Rr. 153 Drittes Blatt 157. Jahrgang Mittwoch 3. JnlUSo» Erscheint tSgkch mit Ausnahme des Sonntags. General-Anzeiger für Gberheffen Ripper. Kö h le r. Weißbrot 2 Kg. 58 Pfg. Schwarzbrot 2 Kg. 54 Pfg. Weizen 100 Kg. 21.60-00.00 Älk. Roggen 100 Kg. 20.70-00.00 Mk. und zu betreiben. Langsdorf den 30. Juni 1907. Die Marktpreise für Vieh und Frucht und die Gießener Fleisch- und Brotpreise am 2. Juli 1907. Die „Gießener Zamllienblatter- werden dem .Anzeiger" viernurl wöchentlich beigelegt, das „Kreisblatt für den Kreis Gießen" zweimal wöchentlich. Der „hesfische Eanbtölrf* erscheint monatlich einmal. Glaser. Haas (Mainz). Horn. Joutz. Ohl. Rau. Schmalbach. Ulrich. Weidner. Nachschrift des Abgeordneten Köhler (Langsdorf). Woher- Verleihanstalt Sundheimer & dichte Strupp Frankfurt a. M. h14/e pro qm und Woche 10 Pfg. Telephon 4017. Telegramm-Adrefle: Industriebedarf Redaktion, Expedition und Druckerei: Ibul- straße 7. Expedition und Vertagt 5L Redaktion:^-112. Tell-AdruAnzeig Weg dieses Antrags kommen werden. Tie öfse^chen Wasserkräfte werden wichtiger mit dem Fortschritt der Tech^ sie werden in Elektrizität umgewandelt, man wird sie in viel Maße in Zukunft zur menschlichen Kulturarbeit heranziehei^ls seither, und da wird es in der Tat das Richtige fein, wen. Gesamtheit beizeiten daran denkt, die Wasserkräfte in Staats über^uführen, damit sie nicht nachher, wenn es zu spät ist, viel höheren Summen die Rechte, die der Oeffentlichkeit hören, zurückzukausen hat. Ich bedauere, wie gesagt, daß H Köhler nicht da ist. Wenn ich auch nicht glaube, da augenblicklich etwas praktisches bei dem Beschlu he.r aus kommt, nicht glaube, daß die hessische Re g i erun g sich schon jetzt dazu aufraffen wird, auf > diesem Wege vorzugehen, so halte ich doch den Antrag im Prinzip \ für durchaus richtig und mit der Entwicklung gehend; ich bitte. Sie daher, demselben zuzustimmen. Bei der nun folgenden Abstimmung wird die gestellte Frager) Will die Kammer nach dem Antrag des Ausschusses den Aw- e trag vorerst 'für erledigt erklären? Bejaht mit allen gegen 5 Stimmen. Mit dieser Verhandlung war die Sache vorläufig abgetan und seitens des Staates geschah weiter nichts, so wenig nachher, als vorher geschehen war, und obgleich anhere Staaten — so die Schweiz, Baden u. a. — sich anschickten, teilweise dasselbe zu tun, was meine Mitantrags, etter und ich vor nunmehr bereits verflossenen zehn Jahren gefordert hatten. Abgesehen davon aber, was in Baden und in der Schweiz- in dieser Richtung bereits geschehen ist, erfordert unsere Aufmerksamkeit in dieser Richtung nunmehr eine Depesche der „Franff. Ztg.", Nr. 178, drittes Morgenblatt, vom 29. Juni 1907 folgenden Wortlauts: Karlsruhe, 29. Juni. 12.40 V. Die Negierung plärrt eine große Wasserkraftanlage. Der Vortrag, den abends Prof. Rehbock im Naturwissenschaftlichen Verein der Technischen Hochschule in Gegenwart der Minister über die Nutzbar- machung der Wasserkräfte der oberen Murg bis zur Württemberg. Grenze hielt, darf als vorläufige Orientierung über dieses Pwjekt gelten. Ein System von Hochdruckanlagen vermittelst Talsperre-n und Turbinenbetrieb würde die gewaltige Menge von 13 3 Millionen (Pferdekraftstunden) liefern, wegen der absoluten Regulierbar- keit vor allem geeignet für Licht- und Eisenbahnzwecke mit wechselndem Kraftbedarf. Tie Baukosten für eine mittlere Pferdekraft dürften nur 1380 Mk. gegen 2120 Mk. bei anderen bereits bestehenden rentablen Anlagen betragen. Tie Verhältnisse seien überhaupt außerordentlich günstig, da das ganze Gelände Staatseigentum ist und keinerlei Ablösungen nötig seien. Eine Fwv- leitung mit Hochspannung biete heute keine Schwierigkeiten mehr. Der Vortragende betonte, daß