srr. 345 Mittwoch IN.Oktober 1S10 Drittes Blatt 160, Jahrgang Gietzener Anzeiger Erscheint tö-Nch mit Ausnahme des Sonntag«. Seneral-Anzeiger für Sberheffen Redaktion, Expedition und Druckerei: Schulstraße 7. Expedition und Verlag: ea&öl. Redaktion:^« 112. Tel.-AdruAnzeigerGießen. Die ^Gietzener KamilienblStter" werden dem f9lnjetfler* viermal wöchentlich beigelegt, daS „Kreisblati für den Kreis Stehen" zweimal wöchentlich. Die „Landwirtschaftlichen Zeit- fragen" erscheinen monatlich groetmaL Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen UniversitätS - Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen. Vie Geschichte des preußischen Heeres. Eine erschöpfende, ihren Werdegang und ihre Entwick [uttg schildernde Geschichte der preußischen Armee haben yir bis jetzt nicht besessen. Nur gewisse Teile sind erforscht, nur einzelne Gebiete bearbeitet worden. Um so willkommener ist ein soeben erscheinendes Buch, das diese Lücke ^szufüllen sich ^anschickt, das Werk „Preußens Heer von feinen Anfängen bis &ur Gegenwart", ans der Feder des Oberstleutnants a D. OttomarFrhr. von der Osten- Sacken innd v. Rhein (Verlag von E. S. Mittler & Zohn in Berlin). Der Kunächst vorliegende erste Band ^handelt „Die alte Armee bis zum Frieden von Tilsit". Muß der Stoff in erster Linie das Interesse des Berufs- iffiZiers wachrusen, so ist er auch in hohem Grade geeignet, Mit Laien zu fesseln. Der Soldatenkönig Friedrich Wilhelm I. hat als erster den ssern der jungen Armee, die vom Großen Kurfürsten als Erbschaft iinückgelassen worden war, auszugestalten sich bemüht. Tie rauhen jetten und die rohen Sitten der Zeit forderten eine sck>arfe und eiserne Zucht auch in dem Heere. Tie Strafbestimmungen waren sehr hart und. wurden ebenso gehandhabt. Tamals bestanden oie Disziplinarstrafen bei den Unteroffizieren in der Fuchtel, das heißt in Schlägen mit einer Degenklinge, hei )en Mannschaften in Stockschlägen und Spießrutenlaufen. Arrest, dessen Verhängung den Mann dem Dienst entzogen hätte, kam als Strafe nur bei den Unteroffizieren vor, )te auch degradiert werden konnten, bei Mannschaften nur «als Ünterfuchungsarrest. Die Handhabung der Disziplin ruhte in erster Linie in den Händen des Kompagniechefs. Bei schweren Zergehen, bei denen es sich, um Spießruten handelte, entschied >er Kommandeur. Sehr schwer und häufig waren die gerichtlichen Stra- r en. Hier kamen außer Krumm schließen und Spießruten - cmfen bis zu 30 mal durch eine von 200 Mann gebildete Gasse >ie schwersten Freiheitsstrafen vor: Zuchthaus, Stockhaus und Festungsarbeft. Da die noch von dem Großen Kurfürsten ,stam- neitbeit K-riegsartikel nicht mehr zeitgemäß waren, entwarf der Eömg zusammen mit dem General-Auditeur der Armee „Neu- pprobierte Kriegs-Articul vor die Unter-Offtciers und Gemeinen Soldaten", die bereits am 12. Juli 1713 erlassen wurden. Vor iKem wurde unbedingter Gelwrsam gefordert. Widersetz! ichtkeü md Fahnenftucht wurden hart gestraft. Auch Wachtvergehen rurden sckmrf geahndet. Schlafen auf Posten wurde mit dreißig- naligem Gassenlaufen bestraft. Ebenso stand Gassenlaufen darauf. nenn einer die Wache versäumte oder sie wegen Trunkenheit licht versehen konnte. Sonst war Trunkenheit nicht strafbar. Lagegen war auf das Spielen, das den Soldaten schon 1699 mtersagt war, ebenfalls Gassenlaufen gesetzt. Am 31. August 1724 erschienen „Neue Kriegs-A'rticul". Durch ic erhielten die Schildwachen die Eigenschaft als Vorgesetzte. Luch sollte künftig Trunkenheit die Verdoppelung der Strafe utr Folge haben. Sehr hart