Nr. 62 Zweites Blatt 160. Jahrgang Dienstag 1 .März 1010 Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntags. Die „Siehener ZamlllenblStttr" werden dem .yn^etfler* viermal wöchentlich beigelegt, das „Krcisblatt für den Kreis Eiehen" zweimal wöchentlich. Tie „Landwirtschaftlichen aeit- fragen" erscheinen monatlich zwennal. Gießener Anzeiger General-Anzeiger für Gberhefsen Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen Unioersuäts - Blich- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen. Redaktion, Expedition und Druckerei: Schulstraße 7. Expedition und Verlag: e^5L Redaktion: ^^112. Tel.-AdruAnzergerGreßen. Die Reichsverficherungrordnung. Amtlichen Mitteilungen der Berliner Korrespondenz entnehmen wir zur Begründung der neuen Reichsversicherungsordnung folgende Ausführungen: Der dem Reichstage zugegangene Entwurf der Reichsversicherungsordnung will in einem großen Gesetze die gesamte soziale Versicherung des Deutschen Reichs regeln. Wie wir ein einheitliches Bürgerliches Gesetzbuch haben und nicht besondere Gesetze, die das Personen-, Sachen-, Vertragsrecht usw. regeln, so werden künftig die Vorschriften über die gesamten, so vielfach in das Leben fast eines jeden gelegentlich einschneidenden Fragen des sozialen Versicherungsrechts in einem großen Gesetz zusammengefaßt sein. Gibt es daher auch künftig kein Krankenversichcrungs- aesetz, kein Unfall-, kein Jnvalüienversicherungsgesetz mehr, so sorgt doch die Gliederung des Entwurfs dafür, daß sich jeder leicht zurechtsinden kann, der nur auf einem Gebiete rer Versicherung sich zu unterrichten wünscht. Wer sich »agegen mit dem organischen Ausbau unserer sozialen Ge- etzgebung beschäftigt, der hat es statt seither mit acht in ier Zeit von 1883 bis 1903 erlassenen, in ihrem Zusammenhang nicht immer leicht zu durchdringenden Gesetzen demnächst mit einem einzigen Gesetze zu tun. Der Umfang (1754 Paragraphen) ist zwar groß, indessen ist das Anwachsen der Paragraphenzahl gegenüber dem der seitherigen Gesetze zum Teil nur darauf zurückzuführen, daß der größeren Uebersichtlichkeit halber viele überaus lange Paragraphen der früheren Gesetze in kürzere zerlegt worden sind. Aus einem Paragraphen der früheren Gesetze sind manchmal bis zu fünf in der Reichsversicherungsordnung geworden. Das ganze Werk ist in sechs Bücher eingekeilt: Gemeinsame Vorschriften, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung, Beziehungen der Versicherungsträger zueinander und zu anderen Verpflichteten und Verfahren. Der Entwurf lehnt die Zusammenlegung der verschiedenen Versicherungszweige, die namentlich von einer Anzahl angesehener Theoretiker lange Zeit hindurch verlangt worden ist, ab, sucht aber durch die Schaffung einer großen Reihe von Vorschriften, die für sämtliche Versicherungszweige gemein fam gelten, diese einander zu nähern und damit den Klagen zu begegnen, die über den Mangel an Einheitlichkeit wiederholt laut geworden sind. So regelt das erste Buch vor allem die Rechtsverhältnisse der Ver- sichenungsbehörden. Mit der Einführung der Versicherungsämter verfolgt der Entwurf eines der wesentlichsten Ziele der ganzen Reform, die Schaffung eines Organs, das in der Regel für den Bezirk der unteren Verwaltungsbehörde als untere Spruch-, Beschluß- und Aufsichtsbehörde die Geschäfte der Reichsversickerung in allen ihren Zweigen wahrzunehmen, und in den Angelegenheiten der Reichsversicherung Auskunft zu erteilen hat. Bei ihnen wie bei den anderen Versicherungsbehörden ist die Mitwirkung von Laien, Vertretern der Arbeitgeber und der Versicherten vorgeschrieben. In Stadtbezirken, wo schon jetzt ein besonderer Dezernent für Gewerbewesen oder für Sozialpolitik mit besonderem Bureau besteht, wird durch die Reicksversicherungsordnung organisatorisch sehr wenig geändert. In Landbezirten wird, wenn die Versicherungsämter, wie in Preußen beabsichtigt wird, an die Kreisverwaltungen oder in Bayern an die Bezirksämter angegliedert werden, nach außen hin auch nicht viel geändert. Nach innen bedeutet es freilich eine Entlastung des mit mannigfachen Verwaltungsgeschäften überlasteten Leiters der unteren Verwaltungsbehörde und eine Gewähr für die gründliche und sachgemäße Erledigung. Die Oberversicherungsämter treten in der Rechtsprechung im allgemeinen an die Stelle der jetzigen Schiedsgerichte für Arbeiterversicherung, sie bleiben aber nicht auf die Entscheidung von Renten und Entschädigungsansprüchen beschränkt, sondern es werden ihnen auch Ver- waltuugs- und Aussichtsbefugnisse überwiesen, die jetzt den IClciBics Scuillctoit« — Heyse und die Italiener. Ter Historiker Robert D a v i d s o h n wird Paul Heyse zum 80. Geburtstage ein Album mit den eigenhändigen Widmungen zahlreicher italienischer Dichter imb Schriftsteller überreichen. „Tribuna" und „Giornale d' Italia" veröffentlichen Artikel, in denen sie Heyse als einen Freund Italiens feiern. — Ein musikalischer Ver gacrum. Eine wahre Hochflut von Musikiesten wird im Mai und Juni ds. Js. über Deutschlands Fluren niederaeben. Den Reigen eröffnet bie dreitägige Feier von Schumanns 100. Geburtstag in Bonn (8. bis ö. Ma,). Daran schließt sich unmittelbar dn§ Mar Reger-Fest in Dortmund (7. bis 9 Mai), das Niederrheinische 'Dhififfcft in Köln (14. bis 17. Mai) und das Brahms-Fest in Baden-Baden >19. bis 22. Mai). Dann findet vom 4. bis 7. Juni in Duisburg das fünfte deutsche Bach- lieft und etwa gleichzeitig in Zürich die alljährliche Tonkünstler- Versammlung mit ihrer Fülle moderner und modernster musikalischer Neubeilen statt, und als „Glon" dieser Saison steht vom 22. bis 28. Juni die große Richard Strauß-Woche m München bevor, an der Strauß, Mottl und Schuch als Dirigenten beteiligt sind, während die Anhänger der klassischen Musik sich ein paar Wochen später (29. Juli bis 6. August) an der großartigen Salzburger Mozart- Feier delektieren dürfen. — Die Modelle für den Wettbewerb um den Monument albrunneninBuenosAires, den der deutsche Ausschuß als Festgeschenk zur Hundertjahrfeier der Unabhängigkeitserklärung Argentiniens stiften will, werden jetzt in den Räumen der Berliner Sezession am Kurfürstendamm ausgestellt. Aus