Nr. 151 Zweites Blatt 160. R Erscheint ISgllch mit Ausnahme des Sonntags. General-Anzeiger für Gberheffen keit beseitigt wurde. D:e ^Kietzener LarnilirrwlMer" werden dem .Anzeiger^ viermal wöchentlich beigelegt, das „Kreisblatt für den Kreis Gießen" zweimal wöchentlich. Die „ran-wirtschaftUchen Seit- fragen** erschemen monatlich zweimal. Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul« straße 7. Expedition und Verlag: Redaktion: e^II2. Tel.-Adr.: AnzergerGleßen. Freitag l.JM 1910 Rstationsdruck und Verlag der Br ü huschen Universitäts - Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen. Vizepräsident Korell teilt mit, daß eine Resolution ein- gelaufen fei, daß die Regierung im Jahre 1918 eine Denkschrift über i)ic Wirkung des Gesetzes vorlegen möge. v ?bg- W o l f (Bb.) spricht unter großer Unruhe des Hauses und ist infolgedessen fast nicht zu verfielen. Er ist der Meinung daß bereits bei der ersten Veranlagung sich Herausstellen rverde' was reformbedürftig^ser. ^bg- Ulrich (Soz.) verteidigt die Stellung seiner Partei, dre diesmal mit den Bauernbündle crr gehe. Das tue sie lediglich im Interesse des Landes. orr $?.?•.$*• Schmitt (Zentr.) betont, daß er an Stelle des Abg. Ulrich geradefo gehandelt hätte. Abg. Brauer (Bb.) bringt den Antrag ein, die Geltungsdauer des Ges etzies auf 7 Jahre fest zu setzen. In der nachfolgenden 9£b)hmmung wird Artikel 61 angenommen, desgl. der Antrag Brauer. Da das Gesetz über die Ge- memdeumlagen hiermit genehmigt ist, ist ein Antrag Dr. Osann auf Vorlage dieses Gesetzes hinfällig. Zur „vorläufigen Beratung im Plenum" in Gemäßheit der o?c3 uob 30 Geschäftsordnung steht weiter ein Antrag des Abg. Leun auf der Tagesordnung, die Abänderung de-> Art 41 des Urkundenstempelgesetzes vom 28. März 1907 b<- essend. Er wird nach kurzer Besprechung an den zuständigen Ausschuß verwiesen. Als letzter Gegenstand der Tagesordnung kam dann noch der Antrag Dr. O f a n n u. Gen. in betreff der Borromäus-Enzytlika zur Verhandlung. Der Antrag lautet: _ "Wir beantragen einen Beschluß der Kammer dahin: Die Enzyklika „Editae faepe Ter" vom 26. Mai 1910 enthält solch herabsetzende Urteile über die Reformatoren, die Reformation, hessische Slsette Kammer. R. B. Darmstadt, 30. Juni. Ant Regierungstische: Staatsminister Dr. Ewald, Minister Dr. Braun, Minister v. V o m b e r g k, Ministerialräte Dr. Becker und Best, Geh. Oberfinanzrat Dr. Knell Die Sitzung wird nach y210 Uhr von Vizepräsident Korell eröffnet und sofort in der Ssu)erbcratung über das Gemeiudeumlagengesetz fortgesahren. Art. 9, Besteuerungsmaßstab, wird ohne Besprechung noch dem Ausschußantrage angenommen, ebenso Art. 10, welcher wie folgt lautet: Regierungserklärung: ^.»^^nüber dem Anträge der Herren Wgg. Dr. Oscnm mrd Genossen glaubt die Großh. Regierung mit einer Aeußerung über 1 i-cE /lC !un9 ber päpstlichen Enzyklika gegen den Modernismus „Editae saepe Der" nicht zurückhalten zu lassen. Sie hat tief bedauert daß in dieser an das Episkopat gerrch« teten >cuiidgebung sachlich und in der Form kränkende Urteile uoer die Reformatoren, die Fürsten, welche die Reformation in ihren Schutz genommen haben und die Völker, die ihr gefolgt enthalten sind, Urteile, welche die Empfindungen vieler besonders in einem Lande verletzen müssen, in dem Fürst und Volk im ANfcylutz an Die Reformation vorangegangen ist und in dem das Andenken an den Landgrafen Philipp den Großmütigen, den Ahn- Herrn