Nr. 2V2
Zweites Blatt
158. Jahrgang
Freitag, 6 November 1908
«glich «ntf entnahm« bet «onntagg.
Dttz .Gteheae» $amtllenbläötr" wtrben dem ^ünjeiger* otermal a>dd> entheb betgclegt. da» *Mrel»blfln fÄ» de» Krell rieften" jroetmal öddxntii^ L« .ßflftld)* Landwirt" erscheint gionolltzb etnmaL
Eichener Anzeiger
General-Anzeiger für Sberheffen
Rotahenfbrutf txnt fkttag bet Bt 0 bHeben Linuxtitld!« ■ Bu
e * n schnell fahrenden Chauffeure mit dem Lasso ein. (Heiterkeit.) Ich bin weit entfernt davon, etwa solche Maßnahmen auch bei unS vorzuschlagen; aber Vorsichtsmaßregeln gegen Wiche Fahrer müssen wir treffen. (Sehr richtigI rechts.) -benn Sturm gelaufen wirb gegen bie Vorlage im angeblichen Interesse der Industrie, so wäre die Industrie, die ohne lolche Schäden nicht auskommen könnte, überhaupt nicht existenzberechtrgt
Rau, Wenfalls sehr viel mehr noch als bei den Eisenbahnen. Und was die Frage anlangt, ob die Automobilbesrtzer wirftchaftlich ut der Lage sind, die Haftpflicht zu tragen, so hat der Staatssekretär doch zu a u t o m o b i I f r e u n b 1 i d) gesprochen. Die ^eUietzung einer Grenze ist juristisch bedenklich und auch wirtschaftlich nicht berechtigt; immerhin will ich diese Bestimmung nicht schlankweg verwerien denn sie erleichtert die Haftpflichtversicherung Die allergrößten Bedenken habe idi gegen die Bestimmung über die Freilassung von der Haftpflicht bei Einhaltung emer^Geschwin- d i g r e i t s g r e n z e ; dadurch würde der Zweck des Gesetzes zum grrss'ten Teil ill.,fori»'ch aem^t Also man Jü*re• baj reine Ge- fährdungSprinzip ein, bie Aiifl'urdung der Haftpflicht auf den Fahrzeughalter außer in den Fällen, wo den^Verletzten da» Verschulden trifft ober höhere Gewalt vorhegt. Eine «rundliche Ausbildung der Fahrer nach allen R-.cktungcn ist notwendig. Die Frage ist. ob man nicht die FchrerlaubmS von dem Nachweis einer Versicherung abhängig macken toll; rS braucht ja keine staatl-cke ZwangSorganisatwn zu sein. Die Strafbestim. mungen sind viel zu milde; besonders wird bie Strafandrohung gegen ben Chauffeur, der bei einem Zusammenstoß nicht sofort hält, erheblich erhöht werden müssen.
. Abg Stolle (Soz.)
erhebt in der Hauptsache dieselben Forderungen wie der Zentrums, rebner, bcsonberö nach einer AuSbehnuna d-r Saftpfl'dit auf der Gruiidlage des GefährbungLprinzipS DaS Leben und bie Gesundheit des Publikums auf der Straße ist w'ckt'ger als der Geldbeutel der 9 u t o m o b 11 f a b r t! a n t e n unb -Besitzer. Die aiihiemeinten volfteilicken ■Jnridiriftcii zur Vcr- ringerung der Gefahr sind in ben meisten Fällen pro nihilo. wenn nach dem Verschulbi.ugövr'nzip verfahren wirb. Unbcbtyl muß eine staatliche ZwangSversickerung verlangt werden. Die Höhe ber Prämie darf da keine Rolle spielen. Der Verletzte muß sich, wenn der Aulobesiher nicht festgestellt werden kann, an btc Versicherung halten können.
Abg. v. Damm (wirtsch. Vgg):
Der Umfang ber Haftung ist nach Ansicht w^mer politischen Freunde im allgemeinen zutreffend geregelt. Bedenken haben.auch wir gegen her Ausschluß ber Haftung fleaeuuber ben Rohrern und durch den Kraftwagen Beförderten Auch wir wünschen die Eiiifiihrung einer ZwO'^sversicherui'g. Im ^^ßen ganzen aber hat der Entwurf die Wünsche, die bei ben früheren Beratungen geäußert wurden, Rechnung getrogen.
