►. Mcherlin aber nur in ItascHen, wo H^takaLe aushängen. 161. Jahrgang vierter Blatt Ar. 94 Gietzener Anzeiger Erscheint LßNch mit Aufnahme bei Vonnta-i. General-Anzeiger für Gberheffen Tie „Gietzener FamilienblStter^' werden dem viermal wöchentlich betgelegt, daß „Krtisblatt fit de» Kreis Gietzen" jroetmal »Schenllich. Die „Lanbwirtschaftllche» Leit- fragen^' erscheinen monatlich jreeunaL Redaktion, Expedition und Druckerei: kchut- strahe 7. Expedition und Verlag: e»,». Alkohol 11,0. Hierzu aromatische Emulsion mit Zimt«, Mandel- und Raultheriaöl >e 2 Tropfen. zu nehmen sein. Diese beiden Eigenschaften besitzt ScottS Emulsion. Im Scottschen Verfahren werden ihre Bestandteile in allerfeinste Tröpfchen aufgelöst, die selbst dec Magen des Säugling? voll verdaut, also in Fleisch und Muskelkraft umsetzt. Wer seinen Kindern den Nutzen einer wirklich guten Lebertran-Emulsion zuteil werden lassen will, gebe ihnen ScottS Emulsion, die seit Jahrzehnten erprobt ist und auf deren Herstellung auS den denkbar besten Rohstoffen man sich unbedingt verlassen kann. DaS Kennzeichen der echten Scotts Emulsion ist unsere wohlbekannte nebenstehende Fischerschutzmarke. Verkaufsstellen durch dieses Plakat kenntlich. hv”/j bezeichnet, in seiner Hauptmasse der Provinz Hannover angehört. Diese als doppelseitiger Vierfarbendruck wiedcrgcgcbene Karte ist die erste Reliefdarstcllung des Nicdcrsachscnlan* des und wird darum allgemein willkommen sein Im einzelnen bietet die Rümmer Städteansichtcn, flirchcn , Rathaus- nutz Straßenbild er ufw. von Hannover, Hildesheim, Braunschweig, Göttingen, Goslar, Hameln, Osnabrück, Lüneburg, Bremen, (Hilden, Wilhelmshaven, ferner finden wir die Bäder Oeynhausen, Pyrmont, Nenndorf, Salzuflen, die 9!ordseebäder Nordernev, Bor- lum, Juist, die Städte Bückeburg, Oldenburg, Detmold, stelzen in der Lüneburger Heide, Braunlage, Schierke und Clausthal im Oberharz in markanten Ansichten vertreten. Den Zauber der Heide vermittelt uns ein herrlicher Vierfarbendruck nach einem Gemälde von August Boiat Folger, eine Partie am Steinhuder Meer hält der farbcnsatte Pinsel Müller-Wackienfcld fest, reizvolle Interieurs aus denr berühmten Schlosspark von Hcrrcnhausen, Georg Tronnier, ein farbenfrohes Schüttest (zu Hannover) im Tiergarten zu Hannover Rudolf Weber. Auf der Höhe des illustrativen Scknnnckes steht auch der textliche Teil, zu dem 8 Autoren gediegene Beiträge beigcsteuert haben. Friedrich Tcwes liefert eine anschauliche Beschreibung der schönen Leincstadt Hamwver. Anna Wendland führt uns in die dcnlwürdigcn Tage der Prinzessin! Sophie Charlotte, der späteren preußischen Köniain, zurück, die im Leben und Denken des großen Philosophen Leibniz eine so bedeutsame Rolle gespielt hat. Erich Wcstfried schildert in anziehender Form die Reize einer Wanderung von der CniU' bis zur Elba und von der Nordsee bis zum Kvffhäuser. Hermann Löns gibt bit| Eindrücke einer Heidewanderung in einem poesicvosten Beitrag über den Wahrbaum vieler, als welcher für den Wanderer in jenenGegen- den eine auf offener Heide stehende Eiche gilt. Kulturhistorisch interessante niedersächsische Städtebildcr entwirft E. W. Baute, der uns nach Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Braunschweig, Goslar, Göttingen, Hameln, Verden, Bremen und Osnabrück führt. In einem Beitrag „Von der Wasserkante" erzählt F. Matth, us von der Bedeutung Hamburgs, Bremens, Emdens, Wilhelmshavens, Helgolands für die Handelsschiffahrt bezw. die Kriegsmarine und die Landesverteidigung, lieber das Bauernhaus, die Trachten, diel Kunst des Landes