162. Jahrgang Zweites Blatt Nr. 280 Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntags. Vovvor^ 4 dis b lnr MM Mittwoch, 27. November 1912 Rotationsdruck und Vertag der Br üblichen UntversitätS - Buch- und S'eindruckerei. R. Lange, Giesen. lÄ’*''’ 6 Die „Gietztner Zamilienvlitter" werden dem ,An«teiger^ viermal wöchentlich beigelegt, das „Kreisblatt für den Kreis Liehen" zweiinal wöchentlich. Tie „Landwirtschaftlichen Seit- fragen" erscheinen monatlich jroeimaL Redaktion, ExpedlNon und Druckerei: Scbul- strahe 7. Expedition und Verlag: Redaknon:«-^112.rel.-2U>r.:Anze,gerGle8en. Deutsche Kolonien. Ein Nachtragsvoranschlag zum Kolonialhaushalt für 1912 ist dem Reichstag zugegangen. Er fordert in der Hauptsache Mittel für die Einrichtung der Venoalrung in den n eu erw orb ene n Teilen des Schutzgebietes * erfie x», ^vLuiti. ,151' Iriijtiür J often. RininJ"1’' ipe, a.50,’7^ iSttsS Ät«tS '•'M« ur,A »e8.3ttterti?th|2 tmhl Sutn, i l,,l> ••>!)«[.lt|MT d'i Stil iiWi Initiativantrag nicht als Gesetz mit veröffentlicht. Sie war baraui angegangen worden, warum dies nicht geschehen, sei, nach dem die Ansicht der beiden Kammern dabin gebe, das; die Regierung auch diesen Antrag, der zur Besoldungsordnung gehöre, angenommen habe. Daraufhin erklärte die Regierung, bau ne eine endgültige Besserstellung der Beamten der beiden Kammern nickt vertreten könne, nachdem die Besoldungsordnung und auch die Zivilliste des Großbcrzogs nur für das Jahr 191- verabsckiedet worden war. Sowohl der Präsident der Eriien wie auch der Zweiten Kammer stellten sich demgegenüber aut den Standpunkt, baß sic bei den Beratungen über bic Besoldungs- orduung und Tilgungsgesetz der Ucberzeugung gewesen seien, es würde auch der Initiativantrag angenommen werden. Nunmehr kam die Anfrage des Aba Adelung und Genossen, aus berm Fassung hervorging, bah seitens des Ministeriums, insbesondere seitens des Finanzministers Braun, eine Zusage dahin gegeben worden fei, auch den Initiativantrag zum Gesetz zu machen, er Finanzausschuß verhandelte in seiner heutigen Sitzung zunächst in Abwesenheit der Regierung, aber in Gegenwart des Antragstellers Adelung, sowie des Abg. Bähr, welcher eine Anfrage ähnlichen Inhalts wie beM Abgeordnete Adelung eingebracht hat. Auch hier kam die Meinung zum Ausdruck, das; die beiden Kammern der Ansicht gewesen seien, auch der Initiativantrag gehöre zu den im Juli verabschiedeten Gesetzen. Aus den schriftlichen Erklärungen der Regierung kann nun aber eine Zusage nach dieser Richtung hin nicht angenommen werden. Tie Regierung hat eine bestimmte Erklärung im Juli nicht abgegeben, früher aber ihren Standpunkt dahin fcftgelegt, daß sie den Initiativantrag nicht annehmen könne. Es wurde aber als eine Un reundlichkeit bett Kammern gegenüber hingestellt, bas; sich bie Regierung diesem gemeinsamen Antrag der Kammern gegenüber ’o ablehnend verhalte. Tic gegen 12 Uhr in der Sitzung erschienenen Minister, insbesondere der Finanzminister Brau n, legten an Hand der Sitzungsprotokolle dar, das; keineswegs aus der Erklärung des Finanzministers im Juli hervorgehe, bau das Gesetzcswerk über bic Besoldungsänderung und das Tilgungsgesetz als einheitliches angesehen werden könne. Auch habe bic Regierung nicht erklären wollen, bau sie ihren früheren stand- punkt ber Gegnerschaft gegen ben Initiativantrag aufgegeben habe unb diesem nunmehr zustimmen wolle. Es müsse hier ein Missverständnis obwalten. Keineswegs sei der Initiativantrag speziell von einem der Minister genannt