Samstag, 21, Januar 1911 161. Jahrgang um Mehr die LandcS d'en foL links.) Vizepräsident Dr. Spahn: dem Soll sp r u n a b g e l e die VolkS- Wirtschaftliche sionsbeschluß stimmen die Sozialdemokraten, Partei, die Mehrheit der Nationallibcralen und die Vereinigung, sowie Abg. Müller-Fulda. Tas ist h e i t. Nr. 18 WüAtW GGNch ertf «»»natzm» M Cwtegl, mb. Deutscher Reichstag. 112. Sitzung, Freit g, den 20. Januar. Am Tische des Bundesrats: Wermuth, Kühn. Präsident Graf Schwerin eröffnet die Sitzung 11 Uhr 20 Minuten. nochmalige Abstimmung vorzunehmen. Damit ist dieser Zwischenfall erledigt. Die Bestimmung des § 25, wonach bei einem Rechtsgeschäft, das nachträglich ausgehobcn wird, die Abgabe auf An-rag z u erlassen ist, wird durch' Annahme von Anträgen Trim- born (Ztr.) und Dr. Junck (Natl.) ausgedehnt auf den Fall der Rückübertragung auf den früheren Eigentümer, fassung bestätigt. § 30 sieh: eine Anzeige Pf licht an die Steuerämtcr vor von feiten der Grundbuchämter der Registergerichte und -behörden und allgemein der Behörden und Beamten des Reichs, des Staats und der Gemeinde sowie der Notare. Ich stelle fest, daß e n t g e g t nung des Hauses der P Abg. Dietrich (Kons.): Die Hauptsache ist nicht, ob die Erklärung des Präsidenten gehört worden ist, sondern ob sie wirklich abgegeben ist. Daran hat niemand gezweifelt. Aus diesem Grunde erkläre ich im Namen meiner politischen Freunde, daß auch wir die Auffassung teilen, daß es nicht statthaft ist. die Abstimmung nochmals zu wiederholen. (Lebhafter Beifall und Hört! Hört! links.) Ich erkläre das ausdrücklich im Gegensatz zu der An- schauung des Grafen Westarp. (Erneutes Hört! Hört!) Abg. Fürst Hatzfeld (Rp.) spricht sich gleichfalls gegen eine nochmalige Abstimmung aus. Abg. Groeber (3entr.): Nachdem der Präsident ausdrücklich erklärt hat, daß der § 22 erledigt war, verzichten wir auf eine nochmalige Ab- stimmung. (Heiterkeit links.) Abg. Dr. Südekum (Soz.): ftotaftef'Otutf en» vertag bn Btöbn Druckerrt: Schul» strage 1. 6rpebttton unb Verlag. 6L SttiioftUMue^aa# 112. Te!.-Adr^ AnzeigerGiepm, Abg. Cvcrling (Natl.): Meine Abstünmung wird davon abhängen, ob der Bundes- fürst nur in seinem Lande steuerfrei ist, ober ob z. 2. der König von Sachsen in Preußen Steuern zahlen muß. Reichsschahsekretär Wermuth: Der Landesfürst ist nur insoweit steuerfrei, als es sich um Grundstücke handelt, die in seinem eigenen Lande liegen. Unmittelbar vor der A b st i m m u n g verlassen die Polen, die vorher eine erregte Aussprache in einer Ecke des Saales gehabt hatlen, den Saal, zuletzt auch zögernd Abg. Korfanti). Bei der Abstimmung erheben sich für die Wiederherstellung der Steuerfreiheit dc-s Landesfürstcn und der Landcs- fürstin die Konservativen, die Reichspartei und die Reformpartei, das Zentrum mit einziger Ausnahme des Abg. Müller-Fulda und der kleinere Teil der Nationalliberalen. Für den Kommis- Di* „ttefiew fOTrtlleabratler* eetbe* bew elln#?tflere rtermoJ ®dd)entltd) betgdegt bd ^Kretsblotl fito bo Krtti »tetzev- zweimal »dchenrhdt Dtt ^LanvwtNlchaMtch«» he«ee* «tdxme» *eeatitt6 yxuneL Abg. Binder (Soz.): Das Zentrum soll umgefallcn fein, weil man auch die Kirchengüter noch freigeben will. (Hört! hört! links.) Finanzminister Dr. Lentze: Ich betone nochmals, daß nicht finanzielle, sondern nur staatsrechtliche Gründe die Verbündeten Regierungen veranlassen, solchen Wert auf die Steuerfreiheit der Landesfürsten zu legen. Die paar