Nr. 73 Drittes Blatt Samstag 27. März 1909 159. Jahrgang Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntags. und weisen Sie Nachahmungen zurück! (1)6/2 Vielseitig verwendbar ■ Getränk erstklassig! Ueberall ♦♦ Fabrikanten: Pfeiffer & Diller, Alleinige 6e8. m. beachr. H., Horchheim bei Worms. V s Wegen Aufgabe des Putzgeschäftes Spitzen, Schleier, Borden USW. zu den billigsten Preisen. (1483 Chr. Ph. EuSee« Ww., Ludwigstr. 14, I Treppe Idisanschmuck von grosser Bekömmlichkeit. erhältlich in Paketen ä 30 Pfg. ♦♦ Iflill* ml* T 4 .H <6 11 deutsche Staatspreise 10 Gross-Preise 57 Gold. Medaillen 11 Ehrendiplome 20 Ehrenpreise (ci: Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen Umversitäts - Buch- und Stembnictercu R. Lange, Ließen. bester Ersetz für ächten Goldschmuck, starke 14kcr. 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Mit der von der Regierung ang> i endigten Aenderung der allgemeinen Bauordnung, insbes. des Lrtsstrasvn-- rechts allein ist es nicht getan, es müssen auch die Lücken gesilstossen werden und deshalb Ergänzungen ein treten, namen ttiu) in Hinsicht ans den Bebauungsplan.• Dte „Oietzener Famltten''ldtter" werden dem »Anzeiger^ viermal rvöchsn lich betgelegt, das „Krcisblati für den Kreis Hießen'' zweimal wöchentlich. Die „Landwirtschaftlichen 3eib fragen" erscheinen monatlich zweimal. Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul« straße 7. Expedition und Verlag: e^5L 9lebatlion:eä5^112. Tel.-Adr.:2lnzetgerGteße«. Hi? Cmfefe ö von Ängcöowr, 8e» wertungeo u. i w. m Äu- 1 Für sich allein getrunken gibt es einen vorzüglichen Ersatz für Kaffee von hohem Nährwert und vorzüglichem Aroma und Geschmack. Mit Kaffee gemischt macht es diesen gleichfalls nahrhaft und bekömmlich unter beträchtlicher Verbilligung. 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Juli 1896, das übrigens oudj schon Beitinnnnngen über Zwangsumlegungen von Grund sMcken ixt AuSdehnitng der Bebauung voriieht, ist von der Bauordnung inst ihrem rein baupolizeilichen (iferrnftcr vollständig getrennt Infolgedessen können alle ortsstatutarischen Angelegen- herten über c-trastenl-erstellung, Geländeer'werb usw., als wtrt- fchaftltche Frage von vornherein für sich lxchandelt iverden, so daß auch in Baden die einzelnen Gebiete des Bauwesens voll- standtg für stch geregelt werden können. Man sieht, das? trotz Landesbauordnung, sowohl die Dezentralisation, als auch die scharfe Trennung der Materie durchführbar ist, allein es kann diese Art der Gesetzgebung nicht geradezu als ideal gelten, ist doch die Dezentralisation b.’int Vorhandensein einer Landesbmwrdnung immerhin eine relative. Das Vorhandensein einer Landesbauordnung bedeutet in den wenigsten Fällen des baupolizeilichen Gebiets einen Vorteil für die Sache iclbst, denn sie bringt niemals positive Ge und Verbote, füTtbcnt nur nachgiebige Bestimmungen. Sie hat daher lediglich die Bedeutung einxs ^achverzeickpnsscs, dem die Befugnis zur rechtssctz uoeu Gewalt über die einzelnen Materien des Bau- wescrts jeweils besonders beigesügt ist. Wo einmal positive Ge- '.ch^x..