allen größeren Kunststädten Deutschlands sind Entwürfe eiugetrosfeu. Die Leitung hat die Gesellschaft für deutsche Kunst im Auslande übernommen. Bis jetzt sind etwa 100 zum Teil sehr umfangreiche Modelle aufgestellt, darunter eine große Anzahl von künstlerisch recht bedeutenden Arbeiten. Der Wettbewerb verspricht einer der interessantesten zu werden, die den deutschen Bildhauern im Laufe der letzten Jahre gestellt worden sind. — Ein 600 000 Jahre alter Fr au e n sch äd el. In bei? letzten Sitzung des Londoner Anthropologischen Instituts hat Prof. A. Keith der Gelehrtenwelt das Er- gebnis seiner langen Forschungen vorgelegt, die er einem Verwaltungsbehörden und dem Reichsverjicherungsamt obliegen. Die Krankenversicherung wird ausgedehnt auf die land- und fortstwirtschaftlichen Arbeiter, die Hausgemerbetreiben- ben, die Dienstboten u. a. Die Leistungsfähigkeit der Kranken- lassen soll badurch gehoben werben, baß kleine leistungsfähige Ge- bilbe tunlichst an größere angeschlossen werben. Ganz wegfallen wirb bie Gemeinbckrankenvcrsichcrung, bie schon seither nur als ein an zweiter Stelle stehendes AuslstlfSmit.el gedacht war. Die Baukranlenkassen werben bcn Betriebskrankenkassen eingcreiht. Daß bie Betriebskrankenkaffen bestehen bleiben, bafür sprechen iiberwicgcnbe Grünbe. Damit aber bie seither mit Recht beklagte Zersplitterung auf bem Gebiete ber Krankenversicherung nicht burd) bie Errichtung kleiner Betriebskranlenkassen fernerhin gefördert werden kann, dürfen neue Betriebskrankenkassen nur für Betriebe mit mindestens fünfhundert Versicherungspfl^chtigen errichtet werden, ausnahmsweise darf diese Zahl von der obersten Verwaltungsbehörde bis auf die Hälfte, im Binnenschiffahrtsbetriebe bis auf fünfzig herabgesetzt werden. Das Verhältnis der jetzigen eingeschriebenen Hilfskassen, nunmehr Ersatzkassen genannt, die das Vorrecht des § 75 des Kranken- verFcherungsgesetzes genießen, zu der reichsgesetzlichen Krankenversicherung wird neu geregelt. .Wie bei der Invalidenversicherung werden auch bei der Krankenversicherung künftig Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleiche Beiträge zähen. Dafür erhalten beide Gruppen auch gleiches Stimmrecht im Vorstand wie im Ausschuß. Der Vorsitzende des Vorstandes der Ortskrankenkasse wird aus der Mitte der Vorstandsmitglieder gewählt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen sowohl aus der Gruppe der Arbeitgeber als der Versicherten erhalten hat. Kommt aut diese Weise auch bei einer Wiederholung eine Wahl nicht zustande, so bestellt das Versicherungsamt einen Vertreter, der die Reehte und Pflichten des Vorsitzenden auf Kosten der Kasse wahrnimmt. Besonders eingehende und weittragende Vorschriften enthält der Entwurf über das Verhältnis der Krankenkassen zu den Aerzten. Die Motive würdigen die Gründe, die auf der einen Seite nach der Meinung der Mehrzahl der Aerzte für das System der sog. freien Aerztewahl, auf der anderen Seite nach der Meinung der Mehrzahl der Kassen für das Kassenarztsystem sprechen und kommen zu dem Ergebnis, daß kein System auf die Dauer gut wirken kann, wenn es nicht von beiderseitigem guten Willen getragen wird, und daß die erhebliche Verschiedenheit ber örtlichen, beruflichen und finanziellen Verhältnisse bei einzelnen Kassen und Kassenarten der Festlegung auf ein bestimmtes System widerstrebt. Gegen die gesetzliche Festlegung des Systems der sog. freien Arztwahl spricht vor allem, daß damit den Kassen ein Vertragszwang auferlegt wird, ben bie Aerzte für sich mit aller Entschiedenheit ablehnen. Der Entwurf geht aber davon aus, daß es nicht einseitig Sache der Krankenkassen und ihrer Organe sei, die Bedingungen für die ärztliche Versorgung der Kassenmitglieder festzusetzen, daß vielmehr besondere Schiedsinstanzen geschaffen werden, die beim Vertragsabschluß fördernd, vermittelnd und schlichtend einzusetzen haben. Diese Schiedsinstanzen sollen von den beteiligten Gruppen selbst frei gewählt werden, ohne daß eine außerhalb stehende Behörde mit eingreift. Die Vorschriften über Unfallversicherung werden dadurch vereinfacht und übersichtlicher gestaltet, daß die Bestimmungen eingearbeitet worden sind, welche die Gewerbeunfallversicherung regeln. Die Versicherungspflicht wird gegenüber den Beschäftigten in Handelsbetrieben erweitert und aus das nicht gewerbsmäßige Halten von Reittieren und von solchen Fahrzeugen, welche durch elementare ober tierische Kraft bewegt werden sowie auf einige andere Gruppen erstreckt. Die Invalidenrenten bleiben, wie Ausbau und Gestaltung der Invalidenversicherung überhaupt unberührt, der Entwurf lehnt die Anfügung neuer Lohnklassen und der Herabsetzung des Alters für den Beginn ber Altersrente auf bas 65. ober gar das 60. Lebensjahr aus finanziellen und versicherungstechnischeir Gründen ab. Einige Gruppen, die seither der Versicherung nicht unterstanden haben, werden neu einbezogen, ber Kreis ber gegen Krankheit unb ber gegen Invalidität Versicherten, wird, soweit irgend tunlich, ausgeglichen. Der Entwurf sieht, um den Wünschen des Mittelstandes entgegenzukommen, die Einführung einer sogen, freiwilligen Zusatzversicherung vor. Danach kann jeder Versicherungsberechtigte und jeder Versicherungspflichtige die ihm auf Grund des Gesetzes an sich zustehenden Leistungen dadurch erhöhen, daß er zu jeder Zeit und in beliebiger Zahl Zusatzmarken einer beliebigen Versicherungsanstalt in seine Quittungskarte cin- ilebt. Er erwirbt dadurch den Anspruch auf eine Zusatzrente, die fick für jede Zusatzmarke im Werte von 1 Mark auf 2 Pfennig beläuft. Hat beispielsweise ber Berechtigte vom 25. bis zum 55. Lebensjahre monatlich 1 Mark eingezahlt, so erwirbt er, Schädel gewidmet hat, ber vor vielen Jahren in Gibraltar gefunden wurde. Der Schädel stammt aus vorgeschichtlichen Zeiten, und viele Gelehrte haben ben kostbaren Funb besichtigt, ber im Museum des Royal College of Surgeons ausgestellt ist. „Der Schäbel ist mit größter Wahrscheinlichkeit ber Schäbel einer Frau", so äußerte sich ber Gelehrte zu einem Besucher. „Nach ber Größe des Gehirns muß sie sehr schlau und scharfsinnig gewesen sein, wahrscheinlich sogar eine