Nr. 101 Viertes Blatt ISS. Jahrgang Erscheint täglid) mit Ausnahme deS Sonntags. Die „Hietzener ZamilienbläNer- werden dem .Anzeiger" viermal wöchentlich beigetcgt, das „Kreisblatt für den Kreis Giehen" zweimal wöchentlich. Die „Landwirischastlichen Seit- fragen“ erscheinen monatlich zweimal. Giehener Anzeiger Eeneral-Rnzeigsr für Sberhessen Samstag 1» Mai 1909 Rotationsdruck und Verlag der vrühlfch« UnwersitälS - Buch» und Steindruckeret. 9L Lange. Gießen. Redaktion. Expedition und Druckerei: Schul» straße 7. Expedition und Verlag: e^©5L Redaktion: 112. Tel.-Adr.: Anzeiger Gießen. Reine Vertreter: Mlh. Ziing Vlil. 5^lcin Linden-Gießen. D13/« ''MM Ml Transportable Trockenlnft - Kühlanlage spottbillig zu verkaufen (hv"/. bei Martin Dörr, Schlossermeister, Giessen. Reichsgerichtsbrief I. S. Leipzig, Apckl 1909. Nachdruck verboten. e der Kolonialwarendetail- **Sonnta Berlin 8. 42. dergleichen | | tagiäS urteiSen Weine. grauerei Giessen. Münchener Augustinerbräu. der Kgl.Sachs u.Kg’.Rumän.HoflieF.^ Telephon 10952. (hv^J Mainzerlandstrahe 153. I. Etage Plockstrasse 5. Parterre Marburger Str. 83 hält ihr reines klares von Leinenwäsche unterscheiden. für bevorstehende Saison angelegentlichst empfohlen. NB. Abonnenten noch erwünscht. Vorrätig in Giessen bei: C. Steinhäuser, Neuenbäne; H. Kühn, Seltersweg 36; Ernst Balser, Mäusburg 11, Julius Hoos, Bahn- hofst. 41; Wilh. Klee, Marktstr. 2; Ph. Lüdeking, Seltersweg 5; Carl Bender, Kaplansgasse 14. — In Butzbach bei A. Weickhardt. Man hüte sich vor Nachahmungen, welche mit ähnlichen Etiketten, in ähnlichen Verpackungen und grösstenteils auch unter denselben Benennungen angeboten werden, und fordere beim Kauf ausdrücklich Ueberall erhältlich in Paketen ä 30 Pfg. Alleinige Fabrikanten: Pfeiffer & vliier, Ges. m. b. H., Horchheim bei Worms. .:.... Altbekanntes bürgerliches Haus. —- Schöne LeräumiLe Lokalitäten. Neu anLeleLter Garten mit gedeckter Halle. Anerkannt vorzügl. 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Gehalts- und Anstcllungsverhältnissen der I)C)fc= scheu Gerichtsassessoren besaßt und die Umwandlung der dauernd notwendigen aber gleichwohl mit unangestellten Assessoren besetzten Richter-, Staatsanwalts- und Amtsanwaltsstcllen in dekretmäizige Stellen, eine Gehaltserhöhung und eine andere Berechnung der Bordienstzeit als dringend notwendig erklärt. Der Vorstand ist mit Einreichung einer entsprechenden Eingabe an die Regierung und den Landtag beauftragt worden. ** Der Schluß des Monats brachte uns heftige Aprilschloßen verbunden mit Hagel. Das Thermometer sank bis auf wenige Grud Wärme herab. Verflossene Nacht lag auf den Höhen des Vogelsbergs und auf der Wasserscheide zwischen Gießen und Betzdorf vereinzelt sogar Schnee. Das kalte Wetter verbunden mit den eisigen Regengüssen ist für die Entwicklung der Obstbaumblüte recht nachteilig, namentlich für die jetzt bliihen- den Kirschen, Pflaumen und Birnen. Auch die Apfelblüte wird zurückgehalten. cp Bad-Nauheim, 30. April. Eine Landes-Geflügel-Ausstellung für das Großherzogtum Hessen findet hier am 3., 4. und 5. Juli statt. Die Ausstellung wird von der Landwirtschaftskammer und dem Verband der Geflügelzuchtvereine gemeinschaftlich veranstaltet. Schon jetzt werden umfangreiche Vorbereitungen für die Ausstellung getroffen. Auch Verlosung und Prämiierung ist damit verbunden. Restaurant „Metropol“ Ein Automobil rasselte vorüber, vor dem der Einsiedler entsetzt zur Seite sprang. Mit verwundertem Blick starrte er dem Wagen nach, der ohne Pferde auf der Straße lief. Er kannte den Namen Theodor Roosevelt nicht einmal vom Hörensagen, der Burenkricg war für ihn eine Neuigkeit, er begrüßte den englischen Sieg etwas spät, aber herzlich mit drei lauten Cheers.. < * Aufklärung. „Sie essen ja so oft Schnitzel a la Holstein?" — „Ja, ich schwärme nun einmal so für die Wasserkante." Reichhaltige Tages- und Abendkarte. Giessener Union - Bier. ■ Pilsener Urquell. ■ Münchener Löwenbräu. ■ Reelle Weine. 