161. Jahrgang Drittes Blatt tlr. tu* G^cheinl kflgllch mit Ausnahme des CemUegl. Die „Gietzeier Lamlllenblitter- rotrben dem eiermal wöchenlUch deiß-legl, da- „Kreisblati für den Krel» •leBtn“ jroetmal w-chenllich. tte „tandwlrlfchafllichev Lett, fragen" erscheinen monathcb zweimal. Siebener Anzeiger General-Anzeiger für Gberheffen Mittwoch, 1. November 1911 ftolattonibnirf und Verlag der ftrüdPsch« UnwersnätS • Buch- und £tetnb ruderet. 91 Lang«, Ließen. Hebet tien. Lxpeditton und Druckerei: 6cful* firage 7. Expedition und Verlag: 6L •tebaftierve^ 111 TeU-Abru An,eigerGießen. Der Zusammenbruch der Niederdeutschen Bank vor Gericht. 2$. Dortmund, 31. Oft. Zu Beginn der heutigen Verhandlung bittet der Verteidiger Rechtsanwalt Frank den Angeklagten Lhm zu fragen, ob die gdirigc Aeuherung \sdpnittd, er habe mit der Versendung der Wertpapiere nach Berlin nichts zu tun gehabt, weil es sich um -uxe handelte, den Tatsachen entspreche. In Berlin seien nämlich für 10 Mill. Mark Wertpapiere in Depot gewesen uird davon nur 2 Mill. Kuxe, der Rest beiland zum größten Teil auS 'Aktien der Toclstergcfcllfchaiieu Der Auaettagie Ohm ver sichert daraufhin, daß er mit der Versendung der Depots nie- mal: etwas zu tun gehabt habe. Verteidiger R.-A. Frank: Ich bitte den Angeklagten Ohm zu fragen, ob ihm Direktor Arendt nicht geschrieben Hobe, das; jc&t nach Einführung der Aktien der Bank an der Börse das angewachsene Wechselobligo von 2\i bis 3 Mill, und das angewachsene Konto Saldo von 3 bis 31,-v Mill. Mark getilgt werden müsse. Angeklagter Ohm: Das jst richtig. Sodann wird der dritte Angeklagte Prokurist Benner über die allgemeinen Punkte der Anklage vernommen. Auf Antrag der SBrrtningung äufe-Tt er sich zunächst über seinen Bildungsgang Danach hat er im dlpril 1900 das Abiturienteneramen am Dortmunder Realgymnasium bestanden und trat dann als Lehrling in die Niederdeutsche Bank ein, bei der er später fest fangcitdlt wurde Fünf Woclien war er in dem Kuxenpeschast der tzörder Bank tätig und ging dann zur Niederdeutschen Bank lurüd Hier wurde er im 3obre 1908 Prokurist. Verteidiger: Ich lege Wert auf die Feststellung, daß Benner vom Anfang bis '»um Ende seiner Banktätigkeit bei der NiederdcutsätzM Bank tätig war. Der Angeklagte Schmitt hatte das Amt, die eingelaufene Bost dnrchzuschen. Die Briefe, die ihm wichtig erschienen, hat chmitt behalten, ich habe nur belanglose Sachen bearbeiten müssen. Das nxir allerdings der größte Teil der Korrespondenz. Bon einer Rivalität zwischen mir und Schmitt kann nicht die fliehe fein. Sclnnitt hatte nur einen gewissen Ehrgei',, alles selbst zu erledigen. Er war, trotz der nominell gleichen Stellung, »ein Vorgesetzter, Direktor Ohm hat mir das selbst gesagt. Tas geht auch daraus hervor, daß Schmitt bereits int Jahre R900 Prokurist war, zu einer Zeit, als ich erst als 2ebr5ijij lei der Bank eintrat Es wird darauf in die Erörterung der einzelnen Fälle ein* getreten. Es kommt zunächst die Affäre mit der Finna Gebr. Wexandcr in Breslau zur Verhandlung. Danach soll die Korrespondenz d'r Bank mit der Firma Gebr. Alexander und der Brliner .Handelsgesellschaft, die beide in einander übergreiien, verlesen werden. Ta sich der Angeklagte Schmitt aber zu schwach fühlt, wird die Verhandlung abgebrochen und auf Donnerstag vertagt.___________________________________ Der Hamburger hasenraud im Wiederaufnahmeverfahren — Hamburg, 31. Oktober. Einen Z'/rjährigen Kamps um Ehre und Freiheit haben die 8 Bremer Llohdschisfer ausgesochten, die soeben im Wiederaus nahrncversahren der 2. hiesigen Strafkammer freigesvrochen worden sind, derselben Strafkammer, von der sie am 6. März 1908 in dem großen Hamburger Hafenraub-Prozeß zu Strafen von sechs bis neun Monaten Gefängnis und mehrjährigem Ehrverlust wegen Unterschlagung verurteilt worden waren. Die Verurteilung erfolgte damals hauptsächlich auf die bestimmte Aussage eines Mitangeklchften Stelle hin, der Außenervedient