Samstag, 4. April LLM8 158. Jahrgang r. 81 Q NN der Lage. Abg. Kohl (Zentr.): X fr'.' soll. Abg. Zehnter (Zentr.) ir: ■ A IcB uder, :r l Nachahmungen weise man zurück" »ngeselhcliafi rik Martwikelfe« nimmt zur Begründung beS Antrages u. a. Bezug auf die^ Verhandlungen in seinem beimailichen badischen und im hessischen Landtag, wo auch die Nationalliberalcn und Freisinnigen eine Umgestalung des Gesetzes dahin verlangt haben, das; der süddeutschen Freiheit nicht zu nahe getreten werde. (Zustimmung.) Das muß in Kauf genommen ’ ** ' :a, wie manche, recht -Nischen Handhabung E--schesi6 fflgn® mH vuSnahm« beJ Sonntag». „eteßcntt Lamtlienblätter- werden dem Anzeige^ viermal wSchenlltch brtgelegt, das llretrblaN für den Kreis Eiehen" zweimal ^Mltch. Da Canömltt" erscheint monatlich einmal. Deutscher Reichstag. 139. Sitzung, Freitag, 3. April. 2m Tische des BundcöratS: Fürst Bülotv, v. Bethma ’ -11 tD c 0, v. Loebell, Wermuth, Caspar. Präsident Graf Stolberg . 5-fnet die Sitzung um 1 Uhr 15 Minuten. DaS Haus ist zu Beginn der Sitzung nur mäßig besetzt. Die zweite Lesung des Vereinsgesetzes. KotattonSdruck erröia n n ,dec gestern für das VcreinSgesetz gestimmt fiat, fiat im Landtag fidii mit dagegen erklärt. (Stürmisches Hört I hört! im Zentrum.) Kohler verliest ein Stimmungsbild ans der hessischen Kammer. Darm beißt e5: DaS Vertrauen zu den Ministern ist bedenklich erschüttert. Köhler fügt hinzu: Und dasselbe ist der Fall tnbezug auf di- hessischen DundeSbevollmächtigtcn. (Der hessische Vundeö- bevollmächtigte Dr. v. Neidhardt winkt ab.) Es herrscht im Hause große Bewegung. Dec Präsident verliest einen Schlußantrag. Stürmische Ruse vom Gegenblock. Unerhört. Skandal! Singer verlangt zur Geschäftsordnung die Namen der Antragsteller. Der Präsident verliest sie. ES sind die Führer der Blockparteien. Der Name Müller-Meiningen ruft einen Aufschrei der Parteien des Gegenblocks nach Müller-Meiningen! Müller-Meiningen hervor. Der Präsident stellt den Schlußantrag zur Unterstützung. Es erheben sich nur die Konservativen und Nationalliberalen. Das Zentrum beantragt namentliche Abstimmung über den Schlußantrag und ruft dazu stürmisch Beifall, die Polen klatschen in die Hände. Abg. Heine (SozJ redet erregt auf die Freisinnigen ein. Zur Unterstützung dieses Antrages erhebt sich auch der Abg. Hausmann und andere Freisinnige. Das Zentrum schwingt die roten Nein-Zettel und bricht in ein Triumphgeschrei aus, als auch die Freisinnigen dem Llb- stimmungSkästchen rote Zettel entnehmen. Dr'. Miller-Meiningen vertauscht seinen roten Zettel mit einem blauen Enthaltungszettel, waS die Sozialdemokraten in seiner Nachbarschaft mit Hohngelachter auittierea. m M Diese Erklärung wird erst recht Verwirrung schaffen. Ter Reimer stellt eine neue Frage. UnterstaatSftkretcir Wermuth beantwortet sie: Eine Konstituierung der Versammlung ist nicht nötig, bevor die Verlegung ins Freie stattgefunden hat. Es wird abgestimmt und mit Vlockmehrheit nach Ablehnung der Aibänderungsanträge die Kompromißvorschlage 6 e. stätigt. , . . Als § 4c beantragt das Zentrum emzufchieben, daß, wo bisher die Verpflichtung zur Einreichung der Satzungen oder zur Anzeige einer Versammlung nicht besteht oder wo für Auszüge eine moße Anzeige genügt, eine Aenderung dieses Rechte? nur durch die Landesgesetzgebung erfolgen freiem Himmel wird cs nicht anzusehen sein, wenn eine Versammlung, die in einen geschlossenen Raum berufen und dort zusammen- getreten ist, ihre Verhandlungen in einen damit zusammenhän- neruben nach außen abgeschlossenen Hof oder Garren verlegt. Ta. gegen kann die Vorschrift des § 4 a sewstverständlich bann .'eine Anwendung finden, wenn besondere Umstände, wie etwa ein von vornherein bestehendes Mißverhältnis zwischen der Größe und De. schasfenheit des Versammlungsraumes und der Zahl der zu er* wartenden Teilnehmer die Annahme gerechtfertigt erscheinen lagt, daß die Einberufung der Versammlung in den geschlossenen Raum nur zur Umgehung der Bestimmungen für Versammlungen unter freiem Himmel hat dienen sollen. Die verbündeten Regierungen sind bei Akzeptierung der Kommissionöfassung schon bis an dis äußerste Grenze de§ Möglichen gegangen, namentlich dadurch, datz sie der landeSgesetzlichen Bestimmung Freiheit gegeben Haven, dm Anzeige der Genehmigung für gleichwertig zu erachten, um besou. dcrs süddeutschen Verhältnissen Rechnung tragen zu können, darüber hinaus zu gehen sind die verbündeten Regierungen nicht tn Die Beratung wird fortgesetzt bei den §§ 3 und 3a, die ge- infam besprochen werden. Sie handeln von der Anzeige- ! ,icht für Versammlungen. r 8 bestimmt: Wer eine öffentliche Ver,ammlung zur Erorte- politischer Angelegenheiten (politische Versammlung) Italien will, hat hiervon mindestens 24 Stunden vor Beginn c Versammlung unter Angabe des Ortes und der Zeit ber der :Iizeibehörde Anzeige zu erstatten. Ueber die Anzeige ist eine jtmfteie Bescheinigung zu erteilen. - Wad) dem § 3a bedarf es ber Anzeige nicht für Verfamm- Men, die öffentlich bekannt gemacht worden sind. Auch für Walfl- iammlungcn ist vom Tage der omtlidjcn Bekanntmachung be« Thltages bis zur Beendigung der Wahlhandlung eine Anzeige fit