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Von einer behördlichen Festlegung der Zeit soll vorerst Abstand genommen werden, da die Genehmigung der Behörde vor geraumer Zeit nicht zu erwarten ist, wie schon bei einer Eingabe wegen des 8 Uhr- Ladenschlusses dre Erfahrung lehrte. ** Der Verband hessischer Gerichts a s sess o r en hat auf seiner jüngst zu Frankfurt a. M. abgehaltenen Jahresversammlung auch seinerseits zu den schwebenden Fragen der Reformen auf dem Gebiete der Rechtspflege Stellung genommen und sich insbesondere gegen die erhöhte Zuziehung des Laienelemcnts zur Rechtsprechung ausgesprochen. Diese könne nur eine Verschlechterung gegenüber dem jetzigen Rechtszustand bedeuten. Der Riclster sei nicht weltfremd. Sein Berus führe wie kein anderer in das Leben mit all jeiner Vielgestaltigkeit hinein und verleihe ihm eine allgemeine Lebenserfahrung, wie sie kein Laienberuf aufzirweisen Ijobe. Die Riclstcr- tätigkeit sei ein Beruf, der wie jeder andere eine Vorbildung voraussetze. Fachkennlnisse seien hier ebenso notwendig wie sonstwo, nicht nur Kenntnis der Gesetze, sondern auch die Zähigkeit, die Gedankenwelt der Personen, die Gegenstand der Rechtspflege seien, zu erfassen, ihr Seelenleben zu analysieren. Das erfordere wissenschaftliche Studien und immerwälmende Beschäftigung mit diesen Dingen Diese notwendigen Voraussetzungen zu einer brauchbaren Rechtsprechung gingen dem Laien ab, der aus seiner engbegrenzten Tätigkeit heraus vorübergehend einmal zur Rechtsprechung berufen werde. Seine Fachkenntmsse könnten ihm bei der Urteilsfindung nur dann zu statten kommen, wenn er über, eine Frage des eigenen Berufes zu urteilen habe, was aber höchst selten sei und vom Zufall abhänge. Sein Mangel an Rechtskenntnissen und seine teilweise Unmöglichkeit, infolge Unkenntnis der Atten und des geschäftlichen Ganges den Verhandlungen zu folgen, mache ferne Information durch den mittoirkenden Richter notwendig; er wirke also olpre eigene Meinung bei der Urteilsfindung mit und fei deshalb überflüssig. Vor allem aber fehle dem Laren dre gesetzlich garantierte Unabhängigkeit des Berufsrrchters. Der frnanzrcll und sozial unabhängige Berufsrichter brauche kerne Rücksrcht nach oben und nach unten zu nehmen, der Laie aber, be, anders der Willensschwäche, könne sich nicht frei machen von Rücksichten, dre ilM seine berufliche Lebensstellung auferlegt. Er neige zur Klassenjustiz weil er in den Vorurteilen seiner Klasse befangen sei, wogegen der Berufsrichter, dessen Tätigkeit ihn mit allen Klassen in gleich nahe Berührung bringt, gefeit sei. Das Laienrichtertum sei aber auch mit Rücksicht auf die große Zahl der täglich notwendig werdenden Laienrichter praktisch undurchführbar. Es werde voraussichtlich zu einem gewerbsmäßigen Laienrichtertum kommen, was aber erst recht zu verwerfen sei. Die Jahresversammlung hat sich *dann noch weiter mit den außerordentlich ungii n st i g e n Der Kern ru Gesundheit und Kraft muß schon im zartesten Kindesalter im Menschen gepflanzt werden, deshalb ernähre man schon die Kleinsten mit Nestle's Kindermehl, und der Erfolg wird sich in kürzester Zeit zeigen und von nachhaltigster Wirkung fein. Verfuchsdosen kostenfrei