Mk. ihl. uon iO iO )0 5» iä' kM« fc Heute abeut tat &wt\Nam(iuq im „Staiferöo'- sDimtag den 8. M rcinSwanderoog: liclbc- ihelle-tSbriitcnbers 6 Stunden. brer:G.Matthaeiu.Ll^ iabtiS37 Uhr morgens. 2°u arte noch Marburg. 18.- 12.- 30.- Een Oä M, ScDwesterW«-’ «Stag den 7. Mai M arid) 3V- Uhr von der.- iiittyitü mit ViikeWtoi- । for reise* Ard.««« 27/30 wMk. aw««Ä< f®, F5S« «* “,l - bett b- ,ter Giessen- 55m** iuli 1910* WlB öS»** liessen ö Bühne 5 ^nfon§, CouvletS, ${i tfe ^^lespikit Lachre! iu, der öcriaume ja ni Anfang SV. Ubr. igar-ren-Geschäite'n. (fr urant: ®*" Neu engagiert! 1 NlW 8tM. Tie Tircktior fc. VHP en Nr. 104 Zweites Blatt 160. Jahrgang Erich eint IS-Nch mit Ausnahme des Sonntags. Die „Siebener Zamilienblätter" werden dem ,9lngeifler' viermal wöchentlich beigelegt, das „Kretsblatl für den Kreis Stehen" zweimal wöchentlich. Die „Landwirtschaftlichen Seil« fragen" erscheinen monatlich zwennal. Gießener Anzeiger General-Anzeiger für Gberheffen Freitag 6. Mai 1910 Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen UnwersitätS - Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen. Redaktion, Expedition und Druckerei: Schulstraße 7. Expedition und Verlag: e^g>51. Redaktion:«^! 12. TeU-Adr.: AnzeigerGießen. politifcbc Lagcsfcyatt. Zum Unfall in Weilburg. Noch immer sind die versprochenen amtlichen Tat- stellungen Kur Vernichtung des Z. II n i ch t erschienen. Heute lesen mir in der amtlichen „berliner Korresp." folgende höchst dürftige Notiz: Die Presse beid,dingt sich naturgemäß dauernd mit Erörterung der näheren Umstände, die , uni Verlust des Z. 2 geführt haben. Es in wohl selbstverständlich, daß die Militärverwaltung, s 0 - bald sie mit einiger Sicherheit die Vorkommnisse geklärt hat, der Oeiientlichkeü das Ergebnis Mitteilen wird Ein? steht jedenfalls beute schon feit: die Behauptung, Seine Majestät der Kaiser habe den Befehl zur Fahrt nach Homburg gegeben oder dazu aufgefordert, t ri s' t nicht \ u. Die Fahrt ist vielmehr von den bei der Kölner Luft- schissübung beteiligten militärischen Dienststellen als ein Teil des vorbereiteten llebungsprogramms aus eigenem Antriebe veranlaßt worden. ' Seine Maiestät hatte sogar noch auf schwankende Witterungs- und Windverhältnisse im Taunusgebiet aufmerksam gemacht. 2/ic Leitung der Kölner Lustschifiubung glaubte aber an ihrer Absicht festhalten zu dürfen, da die sachverständigen Mitteilungen über die voraussichtlichen Wetterverhältnisse beim Antritt der Fahrt nicht ungünstig lauteten. Weiteres darüber muß noch Vorbehalten bleiben. „Mit einiger Sicherheit die Vorkornrnntsse zu klaren, sollte so lange Zeit in Anspruch nehmen? Wir stehen der obigen Notiz mit dem größten Mißtrauen und Unglauben gegenüber. Wenn die Angaben wirklich wahr wären, dann wäre es ja geradezu unglaublich, daß keine unzweideutige und authenllsche Erklärung über den Wunsch des Kaisers sofort nach dem Unglück erschienen ist, als die gesamte Presse sich so eingehend mit der Sache befaßte. Wir nehmen aber an, daß doch noch volles Licht in die Angelegenheit gebracht wird, denn der ,.Tägl. Rundsch." wurde am Mittwoch geschrieben: Zur Forderung des „Köln. Ztg.", alsbald nach Abschluß der Untersuchung über die „Zeppelin"-Katasttophc der.Ocffentlickkeit rückhaltlos Ausklärung über die Ursache des Limburger Unfalls zu geben, können wir mitteilen, daß hervorragende Par- lanicutaricr, mit den nötigen Unterlagen.ausgerüstet, Gelegenheit nehmen werden, im Reichstage die Gründe darzulegen, die das Unglück verursacht haben und hauptsächlich darin zu suchen sind, daß zwischen der militärischen und der technischen Leitung des Zeppelinkreuzers nickst das Einvernehmen herrschte, das namentlich dann vonnöten ist, wenn ein Offizier das Kommando über den Ballon führt, der noch nie eine Dauerfahrt, geschweige eine Nachtfahrt bei stürmischer Witterung mitgemacht hat. Man komme nur nickt immer mit der Bemerkung, lediglich der Sturm habe das Unglück verursacht! Als in fooniburg die Rückfahrt erfolgen sollte, wurde im letzten Augenblick noch ein Offizier als Gast mitgenommen und an dessen Stelle, da das Schiss überladen war, ein erprobter Steuermann ausgesetzt. In Limburg, dem Orte der Landung, wurde dem militärischen Befehlshaber dringend angeraten, bei dem stürmischen Wetter in der.Lust zu bleiben oder nach Homburg zurückzukehreu, wo daS Schiff entsprechenden Schutz fände, keineswegs aber im engen Lahntale niederzuaehen. Indessen der verantwortliche Hauptmann befahl die Landung, ohne nach der übrigens vorschriftswidrigen Verankerung des Ballons dafür zu sorgen, daß die Gondeln bemannt blieben. Das alles und noch mehr dürfte Gegenstand heftiger Debatten,im Reichstage werden, die alsdann auch den Beweis .erbringen werden, daß durchaus