Nr. 18 158. Jahrgang Mittwoch, 22. Januar 1908 Erscheint täglich mit Ausnahme bcfl Sonntag». £te ^Gtetzener ZamtlienvlStter" werden dem ,'21njetfleT* otermal wöchentlich beigelegt, das „Kretsblatt für den Kreis Gießen" zweimal wöchentlich. Der ..hessische Kanörotrt" erscheint monatlich einmal. Siehener Anzeiger General-Anzeiger für Gberhesien fftotat^onSbrud und Vertag der Br Üblichen Unujeciuätg - Buch, und «eeindructeret. R. Lang«. Dietzen. Redaktion. Expedition und Druckerei: Schul- stratze ?. Expedition und Vertag ; 6L Redaktion: e-HK 112. DeU-Adr^ AnzeigerG'etzen. Staatssekretär des Reicksjustizamts Dr. Nieverbing: Von der äußersten Linken ist beantragt worden, sämtliche Paragraphen ZU streichen, die die Majestätsbeleidigungen bebandeln. ?fd) mochte da empfehlen, die Reihe dieser Paragraphen noch um einen ,;u vermehren. Tenn konscquenterweise müßten wir dann oud) bcnjem» gen Paragrapl>en streichen, in dem die Beleidigung fremder aus. ländischer Fürsten unter Strafe gestellt ist. . Wenn Sie diesen Paragraphen stehen lasten, so wird die Folge sein, daß Personen wegen Beleidigung auslaiidischer pursten wohl bestraft wenden, daß aber die inländischen,6'ursten keinen besonderen Schutz genießen. Nach der Paritat wurde dann eine Beleidigung des deutschen Kaisers wohl im Auslände bestraft wer- Der Entwurf geht an eine 14gliedrige Kommis- i fron. ' Tie Bestrafung der Majestatsbelcidigung. Berichterstatter für die zweite Lesung ist Dr. Osann (nl.). Er verzichtet. Abg. Nocren (Ztr.): Die Hauptänderung des Entwurfes durch die Kommission ist die Ersetzung der Worte „böswillig" und „mit Vorbedacht" durch die Worte „in der Absicht der Ehrver- letzung, böswillig und mit Ueberlegung". Daß statt „Vorbedacht' der in unser Rechtsleben und Strafgesetzbuch eingebürgerte Ausdruck „Ueberlegung" geletzt wird, ist zweifellos eine Verbesierung. Als drittes Moment tritt die Absicht der Ehrverletzung hinzu. Ob gerade diese Aneinanderreihung dreier Tatbestandsmerkmale, die im wesentlichen dieselbe Bedeutung haben, eine Verbesierung bedeutet, lasse ich dahingestellt. In klaren Gesetzen sollte man solche Tautologien vermeiden. ?lbcr den Hauptzweck unbesonnene und unüberlegte Aeußerungen nickt mehr als MaicstätSbeleidig'.m- gen zu bestrafen, wird das nickt verhindern. Viel wichtiger 'st. wie schon 'n der ersten Lelung bervorgehoben wurde, der v o l l i g e Mangel an einer obiektiven Einschränk mb« r MaiestätSbeleidigung. Die Böswilliakeit. die Abstckt der Ehrverletzung, die Ueberlegung der rein subjektiven Momente, die lediglick im Innern des Betreffenden Vorgehen. Ein Runter, dem ein- Partei als stoatSseindlick erscheint, wird bei einem Mitglied dieser Partei fofort von vornherein Böswilligkeit und Abstmt der Ehrverletzung annebmen. Dadurch kann das Vertrauen der Bevölkerung in die Objektivität der Justiz leiden und die Justiz sich den Verbackt der Parteiiustiz zuziehen. Ick wiederhole aber meinen Antrag aus der Kommission wegen seiner Aussichtslosigkeit nickt. Der Regierunasentwurs bat daß E r s o r d e r n i s d e r Genehmigung durck die Land-suistizverwaltung nur a'i nichtöffentliche Beleidigungen beschränkt. Abgesehen mm davon daß die Unterscheidung zwischen össeutlicker und niditoffentMier Beleidigung sehr schwankend ist, ist das Interesse an der Straw-r- solgung bei einer Beleidigiing unter vier Augen kein so großes Da ist es denn bester, wie es die Kommission getan hat. da? Er- tordernis der Genehmigung einfach ganz zu streicken. Der Herab setzung des Strafmaßes bei mildernden Umständen stimmen wir zu, aber sie hat wenig Bedeutung, weil ja letzt nickt jede acktuna- oder ehrverletzende Aeußerung mehr als Mal-stätsheleidigung bestraft wird. Die Kommission hat weiter bes^lasten, daß mit der Gefängnisstrafe nur auf Verlust der bekleideten öffentlichen ?lemter erkannt werden darf, nickst aber mich der aus offen:, licken Wahlen bervorgegangen Reckten.^ Das ist ein Vorzug vor dem Entwurf. Die sechsmonatige Verjährung ist nach dem Entwurf beibehalten, ebenso die letzt'- Bestimmung, daß. wenn Böswilligkeit. Ehrverletzung und Ueberlegung nickt vor- liegen, die gewöhnlichen Vorschriften u e le i ° diguna Anwendung finden. Praktisch wird auch btne Bestimmung sehr wenig Bedeutung haben: es tnfirhe mit der Wurde und dem Ansehen der Landesherren kaum vereinbar sein, wenn si- sick jedem einfachen Beleidiaer gegenüber den Einreden, wie Wabr- beitsbewei-°-. Vertretung berechtigter Interessen, oder Erwiderung aus der Stelle, aussetzen wollten. Gewiß entspricht die Kam- missionsfastung nickt allen Wünschen, aber sie bedeutet doch eine so große Verbesterung- gegenüber den geltenden Rechten, daß ich ihre Annahme nur dringend empfehlen kann. Abg. Brnnstermann kRv.): Da? Prinzip der Regierungs- Vorlage, die Verfolgung der Majestätsbeleidimmgen möglichst em- zusckränken, ist ouck in der Kommissionsfastung vollkommen gewahrt worden. Wir haben oeaen die Vorlage daher keine Bedenken. Wir hoffen, daß die V--rurteilunaen weoen Majestatsbe- leidiaungen durch sie auf das Mindestmaß beschränkt werden. (Beifall.) Vizepräsident Kaempf bringt einen Antrag der Sornaldemo- kraten zur Verlesung, der die völlige Aufhebung der Majestats- beleidigungsparagraphen fordert. Abg. Dr. Delbrück (freu. Vgg.) erzählt zur Beleuchtung der jetzigen Zustände auf dem fflebieie der Funkentelegraphie eine 'feine Geschickte. Vor einigen Jahren wurde von einem Kriegs- ickifse, auf dem sich Präsident Loicket befand, das Funkentelegramm eusaegeben: „Der Präsident befindet sich Wohl." /Darauf kam ein Antworttelegramm: „Je m'en kaue" — i ck pfeife drauf. 