der Firma Hugo u. von Emmerich in Hamburg war. Die Verurteilten haben sich die Jahre hindurch durch ihren Verteidiger Rechtsanwalt Dr. H a r 11 a u b (Bremen) bemüht, das Wiederaufnahmeverfahren durchzusetzen. Was den Fall zu einem kriminalistisch besonders Interessanten gestaltet ist der Umstand, daß sämtliche Verurteilte ihre Strafen noch nicht angetreten haben, da es dem Verteidiger immer wieder gelungen war, Aufschub der Strafvollstreckung zu erwirken. Er wandte sich schließlich an den Hamburger Senat, der daraufhin der Staatsanwaltschaft entsprechende Anweisungen erteilte. Aus der Verhandlung, zu der über 30 Zeugen erschienen war n, ist hervorzuheben, daß Stelle, der inzwischen seine Strafe verbüßt bat, auf eingehendes Befragen die Möglichkeit eines Irrtums zugeben mutzte. Der Verteidiger suchte in längeren Ausführungen die völlige Unglaubwürdigkeit des Stelle darzutun, der wohl selbst nicht an die Möglichkeit einer Verurteilung der zu Unrecht Verdächtigten auf seine alleinige unbeeidigte Aus sage bin gedacht habe: nachträglich habe er bann die Konsequenz aus seinem ersten Schritt ziehen und seine Aussage aufrecht erhalten müssen, um nicht wegen falscher Anschuldigung bestraft zu werden. Das Gericht schloß sich diesen Aussubrungen an und sprach die Verurteilten, die Schiffer Harms, Vogeley, Bruns, Tegarde, Volkmann, Notholdt, MartenS und Rothe, frei. (tctreiDe=l£'Od)cnbcrid)t bet Preisberichtsstelle des Deutschen LandwirtschaftSrats vom 24. bis 30. Oktober 1911. Wibcr Erwarten hat die Erklärung des Reichssairzlers, daß die Regierung eine Aenderung bei reif 5 der Einjuhrfchcine nicht befürworten Tonne, weder das Geschäft ru beleben, noch die Stimmung zu befestigen vermocht. Wenn der G treidehandel vielmehr w h.cnd des größten Teiles der Berichtswoche in Hebernnftimmung mit Amerika matte Haltung bekundete, so war der Anlaß dazu in günstigen Nachrichten über die argcntinildte Ernte und der bannt zusammenhängenden Ermäßigung der südamerikanisäien For- derungen zu 'finden. Tie Zurückhaltung der Käufer wurde aber noch durch das milde Wetter bestärkt, und in der gleichen Richtung wirkten die anteiligen Klagen über unbefriedigendes Mehl- geschaft. Ebenso Irie Weizen war auch Roggen nur zu ermäßigten Preisen verkäuflich, zumal auch an der Küste Verwendung für die Ware fehlte. Anfragen vom Auslande lagen wohl vor, aber die Gebote waren -mlohnend und führten nur fe.ten zu Abschlüssen. Andererseits ist das Angebot vom Inlande, da die Landwirte immer noch aui den Feldern beschäftigt sind, keineswegs dringlich, und da sich die argentinischen Ablader heute wieder zurückhaltender zeigten, so waren auch die Abgebcr im Lieferungsgeschäft zuletzt vorsichtiger und die Preise fonnten den erlittenen Verlust zum Teil wieder einholen. Während Weiten aber immer noch 1—2 Mk niedriger als vor 8 Tagen schloßt, sind bei Roggen gegenüber der Vorwoche kaum nennenswer'e Acnderun^en festzustellen. Für Hafer war die Stimmung im allgemeinen rufaijer, und ob zwar das Angebot keineswegs sonderlich jugenommen hat, mußten sich Verkäufer doch mit etwas niedrigeren Preisen abfinden. Rußland ist für Hafer weiter sehr fest, aber andererseits blieb die Nachgi-big- feit der argentinischen Forderungen nicht ohne Einfluß auf den Wert der Mailief.-rnng. Höhere Preise ließen sich dagegen für daS knappe Angebot von Braugerste durchsetzen. Futtergerste kann e ihren Preisstand trotz größer-r Zurückhaltung der Importeure behaupten, da England als Käufer auftrat. Auch Mais behielt im allgemeinen feste Haltung: Amerifa hat wieder manches zurüclgefauft, seine Forderungen für spatere Abladungen dagegen ermäßigt. Von Rußland und von der Donau mar nicht billiger zu kaufen. Es stellten sich die Preise für inländisches (Betreibe am letzten Markttag in Mark vro 1000 k-? je nach Qualität, wobei bas Mehr ( + j bezw. Weniger ( — 1 gegenüber der Vorwoche in Klammevu () beigeiügt ift, wie tolgt: Roggen Hafer Weizen Königsberg 199 (— 1) 169 (- ) 179 (- 3) Danzig 200 (- 7) 171'/, (- 3) 180 (- ) (Stettin 20t) (- 1) 179 (- 1) 183 (- ) Pofen 200 (— 2) 174 (- 1) 184 (- ) Breslau 203 (— 2) 178 (- 3) 177 (- 1) Berlin 204 (- 1) 182'/, (- IV,) 198 <— 1) Tlagbeburg 200 (— ) 184 (- 2) 198 (- ) Halle 200 (- 2) 188 (- 4) 200 (— 2) Leipzig 201 (— 4) 187 5) 202 (- 5) Dresden 20s (— 4) 187 (— 3) 200 ( - 2/ Rostock 199 (+ 1) 178 (- ) - (- ) Hamburg 207 (+ 3) 184 (+ 2) 193 l- ) Hannover 202 (— 1) 182 (4- 2) 194 (- 1) Düsseldori 210 (- ) 192 (- ) 188 (- ) Fraukiiirl a.M. 212'/, (-17.) 