Mark Steuern, die für die Landesfürsten in Betracht kämen, könnten sie ruhig bezahlen. Aber cF ist etwas anderes, wenn der Reichstag staatsrechtlich bestehende Rechte den Fürsten wegnimmt. Der Reichstag sollte sich sehr besinnen, diesen Weg zu beschreiten, lieber staatsrechtliche Bestimmungen kann man docb nicht io ohne weiteres hinweggehen. Das wäre ein außerordentlich bedenklicher und für jedes Staatswesen gefährlicher Standpunkt. Abg. Dove (Vv.): Wenn Graf Westarp meint, daß wir so scharf für die Agitation im Lande uns bemühen, so sage ich Ihnen, daß das gar nicht der Fall ist. Uns fehlt der Apparat dazu. (Schallendes Gelächter rechts. Beifall links.) Sie können un3. ja am besten den Ägitationsstoff aus der Hand nebmen. indem Sie die Kom- missionsbeschlüsse annehmen. (Sehr gut! links.) Dem Finanz- minister erwidere ich: Wir freuen uns, daß die Reichsverfassung entwicklungsfähig ist und wir wollen sie fortbilden. (Sehr gut! links.) Den Schatzsekretär Wermuth aber Balte ich nicht für den Mann, der über einzelne Paragraphen stolpert. Was der Talonsteuer recht ist, mutz auch den Landesfürsten billig fein. (Lebhafter Beifall links.) Abg. Dr. David (Soz.): Das preußische Ministerium ist am allerwenigsten dazu berechtigt, uns zur Heilighaltung der Verfassung zu ermahnen. (Beifall links.) Hat nicht dasselbe Ministerium in der Frage der Schiffahrtsabgaben die Reichsverfassung völlig umgestürzt? (Sehr richtig! links.) Diejenigen, die dieses Steuerprivileg heute aufrechterhalten, treiben eine _ republikanische Agitation, wie man sie sich wirksamer nicht denken kann. erklärt, daß § 22 unverändert geblieben fei und ruft genden § 23 auf. Ehe er das Wort erteilen kann, beantragt Die Stcnersreihcit des Landesfürstcn und der fürstin ist also abgelchnt. Auch die anderen Anträge zu § 22 werden abgelehut. Eine GeschäftsordnungSdebatte. Vizepräsident Dr. Spahn Gießener Anzeiger General-Anzeiger für Cberheffen Die zweite üefung des Zuwadisifeuergefefzes. Fünfter Tag. Beim § 20, bet von den zulässigen Zinsenabzügen handelt, war gestern ein Antrag angenommen worden, der bei der Abstimmung erst handschriftlich vorlag. ES war das ein Kompromißantrag Weber (Natl.) zur Steuerfkala, wonach die Steuer sich für die Zeit vor dem 1. Januar 1911 für jedes Jahr um V/2 Proz. ermäßigt, statt um 1 Proz. nach den Kommissionsbeschlüssen und um 2 Proz. nach dem Zentrumsantrag. Nach der Geschäftsordnung nuiß die erfolgte Abstimmung über einen noch nicht gedruckt vorliegenden Antrag in der nächsten Sitzung wiederholt werden. Zu Beginn der heuftgen Sitzung ist das Haus noch schwach besetzt, und besonders weist die Mitte große Lücken auf. Als der Präsident den Antrag Weber zur nochmaligen Abstimmung stellt, bilden die Sozialdemokraten, die Volkspartei und die Wirtschaftliche Vereinigung, die sich gegen den Antrag erheben, die Mehrheit, und der Präsident muß daher den gestern angenommenen Antrag für abgclehnt erklären. Da nun über die Höhe des Abzuges überhaupt kein Beschluß zustande gekommen ist, besteht eine Lücke, deren Ausfüllung der dritten Lesung Vorbehalten bleibt. Es knüpft sich daran eine Geschäftsordnungs- be batte, in der Abg. Kirsch (Zentr.) den Präsidenten ersucht, in zukünftigen Fällen solche nochmaligen Abstimmungen nicht schon zu Beginn der Sitzung erfolgen zu lassen. Tas Haus stimmt der Erklärung des Präsidenten zu, daß es zwar zu Beginn der Sitzung geschehen, aber auf der Tagesordnung darauf