Nr. 245 Mittwoch IS.Oktober 1910 Zweites Blatt 160. Jahrgang Erscheint täglich mit Ausnahme des EonntagS. Vie Teilung Persiens. ,' lvcb in losem Zusammenhang steherrde Arabien eine Ber-^ bi'indung mit Indien herzustellen, andererseits aber auch ärtit der deutsche n Bagdadbahn, die ja bekanntlich •et Koweit am Persischen Meerbusen endigen soll, und Rotationsdruck und Verlag der vrÜhl'schm UnwersuätS - Buch- und Stemdruckerei. R. Lange, Dießen. Die „Siebener Famllienblätter" werden dem .Anzeiger" viermal wöchentlich beigelegt, daS „Krdsblatt für den Kreis Sichen" zweimal wöchentlich. Die „Landwirtschaftlichen Seid fragen" erscheinen monatlich zweimal. Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul- straße 7. Expedition und Verlag: Redaktion: 112. Lel.-Adru AnzetgerGreßen. L »eren Bau völlig unlukrativ wäre, wenn es nicht gelänge, K md) Südpersien an sie anzuschließen, was England natur- ich, wenn es dort erst Herr ist, zu verhüten wissen würde. Die persische Regierung und der Medschläß sind also vor . ne Alternative gestellt, entweder sich den englischen Anleihe- ti Bedingungen zu unterwerfen, oder es mitansehen m müssen, । »aß Südpersien von den Engländern besetzt wird. Beides 'rntergräbt natürlich das Ansehen Persien und stellt seine gt taatltche Selbständigkeit in Frage. Ja, wenn man be- ————————MSS- Gietzener Anzeiger General-Anzeiger für Gberhesien J Jahrhunderten die geistige Arbeit gesetzlich geschützt war gegen « ärmende, geräuschvolle Handwerksb etriebe. Der berühmte Gegner * >er Hexenprozesse, Christian THomasius (1655—1728), ließ Lin Jahre 1720 ein Buch erscheinen, „Ernsthaffte, aber doch muntere * and vernünftige Thomasisäie Gedanken und Erinnerungen über öl illerhand außerlesene Juristische Handel". Dieses in der Renge- eischen Buchhandlung in Halle herausgekommene Werk des be< N rühmten Juristen handelt in einem Kapüel „von der Freyheid Der Gelehrten, die lKmmernden und pock>enden Handwerker aus Der Nachbarschaft zu treiben". In der Nähe der Wohnung eines Gelehrten durfte kein Handwerker sich cmsiÄreln, kein Hufschmied, H kein Böttäjer, kein Feilenhauer, keinSchlosser, VeinWagenbauer, kein Musikus, und wie sonst die „lärmenden Handwerker" noch heißen mochten. Im Jahre 1695 wurde in dieser Hinsicht in Görlitz ein II Streit ausgesochten und die Universität Halle mußte ein Rechts- I Gutachten erlassen. Der Görlitzer Rector, Prorector und Sub- U rector hatten sich über einen benachbarten Goldschmied beklagt, toeü er „bei Treibung seines Handwerks mit seinen schlagen und hämmern sie dergestalt incommodire, daß weder in ihren Studier- jtt stuben sie ihre Schul-meditationes haben, noch in dem Auditorio die Praeceptores und Schüler einander verstehen könnten". Die juristische Fakultät in Halle sprach sich dahin aus, daß der Gold- schmied sich des Gebrauchs seines Handwerks, insoweit solches 6 ohne Hämmern und Sclstagen nicht geschehen könne, zu enthalten habe Begründet war das Urteil durch das erwähnte Gelehrten- Privilegium Da heißt es, daß das Privilegium gerechtfertigt sei, „weil die Prosessores liberalium artium et legum durch ihre Lehren die gantze Welt erleuchteten und das gemeine Wesen in ' beständigem Flor erhielten" und daß dieserhalb die Schöppen zu Leidig anno 1630 säum erkannt hätten, daß ein Hufschmied „sich Umb eine andere Wölbung umbzuthun schuldig, und sein Mieth- Gontract cassiret seyn sollte". 1617 aber hätt'en die Juristeir- A f i 2 i * . . . . .. \ 1 AM A Sa r-\ V» C A AAA aR AM 4M AM A fit rück sich lägt, daß bann auch die anderen Mächte und 'namentlich Rußland von Persien Kompensationen fordern würden, so scheint das Ende des Reiches der persischen Groß- fönige damit schon jetzt besiegelt. Drei Monate, die England Persien für Die Erfüllung seiner Forderungen als Frist einräumt, sind eine nach europäischen Begriffen, wieviel mehr erst nach asiatischen, hierfür außerordentlich furae Spanne Zeit, so daß sich damit das englische Vorgehen als eine politische Erpressung ersten Ranges charakterisiert. In England yat denn auch diese neueste Politik gegen Persien nur sehr geteilten Beifall gefunden. Man fürchtet dort mit Recht, daß durch diese Note das mit der Revolution erwachte Nationalgefühl der Perser verletzt, ihr Fanatismus erhitzt und die Eroberung Südpersiens England ausgedehnte Opfer auferlegen werde. Die Verantwortung, die das Kabinett Asquith hiermit Übernimmt, ist also sehr groß. London, 18. Okt. Wie Reuter erfährt, wurde die englische Note über die Anarchie im Süden Persiens der per- ischen Regierung überreicht, nachdem sich die englische Re- fi erung mit der russischen ins