Telephon 6 Nr. 93 159. Jahrgang Dienstag, 27. April 1909 Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntag-, Abg. Gräf (Wirtsch. Vgg.): es etwas Auch auf Vor- Jahre im Wir Anderes, stimmen. Die „Gießener LamilienblStter- werden dem .Anzeiger" oiermat wöchentlich beigelegt, das „Kreisblati für ben Kreis Sichen" zweimal wöchentlich. Die «Landwirtschaftlichen Seit» fragen*' erscheinen monatlich zweimal. für Handelssachen ist ein Unterschied. Diese werden schlag der Handelskammern ausgewählt, bleiben lange Amt und sind mit den Verhältnissen vertraut. Rotationsdruck tm> Verlag der vrähl»schm UniversUätS - Buch- und Steindrucleret. St Lang«, Gießen. Redaktion, Expedition und Druckerei: Schul- straße 7. Expedition und Verlag: e^5L Redaktion: 112. Tel.-Adr^2lnzeigerGießen« anderer Weg, als eine Erhöhung der Kompetenz der Amtsgerichte. Das Bedenken, daß die in den Amtsgerichten fungierenden Amtsrichter noch zu jung sind,, ist nicht stichhaltig. Es ist begreiflich, daß die geplanten Aenderungen in Anwaltskreisen eine lebyafte Bewegung hervorgerufen haben. Aber die Statistik lehrt, daß der größte Teil der Anwälte keinen Schaden, sondern direkt Nutzen zu erwarten hat, und daß nur ein geringer Prozentsatz in Mitleidenschaft gezogen wird. Wir verkennen durchaus nicht, daß die Erhaltung eures gesunden Anwaltsstandes nicht nur für eine gute Rechtspflege, sondern auch politisch von Bedeutung ist. (Zustimmung.) Abg. Dove (Freis. Vg.) , ich bitte den Antragsteller Heinze, nicht dem Berichterstatter Heinze zu folgen. stimmen dagegen. Bei den Strafsachen ist da werden wir für Schöffen als Berufungsrichter Gießener Anzeiger General-Anzeiger für Oberhefsen Abg. Tove (Freis. Vg.): Ein Teil meiner politischen Freunde kann sich auch jetzt noch nicht von der Ricktigkeit der geplanten Erhöhung der Kompetenz der Amtsgerichte überzeugen, und wird dem Vorschlag entgegentreten. Entschieden widersprechen muß ich den Ausführungen des Abg. Tr. Wagner. Ich halte mich als früherer Richter für verpflichtet, ihm entgegenzutreten, wenn er von betrüblichen Erscheinungen seit Bestehen der freien Anwaltschaft spricht, und zu betonen, daß wir aus unseren Anwaltsstand stolz sein dürfen. (Zustimmung.) Für uns ist die Freiheit der Advokatur auch ein wesentlich politisches Moment. Tie Unabhängigkeit des Anwaltes leidet, wenn die Stellen durch die Justizverwaltung vergeben werden, und vielleicht als Belohnung für politisches Wohlverhalten verteilt werden können. Auch die Freiheit des Richterstandes würde darunter leiden, weil ihnen die Möglichkeit des Uebertrittes zur Anwaltschaft viel von ihrer Unabhängigkeit rauben würde. Die gemachten Erfahrungen berechtigen mich zu dem Schluß, daß wir uns von der Freiheit der Advokatur abwenden sollen. Dagegen möchte ich den Einzelregierungen ans Herz legen, daß die Erhöhung der Zuständigkeit der Amtsgerichte mit umso größerer Schärfe bedingt, dem Hilfsrichtertum ein Ende zu machen. Abg. Dr. Ablaß (Freis. Vp.): Die freie Advokatur blickt zurück auf einen vollständigen Siegeslauf und darf unter keinen Umständen zurückgeschraubt werden. Ich habe mich schon bei der ersten Lesung als Gegner dieser Novelle erklärt und bin es auch jetzt. Besten Falles ist es ein Notbehelf und es liegt keine zwingende Veranlassung vor, von dem festgefügten Baue der Zivilprozeßordnung einige Bausteine abzubröckeln. Dec