Nr. 121 Erscheint täglich mit Ausnahme deS Sonntags. General-Anzeiger für Sberheffen Verantwortlich für Feuilleton und Vermischtes: I. V.: Ernst Anderson. Frankfurter do. do. 9990 95.70 112.90 99.50 151.00 226.20 111.00 62.80 63.60 98.75 96.00 93.50 147.00 50.60 89.00 9ü.65 86.50 95.65 86.50 94.50 36, der ent- an- 191.00 189.40 17.30 91.90 146.70 17.30 155.80 128.00 Fabrikant: August Jacobi« Darmstadt Trotz der Schwere der Ehrenkränkung, die unzweifelhaft erwiesen erschien, wurde von der Erhöhung der Strafe abgesehen und die Berufungen zurückgewiesen. Beschlüssen erster Lesung genehmigt. Ebenso die §§ 31 bis sdic die näheren Bestimmungen über die Aufsichtsbefugnis Steuerbeamten enthalten. § 37, der die Strasvorschrlften »hält, wurde mit einer geringen redaktionellen Abänderung 190.00 92.20 95.00 171.50 131.05 241.75 151.50 187.10 150.80 200.79 -6. Mai. Anfangskurse. Harpeuer Bergwerk . Laurahütte . . . Lombarden E. B. . . , Nordd. Lloyd . . , Türkenluse . . . . Berliner Canada E. B. . . . Darmstädter Bank . . Deutsche Bank . . Dortmunder-Union C. . Dresdner Bank . . • Tendenz: fest. Gießener Strafkammer. X Gießen, 25. Mai. Wegen Beleidigung eines Lehrers Börse, . 178.30 . 131.20 . 241.50 Rotationsdruck und Verlag der Brühl'schen Universitäts - Buch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen. Die „Siehener Zamllien*>kätter" werden dem »Anzeiger* viermal wöchen lich beigelegt, das „Kreisblatt für den Kreis Kietzen" zweimal wöchentlich. Die „Landwirtschaftlichen Zeit- fragen" erscheinen monatlich zweimal. Gelsenkirchen Bergwerk . 181.00 Hamburg - Amerik. Paketf. 117.90 Harpener Bergwerk . . . 191.50 Laurahütte Nordd. Lloyd Oberscbles. Eisen-Industrie Berliner Handelsgee. . . Darmstädter Bank . . . Deutsche Bank .... Deutsch-Asiat. Bank , , Diskonto-Kominaudit . . Dresdner Bank ... Kreditaktien .... Baltimore- und Ohio« Eisenbahn . . , , Gottbardbahn Lombard. Eisenbahn. . , Oesterr. Staatsbahn . . . Prince - Henri - Eisenbahn . Redaktion, Expedition und Druckerei: Schulstraße 7. Expedition und Verlag: 51. Redaktion:S-^112. Tel.'AdruAnzeigerGießen« TeSefomscSte KisrsfoepiicCjte des Giessener Anzeigers, mitgeteilt von der Bank tiir Handel und Industrie, Giessen. »törse, 26. Mai, 1.15 Uhr. 3V,°/0 Oberhessen . . . 4°/0 Oesterr. Goldrente . . 4'/s°/n Oesterr. Silberrente. 4°/0 Ungar. Goldrente . . 4°,0 Italien. Rente . . . 3°/0 Portugiesen Serie I . 8°/0 Portugiesen n III . 4 */,% ni 88. Staatsanl. 1905 4I/20/0 Japan. Staatsanleihe 4°/0 Conv.Türken von 1903 Türkenlose 4% Griech. Monopol-Anl. . 4% äussere Argentinier . 3% Mexikaner . . . . 4*/,% Chinesen . . , , Aktien: Bochum Guss . . . . , Buderus E. W Tendenz: ruhig. 3*/9O/o Konsols 3°/o 3*/,°/0 Hessen . i genommen!. Unverändert blieben die §§ 38 bis 49, die den 'Begriff der Brausteuer-Defraudation und die darauf stehenden -Strafen behandeln. § 50, der die Vertretungsverbindlichkeit für verwirkte Geldstrafen behandelt, erfuhr einige redaktionelle Abänderungen. Tie §§ 51 bis 54, die über die Umwandlung der 'Geld- und Freiheitsstrafen, die Verjährung und das Strafverfahren handeln, wurden unverändert angenommen. § 55, der die Schluß- worschriften enthält, erhielt folgende Fassung: Dieses Gesetz tritt -mit dem in