notig. Das gleiche gilt für Versammlungen der Gewerbe- senden, gewerblichen Gehilfen, Gesellen, Fabrikarbeiter, Be- -i2t und Arbeiter von Bergwerken, Salinen, Aufbereitungs- riüten und unterirdisch betriebenen Brüchen und Gruben zur örterung von Verabredungen und Vereinigungen zur Erian- inj besserer Arbeitsverhältnisse usw. Abg. Lrimborn (Zentr.) nünbet einen Antrag, wonach es nicht als Erörterung politi- er Angelegenheiten gelten soll, wenn Angehörige eines beitlmm- Berufes eine Einwirkung auf Gesetzgebung und Verwaltung Decken. Das Gleiche soll für Zusammenkünfte von gefchlos- en Personenvereinigungen gelten, zu denen die Teilnehmer per- Jicfi eingeladen sind. Auch sollen Versammlungen von Ver- men, zu denen nur Mitglieder Zutritt haben, nicht als osfenl- i gelten, selbst wenn sie in öffentlichen Lokalen stattsinden. _ (Im Hause, das sich nach und nach zu füllen beginnt, fetzt -mer mehr eine lebhafte Privatunterhaltung ein, die die LLorle !: Redners vollkommen übertönt Schließlich greift Graf Sto l- na ein: Ich bitte dringend um Ruhe, der Redner strenat seine imme schon äußerst an, er ist auch nur ein Mensch! sHeiter- t.') Abg. Trimborn (Ztr.): Sie scheinen kein Interesse mehr an der Materie zu haben. : wagen auch nicht, etwas Sachliches zu sagen, weil >Lie nichts -en können. Trotz aller Warnungen haben S,e mit. den beiden wsgraphen einen Tummelplatz für P o l i z e i l i ck e Willkür geschaffen. Wollen Sie es wirklich zulasen, daß die i riifSversammlungen beschränkt und die Vereinsversammlungen 1 f'öhrdet werden? Abg. Hildenbrand (Soz.) iiriirtoortet verschiedene sozialdemokratische Abänderungsanträge. v tov Versammlungen soll jeder Beliebige Zutritt haben. Die iiciammlung soll nicht 24, sondern 6 Stunden vorher angezeigt ::tien. Die Anzeige soll nicht erforderlich sein, wenn die Ver- :nnlung in ortsüblicher Weise in einer Zeitung ober durch i etliche Anschläge oder durch öffenHidjeS Ausrufen bekannt ge- ■ ist. Nicht anzeigepflichtig sollen auch die beruflichen Vcr- mnlungen der technischen und kaufmännischen Angestellten sein. Vx tRebner erhebt Protest gegen den preußischen Pollzelgelst, den -Acftimmungen deL Gesetzes zeigen. UeberaH zeige sich das ■risse Mißtrauen der Regierung gegenüber dem koll. Der preußische Bevormundungsgeist _ feiere wieder lrimphe. Der Zweck des ganzen Gesetzes sei die Ver- : cußung s amtlicher B n n d e s st a a t e n. Eine Regie- -i3), die ihr Volk so unter Polizeikontrolle stelle, verliere lebe itMg beim Volke. In Württemverg haben wir keine Anmelde- ^rht. Ich habe es immer als Schmach empfunden, toenn ich eme Sammlung in Preußen erst polizeilich anmelden mußte. Und i: Schmach soll nun für ganz Deutschland gelten? Es ist die iu.düt des Reichstags, die freiheitlicheren Bundesstaaten gegen '.^hen zu schützen. Die Auslegung der G e s e tz c 5 b e - -nmungen wird uns noch zu trostlosen Zuständen führen, trauen dem Staatssekretär nicht die Kraft und die Macht $u, r preußischen Einfluß zu verhinoern. Wir tietlangen, daß die --ngepflicht nur für allgemeine öffeiitliche Volksversammlungen t ben soll. Waö schadet es denn, wenn noch ein paar .andere Sammlungen stattfinden, bei denen die Polizei, ihre Nase nicht ' insteckt? Wir müssen die Schikanierungsmöglichkeit ber Poli- ! nnschränken. Der § 3 bedeutet, selbst mit den Ausnahmen 3a, ^Württemberg eine wesentliche Verschlechterung des bestehenden 'dt3. Diese Paragrapyen machen das Gesetz zu einem Ans- a m ege setz gegen d i e Sozialdemokratie, daher ' Bereitwilligkeit der Blockparteien, dafür einzutreten. (Zu- iTmung der Soz.) Staatssekretär v. Bethiimnn-Hollweg: , Nach Meinung der Vorredner würde die Vereins- und Per- mlungsfreiheit in Deutschland illusorisch gemacht werden, 'M nicht ihre Zusätze zu den Paragraphen angenommen würden, -s sie nicht doch im Eifer der Rede die Verhältnisse anders an» iWien haben, als sie in Wirklichkeit sind? Gerade in den §§ 9 ’’Ö3a bringt das Gesetz einesostarkeLiberalisierung .c: bestehende n B esti mm ungcn, wie an keiner anderen '■‘cle. (Sehr richtig!) Während wir gegenwärtig in einem sehr Jjen Teile von Deutschland die A n z e i g e p f l i ch t nicht -i'Iich auf politische Versammlungen beschränkt haben, sondern auf vrivate Versammlungen, wofern nur in den Versamm- -n:-n öffentliche Angelegenheiten erörtert werden, beschränkt r dorliegende Entwurf die Anzeigepflicht zunächst einmal auf ? öffentlichen Versammlungen, in denen politische Angelegen- ^:n verhandelt werden. Zweitens stellt er die Anzeige der Zeitlichen Bekanntmachung gleich, lind drittens — und daß ist 'n Hauptpunkt —, während gegenwärtig in Preußen eine Ver- ^tnlung, welche nicht polizeilich angezeigt ist, aufgelöst wird, :;t\ 'n Zukunft die nicht erfolgte Anzeige keinen "'lösungsgrund bilden. Gerade in dieser Beziehung bl >nan sich darüber beklagt, daß infolge einer angeblich unsach- fachen Behandlung der Anzeige von Versammlungen durch die ^ijeibehörden verschiedenen politischen Parteien in Preußen die ^größten Schikanen aufgebürbet ivorden wären. I n a l l |lel.en Punkten schafft der § 3 eine u ne übliche V !.1 e i t. § 3a nimmt von dieser Llnzeigepflicht d i e W ah l - ,’el