161. Jahrgang Drittes Blatt Nr. 15 Gießener Anzeiger Erscheint tllgllch mit Ausnahme deS Sonntag-. General-Anzeiger für Sberhesien Die „Gießener Zamilienblätter" werden dem ^Anzeiger^ Biennal wöchentlich beigelegt, daS „KreUblatt für den Kreis Stehen" zweimal wöchentlich. Die „Landwirtschaftlichen Seit» fragen" erscheinen monatlich zweimal. Mittwoch, 18. Januar M Rotationsdruck und Verlag der Drühllschen UnwersitätS - Buch- und Ctcindruckerei. R. Lange, Gießen. Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul- straße 7. Expedition und Verlag: 5L Redaktiom^sKI 12. Tel.-Adru Anzeigervießen. mb. Deutscher Reichstag. 10 9. Sitzung, Dienstag, den 17. Januar. Am BundeSratStisch: Wermuth, Kühn. Präs. Graf Schwerin-Löwitz eröffnet die Sitzung um 1 Uhr 20 Minuten. 6!ne Immunlfflfsfrage. Die Geschäftsordnungskommission beantragt 5er Hebung des Hauses gemäß die nachgesuchte Genehmigung zur Strafverfolgung des Abg. Carstens (83p.), in einem Privatbeleidigungsverfahren nicht zu erteilen. Abg. Toormann (93h.)? beantragt dagegen die Genehmigung. Es liege das ün Interesse *>ed Abg. Carstens, der selbst darum gebeten habe. Es entspinnt sich hierüber eine längere Aussprache, in der insbesondere Aba. Dr. Neumann-Hofer (Dp.) geltend mach:, daß, wenn man in einem solchen Falle dem Wunsche des betreffenden Abgeordneten nachgebe, die ganze Immunität der Abgeordneten beseitigt sei; denn dann würde auch in jedem anderen Falle der Gegner im Beleidigungdverfahren dem Abgcord- neten sagen können, er brauche sich ja nur an den Reichstag gu wenden und würde die Genehmigung sofort erhalten; wenn er es also nicht tue, so habe er ein Interesse daran zu verschleppet. Mit erheblicher Mehrheit wird der Kommissionsanttag bestätigt, die Genehmigung also nicht erteilt Die zweite Lefung des Zuwadisffeuergefefzes. Zweiter Tag. Die allgemeine Aussprache bei § 1 des Entwurfs geht zunächst weiter, Abg. Doerksen (Rv.)' a. . erklärt die Zustimmung des überwiegenden Teiles feiner Freunde zur Vorlage. Denn für Militärvorlage und Veteranen sind neue Mittel erforderlich und wird die Zuwachssteuer abgelehnt, so würde die unsympathischere Erhöhung des Umsatzstempels an ihre Stelle treten müssen. Die Schwierigkeiten bei der Veranlagung sind nicht so unüberwindlich und auch die von den Gegnern der Steuer vor- ausgesetzte Verteuerung der Mieten wird nicht eintreten. Der 91 ebner wendet sich gegen die Bebauptung eines einseitig agrarischen Charakters der Steuer; aber man kann den ländlichen Grundbesitz nicht genau so behandeln wie den.städtischen. Abg. Sevda (Pole)' erklärt, daß seine Freunde der Vorlage mit gemischten Gefühlen gegenüber ständen. Die,Scheidung des unverdienten Wertzuwachses von dem durch redliche Arbeit verdienten wird sich nicht durchführen lassen. Der Redner verlangt eine Reihe Erleichterungen, rnSbesondere eine Erhöhung der Befreiungßgrenzen in bezug auf die Höhe deS Objektes und das Einkommen des Veräußerers. Ganz unannehmbar ist uns Polen § 22, wonach die Bundesstaaten Steuerfreiheit genießen. Wir würden durch Zustimmung zu dieser Bestimmung direkt die An s i e d l u n a S p o l i- t i k be8" preußischen Bundesstaates unterstützen. Nach § 22 sinb weiter von ber Steuer befreit gemeinnützige Kolonisa- iionS- unb Arbeiteransieblungs-Vereinigun- g en. Auch biese Bestimmung würbe nur ben deutschen Vereinen zugute kommen, aber gegen polnische Vereine angewenbet Werbern Wir werben Anträge stellen, um biesen Bestimmungen die politische Spitze abzubrechen. Ebenso bekämpfen wir bie Bestimmung im § 85a, wonach gegen ben Steuerbescheid bas 93er- waltungsstreitverfahren gegeben ist. Wir halten ben ordentlichen plechtsweg für unparteiischer. Abg. Raab (Wirfsch. Dfl.): Wir können ohne zu große Bedenken das Gesetz machen, auch wenn verfehlte Bestimmungen darin sein sollten; denn in einigen Jahren wird ja doch eine Revision notwendig werden. Auf Grund der großen Masie von Abänderungsanträgen, die vorliegen, wird sich hoffentlich zwischen zweiter und dritter Lesung eine Verständigung erzielen lassen. Mit entscheidend muß ber Verwendungszweck sein: für bie Veteranen. Abg. Werner (Rh.)' spricht gleichfalls für bie Zuwachssteuer und verlangt