Nr. 392 ErlchetrU tflglld) mit Ausnahme de» Sonntag», Fchrcnbach (Zentr.)" BreiSaau hat in der Woche vom 2. bis der städtischen Festhalle entsprechend bis- Abg. fragt an: In Freiburg im 6. Dezember d. I. in heriger Hebung e i n Rotationsdruck an» Verlag öei Brüdl'lche» llnwerluätS - Buch» and StcmörudetcL IR. fange, (ßteßen. Redaktion, Expedltton and T* ruderet: Schul- ftroße 7. TroeviNon and Verlag, ÖL Redaktion:e-SO t 12. LeU-Ädl^Airzeiger Ziepen. Jesuttenpater Vorträge gehalten mit den Dbemen: Glott, Mensch, Gottmensch, deS Gott- Menschen Werk, des Gottmenschen Liebe. Am 6. Dezember d. I. wurde nun dem betreffenden Pater eine Verfügung des Groh- herzoglich Badischen Kultusministeriums eröffnet, de? Inhalts: daß religionöwissenschaftliche Vorträge von ■ Jesuiten verboten seien und in Zukunft nicht mehr gehalten werden dürfen. Was gedenkt der .Herr Reichskanzler zu tun, um seine Er- klärung in der 77. Sitzung des Reichstags vom 4. Dezember d. I.: ..Die bestehende Praris oder die bestehende Handhabung deS Gesetzes zu ändern, ist nicht Zweck und Absicht des fetzigen Bundesratsbeschlusses" und jene des Herrn Staats- sekretärs des Reichs-IustizamtS in der 79. Sitzung vom 6. Dezember d. I.: „WaS die Auslegung selbst anbetrifft, so ist Ihnen ja versichert worden, daß die fetzige Auslegung in keiner Weise eine Verschärfung der früheren Verordnung sein soll. Sie will keine Verschärfung, und eS wird sich auch in der PrariS ergeben, daß tatsächlich irgend eine Verschärfung nicht ein- treten würde", hiergegen zur Geltung zu bringen? ®tnnf§fefrctor des Reicks.?« nstizemris Dr. Lisco: Dem Reichskanzler ist der Vorgang, auf den sich die Anfrage bezieht, nur aus der Tagespreise bekannt. Zur Beurteilung bedarf eS einer genaueren Kenntnis deS Sachverhalts (Zurufe im Zentrum: Gibt es denn kein Telephon?) Der Reichskanzler hat sich an die Grobherzoglich Badische Sanierung mit der Bitte gewandt, die in Betracht kommenden Tatsachen festzu- stellen. Die „eitMncr Jamillenblätter- werden dem .Anzeiger* viermal wöchenlllch betgeleal bat „Kreublatt für den Kreit «letzen- »weimal »öcbentltd). Die ..Landwlrllchaflllcheo Seit» tragen" erscheinen monatlich zweumU. Behauptung, daß die Leute sich selbst gegen die Verband S- presse ausgesprochen hälten. Rach dem Schreiben dcS KriegS- ministerS sollen sich nur sechs Ortsverwaltungen aufgelöst haben. Auch doS ist nicht richtig. Jedenfalls ist die Interpellation allein di,rch diesen Brief gerechtfertigt. In verschiedenen Orten wie /"yranffurt a. O-, Erfurt, Kassel, Küstrin fühlen sich die Leute ebenfalls stark beschwert. Im Abgeordnetenhanse ist gesagt wor- den, daß die Konservativen keinem Wähler nach- Kaufen. Bei dem Apparat, der hier angewendet wird, ist die Lackie allerdings fo fonftruierl. daß die Wähler ihnen nachlaufen müssen. (Sehr richtig! links.) Dafür gibt es erdrückendes Material. (Zuruf dcS Abg. Dr Oertel: Oho!) Einen so starken Mann wie Sie kann man allerdings nicht erdrücken (Große Heiterkeit.) In Bavern, wo der Zentralvorstand deS ^erbandes ist, ivill man jetzt das böse Beispiel von Sachsen und irreiiheu einführen. Das ist d i c patriarchalische Hebcrhcbung, die vertrauensvolle Verhandlungen mit den Arbeitern ablehnt und blinden Gehorsam verlangt, einHohnaufjcden sozialen Sinn. Die Arbeiter werden wie Rekruten behandelt, das treibt f i c zur Sozialdemokratie. Das Kesseltreiben gegen die B e r l i n e r Feuerwehr ist für unsere deutschen Verhältnisse besonders charatteristisch. Als ob man damit die ^if^iplin hochhält! Das Verhalten deS preußischen Ministers im Abgeordnetenhanse ist geradezu dcprin'ierend. Nicht eine Spur von Glaub-n schenkt er den Leuten, aus unbegreiflicher Augst vor dem revolutionären Ges penst. Diese Maß- nahmen widersprechen dem Reichßvereinsgesctz. Scharfe Beamten- disziplin bedeutet nicht, daß die Beainten auf ihre StaatSbürger- ^echte verzichten, sie können ihr volles Staatsbürgertum behalten. Wir haben stets den Standpunkt vertreten, daß die Eisenbahner kein Streikrecht besitzen. Wir erkennen ohne weiteres das Recht des Staates an, darüber zu wachen daß so wichtige Betriebe wie die A-mee und die Verkehrsanstalten nicht labnigelegt werden durch Arbeitseinstellung. TaS Gemein- wohl gebt über die Interellen der einzelnen Berufszweige. Aber wir verlangen volle Koalitionsfreiheit. Ein schwerer politischer Fehler war der letzte Erlaß des preußischen Eisenbahnministers. Er verbietet seinen Arbeitern das Lesen sozialdemo- k r a t i s ch e r Zeitungen. Das führt zur Spionage, zum Denunziantentum, zur Schnüffelei. (Sehr richtig! links.I In Bevern muß ein höherer Ministerialbeamter Spießruten laufen, wenn er einmal in der Kammer lange mit einem libe» ralcn Abgeordneten gesprochen hat. (Hört! hört!) Dis Politik der baperischen Mehrheit ist ein dauerndes Attentat auf das Vereins- und Koalitionsrecht. (Hört! hört!) Die Treibereien der sogenannten „christlichen Arbeiter" gegen dwse neutralen Staatsarbeiterverhände mehren sich. Gewerkschaften haben große Kulturaufgaben erfüllt Wir verurteilen aber den Terrorismus einiger Gewerkschafts, gruppen gegen ander» Arbeiterorganisationen gegen die Hirsch- Dunckerschen, die liberalen Arbeiter. Solche freien Gewerk- schaftler versündigen sich nicht nur an ihren Kollegen, sondern auch au den demokratischen Grundsätzen So hat man in Frankfurt a. d. Ober, Nürnberg und anderswo liberale Ar- Leiter vergewaltigt. (Hört! hört!) Tie politischen Sozialdemokraten sollten alleö aufbHeu. daß fo etwas nicht vor- kommt. Denr den Nutzen haben nur die Scharfmacher. (Sehr