durch Nestle's Kindermehl G. m. b. H., Berlin S. 42. (ss37/« Aus Sta&f rrnd Land. Gießen, I. Mai 1909. ♦♦ Vom Landeslehrerve rein. Mit wichtigen Schul- und Lehrersragen wird sich die diesjährige Hauptversammlung in Worms befassen. Eine Anzahl von Anträgen aus Lehrerkreisen beschäftigen sich mit der Fortbildungsschule, sie fordern, daß die Fortbildungsschule a lf den Staat übernommen, der Unterricht vom Staat bezahlt und die Bezahlung pensionsfähig wird. Andere Anträge fordern die Beseitigung des § 50 v om Schulgesetz, nach welchem der Lehrer verpflichtet ist, den O r g a n i st e n d ie n st zu versehen. Der B zirkeverein Offenbach stellt den Antrag: Die Zahl der endgültig zu besetzenden Stellen ist zu vermehren, für Schulverwalter und -Verwalterinnen ist bei Krankheit eine staatliche Fürsorge herbeizuführen. Der Bezirksverein Darmstadt ersucht um die Gründung eines „Ausschusses für Lehrerbildung'", welcher die Frage der Neugestaltung der Lehrerbildung behandeln soll. Die Hauptversammlung wird sich außerdem mit der Gehaltsregulierung, Witwen- Pensions-Erhöhung und der Reform des Lhrplcrns für den Religionsunterricht befassen. Bester kleiner Wagen für Aerztc, Gewerbetreibende rc. Einfachste Handhabung. Größte Schnelligkeit. Geringster Benzinverbrauch. Kann die Exhumierung einer Leiche auf Grund jüdischer Ritnalvorschriften unterlagt werden? Mit dieser Frage hätte sich das Reichsgericht aus Anlaß eines Rcchtstreits der Witwe Neumark in Bremen gegen die J>r. Ge- meinde in Bremen zu beschäftigen. Die Klägerin war Mitglied der Gemeinde. Am 17. März 1905 ist ihr Ehemann auf bem1 der Jsr. Gemeinde gehörigen Kirchhofe beerdigt worden. Neben dem Begräbnisplatze ihres Gatten hatte die Klägerin eine Begräbnisstätte erworben. Als die Klägerin später ihren Austritt aus der Jsr. Gemeinde erklärte, ging ihr diese Begräbnisstätte verloren. Sie verlangte nun Exhumierung der Leiche ihres Mannes zw«ks ihrer Ueberfuhrung auf den konfessionslosen Friedhof. itac Exhumierung glaubte die Gemeinde auf Grund ihrer Ritnalvorschriften venveigern zu können. Diese Ritnalvorschriften gestatten die Exhumierung nur, wenn die Beisetzung zu einem Erbbegräbnis erfolgen soll, oder wenn die llebersührung auf einen anderen indischen Friedhof durch Zerstörung der Grabstätte oder andere Ursachen nötig erscheint. Auf die Klage der Witwe N. ertamüenl Landgericht Bremen und Oberlandesgericht Hamburg dahin, daß die Jsr. Gemeinde in die Exhumierung der Leiche zu willigen habe. In seinen Entscheidungsgründen erklärt das Oberlandes- gericht, daß es an gesetzlichen Vorschriften darüber fehle, wer das Recht habe, einen Begräbnisplatz auszuwählen, und ob die Leickie exhumiert werden dürfe. Denkbarer wäre es, daß dieses Recht den Erben zustande; im vorliegenden Falle könne jedoch niemand anderes als berechtigt in Betracht kommen als die Klägerin. Gegenüber behördlichen Anordnungen werde sich die Exhumierung natürlich nicht erzwingen lassen, auch werde stets ein ausschlaggebender Grund für die Exhumierung vorliegen müssen, so daß die Exhumierung nicht den guten Sitten widerstreite. Denn die Ruhe des einzelnen Toten bedinae es, daß die Reihen der Friedhöfe möglichst ungestört blieben. Wie aber schon in den Ritual- vorschriftcn einzelne Ausnahmen gestattet würden, so sei auch auf das Volksempfinden Wert zu legen, das die Toten gern beieinander haben möchte. Weil letzteres aber für den vorliegenden Fall infolge des Austritts der Klägerin aus der Israelitischen Gemeinde nur dann möglich sei, wenn die Leiche des Mannes der Klägerin auf den anderen Friedhof überführt