nicht der Stab über das starre Zeppelin-System gebrochen werden darf. । n Errichtung von „Versuchsschnleu^. Einen beachtenswerten Vorschlag finden wir in der „Korresp. des Deutschen Lehrervereins": In dec Pädagogik hat sich in den beiden letzten Jahrzehnten eine geradezu nieder drückende Fülle neuer.Probleme angehäust. Aber es ist selbst für den gewiegtesten Fachmann schwer, berechtigte Kritik und förderliche Reformgedanken.aus dem bunten Schwall von Meinungen herauszuschälen, der von allen Seiten so laut und verwirrend auf ihn einstürmt. Deshalb waren in dem Bestreben nach Besserung und .Modernisierung der Schule selbst ihre ehrlichen Freunde und Förderer nicht immer glücklich in der Auswahl neuer Stoffe und Ziele, in der Neugestaltung ihrer Lehrpläne und Schuloorschriften. Ein pädagogischer Mißgriff aber hat in umfangreichen Schulgemeinden, namentlich int großstädtischen Schulbetrieb, immer empfindliche Schwankungen, zuweilen sogar verderbliche Verwirrungen und damit die geistige Schädigung der zu Erziehenden im .Gefolge. Um aber trotzdem die Erprobung neu auftauchender Unterrichts- und Erziehungsprobleme mit aller .Gründlichkeit und in vollem Umfange zu ermöglichen, sollten.sich die größeren Schulgemeinden entschließen, ihrem Schulkörper V e r s u ch s s ch u l e n anzugliedern. Unter den Augen der Behörden und der gesamten Lehrerschaft müßten hier, geleitet von auserlesenen Kräften, pädagogische Versuche größeren Stils ausgeführt, umfassende Probleme der Unterrichts- und Erziehungskunst zu lösen versucht werden. Nur so könnte es gelingen, ohne Beunruhigung oder Schädigung größerer Schulkörper Gewißheit über Wirkung und Wert ties- einschncidender Neuerungen zu gewinnen. Alles Zweifelhafte und Schlechte könnte leicht von der Gesamtheit abgewehrt, alles Wertvolle geläutert und erprobt weitergegeben .werden. Weite pädagogisckie Kreise würden sich so vor schmerzlichen Enttäuschungen, die Träger der Sckiullasten vor vielen nutzlosen Aufwendungen schützen. * Französischer Zolltarif und deutsche Gegeumaßregeln. Die „Nationalliberale Korr." schreibt: „Durch die Presse läuft gegenwärtig eine Notiz, die vorn Handelsvertragsverein cmsgeht und sich gegen die n at i 0 nal lib er a l e Interpellation cmsspricht, welche deutscherseits Gegenmaßregeln gegen Frankreich verlangt. Diese Stellungnahme des Handelsvertragsvereins dürfte in der deutschen Industrie und in der weiteren Oeffentlichkeit allseitig befremden. Zunächst ist festzustellen, daß man in den Kreisen der deutschen Industrie ganz überwiegend energisches Eingreifen gegen die fortgesetzten Zollerhöhungen gegen das Deutsche Reich erwartet. So hat sich der Bund der Industriellen in feiner letzten Gesamtvorftandssikung einmütig auf den Standpunkt gestellt, derartige Gegenmaßregeln zu fordern, und ebenso liegen bedeutsame Kundgebungen des Hansabundes vor, die sich in gleichem Sinne aussprechen, darunter die einstimmig angenommene Erklärung der Berliner Mitglieder des Hansavuitdes. Ebenso darf aus den Auslassungen der dem Zentralverba.no Deutscher Industrieller nahestehenden „Deutschen volkswirtschaftlichen Korrespondenz" geschlossen werden, daß auch die Kreise des Zentralverbandes Deutscher Industrieller Gegenmußregellr deut- jujcrieitd erwarten. uun ikhi .^anoersoectragsoereui gebrachte Einwand, daß sich keine Maßregel denken ließe, welche lediglich die französischen Waren traft, und daß wir infolgedessen Gegenrepressalien anderer Staaten erwarten müßten, ist vollständig hinfällig. Durch eine Erhöhung des Zolles auf französischen Schaumwein wird außer Frankreich kein anderes Land betroffen, ebenso aber steht es bei 30—40 anderen Artikeln des Zolltarifs, die lediglich oder ganz überwiegend die französische Einfuhr treffen würden. Wenn das Ausland sieht, daß wir jede uns feindliche Maßregel einfach ruhig einstecken, ohne die anderen Nationen daran zu erinnern, daß sie mit Deutschland auch als Einfuhrland zu rechnen haben, so würde unsere Position auf dem Weltmarkt dadurch immer schwieriger werden." Vie RcichLwertzuwachzsteuer. :: Berlin, 4. Mai. Der Ausschuß für die W ert zu wachssteuer setzte heute die zweite Lesung fort. § 10 wird in folgender Fassung! angenommen: „Dem Erwerbspreis sind hinzuzurechnen 1. als Kosten des Erwerbs vier vom Hundert des Erwerbs- Preises, sofern der Veräußerer nickst nachtoeift, daß er hörere Kosten einschließlich des ortsüblichen Betrages der für Vermittlung gezahlten Gebühr aufgewendet hat, . 