Einvernehmen ge- etzt hatte. Beide Regierungen handelten im gegenseitigen Ein- verständnis; von einer Teilung Persiens könne keine Rede sein; beide Regierungen seien vielmehr entschlossen, die Politik der Nicht-JnterveMion, soweit dies mit den Interessen und der Sicherheit der Fremden vereinbar sei, aufrecht zu erhalten. Das hessische Ztaatsschuldbuch. ' Wie eine Reihe anderer deutscher Staaten besitzt auch das Großher^ogtum Hessen in dem Staatshandbuch eine Einrichtung, die namentlich in kleinkapitalistischen Kreisen, denen in der Regel ein feuer- und diebessicherer Kassen-* schrank nicht zur Verfügung steht, noch lange nicht genügend bekannt ist. Namentlich die in jüngster Zeit sich ausfallend häufenden Bankkrache haben die Aufmerksamkeit der Kapitalbesitzer erneut auf das Staatsschuldbuch des Großherzogtums gelenkt, das den Besitzern von Schuldverschreibungen der hessischen Staatsanleihen unbedingte Sicherheit für die Erhaltung ihrer Forderung unter möglichst einfacher und zeitiger Uebermittelung der halbjährlich zahlbaren Zinsen ^gewährleistet. Dieser Zweck ivird dadurch erreicht, daß an Stelle der eingelieferten Schuldverschreibungen eine Forderung in gleicher Höhe auf den Namen des Eigentümers in das von der Staatsschuldenverwaltung (Staatsschuldbuch-Bureau) in Darmstadt geführte Staatsschuldbuch eingetragen wird. Durch die Eintragung der Forderung in das Schuldbuch auf den Namen des Gläubigers wird fein Recht sowohl in Betreff des Kapitals als auch her Zinsen unabhängig von dem Besitz der an die Staatsschuldenverwaltung eingelieferten Urkunden, welche sofort nach der Eintragung in das Buch entwertet werden. Der Gläubiger kann sich auf diese Weise in vollem Umfange gegen die Gefahr schützen, durch den zufälligen Verlust oder eine wesentliche Beschädigung der Schuldverschreibung oder der Zinsscheine das Forderungsrecht selbst einzu- büßen; er ist von der Sorge und Mühe der Aufbewahrung befreit und vor Bermögensverlusten durch Diebstahl, Feuer usw. bewahrt. Bei den Zinsscheinen ist diese Gefahr besonders erheblich, da sie im Fall des Verlustes oder Diebstahls gerichtlich nicht für kraftlos erklärt werden können. In einfacher, zweckmäßiger Weise können auch auf dem Wege des Schuldbucheintrags Leibrenten festgesetzt und Sicherheitsbestellungen geleistet werden. Ueber den Inhalt des Schuldbuchs sind sämtliche piit- wirkenden Beamten äu strengster Geheimhaltung verpflichtet; insbesondere ist die Staatsschuldenverwaltung weder berechtigt, noch verpflichtet, der Steuerbehörde Auskunft über den Inhalt des Buches zu erteilen. Llliskunft hierüber erhalten nur der eingetragene Gläubiger, f^ine gesetzlichen Vertreter, Bevollmächtigte und Rechtsnachfolger von Todeswegen. Die Vermittelung von Einschreibungen in das Staatsschuldbuch findet außer bei dem Staatsschuld- buck)-Bureau in Darmstadt auch durch sämtliche Reichsbankanstalten und durch die Großh. Bczirkskassen, mit Ausnahme der Bezirkskassen Gießen I und Mainz I und II, sowie durch das Steueramt Gernsheim statt. Die Einreichungsstetlen Privilegium auch den studiosis zuzubilligen sei, und daß der Handel wider die, „so die Studenten und Gelehrten in ihrem studiren tur- biren", auch in Feyertagen sollte vorgenommen, und ohne weitläufigen Proceß „ganz summarisch trachtet" werden, und zwar dergestalt, daß nicht .einmal den Schmieden, Böttchern usw. vergönnt sein solle, gegen den Bescheid zu appellieren, „weil sonsten die Gelehrten würden gezwungen werden, ihr studiren zu verlassen, theils weil sie die Zeit auf die appellation würden toenbcn müssen, tHeils weil der appellirende Handwerksmann während der Appellation sein Gehämmere und Gcpoche auß Boßheit dergesbüt vornehmen würde, daß der Stndente wohl gezwungen werden dürsste, aus Verdruß das studiren ganz und gar zu quittiren". Thomasius selbst ist übrigens aufgeklärt genug, gegen dies Privilegium anzukämpfen. Er führt in jenem Kapitel seines Buches in geharnischter Weise gegen die Anmaßung der Gelehrten Krieg und mentt, wer in einer volkreichen Stadt wohnen wolle, müsse auch deren Lärm ertragen lernen. — Die Ausstellung gegen die Schundliteratur, welche die Deutsche Dichter-Gedächtnis-Stiftung zunächst in Hamburg eine Woche lang gezeigt hat, und die nun wieder geschlossen wurde, ist von vielen Hunderten von Personen besucht worden. Am Eröffnungsabend, der durch einen Vortrag des Vorsitzenden des Vorstandes, Dr. Ernst Sck)ultze-Großborstel, eingeleitet wurde, nahmen gegen 400 Personen teil. Auch an jedem der folgenden Dage^warsdie Ausstellung gedrängt voll. Bei der Besichtigung ist immer wieder spürbar gewesen, wie sich