'Heiterkeit.) Dio Herkunft war nickt festzustellen. Es wird mm stelfack gesagt, Marconi ist der Erfinder der Funkentelegravlne. Iber Mareoni hat auck nur auf Nernst aufgebaut. Und io haben mch nur die anderen Erfinder an Mareoni angeknupft. Und daß )a§ wieder deutsche Professoren froren, — B rau n und Slabp —, ist erfreulich. In der Telefunken-Gesell,ckast Verden die Erfindungen dieser Männer gepflegt, und heute sckon mit großem Erfolge. Von den jetzt 1500 Stationen der draht- 'osen Telegraphie auf der ganzen Erde und 44 Prozent, alfo etwa 600 nach dem T e l e f u n k e n s y st e m eingerichtet nur 22 Pro- =ent nach dem System Marevni. Im Namen der liberalen Frak- lionsgemeinsckaft soll ich der Freude Ausdruck geben darüber, )aß dieses wütende D u r ck e i n a n d e r t e l« g r a p h i e- ren international geregelt werden soll. Daß aber die Gebühren iür Funkentelegramme erhöht werden sollen, stoßt noch bei nnS den Reichstag, geregelt werden sollen, sondern daß dies dem Reichskanzler allein -usteben soll. Abg. Dr. Frank (Soz.): Wir freuen und über dieses neue Aand der internationalen Kulturgemeinschaft. Bedenken werden vir in der Kommission Vorbringen. C'an$Bcnn wir jetzt die MajestätZbeleidigungSprozesse im Interesie des freien Wortes und der freien Kritik auf das Mindestmay ein- schranken wollen, so müßte es doch eigentlich vost der Sozialvemo fratie anerkannt werden. (Sehr richtig!) Es ist merkwürdig, daß in anderen Parteien, auch in solchen, dre ^kMer der Re« e^ ning sind. Majestätsbeleidigungen außerordentlich selten sind. ^ Muster einer Kritik möchte ick die anfuhren die die ."Koln'fche Volkszeitung" vor einiger Zeit an einer Handlung des fetzt leben den Monarchen geübt hat, in einer durchaus richtigen, durtauS zutreffenden und in einer durchaus maßvollen Werse. Eme solch Kritik steht jedem Staatsbürger zu. (Lebh. Beifall.) Abg. Graf (wirtsch Vgg.): Heute liegt die Versuchung grob zu werden, gegenüber Herrn Heine außerordentlich nahe. (Beifall: Lachen der Soz.) , Geradezu unerhört tst .ein Antrag. Für eine politische Kritik ä la „-elpziger Volkszeitung ober in der Form des Artikelschreibers von Königsberg danke ich. Man kennt ja die Freiheit der Kritik bei der Sozlaldemokratie, würden letzt die MaiestätSbeleidigungsparagraphen abgeickafft, tm sozialdemokratischen Zukunftsstaat mußten sie wieder eingeführt werden. (Heitere Zustimmung.) Das Königsberger Gerichtsurteil steht mit dem Volksempfinden durchaus im Einklang es hat ganz vorzüglich funktioniert. Zu der Vorlage äußert sich der Redner in ähnlicher Weise wie Roereu. Leider ist es nicht gelungen, den objektiven Tatbestand in das Gesetz aufzunehmen. Hoffentlich wird das Gesetz die Wir- kung haben, daß das traurige Kapitel der Majestätsbeleidlgungen aufs äußerste vermindert wird. Abg. Dr. Müller.Meiningen (frei). Vp.): Dad wertvollste an dem ganzen Gesetz ist, daß Regierung und Reichstag einig sind, daß es die Majestätsbeleidlgungen in Zukunft auf ein Minimum emschränken soll. Ganz so wie Herr Roeren e3 darstellt, fehlt der Abg. Heine (Soz.): Wenn wir auch gegenüber dem Regie, runasentwurf in der KommissionSfasiung immerhin einen Fort- lckritt anerkennen, so können wir dock grundsätzlich für da? Gesetz nickt stimmen, wir verlangen vielmehr die völlige Aufhebuna der in Betracht kommenden Pa^aaravhen. Die vielen Majestät?b»lei- digungsprozejfe sind ein Uebelstanb, dem man nickt mit kleinen Mitteln, mit Salben und Mirturen abhelfen stinn. Hier muß b a 8 Messer einfetzen. lBeifall b. d. soz.) Dem Bestreben der Staatsanwälte, den Freimut der R-'de zu verfolgen, muß Einhalt getan werden. Die politiscke ßritiT wird von unwürdigen Fesseln nickt eher befreit, solange der Bearif» „böswillig" im Gesetze siebt und solange mit unwaifcker Gewalt veriuckt wird, politische Aeußerungen als Mmestatsbeleidiguna hinzustellen. So sehr wir den armen Teufeln von Schwätzern u n d B e t r u n k e n e n die Straffreiheit gönnen, so sehr müssen wir es bekämpfen, daß für ernste Männer durch diese Bestimmung ein privilee-ium odiosttm geschaffen wird. lBei, fall links.) Der Redner geht dann auf den Köniasberger Schänd sä ulen. Prozeß ein. in dem her Redakteur des Köniasberger sozialdemokratischen Blatte? Marckwald wegen Mme-- stätsbeleidigung zu 15 Monaten Gefängnis verurteilt wurde. Der Artikel behandle ausschließlich Vorgänge,, die der Veraanaenbeit angehöreu, nur der letzte Absatz befasse sich mit d^r Gegenwart In diesem Absatz werde die Memeler DenkmalSenthiilluna eine Tragikomödie aenannt, für die die Funker kein Verständnis ae- habt hätten. Dann fei das Denkmal weiter als Sckandfäule bezeichnet worden. Au? diesen Tatsachen babe man nun eine MaiestätSbeleidigung konstruiert, obgleich in dem ganzen Artikel vom König feine Rede lei. Nun war das Gericht der Ansicht, daß der Ausdruck „Tragikomödie" eine Beleidigung aller Personen let. die an der Enthüllung teilgenommen hätten, also auch des Kaisers. (Hört! Hört! bei den Soz.) Der Redner erklärt weiter, er wundere sich nicht, daß eine liberale Zeitung es gewesen sei, die „H a r. tunasch e", die in dieser Sache eine Denunziation gemacht und den Staat?,anwalt erst auf diese Fährte gebracht habe, aber das Gericht hätte dock kühlen und klaren Kopf behalten müssen. Wenn solche Urteile gefällt werden, tote das in Königsberg, dann könne man nicht das Zutrauen haben, daß das Gesetz künftig das freie Wort und die berechtigte Kritik schützen werde, es sei daher abzu- lehnen. (Beifall bei den Soz.) Deutscher Reichstag. 