Adg. Träger (freif. VolkSP.):
Das Automobil genießt mit Recht eine gewisse Vorliebe und erfreut sich lehr hoher Protektion. Auch ich bin zu ber lieber, zeugung gelangt, daß c5 bas b or tret r I id) ft e Ber !ej r8- mittel ist für dieienigen. die drinsitzen (Heiterkeit), für bie. jenigen, die zur Fortbewegung die Fuße benutzen müssen, ist es weniger angenehm. (Lebhaftes Sehr richtig!) Auch wir wollen die Automobilindustrie schützen und fordern, aber a be r ihr SBe g darf nicht über Leichen gehen. Ich glaube, diese» Ge- setz wird ber Industrie keinen Schaden aufugen. Allerdings wird man dem Angeklagten mildernde Umstande zubilligen muhen. Tas Automobil ist eine Erfindung unseres neuraithenncken Zeitalters. Wer im Automobil sitzt, ben befallt em gewisses e r r s ck e r b e w u ß t s e i n , daS dem Größenwahi'imn sehr nahe torhmnbt ist ,Große ßriterleit.) D°S S-rrsch-rb-wMnn w,rd weiter gefördert durch Wettrennen, über deren Dortrefflichkeit ich mir nicht ganz klar bin. (Große Heiterkeit.) Ucber ganze Gegenden b. rtängt man gewihermatzen einen Belagerungszustand, setzt sich über bie Geietze hinweg.
5zch bringe meisten Sommer am Brenner zu, der eine sehr beliebte und belebte Automobilstraße ist Sie zieht ssck ab" m Schlangenlinien hin und erschwert bie Uebcrfidjt außerordentl ch. Die Polizei hat nun außerordentliche Vorsichtsmaßregeln getroffen unb überall Tafeln aufgestellt: Langsam fahren! Trotzdem sausen die Automobile in scharfem Tempo dahin. Ick sprach darüber mit ber aus einem Mann bestehenden dortigen Polizei- rnannschaft. (Heiterkeit.) Ja, sagte der Mann, die Automobillsten lesen die Tafeln ja nicht! Wenn aber em Au omobilist em Schrift- stück nicht liest, das ihm gewihermatzen amtlich borgehaltcn toirb o macht er sich einer Pflichtvergessenheit schuldig unb muß raus au 3 b e m iaflen. (Heiterkeit^ Das Gesetz soll die Gefahren mildern und eine erzieherische Wirkung auf dw Automobilisten cusüben. ES ist ja bei uns setzt Mode, ausländische Stimmen be- sonoers zu berücksichtigen. (Heiterkeit.) Ich verweise auf das österreichische Herrenhaus, wo darauf hinaewiesen wurde, daß der Automobilist schon an und für sich den Vorteil gemetzt, gewisser- maßen ber Besitzer einer eigenen Eisenbahn zu fein. Durch die Bestimmungen über die Versicherung ist den Beschadigeri, eine Ruck- deckuna gegeben. Die Bestimmungen über oie Klagezustand,gkclt bedürfen der Aenderung. Denken Sie sich, c8 kommt einer mit dem Automobil angerast von Norderney oder Berchtesgaden (Heiter- leit) Nach der Vorlage müßte bann Dort gegen ihn geklagt wer- den' während er doch in Berlin feine n au st ä n b i g en R i ch- ter hat (Heiterkeit.) Mit dem Befähigungsnachweis bin 'ch einverstanden. Für ganz besondere Leistungen könnte man vielleicht ben rite" 6«"äbren. < Große $eüer!eii.) Wir toben
ben besten Willen, das Gesetz rasch zu erledigen. Die Bedenken, die wir hegen, werden leichter zu beseitigen sein als b t e Unfälle unb ber Unfug, an denen die Automobile schuld sind.
