Zweites Blatt Nr. 105 161. Jahrgang Giehener Anzeiger Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntags. General-Anzeiger für Oberheffen Die „-ietzrner Zamiltenblätter" werden dem .Anzeiger' viermal wöchentlich beigelegt, das „Krtlsblaft für den Kreis Hießen" zweimal wöchentlich. Tie „Landwirtschaftlichen Zeitfragen" erscheinen monatlich zweimal. Mittwoch, 3. Mai 19U Rotationsdruck und Verlag der Brühl'fchen Universität- - Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen. Redaktion, Expedition und Druckerei: Scbul- straße 7. Erpedition und Verlag: 51. Redakrion.^^112. Tel.-2ldr.:^lnzeigerGießen. mb Deutscher Reichstag. '(164. Sitzung, Dienstag, den 2. Mai.)' Am Tische des Bundesrat-: Delbrück, Kaspar. Präsident Aras Schwerin-Löwitz eröffnet um 2 Uhr 20 Minuten die erste Sitzung noch den Ferien mit Begrüßungs- Worten an die etwa hundert fünfzig erschienenen Abgeordneten und mit einem Nachruf an den verstorbenen Bundesfürsten Georg zu Schaumburg-Lippe. Die erste lielung des Efnführimgsgefefoes zur ReichsverHdierimgsoidnung. Staatssekretär Dr. Delbrück: Dieses Gesetz wie doö als zweiter Punkt auf der Tagesordnung stehende Gesetz betr. die Aufhebung des HilfSkassengesctzeS find erforderlich geworden, durch die Schaffung der Rcichcvc rücke- ningSordnung. ToS Einführungsgesetz ist iveder von hervorragend wirtschaftlicher, noch hervorragend politisck)cr Bedeutung; cS gibt nur Mittel und Wege, um möglichst einfach und leicht der Schwierigkeiten Herr zu werden, die der Wechsel in der Recklö- ordnung naturgemäß für die Behörden, die Versicherungsträger und nicht zum mindesten für die Versicherten selbst mit sich bringt. Der Entwurf enthält zunächst Bestimmungen über den Zeitpunkt des Inkrafttretens. Die Hinterbliebenen Versicherung soll am 1. Januar 1912 in Kraft treten; natürlich wird daS nur dann möglich sein, wenn die RcichsversicherungSordnung selbst erheblich früher verabschiedet wird; denn es sind umfassende und zeitraubende Vorbereitungen nötig. Abg. Trimborn (Zentr.): DaS EinführungSgeseh ist, wenn auch nicht von hervorragend wirtschaftlicher Bedeutung, darum doch ein hockst wichtiges Gesetz. In den ersten Jahren wird eS eine größere Bedeutung haben als die Neichsversia>cii^Morduung selber und tief eingreifen in die Verhältnisse lveiter Kreise. Die zutreffende Bemerkung des Staatssekretär- über den Termin des Inkrafttretens der Hinterbliebenenversicherung ist eine Mahnung, bei den Beratungen der nächsten Wochen mit unserer Zeit möglichst haushälterisch umzu- gehen. Von besonderer Bedeutung sind die Bestimmungen, die die Verhältnisse der Kassenange st eilten, die durch Vertrag geregelt sind, in die neue Rechtsordnung überzuleiten. Ich enthalte mich jeglichen Eingehens auf die materielle Reckts- ordnung dieser Angestellten; bad wird Sache der Beratung des Hauptgcsetzes sein. Ich zweifle nicht, daß die AuSsprackie dort sehr umfangreich und auch sehr temperamentvoll fein wird. Aber eS ist nicht nötig und nicht möglich, daS zweimal iju tun. Wir werden sorgfältig zu prüfen haben, ob nicht gegen- über bestehenden Verträgen eine Beeinträchtigung vorliegt, die unter Umständen bis zur völligen Vernichtung wohlerworbener Vcrtragörechte gehen kann. Wir werden in der Kommission da?, ich wiederhole cs, sehr sorgfältig prüfen. Aber aus der anderen Seite erkläre ich ebenso bestimmt, daß diese Rücksickt auf bestehende Verträge bei unS nicht obwaltet gegenüber solcken Verträgen, die in fraudem legis abgeschlossen sind, die abgeschlossen sind, um sich Vorteile zu sichern, die man geglaubt hat. unter dem neuen Gesetz unter keinen Umständen erreichen zu können; also solchen Verträgen, denen bis zu einem gewissen Grade die bona fides abzusprcchen ist. Die Hinausschiebung des Termins für daS Inkrafttreten der Hinterbliebenenversicherung sollte nach unserer Meinung nicht dazu führen, daß die Hinterbliebenen dersenigcn Versicherten, die zwischen dem 1. Januar 1910, dem ursprünglich in Aussicht Genommenen Termin, und dem wirklichen Inkrafttreten gc- lorben sind, geschädigt werden. Insofern wollen wir also dem Gesetze rückwirkende Kraft geben. Hierzu können sehr wohl die