85. Sitzung. Dienstag, 21. Januar. Am Tische des Bundesrats: Kraetke, Dr. Shdow, Dr. Nieberding. Präsident Graf Stolberg eröffnet die Sitzung um 1 Uhr 35 Minuten. Das Telefunkengesetz. Zunächst steht auf der Tagesordnung die Novelle zum Gesetze rüber das Telegravhenwesen von 1892. Der Entwurf bestimmt, daß elektrische Telearaphenanlageu, Vie ohne metalliscke Verbindungsleitungen Nachrichten vermit- neln, nur mit st a a 111 di e r Genehmigung errichtet und Getrieben werden dürfen. Dasselbe gilt von Telegraphenanlagen «uf allen deutschen Schiffen. Staatssekretär des Reichspostamts Kraetke: Deii Anlaß zu lern Entwurf bat die Entwickelung und wettere Ausgestaltung der is-unkentelegraphie für praktische Zwecke gegeben; einmal für Zwecke der Landesverteidigung, der Handelsmarine und da^ andere Mal für Zwecke allgemeinen internationalen Verkehr». «Lic «leisten größeren Pcrsonendamvfer haben sdion Apvarate der Aunkentelcgraphie an Bord. Auch im Kriege m Astasien hat die -'unfentclcaraobic eine große Rolle geivielt, ebenso bet unserem Kriege in Afrika. Im Binnenlande findet sie bet Manovern An- hrenbung. Ihr haften nun manche Unvollkommenheiten an, >o ;nm Beispiel, baß ihre Dellen, die sie burch den Aether sendet, alle anderen Stationen mit in Tätigkeit setzen, die auf biete Wellen ^gestimmt sinb. Daher können Stationen Telegramme aut- inngen, die gar nickt für sie bestimmt sind, und außerdem können »stcke Stationen durch Zeichenlegung tn den Aether Die Tele. -ramme stören. Diese beiden Umstände machen es notwendig^, daß eine feste Regelung eintritt. Nach § 3 des Telegraphengeietzcs, rag im allgemeinen zwar dem Reich die Telegraphenanlagen Überläßt sind nun aber doch Ausnahmen vorgesehen. Außer bieten Ausnahmen bestehen Zweifel barüber, inwieweit bas Telegraphen- besetz auf unsere Kauffabrteislottr Anwenbung findet- -'ll dies soll der Entwurf regeln. Außerdem sind viele sckw,et-ig- i'-iten dadurch entstanden, daß einzelne auslandttcke 15 e f'e llsck aften für fickt in Anspruch genommen haben, oatz Schiffe, die mit ihrem Apparate ausgestattet sind, nur mit schufen i-'trfcfiren dürfen, die Apparate desselben Systems haben. Las l at Mißbelligkeiten hervorgcrufen. Eine Versammlung im Jahre 1903 und ein Kongreß im Jahre 1906 hier in Berlin, aus dem Amtliche europäische Staaten und die bauptsächlichtten Staaten ^?r übrigen Welt vertreten waren, wollten durch einen i nte r - nationalen Vertrag dem entgegentreten. Die widrigste Bestimmung dieses Vertrages ist, daß jedes =5 A i f T be r Station in Verbindung treten müsse, ohne Ruaiicku darauf, was für ein Apparat sich in der Uferstation ober an Bord b»S Schiffes befindet. Um diesen internationalen Vertrag au-- führen ->u können, ist bas Gesetz auch nötig, um allen Schuten imb allen Stationen sagen zu können: diese Bestimmung muszt Ihr erfüllen. Abg. (5iten (kons.): Die allgemeine Wichtigkeit der Funken- vckearaphie liegt heute sckon klar zutage. Sie wird fü r H e er unb Marine in Krieg und Frieden immer unentbehrlicker. e^ie bedeutet über auch eine Entlastung der anderen Verkehr»- «littel. Der internationale Fimkentelegraphenverirag bringt, end- »ck Drdnung in den bisherigen Wirrwarr. Ter Entwurf mbt Ser Regierung ein Monopol, dem aber jeder finanzielle v«**1 Geschmack fehlt. Wir stimmen ihm auch ohne Kommissionsberatung ;ni. (Beifall rcckstZ.) Aba. Schneider lZtr.) steht der Vorlage Empathisch gegen» rüber, hält aber eine Verweisung an eine Kommission von 14 Mit. gliedern für notwendig. Abg. Dr. Jnnck (natl.): Wir schließen uns dem Antraae auf ^lommissionsberatung an. ba wir noch über verscknebene Punkte Aufklärung wünschen. Die Sachlage ist bie,,. baf; wir bas k^eickstelegraphenregal jetzt einführen m n t3* neu, wenn toir e s nock nicht hätten. Im Prinzip ttnb mir mit ber Novelle burdiauS einverstanben. Selbstverständlich lletzt ein Reicksregal voraus, daß bas Reick in ber Lage ist, die Hrivatkreise, bie sich ber Telegraphie bebienen, in ben etanb zu »j?tzen, sick aller Errungenschaften ber Wissenschaft zu bebienen. Hlnfer jetzige? Teleqravhensystem gewährleistet ba?. Es fragt sick, itb bas Reick auch für ba§ (gebiet ber brahtloscn Telegravhie :liefe Garantie übernehmen kann. Verschiebene Svsteme. Mar- ,koni, Nernst, kämpfen um ben Vorrang. Wir hoffen, baß bas Hefte nur zur Verwendung kommt. Wir fragen uns auch, ob,die 'nternationalen Beziehungen fo mächtig sind, daß das Reich unsere Schiffahrtsgesellschaften vollkommen in den Stand setzen kann, international auf diesem Gebiete von Bord zu Bord zu verkehren. 'lBeifall bei den Nationalliberalen.) den, aber nicht im Inlands. Ein solcher Zustand wurde nicht da. zu dienen, da? Ansehen des Deutschen Reiches zu heben. Von verschiedenen Seiten sind Besorgnisse ausgesprochen wortzen über die Auslegung des Begriffes „böswillig". Denn es moglick) Ware, diesen Ausdruck durch einen anderen zu ersetzen, so wäre ich gern da. mit ei.