am m I u n gcn und gewisse gewerkschaftli ch e E: s a m ni l u n g e n aus. Ist es da am Platze, daß man sagt, « Versammlungsfreiheit wird völlig untergraben? Ist daö nicht "e Uebertreibung? (Sehr richtig!) Die Hauptfolge der nicht -Mten Anzeige ist jetzt noch die Auslöi'una der Versammlung. Da? fällt in Zukunft weg. ES handelt sich also lediglich um ein äußeres, leicht zu erfüllendes Formale, die Anzeige an die Po- lizei, und wem diese Anzeige unbequem ist und wer eine große Versammlung veranstalten will, kann diese Anzeige umgehen dadurch, daß er die Anzeige öffentlich belanntgibt. Einzelne Detailbestimmungen darüber, was öffentliche Versammlung sit und was nicht, konnten in das Gesetz nicht aufgenommen werden. Ich glaube, die §§ 3 und 3a bringen Vorteile weit über das hinaus, WaS die Herren noch vor einem Jahre erwartet und erhofft haben. (Beifall.) Abg. V. Dziembowskl (Pole) empfiehlt einen Abänderungsantrag der Polen, der fi* im wesentlichen mit den Zentrumsanträgen deckt. Dem Gesetze müße eine genaue präzise Form gegeben werden. Die Blockmehrheit yave sich freilich die Arbeit leicht gemacht, sie habe darauf verzichtet, den gordischen Knoten zu dnrchhauen, sie uberlafie alles der Polizei und dem Richter. Sie habe sich damit begnügt, e i n Staut» ichukgesetz zu fabrizieren, das allen Mißbrauchen >rur und Tor öffnet. Es sei nicht nur ein Ausnahmegesetz gegen die Sozialdemokraten, sondern auch gegen die Polen. Abg. Dr. Müller-Meiningen (sreis. 23p.): Das beste Gesetz kann von der Polizeibehörde miArsucht werden. Dagegen gibt e5 keinen Schuh. (Oho-Ruse.) Auf die Anrempelungen gegen die Freisinnigen gehe ich nicht ein. Das macht uns nichts. (Lachen bei den Soz.) Ein Rückschritt unb Unfinn ist das Gesetz nicht. Sie kämpfen gegen un§, indem Sie die Massen in Unwissenheit über den wahren Wert des Gesetzes halten. (Lärm der Soz.) Wir schneiden keine Dis- kus ion ab, wir lassen Sie immer zu Worte kommen. (LA. Widerspruch beim Gegenblock.) Gegen eine bestimmte politische Richtung dürfen natürlich die gesetzlichen Bestimmungen nicht an- gewendet werden. DaS wäre ein Unfug. Auch muh die öffentliche Bekanntmachung, die die Anzeige bei der Polizei ersetzen soll, auch in andern als amtlichen Blattern zugelassen werden. Ich hoffe, daß der Staatssekretär dem zustimmen wird. (Beifall.) Staatssekretär v. Bethmann-Hollweg: Ich kann die Auffassung des Vorredners bestätigen. (Beifall.) Die Form der Bekanntmachung muß natürlich so sein, daß die Polizei ohne weiteres Bescheid weiß, wo und wann die Versammlung stattfindet. Es ist nicht beabsichtigt, daß etwa nur amtliche Publikationsorgane von der Polizei zur Ausnahme der Bekanntmachung als geeignet angesehsn M-rden sollen. (Beifall.) Ebensowenig darf die politische Rrch- tungeiner Zeitung dafür entscheidend sein, ob sie als geeignet angesehen wird oder nicht, eine solche Bekanntmachung auszunehmen. (Beifall.) E i n B l o ck a n t r a g f o r d er t S ch l u ß d e r D eba t te. (Heftiger Widerspruch beim Gegenblock.) Abg. Trimborn (Ztr.) beantragt namentliche Abstimmung über den Schlußantrag. (Lebhaf.e Kundgebungen auf allen Seiten des i> t d) t besetzten H a ii s eS.) ES nehmen an bet Abstimmung 367 Abgeordnete teil. D-r Schluß der Debatte wird mit 195 gegen 170 Stimmen Sei 2 Enthaltungen beschlossen. Die sämtlichen AS ä nd e r n n g § an t r a g c wer-, denvouderBlockmefirheitabgelehnt. Für die Zen- trumsforderung, daß Gewerkschaftsversammlungen nicht als „öffentlich" im Sinne des Gesetzes gelten sollen, stimmen >mc dem Gcgenblock auch von der fteisinnigen Vereinigung die Wgg. Dr. P ö 11 h o f f, Dr. N e n m a n n , £> c f c r und Dr. D o h r n. Namentlich wird abgestimmt über den Antrag Trimborn (Zentr), wonach Zusainmenkünfte von geschlossenen Pcrioncnver- einigungcn aller Art nicht anzeigepflichtig se,n sollen, wenn die Teilnehmer persönlich geladen sind. Lluch dieser Antrag wird ab. gelehnt, und zwar mit 196 gegen 171 Stimmen bet zwei Enthaltungen. Ebenso abgelehnr wird in n am ent l i ch e r Abstimmung mit 198 gegen 171 Stimmen der Eventualamrag, wo. nach Vereinsversammlungen, zu denen nur Mitglieder Zurrt« haben, auch bann nicht als öffentlich gelten sollen, wenn sie in öffentlichen Lokalen stattfinden. .... _ „ Darauf nrerben die §§ 3 und 3 a in her Kommisiionsfasiung angenommen. Für den § 3 stimant mit dem Block auch ein xxu des Zentrums; ber § 3 a wird einstimmig angenommen. Cs folgt die Beratung ber 8§ 4, 4 a und 4 b. _ Der § 4 behandelt die öffentlichen Bersarnmlun- flcn unter freiem Himmel. Die Genehmigung dazu ioll mindestens 24 Stunden vor Beginn eingeholt wenden. Im Fall der Veriveigerung fall ein kostenfreier Bescheid mit Angabe der Grunde erteilt werden. ?lls unter freiem Himmel tagend wird cnie geschlossene Versammlung nach § 4 a nicht angesehen, wenn auch >cr. fonen außerhalb des VersmmnlungSraumes an der Erörterung teilnehmen, oder wenn die Versammlung in einen mit dem Ver. fainmhmg3raum in Zusammenhang stehenden innsnedeten Garten oder Hof verlegt wird. Nach § 4b bedürfen gewöhnliche 2etdx?n. begällgiilsse und Hochzeitsgesellschaften der Genehmigung nickst. Weitere Ausnahmen kann die Landespolizei