es wünschenswert sei, eine einheitliche Hochspannung für ganz Deutschland einzuführen. Als Absatzgebiete seien zunächst vorgesehen: Baden-Baden, Rastatt, Karlsruhe, Pforzheim, Straßburg und Mannheim. Erbauer dürfte nur her Staat sein, obwohl ein Privatunternehmer wahrscheinlich viel rascher vorgehen könnte. So beklagenswert es nun auch sein mag, daß unsere hesiische Negierung keinen Finger bisher gerührt hat, weder privatliche Wasserrechte noch Kohlenbergwerke in Staats* eigentum und -besitz überzuführen, ja noch mehr, daß eS. eines sogar besonderen Kraftaufwandes seitens einzelner; Landtagsabgeordneten bedurfte, den Verkauf der Braun- ; kohlengrube „Ludwigshoffnung", damals bei Melbach, jetzt bei Wölfersheim seinerzeit zu Hintertreiben und zu verhüten, so mag doch hier festgestellt werden, daß zwei der gettan-1 schauung vorauseilende Männer unseres Hessenlandes seit einiger Zeit bemüht gewesen sind, in einem Teilgebiet ber Provinz Oberhessen unsere Ziele zu verfolgen. Ich' spreche hiermit unter besonders dankbarer Anerkennung ihrer; Verdienste von den Anregungen, die die Herren Geheimerat Dr. B re id ert-Gießen und LandtagSabg. Forstmeister Dr.' Weber-Konradsdorf in Hinsicht der Herstellung von Wasser- und Elektrizitäts-Werken bei Lißberg, im Niddertal' und bei Inheiden gegeben haben. Ob aber die weitvorausschauenden Pläne der genannten- Herren doch zuletzt nicht, teils an der Teilnahmlosigkeit der; Regierung, teils an ihrer direkten Gegnerschaft scheitern könnten? Das ist Vieler Besorgnis. — Aus diesem Grund ist es m. E. die Pflicht der Volks- vertretling unzweideutig der Großhzl. Regierung zu bekunden, daß die Bevölkerung auch in dieser Richtung Förderung von ihr verlange. Ich beantrage deshalb: Die verehrliche Ziveite Kammer wolle Be< schließen, Großhzl. Regierung zu ersuchen, nach einheitlichem Prinzip und durch das ganze Land hindurch die Ueberführung der vorhandenen Wasserkräfte und der Kohlenfelder in Staatseigentum und -besitz aufs eifrigste zu erstreben Die Verstaatlichung der Wasserkräfte. Abg. Köhler hat bei der Zweiten heff. Kammer folgenden Antrag eingebracht, den wir wegen der Wichtigkeit des darin berührten Gegenstandes — Verstaatlichung der Wasserkräfte und Ueberführung des Kohlenbergbaues in Staats- Eigentum — wörtlich zum Abdruck bringen: Auf dem XXX. Landtage habe ich die folgenden Anträge eingebracht : 1. Es soll Prinzip sein, daß jede im Lande zum Verkauf Wasserrechte im Großherzogtum Hessen durch den Staat betr. Ter Antrag und seine Begründung haben folgenden Wortlaut: Ich beantrage: hohe zweite Kammer wolle beschließen, Großherzogliche Regierung zu ersuchen, den Ständen einen Gesetzentwurf vov- zulegen des Inhalts: Es soll Prinzip sein, daß jede im Lande zumVerkauf kommende Mühle, jede verkäufliche Wasserkraft vvm Staate aufgekauft und das dann zur Verfügung stehende Wasser bezw. die Wasserkraft je nach Umständen entweder zur landwirtschaftlichen Bewässerung oder zur Erzeugung von Elektrizität von stgatswegen verwendet werde. Begründung. Tas nächste Jahrhundert wird unter dem Zeichen der Elektrizität stehen, so wie dem jetzt bald zum Abschlüsse gelangenden 19. Jahrhundert die Tsampfkraft als Signatur gegeben war. Ebenso aber wie am Anfang des gegenwärtigen Jahrhunderts, so scheint auch jetzt wieder der bureaukratische Staat den Forr- schritten der Zeit und der Wissenschaft gegem'iber — weil dies nicht in seine Schablone paßt — teilnahmlos sich Verhalten zu wollen. Wie er damals es gewähren ließ, daß Rothschild und andere durch Anlage der Eisenbahnen sich Millionen und aber Millionen in die eigene Tasche spielten, dabei noch unterstützt seitens der Staaten durch übernommene Zins-Garantien, so