leitet bie erste Lesung des Gesetzentwurfs em: Schon vor zwei Jahren haben bie verbündeten Regierungen dem Reichstag einen Gesetzentwurf über ben Automobilverkehr vorgelegt. ES wurde dabei die Frage aufgeworfen, ob bie bei Automobilunfallen dem Geschädigten zu gewährende Entschädigung nickt durch eine genossenschaftliche Organisation der Automobilbesitzer gewährleistet werden könne. Auf der anderen ®/ite rourben ©ebenfen auß- gesprochen, dem gewiß mit manchen schädlichen Folgen behafteten Automobilverkchr, ber aber dock u n s e r e m i e tzi g e n Verkehrswesen unentbehrlich sei, derartige Lmten aufzuerlegen. Unser Entwurf fanb bamald keine erfreuliche Auf- nähme im Hause, der jetzige weicht darum .vielfach von deui früheren ab. Wir haben Vorschläge gemacht für verschärfte Strafbarkeit; Bestimmungen über die Betätigung der Auto- mobilfahrer. bie es ermöglichen, eine schärfere polizeiliche Kontrolle einzuführen. Ick glaube baß den damals anSge Prochenen Wünschen damit gereckt geworben ist. ES wurdr d«- Emricktung einer gesetzlichen Organisation für bie Haftpflicht gewünscht, um diese dadurck besser, gereckter unb auch leichter tragbar zu "adiem Aber alle Anregungen und Vorscklaae haben )iÄ nickt alS praktisch brauchbar erwiesen. Wir werden Ihnen in der Kommiss on den Beweis bafür liefern Auch in Oesterreich hat man im Laufe die- seö SommerS eine gesetzliche Lösung dieser Frage versucht und ist -u demselben Ergebnis gekommen. Unb ick glaube auch von der «ckweiz annehmen zu können, baß man trotz der Klemheit des Landes bie Undurckführbarkeit dieser Einrichtung einsehen wird. Auck die Frage ber Ausdehnung ber Haftpflicht auf eine unbestimmte Höhe ist schon im AuSlande erwogen worben Auch> in
Oesterreich ist bic Frage unsprunglick dahin beantwortet worden, baß der Automobilbesitzer bis zur Grenze ber höheren Gewalt haften solle. Aber auch bort ist man bald zu ber Erkenntnis ge- langt, daß die Beschränkung ber Haftung auf em H°wstmaß wdst zu umgehen fei. Wir sinb nickt in ber Lage Ihnen vorzuscklagen ?aß bic Automobile haften sollen wie bie Eisenbahnen, denn die Eisenbahn hat für den Massenverkehr doch eme anbere Trag- weite. Wir haben aber anerkennen müssen, baß der Automobil- verkehr im Vergleich zum Wagenverkehr eme stärkere Haftung verlangt, weil er Zweifellos größere Gefahren m l ft*
So haben wir ben Grundsatz aufgestellt, baß der Automob lsahrer haften soll zunächst für jebeS eigene Venchulben, bann auck für ba§ Verschulden seines Chauffeurs, nicht nur in den Grenzen des bürgerlichen Gesetzbuches, sondern unbedingt. waS eine be- deutende Verschärfung der HaftAickt barstellt. .We'ter soll ber Automobilfahrer haften für Schaden, die aus Defekte ferner Maschine zurückzufnhren sind, beim ber Automobil treibende Motor ist ein gefährliches Instrument, für Verwendung der Eigentümer voll verantwortlich sein muß. Schließlich soll der Automobilfahrer überhaupt immer haften, wenn er mcht beweisen kann, baß ein anderer btc Sckulb an dem Unfall tragt Solange der Automobilfahrer sich nicht erkulpieren kann ist er für ben Schaden voll verantwortlich. Weiter aber konnten wir nicht «eben. Von ben 34 254 Automobilen, bie w'r Anfang beS lauten- ben Aahres in Deutschland hatten, waren 10 1 <2. allo bie Mehr zahl Krafträder, feine Wagen. Von ben Wagen waren wiederum mehr al« die Hälfte kleine Wagen, von wemgen Pferbekrcrf en. bereu Besitzer eine unbeschränkte Haftuna nickt vertragen konnten.
