161. Jahrgang Zweiter Blatt llr. 65 Erscheint täglich mit Ausi.»hme bei Sonntag!. i8^ !>T kammer an. in b sind toek 1 ier 401 ?rei aff«- Beende ö Abg. Finger hält das Gesäß nicht für gut. Das Kap. wird darauf in Einnahme mit 35 410 Mk. und Ausgabe mit 222 297 Mk. genehmigt. Die Beratung wird darauf um V«2 Ubr abgebrochen. Nächste Sitzung: Leute nachmittag 4 Uhr. gegen Bekompsuna des L>aucrwurms cmpitcpiL Abg. Diehl erkennt die Bemühungen der Landwirtschaft-- ■nus elepho« 33L t ersslg-n ta» ri i« Uu ie W1 g2t •w^X i-M« liilW Redaktion, Expedition und Druckerei: Ecdul« strotze 7. Expedition und Verlag: e^D bl. 0tamftum:e^ll2. rel.-Ad^An-eigerÄietzen. Die „Wietzener LmnNiendlStler- werden dein „Anzeiger^ viermal wöchentlich beigelegt, bal ^Ereisblatt für den Kreis Eietzen" zweimal wöchentlich Die „Landwirtschaftlichen Leit- fragen" erscheinen monatlich zweimal. kfr® von tcrs terbunU"' » Mittwoch, 15. März J9U Rotationsdruck und Verlag der Br üblichen UnuxrfuätS - Buch- und Stelndruckerei. 9L Lange, Lietzen. jtgeflechlc ^vcrch.Evare ^ackc'dr- r-S HÄ iilbaft bei Irtieig«» -RIA „ ui Gietzener Anzeiger General-Anzeiger für Sberheßen adttheater W r tUtt des Ministerialrats Hölzinger und führt aus, daß er nicht gesagt hätte, nur der Kreis Lor ms sei hilfsbedürftig. , Aba. Diehl diatl.) hebt die Lciuuugcn der Obst- und Wem- bauschule Oppenheim hervor und spricht der Regierung seine An- Erkennung für das Entgegenkommen der Negierung aus. Aba. Bähr führt ein Gefäß vor, daß er zur Verwendung gegen Bekämpfung des Sauerwurms empfiehlt. hessische Zweite Kammer. R B. Larmstadt, 14. März. Am Regierungstische: Minister deS Innern v. L o m b e r g k, Geheimräte Dr. Becker, Frhr. v. Biegeleben, Süffert, ®t Weber. Vizepräsident Korell eröffnet die Sitzung 9.20 Min. Das chaus tritt sofort in die Tagesordnung ein und setzt die HauShaltöberatuag Keim Kapitel 42, Turn- und Zeichenunterricht, fort. Hierzu liegen zwei Anträge der Abg. Bach und Bähr vor, die Stelle des Turninspektors nur auf den Inhaber zu bewilligen. Abg Bach (natl.) begründet seinen Antrag und führt aus, oaß die Stelle des Turninipekwrs mit der Zeit überflüssig werde: die Ausbildung der Turnwarte könne den Turnvereinen Überlassen bleiben. Tic Turn- und Zeichenkurse könnten sehr Wohl eingeschränkt werden. , Geh. Rat Süffert wendet sich gegen diese Anträge und weist nach, daß die Turninspektoren sehr nützlich und notwendig seien. Jetzt, wo immer mehr Bewegung und körperliche Ausbildung der Jugend verlangt werde, könne man den Posten eines Turninspektors nicht entbehren. Sowohl die Turn- wie die Zeichcnturse seien nach dem Urteil der pädagogischen Fachmänner notwendig Er bittet daher, den Antrag abzulchnen. Abg Bähr iwildl schließt sich den Ansführungeii des Abg. Bach an. Nach weiterer unwesentlicher Aussprache wird zunächst ocr Ausschußantrag aus Bewilligung der Ausgabe von 17 100 Mk. angenommen, ebenso der Antrag Bach, womit der ähnliche Antrag Bähr erledigt ist. Kap 43, Landes-Waisenanftalt, Einnahme 44 906 Mark, Ausgabe 182 524 Mk., Kap. 44, Taubstummen- und Blindenanstalten, Einnahme 33 487 Mk., Ausgabe 118 538 Mk., und Kap 45, Privat-Erziehungs und Besserungsanstalten, Ausgabe 6000 Mk., werden ohne Aussprache genehmigt. Bei Kap. 46, L of b i b l i o t h e k, wird eine Ausgabe von $3 442 Mk. angefordert Abg. Dr. Osann weist aui die beschränkten Räumlichkeiten für die Hofbibliothek hin. Es sei weder genügend Platz für die Besucher, noch Platz für die Bücher. Än Neubau sei unter den jetzigen Verhältnissen unzulasstg, da Kosten ui hoch sein würden: dagegen könnten die Räume Sie Hofbibliothek erweitert werden durch Hinzu nähme verschiedener Nebenraume. Er ersuche die Regierung, Mittel und Wega zu finden, um im Sinne seiner Vorschläge die räumlichen Mißstände zu beseitigen. „ , . t. ... Minister des Innern v. Hombergk bestätigt die Ausführungen des Vorredners hinsichtlich der Beschränktheit der Näumlichleiten, es könne nicht einmal für eine entsprechende Befeuchtungsanlage gesorgt werden. Ta ja bei der augenblicklichen Finanzlage an einen Neubau für die Hofbibliothek nicht gedacht werden könne, so habe die Regierung die Frage einer Vergrößerung der Räume in ernstliche Erwägung gezogen. Es Wien bi er zu zwei Wege möglich. Erstens die Hinzunahme der Räume tzeö alten Museums und zweitens die Erwerbung von Extraräumen. 