Nr. 25 150. Jahrgang Samdtag, 30, Jamrar 1909 Erscheint täglich mit Ausnahme deS bonniagL Die ^-tehnree Kamtltendlitter- «erden dem ,Hn Verlag der vrabNch«, Unweriuäi» • Buch» and StettincudetcL 8t 8em g t, ttießea. Redaktion. Exveditton enb Druckerei: €<6ul* Pratze ?. Expedition und Verlag: bL Reüa'twn:S^AlI2. Tet.-Adr^AnzergerGxeben- a Deutscher Reichstag. 196. Sitzung, Freitag. 29. Januar. 8m BundekratStisch: b. Bethmcmn-Hollweg. Präsident Graf Stolberg eröffnet die Sitzung um 1 Uhr 15 Mm. Die schwarzen Listen. 8uf der Tagesordnung steht die Interpellation des Zentrums: „Ist hem Reichskanzler bekannt, daß durch „schwarze Listen' und Vereinbarungen ähnlicher Art Ar- beiter und Prioatange st eilte in ihrem Fortkommen gehindert werden? Was gedenkt der Reichskanzler zu tun. um solche die Freiheit des ArbeitSver. träges oder die gesetzlich garantierte Koalitionsfreiheit hindernde Mahnohmen zu unterdrücken?' Lbg. GieSbcrtS (Zentr.) begründet die Interpellation. Er dankt zunächst dem Staatssekretär, daß er die Abgg. Behrens, Sachse, Hue und ihn vorher zu einer Konferenz zusammenberufen hat, um die der Interpellation zugrunde lieaenden Klagen zu besprechen, und gibt der Hoffnung Ausdruck, daß die Regierung auch in Zukunft bei Arbeiterfragen Fühlung mit den Vertretern der Organisationen nehmen möge Die Klagen über die „schwarzen Listen' reichen lange Jahre Su rück. Die „schwarzen Listen' gefährden die Existenzen der Arbeiter auf daS schwerste. Der Zechenverband begnugi sich aber nicht mit dieser ungesetzlichen Maßnahme, sondern er !reift auch zu sehr bedenklichen Mitteln, um die KoalitionS - reiheitderÄrbeiterzu unterbinden. Vor allem kommen ier di, Eisen- und Kohlenschwerindustrie in Betracht. Was will man mit diesen Mitteln erreichen? Ein zu häufiger Arbeiterwechsel soll vermieden werden. Diese- Ziel ist gewiß zu begrüßen und die Arbeiter sind ihrerseits auch gern bereit, mit den Zechen- besitzern zusammen zu beraten, um einen stetigen Arbei- ter stand zu erhalten. Aber von Verhandlungen mit den Ar- beilern wollen ja die Zechenherren nichts wissen. Ich wäre der erste, der eS scharf verurteilen würde, wenn Arbeiter auS reinem Uebermut ihre Arbeitsstelle verlassen würden. Das geschieht aber nur selten. Für den hohen Belegschaftswechsel sind vielmehr ganz andere Gründe maßgebend, vor allem die mangelhaften Lohn- und Arbeitsverhältnisse. Und hieran sind die Zechenbesitzer dock, nicht ganz unschuldig. ’ Oft verleiten auch einzelne Zechenbesitzer die guten Arbeiter anderer Werke zum Kontraktbruch, indem sie ihnen hohe Löhne versprechen. (Hört! Hört! im Zentrum.) Aw wersten veranlaßt jedoch die ganze Art. wie im Ruhrrevier gearbeitet wird, die Arbeiter zum Verlassen der Arbeit. Fördern! Fördern! das ist die Parole, die von oben herab gegeben wird. Dazu kommt ein in ganz abgefeimter Weise ausgebautes P r a m i e n s y st e m . das zu erhöhter Arbeitsleistung antreiben soll. Dabe, ist doch der Bergbau an und für sich schon eine so gefährliche Arbeit, daß man die Arbeiter nicht in solcher Weise chikanieren sollte. Die „schwarzen Listen' verstoßen gegen den fteien Arbeitsvertrag, und wir können daher verlangen, daß die Grubenbesitzer mit diesen Praktiken auf hören. Auch xm Ruhrrevier müßen die Arbeiter zu gleichberechtigten Faktoren bei der Schaffung deS Arbeitövertrages werden. Es kann nicht so weiter gehen, daß die Arbeitgeber ihre wirtschaftli.