abwnbslung mit Bildern unterhaltenden Inhalts auch wissens werte Vorgänge belehrenden Inhalts vorgeiüdrt werden n llung • nicht länger als bis acht Uhr abend - Vorstellungen anerkannt sind, dürfen jugendliche . ui Begleitung ihr r Eltern oder sonstiger anfsictusdereclnig tonen und auch nicht länger ai-_- bis acht Uhr abends zugclas werden. l^gcn das Verbot eines Bildstteijens steht den Beteiligten das Beschwerderecht zu: endgüllig entscheidet das Ministerium des Innern. Tic Kosten der Prüfung der Bildstreisen sollen von den .äinematographenbesitzern getragen werden. Wie man sieht, schlägt der Entwurf der württembergi schon Regierung einen Mittelweg ein, mit dem sich im allr gemeinen auch die Kinematobraphenbesitzer, soweit sie nicht auf Sensationen und blutrünstige Schauergeschichten versessen sind, werden befreunden können. Freilich wird in dein Entivurf wohl auch noch manche Bestimmung schärfer und weniger dehnbar gefaßt werden müssen. Marburg und feine Zöger. Marburg, 11. Aug Am 9., 10. und 11. August b. I fand in dem benachbarten Marburg anläßlich des hundertjährigen Bestehens des Kurhes- siichen Iägerbataillons Nr. 11 ein großes Iägerieit statt, zu dem sich eine große Anzahl Teilnehmer äus saft allen (hegenden unseres deutschen Vaterlandes eingefunden hatte. Tie Freud? des Wiedersehens der Kameraden, von denen sich viele seit bxm Feldzuge 1870 71 nicht mehr gesehen halten, war unbeschreiblich und ost geradezu rührend. Unter den Festteilnehmern, kenntlich durch grüne Iägerfeldmützcn und geschmackvolle Feswbzeichen, sah man natur- gemäs viele Fvrftbeamte in ihrer kleidsamen Walduniform und es machte einen erhebenden Eindruck, diese wetterharten Iäger- gestaltcn aus dem Neinhardsnxrld, ber Rbon, dem Vogelsberg usw. in so großer Zahl „hier zum löblick^n Tun vereinigt" zu sehen. Ter Verlaus der Feiern sei hier nur kur; erwähnt, besonders da dies? bereits in Nr. 186 des Gießener Anzeigers veröffentlicht sind und diese Zeilen sich genanntem Bericht ergänzend anschließen sollen. Außer dem in diesem erwähnten Herrn^ dem Inspekteur per Jäger und Schüßen, .verrn General ma:?r Santag, und dem Vertreter der hohen Inhaberin des Bataillons, der Königin- Mutter Margherita von Italien, Herrn Lberft Calderari, sei von d-n vielen anwesenden früheren Lfsizieren des Bataillons auch £>crr Generaloberst Emmich erwähnt, der, ehe er seinerzeit die Führung des Bataillons übernahm, vorher in Gießen unserem 116. Re müssen, das ganz genau weiß, wo es der Schuh drückt. Im Mittelpunkt des von dem Generalsekretär des Kammer- tages Tr. Meusch (Hannover) erstatteten Iahresrückblicks stand naturgemäß der Bericht über die am 30. Juni und 1. Juli d. Zs veranstaltete Handwerkerkonserenz im Reichsamt des Innern. Die !>tonserenz war in erster Linie dazu bestimmt, dem Kammer tag Gelegenheit zur Begründung der eingcreichten Denkschrift zu geben und eine gegenseitige Verständigung zwischen den Ver- ttetcrn der Verbündeten Regierungen und denen des Sammeltages, welchen Vertreter des ZcntralausschusseS der vereinigten In nungsverbände beigesellt waren, herbeizuführen. Das Ergebnis der Konsercnz, das selbstverständlich noch nicht als endgültiges Resultat anzusehen ist, kann als ein für den Karnmertag sehr zufriedenstellendes bezeichnet werden. Dies gilt vor allem auch für die in der Denkschrift behandelten Kardinalfragen des Handwerks, von denen die Frage „Fabrik und Handwerk" mit Recht in den Vordergrund gestellt war. Das bereits feit Jahren verfolgte Ziel der Kammern und des Kammertages war hier dic Anerkennung der Existenzmöglichkeit von Großbetrieben des Hand- werls durch Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung, die unbekümmert um die Grone des Betriebes und der bisher ausschlaggebenden Merkmale zum Handwerk gehören sollen, wenn das gesamte Betriebssystem ein handwerksmäßiges ist. Nachdem bereits auf der zweiten Konferenz int vorigen Jahre in dieser Frage zwischen den beteiligten Jnteressentcnverbänden eine Annäherung erzielt worden war, ist in diesem Jahre von den Vcrtreteim der -Verbündeten Regierungen die Anerkennung des B e - gritts des Großbetriebes im Handwerk erfolgt. Hinsichtlich der gesetzlichen Festlegung der Anerkennung war man 'ich darin einig, das; eine reinliche Scheidung zwischen Gewerbeordnung des Handelsgesetzbuchs erfolgen solle, indem bei gleichzeitiger Anerkennung des Großhandn'erksbegriffes in der l^e- n>erbeordnung das Handelsgesetzbuch auf sein rein privatrecht- liches Gebiet beschränkt würde. Eine solche Neuregelung würde die Frage „Fabrik und Handwerk" grundsätzlich auf einen ganz anderen Boden stellen. Sie würde die Organisation des Hand- werks durch die Beibehaltung leistungsfähiger Bettiebe weseitt- lich stärken. Sie würde darüber hinaus die offizielle Anerkennung des wirtschaftlichen Aufschwungs bedeuten, den das Hand werk als geschloffener Stand in den letzten Jahrzehnten genommen bat. Tic Entscheidung von Streitigkeiten über die Eigen schatten eines Gewerbebetriebes wird im übrigen nach wie vor Tatvestandsfrage bleiben und infolgedessen das Eutschiidungsoer- fabren bei der großen Ausdehnung dieses Gebietes eine bedeutende Rolle spielen. Während bisher für die Entscheidung je nach der Veranlassung ;um Streit ganz verschiedene Spruch- stellen, wie Verwaltungsbehörden, Verwaltungsgerichte und or deutliche Gerichte, zuständig sind, ist in der letzten Konferenz in dieser Beziehung des Schaffung eines neuen Inftanzenzuges für ixrartige