Tragweite des Entwurfs in den Bestimmungen über die Haftung ist aber viel weiter gehend, als meist angenommen tyirb ES war nicht unsere Absicht, cm Gesetz zu ubafien ba8 »onber- vorreckte für ben Automobilverkehr u <3 a it e n b e v ,a 11 gemeinen Verkehrs begründet sondern bie Bedurmi.se der Industrie mit dem allgemeinen Besten zu vereinigen ES ist auck prinzipiell die Frage aufgeworfen worben, ob bie Fe't zu einer gesetzlichen Regelung des AntomobilverkehrS schon gekommen sei. Die Aeltesten ber Berliner Kaufmannichast sind für eme bilato- riscke Behanblung eingetreten unb bie I n t e ressen ten der Automobilindustrie haben auf die schweren Gefahren hinaewiesen, die dic'er durch em ^attpfl'cktge,etz biohen könnten. Be' aller Würdigung der großen Interessen, die^sick an unseren deutschen Antomobilk'au knüpfen, hat der Bundesrat ge- glaubt, diesen Wünschen nicht Nachkommen zu wllen. 18bi baß Eifcnbahnbaftpflichtgeieb geschaffen wurde, tarnen genau bie- selben Bedenken auS den Kreisen ber Eifeninbintriellen. Aber bie Gesetzgebung ist über diese Bedenken hmweggeschritten, unb ber Bau von Eisenbahnen ist baburch nicht gehemmt worden. So wollen wir auch hier Leben unb G e s und he i t der Bevölkerung besser schützen, ohne aber die Entwicklung der Automobilindustrie zu unterbinden, sondern indem wir ihr die Möglichkeit weiteren Aufstiegs geben. Ick bitte Sic. den Vor- schlügen ber üerbünbeten Regierungen zu folgen unb überzeugt iu fein, datz sie ben Automobilverkehr nicht hemmen, aber schwere, schon lange getragene Unruhe tm Lande beseitigen.
(Sehr richtig!); aber bic ß o r t c i I e b e 6 u t o m o b 11 b c i- k« hrö sind so groß, baß auch diese Haftpflicht fernen Siegeslauf nickt wird aufhalten können. Tic richtige Regelung ist die: kann nachgewiesen werden, daß der Verletzte selber am Unfall ichuld war, bann ist die Ersatzpflicht ausgeschlossen; »,t daS abti Nicht der Fall, bann soll den Schaden der tragen, ber daS gefährliche Werkzeug benutzte. Im allgemeinen )oll die Ha,tung auf dieselbe Grundlage gestellt werden wie die Haftung bei Bahnen; freilich mit einigen Modifikationen: Feuerwehrauto- mobile, ebenso andere Kraftwagen, die im allgemeinen Interesse eine Hilfe leisten, sollten von ber Haftung befreit werden. Aua bezüglich der Strafen habe ick kein Bedenken gegen bic Vorlage. Wohl aber sollte man sckärfer vorgehen im Wiederholungsfälle. Denken Sie doch an den Fall, daß jemand zu Ehren ) einet fünfzigsten B e st r a s u n g ein Feste) sen veranstaltet. Auck die Grenze für die Haftung könnte erweitert werden; wenn z V. ein Millionär ber Besitzer eines Automobils ist. so wurde er nickt zu bart betroffen werden. Die für gewisse oanc vorge- scklagene Konfiskation kann ick einstweilen nickt befürworten. Ick hoffe, daß das Gesetz rasch verabschiedet werden toirb. (Beifall
Abg. v. Ocrtzen (Rp): ~
Im großen gamen stehe ick auf bem Standpunkt der Vor. rebner. Der Automobilverkehr hat eine große Debeutung. Un. Zuträglichkeiten ergeben fick bei jeber neuen D^r»einr'cktung zu Anfang, unb bic Animosität toirb sick allmählich legen und daS Automobil toirb ebenso populär werden wie da«i Fahrrad. Wrr Freunde des Automobils müssen rlleS daran letzen, daß Ausschreitungen möglichst nickt Vorkommen und daß die HafiPfl ckt einaeführt toirb. Diese geht mir aber nach dem Entwurf nicht weil genug. Die Ausnahmestellung, die hier für daS lilutomobU geschaffen wirb, ist unberechtigt, zumal eS fid) bei en Besitzer« um wohlhabenbe Leute hanbelt. Trifft, den Verletzten kern Ver. schulden, so muß et unter allen Umstanden cntjdiabigt werden. Unmöglich darf bie Haftpflicht beS Besitzers gegenüber dem Thauf- feur ober ben. Droschkenfahrgast ausgeschlossen bleiben. Auch dß: Einhaltung einer Geschwindigkeitsgrenze darf nickt bon ber Hak- tung befreien. Die Haftpflicktgrenze muß variabel gemackt tom ben Die Schwierigkeiten einer ZwangSversickerung verkennen wrr nicht; wir werden uns in ber Kommission babm bemühen müssen. Die Strafen sind viel zu gering; die Geldstrafe^
Fällen durch Haft zu ersehen sein. Der Millionär darf nicht em Prärogativ haben, sich über die Ge>cye ^uwegsotzen su können Auch gegenüber ben Ausländern, die mit ihrem Kraftwagen über die Grenze kommen, muß Vorsorge getroffen werden.