das Interesse der einzelnen Besucher im Laufe des Rundgangs vertiefte. Beim Verlassen der Ausstellung haben viele Besucher ausdrücklich hervorgehoben, daß fte die Schundliteratur schon vorher zu kennen geglaubt, sich.aber doch erst durch diese Ausstellung von ihrem Wesen und ihrer Verderblichkeit richtig überzeugt hätten; eine so arge Vorstellung, wie sie durch Besichtigung dieser Schundliteratur-Proben nun in ihnen erwachsen sei, hätten sie sich vorher nicht davon gemacht. Auch ist durch die Ausstellunb die Ueberzeugung gefestigt worden, daß durch alle negativen Maßnahmen der Gesetz- aebung und der Verwaltung, so notwendig und unerläßlich Diese auch sind, allein die Schundliteratur noch nicht aus- 1 florrtHöl Arth hti'f m ößv Rin Lärmschutz in früheren Jahrhunderten. An ein altes Privilegium der Gelehrten mag in unserer A ärmvollen Zeit erinnert werden, da es beweist, daß es in der 3/guten alten Zeit" wirklich einzelne Personen besser hatten als n unseren Tagen. Es dürfte wenig bekannt sein, daß in früheren Bekanntlich haben England und Rußland, die sonst un- ^weifelhast eines schönen Tages in Asien zusammengestoßen \ täten, sich über Persien dahin verständigt, daß Rußland i. as nördliche, England das südliche Persien als Einsluß- ^phäre zugewiesen wurde. Das sicherte Persien seine bis- 8 enge Existenz und wahrte auch den übrigen Mächten gegen- bet das cLcsdrücklich nochmals in diesem Vertrage quer* * anntc Prinzip der „offenen Tür". Man konnte also mit iesem Abkommen, durch das die englisch-russische Spanung ausgeglichen wurde, mochte auch die praktische An- “benbung des Prinzips der „offenen Tür" immerhin zu 9iünschen übrig lasse-n, einverstanden fein, wenn nicht der leroacht beftanben hätte, daß dieses Mkommen nur der An- ang einer wohl vorbereiteten tatsächlichen Austeilungs- olitik fein sollte. In London und namentlich in Peters- ura fing man auch schon an, Persien als erobertes Land u betrachten, bis der Ausbruch der persischen Revolution eigte, daß man diese Rechnung nur mit dem Schah und einen Kreaturen, nicht aber mit dem persischen Volk und einer Vertretung, dem Medschläß, machen konnte. Als England sich so großmütig erwies, dem 'finanziert eretteten Persien eine Anleihe anzubieten, damit es mit )ilse zuverlässiger, weil besoldeter Soldaten und mit Hilfe inet Verbesserung seines z. T. gänzlich verfallenen Straßen- nd Brückenwesens der Unsicherheit im Lande steuern und aburch Handel unb Wandel yeben könnte, weigerte sich die wlksvertrehing, diese Anleihe zu genehmigen. Im Lande es Insektenpulvers, wo es noch immer unruhig genug ugeht, hat man ja nun freilich gar keine Veranlassung, __ ich einen Nationalstolz zu leisten. Wer man sagte sich, daß, ». ne mit dem russischen, so auch mit dem englischen Gelde dl tarfien eine neue Fessel angelegt werden sollte, und daß ie russischen Soldaten in Nordpersien, die trotz aller Versprechungen, das Land zu räumen, sobald die Revolution M eendet sei, dennoch dort verblieben, nur zu bald englisch- 1 ndische Soldaten in Südpersien folgen würden. nj Und wie sehr diese Politiker Recht hatten, wird erst q, etzt deutlich, wo man von London aus, natürlich im Ein- "1 erständnis mit Petersburg, nach Teheran eine Note gerichtet at, deren Form so energisch, deren Inhalt so biftimmt lingt, daß man ihr unbedenklich den Charakter eines Ulti- D, latianS wird zuerkennen müssen. Verlangt doch England ij on Persien nicbts mehr und nichts weniger, als daß es »un endlich, und zwar gegen Verpfändung bet Zölle am Zerfischen Golf, die oben genannte Anleihe aufnehmen unb - lit Hilfe dieses Geldes in Südpersien für Ruhe sorgen e oll, Wofern es England nicht zwingen wolle, im Interesse nnes dortigen Handels in Südpersien mit Hilfe englifch- ? ndi sch er Truppen die Ordnung wieder herzusteNen und ä ir ihre Aufrechterhaltung zu soraen. IWie weit die Verhältnisse Süopersiens, über die ja nur d ckten authentisch Nachrichten vorliegen, England zu diesem 1 xfyritt, mit dem es seine bisherige Politik der ^richtinter- j! entwn durchbricht, b erechtigen, läßt sich schwer fest- eilen. Uns scheint dieses ganze englische Vorgehen, das ” atzten Endes ja auf eine Aufteilung Persiens hinausläuft, -ur zu zeigen, welchen Wert man in London auf den fakti- lfl rfyen Besitz Südpersiens und namentlich der Mste des Persi- A ehen Golfes legt Einerseits hängt das mit dem Plane zu- - (immer, von Aegypten her über das ja mit «der Türkei nur Fakultäten zu Leipzig und zu Jena responsa gegeben, .wonach die doctoreS auch an Orten, wo keine Universitäten wären, aller- ; dings befugt wären, Schnnebe, Böttcher, Schlosser, Wagner, RR- j