unterrichtet uns ein reich illustrierter Aufsatz, von HanS Müllcr-Braucl. Ernst Schlotfeld behandelt die Pferdezucht, die Panorceiagden und die Jagden im Hannoverland und! ein meisterhaftes Bild Angelo Janks hält einen packenden Rioment aus einer Reitschuljagd des Militärreitinstituts in Hannover in brillanter Farbengebung fest. Mit cmpfindungstiesen, formen- schönen Gedichten sind Adolf Besfel, Borries Freiherr von Münchhausen, Friedrich Tewes Lulu von Strauß und Torneh, Fran» Evers und Hans Hauptmann vertreten. Alles in allem zeigt diese! Nummer wieder, auf welch außerordentlicher Höhe der LciMmgs- fähigkeit der Verlag I. I. Weber steht. Ich unterschreibe auch die Forderung nach Erlaß eines Sttaf- vollzugsgesetzes, aber ich bin der Meinung: Wer den Standpunkt verficht: alles oder nichts — entweder ein besonderes Strafvollzugsgesetz oder nichts — der gehört zu den Utopisten. Ich glaube, wir werden schon aus finanziellen Gründen ein besonderes Strafoollzugsgesetz nicket bekommen, und wir werden^daher gut tun, das, was wir erstreben, in großen Zügen in das Strafgesetzbuch selbst hineinzuschrciben. — Geheimrat v. Liszt: Auch mir erscheint die Forderung, den Strafvollzug auf das Reick zu übernehmen, als eine Utopie. Wohl aber ist der Gedanke einer Aufsicht des Reicks über den Strafvollzug der Cinzelstaaten praktisch durchführbar, und wir haben ihm daher auch in unterem Entwurf Rechnung getragen. Theoretisch, das erkenne ich an, kann für die Zweiteilung der Freiheitsstrafen mancherlei ins Feld geführt weiden, prakttsch aber erachte ich sie für undurchführbar. Geheimrat Schwalb (Elsaß-Lothringen): Gewiß werden bei Neuregelung des Strafvollzugs gewisse finanzielle Opfer nicht ge- 'cheut werden dürfen: aber man wird sich doch fragen müsicn, ob wirklich alle diese Teilungen, wie sie in den Entwürfen vorgesehen sind, notwendig sind und ob sich nicht durch Surrogate schließlich dasselbe Ziel erreichen läßt. Für die Reichslande würde die Durchführung der Einzelhaft in der Weise, wie sie in den Entwürfen vorgefel)en ist, allein eine einmalige Ausgabe von rund 3 000 000 Mark verursachen und bei Berücksichtigung der weiter vorgeschlagenen Teilung würden wohl an die 6 000 000 Mark herauskommen. Geheimrat Mayer (Dresden): Wir dürfen nicht den Cinzelstaaten Opfer unterlegen, die sic schließlich nicht tragen können. Aber hier fartn auf dem Wege von Konventionen zwischen benachbarten Kleinstaaten viel erreicht werden. Eine Reil>e thüringischer Staaten sind gar nicht in der Lage, Gcfangcnenanstalten und Zuchthäuser zu bauen, sie müssen daher bundesfreundliche Hilfe vom Nachbarstaac in Anspruch nehmen und sie sind dabei auch ganz gut gefahren. , __ In feinem Schlußwort bemerkt Geheimrat Kröhne: Es ist mir der Vorwurf gemacht worden, ich hätte gewissermaßen die Finanzminisler aufgehetzt. Davon ist gar keine Rede. Ich habe mich bei meinen Ausführungen lediglich von der Erfahrung leiten lassen, daß die Finanzminister am willigsten sind, zu geben, wenn man sie davon überzeugt, daß man nur das unbedingt Notwendige von ihnen verlangt. Der Referent geht dann auf die einzelnen Einwendungen gegen seinen Vortrag ein. Morgen werden die Beratungen fortgesetzt. Reichau, Schwaben, den 4. Dezember 1909. „Die mir kürzlich gesandte Flasche Scotts Emulsion habe ich an einem 6 Wochen alten Knäblein meiner Tochter, das nicht recht vorangehen wollte, angewandt. Damals hatte das Kind ein Gewicht von 7 Pfund, heute nun, nach 5 Wochen, wiegt es 14 P'und. Ter Kleine ist jetzt sehr kräftig und munter und stellt sich schon tapfer auf die Füßchen. Ich