unseres Landesfürsten und die Männer jener Zeit in hohen Ehren gehalten wird. _ Sie weiß sich einig mit den weitesten Greifen beider Konfessionen in dem ernsten Bestreben, jede (-eia./«.düng des konfessionellen Friedens, dessen unsere Zeit dringend bedarf, zurückzuweisen und hat deshalb mit Genugtuung die schritte der Königl. Preußischen Regierung bei der Kurie -AU der folgenden Mstämmung wird Art. 47 gegen die ^tmrmen ber -Lozraldemokraten angenommen, desgl. die folgenden Art. 48 -60, bett. Veranlagungsort, Einkommen von Eisen- oayncn, Steuervertei.ung, SelbstbestiinmungSrecht der Gemeinen Beranlagrmgszeit mit Kosten der Veranlagung, Erhebung und Besondere Anschläge. Nach einer Frühstückspause teilt der Vizepräsident mit, daß der Seniorenkonvent beschlossen habe, mit Erledigung des Ge- mernde steuergesetzes die Beratungen abzubrechen. Bei. Art 61, Schlußbestimmung, spricht Abg. Brauer (Bb) Sw .Steuerpflicht der Drchengüter. Der Redner befürchtet, daß »^..^niens der nationalliberalen Fraktion der Zweiten Kammer erklärte dann Abg. Dr. Osann: Die päpstliche Enzyklika Editae 'saepe Tei vom 26. Mai 1910 in der evangelischen Bevölkerung Deutschlands einen Sturm Des Unwillens erregt: die in ihr enthaltenen Urteile über die Reformation und die Reformatoren, über die protestantischen Für- SncfiUn^ Kölker haben in allen evangelischen weisen auf baä Tiefste verletzt. In zahlreichen Versammlungen, die von Tausenden besuch« waren, kainen die Proteste gegen die Angriffe des Papstes in scharfer! Ausdruck. Nicht von außen hinein getragen, nicht etwa künstlich gestaltet ist diese Erregung, wndern ftc guillt äervor aus dem Gedanken, der alle Evangelischen erfüllt, die Angriffe, auf Die evangelische Religion zui-ückzuweisen und ihnen entgegen- zutreten. Aus allen evangelischen .Kreisen, mögen sie der positiven Richtung angehören oder freier Auffassung fein, setzen sich öieje Protestierenden zusammen; in der Abwehr haben sich alle Evangelischen vereinigt. Aber auch weithin in katholischen .Kreisen ist das Gefühl lebendig, daß Die Angriffe des Papstes auf die evangelische Kirche in seiner Enzyklika geeignet sind, den konfessionellen Frieden zu stören und zu gefährden. Zahlreiche katholische Stimmen könnten' hier angeführt werden, solche von gekrönten Häuptern, von maß- gebenden Behörden, auch in Staaten mit überwiegend katholischer Bevölkerung, von hervorragenden Männern im Parlament und im Leben, in der Presse. Wir erinnern uns mit Anerkennung der friedlichen Worte, dte gerade mit Bezug auf die Einigkeitsidee Herr Abgeordneter Dr^ Schmitt in Mainz gesprochen und in ihnen ermahnt hat. Den konfessionellen Frieden hoch zu halten. Wir erkennen durchaus an, daß Der Papst durch sein Gebot an die deutschen Bffchöfe, die Enzyklika in Deutschland nicht zL veröffentlichen, die Wirkung der Enzyklika in Deutschland aus den Welt zu bringen bestrebt ist. Allein seine weitere Erklärung, daß er mit wahrem Bedauern die Nachricht von der Erregung ut Deutschland erhalten habe, ist in vielen evangelischen Kreisen als nicht ausreichend erachtet worden, da nur die Erregung, nicht aber die Ursache der Erregung bedauert wurde. £--L^aVr°lfclbein Erregung in den evangelischen Kreisen nicht geschwunden ist, hat seinen Grund gerade m dem letzteren Umstand und weiter m dem verletzenden Wortlaut der Enzyklika. Es handelt sich hier nicht allein um innerkiichliche Angelegene betten,jvdre dies der Fall, so hätten sich auch die Einz-elstaatems jeder Stellungnahme gegenüber der Enzyklika enthalten müssen. 