Montag 3. Oktober 1910 9fr. 331 Drittes Blatt 160. Jahrgang Erscheint täglich mit Ausnahme de» Sonntags. Die „Eietzever LamilieNbKttter" werden dem »Anzeiger* viermal wöchentlich beigelegt, das „KrtisMott fir des Kreis Gießen" zweimal wöchentlich. Die „Landwirtschaftlichen Seit- ftagev" «scheinen monatlich zweimal. Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul- straße 7. Expedition und Verlag: 51. Äc5attwn:e«112. Tel.-Adr.: AnzeigerGießen. Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen UniverfitätS - Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen. Ans Stadt und Land. Gießen, 3. Oktober 1910. ** Lebensretter. Der Wein gutssie sitz er Hans Ko chs in Laubenheim hat am 7. Jnli den Fabrikanten Wilhelm! Pelzer von da vom' Tobe des Ertrinkens gerettet. AlÄ Anerkennung hierfür ist ihm vom Großherzog die R e t - tungsmeoaille verliehen morden. ** Konzert des Hanno verschen Lehrergesang., Vereins. Man schreibt uns: Wir haben in unserer Notiz über das bevorstehende Konzert des Hannoverschen Lehrergesang-, Vereins den Besuchern einen hohen künstlerischen Genuß in Aus-' sicht gestellt, und wir glauben damit nicht zu viel versprock)en zu; haben. Tie „Göttinger Zeitung" berichtet über die gleiche Veranstaltung in Göttingen u. a. folgendes: „Tas Stimmenmaterial ist ein recht gutes, und der Dirigent, Herr Taegener» versteht es auch, das ihm zur Verfügung stehende Material zue volley Geltung kommen zu Men. In ruhiger, aber Mgifchev cheidender ist als alle z. Zt. bekannten chemischen oder physi- kalischen Methoden — geschah. Milch ist noch immer ein dankbares Fälschungsobjekt. Von 92 untersuchten Vollmilchproben erwiesen sich 14 als verfälscht über den Anforderungen der Milchverkaufsordnung nicht ent= prechend. Wasserzusätze wurden bis zu 40 Proz. nachgewiesen, Fetteutzug bis zu 2,6 Proz. In einigen Fällen war Fettentzutz und LLasserzusatz gleichzeitig vorgenommen worden. In einer Anzahl von Fällen fanb dieser halb gerichtliche VerurtrilunS 'tatt. Bei 3 uMersnchten Mörtelproben waren die Wassergeyalhe estzustellen, um daraufhin die Bewohnbarkeit der in Betracht kommenden Wohnräume, deren Wände mit den Mörteln verputzt waren, bezw. deren Mauerwerk damit hergestellt worden war, beurteilen zu können. In einem Falle mußte eine Beanstandung' ausgesprochen werden, da der Gehalt des Mörtels ben hygienisch höchst zulässigen Wassergehalt von 2 Proz. um rund 2,5 Proz., überstieg. 6 Mörtelproben mußten beanstandet werden, weil in ihnen das Verhältnis zwischen Sand und Kalk den vereinbarten Verhältnissen nicht entsprach. Es betrug statt 3 Teile Sand auf 1 Teil Kalk int Durchschnitt: 6 Teile Sand auf 1 Teil Kalk. 49 untersuchte Petroleumproben gaben zu Beanstandungen keine Veranlassung. Die Untersuchrng von 7 vorgelegten Proben von Pflanzen- fetten ergab, daß sämtliche Proben aus reinem Ko.kosfett bestanden, die im Wassergehalt irgend welche bemerkenswerte Unterschiede nicht aufwiesen. Von 2 untersuchten angeblichen Rübölen bestand das eine lediglich aus Leinöl, während das andere mit einem fremden Defc in hohem Grade versetzt war. Ein als Schweineschmalz bezeichnetes Fett bestand aus reinem! Kokosfett und mußte daher beanstandet werden. Ob hier eine unabsichtliche Verwechselung stattgefunden hat