-be Macht dazu mißbrauchen, um Tausenden von Arbeitern die Arbeitsmög- sichkeit zu nehmen. DaS ist eine Ueberspannung deS A u t o r t t a t s p r i n z i p s . die mit Entschiedenheit znrückge- wiesen werden mutz. Es wäre nur die Frage zu untersuchen, ob xn den „schwarzen Listen" nicht eine Umgehung der Bestimmung der Gewerbeordnung zu erblicken ist. die den Arbeitern die Frei- vilgigkeit garantiert. (Sehr richtig!) Außerdem wird durch die Listen den Arbeitern vorsätzlich ein Schaden 3 u g e • f u g t . von dem allerdings die Arbeiter selbst meist nichts wissen, t^s wird ia niemandem gesagt, wenn er auf die Liste kommt! Hier fie Gesetzgebung eingreifen. (Beifall im Zentrum.) Recht Mecht behandelt man auch die Beamten. Aus dem Bunde d e r t e ch n xsch-industriellen Beamten will man sie heraus haben. 500 Mk. Belohnung sollen sie erhalten, wenn sie dem Bund den Rucken kehren. DaS ist eine nichtsnutzige Hand. lungSweiie. In Oberschlesien ist bei Griesches Erben jetzt eben eine solche Verfolgungspraris im Gange. Auch dem Steiger- verband will man ans Leben. Jedes Ehrgefühl erstickt man in öen Beamten, und dann verlangt man noch Pflichttreue. Der Kampfgegen dieBeamtenverbände wird aber sicher- uch ebenso erfolglos verlaufen, wie der gegen die Gewerkschaften Die Unternehmer sollten die Dinge nicht auf die Spitze' treiben; sie sollten sich hüten, xhre gut geschulten Beamten und Arbeiter noch werter zu verbittern. (Beifall im Zentr. und bei den Soz.) Staatssekretär v. Bethmann Hollweg: Bevor ich auf das tatsächliche Material eingehe, das mir von ver?chiedenen Abgeordneten in dankenswerter Weise zur Der- ftigung gestellt worden ist, muß ich die rechtliche Seite der Frage behandeln. Tie Vorschriften der Gewerbeordnung, die das Koalitionsrecht regeln, enthalten keine Bestimmungen dahin, daß sich d,e eine Partei in den Lohnkämpfen bestimmter Mittel gegenüber der anderen Partei nicht bedienen darf. Die betreffenden Bestimmungen in den §§ 152 und 153 beziehen sich aus die Maß- regeln, welche gegen die Mitglieder der eigenen Partei angewendet werden. Man kann also nach dem CJange der neueren Rechtsprechung sagen, datz die Maßregeln, die von der einen Koalition gegen die andere angewendet werden können, teils nach dem Zivil- recht, teils nach dem Strafrecht beurteilt werden müssen. Zu diesem Gebiete gehören auch die Aussperrungen, und die sind generell nach unserem Zivil- ober Strafrecht nicht verboten. Auf diesem Standpunkt steht die heutige Judikatur, wenn eß auch eine Zeit gegeben hat, wo man den durch Arbeiter gegen Gewerbetreibende angewendeten Boykott als groben Unsug bestraft hat. Die Ansickü des Vorredners, daß das Sperrsystem, wenn es von Arbeitgebern angewendet wird, einen Verstoß gegen die Gewerbeordnung >n sich schließt, !ann ich aI5 richtig nicht teilen. Wenn in der Gewerbeordnung von Merkmalen gesprochen wird, die dem Zeugnis nicht beigefügt werden dürfen, und wenn es auch in der Rechtswissenschaft und in der Judikatur noch zweifelhaft sein mag. ob man darunter nur Angaben positiver oder auch negativer Natur zu verstehen hat, so handelt cS sich bei den sclnvarzen Listen doch unzweifelhaft um Schriftstücke, welche neben den Zeugnissen hergehen, also von dem in Betracht kommenden 8 113 nicht getroffen werden. Ver. schieden^von der generellen Zulässigkeit des Sperrst» st emg rst die Frage, ob seine Anwendung nach den Besonderheiten des einzelnen Falles den Tatbestand eines Vergehens darstellt, etwa den der Beleidigung oder gar ein Verstoß gegen die guten Sitten in Betracht komnit, für den ein Schadenersatz gewährt werden mutz. Beides ist unzweifelhaft möglich. So wird man von einer Beleidigung sprechen können, wenn der Aufiiahme eines Arbeiters in eine schwarze Liste eine besonders abfällige Charakterisierung beigegeben ist. Ebenso kann man auf der anderen Seite nach einer Erkenntnis des Berliner Landgerichts einen Verstoß gegen die guten Sitten als vorliegend erachten, wenn die Aussperrung bis zum Ruin der wirtschaftlichen Existenz deS Arbeiters durchgefübrt wird. Das sind aber Einzelerscheinun- gen, die an dem Grundsätze, datz