'Für die Benutzung der Räume des alten Museums sei die Ge- nebmigung des Großherzogs erforderlich, die bisher nicht erlangt werden konnte. Ter Landesherr habe bereits anderweitig über diese Räume verfügt und beabsichtige, sie ru R^präsentalwnszlvecken ,>i verwenden. Toch seien die Verhandlungen darüber noch nicht abgeschlossen. Wenn es nicht gelinge, diese Erlaubnis zu erhalten, ao würde zur Ermietung anderer Räume geschritten werden müßen. Abg Dr. O sann entgegnet, das Ermicten anderer Räume 'ü die Hosbiblivthek müsse unbedingt abgelehnt werden: er sei eer Meinung, daß die letztere im Schlosse verbleiben müße. Dies Mle die Regierung mit aller Energie zu erreichen suchen. Das Kapitel wird darauf genehmigt. Beim Kap 47, Landes museum, beantragt der Ausschuß, anstatt der angeforderten 2000 Mk. für Studienreisen im Interesse der 'Bearbeitung eines wissenschaftlickien Katalogs für die Gemäldegalerie nur 1000 Mk. zu bewilligen. Das »aus genehmigt darnach die Ausgabe mit 100 251 Mk. und die Einnahme mit 3125 Mk. , Bei Kap. 48, Denkmalspflege, Ausgabe 26 500 Mk., Abg. R e h (fr. Vp.) Beschwerde darüber, daß die betreffenden ■4emeinbcn nicht diejenigen Zuschüsse erhalten hätten, die sie nach den Bestimmungen erhalten müßten: am meisten sei Alsfeld davon betroffen worden. Diese Stadt habe für den Rathaus- umbau einen Betrag von 6000 Mk. erhalten sollen, aber nur 1500 Mk. erhallen. Ter Redner ersucht die Regierung, der Stadt Alsfeld im nächsten Jahre einen entsprechend höheren Betrag zur Verfügung zu stellen. Beim Kapitel Denkmalspflege könnte nach Ansicht des Redners auch viel erspart werden, wenn diese Arbeiten nicht durch Professoren, sondern durch billigere Vertreter erledigt würden. Ein Kreis von sieben Beamten sei für diese Ausgabe ',u viel, es würden nicht nur 8000, sondern 12 800 Mk. für persönliche Aufwendungen ausgegeben, da auch ein Kreis- vauinspeltor 4800 Mk. erhalte. Es könnte auch an den 4000 Mk. Reisegeldern gespart werden. Kein anderes Land wende im Verhältnis zu seiner Größe soviel auf für die Denkmalspflege, wie Hessen. Hier könne in Zukunft um so mehr gespart werden, als ia doch die Hauptarbeit für den Denkmalsschutz getan sei. Geb. Rat Frhr. v. Biegeleben entgegnet dem Vorredner, daß Alsfeld nidyt mehr als 1500 Mk. Beitrag erhalten konnte, weil der Regierung im ganzen nur 10 000 Mk. bewilligt wurden. Tas Personal für die Denkmalspflege könne nicht eingeschränkt werden, denn nicht jeder Beamte sei dafür befähigt: es gehöre dazu vor allem historische Vorbildung, die eben nicht jeder Lokal- baubeamtc besitze. Der erwähnte Bauinspektor könne für die Tenkmalspflcgc nicht in Anrechnung gebracht werden, auch an Reise- und Tagegeldern könne nicht gespart werden. Auch die Kleinarbeiten verlangten viele Kenntnisse und müßten von den norgebilbeten Denkmalspslegern angegeben werden. Es sei eine Ausgabe der Tenkmalspsleger, das Verständnis in der Bevölkerung hierfür zu fördern. Den Ort, an dem man wohne, kenne man meist am schlechtesten, und deshalb seien die Aufklärungen der Tenkmalspsleger sehr wichtig. Der Redner verliest verschiedene Aeußerungen bedeutender Autoritäten über den hessischen Bericht, tetr, die Denkmalspflege, die alle darin übereinstimmen, daß diese Denkmalspflege für die anderen Staaten vorbildlich wirke. 3um Schluß betont der Redner, daß bei größeren Bauten doch licht nur der Bauherr, sondern auch der Künstler maßgebend sein müsse. Abg. Schönberger (natlO findet, daß die Tenkmals- ifflege Mangel an Arbeit zu Haden scheine, denn sie gehe an kleinen Orten förmlich auf die Suche nach Tenkmalsobjekten. Die -ganze Tenkmalspflege werde zu bureaukratisch behandelt. Nach einer Entgegnung des Aog. R eh aus die Ausführungen -des Regierungsvertreters bemerkt Abg. Molt Han: Er könne es dem Regierungsvertreter Keineswegs verübeln, wenn Cr so eifrig und nachdrücklich für das MN unterstellte Gebiet der Denkmalspflege eintrete. Anderer- leits müsse aber auch den Mgeordneten das Recht der Kritik ge- ■toabrt bleiben. Mit dem vorjährigen Abstrich habe die Kammer -etwaige Auswüchse beseitigen wollen, und gegen solche werde er ßch nach Ime vor wenden, wahrend er sich im allgemeinen den Bestrebungen der Denkmalspflege nur sympathisch gegenüberstellen Tonne. Nach einigen weite en Bemerkungen der Abg. Dr. Osann, vchönberger und Bähr wird das Kapitel genehmigt. Nachmittagssitzung. Der Punkt 4 Uhr vom Üellnertretenben Vizepräsidenten, Abg. Justizrat Tr. Schmitt, eröffneten Sitzung wohnten die Herren