schätze Ihre ScottS Emulsion sehr und werde sie gern, wo ich Gelegenheit habe, weiter empfehlen." (gez.) Theresia Lindner, Hebamme. Ein Stärkungsmittel, das man schon einem 6 Wochen alten Säuglinge geben kann, muß vor allem leicht verdaulich Nur echt mit Wider Marie—dem gsischer — dem Garantie» zeichrn bet Ecott» scheu Berlatzrrnks Internationale kriminalistische Vereinigung. ~ Berlin, 20. April. Bei der heuttgcn Tagung der Jntemattonalen Kriminalistischen Vereinigung hielt Geh. Justtzrat Professor Dr. von Liszt (Charloltenburg) den einleitenden Vortrag über den Vorent- wurs zum Strafgesetzbuche. Er betonte, daß der Entwurf im großen und ganzen eine durchaus günstige Presse gehabt habe, und zwar mit vollem Recht. Als Mitherausgeber eines Gegenenttourfes müsse cranerfennen, daß der Entwurf eine geeignete Grundlage bilde, auf der weiter gearbeitet werden könne und müsse. Die Vorzüge des Entwurfes seien erstens die Erfüllung einer Reihe wichtiger krinunalpolitischer Forderungen, zum Beispiel die bedingte Verurteilung, die Rehabilitierung, die Sicherung der GesellsckM gegenüber gemeingefährlichen Geisteskranken und die besondere Behandlung der vermindert Zurechnungsfähigen; zweitens die Vereinfachung und der übersichtliche Aufbau der einzelnen Tatbestände, das heißt die möglichste Beseitigung der Kasuistik des geltenden Rechts: drittens die Einräumung eines überaus weitgezogenen freien richterlichen Ermessens. Demgegenüber seien als grundsätzliche Mängel des Eiuwurfes festzustellen einmal der Mangel einer schärferen Unterscheidung zwischen kriminellem und polizeilichem Unrecht. Auf diesem Gebiete müsse viel klarer, als es im Entwürfe geschehen sei, zum Ausdruck gebracht werden, daß Verbrechen wie Mord, Notzucht, Brandsttftting denn doch etwas ganz und grundsätzlich anderes seien, als etwa die Uebertretung von PolizeiverordnilNgm, die schließlich nicht einmal der gewiegteste Verwaltungsbeamte im Kopfe haben könne. Hier müsse eine schärfere Unterscheidung unbedingt ei »treten, nicht im Sinne einer wissenschaftlichen mono« graphischen Darstellung, wohl aber im Sinne einer praktischen Lösung legislatorischer Aufgabe». Eine weitere Schwäche des Entwurfes zeige sich in der mangelnden Rücksichtnahme auf Forderungen des internationalen Rechts, die wohl in der Praxis zu merkwürdigen Kontrasten führen würde. — Auch dürfe man sich nicht, wie es im Entwürfe geschehen sei, um1 Fragen Herumdrücken wie die, wie der untaugliche Versuch zu behandeln sei; frier sei unter Umständen die schlechteste Lösung immer noch besser als gar keine. Aehnlich liege es mit der Frage der Teilnahme. Eine dritte, und zwar die wichtigste Gruppe von Schwächen und Mängel.» bedeute das Stiftern der Strafen und die Ausstellung der Strafdrohungen. Hier lasse der Entwurf die Forderung nach Klarheit und Uebersickllichkeit durchaus vermissen, und hier gelte es daher vor allem, die Buntschcckigkeit durch Einheitlichkeit zu ersetzen. Gegenüber Iß Strafrahmen des geltenden Rechts komme der Entwurf auf 116. In der Frage der mildernden Umstände gehe der Entwurf wesentlich weiter als das geltende Recht. Unverständlich sei es aber, weshalb er, nachdem er neun Zehntel des Weges zurückgelegt habe, vor dem letzten Zehntel zurückschrecke und nicht ganz allgemein' die mildernden Umstände zugelassen .. habe. Es gebe nun einmal kein Verbrechen, bei dem nicht unter Umständen mildernde Umstände in Frage kämen. Der Redner schließt mit der Aufforderung, in irgend einer Form zum Aus- ■ ,brucf zu bringen, daß die Landesgruppe den Entwurf als eine durchaus geeignete