Nr. 161 Zweites Blatt 160. Jahrgang Mittwoch 13. Juli 1S10 Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntags. Die „Gießener Famillenblütter" werden dem .Anzeiger" viermal wöchentlich beigelegt, das „Kreisblatt für Öen Kreis Gießen" zweimal wöchentlich. Die „Landwirtschastlichrn Zeitfragen" erschemen monatlich zweimal. ©icßener Anzeiger General-Anzeiger für Gbrrheffen Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen Universitäts - Buch- und Steindruckerei. R. Lange. Gießen. Redaktion. Exvedition und Druckerei: Schulstraße 7. Expedition und Verlag: 51. Redaktion: 112. Tel.-Adru AnzeigerGießen. Japans militärische Kräfte. Die im Parlament abgegebene Erklärung des japanischen Kriegsministers General Terauchi, daß die vorläufig eingeführte Dienstzeit in diesem Jahre zu dauerndem Gesetz ; erhoben werden soll, gibt der Fachpresse Veranlassung, sich mit der Frage zu beschäftigen, wie hoch sich in der Gesamtheit das militärisch ausgebildete Menschenmaterial in Japan ■ stellen wird, wenn jenes Gesetz 20 Jahre in Wirksamkeit gewesen ist. Ms Ausgangspunkt für eine solche Berechnung wird die letzte ausführliche Statistik aus dem Jahre 1902 herangezvgen. In diesem Jähre wurden 539 282 junge Leute in die Rekrutierungslisten eingetragen, von Denen 187 907 für dienstbrauchdar befunden und in der Weise verteilt wurden, daß 45 000 bei der „Gueneki" und der : Rest von 142 907 Mann bei der „Hoju" zweiten Aufgebots j zur Einstellung gelangten. Bon den anderen Wehrpflich- tigen des Jahrgangs 1902 mußten 108 016 wegen mangeln- | der Geeignethert dem Landsturm zweiten Aufgebots uber- I wiesen, 49 354 aus Familien- und Berufsrücksichten befreit und 149 003 zurückgestellt werden. Wende man nun diese Zahlen aus die Zahl Wehrpflichtiger des Jahrganges 1907 und der späteren Jähre an, so komme man bei einer Effektivstärke von jährlich 520 000 Dienstpflichtigen, worunter 182000 Taugliche, zu folgender Durchschnittsverteilung: 120 000 Mann (die augenblickliche Hohe des jährlichen Re- krutenkontingents) auf die „Gueneki", 62000 Mann auf die ,Loju", 104 000 Mann aus den Landsturm zweiten Ranges, 52000 Mann Befreite, 182 000 Zurückgestellte. An der Hand dieser Aufstellung sei es dann leicht, die Gesamtheit der einzelnen Hrereskategorien zu ermitteln: Die Feldarmee aus „Gueneki" und„Dobi", aus 7 Jahresklassen zusammengesetzt, werde 742000 Mann zählen, die vollkommen militärisch ausgebildet seien. Dazu kommen noch die „Hoju", gleichfalls in 7 Klassen mit 384 000 Mann, aber nur kurzer militärischer Ausbildung. Die „Kobi" (10 Klassen) werden sich zusammen auf 1183000 Mann stellen, von denen 780 000 Mann aus der „Pobi" überwiesen, völlig ausgebildet seien, während die übrigen 403 000 Mann aus der „Hoju" nur eine kurze militärische Ausbildung erhalten haben. Bei den beiden Jahresklassen der „Kokumin" ersten Aufgebots seien die Zahlen der ganz und nur teilweise ausgebckdeten Leute auf 11500, bezw. 59 520 Mann anzunehmen, und die drei Klassen der „Kokumin" zweiten Aufgebots ließen - sich rund auf 1 Million junger Leute schätzen. Auf diese Weise erhalte man von der zukünftigen militärischen Entwicklung Japans bat nachstehende Gesamtbild: An voll- tommen ausgebildeter Mannschaft würden vorhanden sein 1638 000 Mann; davon 742 800 Mann in der Feldarmee, 780 000 Mann in der Landwehr, 115 200 Mann im Landsturm ersten Aufgebots. Bon nur teilweise ausgebildeter Mannschaft würden 846 300 Mann gezählt werden. Gar nicht ausgebildet seien, aber verfügbar blieben rund 3 Millionen. Die Ueichsversicherungrordnung. :: Berlin, 12. Juli. Der Ausschuß für die Reichsversicherungsordnung setzte am Dienstag die Beratung über die Paragraphen, die die Dienstboten betreffen, fort. Bei § 465 forderten die Sozialdemokraten, daß nicht nur die Dienstberechtigten, sondern auch die Dienstboten erweiterte Krankenpslege beantragen können, selbst wenn sie durch die Satzung nicht eingeführt ist. ' Ein fortschrittlicher Abgeordneter regte an, werbliche Dienstboten, denen von ihrer Herrschaft gekündigt ist, die also bei dec Entlassung aus dem Krankenhause vor dem Nichts stehen, die daher Gefahr laufen, der Prostitution zu verfallen, auf ihren Wunsch in Genesungsheime aufzunehmen. Der Redner stellte einen entsprechenden Antrag, der aber a b gel e h n t wurde. Der sozialdemokratische Antrag wurde dagegen angenommen. Der zweite Absatz des § 4, der die Gewährung erweiterter Krankenpflege einschränken will, wurde abgelehnt. Die §§466 und 467 wurden nicht verändert. § 468, der Dienstboten ausnahmsweise von Versicherungspflicht befreien will, wurde gestrichen. Der Ausschuß erklärte, man müsse solche Ausnahmen - möglichst vermeiden. Damit war das Kapitel Dienstboten erledigt. Die §§ 469 bis 486 handeln von der inständigen Besch ä f t i g u n g". § 469 bestimmt, daß eine Beschäftigung als unständig anzusehen ist, die nach der Natur der Sache oder im voraus durch den Arbeitsvertrag auf weniger als eine Woche beschränkt ist. Die Nationalliberalen wollten auch eine Beschäftigung als unständig gelten lassen, die bei unbestimmter Dauer beg .Arbeitsvertrages in der Regel weniger als eine Woch: währt. Der Antrag wurde von fortschrittlicher und sozialdemokratischer Seite lebhaft bekämpft. In der Debatte werden namentlich die Verhältnisse der Hafenarbeiter in Bremen und Bremerhaven erörtert. Der Antrag wurde schließlich a b g e l e h n t und § 469 unverändert erhalten. Die §§ 470 bis 474 wurden nach der Regierungsvorlage unter Ablehnung sozialdemokratischer Anträge angenommen. Bei § 475 beantragten die Sozialdemokraten folgende Hinzufügung: „Die Frist zur Anmeldung der Weiterversicherung beginnt an dem Tage, an dem der Versicherte in einen anderen Bezirk verzogen oder ihm die schriftliche Mitteilung von der Beendigung der Versicherung zugegangen ist." Zweck des Antrages war, den Arbeiter auf die Tatsache aufmerksam • machen zu lassen, daß seine Versicherung unterbrochen ist. | Ein Regierungsvertreter erklärte, daß das beim ij Wegzug des Arbeiters sehr schwer möglich und in anderen Fällen überflüssig sei. Darauf wurde der Antrag abgelehnt und ; § 475 unverändert angenommen, ebenso die §§ 476 und 477. 