^rbotc im baupolizeilichen Gebiet getroffen wurden, haben stc, sich nicht bewährt. In der hessischen Bauordnung ist die Befugnis zunt Erlast von baupolizeilichen Bcstinnnungeu an 14 verschiedenen Stellen, die zur Schaffung ortsstatutarischer Vorsclstisten ebenfalls 14 mal besonders ausgesprvchen. Daß dies Auseiuauderziehen der Uebersicht und schließlich auch der Sache selbft von, keinem Nutzen ist, liegt auf der Hand, verschwinden doch die Greu-rn zwischen bot einzelnen Gebieten des Bauwesens ans diese Wnsc vollständig, das Wesen der Sache wird zurück- gedvärtgt hinter äußeren Aufputz und der individuellen Auffassung zunr Schaden der 'JLiitoitomtc preisgegeben. Wenn anerkannt ist, daß die baupolizeilichen Zrageit n u r nach örtlichen Grsichlspuukteu zu regeln und iewrilü deut Stande dec Technik anzupassen sind, so genügt es die Befugnis zur rechts setzenden Normt einmal auszusprechen und vielleicht cine Mini- sterial-Verordnung dazu als Anleitimg bezw. Begrenzung des Stoffes zu erlassen, ein Modus, der zweifellos zweckdienlicher ist, als die Vervielfachung der rechtsfetzenden Befugnis. Das gilt auch von ortsstatutarisckwn Bestimmungelt, auch für sie kann die gleiche 'Art der Gesetzgebung Platz greifen, nur muß von vornherein eine sachlich genaue Trennung bewirkt werden. Dies ist aber unschwer, denn zum Ortsstatut gehören nur Ge- iineindeangelegenheiten von finanzieller und sonst wirtschaftlicher Bedeutung, die rein baulichen ftrogeu dagegen gehören zur Bau- Polizeiordnung. Jedenfalls must eure Baugesctzgebung, so einfach wie möglich sein, sie nruß möglichste F-reiheit und Anpassung an die VerMltnisse von Ort und Zeit fid)er stellen und im übrigen auch materiell scharf trennen und zivav derart, daß das Wesen der Spezialgesetzgebung auch zum Ausdruck und zur Geltung gelangt. Daher darf das erste und das letzte Wort zur sachlichen Regelung des Bauwesens nur im lebendigen Geist der Technik ge- sprochen werden, nur dann kann etwas Ivirtiich Lebensfähiges entstehen Das Bauwesen verlangt stets ' positive Grundlagen und darf nicht in äußerliche Jormeit eingehüllt werden, die zu allen möglichen mehr oder weniger scharfsinnigen Deduktionen Gelegenheit geben. !niQäd).,SlrhPHr-ne*te-'>li- 1 »ijs 1 “ Rheinischen ~T'—L.„:|Maschinenbau,ElextrotechnikPi. I eenniKdm OinQgn Automobilbau, Brückenbcu.^-- 1 1 1 »—I "II PL 2 ictianfi’enrknrse. " i>'!ZNNL'°»- .«nebMe „ntS8®™ , L-MLIW ^tzehnjähriges JJläbdin Är>il'e sucht in befc Ä-S8^ole unter fek jtc Geichansil. des (Siefe ar. Gießener Anzeiger General-Anzeiger für Gderheßen Litevarijehes. — Dr. Theodor Ko ch-Grünberg, Zwei I a h r e unter den Indianern, Berlin, Verlag von Ernst Wasinntl). — Ms eine der sckMierigsten und umfassend st cn Wisfcnsckwften stellt sich die Völkerkunde dar. Indem sie uns über den Begriff des Gesellschaftsorganismus und seine Entwickelung unter den Kultur-' Völkern ansttlirt, eröffnet sie gleichzeitig ein wstematisckieS Studium der Naturvölker. Unter den Ethnologen unserer Tage ist der Tber- Hesse Dr. Theodor Koclu-Grünberii rasch zu Ansehen und Geltung gekommen. Seinen bedeutsamen Publikationen „Anfänge der stunst im Urwald" und „Südamerikanische Felszeichnungen" lästt er neiterdings ein groß angelegtes Werk „Zwei Jähre unter den, Indianern" folgen, dessen erster Teil soeben erschienen in. noch