2. falls der Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung erfolgt ist und der Veräußerer.zur Zeit der Einleitung der Zwangsversteigerung Hvpotheken- oder Grundschuldgläubiger war, der nachweisliche Betrag seiner ausgefallenen Forderungen, «soweit dadurch der Wert des Gegenstandes zur Zeit der Zn-angsversteige- rung nicht überschritten wird. Tie Forderungen kommen, wenn sie durch entgeltliches Rechtsgeschäft erworben sind, nur in Höhe des geleisteten Entgelts in Anrechnung. Sie bleiben unberücksichtigt, falls ihr Erwerb im Wege der Schenkung erfolgt ist, oder wenn sie innerhalb kürzerer Zeit als 6 Monate vor der Einleitung der Zwangsversteigerung eingetragen worden sind, .sofern sich nicht aus den Umständen ergibt, daß die Schenkung oder Eintragung nicht zum Zwecke der Steuerersparung erfolgt ist, 3. die Aufwendungen für Bauten, Umbauten und für sonstige dauernde besondere Verbesserungen, auch solche land- oder forstwirtschaftlicher Art, die innerhalb des für die Steuerberechnung maßgebenden Zeitraumes gemacht sind und nicht der lausenden Unterhaltung für Baulichkeiten oder Bewirtschaftung.von Grundstücken dienen, soweit die Bauten und Verbesserungen nod} vorhanden sind, 4. die Aufwendungen, Leistungen und.Beiträge für Anlage von Straßen, andere Verkehrsanlagen einschließlich der Kanalisierung, sowie ohne entsprechende Gegenleistung und Verzinsung geleistete Beträge für sonstige öffentliche Einrichtungen." _ lieber den in der -orflen Lesung weiter eingefügten Satz: „Für die eigene vom Veräußerer bei der Verbesserung geleistete Tätigkeit wird eine angemessene Vergütung hinzugerechnet", wurde noch kein Beschluß gefaßt, sondern die Beratung dieses Satzes ausgesetzt bis zu 8 20. . § 11 ist in ider ccfAaiü Lesung unverändert geblieben lunb wird auch jetzt nicht geändert. Die dazu gestellten Anträge wurden abgelehnt. Beruht der Erwerb des Eigentums . oder eines Rechtes (§§ 1, 3) auf einem steuerfreien Rechtsvorgange, so ist für die Bemessung des Wertzuwachses von dem Preise oder Werte zur Zeit des letzten steuerpflichtigen Rechtsvorganges.auszugehen. Wenn der letzte steuerpflichtige Rechtsvorgang mehr als vierzig Jahre vor dem Eintritt der.Steuerpflicht liegt, so ist als Erwerbspreis der Wert anzusehen, den der Gegenstand vierzig Jahre vor dem Eintritt der Steuerpflicht hatte, sofern der Steuerpflichtige/ nicht nachweist, daß er oder sein Rechtsvorgänger einen höher«'? Erwerbspreis gezahlt hat. Ob im Sinne dieser Vorschriften Rechtsvorgänge steuerfrei oder steuerpflichtig sind, ist auch für die Zeit vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes nach ihm zu bestimmen. Rechtsgeschäfte der im §" 2 lezeijchneteu Art stehen einem steuerfrei!en Erwerbsvvrgange gleich, sofern sie vor dem Inkrafttreten diests Gesetzes abgeschlossen worden sind. ’ Liegt der für die Bemessung des Wertzuwachses maßgebende Erwerbsvorgang vor dem 1. Januar 1885, so tritt an die Stelle des Preises der Wert, den der Gegenstand an diesem Tage gehabt hat, wenn der Steuerpflichtige nicht nachweist, daß er ober sein Rechtsvorgänger einen höheren Ettverbspreis gezahlt hat. Tie Beratung des § 12, wonach die Gemeinden und Ge- meindevttbände berechtigt werden sollen, auch früher liegende Erwerbsvorgänge zu berücksichtigen, wird ausgesetzt bis zur Beratung von § 49. ß 13 (Vorgänge aus Anlaß einer Flur-i bereinigung oder Umlegung) wird unverändert angenommen. § 14 enthält folgende Fassung: „Beschränkt sich der steuerpflichtige Rechtsvorgang auf einen Teil eines früher erworbenen Grundstücks, so wird der Erwerbspreis Dieses Teiles des Gescunt- grundstücks berechnet. Unentgeltliche dauernde Ueberlassung von Grundstücken für öffentliche Zwecke, auch wenn eine Eigentumsübertragung nicht erfolgt ist, wird in der Weise berücksichtigt, daß der Gesamt- erwerbspreis nicht auf die ursprüngliche, sondern auf die nach der Abtretung verbleibende Fläche vertellt wird. Beschränkt sich der steuerpflichtige Rechtsvorgang auf einen Teil eines Grundstücks, so sind nur diejenigen Werterhöhungen oder Aufwendungen (§ 10, Ziffer 3—5) anzurechnen, welche diesen Teil ausschließlich oder gemeinschaftlich mit-anderen Teilen betreffen. Im ersteren Fall erfolgt die Anrechnung ausschließlich, im zweiten nach dem Verhältnis der Werte der Grundstücksteils zu einander zur Zeit der Veräußerung. Werden Telle eines örtlich und wirtschaftlich zusammenhängenden Grundbesitzes durch verschiedene Umsätze von demselben Veräußerer oder von dessen Erben innerhalb zweier Jahre veräußert, so werden die Umsätze bezüglich der Besteuerung des Wertzuwachses in der Weise als ein Ganzes behandelt, datz der Veräußerer berechtigt ist, bei der Berechnung des Wertzuwachses von der Wertsteigerung des einen Teiles des Grundstücks den bei Der Veräußerung des anderen Teiles etwa eingetretenen Verlust abzuziehen. Tie Wertzuwachssteuer wird bei den einzelnen Umsätzen fällig: etwa zuviel gezahlte Steuer wird nach dem letzten Umsätze erstattet." § 15 erhält folgende Fassung:. „Von dem Veräußerungspreise