Entwurf ist getragen vom Geiste der Halbheit. In einigen Punkten hat die Kommission ihm die Giftzähne ausgezogen, aber nicht genügend. Der Kernpunkt ist die Erhöhung der Zuständigkeit, und auch für die planlose Erhöhung auf 600 Mk. lag keine Notwendigkeit vor. Die ganze K o m v e t e n z e r h ö h u n g ist als schädlich abzulehnen. Ein Teil meiner politischen Freunde wird gegen die Vorlage stimmen. Staatssekretär Dr. Nicberding: Gegenüber den Angriffen in der ersten Lesung kann mich jetzt ein Gefühl der Genugtuung erfüllen. Leider haben sie in weite Kreise unberechtigte Besorgnis hineingetragen. Der preußische Justizminister hat erklärt, und der Finanzminister zugestimmt, daß überall da, wo durch die neue Regelung eine Ueberlastung einzelner Amtsgerichte eintreten sollte, eine Stellenvermehrung eintreten wird. Ich glaube im Namen aller Negierungen die bestimmte Erklärung abgeben zu können, daß die Stellenvermehrung ungesäumt eintreten wird. Die Wichtigkeit des Anwaltsstandes erkennen auch wir durchaus an; alles, was in unseren Kräften steht, wird stets geschehen, um die Verhält- n i’f f e des An Walts st andes zu bessern und jeder Mißachtung desselben entgegenzutreten. Ich erwarte, daß die Anwaltschaft sich vorurteilslos den neuen Verhältnissen fügen wird. Den Vorwurf der Halbheit weise ich entschieden zurück. Tie Zeit wird lehren, daß wir mit der Vorlage auf dem rechten Wege sind. (Beifall.) Abg. Frank (Soz.): Der Sturm von der ersten Lesung hat sich in ein leises Säuseln verwandelt. Wir sehen in dem Entwurf keine Reform. Von einer Beseitigung der freien Advokatur wollen wir nichts wissen. Wir behalten uns die endgültige Stellungnahme bis zur dritten Lesung vor. Abg. Bassermann (Natl.): Die freie Advokatur hat sich bewährt. Die freie Advokatur ist die Gewähr für eine gute und richtige Vertretung des rechtsuchenden Publikums. Sie gibt dem Publikum die Möglichkeit, sich den Anwalt nach dessen Fähigkeiten auszusuchen. Nur eine freie Advokatur sichert eine unparteiische Mitwirkung der Anwälte bei der Rechtsprechung. Wenn dem Staat die ganze Verfügung über die Anwälte zustehen sollte, dann müßte man die Bedenken erheben, daß Konnexionen dabei in Betracht kommen. Man darf nicht auf die Beamten Hinweisen. Wenn der Staat schlechte Beamte anstellen würde, io würde er selbst darunter leiden. Unfähige Rechtsanwälte würden aber nicht in erster Linie dem Staate schaden, sondern dem Publikum. Im großen und ganzen können wir mit der Entwicklung der deutschen Anwaltschaft zufrieden sein. Wir leben in einer Zeit, in der d i e Zahl der Beamten ständig wächst. Wir sehen, wie bei den Steuergesetzen die Regierung sich bereits mit Monopolged nfen trägt. So sind neue Beamtenscharen zu erwarten. Auch die weitere Ausdehnung der sozialen Gesetzgebung hat zur Folge, daß neue Beamtenkategorien notwendig sind. Die Kommunen nehmen immer mehr Arbeitskräfte in Anspruch. Der Gemeindebureaukratismus schafft ständig neue Beamtenstellen. Und selbst, wenn Sie in die Parteien hineingehen, so finden Sie. daß es mit der ehrenamtlichen Tätigkeit auch hier nicht mehr geht daß agitatorische Kräfte berufsmäßig angestellt werden müssen. An allen Ecken und Enden finden wir also eine Vermehrung der abhängigen Elemente. Im Interesse unseres ganzen wirtschaftlichen Lebens ist aber die Aufrechterhaltung der freien Stände notwendig. Daher betonen