geistvolle Frau. Man kann ziemlich genau berechnen, in welcher Zeit sie gelebt hat; der Schädel ist wenigstens 600000 Jahre alt. Die Kinnbacken und bie starke Entwicklung ber Kaumuskeln lassen schließen, wodurch sich diese Frau ernährte. Nüsse und Wurzeln müssen bei ihrer Ernährung eine große Rolle gespielt haben, jedenfalls aß sie gewöhnlich Dinge, die eine starke Kaukraft erforderten: daher bie starke Entwicklung ber Kinnbackenmuskeln. Die Menschen, bie vor 600000 Jahren lebten, waren zweifellos langarmig. Die Beine waren kurz. Sie besaßen außergewöhnliche dicke Nacken. Ihr Gehirn war viel größer, als man früher anzunehmen geneigt war. Die genauen Messungen haben ergeben, daß auch Die Sprachzentren bereits hoch entwickelt waren. Die Menschheit jener Zeit ernährte sich von ber Jagd unb von ber Fischerei. „Der Schädel zeigt, daß die Nase lehr groß war, auch bie Augen waren anscheinend groß und vorstehend. Jyr Gaumen ist um ein Drittel größer als der Gaumen der heute lebenden Frau." — Die g r ö ßterr Fernrohre ber Welt. Mit ben riesigen modernen Apparaten, die heute im Dienste der Astronomie stehen, beschäftigt sich die Revue feientifique; das größte Fernrohr der Welt besitzt Amerika; es ist das Teleskop der Universität CKicagv, das im Jahre 1899 ausgestellt wurde. Das Objektiv dieses Riesenfernrohrs mißt 1 Meter. Das Teleskop erzeugt eine 2000 fache Vergrößerung, bie durch besondere Umstellung auf eine 3000 fache verstärkt werden kann. Das zweitgrößte Teleskop ist das Riesen fern rohr des Sick-Observatoriums auf dem Hamilton- berg bei San Francisoo. Im April des vergangenen Jahres ist auch das neue große Teleskop der Treptowsternwarte wenn er im Alter von 65 Jahren invalide wird, eine Zusatzrente von jährlich 186 Mark. _ Von besonderer Bedeutung ist weiter die Einführung der Witwen - und Waisen ver sicherun g. Sie erstreckt sich auf die Hinterbliebenen aller gegen Invalidität versicherten Personen und gewährt Witwen-, in Ausnahmefällen auch Witwerrente:: sowie Waisenrenten, Witwengeld unb Waisenaussteuer. Voraussetzung für die Gewährung von Hinterbliebenenbezügen ist, daß der verstorbene Ernährer zurzeit seines Todes eine Invalidenrente bezogen oder die Voraussetzungen dafür in seiner Person erfüllt hatte. Nach dem Tode eines Versicherten erhalten die invaliden Witwen Witwenrente unb bie Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahre Waisenrente. Uneheliche Kinder sind beim Tode der versicherten Mutter, auch wenn der Vater noch lebt, zur Waisenrente berechtigt. Dagegen haben die ehelichen Kinder, deren Vater noch lebt, in der Regel keinen Anspruch auf Waisenbezüge. Einmalige Kapitalzahlungen, Witwengeld und Waisenaussteuer, sollen bie Witwen unb bie Waisen aus solchen Ehen erhalten, in benen nicht nur ber Ehemann, sonbern auch bie Ehefrau Beiträge zur Jnvalibenversicherung geleistet hat. Die Hinterbliebenenbezüge bestehen, wie bie Invaliden- und Altersrenten aus gewissen den Beiträgen der Versicherten und der Arbeitgeber entsprechenden Leistungen der Versicherungsträger und aus festen Reichszuschüssen, die für jede Witwen- und Witwerrente 50 Mark, für jede Waisenrente 25 Mark jährlich betragen. Die Höhe der Renten hat sich nach der Begründung in den Grenzen halten müssen, die durch das Maß der zur Verfügung stehenden Mittel einerseits und durch die Rücksicht auf die finanzielle Tragkraft der zu Beiträgen verpflichteten Arbeitgeber und Versicherten anberseits gegeben sind. Die Ren -- t e n sind so bemessen, daß in Loynklasse IV (etwa 1000 Mark Lohn jährlich) nach 1500 Veitragswochen, also zu einer Zeit, in ber ber Versicherte, wenn seit Vollendung bes fünfzehnten; Lebensjahres regelmäßig Beiträge für ihn entrichtet worden sind. 46 Jahre alt sein wird, betragen: die Invalidenrente 290,40 Mk., die Witwenrente 122,40 Mk. die Waisenrente für ein Kind 61,20 Mk. Der Wert der dafür gezahlten Beiträge ohne Zinsen beträgt 570 Mark. Die Beiträge bedürfen, damit die Hinterbliebenenbezüge aufgebracht werden können, einer Erhöhung um durchschnittlich ein Viertel, die Marken der Lohnklasse I werden um 2, in II um 4, in III um 6, in IV ui.it! 8 nnb in V 10 Pfennig; erhöht unb betragen also 16, 24, 30, 38, 46 Pfennig. Das fünfte Buch stellt aus den verschiedenen Zweigen der Versicherung eine Reihe von Vorschriften zusammen, die bie Beziehungen ber Versicherungsträger zueinander unb zu anderen Verpflichteten regeln. Aus den Vorschriften über bas Verfahren interessieren vor allem biejenigen über das Spruchverfahren, in welchem die Versicherungsleistungen festgestellt werden. 'Dies geschieht in allen Fällen, durch die Träger der Versicherung selbst. Den Gedanken eines Zusammenwirkens von Versicherungsamt unb Versicherungsträger bei ber ersten Feststellung hat der neue Entwurf nicht verfolgst. In den Sachen der Kranken- und Unfall-Versicherung entscheidet bei Streit in erster Instanz das Versicherungsamt. Gegen seine Entscheidung ist das Rechtsmittel der Berufung an das Oberversicherungsamt, gegen dessen Entscheidung die Revision an das Reichsversicherungsamt ober Landesversicherungsamt gegeben.. Anders gestaltet sich das Verfahren in den Sachen der Invaliden- und Hinterblieb enen-Versicherung. Hier geht die Berufung gegen die Entscheidung des Trägers der Versicherung unmittelbar art das Oberversicherungsamt. 'Diese Abweichung hat ihren Grund darin, daß entsprechend dem im allgemeinen jetzt bestehenden und ausgezeichneten bewährten Verfahren bei bet Jnvaliben-Versicherung bie zur Klarstellung bes Sachverhalts ersorberlichen Ermittlungen in den Angelegenheiten der Jnvaliben- unb Hinterbliebetten-Versicherung vom Versicherungsamt, in allen wichtigen Fällen in mündlicher Verhand- handlung unter Zuziehung der Laienvertreter, vorgenommen werden. Hier ist also für eine erstinstanzliche Entscheidung durch das Versicherunasamt kein Raum ntehr. Eine wesentliche Neuerung ist, daß auf dem gesamten Gebiete der Neichsversicherung an das Reichsversicherungsamt oder Landesversicherungsamt nur das Rechtsmittel der Revision gegeben ist. Der Rekurs, wie er seither für die Unfallversicherung bestand, fällt weg. Die Revision kann nur auf Gesetzesverletzungen, Verstöße wider den klaren Inhalt der Akten und wesentliche Mängel des Verfahrens gegründet werden. In einer Reihe von Fällen; ist die Revision ausgeschlossen. Am wichtigsten ist ihr Ausschluß in den Sachen der Unfallversicherung, in denen es sich um die Feststellung der Enffchädigung nach Äenderung der Verhältnisse handelt. Eine solche Vorschrift konnte um so unbedenklicher vorgeschlagen werden, als nach dem Entwurf künftig in diesen Fällen bei Berlin eingeweiht worden. Es erreicht zwar im Durch- messet des Objektivs nichst die Maße der großen amerikanischen Teleskope, weist dagegen eine erheblich größere Länge auf und kann auch ungleich bedeutendere Vergrößerungen erzielen: nänte lich eine 6000 fache. In Washington arbeitet man gegenwärtig , Oberhessen . —. 