staats- und Justizminister Dr. Ewald, Geh. Rat Tr. Best und Ministerialrat L o r b a ch c r vom Justizministerium und Geh. Rat Dr. Becker vom Finanzministertuul bei. Es war beschlossen, in dieser Sitzung mit der Beratung beß Iustizetats zu beginnen (Kap. 88—97) und die General- d e b a 11 e darüber heute noch zu Ende zu führen. Als erster Redner sprach Abg. Dr. Osann. Er führte aus, daß der Zudrang zur Jurisprudenz immer größer werde und daß sich nicht nur die Anstellungsaussichten für die Assessoren u. Referendare, sondern auch die.her Gerichtsschreiber u. der Aktuare immer mehr verschlechterten. Sehr zu beklagen sei, daß durch das starke Bedürfnis an Venvaltungsbeamten in der Großindustrie usw. viele der besten Kräfte den Staatsdienst zu Quittieren vor-' anlaßt würden und es müsse alles getan werden, um die besten Kräfte dem Staatsdienst zu erhalten. Dazu sei notwendig, daß so bald tote möglich eine feste Anstellung auch der längeren! Kräfte im Justizdienst erfolge; auch die Assessoren, die dauernd Richterstellen bekleiden, sollten fest angestellt tverden. Zu beklagen sei auch, daß während der Erkrankung von Richtern Assest loten oder Referendare Längere Zeit mit Der Stellvertretung beauftragt würden, ohne dafür irgendwie entschädigt zu werden. Sehr ungesund sei weiter die Ucberfüllung der Gerichtsschrei?« ber eien mit Militäranwärtern, die provisorisch als Kanzlisten an- gestellt und bann, wenn ihr Provisorium abgelaufen, roieöer entlassen würden. Die Gerichtsdiener seien gleichfalls schlecht bezahlt und sollten im Gehalt aufgebessert werden, auch oatm, wenn die Frauen mit beschäftigt würden. Der Redner ersucht dann um Auskunft, wie weit die Neueinrichtung der Grundbücher gc* diehen sei und ob die Grundbuch-Assessoren jetzt fest angestellt seien. Die jetzige Art der Zwangsversteigerung hält der Abgeordnete auch nicht für zeitgemäß. Die Berufungsgerichte, spe-> ziell in der zweiten Instanz, hält der Redner ebenfalls für re* formbedürftig. Laienrichter müßten hier ausgeschlossen fein, auf welchem Standpunkt auch die Reichsregierung stehe. Der Redner ist der Meinung, daß Dem Justizministerium in allen diesen Dingen volles Vertrauen entgegengebracht werden kann. Abg. Reh (Freis.) führt aus, die ungünstige Sage' int Justiz^ fach sei nicht durch den großen Zuwachs allein gekommen, sondern es seien gar zu b*tele ^dauernde Assessoren" beschäftigt. Dies weist bet Redner durch statistische Angaben näher noch und betont, daß die jetzige .Mißstimmung für die Rechtsprechung geradezu gefährlich sei. Im Reicklsversicherungsdienst könnten nur Juristen eintreten, die in ihrem Heimatlande fest angestellt gewesen seien. Deshalb sollte man die schon zehn Jahre beschäftigten Assessoren vielleicht als Titularrichter anstellen, wie das in Bayern der Fall sei. Ebenso seien auch die Anstellungsverhälcnisse Der Gerichtsvollzieheraspirauten sehr traurige. Redner wünscht bamt beim Anlegen der Grundbücher in den Städten ein schnelleres Tempo und ersucht die Regierung um Aufklärung darüber, ob die sog. Güterschlächter bei Zwangsversteigerungen mitbieten dürften. Die Präsidenten der Landgerichte müßten nach des Abgeordneten Ansicht mehr Rechte besitzen, sie bürfren nicht zu reinen Verwaltungsbeamten gemacht werben, wie bas vielfach ber Fall sei. Abg. Dr. Zuckmeyer (Zentr.) führt Klage barüber, baß bei ben Amtsgerichten in Zivilsachen bie Termine oft so weit hinausgeschoben würben. Eine Beschleunigung bieser Termine sei bringenb notroenbiq und ebenso auch eine Beschleunigung ber Zustellungen. Der Redner hält diesen langwierigen Weg Der Zustellungen direkt für ungesetzlich und erklärt Die Einrichtung ber Gerichtsvollzieherbezirke für einen großen Schaden, bet auch im allgemeinen bas Mahnverfahren mit betrifft. Auch bie Wechselproteste wären geschäbigt unb der Fiskus könne in G 'fahr kommen, für solche Schädigungen aufkonrmen zu müssen. Tie Behän- digungsgebühr ber Gerichtsdiener fei ebenfalls ungesetzlich. Reisner bittet, diese Einrichtung einmal nachzuprüfen, denn er erblickt darin eine Benachteiligung des Publikums. Das Berljalten der Gerichtsvollzieher sei auch sehr wenig entgegenkommend. Diese verweigern des De f ter en die Zustellung nach auswärts, weil ihnen kleine Kosten dadurch entstehen. Zur Frage der Verwendung der Assessoren als Gerichtsschreiber hält es ber Redner für einen Mißstand, baß biefe die Bureauftunben nicht richtig ein- balten. Der