193 (+ 2) 192'/, (— ) Tlamibeim 220 (- ) 195 (- ) 192'/, (- 2'/,) Straßburg 220 (— ) 200 (+ 21/,) 202'/, (+ 2' ,) Thnicheu 232 (- ) 212 (- ) 193 (4- 1) W e l t ni a r k t p r e il e: Weizen: Berlin Okt. 207.25 (+ 1.25), Dez. 203.50 (— 1.00); Budapest April 201.15 ( - 3.40): Lioer- vool Dezbr. 167.40 (— 3.8'0 Paris Oktober 204.50 (-ft 0.40); Chicago Dez. 151.70 l— 6.55). Roggen: Berlin Okt 184.2b (— o.25), Dez. 185.50 (— 0.75). Haier: Berlin Dez. 184.7o (— 1.50 . Futtergerste: cif Hamburg Ott. 133.2b {— 1.00), Tod. 134 00 (- 1.25 , Dez. 135.75 (- 0.50). Mais: Mixed Dez.-Marz 127.50 (— 4.50), Donau Ott.-Nov. 131.50 (— 0.00), Odessa schwim. 132.50 ( + 1.00) Mk. Märkte. — K artoffc lm ar kt-Bericht vom 30. Oktober 1911. Berlin: Rote Taber i'.t 3.30—3.60, andere rote Sorten Alk. 2.90—3.05, ECohfienffÜEBer Rabattmarken KohEenkasten der Ofenschirme Feuergeräte Feueranzünder Rebatt-Spar- Verdampf schalen Vereinigung Wärmflaschen Ludwig Kröll, Uta Haus- und Küchen-Artikel-Spezialgeschäft. Dickwurzmühlen Schrotmühlen Haferquetschen Futterdämpfer Kesselöten Kartoffelquetschen Kartoffel- Sortiermaschinen Dezimalwagen Vieh-u. Fuhrwerkswagen usw. für die Landwirtschaft Vertreter gesucht. M. Rosenthal Liebigstrasse 13 Fernsprecher 77 [c*/ie W“ {Reparaturen an Maschinen jeder Art werden m meiner Werkstmte fachgemäß u. billigst ausgewhrl. 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AngefaHrcn waren 3 Wagen Heu und 4 Wagen Stroh. Man notierte: reu 4.N0—5.00 Tlf., Stroh (Kornlangstroh) 2.60—2.80 Mk, Wirrstroh 0,00—0,00 Mk. AllcS für 50 Kilo. Geschäst ruhig. Die Zufuhren waren aus Ober Hess en und au5 den Kreisen Dieburg und Hanau. ßanöcl. Berlin, 31. Oft. In der heutigen Haupwersammlung der Laurahüttc wurden die_Regularien erledigt und mit* geteilt, daß der Ueberschuß im ersten Quartal des laufenden 65c- fchäftsjahres 1 767 000 Mark gegen 1412 000 Mark im Vorjahr beträgt und sich der Auftragsbestand von 14 575 000 Mark am 30. Funi auf 15 200 000 am 1. Oktober erhöht bat. ** Billige Briefe nach Amerika. Schiffsliste für billige Briese nach den Vereinig en Staaten von Amerika (10 Pfg. für je 20 g): „Amerika" ab Hamburg 2. November, „05cmgc Washington" ab Bremen 4. November, „Friedrich der Große" ab Bremen 11. November, „König Albert" ab Bremen 18. November, „Kaiserin Auguste Viktoria" ab Hamburg 25. No^ uember, „Kronprinz Wilhelm" ab Bremen 28. November, „President Lincoln" ab Hamburg 2. Dezember. (Postschluß nach Ankunft der Frühzüge.) Alle Schiffe «ußer „President Lincoln" sind Schnelldampfer oder solch?, die für eine bestimmte Zeil: vor dem Abgang die schnellste Beförderungsgelegenheit bieten. Es empfiehlt sich, die Briese mit einem Lcitvermerk wie „direkter Weg" oder „über Bremen ober Hamburg" zu versehen. Die Pvrtoerniäßigung erftredt sich nur auf Briese, nicht auch auf Postkarten, Drucksachen usw. und gilt für Briefe nach den Vereinigten Staaten von Amerika, nicht auch nach anderen 05c* bieten Amerikas, z. B. Canada. Kinder die nicht gedeihen und in der Hutwickelung Zurückbleiben, bebürfen unbedingt ein Nähr und Kräftigungsmittel um das Blut in einen solchen Zustand zu versetzen, der unbedingt notwendig ist zur körperlichen und geistige» Entwickelung. Dies wird ohne Zweifel am besten durch Lcciferrin erzielt und wird dieses auch von Acrzten mit Vorliebe verordnet. Lcciferrin fuhrt dem Blute die demselben nötigen