zulassen. Abg Hildenbrand (Soz.) beantragt, daß nur Versammlungen auf öffentlichen Plätzen unb Straßen als Versammlungen unter freiem Himmel gelten jcJ.cn. Die Anzeme soll spätestens sechs Stunden vor Beginn erstattet wer. den. Alle anderen Beschränkungen machen bas Deutiche Reich nur läckierlich. Der Internationale Sozial ijt c,n kon - greß in Stuttgart habe auf bem Ganmtatter Wa?en eine machtvolle Demomtratton veranstaltet, und,kein Mewch habe davoii Schaden gehabt. Auch das Deutsche Reich le, mcht aus dem Leime gegangen. D-e Angst vor dem Volk nxtbe aber die Regle, rurifl zu allerlei Beschränkungen der staatsbürgerlichen Freiheit. Freilich die sogenannten Patrioten können ungeitrart auf der Straße bemonstrieren. Der Ka i s e r und der Re ich -, ran z. l c r iverden ivohl die öffentlichen Auszüge in ber Wahlnacht nicht zur 2(nmclbung gebracht haben. Wg. Kohl (Zentr.) beantragt, Versammlungen, die von einem geschlossencii Amme in umfricbcic Gärten und Höfe verlegt wer bei,, nickst als. Verirnnm. hingen unter freiem Himmel anzusehen. Die ^reinnnigen lallten sich doch einmal ben Luxus einer eigenen M e i nu n g gc, statten und,'ich in dieser Frage vom Block trennen Der Redner bittet den SraatSsekretär um Auskunft, ob es gestattet >ei, daß bei der Anzeige ober Bekanntmachung einer Vre)ammlung gleich angegeben werden könne, daß bei günsttger Witterung die Ver)amm- lung drmißen im Garten stattftnde. SraatSsekretär v. Vethmanu-Hollweg: Ich dächte, die Situation ist in ber Zweiten.Lesung der Kam. rnission klar genug gestellt. Ich habe darauf eine Erklärung zu Protokoll gegeben. Als Veranstaltung einer Versammlung unter Giehener Anzeiger Genemi-Anzeiger für Gbecheßen Staatssekretär v. Dcthmann-Hvllweg: Aus welck'ien Wünschen ist denn eigentlich die Frage nach diesem Gesetz entstanden? Man ivollte ein freiheitliches Vereinsgesetz, dann aber dock vornehmlich auch ein einheitlich e s R e ch t. (Lebhafte Zustimmung beim Block; das Zentrum ruft: Freiheitliches!) Sie werden mir alle nicht sagen können, daß das Gesetz, wie es ans der Kommission hervorgegangen ist, eine Unfreiheit bringt. (Stürmischer Beifall beim Block.) Bei ber einheitlichen Kodifikation des VereinsrechtS ist eine goto iffe Bescheidung bei den verschiedenen Bundesstaaten die noiwendige Voraussetzung. Will man im Deutschen ^£10} mrt dieser bunten Musterkarte von VereinSgesehen ein einheitliches Recht schaffen, so werden immer einzelne Wünsche nicht erfüllt werden können \ ctxaä mif& irr örtnf a^nammen werden. Und Haben Sie nicht in Erinneruw viele der deutschen Vereinsrechte in ihrer pra vielleicht den Wünschen nach freiheitlicher Betätigung entgegen- gekommen sind, aber nach der rechtlichen Seite durciiaus nicht? (Sehr richtig!) Auch für eine große Reihe süddeutscher Staaten bedeutet dieses neue deu 1sche Vereinsrecht eine wesentliche Liberalisierung. (Lebhafte Zusttmmung.) In der 5kommisfion haben es auch die Herren ans Württemberg zugegeben. Auch in Hessen haben die Polizeibehörden die Möglichkeit, gegen die Vereine und Versamm- hinnen schärfer vorzugehen, als gegenwärtlg in Preußen, und fefir' biel schärfer, als es in Zukunft auf Grund des Verems- gesetzes möglich sein wird. lSehr richtig!) Schon beim vorigen Paragraphen ist es den verbündeten Ne^iernnaen sehr schwer geworden, nachzugeben. Einen weiteren Schritt können die verbündeten Regierungen nickt tun. dann hat überhaupt daS ganze Streben nach einem einheitlichen Vereinsrecht für sie jeben Wert verloren. DerAntragdesZentrumSistfürbiever- bünbeten Regierungen schlechterdings unannehmbar. Abg. Köhler (wirtfch. Vgg.): WA ‘Xi tage. Die berg. K 'N Stt b er nametrinken Dbstiwmnng veteiligen 877 Mitglieder. Davon stimmen 214 gegen und nur 161 für den Schluß, eine Stimmenthaltung, ein Zettel ist ungültig. Unter dem Triumphgeheul des Gegenblocks besteigt Abg. Heine die Tribüne. Abg. Heine (Soz.): ' RH tverde nur den zehnten Teil der Zeit in Anspruch nehmen, die die,e namentliche Abstimmung gekostet hat. H Iffi da! ü ei kiainal .ii* WM-ng HieinSj küLechc lad drang hin! dir öz'k, gep uiiiffl <3fi |7,(M idrrhalt-i I iinolfn d wirte Sli uj, und 2 K vier 2 Wien fn Miner D die r U snisinn MzÜedscha Icoof anko m Mrffiei ifiüotrat hllgüder I** iwdgc [fljiW c y die i£ ypormiU Jagd-BerpachLurrg. Dienstag, oen 14. April, nachmittags -i- Uhr, wird m der N o t h'scheu Wirtschaft hier die Ärnleinde Fcld- unb Waidjagd, ca. 2800 Morgen mit ungefähr 30 Morgen Wald, verpachtet. DaZ Jagdgebiet wird von der Bahn Gießen-Fnlda in dein südwestlichen Teil durchschnitten und beginnt 5 Minuten von Station Renzendorf. 