scheint er auch diesmal wieder, und ganz ebenso ohne alles Verständnis, ohne Voraussicht der Tinge, die da sicher kommen werden, der allgemeinen Einführung der Elektrizität in den Dienst der Völker, gegenübertveten, und abwarten zu wollen, bis der Geldleute Säckel gefüllt ist. Tann mag ja wieder — wie heute beim Eisenbahnwesen — unter ungeheuerem Kvstenaufwand, unter kolossaler Belastung des Volkes und zum hauptsächlichen Nutzen einiger weniger Milliardäre die Verstaatlichung der Elektrizitäts- Erzeugung langsam heranrücken. Ter Antragsteller ist der Meinung, daß die Regierung bei Zeiten, weise, und mit vorausschauendem Blick den kommenden Tingen begegnend, auch im hier Ausgeführten des Volkes Nutzen zu wahren berufen sei. Ter Antragsteller gibt sich dabei der Erwartung hin, daß einesteils der Mitbewerb der Regierung — besonders bei Verkauf von Keinen Mühlen — bedauernswerten, durch die Ungunsten der Zeiten in ihrem Einkommen und Vermögensstand heruntergebrachten kleineren Müllerexistenzen eine kräftige Hülfe abgeben würde, andernteils, daß das zur öffentlichen Verfügung alsdann kommende Wasser der Flüsse imd Bäche nebenbei mehr als seither der heimischen Landwirtschaft -u Bewässerungszwecken überlassen werden könnte. Tarmstadt, den 9. Februar 1897. ber oberhesiischen Bahnen getan hat, Zinsgarantien zu geben, Bevölkerung nicht gegen sich haben — einfach drese Bahnen von Ort zu Ort selbst zu erbauen. Ganz denselben Gang wird, wenn man keine Lehren aus der Geschichte ziehen will, die Angelegenheit der elektrischen Orts- verbmdungen nehmen, wie die Angelegenheit der Erbauung und des Betriebs der Eisenbahnen. Ter Großkapitalisinus wird den unmäßigsten Nutzen, der Staat und die Gesamtheit den Schaden daraus haben. Von diesen Erwägungen ausgehend, soll prinzipiell dieser Antrag eine Anregung überhaupt zu ernstlicher Behandlung der Frage der elektrischen Orts-Verkehrsverbindungen im Lande geben, die dahin führen wird, daß mehr als seither von Seiten der Regierung auf Erhaltung und Erwerb von elektrischen Kraft- Quellen für den Staat (Staats-Kvhlenbergwerke, Erwerb von Wassermühlen für den Staat rc.) Gewicht gelegt werde. . Tenn Einer wird gewiß in naher Zukunft das Monopol dieser elektrischen Kraft-Quellen besitzen, entweder der Staat, die Gesamtheit, oder — der Großkapitalismus. Darmstadt, den 18. Mai 1898. Köhler (Langsdorf). lieber den Antrag (Beilage Nr. ^9, Ankauf der Wasser- rechte durch den Staat betreffend) referierte der Abgeordnete Freiherr von Köth, namens des vierten Ausschusses (siehe Beilage Nr. 514 des 30. Landtages) wie folgt: Ter Herr Antragsteller beantragt einen Beschluß der Kammer, durch welchen Großherzogliche Negierung um Vorlage eines Gesetzentwurfs des Inhalts ersucht würde: 1. daß grundsätzlich jede im Land zum Verkauf kommende Mühle, jede verkäufliche Wasserkraft vom Staat aufgekauft wird und das dann zur Verfügung stehende Wasser bezw. die Wasserkraft je nach Umständen entweder zur landwirtschaftlichen Bewässerung oder zur Erzeugung von Elektrizität von Staatswegen verwendet werde; 2. daß das hierzu erforderliche Kapital nach Bedarf durch Kapital-Aufnahme in das zu errichtende Staats-Schuld- buch aufgebracht werde. Hinsichtlich der Rechtfertigung des Antrags sei auf die vom Herrn Antragsteller gegebene Begüindung in Beilage Nr, 29 verwiesen. Großherzogliche Regierung hat in ihrer Meinungsäußerung über den vorliegenden Antrag zugegeben, daß die von Tag zu Tag für die weitesten Kreise der Bevölkerung wachsende Bedeutung des Wassers und der Wasserkraft die Frage berechtigt erscheinen lasse, ob die bestehenden rechtlichen Grundsätze über die Wasserrechte den heutigen faktischen Verhältnissen