richtig!) Auch die Lehrer find in ihrer Freiheit bedroht. Man will fie vom Deutichen Lehrerverein fernhalten. Selbft in Elfa-Lothringen scheint in dieser Beziehung jetzt ein bayerischer Wind zu wehen. Eines der wichtigsten Zeitdokumente iit bic Gewerk- Schafts-Enzyklika. Das ift bas Schlußftück einer ununterbrochenen Kette von Eingriffen brr Kirche. Es wäre ungeheuer kurzsichtig, wenn wir uns freuen würben, daß die christlichen Arbeiter fo geknebelt werden. Das ift einenationale Frage die alle Parteien onoeht. (Sehr richtig!) Mit theatralischer Gebärde. wie die Vofaunisten von Jericho, mariebierten heim Vereinkaefetz die ZentruiHsherren auf; ein ganzes Quartett von allerlei Disharmonienk (Heiterkeit.) Orgien von sittlicher Entrüstung wurden gefeiert. Und setzt? Jetzt führen die Bischöfe ein Vräv-»ntivverbot ein für alle Versammlungen (Hört! hört!) Damit schafft man das VereinSgefetz aus brr Welt! Unb daS Zentrum waat keinen Mucks I (Hört! hört!) Vor ber H^rtlingtchen Unaefck'cklickkeit lebten die Jesuiten bei un? herrlich toi» Gott in Frankreich. WaS tut ber Staat gegen biese Gewerkschafts-Enzyklika? Ich gkaubr nicht for bie Regierung vor dem Ersatz tv*hnn geln"ßt hat. Haben aber auch unsere Gesandten beim Vatikan nichts davon aewußt? Dann sollte man feinen Pfennig mehr für sie ausaeben. Auch Herrn v. Betbmann-Hollwea sollt- ber Geduldsfaden aerissen sein kDr. Oertel: Nee! — Heiterkeit.) Sie springen immer gleich dem Zentrum hei Unb doch hat die „Germania" einmal behauptet, der rückständigste Volksstamm, das wären die Hellen Sachsen, zu denen Sie gehören. Herr Dr Cerfel! (Heiterkeit.) Ihre Leidenschaft für die Zentrums- Partei ift aber biefefbe geblichen. So (Dr Oertel ift vorgetreten) nun können Sie wieder abtreten. (Große Heiterkeit.) Wir verlangen den Ausbau des Koalitionßrechts Die Koalitionsfreiheit iit das höchste Mittel, ein wirkliches Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitern zu schaffen. En vernünftiges Maß von Freiheit müllen alle Arbeiter haben. Das liegt auch im Interelle des ganzen Vaterlandes. (Lehh. Beifall.) Staatssekretär des Ilnnern Dr. Delbrück: Ich muß es den Chefs der beteiligten Rellorts und den Vertretern der beteiligten Bundesstaaten übe rinnen, auf die Einzelheiten einzugehen, die der Abg Dr. Müller-Meininaen vor- gebracht hat. Ich kann eS mir aber nicht versagen, auf den all oemcinen Teil über das Recht der Koalitionsfreiheit der Angestellten und Arbeiter und über ihre Grenzen zu sprechen. Ich habe ja alljährlich die Ehre, mich mit dem Abg. Müller über diese Dinge hier anSe'nanderzusetzen, und der Abg Müller hat einmal in Aussicht gestellt, diese Interpellationen würden nicht eher aiifbören, bis bei der Reichsregierung eine völlige Klärung des Begriffs „Vereins- und Ver- sainmlungsrccht" eingetreten sei Ick will nicht in Abrede stellen daß diese alljährlichen Auseinandersetzungen nicht ganz erfolglos geblieben sind. Ich habe den Eindruck, daß der Abg. Müller ficb in einzelnen Punkten meiner Auffassung von der Auslegung des Gesetzes erheblich genähert hat «Große Heiterkeit!) Bei jeder Gelegenheit, bei der hier über das Vereins- und Koalitionsreckt gesprochen wird, hören wir reden von einem ge- schlich gewährleisteten unbeschränkten KoalitionS-, Vereins- und Vcrsammlungsrecht. und wenn wir fragen, wo die Ouellen dieses Rechtes liegen, bekommen wir die Antwort: In den §§ 152, 153 und 154a der Gewerbeordnung einerseits und im § 1 dcS Vereinsgesetzes von 190S andererseits. Ich habe wiederholt darauf bingetoiefen, daß man die Bedeutung dieser GesetzeSbestinimungen für den Umfang und als Quelle für daS Vereins- und Vcr- jammliingöreckt überschätzt, und in dieser Ueberschätzung liegt die Schwierigkeit, zu einer Einigkeit über den Umfang dieser Rechte zu gelangen. Wo ist denn, von den eben zitierten Be- ftimmungen abgesehen, in den ReichSgejetzen eine Erörterung der KoalitionS- und Vereinsfreiheit enthalten? Auch die RcickS- oerfaffung enthält darüber feine Vorschrift. D i e Quellen dieser Rechte und Freiheiten, soweit sie bestehen, müllen also an anderer Stelle liegen. Die Freiheit, sich zu Gesellschaften zusammenzutun, sich zu organisieren zur gemeinschaftlichen Verfolgung materieller und idealer Ziele ist noch der staatsrechtlichen Doktrine dcS 10. Jahrhunderts ein Ausfluß der persönlichen Freiheit, ein Attribut deö Rechts- staats, wie er bei uns besteht. Aber in dieser Allgemeinheit ist diese Forderung in keine Verfassung übergegangen. Ich sehe dabei ab von der Verfassung deS Deutschen Reiches vom Jahre 1840, die ja praktische Bedeutung nicht erlangt hat. In den Verfassungen der Bundesstaaten ist sie mit den sich auS der Natur der Dinge ergebenden Beschränkungen allerdings durchweg enthalten. Tie Preußische Verfassung bestimmt: daß alle Preußen das Recht haben, sich zu solchen Zwecken, die den Strafgesetzen nicht zuwiderlaufen, in Gesellschaften zu bereinen, politische Vereine können Beschränkungen untertoorfen werden. Diese Auffassung findet fick auch in den Vcrfalliinaen anderer Bundesstaaten. Sie geben grundsätzlich ein Vereinsrecht, aber mit ausdrücklichen Beschränkungen. Das liegt in der Natur ber Sache. Die Verfassungsfreiheit verlange Reglementierungen, einmal im Interesse derjenigen, die sich be°- VereinSrechleS bcbic» «ich sollen, und nur mit Hilfe dcS Staates dazu kommen können, und andererseits auch im öffentlichen Inlerelle. Diese Reglemen- fierungeii sollen die Tätigkeit der Vereine, die für unser öffentliches und politisches, geistiges und religiöses Leben sich organisieren. fördern