2215 Großhcrzogliche Bürgermeisterei Brauerschwcnd. Eifländer. KeKttnntmüchung. Betr.: Die Ausführung des Reichsgeic^tzes, die Abänderung der Gewerbeordnung vorn 30. Juni 1900 betr. Wir bringen hiermit zur Kenntnis der Interessenten, daß an 3 Wochentagen vor £ftern, 15., 16. und 18. Aprrt 1908, die Vorschriften über die Mindestruhezeit und Mittagspause der Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter ($ 139 c rudr. Gesetzes) keine Anwendung finden haben und die Läden sowie die offenen Verkaufsstellen an diesen Tagen bis 10 Uhr abends offen geyalten werden dürfen. Gießen, den 1. April 1908. Großherzogliches Polizeiamt Gießen. I. B.: Bilo. Die Reichsverfassung sucht eine einheitliche Regelung des 23er» einsrechis vor. 40 Jahre aber haben die verbündeten Negierungen verstreichen lassen, ehe sie sich zu dein Versuchs einer Vereinheitlichung aufgeschwungen haben. Die Herren von der Regierung haben e5 mit ihrem Amtöeid ruhig in Einklang bringen können, um die Durchführung der Verfassung sich nicht zu kümmern. Bisher war also der Eiuheitsdrang nicht vorhanden. Jetzt aber, da die verbündeten Regierungen den Liberalismus soweit haben, daß ein solches Gesetz vorliegt, das von den Freisinnigen als eine freiheitliche Errungenschaft gepriesen tvrrd, — jetzt tritt dieser Einheitsdraug auf einmal zu- Bekanntmachung. AuS der TtiiLmra der Eheleute Karl und Emilie Hensel ist alsbald eine levenssiiuglicke Pfründe rm Äadreöbetrag von 175 Mk. an eilten Gießener, ohne Unterschied der Konfession, zu vergeben. Äteldungeu sind bis spätestens 20. April 1908 beim städtischen Armenamt, Zteuen Baue 25, mündlich einzureichen. Gießen, am 30. März 1908. BV« Großherzvgliche Bürgermeifterci Gießen. I. V.: Keller. Hört!) Und fort wollen nicht nur "ein freies, sondern auch ei-,' einheitliches Recht haben. (Lebhafter Beifall beim Block.) srua. für ü i e württembergische Negierung ist der £[n. ?c.§ Zentrums unannehmbar. .(Stürmischer Beifall beim Block.) Abg. Hiebcr (natl.): Ich bin dem bayerischen Bundesratsbevoltmächtigteu dankbar' daß er die Rechtslage so dargestellt hat, wie sie in Wirklichkeit b-,' steht. Am meisten hat Niich erstaunt, daß der Abg. Schädler mir das bayerische Vereinsgesetz hingewiesen hat und es für die beuti. gen Verhältnisse als mustergültig bezeichnet hat. (Großes .Hal!, im Zentrum.) In der Kommission war uns eine Trucksache zu. gegangen, tu der das bayerische Gesetz, in feinen Wortlaut mitgeteilt wurde, und in welcher d i e r ü ck s ch r i t t. lichen Bestimmungen schon gegenüber dem Entwurf dc- Regierung fett gedruckt waren und die liberaleren Bestim. mungen durch lateinische Schrift hervorgehoben wurden. De war die fette Druckschrift ganz außerordentli^ überwiegend (Lärm im Zentrum), während die Stellen irr der lateinischen Schrift sich auf zwei Sätze beschränkten, von denen der eine sich auf die Freiheit der Wahlversammlungen in der Wahlzeit bezieht. Diese Bestimmung des bayerischen Gesetze; haben wir aber in der Kommission in die Vorlage hineingearbeitei unter Befürwortung durch den bayerischen Gesandten/ In de^ meisten Punkten ist das Bayerisch^ Vereinsgesetz rückschrittlicher als der Entwurf. Nur ein paar Beispiele dafür: Es heißt da: „Frauenspersonen und Kinder können weder Mitglieder von polb tischen Vereinen sein, noch Versammlungen derselben beiwohnen". Schon der schöne Name „FrauenSversone n" deutet auf die Entstehungszeit dieses Gesetzes. Es ilt wie alle einzelstaatlichen Vereinsgesetze i r. der Reaktionszeit gegen 1850 ent. standen, und diese Entstehungszeit weist schon "daraus hin. daß eS im großen und ganzen einen reaktionären Charakter hat mb keinen liberalen. (Lebhafter Beifall; Lärmen im Zentrum.) Sie können doch unmöglich bestreiten, daß das Reichsgesetz hier liberaler ist als das bayerische. (Erneuter Lärm irrt Zentrum.) Auch in Württemberg besteht ein Präventivvcrbo:. (Zurufe: Aber die Praxis!) Wir haben es hier mit dem Recvt zu tun und mit dem Buchstaben des Rechts. Ich gebe zu. daß die bisberiae Handhabung liberal war. Wenn aber die Möglichkeit voclag, reaktionär zu Verfahren, und wenn man trotzdem liberal vorgegangen ist, warum soll es nun anders werden, wenn sogar ein liberales Gesetz vorliegt, dem die bis. herigen reaktionären Bestimmungen des Vereinsgesehes fehlend (Lebhafte Zustimmung beim Block.) Auch in Reffen hat dir Polizei das Recht, die Abhaltung von Versammlungen im voraus ?u verbieten. Staatsrechtlich kann auch dieses Recht durchaus nidit bestritten werden. In dieser Richtung ist also das neue Vereinsgesetz erheblich liberaler. Wenn wir heule ein Vereinsgesetz machen wollten, das so kautschuk. artige Bestimmungen enthält, wie es daS Zentrum und die Sozialdemokraten ioünfdjcn, dann würden wir uns imc lächerlich machen. (Lebhafter Beifall beim Block.) Es ist also vollständig unrichtig, daß irgend eine in einem Bundesstaate bestehende Freiheit auf dem Gebiete des Vereins- und Versammlungsrechis be. schränk tob e r aufgehoben wird. Es kann sich höchstens um die Kleinigkeit handeln, daß die Stmuten und das Vorstands. initglieder-Verzoick'iiis eingereicht werden müssen. Im übrigen glaube ich, ist sich die Mehrheit des deutschen Volkes und des Reichstags darüber klar, daß, wenn Zentrum und Sozialdemokraten zir. sammengehen, um das deutsche Volk mit Freiheiten z u b e s ch e n k e n , daß wir daun auf falschem Wege sind. lStür, mische Zustimmung beim Block, heftige Kundgebungen beim Gegen, block.), Abg. Dr. Potthoff (freis. Vgg.): Mir stammt die leise Hoffnung auf, daß sich hier im Haust eine Mehrheit finden wird, die den freiheitlicheren Bundesstaaten ihre Rechte läßt. Ich bin auch davon überzeugt, daß die Regierung deswegen das ganze Gesetz nicht schei. lern lassen