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Die .^andmirtschaMtche, Letd fragen*' erscheinen monatlich zweimal. Rebeftton fn>ebtrton und Tmcferet: Schul- flioB« k trpebuton unb Bering bl. Lel.-Abk^Anzeigers rven. beinigt. Ten Herren Aerzten stellen wir zu Versuchszwecken ein größeres Cuanium des Balsams foftenfrci zu Verfügung. Morgenlöudifche Trogen.Import-Gesellschaft Berlin W. 15. <>/»» handel. •• Konkurse in Hessen, lieber das Vermögen bei Obsthändlers Heinrich Otto zu Nackenheim wurde am 28. Nov. das Konkursverfahren eröffnet, da das Vermög eit des Gemein- schuldners überschuldet ist, Gemeinschuldner seine Zahbürgen eingestellt und Konkurseröffnung beantragt hat. RechtS- anwalt Hubert in Oppenheim wurde zum Konkursverwalter ernannt. "KonklirSsorderungen sind bis zum 29. Dez. bei dem Amtsgericht Oppenheim anzumelden. — lieber daS Vermögen des Kaufmanns Karl Eisenmann zu Friedberg, in Firma Karl Eisenmann daselbst, wurde am 30. November daS Konkursverfahren eröffnet. RechtSanwalt Keller in Friedberg wurde •um Konkursverwalter ernannt. Ko>rkurSsorderungen sind bis zum 22. Tez. bei dem Amtsgerichte Friedberg anzumelden. — lieber daS Vermögen der Firma 91. & 3. Gandenberger, Tampf- und Rmaofensieaelei in 93 f u n g ft o b t, und des MtttnhaberS dieser Firma Jakob Gaudenderger II. wurde am 5. Tez. das Konkurs- -— ■ „Citrin 0U., ,i. Gietzener Anzeiger General-Anzeiger für Gberhefien diese Zitschutzkassen als Ersatzkosten zugelassen werden mit >cr Wirkung, daß diejeniaen Personen, die bei der Ersatzkasse versichert sind, Beitrage nach dem Angestelltenversicherungsgesetz nicht zu leisten brauchen. Die Beteiligung bei einer zugelassenen Ersatzkasse gilt dann der Versicherung bei der Reicbsoersicherungsanstalt gleich. Die Zulassung als Ersatzkasse erfolgt nur, wenn verschiedene Voraus- ctzunaen erfüllt sind. Zunächst müssen die Versichern na s- einrichtungen schon vor dem 5. 12. 11 vorhanden gewesen ein, auch müssen sie bei Stellung des Antrckgs auf Z assung die Rechtsfähigkeit besitzen.^ Der Antrag ~ assung ist vom ” m-'‘Mje“ - eingeräumt werden. Aehnliche Bestimmungen gelten für die öffentlich-rechtlichen Pensionseinrichtungen und für KnappschnftSvereine und Knappschrrftskassen. Schließlich regelt das Ersetz mich das Verhältnis zu den Lebensversicherungsunternehmungen, indem es folgendes bestimmt: eingestellte, die vor dem 5. 12. 11 bei einer öffentlichen und privaten Lebensversicherungsunternehmung versichert sind, können auf ihren Antrag von der Beitragsleistung zur Angestelltenversicherung befreit werden, wenn der Jahresbetrag der Beiträge für diese Versicherung mindestens den ihren Gehaltsverhältnissen entsprechenden Beiträgen gleichkommt, die sie nach dem Angestellten- Versicherungsgesetz au tragen hatten. Es muß ber Abschluss des Vertrages vor dem 'n. Dezember 1911 erfolgt fein. Das Gleiche gilt für Angestellte, die beim Eintreten in die versicherungspflichtige Beschäftigung das 30. Lebensjahr überschritten haben und seit mindestens drei Jahren bet einer privaten