das Sperrsystem an sich zu- lässig ist, nichts ändern. DaS System, nach dem die Arbeitgeber sich untereinander die Namen solcher Arbeiter, mitteilen. die sie nicht einstellen oder die sie entlasten wollen, ist von den Arbeitgebern nicht frei erfunden worden, sondern ist eine Folge wirtschaftlicher oder sozialer Zustände. Wirtschaftlicher namentlich dann, wenn durch die Aussperrungen einem übermäßigen Wechsel in der Belegschaft durch Kontraktbruch vorgebeugt werden soll. Sozialer Natur kann das System sein, wenn es sich legen die Zugehörigkeit zu bestimmten Organisationen richtet. Eine bedeutende Nolle spielen bei den Ausführungen gegen die schwarzen Listen immer die Verhältnisse* des Zechen, verbandes in Essen. Wie bereit# im November v. I. hier m Reichslage mitgeteilt wurde, hat der Zechenverband die ve- stimmung. datz Arbeiter, die auf einer Zeche kontraktbrüchig geworben find, auf keiner anderen Zeche mehr angenommen werden AIS Kontraktbruch wird angesehen, wenn ein Arbeiter drei oder mehrere Male hintereinander willkürlich die Schicht versäumt Hai oder trenn er sonst ohne Grund die Arbeit niedergelegt hat. Nach btm Material, daS mir über das Magdeburgische-Hal- lischeRevier mitgeteilt wurde, sind von 1898—1902 834 Arbeiter auf die schwärxen Listen gesetzt worden. Davon 211 als auS- ständig anzusehen, sie sollen Kontraktbruch begangen haben. 88 haben sich widersetzlich gezeigt usw. Wegen Zugehörigkeii zu einer Organisation i st keiner auf die Liste gekommen. Im Ruhrgebiet unb im rheinisch-westfälischen Gebiet sind die Zahlen grötzer. Hier mästen also besondere Ur. lache borliegen. Man bat zum Teil schlechte Lohnverbaltnisie und schlechte Bebandlung der Arbeiter als Grund bingestellt. und solche Verhältnisse werden unzweifelhaft Vorkommen. Aber die Gesamterscheinung begründet man damit nicht. Von anderer Seite ist auch darauf hmgewiesen worden, datz viele Falle von Kontraktbruch darauf zurückzuführen sind, daß die Arbeiter dem Steuerexeku^tor entgehen wollen. Hier liegt vielleicht auch ein Grund zu einer allgemeinen Erklärung. Gerade im westlichen Industriegebiet ist die Arbeiterschaft keine homogene. Es gibt dort viele fremdsprachige Elemente, die im jugendlichen Alter ohne ökonomischen Halt an anderen in das Gebiet kommen und die wegen der Verschiedenheit der Sprache, der Sitten unb bc5 BildungSstanbeS schwer festwurzeln. Diese liefern ein zahlreiches Kontingent der unsteten Arbeiter. Als eine weitere allgemeine Ursache für den Kontraktbruch wird an- gegeben die Art und Weise, wie daS Gedinge gemacht wird. Man klagt darüber, datz die Jntcresten der Arbeiter nicht gnügend gewahrt werden, datz das Gedinge verspätet gemacht wird usw., so daß der Arbeiter vielfach gezwungen ist. bei einem schlechteren Gelinge eine Zeitlang auszuhalten. M i r ist eS bisher nicht gelungen, diese Fragen aufzuklären. Ich bl indessen mit der preußischen Bergverwaltung in8 Benehmen getreten und behalte mit vor, bei anderer Gelegenheit darauf zurückzukommen. Ein sehr wesentlicher Grund für Kontraktbruche ist auch das ganz ungewöhnlich gespannte Verhältnis, das namentlich in letzter Zeit in dem westlichen Industriegebiet zwischen Unternehmern und Arbeiterschaft besteht. Ich kann hier nicht kritisch darauf eingehen, wer die Schuld daran trägt. Betonen möchte ich nur, daß in der Arbeiterbewegung den Arbeitern die Möglichkeit des jedexzeitigen Stellenwechsels, die Freizügigkeit, immer als besonders hohes Gut geschildert wird. Gleichzeitig haben auch viele Führer der Arbeiterbewegung alle von Unternehmern getroffenen Einrichtungen, die bezwecken, sich einen festen Stamm von Arbeitern zu sichern, auf daS heftigste bekämpft. Wenn so tendenziös der Hatz gegen alles, was Unter- nehmer heißt, genährt wird, dann