ausdrücklich aufmerksam gemacht werden soll. Die Beratung war gestern abgebrochen worden beim § 22. Danach sind nach den Kommissionsbeschlüssen von der Steuerpslicht befreit daS Reich, die Bundesstaaten und Gemeinden, sowie g e - meinnützige Vereinigungen für innere Kolonisation, Aobeiteransiedelung und bergt D i e Steuerfreiheit des Landesfürsten und der Landesfürstin hat die Kommission gestrichen. Tie Konservativen. Graf Garnier u. Gen., beantragen ihre Wiederher, stellung. Ein Unterantrag der Vo l k s p a r t e i, Cuno und Genossen, will für den Fall, daß die Steuerfrecheit des Landesfürsten und der Landesfürstin wiederher gestellt wird, die Möglichkeit geben, daß durch die Landesgesetzgebung Ausnahmen zugunsten der Gemeinden gemacht werden, und wo solche landesgesetzliche Bestimmungen schon bestehen, sie in Geltung lassen. Ein weiterer Antrag der Konservativen, Dietrich u. Gen., schlägt eine Erweiterung der Vorschrift über die gemeinnützigen Vereinigungen dahin vor, daß statt eines höchstens vierprozentigen Reingewinnes, der nach dem Kvmmissionsbeschluß die Voraussetzung der Steuerfreiheit ist, ein fünfprozentiger zugelassen werden soll. Schließlich bedangen die Polen die Beseitigung der Steuerfreiheit der Bundesstaaten und in einem zweiten Anträge die Aufnahme einer Klausel, wonach nur solche KolonifationSvereinigungen Steuerfreiheit genießen sollen, die ihre Tätigkeit ohne Rücksicht auf bie Abstammung ausüben. . Zu der Verhandlung über diesen Paragraphen sind auch der preußische Finanzminister Dr. Lentze und der Staatssekretär des Reichsjustizamts Dr. L i s c o erschienen. Abg. Graf Carmer-Zieserwitz (Kons.): Es widerstrebt unserem monarchischen Gefühl, auch die Fürsten, die Träger der Steuerhoheit, zur Steuer heranzuziehen. Abg. Dr. Neumann-Hofer (Vp.): Eine solche Ausnahme würde im Lande viel böses Blut machen. Wird die Regierungsvorlage in diesem Punkte wiederhergestellt, so wird die Mehrzahl meiner Freunde geg'en das ganze Gesetz stimmen. Reichsschatzsekretär Wermuth: Ich bitte, die Regierung Svorlage wiederherzu- st e 11 c n. Die Sache darf nicht vom vermögensrechtlichen Standpunkt aus betrachtet werden, sondern vom staatsrechtlichen. Sie ist hochwichtig und kann nicht e r n st genug behandelt werden. (Lachen links.) Es handelt sich auch um den Charakter des Deutschen Reichs als eines Bundesstaats. Die Fürsten sind Träger der Steuersouveränität in den einzelnen Bundesstaaten. Es wäre völlig ungerecht, einfach mit den Worten zu operieren: Warum sollen die Fürsten nicht auch zahlen? Man soll so hochwichtige Fragen nicht einfach beiseite schieben. Die von den Polen beanstandete Formulierung ist dem Reichsstempelgesetz entnommen und hat nie Anlaß zu Beschwerden gegeben; die Befürchtungen sind also unbegründet. Der Staatssekretär ersucht auch um Ablehnung des Prozentantrages. Aäg. Gährc (Soz.): Dom Steuerprivileg des Landesfürsten steht nirgend etwas in der Verfassung. Wir können hier bei einem neuen Gesetz ganz gut den Anfang machen, mit diesen unberechtigten Privilegien aufzuräumen. Hindert die Souveränität den Landesfürsten nicht, Grundstücke zu verkaufen und Geschäfte damit zu machen, dann kann sie ihn auch nicht hindern. Zuwachssteuer zu zahlen. (Lebhafte Zustimmung links.) Auch die Befreiung der Bundes st aalen scheint uns sehr bedenklich. Denken Sie an bas Tempelhoser Feld; es könnte auch dem Reich so gehen wie Berlin. Abg. Dr. Weber (Natl.): Da wir