oder beschränken. Tie Beschränkungen sind verschiedener Art. je nach der Zusammensetzung oder Bestimmung der einzelnen Vereine, nbgeftuft nach den Personen und ihrem Mitgliederbestand. der Beteiligung ihrer Crggnc. nach Geschlecht unb Alter Die Verfassung des norddeutschen Bundes bestimmte lediglich. daß zu seiner gesetzgeberischen Kompetenz daö VereinSrccht gehöre, sotveit es die Regelung der Gcwcrhehetriebe betreffe. Sie kennt noch nicht die Ausdehnung dieser Kompetenz auf daS Ver- einSreckt im ganzen. Diese ist erst vom Reichstage vorgenommen worden. Ans Grund der Bestimunacn über die Regelung der Gewerbebetriebe ist noch unter dein Norddeutschen Bund die Gewerbeordnung erlassen worden, die das Getoerberecht auf der GrunbIagc der Gewerbefreiheit aufbaut. Sie hob gewisse Beschränkungen des Vereins- und Koalitionsrechtes auf. soweit sie Verabredungen zur Erlangung günstigerer Lohn- unb Arbeitsbedingungen betreffen Derartige Koalitionen dürfen nicht verhindert werden, aber ein schrankenloses Koalitionsrecht hat diese Bestimmung niemals enthalten. «Unruhe bei den Soz.) Danach ist auch daS Gcwerbercckt ber einzelnen Bundesstaaten vorgegangen, es kennt zahlreiche Beschränkungen privaten unb öffentlichen Rechts, die sich ergeben aus der elterlichen Gewalt, ber dc Vv'münd-— uftr DaS Reich hat nun allmählich und abschnittsweise in die Regelung dcS VcrciuSrcchtcS ein* gegriffen, unb auch in die VcreinSsreihcit. Mittelbar ist daS auch durch daö Bürgerliche Gesetzbuch geschehen. DaS wurde schon bei seiner Beratung in Aussicht genommen, wobei die großen Prinzipien des modernen Rechtes Kewisicns-. persönliche unb Wahlfreihcf nicht berührt werden sollten Auch seien privat- rechtliche Abkommen bie da? Vereins- und KoalitionSrechl be- einträchtigen, nicht als dem Gri-tz zutni verlaufend zu bezeichnen. Man kann die persönliche Freiheit nickt so ohne weiteres beseitigen. Der Getoerbefreiheit des einzelnen Arbeiters, ber sick koalieren will unb dessen KoalitionSrechl beschränkt wird, steht gegenüber die persönliche Freiheit und die Gewerbefreiheit der anderen. I c de Freiheit findet ihre natürliche Grenze in dem öffentlichen Interesse des Staates und in ttfm gleichen Reckt anderer, und daraus ergibt sich, daß di- Beschränkung be? Koalitionsrechtetz durch pr^atrechtlicke Verträge, den Vertrag soweit nichtig machen, als diese Beschränkungen hinauSaehen über das. was ber Einzelne zur Wahrung berechtigter wirtschaftlicher Interessen fordern kann. Tas hat auch bie Rechtsprechung des Reichsgerichts festgelegt. und mir Deurick-n sind in der Ausübung unserer Pflichten an die Rechlivr--chung gebunden. Auch daS ReicksveremSgesetz bedeutet eine Beschränkung deS Vereins- und Koalitionsrechtes. sofern der polizeilich? Standpunkt dabei in Frage kommt Bei der Beratung d-s Gefetz-s ist auch auS- drücklick darauf H'ngetoieien worden, daß es nicht apfa-baut fein soll auf der Konstruktion eines schrankenlosen KoolitionSreckteS. Das gilt nicht bloß für d:e Reckte ber Eltern und Vormünder, 'ondern auch für bie der Vorgesetzten gegenüber den angestellten Beamten Gelviß hat mein AmtSvorgänaer bei der Beratuna deS Ver- cinsaesetzcs ausdrücklich gesagt, daß auch den Beamten die Reckte auS dem VercinSaesetz voll und uneingeiebränft zu- stehen müßten. Aber nicht berührt werden dadurch bie Reckte der Vorgesetzten, die Reckte des Staates. (Unruhe links.) Der Beamte tritt dock, wenn er Beamter wird, freiwillig in den Dienst deS Staates, und indem er dies tut, unterwirft er sich (Zuruf b. d. Soz.: der Bevormundung!) gesetzlichen und in der Tradition der Verwaltung herrsckenden Beschränkungen. Darüber kann gar fein Zweifel fein. Der Staat ist in der Beschränkung her staatsbürgerlichen Freiheit feiner B« amten allerdings gebunden an das Maß ber staatlichen Interessen, die er zu vertreten hat. Selbstverständlich genießt der Beamte Vereins- und Versammlungsfreiheit und alle staatsbürgerlichen Reckte wie feder andere Staatsbürger. Aber infolge feiner besonderen Beziehungci zum Staate ist der Staat bezw. sind die Organe des Staates recktlich berofliebtet, ihn soweit zu befchränfen, als es notwendig ist im Interesse deS Staates zur Erfüllung der Zwecke des Staates, um die Ein- ridjtungen und Institutionen deS Staates leistungsfähig zu machen. (Sehr richtig! rechts.) Tas KoalitionS- und DeremSrecht der gewerblichen Arbeiter fann auch eingeschränkt werden durch vrivatrechtlicke Verträge, sofern die Einschränkung nicht über das hinaus geht. WaS zur Wahrung berechtigter wirtschaftlicher Interessen von fetten deS Arbeitgebers billigerweise gefordert werden kann. (Hört! Hört! bei den Soz.) Was ergibt sich daraus für die Arbeiter und Angestellten der staatlichen Betriebe? Zunächst finden die Best'mmungen der Gewerbeordnung feine Anwendung auf die Arbeiter und Angestellten derjenigen Betriebe, bezüglich Abg. Fchrenback (3entr.): Zur Ergänzung: Ist dem ReichSfanzler bekannt, daß das Badische Ministerium deS Innern eine Versammlung verboten bat. die füt morgen abend nach Pforzheim geplant war, und in der auch die Rede eines Jesuiten. . . Präs. Dr. Kaempf: DaS ist feine Ergänzung, sondern eine neue Frage. (Sehr richtig links. Unruhe im Zentr.) Die fioalifionsfreWf ber in llaaMchen Betrieben beschäftigen Arbeiter. Die Interpellation Dr. Ablaß (Vp.) laufet: WaS gedenkt der Reichskanzler angesichts der Beeinträchtigung der Koalitionsfreiheit der in staatlichen Betrieben beschäftigten Arbeiter, insbesondere der im deuffcken Militärverbande Organisierten zu tun. um das durch die Reichsgefetzgcbung