Sicher u. bergt m. zu verhindern, „baß sie in ihrer Nachbarschaft . , . . . - n wohnen dürften". Weiter wird barauf hingewiesen, baß dieses gerottet werden kann, daß vielmehr die Verbreitung guter nehmen nicht nur hessische Staatsschuldverschreibungen, sondern auch Barbeträge zum Ankauf solcher oder zum um- mittelbaren Schuldbucheintrag nebst ben hierzu erforderlichen Anträgen entgegen und erteilen bem Einlieferer Empfangs!) es ch eiuigung. In gleicher Weise wirkt auch die Hess. Landeshyvothekenbank für bas Staatsschulbvuch mit. Durch das Staatsschulbbuch-Bureau und die übrigien bessischen Kassestellen erfolgt sowohl die Vermittelung der Einschreibung, als auch die Besorgung des Ankaufs hessischer, $ur Einschreibung bestimmter Schuldverschreibungen gebühren- und provisionsfrei. Für die laufende Verwaltung werden keine Gebühren erhoben. Ebenso sind die von hessischen Behörden ausgestellten Urkunden, Zeugnisse, Bescheinigungen, Vollmachten und dergleichen, die ausschließlich jum Gebrauch bei dem Stoatsschuldbuch-Bureau bestimmt sind, stempel- und gebührenfrei. Eine Buchforderung kann jederzeit ohne Kündibung auf Antrag des Berechtigten ganz oder teilweise nnebeu gelöscht werden. Die Zinsen können nach Wunsch bei der Staatsschuldenkasse in Darmstadt, auswärts bei den an die Hauptstaatskasse ablieferungspflichtigen Kassen, bei den staatlichen Untererhebern, sowie auch bei einer Reichsbankanstalt abgehoben oder durch Postsendunb bezogen werden; sie können ferner auf das Postscheckkonto eines zum Empfang der Zinsen Berechtigten eingezahlt ober auf Reichsban^ Girokonto des im Schulbbuch eingetragenen Empfangsberechtigten gutgeschrieben werden. Als Empfänger der Zinsen kann auch eine andere Person, als der Gläubiger, ein Bankgeschäft oder eine andere Frrma ins Schulbbuch eingetragen werden. Der Gläubiger kann Zu- und W- schreibunaen auf feinem Konto im Schulbbuch vornehmen lassen und behält das freie Verfügungsrecht über seine ^Forderung. Vermerke im Schulbbuch zu gunften eines Dritten (Nießbrauch, Psanbrecht) finb zulässig, und bie Abtretung der Buchforderung an eine andere Person kann durch>Ueber- tragung auf deren Konto erfolgen. Kautionen, ferner Sicherheitsleistungen für gestundete Steuerschuldigkeiten, sowie für Darlehen der Reichsbank im Lombard verkehr können durch Verpfändung von Staatsschüldbuchforderungen bestellt werden. Auf die Benutzung des StaatsschuldbUchs zur Siche- nma von Mündelgeldern weist das Bürgerliche Gesetzbuch ausdrücklich hin, indem es in den §§ 1815/16 bestimmt, daß der Vormund die dem Mündel gehörenden Schuldverschreibungen in Buchforderungen umwandeln lassen kann, wemr er in das Schulbbuch ben Vermerk ein tragen läßt, daß er über bie Forderungen nur mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts verfugen darf. Jeder, der Hess. Staatsschuldverschreibungen besitzt oder solche zu erwerben wünscht, kann von der Einrichtung des Staatsschulbbucbs Gebrauch machen. Zu empfehlen dürfte die Benutzung oes Buchs demjenigen sein, welcher sie als dauernde Kapitalanlage betrachtet, von der Sorge um die Sicherheit der Aufbewahrung der Schuldverschreibungen unb Zinsscheine befreit sein will und Wert auf eine möglichst einfache und zeitige Uebermittelung feiner Zinsen legt ZaA- reiche Privatpersonen bes In- und Auslandes, Herpostassistenten Vetter und Kumpf aus Gießen. r, W t e s e ck, 18 Okt. Zu der am Sonntag abend im Wacker-i 'HerrSaale ernberufenen Bür g e r v er sa m m lnn g schreibt nmn unerwähnt bleiben dürfen die Ausführungen eines mefigen Burgers, der offenbar im Einverständnis mit der Versammlung den Vorschlag machte, die Gemeinde Wieseck möge fick M Uebernabme des Risikos bei der elektrischen Teilstrecke Gießen- E'L?^aIf o ru rTeckung des etwaig en Fehlbetrags, verpflichten, ein Antrag, der genau betrachtet im Interesse beider Q)emeinben hegt. Gießen hätte dann nur Vorteile und Wieseck Temen Nachteil, denn es steht fast Laßer Zweifel, -daß die fragliche Strecke, die bei dem früheren Omnibusverkehr die bestbenutzUe iü.ax,ma^ m Zukunft Derart in Anspruch genommen wird, daß I em Risiko ausgeschlossen erscheint. Irgend eine Anzahlung der Gemeinde Wieseck erscheint nach diesen Erwägungen überhaupt ausgeschlossen. b. Wallenrod, 20. Okt. Wie in vielen anderen I Kreisen des Großherzogtums, so ist auch im Kreise Lauterbach eine wandernde Ha us haltungS- und Kochschule er-1 ” Landwirtschaftliche Vorträge. Am Sonntag ben 23. Oktober, nachmittags 4 Uhr, wird gelegentlich der Bezirksausstellung in Grünberg in der Turnhalle Dr. ann -Darmstadt über: „Pflanzenzüchtung und Ergeb- niffe