Nr. 153 Zweites Blatt 161. Jahrgang Zreitag, 9. Juni 1911 Giehener Anzeiger Erschein! täglich mit Ausnahme des Sonntags. General-Anzeiger für Oderhesfen reichende befriedigende Lage der Volksfdmllehrer Will die Schule inhaltlich juristischer tomnimbcn Formen bc Neuer Staatsver- jdrad'Fitaider dion i Tie „Siebener ZamilienblStter" werden dem .Anzeiger' viermal wöchentlich beigelegt, da» ..«rei,blatt für den Urei» Sieben" zweimal wöchentlich. Die „landwirtschaftlichen Seit» fragen.' erscheinen monatlich zweimal. wirklichen Lebens Hochgebildet werden. red lsphllosophiid er Beziehung. Ole Redaktton, Expedition und Druckerei: Schul- strahe 7. Expeditton und Verlag: 5L Redaktion: 112. Tel.-Adr>An,eigerGiehen, Zlatholische Gottesdienstordnung Sonntag den 11. Juni 1911: Nidda: 8^ Uhr. Büdingen: 10 Uhr. titt™ It Hots out l'ager it! crimz.billigiienPmd t'itbtoin Lazarnt, tcrnicß 53. 'Jcrnlin.il Rotationsdruck und Declag der Drühl'lchea UniversuätS - Buch- und Cieindruckerri. R. Lange, Gießen. eia W wiWM Kreiensen (Hut) *'■w mögen der einzelnen Bundesstaaten konnten nur" in bezra auf wichtigere Bestandteile erbracht werden. Neben llclcr* schüssen früherer Rechnungsjahre, vcrsügbarcm Staatsver mögen usw. besitzen die Bundesstaaten an Domänen ein Areal von 770109 Hektar, an Forsten 5 056 485 Hektar. Tic Staalseisenbaynen repräsentieren eine Länge von 54 003 Kilometer tim Reich 1875) und ein Anlagekapital von 15687 (im Reich 810) Millionen Mark. Tic fundierten S t a a t s s d; nlden beziffern sich zu Beginn des Rechnungsjahres 1910 für die Bundesstaaten auf 1 i 729 (darunter Preußen 8777, Bayern 2166', für das Reich aus 4557 Millionen Mark. Tic schwebenden Schulde n betragen insgesamt 1037 Millionen Mark: sie entfallen in der Hauptsache auf das Reich (340; und Preußen (645). ' -Huni [c _ ^iefeiitutc. kirchliche Nachrichten der evangelischen Gemeinde Büdingen. Trinitatis, Sonntag den 11. Juni: Vormittags 10 Uhr: Viarrer Schäler. ttatechismuslehre (finnben). Nachmittags 2 Uhr: Psarrer Göbel- Wols. Tie Amtswoche hat Pfarrer Schäfer. Sport. 2 6. Mainzer Regatta. Tie Meldungen zu der zweitägigen Regatta des Mainzer Ruder-Vereins sind großartiger wie ;c ausge'alleki. An dem Feste, das Samstag, 17. und Sonntag, 18. Juni, slattfindet, iverdcn 28 Vereine aus Biebrich, Eoblenz, Tüsjeldorf, Fechenheim, Frankfurt a. M., G i c ß c^n , Hanau, Heidel berg, Karlsruhe, Köln, Mannheim, Offenbach, Schweinfurt, Straßburg, Stuttgart, Wiesbaden, Worms und Mainz mit 110 Booten und 577 Ruderern teilnehmcn. Wcgetr des UmbalieS der obcien Eüenbahnbrücke mußte die Rennstrecke diesmal verlegt werden; sie befindet sich auf der rechten Rheinseitc zivischen Straßen- und 5talserbrücke, die Tribünen und die übrigen Plätze liegen direkt neben dem Offiziers-Kasino des Nass. Pionier-Bataillons Nr. 25. Luttschisfahrt. Tie Einweihung der Flugplatzanlagen in Weimar. Weimar, 9. Juni. Bei Anwesenheit des Großherzogs- paares, foivie des Herzogs und der Herzogin von Sachsen-Allem bilrg wurde gestern die Einweihung der Flugplatzanlagen vollzogen. handel. •* Konkurse in Hessen. lieber den Nachlaß bc5 Metzgers Jak Arnold 11. in Gießen ivurdc aut 30. Mai das Konkursverfahren eröffnet. Kaulmann 2l l t h o f l in Gießen ivurde zum Konkursverwalter ernannt. KonkurSsorderungen sind bis zum 15. Juni bei dem Amtsgericht Gießen anzumelden. — Uebcr daS Vermögen des Ludw. Fifcher zu Llfcnbach wurde am 16. Alai das Konkursverfahren crösinet. Rechtsanwalt Tr. Goldschmidt zu Offenbach wurde zum Konkursverwalter ernannt. Kon- kurssorderilngen sind bis zum 17. Juni bei dem Amtsgericht Offenbach anzumclden. — lieber das Vermögen des Wagners Konrad Tietz und dessen E h e l r a u Emma, geb. Hartmann, m 31 Issel d, ivurde am 23. QJlai das Konkursverfahren eröffnet. Rechtsanwalt B e r g h c i m e r in Alsfeld ivurde zum Konkursverwalter ernannt. Konlurssordernngen sind bis zum 19. Juni bei dem Amtsgericht Alsield anzumelden. — Ueber den Nachlaß des zu E n s h c i >n verstorbenen Will,. Timon, Landwirt, wurde am 27.Mai das Konkursverfahren eröffnet. Slotariatsgehilse S t r e u b e r in Glieder-Saulheim wurde zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen'sind bis zum 26. Juni bei dem Amtsgericht Wörrstadt anzumelden. — lieber daS Vermögen des Eugen Stern in O s i e n b ch wurde am 30. Mai das Konkursverfahren eröffnet. Rechtsanwalt Tr. Dl e r z b a ch zu Offenbach ivurde zum Konkursverwalter ernannt. Konkurssorderungen sind bis zum 8. Juli bei dem 'Amtsgericht Offenbach anzumclden. pädagogische Bestrebungen, wie sic burdi die Stichworte Die 2lu$tül)r’.ingsbeftimmungen zum Kaligefet,. :: Berlin, 8. Juni. Gestern fand int Reichsamt des Innern unter Vorsitz des Unterstaatssekretärs Wirkl. Geheimen Rats Tr. Richter die Beratung der Bundesratsvorlage,i über die Ausfüy- rungsbeftimmungen znm Kaligcsetz statt. Tic Vorlagen wurden non den anwesenden Vertretern des Handels und der Kaliindustrie einer äußerst scharfen Kritik unterzogen, die sich in der Hauptsache dahin aussprach, daß die neuen Be- jtünmungeit eine völlige Ausschaltung des Handels beim Kaliabsatz zur Folge haben würden. Tie Verhandlungen führten auch bei dem Reichsamt zu der 'Ansicht, daß die Vorlage, soweit sie