Streitigkeiten ins Auge gefaßt worden. Seitens der Regierungsvertteter wurden äußerst gewichtige Gründe gegen die Anträge der Vertreter des Handwerks aut Strei chung dos § 100 q vorgebracht. Tas äußerste Maß des Ent aegenkommens der Negierung stellte eine Ncusormnlicrung des Wortlauts des tz 100 q dar, wonach gesetzlich die Zwangs- innung, die künftig den Namen „P f l i ch t i n n u n g" führen soll, ausdrücklich zur Preisfestsetzung berechtigt ist, ohne iedoch ihre Mitglieder zur Einhaltung dieser Preise gegen ihren Dillen verpflichten zu können. Es wird somit die Einheitlichfeit der Rechtslage zwischen Zwangs- und freien Innungen durch eine Acndcrung des Wortlauts des § 100 q auch äußerlich zum Ausdruck gebracht. Ter konservative Reichstagsabgeordnete v. M a l kew i tz Stettin teilte mit, daß im Aussch uß über die Frage einer gesetzlichen Regelung des Berdingungswesens eifrig gearbeitet werde. Natur lick lämen dabei auch parteipolitische Tendenzen zur Geltung. £b nun der grundlegende Antrag Gesetz werde ober nicht, soviel sei gewiß, daß im Ausschuß Arbeit geleistet werde, die dem Handwerk zum Segen gereiche. An zweiter Stelle sprach im Auftrage der Handwerkskammer ficcr rrnd Flotte. Reform der Bewaffnung unserer Kavallerie. Es verlautet, das; sich ein neu gebildeter Kavallerie- Ausschuß mit der Frage der Umbewaffnuna der Reiterei in bezug auf die Seitenwaffe, den Säbel, befassen soll. Man behauptet sogar, daß an Stelle des derzeitigen geraden Säbels dem Reitersmann-e in Zukunft ein dreikantiger« Stoßdegen gegeben werden solle. Der Wunsch nach dieser Waffe soll aus der Front heraus laut geworden sein. Wie weit alles das zutrifft, mag die Zulunst lehren. Vor Jahren sprach sich das Gerücht herum, es solle der Kavallerie an Stelle des Säbels ein kurzes Seitengewehr zum Auspslanzen auf den Karabiner verliehen werden. Man verkennt oftmals die Bedeutung der Kavallerie. Wohl ist eine gute Schußwaffe auch für den Reitersmann heutzutage eine zwingende Notwendigkeit — im Feldzuge 1870/71 besaßen die sogenannten schweren Reiterregimenter, Kürassiere und lUau 'n, nur eine alte Pistole und erhielten erst im Laufe des Krieges eroberte Ehassepots —, immerhin ist hier die Schußwaffe eine Art Nebenwaffe. Tie drei Hauptmassen sind und bleib "n: das Pferd, die Lanze und der Säbel! Ter Säbel kommt als blanke Waffe in Betracht nach einem etwaigen Verlust der Lanze beim Angriff für den Fall, daß diese bricht, im Leibe des Gegners stecken bleibt ober, da sie ans Stahlrohr besteht, sich verbiegt. Der jetzige Säbel ist an sich -icht gerade unzweckmäßig, aber für eine Retterwaffe etwas zu leicht; ein Hieb muß nicht mir durch die Muskelkraft des Armes allein, sondern auch durch die Sckiwere der Waffe rr,rlen. Ein gebogener Säbel bietet gegenüber dem graben immer Vorteile, benn was man beim Einzelgesecht zu stechen bat, kann zur Not auch mit dem krummen Säbel ausgeführt werden. Ein dreikantiger würde aber nach dieser Richtung vollständig versagen unb im Nahekampf den Reitersmann nach etwaigem Verlust seiner Lanze in eine recht unangenehme Lage bringen. Ist er, wie der jetzige Säbel $ar am Sattel befestigt, bricht dem Manne die Lanze und ftürxt er, so steht er in diesem Augenblick ohne jede Waffe da. Wohl kann er sich irgend eine solche im großen Gefecht aufsammeln, aber das ist doch ein schlechter Trost. Wenn nun der Kavallerie-Ausschuß zusammentritt, dann mag er alles dies erwägen und im Sinne des Generals v. Kleist im Reitersmann nicht den berittenen Infanteristen erblicken. Die Lanze bleibe, der Säbel werde ruinier am Tragriemen auf der linken Seite befestigt und auch der Karabiner nehme wieder den alten Platz ein M u ß ein neuer Säbel kommen, so entscheide man sich für einen solchen zum Einhauen, beileibe keinen zum Aufpflanzen, wie ihn die französischen Kürassiere noch 1870/71 hatten. Man lasse den Reitersmann, wenn er einmal zur Parade zu Fuß erscheint, nicht mit umgehänglem Karabiner, sondern wie früher mit: Gewehr auf! antreten. « Stuttgart, 12. Slug. (Privattelegramm.) Tie nach der Wehrvorlage für Württemberg zu schaffende Unter- offiziersbildungsanstalt wird in Ellwangen errichtet werden. Die Anstalt wird bis zum Herbst 1914 fertiggestellt fein. über die Errichtung brr Hau ptftelle für Verding ungS- wesen beim Deutschen Handwerks und Otaverbefammn T ige. Ter Redner führte u. a auS: Ich begrüße es, baß die bt'inhir'n Regierungen, namentlich der preußische Minister ber öffentlichen Arbeiten Breitenbach, der eine balde Million Arbeiter bricb-lfiigt unb damit ber größte Arbeitgeber ber Welt ist, Grundsätze ausgestellt haben, die nur nur gut beißen können. Ter Redner verlieft einen entsprechenden Erlas; des Eisenbabnmrnisters und fragt: Wird diesem Erlaß von den Nachgeordneten Behörden Folge geleistet? (Stürmisckx' Zurufe: Nein!) Ihre Pfuchl ist es, Im i*»r Vertretern der Bundesregierungen unparteiisch Antwort auf solche Fragen zu geben, damit diese Vertreter wissen, woran sie sind. Tie Arbeiten des Aussclnrsses geb-n ja rüstig vorwärts WaS dabei herauskommen wird, wissen wir Durläufig nicht. Wir sind der Meinung, daß wir uns in erster Linie auf die Selbstknlft stützen müssen. Dir haben nun in Berlin die ErriäXung einer Hauptstelle für VerdingungSwesen befd,lopen Voraussetzung dafür ist die Errichtung von Derdingungsstellen bei den einzelnen Handwerkskammern. Tas erfordert grobe Opfer, wir erhoffen daher auch eine finanzielle Unterftiitung durch das Reich. Daß die