kann man sich nicht wundern, wenn die Sucht, heute hier, morgen dort zu arbeiten, immer mehr zunimmt, (^-ehr richtig! rechts) Dadurch wird natürlich auch der Kontraktbruch gefördert So ist denn in den westlichen In dustriebezirken eine ungeheure Fluktuation der Arbeiterschaft eingetreten, die sich nicht auf die Bergwerke beschrankt. Die wirtschaftlichen Schäden, die ein solches unstetes Verhältnis für die Unternehmungen und für die Sicherheit mit sich bringt, sind ja bekannt. Da ist es nur allzu begreiflich, wenn sich daö Unternehmertum gegen diese Fluktuation der Arbeiterschaft zusammenschließt und wenn es schließlich zu dem System der Aussperrungen gekommen ist. Druck erzeugt eben Gegendruck. So ist man bei diesen Aussperrungen aber nicht bloß bei der Bekämpfung des Kontraktbruches geblieben, man hat auch Arbeiter auf die Listen gesetzt, die agitatorisch hetzten. Man ist zum Kampf gegen die Zugehörigkeit zu bestimmten Organisationen gekommen. Nun ruft man nach der Gesetzgebung. Dieser Ruf ist von beiden Seiten erhoben worden. Der Gesetzgeber soll gegen diejenigen Maßregeln einschreiten, die als erträglich angesehen wer- den, solange sie von kleinen Verbänden getroffen werden, die man aber als ungeheuren Druck empfindet, wenn sie von Organisationen ausgehen, die einen großen Bezirk, ein großes Gewerbe um- fassen. Das kleine Scharmützel läßt man sich gefallen, aber die Truppen sollen nicht zu einer Hauptschlacht zusammengezogen werden. Ruft man nach dem Gesetzgeber, dann muh er aber auch paritätisch einschreiten, dann muß er sich gegen jeden Vorwurf wenden. Man sagt, die Machtverhältnisse zwischen Arbeiterschaft und Unternehmertum seien so verschieden verteilt, daß in dieser Frage der Aussperrungen die Arbeiterschaft eine Bevorzugung haben müsse. Man behauptet, das Sperrsystem führe schließlich zum wirtschaftlichen Ruin des einzelnen Arbeiters. Aber man darf nicht vergessen, daß auch das mittlere und kleine Gewerbe darunter leidet, und gerade gegen die Schichten des Mittelstandes richten sich vielfach die Angriffe der Arbeiterschaft mit deson derer Schärfe. Ja selbst die den Gioßunternehrnungen durch Boykott zugefugten Sckiäden gehen vielfach weiter, als man nach dem investierten Kapital an sich vermuten würde. Man muß faktisch fragen, ob gegen dieses Sperrshstem ein jus singulare, ein Spezialgesetz, erforderlich ist. Ich bin bei Ansicht, daß den Mißbräuchen in der Anwendung deS Sperrsystems am wirksamsten vor- gebeugt werden kann, wenn bei der Anwendung des § 826 B. G.-B. der Begriff der guten Sitten immer so a-faht wird, wie eS die wirtschaftlichen und sozialen Zustände erfordern. Der Begriff der au t en Sitten ist nicht starr und darf es nicht sein, wenn er sich den wechselnden Verhältnissen anschkl^tzen soll. Es kann die Aussperrung eines Arbeiters aus den sämtlichen Werken eines kleineren Bezirkes sich als erlaubt barftcCen, während dieselbe Aussperrung aus den Werken eines größeren Bezirkes, sodaß der betreffende Arbeiter brotlos gemacht würde, gegen die guten Sitten verstoßen würde. Auch könnte ich mir ein solches Sprzialgejetz -------- . । J nur wenn umgekehrt ein ähnliches Verbot gegen die Arbeitnehmer erlassen würde. Nun haben die Sozialdemokraten im Jahre 1905 verlangt, daß jeder Arbeitgeber streng bestraft werden soll, wenn er mit einem anderen Arbeitgeber eine Verabredung trifft, um Arbeitern Schwierigkeiten bei der Erringung einer Stelle zu machen. Es ist aber unmöglich, die Entlassung oder Nichtannahme eines Arbeiters durch einen einzelnen Arbeitgeber unter Strafe zu stellen. Tas wäre ein ungewöhnlicher Eingriff in die persönliche Freiheit. Man will daher die Verabredung vom Arbeitgeber unter Strafe stellen. Wie soll aber der Tatbestand dieses Deliktes sestgestellt