Aktuariatsassistent sei hier bebeutenb vorzuzichen. benn bas Publikum muß in ben Dienststunben auch ben Gerichts schreiber vorfinben können. Die Berechnung ber Gerichtskosten! liege auch bei ben Assessoren in schlechten Händen. Die Herren würden große Beträge nicht in Rechnung setzen, die ber Staat verausgabt habe. Redner wünscht, baß bie Assessoren erst geprüft werden, bevor sie Verwendung finden. Schon bei Referendaren müßte man beginnen. Bei bet Prüfung gebe man ihnen Den Gesetztext in bie Hand, das roäre besser als bie Gebächtnisprüfung. Auch bie Kontrolle ber Schreibbülfe sollte besser gehandhabt werden. Diese Beamten sollen höflicher unb taktvoller bem Publikum gegenüber sein. Die Offenbacher Anwälte haben u. a. beim Amtsgericht beantragt, gewerbsmäßige Rechtskonsulenten nicht mehr zuzulassen. Als Antwort hätte bort ein junger Richter ober Assessor nun zuerst bie Prozesse ber Rechtskonsulenten und dann der Anwälte aufgerufen. Dies roäre aber eine direkte Beleidigung ber Anwälte, für bie aber diese keinen Rechtsschutz hätten. Abg. Tr. Fulda tritt dem Vorredner insofern entgegen/ als in Darmstadt über Unhöflichkeit der Beamten nicht geklagt werden kann. Dagegen bestehe im Publikum ein allgemeines Mißtrauen gegen die Justiz imb bet Redner sieht in ber Zuziehung von Laien eine neue große Gefahr. Laienrichter haben sich bis jetzt ja ganz gut bewährt, 'aber bei Berufungsgerichten hält er bas nickst für gut. Er hält das bei der neuen StrafprozeßresormI beabsichtigte Treimänner-Kollegium auch nicht für richtig, sondern Direkt für verfehlt. Tie Laienrichter waren nur direkt von den Konservativen abgelehnt worden. Durch die neue Strafprozeß- ceform wird das Wiederaufnahmeverfahren ganz bedeutend er» ichwert. Auch die Geldstrafen für die Anwälte wären nicht der Gerichte würdig und die Disziplinierung sei für ben Anwaltstane >ehr entwürbigend. Tie Erhöhung tron Strafen bei Befähigungen ei im Reichstage bereits in zwei Lesungen angenommen worben, aber entschieden zu weitgehend. Ferner sollten doch in Hessen mehr Anwälte als Konkursverwalter verwendet werden. Der Redner bespricht bann noch einige merkwürdige Urteile der Straf ännner, speziell über Verurteilung des Redakteurs Kaul in Offenbach. In diesem Falle wäre das Gericht nicht objektiv geblieben. SttvatSmtnistkr Ewald erklärt, daß es shch m dem Offenbacher Falle Die Kapitel 49, Römi sch- Germanisches Zentral museum, Ausgabe 8400 Mk., Kap. 50, Historischer Verein. Ausgabe 1000 Mk., Kap. 50 a, Historische.Kommission für das Großherzogtum Hessen, Ausgabe 2000 Mk., Kap. 51, Zentralstelle l für die Landesstatistik, Ausgabe 55 674 Mk., Kap 52, Geologstche ■ ^andesanstall, Ausg. 43 008 M., und Kap. 52 a, Geophystkalischcr Landesdienst, Ausgabe 3830 Mk., werden ohne Aussprache gc nehmigt Es folgt der 5. Abschnitt, Oesfentliche Gesundheitspflege und Veterinärwesen. Beim Kap. 53, Aerzllicher Dienst, fragt . . .. _. , Abg. Reh (fr. Vpst, wie es mit ber mrberweitert Gehalts regelung für die Kreisärzte unb bie Kreisasfistenzärzte stehe. Minister des Innern v. Hombergk erwidert kurz, daß die Regierung beabsichtige, im nächstjährigen Voranschlag eine Neuregulierung der Gehälter dieser Beamten vorzunehmen. Nach einigen auf der Journalistentribüne völlig unverständlich gebliebenen Bemerkungen des Abg. Finger wird das Kapitel in Einnahme mit 14 500 Mk. unb in Ausgabe mit 252 728 Mk. genehmigt, ebenso Kap. 54, Impfwesen, Ausgabe 5000 Mk., unb Kap. 55, Hebammen-Lehranstalt tzu Mainz, Einnahme 14 020 Mk, Ausgabe 46 740 Wf., ebenso Kap. 66, Lanbesirrenanstalt Philipps tal bei Goddelau, Einnahme 751 616 Mk., Ausg. 943 545 Mk., Kap. 57, Landesirrenanstalt Heppenheim. Einnahme 236 ,23i Mk., Ausgabe 389 095 Mk., Kap. 57 a, Lanbesirrenanstalt Alzey, Einnahme 210 120 M., Ausgabe 379 163 Mk unb Kap. o7 b, Landesirreiianftalt Gießen, Einnahme 99 750 Mk., Ausgabe 217 000 Mk. Bei letzterem Kapitel rügt . . . Abg. Köhler (natl.) die mit zu vielen Schwierigkeiten verknüpfte Aufnahme der Kranken in bie Anstalten. Die örtlichen .Krankenhäuser könnten für bie Aufnahme von Geisteskranken liicht in Betracht kommen. Eine Besserung derselben unb ein Rückgang in der Zahl könne aber nur bann erwartet werben, wenn die Kranken sofort in eine sachgemäße Behandlung kämen. Die Frage, wer die Kosten zu tragen habe, sollte erst in zweiter Linie in Betracht kommen. Die jetzigen Vorschriften, und Bettim- mungen über bie Unterbringung