1 Bei § 478, wonach Beiträge und Leistungen von der Satzung - nach d e m Ortslohne besonders festgestellt werden, wurde auf Antrag der fortschrittlichen B o l k s p a r t e i hinzu- gepigt: „Sie kann dabei für einzelne Gruppen der unständig Beschäftigten den Betrag des Ortslohns durch anteilige Zuschläge erhöhen. Dadurch kommen die höheren Lohnsätze der Hafenarbeiter und ähnlicher besser gelohnter Arbeiterkategorien in der Versicherung zum Ausdruck. Die §§ 479 bis 481 erfahren keine Veränderung. § >482 gibt die Möglichkeit, den erforderlichen Betrag umzulcgen. Dabei kann der Verband solche Einrvohner, welche unständig Besänftigte in größerer Zahl oder für längere Zeit zu beschäftigen pflegen, zu der Umlage in höherem Maße heranziehen. Diese t ann - Vorschrift wurde in eine soll- Vorschrift umgeändert. Die §§ 483 bis 486 wurden unverändert genehmigt. Die §§ 487 bis 493 behandeln das Wandergewerbe., Sie wurden unter Ablehnung sozialdemokratischer Anträge nach der Regierungsvorlage erhalten. Inzwischen war beim Vorsitzenden die Nummer 300 der f Abänderungsanträge eingelausen. Zugleich mit ihm wurde dem Leiter der Versammlungen ein Rosenstrauß überreicht. Dankend nahm der Vorsitzende die Blumen entgegen und sprach die Hoffnung aus, daß man mit der e r st e n Lesung der Krankenversicherung fertig sein möge, ehe die Rosen verwelken. Die Nr. 300 brachte den 751. Einzelabänderungs- antrag. Die §§ 494 bis 520 handeln vom Hausgewerbe. Hausgewerbetreibende, die nicht nach § 182 (vorübergehende Dienstleistungen können, versicherungsfrei sein) versicherungsfrei sind, werden ohne Rücksicht auf den Betriebssitz ihrer Auftragsgeber bei der Landkrankenkasse versichert, in deren Bezirk sie ihre eigene Betriebsstätte haben. Es fand zunächst eine Generaldebatte statt. Ein sozialdemokratischer Redner bedauerte, daß die gut bezahlten Hausarbeiter nicht den Ortskrankenkassen zugewiesen werden. Ein Zentrumsabgeordneter erkannte den guten Willen der Regierung an, dieses unsichere Gebiet gesetzgeberisch zu erfassen. Die Heimarbeiter, die schon versichert find, sollten den Ortskrankenkassen angehören, da sie sonst schlechter' gestellt werden. Ein Regierungskommissar stellte das als die Auffassung der Regierung fest. Das Einführungsgesetz werde entsprechende Bestimmungen bringen. Eine bestimmte Kasse solle die Hausgewerbetreibenden aufnehmen. Darauf wurden die §§ 494 bis 514 unverändert angenommen. Bei § 515 beantragte die fortschrittliche Volkspartei folgenden § 515 a: Ist für einen Bezirk und ein Gewerbe beim Inkrafttreten dieses Gesetzes die Versicherung der Hausgewerbetreibenden bereits durch statutarische Bestimmung geregelt, so kann die oberste Verwaltungsbehörde auf Antrag des beteiligten Gemeindeverbandes genehmigen, daß die statutarische Bestimmung in Geltung bleibt. Aenderungen bedürfen ihrer Genehmigung. Voraussetzung der Weitergeltung der statutarischen Bestimmungen ist, daß Auftraggeber und Hausgewerbetreibender im Bezirke des Versicherungsamts ihren Betrieossitz haben, und daß die den Hausgewerbetreibenden zugebilligten Lei st ungen denen dieses Gesetzes mindestens gleichwertig sind. Die für einen solchen Hausgewerbetreibenden von anderen Auftraggebern eingehenden Zuschüsse werden ihm ausgezahlt oder verrechnet. Dieser § 515 a wurde mit § 515 angenommen, ebenso die §§ 516 bis 520. Früher war schon folgender § 520 a auf Antrag der Nationalliberalen angenommen worden: „Krankengeld wird nicht aewährt Lehrlingen, die ohne Entgelt beschäftigt werden. Die Beiträge sind entsprechend zu ermäßigen." Damit ist der Abschnitt über das Hausgewerbe erledigt. Um das zweite Buch der Vorlage: Krankenversicherung noch vor den Ferien zu Ende zu beraten, tagt der Ausschuß jetzt täglich von 9—3 Uhr. Nächste Sitzung: Mittwoch. Aus dem Strasprozestausschuh. :: Berlin, 12. Juli. Der Ausschuß für die S t r a f p r o z e ß o r d n u n g nahm am Dienstag zunächst die Vorschläge der Redaktionskommission Über die neue Fassung der §§ 316 bis 329 über die Berufung nach den Beschlüssen der Hauptkommission entgegen. Dann wurde das vierte Buch der Vorlage behandelt, das besondere Verfahren betrifft. Zunächst stand das Verfahren gegen Jugendliche zur Debatte. § 364 bestimmt, daß als jugendlich eine Person gilt,- solange sie das achtzehnte Lebensjahr nicht vollendet hat. § 365 setzt fest, daß die S t a a t s an w a lts chajft gegen einen Jugendlichen keine öffentliche Klage erheben soll, wenn Erziehungs- und Besserungsmaßregeln einer Bestrafung vorzuziehen sind. Die Staatsanwaltschaft soll also darüber entscheiden, ob gegen einen Jugendlichen öffentliche Anklage erhoben werden soll, oder ob die Sache an das Bvrmundschaftsgericht abgegeben werden soll. Mehrere Anträge forderten, daß nicht der Staatsanwalt, sondern dieVormundschaftsbehörde entscheiden soll, ob öffentliche Klage zu erheben ist. Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage mit der Maßgabe angenommen, daß nicht der Amtsanwalt, sondern nur der erste «Staatean malt die Entscheidung darüber zu treffen hat, ob gegen einen Jugendlichen eine öffentliche Klage erhoben werden soll. §365 soll sich nur auf Jugendliche unter 16 Jahren beziehen. Jur übrigen wurde das Alter von 18 Jahren als maßgebend für Jugendliche festgehalten. Nächste Sitzung Mittwoch. Eine neue Eeführ für unsere Jugend. Aus Mainz wird uns geschrieben: Eine wahre Spielseuche scheint um sich greifen M sollen. Vor einem viertel Jahr tauchte in Mainz ein Ladenlokal auf, geziert mit allerhand Schilden und versehen mit Automaten, an denen man für 10 Pfennige 20, 30, 50 und noch mehr Pfennige gewinnen konnte, sofern man das nötige „Glück" hatte. Heute gibt es in Mainz schon aber ein Dutzend solcher Geschäfte, sie verteilen sich allmäh- lrch über die ganze Stadt, und die Leute, die auf die Unerfahrenheit der Jugend spekulieren, sind eben eifrig dabei, ihr Operationsgebiet auf das ganze Land zu erstrecken. Laut Aufschrift sind die Mrtomaten zu verkaufen, aber andere Schilder locken nach innen und dort können sie auch „probiert" werden, d. h. jedermann darf seine Nickel einwerfen und an der Klappe ziehen — vielleicht fliegt der Zehner ins Gewinnfach, meist verschwindet" er auf Mcht- wiedersehen. Dre Inhaber der Läden machen vorzügliche Geschäfte. Als tue Sache zu toll wurde, gab man bekannt daß Kinder — von denen manche zuhause Geld stahlen um spielen zu können — allein keinen Zutritt hätten. Das beruhigte momentan, obwohl an der Sache nichts geändert war, denn 14—18 jährige Burschen sind eben keine Kinder mehr, sie aber bilden die „Stammkundschaft" unb die wirklichen Kinder, die nach wie vor ihre armseligen Groschen für nichts in die Blechkästen werfen, sie verschwinden so leicht im vollgepfropften Lokal zwischen den Größeren, daß fie nremand sehen muß. Böse Beispiele verderben gute Sitten und so kann man nun am Sonntag auch die Leute vom Land staunend vor den „Glücksläden" in Massen stehen sehen. Die Lokale sind dichtgedrängt mit Menschen gefüllt und — unglaublich, aber wahr — Hunderte warten oft auf der Straße, bis sie Eingang finden können. Es ist an der Zeit, vor diesem neuesten Humbug ernstlich zu warnen, aber damit ist nichts ausgerichtet, es muß von den Behörden gefordert werden, daß sie eingreifen urrd dem „Geschäfts zweigft ein radikales Ende bereiten, ehe größerer Schade» angerichtet ist. Es scheint allerdings, als könnte die Behörde: nichts tun, denn es liegen gerichtliche Entscheidungen vor, wonach es sich bei den Automaten nicht um verbotene Glücks-, sondern um Geschicklichkeitsspiele handeln soll, die erlaubt sind. Dazu ist aber zu sagen: Entweder beziehen sich die Urteile auf andere Spiele, als sie hier