sind in Abzug zu bringen: ,1. die von dem bisherigen Eigentümer oder Berechtigten, nachweislich zur Last fallenden Kvsten der Uencrtragung einschließlich der für die Vermittelung gezahlten ortsüblichen Gebühr, sofern nicht an Stelle des Veränderungspreises der Wert maßgebend ift; 2. auf Antrag des Steuerpflichtigen der Bettag, um den nachweislich während der Besitzzeit, jedoch nicht länger als fünfzehn Jahre vom Tage des Erwerbes an, der aus dem Grundstück erzielte Ettrag hinter drei vom.Hundert des Erwerbspreises oder Wertes (§ 11) zurückbleibt. Die §§ 16—19 bleiben unverändert. Wellerberatung Frellag. Ter Aeltestcnrat des Reichstages verständigte sich dahin, daß auf den Versuch, die Wertzuwachssteuer noch vor dem Herbst zustande zu bringen, verzichtet werden soll. Man war darin einig, daß eine Ueberhastung der Beratung unter allen Umständen vermieden werden mü)fc, aber für eine gründliche Durchberatung die Zeit bis Pfingsten nicht ausreichen würde. Dagegen soll das Kaligesetz noch vor der Vertagung erledigt werden. Heer und Flotte. Die deutschen Flotten vereine im Ausland. Unter dem Porsche des Großadmirals 0. Koester hielt der Haupt- Derbanb deuljcher Flottenoereme im Auslande im ReichstagS- gel'äude feine dies jährige Mitgliederversammlung ab. Der Verband umfaßt zurzeit 14ö Flottenvereine mit 947 Eiuzelmitgliedern in allen Teilen der Erde; er kann auf das Flußkanonenboot „'Batet-- land" und die Äetterivorte in Tsmgtau als Ergebnisse feiner bisherigen freiwilligen Seldstbesteuerung der Deutschen im Auslande Hinweisen, und besitzt zurzeit wiederum ein Vermögen von rund 140OuO Mk. Als wichtigstes EigebniS der diesjährigen Verfamm^ Inna »st der Beschluß zu verzeichnen, den Vereinen in erhöhtem Maße Belehrungsmaterial und sonstige Driickjachen zugänglich zu machen. 'Man hofft, so dem nunmehr seit 12 Jahren tätigen Verbände einen weiteren Zuwachs von Mitgliedern zuzuführen. Gießener Strafkammer. )( Gießen, 3. Mai. Wegen Beleidigung eines Pfarrers wurde der Gutsinspektor 311 Sinnig, Hch. Schm, von Crainfeld, vom Schöffengericht Herbstein zu 20 Mark Geldstrafe ver urteilt. Nach dem Urteil ist der Pfarrer W. in Crainfeld mit der Familie des Angeklagten verfeindet. Im letzten Winter erklärte er den Schulkindern das dritte Gebot, wobei er bezüglich der Heiligung des Sonntags durck den Besuch des Gottesdienstes u. a. den deutschen Kaiser und einen in Grebenhain wohnhaften Polizeipräsidenten als Muster hinstellte, dagegen gäbe es auch Leute, die durch den Nickstbesuch der Kirche mit schlechtem Bei spiel oorangingen, so einer, der ihnen allen bekannt sei, der Student Sch. tu Crainfeld, der am ersten Ostertag, unter dem Geläute der Glocken, mit seiner Braut durck die Kirchgänger einen Spaziergang zum Torf hinaus gemackt habe. Als der Angeklagte, der damals noch hier studierte, durch seinen Bruder in einer hiesigen Wirtschaft erfuhr, daß ihn der Pfarrer als abschreckendes Beispiel hingestellt habe, geriet er in große Aufregung. Er ließ fick sofort eine Postkarte geben und schrieb an den Pfarrer: „Frivol und gemein sind zwei Eigenschaften, die einen Geistlichen entehren. Einen gewöhnlichen Menschen belegt man mit Schurke und Schuft." Auf die Adresse setzte erben Titel „Pfarrer" in Gänsefüßchen. Tas Schöffengericht er kannte an, baß die Aeußerung des Pfarrers nicht in der Ausübung seelsorgerischer Tätigkeit, sondern in der Absicht, den Angeklagten zu verletzen, gefallen ist, zumal letzterer gar nicht zu seiner Kirchengemeinbe gehörte, sondern sich nur vorübergehend in den Ferien zu Crainfeld aufgehalten hat. Der Angellagte, der für straffrei erklärt sein wollte, weil er eine ihm zugefügte Beleidigung zurückgewiesen habe, focht das Urteil an. Auch der Pfarrer als Nebenkläger erhob Berufung, weil ihm die Strafe zu niedrig erschien und ihm bas Schöffengericht bic Publikationsbesugnis versagt hatte. Eine von bem Vorsiyenben angeregte gütliche Ver ftänbigung lehnte ber Pfarrer ab. Er bezeichnete 11. a. bas Verhalten bes Angeklagten, ber mit seiner Braut allein gereist unb mit ihr spazieren gegangen sei, für anstößig: auch habe er Aergernis gegeben, indem er am Buß- und Bettag musiziert habe. Ferner habe er während einer Trauung, statt.das Braut" paar in die Kirche zu begleiten, zu Hause auf dem Klavier geklimpert u. a. m. Ter Pfarrer hielt sich auch für befugt, im Laufe ber Untersuchung dem Angeklagten einen nicht eiuwanb- freien Lebenswanbel vorzuwerfen, ohne hierzu einen Anhaltspunkt zu haben. Selbst ber Staatsanwalt bezeichnete das Ber hallen bes Pfarrers als eine Entgleisung unb ber Verteidiger geißelte scharf dessen Verhalten, bo er sich zu einer gütlichen Verständigung nicht herbeilassen wollte, indem er von persönlicher Racksuckl sprach. Das