wird. Ich spreche als Vertreter von Waldeck, ba3 unstreitig das beste Vereins- und Versammlungsrecht hat. Ick nmh es ganz allein vertreten. (Heiterkeit.) Wir haben unsere Frei, beit nicht auf Grund einer liberalen Praxis, sondern auf Grund des Gesetzes. Unser Gesetz hat sich durchaus bewährt. Das ist doch ein typisches Beispiel dafür, daß cs noch ein besseres Recht gibt als daS neue Vereinsrecht. Natürlich müssen wir auch verlaiigen, daß die Reichsgesetze in allen Bundesstaaten gleichmäßig durchgeführt werden. Wir dürfen aber nicht sündigen aufdicHoff n u n g e i n e r liberalen Anwendung hin. Unsere Waldecksche Freiheit wird durch das neue Gesetz vernichtet. Dagegen protestieren wir. (Lebhafter Beifall.) Ein neuer Blockantrag auf Schluß der Debatte wird enigebracht. (Stürmischer Widerspruch beim GcgenbEck.) Die Abstimmung über den Schlußantrag ist n a m e n t l i ch. Der Schlußantrag wird mit 199 gegen 174 Stimmen angenommen. (Beifall beim Block: Zischen und Lärru beim Gegenblock.) Abg. Gcck (Soz.) (Zur Geschäftsordnung): Durch den Schluß der Tebatte ist mir die Möglichkeit genommen (Zurufe: Ach!-, als Mitglied der badischen Volksvertretung festzustellen, daß die Aeußerung des baverischen Gesandten bezüglich des Einverständnisses der badischen Regierung nicht zutreffend ist. (Gelächter beim Block.) Der Antrag des Zentrums wird mit 192 gegen 177 Stimmen bei 5 Enthaltungen abgelehnt. Es folgt die Beratung des § 6, der bestimmt, daß jede öffentliche politische Versammlung einen Leiter haben mutz. Der Veranstalter ist berechtigt, die Leitung selbst zu übernehmen, sie einem anderen zu übertragen oder die Wahl des Leiter» durch die Versammlung zu veranlassen. Ter Leiter hat für Ruhe und Ordnung zu sorgen und ist befugt, die Versammlung aufzulosen. Es liegen hierzu sozialdemokratische Anträge vor. Abg. Heine (Soz.): Das Recht, des Vorsitzenden, die Versammlung aufzulöstn, kann zu dem Mißbrauch führen, eine unangenehme Dichrheir durch Auflösung mundtot zu machen. Auch daß die Anwesenden bei Auf. lösung der Versmnmlung sofort — natürlich fluchtartig — das Lokal verlassen müssen, andernfalls sie bestraft werden, muß ZU großen Härten führen. Es nimmt niemand hierzu weiter dc>s Wart. Unter Ableb. nung bei sozialdemokrarischen Anträge wird bk V^cstssunq des 8 5 bestätigt, auch nach einiger Diskussion 8 S. über das Verbot des bewaffiwten Erscheinens in Versaund bei Auf» zügcn. Weiterberatung: Sonnabend 11 Uhr. k Schluß 7% Uhr. Serif kichsta w bei, Wen । M mm toet&fui ntberbrit •Sie in p tti'ycde Nn Kr B dch, b Mokrai «Netti ■Innung «illiberal t eine sic fr fein. «keine $ k^gesor ^derbÄ JWnif * (ne 'Ne in — jetzt tritt dieser Einheitsdrang auf einmal zu- (Lärrnende Zurufe beim Block.) Diesem Einheitsdrang sollen nun die freiheitlichen Zustande in Württemberg, Hessen, Vaden und Bayern geopfert werden. Diese Staaten sollen nach dem M u st e r von Sachsen, Mecklenburgund Preußen behandelt werden. WaS nützt ans eine solche Einheitlichkett, die nur zu einem Preußentum und Mecklenburgertum führt? (Lebhafte Zustimmung beim Gegenblock.) Württemberger sollen, wie der Staatssekretär behauptet, dem Gesetze zugestimmt haben. Was mögen daS nur für Herren sein? (Lebh. Zustimmung beim Gegen block.) Die Sache wird wohl auf die Württemberger hinauslaufen, die an den Block angeschmiedet sind. (Stürmische Zustimmung beim Gegenblock.) Es droht die neue Gefahr, daß auch die Praxis in Süddeutschland durch daß Gesetz verschlechtert wird. Man wird die preußischen Begriffsbestimmungen auf Süddeutschland übertragen. Wir empfehlen daher den Zentrumsantrag zur Annahme. (Lebhafter Beifall beim Gegenblock.) Abg. Zehnter (Ztr.): Die süddeutsche Praxis und die süddeutsche Rechtsprechung wird durch das Gesetz außerordentlich verschlechtert werden. Die Abgeordneten freiheitlicherer Staaten versündigen sich an ihren Wählern, wenn sie für das Gesetz stimmen. , (Stürmische Zustimmung beim Gegeublock.) Neben der Einheit gibt es anaj noch eine Freiheit, und die Freiheit ist mehr wert. (Stürmische Kundgebungen beim Gegenblock.) Wir haben bewiesen, daß wir die Freiheit ertragen können, seit Menschengedenken haben wir ein freiheitlicheres Recht als die anderen Staaten. Wollen Sie uns mm am Anfang des zwanzigsten Jahrhunderts die Freiheit nehmen, die wir schon im neunzehnten besessen haben. (Stürmische Kuudgebungen beim Gegeublock.) Diese miserable Gesetzgebung ist kein nachbarlicher, bnnbeS- freundlicher Akt. (Lebhafter, anhaltender Beifall beim Gegenblock.) Bayerischer Gesanbter Graf Lcrchenfcld: Es sind Zweifel geäußert worden, wie die süddeutschen Regierungen zu dem Entwurf stehen. Wir haben immer schon gewünscht, ein einheitliches Reichsgesetz für das Äereins- recht zu erhalten. Wir haben in dem Entwürfe, der uns vorgelegt worden ist, wenn er auch in einzelnen Punkten allen Wünschen nicht entsprochen har (Hört, hört! im Zentrum), doch einen Fortschritt in freiheitlicher Richtung gesehen. (Hört, hört! '^.Zentrum.) Das ist noch in höherem Maße der Fall durch die Beschlüsse der Kommission. Ich kann daher für meine Regierung sowohl wie auch für die anderen süddeutschen Staaten erklären, daß ich in dem