Mittel verwendet werden, die inzwischen aufgcsammelt worden sind. Abg. Schickcrt (Kons.): Zu dieser Anregung hinsichtlich der rückwirkenden Kraft der Hinterbliebenenversicherung hat meine Fraktion noch nicht Stellung genommen; ich glaube allerdings aus finanziel- len Gründen nickt, daß wir ihr werden Folge leisten können. Das von den Proteslkundgebungen der Krankenkassen zu holten ist, darüber wird sich ja jeder hier selbst ein Bild gemacht haben Ganz notwendig ist die Beseitigung der unzulässigen Vereinbarungen, von denen ja auch die Begründung der Vorlage ein Muster bringt. Daß solche zwar äußerlich legal aber innerlich in fraudem legis zustande gekommenen Verträge beseitigt werden, ist selbstverständlich. Fraglich ist nur, ob man dazu den Weg der Vorlage wählen soll oder den von Prof. Stier Somlo für richtig gehaltenen Weg, sich auf die Anwendung des Bürgerlichen Gesetzbuches und der Strafbestimmungen des KrankenversicherungsgesetzcS zu beschränken. Das wird in der Kommission zu prüfen sein. Vom sachlichen Standpunkt ist nichts dagegen zu sagen, daß Angestellte, deren Fähigkeit für die ihnen übertragene Stelle nicht ausreicht, und die lediglich durch unsack- licke Einflüsse hineingebrackt sind, entfernt und in Stellen ge- bracht werden, die ihren Fähigkeiten entsprechen. ES wird sich darum bandeln, eine erschöpfende Prüfung dieser Verhältnisse zu ermöglichen und gegebenenfalls für die Betroffenen Rechtsmittel zuzulassen. . Abg. Hoch (Soz.): Eine Bestimmung wie die über die Kassenbeamten ist bisher nur in revolutionären Zeiten, nur als A k t der Revolution gemacht worden, eine Beseitigung wohlerworbener Reckte Alle Autoritäten erklären sie für unmöglich. Selbst der Reaktionär Professor Zorn erklärt, daß der Rechtsstaat sich jedes ungesetzlichen Eingriff? in das Eigentum und in Privatrechte zu enthalten hat Und dieses Vorgehen ist ungesetzlich. Bei der Wertzuwachssteuer vertrat der Reichstag diesen Standpunkt in bezug auf die Landesfürsten. Beim preußischen Einkommensteuergesetz wurde den Reicksunmittelbaren eine große Entschädigung gegeben; freilich das sind Fürsten und GrafenI Tie Entschädigung — daS ist die Arbeit hinter den Kulisse nl Tas ist die Abmachung: । die Regierung sollte einen solchen Vorschlag macken mid dann I würden die bürgerlichen Parteien sich als Verteidiger der bürger- lidien Rechtsordnung hinstellcn und eine, ganz ungenügende. Ent- schädigung beantragen. (Widerspruch.) Ack, in den Jahren, in denen ich mit Ihnen hier zusammenarbeite, habe ich an solche Tinge glauben gelernt. Wenn eS nicht zu vermeiden ist, werde ich aud) für die Entschädiaung eintreten, aber hier handelt eS sich um die Leistungsfähigkeit Der Krcmkensürsorge. Bei einer so u n - erhörten Vergewaltigung sind Eie verpflichtet, Material zu bringen, aber Eie haben keins. Die Verträge datieren aus dem Jahre 1900 und sind ein Akt der Rolwebr gegenüber den Drohungen deS damals allmächtigen Geb. Rats Hoffmann. Ta ist denn die Unkündbarkeit in die Verträge ausgenommen worden. Ich habe keinen Anstand zu erklären, daß die Verträge über das Ziel binauSgegangen find. Aber daS ist feine sozialdemokratische Macke. Tic „Stöhuidie Volkszeitung" stellt das für Köln und das Rheinland ausdrücklich fest; dec Vorsitzende der Kölner Bezirksgruppe der Ortskrankeukasicn sei ein Zen- truni-3mann. (Höri! Hört 1 bei den Soz.) In der Kommission wurde an dem Tage, als diese Frage verbandelt wurde, ein Ar- titel der „Leipz. 9% 9i." verteilt, wonach der einzige mcktsoziock demokratische Bear.tte der Leipziger Kasse, der Kassierer, von den sozialdemokratischen Vorstandsmitgliedern zur Verzweiflung ge- bracht, zum Selbstmord getrieben sei, und die Arbeitgeber im Kassenvorstand fjaikn dann vor ttiericht erklärt, der einzige Vor- Wurf, der dem sozialdemokratischen Kasscnvorsitzenden zu madxn sei, sei, daß er zu nachsichtig und milde gewesen sei. (Hört! Hört! bei den Soz.) In der Kommission mackste der Regierungskommissar Mitteilung von einem Plakat in der Berliner Ortskrankenkasse, das zum Austritt au5 der Landeskirche aufforderte. TaS steht im Kornrniss'onSbericht; aber dieser vergißt binzuzusügen, daß die