der Sortenanbauversuche, angewendet auf die Verhält- mffe des Ausstellungsgebietes" sprechen. ** Invaliden als Bahnwärter. Man hat sich neuerdings entschlossen, Invaliden für die Bahnwärterposten mehr zu verwenden. Die Invalidenrente ist meist nicht sehr 1)00), so daß den bei der Eisenb-ahn zu Invaliden gewordenen Leuten ihre Wiederanftellung auf einem Bahnwärter- boftm nur erwünscht ist. Beziehen sie dann noch das Gehalt! als Bahnwärter, so erreichen sie meist ihr früheres Einkommen wieder. Für den Bahnwärterpoften ist ja weiter nötig, als Zuverlässigkeit und Aufmerksamkeit im ^eust. Bisher war der Ba Hubewachungsdienst mit dem Bahnwärterdienst verbunden, d. h. der Bahnwärter hatte bte Strecke mehrmals am Tage abzugehen und die Gleis- lNtt«ge zu revidieren. Diese Tätigkeit der Bahnwärter ist neuerdings toegaefallen, sie wird von den bei jeder größeren Hatton vorhandenen Streckenläufern Tag und Ncnht aus-! geführt. Es können daher Invaliden ohne Bedenken als verwandt werden. Im Eifenbahndirektions- ?Airk Mainz hat man mit ihnen, soweit bis jetzt bekannt ift, durchaus gute Erfahrungen gemacht. ** Im Gesellschaftsverein wird Dr. Emil ^3- "Rektor für Bortragskunst an der Berliner Universität und zugleich Leiter der Schauspielschule des Deutschen Theaters, am Donnerstag den 20. Oktober folgendes Programm §um Vortrag bringen: Von Tolstoi die Erzählung: Mwviel Erde braucht der Mensch?, von Fontane zwei Balladen, von Liliencron den Adjutanten- ntt aus 1870/71 und von Daudet die Erzählung ,Die Altew^. ! im hii i a: 15 r tf I; SieBener Strafkammer. AktZte gegen AekZte. «i.. SÄ Wä-M ° -.*!—• - tetS??.A?yeUS5'J? anders v-r-ahr-n, im Wied-rholu^ ^6 er nicht dm ä* so gelinde durcbkommen. ^t^ndesbegriften gemäß gehandelt habe, besonders m einem • Falle, der seine eigene Familie betraf. , , s Q. eines Minderjahngeu Die Beweisaufnahme ergab etwa folgendes Bild : Der Privat rnspE!^.?^ndesbeamten H. W. von Nieder-Wollstadt eine Häger hatte sich um die Leitung des Wöckmerinnenheims und bc: Geldstrase von 5 Dck. em. In der Annahme, es könne noch wie Frauenklinik des Bundes für Mutterschutz beworben. Nachdem ü!rf1QmM(i rÖ $f«r9or ^^tzbuches die Trauung der Vertrag der Anstellung perfekt geworden war, ließ der Bund des zwanzigsten Lebensiahres ohne Großjährigkeits- Erkundigungen über die Persönlichkeit des Klägers ei »ziehen, erflainng erfolgen, hat er am 1. Januar 1908 einen noch Minder- Hierbei ergab sich u. a. durch Befragen bei dem Privatbeklaatm be 1 der Revision der Standes- und beim Geheimrat Bumm, daß der Kläger bei dem Geburt«. ÄnJftÄ rce9en $er9^enS geg-n das alte feiner Frau das eigene Kind perforiert batte. - Da Die Reichsoersicherungrordnung. - - m .. M :: Berlin, 18. Oft. .. Lbr Reichsversicherungsausschuß beriet heute das fünfte Buch, oas die Beziehungen der Versicherungsträger zu einander und zu anderen Verpflichteten, d. h. Gemeinden und Armenverbänd eu, regelt. Es handelt sich dabei um Ersatzansprüche u. dergl. Tas Such umfaßt die §§ 1483—1527. Wesentliche Aenderungen wurden voran nicht vorgenommen. Weiterberatung: Mittwoch. .! ll ibi I richtet worden, deren erster Kursus (6 Wochen) am 2)lontag | haben und beit Kragen will er auch nicht als sein Eigentlv» dem 24. Oktober d. IS. in Wallenrod beginnt. Das Unter- anerkeimen. Me Verdachtsgründe reichten zur Verurteilung richtSlokal ist in der Döll'schen Wirtschaft. Die Erteilung weshalb Freisprechung erging, des Unterrichts erfolgt unentgeltlich; jede Schülerin hat jedoch , ,, m ^^ibenschiehen xWäW,* » -tte LS".L,"»L.5 &T..ÄSS Htr freies JJhttageffen und NachnnttagSkaffee verabreicht wird, der Lagerhalter des Konsumvereins Groß-Eichen das Fehlen c£ vln dem Unterricht können Mädchen jeden Standes teilnehmen. Kistchens Zigarren und einige Tage spater sand er auf Die Schülerinnen werden auch in der Krankenpflege und Sticher über dem Lager annähernd 200 Päckchen S.eisenpuU Hilfeleistung bei Unalücksmlftn unterricktet zernssen umherliegen. Die in den Paketchen befindlichen Ok1 ■ SnUbirrfi R ni «J u riJL iqm u ,6. I schenke, bestehend aus Ringen, Kettchen, Spiegel, Messer X bie Inesiae veranlaßte mären verschwunden und es war dem Lagerhalter unerklärlick überaanae ^^dassa^en am Bahn^ I wer da gehaust haben möchte. Als die Schuljugend später 2 einer lln t er?