werden. Tie Arbeitgeber können mündlich, schriftlich oder telephonisch eine Vereinbarung treffen, ohne daß es möglich ist, den Zeitpunkt rechtlich festzustellen. Dieser Weg ist also nicht gangbar. Nun hat man zugegeben, daß auch die Arbeitgeber das Recht Haven müssen, zu Aussperrungen zu greifen, ebenso wie die Arbeitnehmer die Möglichkeit des Bokotts haben. Man will aber diese Möglichkeit nur jpür die KriegSzei- ten, für b i e Lohnkämpfe gelten lassen. Im Frieden sollen derartige Maßregeln verpönt sein. Theoretisch ist das ein aanz sympathischer Gedanke, aber praktisch ist er undurchführbar. Denn die Lohnkämpfe vollziehen sich jetzt meist so, daß niemals genau festgestellt werden kann, wann Friede eingetreten ist. Nur bet großen Lohnbewegungen, die ganze Gebiete erfassen, ist das möglich; bei kleineren Betrieben kann man meistens von einem latenten Kriegszustände oder einem latenten FriedenSzustande reden. ~ Ich komme also zu dem Resultat, daß der Weg der Spezialgesetzgeb ung nicht gangbar ist. Will man den materiellen Inhalt des Koalitionsrechts regeln, daS kann man nur nach allgemeinen Formeln suchen, nach denen gewisse Handlungen verboten fein sollen, sobald sie von einer Mehrheit von Personen anSgeubt werden. Von einem solchen allgemeinen Gesetz wird man wohl aber nichts wissen wollen. DaS Ergebnis, zu dem ich gekommen bin, soll aber nicht etwa daS sein, daß ich bezüglich des Svstems der schwarzen Listen nun alles schön unb gut finde. Tie Hauptangriffe richten sich darauf, datz untergeordnete Beamte die Aufnahme in die Li st en meist veranlassen, daß also eine unparteiische Prüfung nicht stattsindet. Weiter ist die Heimlichkeit desVer„ fahrens vom liebel, weil der Arbeiter nicht die Möglichkeit hat, gegen Mißgriffe zu protestieren. Wenn die Vorwürfe, die gegen das ganze System gemacht sind, richtig sind, so stehe ich nicht an, von großen Mißbräuchen zu sprechen. Die Arbeitgeberverbande unb die Arbeiterorganisationen verfolgen aber ein giotzes Ziel. Das hat zur Folge, datz dabei gewisse Härten für den Einzelnen nicht zu vermeiden sind. Die Maßregeln an sich richten sich aber nicht gegen den Einzelnen. ES handelt sich um ein großes wirtschaftliches Ziel, das erreicht werden soll. Nicht die Zugehörigkeit deS Einzelnen zu einer Organisation nicht ein einzelner Kontraktbruch kommen in Betracht, cS handelt sich um ein ganzes System. Daher sollte bei der Regelung dieses Systems jeder persönliche Haß, jede persönliche öfrfolpung. jede persönliche Rachsucht auSgcschieden werben. Das Verfahren muß so ausgestaltet werden, daß die jetzt erhobenen Vorwürfe nicht mehr Vorkommen. Derjenige, der weiß, wie auf beiden Seiten die Schuld liegt, wie die kleinsten und niedrigsten menschlichen Leidenschaften eine Rolle spielen, der wird sich fragen, ob eine Aussperrung von 6 Monaten wirklich im richtigen Verhältnis zu dem Vergehen steht. Gerade das Gefühl be3 gebildeten Arbeiters gegen Ungerechtigkeit ist sehr groß. Der deutsche Jdealarbeiter verurteilt ebenfalls den Kontraktbruch wie wir, auch die systematisch gewohnheitsmäßige Hetzerei, und er versieht es, wenn er nicht gerade in einer Volksversammlung ist, daß das Unternehmertum gegen diesen Kontraktbruch energisch Front macht. Ter Arbeiter sieht selbst ein, daß der Unternehmer jede Autorität verlieren würde, wenn er nicht energisch wäre. Der Arbeiter ist empört über jede Ungerechtigkeit. Daher ist es notwendig, daß bei diesem Sperrsystem das Verfahren gewissenhaft ist, daß die Entscheidung aus den Händen unterer Beamten genommen wird, daß das Verfahren der Heimlichkeit entkleidet wird. (Sehr richtig!) Eine derartige Publizität des Verfahrens wird die sichere Gewähr geben, daß Mißgriffe vermieden werden. Was die Tauer der Aussperrung