werde, sei hier Vie Exhumierung zu gestatten. Gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg hatte die Jsr. Kirchengemeinde Revision beim Reichsgericht eingelegt. Der 6. Zivilsenat des höchsten Gerichtshofs erkannte auf Zurückweisung der Revision unbi bestätigte somit die Berechtigung zur Exhumierung. Vermischtes. * Mörderische Hüte. Der Sturm der Frauen von Illinois auf das Parlament hat eine unvorhergesehene Wirkung gezeitigt; der Abgeordnete Henton hat jetzt ein Gesetz eingebracht gegen die Gemeingefährlichkeit der modernen Damenhüte. Tie Abgeordneten von Illinois, die so bereitwillig den Frauen ihre Sitze abtraten, sind nämlich im Gedränge das Opfer der Hutmode geworden, eine große Zahl von ihnen hat durch die breitrandigen Hüte und die weit 'hervorstehenden Hutnadeln im Gesichte Schrammen und ziim Teil sogar schmerzhafte Verletzungen davongettagcn. Tenn die Frauenrechtlerinnen von Illinois wollten bei ihrem Sturm aufs Parlament zugleich den Verdacht widerlegen, Blaustrümpfe zu sein und erschienen gerüstet mit den neuesten Schöpfungen der Huttnode. Ter Abgeordnete Henton hat durch eine Hutnadel eine Verletzung empfangen, durch die er nach seiner Angabe drei Tage lang der Gefahr akuter Blutvergiftung preisgegeben war. Tas fetzt eingebrachte Gesetz belegt ledermann mit Strafen von 400—800 Mark, der Hüte verkauft oder trägt, die mehr als 45 Zentimeter Durchmesser haben und eine Feder, Aigrette, Hutnadel ober irgend ein anderes Schmuckstück aufrocifen, das mehr als 15 Zentimeter über den Hutrand hinausragt. Auch gegen die wallenden Federn haben die Abgeordneten von Illinois einen bitteren Haß gefaßt, denn das zarte Zierrat belästigte fie un Gedränge aufs schlimmste und machte manchen nervös. Aoer nicht nur die unmittelbare Gefahr des Einzelnen, auch allgemein hygienische Gesichtspuntte bestimmen das neue Gesetz. So tollen ausgestopfte Vögel, Schlangenhaut und dergleichen Brutstätten von Krankheitskeimen am Frauenhut künftig verboten werden. * 2 i e „sparsame" B u r c a u f r a t i e. Einer der Spiegel des Periskops eines französischen Kriegsschiffbefehlshabers bedurfte der Erneuerung feines Quecksitberbelags. Ter Kommandant wandte sich im vorgeschriebenen Dienstwege an das MarinemiNlsterium, das eine Kommission von Ingenieuren entsandte, um den re- varaturbedürstigen Apparat zu besichtigen. Diese entschied dahin, daß der Periskop nach Paris gesandt werden und dort 4 Monate ,’ur Reparatur bleiben solle. Die dafür erforderlichen Kosten wurden auf 160 Mark veranschlagt. Nachdem die Kommission abgereist war, suchte der Kapitän einen Optiker an Ort und Stelle aus, der den schadhaften Quecksilberbelag innerhalb 48 stunden für 2 Mark erneuerte. . t t , * Ein Einsiedler. Aus Newyork wird berichtet: Nach fünfzehnjährigem einsamen Leben ist ein englischer Goldsucher Albert Courtney, der in Kalifornien sein Glück suchte, zum ersten Male wieder nach einer Menschenansiedlung zurückgekehrt. In wüster Einöde hat er die ganze Zeit verbracht, keinen^Menschen gesprochen, keine Zeitungen gelesen. Als er jetzt nach ean Bern- hardino kam, war eine seiner ersten Fragen: „Wie geht es der Königin?" Als man ihn belehrte, daß Königin Viktoria langst im Grabe ruhe und daß ihr Sohn als Eduard VII. die britische Krone trüge, war er aufs höchste erstaunt. „Also Königin Viktoria ist tot", meinte er kopfschüttelnd, „ich kann es kaum glauben. ' Beachten Sie unsere General-Vertretung für Hessen und Hessen-Nassau Auto- und FahrradhiruS Joh. Häusler Frankfurt a. M. Qvernplatz 14. 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