ihre Ergänzung durch eine solche für das mobile Kapital. Abg. Pauly (Cockiein, Zentr.)' spricht zu seinem Antrag auf Erhöhung der steuerfreien Grenze beim Einkommen deS Veräußerers von 2000 auf 3000 Mk. Abg. Dr. Südeknm (Soz.): Der schwarzblaus Block bemüht sich, diese an sich gute Steuer so abzuschwächen, daß sie kaum noch als B e s i tz st e u e r «ngesprochen werben kann. Da hilft auch nicht die Berufung auf den angeblichen Schutz des Mittel st anbes. Eine Veranlassung liegt zu diesen Anträgen nicht vor, wir lehnen sie ab. Die Veteranenfülsörge darf nicht vom Zustandekommen der Zuwachssteuer abhängig gemacht werden, und eö geht auch nicht an, den Etat von einer Steuer abhängig zu machen, die noch gar nicht beschlossen ist. Ich faim gar nicht glauben, daß der Schatzsekretär da? wirklich getan hat; baS wäre nur eine Hilfe für ben fchwarzblauen ©teuerhiocf. die wir entschieden verurteilen müssen. Wenn ber schwarzblaue Block für bie Wahlagitation «ine Besitzsteuer braucht — wir glauben es ihm gern —, bann soll Abfl. (Sfrnf Westarv (.Qrmf.)"1 . aibt die Erklärung ab. daß die Konservativen in ihrer grcchen Mehrheit in allen Punkten für den § 1 in der Fassung der Kommissionsbefchlüsse stimmen werden. Die Gefahr, daß bie Befreiunasvorschriften zur Umgehung des Gesetzes durck Terrain» gesellfckaften ausgenutzt werden können, wird nur erhöht, wenn man bie Befreiungsgrenzen erweitert. Dann ist bie Gefahr da, baß ber Besitzer eines großen Grundstückes es in Parzellen zerschlägt und Strohmännern, die von ihm abhängig sind unb ein Einkommen von unter 2000 Mk. Haben, billig verkauft und es durch sie entsprechend teurer verkaufen läßt. Herr Göhre hat wieder das alte schöne Märcken von ber Steuerdrfickerei der Großgrundbesitzer aufgebracht, aber den Wert eines Grundstücks kann niemand verheimlichen, ber liegt klar vor Augen. Dann Hat er von Bergagrariern gesprochen. Er fcheint nickt zu wissen, daß das Wort agrarisch sich nur auf die Landwirtschaft beziehen kann. (Lacken links unb Zuruf: Hausagrarierl) Ich bin selbst kein Landwirt, aber ich kann erklären, daß man aus den Worten Göhres wieder ben Haß der Sozialdemokratie gepen die Landwirtschaft herausfühlte. Die Landwirtschaft aber 'erwidert diefe Abneigung. (Beifall rechts.) Bedenken haben wir ob man nicht in ber Bevorzugung des Bergbaus etwas zu weit gegangen ist Den schwer errungenen Besitz deS Landmannes haben wir geschützt. Denn Sie das agrarisch nennen, jawohl, dann find wir agrarisch! (Sehr gut! rechts.) Auck ben fmiisbeütz und die Baugewerbetreibenden haben wir geschont. Kurz, wir haben uns bemüht, denjenigen Wertzuwachs au§iu- scheiben, ber auf der eigenen Mitarbeit und Tätigkeit des Be- sitzerL beruht. Den Sv-kulationsgewinn wollten muh wir erfassen. Herr Dr. Arendt stimmt dem Gedanken prinzipiell zu unb bekämpft feine praktische Durchführung. In Wirklickkeit hält er wohl den Gebauten für prinzipiell praktisch unmög- I i cfi. (Heiterkeit.) Ich erkenne bie große Wärme an, mit der er für bie Unterstützung ber Veteranen sich außfprickt, aber seine ganze Tätigkeit läuft bock) barauf hinaus, diese Unterstützung praktisch undurchführbar zu machen. Abfl. Tr. v. Savkgnh (Zentr.)^ spricht für die Erhöhung ber steuerfreien Grenzen beim Wert des Objektes von 20 000 auf 30 000 unb bei unbebauten Grundstücken von 5000 auf 10 000 Mk. Weiterberatung: Mittwoch 1 Uhr. Schluß 6% Uhr. Die Auzschutz-Veschlüffe iwer bas Zuwachssteuergesetz. Ter Ausschuß des Reichstages hat über bie 1. Lesung des Entwurfs eines Zuwachssteuergesetzes durch den Abg. Grasen von Westarp (kons.) Bericht erstatten lassen. Ta über die endgültige Gestaltung des Entwurfes vielfach Unklarheiten herrschen, seien die Hauptpunkte des Entwurfs nach der errdgültigen Aus schuß fassung wiedergegeben: Eine Zu wachs st euer lvird erhoben beim Ueb.rgaitge des Eigentumes an inländischen Grundstücken von dem Wertzuwachs, der ohne Zutun des Eigentümers entstanden t|l Betragt der Veräußerungspreis bei bebauten Grundstücken nicht mehr als 20 000 Mk., bei unbebauten Grundstücken nicht mehr als 5000 Mk., so bleibt der Eigentumsübergang von der Steuer frei Die Steuerfreiheit tritt nur ein, w.nn weder der