Hauptstelle einh.itlicle Preise für garu Teutfdtfanb schaffen Tonnte, ist natürlich unmöglich. Tic Leitung der Haupt stelle soll selbstverständlich in engster Verbindung mit dem Handwerks- und Ge- roerbefanrmertage stehen, ihr Sitz ist daher nach Hannover verlegt worden. Nackt kurzer Aussprache wurde eine cittfurctbenbc Enlschtiesumg des Vortragenden einstimmig angenommen. Hierauf sprack) Handwerkskammersetrctär Ebeling (Lsua- bnick' über den „Schutz von Handwerksbetrieben gegen Einsprüche ber Nachbarn wegen Belästigung durch Geräusch". Tie Versanrntlung nahm hierzu folgende Enlsclüicssing an: „Tie verschiedenen Prozesse, die in jüngster Zeit unter Auslegung der Geräusch Paragrapbeu eine ticfgehnibc Beunruhigung des Gewerbeftandes herb ei geführt haben, veranlassen den Handwerks- und Gewerbekammertag zu dem dringenden Ersuchen an die gesetzgebenden Faktoren, Maßnahmen in Erwägung zu pichen, nm_ Handwerks- und Otaücrbcbctriebe gegen ungerechtfertigte Ansprüche der Oft undftiicks Nachbarn zu schüfen." Tie Beratungen der Tagung merben morgen fortgesetzt. 15 Deutscher Handwerk- und Gewerbekammertag. H all e a. S., 12. Aug. Ter 15. Deutsche Handwerks- und Gewerbekammertag wurde heute vormittag hier in Anwesenheit staatlicher und städtischer Vertreter, sowie zahlreicher Delegierter der angeschlossenen Korpo rationen aus allen Teilen des Reick>es mit der ersten Hauptver sammlung eröffnet. Der Vorsitzende Herrenhausmitglied Klempner Obermeister Plate (Hannover' eröffnete die Sitzung mit Be grüßungsworten an die Teilnehmer. Geh Lberregierungsrat im Reiärsaml d. Innern S p i e l h a g e n begrüßte die Tagung im Namen der Reichsregierung unb der iiichtpreus.isch. Bundesstaaten Die bedeutsamste Frage, die in diesem Jahre auf der Tagung behandelt werden soll, sei woljl die der Ausgestaltung der Hand- w er ke r g e se tzgebu n g. Es ist, so sagte er u. a , eine um fassende Aktion auf diesem Gebieie in gesetzgeberischer Form in Aussicht gestellt worden. Ihr Ausschuß hat hierzu eine größere Denkschrist ausgearbeitet, die, wie ich gern sage, sehr sachkundig und dabei sehr maßvoll gehalten ist. Sie wissen, daß bieferf -JU vor einigen Wochen im Reicktsamt des Innern eine Konferenz tagte, au der Vertreter der Reichs- unb Staatsbehörden unb auch des Handwerkerstandes teilnahmen. Ten Beratungen dieser Konferenz hat ihre Tenksclwift zu Grunde gelegen, lieber die Ergebnisse der Konferenz wird Ihnen unter Punkt 1 der Tagesordnung noch näheres mitgeteilt tverden. Ich will nur hervoriteben, daß diese Deutsthrift manche nicht unwichtige Einzelheiten enthält, aber doch nur Einzelheiten. Was dem Handw-erl' fehlt, ist eine groß zügige Reform. Man darf nicht sagen, daß alle Hoffnungen, die man au das Handwerkergesetz von 1897 geknüpft hat, sämtlich vereitelt worden sind. Im großen und ganzen haben sich diese Vorschriften gut bewährt, nur bat sich naturgemäß das eine oder andere geändert, was naturgemäß auch eine Aenberung ber gesetzlichen Bestimmungen notwendig madjt. Vermöge unserer friedlichen Gemüter — sie kommen allerdings im Handwerk selten vor — (große Heiterkeit), . . . ich meine also, die verbündeten Regierungen sind meist von dem ganz richtigen Gedanken aus- aegaugeu, daß sie Einzelheiten der Reform nicht bloß am grünen Tisch erwägen dürfen, sondern daß sie das Handwerk zu Rate ziehen politische Lagerschau. Die »eckltuburgifche BerfaffuugSfrage. Tic mecklenburgischen Stände, des langen Haders um (biü Verfassung müde, bezwingen ihren harten ötnn unb machen endlich - Vorschlaae zum Frieden. Nack>dem sie bisher alle Vorsck^läge ihrer Regierung haben scheitern lassen, erklären fic sich jetzt, wie man einem Artikel des Bizeland- marscballs v. Oertzcn-Leppin im „Tag" entnehmen kann, bereit, einem Versassungsreförmchen ihre Zustimmung nicht zu versagen. In diesem Artikel werden zunächst die Regierungen aufgesordert, ihre bisherigen Vorlagen zurückzuziehen und nach einer alsdann „zur Beruhigung der müter" notwendig en Pause mit neuen Vorschlägen hervor- zutreten, die anknüpfend an die Geschicl>te und das Recht des Landes einen wirklichen Fortschritt bezeichnen würden, wenn es ihnen gelänge, unter Beseitigung einiger anerkannter Mängel der „bewahrten" alten Verfassung die ui der OK-gcnwart durch Sierufsgemeinschaft hervortretenden gesell- schaftlichen Neubildungen politisch zu organisieren und ihre £rqune den in der Zahl ihrer Vertreter entfpredycnb zu beschrankenden alten Ständen anzugliedern. Das klingt zwar in der aNgeniein gehaltenen Forin noch recht dunkel, scheint aber immerhin das geringste Maß von Zugeständnissen zu fein, das sich überhaupt machen läßt. Trotzdem widmet Herr v. Lertzen diesen Vorschlägen bereits folgende selbstgefällige Tas wäre eine wahrhaft „zeitgemäße" Reform unb ein Vorbild für manche unserer deutschen Bundesgenossen, von denen so viele sich jetzt mit verschiedenen, mehr ober weniger aussichtslosen Versuchen zur Abwendung oder Minderung der aus ihren ÜDnftmrtijnelten Verfassungen erwack-senden Gefahren abmüben Sollte aber wirklich — was kaum zu befürchten ist — in MeÄen bürg ein solck-er Fortbau auf den gefunden alten Fundamenten zurzeit noch zu großen SäMierigkeiten begegnen, so wäre schon viel gettjonnen und die Bahn für eine spätere Weiterentwicklimg erifnet, wenn man sich zunächst auf diejenigen Mränderungeu ber bestehenden Verfassung beschränkte, über deren Nolwendigkeii sich nxdTrcnb der bisherigen Verlxuidlungen eine Uebereinftimmung der