die Rabattstasfelung betrifft, in der jetzigen Form nicht aufrecht erhalten werden könne, und es wurde infolgedessen der Beschluß gefaßt, daß sämtliche Parteien am 30 Juni unter Vorsitz des Kalisyndikats nochmals eine Verständigung unter sich versuchen sollten, um daraufhin dem Reichsamt einen Einigungsvorschlag zu unterbreiten. Bezüglich der Weiterberechnung der Ucberfuhr g e b ü yren konnte das Syndikat mit seiner Auffassung nicht durchdringen. Es wurde vielmehr vom Reichs- amt die Weiterberechnung als ein ungesetzlicher Zustand bezeichnet, der so schnell wie möglich beseitigt werden müsse. Tic Entwürfe bezüglich der Kontrollanalysen wurden von allen Parteien in verschiedene^ Punkten bemängelt. Es wurde beschlossen, das; die einzelnen Interessenten ihre Aen- derungsvorschläge dem Reichsamt unterbreiten sollten. Ter Entwurf bezüglich Ausführung der Provagandamaßnahmen wurde von den Syndikatsvertretern aufs yeftigste vekäinpfi mit der Begründung, daß die erschwerenden Bedingungen die Entfaltung einer wirkungsvollen Propaganda anstatt zu fördern, direkt verhindern mürben. Vom Staatssekretär wurde demgegenüber eine großzügige Behandlung der Propaganda zugesagt. ein »roktor der sozialen Erziehung fein, io muß der Unterricht wie das S ibn lieben darauf hinausgehen, die Schüler in ein reges Gemeinschaftsleben zu versetzen, ihnen Interesse an oicicm Ge nieinschaitsleben cinzuflößen und Gelegenheit zu geben, sich ui ihm bewußt zu betätigen. '21 erfolgreichsten würde dies ge scheheu, wenn es gelange, die Schule zu einem Avbilde des Lebens, zu eine m A usichn111 aus dem c b c n Hi in a ch e ii, zu einer Arbeitsgemeinichaft, in der alle in Frage 0 tote Rattkl t, fanb mmt nod) Storln vt irfnnctft tKddir;' cükawÄvotb., fr littM । „zicrga-^i Je ^Tljr d --O8 ji. g ■ | stzL-W ÄKkzM r-M' mciniame Arbeit des Psychiaters und Juristen und gegenseitige Vernertung des Materials muß gefordert werden und ebenso eine obligatorisch.' recl'ispkilofophisch • Vorlesung für Jurißeu. Eins der \)anpt?icle der Rechtsphilosophie ist du- GaraMie der selb- slünbigei' r e ch t s p h i l o i o v ff i s ch c n B e g r i f f S b i l d u n g. — Tie Besprechung wurde vertagt. lieber juristisches S t n h i u in und Repetitorium berichtete dann nert) 2.'.Uler Voll a a Berlin, der die Einrichtung von Repetitorien für die juristischen Kandidaten als Ergänzung zum lliiiversitätsüudiunt empfahl and die darüber in Berlin gemachten Ersalnniig.il mitieilte. 3ii der R a ä» in i l! a g s s n- u n g sprach erster Staatsanwalt Z eilet Zweibrücken über ..Maßnahmen zur Sicherung des Rechts. 3um Schluß sand eine kurze Aussprache über die am Vormittag bchanbelten Gegenstände statt. Für iiachinirtags 5 Uhr waren die Teilnehmer zum gee bei Staatsministxr Ewald geladen. Torans folgte ein Besuch der Kunstausstellung. Zahlenmäßige Nachweise über das Arbeitsprinzip und Selbstverwaltung gekennzeichnet werden, er halten in diesem Fuiamiueuhaug besondere Bedeutung. Alle Mittel sind aber davon abhängig, daß die Volksschnllehrerschast durch drungen ist von gesunder lozialvädagogifcher Gesinnung, und oes halb verdienen alle Bestrebungen, die Ausbildung der Lehrer nach sozial pädagogischen Grundsätzen zu gestalten, Unterstützung. lieber das giriere Thema sprach im Anschluß hieran Fräulein Margarete He lisch le Berlin. Sie führte a. aus: Ganz besonders wichtig iik, daß auch die l er anwach »ende weibliche Jugend zu den Interessen und Aufgaben des Gemcinschaktslebens hingestihrt werde, zu einem Verständnis der Ordnungen und Formel', des öiicniiid:cn Lebens, zu der ErlenntniS, daß Recht und Gesetz sittliche^Lebensmächte sind, Ausdruck des frkiamt gewissen:. daß der Staat das Fundament einer sittlichen Lebeus- orditung ist, daß wir hier objcltiDcn Mächten gegenübersteh n, die uornigibend sind und sein müssen auch iür das Leben des Einzelnen. Eine Erziehung für die sozialen Aufgaben sei aber im Grunde h - > / e Erziehung. Nur diejenige Sämle iverbe ein Faktor sozialer Erzichung sein fönncit, die zugleich eine Schule des Eharaiter« ist. Es enripann sich eine leobafte Aussprache. Professor Baumgarten «Kiel, crllärt, daß er die Ansidten des ersten Vor- rragenden M ii t h e s i n . nicht teilen lönne, weil tr an eine Hebung des geistigen Niveaus der Menge als Masse nicht glaube. Er erkenne das Sehnen des V.lksul iillehrerst rndes nach wissenschaftlicher Vertiefung auf den llnir-miläten an, Halle es aber int Hin blick auf die Berussiätigleit des Lehrers für verfehlt. Auf die Gefahr hin, für einen Reauionär gehalten zu werden, erscheinen ihn die Forderungen Muthesius nicht realisierbar. Er empfehle Friedlich Wilhelm Försters Buch „Autorität und Freiheit". Ter Unter schied zwischen abgeklärter Autorität und unreifer stürmischer Jugend müsse gewahrt bleiben. Professor R ade ^Marburg, stimmt den Ausführungen der Vortragenden im ganzen bei. Er will die Unstimmigkeiten beseitigen durch Fühlungnahme zwischen Lehrerschaft und Familie, Schule und Elternhaus. Tas habe er in dem Jdeengange von Mutbesius vermißt, halte es aber für notwendig, um tuciterc Kreise für die Frage zu begeistern. Ju beklagen sei die maitgel- baste Verständigung zwisesien Oberlehrern und Volksschullehrern. Tic verschiedenen beruflichen Sonderoereiue seien ein Unglück. Professor Gregor» «Leipzig' rühmt da- Emporsrreben der Lehrer schäft, das man nicht unterdrücken solle. Lebhafter Beifall.) Pastor Herbst ।