Veräußerer unb fein Ehegatte im leihen Jahre em Ein komm, n von mehr als 2000 Mk. gehabt hat, noch einer von ihnen den Grundstückshandel gewerbsmäßig betreibt. Erfolgt der Uebergang des Eigentums nicht innerhalb eines Jahres nach Abschluß des zur Uebertragung des Eigentums verpflichtenden Veräußerungsgeschäfts, so gelangt die Zuwachssteuer aus dlnlaß dieses Rechtsgeschäfts zur Hebung. Die Zuwachssteuer wird nicht erhoben beim Erwerbe von TodeSwegen im Sinne der §§ 1—-1 des Erbschaftssteuergesetzes, bei brt Begründung, Aenderung, Fortsetzung und Aufhebung der ehelichen Gütergemeinschaft, beim Erwerb auf Grund von 'Verträgen, die zwischen Miterben oder Teilnehmern an einer ehelichen oder fortgesetzten Gütergemeinschaft zum Zwecke der Teilung der zum Nachlaß oder zum Gei amtgut gehörenden Gegenstände abgeschlossen werden, sowie beim Erwerb auf Grund eines Zuschlags, der in den genannten Fällen bei Teilung im Wege d?r Versteigerung einem Miterben oder Teilnehmer erteilt wird, beim Erwerbe der Abkömmlinge von den Eltern, beim Einbringen von Nachlaßgegenständen in eine ausschließlich von Miterben gebildete Gesellschaft des Bürgerlichen Gesetzbuchs, beim Austausch im Jnlande gelegener Grundstücke 5um Zwecke der Zusammenlegung. Als steuerpflichtiger Wertzuwachs gilt der Unterschied zwischen dem Erwerbspreis und bem Veräußerungspresse. Von dem Preise kommen in Slbjug der Wert der vom Veräußerer übernommenen Lasten, der Maschinen und der Erzeugnis^ des Grundstücks, so lange sie mit dem Boden zusammenhangt. Ist ein Preis nicht vereinbart, oder nicht zu ermitteln, so tritt an dessen Stelle der Wert des Grundstücks. Dem Erwerbspreis sind hinzuzurechnen als Kosten des Erwerbes, sofern nicht an Stelle des Erwerbspreises ber Wert maßgebend ist, 4 vom Hundert des Erwerbspreises und, falls bet Veräußerer nachweislich einschließlich ber ortsüblichen Vermittelungsgebühr einen höheren Betrag auigewenbet hat, dielen- Mte der Erwerb im Wege der P" ha Meteorologische Beobachtungen der Station Gießen. ist, rote Klammern Niederlagen: Jean Weisel Fernspr. 235 und Heinr. Zinn Fernspr. 807 .; lisch läge nur eine vorübergehende Maßnahme sein und lufhören sollten, sobald in Preußen eine organische Neuordnung der direkten Staatssteuern erfolgt sein wurde,. Eine der seltenen Quellen mit nur rein natürlicher Füllung [D‘/J Märtte. fc. Frankfurt a. M., 17. Jan. Heu- und St roh markt. Angefahren waren 10 Wagen Heu und 4 Wagen Stroh. Man notierte: Heu 3,00—3,50 Mk., Stroh (Kornlangstroy) 2,50 dis 2,70 Mk., Wirrstroh 0,00-0,00 Mk. Alles per 50 Kilo. Geschäft flott. — Die Zufuhren roaren aus Oberhessen und dem Kreise Hanau. töcncbtsjaaL ^l. Lübeck, 16. Jan. (D i e „P h r e n o l o g i n".) Auf die sogenannteit „Phrenologen" richten neuerdings die Behörden mit Recht ihr Augenmerk, da sich unter dieser Bezeichnung in den meisten Fällen Leute verbergen, welche das Publikum, soweit es zu denen gehört, die nie alle werden und die sich die Zukunst weissagen lasseit, attsbeuten. Wie kürzlich in Frankfurt a M., so hat auch in Lübeck die Phrenologie den Deckntmttel dazu hergeben müssen, einer Schwindlerin den Geldbeutel zu füllen. Sie roar bekannt unter dem Namen der Madame Ferran d, die sich ganz ungeniert in öffentlichen Annoncen für eine „wissenschaftlich geprüfte und behördlich konzessionierte Phrenologin" ausgab, die das Vertrauen und die Kundschaft hoher Fürstlichkeiten besitze. Sie weissagte aus den Simen der Hand, die sie, um der Cache einen wissenschaftlichen Anstrich zu verleihen, durch eine Lupe eingehend zu betrachten pflegte. Die Mitteilungen, die sie über die Vergangen- heit, wie über die Zukunst ihrer Besucher machte, waren selbst- verständlich alle über einen Leisten geschlagen und völlio inertlas. Sie nahm für ihr unsinniges Geschwätz den Kunden gewöhnlich 1 bis 3 Mark ab, und hierin, wie in ihren unwahren Annoncen erblickte die Staatsanwaltschaft einen Betrug und erhob Anklage gegen sie. — Ter Vorsitzende des Schöffengerichts, das sie schon wegen ihrer Weissagerei auf Grund des Unfugparagraphen verurteilt hatte, wollte gern Näheres über die „Phrenologie" der Angeklagten wissen, aber ihre Antworten waren ganz unbestimmt