9200 4",n Oesterr. Goldrente . - . 89.80 4*/6u;n Oesterr. Silberrente. 98.75 4"/0 Ungar. Goldrente . . . 95.20 4° 0 Italien. Rente . -■. —•— 3°/0 Portugiesen Serie I . 65.00 3°/0 Portugiesen „ III . 66.30 4*/7°/o russ. Staatsanl. 1905 100.25 4l/1°/o japan. Staatsanleihe 98.30 4°/e Conv.Türken von 1903 94,80 Türkenlose ......' 182.40 4"/, Grieeh. Monopol-Anl. . 48.75 4°/0 äussere Argentinier . 91.45 ■>°/0 Mexikaner .... 69.30 4‘/2% Chinesen .... 99.90 Aktien: Bochum Guss . . . 241.20 Buderus E. W.-.- Hl-oO 14. März, 1.15 Uhr. Elektriz. Lahmeyer . . . 107.25 Elektriz. Schachert . . - . 140.20 Eschweiier Bergwerk . . 205.50 Gelsenkirchen Bergwerk . 214 50 Hamburg-Amerik. Paketf. 142.90 Harnener Bergwerk . • . . 199.20 Laurahütte......174.20 Nordd. Lloyd . . . 107.25 Oberschles. Eisen-Industrie 102.90 Berliner Haudelsges. , . . 180.40 Darmstädter Bank.... 136.30 Deutsche feank .... 258.60 Deutsch-Asiat. Bank . . 153.50 Diskonto - Kommandit . . 196.80 Dresdner Bank . . , . 165 43 Kreditaktien.....214.20 Baltimore- und Ohio- Eisenbahn .... 1 112.60 Gotthardbahn.....—.— Lombard. Eisenbahn. . . 22.7-1 Oesterr. Staatsbahn ... 160.25 Prince2 Henri-Eisenbahn 134.50 Tendenz: fester. Berliner Börse, 14. März. Aafau’-sr vn. Canada E. B..... Darmstädter Bank . . Deutsche Bank . . . Dortmunder-Union C.-i?. . Dresdner Bank . .<». . 183.10 . 136.00 . 258.70 . 94.80 . 165.40 Harpener Bergwerk . . . Laurahütte . . . . . t. Lombarden E. B. . .... 5. Nordd. Lloyd .. .. 2.. Türkenluse , er . - • **•. 198.90 174.30 22.80 106.90 181.70 Tendenz: fest. Während der Genesung zwei vollentwickelte Instanzen entscheiden, das Bersich^rungSamt und das Oberversicherungsamt. Das Reichsversicherungsamt wird, was einem dringenden Bedürfnis entspricht, durch diese Vorschrift besonders wirksam entlastet. ___________________________ Der Sfanöai in Zrcintreich. Paris, 14. März. Die deputiertenhmmet setzte die Beratung der Anfragen über die Liquidationen heute fort. ' Minister Millerand erwiderte auf Zwischenrufe, welche zwei Deputierte der Rechten ; der Satzung am Freitag gemacht hatten, und erklärte, er habe für den Liquidator Duez in einenr Prozeß plaidiert, in welchem besonders schwierige Prinzipienfragen auf dem Spiele gestanden und weil er seiner Ansicht nach nicht das Recht gehabt habe, sich einer Verteidigung eines Wertes dem Ministeriums Waldeck-Rousseau zu entziehen, dem er selber angehörte. Millerand erinnerte daran, daß er sich bereits gegen die Anschuldigung eines Senators der Rechten gerechtfertigt habe, in fiktiven Prozessen zehntausend Franken erhalten zu haben. Diese Honorare stellen in Wirklichkeit eine Kompensation für die jahrelange Arbeit, für Ratschläge, Konsultationen und Plädoyers sowohl in Paris wie in der Provinz dar. Millerand erklärte unter dem Beifall der Linken, es gäbe in seinem ganzen Leben keine einzige Handlung, die er nicht laut bekennen könne. Hierauf erklärte I u st i z m i n i st e r Barthou, daß bei der Wahl der Liquidatoren er nicht von politischen Erwägungen geleitet worden sei. Die Regierung wolle nichts verbergen. Die Regierung werde die Aufmerksamkeit der Gerichte auf gewisse Urteile lenken, die infolge von Abmachungen zwischen Liquidatoren und Kongregationen vorgekommen seien. Minister Barthou formulierte dann seinen Vorbehalt gegenüber den Dokumenten, deren sich Jaurss in der Angelegenheit der Grande Chartreuse bedient habe. Die Strafkammer in Grenoble habe die Vermutung zuruck- geniesen, daß ein betrüZerisches Einvernehmen bestanden habe zwischen denr Liquidator und dem Industriellen, dem der Zuschlag für die Marke Grande Charrreuse erteilt worden sei. Was den Liquidator Duez anbelange, so habe die Regierung ihre volle Schuldigkeit getan. Staatsanwaltschaft und Minister hätten die Notwendigkeit seiner Verhaftung festgestellt. Minister Barthou kündigte sodann eine Reorganisation der Körperschaft der Liquidatoren an, die einer scharfen Kontrolle unterstellt werden würden. Der Minister forderte alle Republikaner auf, die Regierung bei der Enthüllung aller Delikte zu unterstützen, um alle Schuldigen zu bestrafen. (Beifall.) Paris, 14. März. Die Polizei nahm am Nachmittag eine Hausdurchsuchung bei dem Genealogen Eon tot vor, welcher von Dem verhafteten Liquidator Duez beauftragt war, Personen ausfindig zu machen, die vielleicht auf Die zu liquidierenden Güter Erbansprüche er- Ijebeit könnten. Duez war eö darum zu tun, auf diese Weise möglichst viele und für ihn einträgliche Prozesse anzubahnen. 