Kraft. Hinsichtlich der Äbgaben-ErHebung von Bier, Essig und SOlals für Rechnung von Gemeinden kommen die Bestimmungen in Art. V § 7 dgs Vertrages vom 8. Juli 1867, die Fortdauer des Deutschen Zoll- und .Handelsvereins betr., mit -den im Art. IV. dieses Gesetzes getroffenen Aenderuugeu in Aufwendung. Damit ist Art. I des Brausteuergesctzentwurfes erledigt. Tie iArt. II, der den Beitritt Elsaß-Lothringens zur Brausteuergemein- Ochaft zuläßt, und Art. III, der das Verhältnis zu Luxemburg ^hinsichtlich der Brausteucr regelt, wurden unverändert angenom- >men. Art. IV, der die Veränderung des Zollvereinigungsver- sträges vom 8. Juli 1867 enthält, wurde in den Absätzen 1 bis 4 'unverändert angenommen. Absatz 6, der den Gemeinden gestattet, die bisher erhobenen höheren Abgaben bis auf weiteres ' fort zu erheben, wurde gestrichen. Absatz 6, der bestimmt, daß Abgaben von Bier für Rechnung von Gemeinden bei dem Neber- , gang des versteuerten Biers nach anderen Orten von den Ge- imeinden in dem nachweislich gezahlten Betrag zuriickzucrstatten sind, wurde angenommen mit einem Zusatzentrag Gamp: „In besonderen Fällen kann die oberste Verwaltungsbehörde Ausnahmen gewähren. Zu Absatz 7, der besagt: Für die Fülligkeit, Einzahlung und Stundung der von Gemeinden erhobenen Abgaben von Bier, gelten die in den staatlichen Brausteuergesetzen 'estgesetzten Fristen — wurde einem Anträge Rösicke entsprechend binzugcfügt, daß diese Bestimmungen nur für die Norddeutsche Braugemeinschaft gelten. Tic Art. V und Va, die den Zoll iestsetzen, wurden unverändert angenommen. Art. VI „lieber- gangsvorschriften", wurde mit einer geringfügigen Aendcrung nach den Beschlüssen erster Lesung genehmigt. Art. VII enthält die Schlußvorschriften. Art. VIII wrtrde dann nach den Beschlüssen der ersten L.iung -angenommen, wonach der Termin für das Inkrafttreten des Ge- -ietzeö einstweilen noch nicht bestimmt ist. Eingefügt wurde in dem .zweiten Absatz des Artikels, daß der § 5 des Gesetzes, betr. die 'Einführung der Verfassung des Deutschen Reichs in Elsaß-Lothriu- ?gen in Ansehung der Besteuerung des Biers für Rechnung der -Gemeinden aufgehoben wird. Schließlich wurden noch die beiden Resolutionen zum Brau - iteuergesetzentwurf angenommen, worin die Regierungen ersucht oerben, eine Erleichterung der Bedingungen für Gewährung des • Zteuerkredits eintreten zu lassen und gleichzeitig mit der Perab- ichiedung des vorliegenden Gesetzes betr. die Bezeichnung des ^aumgehalts der Schankgefäße dahin abzuändern, daß auch solche Schankgefäße zugelassen werden, bei denen von einem halben Liter abwärts der Sollinhalt für Stufen von Zwanzigteilen des Liters bestimmt wird. Damit war die zweite Lesung des Gesetzentwurfs wegen Aenderung des Brausteuergesetzes erledigt. In später Nachmittagsstunde wurde bunn noch mit der Zweiten Lesung des T a b a k steu e r g c s c tze n t w u r f e s kegonnen. Dazu sind eine ganze Reihe von Abänderungsanträgen «ingebracht worden, die teilweise noch nicht einmal int Truck »erliegen. Es wird deshalb aus der Kommission Einspruch Legen die Behandlung erhoben. Der Vorsitzende macht den Vorschlag, zunächst eine Ge xieraldebatte über eilten Antrag Keeth Zu eröffnen, in dem das Prinzip b er Banderole wieder aufgcgrijfen ist. Da- FamiLiett-AaehrLchLett. Geburten: Herrn Pfarrer Stuhl und Frau in Kröffelbach eine Tochter. Verlobte: Fräulein Lina Rüger in Eudorf mit Herrn Karl Cbetinann m Heimertshausen. — Fräulein Johanna Kulb in Groß-Karben mit Herrn SaUy Isenburger tu Friedberg. — Fräulein Jenny Stern tn Marburg mit Herrn John Goldschmidt in Bra uns chwcig. 