von der Ansicht ausgehen, daß der. unverdiente Wertzuwachs durch die fördernde Kraft des Reiches und der Bundesstaaten geschaffen wird, so hat es keinen Sinn, die Bundes- st a a t e n zu dieser Steuer heranzuziehen. Der polnische Antrag würde, wenn die Befürchtungen der Herren wirklich begründet wären, aber auch gar nicht das verhindern, was sie verhindern wollen. Die Steuerbefreiung der Landesfürsten kann im Volke nicht ohne weiteres verstanden werden. Es liegt gar fein Grund vor, beim Verkauf von Grundstücken, die den Landesfürsten gehören, keine Wertzuwachssteuer zu erheben; denn wenn irgend wo, so liegt hier ein unverdienter Wertzuwachs vor, da die Landesfürsten sich um die Wertsteigerung ihrer Grundstücke nicht bemühen und nicht bemühen können. (Sehr gut! links.) Wir werden deshalb gegen die Befreiung der Landesfürsten von der Wertzuwachssteuer stimmen. (Beifall links.) Etwas anderes ist die Abgabenfreiheit, die im § 56a den Landesfürsten gewährt ist. Dafür liegen staatsrechtliche Gründe vor und deshalb werden wir bei diesem Paragraphen für die Aufrechterhaltung der Bestimmung cintretcn. Finanzminister Dr. Lentze: Ich bitte Sie dringend im Namen der verbündeten Negierungen und der preußischen Staatsregierung, den Antrag des Grafen Carmer anzunehmcn. Die Annahme dieses Antrages ist aus staatsrechtlichen Gründen dringend geboten. Es wäre das erste Mal, daß durch ein Reichsgesetz ein Eingriff in die staatsrechtlichen Bestimmungen über die Steuerbefreiung der Landesfürsten gemacht würde. In sämtlichen Bundes- st a a t c n ist der Landesfürst von den Steuern befreit. In manchen Bundesstaaten ist dies ausdrücklich im Gesetz ausgesprochen, in anderen zwar nicht, aber es gilt doch auch dort als Grundsatz, an dem nicht gerüttelt wird. Die Beseitigung der Stempelfreiheit für den Landesfürsten würde also einen Eingriff in die Verfassung vieler Bundesstaaten bedeuten. Wenn hier der Grundsatz noblesse oblige geltend gemacht wird, so muß ich sagen: noblesse oblige ift ein freiwilliger Alt, man kann aber nicht dazu gezwungen werden. Wir müssen es schon den Landesfürsten und Bundesstaaten überlassen, wie sie mit ihren Vorrechten verfahren wollen. (Gelächter links.) Ich bitte deshalb nochmals dringend um Annahme des Antrages Graf Carmer. Abg. Kirsch (Zentr.): Die Darlegungen der Regierungsvertreter waren so^über- zeugend (Ruse: Aha! links), daß meine politischen Freunde jetzt für Wiederher st ellung der Regierungsvorlage ftimmen werden. (Beifall rechts, Zuruf links: Schon wieder ein Umfall!) Abg. Dove (Vp.): Die Herren Regierungsvertreter legen anscheinend der Sache eine so hohe Bedeutung bei, daß sie ihre ganze staatsmännische Geschicklichkeit entfalten. (Heiterkeit.) Ta wundert es mich nur, daß man nicht auch noch den Reichskanzler her zitiert hat. Man überschätzt die Tragweite dieser Sache außerordentlich. Auch jetzt zahlt der Landesfürst ja schon Steuern, wenn er eine Zigarre raucht — ich nehme an. er raucht nur Importen — oder wenn die Landesfürstin ein Glas Sekt trinkt. Es kann nur von Vorteil für das monarchische Gefühl fein, wenn die Zimten auch mit zu den Ausgaben des Landes beitragen. Sollen die Veteranen kein Geld bekommen, weil man die Fürsten schonen will? (Beifall links.) Abg. Brühue (Soz.) Ich verspreche Ihnen schon heute, wir werden diese Sache ganz gehörig ausbeuten. Wir werden den Vorteil davon haben! (Hört, hört! bei der bürgerlichen Linken.) Reichsschatzsekretär