schildert darin den Verlauf seiner Expedition im Nordwest-Brasilien, die die Jahre 1903 bis 1905 umfaßt. Ungeachtet seines Wilsen-' schaftlichen Werts wendet sich dieses mustergültig ausgestattete Btich auch an das größere Publikum, sofern eine Reihe höchst lebendiger Darstellungen indianischen Lebens und Treibens, das der Autor wie selten eilt Europäer aus eigner Anschauung kennen gelernt hat, unsere volle Teilnahme erwecken. Gewiß war cS Kochs besondere. Gabe unter diesen Naturkiitderu am Rio Rcgro so schnell festen Fuß zu fassen, ihr inneres und äußeres Leben zu belauschen und sich ein Material zu verschaffen, das in seinem Umfang und seiner Eigenart ohne gleichen ist. Tie Lektüre des Werkes geivinnt durch die beigegebenen vortrefilichrn Jlluitrationeit eine besondere Abwechselung, und der ittnge verdienstvolle Gelehrte darf daraus rechnen, gerade in seiner Heiutat gelesen und gewürdigt zu werben. Ms-ht. loötcr. i ^!!toJfciUntcr 02(6 Sam, b'eii s'n?*' verhkfe ! e ner 6emeBntet49ä f löc’ wo er iPiS^,e|i‘er$ ! tue halten Ca ’ Cl"e Snw ! * 5 * i Für die Regierung, Gemeinden und auch für das Bauwesen selbst, wäre bfe rot stehend beschriebene Art der dezentralisiercip- den Gesetzgebung sicherlich von größerem Siu freit, als die Beibehaltung des zentralisierenden Modus einer Laitdesbauvrdnung mit il.-en das Leben geradezu vernichtenden Äenunnissen. Die derzeitige ^ssische Bauordnung ist vorwiegend dem neuen Württembergischen LandeSvangesetz aus dem Jahre 1872 nachgebildet. Offenbar hat man dieses Olesetz s. Zt. deshalb als Vorbild gewählt, iveil es die einzige brauchbare bultdesstaatliche Landes^ bauordnung darstellte und weil sowohl das System als auch die Anordnung des Stoffes im allgemeinen befriedigt und den hessischen Verl Ucnissen nicht widersprach. Das System der Landes- bangfsetzgt'bung war in Württemberg schon seit langer Zeit er- r-tobl, so baß man sich begreiflickierweise leicht dazu, entschließen konnte, diesen Gesetzgebuu.gsnwdns auch in Hessen einzufiihren. Es baut sich die neue loürttembergische Bauordnung von 1872 bereits ans die allgemeine Bauordnung vom Jahre 1655 aus, sie ist als Landesgesetz mit Zustimmung der Stäube ins Leben gerufen worden. Ein besseres Vorbild für eine allgemeine Landesbaugesetzgebung lunr im Jahre 1881 nicht vorhanden. In Preußen bestand damals im Gebiet des Bauwesens das Gesetz vvm 2. Juli 1875 über die Anlegung, von Ortsstraßen und Venändernng von Straßen und Plätzen in Städten und ländlichen Ortschaften, sowie das Gesetz über die Polizeiverwaltung vom 11. März 1856 und das über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883, in Baden das Gesetz vvm 20. Februar 1868 rvu- 7 - lc in Baden Grsetz vom 20. sfel.-rnar 1.808, die ÄUlagen von OrtSstraßen und die F-eststellung der Baufluchten, sowie das Bauen längs der Landsttaßen und Eisenbahnen, ferner die Verordnung vvm 5. Mai 1869 über die Handliabung der Baupolizei und in B a y e r n die Bauordnung vvm 30. August 1877, die sich jedoch als Verordnung und nicht als Landesgesetz charat- terisiert. In Sachsen lagen in den 80er Jahren die Verhältnisse recht mtgünstig, dortselbst Umr ein einheitliches System übev- haupt nicht vorhanden, erst seit dem