von Geisteskranken seien veraltet, man'sollte sie ebenso einer Revision unterziehen, wie bie ictzigen Pflegegelbsätzc. Geh. Rat Dr. Weber geht auf bie Anregungen des Vorredners näher ein. Es sei notwendig gewesen, bie Pflegegelb- ,'äye zu erhöhen, um die immer mehr wachsenden Ausgaben decken zu können: er hoffe aber, daß eine weitere Erhöhung nicht notwendig sein werde. Die .Vorlage eines neuen Regulativs werde demnächst erfolgen und wohl auch den Wünschen des Vorredners entsprechen. Das Kapitel wird darauf angenommen, ebenso Kap. 58, Anstalt für Blödsinnige „Alicestift" bei Darmstadt, Kap. 58a Pro- vinzial-Siechenanstalten, Ausgabe 40 000 Mk., Kap. 59, Heil- und Pflegeanstalt für epileptische Kinder und Jugendliche in Niederramstadt, Kap. 59a Förderung der Wohnungsfürsorge für Minderbemittelte, Ausgabe 6068 Mk, Kap. 59 b Untersuchung ber Flußläufe, Kap. 60, Abwehr unb Unterbrückung von Viehseuchen, Ausgabe 59 680 Mk., Kap. 61 Sterbeguartale, Kap. 62, Jnvalibenversorgung, Ausgabe 29 150 Mark, Kapitel 63/ Armenpflege, Ausgabe 102 663 Älk., Kap. 64, Staatsunter- stützungskan'e, Ausgabe 37 650 Mk. und Kap. 65, Fonds für öffentliche und gemeinnützige Zwecke. Hierzu wird, nachdem Abg. B e ft ausgeführt, daß die Regierung an dieser Stelle wohl zu viel tue, der Ausschußantrag angenommen: Bewilligung der in Einnahme und Ausgabe vorgesehenen 158 220 Mk. mit ber Maßgabe, daß aus den zur Verfügung des Ministeriums des Innern stehenden 118 890 Mk. die für die Provinzial-Siechenanstalten für Ob er Hessen und Rheinhessen zu zahlenden 40000 Mk. gedeckt werden. Die Restkapitel dieser Abteilung bis Kap. 71 werden ohne wesentliche Debatte genehmigt. Bei Kap. 72, Landwirtschaftliches Unterrichts- und Versuchs- wesen führt Abg. Finger Klage über die ungleiche Verteilung in ben einzelnen Aemtem, wogegen Minister v. Hombergk erklärt, er werbe nähere Ermittelungen anstellen unb später barüber Auskunft geben. Weiter führt der Minister aus, daß in ber bekannten Streitsache Soxhlet-Wagner bie Staatsanwaltschaft beim Landgericht ber Provinz Starkenburg bas Strafverfahren gegen Prof. v. Soxhlet eingeleitet habe. Die Voruntersuchung darüber sei im Gange unb ehe sie nicht beenbet sei, sei es für bie Regierung unmöglich, nähere Auskunft barüber zu erteilen, ob unb wieweit eventuell bie Angriffe gegen Geh. öofrat Prof. Wagner begründet seien. Auch das gegen Prof. Dr. Wagner eingeleitete Disziplinarverfahren, bas infolge bes Strafverfahrens ausgesetzt werden mußte, lasse barüber z. Zt. ein Urteil barüber nicht zu. Mg. Bähr spricht ben Wunsch aus, daß an ben landwirtschaftlichen Schulen eine einheitliche landwirtschaftliche Buchführung gelehrt werden möge. Ministerialrat Hölzinger bemerkt ,bt*m Vorredner, baß sich die Regierung bereits mit dieser Frage beschäftigt habe und bald eine befriedigende Lösung zu finden hoffe. Wg. Finger spricht die Bitte aus, bie Regierung möge ber Gemeinde Mölsheim, bie burch einen Bergrutsch schwer geschäbigt wurde, aus einem ihr zur Verfügung stehenden Fonds Unterstützung gewähren. Minister v. Hombergk erklärt, die geologische Anstalt sei bereits mit der Untersuchung beschäftigt und bie Regierung werbe zur Unterstützung tun, was möglich sei. Abg. Korell wünscht ebenfalls bie Ungleichheiten im landwirtschaftlichen Unterricht aus ber Welt zu schaffen. Das Kavitel wirb barauf genehmigt, ebenso Kap. 73, Lanbwirt- schaftliches Vereins- unb Genossenschaftswesen und Kap. 74, Boben- meliorations- und Wasserversorgungswesen, Einnahme 259 312 Mark, Ausgabe 483 080 Mk. Bei letzterem schlägt Abg. Bähr vor, anstelle der vier bestehenden Kulturinspektionen nur eine in Darmstadt zu belassen, wodurch ebenfalls 40 000 Mk. gespart werden könnten. Nach kurzen Bemerkungen des Abg. Fingers und des Ministers v. Hombergk wird das Kapitel einstimmig genehmigt. Zu Kap. 75, Förderung einzelner Zweige der Landwirtschaft wünscht Abg. v. Brentano eine kräftigere Unterstützung ber geschädigten Winzer. Tas Reichsgesetz zur Bekämpfung ber Reblaus sei sehr abänberungSbebürftig, besonbcrs auch bie Ausführungsbestimmungen unb bie Regierung hätte die Verpflichtung, hier einmal nach dem Rechten zu sehen. Die Entschädigungen seien überaus unzureichend. Da in Kempten die Leute nicht genügend oder überhaupt nicht entschädigt wurden, so müsse die Regierung dafür eintreten, denn Kempten gehöre doch zu Hessen. Die Regierung möge das Gesetz einmal durch Sachverständige