2er etaat hat ein Lebens interesse daran, daß die Konfessionen! in Frieden nebeneinander wohnen. Die Erhaltung des konfessionellen Friedens in paritätischen Staaten liegt sowohl im Interesse der Konfessionen selbst, wie im nationalen Interesse. Wir stehen auf dem Standpunkt des konfessionellen Friedens!, und wünschen tm nationalen Interesse dessen Gedeihen von ganzem Herzen. Wir hoffen, daß er noch, und trotz der schweren Erschütterung, doch seinen Weg finben wird. Aber der konfessionelle Friede kann nur gedeihen auf dem Boden der gegenseitigen Achtung und Wertschätzung. Die Grundsätze aller Konfessionen weisen uns den Weg zum Frieden, zur gegenseitigem Schätzung der einzelnen Menschen, welcher Art sie auch seien. gibt Kämpfe der Geister auf dogmatischem, wirtschaftlickrem und politischem Gebiete genug, daß alle Beteiligten vermeiden sollten, noch weitere Reibungsflächen zu schaffen. Das gilt besonders für uns in Deutschland. Wir werden auch ferner bemüht sein. Diefen Frieden zu fördern. So dienen wir am besten dem großen und unserem engeren Vaterland. „Berechnet sich in Fällen des Art. 7 Biff. 1 oder 2 im ab- gelanfenen Geschäftsjahr der Ertrag des Gewerbebettiebs auf mehr als 6 Prozent des rauhen Wertes des dem Gewerbe dienenden gesamten Vermögens, so ist der nach Art. 9 festgestellte Betrag um etn Vielfaches dieses Mehrertrages zu erhöhen, und zwar bei einem Mehrertrag von meniqer als 500 Mk um das 1 fache des Mehrerttags, von 500 Mk. bis weniger als 1000 Mk um das 2 fache, von 1000 Mk. bis weniger als 1500 Mk um das 3 fache, von 1500 Mk. bis weniger als 2000 Mk um das 4 fache, von 2000 Mk. bis weniger als 2500 Mk. um das 5 fache von 2500 Mk. bis weniger als 3000 Mk. um das 6 fach-, von 3000 Mk. bis weniger als 4000 Mk. um das 7 fache, von 4000 Mark bis weniger als 6000 Mk. um das ö ,a^, u -,-j bis weniger als 10 000 Mk. um das 9 fache, über 10 000 Mk um das Zehnfache des Mehrertrags. Bei Betrieben mit einem Ertrag von weniger als 1300 Mk. findet ein Zuschlag nach den vorstehenden Bestimmungen nicht statt. Als Ertrag gilt der Untersthied zwischen den Betriebseinnahmen und den Betriebsausgaben, denen auch die einer angemessenen Wertverminderung entsprechenden Abschreibungen zuzusetzen sind. Dem Ertrag sind zuzurechnen die aus den Betriebseinnahmen bestrittenen Ausgaben für Verbesserungen und Geschäftserweiterungen, sowie für Den Unterhalt des Gewerbetreibenden und seiner Angehörigen. Nicht abzugsfahig sind Zinsen für das Anlage- und Bettiebs- kcchital, mag es Dem Gewerbetreibenden selbst ober Dritten ge- J)ören, und für Schulden, die zur Anlage oder Erweiterung tzs Geschäfts,, Verstärkung des Betriebskapitals oder zu son- fttgen Verbesserungen ausgenommen sind." D^ Art. 11—17, welche die näheren Bestimmungen über die !§2^pbEsteuer enthalten, werden ohne Besprechung angenommen. nnö 21 (Warenhaus - teuer) werden zusammen beraten: Abg. Molthan (Zentr.) begründet beim Kapitel Waren- hausfreuer einen neuen Antrag des Ausschusses auf anderweitige Regelung dieser Steuer. Hervorgerufen sei dieser Beschuß durch mne Eingabe von Interessenten, die bemängelte, daß die Wir- Lmg der Warenhaussteuer derartig sei, daß sie über die von Preußen und Bayern festgefetzten Bestinrmungen hinausgingen. Der iwranzauSschuß stimmte auch der Befreiung des Großhandels von der