-verstanden. Aber in der Kommission hat sicy.kcm Ausweg in dieser Hinsicht gefunden. Auch mit einer Streichung diese? Wortes würden wir einverstanden sein. . ES ist die Befürchtung geäußert worden, daß unter diesem Paragraphen gewisse politiscke Parteien ganz besonders leiden müßten. Im Vertrauen auf die Ehrlicykeit der deusicken RidUer wird das Wort aber beibehalten werden können. Wir haben das Vertrauen, daß diese Bestimmung von den deuticken Ricktern nicht in einseitiger Weise verwertet werben wird. Ich gebe zu- vatz die Möglichkeit einer falschen Auslegung vieles Wortes, besteht' sie bs- stcht aber nur für einen Richter, bei bem td) tznerietts Bo-willig, feit vorausjetzen müßte. Das tue ick aber nicht. möchte noch einmal betonen daß nach ben Monven ber Vorlage, imb wie es sckon misbrücklich von berufener Seite ausgesprochen worden ist, es den Wünjdxn Der verbündeten Regierungen durch- aus entgegen wäre, wenn die verschiedenen Par men im Lande mit verschiedenem Maßstabe gemessen wurden (Beifall) Ta Wort „böswillig" ist so gemeint, daß nur ber besonnene energische Wille vorausgesetzt wird, den Herrsd>er direkt in feiner perwnlicken Th re zu kränken Tie allgemeinen politischen Amckauungen und Bcstrebunaen kommen nickt in Betracht. Ich stelle ousdruckuck feit es würbe dem Sinne de? Gesetzes nickt entivrecken wenni manl aus der Art der polnischen Betätigung eines Mannes etwas entnehmen wollte, um die Böswilligkeit herzuleiten. (Beifall.) Abo Dr Cfann (natl.): Mit Reckt hat die Komm'suon den Standpunkt der So-ialdemokraten abg^lehnit die die fürsten ebenso behandeln wollen wie andere staatsburger. 6ur'ten werden nickt als Personen beleidigt, sondern al» Staat.ob^r Häupter, als Repräsentanten des Staate?. Auch dl-. VeM'blU ivranfreid) hat dafür besondere Strafbestimmungen. Untere Be denken Über den Begriff „böswillig" sind in der Kommuuon,von d»r Regierung zerstreut worden, und wir und überzeugt, daß die Richter sick nack dieser Auslegung richten werden Der Königsberger Artikel mutz doch naher zur Kenntnis be§ Hauses gebracht werden. Da heißt eS unter and - rem: „Alerander von Humboldt nannte dieses Prackteremvla einer Königin verschlagen und verstockt. Um.eine öergnugung » reife nach Petersburg zu unternehmen, griff die ^rwurdige Staatsgelder an. Als Stein gch dagegen -uftehnte,. 10rgte die hochher-ige Königin dafür, daß er davongeiagt wurde Mivi^ sem Artikel konnte es sich nur um eine Beleidigung der MaieE und der Teilnehmer an dieser Enthüllungsfeier handeln Ick lasse es allerdings vollständig dahingestellt o b c S polt 111 klug war, einen solchen Prozeß zu fu o r solchen Punkten sollte man außerordentlich vorfichtig iein-_enn sich ein Urteil in mäßigen Grenzen halt, w'rd kein Memck dagegen etwas einzuwenden haben, wohl aber dann, tvenn e^ geht zu Beleidigungen sckwerster Art, wie. sie hier vorliegen (Z . . rufe bei den ckozialdemokratrn: D-s Königs?) — Zunächst der Königin Luise. (Lautes Lachen bei ^n Soualdemokraten ) E kommt Überhaupt in der Sozialdemokratie öfter--- vor, datz man Über die Grenzen der historischen Kritik bmausgekjtz Will denn ' die Sozialdemokratie irgend leman-b Weismachen, daß, bevor diefe „Schandsäule" enthüllt wurde, sie das Bedürfnis hatte, enie histo rijcke Darstellung zu geben? Tie Richter ^)ten außerorbentzich töricht sein, die das annehmen wollten. Die -^ndenz die ckb sicht war doch die, die Königin Liige und d i e T e i l n e h m e r der Feier zu beleidigen (Sehr richtig! Widerfpruch bei ben Sozialdemokraten), die in ber Ueberzeugung bahingeganaen und eine „Schnndsäule" zu enthüllen sondern -'N N°twn°l-s Denkmal zu errichten. (Lebhafter Beifall reckts und bet den N tionaniberaien; Samt bei ben EozwWemokrolen unb 3«™n Sinb Sie Preuße?) — Ick bin nicht Preuße. In gewißer -3e siehung hat auch der Abg Heine ba? Blatt falten lafien sagte, über den Geschmack läßt sich streiten, es sei taktlo» gewes n, aber eine strafbare Handlung hätte ntckt Vorgelegen. Tas w^d immer so gemacht. (Sehr richtig! rechts.) Auch die ''Frankfurter Zeitung" bat anerkannt, daß der Inhalt d.s ArtJv. außerordentlich taktlos und geschmacklos und literarisch w«, voll tisch entschieden zu verurteilen sei. Tie Sozialdemokratie batf in ber B-ziebung berühmte Muster m ben Slimer Ber «en mit den Stlhertiniidhen Profilen. ($« sS«uch- S-stc'mrÄ Fiscker nickt.) Do? ReickSgen« hot lieh 1° auf ben «tantwnrtl gestellt, daß durch eine Beschimpfung der Vorfahren der Funt n auch eine Beleidigung der jetzt ^uden Mafeüat hervorgerufen und strafrechtlich zu ahnden sei. Wir stellenauf ben lööaten Standpunkt: wir wollen Kritik üben, mckt allein Morifche K.'tck, sondern mich Kritik an den lebenden Monarchen. muß denn diese Kritik immer in Beleidigungen übergehen? ('sehr rrch.igl rechts und bei den Nationalliberalen.) _ ..... (Bebel macht fortwährend Zwischenrufe, so baß Vizeprafi- dent K a e m p f schließlidf feststellt: Tas Wort hat ber Abgeordnete 'ovjevibe Tatbestand doch Nicht, wenn wir auch in der Kommsipon leider, zum Teil durch die Schuld des Zentrums, nicht mehr erreicht haben; aber in Zukunft wird die bloße Achtung-?- und Ehrverletzung, z. B. das Sitzenbleiben bei einem Hoch nicht bestraft werden können, sondern nur die Ehrverletzung im strengen Wortsinne, die Häufung der subjektiven Momente: Absicht der Ehrvcr. letzung, Böswilligkeit, d. b. die boshafte Freude des Täters an der Handlung, und drittens die reifliche Ileberlegung wird, wenn nicht eine vollkommene Erkennung der ?lbsichten der gesetzgebenden Faktoren eintritt, in Zukunft die Majestätsbeleidigungen auf ein Minimum reduzieren. Auf den geschmacklosen Schandsäulen-Artikel will ich nicht eingehen. Ich weiß nicht, ob Heines Vorwurf gegen die „Hartungsche Zeitung" richtig ist; ich bezweifle es, daß sie denunziert hat. Aber auch ich muß doch sagen, daß historische Majcstätsbeleidigungspro- zesie oft sehr gefährlich sind. Man soll da sehr vorsichtig sein mit der Verfolgung, sonst wird leicht das Odium des politischen, des parteiischen in die Judikatur gebracht. Selbst die Japaner haben 1903 die Bestrafung der Verletzung des 9lhnenkultus aus ihrem Strafgesetzbuch