Jahre 1900 hat Sächselt eine Bauordnung als Landesgesetz. Unter solchen Umständen konnte, nadfhem man sich für die Schaffimg einer Bauorditung als Laudesgesetz etttschieden hatte, nur noch die württembergische Gesetzgebung füt Hessen als Vorbild ht Frage kommen. Verwaitdte Verhältnisse der Landesgebiete lagert nicht vor. Die houptsächlichsteit Lückert in der hessischen Baugesetzgebung vor Einführung her allgemeinen Bauordnung waren zweierlei Mt. Einmal traten bei den Vorschriften gesundheitspvlizeiliche Nück- sichten nur in sehr unvollkommener Weise hervor, das andere B!al bot sich keine .Handhabe zum entsprechertden Musban pes Grrtndsatzes, dast die Gemeittden als solche zur Herstellung und Unterhaltung der Ortsstrasten verpflichtet sind. Nach diesen beiden Nichtungen ist mit der allgemeinen Bauordnung Abhilfe in einer, den Zeitverhältnissen entsprechenden Weise geschaffen worden. Heute lind diese Bestimrnungeit natürlich nicht mehr in allen Stücken befriedigend und ausreichend, auch sind entsprechend dert veränderten Zeitverhältnisfen wieder neue Luckett in der Gesetzgebung entftanöen. Diese Lücken bestehen vorwiegend in dem Fehlen von Bestimmungen über Durchführung des Baugedankeus in Bebauungsplänen, ferner über Verteilung der finanziellen Lasten, Sicherung baupolizeilicher Verpflichtungen u. s. f., sowie in dem Fehlen von Vorschriften zur Wahrung ästhetischer Ei:fordernisse bei Bauten und Erhaltung landschaftlicher Schönheiten. 'Auch die Regelung des Arbeiterschutzes wird bei der fort-- MÄBBI Erzeugnisse 11ÄJ Stern jUßinit f opdampjfer n Äntwerjiefe | Dy kostet die ® I Mignon-Schreibmaschine9 (Fabrikat der Allgemeinen Electricitäts Ges.) vollwertige Gebrauchsmaschine für alle Kultorepraehen, grosse R Durchschlagskraft, sichtbare Schrift, ohne Uebung sofort zu schreiben. 1 Jahr Garantie. A Union Schreibmaschinen - Ges. m. b. 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Marz btd 17. April 1609 eine Lplilnug sämtlicher stöbt. Stratzenkanäke voige» iwmnien wird. mieten, ben 25. März 1909. Eroßhcrzogliche Bürgermeifterei Gießen Mecum. BH/, Der Eigentümer hat für den ordnungsmäßigen Anstand und die richtige Handhabung ded yerichluffes Sorge zu tragen und ist allein für alle, durch etwaigen Rückstau de» Ltelwasfers hervorgerufene Schaden verantwortlich. Tie Verschlüße sind fo an«bringen, daß sie jeder Aeit, auch bei Aüttstau zugänglich sind u»,o bequem gehandhabt werden können,____________________________________________________ Bekanntmachung, betreffend Bebaunngsvlau für dao Okbict »wiichen ^rank inner L traue, .Hultocn und Wartwetz. ,>in (Eichener 'N» »eiger Jhimmcr 252 voni 29. t ftober u. ao. tlt hei HkTüh'.'iubiiiunn der Criobanfauuim .u obigem Bebanungc vlan ein ruidicblci unterlaufe»,. Die Crivbaumbimn wird deo bnlb nndnrcDinu iwdnnnk' zum Ülbörurf gebracht. ?tcfclbe liegt nudi bio Mim 21 Avril b. ,L-. auf mnercin ) icibnnatnic ;uv irtmidn niten ni.ii ünh itiniucnhmiqcn gegen solche binnen der gleichen Srisi bei Meidling de.- An fdiluifcv bei 11 no vorzubringeti. «leben, bei, 24. Jlrir » 11*10. r . , B*/= Großherzogliche Bürgermeistern Gießen. Mecum. i^rtsbansaynng. Ans <«runb deo Artikel» 2 und 29 Abfav 2 de» Gefeheo von, 80. Avril 1W. die allgenteine Bauordnung betrefienb, und des $ .