(SIjanniD) will die soziale Erziehung nach drei Stufen regeln. Er verlangt die Erziehung zur sozialen Tat durch Gewöhnung der Kinder zu gegenseitiger Hilfeleistung in frühester Jugend, zweitens Erziehung zu sozialer Gesinnung vom 9. bis 10. Jahre an und Erziehung zu sozialem Wissen vom 11. Jahre an. Als ein besonderes Erziehungsmittel bezeichnet er die Eltern- abenbe. Regicruttgsrat Bonstcdt weist nach, daß an der fehlen Fühlungnahme zwischen Schule und Elternhaus vielfach die Kurz- Hri'tigicit der Eltern Schuld trage. Freiherr von der Goltz bedauert, das; die Landgemeinden durck' das Trängen der Lehrer nach besserer Betätigung ihre besten Kräfte verlieren. Man solle die Berufsfreudiglcit der Lehrer als der besten sozialen Kraft erhöhen. Rach dem gern'infamen Mittagessen sand ein Ausflug nach Glettlau und Oliva statt, womit die Tagung ihr Ende erreicht hatte. Die Finanzen des Reichs und der deutschen Bundesstaaten. Tas Kaiserliche Statistische Amt veröffentlicht eine Tat stellung der Finanzen des Reichs und ter deutschen Bundesstaaten. Tie Ausgaben, die Einnahmen, die wichtigeren Be standteilc des Staatsverinögens, solvie die Schulden werden angegeben. Tic Nachweise beziehen sich für die Voranschläge aus das Rechnungsjahr 1910, für die Staarsrechnungeti auf das Rechnungsjahr 1908. Insgesamt betragen die Staats aus gab en nach den Voranschlägen der Bundesstaaten 5869 Millionen Mark «darunter außerordentliche 263', für das Reich 3032 dar unter außerordentliche 191), zusammen in Reich und Bundesstaaten 8901 idarunter außerordentliche 454 Tie Staatseinnahmen belaufen sich in den BitndesstaalC'.t auf 5852 Millionen Mark, im Reich a.if 3032, zusammcit in Reich und Bundesstaaten aus 8884 Millionen Mark «dar unter außcrordeliiliche aus Grundstock, Anlehen und fonfli gen Staatsfonds 334 bezw. 191). Unter den ordentlichen Ausgaben und Einnahmen der B u n d e s st aa l e n stehen die Erweroseinkünfte mit 2848 bezw. 3742 Millionen Mark an erster Steile. Ter Haupt anteil entfällt auf die Staatseisenbahnen mit 2082 vezw. 2718. Der Rest verteilt sich auf Domänen, Forsten, Berg werke, Staatsdampffchisfahrt, Post, Telegraph und die sonstigen Staatsbetriebe. Die ordentlichen Ausgaben und Einnahmen des Reichs ait Erwerbsanstalten (756 bezw. 872 Millionen Mark- entfallen hauptsächlich auf Post und Telegraph (640 bezw. 702) und die Eisenbahnen (106 bezw. 122). Tic nächstwichtigc Einnahmequelle bilden Steuern und Zölle. Tie Bundesstaalcn erheben an direkten Steuern 726, Aiifwandsteueru 108, Verkehrssteuern 105 und Erbschaftssteuern 30, zusammen 969 Millionen Mark Das Reich bezieht aus Zöllen 760, aus Aufwandsteuern 642, aus VcrkchrSfteuern 203 und aus der Erbschaftssteuer 34, zusammen 1639 Millionen Mark GerichtssacN. F. ('. Frankfurt a. M, 8. Juni. Ei« Landwirt au-,- Södel erhielt von Frankfurt aus einen Strafbefehl über 15 Mark, iveil seine Mi 1 chkannen nicht geeicht waren. Außerdem wurde die Konfiskation dieser Kannen augeordnct. Ter Strafbefehl wurde auf Gntnd von Beschwerden' mehrerer Frankfürler Milchhäudler erlassen, die sich über die vielfach zerbeulten Milchkannen der Landwirte beklagten, da diese nicht dos richtige Maß enthalten. Gegen den Strafbefehl beantragte der Landwirt richterliche Entscheidung, indem er iichjiuf den Standpunkt stellte, das; er kein Gewerdetreibendci int Sinne des §369* des Strafgesetzbuches sei, der nur den Gebrauch von den in ihrem Gewerbe nötigen Maße, die nicht geeicht >eien, verbiete. Er liefere seine im eigenen Betriebe erzeugte Milch au einen Frankfurter Händler und kaufe keine Milch zum Weiterverkauf an. Auch seien die Kannen keine Maße jonoern dienten lediglich zum Transport der Milch. Tas Schöfsengericht sprach den Au geklagten frei, da die Kannen nicht dem öffentlichen Verkehr, ionbern nur dem Transport zwischen dem Produzenten und seinem Abnehmer dienen. X Hanau, 8. Juni. Tic Sucht, um jeden Preis eine Provision zu erlangen, bat dem Reisenden August Waltz aus Frankfurt, der heute vor der Strafkammer stand, eine empfindliche St rast- eingetragen Als vor zwei Jahren eine Hanauer Witwe ihr Haus zu verlaufen beabsichtigte, trat sie mit der Filiale Frankfurt der Jeiitralverkaufsbörse Tentichlands in Verbindung. Tee zu dieser Feit bei dieser Filiale beschäftigte Reisende Waltz schloß nut der Witwe über die BerkLussbediiigungeu und die zu gewahrenden Provisionszahlungen einen Vertrag ab. In diesem Vertrage beraub sich auch der Pasnis, daß^ selbst wenn der Verkauf nicht diircki die Zentralverkaufsbörse erfolge, dieser eine Gebühr von 300 Mark zu zahlen sei. Als dann der Verkauf des Hauses ohne Milwirluug der Verkanfsbörse sich vollzog, verlangte diese 300 Marl. Tie Witwe aber gab an, dieser Passus des Vertrags sei ohne ihr Wissen nachträglich ausgenommen worden, lusolgedesscn ein Verfahren gegen den Reisenden Waltz eingeleitet wurde, dem heute die Strafkammer 1 Jahr Zuchthaus, 160 Mark Geldstrafe und 3 Jahre Ehrverlust diktierte, auch seine sofottigc Verhaftung verfügte. Kongreß für Rechts- und