Wermuth: Es handelt sich durchaus nicht um einen Gegenstand, der agitatorisch im Volke.ausgenutzt werden kann, sondern um eine hochbedeutende staatsrechtliche Frage. Wir haben alle Veranlassung, die Grundlagen unserer Reichsverfassung, die sich bisher auf das vortrefflichste bewährt haben, sorgfältig zu hüten. Abg. Graf Westarp (Kons.): Die Reden der Abgg. Dove und Göhre haben uns einen Vorgeschmack davon gegeben, wie die Agitation im Lande einsetzen wird. Uns läßt aber jede Agitation kalt, die den Tatsachen ins Gesicht schlägt. (Beifall rechts.) Und wenn behauptet wird, die Veteranen bekämen kein Geld, weil die Landcs- fürften steuerfrei bleiben, so schlägt das den Tatsachen ins Gesicht! «Beifall rechts, Unruhe links.) Agitieren Sie also ruhig nach Ihrer Art, wir sind daran gewöhnt! Der Redner empfiehlt den Antrag Dietrich und lehnt die polnischen und fortschrittlichen Anträge ab. e? ab» weichend von seiner Geschäftsordnung, deren Herr das Haus bleibt (Widerspruch links.), die Frage bejahen will, ob noch einmal abgestimmt werden soll. (Erneuter Widerspruch links.) falls diese innerhalb zweier Jahre erfolgt. Zu § 26 über die Crl.cbung der Steuer beantragt Abg. Cuno (Vp.) die ausdrückliche Aufnahme einer Bestimmung, daß die Erhebungskosten vom Bundesstaat, und nicht von der Gemeinde zu tragen sind. Di' meisten Gemeinden würden gar nicht in der Lage sein, die Steuer zu veranlagen, die Kosten würden ihnen aber, wenn diese Bestimmung fehlt, doch aufgebürdet werden. Die Abstimmung bleibt zweifelhaft. Im Hammel- g wird der Antrag Cuno mit 132 gegen 107 Stimmen ehnt. Auch die §§ 26—29 werden tu der Kommissions- Wir wünschen eine nochmalige Abstimmung und halten sie auch für zulässig. Im Hause ist nicht gehört worden, daß bereits der nächste Paragraph aufgerufen wurde. (Lebhafter Widerspruch links.) Vizepräsident Dr. Spahn: Ich werde das Haus befragen, ob cs eine nochmalige Abstimmung wünscht. (Heftiger Widerspruch links.) 1.20 M. M. 1.55 ,6.60 § § § Paar Paar Paar , Paar Paar Paar Paar Paar Paar Paar Paar Paar 2.35 3.30 4.05 4.70 Mk. Mk. Mk. Mk. Mk. 3.25 Mk. 3.75 Mk 4.70 Mk. o-25 Mk. 5.00 Mk. 0.00 ff's Essenzen n Sclbstbereitung von Likören, Limonade, sch - Extrakt etc. de jeder Kenner der Vo- id bewährtesten, ä Flasche . N'ahrungsmittelgeschlfrti , Afan verlange gratis 0.9° , Paar Mk- 2- » 118 lueh h ' d "blert-Fla,ch;n ^Kiehe-, । B fitihiiu n ß. , . euerun^ Russfrei Haushaltungen und Backöfen. Wissen- ehe Referenzen aus Broschüre 67. Iss',', Boeder dt 35 erste Preise 1 Uhr: 69 16 Zimmer. 230 193 Traber, Vorsitzender. 539 D ’2/, Holzverfteigerung 6 B20/i 1 1 23 Fichtenst., 30—39 Zttn. (Durchm., 3. K'l. bis 23 Mtr. 38 bis 21 Mtr. 418 bis 21 Mtr. 28 9 volz zur Versteigerung: 536 Holzverfteigerung Nm. n Die Zusammenkunft 551 531 Amtlicher Teil. 537 486 149 140 48 18 dem Anteil das HauS. diesen Para- Grün ingen, den 18. Januar 1911. Der Vorstand der Mark Grüningen und Dorf-Gill. Am 1 Uhr, Herbstein ’T i-.. n u n g. Schluß 5% Uhr. Rin. n u messer, 88 Rm. 16 Rm. 168 Rm. 188 Rm. 371 63 110 22 13 Flensungen, den 20. Januar 1911. Großh. Bürgermeisberei Flensungen. B r ä u n i n g. Reiskirchen, am 18. Januar 1911. Großh. Bürgermeisterei Reiskirchen. Wagner. Eichenstämme, 40 bis 49 Ztm. Durchm. ----- 69,20 Fsttn., in 5 Losen, Eichenstämme, 30 bis 39 Ztm. DUrchnt. s= D,15 Fstm., in einem Los, Fichtenstämme, 12 bis 46 Ztm. DchM. — 102,12 Fstm.