gewährleistete KoalitionS- und Vereinsrecht der Angestellten und Arbeiter gegen solche Angriffe zu sichern? Abg. Dr. MullerMeinii'cen (Vp.) begründet die Interpellation. Ein typisches Beispiel, toie das Vereins- und Versaminlungsrecht und die Koalitionsrechte umgangen werden, bietet das Vorgehen gegen den Militärarbeiterverband. Das Vorgehen gegen den Verband begann, als der Abg. Pauli- Potsdam, der ia setzt nicht m-ckr dem Hause angehört, einem Sozialdemokraten unterlegen war. Man wirft dem Verbände vor, Mißtrauen zwischen Arbeiterschaft und Behörden zu säen und die diesem Verbände nicht angehörigen Militärarbeiter in schärfster Weise anzugreifen. ^Der Erlaß stellt ein Mu st er kurialistischcr Verschnorkelung dar unb wimmelt geradezu von dehnbaren Begriffen und von Unrichtigkeiten. Er ist in aegneri'chcn Kreisen als striktes Per- bot dieses VerbandcS begrüßt worden. Tie christlichen Arbeiter haben das ganze Vorgehen verschuldet. Der Deutsche Mililar- arbeiterverband gehört dem Verbände Deutscher Reichs- und StaatSarbcitcrvereine an. Seine Agitation hat er nur außer- halb der Werkstätten außgeübt, ganz im Gegensatz zu dem konservativen Wablverein, der in den Werkstätten agitiert hat. (Zuruf: Das ist ganz etwas anderes! Heiterkeit.) Der Militärarbeiterverband fühlt es als fein gutes Recht, sich um die wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen seiner Mitglieder ?u kümmern und ihre Beschwerden offen und ohne Schwäche vorzutragen. Auf meine Anfragen habe ich erst gestern nachmittag vom K r i e g s m i n i st e r A n t w o r t b e- kommen (Hört! hört! links.) Der Brief ist so originell md enthält eine fo merkwürdige Auffassung der Dinge, daß ick genötigt bin. darauf näher einzugehen. Es ist eine betoei§lo|e I Mb. Deutscher Reichstag. 82. Sitzung, Dienstag, den 10. Dezember. Tische des Bundesrats: Dr. LiLco.Dr Delbrück v. H e e r i n g e n. . $ocnil,f eröffnet die Sitzung um 1 Uhr und t * her Abg. v. Halem (Rp.) sein Mandat nieder- gelegt hat. kurze Anfragen. Abg. Schiffer-Magdeburg (Natl.)t fragt an: Gedenkt der Herr Reichök»n^er noch vor der allgemeinen Reform des Strafrechts gesetzgeberisckie Maßnahmen herbeizu- fuhren, um einen wirksamen Schutz gegen Ver- vrecher zu gewähren, die wegen Geisteskrankheit außer Ver- solgung geblieben ober frcigesprochen worden find? Staatssekretär des Reichs-^ustizamts Dr. Lisco: w r. ^tm ^PtlDurf ZUM neuen Strafgesetzbuch und auch in den Arbeiten der Strafrechtskommission sind verschiedene Maßnahmen zum Schutz der Eiesellfchaft gegen Verbreckerische Personen vorgesehen. Zn diesen Maßnahmen gehört die Verwahrung verbreckerischtr Irrer, die megen ihres Geisteszustandes frei- gesprochen oder außer Verfolgung gesetzt worden sind, in Heil- oder Pflegeanstalten Diese Verwahrung kann vom Strafrichter angeordnet werden, wenn die öffentlickse Sick>er. heit diese Maßregel erfordert. Bei dem vorgeschlagenen System der sichernden Maßnahmen handelt eS sich um eine gründ- sätzliche und einschneidende Neuerung gegenüber bem geltenden Strafrecht Tie dabei entstehenden Fragen können aber nur im Zusammenhang und nickt als eine Maßregel er- örtert werden. Deshalb ist nicht heabsicktmt. die bestehenden landeörecktlicken Bestimmungen wegen Unterbringung ber- breckerischer Irrer noch vor der allgemeinen Revision des Straf- gesehbuches durch reichsgesetzliche Maßnahmen zu ergänzen. 162. Jahrgang Miittnoch, 11. Dezember 1912 Gießener Anzeiger General-Anzeiger für Oberhejjen 18 Mitten. Nürnberg 65 Pfe HO Pfgi 8' gen d 100 Pf» 60 u. 80 Pfg. «nillezucker 2* pfg. ;en 2 Pfg. PE<1.120 Pf7 ■ !> >, 120 " „ IVO „ " » 70 » SttWmark! 11 INI. in den Marktlauhy BS agcn. Sorrat an prima 2ihe ilachs und schollen ; i Preisen. Ihr pünktlich. mr bciic, sriichcste 91otiio l) die SeMojlen der Sie LerkauiSprciic sind in k yfschiag Ä [feile n M!. 1-25 ftt W 15 bis MH-.30 „ । 20 , , L4° ' 1 , 12.- , isi.Ftllez.höch'!enTagtsPlck Zlunn. Tcstvb.Nr.» Hiebs Le^»er ■lltnichi -lidad. 15 ög' i le Marl* 1 -------- 'csthält. Natürlich wollen wir Arbeiter Baben imb feinen für un8 nicht nur daS Neckt, sondern auck die Pflickt in Anspruch nehmen, überall da. im Nahmen der gesetzlichen Bestimmungen einzugreifen, wo cS nötig ist im Interesse der Sicherheit und der Erfüllung der Zwecke deS Staates, um die Leistungsfähigkeit der diesen Zwecke», dienenden Staatseinrichtungen alle Zeit zu gewährleisten. (Beifall rechts u. i. Zentr.) Kriegsminister v. Hceringen: Ich bestätige dem Abgeordneten Muller durchaus, das; der Verband der Militärarbeiter sich bezeichnet hat als ein nationaler, und daß er baS auch in seinen Statuten ausspricht, aber ausdrücklich festgestellt, Die berufenen Vertreter der Staatsgewalt vertreten hier Grundsätze, die den gesetzlichen Bestimmungen ins Gesicht schlagen. (Lebhafte Zu- stimmung links.) Die Sozialdemokratie mufo immer wieder das Necht verteidigen, baS Regierung und Reichstag geschaffen. Die Ausführungen vom Reglerungötisch machen den Eindruck " ' "*■* " " ' waren durchaus Der Abg. Dr. Müller hat an dem Erlaß noch ausgesetzt, das- er eigentlich ein Verbot »Dar. so sei er auck draußen allgemein auf* lefafit Word 'n. Mer. er widerlegt sieb selbst, indem, er unrichtige Zahlen angibt. Wenn eS tatsächlich 9 Orte gewesen sind, von ->enen er sprach, was wollen die bedeuten, da wir über 600 solcher Stellen haben? (Sehr richtig! rechts.) Seine Angaben stützen sick auf Vertrauensleute, die meinigen auf amtliche Berichte, die icv für diesen Fall eingezogen habe, und zwar an sämtlichen Orten an die mein Erlaß gegangen war. Wo der