oder ob ein strafbares Vergehen vorlag, ist dieseits nicht befannt geworden. In einer Sache wegen Baumfrevels handelte es sich darum, festzustellen, welche von 2 Sägen zum Absägen eines Apfelbaumes benutzt worden war. Das den Zähnen einer der Säge anhaftende Sägemehl bestand nach der Untersuchung aus Laubholzsagemehl, während das den Zähnen der anderen Säge anhaftende aus Nadelholzsägemehl bestand. Es konnte mfthin nur die erstere Säge ch Bettacht kommen. Eine 3. Probe Sägemehl war von dem an- gesägten Baume gewonnen worden. 2 von einer Baubehörde vorgelegte Sandsteinproben ware^ auf Wetterbeständigkett zu untersuchen. Es wurden hierfür die voir der Prüfungsstation für Baumaterialien in Berlin ange-i wandten Methoden zur Anwendung gebracht. Die Untersuchung von 6 Schokolodeproben ergab zu einer Beanstandung keine Veranlassung. In einer von erneut Privaten vor- gelegten Nußschokolade bestand die Nußmasse zu rund 11 Proz^ aus Haselnüssen und zu rund 89 Proz. ans Erdnüssen. Die Frage, ob das Publikum unter „Nußschokolade" eine solche Schokolade versteht, welche lediglich Haselnüsse enthält, vermochten wir nicht zu entscheiden. Erdnüsse werden gleich den Haselnüssen von Menschen gegessen, es könnte sich daher nur darum handeln, ob durch die Verwendung von Erdnüssen statt Haselnüssen eine Täuschung des Publikums veranlaßt wird. Bei 5 vorgelegten Proben von Seifen und Seifenpulvern bezog sich die Untersuchung auf quantitative Bestimmung von Fettsäuren bezw. Fettsäuren und Stärke bei Schmierseife, obetf Fettsäure und Natriumkarbonat bei Seifenpulver. In 24 vorgelegten Seifensiederunterlaugen und Glyzarinwch'sern waren die Gehalte an chemisch reinem Glyzerin quantitativ festzustellen. Von einem Spiritus war der Gehalt an Alkohol ermitteln, er entsprach nicht dem garantierten. Tapeten und Buntpapiere wurden in 32 Fällen untersucht. Eine Beanstandung wegen Gehaltes an Arsen war in keinemi Falle auszusprechen. Einige tote Forellen wurden auf Betäubungsmittel, welche, etwa zu bereit Tötung geführt haben könnten, untersucht. Die Untersuchung ergab kein posttives Resultat, was vielleicht darauf zurückzuführen ist, daß die Fische bereits stark in Fäulnis übergegangen waren wodurch etwa vorhanden gewesene Betäubungs-. mittel zerstört sein konnten. Tonproben wurden in zwei Fällen auf die Gehalte an ko hlen - saurem Kalk und Schwefelsäure quantitativ untersucht, während in einem 3. Falle eine vollständige quantitatwe Analyse aus-, zuführen war. Von 88 vorgelegten Wasferproben waren 6, weil ungeeignet für Genuß- und Hausgebrauchszwecke bezw. technische Zwecke, zu beanstanden. Eine große Anzahl von Wasserproben wurde von Kulturinspekttonen oder Baubehörden vorgelegt. In diesen Fällen handelte es sich meistens um Untersuchung von Wässern, wrichü für die Speisung von öffentlichen Wasserverfvrgungsanlagen in Aussicht genommen waren. 