> bei Berorbnnng um», 1. ,-ebrnar 1HH2, die Ansiulnuna der aUgc n,einen Bauvronung betretend wird auf Beschliii; her Ltadiver ordnete» Versammlung vom 15. Cttober r.*JH nach 2lnburung des £berbürncr»nciherö und Begutachtuiig durch ben Mrci.-auoiamn nut Wenebniuitiurt 01,herzoglichen Miniueriumo des Innern von, . . . ■ m r..........d ,n dem Bebammaoplau nir das lebtet zwischen Aranliurtcr 2träne, Aulweg und Wartweg folgende Lrw banio innig erlnfien: , . , (ßcmcvbhdic .'Inlagen, die nach t Iß der Werocrbcorbnuna ton AeffionbP'iidnin mb. biitfen in ben Banblockcn 1\, x III und X bis X\ 1 emidilie-hcb, ■ ’"ic auf den an die Kliniken angrenzenden Banl-lödeu tiichi errichtet werden. O4 Wieben, ben..........— __________________(ßrohberAQfllidic Bürgermeisterei. Bekanntmachung. Der in her gestrigen Livung der Ltadtverordneten Bersannn Inngü'itaefielltc Bnramchlag bei 2tabt Wirken hir bas Rechnung iatir lunii lumn l. .'lunl IHM» bis bube Mar; 1910i sowie dte Bor- uilschläge des Stabterweiterungssonbo, des C-*Icttri»ttdttlWcrre. l'iar; 190V, nachmittags 2 llbr beginnend findet gn £n nnft ?,elle die Bervachtung: I d. > Iriebvicitel Gewann 29 91 r. 28, 28 und 2V auf dem Mittelweg , 2. von >U qm 'ßrabgarten am Gchiffenberger Dcg neben bei» •Jlltemclhiucn. 3. von ■ ß -im ßJrabnarten am alten schlag, I um 17.'.; Ader am untersten Miicftclmab bei der «uve rinieubentcniuicfe in verschiedenen Vlbtcilungcn. von 1 qm VIder baielbit tu verschiedenen Abteilungen, ß. von 183 Acker daielbs» 7. von _m Gelände an der Kläranlage bei der Mar naretenbütte- 8. von ti05 .»m ißelänbc bafclbü, . 9. von ,iita *.*"*• qm Acker zwischen dem Thiblhatb und der Valm ,11 15 Abteilungen. Tic uiiaiuiiienfiuifl ist um 2 llbr auf der sicher «trage am Parrticnii'iilbdjcii um 3 111,. auf bem Scbinctiberncr Weg am liifci.bnbnubernanr ,m I llbr bei der Margareteuhutte und um *'/> llbr bei dem Elektrizitätswerk. B*, <'Urnen bei, 2*1 Marz 1900 Grobherzoglichc Bürgermeisterei Gießen. ___________ Mecum B kannkmackiung. Tie Vicicnmn b.s im Mlertmnnfloiabre 1908 notmenbigen fertigen 2chnbwerkes, nämlich : -valbfctmtc fnr grauet, di 2dn,be für '»naben und Mädchen füll vergeben werden Angeboie unter Angabe der Preise niz die verschiedenen ißicfjcn »lud bis ivateftens 1. Avril 190® on das Ztäbtifdie »Irmcnamt, Renen Bane «5, einzureichen, wo auch die Angevots Bedinaiinaen ;u haben sind. Gießen, bei, 20. Marz IW B*'i Tic Armendeoiitation der Stabt Gießen. Melle r. Llrsteitsvrn Hebung. Die zur Neudeckung einer Ltraßr im Terrain der Mediz. und ^rauenklmtk erforderliche Basalt - Rlcinschlag, licfermifl (45 cbm) euischl. Bbwal,en bei Straße wird htenml unter ^iigrunbeleqiing de» Ministerialerlasse- vom 16. Juni 1893 öffentlich ausgeschrieben. Pie Angebotsunterlagen können auf unserem Amt, totfpbonüvafee 18, eingesehen. Angebotswnnulare dorther bezogen werden. C ff eilen und bid zum brofinung-teniun. Eam-tag den 3. April 1009, vormittag» 11 Uhr, einznreichen. ZuschlagSfrist 3 Wochen. Güßen, den 25. Marz 1909. Groß » .^ochdauamt (Sicken. 