wirtschaftrphilosophie. R. B. Tat m stadt, 8. Juni. Heute vormittag sprach zunächst Tr. jur. Berolzheimer über: Tie Gefahren einer Gefühlsjurisprudenz in der deutschen Gegenwart. Ter Redner führte aus, es gebe auf alten Gebieten des Rechts Materien, die sich von der positiven Gesetzgebung nicht erfassen lassen oder infolge der modernen Entwickelung mancher Lebens- und Wirtschaftsgebiete noch nicht erfaßt find. Man müsse eine höhere Rechtsordnung neben und über dem geschriebenen Gesetzrccht annehmen, an die sich der Richter in solchen Zweifelsfällen anlehnt. Tic weiteren Aus füfcrungen des Redners gipfelten in folgenden TInnen: Tie In teressenjurisprudenz erweist sich als haltlos. Freie Rechtsfindung ist gleich Entscheidung contra legem. Freies Recht darf nur nach Rechtsgrundsätzen Anwendung finden. Tie Grundsätze des „freien Rechts" erwachsen aus der Geschichte und Wirtschaft. Tas Prinzip des freien Rechts ist die Idee der Freiheit, d. i. die Ausschließung jeglicher Versklavung aus dem Recht. In bei Aussprache gnng Geh. Rat Prof. Tr. Köhler auf die Ideen des Redners näher ein, desgleichen Prof. Tr. Leonhardt- Marburg, wobei sie einzelnen Ausführungen des Berichterstatters entgegentraten. lieber das: Verhältnis von Soziologie und Rechts Philosophie, insbesondere die Förderung der Rechtsphilo sophie durch die Soziologie hielt Geh. Justizrat Köhler c neu Vortrag, worin er ausführte, daß die Soziologie neben d.v Kulturgeschichte als neuere Erscheinung eine lehr wichtige Hilfs Wissenschaft 'ur vergleichendes Recht und Rechtsphilosophie dar stellt und sich von der Kulturgeschichte besonders dann unter-- sckwidet, daß sie auch Gesetzwissenschait ist. Der Reck)tsvhilosoph wll aus dem Reich der Erscheinungen zu dem gelangen, was über Cai Erscheinungen schwebt. Man fvreche vielfach als höch'tes Gur der Menschheit die Freiheit au. Nach feiner Meinung liege das höchste Gur . im Intellektualismus, J)cr Wissenschaft,^ der schöpferischen Kraft und Kunst und der Technik. - An stelle des bel inoertcn zweiten Berichterstatters Prof. Tr. Fclir o m I u - Klausimvurg trug Prof. Toenis Kiel beiten Leit)ätze und im Anschluß daran feine Anschauung vor. Im Lause der Besprechung,- an der sich Prof. Tr. Türr- Bern, Rechtsanwalt Tr. Hcr z- fc l d - Amsterdam, Pros. S tau d i u g e r -Tarm'radt, Jusu; rat Tr. Fuld - Mainz, Pros. Le o n h a r d i' Marburg und jlx. Beiolzheim c r beteiligten, erschien a u ch ö e_r G r o ß - Herzog und hörte den Verhandlungen bis zum Schlusie zu. Heber: Tic Bedeutung bei P s h ck o logie für bic Rechtsforschung uno die Vorbildung der Juristen imadi Land gerichtsrat und Piivatdozent an der Universität Gießen, Tr. Julins Friedrich, der etiva folgende LciOätze aujitilitc: Ta> Pipchische ist die Gesamtheit der seelischen Wirkung als inner: Entwickelung, die eigenen Gesetzen unterliegtPsnchologie ilt die me-hodischc Beobachtung, Beschreibung uiw Systematisierung des Psychischen. Tu Psnchologie des Recktes ist die Beseitigung be- Piycksischen int Recht und umgekehrt im Lunte der Psnchologu mit Einschränkungen: Tie Rechtspsvchologie iit eine Psychologie £ .—Lj' "- ■ estaur, ßt -Sy «■ - h der l’nhn bei W iüdi «int etbabener ll* ■r KleSnalüen. on jSfiSÄS ftmeinbevoriteier-' Sri 22. Loangelisch-sozialer Kongreß. ~ Tanzig, 9. Juni. Vorgestern sand ein öffentlicher Volksabend statt, bei dem fine Anzahl Redner Ansprachen hielten. Tie Reihe der Redner eröffnete Stadtschulrat Tr. Tamus mit der Begrüßung der zahl- reich Anwefendeil. Tie erste Rede hielt Pros. Tr. Gregory- vcipjig, der die Wichtigkeit der Autorität, des gegenseitigen Vertrauens und der Selbstaufopferung als Prinzip hinstellte. Reichs- tag-abqeorbneter D. Ranmann verbreitete sich in cimtünbfgcr Siebe über „Kapitalismus unb Arbeiterbewegiuig", wobei er an ein vor kurzem ausgegebenes sozialbemokratisckes Flugblatt au» knüpfie. Professor Telbrück hielt einen knizen Vortrag über einige wichtige Punkte der Reichsversicheruugsordnui'.g. Tie 3. Hauptversammlung, bie geitern vormittag abgeh'.Heu wurde, war von dem Thema „Schule" beherrscht. Generalsekretär Sie SchNeemel ch e r erstattete zunächst den Geschäftsbericht, Ler einen Rückblick auf Die vorjährige Tagung warf und her »orljob, daß der Landesverein eine ganz energisckw Tätigkeit entfalte, io daß die Zahl der Mitglieder von 160/ auf 1631 gestiegen ist. Seminardirektor Schulrat M u £h esius - Weimar sprach über das Thema: „Tic Schule als ?yaftor bei 'vzialen Erziehung". Ter Rebner führte aus: Erziehung unb Jl-olks wirtschaft haben stets in enger Verbindung gestanden, alle sozial resormer großen Stils sind zugleich Pädagogen und Die meisten «roßen Pädagogen sind zugleich Sozialreformer gewesen, ^as Bohuuugseleud, mangelhafte Ernährung, frühe Heranziehung der war am ganzeü slchia wcW inirti bUIj -1 ourtciunn fonui ii iflx. ,SPaienlMcdi,!