38 Weine gelangten zur Untersuchung. Beanstandungen erfolgten wegen Verdorbenseins (Essigstichigkeit) oder weil der Wein, mit Teerfarbe gefärbt worden war. Der größte Teil der Weinproben wurde im Auftrage des Hauptsteueramtes Gießen gemäß § 2 der Weinzollordnung untersucht. Bei einem italienischen! Wein (süßen Rotwein) wurde em Gehalt an flüchtigen Säuren von 0,3666 g in 100 ccm festgestellt. Da der Wein gleichzeitig emen sehr widerwärtig sauren Geschmack besaß, so wurde derselbe als verdorben bezeichnet. Wurstwaren wurden in 158 Fällen untersucht und davon 7?, beanstandet teils wegen Stärkemehlzusatzes, teils wegen Verdorben seins. Außer durch die angeführten Untersuchungen war das chemisch^ Untersuchungsamt in Anspruch genommen durch Abgabe einer} Anzahl größerer Gutachten, durch Vornahme örtlicher Besicht trgungat, durch eine Reihe von gerichtlichen Terminen, durch dia mit der Ausführung der regelmäßigen Kontrolle der Nahrungs-/ Genußmittel- und Gebrauck^gegenstände verbundenen 9lmtsHandlung en, sowie durch sonstigen lebhaften mündlichen und schriftlichen Verkehr mit Behörden und Privaten. Die Benutzung des chemischen Untersuchiungsamtes empfiehlt sich in allen Fällen, üt denen! Zweifel über die einwandfreie Beschaffenheit von Waren bestehen^ zumal die Kosten nicht hoch sind. Verhältnis verschiebt sich etwas zu ungunsten der für Behörden und zugunsten der für Private untersuchten Proben, wenn man 27 Weinproben (ausländische), welche auf Veranlassung des Hauptsteueramtes Gießen, aber auf Kosten von Privaten (der Empfänger der Weine) untersucht wurden, als im Auftrage von letzteren untersucht auffaßt. Da die Zahl derartiger Weinuntersuchungen, 27 beträgt, während die Zahl der gelegentlich der amtlichen Nahrungsmittelkontrolle untersuchten Weinproben 22 ist, so würde unter Berücksichtigung der eben erwähnten Auffassung die Anzahl der im Auftrage von Behörden unterfuhren Proben im letzten Jahre um 22 höher als im Vorjahre, die im Auftrage von Privaten untersuchten Proben um 25 niedriger sein- als im Vorjahre. Die Einnahme aus den Untersuchungen ist um rund 121 Mk. niedriger als im Vorjahre. Bezüglich der amtlichen Lebensmittelkontrolle ist eine Aenderuug in der Handhabung dem Vorjahre gegenüber nicht eingetreten. Llbwasserproben wurden untersucht, um den Reinigungseffekt gewisser Abwasserreinigungsverfahren kennen zu lernen, während es sich in einigen Fällen darum handelte, zu erfahren, in welä)as (Srescenbo gelang vorzüglich Der Bvlktzkvn wurde überall fvohl getroffen, und nicht lange dauerte es, da hatten die Sänger sich ganz und gar in das Herz der foörer bineingefungen, so daß Beifallsstürme den Saal durchbrausten. Besonders beifällig wurden auch die Leistungen des Soloquartetts auf genommen. Und sie verdienten diesen Beifall, und die Sänger lohnten in sanges- freudiger Weise durch Wiederlwlunqca,. Tie Zuhörer, die den Saal vollständig füllten, konnten vollbefriedigt über die herrlichen musikalischen Genüsse den Saal verlassen." — Ganz besondere ^Lnerkennung verdient es, daß der konzertgebende Verein, wie aus der Anzeige in diesem Blatte zu ersehen ist, einen Teil des Reinertrages einer hiesigen wohltätigen Stiftung zuweisen wird; und die Bewohnerschaft Gießens wird sicher diese Liebenswürdigkeit unserer Gäste zu würdigen und durch ein vollbesetztes Haus — wie es in Göttingen ja auch war — zu lohnen wissen. famente an die Mitglieder ein Ueberlassen zu finden ist. Diese wn 9e nnn*>c.ln>n höheren Gerichten mehnach^ entschieden; hie Meinungen grngen jedoch auseinander. Die Staatsanwaltschift beantragte, das Urteti des Schöffengerichts, das sich die Ent- schetdnng des Oberlandcsgerichts Köln zu gründe gelegt hat, zu bestätigen. _ Die Strafkammer erkannte demgemäß, indem sie hervorhob, daß der fragliche Paragraph zum Schutz des Apothekenmonopols existiere. 