vorliegen, oder sie sind unhaltbar und das Reichsgericht wird sie kassieren, wenn sie vor sein Tribunal gebracht werden. Ob das eingeworfene Geldstück Gewinn oder Verlust bringt, ist bei all diesen Apparaten Zufallssache; es ist ganz unmöglich, durch einfaches Tippen auf einen Ring ober durch Loslassen eines kleinen Federhebels den Flug des Geldstückes zu leiten ober zu beeinflussen. Daran ändert auch die Tatsache nichts, daß einzelne Spieler oft Mehrmals soviel gewinnen als verlieren. Selbst wenn in diesen Fällen Die „Geschicklichkeit" nachgewiesen werden kann, bleibt das Moment des Zufalls für das Durchschnitts Publikum bestehen. Das Durchschpittspublikum aber muß dem Gericht maßgebend sein, denn dieses wird öffentlich zum Spielen aufgefordert. In diesem Sinne entscheiden auch ständig z. B. die bayrischen Gerichte, die gerade in der jüngsten Zeit mit dem Unfug der „Geschicklrchkeits-Apparate" aufgeräumt haben. Es wäre merkwürdig, wenn in Hessen erlaubt sein sollte, was anderswo verboten ist. — Wie eben bekannt wird, hat die Mainzer Staatsanwaltschaft beschlossen, eine authentische En tschei- d u n g in der Frage Glücks- oder Geschicklichkeitsspiele herberi zuführen, und gegen das Urteil der hiesigen Strafkammer, Die einen Gastwirt, der wegen Glücksspiels mittels eines solchen Automaten angeklagt war, freisprach, Revision ein* gelegt. __________________ varttraub und vanisicherhett. (Zur Friedberger Affäre.) Der Friedberger Banküberfall Drängt die Frage auf, ob die Bestände unb bie Beamten ber Reichsbank^ Nebenstellen gegenwärtig hinreichend gesichert find? Folgenbe praktische Erwägungen beleuchten diese Frage: Die Friebberger Nebenstelle repräsentiert den Typus ber „einspännigen" Nebenstelle; bas Personal besteht also aus Dem Bantoorstand und einem Kassenbiener. Die Bestäube Derartiger Nebenstellen sinb auf eine bestimmte Höhe fixiert, die durch Absendung der Ueberschüsse an die vorgesetzte Bankanstalt eingehalten werden muß. Zur Aufbewahrung der Bestände reicht bei diesen Anstalten ein Geld schrank aus. Selb stv er stündlich wird die Lieferung derartiger Geldschränke nur allerersten Fabriken, deren Fabrikate den höchsten Ansprüchen genügen, übertragen. Zum TieMbetrieb wird Den Beständen' des Geldschranks die Tageskasse entnommen. Die Dienstbestimmung besagt nun, daß die Tageskasse möglichst niedrig gehalten werden soll, größere Eingänge sollen daher fofori den im Geldschranke ruhenden Beständen zugeführt werden. Der Geldschranc ist stets unter vollständigem Verschluß zu halten. Dies vorausgesetzt, können die unter Verschluß int Geldschrank ruhenden Bestände als völlig gesichert erachtet werden, so daß nur die Sicherung Der Tageskasse zu erwägen wäre. Die von dem Reichsbankdirektorium erlassenen Vorschriften zur Sicherung der Tageskasse schließen deren Beraubung völlig aus, allerdings vorausgesetzt, daß die Sicherheitsvorrichtungen sinn- und sachgemäß ausgeführt find unb die Verhaltungsmaßreaeln jederzeit beachtet werden. Dahin gehört, daß der Zutritt des Publikums zu dem Raume, in dem die Tageskasse steht, nur durch eine Tür erfolgen kann. Deren Oeffuen allein dem Bankvorstand und Kassendiener möglich ist. Die Tür muß stets verschlossen gehalten werden. Ferner hat die Aufstellung der Tageskasse so zu erfolgen, daß der Bankvorstand durch ge- eignete Aufstellung von Spiegeln sie und den Schalter von jeder Stelle seiner Diensträume aus übersehen und belvachen kann. Ein engmaschiges Drahtgitter oder ein dicker Glas- abschluß werden auch die Gefahr der Schußwaffe saft ausschalten können. Wenn jetzt gefordert wird, daß die Reichs- bankvertvallling durch Vermehrung des Personals die Gefahr des Nebenstellenbetriebes beseitigen sollte, so ist dieses Begehren wegen der großen Kosten und dienstlichen Unzu- träglichkeiten entschieden abzuweisen. An den Nebenstellen ist übrigens bie Arbeitsmenge schon jetzt kaum ausreichenb, um Die Arbeitskraft des Bankvorstanbes voll auszunutzen. Die mit einer Vermehrung des Personals anzustrebende erhöhte Sicherung der Beamten aber ließe sich auch auf andere Weise ohne Kosten und Dienstmrzuträglichkeiten bewirken. Die Nebenstellen sollten nur vormittags geöffnet fein. In dieser Zeit sind der Bankvorstcmd und der Kassendiener anwesend. Nachmittags bleiben bie Nebenstellen für bas Publikum geschlossen. Der Kassenbiener besorgt in dieser Zeit das Inkasso, nxihrenb der Bantvorstand die Abschluß- arbeiten erledigt. Das wäre bie einfachste Lösung dieser Frage, denn sie vermeidet das Alleinsein des Äirstandes während des öffentlichen Dienstbetriebes. Verbandsfest des hessischen Attzleten-Verbandes. -M. Friedberg, 10. Juli. Heute wurde das Verbandsfest des Hessischen Athlet en-Verbandes hier abgehalten. Am Vorabend wurde das Fest durch den Gesangverein Germania, sowie durch den fest- gebenden Verein Athletenklub Germania, der mehrere Pyramiden stellte, eingeheitet. Die Musik wurde von der hiesigen Musik- Akademie gestellt. Heute nachmittag bewegte sich der Festzug unter Teilnahme vieler Vereine, sowie verschiedener Korporationen nach der Seerviese. Die Festrede hielt der Verbandsvorsitzende Kampmann aus Kassel, sein Hoch galt der Stadt Friedberg Den 1. Festzugspreis erhielt Atlstetik - Sportverein Kassel mit 561/2 Punkten, den 2. Sportklub Heralles Kassel mit 52 Punkten. Preise erhielten ferner: Stemm rntb Ringklub Friedberg mit 48, Athletenklub Adler Kassel mit 40, sowie Athleten- klub Viktoria Kassel-Wehlheiden mit 38 Punllen. Den Wanderpreis des Hess. Athleteiwerbandes, gestiftet von E. Simon und W. Gelzenleuchter-Gietzen, echielt Athieten-Sport- Verein Kassel mit 33i/». Den Ehrenpreis der Stadt Friedberg, gestiftet für den Verern. der mit iemen Siegern dre höchste Punkt,ahl erreicht, jedoch nicht Sreaer des Wanderhrems i)t, erhielt Krast^Sporlklub Heraklchk Kassel mit 2258/is Punkte», trotz Meteorologische Beobachtungen der Station Gießen. E Wetter 8 2 Höchste Temperatur am 11. bis 12. Juli Niedrigste IWeiies künstlzrisches Haourät! des Uw- 4 5 8 W N W Sonnenschein Bew. Himmel Sonnenschein ■‘8' 5 Cö Wer moderne künstl. Möbel zu wohlfeil. Juli 1910 22,9 ° 0. 