gründlich nachprüfen lassen. Abg. Fenchel wird ben Antrag einbringen zur Errichtung einer Gestütsstation in Lich Abg. Dr. Schmitt bittet die Regierung, für Hanau baldigst bie Genehmigung ber Weiterbebauung der Gelände zu erteilen, wenn bie Untersuchung bfctr. die Reblausgefahr beendet sind Ministerialrat Hölzinger verspricht so viel wie möglich ben Wünschen ber Abgg. entgegenzukommen. Abg. B e st unterstützt bie Ausführungen bes Abg. ^ringer und führt aus, daß ber Kreis Worms ebenso bebürfttg sei, wie Oppenheim und anbere. Abg. Wolf- Stabecken stimmt dem Vorredner bei. Ibg. Finger antwortet und widerlegt die Ausführungen im Amt. Dir. Prof. Schmidt mit Sonderverpfändung der Zolleinnahmen des Vilajets Konstantinopel Zeichnungspreis: 86%% zuziigl. Stückzinsen von I. Januar 1911. Zeichnungstag: Dienstag, 21. März 1911 und auf Zeichnungspreis: 101% zuzügl. Stückzinsen von 1. Januar 1911. Zeichnungstag: Montag, 20. März 191L Mitteldeutsche Creditbank Filiale Giessen a“/s Rückfall. Für die Wegnahme auch wird seine Behauptung, Klees für berechtigt gehalten, widerlegt, so daß er diesmal s r Z Fernsprecher: 168 und 2089 Wir nehmen Zeichnungen auf die beiden obigen Anleihen schon jetzt zu den beigesetzten Kursen entgegen. Die betreffenden Prospekt« liegen an unserem Effektenschalter zur Einsicht für Interessenten aus. handelte dabei im strafrechtlichen der Schürze fehlt jeder Beweis, er "habe sich zur Wegnahme des durch die Beweisaufnahme nicht ohne Strafe ausgeht. .Vergehen VßericbtsfaaL 4. Jena», 14. März. Der Aussehen erregende EntmündigungS- prozeß gegen die Frau Amtsgerichtsrat Burchardi aus Suhl in Thür., der bereits im April v. I. das Landgericht Meiningen beschädigt hat, gelangte gestern und heute vor dem hiesigen Obertandesgericht als dritter Instanz zur erneuten Verhandlung. Frau Burchardi ist nach vorausgegangenen ehelichen Zwistigkeiten aus Antrag ihres Mannes vom Amtsgericht Suhl unter Vormundschaft gestellt worden, ein Beschluß, den das Landgericht Meiningen gulgeheißen hat. Frau Burchardi klagt nun vor dem OberlandeS- gericht um Aushebung ihrer Entmündigung. Staatsanwalt Friederizi beantragt kurz, die Klägerin kostenpflichtig abzuweisen und den Entmündigungsbeschluß ausrecht au erhalten. Hieraus wird die Oeffentlichkeit ausgeschlossen. Die Entmündigung wurde aus Antrag des Staatsanivalts ausgehoben. In dem Urteil heißt es: Tas Gericht sei zu der Ansicht gekommen, daß zwar unzweisel- hakt Geistesschwäche, aber nicht Geschäftsunfähigkeit vorliege. krcht üftt einen sMMM MfiviMMökVM'yästvMJvfider'n um eine Gefährdung der Sicherheit. Der Redner verliest das be- treffendc Urteil, aus welchem hervvrgeht, daß es sich in der Tat um eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit handelte und überläßt die Behandlung des Falles den anwesenden Abgeordneten. Dem Abg ?mnn antwortete der Staatsminister, daß die Zahl der nickt ■ rellten Assessoren bereits geschwächt ist, und dvß -nach MögliäUu damit fortgefahren, wird. Betreffs der Bemängelung Dcv Abg. Osann, daß Assessoren oder Referendare Richter vertreten hätten ohne Bezahlung, erklärt der Redner, daß dies nötig war, um die geforderten »Ersparnisse machen zu können. Der Redner hält die Verwendung von Assessoren als Gerichtsschreiber für sehr mitzlirl Tie Anstände des Abg. Reh widerlegt der Redner, indem er feststellt, daß die Assessoren von der Negierung für auswärtige Dienste sehr unterstützt werden. Der Staatsminister stellt Noch fest, daß von den 1183 anzulegenden Grundbüchern noch -151 anzulegen seien. Ob bei den Gerichten Rechtspraktikanten ^zUKulassen seien, muß dem Ermessen der Richter überlassen blechen. Geh. Rat Dr. Best stimmt mit dem Abg. Osann darin überein, daß das neue Zwangsversteigerungsgesetz für Hessen nichts ■gutes gebracht habe. Die hessische Regierung habe sich schwn bei dec Beratung im Bundesrat dagegen gesträubt, aber ohne Erfolg. Dem Abg. Reh antwortet der Redner, daß nach seiner Ansickst die Gütcrhändler von den Zwangsversteigerungen nicht getronen 'werden. Das jetzige Prüfungssystem hätte sich entgegen der Meinung des Abg. Dr. Zuckmeyer sehr gut in der Praxis bewährt imb es liege kein Grund vor, dies abzuändern. Ministerialrat Lorbacher spriclst über die Anstellung der Gerichtsschreiber-Assistenten und erklärt, daß die Regiermrg,,gezwungen war, einige Gerichtsvollzieherstellen eingehen zu lassen, weil die Zustellung an die Parteien auf ein Minimum zu