Ansichten zwischen Ritter- und Landsckiaft ergeben zu haben scheint, nämlich 1. Vertretung der Ritterschaft durch von ihr ge- mahlte Abgeordnete, deren ZaU diejenige der Vertreter ber Land fdufft nicht AH wberftfrreiten hat: 2. Beschränkung ber itio in partes (2tandeser*klärung) auf die Fälle ton Aenderungen der Landes Verfassung ober der Lrganisation der Verwaltung des Landes, insbesondere der Stellung der Ortsobrigkeiten. Reine Einigung zwischen Krankenkaffen und Aetzten in Bayern. Tie gesamten >rrankenkasseuverbände haben gemeinsam eine längere Erklärung aufgesdellt über die Vorgänge in Bayern in der Arztfrage. Wir entnehmen dieser Erklärung folgendes: Ter „Bayerische Staatsanzeiger" toröffcntlidrt eine „Einigung zwischen Krankenkassen unb Aerztcn in Bayern", woraus vielfaä, gefolgert worden ist, daß die Einigung bereits vollzogen fei. Demgegenüber muß festgestellt werden, daß es sich hierbei gemäß der ergangenen Einladung febigfirb um unverbindliche Besprechungen zwischen Vertretern von bayerischen Aerften und baverifeivn Zkranfinkaffen gehandelt hat. Tic Zustimmung ber beiderseitigen Verbände, also auch ber Kranken- kassenverbänbe, ist bei den Verftindlungen über den vorgelegten Entwurf eines ^lbkommens misbrücklich Vorbehalten worben. 'Tie beteiligten banerifdxn Krankenkassenverbände, soweit sie dazu schon Stellung genommen haben, lehnen bas Abkommen in der z.orliegenden Form ab Befremden unb entschiiben Wiber sprach muß es aber vollends Hervorrufen, daß die Mniglich Danerisck».' Regierung durch einen Erlaß die Vcrsicherungsämttrankenkafsen die sckHversten Bcdeiiken zu erheben. Diese werden bann hu einzelnen dar gelegt. Ein Gesetzentwurf über die Kinematographenvorstellungen. Obgleich der Wunsch nach einer gesetzlichen Regelung des Kfnernatographenwesens angesichts der Auswüchse unb üblen Begleiterscheinungen, die auf biefem Gebiete zutage getreten finb, nachgerade allgemein ist, obgleich die verschiedenen beutschen Bundesrechemngen, so auch Preußen, die Berechtigung solcher Wunsche durchaus anerkannt haben, so ist dieses Gebiet trotz aller guten Vorsätze bis jetzt gesetzt geberisch noch kaum beackert worden. In W ü r t t e m b e r g war man zwar nahe daran, zu einem Ergebnis zu «gelangen, Ls ist aber schließlich auch nichts daraus geworben, mcnigficns vorläufig nicht. Hier würbe bem Landtage ein vollständiger Gesetzentwurf über die öffentlichen Lichtspielvorstellungen vorgelegt. Tic Erste Kammer, der er zuerst zuging, hat ihn beraten unb einige Aenderungen vorgenommen: die Zweite Kammer aber hat ihn an den Justizausschuß verwiesen. Ta dieser Entwurf der württembergischen Regierung später vielleicht für andere Bundesstaaten maßgebend werden (konnte, so feien seine Grundzüge im folgenden mitgeteilt: Er be imint, daß zu öffemlidjcn Lichtspielvorstellungen nur solche .Bildstreifen' — so wird Film verdeutjcht — verwendet werden bürten, die von ber hierfür bestimmten Landes stelle geprüft und jugclnfjeu sind. Es wird darüber eine Prüfungskatte ausgestellt. AnSnahinen von dieser Borschriil finb zuläfstg für Bildstreoen, die schon von a'ideren Polizeibehörden geprüft unb zugelasfen sind. Die für Württemberg vorgesehene Einrichtung schließt stch an die seit 1. April 1912 in München bestehende Landcsftclle an unb ;war ist beabnefjtigt, bei der demnächst zu errichtenden Landespolizei Zentrale einen »ber zwei höher gcbilbetc Pvlizeib.anite nebenamtlich mit ber Prüfung ber Bildstreifen zu betrauen. Tic Zulassung eines Bildstreifens ist zu versagen, wenn seine öffentliche Vorfüürnng geeignet ist, die Gesundheit oder Sittlick-keit der Zusck«ucr zu gefährden oder eine ver- 'rodende und die Pdantasie überreizende oder den Sinn für Recht und für öffentliche £rbnung verwirrende ober ab stumpfende Einwirkung auszuüben. Für einzelne Bildstreifen kann bestimmt Norden, daß fic für Personen unter 16 Jahren nicht vorgeführt werden dürfen. Ebenso sind Bildstreifen ausgefck)losfen, die die Augen der Zuschauer durch übermäßiges F l i m inern zu sckÄdigcn geeignet sind. Nicht jeder Film, in dem ein Verbrechen oder Sckbftmord, eine vereinzelte grobe Geschmacklosigkeit ober ein derber Scher, vorkommt, soll ohne weiteres zu den „Schundfilmen" gerechnet werden. Als Sach verständige, deren Rat die polizeiliche Prüfungsbehördc cimu holen hat, kommen insbesondere Aerzre, Lehrer, Pfarrer, Redakteure, Vrganc ber Sckul ober Kommunalverwaltung, Geschworene, Schöfstii usw. in Betracht. Will ein Unternehmer Jugendtorstel-, lungen veranstalten, so hat er bas in der Anzeige anzugeben und .. m bie Zeit des Beginnes solcher Vorstellungen, sowie die vorzu-I zu Berlin der frühere Abgeordnete Sbermeifter Rahardt Berlin- in ent angetjßrte. Mit Ehrengaben und Preisen für das Wettschießen »er alten Jager war das Bataillon retdtficf) bedacht wordsr; ii. a. wurde demselben auch von der Landsmannschaft Äassd-- Borussia in Marburg eine Ehrengabe überreicht. Nach dem rzest- tzsfen am Sonntag auf dem Festplatz, das reichlich und prompt gereicht wurde, entwicftlte sich bald ein fröhliches Trerben und les war dem Fremden ein fesselndes Bild, die zahlreich erschienenen ..Hessenmädel" in ihrer historischen bunten Tracht z.u bewundern, loder gar mü einem solchen breitbebänderten „Spitzkäppchen cm Tänzchen zu riskieren. Eine Anzahl jüngerer Jägevofnziere hatte sich in echt kamervdsck^ftlicher Weise an dem lustigen Treiben ihrer alten Kameraden auf dem Festplatz beteiligt. Hier gab es feine