wir, daß wir nn_ der freien Advokatur festhalten. Wir sind der Ueberzeugung, daß sie sich bewährt hat. In der Frage der Kompetenzerhöhung stimmen wir den Vorschlägen der Kommission zu. Tie Erklärung des Staatssekretärs über die Vermehrung der Richterstellen nehmen wir mit Befriedigung entgegen. Wir hoffen aber, daß diesen Worten auch wirklich Taten folgen. Die Frage, ob die Reform sich bewähren wird, ist lediglich eine Personalfrage. Es handelt sich um die Qualittät des E i n z e l r i ch t e r s. Wir hoffen, daß die einzelnen Justizverwaltungen die Richter mit besonderer Sorgfalt austvählen werden. Das Hilfsrichtertum sollte in möglichst großem Umfange ausgemerzt werden. Ueber- haupt muß eine größere Stabilität in der Besetzung der Richterstellen eintreten. Es darf bei der Justizverwaltung nicht wie in einem Taubenschlage zugehen. Dadurch wird die Rechtspflege nicht gefördert. Wenn die Einzelstaaten also bei der Auswahl der Richter die nötige Sorgfalt zeigen, dann wird auch die Reform, wie sie vorgeschlagen wird, von Segen sein. (Beifall.) Abg. Storz (Disch. Vpt.): Die Unabhängigkeit des Anwalts st andes ist vor allem notwendig. Tas haben wir in Württemberg am besten kennen gelernt. Volkswirtschaftlich begrüße ich die Vermehrung der Amtsgerichte. Für die Erhöhung der Kompetenzsumme treten wir ein. Abg. Ghßling (Freis. Vp.): Die Gründe gegen die Vorlage bestehen heute noch ungeschwächt fort. War das Verfahren bisher nicht gut und richtig, dann durfte man nicht nur einen Teil ändern, sondern mußte eine ganze Reform machen. Diese Vorlage ist nur Flick, und Stückwerk. Ueberdies scheint mir die jetzige Situation nicht gerade angetan zur Verabschiedung dieser Vorlage; das Interesse der ganzen politischen und unpolitischen Welt ist auf andere Fragen gerichtet. In der Kommission ist der Anwaltschaft das Zeug- nis ausgestellt, daß sie keineswegs nur vom Interesse ihres Standes aus Opposition gemacht hat, sondern aus den Gesichtspunkten einer guten Rechtspflege, und daß sie da mit der Wissenschaft Hand in Hand gegangen ist. Abg. v. Dziembowski (Pole) erhebt polnische Klagen. Bei dem jetzigen Verfahren würden Sachen dem ordentlichen Richter entzogen. Eine Verbesserung der Rechtspflege bringe die Novelle nicht. Abg. Pauli-Cochem (Zentr.) begrüßt die Erweiterung der Ko'mpetenz als Vertreter einer Klein« und Kreisstadt, der durch die Warenhäuser das Wasser immer mehr abgegraben werde. Abg. Dr. Wagner (Kons.) stellt im Hinblick auf die Reden der Abgeordneten der Linken fest, daß er gar nicht für eine Wiederherstellung des numerus clausus gesprochen hat. Damit schließt die allgemeine Aussprache. Die Erweiterung der Zuständigkeit der Amtsgerichte aus 600 Mk. wird genehmigt. Den Vorschlag der Regierung, die Kammern für Handelssachen zur Berufungsinstanz zu machen, hat die Kommission abgelehnt. Es liegt ein Antrag von Mitglie- dern der Reichspartei, Nationalliberalen, Freisinnigen und Sozialdemokraten vor, der auch die Unterschrift des Berichterstatters Dr. Heinze trägt (Antrag Bassermann u. Gen.) auf Wiederherstellung der Regierungsvorlage. Abg. Dr. Barenhorst (Rp.): Wir bitten, die Regierungsvorlage wiederherzustellen. Im allgemeinen bin ich nicht dafür, Laien für die Berufungsinstanz zu bestellen, und wenn nachher die Strafprozeßnovelle kommt, werde ich gegen die Schöffen als Berufungsrichter stimmen. Aber zwischen Schöffen in Strafsachen und den Laien in den Kammern Deutscher Reichstag. 