2. 2. 3. Die Furcht vor dem Arbeitshaus A?n. Taglöhner H. W. aus Homberg a. d. Efze, ein s Berhalten und da ist der Hafer noch, nicht ganz reif und harrt nrch ‘ . _______ des Schnittes. Daneben beginnt jetzt die Kartoffelernte,' (BertcbfsiaaL bic, wie überall, uns schlechte, teilweise nur halbe Erträge ** ie -Tt?Ütt ltT ^en te^ten durch An- d. I. vom Standgericht des Infanterie-Regiments Kaiser Villa ge von Ob stpslanzungen gemacht hat. Verschie- helM' wegen Ungehorsams und einfacher Ächtungsverletzung in oene Sorten WirtschaftÄipfel, die ganz gut fortkormnen, I iVäüen zu 12 Tagen mittleren Arrestes verurteilt worden war. Und ganz besonders die Zwetschen liefern gute, Mm Teil! das Urteil seinem vollen Umfange nach an. Der Ge- sogar reiche Erträge. Alle Gemeinden des hohen Vogels-1 J^^rr, der entgegen der Ansicht des Standgerichts ein Be- berges, selbst die höchstgeleaenen, Herchenhain und Rebaes- Ki!11 -m o1?S5?0r,?m' ratt länfachen Ungehorsams und in einem Hain, haben jetzt ihre Obstbäume 9 Achtungsverletzung vor versammelter Mannschaft er- X Bad-Nanbeim 30 (Seht cm^ao q • I deckte, legte d^halb ebenfalls Berufung ein. Die Beweisaus- x >oao Jca. u y e 1 m, -40. öept. Durch einige Zer-1 nähme ergab, daß die Berufung des Angeklagten sowie hie h^i'erea ™ lanQtytyQte r Wunsch des Gerichtsherrn zu verwerfen sei, da das'Gericht die Schuld- tunferes Großherzvgs endlich in Erfüllung gehen würde, lofigkeit des Angettagten sowohl, als auch ein Beharren im indem nämlich der sog. Städter-Weg, ein Feldweg Ungehorsam und eine Achtungsverletzung vor versammelter Mann- zwischen Friedberg und Bad-Nauheim, zwecks Anlage einer >ch?tt Nicht für erwiesen erachtete. Das Urteil lautete demgemäß 20 Meter breiten Straße vermessen worden wäre. Von c Verwertung der beiderseitigen Berufung. — Die Militärunterrichteter Seite wird jetzt mitaeteilt, daß über den ^^^hrfach mtt Gefängnis vorbestrafter Mann, Ausbau der Straße und vor allem über das mit dem Gerückfi 2SÄu6t-c ^^n Fahnenftucht und Diebstahls im wiederholten Rückwieder neu aufgetauchte ProM einer XteWu VerbE I L^Märr ?Hngnisstrafe un Festungsgefängnis Köln. Am düng Friedbergs mit Bad-Nauheim noch nichts entschieden schlechten Lebenswandels weiteres ^n^^Ewz^lhaft^^Da^'er fei. ^Die Aussuhrung beider Pläne wird wohl noch in ffcb hierüber anscheinend ärgerte, verweigerte er zu arbeiten und der Herne liegen. Allerdings ist bei der jetzt erfolgenden wachte sich hierdurch des Beharrens im Ungehorsam, in Ver- Heldberenligung bereits Gelände für den Bau einer 20 Meter orndung mtt Achtungsverletzung und einfachen Ungehorsams, schulbreiten Straße ausgeschieden worden. das Gutachten eines sachverständigen Arztes wurde rm. Darmstadt, 30. Sept. Erhänat bat ?