Vorgesetzten; alle Beteiligten fanden sich hier als Kame- Laden zusammen. Ein junger Jägevvffizier promenierte mit einem Men Veteranen (Jahrgang 1859) per Arm Lber den Festplatz: im Jubel der Begeisterung hatten beide die Kopfbedeckung vertauscht: „Lieb Vaterland magst ruhig sein". Obgleich der Himmel einmal einen kräftigen „Nassauer" her unter schickte, der Veranlassung gab, daß sich alles in die wasserdichten Kompagniezelte flüchten mußte, nahm das Fest dennoch seinen fröhlichen Fortgang, und fand durch die feenhafte Beleuchtung des Schlosses, von Spiegelslust und der Ostseite der Stadt einen würdigen Abschluß Bei dem am folgenden Tage stattfindenden Preistchiesten der alten Jäger wird die Festbegeisterung wohl manchem der Beteiligten bei dem Zielen etwas „nachgezittert" haben, und die gewohnten Treffer beeinflussen: doch, hoffen wir das beste! — «Tie Stadt Marburg hatte sich tzur Ehre ihrer alten Jager in ein prächtiges Festkleid gehüllt, die Straßen sind nut Dannen- bäumchen eingefaßt und durch eine große Ehrenpforte am Bahichof führte der Weg die Gäste an den reich beflaggten und ge schm netten Häuserreihen vorbei dem Festplatze zu. Tas 11 Jägerbataillon liegt mit kurzer Unterbrechung seit dem Jahre 1866 in Marburg in Garnison und ist im Laufe der vielen Jahre so mit der Bürgerschaft verwachsen, daß man sich Marburg ohne feine 11. ^ager nicht gut denken kann. — . .rx ,r r. Ter dortige Verein der Jäger und Schutzen gibt zum Schluß des Festes den alten .Kameraden am Dienstag, 12. August, noch eine Fäßcheiipartie zur Weintrautseiche und dann — lebe wohl du schöne Jägerzeit, lebe wohl du freundliches Marburg! Aüf Wiedersehen ! Ans Stadt und Lund. Gießen, 13. August 1913. Verbürgung auf bestimmte Zeit. Das Reichsgericht hat sich unlängst mit einer für die .Bankwelt äußerst wichtigen Prinzipien frage zu befassen gehabt, mit der Frage nämlich, wie eine bet Burgschaftsurkunden besonders übliche Zeitbestimmung auszulegen set Und iob und wW Einwirkung eine solche Zeitbestimmung überhaupt auf die Haftung des Bürgen auszuüben vermöge. Die Verbürgung auf eine bestimmte Zeit kann em -doppeltes bedeuten: entweder, daß der Kreis der Forde- r u n g e n, auf die sich die Bürgschaft beziehen soll, nach th r er Entstehungszeit beschränkt sein soll, oder daß die Bürgschaftsverpflichtung selbst Sittlich beschränkt sein soll, so daß der Bürge innerhalb der Frist in Anspruch genommen fein must Weder für die eine noch für die andere Bedeutung spricht von vornherein eine Vermutung, wenn auch bei Uebernahme einer Bürgschaft für künftige Ver- wndlichkeiten, insbesondere bei Uebernahme von Kreditbürgschaften !die erstere Bedeutung wohl am nächsten liegt. Es ist vielmehr stets durch freie Auslegung zu ermitteln, in welcher Absicht die Haftung zeitlich begrenzt ist. , Die Klägerin, die Leipziger Bodenkreditbank, hatte dem Kaufmann H. einen laufenden Kredit eröffnet. In der Urkunde vom 16. November 1911 verbürgte sich der Beklagte, der Landwirt F. in Weimar, für alle Forderungen, die ihr „aus dem gewährten Kredite gegen Herrn H., sowie aus von diesem ausgestellten, girier» ten oder akzeptierten Wechseln entstanden sind oder entstehen iver- den, selbstschuldmerisch in Höhe von 10 000 Mark für die 'Zeit bis 15. Februar 1912". Die Klägerin, forderte von ihm diesen sBetrag auf Grund von vier Wechseln über je 2500 Mark, die von ihr am 29. November 1911 ausgestellt, von H. akzepttert -Und am 15. Februar 1912 fällig geworden waren. Das 'Landgericht Leipzig und das Oberlandesgericht D r e s - den nahmen zwar zu Gunsten des Bellagten an, daß durch den Zusatz ,chis 15. Februar 1912" eine zeitliche Beschränkung der Bürgschaftserklärung selbst beabsichttgt gewesen sei, daß aber auch bei dieser Unterstellung die Haftung des Bellagten aus der Bürgschaft nicht erloschen sei, weil der § 773 BGB. auf Verbindlichkeiten, die zur Zeit der Uebernahme der Bürgschaft noch Nicht bestanden haben, wenigstens entsprechend anwendbar fei und die Klägerin gemäß § 773 Abs. 18,2 dem Bellagten bereits am 15. Februar 1912 angezeigt habe, daß sie ihn in Anspruch nehme. Gegen diese Auffassung der Vorinstanzen, daß der § 773 BGB. auch auf die Verbürgung für solche Verbindlichkeiten anwendbar sei, die erst nach Uebernahme der Bürgschaft entstanden seien, richtete sich die Revision des Bellagten, die jedoch feinen Erfolg hatte. Das Reichsgericht führte zu dem entscheidenden Punkte aus: Einer solchen Anwendung steht zunächst nicht, wie die Revision meint, der W o r tl a u t des 8 377 entgegen; er bezieht sich allerdings nur auf Bürgschaften für eine bestehende Verbindlichkeit ; das findet aber seine Erklärung in der Entstehungsgeschichte dieser gesetzlichen Bestimmung. Der erste Entwurf des BGB. beschäftigte sich nut der Frage des Erlöschens der Bürgschaft im Fall ihrer zeitlichen Beschränkilng überhaupt nicht. Den diesbezüglichen Vorschriften der verschiedenen Gesetzgebungen gegenüber führen die Motive zu § 679 des ersten Entwurfs aus: „Wie eine solche Beschränkung zü verstehen sei, lasse sich unter Umständen allerdings nur schwer bestimmen. Beziehe sich die Bürgschaft auf künftige Ansprüehe, handele es sich insbesondere um eine Kreditbürgschaft, so sei die Bedeutung der Beschränkung meist unschwer zu ermitteln; es liege die Auslegung nahe, der Bürge wolle die Bürgschaft nur für diejenigen Ansprüche übernehmen, die innerhalb der festgesetzten Bürgschaftszeit zur Entstehung gelangen. In den anderen Fällen unterliege