Gericht hatte keinen Anlaß, festzustellen, welche Absicht der Psarrcr mit seinen Aeußerungen versolgte. Es lag eine formelle Beleidigung vor, wofür Schm, beftraft werden mußte. Da bic beteibigenbe Karte ohne Wissen und Willen des Pfarrers anderen zu Gesicht gekommen ist, wurde aus die Publikationsbefugnis erkannt, während das Urteil im übrigen bestätigt wurde. Ein Streit zwischen Sträflingen im Zuchthause Marienschloß brachte dem wegen Raubs eine längere Strafe verbüßenden Buchbinder K. S. aus Oueich- heim bei Landau wegen Körperverletzung 5 Monate Gefängnis ein. Wegen feines aufgeregten Wesens war der Angeklagte fast beständig in Einzelhaft. Als er auf fein Bitten ui Gemeinschaftshaft verbracht wurde, kam er mit einem anderen Sträfling wegen dem Oeffnen eines Fensters in einen Wortwechsel, der zu einer Rauferei führte, nach deren er ein Sattlermesser ergriff und seinem Gegner eine schwere Verletzung an einem Arm beibrachte. Das von dem Angeklagten zum Zwecke der Strafermäßigung angefochtene Schöffengerichtsurteil wurde bestätigt. Urkundenfälschung und Belrugsverfuch liegt dem Rentner B. S. I. von Bad-Nauheim zur Last. Zwischen zwei Frauen war ein Mietvertrag zustande gekommen, nach dem die Mietzeit auf zwei Jahre festgesetzt war. Der von der einen Seite unterschriebene Vertrag wurde von der anderen Seite nicht akzeptiert und man einigte sich, daß die Mietzeit nur auf ein Jahr festgesetzt wurde. Der von der einen Seite unterschriebene Vertrag blieb in den Händen des Angeklagten, während jeder Teil einen neuen, auf ein Jahr lautenden Vertrag erhielt. Nach Ablauf dieser Frist kam es zu einem Prozeß, da die Mieterin, bei ber ber Angeklagte auf Untermiete wohnte, behauptete, sie habe auf zwei Jahre gemietet, währenb die Vermieterin auf dem einjährigen Vertrag bestand. Im Lause des Prozesses legte der Angeklagte, der die Mieterin zeitweise vertrat, dem Gericht den ersten Vertrag, auf den inzwischen von der Mieterin bic Unterschrift gesetzt worden war, dem Gericht als Beweismittel vor, während die Ienseite ihren auf ein Jahr lautenden Vertrag als Gegenbeiweis brachte. Da durch Zeugen nachgewiesen werden konnte, daß der erste Vertrag nur von einer Seite unterschrieben worden war, wurde gegen den Angeklagten und die Mieterin das Strafverfahren eingeleitet. Letztere wurde jedoch außer Verfolgung geletzt. B. dagegen, der von der Urkunde, wissend daß sie unrichtig ist, zum Zwecke der Täuschung des Gerichts Gebrau'ch gemacht hat, wurde wegen Urkundenfälschung im einheitlichen Zusammentreffen mit Betrugsversuch zu 6 Wochen Gefängnis verurteilt. Unter faljcher Flagge gesegelt ist der Da chd eckera e h i l f e E. M. von Goßmannsrod. Er ist unter dem Namen August Schnüll in Duderstadt wegen Bettelns abgeurteilt worden, da er Grund hatte, seinen richtigen Namen zu verschweigen. Hierdurch wurden falsche Einträge in die Ge- sangenenregister bewirkt, weshalb er wegen intellektueller Urkundenfälschung angeklagt wurde. Er stand im letzten Herbst auch bei einem hiesigen Dackdeckcrmeister in Arbeit, dem er bei seinem heimlichen Weggang einen Hammer unb eine Hose mit- gehen hieß. Er bestritt den Diebstahl: auch will er nicht gewußt haben, daß durch sein Verhalten üi Duderstadt falsche Einträge in die Reister erfolgten. Bezüglich dieses Vorfalles wurde er mangels Beweises freigesprcchen, aber wegen Diebstahls, zu vier Monaten Gefängnis verurteilt. AniveLsttäts-Naehrichten. Marburg, 5. Mai. Am nächsten Samstag habilitiert sich in dec philosophisck-en Fakultät Dr. W. Harms mit einer Antrittsvorlesung über „Die Regenerationsvorgänge in ihren Beziehungen zur Entwickelung bcr Organismen". LustschiffLhrt. Straßburg i. G., 3. Mai. Der Flieger Wienzieres dnternahm heute abend G Uhr 45^Min. mit dem Antoinette- apparat einen Höhenflug über die Stadt und nm das Münster. Wienzieres gelang das b-n meisten Bewohnern völlig unerwartete Schauspiel ganz vortrefflich. Er kehrte gegen 7 Uhr auf das Pollpponfeld zurück. Für den Flug war durch den Statthalter, den Staatssekretär und einer Anzahl Straßburger Industrieller und Bürger ein Preis ausgesetzt. Madrid, 5. Mai. Das lenkbare Luftschiff „Espana" hat lnnrte die von der Regierung für seine Uebernahme verlangte Probefahrt gemacht. Es stieg vormittags von seinem etwa 60 .Kilometer von Madrid entfernten Ankerplätze auf, überflog die Stadt, beschrieb über dem Königlichen Schloß mehrere Bogen und kehrte schließlich ohne Zwischenfall zu feinem AusgangÄ- vunktö zurück. Kleine T^c^chronik. In Äluwig (Landkreis Trier, warf eine Frau, anscheinend im Wahnsinn, ihr vier Monate altes Kind in einen Brunnen, um es vor dem durch den Kometen drohenden Weltuntergang (!) zu bewahren. Das Kind ist ertrunken. Die Stadt Aurnvri wurde durch eine Feuersbrunst zerstört. 