8. ordentliche evangelische Landessynode. R. B. Darmstadt, 14. März. Die sechste Sitzung wird um 9^4 Uhr durch den Präsidenten I). Stamm eröffnet. Der Finanzausschuß hat in seinem Bericht zum Voranschlag der nach einem Beschluß des erweiterten Oberlonsiftoriums seit 1. Januar 1909 vorläufig erfolgten Anstellung eines zweiten Beamten des Zeutralkirchenfonds und der dadurch bedingten Mehrausgabe zugestimmt. Die entsprechende Vorlage des Kirchenregiments hat den Zweck, der veränderten Organisation oes Zcutraltirchenfonds eine gesetzliche Unterlage zu verschaffen. Tie in dem Gesetzentwurf vorgeschlagene Einreihung der beiden Beamten in das bestehende Gehaltsgewtz, wobei bezüglich des ersten Beamten nur die Bezeichnung geändert wird, erscheint als eine sachgemäße. Ta die neue Organisation des Zenlrattirchenfonds ohne die erfordrwliche Zustimmung der Landessynode bereits seit 1. lZanuar 1909 besteht, so muß der seitherige gesetzlose Zustand gedeckt werden. Der Ausschuß glaubt unter Anerkennung der Zweckmäßigkeit und Dringlichkeit der Maßregel den letzteren vom Kirchenregiment vorgeschlagenen Weg empfehlen zu sollen und beantragt: i. dem Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen; 2. die provisorisch getroffene Maßnahme gutzuheißen. Die Synode stimmt dem zu. .Tie Folge der Annahme dieses Antrages ist die Einreihung dieses Beamten in die Mitglieder der geistlichen Witwenkasse. Der Ausschuß beantragt daher: die Synode wolle sich mit dem Vorschläge des Oberkonsistoriums einverstanden erklären,'daß bis zu weiterer gesetzlicher Regelung der kirchlichen Witwenkasse die Witwen- und Waisenversorgung des zweiten Beamten des Zentral- kirchenfonds nach den für die Witwen und Waisen der Staatsbeamten geltenden bezw. erlassen werdenden Bestimmungen aus dem Zentralkirchensonds erfolgt. Die Synode stimmt zu. Eine lange Aussprache entsteht über die Vorlagen des Ober- konsistoriums: 1. das Gemeindestatut, die Feier des Heiligen Abendmahles in der französisch-reformierten Gemeinde zu Offenbach betreffend, 2. das Gemeindestatut, den Einzel k e l ch beim Heiligen Abendmahl in der evangelischen Kirche Worms betretend. Die seit 1906 bei acht Abendmahlsseiern gemachten Ersahrungen sind in drei Berichten des französisch-refor- micrteH Pfarramtes Offenbach niedergelegt. Nach den drei Berichten ist bei der gleichen Anzahl Bon Abendmahlsfeiern mit Gesaml und Einzelkelch ein bedeutendes Mehr zugunsten des Einzelkelchs und eine ausfallende Bevorzugung dieses gerade durch die Frauen zu konstatieren. Allerdings die Hoffnung, daß durch die Einführung des Einzelkelchs die Teilnahme am heiligen Mahle in der V.VvA Seelen starken Gemeinde zahlreicher werde, hat sich nicht verwirklicht. Betont wird, daß die Feiern mit Einzel- kelch stets einen würdigen Verlauf nahmen, und nichts geschah, was irgend der Würde der Feier zuwider gewesen wäre. Auf Grund dieser Erfahrungen trägt das Oberkonsistorium fein Bedenken, das Gemeindeitatnt von Offenbach der Landessynode zur Gen ejuii i g u n g zu empfehlen. Der Dritte Ausschuß schließt dsm an. An Gegengründen wurden hauptsächlich angeführt die durch die Jahrhunderte geheiligte Sitte und die Gefährdung des Ge- weinschastscharakters des heiligen Mahles durch den Einzelkelch. Denr ersten Bedenken gegenüber gilt es zu verstehen, baß. es sich bei Einführung des Ernzelkelckes im vorliegenden Falle nicht um Abschaffung einer alten Sitte, sondern nur um eine zeitgemäße Ergänzung dieser Sitte handelt. Nur darum handelt es sich, also um eine Sache der äußeren Form. Was den anderen Einwand betrifft, so fei dem entgegengehalten, daß der Gemeinschaftscharakter dadurch genügend symbolisiert wird, daß der Wein unmittelbar vor dem Genüsse aus dem einen großen gemeinsamen Kelche in die betreffenben kleinen Kelche verteilt wird. Allerdings könnte daraus gehalten werden, daß die Einzelkelche einheitlicher Natur, edel im Stil und möglichst von Metall sind, daß sie von der Gemeinde angeschafft und solche aus Privat- besitz nicht zugelassen werden. Von dem Kirchenvorstand in Worms ist 1908 an das Oberkonsistorium ein Gemeindestatut eingereicht worden, welches zunächst zwei Abendmahlsfeiern mit Einzelkelch versuchsweise vorsieht. Im Gegensatz zu Offenbach soll die Zahl der bisherigen Abendmahlsfeiern mit gemeinsamem Kelch ungekürzt weiter bestehen bleiben; ihre Zahl soll nur um zwei mit Einzelkelchen vermehrt werden. Das Oberkonsistorium befürwortet auch die Genehmigung des Wormser Gemeindestatuts. Der dritte Ausschuß beantragt: 1. das Gemeindestatut der französisch-reformierten Gemeinde Offenbach, den Einzelkelch betreffend, endgültig zu genehmigen; 2. das Gemeindestatut der evangelischen Gemeinde Worms in gleichem Betteff zu genehmigen; 3. Großherzogliches Oberkonsistorium zu ersuchen, auch fernerhin gleichen Anträgen anderer Gemeinden eine provisorische Genehmigung nicht zu erteilen. Besonders viel gesprochen wird über die Beibehaltung des Gesamtkelches bei Konfirmationsfeiern. Hierfür treten besonders die Synodalen D. Dr. Diehl, Widmannu. a. ein. Auch Prälat D. Dr. Flöring spricht sich namens des Oberkonsistoriums für Beibehaltung des Gesamtkelches für Konfirmanden aus, doch soll es den Eltern unbenommen fein, den Einzelkelch zu wählen. Der Ausschußantrag zu Pos. 1 wird gegen zwei Stimmen angenommen, Pos. 2 gegen eine Stimme. Zu Pos. 3 ist ein Zusatzantrag des Syn. D. Eger eingebracht, zu bestimmen, daß es für bi** fakultative Einführung des Einzelkelches lediglich einer Beschlußfassung des Kirchenvorstandes der Gemeinde und der Genehmigung des Oberkonsistoriums bedarf. Man beschließt, diesen Antrag zwecks eingehenderer Besprechung und auch die Pos. 3 des Ausschußanttages aus Mittwoch zu vertagen. Dann wird die Sitzung auf Dienstag 9 Uhr vertagt. Kirdie und Schule. ** Gießener Lehrerverein. Eine auch aus der Umgegend außerordentlich gut besuchte Versammlung wurde am Samstag im Hotel „Großherzog" abgehalten. Nach einer Begrüßung der Gäste durch Lehrer Valentin Müller sprach Direktor Professor Dr. Eger- Friedberg über „Die biblischen Wunderberichte und der Religio nsunterrich t". Prof. Eger, moderner Theologe und zugleich Pädagoge mit reicher praktischer Erfahrung, gab eine Fülle von Anregung. Das bewies am besten die Aussprache, in der no cheine Menge Fragen! aus Lehrertteisen an den Redner gestellt wurden. Der Vortragende unterscheidet in der Hauptsache zwischen dem äußerlich-physikalischen Wunderbegriff, der das Wunderbare eines Geschehens darin sucht, daß das bettessende äußere Ereignis von dem ordentlichen Verlauf der Naturvorgänge grundsätzlich abweicht, und dem religiösen Wunderbegriff. In einem fortschrittlichen und wahrhaftigen Religionsunterricht kann lediglich nur von dem religiösen Wunder, das ein inneres Erlebnis eines frommen Menschen ist, die Rede sein; nach der Seite hin sind auch die biblischen WunderberichtL zu behandeln. Historisch-ttitische Maßstäbe können dabei in unserer Zeit nicht mehr völlig ausgeschaltet werden, brauchen