dagegen die Bedentting einer der Bürgschaft beigefügten Beschränkung ui Ermangelung eines für die Auslegung maßgebenden Anhalts- punlles häufig den erheblichsten Zweifeln. Eine Auslegungsregel «oder eine dispositive Rechtsnorm könnte hiernach nur angemelsen erscheinen: allein es wäre äußerst fdjtoer, die angemessene Rechtsnorm zu finden." Der zweite Entwurf hat fidji auf einen anderen Standpunkt gestellt und die Ausnahme einer Bestimmung über die zeitlich beschränkte Bürgschaft wenigstens für den Fall durch das praktisdie Bedürfnis für geboten erachtet, daß es sich um Verbindlichkeiten handelt, die 'bei der UebernalMe der Bürgschaft bereits bestehen Dagegen hat er von einer besonderen, den Partri- willen im Zweifel miebergebenben Bestimmung über die Bebeutung einer Beschränkung bei Bürgschaften für künftige Verbindlichkeiten lediglich deswegen abgesehen, weil er — in liebercinftimnumg mit den Motiven zum 1. Entwurf — bei dergleichen Bürgscliaften das Vorliegen einer zeitlichen Beschräükung der Bürgschafts- verpflichtung selbst für den Regelfall überhaupt verneint hat Hiernach steht der Wortlaut des 8 777 einer entsprechenden Anwendung dieser Bestiinniung auf Bürgschaften für künftige Verbindlichkeiten, falls überhaupt die Bürgschaftsverpftich- tung selbst zeitlich beschränkt ist, jedenfalls nicht entgegen. Der Rechtsgedanke aber, der jener Bestimmung zu Grunde hegt, nämlich auf eine bestimmte Zeit eine Ordnung zu schaffen, ob und inwieweit der Gläubiger bis zum Ablauf der Zeit bereits die JnanspruchualMe des Bürgen eingeleitet und durchgefahtt haben müsse, trifft and) bei ihnen zu, und deshalb ist and? auf sie die Bestimmung entsprechend anzuwenden. Hiernach mußte die Revision zuriickgewiesen werden. ** D i e F u ch s i e als Zimmer- und Zierpflanze zum Schmud von Häuserfronten und Balkone ist durch die Mode mehr oder neniger verdrängt worden. Immer mehr wird dieser in Südamerika brimifdic Zierstrauch, der wegen der Fülle seiner schönen, mannigfach gefärbten Blüten früher in den vornehmsten Häusern beliebt Ivar, die Blume des kleinen Mannes, der sich ihrer Pflege amtimmt. Besonders aus dem Lande um Gießen, wo man der Mumenpftege am Fenster noch viel Interesse entgegenbringt, und darin förmlich wetteifert, triftt man vereinzelt Fuchsien als Häuserfchmuck, die den Blumenfteund wahrhaft erfreuen. Grade in biefem nassen Jahr, wo der Sonnenschein sich so spärlich macht, haben sich die Fuchsien wundervoll entwickelt, und zeigen einen prächtigen Blütenreichtum. Wir sahen einzelne Fuchsien, die in jeber Ausstellung einen Preis bekommen würden. Weshalb man sich in den städtischen Bürgerhäusern von der Fuchsie zum Schmuck der Gebäude abgäpeirbet hat, die doch zwischen den jetzt überall bevorzugten Geranien eine wohltuende Abwechselung bilden würde, ist wohl darin M suchen, daß die Pflanze als einzelner Stock nur unscheinbar wirkt. Welche prächtige und vornehme Wirkung bei Massenbenutzung aber damit zu erzielen ist, zeigt der Balkon an der Rückseite der Villa Bänninger in der Ludwigsttaße. Dort bilden Fuchsien als Abschluß eine vollständige Girlande, und diese Verwendung sollte zur Nachahmung aneifern. Die Fuchsie ist sehr leicht aus Stecklingen zu ziehen; ihre Durchhaltung im Winter ist nicht sehr schwer, nur bedarf die Pflanze viel Wasser zu ihrem Gedeihen. In den Kgl. Gärten um Potsdam erfreut sich die Fuchsie einer besonderen Beachtung. Wer im Juli und August, der Hauptblütezeit dieses Zierstrauches, besonders in Sanssouci, die wundervoll wirkenden Gruppen der hochstämmigen Fuchsien mit ihren prangenden Blüten gesehen hat, wird, den Anblick lange nicht vergessen. Mer auch in dem hannöverschen Herrenhause erfreut sie sich besonderer Pflege. Auch in unserm botanischen Garten, der ja mehr als Lehrinstttut wie als Ziergarten zu befrachten ist, haben wir vereinzelt schön blühende Fuchsien bewundert. ** Früher Winter. Der A^ug der Zugvögel pflegt eine sichere Ankündigung zu fein, daß die schöne Jahreszeit zur Neige gebt. Wie vom Main und Rhein gemeldet wird, sammeln sich die Störche, hie und da auch die Schwalben bereits. Kreis Schotten. -2. Herchenhain, 11. Aug. Bei der Samstag, den 9. ds. Mts. hier stattgefundenen Genieinderats-Ergänzungswahl wurde David Neuning mit 52 Stimmen zum zweitenmal, Heinrich Appel V. mit 69, Johann Kaspar Scheuermann mit 61 und Schreinermeister Heinrich Appel IV. mit 49 Stimmen neu gewählt. Obwohl man des Abends vorher noch keinerlei Agitation wahrnehmen konnte, machten doch von 99 Wahlberechtigten 86 von ihrem Stimmrechte Gebrauch. Kreis Wetzlar. — Ehringshausen, 12. Aug. Geheimrat Grisa r aus Coblenz traf hier ein, um den Erweiterungsbau des Kaiserin-Augusta-Viktoria-Hauses zu besichtigen. Die Station in dem neuen Flügel enthält die von der Regierung geforderten Zimmer für ansteckende Krankheiten und dient in drei weiteren Zimmern in erster Linie der Bekämpfung der Tuberkulose im Kreise Wehlar. In den Zimmern für Erholungsbedürftige waren bisher ausschließlich Kölner Schutzleute je drei Wochen untergebracht. X Erda, 12. Aug. Die Schülerzahl ist auf 240 gestiegen, es schweben daher Verhandlungen zwischen Königs. Regierung und Gemeinde wegen Anstellung eines vierten Lehrers. Die Gemeindevertretung will vorläufig diesem wirklich dringenden Bedürfnis nicht entsprechen, zumal hier drei junge Lehrer ihres Amtes walten. Hessen-Nassau. X Hanau, 12. Aug. Sanitätsrat Dr. Frankenberg in Bergen (Kreis Hanau) feierte gestern sein