Erlaß falsch aufgefaßt mar, ist alsbald Remedur eingetreten. Herr Dr. Müller bezwen felt. daß da'- in ausreichender Weise geschehen ift. Ick toeiie biefp Zweifel zurück dann die Art. wie ick Remedur ein* treten I a f f e, i st meine Sacke. (Sehr richtig! rechts iroßer Lärm bei den Soz.) Gegen den Vorstand als solchen iß inr nicht eingeschritten worden, sondern nur sein Verhalten MPr leiroffen tuenden. Der Verein bat c§ in der Hand^ dadurch., daß »r feine Hetzereien läßt, und an seinen statutenmäßigen Zielen • ...... -- --- - • on her Spitze des Vereins einer Agitator. (Lebhafter Beifall laub bat. Tatsächlich hatte er erst am Abend vorher erfahren, daß sein Vater am nächsten Tage beerdigt werden sollte. (Hört! Hört! bei den Soz.) Der Erlaß beö Kriegsministers ist ein glattes Verbot der Betätigung des Verbandes, darum kann sich der Minister nicht herumdritcken. Die Unzufriedenheit der Arbeiter kann man nicht durch Stockhiebe auf den Magen beseitigen, sondern nur durch Aufhebung der Ursachen dec Um Zufriedenheit. Die christlichen Getoerkschaften hat man den Militärarbeitern als Vorbild hingestellt. Man stellt also bie christlichen schon den gelben Gewerkschaften gleich. Dazu könne, wir den Herren nur herzlich gratulieren. Die christlichen Gewerk 'chaften betreiben systematisch die niedrigst e Hetze gegen den Militärarbeiterverband. sie terrorisieren und denunzieren, wie da« jede untergehende Gesellsckaftsklasie zu tun pflegt. Die Staatsarbeiter aber wollen sich nicht einer Gruppe anlchließen, die den Arbeiterverrat auf ihre Hahne geschrieben hat. Der Militärarbeiterverband steht nicht auf sozialdemokratischem, sondern auf liberalem Boden. Das totfier Die Herren vom Zentrum ganz genau. Aber der Verband wird mit den Sozialdemokraten in einen Topf geworfen, bloß weil er cS wagt, eine Verbesserung der Zu- Freilich können auch solche Dinge für den Staat eine eminente politische Bedtutu* g gewannen und daraus kann sich sehr wohl da» Bedürfnis ergeben. mit den kirchlichen Oberen über diese Frage sich zu verständigen. Das kann man dochabernu' auf diplomatischem Wege und nicht mit G e w a l: m a ß r e g e lDer Reichskanzler hat die Enzyklika nicht gesehc. und nicht vorher gekannt. Er hat aber auch nicht gesagt, daß bei Wiederholung derartiger Dinge die Abberufung d'S Gesandten voin Heiligen Stuhle erfolgen müßte. Wir halten die Entwicklung der interkonfessionellen christlichen Gewerkschaften in den Bahnen, in denen sie |icf) bisher bewegt haben, als dem Staatswohl nützlich (Beifall.) Diese Gewerkschaften deren § 6 der G.-O. bestimmt, daß sie den Beitrmmungen der G.-O. nicht un'erworfen sein sollen. Dahil^gehoren beispiels- weise die Eisenbahnarbeiter. Sin finden ferner keine Anwendung auf diejenigen staatlichen Betriebe, die keine gewerblichen Betriebe sind und somit nicht unter die G.-O. fallen können, wie beispielsweise d i e P o st. Da der Staat nicht wirtschaftliche Interessen zu vertreten hat. sonder mehr oder minder staatliche, öffentliche Interessen, so ergibt sich, daß der Staat in der Lage ist, auch im Wege des Ar. beitsvertrages das KoalitionS- und Veremsreckt seiner Ur- beiter und Angestellten sooweit zu beschranken, als es notwendig ist, die Zwecke der einzelnen Betriebe, die Ain- gabedes Staates zu erfüllen. Daraus ergibt sich weiter, daß beispielsweise jede Betätigung im Vereine unterbunden werden kann und muß. die die B e t r i e b s s ch l a g f e rt i g k e it, Leistungsfähigkeit aller staatlichen Einrichtungen gefährden oder in Frage stellen können, die osfentlichen Interessen dienen, wie beispielsweise die öffentlichen Ber.ebrsan. stalten, öffentliche Einrichtungen zur Versorgung mit Wasser. Beleuchtung u. dergl. Ferner kann eine Einschränkung der .Koalitionsfreiheit eintreten bei allen Betrieben der Heeres- und Ma- rineverwaltung, die der Sicherheit und der Schlagfertigkeit des Staates dienen. .. < .. Daraus ergibt sich, daß daS Maß der Beichrankungen, die auferfegt werden können, in den verschiedenen Betrieben ver- fd-lieben sein muß mit Rücksicht au? die besonderen Ausgaben, am die Organisation und den Charakter jedes einzelnen Betriebes Daran halte ich fest: die Beschränkung soll nie hi n - aus flehen über das, was im gegebenen Falte nottoenbig ist zur Wah r n n g der staatlichen Interessen. (Sehr richtig!) Wir stehen auf dem Ltand- punkt, daß die Leiter staatlicher Betriebe berechtigt und her- pflichtet sind, die Koalitionsfreiheit ihrer Angestellten und Ar- beiter zu beschränken, soweit es notwendig ist. um die befreiten, den Einrichtungen schlagfertig und leistungsfähig für bie! W- gaben des Staates zu machen (Sehr ricühgl sind auch die Vorgesetzten des einzelnen Beamten berechtigt, die Koalitionsfreiheit dieser Beamten soweit zu beschranken, als c. notwendig ist. um das Institut der Beamten leistungsfähig und intakt zu halten, als es den Interesten. der.