Bestandteile au, und reguliert sogleich die Verdauung und Assimilation der Lvciien, wodurch die Kinder tzuicbends an Gewicht nnd Kräfte zuncbmcn und sich auch geistig besser ent wickeln. (”*) Lcciferrin ist sehr angenehm von Geschmack, und wird von allen Kindern gerne genommen. Man achte beim Einkauf auf den Namen Lecifcrrin (Veciicrrin ist eineOvo-Lccttbin-Eisen-Vcrbindungl und zum Greife von M. 3. (längere Zeit ausreichend), in den Apotheken zu haben, ganz sicher von: Umversitlits-AHotbeke (tzicßen, und Alte Universitäts-Apotheke Marburg.D*/h ist entsetzlich, so Nacht um Nacht bustend und schlaflos im Rett zu sttzen. Bon all dem Tee und den Süßigkeiten ist mir ganz elend im Magen und doch wirds nicht bester. — Kaufen Sie Sodener Mineral-Bastillen «Faus ächte». Wenn Sie die nach Vorschrift namentlich invrgens und abends gebrauchen, dann werden Sie sofort Linderung verspüren und alle Beschwerden bald ganz loö sein. 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Betrifft: Landesvolizeilichc Abnahme der Arbeiten aut Verbesserung der Geleisanlagen der elektrischen Straßenbahn Gießen. Zum Zwecke der ortsüblichen Bekanntmachung weisen wir bierdurch auf die im Kreisblatt Nr. 84 — Beilage Atint Giehener Anzeiger vom 31. Oktober 1911 von Großh. Kreisamt Gienen erlaffenc Bekanntmachung obigen Betreffs hin. B’/u Gießen, den 31. Oktober 1911. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Mecum. Vergebung von Drainagen. Die Lieferung und Arbeiten für die zur sofortigen Ausführung vorgesehenen Drainagen der Feldberenngungs- gesellschast Lang-Göns sollen durch schriftliches Angebot vergeben werden. veranschl. zu Los I u. II Liefern von Drainröhren 2900 Mk. Los III Liefern von Steinzeugröhren 107 Mk. Los IV Liefern von Mündungsröhren 33 Mk. Los V Anfahren der Röhren 400 Mk. Los VI—x Graben- u. Rohrverlegungsarbeiten 5583 Mk. Los XI Maurerarbeiten 40 Mk. Ä)s XII Liefern von Pflöcken 16 Mk. . Die Verdingungsunterlagen liegen auf Großh. Bürgermeisterei Lang-Göns zur Einsicht offen. Angebote haben in Prozenten des Voranschlages zu erfolgen und sind verschlossen, postfrei und mit entsprechender Aufschrift versehen bei Grotzh. Bürgermeisterei Lang-Göns bis zum Eroffnungstermin, welcher Samstag, den 4. November 1911, vormittags 9 Uhr auf dem Rathaus zu Lang-Göns stattfindet, einzureichen. Gießen, den 24. Oktober 1911. Großh. Kulturinspektion Gießen- H. Steinbach. b88/« Bekanntmachung. Bei der Gewerkschaft des Eisensteinbergwerks Elisen- burg in Hungen wurde heute in unserem Handelsregister B Nr. 3 eingetragen: 1. Rechtsanwalt Richard Gebhardt zu Schöneberg bei Berlin, 2. Rentier Georg Rüdiger zu Friedenau, 3. Kauf- mcntn Heinrich Buchlow zu Broich, 4. Oberingenieur Otto Wecks zu Essen-Rüttenscheid sind aus dem Vorstand ausgeschieden. An deren Stelle sind gewählt worden: 1. Binzens Johann Schöpf, Verwalter in Fulda, als Vorsitzender, 2. Rechtsanwalt Otto Stomps zu Groß-Lichterfelde, als stellv. Vorsitzender, 3. Assessor Dr. Adolf Müller zu Wilmersdorf. Der Vorstand besteht zurzeit aus drei Mitgliedern. Die Prokura des Bankier Adolf Lindner zu Berlin ist erloschen. Hungen, den 26. Oktober 1911. BVn Großh. Amtsgerich't. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. Bet r.: Maul- und Klauenseuche in W i e s e ck. Im Anschluß und in Mänderung unserer Bekanntmachung vvm 28. l. Mts. (Gießener Anzeiger Nr. 254) werden infolge Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche in den Gehöften der Landwirte Jo h. Benner Witwe, Wilh. Euler Witwe, H ch. Deibel IV. Witwe, H ch. Bieraul., KarlWilhelm, Ldg. Beckeri. undHch. Grölz zu W i e s e ck auf Grund der §§ 57 ff. der Reichsinstruktion zu dem Reichsgesetz die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betr. vom 23. Juni 1880, 1. Mai 1894 und auf Grund der Ausschreiben Großh. Ministeriums des Innern vom 10. März 1908, zu Nr. M. d. I. II 1215 und vom 22. Februar 1911 zu Nr. M. d. I. II 977 hiermit die