worden, -ter Minister des Innern v. Hombergk bestätigte diese Darlegung und fügte noch hinzu, bas; auf eine Frage eines Mitgliedes der Ersten Kammer, wie denn der Initiativantrag bchanbelt werde, von ihm die Aeußerung erfolgt sei, das; auch über diesen eine Verständigung noch erfolgen werbe. Staatsminister Tr. Ewald erklärte, bau sowohl über bic Sätze des Initiativantrages wie auch über bic Mitwirkung der zweiten Kammer ober des Kammcr- vorstanbes bei Besetzung ber Stellen der Beamten ber Zweiten Kammer eine Einigung sich leicht erzielen lasse, bas; aber bezüglich des Jnkrasttretens der erhöhten Sätze ck. April 1912) bic Regierung dem Initiativantrag nicht zustimmen könne, da hierdurch den übrigen Beamten gegenüber eine Bevorzugung der Beamten der Kammern eintrete. Auf Grund der Darlegung der Regierung wurden bic noch vorhaubenen Streitpunkte bahin präzisiert: 1. bezüglich der Gehaltssätze werbe wohl eine Einigung möglich sein, ebenso bezüglich ber Mitwirkung ber Kammern bei Besetzung ihrer Bcamten- stcllen, unb es bleibe nur bic Frage, welche Gehalte bic Kammerbeamten in ber Zeit vom 1. April 1912 bis zum Inkrafttreten der cnbgültigcn Besolbungsorbnung zu beziehen hätten. Auch hier könne durch eine Funktionszulage geholfen werben. Endgültige Beschlüsse wurden vom Ausschüsse nicht gefaßt. GS foll vielmehr durch schritt lidje Erklärung der Regierung die Balis geschasfen werden, auf welcher bie materielle Seite ber Frage burdi gegenseitiges Entgegenkommen crlcbigt werben könnte, bann werde'wohl auch bie formelle Differenz nicht weiter verfolgt werben. Das Ziel ber Kammerbcamten, erhöhte Besolbung, würde ja dann erreicht werden. Man gedenkt die erforderlichen 2500 Mk. dem Reservefonds ber Kammern zu entnehmen. Tic Weiterberatung des ■ Antrages wurde vertagt, bis bic Antwort ber Regierung voAiegt, bic zusammen mit ber in einigen Tagen zu erwartenden Besoldungsordnung erscheinen soll. Wie von den Ministern gesagt wurde, fei die Vorlage nunmehr scrtiggcstcllt. In der gleichen Sache wurde heute bis weit in den Abend hinein im Vorstände der Ersten Kammer beraten. Die entstandenen Schwierigkeiten wurden besprochen, und man bars hoffen, bas; die Erste Kammer ber Lösung ber Frage int Sinuc des Finanzausschusses ber Zweiten Kammer zustimmen werde. Voraussetzung ist dabei, das; in materieller Hinsicht ben Wünschen bcs Initiativantrages entsprochen wirb. Hierüber wirb ber Vorsitzende bes Finanzausschusses Tr. Osann noch heute an die Regierung ein Schreiben richten. Man hofft so den Beamten beider Kammern gedient zu haben.________________________________ 8ccr und Flotte. Gicstcncr Strafkammer. )( Gieß e n , 23. November. Gin Roman miß b c in Lede n. Unter ber Anklage des schweren Diebstahls hatten sich der Dekorateur A. W. in Friedberg unb der Schlosser W. 9. in Bad- Nauheim zu verantworten. Wegen Hehlerei mit nngeflaqt war bie (v>cltcl'te bes HaupttäterS W., bic Schneiderin W. B. In Bab- Nanheini war in bei Nacht vom 21. am 22. Mai I. I. ein Ein- l'rnchsbiebstahl in einem Tamenlleibergeicbcift verübt worben Ter Gesamtwert des gestohlenen Guts — wertvolle Stoffe, seidene Koflümc unb Mäntel, Pelze u. a. in. I , belief sich auf Mk. 2440. Tie Untersuchung lenkte den Verdacht auf den Angeklagten W., der sich schon längere Zeit beschäftigungslos in Bad-Nauheim, umher- getrieben hatte. Tic weiteren Nachforschungen ergaben, das; W. mit der mit angeflagten W. B. ein Verl ältnis unterhielt und sie in Treusa, wo sie sich auf seinen Kat hm eingemictet