8000 Häuser sind niedergebrannt. 30000 Personen sind obdachlos. 16 Personen sind umgekommen und viele verletzt. SanLel nird Derfcbr, Bleich enbach, 4. Mcn. Der hiesige Vorschuß- und 5k r e d i t v e r e i n, G. m. u. H., erzielte int abgelauienen Vereins- fahre einen Reingewinn von 2655 Mk. und an 437 Mitglieder konnten 7 Prozent Dividende verteilt werden. Wrtte. th. Gießen, 5. Mai. Ter gestrige Himmelfahrt- markt auf Oswald-s-Gartcn zeigte infolge der Anwesenheit des Zirkus Schumann ein anderes Gesicht als sonst unsere Kiiämer- märkte. Die Hälfte des großen Platzes ist von den Schumann-, Zelten eingenommen, so daß sich die Handelsleute mit ihren, Ständen auf beschränktem Raunt cinrichten mußten. Aber die Sache machte sich ganz gut, und auch der Besuch ließ infolge der Anwesenheit des Zirkus nichts zu wünschen übrig. Das Markt- geschäst soll ausgezeichnet gewesen sein. v th. Gieß en , 6. Mai. Der dieswöchigc Rindviehmarkt hatte^cincn Auftrieb von annähernd 1000 Stück Großvieh, sowie 350 Stück Jungtieren und Kälbern. Infolge des nassen Wetters der letzten Tage und des,damit her vor gerufen en günstigen Standes der Fütterkräuter hat das Angebot von Milchvieh nachgelassen und die Nachfrage danach zugenommen. Schon der Vorhandel zeigte, daß hohe Preise für,schwarz-bunte Kühe gezahlt werden mußten. Der Markt selbst brachte einen außergewöhnlich lebhaften Handel bei Preisen für alle Viehgattungen — mit Ausnahme von Jungvieh —, wie wir sie lange nicht hatten. Tie außerordentliche Preissteigerung in fetten Rindern und Kühen wird von den Viehhändlern damit gegründet, daß durch die Erschwerung der Bieheinfuhr Verhältnisse herbeigeführt werden, die für den Handel und das Fleischergewerbc ungesund sind. Fette Rinder erreichten einen Preis, den man Anfang April für beste Schlachtochsen nicht anzulcgen,nötig hatte. Fette Kühe sind in den letzten 14 Tagen so im Preise gestiegen, daß geringwertige Wurstkühe bezahlt werden müssen, wie sonst Qualitätsware. Beim Kälbermarkt, der nur ein schwaches Angebot gebracht hatte, mußten sehr hohe Preise bezahlt werden, ohne daß es gelang, die Nachfrage für den kommenden Feiertagsbedarf zu decken. Äe Zwischenhändler und deren Abnehmer rechnen jedoch damit, daß die Preise nach Pfingsten wieder.normal werden, wenigstens soweit es sich um Schlachtkälber handelt. Es wurden gehandelt das Stück: Milchkühe 1. Qual. 500—550 Mk. (einzelne extra gute Stücke bis 600 Mk.), 2. Qual. 420-480 Mk., 3. Qual. 350-400 Mk., junge Stiere und Rinder (schwarzbunte Ware, Höhenrassen, waren so gut wie nicht am Markt) '/Jährig 125—160 Di., bis Ijährig 170 bis 220 Mk., je nach Qualität und Form. Verkauit wurde der Zentner Schlachtgewicht: Fette Rinder 1. Qual. 74—76 Mk. (einzelne extraschwere Stücke bis 80 Mk.), 2. Qual. 71 bis 73 Mk.; fette Kühe 1. Qual. 70—73 Mk. (einzelne hervorragend gute Stücke bis 76 Mk.), 2. Qual. 65-69 Ulf., 3. Qualität <>0—64 Mk.: Kälber 1. Qual. 77—82 Mk. (vereinzelte exlraschwere Stücke bis 90 Mk.), 2. Qual. 70—76 Mk., 3. Qual. 64—68 Mk. Der Preis für fette Ochsen, die in der Gegend knapp sind, stellt sich vi bester Ware auf 83—b4 Mk. der Zentner Schlachtgewicht. — Nächster Markt am 24. und 25. Mai. vom 4. Mai. Tendenz: lebhaft, ausverkaust. 40-42 80-84 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 Preis pro 100 Pfd. gciüidit von-bls von-bis 58—63 96-104 52-57 88-96 46-49 77-82 fc. Frankfurt a.M. Vieh Hof-Marktbericht Auftrieb: Kälber 1223, Schafe 123, Schweine 1111. Turch- schmtlsvreis pro 100 Pfd. L'tbenb» Schlachl- gewicht Kälber. Feinste Mast- (BoUmilchmast) und beste Saugkälber Mittlere Diast- und gute Saugkälber . Geringere Saugkälber Schaf e. Mastlämmer und jüngere Masthanunel S ch w e t u e. Vcbciib» Sdila tjt- aewichc Schlachtivertes, höchstens 6 Jahre alt 44—47 Junge, fleischige, nicht ausgernäftete und ältere ausgemästete 39—43 Mäßig genährte junge und gut genährte ältere........ 35—39 Färsen, Kühe. Vostsieischige ausgemästete Färsen höchst. Schlachtivertes 42—47 Vollstenchtge ausgemästete Kühe höchst. Schlachtivertes bis zu 7 Jahren . . 35—39 'Heitere ausgernäftete Kühe und wenig gut entwickelte jnngereKühe u. Färsen 30—35 'Mäßig genährte Kühe und Färsen . . 24—30 Kälbe r. Feinste Diast- (Vollmilchmasl) und beste Saugkälber 55—60 Mittlere Diast- und gute Saugkälber . 