248. Sitzung, Montag, 26. April, 1 Uhr. Am Tische des Bundesrats: Dr. Nieberding. Zweite Lesung der Zivilprozeßnovelle. Berichterstatter Dr. Heinze (Natl.): Der Entwurf verfolgt in der Hauptsache zwei Ziele: Erhöhung d e r amtsgerichtlichen Zuständigkeit und Vereinfachung des a m ts g e r i ch t l i ch e n Verfah- r e Regierung hatte die Erhöhung der Zuständigkeit bis zu 800 Mk. vorgeschlagen. Die Kommission ist bis 600 Mk. ge- gangen, mdem sie erst einmal annahm, daß die Amtsgerichte durchaus befähigt seien, bis zu 600 Mk. zu urteilen, indem sie aber andererseits, namentlich mit Rücksicht auf die Rechtsanwaltschaft eine höhere Begrenzung der amtsgerichtlichen Zuständigkeit ablehnte. Diese Rücksichtnahme auf die Rechtsan- ltschaft hat überhaupt die Kommission weitgehend geführt. .* ouftimmung.) Die Kommission ist davon ausgegangen, daß ein blühender Rechtsanwaltsstand für Deutschland nötig sei, nicht nur für die Rechtsprechung, sondern auch im allgemeinen für die öffentlichen politischen Zustände des Landes überhaupt. Diese Bestrebungen, für das Interesse der Rechtsanwaltschaft tätig zu sein, namentlich in drei Beziehungen zutage getreten. Die Kom- mif|ton hat in Einzelheiten, wo sich das bei diesem Spezialgesetz machen ließ, die Gebühren der Rechtsanwälte erhöht. Sie schlägt ihnen weiter zwei Resolutionen vor, in Denen fie namentlich eine durchgehende Erhöhung der Gebühren der Rechtsanwälte in einer Neuordnung der Gebühren fordert, und ichließlich hat sie sich eingehend mit dem viel angefochtenen 8 76 der Gebührenordnung der Rechtsanwälte beschäftigt, der eine Schreibgebühren vorsieht. Die Kommission hat dieser Pauschalierung zugestimmt, hat aber dann im einzelnen den Artikel gegenüber dem Regierungsentwurf noch zugunsten der Rechtsanwaltschaft abgeändert. Bei den Beratungen über die Erhöhung der Kompetenz kam dann namentlich auch zur Sprache, ob die Kammern für Handelssachen dem Regierungsentwurf ent- sprechend für erstinstanzliche Handelssachen amtsgerichtlicher Zuständigkeit als Berufungs- und Beschwerdegerichte zugelassen werden sollte. Die Negierung schlug das vor. Die Kommission hat das aber abgelehnt, und es somit bei dem jetzigen Zustand be- laßen, daß als zweite Instanz für amtsgerichtliche Sachen, also auch für Handelssachen, durchweg die Zivilkammern der Landgerichte zuständig sind. Was den zweiten Hauptpunkt anlangt: die Herein« faefjung des a m t s g e r i ch t l i ch e n Verfahrens, so ist die Kommission im wesentlichen den Vorschlägen der Regierung beigetreten. Hervorzuheben ist da: erstens soll in Zukunft das Zu- stellungswesen und die Terminsbestimmung wesentlich in die Hände des Gerichts gelegt werden. Es soll also ein Amtsbetrieb ftattfmben. Zweitens ist das Verfahren, das dann stattfindet wenn eine Klage beim unzuständigen Amtsgericht erhoben worden ist, wesentlich vereinfacht worden. Drittens hat die Kommission den Vorschlägen der Regierung, betreffs der Konzentration des amt s gerichtlichen Verfahrens zugestimmt, und es sind in die Hand des Gerichts verschiedene Maßnahmen gelegt worden, wonach das Gericht zwecks Konzentrierung des Verfahrens bereits vor der Verhandlung gewisse Beweise sammeln darf. So- tootbennb BCim Mahnverfahren gewisse Aenderungen eingeführt Als letzten Punkt meines