^ichcrbe't und den Zwecken deS Staates entspricht. (Sehr richtig! rechts.) Daraus ergibt sich, daß in b c r B e h a n d l u n g d e r e i n - «einen Beamtenkategorie sich ®e r heften ergeben können. Es wird eine andere Handhabung des VereinSreckfS unter Umständen nötig sein bei Beamten, die miliiarisck diszipliniert sind, Ivie die Feuerwehr und eine andere bei einem vortragenden Nat des Ministeriums. Aus die Einzelheiten toi llich nicht eingehen, daS überlaste ich den Ver- freiem der einzelnen Ressorts und Bundesstaaten. Der vom Abg. Müller monierte Vertrag des königlichen Salzbergwerk? Bleickerobe, der den Arbeiter,' die Zugehörigkeit 3» Vereinen überbaust untersagte würde nicht mit dem geltenden Recht und auck nickt mit den Grundsätzen vereinbar fein, die '« wehen entwickelte. Der preußiscke HandelSminister hat aber, sobald er von diesem Vertrage Kenntnis erhielt, Remedur geschallen und dafür Sorge getraaen, daß solche Verträge nicht mehr abgeschlossen werden. Zur Ehre der preußischen Bergverwal- tung muß ich bähet bemerken, baß der Verutrag nicht von ihr. sondern von einem Agenten in Hamburg mit den betreffenden Arbeitern abgeschlossen wurde. . Wie weitherzig wir im allgemeinen in Der Handhabung dieser Grundsätze sind, ba6 tonnen Sie daraus erssben, daß der Admiral v. Tirpitz schreibt er glaube nicht genötigt zu fein, an den heutigen Verhandlungen teilzunehmen, weil in seinem Ressort Klagen dieser Art noch niemals vorgekommen seien. Der vom Abg. Muller gerügte Erlaß deS preußischen Eisenbahnministers ist gleichlautend auch ergangen für die Reichöeisenbahnen. Er ist als solcher im vorigen Frühjahr Gegenstand eingehender Erörterungen gewesen und in seinen Grundzügen von der großen Mehrheit dieses Hauses gebilligt worden. Abg. Müller ist bann noch eingegangen auf die Gewerkschafts-Enzyklika. Er sagte, e§ fei staatlicher- seits etwas versäumt worden und toir hätten uns einer schweren Unterlassung schuldia gemacht, weil wir nicht einbegriffen hätten gegenüber diefem Erlaß, der zweifellos eine rechtswidrige Beeinflussung der KoalitionS- und Vereinsfretheit deS deutschen Arbeiters sei. . Ich habe bereits über die Frage, in wie weit die Reckte der kirchlichen Ob.ren gegenüber den Angehörigen anerkannter Ktrckengemeinscka>!eii gehen bei einer ähnlichen Gelegenheit gesprochen und darauf hingewiesen, daß der § 1 deS Vereinsgesetzes auch nickt Bezug M auf bi-ienigen Beschränkungen die sich ergeben auS den Beziehungen der fircklichen Oberen zu den Angehörigen einer Kirche. Ich will auf die Einzelheiten der Enzyklika nickst eingehen, aber wenn sie den Satz auf stellt, baß soziale Fragen nicht rein wirtschaftliche und rein politische Fragen sinb, sondern baß sie auck reli iose unb dadurch kirchliche Angelegenh-iten berühren unb betreffen, so wirb dagegen dock kaum m ' t Ernst e ' n Einwand erhoben werden können. (Sehr richtig! im Zentrum.) Bei den engen Beziehungen, in ben r. K1rck-> unb Religion zu unserem ganzen Leben flehen, liegt es loch in der Natur der Dinge daß eigentlich alle Verhältnisse aua> die QeanTnm *n von Mensch zu Mensch, auck eine kirchliche und religiöse Seite Haben. Wenn von diesem Gesichtspunkt aus daöHaupt eincraner'ann t en K it ch e n. gemeinde u.n AnaeHöiigen dieser Kirche Ratschläge gibt, wie sie sich solchen Fragen gegenüber zu verhalten haben, so wird auch daraus der y o r '*• n r f e i n 1 5 rechtstoibrigen V o r - gehens nicht bergeleitet können, so lange biefe Ratschläge nicht burckgesetzt werben sollen mit ben Staatsgesetzen zuwider- laufenben Mittesii. und wünschen 8 vert. haben ja auch selbst sich mit der Enzyklika abgefunden unb ich glaube nicht, daß sie dazu die Hilfe des Abg. Müller in Anspruch genommen haben. (Heiterkeit.) D i e Annahme, baß die Enzyklika einen rechtswidrigen Eingriff in die Koalitionsfreiheit bet deutschen Arbeiter bedeutet, ist unzutreffend und damit ist auch der Vorwurf gegen die Reichsleitung hinfällig Unbegründet iß auch der Vorwurf, daß wir das gesetzlich gewährleistete KoalitionS- und Vereinsrecht der Arbeiter und Angestellten in Staatsbetrieben verkümmern ober gesetzlich hesmränken. Im Gegenteil hat der Staat ein besonderes Interesse an dem wirtschaftlichen und sozialen Aufstieg der in seinen Betrieben stehenden Arbeiter und Angestellten. Aber toir müssen sein Verhalten entsprach dem wenig. (Heiterkeit.) Der Abg. Dr. Müller hat selbst anerkannt, daß der Verband durch seinen Vorsitzenden und fein Organ eine maßlose A g it a tion unter den Arbeitern entfesselt hat. (Unruhe, Lärm bei den Soz.) Die Mitglieder wurden von ihnen in gehmsigilcr Weise angegriffen, einzelne Vorkommnisse in den Betrieben wurden entstellt und ausgebaut, da hieß es: überall herrsche Willkür und Verfolgung; die Leute müßten, um ihren Hunger zu stillen, Nebenarbeiten suchen unb was begleichen schone Behauptungen mehr sinb. Kritik ist sesbstverstänblich jebem Verein unverwehrt (Lachen Lei ben Soz.) Was ich sage beruht auf wahren Tatsachen unb nicht auf OJcrcbc unb Unwahrheiten. Der Militar- aröeherberbanb hat diese Freiheit der Kritik aufs Gröblichste mißbraucht und alles getan um in unseren Betrieben die Ordnung und das Vertrauen der Arbeiter zu den Behörden zu untergraben. Nach langjähriger Zurückhaltung, die wir bisher beobachtet haben, können wir jetzt hoffen, daß die Vorstände der Ortsverwaltungen künftig etwas vorsichtiger Frontgegen uns nehmen werden. Nachdem das bisher nicht geschehen war. war es bringend notwendig, unfern Arbeitern klar zu machen, daß sie sich derartige Hetzereien nicht gefallen lassen. (Großer Lärm bei den Soz., Beifall rechts.) , Ich möchte dem Dr. Müller gegenüber noch betonen, baß wir von feiner anberen Seite veranlaßt worben sind, sondern lebighcv durch die Betriebsanstalten selbst, einzusckreiten, und zwar in der mildesten Form. Die Arbeiter würben vor der Betätigung an einer Agitation, wie sie der Militärarbeiter-Verband trieb, gewarnt und auf die Folgen hingewiesen. (Großer Lärm bei den Soz.) Vizepräsident Dr. Pansche: Der Kriegsminister hat die Ausführungen des Interpellanten in aller Ruhs angehort. Sie dürfen ihm tvohl dieselbe Rücklicht schenken. (Lebhafter Beifall rechts.) Kriegsminister v. Heeringen: recksts Lärm b»i b^n So-.) Wir haben gar nicht bas BebürfniS, eine weitere Mittelsperson zu haben. Die Arbeiter haben ihre ArbeiierauSschüfie, das ist der gegebene Weg, unb sie können sicher sein, baß ihre Wünsche wokstwollenb unb gerecht geprüft werben. (Lachen bei den Soz ' Dieser Erlaß richtet sich in keiner Weise gegen die Koalitionsfreiheit unb bas Vereinßgesetz. Die Militärverwaltung steht lediglich auf dem Boden deS Arbeitsvertrags, ber zwischen ben Be- borden und Arbeitern und zwischen ben Arbeitern untereinander Störungen in den Betrieben in der Heeresverwaltung auSschließt '?