> in 5 Losen, Großh. Kulturinspektton Gießen. H. Steinbach. Reiskirchen, am 18. Januar 1911. Großh. Bürgermeisterei Reiskirchen. Wagner. < der Gemeinden handelt, vertagt sich Der Antrag auf namentliche Abstimmung über Dienstag den 24. l. M. soll im Grüninger Und Dors-Giller Markwald nachstehendes Holz versteigert werden: 5 Kiefernst., >30—39 Ztm. Durchm., 3. Kl. bis 13 Mtr. Länge = 3,76 Fstm. Kiefern st, 25—29 Ztm. Durchm., 4. Kl. bis 14 Mtr. Länge = 3,65 Fstm. Jagdverpachtung. Mittwoch den 8. Februar 1911, nachmittags 3 Uhr, soll in dein diesigen Nathaussaale die aus mehreren Abteilungen bestehende Feld- und Waldjagd auf 6 Jahre verpachtet werden. Letztere einschließlich des in der Gemarkung Stockhausen gelegenen Domanial-Walddistrikt Hölzchen, zusammen 430,51 ha. In dein Jagdbezirk Nr. III der Feldjagd sind 14,62 ha Wald enthalten. Grünbecg, am 6. Januar 1911. Großh. Bürgermeisterei Grünberg. Jagd - Verpachtung. Donnerstag den 2. Februar 1911, nachm 2 Uhr, soll in dem Gemeindehausc dahier die der Gemeinde Reiskirchen zustehende Jagd, etwa 530 .Hektar Feld 205 Hektar Wald, auf weitere 6 Jahre verpachtet werden. ' Bemerkt wird, daß Reiskirchen eine Bahnstation ist an der Strecke Gießen-Fulda. Jagdverpachtung. Dienstag den 31. Januar d. Js., nachmittags soll „die Feld- und Waldjagd" der Gemeinde Beuern, den 21. Januar 1911. Großh. Bürgermeisterei Beuern. W alther. von 5—13 Meter Länge, 32—66 cm Durch- Eichen-Scheit (darunter 22 Rm. KüferholH), Eichen-Knüppel, Eichen-Reifer, Buchen-Scheit, Holz-Snbmission. Nachverzeichnetes Holz aus den Waldungen der Gemeinde Staufenberg soll auf dem Submissionswege vergeben werden: 54 Eichen stamme, 60 bis 79 Ztm. Durchm. — 131,89 Fstm., in 4 Losen, 122 Eichenstämme, 50 bis 59 Ztm. Durchm. = 189,34 Fstm, in 6 Losen, Nutz- u. Brennholz-Versteigerung der Gräflichen Dberförfterei Arnsburg bei Sich. Mittwoch beit 25. Januar 1911, nach Zusammenkunft vormittags lOUbr, ^kreisstraße Everstadt—Lich (Jägerpfad), werden aus Distrikt Hard 8, 9, Hain 18, Wetterberg, Kreuzberg versteigert: Stamme: 84 Eiche — 49,18 fm (28—49 cm Durchmesser und 4—11 m lang!, 26 Bucke — 24,60 fm (34—64 cm bezw. 2,6—10 m), 41 Fichte — 41,72 fm (22—47 cm bezw. 6—25. m), 13 Kiefern und Lärchen — 5,46 fm (29—32 cm bezw. 5—8 m); Stangen: 19 Eiche => 0,87 fm (Wagendeichseln», 6 Buche = 0,22 fm; «weiter rm: 122 Buche, 17,5 Eiche; Brügel rm: 40 Buche, 66 Eiche, 26,5 Nadelholz; »törfe rm: 57,5 Buche, 45,9 Eiche, 65,5 Nadel- und Weichholz; Retscr rm: 494,5 Buche, 311 Eiche, 28 Weichholz. Auskunst erteilt Forstwart Melchior, Arnsburg, Post Lich. Blau unterstrichene stummem kommen nicht zum Ausgebot. Das Nutzholz in Hain 18 wird zuerst versteigert.B18/, grapb-m ist zurückgezogen worden. Nächste Sitzung: Dienstag, im Rathause daselbst auf 6 weitere Jahre verpachtet werden. Fichten-Derbstangen bis 14 Mtr. Länge = 2,49 Fstm. Der Anfang ist morgens 91/2 Uhr an der Kreisstraße von Dorf-Gill—Garbenteich. 513 Kiefernst., unter 25 Ztm. Durchm., 6. Kl. bis 12 Mtr. Länge = 2,05 Fstm. Fichten st. über 50 Ztm. Durchm., 1. Kl. bis 9 Mtr. Länge = 1,84 Fstm. Fichten st., 40—49 Ztm. Durchm., 2. Kl. bis 8 Mtr. Länge = 1,33 Fstm. auf der Kreisstraße Beuern— Geilshausen am Waldemgang. Arbeitsvergebung. Nachstehende Arbeiten und Lieferungen für die Feldbereinigung Birklar sollen auf dem Wege schriftlichen Angebots in einzelnen Losen vergeben werden. Ehanssierungsarbeiten, veranschl. M 3000 Mk., Brechen it. Aufsetzen von Steinen „ „ 1560 ,, Master arbeiten „ „ 220 Liefern von Basaltkteinschlajg „ „ 1820 " Ful-rleistungen „ „ 1960 „ Die WerdmgunHsunterlagen liegen auf Großh. Bürgermeisterei Birklar zur Einsick)t offen. Angebote, die nur in Prozenten des Voranschlags zu erfolgen haben, sind verschlossen, postfrei, mit entsprechender Aufschrift versehen, bei Großh. Bürgermeisterei Birklar einzureichen, woselbst deren Eröffnung Samstag den 28. Januar d. I., vorm. 91/2 Uhr, stattfindet. Freie Auswahl ausdrücklich Vorbehalten; Zuschlagsfrist 3 Wochen. Gießen, den 18. Januar 1911. _ „ w. , Zi'^achSsteuer, Reich sbesteuerung und F e r n j p c e chg e b ü h r c n 0 r d Mg. föraf Wekkary rFfcmfJ Wir haben doch über daS alles schon drei Lesungen ut Set Kommission gehabt, in denen gründlich verhandelt wurde. Euunal muß doch die zweite Lesung ein Ende haben. Reichsschatzsekretär Wermuth: Viel mehr Möglichkeiten als jetzt schon eröffnet sind', lassen, sich kaum noch ausdcnken. (Sehr gut!) Sie selbst werden ja dem Gange der Debatte schon entnommen haben, daß, je weiter die Versuche fortgesetzt werden, um so größer oie Ver- Wirrung wird. Das liegt eben an der ungemeinen Schwierigkeit der Materie. Im § 55 hatten wir ja den besten Ausweg vorgeschlageu, daß nämlich bei aukeinandergehenden Entscheidungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit der Bundesrat entscheidet. In zwei Lesungen war daß in der Kommission gutgeheißen und nun auf einmal daß Mißtrauen, das ganz unbegründet ist! Die Aussprache geht weiter. Schließlich zieht Aba. Dr. Südekum sein Verlangen zurück. In der Reihe der Abstimmungen über die §§ 35—37 ergibt sich die Notwendigkeit eines Hammelsprungs. Abgesehen von sonstigen uwvesentlichen Aenderungen wird der Antrag Groeber angenommen. Länge = 22,57 Fstm. Fichtenst., 25—29 Ztm. Durchm., 4. Kl. Länge = 32,56 Fstm. Fichtenst. unter 25 Ztm. Durchm., 5. Kl. Länge = 148,44 Fstm. Oberförsterei Strupbach. Mittwoch den 1. Februar 1911, Vormittaas 11 Uhr galbero fēĒu Erda aus dem «ÄdM"* »nüv-e,. 186 sSTr&ffi ”eri,ci3crt D°r Verkaufes Jagd-Verpachtung. R"?^°ch?bn 1. Februar I. Js., nachmittags I1/2 Uhr, soll die der Gemeinde Flensungen zustehende Gräfliche Solms-Laubachsche Flcnfnnger Hof-Feldjagd auf dem Bürgermeisterei-Bureau zu Flensungen auf drei Jahre verpachtet werden. Eberverkauf. Mittwoch den 25. d'. Mts., nachmittags M Uhr soll rm alten Pfarrhaus ein der Gemeinde Reiskirchen abgängiger Eber in Submission vergeben werden. Angebote sind pro Zentner Lebendgewicht schriftlich bis zum 25. d. M., 1 Uhr, bei unterzeichneter Bürgermeisterei cin- zureichen. Die Gemeinde beabsichtigt einen sprungfähigen Eber anzuichaffen und sind Angebote bis zum 25. d Mts erwünscht. Giehei Zweiter M& Ma beide critfS Netzen ^fgncn1 ft®lDerbtl ynonber w? n'Qn 1 btt. ^Qr nn Aensl. Unh„ ,^011)1 durste ° bic 5°ir, eine «Meri, W-Ks c feorcr ^chuocht «‘'s*1’ "Str11 SÄ? fteincn UhK°rt LS L 41 Rm. Eichen-Nutzsch eit, in 4 Losen. Die Offerten sind bis zum 30. Januar L Js., nachmittags 3 Uhr, bei der unterzeichneten Bürgermeisterei einzureichen, wo alsdann die Eröffnung ftattfinoet; auch Linnen daselbst die Bedingungen eingesehen werden. Auskunft erteilt Forstwart Zecher dahier. Verzeichnisse über sämtliche Holzsortimente, Loseintei- lung mit Inhalt, Stückzahl und Angotbe der Holznummer sind von der unterzeichneten Bürgermeisterei erhältlich. Staufenberg, den 20. Januar 1911 . Großh. Mirgermeisterei Staufenberg. Stephan. Mß. Ttrht<5 