aber auch gerade nicht im Vordergrund zu stehen. — Auf eine Anfrage hin gab Direktor Eger noch einen ausführlichen Bericht über die Tätigkeit der aus Theologen und Schulmännern bestehenden Kom- mission, deren Ausgabe es ist, die in Hessen eingeführte Biblische Geschichte neu herauszugeben. Besonders freudig wurde die Mitteilung ausgenommen, daß das Alte Testament allein um die Halste gekürzt worden ist. 2er Redner nahm noch einige Anregungen für seine Tätigkeit im Ausschuß an. Märkte. — KartoNe lmarkl - Bericht vom 14. März 1910. Friedberg Gpefien): Rote Sorte Alk. 1.80 — 1.90, Magnum bonum 2.20—2.30, weiße runde 1.90—2.00, Gelbfleifchige, blaue, 2.00—2.10, rote 0.00—0.00, weiße 0.00—0.00. Dortmund: Rote Daber 0.00—0.00, andere rote Sorten 0.00 bis 0.00, Magnnm bomim 2.65—0.00, weiße runde 2.35—0.00, Gelbfleifchige blaue 0 00—0.00, rote 2.95 — 0.00, weiße 0.00-0 00. Hagen i. W.: Role Daber ' f. 0.00—0.00, andere rote Sorten 0.00-0.00, Magnnm bonum 2.60—0.00, weiße runde 2.20—0 00, Gelbfleifchige blaue 0.00 — 0.00, rote 2.85—0.00, weiße 3.70—0.00. K e m p e n: Rote Daber 0.00 - 0.00, andere rote Sorten 0.00—0.00, Magnnm bonum 2.20 bis 0.00, weiße rnnde 3.00-0.00, Gelbfleischige blaue 0.00.—0.00, rote 0.00—0.00, weiße 9.00-0.00. Si r c f e ( b : Rote Daber 0.00—0.00, Magnum bonum Alk. 2.30—2.50, weiße rnnde Mk. 0.00—0.00, Gelbfleifchige rote 'Mk. 2.30—2.50, weiße 2.30—2.50. Köln: Rote Sorten 2.10—2.15, Magnnm bonum 2.55-0.00, weiße rnnde 0.00-0.00, Gelbfleifchige blaue 0.00—0 00, rote 2.25 bis 2.30, weiße 2.35 — 0.00. Plaidt: Rote Daber 0.00—0.00, andere rote Sorten 2.00-0.00, Magnnm bonum 2.30—0.00, weiße runde 2.10-0.00, Gelbfleifchige, blaue 0.00—0.00, rote 0.00 bis 00, weiße 0.00—0.00. Saarlouis: Rote Daber 0.00—0.00, andere rote Sorten 2.00—0 00, Magnnm bonum 0.00—0.00, weiße rnnde 2.00 bis 0.00. Gelbfleifchige, blaue 0.00—0.00, rote 0.00 bis 0.00, weiße 0.00—0.00. M annheiin: Magnnm bonum Mk. 2.70—2.80, weiße runde 0.00—0.00, Gelbfleifcht c blaue 3.50 bis 0.00, rote 0.00-0.00, weiße 0.O0- 0.00. Frank ent Hal: Rote Sorten 1.75—0.00, Magnnm bonum 2.20—0.00, weiße runde 2.00 bis 0.00, Gelbfleifchige blaue 2.75—0.00, rote 2.75-0.00, weiße 2.75—0.00. Al ü n chen : Magnum bonum 2.70, weiße runde 0.00 Gelbfleifchige weiße Alk. 2.70. Regensburg: Rote Sorten O.od bis O.CO, Magnum bonum 2.20—2.40, weiße runde 0.00—0.00, Gelbfleifchige blaue 0.00—0.00, Gelbfleifchige rote 1.75 -2.00. (Alles zu 50 Kilo.) (In einem Teil der Auflage wiederholt.) ic. Frankfurt a. M., 14. März. (Orig.-Telegr. des „Gieß: Anz.") Amtliche dlotiernngeii der heutigen Zruchtmarktpreise Wetzen Mk. 22.25—22.35, Kurhefsischer Mk. 22.25—22.50, La Plata Kansas Alk. 00.00—00.00, Roggen (hiesiger! Alt. 16.40 bis Mk. 16.50 Gerste (Wetterauer, Alk. 16.00—16.50, Gerste Franken Pfälzer Ried Mk. 16.50—17.00, Kleie Alk. 00.00 - 00.00, vafer 16.00—17.00, Mais Mk. 16.25-16.50, Weizenmehl 0 Mk. 31.75 bis 00.00, 1. Qualität Alk. 32.00-00.00, 3. Qualität Alk. 00.60 bedürfen sowohl Kinder als auch Erwachsene zur rascheren Wiedererlangung der Kräfte eines Nährmittels. Wer Seotts Emulsion in solchen Fällen gebraucht, wird den gewünschten Umschwung zum Besseren, der sich besonders in erhöhter EL'- lust bemerkbar macht, bald fühlen. Dies bestätigen auch bü folgenden Zeilen: Berlin N., Schönhauser Allee 48/a, 20. April 1908. „Unser Söhnchen Alfred beburfle im Alter von ls/t Jahren nach überstandener Krankheit dringend eines Stärkirngsmittels, und wir entschlossen uns daher, ihm Scotts Emulsion zu geben. Da wir nach Verbrauch eines Probeflafchchens schon einen gewißen Erfolg feststellen konnten, setzten wir den Gebrauch längere Zeil hindurch fort und sind mit der Wirkung des Präparates überaus zufrieden. Das Kmd hat sich sichtlich gekräftigt, bedeutend an Ge° wicht jugenonunen, hat ein vorzügliches Aussehen, und auch seine Munterkeit läßt iiichls zu wünschen übrig. Tie Kleine ist heute 2 Jahre alt und läuft überall vergnügt herum." t(gez.) Fran Alma Schilling. Scotts Emulsion ist von sich stets gleichbleibender Güte, so daß allen, die dringend einer Kräftigung bedürfen, in ihr ein stets vollkommen zuverlässiges und seit mehr als drei Jahrzehnten erprobtes und bewährtes Stärkungsmittel zur Verfügung steht. Leicht verdaulich und angenehin süß schmeckend sollte sie in keiner Kinderstube fehlen; in gleicher Weise aber er» frischt und belebt sie auch Erwachsene, wenn sie sich nach angestrengter Arbeit herabgestimmt 'lqm Verfahrens! und abgespaNiit fühlen. tzcorio Emulsion wirb von unv au6id)lieBU(6 ttn grotzen verlaust. unt> zw«r nie lo|e nach Dennchl oder Mab, sondern nur in versiegelten Ortgmalsiaschen in Raxton mit unterer Schutzmarke lFUcher mit dem Dorich). Scon u. Bowne, ®. m h H., Frankfurt a. M- Bestandteile: feinster Mebtzlnol»veberkr«n 150,0, prima Glyzerin 60,0. unkerphovviioriqiaurer Ralf 4,3, unierphodphorig aurrtz Natron zai, pulo T'.igani SA fein ft er arab «Lummi pule. 2,0, destili tdafler 129,0, Alkohol 11,0 Hierzu aromarüche Emulsion mit tztmk«, Mandel« und «LauUherlaöl le 3 tropfen. In MontecarZo und in Nizza ist man natürlich gegen Erkältung geschützt. Daheim im rauhen Norden aber muß man hübsch auf der Hut fein und vor allem darf man Erkältungen im Anfang nicht ver nachlässigen. Das Wichtigste ist dann, daß man sich sofort in der nächsten Apotheke oder Drogerie für 85 Psg. eine Schachtel Fays achter Sodener Mineral-Pastillen kaust und tiach Vorschrift gebraucht. Hat man diese, bann tami man zur Not schon auf Nizza verzichten, und jedenfalls bleibt man auch bei der Anwendung von Fays Sodener gesund. |ss4/i bis Mk. 00.(0, 4. Qualität Alk. 00.00 - 00.00, Roagenrnehl 0 Mk. 24.50—00.00, 1. QnalitätMk. 21.50—00.00, 2. Qual. Mk. 21.75 1 Brühl'sche Universitäts-Druckerei. R. Lange, Gietzen bis 00.00, Weizenkleie Mk. 10.20 bis Alk. 10.50, Weizensehale Alk. 00.00—00.00, Roggenkleie Alk. 10.50 bis Alk. 11.00, Malzkeime Alk. 00.00—00. >0, Biertreber 13.25—14.00 Alles per 100 Kg. ab liier. Knoerts mit Firma billigst Auch nach auswärts! öbel auf Kredit Versand bis in die entlegensten Dörfer! < Arzüge, Ueberzieher, Teppiche, Gardinen, Betten, Matratzen, Düvans bei anerhört kleiner Anzahlung nur im grössten Kreditkäufe Oberhessens J.JHmann, Giessen, Plocks^r, ä4|66 v"/< Todes-Anzeige Frau Marie Steingoetter geb. Schule im 75. Lebensjahre ganz unerwartet entrissen. Um stille Teilnahme bitten Hermann Steingoetter (D1 */, LaMirWstlicher Konslimereiil Sttinhdj 11083.38 1908 102141 dct nicht tutatt. werden. 