anlangt, so müssen die Arbeitgeber auch bedenken, daß sie dem einzelnen Arbeiter gegenüber die wirtschaftlich Stärkeren sind. Ich habe in dieser Beziehung mit dem Z e ch e n v e r b a n d e in Essen verhandelt. Seine Bestimmungen schwächen schon das Aussperrungsprinzip ab, indem der Arbeiter von der Liste gestrichen werden soll, wenn er bei der alten Sccfie, wo er Kontraktbruch begangen hat. wieder Stellung nimmt. Nun hat mir der Zechenverband mitgcteilt, daß in Zukunft ganz allgemein jedem Arbeiter mitgeteilt werden soll, warum er und wann er auf d i e schwarze Liste gesetzt worden ist. Ich würde es für einen großen Fortschritt halten und für ein praktisches Ergebnis diese Beratungen, wenn dieses Verfahren überall ansgeübt würde. (Sehr richtig!) Der Weg der Gesetzgebung erscheint mir unmöglich. Sozialpolitik macht man nicht nur mit Gesetzen. Im Gegenteil, ein Zuviel an Gesetzgebung diskreditiert nur. Tie wirtschaftlichen Gegensätze wird fein lebendiger Mensch, noch viel weniger ein toter Buchstabe auS der Welt schaffen. Sie werden auch immer wieder zum Kampfe führen. Aber gefordert w e rden muß, daß mit anständigen Waffen gekämpft wird, daß wir ein fair play haben. (Sehr richtig!) Aber dabei kann die Gesetzgebung nicht alles tun. Wenn sie heute dem einen die Wasfe nimmt, morgen ist eine andere da. Es darf nickst mit der Absicht gekämpft werden, den Gegner niederzuzwingen, sondern zu einer Verständigung zu gelangen. Wenn dieser Grundsatz befolgt wird, dann werden auch die «chwarzen Listen verschwinden, besonders, trenn die bisherigen berufsmäßigen Kampforganisationen sich in berufsmäßige Interessenvertretungen verwandeln. Wenn auf beiden Seiten der Wille zur Verständigung vorhanden ist, bann werden wir vorwärts kommen. (Lebhafter Beifall.) Auf Antrag des Abg. Dr. Spahn (Zentr.) findet eine B e • fprechung der Interpellation statt. Abg. Dr. Stresemann (Natl.): Recht hat der Staatssekretär betont, daß die Geheimhaltung der schwarzen Listen eine Ungerechtigkeit gegen die Arbeiter ist. Man kann dem Arbeiter nicht 5Umuten, von Zeche zu Zeche zu wandern, wo er überall abgewiesen wird aus Gründen, die ihm unbekannt sind. Würden die Listen gedruckt versandt toer- ben, so wurden nicht hur Mißverständnisse, die auch wir verur- teuen, beseitigt werden, sondern die Arbeiter selbst würden u- fahren. Laß sie mit auf der Liste sieben. Daß die Arbeitgeber etwas gegen den Kontraktbruch tun müncn, fcL:c a 'gemein anerlonnt weroen. Die Fluktuation der Arbeiter sct»afr im Ruhrrevier hat einen Umfang arrenommen, der den Arbeitgebern erheblichen Schaden zufügt, cd kommen nrcht nur d.e Lohn- und Arbeitsverhältnisse als Ursache des Lch- mdustrieller Beamten den rein gewerkschaftlichen Charakter in die Privatbcamteubewegung hineing-tragen bat Wenn ich auch das Vorgehen de- Verband:« Banerischer Metall- mdustrieller aufs schärfste mißbillige, für höchst bedauerlich würde ich eS doch halten, wenn sich die änfctauung auch der Privat- beamten bemächtigen würde, daß eS zwischen Arbeitern und Arbeitgebern nur gegensätzliche und keine gemeinsamen Interessen gäbe. (Zustimmung > Je größer die Organ,>'aturnen werden, desto größer wird auch die Verantwoktung der Führer werden, die vorsichtig vorgehen müssen, weil sie zu viel aufs Spiel setzen. Meine politischen Freunde glauben deshalb, daß eine Verständi - gung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern einst sicher kommen wird. (Beifall bei den Nationalliberalen.) Tbg. Dr. Wagner (Kons.): Wir sind durchaus der Meinung, daß der wirtschaftliche Kampf gehässige Formen angenommen Hai. Wir mißbilligen auch die An- Wendung dcö Boykotts und die Ausstellung schwarzer Listen. Aber worauf ist eS denn zurückzuführen, daß es soweit gekommen ist? Durch die von der