entsprechen. Allein Großherzogliche Regierung hält den vorliegenden Antrag nicht für den geeigneten Weg zur etwa notwendigen Anbahnung einer dahinzielenden Umwandlung der dermalen geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Denn der Staat würde, wenn er jede zum Verkauf kommende Mühle oder Wasserkraft erwerben solle, in der Regel nur in den Besitz vereinzelt liegender, minderwertiger, wohl auch in Rückgang geratener Wasserwerke gelangen. Zudem würde er mit einem solchen Ankauf nicht zugleich das Recht erwerben, das betreffende Wasser anderen abwärts gelegenen Wasserwerken oder sonstigen Betrieben zu entziehen und zu Mässerungszwecken zu verwenden. Auch würde der Staat wohl schwerlich den Besitz von so bedeutenden Wasserkräften er werben, daß s i ch deren Umwandlung in Elektrizität und deren Leitung an den Verbrauchsort im Allgemeinen lohnen könnte. Tie staatliche Beaufsichtigung und Verwaltung solcher vereinzelt liegender Wasserwerke würde ferner sehr umständlich und kostspielig sein und deren etwaige Verpachtung an einzelne Unternehmer würde hinsichtlich des finanziellen Ergebnisses von recht zweifelhaftem Erfolg fein. Eine Expropriation aller vorhandenen Mühlen seitens des Staates würde möglicher Weise erfolgreicher fein. Allein abgesehen von der Zweifelhaftigkeit, ob ein öffentliches Interesse ein solches Vorgehen rechtfertigt und abgesehen von den unerschwinglichen Geldopfern, die dasselbe erforderte, würde die Expropriation so tief in die dermaligen wirtschaftlichen Verhältnisse eingreifen, daß sie „im Volk als ein Gewaltakt gegenüber einem in geordneten Erwerbsverhältnissen lebenden Teil der Bevölkerung angesehen werden würde." — Großherzogliche Regierung hat es aus den angeführten Gründen abgelehnt, dem vorliegenden Antrag näher zu treten. Wenn auch der berichtende Ausschuß der Begründung des vorliegenden Antrags nicht durchaus zuzustimmen vermag, so verkennt er doch nicht, daß eine Erforschung feiner Berechtigung und Durchführbarkeit recht wohl angebracht fein könnte. Da indes mittelst des dermalen bereits bestehenden Instituts der Wassergenossenschaften ein wesentlicher Teil des mit dem Antrag verfolgten Zweckes schon jetzt zu erreichen ist, so ist der Ausschuß der Ansicht, daß es in anbetracht der großen Tragweite und der Schwierigkeit der Durchführung des Antrags einer späteren Zeit vorzubehalten sei, mittelst der in erster Linie hierbei maßgebenden berufsgenossenschaftlichen Organe des Bauernstandes den Gegenstand des Antrags nach seiner Berechtigung und Durchführbarkeit zu prüfen. und geeigneten Falls dessen Durchführung zu erstreben. Der Ausschuß beantragt hiernach: Hohe Kammer wolle den Antrag vorerst für erledigt erklären. Bezüglich des Antrags Köhler und Genossen (Beilage 486, den Bau elektrischer Bahnen betreffend) erfolgte weder eine Regierungsantwort, noch wurde darüber ein Referat erstattet. Dieser Antrag blieb unerledigt. Dagegen kam der Antrag, den Ankauf her Wasserrechte betreffend, im Plenum zwar zur Verhandlung, aber ich, der Antragsteller, konnte weiteres nicht dazu bemerken, weil ich — Influenza-krau?—nicht teilnehmen konnte. Tie anderen Herren Abgeordneten aher schienen vorläufig der Sache entweder kein Interesse oder kein Verständnis entgegenzubringen, und auch dem Herrn Abg. Dr. David gelang es nicht, sie für diese Anschauungen zu erwärmen, die von ihm selber und seinen politischen Freunden sonst durchaus geteilt werden, weil seine Rede, mit Witzeleien über meine Nedefähig keit durchsetzt, darum ihre Wirksamkeit für die Sache selber einbüßen mußte. Tie Verhandlung im Plenum nahm folgenden Verlauf (siehe Protokoll 76 des 30. Landtages vom 21. März 1899): 3. Antrag! dies