1524 Gross-Gerau, 13. März 1910. C“/a 1575 Giessen, den 15. März 1910. bei 1156 [89 Butzbach erbeten. hv1'. bekannt. Die Beerdigung findet am Donnerstag, 17. d. Mts., nachmittags 3 Uhr, in Giessen von der Kapelle des neuen Friedhofs aus statt. 246.12 2960.47 7300.46 254.68 Ende 1909 Balser V. Kontrolleur. ,ir- noe een- Julie Steingoetter geb. Riehm Rudolf u. Fernanda Steingoetter. Im Namen der Hinterbliebenen : Dorothea Luft geb. Brück. Giefien, 12. März 1910. Seivel. Gerichtsvollzieher. 11083.38 158 Mitgliederstand Ende Zugang 1909 Abgang 1909 Stand der Dtitglirder Herbert Direktor. in seinem 59. Jahre nach langen schweren, mit grosser Geduld ertragenen Leiden in ein besseres Jenseits abzurufen. Um stille Teilnahme bittet EinzarterBraten der den verwöhntesten Gaumen de friediat, wird am besten bereitet mit Giessen, Ludwigsplatz n 14. März 1910. Aus voller Lebensfrische heraus wurde uns heute unsere innigst- geliebte, unvergessliche Mutter, Grossmutter und Schwiegermutter Bekanntmachung. Die im Auftrage des Herrn Hindercr, Steinstraste 66, aus den 16. d. Mts. nachmittags auberaumte Versteigerung fin- 61 Stangen 3. Kl. Crumbach, den 14. März 1910. Der Kirchenvorstand: Cuntz. Pfarrer. Jtt, 1260.— 5644.46 209.48 2527.12 1442.32 Im Namen der tieftrauernden Hinterbliebenen: Katharina Bonarius- eingetr. Bilanz am riktiva. Kassa-Konto Warenvorrat Debitoren Sparkasse-Konto Rudolf Richter, Marktstrasse 24/26. Die Trauerfeier findet am Mittwoch, dem 16. ds. Mts., nachmittags 2 Uhr, in der Kapelle des neuen Friedhofes statt. Hierauf Ueberführung der Entschlafenen zur Beisetzung in Mannheim. Danksagung. Für die vielen Beweise treuester Teilnahme bei unserm schweren Verluste sagen wir hiermit allen auf diesem Wege unsern herzlichsten Dank. 1 Flasche Histosan-Slrup oder 1 Schachtel Histosan- Tabl tten ist zu Mk. 3.2V in den meisten Apotheken erhältlich, sonst franko gegen Nachnahme von der Stadtapotheke Singen a. H. [hv1/, Versteigerung. Mittwoch den 16. ds. Mts., nachmittags 2 Uhr, werden im Saale zum Pfau — Neustadt 55 — versteigert: 1) eine grobe Partie Herren- u. Knabcnfilzhitte, 1 Vertiko, 1 Trumean mit Spiegel, eine chtn. Wasserpfeife. 2) 1 Sofa, 1 Kommode, 1 Tisch, 10 Grabeinsassungen (grauer Sandsteins, 1 Glasschrank, 15 Lorbeerbäume, 1 Grammophon nut Platten, 1 Kleiderschrank, 1 Schreibvult, 1 Partie Schuhwaren und Sattlerwaren, eine Ladeneinrichtung, 1 Blumengestell, 1 Orchestrion, 1 Buffet, 1 Waschkommode, 1 vollst. Bett, 3 Stühle u. a. m. Die Versteigerung unter 1 findet bestimmt statt. '1552 Geißler, Gerichtsvollzieher. Bronchialkatarrh und andere H a stenkr ankb ei ten werden jetzt am besten mit Dr. Fehrlin’s Histosan behandelt. In Kinderspitälern, Sanatorien und den grossen deutschen Heilstätten für Eisenbahner ist es allgemein als ein sehr gutes Mittel Gott dem Allmächtigen hat es gefallen, unseren lieben, fürsorgenden Gatten, Vater, Schwiegersohn und Schwiegervater Herrn König!. Stationsvorsteher I. Klasse Heinrich Luft Holzverftergerrrng. Fürstlich Lolmsische Obcrsörsterci Hohensolms. Montag den 21. März: Distrikt (Gickelsberg. Brennholz, Bucken: 90 Rm. Scheit, 170 Rm. Prügel, 71 Nm. Stöcke, 45 Hdt. Wellen. Eicken: 2 Rm. Scheit, 6 Rm. Prügel, 4 Rm. stocke, 2^0 Hdt. Wellen. Nadelholz: 2 Rm. Scheu, 3 Rm. Prügel, 4 Rm. Stöcke, 25 Hdt. Wellen. _ B,$/, Berkaus an Crt nnd Stelle. Beginn 91/- Ubr tm VeriüngungS- schlag. 'nute 9lbtnln't nach der Kreisitraste. Passiva. Mitglieder-Guthaben Kreditoren Rest Verwaltungskost. Reservefond Reingewinn Mobilien 357.38 M. 100/0 Abschreibung 35.73 M. 321.65 Holzverfteigeruttg im Pfarr- und Kirchenwald gu Crumbach Samstag bett 19. März 1910, vormittags 10 Uhr anfangend tm Psaffen. berg. Zur Versteigerung gelangen: a) im Pfarrwald 95 Eichenstämme mit 40 Fm. Inhalt (darunter etliche Schnittslämme). b) im Kirchenwald 267 Radelholzstämine mit 63 Fm. Inhalt, 135 Stangen 1. Kl., 128 Stangen 2. Kl., Nutzholz-Versteigerung. Freitag den 18. d. MtS. werden im Gemeindewald Frankenbach 322 Stämme Kiefern und Fichten mit 96 Fm., 84 Stangen 1. Kl., 129 2. Kl., 94 3. Kl. und 40 4. Kl. versteigert. 1565 ES wird bemerkt, daß schwere Stämme bis über 2 Fiu. 24 Mir. Länge und 36 Etm. Durchmesser zur Versteigerung fonintcn. Der Anfang beginnt des Morgens 10 Uhr. Zusammenkunft im Distrikt Spies auf der Straße Gießen— Gladenbach. Fcankenbach, atu 12. März 1910. Der Bürgermeister: Schneider. Gen. m. unbeschr. vaftpfl. 1560 31. Dezember 1909. Aliccschul-Vercin Abt. Iiibiistriesihille für grnncnbilhuno u. (irroerb., Kich'lr. Die diesjährige AiiZstellung findet Samstag und Sonntag, 19. nnd 20. März, von 11—5 Uhr statt. Um regen Besuch wird gebeten. 5 Oberlebrerin L. Moeser Haalkarloffcln Frührosa Kaiserkronen Perle Erfurt Gelbe Nieren ^Maiglöckchen Paulsens Juli llagnnin bonnm Optitate Prof. Märker Industrie alles in nur reiner, auserlesener Qualität, empfiehlt billig Jean Weisel, LmenßrMk, Telephon 235. 1221 Xedimaalee j»tc moderne Formen, gute Qualitäten, billigste Preise Holzverfteigernng. Dienstag den 22. l. Mts., vormittays '/°9 Uhr, werden bei Gastwert Schultheis zu Lumda aus den Distrikten Timmelberg, StreithainSkops, Grober Finkenwald, ^cknudtbuich, JgelShatn, Lichtcrwald, Seilbach und Leegberg der Forstwartei Atzenhain versteigert: Stämme: 2 Eiche 3. Kl. — 1,52 örin., 3 Eiche 4. Kl - — 1,25 dm., 11 Eiche 5. KI. = 4,43 &m, 21 Eiche 6. Kl. -4,71 p-m.; 2 Buche 2. Kl. = 2,41 Fm., 1 Bucke 3. Kl. =1,63 Fm.; 1 Birke UL = 0,38 Fm, 4 Birke 6 Kl. = 1,08 Fm.; 3 Fichte 3. Kl = 1.97 Fm, 4 Fichte 4. Kl. = 2,94 Fm, 15 Fichte 5 Kl. =7P7 Fm. Nutztnuvpel Fichte Rm.: 42 ,= 3 m lang'- Nutzretng, Fichte Rm,: 15,lSchlcht- bnufen). Sckeitcr Rm.: 82 Bucke, 2 Hainbuche, 104 Eiche, /8 Btrke, 6 Kiefer, 71 Fickte. Knüppel Rm.: 54 Buche, Zicke, 34 Birke, 10 Kiefer, 49 Fichte. Reisig gcwölnillch Rm.: 5/8 Buche, 208 Gtdje, 8 Asve. Stöcke Rm.: 4 Bucke, brennkletn, 112 Buche, grob, 46 Elche, 170 Fichte Ferner aus den Distrikten Buchwaldskovs, Börnberg, Liberg, Bilsbera und Geiselstrauch der Forstwartei Lumda. Wind- fälle: Stämme: 1 Kiefer 3. Kl. =0,26 Fm, 3 Kiefer 4. Kl.