ü: Z I f'tr. U(, j ^euiflt. Tiefe Zciie i;.J JonöernlOO 3)|. tuen mI Ät.5O3Si.ll5"„ifli1iij| / liärlitc yormi. J reine (nidit feticü I >> 2 M. ui bc:i als Avothkle, In;1! E-Leibcl, W.M>» schaai ».EmilKanD des Handelns. Sie erfaß: nur die Bewußtseinsvorgänge und überlas t dieGrenzbeziehung neid' dem lludewusnein dem Pinchiad^r Sie bildet die Rcchtsvinckologie bei Begriiie selbst. Sie ist nicht rein pivckwlogisck, 'onb-.ru uu.eiv' rechtlich bnccrtcnb: die Bedeutung der Pfvchologie für Die Menschforfckung und die Bor- bilduna Der Juristen ergibt sich aus zahllosen Einzelrecknsinstituten und Bcgrissen, sowie audi aus dem Wesen des Rechts in formaler. Kinder ui gewerblicher oder lanbiuirtidmftlidier Arbeit erfchweren sozialerzielferische Wirkungen ber_5(huk' gleicherweise wie die st a n h_i g e Gliederung unseres Schutweiens, die bau an abhängige Spaltung im Lehrerstande uno Die noch immer nicht sozial ans- , mit 6i6iS Sonnlao rt» * tzcrsan'U'l"^. 11 «nlleill V^tee /mälzkaffeeNI ur in Originalpackungen 15., 16. und Engel. D% Bekanntmachung Börmer. Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Gießen d) a) 'cilzahln! Neustad erforderlichen Arbeiten 1. Weißbinderarbeit 2. Spenglerarbeit 3. Schreinerarbeit 1028,— Mk. 55,10 „ 453,20 v Weltaussteil Gra Diplömi Kgl. Preus? u. viele andt General-Vert Gic General-Vert, Anzeige zu machen. Großherzogliches Amtsgericht in Gießen. Das int Licker Stadtwald noch lagernde Holz mutz bis spätestens 2. Juli l. I. bei Meidung von Strafe abgefahren sein. Lich, den 9. Juni 1911. Großh. Bürgermeisterei Llch. .^ech g^ü i ^cn ll(t^ der Gehaltsordnung uitroiberruflitfj atv zustellenden Beamten erfolgt die unwiderrufliche Anstellung nach machen zu lassen. Giegen, den 2. Juni 1911. Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. J.V.: Keller. Schwarzlach. Zusammenkunft beim Schlachthaus. Dienstag den 13. Juni vormittags 9 Ubr, an Ort und Stelle von den Ochsenwiesen, von den Wiesen im Stolzenmorgen, einer Hospitalwiese, am realschule. Schlosserarbeitcu: | Nealgymnasium und Oberrealschule. Lieferung von Stühlen: t Zeichnungen, Arbeitsbeschreibinig und Bedmgungen liegen auf unserem Hochbnuamt zur Einsicht offen. Angebote auf Bor druck, der daselbst erhältlich, sind bis zum genannten Termin dort hiu ciiiAurcidieii. _______ zur Einsicht offen. Interessenten können ihre Angebote bis spätestens den 21. ds. Mts., vormittags 10 Uhr, bei dem Unterzeichneten cinreichen. Obbornhofen, 8. Juni 1911. Für den Kirchenvorstand: Konkursverfahren. lieber das Vermögen der Firma Collisy und Bingel in Gießen wird heute am 7. Juni 1911, nachmittags 5 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Kaufmann Louis Althoff in Gießen wird zuin Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 25. Juni 1911 bei dem Gerichte anzumelden. Es tvird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und etntretenden Falls über die in § 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände — und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen — auf Samstag den 1. Juli 1911, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 18, Termin anberaumt. Allen Personen, tvelche eine 'zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 25. Juni 1911 sollen durch Submission vergeben werden. Voranschlag und Bedingungen liegen am 17. d§. Mts., vormittags von 10—12 Uhr, im Pfarrhause Zwangsversteigerung Donnerstag* den 15. Juni, nachmittags 4 Uhr, versteigere ich auf der Großh. Bürgermeisterei Allertshausen zirka 131 Festmeter Fichtenstammholz (für Zimmerer geeignet), lagernd im Gemeindewald Allertshausen. Steigerer wollen es sich vorher ansehen. Auskunft erteilt Großh. Bürgermeisterei Allertshausen. Versteigerung stndet bestimmt statt. Grünberg, 7. Juni 1911. 3734 Eifert, Kreispfandmeister. lltcrsbrunnen und Alteutisck, (m. r . . b) nachmittags 3 Ubr, an Ort und Stelle von den Wiesen m der Gemarkung Rödgen, . , c) nachmittags »'/,> Ubr, an Ort und Stelle von den Wiesen m der Gemarkung Großen-Buseck. Zusammenkunft an den Ochsemviesen. .. . Steigliebhaber, welche die Wiesen zu besichtigen bcßbiimtiaen, wollen sich vom 7. Juni ab an den städtischen Wicscnwärter Bellost. Wolsstraße 15, wenden. . Die Großhcrzoglichen Bürgermeistereien der umliegender Gemeinden werden ersucht, vorstehendes in ihrer Gemeinde bctanni Privat-Lehr-Institu türf Schnittzeichnen und Kleidermachen Wieder Anfang von Kursen Montag den 12. Jnni Neueinrichtung: Aufnahme v.Schülerin. jedeWocheMontags Zeitdauer der Kurse nach Vereinbarung. — Anmeldungen und Auskunft täglich s2«7 Marie Sack, akad. ausgeb. Lehrerin Schanzenstrasse 28, Ecke West-Anlage Arbeitsvergebung. Die zur Wiederherstellung der ev. Kirche zu Obbornhofen Ei mil 7 Psu, WräUt Mk. Kisser Vollst, veranschlagt zu V D u n Aus der Stiftung des Kupfer,chmreds Karl Ludwig Strich find die diesjährigen Zinsen mit 97,71 Mk. an 10 bedürftige, nn Witwenstand lebende Gießener Bürger oder Burgerstrauen am 20. September d. I. zu verteilen., .. Meldungen nimmt das stadtticke Armcnamt, Asterweg 9, bis 20. Jnni 1»11 entgegen. ________________________ Aus der Stiftung des Christian Gerhard Hast find die diesjährigen Zinsen mit je 19,71 Mk. an 10 bedürftige Familien beziehungsweise Witwer oder Witwen zu vergeben. Meldungen nimmt das stadttfchc Armcnamt, Astcrweg 9, bis 2V. Juni 1911 entgegen. £> Die nachstehenden Arbeiten sollen ~] Lamstag Den 17. Zum 6. 