und unklar. Aus Betragen, wer denn die Fürstlichkeiten seien, die sie zu ihren Klienten zähle, antwortete sie, das sei ein Geheimnis. Ter Staatsanwalt beantragte wegen Betruges drei Wochen Gefängnis und 50 Alk. Geldstrafe, wobei er besonders auf die Dreistigkeit der Angeklagten hinwies, in ihren Annoncen, um das Publi- fuiu anzulacken, ihren Schwindel als einen „behördlich konzessionierten" hinzustellen. — Tas Gericht verhängte über die „Madame Ferrand" eine Gefängnisstrafe von einer Woche und 30 Mk. Geldstrafe. — Madame erklärte, bis an das Reichsgericht gehen zu wollen. Budapest April 190.35 (4- 0.55); Paris Jan. 224.75 (— 2.50); Liverpool März 159.^0 (— 0.50); Chicago Mai 156.40 (4- 1.35), Roggen: Berlin Mai 158.00 (+ 1.25). Hafer: Berlin Ma> 156.00 (— 0.00) Mk. S* 1 6*« ie-t w- "filiert nb W tonte, Graf MW Ei d°s Wjfi $ dm tofti* stände zu bnngen, Landtag hneber ar seiner FMWnotM Jett Vrenerth vor Opposmon Md ■i schützen- Und ti m Statthalter vl so liegt das^E nähme diese, schM chm der Kaiser um Preis gestehen m mehr und nicht tue Dem Minister des Haupt unterstellt ir läßt sich nicht atme erfüllt hat. Dem! M einem Mmste Äbinett Bienerth r es hem Grafen Th' sich in seinen Händ^ uisivachsen und dm reich vorbereiten tt bei den Verhandln oenn man mich, u stoßen, amtlich nid als bloßer Statt mit besondere schiedsrichter Streit, dem m et in allen Böhme ratende Stimme ha zehen darf, und eb ichrochen M habe inl in Böhmen gel tK imd Tscheche Mg eines pars Beamtenm' TieDeutsch- lmmnng des G: Mia, sie halten j ui Böhmen direkt N Thun bei d wahres eine gan- Wiens der & Stabt Wchimmt man sich , hat oiterreichischet P eme deutschfeind sunszehn Jahr^ öermifd)tcs. * Eine Revolution im Bremer Ratskeller Im altberühmten Bremer Ratskeller, den Herne, Hauff u a dichterisch verherrlicht haben, und ht dessen Tiefen in den gewaltigen Avostal- fassern, der Rose und anderen Gebinden die edelsten Weine der Welt schlummern, tobt der Geist der Unzufriedenheit, und qam Bremen nimmt Anteil an dem Streit, der sich um die Weinmeis? im Keller erhoben hat Seit altersher gilt der Ratskeller als ^•.§u?¥urm ?cr Trinker eines guten aber billigen Tropfens Alliahrlich sendet ein hoher Senat seinen trinkfesten und wein- kundigen Kellermeister an den Rhein und die Mosel, nach Bun- aund und in die Champagne, um die edelsten Sorten für den Keller einzukausen, und eine alte Sage behauptet, daß der Bremer Senat in so hohem Ansehen bei den Winzern steht, daß ihm aanr befanders billige Preise gemacht werden. Und so saßen denn an den braunen, ungedeckten Holztischen des Kellers seit Jahrhunderten die braven Hanseaten und tranken immer noch eins, sintemalen der Wein fast so billig wie Bier war, bis das letzte verpfuschte Weimahr seine Schatten auch "in den Brem-r Ratskeller wart. Der Kellermeister mußte bei seinen Einkaufs ttesn: als sonst in den Säckel greifen und der Finanzausschuß machte ob der Rechnungen lange Gesichter. Nach berühmtem Muster beschloß man, die Preiserhöhung „abzuwälzcn" und legte eine entipredjenbe Vorlage der Bürgerschaft vor. Hier fand der Finanzausschuß freilich taube Ohren, die Vorlage wurde einftimmia mißbilligt und verschwand in der Versenkung Damit war der erste eturm abgefahren aber die Gefahr sticht beseitigt. Der Kellerausschuß beschloß kurzer Hand eine 20 prozentige Preiserhöhung und die Weintrinker werden sich fügen müssen, wenn auch die Empörung groß ist. Der Keller ausschuß bat zur Beruhigung der Gemüter erklären lassen, in besseren Weinjahren werde der Preis wieder herabgesetzt werden hat aber damit nur wenig Gläubige gesunden. Man fürchtet daß die Staatskasse Gc- ichrnack an den erhöhten Einnahmen des Keüers finden wird Ehtb, aub ÄtzSS fifeSSS L-rla/uA S-IS 5 SÄ’» eint . Der Bremer^ Ntlreunbecntfr ^cho'tsmaler§ einer Ä Pauli", schre Ntie es«» LZS Torbenen' «”le wi irischeren Sen öligen ..