wurden Deserteure bestraft, denn >ie Fahnenflucht bildete den Krebsschaden der damaligen Heere. Ls war ja auch natürlich, daß die vielfach gewaltsam gepreßten imb ebenso bei der Fahne zurückbehaldenen Soldaten sich diesem jwange zu entziehen suchten. So nahm die Desertion pfk rnen erschreckenden Umfang an. Daher waren die schärfsten Naßregeln nötig. Nach dem Artikel 19 der Kriegsartikel /vorn Fahre 1713 sollten eingefangene Deserteure ,phne alle Gnad nit dem Strang vom Sehen zum Tode gebracht werden". Einen ;anz eigentümlichen Gegensatz zu diesen Harten bildeten die (immer meder bewilligten „General-Pardons" und die Ausnahmen, die gemacht werden dursten, wenn ein Deserteur um „Pardon schrieb". Aber mit der Bestrafrrng der eingefangenen Deserteure war es rllein nicht getan. Es mußten auch Vorkehrungen getroffen nerben, um die Desertion zu ersckuveren. Die bezüglichen /Än- ndmrngen finden sich in den Reglements und zwei Edikten aus >en Jahren 1713 und 1723. Da die Beaufsichtigung der Leute dadurch erschwert wurde, >aß der größte Teil in ermieteten Bürgerquartieren lag, so wurde zunächst jeder zuverlässige Mann mit einem unzuverlässigen zusammen gelegt. Dieser hastete für ihn und durfte ihm sogar die Ichuhe nachts fortnehmen. Dadurch wurde natürlich eine große Willkür großgez-ogen. Und desertierte der Unzuverlässige dennoch, so wurde der andere hart gestraft, häusig mit .Spießruten. Ta aber weiter erfahrungsgemäß Desertionen besonders bei bevorstehendem Ausmarsch vorkamen, so mußte ,cher Wirth des Hauses die ganze Nacht vor dem Aus-Marsche insonderheit, mit seinem Gesinde aufbleiben und machen und durchaus nicht gestatten, daß sein einguartierter Soldat sich aus seinem Lager und Quartier rücken dürfe". Bei Versäumnis sollte „ber Wirth, wenn er zum Soldaten tüchtig, an des Deserteurs Stelle so lange dazu gebrauch werden, bis er ertttneber den Desertierten oder einen anderen tüchtigen Marrn an dessen Platz gestellet". Und weiter wurde zur Verhütung der Desertion befohlen, daß „kein Kerl über .eine Viertelmeste weit aus der Garnison ohne besiegelten Paß beurlaubt werden" dürfe. Nach diesem Paß mußte ihn jeder, dem er begegnete, fragen, und ihn anhalten, wenn er etwa keinen besaß. Es wurde sogar Brauch, namentlich die geworbenen Fremden, wenn sie sich nicht bereits als unbedingt zuverlässig erwiesen hatten, überhaupt nicht vor die Tore gehen zu lassen. Und an diesen waren oie Torschreiber und Wachen, und vor den Toren patroullierten Offiziere und Unteroffiziere. So war es im Frieden nicht leicht, sich dem Dienst durch Flucht zu entziehen. Und glückte es einmal jemandem, aus der Stadt hinauszugelangen, so war er noch lange nicht geborgen. Tann begann eine wahre Jagd auf ihn. „Wenn ein Kerl aus der Garnison wegläust," so lautet die Weisung, „soll der kommandierende Offizier auf allen Straßen zu Pferde und.zu Fuß Steckbriefe nachschicken. In allen Dörfern soll Allarm gemacht werden, die Bauern sollten die Sturmglocken ziehen und,in den Gehölzen und Brüchen nach dem Deserteur suchen. Dem Bauern oder Bürger, der einen Deserteur wiederbringt, soll der ,Capi- tarne 12 Thaler bezahlen". Wo hätte da ein .Deserteur Unterschlupf gefunden! Und wer einmal dem Heere angehörte, Tarn' selten los. Unrettbar war seine Freiheit verloren, und einem eisernen Zwange mußte er sich fügen, so lange er nur tzu brauchen war. Doch das war airderswo äienso. Und in Preußen herrschten neben aller Strenge wenigstens Ordnung und Gerechtigkeit. Damm war hier auch die Disziplin am besten und erregte