goldenes Doktorjubiläum. Die Gemeinde Bergen verlieh ihm das Ehrenbürgerrecht. )s Marburg, 12. Aug. In Roßberg im hiesigen Kreise entschlief gestern im hohen Alter von 88 Jahren ein in weiten Kreisen bekannter Mann, der Bürgermeister a. D. Nikolaus Menget. Gerichtssaal. sstMarburg, 12. Aug. Die Ferienkammer des hiesigen Landgerichts verurteilte heute einen Prediger einer freireligiösen Gemeinde, der trotz des Verbots des zuständigen Geistlichen bei einer Beerdigung in der Hornberger Gegend eine Rede hielt, äh 10 Mark Geldstrafen, d. h. es schloß sich dem Urteil des Vor- oerrichters an. ■4 Nürnberg, 11. Aug. M it einer geheimnisvollen Kiste, die schwere Silbersachen enthalten sollte, operierte eine 50 Jahre alte Köchin, die sich vor der hiesigen Strafkammer wegen Betruges zu verantworten hatte. Die Angeklagte, die schon reichlich 15 Jahre hinter Gefängnis- und Zuchthausmauern zugebracht hat, lernte eines Tages, als sie ohne Stellung war, eine Gastwirtsfrau kennen. Sie logierte sich bei der Frau ein und erzählte ihr allerlei Märchen von ihren Besitztümern. Vor allem figurierte in ihren Erzählungen eine Liste, die ein Bekannter von ihr in einem Leiter vergraben habe und die für 200 000 Mark Sjlbersachen und Edelsteine enthalte; von diesem Inhalt sei ihr ein Teil zugedacht. Durch diese Erzählungen brachte die Angeklagte die leichtgläubige Frau dazu, ihr gegen 2000 "Mark vorzustrecken. Schließlich kam aber das Gericht hinter das Treiben der Angeklagten und diese wurde feftgenommen. Sie erhielt von der Strafkammer eiuschtießlid; einer bereits gegen sie verhängten Gefängnisstrafe drei Jahre und einen Monat Zuchthaus, sowie eine Geldstrafe von 2000 Mark. Vermischtes. ** Vereinsmeierei. In einem 800 Einwohner zählenden Flecken bei Gelnhausen blüht das Vereinswesen in ganz besonderer Weise. Dort bestehen je ein Darlehnskassenverein, Turnverein, Fußballklub, Gesangverein, Kriegerverein, Jungfrauen- uerein, Vergnügungsklub, Musikverein, Schützenverein, Ziegenzuchtverein und Kauincbenzuchtverein, je zwei Viehkasseuvereiue, Rad- iahrervereine und Fachvereine. Da in dem Ort drei Wirtshäuser find, kommen auf jedes sechs Vereine. Es ereignet sich mitunter, das; Einwohner, die Tlitglieber mehrerer Vereine sind, an manchen Samstag Abenden an 3—5 Versammlungen teilnehmen. kf. Tiere als Gefahrinelder in $_ergwerken. Es ist bekannt, das; kleine Tiere — Vögel wie Säugetiere — gegen Kohlenoxyd viel empfindlicher sind als der Mensch, unb ans diesem Grunde können sie m Bergwerken als Gesahrmelder ebenso oer- ivenbet werden, wie es in Unterseebooten geschieht. Die amerikanische Regierung bat nun jüngst durch G. E. Surret, einen Beamten des Vergamtes, Untersuchungen darüber anstellen lassen, wie groß die Ernosindlichkeit kleiner Tiere gegen Kohlenoxydvergistunsien ist. Surret hat zunächst Versuche mit Mäusen gemacht. Wenn die Luft, die die Mäuse einatmen, 0,16 Prozent Kohlenoxyd enthält, werden die Mäuse unruhig; bet 0,2 Proz. sieht man ihnen bereits nach 8 Minuten an, wie unbehaglich sie sich fühlen, und nach 15 Minuten'brechen sie zusammen. Bei einem Kohlenoxydgehalt von 0,57 Vroz. tritt schon nach einer Viertelstunde der Tod ein und 0,77 Proz. Kohlenoxydgehalt der Luft tötet sie in 12 Minuten. Bedeutend empfindlicher sind Kanarienvögel: ein Kanarienvogel, der in Luft mit 0,2 Proz. Kohlenoxydgehalt lebt, fällt bereits nach 5 Minuten tot hin. Kanarienvögel scheinen von den unterfud)ten Tieren die besten Gefahrmelder zu fein; sie reagieren schon au; geringe Kohlenoxydmengen, und es liegt nahe, auch ihr Verhalten zu beachten, menu man bei schlecht brennenden Stubenösen den Verdacht hat, daß sich Kohlenoxyd entwickelt. Kleine Tageschronik. Die „B. Z. am Mittag* meldet aus Berlin : Die Dresdener | B a n k setzte eine Belohnnnn von 1000 Mark für zweck- I dienliche Angaben zu der Angabe gur Entdeckung vorgekommener 'Fälschungen aus. Die vorgelegte Quittung trug den dreifachen Stempel der Dresdener Bank und auch die entsprechende Unterschrift. In dem Dorfe B u s s i ö r e im Departement Ereuse beschlossen der Pächter B l a n ch a r d und sein Sohn Jean, die beide in dasselbe Mädchen verliebt waren, ihren Streit durch einen Zweikampf zu entscheiden. Einzige Zeugin dieses Duells war die umworbene Geliebte. Nachdem jeder der beiden drei Revolver- fchüsse abgegeben hatte, gingen die Kämpfer mit Mestern aufeinander los und Jean tötete seinen Vater durch einen Stich in die Brust. Der Mörder wurde verhaftet. Vücheriisch. — Geschichte der Bürge raarde und der berpaifneten Bürgerschaft der Stadt Weilburg. I. Mankel. Im Selbstverlag der Weilburger Bürgergarde. 435 S. gr. 8° mit 34 Bildern. Geb. 3,50 Mark. Tas Buch wendet sich vor allem an die Bewohner Nassaus in Stadt und Land, deren Interesse für die Geschichte ihrer engeren Heimat es beleben möchte. Es handelt nicht von der ehemaligen Hauptstadt Weilburg allein, ihrer Bürgergarde und Kirmes, sondern viele anderen Orte des Herzogtums finden darin Erwähnung. Ta aber zwischen Weilburg und beit anderen Orten Nassaus auch viele persönliche Beziehungen vorhanden waren, so kann es nicht fehlen, daß auch ein auf diese gerichtetes Interesse seine Rechnung in dem Buche findet. — R. A. Ellis „Im Spinnen! and" mit 88 Abbildungen nach Photographien und Zeichmungen des Verfassers, herausgegeben vom „Deutsd)en Lehrcrverein für Naturkunde". Ter „Deutsche Lehrerverrin für Naturlünde" hat hier die Reihe seiner wissenschaftlichen Bestimmungswerke (Käserwerk und Sck)met- terlingsbuch) burd) eine volkstümlich: Darstellung des Spinnenlebens unterbinden. Ellis ist ein vorzüglicher Führer im Spinnenland und hat eine Fülle eigenartiger Beobachtungen nicht npr beschrieben, sondern auch in gut wiedergegebenen zahlreichen Bildern dargestellt. Einige Kapitelübersd-riften mögen über den Inhalt des Buches unterrichten: „Junge Luftschiffer". „Mutterliebe". „Die Spinne in ihrer Häuslidckeit". „Jäger und Akrobaten". „Feinde und Abwehr" usw. Trotz der volkstümlidren Darstellung ist die naturwissenschaftliche Zuverlässigkeit durchaus gewährleistet, und der Verein spricht im Vorwort die Hoffnung aus, daß viele seiner Mitglieder durck) dieses Bud) zu seiner Erforschung der Spinnen der Heimat angeregt werden. Markte. ko. Frankfurt a. M. £di tu ein em ar Ft bericht vom 13. Aug Anfciefrieben wäret; 1617 Schweine. Vollfleischige Schweine von 80 bis 100 ker Lebendgewicht 63.00—66/0 Alk., Schlachtgewicht 82.00—84.00 Mk., vollfleischige Schweine unter 80 kg Lebendgeivicht 62.00-64.00 Mk., Schlachtgewicht 80.00-8?/0 Mk.; vollsteischige Schweine von 100—120 kg Lebendgewicht 63.00—66.00 Mk., Schlachtgewicht 82.00—84 Akk.; vollfleischige Schweine von 120 bis 150 kg- Lebendgewicht 62.00—64.00 Mk^ Schlachtgewicht 80—82.00 Mk. Es bleibt Ueberftanb. io. Frankfurt n. M., 13. Aug. (Orig.-Telegr. de? „Gien. Anz.") dlmtliche Rotierungen der I-euiiaen Frucht markt vrei >e. Weizen (hiesiger) alt Mk. 21.50, neuer 21, Kurhess. alt 22.50, neu 21.00, Wetlercmer 00.00—00.00. Roggen (bieiiger) alter Mk. 00.00, neuer 17..5, Gerste (Wetterauer) neue 17-L17.50, Gerste, kranken, Pfälzer, Ried neu Mk. 17-17.50, Hafer alter Mk. 16.50—19.00, Mais Mk. 14.50 bis 14.75, Weizenmehl 0 Mk. 32.50—32.75, Weizenmehl I Wik. 30.60—30.75, Weizemmhl III Mk. 27.25—27.5", Roggen- mehl 0 Mk. 27.75—28.00, Roggen mehl 0/1 Pik. 26.50—26.75, Roggenwehl I Mk. 00.00—00.00, Weizenkleie Alk. 9.15—9.25, Weizenschalen Mk. 9 35—9.50, Roggenkleie Mk. 11.10—11.25, Malzkeime Mk. 12.00—12.25, Biertreber 12.26—12.50, Ravs Mk. 00.00—00.00, Futtergerste Mk. 11,50—11,75. Alles per 100 Kg. ab hier. fc. Frankfurt a. M., 13. Ang. (Orig.-Telegr. des ,Gie';. Anzeigers^.) Ka rt o f f el m arft. jflan notierte: Kartoffeln (neue) in Waggons Mk. 4.00—5.00, im Kleinhandel Mk. 5.50—6.00 für je 100 Kg. fc. Frankfurt a. M., 12. Aug. Heu- und St roh markt. Angefahren waren 13 Wagen Heu. Stroh fehlte. Man notierte: Veu 2,50—2,ho Mk., Stroh (Kornlangstroh) 0.00—0.00 Mk.. Wirr stxoh 0,00—0,00 Mk. Alles je 50 Kilo. Geschäft flau. Die Zufuhre« waren a»>s den Kreisen Friedberg, Dieburg und Hanau. GLngesandt. (Für Form und Inhalt aller unter dieser Rubrik stehenden Artikel übernimmt die Redaktion dem Publikum gegenüber keinerlei Verantwortung.) Gießen, 12. Aug. Sonntag morgen gegen 6 Uhr wurden einige Bewohner der oberen Crednerstraße aus dem Sonntagsschlafe geweckt. Vor der Wirtschaft „Zur Stadt Bad-Nauheim" bemerkte man 2 Männer, die einen verdächtig aus sehend en Menschen festhielten. Dieser war, nachdem -er sid) vom Verschluß der Türen und Fenster der Wirtschaft überzeugt und sich von der Nad>- barschaft unbeobachtet glaubte, durch ein Kellerfenster in den Keller der Wirtschaft eingestiegen, in dem ftdj allerlei Weine und Spirituosen befanden. Bon einer Nachbarsfrau tourbe jedoch dieses verdächtige Treiben bemerkt, auch konnte ein zufällig des Weges daherkommender M>onn nod} sehen, wie gerade die Füße im Keller- lod) verschwanden. Nachdem man den Wirt geweckt batte, wurde der Einbrecher aus dem Keller herausgeholt, und zwar mußte er den Rückweg wieder burd; das Kellerfenster machen. Hoffentlich wird er hierbei einen kräftigen Denkzettel bekommen haben. Ta nach einigem Warten Polizei nicht zur Stelle war, wurde der Einbrecher wieder auf freien Fuß gesetzt. — Deshalb Vorsicht, unb schließt die Kellerfenster! Airchliche Nachrichten, katholische Gemeinde. Gotteröienst. Donnerstag, den 14. August: Nachmittags um 5 Uhr und abends um 8 Uhr: Gelegenheit zur heil. Beichte. Freitag, den 15. 91 u g u ft: Fest Mariae Himmelfahrt. Vormittags von 61/. Uhr an: Gelegenheit zur hl. Beichte. e um 7 Uhr: Tie erste hl. Messe. n um 8 Uhr: Austeilung der hl. Kommunion. , um 9 Uhr Hochamt mit Predigt. u um 11 Uhr: HI. Messe mit Predigt. Militärgottesdienst. Nachmittags um 2 Uhr: Fest-Andacht mit Segen. Abends um 8'/, Uhr: Versammlima der Gemeinde im Vereinshause. Mettorologische Leobachiungen der Station Gichen. Aua. 1913 Barometer auf 0° reduziert Temperatur der Lust Absolute Feuchtigkeit Relative Feuchtigkeit Windrichtung Windstärke [ Grab der Bewölkung in Zehntel der sichlb tzlinmetsf^ Wetter 12 qlt 747,5 20 1 10,7 61 W 4 8 Bew. Himmel 12. 9" 749,7 12 9 8,9 80 N 2 1 ff 13. 781 750,7 10,4 8,8 93 NW 2 10 Bed. Himmel Höcl Rie hste Ter Drtgfte Ittedersc nperatur am hlair 16.9 m 11. b 11. m. is 12. , 12. A„c rüst - + 20,4 ' C. 4- 10,4 J C. Verantwortlich für „ Aus Stadt und Land" i. V.: K. Neurath. Ein Versuch überzeugt. Wenn Säuglinge und Kinder im ersten Lebensalter trotz fovgiiiltigiter und liebevollster Pflege nicht recht in der Ernährung vorwärts toimncn, so empfiehlt sich unter allen Umständen ein Versuch mit Nestle S Sinbermebl. Bei Magen- und Darmstörungen, die infolge Verabreichung schwer verdaulicher Mubmild) oder nicht geeignet er 9iäbrmittel entstanden sind, wirkt Nestle in kürzester Zeit geradezu Wunder. Für einen Versuch sendet eine Probedose gratis und franko Nestle-Gesellschaft, Berlin W. 57. [ssa/T