Lebensversicherungsunternehmung versichert sind. Wer auch noch so viel anbere Mittel ohne Ersola bereits benutzt hat, ber möge trvtzbem in seinem eigenen Zmereffc einmal einen kleinen Verbuch mit Utu-Balfom machen. Er wirb diesen Verlach so leicht nicht bereuen. Wir ver'enben kostenlos und franko eine Probe bei Balian teigen. Es ist nun noch zu erörtern das Verhältnis zu den I privaten Pensionseinrichtungcn. Das Ge eft unterscheidet zwischen Zusckmßlaflen, die neben der Anbestelltenversicherung bestehen, und Ersatzkassen, die die öffentliche Ange- ielltenverstcherung ersetzen. Zunächst die Zuschußkassen. vabrik-, Betriebs-, Haus- und Seemannskassen und andere Versicherungs- und Wohlfahrtseinrichtungen für ein ober mehrere Unternehmungen, sowie anbere Versicherungsunternehmungen für Angestellte können auf die von ihnen gewährten Invaliden-, Alters- oder Hinterbliebenenunter- tützungen diejenigen Bezüge anrechnen, die nach dem An- gestelltenversicherungsgejetz zu zahlen sind Tiefe Anrechnung hat jedoch folgende Vorausfetzungen: Die Zuschußkaffe muß nur für die nach dem Angestelltenverficherungsaesetz Derfid)ertcii Personen errichtet sein oder es muß der Teil des Vermögens der Kasse für die Angestelltenverficherung bc anders verwaltet werden, die Zuschußkasse muß ferner >ic Beiträge zur Angestelltenversicherung aus ihren Mitteln entrichten, und schließlich müssen die Arbeitgeber Zuschüsse u der Kasse zahlen, die mindestens der Hälfte der nach >em Angestelltenversiäierungsgesetze zu entrichtenden Bei- räge gleichkommen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, o setzt die für die Angestelltenversicherung zu errichtende ReiclsSversicherungsanstalt ihre Renten zwar fest, überweift ic aber fortlaufend der Zuschußkasse. Letztere kann auch verlangen, daß die Renten an die Versicherten selbst gezahlt werden; sie kürzt dann ihre Leistungen entsprechend. Ter Bundesrat kann nun aber weiter bestimmen, baß urter Automobil-!« >z, 81/, Uhr abej Kollegiengebäu.O ■errn Eduard Enpcl akturta-M. ^1 i-Fahrt 191 ern) - I Gäste willkomoj iiWi L Dezember irnrek ^TsIObe^k J KintritLyi chtsfähigkeit besitzen. Ter Antrag auf Zu- Bo r stände der Versicherungseinrichtung ober der Mehrheit der versicherten Angestellten vor dem 1. 1. 13 beim Bundesrate zu stellen. Den Ersatzkassen müssen sämtliche Bersicherungspflichtigen der Unternehmungen, für die sie errichtet sind, angeboren. Die Kassenleistungen müssen den reichsgesetzlichen Leistungen mindestens gleichwertig unb in biefer Höhe gewährleistet (ein; auch die Leistungen für bte Zwecke des Heilverfahrens. Den Versicherten muß bei ber Verwaltung ber Ersatzkasse eine entfprechenbe Mitwirkung Was bringt die Angeftclltenverfichcrnng?'