beschränken war. Der Redner geht dann auf eine große Reche von Einzelheiten der Vorredner näher ein, wobei fortgesetzt racr Noch 10—11 Abgeordnete im Sitzungssaale anwesend sind. Es sprachen dann noch die Abgg. Wvlf-St-adecken, Dr. Osann und Dr. Zuckmeyer, über deren Ausführungen wir iedoch nichts näheres mittcüen können, da wir mit den übrigen Vertretern der Presse nicht mehr imstande waren, den Verhandlungen zu folgen und deshalb um Uhr die Sitzung verließen. Die nächste Sitzung findet Mittwoch früh 9 Uhr statt. Der Stolz der Familie sind gesunde Kinder, wie man sie durch eine rationelle Nahrung erhält. Wenn die Mutter das Kind nicht selbst stillen kann, so empfiehlt sich am besten die Darreichuna von „Kufeke" mit Milch, welches die Milch leichter verdaulich macht und durch seinen Gebalt an Mineral- und Eiweißstoffen selbst die Knochen- und Muskelbildung aufs günstigste fördert. Diese rationelle Ernährung schont den Magen und verhütet dadurch das Auftreten von Magen» und Darmkrankheiten. (hv7/u im. Mk. 6474400 4Uge Schuldverschreibungen der Herzoglich Sachsen-Meinlngischen Landeskreditanstalt im ganzen Deutschen Reich mündelsicher. Kündigung und Verlosung vor dem 31. Dezember 1919 ausgeschlossen. grankreich und die Lage in Marokko. Paris, 14. März, lieber die Maßnahmen, die im Heutigen Mini st errat betreffend Marokko beschlossen 'werden sollen, wird u. a. berichtet: Die Regierung wird voraussichtlich eine Verstärkung des Besatzungskorps anordnen, jedoch entsprechend der vom Gesandten Renault vertretenen Ansicht keinerlei militärische Expedition gestatten. Dem Sultan Muley Hafid soll eine Frist zur Bestrafung des Zaerstammes gegeben werden. Falls bis dahin Frankreich keine Genugtuung erhalte, werde es selbst die erforderlichen ®ct* Sgeltungsmaß regeln treffen. Man beabsichtigt nächst, dem Zaerstamm den Zutritt zum Markte von Rabat zu verbieten, um sie zu zwingen, die an dem Ueberfall auf die Kolonne Marchand Beteiligen selbst auszuliefern. Aus Colom bechar wird gemeldet: Arabische Räuberbanden machen die Umgebung der Stadt unsicher und belästigen den handel. Zwischen Skarabdelläh! und Jgli wurde eine Karawane angegriffen; 14 Leute dec Begleitmannschaft wurden getötet und 50 Kamele geraubt. schädigt, In bin Iahten 1SÖ7 1HS 1910 UtHlJl von untreuungen und Fälschungen begangen zu haben. Rach anfänglichem Leugnen legte der Angeklagte in der heutigen Hauptverhandlung ein volles Geständnis ab. So gibt er zu, im Jahre 1907 einen Betrag von 300 Mk., im Jahre 1908 einen Betrag von 477 Ml., und im Jahre 1910 einen solchen von 105 Mk., die er für die Gemeiirde vereinnahmt hatte, für sich verbraucht zu haben. Er räumt ferner ein. daß er sich im Jahre 1907 von dem Gemeinderechner eine Anweisung über 190 Mk. habe erteilen lassen- obwohl er diese ihm gegen die Gemeinde zustehende Forderung schon vorher durch persönlich vereinnahmte Gelder bezahlt gemacht halte. Der Angeklagte gesteht auch zu, fortgesetzt aus der Sparkasse Gelder entnommen und' für sich verwendet zu haben, so daß schließlich ein Fehlbetrag von 3624 Mk. entstand. Als der Verbandsrevisor die Kasse revidieren wollte, fälschte H. am Taae vorher noch eine Quittung über 3000 Mk., um seine Unterschleife zu verdecken. Ebenso fälschte er die bei Gericht einzureichenden Bilanzen, um über den Vermögensstand der Genossenschaft bezw. über das bestehende Defizit hinwegzutäuschen. Der Angeklagte gibt in glaubhafter Weise an, er habe sich anfangs nur geringe Beträge angeeignet, von denen er gehofft habe, daß er sie in Kürze wieder ersetzen könne, um sich über eine augenblickliche Geldverlegenheit hinwegznhelsen: dann seien die Beträge größer geworden Und schließlich sei ihm die ganze Sache über den Kops gewachsen. Das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen Unten Tagung im Amt in drei Fällen zum Nachteile der Gemeinde, wegen Betrugs in einem Falle, ebenfalls begangen zum Nachteil der Gemeinde, wegen Vergehens gegen die §§ 146, 147 des Genossenschastsgesetzes in einheitlichem Zusammentreffen mit Unterschlagung in fortgesetzter Begangenschaft zum Nachteil der Sparkasse, wegen Ur» kundenfälschung und wegen Bilanzverschleierung zu einer Gesamt- strafe von acht Monaten Gefängnis sowie zu zwei Geldstrafen von 100 Mk. und von 50 Mk. Bei der Strafzumessung wurde berück- sichtigt, daß der Angeklagte zwar das in ihn gesetzte Vertrauen gröblich getäuscht habe, daß es sich aber andererseits