3, MiniltW 10 Uhr, öffentlich vergeben werden. Wcifchindcrar beiten: Stadtknaben,chule, Bezirksschule, Real- gymnasium und Oberrealschule. Terrazzoar'ociten: Stadtknabenschule. .. Schrcinerarbciten: Stadtknabenichule, Realgymnasium und Ober- Ablauf einer fünfjährigen Probedienstzeit, sofern die Stadtverord- neten-Bersammlung nicht vor Ablauf der Probedienstzelt eine Verlängerung derselben beschließt. Eine solche ist nur auf die Dauer von zwei Jahren zulässig. . , .. § 14. Auf Beschluß der Stadtverordneten-Beriammlung kann jeder Beamte entlassen luerben, wenn eine dreimonatliche Kündigungsfrist eingehalten oder der Gehalt noch drei Monate weiter gezahlt wird. , . r _. 8 15. Tritt ein Beamter wegen nachgewiesener Dlenstun- säbigkett in den Ruhestand, oder wird ein unwiderruflich angestellter Beamter nach 8 14 entlassen, so erhält er einen Ruhegehalt nach Maßgabe des Gesetzes vom 27. November 1874, betreuend die Revision der Bestimmungen über die Versetzung der Zivilbeamten in den Ruhestand und Artikel 3 des Gesetzes vom 2. August 18.19, die Dienstverhältnisse, Ruhegehalle, und Hinterbliebenen - Versorgung der Staatsbeamten betr. . r t . a ., Des 'Nachweises der Dienstunsähigkett bedarf es nicht, ivenn der Beantte das 65. Lebensjahr zurückgelegt hat. , Erfolgt die Entlassung eines nicht aus Widerruf angestellten Beamten nach den Bestimmungen in Artikel 51 21 bi. 3 der Stadte- ordnung, so erlischt damit das Reckst aus Ruhegehalt. § 16. Beim Ableben eines Beantten findet das Gesetz vom 27. 'November 1874, betr. die Slerbguartale der Zivilbegmteu, bezw. Slrtikel 9 des Gesetzes vom gleichen Datum, betr. die Revision der Bestimmungen über die Versetzung der Zivilbeamten in den Ruhestand, sinngemäß Anwendung mit, der Maßgabe, daß dabei der Stadtverordneten-Versammlung die im Gesetz dem MlNlsterlunt vorbehalienen Befugnisse zusallen. 8 17. Die Witwe und die Hinterbliebenen ehelichen oder diesen rechtlich gleichstehenden Kinder eines Beamten erhalten Witwen- ilud Wäisengeld nach folgenden Bestimmungen. Das Witivengeld beträgt die Hälfte des Ruhegehaltes, .zu dessen Bezug der Beamte berechtigt ivar oder berechtigt geweien wäre, ivenn am Todestage seine Versetzung in den Ruhestand stattgesunden hätte. Hat der Beamte ein Recht aus Ruhegehalt noch nicht erworben, so beträgt das Witwengeld ein Fünftel des Gehalts. . r ... ... War die Witwe mehr als zwanzig Jahre lunger als der Verstorbene und halle letzterer zurzeit der Eheschließung das fum- zigste Lebensjahr vollendet, so wird das Witwengeld für jebev an- gefangene Jahr des Altersunterschiedes über zwanzig bis einschließlich dreißig Jahre um ein zwanzigstel gekürzt. Sur die Berechnung des Waisengeldes ist eine solche Kltrzung ohne Ein,tun. Das Waisengeld beträgt, wenn daneben Witwengeld gezahlt wird, ein Fünftel des Witwengeldes für jedes Kind. Wird kein Witwengeld gezahlt, so ist das Waisengeld, wenn nur ein Kind solches erhält, zwei Drittel deS Witwengeldes: wenn zwei ober mehrere Kinder solches erhalten, für diese zusammen gleich dem Witwengelde. Witwen- und Waisengeld dürfest weder einzeln noch zusammen den Betrag von dreitausend Mark übersteigen: außerdem darf das Wäisengeld zusammen nicht mehr betragen als das Witwengeld. 'Nötigenfalls wird der auf jeden Bezugsberechtigten entfallende Anteil verhältnismäßig gekürzt. .. , . Die Zahlung des Witwen- und WaifengeldeS beginnt nut Ablauf des Sterbeguartals, für fväter geborene Kinder mit dem Tage der Geburt. Die Zahlung gesch'.eyt monatlich tut voraus. Ist die Person des Bezugsberechtigten streitig, fo. bestimmt der Bürgermeister bis zum rechtskräftigen Austrag eines etwaigen Rechtsstreits die Person, an welche die Zahlung zu leisten ft■ nut der rechtlichen Wirkung, daß durch die hierauf erfolgenden Zahlungen die Stadtkasse endgültig entlastet wird. .. Das Recht aus Witwen- oder Wanengelb erlischt fürjeoen Bezugsberechtigten mit Ablauf des Monats, m dem or stch verheirate oder stirbt, für jede Waise außerdem nut Ablauf des Monats, in dem sie das achtzehnte Lebensjahr vollendet. q. < § 18. Bei Betriebsunfällen nnbet das Gesetz vom24.Dezember 1902, die Fürsorge für Beamleti in Folge von Betriebsunsalleli betr., stNNgemäU Anwendung. § 19. Diese Bestimmungen treten nut ihrer ortsüblichen Bekanntmachung an Stelle der Satzungen, bebie verhältitisse der Gemeiiidebeamteu der >^tadt G" vom 17- Jult 1899. Eine bereits erworbene unwiderrufliche Anstellung bleibt unberührt. a 16 Gießen, den 6. Junt 1911. . . , Großh. Bürgermetsteret Gteßen. Me cum.______ & Bei Versetzung eines Beamten, aus einer Dienststelle in eine andere derselben Klösse, bleibt der Gehalt unverändert. Bei Beförderung in eine Dienststelle einer höheren Klaffe ist der Gehalt und die Ausrückultgsfrist derart zu bemessen, daß der Beamte in seinen Bezügen nickt verkürzt wird. Die Auszahlung der Gehalte, erfolgt monatlich im voraus, ohne Verpflichtung zum Rückersatz für den Fall des Ablebens eines Gemeindebeamten im Lause des Monats. 