Berichts möchte ich noch die Erörterungen zu § 48 des Gerichtskostengesetzes hervorheben. Die Regierung hatte da eine Art Verzögerungsgebühr vorgeschlagen. Dagegen hat sich eine weitgehende Kritik eröffnet; die Kommission hat diese Kritik eingehend geprüft und ist zur Ablehnung dieses viel angefochtenen Paragraphen gekommen. Die eine der beiden vom Berichterstatter erwähnten Resolutionen der Kommission ersucht den Reichskanzler um eme Revision der Gebührenordnung für Rechtsanwälte, die unter Berücksichtigung der Forderungen der sozialen Gerechtigkeit einerseits und der gesteigerten Teuerung aller Lebensverhaltnisse andererseits den Vorschlägen der Vorstände der Anwaltskammern entsprechend eine angemessene Erhöhung der Gebühren für Rechtsanwälte vorsieht. Die andere Resolution ersucht den Reichskanzler um Vorlegung eines Gesetzentwurfs, durch dendieVerjährungsfristfürForderungengegen Rechtsanwälte aus der Besorgung von Rechtsangelegen- heiten verkürzt wird. Abg. Dr. Wagner (Kons.): Wir stimmen der Erweiterung der Zuständigkeit der Amtsgerichte auf 600 Mk. einstimmig zu. Ein Teil von uns tut das allerdings nur unter der ausdrücklichen Voraussetzung, daß kein Landgericht, sei es noch so klein, eingezogcn wird. Wir bedauern, daß unsere Wünsche, durch gesetzliche Bestimmungen das Hilfsrichtertum einzu schränken, in der Korn. Mission abgelehnt worden sind. Die ganze Kommission stimmte aber der Tendenz dieser Wünsche zu und so sprechen wir die Erwartung aus, daß die verbündeten Regierungen auch ohne gesetzlichen Zwang das Hilfsrichtertum bei den einzelnen Amts- und Landgerichten in Zukunft noch mehr einschränken wird. Einen nachteiligen Einfluß auf d i e Anwaltschaft durch diese Novelle befürchten wir, abgesehen von dem natur- gemgßen Uebergangszustand, nickt. Der Wunsch nach einer allgemeinen Erhöhung für die Gebühren der Anwälte ist nach der Auffassung meiner Fraktion nicht begründet. Wenn man sich aus die Steigerung der Preise im allgemeinen bezieht, so ist dem entgegenzuhalten, daß mit der allgemeinen Steigerung der Preise auch der Streitwert der Prozesse steigt, daß aber damit auch die Gebühren der Anwälte von selbst mitsteigen. So reguliert sich durch die Einrichtung unserer Gebührenordnung das Einkommen des Anwalts bei einer allgemeinen Preissteigerung von selbst. Woran der Anwaltsstand leidet, das ist fast ausschließlich die übergroße Konkurrenz. Wir baden eine lleberproduktion an Anwälten, die im höchsten Maße bedenklich ist. Wenn ein Teil des Anwaltstandes nicht mehr in der Lage ist, das tägliche Brot zu verdienen, so erwachsen daraus schwere Gefahren für die Rechtspflege und für die Allgemeinheit. Ich kann nicht schließen, ohne die Warnung vor einem weiteren allgemeinen Andrang zum Studium der Jurisprudenz ins Land ergehen zu lassen. Abg. de Witt (Ztr.): Wir werden der Vorlage im großen und ganzen zustimmen, trotz der scharfen Kritik, die an ihr in der Öffentlichkeit geübt worden ist. ?lber die überwiegende Majorität der Kommission war der Ansicht, daß die Kritik bei weitem über das Ziel hinaus- geschossen hat. Wir sind für die Erhöhung der Kompetenz der Amtsgerichte. Die geheimen Personalakten für die Richter müssen ebenso wie es bei den anderen Ressorts gefordert wird, beseitigt werden. Es besteht zweifellos ein Entlastungsbediirfnis für die größeren Landgerichte und Oberlandesgerichte. Es