12, ö °0. o & ftein wegen Beleidigung mit 2 Wochen Gefängnis belegte, wogegen er Berufung verfolgte. Der Angeklagte ist seit langen Jahren Gegner des Bürgermeisters und er läßt nichts unversucht, um ihn tu Ungelegenheiten xu bringen, was chm bereits eine Strafe wegen Beleidigung eintrug. Er hatte damals u. a. geäußert, der Bürgermeister tue alles, was Gott verboten habe. Als vor drei Jahren der Angeklagte wegen Lagerns von Holz auf einem Gemeindeplatz angezeigt war, wurde der Bürgermeister als Zeuge vernommen.. Dieser gab unter seinem Eid an. der Angeklagte habe trotz Aufforderung sein .Holz nicht beseitigt. Später stellte es sich heraus, daß es sich um .Holz gehandelt hat. das der Angeklagte für einen anderen bearbeitet l>at, weshalb Freispruch erging. Der Angeklagte hatte nun nichts eiligeres zu tun, als gccien den Bürgermeister eine Meineidsanzeige zu erheben: doch das Verfahren wurde eingestellt, da sich der Bürgermeister im Irrtum befunden hat und weder von einem wissentlichen Meineid, noch von einem fahrlässigen Falscheid die Rede sein konnte. Dieser Beschluß mit Begründung wurde dem Angeklagten zugestellt, und trotzdem kam er immer wieder auf die unwahre Aussage des Bürgermeisters zurück, als hätte er sich dabei strafbar gemacht, wenn er auch nicht direkt sagte, er habe einen Mein- erd geleistet. Trotz des Bestreitens, daß er den Bürgermeister habe beleidigen wollen, versuchte er den Betoeis der Wahrheit zu erbringen. Der Beleidigte gab an, er werde seit seiner Wahl zum Bürgermeister von dem Angeklagten verfolgt. Für das Gericht bestand kein Zweifel, daß der Angettag^ den Bürgermeister beleidigen wollte, weshalb cs, unter Stattgebung der von der Staatsanwaltschaft eingelegten Berufung, die Strafe auf 4 Wochen Gefängnis erhöhte. Um die Kindersterblichkeit energisch zu bekämpfen, ist es unbedingt erforderlich die wahrend der heißen Sommermonate ge- fahrbrmgende frische Kuhmilch fortzulassen und an deren Stelle eme leichter verdauliche, gleichbleibende, keine Berdauungsstörungen verursachende Nahrung zu geben. Diesen Anforderungen entspricht ain besten das altbewahrte Nestle sche Kindermehl, welches nur mit .gekocht eine vollkommene Nahrung ergibt, Brechdurchfall und Diarrhöen, verhütet und bereits bestehende Verdauungsstörungen beseitigt. 8? 5 eo will, verl. kosten ft. Offerte. Besichtig, uns. grossstädt. eingericht. Fabriklagers mit über 80 compl. Zimmor-Einricht. sehenswert u. lohnend. Bei gröss. Kaul-- Fahrtvergllt. Lief, frei Wohnung unt. Garantie. Fast überall Sauer Söhne, l'uldn. Möbelfabrik mit Handel. — Norddeutscher Lloyd, lieber Verkehr Intb Geschäftslage schreibt die Direktion dieser Gesellschaft folgendes: Die Zahl der überseeischen Passagiere hat im Juni d. I. 15 164 betragen gegen 11558 im Juni v. I. Wenn die Juniziffern niedriger gewesen sind als die der vorhergehenden Monate/ so ist das eine Erscheinung, die in jedem Jahr zu beobachten gewesen ist Die Erfahrung hat gezeigt, daß einem Anschn>ellen der Passagierziffern im Frühjahr in der Regel eine Verminderung des Passagierverkehrs in den Sommermonaten folgt, und daß gegen Ende des Sommers die Ziffern wieder steigen. Ob das auch in diesem Sommer der Fall sein wird, vermögen wir heute noch nicht bestimmt zu sagen. Im ganzen sind in den ersten sechs Monaten: 1910 über Bremen 107 124 überseeische Passagiere befördert gegen 89 967 im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Diese Ziffern enthalten den gesamten überseeischen Verkehr, Kajütspassagiere und Auswanderer, d. h. Zwischendeckreisende. — Die geschäftlichen Ergebnisse des ersten Halbjahres 1910 können im allgemeineii als befriedigend bezeichnet werden, wenngleich nicht zu leugnen ist, daß die immer noch obwaltetrde Unsicherheit der wirtschaftlichen Verhältnisse in Amerika nicht ohne Einfluß auf das Eftschäft gewesen ist. Ueber die Aussichten für das zweite Semester bedauern wir Ihnen zurzeit noch keine Angaben machen zu können. Wegen Vergehens gegen das Personenstandsgesetz wurde der Standesbeamte E. Sch. von H e r b st e i n' zu 5 Mark Geldstrafe verurteilt, weil er ein Brautpaar aus Lauterbach ge- traut hat, ^ohne daß ihm die schriftliche Ermächtigung des zuständigen Standesbeamten Vorgelegen hat. Nach seiner Angabe hat er sich zu der Eheschließung für befugt erachtet: doch wenn er ben § 1321 des Bürgerlichen Gesetzbuches und den 8 69 Personenstandsgesetzes nachgesehen hätte, so hätte er seine zustandigkeit einsehen müssen. * Die Kaiserin von Japan. Die Kaiserin von Japan hat neulich ihr sechzigstes Lebensjahr vollendet. Kaiserin Haruko wurde int Jahre 1850 als die dritte Tochter von Tadaka Jchijo, einem Mitglied der ersten Geschlechter des Hofadels, geboren und am 28. Dezember 1868, am Tage ihrer - Vermählung mit Kaiser Mutsuhito, zur Kaiserin von Japan ausgerusen. Der japanischen Hofsitte entsprechend hat sie niemals in die Politik des Staates eingegriffen, sich aber jederzeit der Fürsorge für die Armen und Kranken, namentlich die Invaliden aus den Kriegen, und der Förderung der Künste angenommen. Auch gilt sie als die erste Dichterin des japanischen Kaiserhauses. Da sie mit ihrem ein- undsechzigsten Geburtstag nach altchinesischer Auffassung in einen neuen Zyklus von sechzig Jahren eintritt, ist dieser Tag soeben durch größere Hoffestlichkeiten gefeiert worden, nachdem die Hoftrauer für König Eduard von England abgelaufen war. * Ein „menschlicher Salamander". Ein seltsames Phänomen von Unempfindlichkeit gegen Feuer erregt gegenwärtig in wissensckiaftttchen Kreisen Londons lebhaftes Aussehen. Es handelt sich um den Amerikaner Kapitän Spaltung aus Gales- burg in Illinois, der vor kurzem in der englischen Hauptstadt eingctroffen ist. Er ist nicht etwa einer jener Feuerfresser, die man biswetlen im Variete sehen kann, und die durch geschickte Manipulationen eine Unempfindlichkeit gegen Feuer vortäuschen K.cttntän Spalding vermag sich seine sonderbare Fähigkeit selbst nicht zu erklären, er weiß nur, daß er von Kindheit an eine besondere Vorliebe für Flammen und glühendheiße Dinge gehabt hat, die ihm nie etwas anhatten, wie oft er auch mit ihnen spielte). "Daily Expreß", in dessen Geschäftsräumen dieser merkwürdige „menschliche Salamander" erschien, werden einige verblüfendL. Einzelheiten über das Phänomen erzählt, das in Gegenwart von Zeugen beobachtet wurde. „Ich möchte gern etwas glühendes 5“rm .®>,en haben", ^äußerte der seltsame Besucher Man «uhrte ihn in die Schriftgießerei, wo das Blei in großen Kesseln zu 600 Grad F erhitzt wird, um ans ihm die stereotypierten' EJchriftplatten zu gießen. Kapitän Spalding schlenderte zwischen den Linotype-Maschinen umher und probierte das glühmde flüssige Blei, aber das schien ihm noch nicht heiß genug zu sein „Geben. Sie mir einen Schöpflöffel des allerheißesten." Man reicht ihm einen Lössel voll zischenden, brodelnden heißen Bleis. Spal ing 9°B ftch ejnen mächtigen Schluck Blei auf die Zunge, das Metall zischte und erstarrte dann. Dann zog er aus der Tasche ein großes eturf Siegellack, zündete es an und ließ sich die herabfallenden brennenden Tropfen auf die Zunge rieseln. Er begann dann behaglich zu kauen. „Es schmeckt wie Meerrettich", meinte er zufrieden, als ob er eine kostbare Delikatesse äße. Aber sein Menu P?r noch nicht zu Ende. Zwischen den einzelnen Blei- uni)1 Siegellackgangen zündete er sich eine Zigarre an, nahm das brennende Streichholz in den Mund und löschte es gemächlich mit der Zunge aus. Dabei schaute er behaglich auf die glühenden Kohlenstangen der großen 1600 Kerzen starten Bogenlichter „Ich konnte so eine Kohle ganz gut in den Ntnnd nehmen", bemerkte er nachlaftig, während er eine Handvoll Pulver auf seinen Handteller sckmttete. Dann nahm er