Grundlage zur weiteren Arbeit ansehe. (Led- pfraftcr Beifall.) Hierauf behandelte Wirll. Geh. Oberregierungsrat und vor- * tragender Rat tm Ministerium des Innern Dr. Kröhne, der Dezernent für das Gefängniswesen in Preußen, das Thema „Freiheitsstrafen und Strafvollzug nach dem Vorentwurf c". Der Redner ging von der Tatsache aus, daß der Vorentwurf eine Vereinfachung des Systems der Freiheitsstrafen versprochen frabc. Zu dem Zwecke hat er die Festungshaft und die gefrfrärfte Hast beseitigt, dafür aber eine doppelte Zuchthausstrafe, die einfache und die geschärfte, eingeführt, so daß er also an Stelle der bisherigen fünf Freiheitsstrafen deren noch vier aufweist. Ist diese Vereinfachung schon an sich Nicht erheblich, so wird sie noch außerordentlich kompliziert durch ein verwickeltes System von Strafvollzugs-Anstalten. Nicht weniger als 1 4 verschiedene Arten von Anstalten und Abteilungen find für den Vollzug dieser vier Freiheitsstrafen vorgesehen. Die Durchführung dieses verwickelten Straf- vollzugssystems würde natürlich für die Justizverwaltungen außerordentlich hohe finanzielle Belastungen zur Folge haben. Ter Redner steht bafrer der praktischen Durchführung dieses Systems sehr skeptisch gegenüber; es werde in dieser Frage nicht die Rechtswissenschaft das letzte Wort haben, sondern die Sozial- und Finanzpolitik. In der Forni des Vorentwurfes werde das System jedenfalls nicht zur Durchführung zu bringen fein. Sollte cs aber Gesetz werden, so werde es wahrscheinlich auf dem Papier stehen bleiben. Leider habe au di der Vorentwurf die Strafarten und das komplizierte Strafverfolgungssystem im wesentlichen unberührt gelassen; statt, wie es grundsätzlich gewesen nxäre, auf eine Zweiteilung der Strafen zurückzugehen, fei er bei der Dreiteilung stehen geblieben. Der Redner behandelte bann die mir dem Strafvollzugssystem zusammenhängenden Einzelfrage»: Die Einzelhaft, die Beschäftigungsfrage, die Frage, ob Verschärfungen notwendig und zweckmäßig seien — er hält solche bei bestimmten Verbrechen zu Beginn der Strafe für angezeigt — die vorläufige Entlassung usw. Er betont mit aller Entschiedenheit, baß ein neues Strafgesetzbuch nicht zu machen sei ohne genaueste Kenntnis des Strafvollzuges, der Strafvollzug gebe den Freiheitsstrafen erst den eigentlichen Inhalt. (Beifall.) In der Aussprache erklärte Geh. Justizrat Professor Kahl (Berlin): Ich bebaurc sehr, daß der Herr Vorredner den finanziellen Gesichtspunkt allzu sehr in den Vordergrund geschoben hat. Wenn ich Volksvertreter wäre — verzeihen Sie diesen vorübergehenden Anfall von Größenwahn (stürmische Heiterkeit) — würde ich dem Finanzminister sagen: für eine so große Sache wie die ^Reform des Strafrechts müssen eben unter allen Umständen finanzielle Opstr gebracht werden. (Zustimmung.) Es wird ein schwerer Fehler fein, wenn wir aus Rücksicht auf die Kosten wichtige und notwendige Unterscheidungen hinsichtlich der Sicherungsmaßregeln in dm verschiedenen Strafanstalten und Strafarten unterlassen wollten. Die Frage darf von der Volksvertretung unter feinen Umständen als eine finanztechnische angesehen werd:», und am wenigsten frohen wir Veranlassung, diesen Gesichtspunkt audi nur andeutungsweise hervor treten zu lassen. (Beifall.) Es sprachen noch Prof. Dr. Goldsckunidt, Justizrat Mamroth, Prof. Dr. Freudenthal, Prof. Dr. Kriegsmann, Prof. Merkel (GrcisswaldV Dieser meinte: Ick) möckste die Dreiteilung der Strafarten befürworten, und zwar aus der Erwägung heraus, daß wir doch versuchen müssen, möglichst in der historischen Entwicklung zu bleiben. Bei der Frage