8 7. Die Stadtverordiieten-Versammlimg kann in besonderen Fällen, abweichend von den Bestimmungen des 86, das Aufrucken eines Beamten oder die Berechnung seiner Dienstzeit mit Wirkung für Gehalt und Ruhegehalt anderweit regeln. § 8. Die Beamten müssen in der Stadt Gießen wohnen, wenn ihnen nicht von der Stadtverwaltung aus dienstlichen Gründen ein anderer Wohnsitz angewiesen wird. Sie haben ihre ganze Arbeitskraft und Zeit ausschließlich den ihnen Übertragenen Arbeiten zu widmen. Andere Arbeiten, für die eine ständige ober unständige Vergütung geleistet wird, dürfen sie nur mit Genehmigung des Bürgermeisters übernehmen, der hierzu der Zustimmung der Stadtverordneten Versammlung bedars, sofern es sich um oauernde Aemter oder Arbeiten handelt. Diese Genehmigung ist leberzelt widerruflich. Jeder Beamte ist verpflichtet, ohne Anspruch auf Vergütung Nebenaufträge für die städtische Verwaltung anzunehmen und an Ausübung ihres Dienstes verhinderte Beamte zu vertreten, auch wenn dadurch seine Tienststunden vermehrt werden. 8 9. Jeder Beamte kann ohne Kürzung feiner Bezüge und unbeschadet einer erworbenen unwiderruflichen Zlnstellung auf eine andere Stelle versetzt werden. ... s io. Der Beamte hat die von dem Bürgermeister erlassenen allgemeinen Dieiistvorschrifteli und die besonderen Anordnungen und Anweislingen seiner Vorgesetzten zu befolgen. Er hat über bie ihm vermöge seiner Stellung bekannt gewordenen Angelegenheiten, deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich oder von fernem Vorgesetzten vorgeschrieben ist, Verschwiegenheit zu beobachten, auch nachdem das Dienstverhältnis gelöst ist. Ueberhauvt bat der Beamte sich durch sein Verhalten m und außer Dienst des Vertrauens und der Achtung, die sein Berus erfordert, würdig zti erweisen. 8 11. Zur zeitweisen Aussetzung der Amtstätigkeit bedürfen die Geineindebeamten eines Urlaubs, welcher von dem Bürgermeister, bei mehr als 14tägiger Dauer jedoch nur nut Zustimmiing der Stadtverordneten-Versammlung erteilt wird. 8 12. Der Beamte kann unter Verzicht aus Ruhegehalt und alle sonstigen Ansprüche jederzeit mit dreimonatlicher Kündigung seine Entlassung nehmen. Es kann ihm jedoch bis zu drei yjccnaten nach Ablauf der Kündigungsfrist die Entlassung verweigert.werden, solange er ihm obliegende Arbeiten in erheblichem '.01 au un Rückstand gelassen ober über ihnt anvertraute Verwaltungen nicht Satzungen betreffend die Sienftoerljältnine her Bemten Her Stabt Gießen. Auf Beschluß der Stadtverordneten - Versammlung vom 15. Dezember 1910 und mit Genehmigung Gr. Ministeriums des Innern vom 17. Mai 1911 zu Nr. AI. d. J. 7070 wird mr die Dienstverhältnisse der Beamten der Stadt Gießen folgendes bestimmt. 8 i Beamter der Stadt Gießen im «Sinne dieser Satzungen ist derjenige, dem aus Beschluß der Stadtoerordneten-Bersammlung vom Bürgermeister durch förmliche AnstellungSurkunbe unter aus- drücklickem Hinweis aus diese Satztlngen eine m der Gehaltsordnung für bie Beamten .der Stadt Gießen verzeichnete Dienststelle übertragen worden ist, und der aus städtischen Mitteln einen festen @e alt JjCoiebL q^stellungsurkimde muß angegeben sein, ob die Anstellung widerruflich ober nnwiberruflick geschieht. § 2. Voraussetzungen für die Anstellung und nn Allgemeinen: 1. Zurücklegiiiig des 25. Lebensjahrs, 2. Gesundheit, c , 3. unbescholtener Lebenswandel, 4. geordnete Bermögensverhältniffe. Nach Vollendung des 45. Lebensiahres soll Anstellung nicht mehr cj"$^Qmen fann Stadtverordneten-Versammlung beschließe m ^.c Besetzung städtischer Dienststellen erfolgt nach freiem Ermessen der Stadtverordneten-Versammlung, soweit nicht die Grundsätze über die Besetztuig der Subaltern- und Unterbeamtenstellen bei den Kommunalbehörden mit Milttaranwartern Anwendung finden^ Beamte, dessen Verpflichtung nicht durch eine Staatsbehörde zu erfolgen.hat, wird bei feinem Dieitstantritt durch den Bürgermeister auf gewissenhafte Dienstfuhrung eidlich verpflichtet. 8 5. Die Gehaltsverhältniffe der Beamten werden durch die Gehaltsordnung für die Beamten geregelt. Diese bestimmt auch, ob eine Dienststelle mit einem widerruflich ober unwiderruflich angestellteii Beamten zu besetzen ist. Der Stadtverordneten-Versammlung bleibt Vorbehalten, un beschadet der von dem einzelnen Beamten bereits erworbenen Rechte, die Gehaltsordnung zu änbern ober zu ergänzen. . 8 6. Ein neu augestelller Beamter erhalt, foieru er nicht burch Beschluß der Stadtverordneten-Versammlung ausnahmsweise in eine höhere Gehaltsstufe eingereiht wird, ben^ Mindestgehalt der betreffenden Klasse. Jeder Beamte ruckt nach Ablauf vonie bret Dienstjahren so lange im Gehalt auf, bis er den Höchstgehalt feiner Klasse erreicht hat: die Aufruckungsfrist beginnt für Beamte, deren Dienstzeit in ben ersten sechs 'Monaten eines RechnungSiahret- begonnen hat, mit demselben, sonst mit dem nächstfolgenden Rech- Sofern gegen Berufstätigkeit, Fleiß oder Führung eines Beamten erhebliche Ausstellungen vorliegen, kann, die Stadtver- ordneten-Versammlung beschließen, fein Aufrucken nn Gehalt zeitweise ober dauernd einznstellen, . , , ,1HA Nebenbeziige werden nut den in der Gehaltsordnung ange- gebenen Beträgen, deren Aenbernng der Stadtverordneten-Ver- sammlung vorbehalten bleibt, auf ben Gehalt berart aufgerechnet, daß der bare Gehalt sich um ben festgesetzten Betrag der Neben- HeiittMttstcigttMü öct Stabt Kichm. Samstag den 10. Juni, Montag den 12. JuM. und Dienstag den 13. Juni d. Js. soll das Veugras von den städtischen Wiesen meistbietend versteigert werden und zwar. Samstag den 10. Juni, nachmittags 4 Uhr, an Ort und Stelle bei der Kläranlage, der Aktien-Brauerei, am