herausgebracht. Die Hauptsache ist nicht die Wortfassung, sondern eine verständige Abivendung durch Richter und Staatsanwälte. Daher begrüße ich die Erklärung des Staatssekretärs. Ich hoffe, daß auch außerhalb des Hauses die Staatsanwälte seine Auffassung beachten werden. In der Kommission hat der Staatssekretär an da? Anstandsgcfühl des Publikums appelliert. Gewiß, das Volk ehrt sich selbst, wenn es den Träger der Staatsgewalt, der Staatsidec, ehrt. Wer den König beleidigt, beleidigt den Staat. Das ist die englische Rechtsaufrasning, der Volksspiegel, in dem sich die hohe, Achtung vor der Königswürde spiegelt, deren Träger sich ehrlich bemüht, in den Kampf der Meinungen nickt einzutreten. (Hört! hört! bei den Soz.) Hätten wir eine ähnliche Kautsckukbestimmung wie in England, jedes Jahr würden Zehntausende verurteilt werden. Daß in England seit einer Generation keine Majestätsbeleidigung mehr verfolgt worden ist, das ist die Folge der weiteren Freiheit in der Meimmgsäußerung, die man dem englischen Volk zugesteht. Das Volk denkt in England so monarchisch, weil man ckm Vertrauen sckenkt. Wir sollten von England lernen. Je weniger Masestätsbeleidigungsverfolgungen, desto höher das Ansehen der Majestät selbst. Man erziehe das.Volk zur größeren politischen Reife durch vernünftige politische Freiheit. Ern kleiner Schritt in dieser Richtung ist die Vorlage, deshalb nehmen wir sie auch ohne Aenderung an, hoffen aber, daß bei der recht baldigen Revision des Strafgesetzbuches diese Freiheit noch ganz bedeutend erweitert wird. (Beifall.) Abg. Wcllstein (Ztr.): 1897 hatte die Sozialdemokratie auck die Au Hebung der Masestatsbeleidimingsparagraphen beantragt. Damals begründete das Bebel hauptsächlich ans der P'vckologie der Majestätsbeleidigungsprozesse, die zu einem Teil durch Denunziationen hervorgerufen würden. Die falsche Handhabung, die Auslegung der Paragraphen sei bie Hauptveranlaffung der Klage. Heine hat im Grunde genommen heute nichts anderes ausein- andergesetzt. Da ist es aber dann ganz unlogisch von der sozialdemokratischen Fraktion, wenn sie irgend welcher, wenn auck nur kleinen Verbesieruug des Gesetzes, die einer solchen falschen Auslegung einen Riegel vorschiebt, sich entgegenstellt. Dbg. Dr. Wagner (kons.): Im sozialdemokratischen Zukunfts- ftaate, wo nur das sogenannte proletarische Empfinden als Gott- heit verehrt werden wird, werden Bestrafungen wegen Beleidigung der Hohenpriester dieser Gottheit voraussichtlich in einem Umfange eintreten, daß unsere Strafbestimmungen das reine Kinderspiel dagegen sind. (Sehr wahr!) Die zahlreichen Ketzerberichte auf den Parteitagen geben einen Vorgeschmack davon. Dafür nur ein Beispiel: Als die „Zukunft" die Sozialdemokratie angegriffen hatte und einige Genossen trotzdem daran arbeiteten, fragte Bebel in Dresden nach leidenschaftlicher Rede, was verdient wohl der für ein Urteil, der trotzdem an diesem Blatte mitarbeitet? Darauf wurde „Prügel" gerufen, und stürmischer Beifall der Versammlung verzeichnet das Protokoll. (Heiterkeit.) Die konservative Partei wird der Vorlage zustimmen. Unseren allgemeinen Standpunkt hat bei der ersten Lesung der Abg. Giese dargelegt. Diesen Standpunkt trägt die Kommissiousfassung nickt allenthalben Rechnung, und einige meiner Freunde haben deshalb ernste Bedenken, ob die Vorlage die Autorität der Krone gerrügend schützt. Jedoch werden auch diese, wenn auch nicht leichten Herzens, zustimmen. Wir Deutschen haben dann auf diesem Gebiete die freiesten Bestimmungen von allen Völkern. Bestraft doch selbst die französische Republik Beleidigungen des Präsidenten mit Gefängnis nicht unter drei Monaten, und auch England hat härtere Bestimmungen. Wenn dort seit 1823 ein solcher Prozeß nicht mehr anhängig wurde, so hat da§ Verdienst daran nur der nationale Eharaktcr des englischen Volkes, seine teils angeborene, teils ancrzogcne Achtung vor der Autorität, vor allem vor der Autorität der Krone. Möge unser Volk in dieser Beziehung vom englischen Volke lernen und mögen auch bei uns Prozesse ivegcn MajestätZbeleidigung überhaupt ganz verschwinden. (Lebhafter Beifall.) Abg. Heine (Soz.): Ich muß das Königsberger Gericht gegen Herrn Osann in Schutz nehmen. So schlecht ist es denn doch nicht. Die Beleidigung der Königin Luise hat es vollständig außer Betracht gclasicn, sondern ist zur Monarchenbeleidigung auf einem ganz anderen Schleichwege gekommen. Trotz der Erklärung des Staatssekretärs können wir unsere Befürchtung nicht unterdrücken, weil wir nicht an eine so plötzliche Aeude- rung einer Judikatur glauben, die von Jahr zu Jahr die Maschen der gerichtlichen Praris enger zieht, um jedes, freie Wort zu fangen. Wie der Geist der Justiz ist, das zeigen ja die Mitglieder des Reichsverbaudes zur Bekämpfung der Sozialdemokratie. Gnade Gott dem Genossen, der in die Hände eines solchen Richters fällt! Wir haben die freiesten Bestimmungen — sagt Dr. Wagner. Ach, du lieber Gott, und die verknechteste Praxis! Staatssekretär,Dr. Ricberding: Es entspricht nicht dem Brauch des Hauses, Prozeße, die rechtskräftig noch nicht abgeurteilt wor. den sind, hier zu erörtern. Der Königsberger Prozeß befindet sich noch in der Schwebe, da gegen das Urteil der ersten Instanz von beiden Seiten Revision eingelegt worden ist. Es ist möglich, daß die Sacke vor demselben oder einem anderen Gerichte nochmals zur Verhandlung kommt. Die Art, das Urteil hier im Hause zu kritisieren, sollte doch Wohl nur dazu dienen, das Urteil der unabhängigen Männer zu becin- ffussen. Wenn Herr Heine hier erklärt bat, daß