ü Scheibenschießen veranstaltete, stellte sich heraus, daß die S passierten 3547 2chmelchelreden unb schließlich effchien Frau K. mit einem Knüppel bestritt indessen als Zeuge, baß ein telephonischer Anruf erfolgt unb traktierte ihre Gegnerin, was biese ebenso ermiberte. Die fei; er habe sofort das Telephonamt angefragt, und dieses habe tfolge war eine gegenseitige Anzeige wegen Körperverletzung; jebe konstatiert, baß in der fraglichen Zeit überhaupt kein telephoni chct I unftfiulblg dou ber anderen verletzt worben fein. Tas Anruf an ihn ergangen sei. Es kam weiter ein Selbstmordversuch n U nflerid)^: bifttede> ber wegen berartiger Delikte mehrfach be- des Privatklägers zur Sprache: es sei behauptet worden, daß Di ftraften ffrau K. zwei Wochen Gefängnis zu unb ließ ihre Gegncrm, L. diesen lebiglich ftngiert habe, um von feiner ersten Bmut lös' da sie gereizt worben war und sich nur ordentlich gewehrt zukommen. ^lbltraie von 10 Mk. durchkommen. Frau K. Ein vom Vorsitzenden vorgeschlagener Vergleich scheiterte an hnl 1 b ^are LT jte auc5 ^lmgenb, weshalb sie der Weigerung der Beklagten, dem Kläger eine bündige Ehren- »L ocht. ^ie bezweckte damit, datz ihre Strafe auf eine erklärung zu geben. — Als Zeuge bekundete bann Dr med Mocfje ermavigt wurde ° Bei ber Gynäkologischen ^tn Nicht ausznkarender Einbruch, Gesellschaft mit Dr. Liepmann unterhalten habe. Da ihm bekannt der im November vorigen Jahres zu Klein-Karben ausgeführt t?.ar' baß Dr. L. ein Kind erwarte, habe er diesem gratuliert, Dr. wurde, stand zur Verhandlung. Der Täter hatte in einer Wirt- Liepmann habe aber erklärt: „Sie können es geschenkt bekommen Matt eine Fensterscheibe eingedrückt und durch die Lücke das unbesehen." Als dann die Entbindung mit der Perforation des Fenster von innen geöffnet. An dem Schreibsekretär, der zur Emdes endigte, habe sich der Zeuge an jene Aeußerung er Aufbewahrung des Gelbes diente, waren Spuren einer versuchten "fnert unb feine Schlüsse gezogen. — Dr. Liepmann erinnert sich ßtorfnung; doch scheint der Dieb nicht das geeignete Werkzeug "lcht mehr an jene Aeußerung und will den betreffenden Arzt gehabt zu haben, weshalb er abließ unb in ber Küche nur einige ^r ganz flüchtig kennen. Würste mitnahm, wenigstens vermißte man weiter nichts ier L Gericht kam zu folgenber Entscheibung: Pros Dr !Verbucht lenkte sich aus ben in Gießen geborenen und damals Krömer wirb wegen Beeidigung des Dr. Lippmann zu einer beschasttgten Dienstknecht I. B., ba man in der iGelb strafe von 25 Mark und den Kosten verurteilt Bei lS$Lctne?! ^ngen fanb, der die Größe und Form der von dem der von Prof. Krömer gegen Dr. Liepmann erhobenen Wider- 6- agbnen hatte. Ferner kam dazu, baß B. der etwas klage wirb letzterm bie Anwendung des § 193 (Wahrnehmung fchwerhomgen Wirtin einige Tage später einen Garnknäuel unter berechtigter Interessen) zugebilligt, und er bemgemäß freigesprock>en Gemurmel übergab, bas bie Frau nicht verstand. Das Garn Gegenüber Prof. Dr. Blumenreich erkannte bas Gericht gleichfalls war in der fraglichen Nacht ebenfalls aus ber Wirtschaft ent- Freisprechung. toenbet worben Bei seiner Vernehmung bestritt der etwas be- ' ---- a sch-rankte Angeklagte bie Täterschaft uiü) machte in Beziehung I jmb der geftfntte Verbckndtzvvrftand. Bei der Vorftandswahl wurde» folgende Herren gewählt: 1. Vorsitzender Kompmaim-Kassel, 2. Vorsitzender Mackenroth- Friedberg, Schriftführer Hartig- fKassel, Kassierer S im o n -Gießen, Stemnrwatt Köhler-Kassel, Mingwart Hormel-Marburg, Beisitzer: Clas-Hersselb, Bohmer- Kassel und Bierau-Gießen. Es wurde abgelehnt, die Mitglieder des Ehrengerichts in der seitherigen Weise zu wählen, und beschlossen, daß die Funktion des Ehrengerichts der Verbarrds- vorstand übernimmt. Auf Antrag Simon-Gießen wird einstimmig beschlossen, daß der Verband beim Amtsgericht Kassel als «eingetragener Verein gefülyrt werden soll. Tie Bestimmungen des Wanderpreises wurden in der Weise geändert, daß der Preis nur demjenigen Verein zu gesprochen wird, der mit seinen Siegern die höchste Punktzahl erreicht hat. Einem Antrag Bi er au entsprechend, wurde die Beitragsleistung je nach der Größe frcr Vereine berechnet und demgemäß auch das Stimmrecht verteilt. Nachdem noch eurige Satzungsäirderungen vorgenommen wurden, wurde das Verbandsfest für 1911, das mit dem Auskämpsen der Meisterschaften im Stemmen und Ringen stattfindet, dem Athleten- Klub Marburg übertragen. Der nächste Delegiertentag im Oktober 1911 wurde dem Athleten-Klub Roland, Hersfeld übertragen. vermischter. * Der verunglückte Jubiläumstal er. Die „Köln. Ztg" sciweibt: Die sonst nach allen Richtungen so schön verlaufene Unwersitätsfeier Hat nun doch einen Mißton oder richtiger gesagt einen Mißklang herworgebracht, u. zw. durch die Prägung der Jubilänmstaler. Dieses neueste Erzeugnis der Berliner Münze wird auf den erften Blick meist für eine jener minderwertigen Medaillen gehalten, wie sie bei Schützenfesten