Ohlebergweg, bei der Heyligenstädt scheu Fabrik und tn der Stephansmark - etwa 30 Morgen. Zusammenkunft an der Klaranlage. Montag den 12. Juni a) vormittags 9 Ubr, von den Wiesen im Neustädterfeld und am Elektrizitätswerk, M . b) vormittags 10* > Ubr, in der Restauration von Melchior Schäfer Witwe, Kaiser-Allee 4, von den Wiesen im Heegstrauch und im Riißlanb und vorn Obstbatlmstück, c) nachmittags 2 Ubr, im Philvsophenwald von^ den Wiesen arn Fürstenbriinnen, im Wtesecktal, von den Hospitalwiesen tn der Gemarkung Wieseck. nachmittags 5 Ubr, an Ort und Stelle von den Wiesen tu der Heugras-Versteigerung. Das Heugras von den Domanialwiesen der Oberförstereien Wieseck und Gießen wird versteigert: ' 1. In der Gemarkung Alten-Buseck Donnerstag den 15. Ium Ifb. Js., vormittags 10 Uhr, in der Wirtschaft des Herrn Otto Rabeitau zu Alten-Bnseck. . 2. In der Gemarkung Wieseck Freitag den 16. Ium ltd. Jv., vormittags 10 Ubr, in der früheren Dorfeld'schen Wirtschaft zu 'Wieseck. 3. In der Gemarkung Gießen an dcmielbcn Tage, nachmittags 2 Uhr, in der früheren Leib'fchen Wirtschaft im Philosophenwald bei Gießen. Gießen, am 6. Ium 1911. ... . . DI» Großh. Oberförsterei Wieseck. Großh. Ober,orsterei Gießen. Weigand.Koehler. Städtischer jtfrbeitsnac/iiDeis giessen Astermeg 9. Es können eingestellt werden: a. bei hiesigen Arbeitgebern: 1 Wagner, 2 Schneider, 3 Haus burschen, 4 ging. Arbeiter, o Dien'!- inädchen, 1 Falzerin, 1 Bursche zum Milchausfahren. Lehrlinge: 1 Wagner, 2 Friseure, 1 Lehrmädchen. Gast und Schankwirtschaftsperional: 1 Koch, 1 Kellner, 1 II. Spülbursche. b. bei auswärtigen Arbeitgebern. , ..... 12 Gußsormer. 1 Sattler, 1 Schuhmacher, 1 Metzger, 1 Backer, 2 Glaser, 1 Spengler, 3 Schneider. I Maler, Anstreicher uro Weißbinder, 1 Wagner, 5 Bau- und Möbelschreiner, l Hui uro Wagenschmiede, 1 Kutscher. 6 landwirtschastl.. Knechte uro Arbeiter, 1 landwirtschaftliche Dienstmagd, / Ziegeleiarbeitcr, 10 Fabrikarbeiter, 2 Fahrburschen, 2 Dienstmädchen. Lehrlinge: 1 Spengler. Gast und Schankwirtschastspersonal: 1 Köchin, 1 Kuchen Mädchen. Es suchen Arbeit: 1 Schuhmacher, 1 Bäcker, 1 Masckinenschloner, Batlfckionc ' 1 Glaser, 1 Maurer, 1 Weißbinder, 1 Schneidmilller^l 1 Kistenmacher und Packer, 2 Garteuarbetter, 4 ^loünct, 1 Fuhrknechl, 1 Hausbursche, 1 Schneiderin u.Stickerin, Bügle > 1 Näherin. 1 Kindermädchen, 4 Putz-, Wasch- und ^austrau 1 VereinSdiener, \ Schreiber. Lehrlinge: 1 Schlosser. , Ä Gast und Schankwirtschaftsvcrional: Kelliler, kellner, Zapfer. * Städt. Wohnungsnachweis Gießen, Aftermeg 9. Es sind zu vermieten: 1 Wohnung von 10—11 Simmern, 1 Wohnung von < Zimmern und 2 Mansardenzimmerli, 1 Wohnung von 6 Zlminern 1 Wohnung von 5 Zimmern mit Bureau und Lagerraum, 10 Woh nungeu von 5 Zimmern, 1 Wohnung von4—5Zimmern,5Wohmingen von 4 Zimmern, 1 Wohnung von 3—4 Zimmern, 1 Wohnung von 3 Zimmern, 1 Wohnung von 2 Zimmern und 2 Stabtnet- ten, 3 Wohnungen von 2 Zimmern, 1 mutier und Kau- mer, 7 möblierte Zimmer, 1 dreistöck. Lagerhaus nut Pferoc stall und Heuboden, 1 Laden mit 2 Schaufenstern, 2 Simmert und Lagerraum, 2 Werkstätten. Zu mieten gesucht: 32 Wohnungen von 2—6 Zimmern. m » Die diesjährige öffentliche Impfung in der Stadt Gießen wird, beginnend am . im Jrnpflokale — Sckmlgebäude, ^?^^chsteii w7äe^°Jmp/pmN Jahre geborenen Stinber, sowie bie ruckstanbigen ans Mir laben bie hiesigen Einwohner, welche wip pNichtige Kinber haben, zur Benutzung bieser öffentlichen vermine ^"bem Bemerken ein, daß alle in demselben vorgenommenen Jmvsungen sind. Wer die Termine nicht benutzen will, muß Vie duwfuug seines vstichtigen Kindes bis zum .JahreS,chlusfe auf >elne Ko bewerkstelligen Ittifcn,_ ^utbrl6cmaU^ tbm tm ,»flnti.»c imroncn JabreS eine vierwochentliche 3ait >ur .'tgchnoiung oct Jmviung unter Strafandrohung geietzt wird. Außer ben Pflichtigen werben auch Ktuber, welche nn laufenden Jahre geboren find, auf Wunsch ihrer Vertreter geunpst- Alle^ iu einem Termine geimpften Kinder inujsen in dem acht Tage später abgehaltenen Termine zur Nachfchau nochmals Cr^SKnber, bereit Zurückstellung von der Impfung wegen Kränklichkeit beansprucht wird, können gleichfalls dem Jmpfarzte tn den öffentlichen Terminen vorgestellt werbeit., . Die Impflinge müssen mit reiner Wafche und rein gewaschenem Körper zur Impfung gebracht werden. Es wird nur an einem Arme mit Lunwhe aus dem LanbeSimpfinstitilt geimpft. , Kinder aus Familien, in denen ansteckende Krankheiten herrschen bürten nickt in die Termine gebracht werden. ______________£22 Frauen - Freibad. Tas Schulbad an der Lahn ist von Samstag (3. Juni! ab als Freibad für Frauen bereit gestellt. Es ist geöffnet: t Montag und Donnerstag von 4—/ Uhr nackimtiags Mittwoch uttb Samstag von 2—7 Ubr nachmittags Sonntags von 9—11 Uhr vormittags. B /e Waschblusen 4 — bis Mark Mark 30 von Stickereikleider. 125 » n n Leinenröcke 30 5! D r» n 65 20.- n » jj Telephon 758 vorm.: 5- Weimersheim Nachf. kungeo a% Sauggasmotoren - Anlagen Igpmnnfium unbfr Gasmotorenfabrik A.-G„ Köln-Ehrenteld (vorm. C. Schmitz) Verkauf-buroan Franklnrt a. M.-Itockenhel:», M'ili > i-alr-e <2 Fernspr. 231. Bahnhofstr. 27. Durkopp Süd-Anlage 7 Giessen Telephon 680 c. 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