um einen Komplex von Straftaten handelt, von denen die eine immer die andere nach sich zog und daß der Angeklagte ernstlich bemüht gern eien ist, den von .ihm angerichteten Schaden wieder auszu- gleichen. ii > Thüringisches r- » 0« ■. Elektro-und Maschinen- lechmkum Jlmenau säää Gießener Strafkammer» )( Gießen, 14. März. ,Unter Ausschluß der Oeffentlichkeit Würde zunächst gegen den Taglöhner Fr. B. von Trais-Horloff wegen Sittlichkeitsverbrechen verhandelt. Der Angeklagte wird Sodann trat das Gericht in die Verhandlung gegen den Bürgermeister und Sparkassenrechner O. $). von B. bei Ranstadt ein. Der Angeklagte ist 43 Jahre alt und noch nicht bestraft. Er hat nach dem frühzeitigen Tode seines Vaters dessen Gut, mit Schulden belastet, übernommen. Seit neun Jahren ist er Bürgermeister und seit etwa sechs Jahren Mitglied und später Rechner der Spar- und Darlehnskasse zu B., einer im Jahre 1904 neugegründeten Genossenschaft. Der Angeklagte wird bc- besMkdttzt, in zM Miss Ttn Bhtrtt Mädchen unter vierzehn Jahren unzüchtige Handlungen vorgenommen zu haben. Das nach Wiederherstellung der Oeffentlichkeit verkündete Urteil lautete aus ein Jahr Gefängnis. Da der Angeklagte em umfassendes Geständnis abgelegt hatte, wurde die gesamte Untersuchungshaft auf die Strafe in Anrechnung gebracht. Ein geheimnisvoller Diebstahl wurde in der Nacht vom 4. auf 5. September 1910 $u Vilbel verübt. Dort wohnt in einem kleinen Hause ein kinderloses Ehepaar, der Maurerpolier F. K. M und seine Frau, und zwar im unteren Stocke, während im oberen Stock der ebenfalls kinderlose, verwitwete Waldarbeiter und Nachtwächter H. H. wohnt. Schon im Jahre 1907 war in dem Hause am hellen Tage ein Einbruch begangen worden, bei welchem dem H. 500 Mark aus einer Kommode entwendet wurden: auch die Eheleute M. geben an, daß ihnen etwa 100 Mk. gestohlen worden seien. Von dem Täter fehlte jede Spur. Als H. in der erwähnten Nacht vom 4. auf 5. September 1910 nach Hause Tarn, fand er auf fernem Zimmer folgenden Zettel vor: . „Jetzt sind es ein paar Jahre, daß wir bei euch waren, und jetzt bist Du bei Jahren und hast so viel gespart. Mensch, ärgere Dich nicht." , Er sah nach und fand, daß seine Kommode mittels Nachichlüstels geöffnet war und daß 'daraus fein gesamtes Geld, etwa 500 Mk., entwendet worden waren. Im unteren Stock war die nach dem Hausflur führende Tür der M.'schen Wohnung — angeblich von außen — 'verschlossen: der Schlüssel fehlte. Auf der Kellertreppe brannte noch die von dem Tater dorthin gestellte Nachtlampe. Im Keller selbst fand man! die Kästchen, in denen das Geld aus bewahrt gewesen war. Aus dem mittleren Kellersenster war das Gitter herausgerissen, in der Mitte der Fensteröffnung fand sich ein Streifen, der anscheinend von einem beschmutzten Schuh hcrrührte. Der Verdacht lenkte sich aus die Eheleute M., da nut ein mit den Verhältnissen vertrauter Täter in Betracht kommen konnte. Außerdem zeigte es sich am nächsten Morgen, daß die Kellerfensteröffnung noch voller Spinnweben hing, so daß kaum ein Mensch einmal oder zweimal hindurchgekrochen sein kann. Ferner hatte ein anderer Nachtwächter bemerkt, daß die Eheleute M. nachts gegen 1/22 Uhr noch Licht in ihrem Schlafzimmer gehabt haben, was diese bestreiten. Auch fand man einige Tage später mehrere hundert Mark, in verschiedene Kleidersachen verteilt, bei ihnen vor. Am meisten belastend war die Schriftvergleichung des Gerichtschemikers Dr. Popp von Frankfurt a. M., der feststeklte, daß die Schriftzüge des oben erwähnten Zettels alle charakteristischen Merkmale der Schrift der Ehefrau M. aufweisen. Demgegenüber sprach zugunsten der Eheleute M., daß sie in geordneten Verhältnissen leben und einen guten Leumund genießen. DaS Erkenntnis des Gerichts ging dahin, daß ein schlüssiger Beweis für die Schuld der Eheleute M. nicht geführt sei, so daß Freisprechung erfolgte. Zum ersten Male f r ei g es pr o ch e n auf erhobene Anklage hin wird der Dienstknecht K. W. von Oberau, der ein recht stattliches Sündenregister von dreißig, zum «Teil recht erheblichen Vorstrafen aufzuweisen hat. Es wird ihm zur Last gelegt, «m 5. September 1910 zu Vonhausest einen Arm voll Klee und eine Schürze gestohlen zu haben, und Zeichnung* auf nom. Mk. 130 560 000 neue Kaiserlich Ottomanlsche 41° Anleihe von 1911 2 Zimmer Schöne Aussicht. 1785! Verschiedene 6 Zimmer 01987 Pensien. PRIX. 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