Sozialdemckratre propagierte Lehre vom Lla s se n ka m p f. (Sehr richtia! rechts.) Jeder Tarifvertrag rst ihr mir eine Etappe auf dem Wege zur Vergesellschaftung de, Arbeit. In England dagegen erfreut man sich der Erfolge als solcher und begrüßt dte Zeit des sozialen Friedens. Deshalb haben bet uns die wirtschaftlichen Kämpfe 30 so scharfen Formen geführt. Daö wird mit der Zeit noch schlunm'-c werden, denn jetzt wird der Haß gegen c* Unternehmer schon in die Herzen der Arbeitet jugenb gepflanzt. Systematisch wird in den von der Sozialdemokratie abhängigen LehrlingSvercinen der Klassen- kampf genährt. Deshalb werden alle Maßnahmen so lange wirkungslos bleiben, so lange nicht die religiösen Mächte tm Volk wieder den Einfluß gewonnen haben, der ihnen zukommt. Möchten alle bürgerlichen Parteien hierzu beitragen. (Beifall recht».) Abg. Sachse (Soz): Der Abg. Wagner bat den englischen Gewerkschaften ein Loblied "esungrn. Er weiß wohl nicht, daß gerade die englischen ^wirtschaften heftige Kämpfe geführt haben. Die religiösen Mächte müßten vor allem bei den Arbeitgebern Einfluß gc- roinnen, damit sie ctiva- menschlicher würbet. Die Rede deS Staatssekretärs erinnert mich an da» Dort des Herrn v. Boctrr* wer, da» an die Unternchmer gerichtet war: Meine Herren, wir. arbeiten ja nur für Siel Er hat die schwarzen Listen nach allen Richtungen hin entschuldigt. Die schwarzen Listen werden sehr geberm gehalten, so daß man an* rahm, daß wir si- nur durch einenBertrauenSbruch bekommen haben können. Eine Reihe von Beamten, ja selbst Buchbinder wurden gemaßregelt, wei! man glaubte, daß sie die Listen an ur3 au6- ^lieferst haben. Es liegt nicht an uns, daß keine Verständigung zustande kommt, sondern an der Hartherzigkeit der Unternehmer. Seitdem die Arbeitgeberverbände die schwarzen Listen emgefüfjrt haben, hören wir nicht mehr, daß die mit schweren Strafen belegt werden müssen, die andere an der Arbeit verhindern. Wenn 2k- !al-Siechenanstal.t. Holzverftci^erunft Fürstlich Lounsischc Obcrsörftcrei Hohensolms. Tßreitaa den 5. Februar 1900, utuiagb 1 . Ubr un Lvlalc von 8.js.iDiicruad) in lieber. «... ^kUbolä. '-örciinboU. Buckcn: 232 Nui. Sckcil u. 11 nfrSiV s47VB)eUcu imeni SlanumueUcu . < uncu: ,U Jim. Prügel, IUjO lu-cucn. viabclboh: 530 Wellen imD 7 'Jim. atcuifl. ®cfcnmr' Distrikt Psaffcnuiark. Zuiam- 10 kbr uoruutt. an- v.eichkovi ^rcuuhol,. Bucken: UiO Rui. Tckeit mW Prügel, u.» ?h'in. 2iuLtaiiMiiuetlc i 1 i, ■ König!. Cbcrjörftcrci (SltiDenbiid). ,Dienstag den v. Februar v. I- werden in dem Staats nialbbumtiStiobeoartcu, v>iur.\ 6 «ul aicio. Zusammen cun't uu>n . 10 . > . WolfSgarteu aut der (Vicveuer . 1 u l < . uiö' uei ■alb der liiicmeu Hand. i>» Brentthoizverfteigerung in de« L^aloungeu der Gemeinde Albach. Montag den 1. Februar l. Fs. von vormittags O1/., Uhr aufaugcnd wird m ben Distrikten Kreuz holz und Buchivald nachnehenbeS Brennholz oerfieigerl: 150 Rauituneter Auchen-Scheilholz 9 r Birken» „ 2 , Eichen» , rund 110 „ Buchen-Knüppel • 6 , Birken» , 18 , Eichen» , 12 , Fichten» , 2000 Wellen Buchen-Relsig 1000 u , Turchforslung 2000 , Fichten-Reisig 60 Raummeter Buchen-Stäckc 10 , Eichen» „ 62 , Fichten» „ Die Zusammenklluft auf dem Bicinalweg Albach-Hatten- rod bei Brennholz 9lr. 331. Albach, ben 26. Januar 1909. 