Abg. Werner (Rfp.) verlangt bie Zwangögenosscnschaft. Ohne diese schwebe daS Gesetz in der Luft.
Die Vorlage geht an eine Kommission von 21 Mitgliedern. Die Reform deS amtögerichtlichen Berfahrens.
Es beginnt bie erste Lesung der Novelle Aum GerichtSver- sassungSgesetze, der Zivilprozeßordnung, dem Gerlchtvkchtengesetze unb der Gebührenordnung für Rechtsanwälte. In der Hauptsache bringt bic Novelle die Erhöhung der 8" stau big! ei t der Amtsgerichte von 300 auf 800 Mark Mit der Aufhebung deS Anwaltszwanges bei diesen Sachen, sowie Erweiterung der Zuständigkeit der Kammern für Handelssachen als BerufungS- unb Beschwerdegerichte, eine Erweiterung deS Kreises der Feriensachen, eine Aenderung deS Kostenfestsetzungsverfahren», eine anberiueite Regelung der EinlassungS- und ^udungSfristen io, Wechselprozesse, deS Mahnverfahrens, ber Zwangsvollstreckung, der Nachbeeidigung usw.
Staatssekretär Dr. Nieberbing:
Der Entwurf ist die Erfüllung v o n W ü n schen auS dem Hause. 1904 wurde besonders von der Linken lebhaft vor allem die Revision d e ö a in t ö g e r i ch t l i ch e n V e r s a hren» gewünscht, und 1905 wies besonders der Führer dernatwnallche. ralen Partei auf bic Notwendigkeit hm. die Zuständigkeit der Amtsgerichte erheblich zu erhöhen. Dies und bic Vereinfachung deS Verfahrens bringt die Vorlage, bie Arrmgerung der Prozeß- kosten für bie Sachen von 800 bi» 800 Mark. Die Zeit für eine umfassende Revision deS Zivilprozesses ist noch nicht gekommen. Aber sckon jetzt ist notwendig, daS AmtSgerichtSverfahren einfacher unb schleuniger zu gestalten durch seine Annäherung an daS Ver- fahren von dem Gewerbe- und KaufmannSgerlcht. An diesen Vorschlägen hält die Regierung fest, bie Reform ist unvermeidlich dringend, die Zustände unhaltbar. Ich bedauere bie gahl- reichen Angriffe auf bie Vorlage. Für absehbare Zeit können wir zu einer Revision ber Zivilprozeßordnung im ganzen nicht kommen. Das sollten auch die juristischen Kreise im Lande bedenken. ES wird unS aber freuen, wenn im Rahmen der von unS gebotenen Novelle noch weitere Wünsche seitens deS Hause» geltend gemacht werden. Welche Bedenken hat diese Grenze von tausend Kronen seinerzeit in Oesterreich hervorgerufen, und jetzt funktioniert sie feit zebn Andren z» aP^eitiner Zufriedenheit. In Frankreich ist *-8 ebenso. Viel mehr Prozesse werden durch Versäumnis und AneilcnnlniS erledigt am ourch materiell rechtliche Entscheidung. So gelangten z. B. bei den Kammern für Handelssachen im Urkunden- und Wechselprozeß im Jahre 1906 4000 Fälle zur materiell.recktlickien Entscheidiing. während in 46000 Fällen bie Aufgabe ber Kammer einfach barin bestand, formularmäßig zu konstatieren, daß durch Anerkenntnis oder Terminversaumnis eine Partei ben Prozeß auf gegeben habe. Ist es nun einer mit drei gelehrten Richtern besetzten Kammer toürbig, fortdauernd eine Ueberfülle von Arbeit zu haben, die ein halbwegS zuverlässiger Bureaubeamtcr ebenso gut erledigen könnte? Ist
rechts.)