^se M, nut Ochsten Nlich de rUm dc •C[!'nbl9ct ^teinfc löai M! Nein, die kommende Steuerreform hatte man sich doch anders gedacht. Sie sollte Auf den jetzigen Steuersätzen fußen, die Zuschläge also nicht in Betracht ziehen und vor allem den kleineren Einkommen eine Erleichterung bringen. Die Nachricht, daß die Einkommen bis zu 1500 Mk. (statt wie jetzt bis 900 Mk.) von der (Einkommensteuer ganz befreit werden sollten, ist ja dementiert worden. Man durfte aber immerhin hoffen, daß hier die Steuersätze ermäßigt und der Steuerausfall durch eine stärkere Heranziehung der großen Einkommen, sowie vor allem durch ein genaueres Einschätzungsverfahren gedeckt werden würden. Aber davon scheint, wenn Dr. Lentze sogar die Steuerzuschläge für die Einkommen von 1200 Mk. als dauernde Steuererhöhung beizubehalten gedenkt, nicht mehr die Rede zu sein. Und das ist ebenso betrüblich, wie die Tatsache, daß, wenn die Steuerreform nicht im Jähre 1912 Zustande kommt, das preußische Finanzministerium dennoch das formelle Recht hat, auch weiterhin Steuerzuschläge zu erheben. Den üblen Geschmack im Msmd, der sich nach längerem Rauchen, Biorgenuss oder Aufenthalt in rauchigen, staubigen oder schlecht gelüfteten Räumen ein stellt, vertreibt man durch ein paar Wybert-Tabletten rasch und zuverlässig. Sic sind zahlreichen Menschen treue und unentbehrliche Begleiter, die sie nie von sich lassen. Die lange ausreichende Schachtel kostet in allen Apotheken 1 Mark. Depot in Giessen: Pelikan-Apotheke, Kreuz 2. [ss31 Getreide-Wochenbericht der Preisberichtsstelle des Deutschen Landwirtschastsrats vom 10. bis 16. Januar 1911. Nachdem die ersten Tage des neuen Jahres etwas lebhafteres Geschäft gebracht hatten, ist es in der Berichtswoche wieder ruhiger geworden, aber die Grundstimmung ist doch fest geblieben, denn Argentinien drängt keineswegs sum Verkauf und auch Rußland zeigt sich in seinen Anstellungen kaum nachgiebiger. Etwas mehr Neigung zu Verkäufen ließ nur Nordrußland erkennen, aber auch diese verhältnismäßig billigen Offerten stellen sich immer noch wesentlich über Berliner Parität, und das macht Abgeber im Lieferungsgeschäft um so vorsichtiger, als auch die Beschaffung von Ware int Jnlande schwierig geblieben ist. Dabei suchen Exportfirmen zur Erledigung früherer Abschlüsse andauernd nach geeignetem Material, und diese sich überall fühlbar machenden Ansprüche haben $u einer weiteren Erhöhung der inländischen Forderungen geführt. Im Lieferungsgeschäft bewirkten mit neuen Exportabschlüssen zusammenhängende Deckungen und Kaufaufträge der Provinz eine Besserung von ungefähr einer Mark, _bie aber auf schwächere amerikanische Kursmeldungen zum Schluß wieder verloren gingen. Demgegenüber vermochte Roggen einen Kursgewinn von V/t Mk. für Mai zu behaupten, da sich für diesen Artikel allgemein mehr Interesse bemerkbar machte und namentlich an der Ostseeküste, von wo über besseren Abzug nach Nordeuropa berichtet wird, stärkerer Verkehr hervortrat. Auch im russischen Roggen entwickelte sich bei anziehenden Preisen lebhafteres Geschäft. Hier waren Ladungen von Jnlandsangeboten, doch scheiterte größeres ■ Geschäft an zu niedrigen Geboten der Mühlen. Auch Hafer war zu den geforderten Preisen schwer verkäuflich, da der Konsum mit Anschaffungen zurückgeht. Im Jnlande bestand bessere Kauflust, dagegen scheint sich der Export bei den gestiegenen Preisen schwieriger zu gestalten. Braugerste fand namentlich in Mitteldeutschland wieder mehr Beachtung und erzielte bei knappem Angebot bessere Preise. Nur in Bayern waren Mittelaualitäten billiger erhältlich. Russische Futtergerste hatte weiter festen Markt: zum Teil trug dazu auch die feste Haltung auf dem Mais markte bei. Für diesen Artikel hat Argentinien seine Forderungen infolge ungünstiger Ernteaussichten erheblich gesteigert: verschiedentlich suchten dortige Exporteure frühere Abschlüsse rückgängig zu machen. Es ftellten |id) die Preise <ür inländisches Getreide am letzten Markttage in Mark pro 1000 kg je nach Qualität, wobei das Mehr (4-j bezro. Weniger (—) gegenüber der Vorwoche in > | * Am Marterpfahl. In einem Walde Bet Dar iS wurde ein Mann gefunden, dem die Beine zusammengeschnürt waren, und der in aufrechter Haltung mit einem strick an einem Baume gebunden war, so daß er sich nicht zu rühren vermochte. Der Unglückliche, der halb erfroren war, sagte, daß er cm Amerikaner sei, Henry Miller heiße und überfallen worden sei. Die Stäuber hätten ihm seine Kleidung und eine Summe von 1000 Dollars