und ähnlichen Veranstaltungen für wenige Groschen zu kaufen sind. Die eine Seite trägt die Doppelköpfe von Friedrich Wilhelm III. und unscrm jetzigen Kaiser, die andere wird ganz von einem ausgesprochen blechern anTNutenüen Reichsadler ausgefüllt. Der Druck ist unklar und verschwommen, und das ganze Erzeugnis macht einen unbegreiflich unechten Eindruck. Sogar einen schweren münztechnischen Fehler hat man sich nicht gespart. Alle andern Münzen werden immer so geprägt, daß, wenn man zwei aufeinanderlegt, sie sich ganz genau decken, und daß Rand fest auf Rand liegt. Bei dem Jubiläumstaler sind aber die Köpfe der beiden Monarchen so hock) im Relief gehalten, daß die Ränder nie in ihrer ganzen Rundung glatt aufeinander aufliegen können. Wenn man also, wie es im Gnoßverkehr üblich ist, die Stücke in Rollen zusammenpackt, so bilden sie nicht einen feststehenden Zylinder, sondern sehen aus wie eine leicht gekrümmte Wurst. Es ist ein Glück, daß unsere Dreimarkstücke nicht über die Grenzen des Landes hiw- ausgehen, und daß daher nur die Ausländer, die nach Deutschland kommen, nur zu berechtigten Anlaß haben werden, sich über die Geschmacklosigkeit der deutschen amtlichen Prägekunst lustig zu machen. Hoffentlich findet dieser Jubiläumstaler auch in Deutschland keine große Verbreitung, und am besten wäre cs, man würfe das Scheusal in die Wolfsschlucht. * D as verkleisterte „Bad". Einen famosen Witz hat sich wieder einmal St. Burcaukratins geleistet. Der Schauplatz ist diesmal die alte Salzstadt O l d e s l o e, die zur Freude ihrer /Einwohnerschaft seit einiger Zeit mit Genehmigung der Regierung offiziell den Namen „Bad Oldesloe" führt, der vorher schon lange Zeit auf der Stationstafel des dortigen Bahnhofes unbeanstandet geprangt hatte. Jetzt mit einem Male wehrt sich die Eisenbahnverwaltung mit Händen und Füßen gegen die Bezeichnung und will vom „Bad" nichts mehr wissen. Der Eisenbahnpräsident in Münster als Eisenbahnkommissar für die Lübeck— Vüchener Bahn hat nach den „Leipz. N. N." einen Ukas erlassen, wonach die neue offizielle Bezeichnung der Stadt im Eisenbahnbetriebe nicht angewendet werden dürfe, und tatsächlich mußte die Station wieder einfach als „Oldesloe" abgerufen werden. Warum, das mögen die Götter wissen. Ter Stadtmagistrat erhob gegen dieses Verbot Beschwerde, hat vorläufig aber damit nicksts iveitcr erreicht, als daß der heilige Eisenbahnbureaukratins sich erst recht auf die Hinterbeine setzte. Mit Staunen sah man nämlich dieser Tage auf der Stationstafel des Balmhofes, auf der seit langer Zeit Le^en Sie für Ihre Stiefel Mk. 10.50 bis Mk. 14.50 an dann versuchen Sie die bewährte Diese Stiefel sind elegant, sehr haltbar und Infolge gemeinsamen Einkaufs ausserordentlich billig. Allein-Verkauf für Giessen: L. SÜSS Marktstr. 9 Tel. 434 Wetterjasse Herz-Schuhla^er. Beachten Sie meine Tanzschah-Ausstellung M Bürstenwaren Kleiderbürsten,Haarbürsten,Zahnbürsten sowie alle Bürstenwaren, Türvorlagen, Fensterleder, Kämme, Schwämme,Korb waren etc. empfiehlt in grosserAuswabl J. Leichtweis, Bürstenmacher Sonnenstrasse 18.__5437 Obsthochstämme, Zwergobst, Beerenobst empfiehlt Fürstliche Obstbaumschule Lich. Preisliste kostenlos. LD^/io] W. Velte, Obergärtner die Inschrift „Bad Oldesloe" prangte, das von der Regierung genehmigte Wörttein „Bad" auf beiden Seiten mit einem schönen, blanken, blütenweißen Bogen Papier überklebt. Früher, als Oldesloe die Bezeickmung „Bad" n och ni ch t offiziell besaß, hatte die Tirektion der Lübeck—Buchener Eisenbahngesellschaft gestattet, daß aut den Stationstafeln trotzdem „Bad Oldesloe" stehe. Nun, da der Name „Bad Oldesloe" offiziell ist und an demselben Tage, an dem die kaiserliche Reichspost diese Ortsbezeichnung ebenfalls offiziell einführt, kommt, vermutlich auf Veranlassung „höheren Orts", 'ein Vahnbeamter und degradiert das Bad Oldesloe mit einem cheißen Bogen Papier und einem wo hl getränkten Kleister- Pinsel wieder M einem gewöhnlichen Oldesloe. * Selbstgespräch einer Küchenfee. ,Lck jlobe, mein Jrenadier hat noch 'n Schatz! Hunger hat er keenen mehr, bloß noch Appetit uff Bier und Zigarren!" * Ein jovialer Vater. Lehrer: „Lehmann, warum hast du denn gestern gefehlt?" — Schüler: „Großmutter und Mutter sind gestern verreist, jda sagte Vater zu mir: Junge, heute ist Feiertag!" Eingesandt. (Für Form und Inhalt aller unter dieser Rubrik stehenden Artikel übernimmt die Redaktion dem Publikum gegenüber keinerlei Verantwortung.) Gießen, 19. Oft jV erkauf von Sp eiseeis. Wie ich aus dem Gieß. AnF. ersehe, steht auf der Tagesordnung der morgigen Stadtverordnetensitzung unter Nr. 23 