Abg. Prinz von Schönaich-Earolath (natl.):
Ich glaube, die Vorlage trifft den richtigen Weg zwischen ben berechtigten Interessen b.-r deutschen Automobil- Industrie deS Verkehrs und des sckutzbebürstiaen Publikums. Die Automobilunfälle haben sich in erschreckender We'se vermehrß S'e unterscheidet sich von den Eisenbahnunfallen in erheblicher W ise. Die Eisenbahn fährt auf einem besonderen Bahnkörper, dessen Betreten dem Publikum verboten 'st- Die Automobile aber tauchen ganz plötzlich au' unb zwar auf den Straßen, wo bie Kinder spielen. Die Kinder in den Dörfern, t'^anb- unb ^roßstabten haben sich nun einmal daran gewöhnt- die etrafcen unb Wege al» ihre Spielplätze zu betrackten. Wir sinb nickt m ber Lage, ben Kinbern überall Gärten und Anlagen als Spielorte anzuweisen, wir wollen diese Wege ber Jugend nicht nehmen unb wir dürfen bas "S) nW ®ie Slutomobliführer nulffrn fiel, baber arofieret Vorsicht befleißigen. Wir sind dankbar dafür, daß endlick dieser Entwurf gekommen ist, nach dem wir schon so lange geschrien ^^cine politischen Freunde sind aber auch der Ansicht, daß vieles, was wir gewünscht haben, im Entwurf nicht aufgenommen ist. (Sehr richtig! bei den Natlib) Trotzdem verkennen wir nickt die großen S ck w i e r i g k e i t e n , die sich dem^ Staatssekretär entgegengcitcQt haben mögen. Wir sind ihm dankbar, daß er all bie Einflüsse überwunden hat, bie sich ihm sicherlich entgegen’ gestellt haben. Er wird Schwierigkeiten gehabt haben, bie ich vielleicht nicht kenne, die ich vielleicht nur ahne (Heiterkeit). Es gehört nicht wenig baut, solcher Schwierigkeiten Herr zu werden.
Der Redner bespricht die einzelnen Bestimmungen ber Vor- läge. D-e Bestimmungen über bi e A uSbilbu n g der Chauffeure feien viel zu unklar, ebenso sei bie tfrage. *>er Entziehung der Fahrscheine nicht glücklich gelost. Die Prüfung der Chauffeure sollte im Gelände erfolgen. Die Bestimmungen des Kaiserlichen Auto^obilklickS seien viel sckärfer. Man sollte auch ben entzogenen Fahrschein nickt nach einigen Wochen wieder erteilen. Es ft eh en hierzu g r o fee A.nt er e s s en a u l dem Spiel. Alle Parteien haben ben Wumch, unsere blühende Automobilindustrie konkurrenzfähig zu -rhalten. Aber gegen den Automobilunfug, ber immer mehr zunimwt, muß man sich wehren.
Der Redner beantragt Uebertocifung ber Vorlage an eine Kommission oon 21 Mitgliedern. Er hofft, daß eS gelingen wird, ein befriedigendes Ergebnis zu erzielen. (Beifall.)
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Vizepräsident Dr. Paasche:
Der Präsident bat mich beauftragt, dem Hause au erklären, daß der Reichskanzler bereit sein wird, d i e Interpellationen am Montag oder spätestens Dienstag d e r nächsten Woche gu beantworten. Deswegen bat der Präsident eS unterlassen, die Interpellationen morgen auf die Tagesordnung zu setzen, weil sie naturgemäß iuic dann einen Zweck haben, wenn sie gleich beantwortet werden.
Abg. Singer (Soz.):
Nachdem der Reichskanzler von seinem Rechte Gebrauch ge. macht hat, den Tag zur Beantwortung festzusetzen, halte ich meinen Antrag nicht mehr aufrecht.
Es bleibt also bei der vom Vizepräsidenten vorgeschlagenen Tagesordnung. u
Schluß 5% Uhr.
halten, daß ein blühender Anwalt st and von großer Bedeutung ist. Beim Gerichtskostengcsetz sagt die Begründung, daß 10 Pfg. für die einzelne Schreibseite als Schreibgebühr heule nicht mehr ausreichend seien und man hat 20 Pfg. dafür angesetzt. Bei den AnwaUsgebührcn setzt man aber 10 Pfg. für die Seite an. Diesen Widerspruch wird die Kommission lösen müssen. Man bat die Schreibgebühren der Anwälte.pauschaliert. Damit haben sich die Anwälte ginn Teil einverstanden erklärt. Voraussetzung einer Pauschalierung ist aber, daß dadurch die Anwälte nicht schlechter gestellt werden. Ich resümiere mich dabin. wir billigen die Erhöhung der amtsger'chtlichen Zuständigkeit, wir billigen die Tendenz Der Entwür,e und das Bestreuen, den toonDcrgcria)ten entgegen- zuarbeiten. Wir laben nur Bedenken, ob die vorgeschlagenen Bestimmungen dazu führen. RnmenS meiner Fraktion beantrage ich Verweisung der Vorlagen an eine Kommission von 28 Mitgliedern. Hoffentlich wird dann diese Kommission auch die Strafprozeßordnung, die uns in bälde zugesichert ist, beraten. Tas ist wünschens- wert, weil die Strafprozessordnung und diese Gesetze sich vielfach kreuzen. (Lebhafter Beifall bei den Nationalliberalen.)