das Königsberger Gericht versucht habe, das, was nickt im Gesetz stehe, auf Schleichwegen zu erreichen, so erkläre ich, das ist eine Beleidigung de? Königsberger Gerichtshofes von unabhängigen Männern, die ich mit Entrüstung zurückweise. (Lebhafter Beifall.) Abg. Roeren (Ztr.): Mir ist der Königsberger Prozeß in seinen Einzelheiten nicht bekannt. Wenn es aber wahr ist, daß aus der Kritik der Denkmalsfeier und aus dem historischen Rückblick über die preußische Geschichte des letzten Jahrhunderts, mag sie auch noch so geschmacklos und taktlos sein, wenn es wahr ist, daß daraus eine persönliche Beleidigung des jetzigen Kaisers konstruiert wird, so glaube ich, daß nicht nur jeder Jurist, sondern auch jeder Laie sich darüber wundern wird. Abg. Gros fwirtsck. Vag.): Ick kann wohl sagen, daß ick in meiner Eigenschaft als Rickter mehr zur Findung des objekliven Reckts und der Wahrheit beigetragen babe, als Herr Heine mit seiner spitzfindigen Rhetorik. Ich erkläre auch, daß ick niemals dem Reickverbande gegen die Sozialdemokratie augebört habe. Nachdem ick aber Herrn Heine gehört habe, werde ich schleunigst diesem Verbände beitreten. (Große Heiterkeit rechts.) Abg. Heine (Soz.): Wenn Herr Gräf bisher im Neichsverbande nickt war, bann geht ihn ja die ganze Geschickte nichts an. Wenn meine Rebe dazu beigetragen hat, so freue ick mich, daß er seine wahren Ansichten dahinter verstecken kann. Uebrigens habe ick nickt gesagt, daß die Königsberger Richter Schleichwege gehen, ich habe nur erklärt, daß die Judikatur Schleichwege gegangen sei. (Lachen reckts.) Abg. Osann (uatl ): Ick habe nicht gesagt, daß der Redakteur in Königsberg wegen Beleidigung der Königin Luise verurteilt ist. (Widerspruch b. d. Soz.) Jeder Student im ersten Semester weiß, daß das unmöglick ist. Ick greife in keine Erörterung über einen schwebenden Prozeß ein. Ich stelle aber fest, daß das Reichsgericht schon dahin entschieden hat, daß auch eine mittelbare Majestäts- beleidigung strafbar ist. Damit schließt die Debatte. Der sozialdemokratische Antrag auf Aufhebung aller Paragraphen, die die Majebätsbeleibigung betreffen, wird gegen die Stimmen der Antragsteller ab gelehnt. Darauf wird die Kommissionsfassung gegen bie Stimmen bet Sozialdemokratie an - genomme n. Das Schcckgesetz. Erste Lesung des Scheckgesetzentwurfs. Abg. Nocken (Ztr.): Die Ausdehnung des Scheckverkehrs wird ohne Zweifel den Bedarf an Metallgeld einschränken und dadurch einen günstigen Einfluß auf den Bankdiskont ausüben, was volkswirtschaftlich von nicht zu unterschätzender Bedeutung ist. Wir sind in Deutschland in bezug auf den Scheckverkehr noch weit zurück gegenüber anderen Ländern. ES scheint sick aber nun auch bei uns ernstlich zu regen. Behörden und Gemeinden sollten damit den Anfang machen. Die Bureaukratie ist ja freilich schleckt von alt- geivandelten Bahnen abzubringen. Die rechtliche Regelung des Scheckverkehrs ist die erste Vorbedingung für die Ausbreitung de? Scheckverkehrs, um Mißbräuchen vorzubeugen, die viele sonst kopfscheu macken könnten. Wir stehen darum dem Entwurf sympathisch gegenüber und wünschen seine nähere Beratung in einer Kommission von 14 Mitgliedern. Die Regierung möge auch bald an die Postscheckfrage herantreten. Abg. Arnold (kons.): Die Verallgemeinerung des Scheckverkehrs ist durchaus billigenswert. In England und Amerika beherrscht der Scheckverkehr das Zahlungsgeschäft. Schon Japan besitzt ein Scheckgesetz, nur das Deutsche Reich bisher noch nicht. Der Redner begrüßt die Stempelfreiheit. Hoffentlich wird der Verkehr jetzt ein allgemeiner werden. Abg. Weber (natl.): Die Regierung verdient Dank, daß sie, den Anforderungen des modernen Verkehrs gerecht werdend, den Vorschlägen der Sachverständigen ge.olgt ist und den Scheckverkehr nicht steuerfiskalisch ausiiutzen will. So optimistisch bin ich nun nicht, anzunehmen, daß nach Erlaß des Gesetzes der Scheckverkehr allgemein werben wirb, aber ohne Frage wird bie rechtliche Grundlage und Rechtssicherheit Gutes bringen. Wir halten unter allen Umstanden daran fest, daß die Vorlegungsfrist nicht über zehn Tage ausgedehnt werden darf. Dem Postscheckverkehr sind wir keineswegs abgeneigt, ja wir halten dieses Gesetz hier erst dann für recht wirkungsvoll, wenn wir den Postscheckverkehr haben, aber es darf damit keine Postsparkasse verbnndeii werden. Gerade die staatlichen Autoritäten, die hinter den Postschecks ständen, könnten mehr zur Ausbreitung deS Scheckverkehrs beitragen. Der Postscheck hat sich anderwärts glänzend bewährt. Kommissionsveratuug halten wir nicht für notwendig. Uiiterstaatssekretar Wermuth betont, daß der Scheck kein Kreditpapier sein soll, sondern ein Zahlungsmittel. Die Vorlegungsfrist von 10 Tagen sei das äußerste, was gestattet werden könnte. Die Aeltesten der Berliner Kaufmannschaft halten sogar sieben Tage für genügend. Die Berechnungsstellen sollen sich über das ganze Reich erstrecken. Schon deswegen ist eine Verlängerung der Frist nicht angebracht. Abg. Dr. Frank (Soz.): Die Arbeiterschaft hat kein großes Jnteresie an dem Gesetz. Wir werden ihm aber zustimmen, ba es der Entwicklung ber Volkswirtschaft entspricht. Abg. Raab (wirtsch. Vgg.): Sehr begeistert sind wir nicht für die gesetzliche Regelung einer geschäftlichen Maßnahme, die sich ja auch ohne Gesetz hätte entwickeln sollen. Wer weiß, ob nicht bie Freiheit der Sache zuträglicher wäre. Wir werden aber zustimmen und hoffen, baß bie Herren, bie sich über bas Scheckgejetz freuen, nicht enttäuscht werden. . Abg. Mommsen (fr. Vgg.): Ich freue