646 Grotzherzogliche Bürgermeisterei Albach. Balser. Holz -Berstcigcrung WiNlicrod. Dienstag den 2. Februar sollen m ben Distrikten Neuhof und Nialpersberg versteigert werben: Rtn. 40 Rm. Buchen-Stockh. Elchen»2tämme von 13 —22 Elm. Durchm., 9 Stück mit 4 46 Rabel»Stockh. Buchen-Relser Elchen-Reiser Nabel-Reiser 36 286 Buchen-Schellh. Buchen-Prügel Brrken-Prügek Eichen-Prügel Älabel-Prügel 1,23 Fm. (Wagtierbolz). Eichen-Stangen bis 12 Ctm. Durchm., 24 Stück mit 1,11 Fm. (WagnerHolz) 32 338 4 294 Buchen-Langwieben, 19 Stück mit 0,24 Fm. Lärchen»Stangen biß 13 Ctm. Dchm., 4u Stück m. 3,23 Fm. Fichten-Slangen von 9—13 Elm. Durchm., 54 Stück mit 3,77 Fm, Fichten-Stangen von 4, 7 u. 8 Ctm. Durchm., 1865 Stück mit 21,08 Fm. Fichten-Bolmenskangeu: 3180 Stück. Nabel-Brennholz unb 9ladcl- Stangen werben zuerst versteigert. Zusammenkunft vormittags 91/, Uhr am Igelsteich auf ber Chaussee Wlnncrob-ReinharbShaln. © a m c 9, Föriier. Pappcl-Perstcigernng. Donnciotag den 4. Februar l. F., von vormitt. 10 Uhr an werden nach Ziisammenkunft auf dem Höbe:-. Verg nn ber Cber-Cflcibcner (Srenze versteigert: 44 Stämme, 30—40 Elm. Dchm., 49,64 Fm. Inhalt 43 Abschnitte mit 4,12 Fm. 51 Hausen Reiser. Nähere Auskunft durch Gemeindesorsiwart Jäger dahier, wmberg (Ohm), den 27. Januar 19u9. GrotzherzogUche B- rgenucisterer Homberg. D-/t Repp. Holzversteigerung im Steinbacher (t»cmeindrwat0. Mittwoch, ben 3. Februar d. Fs. sollen m dem hiesigen Qiemeuibeiüalb Dlünkt Helgenwalb versteigert werden: 140 Rm. Buchenschert 29 Rm. Buchenknüppel 2100 Buchen-Wellen 300 Elchen- und Erlen-Wellen 40 Rm. Buchet»» und Elchensröcke 16 Stück Elchensläinme biS 31 cm Durchmesser, bis 10 m Länge, 7 Fm. Ter Anfang unb bie Zusammenkunft morgens 10 Uhl bei ber Lehmkaute an den Eichenstämmen. Steinbach, am 27. Januar 1909. Grotzherzogliche Bürgermeiftere» Steinbach. Kräuier. 661 Holzv erste igertmg in der wräflicheu Obersörstcrc» Arnsburg b. L,ch, Lbcrhcncn. Mittwoch ben 3. Februar 1909 werden m den DlftrrLteo Hard, LSelterbcrg, Hain urrö ytoiciöc ueritcioeri: Bud)c triebe 'Jiaöcl und Weickholz 1 rm rm rm Scheiter...... 253,9 iß — Brügel..... Iu8^ । 1374 49,7 Stocke...... 73 84,1 I 37 X» sstanim- u. Astreiser 438 | 723 ’ 284 Die blau unterinlcbencn yfummci kommen nicht zum AuSgevot. 3uia.mncntuint vormittags 10 Uhr tut Kloster Arnsburg. 2iu0tuntt erteilt Fornmart Melchior zu Arlisvurg isw, Arnsburg, Den 25. Januar inoei. (tirdflitbc CbcriorucrcL ___________________Friederich H 01 zv ersteigerung iu ber lürftlicheu Cbcrförftcrci Lich. Momag den b. 'ebruar. vorrn. ll' , Udr im Dllnnkt Meilbacv: ^ckener. Iffuu: 250 Luchen, b Elchen, Knüppel, dl ul: 102 buchen, 7b Eichen, 10 Hartlaubtzolz, 21 Weichlaubtzotz, 7 ‘JiabcfljoU; Slöckr. oim.: U7 Buchcu. *_0 Elchen. 6 WerchlaubhoU. 21 ^fabilhoU; 3teiö- Holz-Wellen: 53Ü0 Luchen, 3tO0 Erchen, 60) L cichlaub, 840 :'kai>clholz. — 3 Liefern -» 246 »Zui. bie 31 Eim. Durchmesser». Die .'.uiamuicntunft iu aus der »crcuuraGC Lrch - Hcurcnrok dort wo dieielvc von der (stronau-Schneile gekreuzt wird 1 unweit der Kreuzung mit Dein Bn inalweg Burttzgrdc ielden ^kiederbesnngenr Dienorag den 0. oruar, ootui. V1, litzr tm Dlitoikt Holer: Scheiter. 9un. LV Buchen. 27 Eicken incipalicn u. rund': Knüppel. Nur: 123buchen, 127(runen, 15Nai)eldolz: Stocke, Jim.: 120Buchen. sS Erchen, 13 Nadelholz: Reiotzolz-Läeuen: 4770 Buchen, 2LZ0 Eichea. 3.S-;'? 'Jiabclöch der Harwroosten und irlchten-ForitioeUcnr — 1 tiu» beer Btztchnitt — 0,12 Ftn. (23 Cun. Durchmei'er, 3 Dhr. lang': 23 llicicru Siuirme 13-56 Fm. (21 vtü 11 C.m. Durchmesserl. 4.1c Busammenkiinit tit auf Dem chaussterren L-eg von Kola- baulen nt den Höler denn Etnirut in den B>atd.____________B 8Wilhe Rcijlkiprüsiiiilieii für ^animicrftr in der Provinz Lbcrhcsfeu. Zur Erlangung des Meistertitels (§ 133 der Gewerbeordnung und mit Rücksicht auf bie Eimuhcung des kleinen Be'ähigungSnachwciseS) werben in den Monaten Fauuar, Februar und März b. I. autzcrtermiuliche Prufimgen abgehalten. Gesuche um Zulassung zur Meisterprüfung sind brS «uälcitcnS ben 27. Fevruar v. F. an b;: Prüfungskommlssion zu richten. Gictzen (Kirchstraße 16), am 2. Januar 1909. £ic Metsterprüfungskominlffton für die Provinz Oberhessen:' D1.» Traber, Vorsitzender.