abgenommen und ihm die Lumpen angezogen, mit denen er bedeckt war. In der Nähe des Mannes lag emc' Flasche, die B etäubungsmittei zu enthalten schien Die Polizei ist bemüht, die in mancher Beziehung ratselHafts Angelegenheit aufzuklären. * Die Münzprägungen im I ahre 1911. Jm I«hre 1911 werden insgesamt Münzen im Werte von 112 953 970 Mark ausgeprägt werden und zwar 78 Millionen DopvelkronQi, 8 130 000 Mark Kronen, 16 257 000 Mark Drei - Markstücke, 5 419 000 Mark Ein-Markstücke, 2 709 500 Mark Fünfzig-Pfennigstücke, 1354 750 Mark Fünfundzwanzig--Pfennigftücke, o41900 Mark Zehnpfennigstucke, 270 950 Mark Fünfpfennigstücke, 108 300 Zweipfennig-Stücke, und 162 570 Mark Einpfennig-Stücke. Fünf- mark-Stücke werden vorläufig nicht mehr ausgeprägt werden. Wer zählt die Völker, nennt die Namen aller, die seit mehr als einem Vierteljahrhundert sich daran gewohnt haben, FayS achke Sodener Mineral-Pastillen als unentbehrlichen Hausschatz zu betrachten! Millionen schachteln haben Segen und Linderung hinausgetragen t« in„ und heute weiß so ziemlich jeder, daß bei allen Erkaltungserscheinungen der Almungsorgane Fays achte Sodener die zuverlässigsten Helfet sind. Man kauft ne mr So Pig. in allen einschlägigen Handlungen, uev- lange aber stets nur „Fays ächte Sodener". (ss21/1 lErwerbspteises zurückbleibt. „ . . „ _ . Die Steuer beträgt 10»/0 bei einer Wertsteigerung von ,licht mehr als 10 vom Hundert des Betrages, der sich aus Dem Etwerbspreis und den Zu- und Abrechnungen zusammenseU, llo/o bei einer Wertsteigerung von mehr als 10 vom Hundert vis einschließlich 30 vom .Hundert dieses Betrages, Die Steuer staffelt sich um je 1°,° bei 20 vom Hundert dieses Betrages vis zu 19o/o bei einschließlich 190 vom Hundert des Erwerbs- Preises, und ferner um je l°o bei weiteren Wertsteigerungen von je 10 Dom Hundert bis zu 30°,° bei einer Wertsteigerung von mehr als 290 vom Hundert dieses Betrages. Die Steuer ermäßigt sich für jedes vollendete Jahr des für die Steuerberechnungen maßgebenden Zeitraums längstens für 30 Jahre um 1 vom Hundert dieses Betrages. Stell erbet rüge unter 20 Mark werden nicht erhoben. Die Entrichtung der Zuwachssteuer liegt demjenigen ob, dem das Eigentum au dem Grundstück vor dem die Stenerpflicht begründenden .Rechtsoorgange zustand. Kann di? Steuer vorn dem Veräußerer nicht cingelrieben werden, so haftet der Erwerber für die Steiler bis zum Betrage von 2 vom Hundert des Veräußerungspreises. Diese Bestimmung findet jedoch keine Anwendung beim Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung. .. Von der Steuerpflicht befreit sind das Reich, die Bunde, staaten und Gemeinden, in deren Bereich der Gegenstand des steuerpflichtigen Rechtsvorganges sich befindet und schließlich ge- Micinnützige Vereinigungen aller Art, welche satzungsmäßig sich; ausschließlich mit innerer Kolonisation, Arbeiteransiedlungen, Grundentschnldnng oder Errichtung von Wohnungen für die minderbemittelten Klassen befajsen und den zur Verteilung gelangenden Reingewinn auf eine höchstens vierprozentige Ver- lzinsung der Kapitalseinlage beschranken, auch bei Auslosung, Austritt eines Mitglieds oder für den Fall der Auflösung nicht m!ehr als Iben Nennwert ihrer Anteile zusichern und bei der Auflösung den etwaigen Rest ihres Vermögens für die vorgezeichneten Zwecke bestimmt. Gegen den Steuerbescheid sind als Rechtsmittel zulässig die Beschwerde soweit sie nicht landesrechtlich ausgeschlossen wird und das Verwaltungsstreitverfahren. Dem Grundstückseigentümer ist auf Antrag für sein Grundstück von der Steuer- bchörde über die bis dahin feststellbaren Berechnungsgrundlagen zu erteilen. Die Kosten der Ermittlungen des Rechtsmittelverfahrens fallen dem Antragsteller zur Last, außerdem ist für die Erteilung des Bescheides eine Gebühr von V? vom Tausend des Erwerbspreises, mindestens aber von 20 Mk. zu entrichten. Von dem ErtragederZuwachssteuer erhalt das R c i ch 50 vom Hundert, die Bundesstaaten 10 vom Hundert, die Gemeinden 40 vorn Hunderi. Außerdem sind die Gemeinden verpflichtet Zuschläge zu erheben, die darin bestehen, daß v-ie Tarife cichöht werden, die Ermäßigungen außer Betracht bleiben, die Hinzurechnung für die verschiedenen