CffonKJl Änzeigepflicht der Öthihte« und Notare z u st reich' n. Besonders die Notare nehmen eine Bertranensstollung ein, nifln darf sie daher nicht zu Denun- öietionen zwingen. ! Die Abaa. Dr. Weber '(Natl.), Dr. Dahlem (Ztr.), Dr. Heckscher (Vp.) und Trimborn (Ztr.) stimmen zu. : Nach weiterer Aussprache wird § 30 mit dem Antrag Dietrich ■angenommen. Die §§ 31 bis 34 bleiben unverändert. Die §§ 35 bis 37a, die die Necht § m i t t e_I ßetceffet^ toet* fcen gemeinsam verhandelt. "" Abg. Groeber (Zeftse^__ Beim fragt, daß die Entscheidungen der oberen Berwallußfisgerichte über die Auslegung dieses Gesetzes in einer gemeinsamen Veröffentlichung zur allgemeinen Kenntnis gebracht werden. Bei abweichenden Erkenntniffen oberster VerwaUungS- Gerichte soll das Reichsgericht die Rechtsfrage entscheiden. Nach einem weiteren Antrag Gröber soll die Eröffnung des Ver- waktAngsstreitverfahrens erst dann zulässig sein, nachdem die oberste Behörde, her LandeLfinansverwaltung einen Vorbescheid G^ igeben bafi- - - * _ _ ” E Dk. Junck (Natl.)S - erhebt Bedenken gegen die Anträge Groeber, die hoch &11 weitgehend seien. Jetzt soll über die Verwaltungsgerichte auf einmal das Reichsgericht gesetzt werden. DaS ist ein wenig empfehlenswerter Zickzack kur s. Helfen kann nur ein Reichsberwaltungs- gericht. Aber ein solches Gericht wegen der Wertznwachssteuer .schaffen, hieße das Gesetz ad calendas graecas verschieben. Wir werden aber auf diese Frage zurückkommen und nicht ruhen, ehe ein solches Gericht geschaffen ist. Jagd-Verpachtung. Montag den 30. Januar 1911, nachmittags 3 Uhr, wird int hiesigen Ratbaus, Zimmer Nr. 1, durch öffentliche Versteigerung die der Stadt Lich gehörige Jagd, 900 Hektar Wald und 1100 Hektar Feld umfassend, in drei Abteilungen auf weitere sechs Jahre verpachtet. B20/. Lich, den 19. Januar 1911. Großh. Bürgermeisterei Lich. Dörmer. Mittwoch, den 25., und Donnerstag, den 26. d. Mts. kommt im Rod heim er Gemeindewald, Distrikt Hain (nahe dem Ort Bieber), folgendes .Holz zur Versteigerung. 70 St. Eichen-Stämme (meist Schirittstämme, mit 101,00 Fm., ----- — « x Bekanntmachung. C Maul- und Klauenseuche. 17 HaLiar <^lferc Bekanntmachung vom 1917x ~ Greßener An-etger Nr. 14 — haben als verseucht zu gelten alle östlich der Elbe gelegenen Gebiets- BeAls neu verseucht gilt Fahrenzhausen, Bezirksamt Dachau, Reg.-Bez. Oberbayern. ' üh^^beknrnP^imXbe^rben ^hendeA orts. Gießen, den 20. Jamwr 1911. Großherzogliches Kreisamt Gießen Dr. U1 inger. Ubg» M. Südekum fNoz.77 Wir frerüen bei einem Reichsgei'eh mit viel mehr Prozessen zu rechnen haben, als es bisher bei bet kommunalen Steuer gab. Dafür reichen aber die bisherigen Bestimmungen nicht aus, weil eine einheitliche Rechtsprechung nicht zustande käme. Wir begrüßen die Zentrumsanträge, die einem Reichsverwal- tungsgerjcht dis Wegs ebnen. Abg. Graf v. Galen (Zontr.)r _, bögkündet einen Antrag, daß die Steuer erst nach Zustellung des — von dem Zentrum beantragten — Vorbescheides erhoben wsrden soll Geh. Oberfmmtzrat Schwarz äußert Bendenken gegen die ZentrumSaiiträge, die ganz neue Prinzipien in das Verfahren der Verwaltungsger-ichte einführen wollen. Skaatssekre'kär Dr. Ltsco: Es handelt sich hier wesentlich um Tat-, nicht um Rechtsfragen. Deshalb empfiehlt sich das Verwaltungsgerichtsverfahrcn. Eine neue Belastung des Reichsgerichtes wäre sehr bedenklich. Ich bitte <^te, die Anträge abzulehnen. Abg. Graf Westarp (.