der Schärfung sollten wir vom Militär lernen; ick bin der Meinung, daß die Schärfung ein Mittel ist, zwar nickst bei langen, wohl aber bei kurzen Freiheitsstrafen den Sttafvollzug wirklich zweckmäßig zu gestalten. w < für alle Lehranstalten MS / < Schulbücher Ernst Balser und angenehm Derttufdifc». *UeberenglisckeVampyr-Weiber schreibt die englische Schriftstellerin Mrs. H u m p h r y in einer Londoner Tageszeitung wie folgt: In alle» Klassen der englischen Gesellschaft findet man jenen bcdiuerlichcn Typus, jben jnnn am besten mit Vampyrweib bezeichnen kann. Däeser Typus weist aber in demselben Maße eine überraschende Verschiedenartigkeit aut, als fein Vorkommen von Tag zu Tag immer häufiger wird. 3» erster Linie muß hierbei jene ganz unnütze _ Frau in Betracht gezogen werden, welche selbst in der Ehe dieselbe Behandlung er fordert, die ihr als Backfisch zu Teil geworden ist. Sie verlangt die größtmöglichste Aufmerksamkeit seitens ihres Gatten, Schmeichelei und Bonbons der feinsten Art, ganz so, als ob sie noch siebzehnjährig wäre. Der wahre Charakter eines berartigen völlig leeren Geschöpfes läßt sich am besten durch die Antwort auf eine Werbung schildern, die ein in oiesem Sinne beschaffenes Dämchen einem jungen Mann gegeben hat. Die Antwort lautete folgendermaßen: ,^Jch liebe Sie zwar nicht genügend, um Sie zu heiraten, aber ich werde vielleicht mehr Zuneigung für Sie gewinnen, wenn wir uns öfter treffen. Nehmen L>ie mich doch recht häufig ins Theater und zu Ausflügen, und ich Werve sehen, was sich macken läßt." Ein derattiges Mädchen ist sich ihrer Bestimmung recht frühzeitig bewußt geworden, sie begann mit ihrer Vampyrrolle schon vor der Ehe. Einem jungen Mann kann das an den Tag legen eines solchen Charatters als hinreichendes Warnungs- zeichen dienen, mit einem Mädchen dieser Art um Gottes willen nur keine Ehe einjugefren, denn es unterliegt feinem Zweifel, daß die junge Frau in derselben Weise fortfahren wird, wie die Braut begonnen hat. Eine solche Frau wird stets Anforderungen an die Kasse ihres Gatte» stellen, die er entweder überhaupt nichtj, oder doch nur mit den größten Opfern erfüllen kann. Der Vampyr- charakter dieser Frauen kommt vielfach in erster Linie dann zur Geltung, wenn ihr Ehrgeiz dazu angeregt wird, mit den gcfell- schaftlickien Unternehmungen von Freundinnen zu wetteifern. Ta heißt es stets, das bisher Gebotene zu übertreffen und in den Schatten zu stellen. Wie die Umstände heute liegen, — in dieser Aeußerung gipfeln die Ausführungen der englischen Schriftstellerin — ist es unverkennbar, daß die Vampyrweiber in der englischen Gesellschaft zu einem sozialen Problem geworden sind, das dringender Abhilfe bedarf. viichettifch. — Anleitung zurBlumenpflegeim Haufe. Von Max Hesdörsfer. Tritte, vermehrte Auflage. Mit 91 Textabbildungen und 9 Tafeln. Berlin 1911. Verlag von Paul Parey. DiesesBuch, ursprünglich eine kleineSonderausgabe aus dem in sechs Sprachen erschienenen großen „Handbuch der praktischen Zimmer- gärtnerei" des gleichen Verfassers, ist sehr geeignet, den Liebhaber rasch und sicher in die Geheimnisse der Zimmer- und Balkongärtnerei einzuführen. Der ungewöhnliche Erfolg der Hesdörffer- schen Lehrbücher, die tn rascher Folge starke Neuauflagen erleben, beruht auf den reichen praktischen Erfahrungen des Verfassers und auf seiner anschaulichen, überzeugenden Schreibweise. Die vorliegende Neuauflage ist fast vollständig neu illustriert. Kultureinrichtungen, vorbildliche Balkon- und Fensterkulturen, hervorragende Zimmerpflanzen und alle praktischen Handgriffe der