Warenhaussteuer zu, doch müßten die Waren- bMrsei' hefonbere Bücher führen über ihren Groß- und KlAu- hauM, bmnät ein5_ steuerlich Scheidung eingeführt werden kann, jedoch hatte Der Wunsch i>er Warenhäuser auf Kombinierung der 4^entKni3fteuer mit der Filialfteuer keine Berücksichtiaung fiu- . &:ttet, dem Ausschußantrage zuzustimmen, ^n Der folgenden Abstimmung werden die Artikel Arrr. die Waren- bausf teuer gegen die Stimmen de r Sozialdemokrat en angenommen desgl. die Art. 23 bis 26 betr. die Steuer von H-ilial geschäften, die Steuer vom gewerbs-- MQßi^i handel mit ländlichen Grundstücken (Art. 27—37) und m ' S^uerpflicht und Veranlagungsort Art 39 Steuerbefreiungen, liegt ein neuer Antrags vor, den Artikel in der Fassung der Regierungsvorlage anzunehmen, die den Zusatz macht, daß Sparkassen dann steuerfrei stnd, wenn sie ihre verfügbaren Ueberschüsse nur zu wohltätigen und gemeinnützigen Zwecken verwenden. Las Haus stimmt dem neuen Slusschußantrage zu, ebenso Den allgemeinen Bestimmungen Der Art. 40—46 Bei Art 47 Besteuerungsmaßsdab, erklärt Abg. Wolf (Bb.), daß er Dagegen stimmen werde, daß Einkommen unter 500 Mk zur Ge- melndeeinkommensteuer veranlagt werden Becker betont, daß bie Qkirttiitbtn inc Mög- Wett hatten Cintommcn Lis zu 900 Mk. steuerfrei zu lassen Wenn sie das nrHt taten, so gehe daraus hervor, daß sie die Die Freilassung sei auch des- halb, nicht „u begrüßen, da nur die Steuerzahlenden wohl- b^echvgt seren^ Fmauzmurister Dr. Braun stimmt dem zu ^,-tt sur den Antrag Wolf ein, Abg. Reinhart $ SVr l?rLbelr$r^ne mt6t verständli») spricht gegen ihn. allgenwinen Gewerbesteuer zu entrichtende Warenhaussteuer kann in der Form eines Zuschlags zu jener oder nach dem iw Kleinhandel erzielten Umsatz des Unterneb- mens erhoben werden. Die Ortssatzung bestimmt, welch dieser beiden formen für die Besteuerung maßgebend ist und welch einen oder anderen Fall innerhalb Der na& b^ichneten Grenzen erhoben werden solteii. Besteht die Warenhaussteuer in einem Zuschlag zur Gewerbesteuer, so kann vieler für alle unter die Warenhaus steuer fallenden Unter- nehmen nach Hundertteilen der Gew erbe steues: entweder alcich- 'Edesetzt oder nach der Höhe des Jahresumfatzes pro- abgestuft den. Der Zuschlag beträgt mindestens 25 Prozent und höchstens 200 Prozent der Gewerbesteuer Wird ine Warenhaus steuer nach Dem Umsatz des gewerblichen Unterneh- mens erhobm, so beträgt sie Mindestens 1 Prozent und höchstens -^Prozent des Umsatzes Ueberfteigt die hiernach berechnete Warmhaussteuer nachweislich 20 Prozent des Ertrags hu Sinne £Tt-- • fo llt lie auf Antrag des Pflickstjgen auf mejen Betrag, keinesfalls aber auf weniger als 1 Pro- Umsatzes zu ermäßigen." . k Ra ab (Soz.) erklärt, daß seine Partei in Der Städte- wid ^andgemeindeord-nung^ dafür sorgen werde, daß das Wahlrecht nickst mehr von der L-teuerzahlung abhängig sein soll Geheimerat Dr. Becker erklärt, daß es rechtens sei daß wrr die wahlem.die Steuer^zahlen. Abg. Rein h ar t Matl) £^06^1x5 Daß sich die Sozialdemokratie setzt auf einen an- t^en S^ndpunkt stelle wie im Ausschuß, worauf Abg. Orb ku ader natl. Partei auch vorkäme. 