ein Streichholz und führte es zu dem Pulver Es gab cm Zischen und Rauschen, und die Flamme schoß hoch auf, das Pulver erlosch dann, aber auf der Hand Spaldings w^c nicht eine Spur einer Verletzung zu erblicken. „Ich kann meine wunderliche „Feuersicherheit" selbst nicht erklären", erzählte er dann. „Die Aerzte haben mich chloroformiert und mir rott« glühende Kohlen auf die Zunge gelegt, dann Eis und darauf wieder Kohle, aber auch sie wissen nur mit dem Kopfe zu schütteln und keine Erklärung zu geben. Als ich noch ein kleines Kind war fanden mich meine Eltern eines Tages, wie ich mit rotglühendent Kohlen Itnelte und sie mir in den Mund steckte. Dabei verbrannten meine Kleider. Das war auch der Grund, warum ich nie Augenbrauen bekommen habe. Später würde ich schärfer überwacht, aber wo immer ich Gelegenheit fand, schlich ich zum Feuer, und es machte mir großes Vergnügen, an glühenden Kohlen zu ldcken. Einmal hak mir meine Feuersicherheit auch das Leben gerettet. Ich war in den -Händen der Jndianertruppe, die den; General Enster ermordet hatte. Ich sollte skalpiert werden Da begann ich ans dem Feuer glühende Kohlen zu essen: die Rothäute sanken entsetzt auf ihre Knie nieder, und ich war gerettet,, denn man hielt mich für einen großen Zauberer." . e O» 2 E KI LlMschiffahtt. Parsebals Fahrt von Bitterfeld nach Dresden. Der Ballon „P. 6" ist am Dienstag bei schwachem Regen und mäßigem Winde um 3y4 Uhr in Bitterfeld zur Fahrt nach Dresden auf gestiegen. Führer ist Oberleutnant Stelling; außer ihm nehmen sechs Herren an der Fahrt teil. on Dresden, 12 Juli. Das Luftschiff „P. 6" wurde 5 Uhr ??, bcn Lößnitzer Bergen gesichtet. Es erreichte um o3/4 Uhr Dresden, schwebte eine Zeitlang über der Stadt, umkreiste in einem weiten Bogen den Turm des neuen Rathauses und schlug dann in ruhiger schöner Fahrt die Richtung nach dem Landungsplätze ein, wo es in /Anwesenheit des königlichen Hofes unter begeisterten Jubelrufen einer großen Menschenmenge kurz nach 6 Uhr glatt landete. . Dresden, 12. Juli. Um 7 Uhr machte der Parsevalbällon einen Aufftteg zu einer Schleifenfahrt über den Heller an der Prinz und Prinzessin Johann Georg, sowie bet beiden Prinzen von Caserta teitnalymcn. Die Fahrt ging über den Heller in der Richtung auf Dresden, wo das Luftschiff abermals eine Schleifenfahrt machte und alsdann auf dem Landungsplatz glatt landete. T o d e s s l u g. Bournemouth, 12. Juli. Der Flieger Rolls stürzte bei einer Wendung ab und blieb tot liegen. . Bournemouth, 12. Juli. Ueber den Absturz Rolls wird ferner berichtet: Rolls war zu beträchtlicher Höhe aufgestiegen, um an der Fallkonkurrenz teilzunehmen. Als er sich an- ichickte, mederzuschleßen, knickte plötzlich das Schwanzstück der Maschine, sie schwebte zunächst hin und her, knickte dann ein und fiel, immerfort sich überschlagend, unter dem Geschrei der Menge herab. Rotts wurde furchtbar verletzt und starb unmittelbar darauf. Widernatürliche Unzucht hat der 17 jährige Dienstknecht K. M. aus Darmstadt an verschiedenen Rindern seines Dienstherrn zu Berstadt verübt und dieses trotz Verwarnung seiner Herrschaft wiederholt. Seine Jugend, wie seine mangelhafte Erziehung wirkten strafmindernd, so daß er mit 3 Wochen Gefängnis durchkam. Seinen Dienstherrn beschwindelt hat der Weißbinder E. W. aus Gräfenau. Nachdem er etwa sechs Wochen in Crainfeld in Arbeit gestanden hatte, ließ er sich unter der Angabe, er wolle seine Mutter besuchen, 13 Mark, sowie Kleider und Wäsche geben, um dann zu verschwinden. Dem Gericht erschien es zweifelhaft, ob nicht der Angeklagte im Glauben war, er habe das Geld noch zu beanspruchen, weshalb in diesem Fall Freisprechung erfolgte. Wegen des übrigen Betrugs wurde auf 3 Monate Gefängnis erkannt, worauf 4 Wochen Untersuchungshaft angerechnet werden. Betrug im Ruckfall verübte der in Wölfersheim wohnhafte Gärtner L. Z. aus Steinfurth. Im vorigen Monat sprach er bei einem Kutscher in Bad-Nauheim vor, indem er angab, er sei mit seiner Frau uneinig geworden, weshalb er alles verkaufen wolle Er bot dem Kutscher außer seinem Vieh und Inventar Heu an: das letztere erstand der Kutscher und händigte ihm abschläglich 20 Mk ein. Den Kutscher, der das Heu gleich holen lassen wollte, wußte er davon abzuhalten, indem er angab, die Scheuer liege voll Holz und müsse erft ausgeräumt werden. Am andern Tag hielt er ihn durch die Angabe, er dürfe ohne die Genehmigung der Ortspolizei nichts verkaufen, von dem Abholen ab. Schließlich stellte es sich heraus, daß, außer daß er mit seiner Frau uneinig geworden ist, alles erlogen war. Er wurde wegen Betrugs im Rückfall zu 8 Monaten Gefängnis, abzüglich eines Monats Untersuchungshaft, verurteilt und ihm die bürgerlichen ^Ehrenrechte auf fünf Jahre abgesprochen. vermischtes. * Ein eigenartiges Attentat. Der Gutsbesitzer Otto K r a a tz aus L i ch t e n r a d e bei Berlin wurde das Opfer eines seltsamen Verbrechens. Kraatz hatte in letzter Zeit wiederholt Drohbriefe erhalten, in denen er aufgefordert wurde, an einer bestimmten Stelle 3000 Mark niederznlegen In dem letzten Bries dieser Art vom 5. Juli hieß es, die Summe müsse bis zum Abend des 10. Juli niedergelgt werden, sonst würde das Gehöft von Kraatz m die Luft gesprengt und der Besitzer mit seinen Angehörigen getötet werden. Auf den Rat der Kriminalpolizei legte Kraatz m die Konservenbüchse einen Brief, in dem er um einige Tage Aufschub bat. Die Kriminalbeamten warteten die ganze Nacht vergeblich auf den Erpresser. Die Konservenbüchse lag anscheinend noch ebenso da, wie vor einigen Tagen als der Brief hineingesteckt wurde. Als Kraatz gestern vormittag nach* eben wollte, ob der Brief abgeholt sei und dabei die Konservenbüchse berührte, erfolgte eine furchtbare Explosion durch die Kraatz schwere Verletzungen, insbesondere an den Augen, erlitt. — Das Haupt der Bande, die in letzter Zeit mehrere wohlhabende Lichtenrader Grundbesitzer iu ähnlichen. Schreiben bedroht hatte, wie den Grundbesitzer .Kraatz, soll ein Verwandter des Verletzten sein. Die bisherigen Feststellungen ? r „me ~irt und den Mechanismus der Höllenmaschine ergaben, daß ähnlich wie vor Jahreii bei dem Attentat auf den verstorbenen Polizeiobersten Krause die Entflammung des Sprengstoffes durch einen zur .Entladung gebrachten Revolver bewirkt wurde Kirche rrnd Schule. ** Kath. Vorträge. Man schreibt uns: „Die Rechtsstellung der Kirche Jesu Christi" war das Thema, das Montag abend in der katholischen Kirche Professor Dr. Schwarz behandelte. Eine Offenbarung Gottes an die Menschheit, so führte der Redner aus, ist ergangen. Aber wo ftnden mir diese Offenbarung ? Wir antworten: In unserer Kirche. Ist nun die katholische Kirche wirklich die Kirche Jesu Christi? Entspricht die heutige katholische Kirche dem Plane Jesu Christi, und wenn ja, reicht unsere heutige katholische Kirche hinauf bis zu Jesus Christus, dem Sohne Gottes? — Es wurde dargelegt, daß die katholische Kirche eine