8l/»e/o Reichsanleihe. 8°/, gegen protestierten die Sozialdemokraten Geyer und Ttolienbuhr. Ein neuer Vorschlag geht dahin, nur den Abg. Kreth seinen Antrag begründen zu lassen. Abg. Kreth (kons.) meinte selbst, sein Antrag werde keine Mehrheft finden, er wolle doch aber wenigstens seine Ansicht zu Protokoll geben. Dagegen erhebt sich Widerspruch, woraus i!lbg. Kreth sich bereit erklärt, aus feiner Begründung eine „Anlage Mm Protokoll" zu machen. Auch hiergegen erhebt sich Wider- ftruch, da dies nicht den Gepflogenheiten des Reichstages cnt- stzreche. Verkaufsstellen durch dieses Plakat ®s7*J kenntlich. Freigesprochen mangels Beweises wurde der Arbeiter K. M. von Ober-Ohmen. Es war ihm ein Strafbefehl über 6 Mark zugegangen, unter der Anichuldigung, daß er nachts mit einem Knüppel mehrmals gegen Fenstertädcit geschlagen habe. Infolge seines Einspruchs kam cs zur Schössen- gerichtsverhandlung, wo festgestellt wurde, daß durch den Unfug eine Frau vor Schrecken in Krämpfe gefallen ist, weshalb bestrafe auf 3 Tage £>aft gesetzt wurde. Ter Angeklagte, der Be rufnng einlegte, bestritt die Täterschaft: er will an dem Abend überhaupt nicht an dem Tatort gewejen sein. Wenn er auch seine Unschuld nicht nachwies, so hielt es bad Gericht doch für bebentiid), Verurteilung eintreten zu lassen, ba man ben Täter, als er da üoneilte, nur von der Rückseite sah und große Dunkelheit herrschte. Tas UrteU mußte somit der Aufhebung unterliegen. Liebe Nachbarn. Bestätigt wurde ein von dem Zimmermann H. K. von M a a r angefochtenes Urteil, das seinen Einspruch gegen einen Straf befehl zurückgewiesen hatte. Er hatte mit einem Nachbar wegen Benutzung des gemeinschaftlichen Brunnens einen Wortwechsel, demzufolge er mit Holzstücken und Steinen nach dessen Haus warf, daß einige Ziegel zerbrachen. (Entgegen seinen früheren Au gaben behauptete er, seine Frau habe die Beschädigitng verursacht, was diese auch befunbete. Der Angeklagte ist aber von einem Zeugen »erkannt worden, dessen cinwandsfre.e Aussage keinen Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten ließ. Für das Gcricln stand fest, baß die Angaben des Angeklagten und seiner Angehörigen nur dazu dienen sollten, um straffrei auszugehen, da infolge eingetretener Verjährung die Frau nicht mehr ftra- rechtlich verantwortlich gemacht werden tonnte. Die Berufung mußte deshalb kostenpflichtig abgewiesen werden. Freisprechung erzielte der Landwirt W. W. IV. vonAlten -B us eck. dem das Schöffengericht feinen Einspruch gegen einen Strafbefehl zurückgewiesen hatte. Als Pächter eines Grundstücks, dessen Einfriedigung ihm Dom Eigentümer zur Pflicht gemacht worden ist, weil das Grundstück unberechtigt befahren wird, hat er einen Lattenzaun aitgc - bracht, der in eine projektierte Straße fiel. Ans Rache, daß der Weg nicht mehr benutzt werden konnte, wurde er angezeigt und erhielt einen Strafbefehl, well