> Bon Lmckesversicherungsassessor Seelmann in Oldenburg i Gr. , 1. Wer fällt unter die AagefteStrnierficheruuq? Das Angestelltenversilt>eruugsgefetz regelt die Ange- stelltenversickernng selbständig neben der RcickMer» jichttungsorbnung. An der durch die Reichs Versicherung^ orvmrng bedingten Bersicherungspflicht wird durch das reue Gesetz nichts verändert. Alle Privatangestellten, ' Me bisher Beitragsmarken zur Jnvalckenversichernng kleben mußten, b. h., alle Angestellten bis 2000 Mk. Gehalt, i müssen dies auch in Zukunft tun. Außerdem aber werben sie nach dem neuen Angestelltenversicherungsgesetz versichert 1 Die Angestellten sind die sog. Privatbeomlen zum Unterschiede von ben Arbeitern. Zu ben Angestellten zählen bie Angestellten in leitenben Stellungen, wie Bankdirek- toten, ,nibrildirektoren, Generalsekretäre usw., auck wenn sie Hochschulbildung haben. Ferner gehören hierher die BetriebSbeamten, Werkineister, Techniker und andere An- gestellte in ähnlich gehobener Stellung, wozu z. B- auch bie Hausbeamtinnen zählen, .Handlungsgehilfen, sowie Gc üfen in Apotheken, Bureauangestellte, soweit sie nicht mit -lederen oder lediglich mechanischen Dienstleistungen be» schäftigt werden, Lehrer und Erzieher, Bühnen- und Cr- i^ftermitglieder ohne Rücksicht auf den Kunstwert ihrer Leistungen, sowie die Angehörigen der Schtffsbesatzung, totoctt sie sich in gehobener Stellung befinden. Voraus- l-yung für bte Versicherungsvflicht ist bet allen, daß ihr rtchresarbeiLsvevbienst ben Betrag von 5000 Mk. nickt versteigt unb daß sie zu Beginn der Dersicherungspflicht beA Alter von 60 Jahren noch nickst vollendet haben lieber >jreitet der Jahresarbeitsverdienst dieser Angestellten den ■Betrag von 2000 Mk. nicht, so sind sie wie bisher auch bei den Landesversicherungsanstalten zu versichern, so baß sie also zweimal versichert sind Der Bundesrat kann all- üeniein die Versicherungspflicht auf solche Personen er Herfen, die eine ähnliche Tätigkeit wie die vorgenannten nir eigene Rechnung ausüben, ohne in ihrem Betriebe Angestellte zu beschäftigen. Ausgenommen von der Bersicherungspflicht sind die im sfentlichen Dienste beschäftigten Angestellten, soweit sie rmberweit sichergestellt sind oder sich im Vorbereitnngs- ienft befinden Ferner Personen, bie währ en b der wissen chaftlichen Ausbildung für ihren zukünftigen Beruf gegen hitgelt unterrichten und schließlich Aerzte, Tierärzte unb jahniirzte in ihrer beruflick)u veiichwinben vsiegt. mögen derartige barmlotc Mittel la gemt Ult sein. Aber, die Beseitigung eines chronttch sewockeneil altem immer wiederkehrenden Husiens. der bet dazu Di^vomerten nar oft den Keim der Lnugcnichwtndtncht in sich trägt, erwrd.rt eine ranz andere Autmerkfanikeit und muß mit wetentltm onoeren Sätteln behandelt werden, bie den Feind fozutagen mt v»nnern fernes Lager ausstichen unb ihn dann ,oon innen heraus vertretoen. Als eines der besten Mittel zur Beseitigung derartig chronttch Qcroorbencr Katarrhe mit ihren Folgezuitänben: alter *uiicn- tiericblcimuno, Auma, Brouchialkatarrb. Lungen,vtNcnkataricb u.iro. galt den beriihm en Aerzten des Altertums unb gHtnoat »nue im ganzen Orient der sogenannte Arabttche oder Utu-Daitam. itr naturreine Harziatt eines in den 9üitenlanbern: bc»■ Jtoten öeereß wachsenden Balsambaumes. Dieser Arabische Baliam »ar bis aur Entdeckung Amerikas dte einzige Droge, der man oen Namen „Balsam' gab, unb