folgenden Maßnahmen angeordnet: I. Cs wird ein Sperrbezirk gebildet, dieser umsaht dar ganze Gebiet der Grtes und der Gemarkung wieseck. II. Für den Sperrbezirk werden lolgende Maßnahmen angeordnet : a) Sämtliche Wiederkäuer und Schweine pine§ Sperrbezirks unterliegen der StaUsperre. Sperrvieh, d. h. Vieh aus Sperrbezirken, darf nur nach solchen Schlachthöfen verbracht werden, die Bahngelcisanschluß haben, andernfalls ist es im Sperrbezirk selbst abzuschlachten. Tie Schlachtung hat in allen Fällen alsbald nach dem Eintreffen auf dem'Schlachthvf, längstens aber am nächsten Vormittag zu erfolgen, wenn die Tiere erst Ttod) 6 Uhr abends eingetroffen sind. Diese Genehmigung wird kreisamtlich von Fall zu Fall und nur unter der weiteren Bedingung erteilt werden, daß die Unverseuchtl)eit des ganzen Bestandes von einem Tierarzt festgeftellt wird. Die Verbringung von Ferkeln und Einlegeschweinen aus einem unverseuchten Gehöft eines Sperrbezirks in ein anderes unverseuchtes Gehöft desselben Sperrbezirks kann unter dar Bedingung gestattet werden, daß die Seuchenfreiheit beider Gehöfte jedesmal durch den zuständigen Fleischbeschauer unmittelbar vor dem Besitzwechsel der Tiere festgeftellt wird und daß letzterer ohne jede Unterbrechung und unter polizeilicher Aufsicht erfolgt. Die einmal in ein anderes Gehöft verbrachten Tiere dürfen während der Sperre aus diesem Gehöft nicht mehr entfernt werden. Die Genehmigung hierzu ist jedesmal von Fall zu Fall bei der unterzeichneten Behörde einzuholen. Die Ausfuhr von Klauentieren aus den Seuchengehöften ist unter keinen Umständen, auch nicht zum Zwecke der sofortigen Abschlachtung, gestattet. b) Die Plätze vor den Stalltüren der Seuchengehöfte und die Straßen vor den Eingängen dieser Gehöfte sowie die gepflasterten Wege an den Ställen und auf den Höfen sind mehrmals täglich durch Uebergießen mit Kalkwasser zu des- rnsizieren. v) 'Das Geflügel der Seuchengehöfte ist so einzusperren, daß es den Hof nicht verlassen kann. d) Die Hunde der Seuchengehöfte sind festzulegen. Katzen, die gewohnheitsmäßig den Hof verlassen, sind einzusperren. Fremde Hunde sind in dem Sperrbezirk an der Leine zu führen. e) Durch einen Sperrbezirk dürfen Klauentiere in der Regel weder getrieben, noch geführt, noch rin Gespann gefahren werden. Nur in besonderen Bedürfnisfällen Iann vom Kreisamt zugelassen werden, daß Rindviehgespanne aus nicht Versen chtenGe- hoften zu Feldarbeiten benutzt werden. Das Führen von Klauenvielf in einem Sperrbezirk MM Zweck des sofortigen . vschtachtens ist gestattet. Auch kann das Führen von an der Leine gehenden Tinen aus einem nicht verseuchten Gehöft eines Sperrbezirks krach einer mnerhalb oieseö Letzteren gelegenen Schlachtstätte von der Bürgermeisterei gestattet werden. In letzterem Falle hat unmittelbar vorher der zuständige Fleischbeschauer den ganzen Bestand des Ansfuhrgehöfts auf verdächtige Erscheinungen zu untersuchen. f) Die verseuchten Ställe dürfen von niemandem, außer von den mit der Wartung der Tiere beauftragten Personen oder hey zugezogerten Tierärzten betreten werden. Die mit der Die heutige Kinder- Wäsche Lj 6706 H Henkels Bleich-Soda. * 1912 Rj. auf bem' 6710 zeichneten Bürgermeisterei abzwgeben. Ruttershausen, den 31. Oktober 1911. Großh. Bürgermeisterei Ruttershausen. Klinket. bi S bSnet Bekanntmachung. Der Voranschlag der Gemeinde Röthges für 1912 Rj. liegt vom 4. fttovember d. I. ab acht Tage auf dem Bürger- meisterei-Bureau dahier zur Einsicht offen. 6714 Röthges, am 30. Oktober 1911. Großh. Bürgermeisterei Röthges. Meckel. Bekamitmachung. Der Voranschlag der Gemeinde Langd für liegt vom 4. bis einschl. 