religiöse, übernatürliche, vollkommene Gesellschaft ist, und daß gerade eine solche vollkommene Gesellschaft von Jesus Christus gewollt ist. Eine Gesellschaft ist eine dauernde Vereinigung mehrerer, die unter einer'Autorität stehend, in gemeinschaftlicher Tätigkeit ein gemeinschaftliches Ziel zu erreichen verpflichtet sind. Vollkommen ist jene Gesellschaft, die das ganze Gut des Menschen ganz erstrebt und dazu aus sich die genügenden Mittel hat. In der natürlichen Ordnung gibt es eine vollkommene Gesellschaft, das ist der Staat. In der übernatürlichen Ordnung gibt es ebenfalls eine vollkommene Gesellschaft: die Kirche. Sie umfaßt das ganze übernatürliche Ziel des Menschen und hat dafür die genügenden Mittel und Rechte. Lag nun im Vlane Jesu Christi gerade eme solche vollkommene Gesellschaft? Ja. Die Evangelien zeigen uns, daß Jesus Christus überhaupt eine gesellschaftliche Einrichtung zur Erhaltung und Verbreitung der Offenbarung und Erlösimgsgnade wollte. Die in Betracht kommende Stelle lautet: Wie mich der Vater gesandt hat so sende ich euch. Mir ist alle Gewalt gegeben im Himmel und auf Erden. Darum lehret alle Völker und lehret sie alles halten was ich euch gesagt habe. Denn ich bin bei euch alle Tage bis an's Ende der Welt. Und wer nicht glaubt, der wird verdammt werden. Christus wollte, daß alle sich zusammenschließen müßten. Wer nicht glaubt der von ihm gesetzten Autorität, der wird nicht selig. Die Evangelien geben uns nun klaren Aufschluß über den Aufbau der Gesellschait, die Jesus sein Reich, seinen Acker, seinen Weinberg und schließlich ferne Kirche nannte. Bestimmt ist die monarchische Ordnung gezeichnet. Die Autorität hat das Kollegium von 12 Aposteln im Lehr-, Priester- und Hirtenamt. Und an der Spitze ist einer, in dessen Hand die ganze direkte Leitung mit allen Vollmachten und Rechten liegt: Petrus und sein jeweiliger Nachfolger. So sind die Elemente einer vollkommenen Gesellschaft gegeben. Die Menschen, die Autorität, der Zweck, die Drittel. So entspricht die heutige katholische Kirche in ihrem organischen hierar- chisch-monarchischen Aufbau genau dem Plane Jesu Christi Seinen Kameraden bestohlen hat der hier beschäftigte Steinhauer K. B. aus Nassau, der s^ner Jugend schon eine erhebliche Strafliste besitzt. Er vei> schwand heimlich unter Mitnahme eines Arbeitskittels und einer "rWe mit Tabak, ohne sich wieder sehen zu lassen, wie er dieses in früheren Fällen auch getan hat. Bezüglich der Wegnahme der Pfeife erfolgte Freisprechung, da ein Diebstahl nicht nachweisbar war, weil er sie nur vorübergehend benutzt hatte, dagegeii wurde er für den anderen Fall zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt. 11. „ 12. Märkte. X Kirchhain, 12. Juli. Der heute hier abgehaltene Rinder- markt war mit 125 Stück Groß- und Kleinvieh beschickt. Infolge der in Aussicht stehenden guten Futterernte zogen die Preise für Zuchtvieh an. Das Geschäft ging flott. — Dem Schweinemarkt waren etwa 600 Ferkel und Läufer zugefahren. Erstere kosteten 35—40 Mk., letztere 60—90 Mk. das Paar, je nach Größe und Qualität. Auch hier herrschte ftottes Geschäft. Verantwortlich für den politischen Teil i. V.: 91. Sange. Stemmklnb Kassel, mit 365/12, 3. Chr. Spohr, Viktoria Kassel-Wehlheiden, mit 327/12, 4. A. Stoker, Athleten- und Sport-Verein Kassel, mit 312/,, 5. I. Fritsch mit 29, 6. Ludw. Dttiller, Stemm- und Ringklub Friedberg, mit 27*7,5, 7- K. Hoiz, Adler Kassel, mit 274/6, 8. Alb. Lemmer, Stemm- und Riugklub Marburg, mit 277/1?, 9. I. Schädler, Stemm- und Ringklub Kassel, mit 27*/v 10. Fr. Asien mach, Adler Kassel, mit 26s/4, 11. Hch. Oberjörg, Herakles Kassel, mit 26'7,, 12. K. Hormel, Stemm- und Ringklub Marburg, mit 26*/74, 13. K. Boeion, Stemm- und Rmgklub Friedberg, mit 257,7, 14. Otto Habnit, Ring- und Stemmklub Kassel, mit 248/40, 15. Fr. Schneider, Stemm- und Ringklub Friedberg, mit 277,,, 16. R. Niemes, Stemm- und Riugklub Marburg, mit 1919/24, 17. H. Roth, Einigkeit Wetter, mit 19*/8, 18. P. Zehner, Einigkeit Gießen, mit 19*7, 19. H. Spohr, Viktoria Kassel-Wehlheiden, nut 18*‘/e0, 20. H. Krug, Viktoria Kassel, mit 1818/30, 21. G. Weitz, Viktoria Kassel-Wehlheiden, mit 17*/3, 22. W. Heim, Viktoria Kassel- Wehlheiden, mit ll1/if 23. Hch. Staubach, Einigkeit Gießen, mit 16'/,, 24. H. Lorenz, Stemm- und Ringklub Gießen, mit 158/-, 25. P. Wolf, Adler Kassel, mit 15, 26. P. Schneider und H. Dußler, beide Stemm- und Riugklub Friedberg, mit je 14&/6, 27, K. Steitz, Stemm- und Ringklub Friedberg, mit 143'3, 29. Otto Schoch, Viktoria Kassel, mit 14*4, 30. I. Schweiger, Stemm- und Rmg- klub Friedberg, mit 14*4, 31. I. Rmn, Stemm- und Ringklub Gießen, mit 145/?4, 32. Otto Koch, Kraftsport-Klub Kasiel, mit 13"/,«, 33. H. Orth, Athleten- und Sportverein Kasiel, mit 13*9/80, 34. H. Heny, Stemm- und Riugklub Friedberg, mit 13z/6, 35. A. Zinke, Viktoria Kassel-Wehlheiden, und G. 'Staubach, Einigkeit Gießen, mit je 12*/,, 36. F. Lang, Ring- und Stemmklub Mar- bürg, mit 12*/„ 37. Alb. Berg, Stemm- und Ringklub Friedberg, mit 37n/.8 Punkten. Für Ringen (SchwergewichO: 1. Preis Meinke, Athleten- und Sport-Verein Kassel, 2. Chr. Spohr, Viktoria Kassel, 3. Fr. Schmalz, Athleten- und Sport-Verein Kassel. — Im Ringen für Leichtgewicht: 1. Preis K. Hormel, Stemm- und Riugklub Marburg, 2. Th. Stübing, Einigkeit Hersfeld, 3. K. Roga'tt, Herakles Kassel, 4. Fr. Henze, Einigkeit Hersfeld, 5. W. Humburg, Stemm- und Ringklub Kasiel, 6. W. Leke, Herakles Kasiel, 7. H. Maus, Viktoria Kassel, 8. Ferd. Lang, Stemm- und Ringklub Marburg, 9. K. Göbel, Einigkeit Hersfeld, 10. P. Zehner, Einigkeit Gießen, 11. K. Schmidt, Stemm- und Ringklub Friedberg, 12. H. Roth, Einigkeit Wetter, 13. M. Stöcker, Ring- und Stemmklub Marburg, 14. G. Mörtel, Einigkeit Gießen, 15. H. Kalbreier, Adler Kassel. — Im Ringen für Mittelgewicht: 1. Preis I. Röth, Viktoria Kassel, 2. M. Blumenstein, Adler Kasiel, 3. Fr. Schneider, Einigkeit Wetter, 4. Ad. Ikasemann, Adler Kasiel, 5. Andr. Rüppel, Herakles Kassel, 6. R. Schendt, Athleten- und Sport-Verein Kassel, 7. Ludiv. Müller, Stemm- und Ringklub Friedberg, 8. R. Groß, Athleteu- unb Sport-Verein Kasiel. Gießener Strafkammer. )( Gießen, 12. Juli. Schwerer Diebstahl ist dem Schmied N. G. und dessen Schivägerin M G aus Ockstadt zur Last gelegt. Nach ihrem Geständnis sind sie im letzten Monat nachts über die ihre Hofreite von dem Schulhof trennende Mairer gestiegen und haben aus dem an Landwirte vermieteten Keller des Schulhauses zwei Säcke Kartoffeln gefüllt, um sie nach Hause zu schaffen, nachdem G. mit falsck>en Schlüsseln zwei Türen geöffnet hatte. Als ein Passant, der Geräusch vernommen hatte, auf den Keller zuging, warf G. mehrmals mit Holz stücken nach ihm imi) schließlich flüchteten beide unter Zurücklassung ihrer Beute. G. will die Schlussel in seiner Werkstatt gefunden haben, doch mußte, angenommen werden, daß er sich diese selbst zu diesem Zweck^angefertigt hat. Der AngeklagteG. wurde wegen Diebstahlsversuchs zu 3 Monaten Gefängnis verurteilt; wegen des Werfens wurde auf eine Geldstrafe von 20 Mark erkannt, während die Angeklagte M. G. mit einem Monat Gefängnis bedacht wurde. Die Parteileideuschast hat in Köddingen eine Beleidigungsklage gezeitigt Der Zimmermann K. Sch. hat dem Bürgermeister Hi.' den Vorivurf oes Meineids gemacht, weshchh ihn das Schchiangericht Ulrich- Den Ebrenpi^is, gesttftet von Adolf Meyer-FriLtckerg, für den besten Schleuderballwurf erhielt Richard Flieger, RErg- und Stemmklub Kassel, mit 42 m 75 cm Wette. Jnr Drei-Kampf erhielten Preise: 1. Preis Jitt. Göbel, Kraftsportklnb Großalmerode, nut 42T/?O Punkten, 2. F. Schmelz, Athleten- und Sport-Verein Kasiel, mit 42*/4, 3. K. Diehm, Herakles Kasiel, mit 42*/c, 4. A. Köhler, Athleten- und Sport-Verein Kassel, mit 41740, 5. F. Blek, Stemm- und Ringklub Gießen, mit 373/2W 6. 