2lbg. auch das Ausschußmitglied seiner baS Gesetz stimmen lverde. Abg Schmitt lZentr.): Wenn die Sozialdemokraten, durch ihre Ab- snmmuna einer gewissen Klasse das Wahl rech: nehmen, so könnten sie D^e Veraritwortliasteit nicht auf die abwälzen, die es ihr erhalten wollten. Abg. Pennrich (Zentr.) erklärte namens seiner FraLwn: Wir können niemand das Recht zugestehen. und einer politischen Körperschaft feine Kompetenz zuerkennen, über innere kirchliche Angelegenheiten zu verhandeln. Wir haben daher beschlossen, uns an Der Debatte nicht zu beteiligen. Unsere Stellung ,^un konfessionellen Frieden ist zu bekannt, als daß mir heute itäbrre. Ausführungen darüber zu machen brauchten. Abg. Wolf (Bbd.) erklärt, seine polittschen Freunde seien warme Anhänger des konfessionellen Friedens und sie bedauerten deshalb aufrichtig die Störung dieses Friedens, die durch die päpstliche Enzyllika hervorgerufen wurde. Abg. Ulrich bemerkt: Wir stehen auf dem Boden des Pro- grammsatzts, daß die Religion Privatsache ist und verlangen de«^ halb Trennung von Kirche und Staat. Wir sind der Meinung Daß keiner schuld daran ist, ob er als Protestant oder Katholik oder Jude geboren wurde. Wir sind ferner der Meinung, daß religiöse Dinge nur von den beteiligten ReligionsgesellschafiM verhandelt werden sollteii und daß es nicht nötig ist, das volitische Leben durch religiöse Dinge noch mehr zu verschärfen. Wir werden uns deshalb nicht an der Debatte beteiligen. Damit ist Die Debatte geschlossen und bei Der nun erfolgtes Abstimmung wirD der Antrag Dr. Osann und Gen mit allen gegen 3 Stimmen- angenommen Die übrigen Gegenstände werden' von Der Tagesordnung ob* geletzt und der Präsident vertagt Darauf das Hau- aus unbestimmte Zeit. Schluß der Sitzung Uhr. bir Äro^ftanXi,t^n Fürsten und Völker, daß die ganze etxm* gelffche Bevölkerung in, tiefste Erregung und lebhaftesten Unwille« versetzt ist. Wir bedauern diese .Kundgebung des Papstes auf das Tiefste.' -USir empfinden es auf das Schmerzlichste, daß die Kuudgebmm geeignet ist, den auf gegenseitige Achtung gestützten l on^ 9ricl lmr lebhaft wünschen, m.- erheblichster Weise zu gefährden. ^orschlag des Abg. Dr. Osann wird der Antrag nicht an den Ausschuß verwiesen, sondern sofort im Plenum erledigt. £er darauf vom Präsidenten zur mündlichen Berichterstattung bestimmte Berichterstatter beantragte Die Dringlichkeit des Ln- trags, und nad^rem diese vom Hause beschlossen, erhob sich Staatsminister Dr. Ewald zu folgender anstandet worden war, weil es jede Möglichkeit einer Berstän- dlgung nahm, wieder tn den Enttourf hineingettagen werde. . Wolf (Bb.) meint, die Regierung solle dankbar sein, das; seine Fraktion ihrer Vorlage entgegengekommen sei. Er tritt für den Anttag Brauer ein, Beschränkung des Gesetzes auf 5 Jahre. Abg. Reinhart (Natl.) findet ebenfalls reine 35e- Deuten in der Beschränkung. Abg. Bahr (wildi meint, es sei ein Unterschied, ob die Regierung in der Vorlage die Dauer eines Gesetzes beschränke, oder ob die Kammer eine solche Be- ?timinHng einfüge. Die von dem Finanzminister vor- geMagene Denychrift unterstütze er nrcht, denn Dentschriften hatten schon viel Unheil hervorgerufen. wie z. B. die über Die Beamtenbesoldung. Diese hätte zur Folge gehabt, daß viele Beamte, wenn auch nicht sozialdemokratisch geworden, so doch sozialdemokratisch gewählt hätten. (Zuruf des Abg. Ulrich: Das l1t Recht.) Finanzminister Dr. Braun betont, daß s? 1 sewesen wäre, '.wenn der Antrag auf Beschränkung Der Dauer nicht gestellt worden märe. Es müsse endlich em definitiver Zustand geschaffen werden. Dem Abg. Wolf müsse er entgegnen, daß die Regierung wohl wisse, daß Die Bauern- SJntTer*Ht Ausschüsse die Vorlage angenommen hätten als Ausdruck ihrer Uebe^eugung, daß nunmehr etwas wirklich Gutes geschaffen worden wäre. Der Minister polemisiert dann noch gegen die Abgg. Reinhart und Bähr. .. Gchelmerat Dr. Becker spricht ebenfalls gegen die Be- sckirankungsdauer auf 5 Jahre. Man müsse vor dem Inkrafttreten einer Novelle mit einem Zeitraum von 2 Jahren rechnen, notwendig fei, um das Gesetz in die Praxis überzusührSn^ Hatte das.vorliegende Ge,etz nun eine Geltungsdauer von 5 Jahren dann müsse man schon in 3 Jahren wieder eine Novelle vorigen. 