der „Erlaß einer Polizei-Verordnung, den Verkauf von Speiseeis auf öffentlichen Sttaßen und Plätzen betreffend". Ich freue mich, daß die Stadtverordnetciwersammlung diesem, die Gesundheit unserer Jugend schädigenden Handel mit Speiseeis auf der Straße zu Leib rücken will und hoffe, daß sie die Bs- stiinmungen ebenso scharf faßt, wie dies die Darmstädter Stadtverordnetenversammlung im letzten Sommer tat. Die Bestimmungen, welche die Genehmigung des Ministeriums gefunden haben und durch das Großh. Kreisamt Darmstadt im „Amtsverkündigungsblatt des Grvßh. Kreisamts Darmstadt" Nr. 93 unter dem 26. August 1910 veröffentlicht worden sind, lauten u. a. folgendermaßen: § 1. Speiseeis darf.an Schüler von Volksschulen, höheren Lehranstalten (Gymnasium, Realgymnasium, Oberrealschule, Realschule, höhere Mädchenschule) und Privatunterrichtsanstaltcn, sowie an Kinder auf öffentlichen Sttaßen, Plätzen und Wegen nicht verkauft werden. § 2. Personen, die Speiseeis feilhalten, dürfen in der Ausübung dieses Gewerbes Spielplätze während der Dauer von Bewegungsspielen nicht betteten und sich ihnen auf weniger als 200 Meter Entfernung nicht nähern. Den genannten Personen ist ferner verboten, sich den Schulgrundstücken während der Zeit von einer halben Stunde vor Beginn des Unterrichts bis eine halbe Stunde nach seinem Schluß, namentlich während der Unter- richts pausen, auf weniger als 200 m zu nähern. § 3. Zuwiderhandlungen werden, insoweit nicht andere Strafbestimmungen crnzuwenden sind, mit Geldstrafe bis zu 30 Mark bestraft. § 4. Die vorstehenden Vorschriften treten am 1. Oktober 1910 in Kraft. Ein Vater. VÜchertisch. — Hübners Geographisch-statistische Tabel - l e n. Fortgeführt und ausgestaltet von Universitäts-Professor Dr. Fr. v. Juraschek f, Sektionschef und Präsident der k. k. stattst. Zenttal-Kommission in Wien. 59. Ausgabe, 1910. Verlag von Heinrich Keller in .Frankfurt a. M. Die Hübnersche Tabelle hat in allen Kreisen bereits eine Verbreitung gefunden, wie selten ein ähnliches populäres Unternehmen, und es wird immer mehr erkannt, daß sie jedermann auf das bequemste und billigste in die wirtschaftlichen lind geographischen Verhältnisse aller Länder der Erde einfühtt. fifür die Bearbeitung dieser neuen Auflage sind wiederum die besten, teilweise offiziellen Quellen benutzt worden. Dieses Schriftchem erspatt lästiges Aufschlagen in größeren geographischen Werklm. Alle Notizen darin sind in jeder Beziehung zuverlässig. Einguleitet wird die diesjährige Ausgabe durch einen Nachruf für Dr. Franz von Juraschek durch Sekttonschef Dr. Robert Meyer, Präsident der statistischen. Zenttalkommission in Wien. ^kirchliche Nachrichten. Evangelische Gemeinoe. Donnerstag den 20. Oktober, abends 8 Uhr, im Matthäussaal Bibelstunde. (Bilder aus der Apostelgeschichte.) Pfarrer D. Schlosser. Meteorologische Beobachtungen der Station Sichen z Okt. £ a Wetter 1910 5 13g 8,8 । 80 2“ Bew. Himmel Nebel 93 96 17. 17. 2 2 2 18. 18. 19. 8,6 7,9 SW SW 3 8 9 10 750,6 750,3 747,3 Höchste Temperatur am Niedrigste , , Niederschlag: — 0,0 mm. Oktober — 4- 13,4 eC. , =■ 4- 6,1 "0. sc ÖD .ES LI 13.0 10,2 8,4 biS 18. „ 18. S- E Egh tri rtrucksachen aller Art liefert In jeder gewünschten Ausstattung preiswert dla Brühl’sche Universitäts-Druckerei, Schulstr. 7 Ä „Na, Fräulein, —. ____ wenn Sie nicht J 'mal T _j U Kathreiners V'T, Jf Malzkaffee kochen können, |] dann haben Sie -1 i aber recht wenig En der Pension gelernt. Das ist doch so einfach: Sie mahlen ihn, setzen W— ihn mit kaltem Wasser an, lasten ihn ein paar Minuten kochen und dann gießen Sie ihn durch. Ferttg ist der feinste Malzkaffee, aber Sie müssen natürlich Kathreiners nehmen." — Königlich ungarische steuerfreie 4‘A % Staats - Kassenscheine vom Jahre 1910 fällig am 1. Januar 1914. Gesamtbetrag 250 Millionen Kronen. =■■ Ein aus ungarischen, österreichischen und deutschen Banken und Bankhäusern bestehendes Konsortium, dem auch unsere Bank angehört, hat obige Anleihe übernommen und legt sie am Samstag dem 22. Oktober ds. Js. zum Kurse von 99.40 % zur Zeichnung auf. Der Fälligkeitstermin dieser Schatzanweisungen ist der 1. Januar 1914; sie können jedoch nach Wahl des Finanzministers schon im Jahre 1913 ganz oder teilweise heimgezahlt werden. Stücke zu 500, 1000, 5000, 10000 und 50000 Kronen. Die Abnahme zugeteilter Stücke hat in der Zeit vom 15. bis 31. Dezember ds. Js. zu erfolgen. Wir nehmen von heute ab Anmeldungen entgegen. Giessen, 18. Oktober 1910. Bank für Handel und Industrie Niederlassung Griessen. Ueberall erhältlich. i., Dltona-Bahrenfeld. 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