^Ibklagte zeitweise nicht zurechnungsfähig im Bensheimer Wald der 24 Jahre alte Reservist Vb I hic)cr Vergehen der Schutz des § 51 R. St. «itian’aua F-hlh-im, d-r vol fflSnSÄi sprach den ment No erngezogen infolge einer Urlaubsüberschreitung »* Bor dem Standqcricht des Jnfanteric-Reaimcnts eine strafe zu ermatten hatte und feit ca. 4 Wochen ver- Kaiser Wilhelm Nr. 116 hatte sich ein Wehrman" vom Landk Ichwnndcn war. Zlnschernend hat er den Selbstmord schon Wehrbezirk Siegen, und der Musketier R. der 10. Kompagnie des vor einigen Wochen ausgeführt. Regiments zu verantworten. Ersterer war wegen unerlaubter ____ Atftrnung, letzterer wegen Achtungsverletzung vor versammelter «tefeener Strafkammer. Ter Wchrmann gab an, daß es ihm ■ c Qn ~ wom bekannt sei, daß er an den Kontrollversammlungen teilzu-^ )( Gictzen, 30. Sept. nehmen habe. Er enftchuldigte sein Fernbleiben damit, daß er Das Ueberlaffeu von Medikamenten und ohne festen Wohnsitz gewesen sei. Abbrachte dem Arzt einer Betriebskrankenkasse wegen Uebertretunal umtuch will er nicht fern geblieben sein. Beantragt wurden wegen des § 367 Ziffer 3 am Schöffengericht 6 Mark Geldstrafe ein uu^ubter Entfernung, begangen durch Versäumnis der Früh- ,Auf seine Anordnung wurden verschiedene Medikamente die imi ia5r6^ontro^t’eT^amm^n9en 1909/10, 14 Tage mittleren Arrest; Betrieb häufiger gebraucht tverdcn, besonders Karbolwasser' Ebloro-1 ar anÄt itour l .^richt auf 7 Tage mittleren Arrest. Der formal, Aspftin- und Phenaeetintabletten, Blei- und Borsäure ^^^lagte nahm das Urteil an. Musketier R., der von seinem Kor- außerdem mehrere Abführmittel, in mäßigen Quantitäten nadd £°ra „ !tsri!?r-r Senigt worden war, erwiderte hierauf: „Wenn Bedarf aus der Apotheke bezogen, die er selbst an die Patienten Hx«1 ”2* ier mc^t Ruhe läßt, werde ich mich beim abgab oder durch einen Buchhalter ausgegeben wurden Diese .^^uvtmann beschweren." Der Vertreter der Anklage be- Einrichtung ist getroffen worden, “m Kassenmitgl.cdorn 3^L" »«9« M cr|hären, da sie tonst ledesmal m die Apotheke oder Drogerie nr9 unb Dor versammelter Mannschaft, batten gehen müssen; außerdem war damit auch eine Ersparnis Arrestes zu verurteilen und von einer An- tnö Auge gefaßt worden. Am Schöffengericht wurde durckf ben b 18» 9\ 10 ?^!"enen Untersuchungshaft Vertreter des Angeklagten geltend gemacht: Im Vecklleilen hitb ®eri$t erTanntc auf die Mindeststrafe von vier- Ausmefien geringerer Quantitäten sei ein Zubereiten, Feilhalten Arrestes und nahm von Anrechnung der Verkaufen oder an andere Ueberlassen nicht zu erblicken, wie dies 11 \n^lge der fchlechten Führung des Angeklagten der m Rede stehende Parogroph erforde^/es fet dies nur eL Das Ur eü wurde vom AngeNogten angenommm. Verteilen der fertigen Arzneimittel. Das Verteilen sei kein nm mV. W An V -u Ärafkammer verurteilte den bereiten und von Ueberlassen an andere könne auch nicht geredet lÄuna 7um Meineid u^V^^V^ Urkundenfälschung und Ver- . werden denn dies fei mit „tn Verkehr bringen" gleichbedeutend hS» 2al)rcn Zuchthaus und drei Die Medikamente seien für die Betriebskrankcnkasse angeschafst m Mnnni-, w.'»,- Ehefrau Sonimers wegen Urkundenfälschung worden und das Abgeben an deren Mitglieder sei fein uXr= &thiuV iiIp®'x uub bcn früheren Lehrer Grünig wegen la.ien an andere; es l»ndl° sich nur um ein Mm b£ » L„Ä m ,Cd)S 'J),0"a,En «-'«ngnis und meinfant Bezogenen. Ferner machte der Vertreter des wVV- >5 n ^hrperluft. ______________ klagten geltend, letzterer habe, als er noch in Preußen tätig war --- eine Konzession erwirkt, nad) der er verpflichtet war, die oben aufgefuhrten