eS beziehen 'ich daher alle alteren SteranirfieUcn in wissenschaftlichen, medizinischen Werken, m denen »on Balsam die Rede ift ebenso wie die zahlreichen tftiiroene oer Sibel aus den Hetltveri des „BalsamS", nur aus ihn. «chon das !fes " DurchschnittSjakiresarbeitsverdienstes nickst über- I verabrm ei öffnet, wencbttiarator W o-lf 1'm 1 *Anin Roufur#uerivalter /rnam't. Konkuck ockeningen unb bis |um S7. Tez. b„ dem Amtsgericht U Tormuabt anzumelben. — Hebet baS Berntögen der nicht eingetragenen ,'itnta Lang & err- q e n zu til o n , e n b 11 m und bereu Inhaber sirtedrich Lang und lobattn Albert Heu gen, fliourenneiüer daselbsi, wurde am Dez daS Konkursvei'abren erötzitet. BnreauvoisteDcr cdininm in Mainz wurde zum Konkursverwalter ernannt. ►i Vor Abschluss einer Lebensversicherung versäume man nicht unsere Prospekte einzufordern. Vor Uebernahme einer stillen oder offiziellen Vertretung verlange man unsere Bedingungen Du[t Subdirektion Frankfurt, Zeilpalast Farbige gemusterte Bettkoltern, weisse und farbige Bieber-Bettücher Kinder-Kapotten, Winter-Tücher, gestrickte Damen-Westen etc. etc. to rt> a s o und 1.25 H. Sack l Inh.: Heinrich Blervert Marktstrasse 19« cd . 0 otttrni bei gut sortiertem Lager in allen Grössen und Weiten 110 cm, Kammgarn-Cheviot 110 cm, Satintach 130 cm, alle Farben Golf-Jacken reine Wolle T anzstunden-Kleider Kleiderstoffe Kleiderstoffe Kleiderstoffe Kleider-Tuche Kostüm-Stoffe Blusen-Flanell fetter in nT 130 cm, alle Farben Tropfecht an! Seiden- futter Aufgebote' ki^Install ,2 ^hig, 9fltetc Ltoos, k mit Kal mi Wtuden. - ' oetbe in Ms 5- mitNiie? Jtrf l9e! ’n.nn, 110 cm, auch für Kostüme geeignet habe ich infolge anhaltend ungünstigen Wetters auf alle m-?ine Waren eintreten lassen. Insbesondere auf Ball- ond Gesellschafts- Kleider 28 »Ä«» 3h ®itie _ K Te Am zu können^ ü das Stammet 1 Ständer iogo s-s fiSfti Dien, sieht mar der S°Ksache ztrnden 01a* Millionen Mar Jemen gWj iti',ern veriÄM 1Pr jtzturn des Mer i silberglitzerndes nn aufstetgendcn M^flattg das 3' anders gemrder «feinen scköner b s Paraffin den fflidtiina&bjetten Wmpchen, meld Whig strahlen. Fraaen-Paletots «wä Kleiderstoffe 100 cm, schwarz und farbig Fraueii-Paletots bis 56er Weiten Flausch-Mäntel Blaue Cheviot-Mäntel Backfisch-Paletots ■ ♦* yelbarbi Bjjoifontmen, bai ■arbeiten besor Mer düngen, ut h Gärten wird jf Web pslmzi iSäm Infolge der herch I hllnng vm I itlbe und seuch' I lbMchter von ** Delfem I !'183 Bälide an ’ üVüvatut IM, Zei | mtichte 1", Strobii üfiirö» 6?, M/rgefdi «eVoiftnSt Slahirn i Haus- i । jSr/itn'oit und Philosc ta't 7, tzremdspra l Hände. ** Zündest 5 dürfte vielen: i dieser Stelle bife des L Dezember bei telbeu sind. 5 jiiber bewirkt, sc äterzuentrichten junge Hunde -rd entweder gle « kommende ^d, daß ein jun M Monaten zun Cheviot-Kostüme reine Wolle Prinzess-Kleider iä“ Backfisch-Kleider reine Wolle Sammet-Jacketts Sammet-Paletots-,s-s™< Astrachan-Paletots ä. l Englische Paletots»-.!“». T||nh Palfifnfo in farbig u.Posament. 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