5« 5- : Heuer. Ptri>i!ilsiil!!l öon Wa!strlcitll!!.Mbkittii. Tic bet Herstellung der Wasserversorgung»«»,lagen für die «emcindeu Freiensteinau und Radmühl ,m Hi eis Lauterbach vortonnnendcn Arbeiten und Lieferungen und zivar: I Quellkammer (keine Qiiellfaffimgen) Hochbehälter (für Radmühl 50 cbm Fnhalt, für a \ Freiensteinau 150 cbm, außerdem nur sür Freiensteinau Riederdruck- und Laugbchälter I 80 cbin Fnhalt), Los 2 LoS 3 sollen . Röhrengräben (Freiensteinau ea. 5900 m, Radmühl ca. 2150 m) Nohrliefenmgen und VcrlegnngSarbciten (werden nicht getrennt vergeben, Maschtneuhans (nur sür Freiensteinau) durch schriftliches Angebot vergeben werben. Pläne und Bedingungen sind bei der mUerzeichneten Behörde, letztere auch bet den beiden Bürgermeistereien einzusehen; Angebots» vordrucke gegen ganz freie Einsendung (nicht in Briefmarken) von je 3.— Mk. für LoS 1 und 2 der Gemeinde Freiensteinau und je 2.50 Mk. für die übrigen Lose nur von 11116 zu beziehen. Angebote sind verschloffen (für jede Gemeinde in besonderem Umschlag) und mit entfpr. Aufschrift versehen, auc der Gemeinde, Losnummer und Unternehmer zu ersehen ist, bis spätestens isir^tticchtiM^SMkstliqd.lii.Änillilllil.iittiii.III Uhr für Muiühl?omirrsis,l| d. 15. ^Iprii IM, yorm.11 1 Uhr auf unserem Bureau, Frankfurter Straße 29, Zimmer Nr. 4, einzureichen. Eröffnung daselbst tu Gegenwart der Bieter, (\reie Auswahl bleibt ausdrücklich Vorbehalten. Es können nur Angebote auf Vordrucken ohne Textänderunqen und Zu» faße Berücksichtigung finden. ZuschlagSfrist 4 Wochen. Dießen, am 17. März 1909. Droßherzogl. Kulturinspektion. Z«»/M H. Steinbach. Verqtbilng von 2SjffcrleitungSarbeiteu. Die Arbeiten und Lieferungen zur Herstellung deS Lrts- rohruetze» der Wasserleitung sür die Gemeinde Fn- heiden sollen Tienotag den 13. April l. Fs. vorn». 10 Uhr im Wege schriftlichen Angebots in unserem Bureau Bleichstraße 11, vergeben werden. Die Pläne und Bedingungen können während der Dienst» stunden dort eingesehen und AngebotSformulare gegen Er» Haltung der Herstellungskosten entgegengenommen werden. Die Eröffnung der Angebote, die bis spätestens zum genannten Termine emzureichen sind, fiubct in Gegenwart der erschienenen Bieter statt. Dn/, Die Zuschlagsfrist beträgt 3 Wochen. Unter sämtlichen Anbietern bleibt freie Wahl vorbehalten. Gießen, den 19. März 1909. Neubauverwallung der Provinz Oberbeffen. Bekanntmachung. conman, 2*. Marz, von vormiitaao U ril'r dis na* ; »nitlaas 2 llbr 'vll in dem .zimmer Ar. 3 der ^laöitnabcrrttjulf \ eine Ausstellung osu den Ländern im bie»iabnr«en UniCTiidue , lurius für crzievllche tinabenbaubarbeit gefemalen Wegenuanbe itaufinben, au der wir bicvmii »rcundlichfi einladen. , Gießen, **'. Marz 1H00. Ter 2d)uloodtanb. Dl e c u m Lbertmraermei'ier. Bekanntmachung. Auö der lUodücbcn Stiftung ifi alsbald eine lebenSlan.. liebe Vfründe in -voje von 30 Mark iäbrlicb an eine würdige, arme weibliche Vcrioii, geborene Gießenerin, zu vergeben, ^.ic 'ßirünbncrui tritt alt Urlcahnn in die 'Vroöiimal ^icdjenanualt tici mit den für Selbstzahler beitimmten Beraünsugunaen ein. •Jjielbunacn nimmt biß zu in 15. Avril 1909 das Liädtifcde Armenamr. Aeuen Baue 2T>, en liegen. Gießen, den 23. März 1909. B”,» Die Armendeviuation der Stadt Gießen. 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