11. November l. I. Bürgermeisterei-Bureau zur Einsicht offen. Langd, 31. Oktober 1911. Großh. Bürgermeisterei Langd. Meyer. die meist scharfen Geruch hat und Krankenwäsche, auch wenn mit Blut und Eiter behaltet, wird gründlich davon befreit, desinfiziert und rasch gereinigt durch Waschen mit Persil VeUkoeienen unschädlich 1 Erhältlich eur in Original-Paketen. HENKEL & Ce., DÜSSELDORF. Vergebung von Straßenunterh'alturrgswaterialien für das Jahr 1912 Die zur Unterhaltung der Kreisstraßen des Kreises Friedberg erforderlichen Materialien sollen auf dem Wege des schriftlichen Angebots, wie folgt vergeben werden: Bruchsteine, Kleinschlag, Grus, Sand 931 13 144 445 1541 cbm Die Bedingungen, sowie die Uebersicht der Verteilung der einzelnen Lieferungen auf die verschiedenen Straßenstrecken liegen auf dem Amtszimmer des Unterzeichneten, Dismarckstraße Nr. 32, offen, woselbst auch die Angebots- Vordrucke erhältlich sind. Die Angebote sind verschlossen, postfrei und mit entsprechender Aufschrift versehen, bis zum 20. November l. I., vorm. 9 Uhr, hier einzureichen, woselbst die Oesfnung der Angebote in Gegenwart etwa erschienener Bewerber statt- findet. DVii Zuschlagsfrist 4 Wochen. Friedberg, den 30. Oktober,1911. Der Großh. Kreisbauinspektoo. ,Gombel, Baurat. 3* e Ms SW Mienen r I Wartung der Tiere in Den verseuchten Ställen betrauten Personen dürfen nur nach gehöriger Reinigung und Desinfektion des Schuhwerks und nach dem Wechsel ihrer Kleidung außerhalb des Gehöfts verkehren. g) Tas Weggeben ungekochter Milch aus einem Sperrbezirk ist verboten. Das gleiche gilt von der Magermilch, Käse, Buttermilch und Molke (§ 61 der Reichsinstruktion). h) Rauhfutter, Stroh oder Dünger darf aus den Seuchengehöften nicht entfernt werden. Säcke und andere Gegenstände, durch die me Seuche । breitet werden könnte, dürfen erst nach geschehener gründlicher Desinfektion aus den Seuchengehöften entfernt werden. Ganz besonders ist auch die Desinfektion der leeren Futtersäcke, bevor diese aus Seuchengehöften entfernt werden, vorzunehmen. i) An den Seuchengehöften, sowie an sämtlichen Kreisstraßenortsausgängen und der Grenze des Sperrbezirks in Wieseck sind in augenfälliger und haltbarer Weise Tafeln mit der Inschrift: „Maul- und Klauenseuche" anzubringen. III. 3n das bestehende veobachtungsgebiet werden die Gemarkungen Alten-Vuseck, Gießen mit Ausnahme der Unionbrauerei, Rödgen und Trohe einbezogcn. IV. Für das Beobachtungsgebiet wird bestimmt: 1. Tie Abhaltung von Viehmärkten (auch Pferde- märkteiO und Tierschauen ist verboten. 2. Der Austrieb von Klauenvieh aus dem Beobachtungsgebiet auf auswärtige Viehmärkte sowie das Verlassen des Beobachtungsgebiets durch Klauenvieh im Gespann ist verboten. 3. Innerhalb des Beobachtungsgebietes ist das Treiben von Klauenvieh ganz verboten. Tas Führen einzelner Tiere an der Leine und das Fahren von Tieren im Gespann ist gestattet. Ter Weidegang kann im Bedürfnisfall vom Kreisamt unter Beobachtung, strenger Sicherungs-Maßregeln gestattet werden. Ter Weidegflng der Schafe ist mit der Beschränkung gestattet, daß auf Kreisstraßen überhaupt nicht getrieben werden darf und auch stark benutzte Feldwege vom Weidegang ausgeschlossen sind. Tas Austreiben der Schweine ist für das ganze Beobachtungsgebiet verboten. 4. Die Ausfuhr von Klauenvieh zum Zwecke sofortiger Ab- schlachtung ist auf Grund besonderer Erlaubnis gestattet, deren Erteilung wir den Großh. Bürgermeistereien der genannten Orte übertragen. Diese Erlaubnis wird nur nach tierärztlicher Untersuchung und auf Grund eines tierärztlichen Zeugnisses erteilt, welches nur 24 Stunden Gültigleit hat und bescheinigen muß, daß keins der auszufiihrenden Tiere von der Maul- und Klauenseuche befallen ist. Beobachtungsvieh, d. b. Vieh aus Beobachtungsbezirken, darf zum Zweck sofortigen Abschlachtens verbracht werden a) nach öffentlichen Schlachthöfrn mit Bahngeleisanschluß, b) nach öffentlichen Schlachthäusern ohne Bahngeleisanschluß unter der Bedingung, daß es dahin, soweit es nicht mit der Eisenbahn befördert wird, nur in gutschließenden Wagen mit wasserdichtem Boden verbracht wird, c) nach privaten Schlachthäusern unter der Bedingung, daß es dahin, soweit es nicht mit der Eisenbahn befördert wird, in gutschließenden