Die Weitcrbcratung wird vertagt.
Vizepräsident Dr. Paasche
beraumt die nächste Sitzung auf morgen, Freitag, 1 Uly: an mit der Tagesordnung. Fortsetzung der heutigen Beratung.
Abg. Singer (Soz.):
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Ich bitte, auf die morgige Tagesordnung d i gelegenheit mit dem Daily Telegra
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Wir machen hiermit unsere Mitglieder darauf aufmerksam, daß die MmglltlilW noch
Montag, 9., Dienstag, 10.,
Mittwoch, 11. November im Astcrweg
jedesmal von 6 biö 8 Uhr abends vorgenommcn werden.
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„ ie zur Sin- h Telegraph eingegangene n Interpellationen zu setzen. Ich berufe mich dabei auf die Geschäftsordnung wonach eingegangene Inter- pellationen auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen sind, worauf sich der Reichskanzler zu entscheiden hat, wann er sie beantworten will.
da- nicht in unserer Zeit, wo alle? darauf hindrängt, schnelle Arbeitsmethoden und einfache Arbeitsformen zu erzielen, eine Verschwendung der Kräfte? Vor allem aber muß man sich die wirtschaftliche Seite der Prozcßfragen vergegenwärt'gen, wenn man zu einer richtigen Entscheidung kommen will. Ich bedauere lebhaft, daß bei der Beurteilung der Vrozeßgesetze in Deutschland immer io sehr der prozcßtcchniscke Standpunkt überwiegt und der wirtsckaftliche Endzweck so lehr in den Hintergrund tritt. Auch gegenüber dieser Vorlage haben wir viel juristiscke Kritik an Einzelheiten gebärt. Aber wie wenige haben darüber nachgedacht, weiche wirtschaftliche Bedeutung es hat, ob ein Prozeß lang oder kurz dauert, ob ein gebildeter Richter mit Lappalien oder mit ernsten prägen beschäftigt wird. Hebet 200 Millionen Mark vom deutschen Nationalvermögen liegen jährlich in Prozessen fest und tonnen nickt in der Weise verwandt werden, wie eine rationelle Wirtschaftsführung c-3 verlangte. Von dieser Rrefen- summe entfallen über 100 Millionen auf Prozesse bis zu 1000 Mk.. also auf Rechtsstreiligteiten der Leute, die nicht ‘3 er- liebliche Kapitalien haben, daß sie sich den 2u$uS etnc5 längeren Prozesses erlauben tonruen. 'saieint e» Ihnen nickt auch höchst gefährlich eine so große Summe unnutz dem Wirtschaftsleben und dem Mittelstände zu entziehen? Mutz da nicht naturgemäß die Frage auftauchen, ob nicht im Vergleich selbst zur bestmöglichen und sichersten Rcchtfpreckung der Vorteil für das deutsche Nationalvermögen größer wäre, wenn tmr vor allem für eine rasche Rechtsprechung sorgen. M. H., die Juristen mögen hier streiten über die Vorlage und ibre vrozessuale Technik, das deutsche Volk wird die Vorteile der neuen Prozetzeinrichtung voll empfinden. (Beifall recht-.)