Sache erfunden war. (Hört! Hört! bei den Soz. Abg. Becker- Arnsberg: Der Bericht ist doch zur Korrektur vorgelegt wordcnl) Alö wir am 26. April aus unserer Heimat zur Feststellung der Berichte hier waren, war ein Teil der Berichte noch gar nicht fertig; diese Art der Berichterstattung muß festgenagelt werden. Herr Becker nimmt ja überhaupt eine eigenartige Stellung ein; er war mit Giesberts vom Krankcnkassentage seinerzeit in die ständige Kommission gewählt worden, und nufl tritt er mit Begeisterung für die Entrechtung der Arbeiter ein. Professor Franke hat dieser Tage erklärt, cs ist ein Ausnahmegesetz gegen die Sozialdemokratie. Früher batte man den Mut, das zuzugeben. Ter Staat ist das Ausführungsorgan der Scharsmack)er und desb ।II’ müssen wie ibn mit a n Mitteln bekämpfen. (Lebh. Beifall der Soz.) Staatssekretär Delbrück: Darauf kann ick dem Vorredner nur wie schon einmal erwidern: wer die Kritik meiner Tätigkeit durch den Zcntralver- band der Industriellen kennt, der wird rn ck dock für alles andere halten, als für einen Vollstreck r des Willens der besonderen Interessen der Arbeitgeber. (Sehr gut!) Die Bestimmungen im Einführungkgesetz, die Herr Hoch soeben so eifrig bekämpft hat, sind weiter nichts als die Konsequenz dessen, was die Rcichsver- s-cherunpskommission mit überwiegender Mehrheit bereits be- schlossen hat, auf Grund eingehender Erwägungen. Die Korn- rnission bat Bestimmungen beschlossen die sickerstellen sollen eine zweckmäßige Auswahl, eine zweckmäßige Kontrolle der Angestellten der Krankenkassen und eine Neutralität der Verwaltung. Sind diese Beschlüsse berechtigt, so ist es selbstverständlick, daß daS Einführungsgesetz auck dafür sorgen muß, daß die Beschlüsse nickt für Die nächsten 25 Jahre auf dem Papier stehen bieibcn. Nach den AuS- führungen deS Vorredners könnte man glauben, es sollten nun sämtliche Beamten der Krankenkassen entlassen werden, die der wzialdemokratiscken Partei angehören. Wo steht denn das? (Lacken der Coz.) Die sollten wir denn daS hin? Tie Dienstordnung schützt ausdrücklich kraft Gesetzes die Angestellten der Kassen in der Ausübung ihrer religiösen und politischen Anschauungen und Pflichten außerhalb des Dienstes. Ich halte es für ausgeschlossen, daß etwa in Zukunft brauchbare tüchtige Beamten entlassen werden. Hinzu kommt, daß die Kassenvorstände selbst zunächst die Tienstordnun- gen erlassen werden. Tie verbündeten Regierungen haben geglaubt, daß in allen diesen Bestimmungen eine hinreichende Sickierheit dafür liegt, daß wohlerworbene Rechte nicht verletzt und daß Verträge nickt geändert und angegriffen werden, gegen deren Inhalt Einwendungen nicht zu erheben sind. Aber es ist doch ein Unterschied, ob es sich um einen privatr^cktlichen Vertrag zwischen zwei Leuten handelt oder um einen Vertrag mit der Krankenkasse, der nur erfüllt werden kann auf Grund öffentlichen Rechtes mit Mitteln aus RcickSgeseh. Daher ist es fraglich, ob unter den gegebenen Verhältnissen die Bestimmungen deS bürgerlichen Rechts hinreicken oder ob nicht die Gesetzgebung das Recht und die Pflicht hat, Vorsorge zu treffen, daß solche Verträge nicht geschlossen werden können oder aus der Welt geschafft werden. Herr Hoch hat ja selbst anerkannt, daß die vertraglichen Bestimmungen ungiltig sind. Wir müssen nur eine Handhabe haben, solche Bestimmungen auS den Verträgen zu eliminieren, die den guten Sitten widersprechen, den Zwecken der Kasse und ihrer Unparteilichkeit entgegenstehen. Weiter wollen wir nichts und diesen Zweck können wir nur durch Gesetz erreichen. Aber wenn es sich darum bandelt, diese? Ziel auf dem 29ege zu erreichen, den Herr Trimborn angebeutet hat, so würde ich kein Bedenken tragen. ES liegt mir völlig fern, in wohlerwor- bene Rechte einzugreifen. Ter Staatssekretär macht hierauf einige Bemerkungen zu der Anregung Trimborns hinsichtlich der rückwirkenden Kraft bei der Hinterbliebenen- Versickerung. Jener Paragraph aus dem Zollgesetz gibt keinen Rechtsanspruch. Hinzu kommt, daß es außerordentlich schwierig ist, nachträglich die erforderlichen Feststellungen zu machen. Abg. 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