Wagen mit wasserdichtem Boden verbracht und alsbald ohne vorher eingestellt zu werden, abgeschlachtet wird. In allen Fällen ist vorher die Zustimmung der Polizeibehörde des Schlachtorts ein zu holen und ihr die Zeit des Eintreffens des Viehs anzuzeigen. Von Orts- polrzeibehörden etwa abgegebene allgemeine Zustimmungen sind alsbald zurückzuziehen. Tie Polizeibehörde hat jedesmal das Verbringen des Viehs vom Bahnhof nach dem Schlachthaus, sowie das Ablchlachten überwachen ^u lassen. Auch im übrigen ist das Verbringen des Viehs, soweit es nicht mit der Eisenbahn geschieht, polizeilich zu überwachen. Durch vorgängige Vereinbarung mit der Eisenbahnverwaltung oder durch unmittelbare polizeiliche Begleitung ist dafür Sorge zu tragen, daß eine Berührung mit anderem Klauenvieh auf dem Transport nicht stattflnden kann. l ZM km für 25 Pfg. 1 Pfund Fleisch essen.81,1,1 j y la. Schwcincklciufleiich bestehend a. fleischigen Nippen Köpfen, J e Beinen,Schwänzenrc., gar. tierärztl. unlersuchke, saubere inland. s © Ware, in Kübeln v. 30 Pfd. an, p. Pfd. 25 Pfg.; Postkolli enth. • • 9 Pfd., 3 Mk. la. gef. SchweinSköpfe mit voller Fettbacke vr. G Pfd.40Pfg. la. knochcnl. Schweinefleisch gekocht u.konserv. in s £ 9 Pfd.-Dosen, p. Dose 5 Mk. Alles ab hier gegen Nachn. Nichtgef. S a retour. Alb. Carstens, Altona a.E. 96, Eimsbültlerftr. 63. e I - Betlag I e«<9[ rüocbe'it S-S HK: ! Ä« ®i,i" bis vonnlliagsSU Der 1 In den Ader W Quellen verbürgt oder heißt, die Türken n d n Forts nr Md beim Straßer «er zu kämPM g M ihren Gechch M dem rtallenst das Schicksal der n Soldaten kerne M nische Flotte Tn. Mag das all steht, daß Tripoli- neuerdings auch bedrängten Stadt Soldaten erkrankt der Geist unter d einer amtlichen 9 Grausamkeiten zu denen die Beuchte dings empörende italienischen Meld polis nehme alles lick wieder mit 81 Holm die Türken tigm und todesm für die Italiener Türken Lage unc Berlin, 2. Korrespondent de „Berl. Tagebl." \ telegraphiert: < sitzung erhielt Abgeordneten S 28. Oktober mel in Salick, eint Mutige Styadjtt fünfte /eien in l gegen Tcho/rs w. Gottes hilse dott sall folgte der Ber Korrespondent bes’ in Tunis unterm 3 Uhr, fnb diie türkischen Gebirgs «eit Freitag haue gesundm. Lie C H auf- Hundert Gestern starben Lage der Eurc . Dem „Berl. Lo Der Lvnderberichtk elegraphiert am 1. Stadt vom jyorl 2ie Lu S ^uer und legi l°llen getötet sein. Tripolis 1 fe!» Mett. A, »X« Vergeöllilg m ZjrcheilSllllklbttttki. Die nachbenannten Arbeiten und Lieferungen jur Unterhaltung der Ortsstraßen und der Straße Ruttershausen- Wißrnar sollen durch schriftliches Ang bot vergeben Werben: 1. Lieferung und Anfuhr von 140 cbm Deckstcine. 2. Lieferung und Anfuhr von 45 cbm Kies (sogenannter Kirbe kies oder ähnlicher). 3. Eindecken der Deckstcine, sowie Ueberdecken mit Kies. Angebote sind auf den Kübitrneter einz.ureichen, mit entsprechender Auffchrist zu versehen und bis längstens 7. November d. I., nachmittags 2 Uhr, auf der unter» An die Grotzh. Bürgermeistereien des Kreises. Wir machen Sie, soweit Zhre Gemeinden zu einem der ge* bildeten Beobachtungsgebiete gehören, auf vorstehende Bekanntmachung ganz besonders aufmerksam. Sie wollen die erlassenen Anordnungen ortsüblich bekannt machen lassen und außerdem die Viehhändler, die in Ihren Gemeinden wohnen, schriftlich oder zu Protokoll noch besonders auf diese Vorschriften Hinweisen. Gleichzeitig verweisen wir die Ortspolizeibehördcn auf das Ausschreiben Großh. Ministeriums des Innern vom 15. August 1902 (Amtsblatt Nr. 18). Nach den Vorschriften dieses Ausschreibens, insbesondere nach Ziffer 1 daselbst ist zu verfahren, sobald in einer Gemeinde ein Fall von Maul- und Klauenseuche Gin ßnnftotrpM iwn jui t -ft • - ,, „r- , festgestellt wird. Die Mitteilungen an den zuständigen Srd8- frrfr& lft n,“r 'olck-en offent- vetennärarzt haben telephonisch oder telegraphisch W !