bleibt iein Staatssekretär Dr. Nieberding: Die Regierung legt Wert auf Wiederherstellung ihres Vor« schlags im Interesse der Ständigkeit der Rechtsprechung in der Berufung. Nach längerer weiterer Aussprache wird die Regierungs- Vorlage wieder hergestellt. Zum Gerichtsverfassungsgesetz haben die Abgg. Graes (Wirsch. Vg.) und Dr. Varenhorst (Rp.) eine Resolu - t i o n, die eine Aenderung der Bezeichnung „Gerichtsschreiber, Gerichtsschreiberei" durch die Bezeichnung „Gerichtssekretär, Gerichtssekretariat" oder durch einen anderen entsprechenden Ausdruck wünscht. Abg. Frank-Mannheim (Soz.)' empfiehlt den Titel „Staatsschreiber der Gerechtigkeit". (Heiterkeit.) Die Resolution wird gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt. Ein sozialdemokratischer Antrag fordert, bei Gewährung des Armenrechts künftighin auch bei Amtsgerichts- fachen, wenn der Streitwert höher als 600 Mark ist, einen Anwalt für die das Armenrecht genießende Partei. Ein Antrag Bassermann (Natl.) und Storz (D. Vp.) verlangt die Haftung des Fiskus für die Pauschalgebühr, die den Armenanwälten zusteht. Dazu haben die Abgg Ablaß (Fr. Vp.) und de Witt (Zentr.) den Zusatzantrag gestellt: „Die baren Auslagen werden von der Staatskasse bestritten und als Gerichts-, kosten in Ansatz gebracht." Staatssekretär Nieberding spricht sich gegen die Anträge aus. Der sozialdemokratische Antrag wird abgelehnt, die anderen angenommen. Nach § 157 kann das Gericht Bevollmächtigte und Beistände, welche das mündliche Verhandeln vor Gericht geschäftsmäßig betreiben, zurückweisen. Ein sozialdemokratischer Antrag fordert, daß diese Bestimmung keine Anwendung auf Arbeiter- sekretäre und Gewerkschaftsbeamte finden soll, die in dieser Eigenschaft fremde Rechtsangelegenheiten besorgen. Abg. Schmidt-Berlin (Soz.) begründet den Antrag. Abg. Dr. Hahn (Kons.) weist darauf hin, daß manche Rechtskonsulenten segensreich wirken. Abg. Varenhorst (Rp.) spricht sich im gleichen Sinne aus. Abg. Heinze (Natl.): Das System der Rechtskonsulenten darf keineswegs gefördert werden. Sie bereiten den Rechtsanwälten ohnehin schon eine unberechtigte Konkurrenz. Damit schließt die Diskussion. Der sozialdemokratische Antrag wird abgelehnt. Weiterberatung Dienstag: 2 Uhr, ferner Sicherung der Bau- forderungen. Schluß 6¥t Uhr. ; angekommen. Arthur Friede u. Frao Else geb. Stahlberg. e 21. u- jarme, lifäe Siorgarinc - Fabrik mit t etuug 1Ctacben. Herren, welche die1 che melwam dmchm Mdr ■jmW xdM, tu n U 8£tS? nir wehrte, u. bei an''aHL"alichscF iVIusik SW - TL«11 MM Dein® MM a-M. . f1 ^mnann ' Van Beethov,, ;■' ■■ ■ Mk yv n Uhr e ^xtra-Vorst eOIc tu seiner Novität ritemnal ^c’,QhiatcnJrogromm 1 öei beliebten Samen«Orte W/Zi Uhr. - Eintritt frei, adel ergebens! ein ® ' -Inhaber des üolofsemnZ U- äiims des Herrn Ärellor L: ieitcdcns bc^ioiciicu 1^6'1/ - (V L 69 A G> X> S er o er er s -« = SU rr- er ®ü8 ■s? C- O 77. — >• —.er -t a. - äJ« 9 5 D ^1 —1 - — — Di • er S.' = ■> = ’x rc^o* COD w O-=Z5? e 77’= —. es Sf er 2 sa" =- £S-^' = a / — er - 5 = £ - zi; — 2 c « - 5 ~. "-. — VX o 2 2.0- .. -> .-- > “ä 3 " 5’^ 2 52 2'S’X TA c - ^ = =; 2 " 3 0*2* ?X-6 — - >orr> S »e^«® =?—, ? 2* _j sx- — — x 'S* — 31 ® sxk^5* •=■ v =■ ■£• »ä — 2 ei o- = = 7- *- 2 i> ;T “ , Oe er 2.^—5 ® 16 s o 2" IJ?r> S ? >Ä> 2*= y3 5^3 Äo& 2 = 2 5< ^2 c ( ZZ -Z. 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