allgemeine Bewunderung. Wie sehr dies auch bei den Laien der Fall war, davon gibt die AeußerunA eines Zeitgeiiossen des Soldatenkönigs beredtes Zeugnis: „Der Soldat ist verbunden, seine Pflicht zu thun; aber ivenn er sie erfüllt, so genießt er mehr Freiheit als in jedem anderen Dienst. Wenn ich die Muskete tragen müßte, so würde ich dies am liebsten int preußischen Dienst thun. Eine scharfe Disziplin ist bemerkbar; der Soldat enthält sich des Fluchens wie des Spielens mit einem Wort: er erlaubt sich keinerlei Ausschreitungen. Ueberhaupt wird gute Zucht und Sitte bei diesen Truppen in bewundernswerter Weise gehalten." Trotz aller Strenge und Disziplin aber gelangt in «einem Reglement vom Jahre 1727 auch das Beschwerderecht der Mannschaft zur Anerkennung. Dieses Reglement enthält übrigens auch die Bestimmung: „Die Ofsiciers und Unterofficiers müssen . . ., wenn jemand zu weichen anfangen sollte, selbigem den Degen, Spontan oder Kurtzgewehr in die Rippen stoßen." . . . Kirche und Schule. • Gießen, 17. Cft. Als letzter der drei Vorträge des Herrn Erzberger-Basel über Spiritismus sland heute auf der Tagesordnung : »Ist die Qual des Sünders erotg ?* Wenn die menschliche Seele als solche unsterblich ist, wie der Spiritismus lehrt, also nach dem Tode des menschlichen Leibes weiterlebt, so müßte auch die Qual des Sünders ewig sein. Dies ist aber, wie der Vortragende schon früher auf Grund der Bibel zu beweisen suchte, nicht der Fall. Der Mensch beftndet sich nach dem Tode in einem Zustand ber Bewußtlosigkeit. Von diesem Gesichtspunkte aus trat er an die Frage heran, ob des Sünders Strafe für seine Hebel- taten ewig wahre. Er kam zu dem Ergebnis, daß diese Frage zu verneinen fei. Die Bibel mache einen schar'en Unterschied zwilchen dem Totenreich (Scheol, Hades) und der Hölle. Sie sage allenthalben, daß sowohl die Gerechten wie auch die Ungerechten in diesem Totenreich m unbewußtem Zustande dem letzten Gerichte eutgegenschlummerten. Die Holle aber sei augenblicklich nirgends, sie sei nicht gegenwärtig, sondern zukünftig Es widerstreite aber durchaus der Auffassung Gottes als eines liebenden, gütigen Wesens, daß er Gefallen haben könne an der ewigen Qual des Sünders. Tie Ungerechten werden ihre Strafe empfangen, die ewig fein, d. h. die Gottlosen vernichten wirb. Nach dem Vortrag folgte eine recht anregende Aussprache, wobei verschiedene Herren auf Grund verschiedener Bibelstellen, wie Dffenb. 6.9, Petri 1.3, Ebräer 12.21 und andere Widersprüche mit den Ausführungen des Redners herausfanden, die aber der Vortragende ziemlich glücklich beseitigte. Gießen, 18. Okt. Am Sonntag den 23. und Sonntag den 30. Oktober wird Superintendent Geh. Oberkonsistorialrat D. Pletersen aus Darmstadt eine ordenttiche Kirchenvisitation in unseren evangelischen Gemeinden hatten, und zwar am 23. in ber Stadtkirck^ und den zu ihr gehörenden beiden Gemeinden Matthäus- und Markus-), am 30. in der Johannes- kirche (Lukas-- und Johannes-Gemeinde). In den Hauptgottes- diensten an beiden Sonntagen wird der Superintendent Ansprachen an die Gemeülde richten, im Aberchgottesdienst werden die Neukonfirmierten zur Christenlehre versammelt werden. In den Sitzungen der Gemeindekörperschasten wird Gelegenheit zur Aussprache über die Gemeindeverhältnisse gegeben werden. Für Sonntag den 30. Oktober, abends 8V2 Uhr, ist ein Gemeindefamilienabend in Steins Garten vorgesehen, in dem Herr Superintendent über evangelisches Gemeindeleben im Iw- und Ausland reden wird. Der evangelische Kirchen- gesangverein hat