Entwurf, wie er durch die Kommission gestaltet worden ist^einen wesentlichen Fortschritt in freiheitlicher Richtung erblicke. (Stürmischer Beifall beim Block, den der Gegeublock durch Zischen zu übertönen sucht, worauf der Block mit erneutem stürmischem veifall antwortet.) Abg. Frhr. v. Hcyl zu HerrnSheim (nL): . Die Dorwürfe des Abg. Kohler auf unseren hochverdienten Bundesralsbevollmächtigten Herrn Dr. v. Neidhardt bedauere ich aufs Lebhafteste. (Beifall.) Wir haben keine, Veranlassung, uns in die Diskussion einzumischen , die gestern zwischen dem Bundesratsmitglied und einem Mitglied _ deS Hauses stattgefunben hat. Ich mochte aber vor biesom hohen Hause konstatieren, daß Dr. Neidhardt jetzt 86 Jahre hindurch im Bundesrate Hessen vertritt und daß er vermöge seiner hervorragenden Eigenschaften an der Entwickelung des Reiches einen hervorragenden Anteil hat. (Lebhafter Beifall.) Herr Dr. Neidhardt, ich kann Sie versichern, daß m weiten Kreisen in Hessen diese Verdienste unvergessen bleiben kerben (Lebhafter Beifall), und baß die von dem Abg. Köhler Regen Sie gerichteten Angriffe vom Lande nicht geteilt werben. (Lebhafter Beifall.) eivg. Dr. David (Soz.): Die Zustände in Hessen waren bisher freiheitlicher als jetzt nach, diesem Gesetz. Darum haben auch alle Parteien in der hessischen Kammer beschlossen, wenn es irgend möglich ist, zu verhindern, daß uns der freiheitliche Zustand entrissen tvürbe und daß wir Abgeordnete von Hessen bas mit vereinten Kräften hier im Reichstage unbeschabet der Fraltionsgegensätze tun sollten. (Hört! hört!) Und der erste, der diesen Gedanken angeregt hat. war der nationalliberale Abg. Osann. (Lebhaftes Hort! Hört! im Zentrum.) Abg. Osann erklärte wörtlich in der hessischen Kammer: „Es ist gar keinZweifel, daß dieVorlageder Reichsregierung über die polizeiliche Anmeldung der Versammlungen für uns einen entschiedenen Rückschritt bebeutet. (Hört! Hört! beim Gegenblock.) würde mir und vielen süddeutschen Abgeordneten am erwünschtsten sein, wenn eine reichsgcsetzliche Bestimmung in das Gesetz eingefügt würde dahin, daß in solchen Staaten, die bereits eine freiheitlichere Gesetzgebung haben, diese auch aufrecht erhalten wurde. (Lebhaftes Hort! Hort I beim Gegeublock.) Dieser Erklärung schlossen sich die übrigen natioualliberalen Abgeordneten des Landtages an. (Hort I hört!) Ein entsprechender Antrag wurde einstimmg anßcnonimcn. Es ist daher interessant, daß diese Herren hier mit einem Male schweigen. (Abgeordneter Osann, der mit klkremnaterial fünfer dem Redner steht, ruft: Kommt noch! — Große Heiterkeit). Darüber wird sich dann keiner mehr fteuen als wir. Hoffentlich folgen ifom, feine eigenen Parteifreunde im Kampfe für die Freiheit. Die hessische Regierung ist mit ihrem freiheitlicheren Vereinsgesetz ganz einverstanden. Sie mürbe cs auch aufrecht erhalten. Selbstverständlich muß sie sich aber schließlich fügen, wenn ein anderes Vereinsrecht für das Reich eingeführt in. Unsere Macht reicht nicht dazn aus, daß wir gegen Preußen zu Felde ziehen können. (Heiterkeit.) Aber dieses Zeugnis, . baß die hessische Regierung jahrzehntelang mit ihrem freiheitlicheren । Rechte ausgekommen ist, sollte noch in letzter Stunde jeden freiheit- : Bekanntmachung. Der Plan über die Errichtung einer oberirdischen Telc- Sravhenlime an der Landstraße von (^rünbeig iHessen' nach Vom borf liegt bei dem Kaiserlichen Postamt in Grünverg ( vnicii) von heute ab 4 Wochen auo. Sarimtabt, denAvril 1908. Kaiserliche Qver-Postdireklion. DV« von erstklassiger Fabrik feiner Schweizer - Stickereien ■ den Verkauf ihrer Festons, Einsätze, Blusen, Kleider, 1 f1 tücher etc. auf Muster bei hoher Provision. Prächtig«- * heiten. Preise in Mk. und Pfg. Ware porto- und zolin.1-1- Offerten unter Chiffre Za. €?. 629 an Rudolf 11° St. Gallen, Schweiz. Verdingung. Die Anlieferung der im Etatsjalir 1908 zur Uuterbaltung Uicr= und Flußbauwerle arr der Labn zwischen Gießen und ■-£ Landesgrenze bei Heuchelheim erforberlichen 300 Kbm. daustcinc soll in einem Los öffentlich vergeben werden. Die vv dingungen sind vei Großl). Hockbauamt Gicßctt in den DienMtun«-> Aur Einsicht offen gelegt. Angebote sind mit entsprechender fdmft versehen, vis M'.ttwock, den 22. Ppril 1. 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(Lebhafter Beifall beim Gegeublock.) — Abg. Dr. Schädler (Zentr.): Respekt vor dem Kollegen Osann. (Heiterkeit. Abg. Osann ruft: Darauf verzichte ich!) Das ist mir ganz egal. Es wird sehr interessant sein, festzustcllcn, ob auch die übrigen Herren aus Hessen für den Airtrag eintreten werden. Herr Haas scheint nicht artfoejenb zu sein, und Herr Qsmm hat sich sehr vcr- sichtig auSgebrütft, und hat wohl nur für sich allein gesprochen. Sie schauen mich ja so siegesbewußt an, Herr Graf Qriola, cs scheim also keine Frage für Sie zu sein. (Heiterkeit.) Werrvolleralsdie Einheit istfüruns die Freiheit. (Lebhafte Kundgebur.gen. Zuruf: Einheit!) Für die Einheit aus dem Norden, für die preußische Freiheit danken wir. (Gelächter. Kundgebuttgcn.) Am meisten hat es mich gewundert, daß der Vertreter für Bayern im Bundesrat Veranlassung genommen hat, sich für dieses Vereinsgesetz