Zim- mergärtnerex und Blumentreiberei werden durch musterhafte Originalabbildungen veranschaulicht. Das Buck wird aus jedem, der seinen Anleitungen folgt, einen erfolgreichen und begeisterten Freund der Zimmerblumen machen. — Eine Prachtnummer legt uns die Illustrierte Zeitung" ^Leipzig, Verlag von I. 5Z. Weber) mit ihrer neuesten, dem Lande Hannover und seinen Grenzgebieten gewidmeten Sonderausgabe vom 20. April auf den Tisch. Schon beim flüchte gen Durchblättern überrascht die Fülle der vorzüglich ausgeführten Jllusttationen, unter denen )td) 21 mehrfarbige Abbildungen, darunter sieben ganzseitige, und eine Unzahl kleinerer einfarbiger Streubilder befinden. 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Münkel Bahnhofstraße 10 2703 2 Zimmer und Küche 5. 6. 7. 18 218.53 4 500.— 2 Zimmer und Küche legt Zeugnis ab von der wunderbaren Leistungsfähigkeit einer auf Grund langjährig. Erfahrung mit den Hilfsmitteln der modernsten Technik hergestellten Entrahmungs-Maschine. L a a ä ä 1.15 1.60 1.15 1.40 0.85 pro Zentner. Während 1910 gingen ab ...... Daher Stand der Mitglieder Ende 1910 . jederzeit entgegen. Una Petri, geprüfte Lehrerin. 8 007.10 1. Kassenvorrat 2. Ausqeliehene Kapitalien 3. Kanfschillinge 4. Weripapiere 5. Mobilien 6. Rückstände gewasch. Nußkohlen Im. n „ Anthrazit-Rutzk. II Anthrazit-Eierbriketts Hüttenkoks, Nutzt. I u. II Unionbriketts Die Rechnung liegt acht Tage lang zur Einsicht der Genossen in der Wohnung deS Direktors offen. Alten-Buseck, den 20. April 1911. Der Vorstand: Tagesordnung: 1. Abhör der Rechnung für 1910, 2. Verteilung des Reingewinnes, 3. Verschiedenes. Für den AufsichtSrat Philipp Mütter IV. 225 094.29 38 487.22 8 060.— 240.— 2 476.44 282 365.05 der Mitglieder Passiva 1. Kapital- Einlagen 2. Mitgliederguthaben 3. Reservefonds General-Versammlung. Sonntag den 30. April 1911, nachmittags 3 Uhr der Wirtschaft des Aug. Th. Kraemer dahier. Elegant schnellaufend & unverwüstlich sind Knaben-Pensiml CoetWule, LffenbM i. M. J Brivaireal- u. Handelsschule, erteilt Einjährigen-Zeuanis. Gute erpflegung uno Aussicht. Sorgs. Ueberwachung der Schularbeiten. Pensionspreis mkl. Schulgeld 900—1000 M. Prosp. durch d. Direktion. Ferd. Schwalb, Direktor. Ludwig Becker IV., Kontrolleur. ZMr- unö VorschllPerei» (8. G. m. n. ß.) zu Alten-Buseck. Bilanz am 31. Dezember 1910. Arbeitsvergebung. Für den Neubau einer Forslwartwohnung auf der Forstwartei Baumgarten bei Schiffenbcrg werden die nachstehenden Arbeiten unter Zugrundelegung des Ministerialerlasses vom 16. Juni 1893 und dessen Ergänzungs- bestlmmungen vom 24. Februar 1911 zur Vergebung hiermit öffentlich ausgeschrieben. Los I Erd- und Maurerarbeiten: 118 cbm Erd- auShub, 51 cbm Bruchsteinmauerwerk, 46 cbm Backsteinmauerwerk, 140 qm Fachwände etc. Los II Zimmerarbeiten: 12 cbm Tannenholz, 750 lid. m Holz abzubinden, 40 lfd. m Gesimsbretter etc. Los III Dachdeckerarbeiten: 200 qm Ziegeldach. Los IV Weißbinderarbeiten: 400 qm Wand- und Deckenputz, 250 qm Del» und Lelmfarbenanltriche, 90 qm Außenputz etc. Los V Schreinerarbeiten: 125 qm Fußböden, 10 Türen, 11 qm Fensterläden. Die Angebotsunterlagen können auf unserem Amt, Stephanstraßc 18, eingesehen, Angebotsformulare von dort, soweit der Vorrat reicht, bezogen werden. Offerten mit entsprechender Aufschrift versehen, sind bis zum Eröffnungstermin, Samstag, den 29. April d. I., vormittags 11 Uhr, bei uns einzureichen. Zuichlagsfrist 3 Wochen. Gießen, den 13. April 1911. Gcoßh. Hochbauamt Gießen. Zuschneide-Lehranstalt Kaiser-Allee 14 a. 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