seine Mitwirkung freundlich zugesagt. Die Mit- qlieder der Gemeindekörperschasten und der in der Gemeinde bestehenden Vereine haben dazu besondere Einladuitg erhalten. Selbstverständlich ist dazu aber jedes Gemeindeglied willkommen. Dcrimva-to. * Gefälschte Zuschrift eines Ministers. Vor dem Bezirksgerichte in Radautz sollte, so berichten Wiener Blätter, vor einigen Tagen eine Klage des Holzhändlers Engler gegen die „Bukowinaer Pachtgenossenschast" auf Erfüllung eines Vertrages, beziehungsweise wegen Schadenersatzes verhandelt werden . Zur Verhandlung wurde der Holzindustrvelle Kammerrat Hecht als gerichtlich beeideter Sachverständiger vorgeladen, unt fein Gutachten abzugeben. Einen Tag vor der Verhandlung erhielt Hecht eine Zuschrift vom Handelsminister Dr. Weiskirchner mit der Bitte, die Sache der „Bukowinaer Pachtgenossenschaftt" nach Tunlichkett zu fördern. Die Zuschrift enthält die vorge- druckte Ueberfchrift „Der k. k. Handelsminister, Wien," trägt die Unterschrift Dr. Richard Weiskirchner und hat folgenden, Wortlaut: „Hochgeehrter Herr Kammerrat! Von bestbe»- freunbeter Seite wurde ich ersucht, Sie zu bitten, bei der statt- finbenben Verhändlung in möglichst objektiver Weise die Prozcß- angelegenheit der Bukowinaer Pachtgenossenschaft zu vertreten. Indem ich Ihnen meinen besten Dank hierfür schon jetzt ausdrücke usw." Gleich nach Erhalt dieser Zuschrift beeilte sich Kammerrat Hecht, dem Handelsminister mitzuteilen, daß er, des geleisteten Eides eingedenk, nur nach bestem Wissen und Gewissen vorgehen werde. Nun stellte sich heraus, daß weder der Handelsminister, noch das Präsidialbureau desselben eine Ahnung von diesem Prozesse oder von einer derartigen Zuschrift hatte. Es ist ein Falsifikat, eine Mystifikation, durch welche unter Mißbrauch des Namens und der täuschend ähnlich nachgeahmten Unterschrift des Handelsministers ein korrumpierender Eingriff in den Prozeß zu Gunsten der Bukowinaer Pachtgenossenschaft versucht wurde. Der Täter ist bis zur Stunde noch nicht eruiert, es scheint ein eigenes Bureau mit vorgedruckten Unterschriften zu existieren, das schon vielfach Unfug verübt hat. * Adalbert Stifters Geburtshaus bleibt deutscher Besitz. Die Gemeindevertretung zu Ober-Plan hat die drohende Gefahr des Ueberganges des Geburtshauses des Böhmerwalddichters Adalbert Stifter in tschechische Hände ohne frembe Hilfe in letzter Stunde abgewendet, indem sie den Ankauf bieses Hauses um ben Preis von 11 900 Kronen beschloß, währenb ein ortsansässiger deutscher Kaufmann die dazu gehörenden Grundstücke um 2600 Kronen erstand. Damit hat die Gemeindevertretung eine pietätvolle nationale Tat vvttbracht, die ihr zur Ehre gereicht. In dem Sttsterhaus sollen nun außer einem „Stifterzimmer", das als Stiftermuseum gedacht ist, eine deutsche Studentenherberge, sowie eine Volksbibliothek eingerichtet werden. * Ein ganz Schlauer. „Johann, auf was warten Sie denn noch?" — „Herr Leitnant meiniges hott gesagt, wenn ich Trinkgeld kriege, soll ich nehmen!" Wo keine Niederlage, unmittelbarer Versand frischer Füllung. Bei 50 groß. Flaschen frachtfrei in ganz Hessen. DW10 Vor Katarrh sich schützen Darmstädter Möbel. Unsere neuen Modelle übertreffen alles bisher dagewesene an Qualität, Formenschönheit u. erstaunlich billigem Preis. August Schwab jr. Darmstadt, Rbeinttr.3S, nächst d. Bahnhöfen. Tel.SÄ7. Spezialität: Komplette Wohnungseinrichtungen von 1000— 10 000 Dlt. Freie Lieferung, dauernde Garantie. Alles offen ausgezeichnet. 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