-ven Schlachthofen zulassra, bte unter geregelter vetermarpoUzei- erfolgen. Ircher Kontrolle stehen und in denen sich besondere Räume für I <Äm6fw>rirtArtrfi»a 1 dreien Zweck Minden.. Länger als drei Tage W BeobächttmgsvLh 1 «• • ** w H Q W V w tt Iw Bekanntmachung. Der Voranschlag der Gemeinde Ober-Bessingen» für 1912 Rj. liegt vom 6. November d. I. ab acht Tage auf unserm Bureau zur Einsicht der Beteiligten offen. Ober-Bessingen, am 31. Oktober 1911. Großh. Bürgermeisterei Ober-Bessingen. K ü h n.6716 Heinrich Schmidt II, Grünberg (Hess.) Drahtgeflecht- u. Gitterfabrik D“/,o Fernsprecher 22 empfiehlt alle Sorten Jgh Drahtgeflechte,Draht« N einsriedigungen, eis. Tore und Geläuder. Komplette Ginfriedi« aunaen in der Höbe von 150 cm mH ------------I'-Eifenstaben schon von Mk. 1.35 an. ■ auch hier nicht eingestellt werden. Das Ausstellen dieses BiehD zum Verkauf ist verboten. Der Empfängir der Tiere ist für die riesige Einhaltung vorstehender Vorschriften verantwortlich, ebenso für die Kosten, die dadurch erwachsen, daß der Transport, wenn desseit Ausladung polizeilich verboten wird, an den Aufgabeort oder an eine ander« Station befördert werden muß. Bei Verbringung von Tieren zur sofortigen Abschlachttmg nach einer Schlachtstätte innerhalb derselben Gemarkung oder auch nach anderen Orten innerhalb des Äeobachtungsgebietes ist lur vorherigen Untersuchung des Bestandes auch der zuständige Fleischbeschauer an Stelle eines Tierarztes, und zwar bei der Ausfuhr ans einer Gemarkung der für diese zuständige Fleischbeschauer ermächtigt. In diesem Falle hat der Fleischbeschauer für die Untersuchung eines Bestandes dieselbe Gebühr zu beziehen, wie für die gesamte Beschau eines Stückes Großvieh 5. Die Ausfuhr von Zuchttieren aus dem Be- vbachtungsgebiet % u m Zweck ihrer Einstellung in ein Gehöft außerhalb des Beobachtungsgebietes ist verboten und kann auch nicht gestattet werden. Tie Verbringung von Zuchttieren aus einem Bestand des Beobachtungsgebietes in einen anderen Bestand innerhalb derselben Gemarkung oder in eine andere Gemarkung innerhalb des Beobachtlingsgebietes kann von dem Kreisamt ausnahmsweise gestattet werden. Die Genehmigung hierzu ist jedoch stets nur von Fall zu Fall und nur unter der Bedingung zu erteilen, daß der Bestand, aus dem die Ausfuhr stattfindet, unmittelbar vor dies« auf seine Unverdächtigkeit untersucht wird (Ziffer 4). Auch diese Untersuchung kann durch den zuständigen Fleischbeschauer erfolgen,- wenn die Tiere innerhalb derselben Gemarkung verbleiben. Für das Verbringen weiblicher Tiere zu den Faseltieren finden die vorstehenden Bestimmungen mit der Maßgabe Anwendung, daß die Erteilung der Genehmigung durch die Großh. Bürgermeistereien der obengeimnnten Orte, denen wir das Genehmigungsrecht hiermit übertragen, stattzufinden hat. 6. Tie Zuführung von Pferden zu einer Gestütsstatiou zrt Teckzwecken wird hierdurch nicht berührt. 7. Die Sammelmolkereien dürfen Magermilch, Buttermilch und Molken nur in abgekochtem Zustand abgeben. Dem Abkochen gleichzuachten ist eine Vfftündige Erhitzung auf 90° C. Tie zum Transport der Milch benutzten Gefäße müssen vor ihrer Entfernung aus der Molkerei innen und außen mit heißer Sodalaug« gründlich gereinigt werden. Als ausreichende Erhitzung der Milch ist anzusehen: a) Erhitzung über offenem Feuer bis zu wiederholtem Ms- kochen ; b) Erhitzung durch unmittelbar ober mittelbar einwirkenden strömenden Wasserdampf auf 85° C; c) Erhitzung im Wafferbad auf 85a C für die Dauer einer. Minute oder auf 70° C für die Dauer einer halben Stunde. V. Der Hausierhandel mit Geflügel ist im Sperr- und Beobachtungsgebiet verboten. VI. Zuwiderhandlungen gegen vorstebenbe Bestimmungen werden gemäß 8§ 66 und 67 des Reichsviehseuchengesetzes mit hohen Strafen geahndet, und zwar, wenn sie wissentlich begangen roertw auf Grund des ß 328 Str.-G.-B. mit Gefängnis. Gießen, den 30. Oktober 1911. Großherzogliches Kreisamt Gießen. I. V.: Langermann. m , Gießen, den 30. Oktober 1911. B e t r/: Wie oben. SW