mich, aussprechen zu können, daß ber Entwurf ein Musterbeispiel dafür ist, wie ein Ge. setz sein soll. Die Grundsätze, die sich im Verkehr zu feststehenden entwickelt haben, werben hier respektiert. Möge es auch auf anbe. ren Gebieten dahin kommen, bann werben wir por manchem Mißerfolge bewahrt bleiben. (Sehr richtigl links.) Es mag ja sein, daß das Gesetz an sich vielleicht den Scheckverkehr nicht wesentlich fördern wird. Aber zum mindesten wirb bie gesetzliche Regelung des Scheckverkehrs nicht schaden, und es ist doch nicht ausgeschlossen, daß sic nützt. Die Vorlegungsfrist auf 13 Tage zu Derlängem, davor möchte ich bringend ivarnen. Die Praxis ist auch stets, den Scheck höchstens acht Tage im Umlauf zu lassen. Wo dies langer der Fall ist, sind sickerlich Mißbräuche eingerissen. Wir müssen dafür sorgen, daß ber Scheck reines Zahlungsmittel bleibt und daß er nicht in Dutzenden und mehr Händen umläuft, um so allmählich ein ganz bequemes Papiergeld zu werden, was er nicht sein soll. Nur auf biefe Weise können wir den Scheck zu einer wirtschaftlichen Bedeutung verhelfen. 10 Tage Umlaufsfrist ist durchaus angemessen, und nur in einigen Ländern, die wir nickt als Vor. bild für uns nehmen wollen, haben wir eine längere Frist. Red. ner schließt mit dem Wunsch, die Vorlage unverändert anzunehmen. Abg. Wagner-Württemberg (südd. Vp.) tritt ebenfalls für bie Vorlage ein. Das Haus vertagt sich hierauf. Morgen 1 Uhr Wahlrechtsinterpellation, dann Fortsetzung von heute. I - Schluß gegen 6 Uhr. vom Landes-Pfsrdezuchtverein. j Eine außerordl. Generalversammlung d:s Lan- f des-Pferdezucht Vereins für das Großherzogtum 'Hessen fand am 19. Januar 19 08 in Darinstadt statt. !Sie mar aus allen drei Provinzen stark besucht und wäre, wie itnan uns schreibt, noch stärker besucht gewesen, wenn die Tagesordnung bestimmter zum Ausdruck gebracht hätte, daß eine Gefahr . tür das Fortbestehen des Vereins bestände. Es ist das alte Lied. Die Laiibwirtschastskammer fordert -unbedingte Unterordnung und Auslieferung aller Einrichtungen des Vereins und Auslieferung des Vermögens. Da dies auf 160000 Mk. bewertet wird, da außerdem nicht das unbedingte Vertrauen besteht, daß die Landw irtfchastskammer der Hoheit Zielen, der sich der Landespserdezuchlverein gesteckt bat und denen er bisher so erfolgreich zustvebte, mit gleichem Eifer weiter folgen 'leixb, so ist es dem Vorstand des Vereins nidjt leicht, ohne weiteres sich unb seine Bestrebungen dem bisher iwch recht schwankenden Schiff, Landwirtschaflstammer genannt, anzuvertrauen. > Tic schon vor längerer Zeit vom Vorstand mit der höchsten Stelle der Landwinschaftskammer gepflogenen Verhandlungen grp- fellen in denn Ergebnis, daß dein Vorstand gesagt wurde: Wir haben das Geld, das Geld gibt uns die Macht und von dieser Macht werden wir Gebrauch machen. Tas war das vorläufige Resullat in.' den Verhandlungen mit der Landwirtschaflstammer. In der heutigen Generalversammlung wollte der Vorstand des Landes-PserLezuchtvereins von seinen Mitgliedern Horen, wie sie sich zu der zukünftigen Gestaltung der Tätigkeit des Landes- .Pferbezuchtvereins stellen: bedingungsloses Aufgchcn in der Land- wirtschaftskammer oder Fortbestehen d.s Landes-Pferdezuchtvereins unter Beibehaltung seines Vermögens, und Anschluß an die Landwirtfchaftskammcr unter Wahrung seine anerkannten Bestrebungen. Es sei hier gleich festgestcllt, daßdas Vertrauen der Mitglieder zum Vorstanddes Vereins sich in wiederholten Kundgebungen äußerte, daß man das FortbestehendcsLandes-Pfcrdezuchtvereinsall- fertig wünscyte und daß der Vorstand ermächtigt wurde, indiesemSrnne in weiter eV er Handlungen MitdemVorstandderLandwirtschaflskainmerein- zutreten. ! Es wiederholte sich also hier int Land:spferd?zuchtverein am 19. Jan., was sich im landwirtschaftlichen Provinztalvercin in Oberhessen am 21. Dezember in Gießen, und am 9. Dezember im landw. Verein für Rheinhessen in Mainz zutrug, lleberall die Parole: „Abwarten, zum Auflösen ist immer noch Zeit, wir wollen erst sehen wie der Hase läuft." Ter Vorstand des Ländcs-Pfcrdezuchtvereins war vollzählig zur Stelle. Der Präsident, Oekonomierat Müller -Neuhof, begrüßte die Versammlung und i)mitte besonders dem Kreisrat Dr. Wallau uno dem Präsidenten des landw. Vereins der Provinz Oberhessen für ihr Erscheinen und betonte den Zweck der außer- ordentlichen Versammlung. Hierauf erteilte der Präsident dem General Bcck das Wort zu einem kurzen Bericht über das Bestehen des Landes-Pjerdezuchtvereins aus seinen Anfängen: Vor zirka 30 Jahren wurde der Fohlen- und Pferdemarkt iu Darm stzadt gegründet, ber mit bescheidenen Mitteln seine Tätigkeit begann. Neben diesem Markt entstand der Landes-Ps-erdezuchtverein; diese Vereine arbeiteten dann gemeinsam. Trotz der anfangs bescheidenen Mittel wurde es dem alteren der beiden Vereine Möglich, aus seinen Erspranissen ein Grundstück zu erwerben, den Pfevdemarktplatz, auf diesem Unterkunstsräume zu errichten. Dieses Grundstück ist mit den Jahren außerordentlich wertvoll geworden und repräsentiert in der Hauptsache das oben genannte Vermögen. — Unter dem Vorsitz des Lbersthofmacschalls p. Wester - weller und unter dem Zufluß von Mitteln, die die Staals- regierung bereitstellte, kamen die beiden Vereine zu hoher Blüte. Die Ziele, die der Oberlandstallmeister den Vereinen steckte, führten zu den Körungen der wirklich brauchbaren Zuchttiere und zur Einrichtung des Zuchtbuches. Tie Bereinigung des Fohlen- und Pferdemarktvereins mit dem Landes-Pferdczuchivercin fand im Jahre 1888 statt. Es