3 ^ahre reichten aber nicht aus, um ein Gesetz zu prüfen und Verbesserungsvorschläge zu machen. Man solle die Gemeinden nicht der Gefahr aussetzen, fortwährend mit Provisorien. |u rechnen und endlich vor einem Zeitpunkt zu stehen, wo über» yaupt kein Gesetz mehr in Kraft ist. Dieses Moment der Unsicherheit solle man nicht in die Steuerverhältnisse hineinbringen, da dies neue Unzufriedenheit Hervorrufe. Man solle zu der Re- NErung das Vertrauen haben, daß sie nicht aus purer Starrköpfigkeit an dem Gesetze festhalte. Die Regierung werde an Aenderungen herantreten, wenn solche notwendig würden Der Redner bittet, den jetzt plötzlich aufgetretenen Anttag abzulehnen. Abg. Dr. G u tfleisch (Freis.) würde auch bedauern, wenn wieder etn Provisorium geschaffen würde. Er bittet, Den Antrag abzulehnen. die Regetting dieser Angelegenheft von Seiten der Kirche in ein- leihger Weife getroffen loerden kann und beantragt, die Gel- tung^Daner bed Gesetzes auf fünf Jahre festzusetzen. Bahr stellt den Antrag, die Dauer des Gesetzes bis 1917 festzusetzen. ^bg. Molthan (Zentr.) spricht gegen diese Anträge, namentlich gegen die Gründe des Vorredners inbetreff der Aushebung der Kirchensteuerfreiheft imd erllärt, daß er einer Ab- *E°mig cnif die lokalen Kirchengemeinden nicht zustimmen könne. Geh. Rat B c st führt aus, daß die Regierung bei der Aus- h^nng der Steuerfreiheit der Pfarrbesoldungsgüter von Der Tat- tedje ausgurg, daß inzwischen grundlegende Aenderungen ein- 'md ^te Steuerfreiheit hätte früher den Zweck ge- habt, das Emkommen deS Geistlichen um den Betrag der Steuer heute sei das anders. Man hätte das Gesetz von 1827 nur beseitigen können auf dem Wege der Ablösung. Dftser hatte dazu geführt, daß die politischen Gemeinden, die bisher schon zu Unrecht diese Steuer bezahlt hätten, jetzt nochmals eine unter Umständen recht erhebliche Ablösungssumme hätten zahlen nÄ . Die Frage, wer Eigentümer Der Pfarrbesoldungsgrund- itüae lei, sei schwer zu enffcherden, die Frage, luer Die Steuer aufzubringen habe, bedürfe einer innerlichen kirchlichen Regelung. Widerspreche diese dem staallichen Interesse, bann werde der etaat einschreiten, tm anderen Falle werde er ich abwartend verhalten. Abg. Bähr (wild) begründet seinen Antrag. Finanzminister Dr. Braun richtet das dringende Ersuchen an das Daus, alle Anträge, die auf eine zeitliche Begrenzung ber Geltungsbauer hinzielen, abzulehnen. Eine Begrenzung be- deute nur em Provisorium und dieses, wie er früher schon aus- gefübrt habe, einen Gärung ins Dunkle. Man würde sich lächerlich machen, wenn man jetzt wieder mit einem Provisorium ämc. 5 x\abre genügten nicht, um die Wiriung des Gesetzes zu ( v«. vll «nvniyL. PieuMscyen znegieruna vei Der Kutte ^mülfe mindestens bis 1920 Kraft behalten. Nach j begrüßt, denen es zu danken ist, daß den'dentscän Bischöfen dte llättt ^em anderen Hause er-! Veröffentlichung ber Enzyklika in den Kirchen- und Diözesm^ ?eb?e-tr TuLetne Gefährdung blättern untersagt, damit die Unwirksamkeit der Enzyllika für letzt das gleiche Moment das dainals be- Deutschland ausgesprochen und deren üble Wirkung nach^Möglich- an tandet worden hinf tneif p& 1 pS» nv . Abg. Ulrich (Soz.): Die Bedenken der Antragsteller hätten einen so tiefen Grund, daß er mit Recht sage, er würde es nicht verantworten können, wenn seine Partei dem Antrag auf Beschränkungsdauer nicht zustimmte. Abg. Dr. Schmitt (Zentr.) beleuchtet den Standpunkt der Sozialdemokraten, die gegen die meisten Paragraphen des Gesetzes aber für eine beschränkte Geltungsdauer stimmten. Zu der Regierung könne man Vertrauen haben, da sie sich ja zu eventuellen Aenderungen bereit erllärt habe. Abg. Molthan^(Zentt.) spricht gegen den Antrag auf Beschrankungsdauer. Schon die Einführung ber Sondersteuern bie der Autonomie der Gemeinden unterstehen, würde mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Die Annahme des Antrags würde er auch aus dem Grunde bedauern, weil der Finanzausschuß nicht in Der Lage war, die Tragweite eines solchen Antrags genau zu erwägen. 0 Grosser / »-Ausverkauf! allerbilligsten Ansverkaiafspreisen verkauft. 15, 25, 38, 58 Pfg. weisse Korsetts 58, 75, 98, 185 Pfg. 28, 85, 48, "68, 98 Pfg.' zn jedem annehmbaren Preise. Verkauf zu diesen Preisen, solange Vorrat! Beachten Sie bitte meine 6 Schaufenster! Pianola, Phonola and Phonola- Piano A. Goldschmidt 2150 - 2650 Mk. 1250 und 950 Mk. GIESSE« Schulstrasse 6 Gruße BeparatorwerMe für Flügel, Pianiuos u. Harmoniums MAm.hm.Ug. mi Rabatt auf sämtliche Waren. S.SH |B 22 Trübe Wäsche und fJeyl U K Reste weit unt. Preis. W. Kanal üladMe Lilienfeld’s 3n verknusen Gespielte Pianinos, Flügel und Harmoniums sind meistens in größerer Zahl vorrätig (30 bis 1200 Mk.) Herren-Socken 187 25? »87 68 Pfg Garnierte und ungarnierte Damen-Hüte Stroh hüte für Herren, Knaben und Mädchen Fahnen ** Hannover. Vereinöbcdarssartikcl. 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Es suchen Arbeit: 1 Spengler und Installateur, 2 Bäcker, 1 Schreiner, 2 Schuh« wacher, 2 Anstreicher, 1 Maschinist, 1 Maurer, 2 Schmiede, ein Küfer, 2 Bauschlosser, 4 Hausburschen, 6 Arbeiter, 2 Fuhr knechte, 2 Zimmerleute, 4 Putz- und Laussrauen, 1 Lausmädchev, 2 Waschsrauen, 2 Krankenpflegerinnen, 1 Buchhalter, 1 .Hand lungsgehilfe, 1 Bureaugehilie.________________________________* Städt. Wohnungsnachwcis Gießen, Afterweg 9. Es sind zu vermieten: 1 Villa von 12 Zimmern, 1 Wohnung von 10—11 Zimmern, drei Wohnungen von 7 Zimmern, 1 Wohnung von 6—7 Zimmern, 1 Wohnung von 6 Zimmern, 3 Wohnungen von 5 Zimmern, 1 Wohnung von 4 Zimmern und 2 Kammern, 1 Wohnung von 4 Zimmern und Badezimmer, 1 Wohnung von 3—4 Zimmern, 3 Wohnungen von 3 Zimmern, 1 "Wohnung von 2 Zimmern, 1 Wohnung von 1 Zimmer und Kabinett, 1 Wohnung von 1 Zimmer und Küche, 4 uüjbl. Zimmer, 2 niöbl. Zimmer mit Pension, 1 Schlafstelle, 1 unmöbl. 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Sur Abnehmer austerhalb der Gemarkung Giesten ermästmen stch die Prene austerdem um den Betrag der Lktroirückvergütuna von 4 Psg. für den Zentner. Der billige Preis wird nur für den Koks gewährt, der knS September l'NO abgenommen wird. Boni 1. September ab treten die Winterpreise in Kraft. ß1/? Zu vergeben sind: "gtT 428.75 Mk. Zinsen aus der Stiftung der Konrad Baltbaser Lang Erven an zwei bedürftige, evangelische Bewohner Giestens, die mindestens 60