er zuvor nicht btc kretsamlliche Genehmigung einacholt hat. Nach her Entscheidung der Strar tammer hat die in Betracht kommende Polizetveroidnung nur Bezug auf fertiggestellte Straßen, so daß eine projektierte Straße außer Betracht bleibt Das Urteil wurde aufgehoben und dem An- gcflagten bet Ersatz feiner notwendigen Auslagen zugesprochen, wozu auch die Konen der Verteidigung durch seinen Remtsbeistanb gehören, da es sich um eine schwierige Rechtsfrage handelt. Unter Ausschluß der Oeffentlichkeit wurde der taubstumme verwitwete Schuhmacher H. N. aus Mich e t« au, der in Büdingen wohnhaft ist, wegen einer Reihe von Sittlichkeitsverbrechen, die er seit dem Jahre 1903 an noch schul oflichtigen Mädchen verübt hat, und wegen einer Freiheitsberaubung an einem der nämlichen Kinder, unter Annahme mildernde.- Umstände zu einer Gesamtstrafe von 1 Jahr 2 Monaten und 2 Tagen verurteilt, worauf 2 Monate und 2 Tage Untersuchungshaft in Anrechnung kommen. Dr. W i e m e r (frf. Vp.) wendet sich dagegen und erklärt, die Kommission müsse doch nun einmal ausdrücklich fest stellen, daß sie wünsche, die Regierung möge nicht wieder auf die Banderole zurückkommen. Abg. Schulz (Rp.) erklärt demgegenüber, daß seine Freunde die Banderole auch heute noch wünschen. Abg. Fuhrmann intl.) erwidert, seine Freunde stehen auch jetzt noch der Banderole durchaus ablehnend gegenüber. Dieselbe Erklärung gibt Abg. Geyer >adt Eich, ----- W toen geübte s rbeiter AK 'OEitänigungjit Univeg L W Mrhedjt luchl. (taelt&i I Schiltem. L KW Selterswkg L 09®5iiöxe5 Ung, , »«tritt iit M mMe klick Wi ffl all mling rag geiutbi i immer, Ltt bürget 2m rlebrltng ftüi. SelitÄrt. iüig geift- M rfoni, r Man» Ibilbungalv 9tbr Bureau gesucht lMltmg ww ebott unttt AL •x erbet L Größ« mdetgeiM__ esucht -bdänglgtsW en ü. 7-H Üb! SaNoiitW^. 'PC*R%0t«tri te^jedeo^ LS LckPl- >e Linder w , Pli»? W-. 'XV* Für den Pfingstbedarf empfehle als besonders preiswert: Braune und schwarze 'trm <1 j tien 1 Bunt rteeio ; Irnfcn fr hin ha Damen- und Herren-Stiefel in den Preislagen von: 105°, 1250, 145,0, 165° und höher Moderne Damen-Halbschuhe in schwarz und farbig Tennis-Schuhe und -Stiefel in grösster Auswahl. Sandalen in allen möglichen Ausführungen Kinder-Stiefel in allen Farben, in breiten, naturgemässen Formen. WILH. HERBERT - Marktplatz 2 Inh': Carl Herbert Marktplatz 2 mit 2 Pfund ftcbent gefüllt Kissen ».<• .'c. Weine 1.80. Eiergemüse-ftudeln 40 auf eile anderen Konserven 48 56 , 1.60, 28 v£Sf- Mischobst Ka if. 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SdirotegeroaterSchwagers und Onkels Karl Vollmann I., Zimmermeister lagen hiermit innigsten Dank Die trauernde« Hinterbliebene«. SmcbW nn kri>- uuö Pßasttrstdkilkii. Die i*rvb und VNasterarbeiten bei Verlegung des Straßen- babnoeleifcv im Selteroweg sollen Freitag den 2M. d. Mtö., Vorm. 11', Ubr, öffentlidi vergeben werden Arbeitsbeschreibnng und Bedingungen liegen während der Dienststuiiden bei uns zur Cimichl offen. Angebote auf Vordruck, der bmelbit cinnlilid), find spätesten bi« zum vorgenannten Zeit vunkt verschlossen und mit entsprechender Ausschrist versehen an und eiiiAuieidjen. .'»iischlagssrist 3 Wochen. v«rleih«n Wisstrdkhtt Segelfuch-ZeHdecken u. Vorhänge, l^roenkan.M