Grundstücksarten verschieden gestaltet werden oder außer Betrackst bleiben oder daß ihnen kleinere Hundertteile zugrunde gelegt werden. Die Zuschläge dürfen, wenn die der Berechnung der Reichssteuer zugrunde gelegte Wertsteuer nicht mehr als 10 vom Hundert des Erwerbs Preises beträgt, 5 vom föuitbert, wenn sie mehr als 10 bis einschließlich 50 vom Hundert des Erwerbspreises beträgt, 71/2 bom Hundert, wenn sie mehr als 50 vom Hundert des Erwerbspreises beträgt, 10 vom Hundert dieser Wertsteigerung nicht übersteigt. Reichssteuer und Zuschlag dürfen zusammen 30 vom Hundert der Wertsteigerung nicht übrnckchreiten. Erreicht in Ge- mleinden, in denen eine Ziiwachssteuer vor dem 1. Achnl 1909 beschlossen und vor dem 12. Llpril 1910 in Kraft getreten war, der neue Anteil am Ertrage der Zuwachssteucr nicht den bisher erzieltest Ertrag, so ist ihnen bis zum 1. April 1915 der Unterschied auszugleichen. Das Gesetz tritt am 1. April 1911 in Kraft. Die Steuerzuschläge in Preußen. :: Berlin, 16. Januar. Der Finanzininister Dr. Lentze hat gestern abermals im preußischen Abgeordnetenhause das Wort ergriffen. Das wichtigste an seinen Misführnngen lvar unstreitig der Passus, in dem er sich mit den Zuschlägen zur preußischen Einkommensteuer und Ergänzungssteuer beschäftigte, deren Aufhebung in Anbetracht der sich günstiger gestaltenden Finanzlage Preußens von verschiedenen Seiten gefordert war, die der Finanzminister aber ablehnte. Bekanntlich wurden diese Einkommensteuerzuschläge, die bei einem Einkommen von 1200 Mk. mit 5 Proz. beginnen und sich bis £U. 25 Proz. bei einem Einkommen von über 30000 Mk. steigern, ebenso wie die Ergänzungssteuerzu- schläge mit ihren 25 Proz. int Jahre 1909 vom preußischen Landtage beschlossen. Das war die Zeit, wo sich Preußen in einer argen finanziellen Klemme befand, weil die Eisenbahneinnahmen sehr zurückgegangen waren und die Gehaltserhöhungen für die Beamten endlich eingeführt werden mußten. So forderte der damalige Finanzminister Frhr. v. Rheinbaben sieben so manchem anderen, wie z .B. Erhöhung der Stempelsteuern, Antomatensteuer, auch die Steuerzuschläge und erhielt sie, da er die Finanzlage Preußens düster genug zu malen wußte, auch anstandslos bewillrgt. Nur war man damals so vorsichtig, sie chm nur als „vorübergehende Maßregel" zu bewilligen, weil man sich sagte, daß das Zurückgehen der Eisenbahnüber- schüssc mit der schlechten wirtschaftlichen Konjunktur zu- sammenhrng, und daß Preußen sofort wieder in Gold schwimmen wurde, wenn die geschäftliche Stagnation nachließe. Denn Preußen Steuern auf Vorrat zu bewilligen, daran hat der preußische Landtag nicht gedacht zu einer Zeit, wo die drohende Reichssinanäresorm auch den preußü Wenn also Dr. Lentze es gestern im Abgeordnetenhause ablehnte, die Steuerzuschläge für das Finanzjahr 1911 aus dem Haushalt zu streichen, so ist er damit völlig nn Recht. Denn wenn auch der Voranschlag ein Einnahme-Plus hon 312 Millionen Mark aufweist, so ist dennoch ein DefizA von 29 Millionen vorhanden, weil der Finanzminister durch das neue Gesetz über die Verwendung der Eisenbahnüber- schüsse gehalten ist, dem Ausgleichsfonds 32V2 Millionen Mark zu überweisen. Die Finanzlage Preußens ist dcs- ,alb wohl günstiger, aber doch nicht so günstig geworden, daß Lr. Lentze nun auf die Steuerzuschläge verzichten könnte. Denn diese sind in den Haushalt für 1911 mit rund 60 Mill ingesetzt, das Defizit Preußens würde also, wenn dieser Einnahmeposten gestrichen würde, 89 Millionen Mark be- ragen, also eine Anleihe nötig machen, die sich keineswegs nit Hilfe von Sparsamkeit und einer Steigerung der Eisen- vahnüberschüsse über den Etatsansatz hinaus so leicht .ilgen ließe, wie die jetzige 29 Millionen-Anleihe. Soweit wird man also den Ausführungen des preußischen Finanzministers nur beipflichten können. Dagegen muß es die Kritik herausfordern, daß Herr Dr. Lentze dann ophistisch erklärt, daß die Zuschläge als solche zwar pur als vorübergehende Maßregel beschlossen, seien, als Steuererhöhung aber wohl dauernd. Denn bei den ganzen Verhandlungen im Abgeordnetenhause sei man immer davon .'msgegangen, daß für dauernde Ausgaben (wie also die Gehaltsaufbesserung