----2,24 Fm, 6 Kiese? 5 N = 2,72 Fm, 3 Fickte 4. Kl. = 3,01 Fm, 24 Fichte 5. Kl. = 11,30 Fm. Sckeitcr Rm.: 2 Asve. Knüppel Rm.: 7 Kteier, 4 Fickte. Störte Rm.: 1 Kiefer, 4 Fickte. Tas Nutz- und Brennholz, welches aus der Forstwartei Atzenhain zur Versteigerung kommt, ist blau unterstrichen. Intereijentcn belieben fick wegen Vorzeigen ifhb näherer Auskunft an Forstwart Sckeig zu Atzenhain bezw. Forstwart^Zunmer zu Lumda zu wenden. Grünberg, 11. März 1910 . « , c B /s ittrostherzogliche Obersürsterei Grunberg. hnM $ Fiter Pürhprpi Größter Betrieb ramciei dies. Branche im B®*^®**1 Grossh. Hessen. Gegr. Chem. Wasch-Anstalt. 1848. wjnwjwgimr^j,'.nni Seltersweg 79 a Telephon 627. Neuenweg 4 Telephon 553. 15 eigene Läden. Färberei-Versandgeschäft Post- und Bahn-Sendungen werden nach der Zentrale in Zur Frühjahrsaussaat empfehle meine 1559 Feld-, Gemüse- nnd Blmnen-Sämereien in langjährig anerkannter prima Qualität. ..__ 5^* Preisverzeichnisse ans Verlangen frei. Otto Müller, Samenhandlung, Lollar. oder öohra Margarine; sie ersetzen feinste Matur- butter vollkommen, da gleiches Schäumen und Bräunen, aber kein Spritzenl Die Ersparnis ist bedeutend. Ueberall erhältlich I < Alleinige Fabrikanten: A. L. MOHR G.m.b.H. RLTOMA-BRHREHFELD. 158 Horn Lagerhalter u. Rechner. Gießen, den 15. März 1910. Seipel, Gerichtsvollzieher. FmMtzc Vcrslcißttuiili. Mittwoch den 16. d. Mts., von nackm. 2 Ubr an, versteigere ick im Auftrage des Herrn Minderer, Steinstraste 661, weg- zugobalber: l Betten, 3 Kleidersckränkc, 2 Sofas, 4 Tische, S Stühle, 2 Waschtische, 3 Nachttische, 1 .Kommode, 1 vollständige Kiickencinrichtung und verschiedenes andere gegen bar. Die Sachen fünnen vom 15. d. Mls. an dortselbst angesehen Mtlilhe Scfflöntmadjnnacn her Stick (Birken. Die Friedhöfe find vom 16. März bi- 15. Mai von morgens 6 bis abends 8 Ubr geöfinct.__________________B% Die noch nicht vergebenen Stände in den Marktlauben sollen Samstag den 19. März 1910, vormittags UVi Ubr, an Crt und Stelle versteigert werden.________________________________B1^ Für die Zeit vom 1. Avril 1910 bis Ende März 1911 sollen auf dem hiesigen Wocheumarkt eine Anzahl Berkaufoplätze vergeben werden. m B,5/s Angebote hierauf find bis spätestens 22. d. Mts, vornnttags 12 Uhr, bei der Bürgermeisterei einzureicken, woselbst auch die Bedingungett und Angebotosormulare erhältlich find._____________ Aus der Koblermann Stiftung find zu vergeben: 2 Gaben von i'e 89,03 Mk an einen unbescholtenen, hilfsbedürftigen geborenen Giehener Bürger (Witwers und an die Witwe eines solchen (geborene Gtestenertn bevorzugt!. Meldungen werden Asterweg 9, (Armenaml) bis 3L März 1910 entgegengenommen. B15h Dank für Kandel und Industrie. 57. ordentliche Generalversammlung. Wir beehren unS hiermit, unsere nach §§ 24 und bezw. 27 der Satzungen berechn tlgten Herren Aktionäre zu der Montag den 4. April a. c., vormittag» 11 Uhr, in unserem Geschäftslokale zu Darmstadt stattfindenden siebenundfünfzigsten ordentlichen Generalversammlung einzuladen. In derselben werden die in § 30 der Satzungen unter Nummer 1—4 genannten Gegenstände der Tagesordnung der regelmäßigen Generalversammlungen, sowie nachstehende Gegenstände verhandelt werden. Punkt 5 der Tagesordnung: vv m _ Genehmigung eines Verschmelzungsvertrages mit der Bayrischen Bank für Handel und Industrie, wonach die letztere ihr Vermögen als Ganzes unter Ausschluß der Liquidation ans unsere Gesellschaft überträgt und für Dlk. 8 000 000.— Aktien Mk. 6 000 000.— Aktien unserer Gesellschaft erhält, während wir unS wegen der in unserem Besitz besindlichen Mk.12 000 000.— Aktien der Bayrischen Bank für Handel und Industrie durch die Uebertragung des Vermögens dieser Gesellschaft auf uns für befriedigt erklären. Punkt 6 der Tagesordnung: Beschlußfassung über die Genehmigung der Erhöhung deS Grundkapitals durch Ausgabe von 6000 auf den Inhaber lautender Aktien über je Mk. 1000.— mit Dividendenschein ab 1. Ianliar 1910, die unter Ausschluß des Bezugsrechtes unserer Aklioiiäre in Geniäßheit des Verschmelzungs- vertrageS zu Ziffer 5 den Aktionären der Bayrischen Bank für Handel und Industrie zu gewähren sind. Punkt 7 der Tagesordnung: EiMächtigung an den Aussichtsrat, dem § 4 deS Gesellschaftsvertrages nach Durchführung der Kapitalserhöhung eine der veränderten Höhe des Grundkapitals entsprechende Fassiing zu geben. Die Hinterlegung der Aktien in Gemäßheit des § 24 der Statuten hat spätestens am 81. März a. c. während der übligen Geschäftsstunden zu erfolgen, und zwar entweder bei den Niederlassungen unseres Instituts in Darmstadt, Berlin, Düsseldorf, Frankfurt a. M., Hatte a S., Hannover, Leipzig, Stettin, Strast- burg i. E., Cottbus, Forst i. L., Frankfurt a. £>., Freiburg i. B., Gießen, Greifswald, Guben, Landau (Pfalz), Mannheim, Neustadt a. H., Offenbach a. M , Prenzlau, Quedlinburg, Spremberg und Stargard i.P., oder in Bremen bei der Deutschen Notionalbank, Kommandit-Gesellschast auf Aktien, , Breslau , , Breslauer Dlskonto-Bank, M Dortmund , u Deutschen Nationalbank, Nommandit-Gesellschaft auf Aktien, w Dresden , den Herren Albert Kuutze & Co., , Hamburg M der Vereinsbank in Hamburg, t Heilbronn , den Herren Riimelin & Co., , Königsbergi. Pr., der Ostbauk für Handel und Gewerbe, w Mainz u den Herren Schmitz, Heidelberger & Co., , München , den Herren Merck, Finck & Co., a r , der Bayrischen Bank für Handel und Industrie, " Pforzheim , den Herren Fuld & Co., Posen , der Ostbank für Handel und Gewerbe, v Stuttgart „ der Württembergischen Vcreinsbauk lind der Württcmbergischeu Bankanstalt vormals Pflaum & Co. Darmstadt und Berlin, den 10. März 1910. Bank für Handel und Industrie. Heddertch. v. Klitzing. a16/. T ££* "ö ” A 1 a JXaa ^er ^ohlsvhrneokendste und InnOIienS ySirOIlKalieS gehaltvollste Bohnenkaffee. 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