(n diesem Grundsatz hält die Militärverwaltung strikte fest Die Heeresverwaltung erfüllt damit eine selbstverständliche Pflicht, namentlich in Betrieben, deren sichere? Funktionieren i m wichtigen Interesse der Landesverteidigung liegt. (Beifall rechts, Zischen bei den Soz., erneutes lebhaftes Bravo! rechts.) Vertreter der Bayerischen Militärverwaltung Oberst Wenninger: Von dem erwähnten Erlaß deS preußischen Kriegs- ministerinmS gegen den deutschen Militärarbeiterverband hat auch das bayerische Kriegsministerium Kenntnis erhalten. In der Verurteilung des Auftretens des Vorsitzenden dieses Verbandes unb ber Sprache bes Verbandsorgans steht baS bayerische Kriegsininisterium auf bem gleichen Stanbpunkt wie bas preußische. Wenn trotzdem davon abgesehen wurde, eine gleichartige Warnung an die bayerischen Militäranwärter hinauSzu- senden, so geschah es, weil toir zunächst abtoarten »vollen, welche Wirkung die Warnung in Preußen auSüben wird. (Beifall rechts.) Auf Antrag des Abg. Goth ein (Vp.) wird die Besprechung der Interpellation beschlofien. e Abg. Bauer (Soz.): Die Rede des Kriegsministers war das Reaktlonärste. was wir hier gehört haben. Alles, waS nicht erlaubt ist. soll verboten sein. Durch Vertrag soll die Koalitionsfreiheit der Arbeiter auSgeschlofsen oder wesentlich eingeschränkt werden können. Die Begründung dafür war sehr mager. (Sehr richtig! links.) Der Staatssekretär wußte nur das Verhältnis zwischen Lehrherrn und Lehrling heranzuziehen. Seine Deduktionen stehen in direktem Widerspruch mit ben Grundsätzen, die seiner- zeit in bet Kommission bes B. G. B für b i e „guten Sitten" aufgestellt sind. (Hort! hört! links.) In der Kommission wollte der Abg. Stadthagen ben Begriff der guten Sittep näher de- finieren. Ein Regierungskommissar wandte sich dagegen, weil die Einschränkung her KoalitionSfreiheti ganz selbstverständlich unter den Begriff des Verstoßes gegen die guten Sitten falle. (Hört! hört!) Auch Geheimrat Planck hat daS in der Kommission anerkannt. Dasselbe ist auch im Plenum stände herbeizuführen. Nicht bloß den Arbeitern, sondern auch den technischen Angestellten verbietet man die Organisation. Ein auf Privatdienstvertrag angestellter Techniker wurde von der Eifenbahnbirektion Essen gekündigt weit er auS dem Bund tech. nisch-induslrieller Angestellter nid)‘ auStrelen wollte. Der Gemaßregelte, ein loyaler Staatsbürger, wandte sich an den Eisen, bahnminister, von bem er Aufhebung her Kündigung erhoffte. Der Minister aber erklärte sich mit ber Maßregelung cinöcr- landen und dem Bund wurde mitgeteili, daß der Techniker zu Recht gekündigt wurde, weil der Bund gegebenenfalls das Streik- recht in Anspruch nehme. In einem geheimen Rundschreiben wurde die Zugehörigkeit zum Bunde als ordnungswidrig be- zeichnet und der Austritt binnen zwei Monaten bei sonstiger Kündignng anbefohlen. Die Arbeiter und Angestellten befinden ich solcher Erpressung gegenüber in einer Not- age. (Vizepräsident Dove: Sie dürfen nicht s Zu ruf von Den Soz.: hie Wahrheit fag-n!) von einem Erlaß bc5 Ministers agen, es sei eine Erpressung.) Ich meine damit die Eisenbahn- birehionen. Die Arbeiter müssen in biefer Zwangslage die AuS- tritfSerflärung geben, aber sie sind nicht dadurch gebunden und cs wären erbärmliche Kerle, »venn sie nun nicht erst recht im stillen für ihren Verband arbeiten würden. Die Art. wie die Behörden die Arbeiter auß ihren Organisationen hinauSzwingen. schlägt jedem Recht inS Gesicht. ES ist ein widerrechtlicher Zwana, der unter Mißbrauch der Amtsgewalt auSgeub' wird, und es müßte eigentlich die ..objektivste Bebörbe", ber Staaköanwalt. Anklage gegen ben Eisenbahnmini''er erbeben, wenn lei uns nicht ber Grunbsah gelten würbe, baß. to nn zwei baSselbe tun es nicht dasselbe ist. Mit einem Federstrich nimmt man den Arbeitern und Angestellten ihre wohlerworbenen Reck'e, die sie aus der Zugehörigkeit zu den Organisationen sick versckafft hoben, und stoßt sie inS Elend hinaus. Dir Mißachtung ber freien Organisationszugebörigkeit wirkt aufreizende* cHS die ärgste Hetzrede. Die Frage deS Koali- ticnsreckts ist letzter Lin" eine Machtfrage. Die Arbeiterschaft selbst wirb Dank sorgen, daß sie sich dieses Recht erobert trotz aller Verbote unb Fesseln. (Beifall b. d. Soz.), Abz. Schirmer (Zentr.): Die ganzen Vorgänge sind nur Hervorgerusen durch bert Radikalismus, der von feiten der Fortschrittler und Sozial- bemolraten in die Reihe der Staatsarbeiter getragen wird. Die politische Agitation wie sie von den Sozialdemokraten getrieben wird, wollen ja die Staatsarbeiter gar nickt. (Lacken bei den Soz.) In Frankreich sind die Sozialdemokraten, sobald sie Minister wurden, mit allen Machtmitteln des Staates gegen die Streiks in den Staatsbetrieben aufgetreten. Auch bei uns haben früher sozialdemokratische Führer von StaatSarbeiterver- bänden sich gegen den Streik ausgesprochen, z. D. ber frühere Bor. sitzenbe des Verbanbs ber Gemeinbe- und Staatsarbeiter. Aber sie find zur Raifon gebracht worden oder