Abg. Dr. Heinze (natl.):
Das Landgerichtsverfahren wird von den Novellen nur insoweit berührt, als es mit dem Amtsgerichtsverfahren zusammen, hängt. Man hält eine durchgreifende Reform nur für das Amts- gerichtsverfahren zurzeit für gekommen. Wenn durch dre Novellen der AmtZgerichtSprozeß beschleunigt werden wird und mit weniger Kosten durchgeführt werden kann, so ist das nur wünschenswert. Aber um diesen Zweck der Beschleunigung ■ni erreichen, gehen die Novellen in radikaler Weise nicht vor. So wird z. B. das Versäum nisve rfa h r e n von der No- velle gar nicht berührt, obwohl gerade die großen Amtsgerichte durch da§ bisherige Versäumnisverfahren außerordentlich belastet werden. Eine durchgreifende Aenderung konnte hier viel Schreibarbeit beseitigen. Gegen die Erhöhung der Zustandigke,ts. grenze auf 800 Mark spricht ja eine Reihe von Gründen, durch- schlagend aber scheinen mir die Gründe d a f u r fein, leichtere Erreichbarkeit des Amtsgerichts, ine Befähigung des Amtsrichters untr die Unmöglichkeit, unsere Landgerichte noch weiter anwachsen (ju lassen. Auch gegen den zweiten Dell der Vorlage haben wir
I im einzelnen wenig Bedenken. Tas wesentliche Bedenken geht nur gegen die Art dieser ftückweisen Aenderung unserer Zioilprozeßordnung. Auf diese Weise kann unsere deutsche Richterschaft nicht mit dem Zivilprozcss,_ wie es notwendig ist, verwachsen, wenn man fortwährend daran ändert. Zweifellos bringt eine ganze Anzahl der Bestimmungen eine wesenilicke Verbesserung des ganzen Verfahrens, so z. B. daß den GerichtS- schreibern in Zukunfr die Kostcnfesrjetzung übertragen wird, die Vorschrift des § 505, wonach, wenn bei einem unzuständigen Amtsgericht die Klage eingeleitet ist, das Amtsgericht nicht wie bisher sie abweist, sondern durch Beschluß dem zuständigen Richter über* weist ul'w. Warum soll man aber diese Wohltaten nicht auchauf das Landgerichtsverfahren übertragen? , Es _ wird fraglich sein, ob sich die Kommission damit wird bescheiden können. Die Bestimmung, wonach beim fünften und weiteren Terminen nur die halbe Gebühr erhoben wird, kann leicht zu einer_ Entfremdung zwischen Gericht und Parteien beitragen; denn häufige Vertagungen lassen sich oft nicht vermeiden. Bei den großen Amtsgerichten wird durch manche Bestimmungen der Novelle eine Verzögerung sich nicht vermeiden lassen, so dadurch, daß die Gerichte gewisse Beweisaufnahmen schon vor den Terminen anordnen können. Es sollen auch Zeugen, die dem Amtsgericht vorgeführt werden, gleich vernommen werden. Tas ist für große Gerichte auch kaum möglich. Man denke sich, daß 80 Termine angesctzt sind, wie es bei großen Amtsgerichten vorkommt, und daß nun nach dem dritten Termin ein Kläger mit 5 Zeugen erscheint, die vernommen werden müssen. Jede Vernehmung dauert mehr als 20 Mi- nuten. Die anderen 77 Termine werden dann nicht stattfinden können.
Der Wunsch nach Sondergerichten entspringt gewissen Strömungen, die wir letzt in Deutschland haben. Die Sondergerichte sind deswegen so beliebt, weil sie Schiedsgerichte sind und weil in ihnen die scharfe Logik nicht entscheidet. Man hat im öffentlichen Leben eine gewisse Scheu davor, die scharfe Logik in das lebendige Leben eingretfen zu lassen. Man hört sehr oft über richterliche Urteile: das mag logisch zutreffend sein, aber es paßt nicht für die Verhältnisse beß Lebens. Die »en Bestrebungen können wir mit Schiedsgerichten entgegenkommen. Durch die Sondergerichte kann es leicht kommen, daß die ordentlichen Gerichte überhaupt nicht mehr im öffentlichen Leben die Rolle spielen, die wir wünschen. Ein blühender Anwaltsstand, der auch ein sicheres Einkommen hat, bildet mit eine Grundlage unserer Rechtspflege. Die Gesetzgebung in Deutschland ist in dem letzten Jahrzehnt sehr vielfach zum Schaden beS Anwaltftanbes ausgeschlageu. Zweifellos berührt bie Novelle auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des AnwaltstandeS. Der Anwalt wird zweifellos in Zukunft weniger in Anspruch genommen werden als jetzt. Kann auch ein Berufsstand hier nicht maßgebend sein, sondern allgemeine Interessen, so muß man sich doch vorIn allen Weiten vorrätig. Vorzüglicher Sitz. b*/11
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