der Beamten) auch dauernde Einnahmen geschaffen werden möchten. Der von Dr. Lentze vor- qebrachte Grund leuchtet ja ohne weiteres ein, aber die liberalen Parteien des Abgeordnetenhauses haben, als sie die Steuerzuschläge bis zum Jahre 1912 bewilligten, nicht im mindesten daran gedacht, daß sie damit eine Steuer- erhöhung votierten, die sich noch über die Zeit der preußischen Steuerreform hinaus erstreckte, ja, daß sie damit einer Steuerreform die Wege ebneten, die — darauf läuft wohl der Sinn der Worte des Finanzministers hinaus — die fetzigen Sätze der Einkommen- und Ergänzungssteuer zuzüglich der Zuschläge als normal betracktet, sie also zweifellos beibehalten, wo nicht erhöhen wird. Die heutige Der ttoiitbgläubigei war, der nachweisliche Betrag seiner ausgefallen?! Forderungen, soweit dadurch der Wert des Gegenstandes zn Leit der Zwangsversteigerung nicht überschritten wird die Aus ULUUnuy. Wendungen für Bauten, Umbauten und sonstige dauenwe besonder, \ Herr v Rheinbaben damals für das Jahr 1912 rn Ms- SBerbefierungen, die Aufwendungen, Leistungen und Bettrage iir , • । Straßenbauten, andere Verkehrsanlagen eins , 1 sTLtM ' Vierung, sowie ohne entsprechende (Gegenleistung imd Verzmsung ge> fcifteter Beiträge für sonstige öffenttidjc Einrichtungen, so Weil die Aufwendungen, Lei.stuiigen und Beiträge innerhalb des N« die Steuerberechnung maßgebenden Zeitraumes gemacht sind. -<>011 dem Erwerbsprcis sind Enteignungsentschädigungen und Gittwia bigungeii für Bergschäden abzuziehen, welche der Vernuver.'i Während des für die Steuerberechnung maygebenden Zntraunie'. für Minderung des Wettes des Grundstücks erhalten hat. Den Erwerbspreis werden für jedes Jahr des für die Steuerberechnung maßgebenden Zeittaumes hinzu gerechnet von dem Betrage bec Erwerbspreises und der zulässigen Anrecknrungen, der 100 Mt für das Ar nicht übersteigt, 2\'> vom Hundert von dem Mehrbeträge, bei unbebauten Grundstücken 2, bei bebauten Grundstücken 1 von Hundert. Beträgt der für die Steuerberechnung nEebende Zei. raum nicht mehr als fünf Jabre, so ermäßigen sich ketbiiuuigen auf die Hälfte. Werden Teste eines örtlich u wirtschaftlich zusammenhängenden Grundbesitzes Rechtsvorgänge von demselben Veräußerer oder von desien Erven innerhalb zweier Jahre übertragen, so Nt der berechtigt, von dem Wertzuwachs des erneii Tests einen bei der Veräußerung anderer Teile eintretenben Vermn abzuziehen. Die Zuwachssteuer wirb bei den einzelnen Reichs Abgängen fällig. Etwa zu viel gezahlte Steuer wird nach dem letzten Rechtsvorgang erstattet. Von dem Ve^ußerungspreue sind in Abzug zu bringen, die dem bisherig en Eigentümer zur ~aü fallenden Kosten der Veräußerung einschließlich der Vernntttungv gebühr, auf Antrag des Vcränßeres der Bettag, um den nachweislich während des für die Steuerberechnung maßgebenden Zeitraumes, jbdoch nicht länger als für 15 zusammenhängende Jahre der aus dem Grundstück erzielte (Srtrag hinter 3 vom Hundert des Weizen Roggen Haier Königsberg 205 (4- 1) 140 (4- 1) 155 (- ) Danzig 206 (4- 1) 147 (— ) 156 (+ 1) Stettin 205 (4- 3) 145 (-4- 1) 150 (- ) Posen 196 (4- 3) 142 (+ 1) 152 (st- 5) Breslau 195 (- ) 145 (— ) 150 ist- 1) Berlin 202 (- ) 149'/, (4- '/,) 173 (-r 1) Magdeburg 201 (+ 1) 149 (+ 2) 168 (st- 2) Halle 203 (— ) 154 (— ) 166 (- ) Leipzig 200 (4- 1) 153 (- ) 167 (- ) Dresden 203 (4- 3) 152 (+ 1) 164 (- ) Rostock 193 (- ) 143 (4- 1) 161 (- ) Hamburg 200 ( 4- 1) 154 (— ) 172 (4- 2) Hamiover 197 (4- 3) 152 (4- 1) 170 (st- 3) Düsseldott 205 (4- 3) 156 (4- 1) 155 (- ) Frankiurt a.Ai. 207'/, (4- 1) 160 (+ 4) 165 (st- 1) Mannheim 215 (- ) 1627, (- ) 165 (- ) Straßburg 209 (4- !*/•) 165*/, (- ) 166 (- ) München 225 (4- 2) 166 (4- 1) 166 (st- 2) W e l t in a r f t p r e i f e: Weizen : Berlin Mai 207.75 (— 0.00); Jan. 1911 waromeler auf 0° reduziert Temperatur der Lust Absolute Feuckstigkeit Relative Feuchtigkeit Wind- richtimg Windstärke Grad bet Bewölkung in Zehntel der sichtb. Himmelssl. Wetter 17. 17. 18. 2« 9“ 7» 765,5 7654 7644 st- 0.3 -0,1 + 0,7 4,3 4,3 4,7 92 94 96 SSE W SW 2 2 2 10 10 10 Bed. Himmel n ■ ■ D chsie Tempera ;ur ai t 16. )iS 17. Januar — st- 0,9 °3. Niedrigste - • 16. „ 17. - = — 3,0 eC.