war eine Art Personalunion. Tie Rechnungen der beiden Vereine wurden getrennt geführt. Tcr Vorsitzende eröffnete nunmehr die Diskussion über das Fortbestehen des Landes-Pferdezuchlvereins in der bisherigen Form. Wird die Landwirtschaftskammer, falls fich der Verein auflöst, in der Lage sein, mit gleichem Eifer, mit gleichem Erfolg fördernd auf die Landespscrdezucht einzuwirken? Unternimmt sich die Landwirtschaflstammer nicht, wenn sie alles von einer Stelle aus einrichten und meistern will? Würde sic nicht besser tun, dem Landes-Pserdezuchlverein sich anzugliedern und ihn die Aufgaben erfüllen lassen, die unter bisheriger glücklicher Leitung dem Lande große Erfolge auf diesem Gebiet versprachen. An der Diskussion beteiligten sich eine ganze Anzahl Herren. Tie Mitglieder des Vorstands der Landwirtschastskanimcr, Oeko- nomicrat Walther, Oekonomierat Fritsch, Oekonomierat Dettweilcr- Wintersheim, Lbcrlandstallmeister v. Willich, Kreisrat Dr. Wallau, Präsident des landw. Provinzialvereins für Obcrhcsscn S ch lenck e und -andere. Letzterer spricht seine Verwunderung darüber aus, daß man dem Landes-Pferdezuchtvercin, der immer eine Sonderstellung unter den landw. Vereinen eingenommen habe, nicht mehr cntgcgcnfommc. Habe diese doch durch den Vizepräsidenten der Kammer, Bähr-Herr cnhag, dem oberhessischen Obstbau Verein gegenüber in der Hauptversammlung am 29. Tezember erklären lassen, daß man dem oberhessischen Obstbauverein ein gewisses Feld für seine Tätigkeit liberlasscn wolle, daß man dem oberhessischen Obstbauverein Mittel hierfür überlassen wolle. Ueber die Verwendung dieser Mittel sei dann der Verein der Kammer verantwortlich. Wes dem oberhess. Obstbauverein gegenüber der Kammer möglich sei, müßte ihr erst recht dem LandeS-Pferde- zuchlverein gegenüber möglich fern. — Oekonomierat Walther wendet sich gegen die Ausführungen des Präsidenten Schlenke. Der oberhess. Obstbauverein erhalte keine Mittel der Kammer und kritisiert die Verhandlungen des landw. Provinzialvereins vom 21. Dezember. Da ihm Präsident Müller dazu einige Zeit läßt und ihn erst etwas verspätet ermahnte, zur Sache zu sprechen, sah sich Herr Schlenke genötigt, die gar nicht hierherige Kritik der Verhandlungen des Provinzialverems für Oberhessen scharf zurückzuweisen. Sonst rvurde sehr sachlich verhandelt und der Vorstand des Landcs-Pferdezuchtvereins kann nur erfreut sein über die Einmütigkeit, mit der die Erfolge des Lanides-Pferdezuchtvereins aniTimint wurden. Mit derselben Einmütigkeit wurde beschlossen, den Landcs-Pfcrdezuchtverein weiter bestehen zu lassen und so Anschluß an die Landwirtschastskmnmer zu suchen. Ter Vorstand erhielt dazu die Ermächtigung. Es ist zu wünscheir, daß er damit Erfolg hat, indem man auf der anderen Seite nicht zu sehr auf Machtmittel pocht, .um andere gefügig zu machen. KporL. — Fußball. Das für Sonntag angesctzte Verbunds- spiet zwischen der 1. Aiannschasl bco Marb u r g e r und des Gießener F u ß ba l lk t n bs von 1900 mußte leider ausjallen ba der bestimmte Schiedsrichter nicht erschienen war. Beide Parteien einigten sich daher zu einem Gesellschaftsspiel, bas mit 1:1 Toren unentschieben cnbetc. Der amgeweichte Platz ließ^ ein sicheres Spielen nicht zu. Gießen war während des ganzen Spieles elivas im Vorteil, doch wurden die gegebenen Chancen nicht verwertet. Märkte. [] Kirchhain, 21. Jan. Heute wurde hier der erste diesjährige Vieh markt abgehalten. ES standen 350 Stück Rinder zum Verkauf. Ter Handel ging flau, ebenso auch auf dem Schweinemarkt, der mit 350 Schweinen befahren war. Die Preise stauben hoch. — Kartoffelmarkt-Bericht uom 20. Januar 1908. Friedberg (Hessen): 9iote Sorte Bik. 1.90—2.10, Magmun boiium 2.30—2.50, weiße runde 1.90—2.10, Gelbfleischige, weiße, 2.25 bis 2.35. Marb n r g : rote Sorte Mk. 0.00, Magmun bonunx Pik. 0.00, weiße runde Alk. 0.00. Frankfurt a. Ai.: Rote Sorte Pik. 1.90—2.10, Piagnivn bonum 2.40-2.60, weiße runde 1.90 bis 2.10, Gelbfleischige, rote, 2.25—0.00, weiße 3.00. Wiesbaden: Piagnnm bonum 2.75, weiße runde 2.65. Pi a >i n h e i rn : Maguum bonum Mk. 2.75—2.80, Gelbflr-ischige, blaue 3.25—3.50, lote 3.75 bi§ 3.80. Hagen: Magnum bonum 2.80—2.90. Gelbfleischige rote 0.00—0.00, weiße 3.25—3.4Köln: iNote Daber Pik. 0.00—0.00, andere rote Sorten 0.00, Magnum bonum 0.00 bis 0.00, weiße nmbe 0.00—0.00, Gelbfleischige, blaue Pik. 3.00-0.00, rote 2.70—0.00, weiße 3.70 bis 0.00. Frankenthal: Rote Sorten 2.10, Aiaguuur bonum 2.20, weiße xunbe 2.00, Gelbfleischige, blaue 3.00, rote 2 75, weiße 3.00. Torlmnnd: Aiagniim bonum Pik. 3.00, Gelbfleischige, rote Pik. 2.80, weiße 3.30. Saarlouis: Role Sorten 2.50, Piagnnm bomin* 0,00, weiße runde 2.50. Pi ü n st e r: Piagnnm bonum 2.60-2.75, Gelbfleischige rote 3.00 bis 3.10, weiße 3.75—4.00. Safjig-Plaidt: Rote Sorten 2.40, Magnum bonum ,2.70, Gelbfleischige, weiße, 2.30. Willrch b. Kreielb Magnum bonum 2.70, Gelbfleischige weiße 2.70—2.80. (Alles per 50 Kilogr.). Meteorologische Beovischruugen der Station Gießen. Höchst Temperatur am 21.-22. Januar = + 2,2 ® C. Niedrigste „ 21.-22. = — 3,7 0 u. Januar 1908 Barometer am 0° reduziert Temperatur der Lust Absolute Feuchtigkeit Relative Feuchtigkeit Windrichtung Windstärke 1 Wetter 21. 2" 763,1 4- 1,9 3,6 67 NSE 2 Sonnenschein 21. 9" 761,9 — 2,8 3,7 1UÜ ENE 2 KlarerHunmel 22. 761,8 -4,9 3,1 98 N Rauhirost Nr 1 : 1 Mark * Bei 25 Stück : 95 Pf * Bei 50 Stück : 92 Pf i Bei 100 Stück ; 90 Pf Soennecken-Ordner 1 Bester Briefordner - Oberall vorrätig - F. Soennecken - Bonn - Berlin Taubenstr. 16-18 SS'^/ia