hatte, häufig besuchte. Die Polizei in Bab-Nauhcun vermutete, bau sich Hier weitere '.UnholMpun le gewinnen liehen. Tie gestohlenen Gegenstände und sich selbst hatte W. ztvar rechtzeitig von Treysa schon rechtzeitig in Sicherheit gebracht, gleichwohl aber förderte die Untersuchung der Wohnung der B. Belaftcnbes zu Tage. W. wurde bald darnach, als er von Hannover nach Hamburg flüchten wollte, verhaftet. Er leugnete zunächst, legte aber auf der Fahrt nach Gieszen ein Geständnis ab. Bet einer spateren Vernehmung blieb er auch noch hierbei. Bald darauf aber widerrief er das Geständnis und bebauvtete, er habe bie Sä he nur auf sich genommen, iveil er es versprochen habe und die Täter ihn nut dem Tode bedroht hätten, wenn er sie verrate. Er hatte jedoch hiermit fein chiück. Tie Strafkammer erachtete ihn für schuldig und verurteilte ihn, da er im Be'itze der verschiedensten Embruchswerkzeuge be- müden worden war und sich auch schon vor der Tat mit dem verkauf von offenbar gestohlenen Sachen befahl hatte, zu drei Jahren Zuchihaus, "Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf bic Taner von fünf Fahren unb Stellung unter Polizeiaufsicht. Tie Mitangeklagten L. und B. wurde» freigesprochen. B e r u s n n g s v e r w e r i ti n g. Der Arbeiter P in ^testen verfolgte gegen ein Urteil des Schöffengerichts Wiche», durch das er wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt, Veamtenbcleidigung, Suctbeicbäbignng unb Ruhestörung zu einer Weiamtac'ängnisftraie von einem onot unb einer Haftstrafe verurteilt worden war, Berufung. Gr will finnloS t emmfen und deshalb imzurechnungsfähig oeivesen sein. Tie Verhandlung ergab die Unbegründetheit dieser Vehauptung Das Gericht belieb cs aber trotz der zahlreichen Vorftra-eii^ deS An- gellagtcn bei der von dem Schöffengericht festgesetzten Strafe, da P nach hi Atli rem Wutamten stark nervenleibenb und insolgedcfsen nur vermindert jurecbnunaß«äi>ig ist. Diebstahl im R ü ckfa 11 c. Der Häufig vorbe-ra'ie Vack'iciumacher Gl. von Offenbach hat tm 5?erbft d. Js., als er stch beneluh umhertricb, in Babenhausen, Ureis Schotten, ans einem offenen Warten mehrere Ta chcntiicher gestohlen, ber ihm nachcilenben Eigentümerin aber wieder heraus- gcgelen. Er ivinbc als rückfälliger Dieb zu drei Monaten Ge- sänqins und wegen Bettelns zu einer Hastftrase verurteilt unb wurde der Landespolizeibehörbe überwiesen. w ekt: Hermann Jn 27.N->V.>° 7 Ubr:_. Hüll'00” "’L 0«. @ei*; ieI ’Ä Herman" 8 llI;. 8icita?fin i*c ,-Ss» ■bot zurückgewiesen. Nicht uninteressant ist die Wahl- parolc des Zentrums, lieber sie teilt das württembergischc Zentrumsorgan mit: „Der nach den Beschlüssen der Obern- darser Landesversammlung verstärkte Landcsvorstanb der Zentrumspartei hat gestern über das Verhallen bei den Nachwahlen Beratung gepstogen. Tic gefaßten Besch lüste »erben den einzelnen Bezirlen schriftlich zugehcn." Warum diese Heimlichleit'? Hat die Parole die Oeffentlichkeit zu jcheueu'? —wr_<"ji I, innnnnn de»^■ÄWffrrrnTiH iui StnwfM tu MM üuSki'BE- lulmann in Grabenslm lip-htio ii istbäuni' Siiäuime, Zwernci. cnoblt 8emer fdiitämme emvnu A', «w cdJincnberfler W isfiSt, Gcncralvcri«' । nebß Vortra- rloiunV*"' un^. MM. MW des Modewarenhauses Carl XwacL Seltersweg 85 Griess en Seltersweg 85 Kleid .6 Meter Kleid „6 Meter Kleid , 6 Meter doppeltbreiten Wollstoff 025 für Hauskleider für VAI k. doppelbreiten Crepes I60 in 6 Farben für VMk. doppelbreiten Wollstoff A 80 engl. Art für ■ Mk. 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