gelogen. In der bayerischen 'Thneorbnetenfaminer hat 1897 der Parteigenosse von Tr. Müller- Meiningen, ber Baron v. Stauffenbera ber. Eisenbahnerverband alseineGefahrfürdenStaat bezeichnet. Bei Schasfung des Vereinsgesetzes haben wir versucht, auch das Vereins- und VersammlungSrecht der in Staatsbetrieben Angestellten zu reneln und zu sichern. Aber ber Block wollte davon nichts wissen. Weiß Herr Dr. Müller-Meiningen davon gar nichts mehr? Dr. Müller benützt hier jede Geleaenheit. um Bavern vor aller Welt herunterzusehen (Zuruf von rechts: Das tat er früher!) Heber das, was er hier vorgetragen hat. lachen ja die Kühe von ganz Bayern. (Heiterkeit und lebhafte Zurufes Nach der Art und Weise, wie der Staatssekretär hier bereits die Gewerkschaftsenzyklika behandelt Bat. besteht für uns kein Anlaß, darauf einzugehen. Dr. Müller Hat nicht so sehr au8 Freund- schäft gegen die christlichen Arbeiter, sondern auß feinem Zorn heraus geredet. Wir Haben keinen Anlaß, uns mit der Fache noch zu beschäftigen, nachdem die Beteiligten sich selber geäußert und gewehrt haben. Dr. Miiller Hat auf eine Acußerung des Nuntius verwiesen. Der hat aber ausdrücklich gesagt, daß die Interpretation der Enzvklika durck die Biscköse richtig sei. ES sind Heute wieder, wie baS immer geschieht, eine Reihe von Angriffen gegen die christlichen Gewerkschaften erfolgt. Die bristlichen Gewerkschaften sind vollständig unabhängige Organisationen zur Hebung der wirtschaftlichen Lage und des Standes. Seitdem die Gewerfscht-ften Hilfs'ckulen der sozialdemokratischen Partei geworden sind, können sie sich doch nicht mehr neutral nennen. Ja. in den sozialdemokratischen Gelverksckasfen wird so» iar Agitation für den Kirchenaußtritt getrieben und unter einem solchen Aufruf steht der Gewerkschaftsführer unb sozialdemokratische ReichstagLabg. Simon. (Abg. Simon : Das geht Sic gar nichts an! — Große Unruhe.) Da kann man eS boch keinem gläubinpn Christen zumuwn. sick solchen Gewerkschaften an- msckließen VaS ben Borwurf der Strei kbrcchere; bekifft lo hab?n toir noch nie bewußt Skeikbruch getrieben, aber miS Ihren (zu den Soz) Kreisen kommen immer Klagen über Stre'khruck in den eigenen Reihen (Lärm bei den Soz.) Wenn e? sich um den Schutz deS KvalitionsrecktS bandelt, trann haben wir dock viel mehr Vertrauen zu unseren Regierungen, als zu den Sozialdemokcaten. (Beifall recktS und im Zentr. — Gr. Lärm bei den Soz.'i In Nürnberg sind 8R christlich orgdnifierte Arbeiter hnn ben Sozialdemokraten aus Lohn und Brot gebracht worden. 'Gr. Unruhe bei den Soz. — ffbg Simon (Soz.): D«S ist gelogen!) Ein Lügner sind Sie. wenn Sie daS sagen. Präsident Dr. Kaempf ruft den Abg. Simon wegen feines Zwischenrufs und den Abg. Schirmer wegen seiner Erwiderung zur Ordnung. Abg. Schirmer (Zenfr.)k Wir haben zu der Meaterung das Vertrauen, daß sie bai Koalitionsrecht aller Arbeiter schützen wird. (Beifall im Zentrum. — Lachen bei Vin Sozialbemokraten)! Daß Hau» vertagt sich Abg. Dr. Müller-Meiningen (Vv-)5 erwidert auf Schirmer. ES sei rW geschmackvoll, Private spräche nach vielen I'-.hreu wieder hervorzukramen. Wenn Schirmer behauptet, ick hätte früher in der Frage des Diszivlinarrechts dieselben Anschauungen vertreten, wie ber Staatssekretär, so sagt er obiektiv unb subs kt'o eine Unwahrheit! Präsident Dr. Kaempf ruft den Redner zur Ordnung. Abg. Schirmer (Zentr.): Luf einen ijtol.-n Klotz gehört ein grober Keil. Um einen Ordnungsruf zu vermeiden, sage ich nichts weiter. (Heiterkeit.) Mititvoch, 1 1 fr: NocvtragSelat Weiterberatung, Interpellation über den Wagenmangel. Wahlprüfungen, Schluß 6 Uhr. großer Verlegenheit. Die Grunde lefuitisch. (Vizepräsident Tove rügt diesen Ausdruck Wenn man ihn nicht direkt auf die Jesuiten bezöge, bezeichne man damit eine Art ber Begrünbuug, die den moralischen Grundsätzen nicht entspricht^) Ein Arbeiter ist entlassen, weil er nicht persönlich um Ur- I W •"W" Können täglich auf dem Probierstand der Fabrik besichtigt werden. Von Mk. 76.— ab Anlageprojekt kostenlos. D7/„ AJJföster-Bulzhaßh Nassauische Landesbank in Wiesbaden. Von den in der Emission befindlichen Schuldverschreibungen der Nassauischen Landesbank werden M. 4000000.— 4°/o Schuldverschreibungen Buchstabe Y zum Vorzugskursev. S9>6O% (Börsenkurs 100%) in der Zeit vom 15. Dezember 1912 bis 6. Januar 1913 einschliesslich zur Zeichnung aufgelegt. Bei Einzahlungen, die bis zum 30. Dezember 1912 erfolgen, wird der Kurs mit 99,50% berechnet. Die Zeichnungen können erfolgen: Bei der Hauptkasse der Nassauischen Landesbank in Wiesbaden, bei sämtlichen Landesbankstellen u. Sammelstellen der Nassauischen Sparkasse und ferner bei nachstehenden hiesigen Banken : Bank für Handel und Industrie, Mitteldeutsche Kreditbank. Die näheren Zeichnungsbedingungen sind daselbst erhältlich Die Schuldverschreibungen der Nassauischen Landesbank sind mündeßsBcher, sie werden vom Bezirksverband des Regierungsbezirks Wiesbaden garantiert. Wiesbaden, den 9. Dezember 1912. D“A’ Direktion der Nassauischen Landesbank. I WAL-SCHULE GIESSEN DER KUNSTMALER CARL FRIES, ORTENBERG BEABSICHTIGT AM I. JANUAR IN GIESSEN EINE MAL- U. ZEICHENSCHULE NACH DER NATUR ZU ERÖFFNEN MODELL-, KOPF- UND HALBAKT STILLEBEN UND LANDSCHAFT ANMELDUNGEN NIMMT ENTGEGEN UND AUSKUNFT ERTEILT HERR SEKRETÄR RIEBEL (KUNST-VEREIN GIESSEN) Mein Weihnachtsverkauf bietet Ihnen durch sehr billige Massen - Einkäufe sowie Ersparung hoher Geschäftsspesen 7882 die grössten Vorteile M. KANN Stadtkirche Wäsche- und Aussteuer-Geschäft Konigl. 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