Medikamente stets in Vorrat zu haben; auf Grund dieser-Konzession habe er sich für befugt erachtet, auch hier die Medikamente zu halten. Das Schöffengericht nahm an, der An- genagte hätte feine Erlaubnis gehabt, da die frühere Konzession »°r Y\UTÜ> bn %te ®1Quhc » iÄ .U_ , b,lne Erlaubnis »um Halten einer Notapotheke fei :n benra ID0T^n: akui> handelt es sich nicht um «Röt'fälle, Mitte? "" Verzug ist, wo der Arzt zur «Abgabe solcher darstellen kann 'm 5"w°hl das Verteilen schon ein ZnbereÜch« «** *»’ äs 8KSWS? surte. Märtte. Frankfurt a. M., 2. Okt. Dem ersten Ob st markt, der in der zweiten Hälfte des September stattsand, soll am 6. Oktober em zweiter folgen. Auch für diesen Markt ist wieder die Halle 4 an der Börnestraße gewählt worden. Die gegen früher getroffene Aenderung, nicht mehr nach Proben zu verkaufen, sondern das zur Verfügung stehende Obst in kleinen Packungen selbst zur Auswahl und direkten Abnahme bereitzustellen, hat überall Beifall gefunden, und es soll daher, auch diesmal der Verkauf in dieser Weise erfolgen' Lediglich von Kelterobst, das im Waggon auf einem der Frank, furter Bahnhöfe steht, dürfen Proben in die Halle gebracht werden. Seitens der Produzenten ist das Obst in der vorgeschriebenen Ver- vackung an die Zentralstelle für Obstverwertung und Obstmarkt- Komitee in Frankfurt a. M., Markthalle 4, zu schicken; die lieber- sührung voin Bahnhof zur Halle geschieht ohne weiteres durch die hierzu ermächtigten Marktfuhrleute gegen geringe Gebühr. Das Komitee, Battonnstraße 4—8, gibt jede nähere Auskunft, die auch telephonisch unter Nr. I, 13001 eingeholt werden kann. Spielplandervereinigten 8rankfutter StaöttheaterT Gpernhaur. Montag, 3. Okt., abends 6»/, Uhr: „Lohengrin." Dienstag, 4. Okt.*): „Carmen." Don Joso : Enrico Caruso a. G. Carmen • Frl. Terv ani a. G. Mittwoch, 5. Okt., abends 71/, Uhr: -Die geschiedene Frau/ Donnerstag, 6. Okt.: „Don Juan/ Frestaq, 7. Okt.: „Liebelei." Samstag, 3. Oktober: ,Der Prophet/ (Sonntag, 9. Okt., nachm. 31/, Uhr: .Die geschiedene Frau/ Abends 7 Uhr: ,2a Boheme/ Montag, 10. Okt.: ,Die Fledermaus/ Dienstag, 11. Ott.: ,Die Afrikanerin/ Mittwoch, 12. Oft., abends 77, Uhr: „Ter Graf von Luxemburg/ Zchauspielhaur. Montag, 3. Okt/): „Der Graf von Gleichen." Dienstag 4. Okt.: „Das vierte Gebot/ Mittwoch, 5. Okt.: ,Medea/ Donnerstag, 6. Okt., abends 77, Uhr: „Der große Name." Freitag 7. Okt., abends 77, Uhr: „Tantris der Narr." Samstag, 8. Oft)' „Bürgerlich und romantisch." Sonntag, 9. Okt., nachm. 37, Uhr: „Der dunkle Punkt." Abends 7 Uhr: „Medea." Montag, 10. Oft.: „Das vierte Gebot." Dienstag, 11. Oft.: „Rose Berndt." Mitt- woch, 12. Oft.: „Das vierte Gebot." Donnerstag, 13. Ott.: abends 77, Uhr: „Der Richter von Zalamea/ *) Anfang, wenn nicht anders bemerkt, abenös um 7 Uhr. kirchliche Nachrichten« 3$raeliti|d}e ßeiigionsgememOe. Gottesörenft in der Synagoge (Süd-Anlage). Dienstag den 4. und Mittwoch den 5. Oktober 1910: Neujahrsfest. 1. Tag: Borabend: 5.45 Uhr. Predigt. Morgens: 7.30 Uhr. Predigt: 9.00 Uhr. Nachmittags 4.00. 2. Tag: Vorabend: 6.45 Uhr. Morgens: 7.30 Uhr. Nachmittags: 4.00 Uhr. KesteSauSgang: 6.45 Uhr. X8. Während der Predigt bleiben die Türen geschloffen. Neteorologische Beobachtungen der Station Gießen, fl ■ u» \" r I I ' "