21. Adams, Athleten- und Sport-Verein Kasiel, mit 36*/4, 7. W. Gerstung, Herakles Kassel, mit 347S, 8. K. Schafftet, Roland Hers- feld, mit 34*/5, 9. A. Rafemann, Adler Kasiel, und W. Kahn, Stemm- und Ringklub Friedberg, mit je 323/s, 10. V. Gerber, Herakles Kassel, mit 313/s, 11. O. Reimann, Adler Kassel, mit 317/?o< 12. W. Weber, Athleten- und Sport-Verein Kassel, mit 31*/4, 13. L. Reß, Stemm- und Riugklub Friedberg, und I. Röth, Viktoria Kassel-Wehlheiden, mit je 31*/l0, 14. Th. Stübing, Einigkeit Hers- selb, mit 31, 15. K. Huth, Herakles Kasiel, mit 2916. L. Herbold, Herakles Kasiel, 297/30, 17. E. Kretsch, Athleten- und Sport- Verein Kasiel, mit 28*7/jn, 18. Andr. Rüppel, Herakles Kassel, mit 28*3/?0, 19. Ph. Tipp, Ring- und Stemmklub Kassel, mit 28* 6, 20. P. Meinke, Athleten- und Sport-Verein Kassel, mit 27s/v 21. E. Kaufholz, Adler Kasiel, mit 27*/,, 22. K. Hermann, Ring- und Stemmklub Kassel, mit 26%, 23. 21. Orth, Einigkeit Hersfeld, mit 267g, 24. K. Kalbreier, Adler Kassel, mit 24 Punkten. Im Vier-Kampf ivurden Sieger: 1. R. Flieger, Ring- und Stemmklub Kassel, in. 377« Punkten, 2. E. Stärklen, Ring- unds S s xseo "3 5 £ P e-E 12. 2” 747,7 22,1 11,9 61 12. 9“ 748,3 18,4 13,6 86 13. 749,7 14,8 11,1 89 Danksagung Bersrod, den 12. Juli 1910. W Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme bei dem schweren Berluste sowie für die trostreichen Worte des Herrn Pfarrer Hofmann sagt allen innigsten Dank Familie Becker. Bekanntmachung. Gr. Notar Römheld zu Gießen hat heute seinen Dienst wieder ungetreten. Gießen, 11. Juli 1910. Dec Präsident Gr. Landgerichts. ______________________Dr. G ünqeri ch._________________pisy7 Bekanntmachung. In das Handelsregister Abt. A. wurde eingetragen: Die Firma Gustav Herget m Alleiidorf a. Lda. Inhaber: Gustav Herget, Kaufmann in Allendors a. Lda. b18/ Gießen, den 7. Juli 1910. Großherzogliches Amtsgericht. _______________ Bekanntmachung. In unser Genossenschaftsregrster ivurde heute bei dec landwirtschaftlichen Bezugs- und Absatzgenossenschaft e. G. m. u. H. zu Steinheim eingetragen: An Stelle des Wilhelm Desch ist der Landwirt Philipp Kaiser von Steinheim zum Vorstandsmitglied gewählt worden. Die Vertretungsbefugnis des Wilhelm Desch ist erloschen. B”/T Hungen, 5. Juli 1910. Großherzogliches Amtsgericht.______________ Bekanntmachung. Betr.: Fcldbcrcinigung in der Gemarkung Haufen. In der Zeit vom 14. bis einschließlich 27. Juli ds. Js. liegt auf dem Amtszimmer der Großh. Bürgermeisterei Hausen das Projekt über Ausführung der Drainagen in den Fluren II, III, IV und V nebst Beschluß der VollzugSkommission vom 5. Juli 1910 zur Einsicht der Beteiligten offen. Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses innerhalb der obenangegebenen Offenlegungsfrist bei Großh. Bürgermeisterei Hausen schriftlich einzureichen und zu begründen. Bl3/7 Friedberg, den 10. Juli 1910. Der Großherzogliche Feldbereinigungskommissär: Schnittsvahn, ___________________Großh. Kreisamtmann.___________________ Submission. Für die Großh. Universitäts-Augenklinik Gießen soll die Neues Sauerkraut Neue Salzgurken Neue Bottheringe Neue Kartoffeln empfiehlt I. M. Schulhof 38551 Telephon 119. Reue Kartoffel!) (Gförzer) 3748 empfiehlt billigst J. Weisel, Sonnenstr. 6. Ziehung am 26. u. 27. Juli 1910. S Gothaer eld-lLotierio des Rennvereins für Wlttßldgulssblaaü 3337 Geldgewinne u. 1 Prämie zusammer -ASM ^'■2500© ä 15006 ss. 10 000 -- IHM 1 Los 1 M., Porto und Liste 20 Pf. extra, 5 Lose einsclp. Porto und Liste nur 5 M., auch gegen Nachnahme, empfiehlt Carl Heintze, Strassburg Els., Goldschmiedgasse und alle Loshandiungen (3838) K 22/10. (B-*3/« Donnerstag, 28. Juli 1910, nachm. 3 Uhr werden m unserem Amtszimmer die den Carl Rühl Eheleuten in Gießen zugeschriebenen, nachstehend verzeichneten Parzellen versteigert: 1/858 - 337 qm Hosreite in der Scheppeneck. 1/859^/lo — 502 qm Grabgarten mit Häuschen daselbst. Gießen, den 22. Juni 1910. Großherzogliches Ortsgericht. Gros. Lieferung des Bedarfes an Weißzeug und Kleidungsstücken auf dem Wege öffentlicher Ausschreibung vergeben werden. Die Lieferungsbedingungen und der Ministerialerlaß voni 16. Juni 1693 können nebst den Mustern bei der Verwaltung der Klinik nachmittags von 3 bis 5 Uhr eingesehen werden. Angebote und Proben — getrennt und verschlossen, mit entsprechender Aufschrift versehen — sind bis zum Eröffnungs- termin Montag den 25. Juli 1910, Dorrn. 11 Uhr auf der Verwaltung der Klinik abzugeben. Zuschlagsfrist 10 Tage. Gießen, den 12. Juli 1910. Großh. Direktion der Universitäts-Augenklinik. ________________________Vossi us.______________________(ßis/7 MrbeiLsvergeLmng. Die zur Herstellung der Chaussierung der Hintergasse in Lollar erforderlich werdenden Arbeiten und Lieferungen sollen öffentlich vergeben werden. Arbeitsbeschreibungen und Bedingungen liegen während der Dienststunden auf dem Amtszimmer des Unterzeichneten, Zimmer Nr. 23, zur Einsicht offen. Angebote sind mit entsprechender Aufschrift versehen postfrei bis zum Mittwoch den 20. Juli l. Js. vorm. 10 Uhr einzureichen. Zuschlagsfrist 3 Wochen. Freie Wahl unter den Bewerbern bleibt vorbehalten. Gießen, den 12. Juli 1910. Der Großh. Kreisbaninspektor des Kreises Gießen. I. V.: K n ö l l. b1s/7 Verdingung vonWasserleitungsarbeiteu. Für die Wafferversorgungsanlagc der Gemeinde Wallen- rod im kreise Lauterbach sollen die Arbeiten und Lieferungen durch schriftliches Angebot vergeben werden: l a) Quellfaffurrgsarbeiten nud Sammctkammer Los 1 < b) Saugbehülter von 30 cbm Rutzirrhalt I c) Hochbehälter von 160 cbm Nntzinhalt aoa 2 / Ror?rgräben rund 54-00 lsd. m i Rohrliefernug und Berlegnugsarbeiten {Die znr Erbauung eines Maschineuhaufes und der Maschinenfundamente erforderlichen Arbeiten und Lieferungen. Rohrlieferung und Verlegungsarbeiten werden nicht getrennt vergeben. Pläne und Bedingungen können bei der unterzeichneten Behörde eingesehen werden. Angebotsvordrucke sind gegen ganz freie Einsendung (nicht in Briefmarken) von 2.50 Mk. für Los 1 2.50 „ „ „ 2 1.50 „ „ „ 3 nur von uns zu beziehen. Angebote sind verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen, aus welchen die Losnummer und der Unternehmer ersichtlich ist, bis spätestens Mittwoch deu 27. Juli 1910, vormittags 107, Uhr auf unserem Bureau, Frankfurter Straße 29, Zimmer 4, einzureichen, wo die Eröffnung in Gegenwart etwa erschienener Bieter stattfindet. Freie Auswahl bleibt ausdrücklich vorbehalten. Es kötlnen nur vollständig ausgesüllte Angebote aus Vordrucken, ohne Textänderung und Zusätze, berücksichtigt werden. Gießen, den 7. Juli 1910. Großh. Kultur-Inspektion Gießen. z7t H. Steinbach. Die Tischler-, Schlosser- und Glaser-Arbeiten (Los V) zur Erbauung der Empsangsgebäude aus den Bahnhöfen Herrnberg, Hirzenhain, Gönnern, Niedereifenhaufen, Wolzhausen und Breidenbach sollen, für jeden Bahnhof getrennt, vergeben werden. Zeichnungen und Bedingungen liegen hier zur Einsicht aus. Das Ber- dmgungshest für jeden Bahnhof kann, soweit der Vorrat reicht, gegen postfreie Einsendung von 2 Mk. (nicht in Briefmarken) bezogen werden. Die mit entsprechender Aufschrift versehenen Angebote werden am 27. Juli d. Js., vormittags ll'/r Uhr geöffnet. Zuschlagsfrist 4 Wochen. Königliche Eisenbahn-Bauabteilung Dillenburg. (D,3/7 Achtung! Kaminerjälicr Schwarz empfiehlt sich zur Vertilgung von Natten, Mäusen, Schwaben, Wanzen u. Ungeziefer jeder Art. Schrijtl. Angebote unt. 3848 an den Gießener Anzeiger erb. Fahrräder, Zubehörteile, ÄI. Reparaturen, fremdem Fabrikat, prompt und billigst. Nähmaschinen X_M; Fabriklager der [D18/6 Daisbnrger Fahrradlabrik „Sehwalbe“ A.-G. Klein-Linden Gießen JL. Schstaam Wetzlarer Str. 31 Eigene Revaraturwcrkstättc! Nur für WirümerMfer! Trotz der enorm hohen Baumwollpreise habe ich durch rechtzeitige Abschlüsse ca. 60000 St. Scheuertücher noch zu alten Preisen abzugeben und ist ein Lagerbesuch daher sehr lohnend Ludwig Lazarus, Asterwcg 53. Jernspr. 505. (3785 Oeflügelfutter. Brockmanns Futtcrkalk, Marke A u. B, präparierten Viebleber- tran, Desinfektionsmittel für Ställe re. kaufen Sie stets frisch in der Germania-Drogerie Carl Seibel, (2645 Frankfurt. Straße 39. 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Juli d. I., vorm. 9i/2 Uhr, statt-' in bet. Freie Auswahl vorbehalten. Zuschlagsfrist 14 Tage. Gießen, den 12. Juli 1910. Zu Artikel 29 der Allgemeinen Bauordnung. Gießen, den 12. Juli 1910. Bürgermeisterei Gießen. M e c u m. Großh. Kulturinspektion Gießen. H. Steinbach. Zu der Freitag, den 22. Juli 1910, abends 9 Uhr, in dem Rathaussaale zu Lollar stattfindenden ordentl. General-Versammlung werden die Mitglieder unserer Genossenschaft hiermit freund!, eingeladen. Tages-Ordnung: 1. Vorlage der Jahresrechnung, Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. 2, Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates. 3. Wahlen zum Aufsichtsrat. 4. Verteilung des Reingewinnes. 5. Genehmigung der Dienstanweisung, Geschäfsordnung und bergt, als Ergänzung der Statuten. Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung liegen von heute an in dem Geschäftslokal zur Einsicht der Genossen offen. Lollar, den 12. Juli 1910. Ar VMM des AufsMsrates der keimbMnk LM § 2. Die an dieser Straße zu errichtenden Gebäude dürfen nicht mehr als zwei Stockwerke über dem Erdgeschoß enthalten und müssen von den Nachbargrenzen mindestens 3 Meter entfernt bleiben. Treppen, Erker, Balkone usw. dürfen bis aus 2 Meter Abstand von der Nachbarort " r ~ " Zwißbelkachen. Jeden Dienstag, Donnerstag nnd Samstag, von morgens 8V2 Uhr an, frischen Zwiebel- 11 Br SartefrlB, la. Wetterauer Ware, Perle von Erfurt, versendet pro Zentner in EL Sack ä 4V< Mk. gegen Nachnahme A. Simon II.. Nachbargrenze in diesen Zwischenraum vorspringen. Zu Artikel 59 der Allgemeinen Bauordnung. Arbeitsvergebung. Nachstehende Arbeiten und Lieferungen für die Feld Kopf!», Wanzen, Flöhe nebst Brut be- seiiigtfichcr„Diamantenwasscr". Universität»-Apotheke, Marktplatz. (3117) Gegen viele Hautleiden, wie juckende Dermatosen,Schuppen- Flechte (Psoriasis), Seborrboea des Kopses u. Gesichts, Hautjucken, einfache, eitrige und entzündliche Acne (Gesichtspickcl),Furunkn- losc, Ichthyosis, Prurigo der Kinder, chron. Ekzeme (juckende Knötchen) ufw., verordnet Herr Dr.med. S., Spezialarzt f. Haut!., mit bestem Erfolg Zucker's Patent Medizinal-Seifc, ä Stck. 50 Pf. (15'VoM) u. 1.50 M. (35%ifl, stärkste Form), im Verein mit Zuck^b-Crcme 75 Pfg. u. 2 Mk. In der Univcrsitäts-, Engel- u. Hirfch-Äpothckc, bei Ang. Noll, C. Seibel, W. Kilbingcr und § 3. Für Seiten- und Hintergebäude gelten hinsichtlich der Höhe uud Entfernung von der Nachbargrenze die Bestimmungen im §2. Solche Gebäude dürfen nur mit besonderer Zustimmung der Stadi- verordneten-Versammlung und unter den von dieser etwa zu stellenden weiteren Bedingungen errichtet werden. Zu Artikel 37 der Allgemeinen Bauordnung. A § 4. Alle von Straßen und Plätzen aus sichtbaren Außenseiten der Vorder-, Hinter- und Seitengebäude müssen eine gefällige architektonische Ausbildung erhalten. Zu Artikel 59 der Allgemeinen Bauordnung. Anlagen, die unter den § 16 der Gewerbeordnung fallen, find unzulässig. Bekanntmachung. Der geänderte Bebauungsplan für die Gutenbergstraße ist festgestellt und dazu die nachfolgende Ortsbausatzung erlaßen worden. Der Bebauungsplan kann auf dem städtischen Tiefbauamt von jedermann eingesehen werden. Gießen, den 12. Juli 1910. Bürgermeisterei Gießen. Mecum. Ortsbnnsatznug. Auf Grund der Artikel 2, 29, 37 und 59 des Gesetzes vom 30. April 1881, die Allgemeine Bauordnung betreffend, und der §5 3—5, 7, 9 und 78 der Verordnung vom 1. Februar 1882, die Ausführung der Allgemeinen Bauordnung betreffend, wird auf Beschluß der Stadtverordneten-Versammlung nach Anhörung des Oberbürgermeisters und Begutachtung durch den Kreisausschuß mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 20. Juni 1910 zu Nr. M. d. I. 8370 zu dem Bebauungsplan für die Gutenbergstraße folgender Nachtrag zu dem Ortsbaustatut für die Stadt Gießen erlassen, der sofort in Kraft tritt: § 1. Für die Gutenbergstraße wird offene Bauweise vorgeschrieben. Zu Artikel 59 der Allgemeinen Bauordnung. Drucksachen aller Art Ausstattung stilrein u.preiswert । ........ dieBrübl’scbeUniv.-Druckerei. Me 120J Telephon 119. Prompter Versand nach auswärts Täglich von morgens 8 Uhr an frische Heidelbeeren Hanrel, Neuen Bäue 7 Weinfässer, frisch entleert, in allen Größen empfiehlt billigst (3754 Ph. SommcrLoru, Küferei, ____________Bleichstr. 12.____________ Zum Ansehen: Reiner Korn FruGlmtNill Liter von 90 Pfg. an. Gebrüder Adami, 3766) 14 Mäusburg 14. B. Schomber, Walltorstr. 51. Weinfässer frisch entleerte (weingrün) zirka 100 Stück in allen Größen Ein Vorzng ist es, daß meine Haushalt- Familienseife 6 Stck. 50 Pf. und Äinderbadefeife 3 Stck. 50 Pf. mild, garantiert rem, neutral und angenehm parfümiert ist. 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