51—54 Geringere Saugkälber 43—50 Schafe. Mastlämmer und jüngere Diasthanimel 41—42 Schweine. Vostsieischige Schweine bis zu 2 Zentner Lebeiidgewlchl 53—55 Volifleischige Schweine über 2 Zentner itebcndgewicht 53-55 Fleischige Schweine 52—53 fc. Wiesbaden, 4. Mai. Heu- und Stroh markt. Angefahren waren 9 Wagen mit Heu und Stroh. Man notierte: Heu 9.00 bis 11.20 Mk., Stroh (Nichtstroh) 6.40—0.00 Mk. F r ii ch t in a r k t. Hafer 16.40-16.60 Mk. Astes für 100 Kilo. Ochsen. von-bis von-bis Vollsieischige, ausgemästete, höchsten Auftrieb: Rinder 82, Kälber 326, Schafe 38, Schweine 803. Tendenz: Rinder gut, Ueberstand unbedeutend, Kalber, Schafe, Schweine gut, geräumt. Preis Durch- pro 100 Vsd. schnittspreis Lebenb. Lwlachr. pvo 100 Pfund gewicht - Vostsieischige Schweine über 2'/, Zentner Lebendgewicht 54.00-55 66.00-69 Fettschwetne über 3 Ztr.Lebendgew. 54.00-55.00 68—70 Fleischige Schweine 53.00-00.00 68.00-00 F.C. Wiesbaden. V i e h h o f - M a r k t b e r l ch t vom 4. Mai. 79-82 45 80 73-77 41 75 70—73 37 71 76-82 44 79 67-70 37 68 60—65 32 62 49-60 27 54 92—100 57 96 85-90 52 87 71-82 46 76 82-84 41 83 68—70 54 69 68—70 54 69 67—68 52 67 Limburg a. d. Lahu, 4. Mai. Fruchtmarkt. Durchschnittspreis pro Malter. Roter Weizen (nassauischer) 18,10 Mk., weißer Weizen (angebaute Freindsorlen) 17,80 Dik., Korn 11,70 Mk., Gerste: Futtergerste 0,00 Dik., Braugerste 00,00 Mk», Hafer 7,50 Mk., Erbsen 0,00 Mk., Kartoffeln 4,60-6,00 Dik. LLirchliche Nachrichten. Evangelische weineinüe. Sonntag Exandi, den 8. M a i: Gottesdienst. In der Staütkirche. Vormittags 8 Uhr: Pfarrer D Schlosser. Zugleich Christenlehre für die Neukonsirmierten aus der Matthäusgeineinde. Vormittags 9*/2 Uhr: Pfarrassistent Haustein. Vormittags 11 Uhr: Militärgottesdienst. Pfarrer Schwabe. Nachmittags 2 Uhr: Kinderkirche für die Markusgenieinde. Pfarrer Schwabe. Am 1. Psingstfeiertag wird Beichte und heiliges Abendinahl für die Matthäus- und Diarkusgenieinde im Hauptgottesdienst gehalten werden. Aniiieldiing dazii wird vorher bei dem Pfarrer jeder Geinemde erbeten. 3n der Zohanneskirche. Vormittags 8 Uhr: Pfarrer B e ch t o l s h e i m e r. Zugleich Ehristenlehre für die Neuloiisirmierten aus der Lukas- gemembe. Vormittags 91/, Uhr: Professor D. Schian. Vormittags 11 Uhr: Kinderkirche für die Johannesgemeinde. Pfarrer Ausfeld. Abends 8 Uhr: Versamnilung und Blbelbesprechung im Johannessaal. Am 2. Psingstfeiertag findet Beichte und heil. Abendmahl für die Lukas- uub Johannesgemeiude statt. Anineldungen vorher bei dem Pfarrer jeder Geineinde erbeten. Am L Psingstfeiertag wird die Kollekte für die hessische L u t h e r st i s t it n g erhoben werdeii. Israelitische ächgtotisgememöc. SottesOteust m öer Spuagoae (Süd-Anlage). Samstag den 7. M a i 1910 : Vorabend 7.30 Uhr. Morgens 8.30 Uhr. Nachmittags 4.00 Uhr. Schrifterklärung. S a b b a t a u sg an g 8.45 Uhr. Israelitische üeligionsgejellschast. Gottesdienst. Sabbatfeier am 7. M ai 1910: Freitag abend 7.30 Uhr. Samstag vormttag 8.00 Uhr. 9lad)mittag§ 4.00 Uhr. Sabbat-Ausgang 8.45 Uhr. Wochengottesdienst: Morgens 6.00 Uhr, abends 8.45 Uhr. Meteorologische Beobachtungen der Station Gießen. Mai 1910 Barometer auf 0° reduziert der Luft u Absolute Feuchtigkeit Relative Feuchtigkeit Windrichtung w -« yo E 8 (Brib der Q3ciiölhung in gehniei der (Idjlb. Htmmelssi. Wetter r, 216 742,2 11,3 5,6 56 SSW 4 8 5. 9” 741,5 80 5,6 69 SW 2 3 6. 7“ 739,9 8,2 6,7 82 SW 2 10 Höchste Temve ratur am 4 bis 5. M ti = 4 - 12,1 °C. Niedrigste ■ , 4. , 5. M -- 4 5.3 °C. 4. Mai 1910. lessen 2639 M •« D ■ •v \ Danksagung» Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme bei dem Ableben unserer lieben Schwester, Schwägerin und Tante sagen wir unseren innigsten Dank. Dr. Hermann Alker Marie Alker Anna Wagner geb. Alker Caroline Alker geb. Melior Gustav Wagner. Friedhofes aus statt. 2655 Todes-Anzeige. Heute morgen 3 Uhr verschied nach langem, schwerem Leiden unser lieber Gatte, Vater, Schwiegersohn und Schwager Herr Paul Scheibe Schriftsetzer. Die trauernden Hinterbliebenen: Frau Emilie Scheibe nebst Kindern. Gießen (Asterweg 46), den 6. Mai 1910. Die Beerdigung findet Sonntag den 8. Mai, nachmittags 3 Uhr, von der Kapelle des neuen Gelegen heitskauf in Damengürteln. Einen Poften eleganter Damengürtel zur Hälfte des seitherigen Preises hat abzugebcn (2607 August ft lbinger, Selterswcg 79. Gasherde W. Dürbeck, Giessen, Neuen wepr 18. (2379 Saatkartoffeln in verschiedenen Sorten empfiehlt l K. Sier, Jommiir. 16. Giessen, Mai 1910. d6/6 Im Namen der Geschwister: Kammerdirektor Birnbaum Für alle lieben Beweise teilnehmenden Gedenkens sagen wir herzlichsten Dank. Verwandten und Bekannten die traurige Mitteilung, daß es Gott dem Allmächtigen gefallen bot, ineine liebe Gattin, unsere gute Mutter, Schwester, Schwägerin und Tante Katharina Faber, geb. Magnus im 51. Lebensjahr nach langem schweren Leiden zu sich abzurusen. Im Namen der trauernden Hinterbliebenen: Ludwig Faber, Schlossermeister und Kinder. Großen-Linden, den 5. Mai 1910. Die Beerdigung findet Sonntag den 8. Mai, uackm. 3 Uhr, vom Sterbehause aus statt. 2654 Danksagung. Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme bei dem uns so schwer betroffenen Verluste sagen wir allen auf diesem Wege unseren innigsten Daick. Im Namen der trauernden Hinterbliebenen: Louise Kreß. Gießen Kaiser-Allee 50, den 6. Mai 1910. (03813 Drucksachen aller Art Ausstattung stilrein u.preiswert — die Brühl’sche Univ.-Druckerei. Gartenkies. 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Auler, Landtagsabgeordneter, Bensheim. Bähr, Landtagsabgeordneter, Rohrbach. Dr. Bendix, Domkapitular, Mainz. Best, Landtagsabgeordneter, Osthofen. Birkenstock, meister, Ranstadt. Boeckmann, Kreisrat, Büdingen. Oe. Antählatta, Mottenessenz, wirkt hervorragend nenen Mottenfran, ver iZ-lasche Mk. 0.60, sowie alle anderen Jlottenartikel empfiehlt Geruiania- T rogerie Earl Seibels 2642 Tel. 593. Irankfurt. strotze 39. Statt Panama»päne und ,Gallseife verwendet man besser Karn's Paiiamaseifc zum Wasdjen von rocifccn und mrbinen Stoffen jeder Art. Ttt'ick 25 Pfa. mir Eeutral-Trogerie, 4000- 200" M' 1^° ^800 V ' VÄi Gciv'N" 3200 * . t <(2ilKun M.,dur-b Landtagsahgeordneter, Ober-Ofleiden. Dr. Braun, Minister, Darmstadt. Braun, Bürgermeister, Staden. Breidenbach, Landtagsabgeordneter, Dorheim, v. Brentano di Tremezzo, Justizrat und Landtagsabgeordneter, Offenbach. Büchner, Landtagsabgeordneter, König i. O. Conradi, Wirkl. Geheimerat und Mitglied der ersten Kammer, Darmstadt. Damm, Landtagsabgeordneter, Friedberg. Diehl, Bürgermeister und Landtagsabgeordneter, Gau-Odemheim. Ellenbergcr, Kirchenrat, Ortenberg. Graf zu Erbach-Fürstenau. Fürst und Graf zu Erbach-Schönberg. 5n.il, Erk, Landtagsabgeordneter, Nidda. Dr. Ewald, Staatsminister und Minister der Justiz, Darmstadt. Finger, Bürgermeister und Landtagsabgeordneter, Pfeddersheim. D. Dr. Flöring, Prälat, Darmstadt. Dr. Fulda, Landtagsabgeordneter, Darmstadt. Gail, Geh. Kommerzienrat und Mitglied der Ersten Kammer, Gießen. Dr. Glässing, Oberbürgermeister und Landtagsabgeordneter, Darmstadt. Dr. Gutfleisch, Geh. Justizrat und Landtagsabgeordneter, Gießen. Hauck, Landtagsabgeordneter, Schaafheim. Dr. Heidenreich, Ockonomierat und Landtagsabgeordneter, Darmstadt. von Hombergk zu Vach, Minister des Innern, Darmstadt. Hom, Landtagsabgordnetcr, Seligenstadt. Joutz, Landtagsab- geordnetcr, Butzbach. Fürst zu Isenburg und Büdingen, Birstcin. Jung, Lehrer, Ober-Mockstadt. Kalbhenn, Pfarrer, Ober-Mockstadt. Dr. Kittier, Geheimerat und Mitglied der Ersten Kammer, Darmstadt. Dr. Kleinschmidt, Justizrat und Mitglied der Ersten Kammer, Darmstadt. Köhler, Landtagsabgeordneter, Langsdorf. Korell, Zweiter Präsident der Zweiten Kammer, Angenrod. Kredel, Bürgermeister und Landtagsabgeordneter, Airlenbach. Lang, Landtagsabgeordneter, Michelstadt. Freiherr von Leon- hardi, Mitglied der Ersten Kammer, Groß-Karben. Leun, Bürgermeister und Landtagsabgeordneter, Großen-Lindcn. Dr. Lippold, Wirklicher Geheimerat und Mitglied der Ersten Kammer, Darmstadt. Lutz, Landtagsabgeordneter, Elpenrod. Meiski, Landtagsabgeordneter, Ulrichstein. Dr. Merck, Geh. Kommerzienrat und Mitglied der Ersten Kammer, Darmstadt. Mickel, Bürgermeister, Ober-Mockstadt. Molthan, Kommerzienrat und Landtagsabgeordneter, Mainz. Noack, Geh. Regierungsrat und Landtagsabgeordneter, Darmstadt. Orb, Landtagsabgeordneter, Offenbach. Dr. Osann, Landtagsabgeordneter, Darmstadt. Parcus, Bankdirektor und Mitglied der Ersten Kammer, Darmstadt. Pennrich, Landtagsabgeordneter, Bingen. Raab, Landtagsabgeordneter, Pfungstadt. Reh, Justizrat und Landtagsabgeordneter, Alsfeld. Reinhart, Landtagsabgeordneter, Worms. Moritz Riedesel Freiherr zu Eisenbach, Oberstallmeister und Mitglied der Ersten Kammer, Darmstadt. Römhcld, Oberamtsrichter, Nidda. Graf von Schlitz gen. von Görtz, Erster Präsident der Ersten Kammer, Schlitz. Dr Schmidt, Geh. Justizrat und Mitglied der Ersten Kammer, Gießen. Dr. Schmitt, Justizrat und Dritter Präsident der Zweiten Kammer, Mainz. Seelinger, Landtagsabgeordneter, Lampertheim. Senßfelder, Bürgermeister und Landtagsabgeordneter, Büttelborn. Fürst zu Solms-Hohensolms-Lich, Zweiter Präsident der Ersten Kammer. Graf Wilhelm zu Solms-Laubach. Graf zu Solms- Rödelheim, Assenheim. Stöpler, Bürgermeister und Landtagsabgeordneter, Lauterbach. Graf Kuno zu Stolberg-Roßla, Ortenberg. Fürst zu Stolberg-Wernigerode. Stroh, Geh. Kommerzienrat und Mitglied der Ersten Kammer Offenbach. Uebel, Landtagsabgeordneter, Dieburg. Ullmann, Bürgermeister und Landtagsabgeordneter, Nieder-Erlenbach. Valckenberg, Geh. Kommerzienrat und Mitglied der Ersten Kammer, Worms. Dr. Weber, Forstmeister und Landtagsabgeordneter, Konradsdorf. Wolf, Landtagsabgeordneter, Stadecken. Fürst zu Ysenburg und Büdingen, Büdingen. Graf zu Ysenburg und Büdingen, Meerholz. Fürst zu Ysenburg und Büdingen, Wächtersbach. Bv.