einzulegen. (Stürmisches Hört! hört! bei den Bayern im Zentr.) Wenn etwa die Vertreter von Baden oder Württemberg das getan hätten, das hätte ich ganz gut begriffen, besonders wenn der Vertreter von Württemberg hier nach dem berühmten Schau, spiel gehandelt hätte, daZ wir einmal im Reichstag gehabt haben, wo ein württembergischer Minister Front gc. macht hat vor Preußen. (Hort! hört! bei den Bayern im Zentr.) Als Grund kann ich nur armehmen, daß der Vertreter Bayerns im Bundesrat in buudesfreundlicher Gesinnung glaubt, * £ djfi oii Ad? Am Al. Hü hV-Mot iL Ott K hier Preußen beistimmen zu müssen. (Abg. Tr. Heim ruft: Wie immer!) Nein, nicht wie immer. Der Vorsitzende des bayerischen Ministerrats hat einmal ausgesprochen, daß wir uns mit Preußen vorher der- ständigen, damit wir nicht majori fiert werden. (Schallende Heiterkeit.) Ich habe mich über diese Erklärung gewundert, einmal, daß er sie überhaupt abgegeben hat, und dann über den Inhalt dieser Erklärung. (Lärmender Beifall bei ben Bayern im Zentr.) Er hat doch wenigstens zugegeben, daß dieses Vereinsrecht seiner Negierung nicht in allen Punkten entsprochen habe. (Hörti hört!) Da wäre cs sehr interessant auch für die größere Qeffentlichkeit, ztl erfahren, in welchen Punkten. (Hort! hört! und Heiterkeit. Und welchen Erfolg er im Bundesrat ge. habt hat? (Stürmisches Hört, hört! bei den Bayern.) Nach dem, was ich annehmen darf, gar keinen. In der bayerischen Kammer hat Uebereinstimmung geherrscht in der Verurteilung der rückschrittlichen Bestimmungen dieses Vereinsgesetzes. (Stürmisches Hört! Hört!) Vom Ministertische wurde ausgesprochen, Bayern habe aus dem Grunde zugestimmt, weil cs am § 7 kein Interesse habe. (Hortl Hört!) Weil wir nämlich dort wenigstens bis jetzt nicht mit geschlossener fremd- artiger Bevölkerung zu tun haben. Nun, die Italiener gewinnen auch Bedeutung für Bayern, und schon aus diesem Grunde ist das Gesetz uns vollständig unannehmbar. Bisher konnten Frauen an allen Vereinen und Versammlungen teilnehmen. Auch die Bestimmungen über die Wahlversammlungen sind total verblockt. (Heiterkeit und Hort! Hörti) Vor zehn Jahren hat Rickert auf das freiheitliche bayerische Vercins- recht hingewiesen, und Dr. Hieber erklärte damals, wenn das Reichsvereinsrecht nicht nämliche Freiheiten. bringen sollte, so wollten loir es im Süden beim partikularen Recht be. wenden lassen. (Stürmisches Hört! Hört! im Zentrum. Dr. Hieber ruft: E s bringt noch mehr! Gelächter int Zentrum.) So? Erkläret mir, Graf Oerindur, diesen Zwiespalt — nicht in der Natur. Regierungsfreiheiten brauchen wir nicht; sind denn die Volksvertretungen quantites negligeables? Sind Freiheiten nur von den Negierungen zu erwarten? (Zuruf: Nein, vom Zentrum! Heiterkeit.) Ich bedauere die Erklärungen des Vertreters der bayerischen Regierung. (Stürmischer Beifall beim Gegenblock.) Bayerischer Gesandter Gras Lerchenfclb: Abg. Schädler hat seinem Befremden Ausdruck gegeben, daß ich überhaupt in dieser Sache gesprochen. Ich gebe meinem Befremden darüber Ausdruck, daß er sich darüber gewundert hat. (Sehr gut!) Er gehört dem bayerischen Landtage a n, ist den Verhandlungen gefolgt, wird also wissen, welche Stellung die Regierung einnimmt, denn er hat die Erklärung des Ministers v. Brettreich gehört: „Die kgl. Staatsregierung hat angesichts des Umstandes, daß durch den Entwurf die schon längst im allgemeinen Interesse gewünschte Rechtseinheit im ganzen Deutschen Reiche auf dem Gebiete de§ Vereins- und Versammlungsrechts herbeigeführt wird und angefichts der mehrfachen Verbesserungen, die der Entwirrf auch dem derzeitigen bayerischen Recht gegenüber bringt (Stürmisches Hört! Hört! Beim Block), sich verpflichtet gefühlt, eine Reihe von Bedenken in einzelnen Punkten, welche ohne Erfolg geltend gemacht sind (Abg. Heine: Hörti Hort!), zu- rücktretcn zu lassen und ihre Zustimmung zum Entwurf nicht versagen zu sollen." Nun, eines der Hauptbedenken, die meine Negierung geltend gemacht hat, waren die Bestimmungen über die Wahlversammlungen (Stürmisches Hört! Hört! Beim Block), und diese sind Bekanntlich durch die KommissionsBeschlüsse Beseitigt worden. (Stürmisches Hört! Hört!). Ich finde es sehr natürlich, daß ich die Stellung meiner Regierung aus dem Bayerischen Landtage auch heute nehme und ich füge hittzu, daß es gar keiner Aufforderung von irgend einer Seite dazu bedarf. Die bayerische Regierring ist stets bereit, wenn es darauf ankommt, ihre Ansicht, die sie im Bundesrat vertreten hat, auch hier im Reichstag zu vertreten. (Lebhafter Beifall Beim Block.) Würrtembcrgischer Bevollmächtigter Dr. v. Schicker: Tas Urteil der Herren würde ander? lauten, wenn sie alle den Stand des Entwurfs gegenüBcr dem früheren württembergi- schcn Recht nur kennen würden. (Hort! Hort!) Man kann doch nicht die Rosinen aus dem Kuchen nehmen. Ich stelle fest, baß 1 uns schon im Bundesrat viel entgegengekommen ist. Vor allem < eins: Tas württembergische Recht hat in vielen Beziehungen und gerade in den allerwichtigsten Beziehungen keine Bestimmung gehabt, die das freie Ermessen der Behörden Beschränkt hat. (Hört! Jtrlit MU Mng S Ja ine p ? 1d4i Mai ff Ahn Z. E.: D i n g c I d c y.