Abg. Köhler (Langsdorf), den Ankauf dl er Wasserrechte im Groß Herzogtum Hessen durch den Staat betreffend. (Beil. Nr. 29 u. 514., Hierzu ergreift das Wort: Abg. Dr. David:' Meine Herren, der Vater des Antrags, der Abgeordnete Köhler (Langsdorf), ist nicht da, sonst würde ich gar nicht nötig haben, das Wort zu ergreifen, er würde Ihnen jedenfalls die Idee, die seinem Anträge zugrunde liegt, so anziehend erscheinen lassen, daß auch Sie in diesem Falle gegen den Ausschußantrag und für den Antrag des Herrn Köhler stimmen würden. Ich gebe zu, daß der Antrag ettvas weit gegriffen ist; aber es wird nun eine Frage Ker Zeit fein, daß wir doch auf den Verhindert soll durch diesen Antrag vor allen Dingen werden, daß Privat-Unternehmer durch Vorwegnahme rentabelster Strecken und Ueberlassung der minder oder gar nicht, ja Fehlbeträge ergebenden elektrischen Orts-Bahnverbindungen im Staatsbau- und Betriebe, sozusagen von vornherein den Rahm abschöpfen. Genau so wie beim Aufkommen der Eisenbahnen, verhält sich auch hier der Staat wieder ablehnend, weil ihm der Blick in das Kommende abgeht. Ohne Anregung aus dem Volke und der Volksvertretung heraus wird wohl die Regierung, die gewohnt ist, fast nie die altgewohnten Spuren zu verlassen, niemals dazu kommen, hier bahnbrechend zu wirken. So muß denn jetzt schon von der Volksvertretung daraus aufmerksam gemacht werden, daß die kommende Zeit neben dem bestehenden elektrischen Stadtverkehr uns zuerst den elektrischen städtischen Vorortverkehr, sodann den elektrischen Verkehr mit den städtischen Ausflugs- und Vergnüguiigsorten und immer weiter im Land die elektrische Bahnverbindung von Ort zu Ort natur notwendig bringen muß. So werden dann gwßkapitalistische Unternehmer sofort bereit sein, die ren- taMeren Strecken des städtischen und des Verkehrs der Fabrikarbeiters chaft mit der Stadt zu übernehmen. Dieselben werden vorzügliche Geschäfte damit machen, während der Staat ruhig mit zusieht. Tann aber wird die Zeit lammen, wo minder Volks- und verkehrsreiche Bezirke unseres' Landes ebenfalls ihren Anteil an den Errungenschaften her Neuzeit in Hinsicht der Verkehrsmittel haben wollen. Der Staat wird dann gezwungen sein, wie er dies schon früher im Fall der Erhauung der Ludwigsbahp- Köhler. 2. Als Beilage Nr. 486, einen Antrag Köhler und Genossen, den Bau elektrischer Bahnen betreffend. Ter Antrag, seine Begründung und eine von mir hinzuge- fügte Nachschrift hatten folgenden Wortlaut: Laut Zeitungsnachrichten soll eine Privatgesellschaft um Konzession für Erbauung und Betrieb einer elektrischen Bahn Offenbach—Neu-Isenburg—Langen bei Großherzogl. Regierung eingekommen sein. Durch Erteilung derselben wurde das Zustandekommen der für jene Strecke bereits von den Standen bewilligten Nebenbahn ausgeschlossen sein. Wir beantragen deshaw: Grvßherzogliche Regierung zu ersuchen: 1. einer Privatgesellschaft die Konzession zur Erbauung einer elektrischen Straßenbahn von Offenbach über. Neu-Isenburg nach Langen nicht zu erteilen; 2. den Bau und Betrieb e iner solchen Bahn selbst in Angriff zu nehmen, falls der bereits bewilligte Nebenbahn- _ bau auf zu große Schwierigkeiten stoßen sollte. Unserem Antrag liegt außerdem folgende allgemeine Erwägung zugrunde: Tie elektrischen Straßenbahnen haben eine große Entwickelung vor sich. Wie in naher Zeit schon Torf an Dorf durch Fernsprecheinrichtungen verbunden sein wird, so wird man im nächsten Jahrhundert Torfan Dorf mit elektrischen Bahnen verbinden. Es liegt nun im Interesse des gesamten Volkes, daß diese Bahnen im Besitz und Betrieb der Gesamtheit und nicht in den Händen von Privaten sich "befinden. Um diesen Zustand zu erreichen, empfiehlt es sich schon heute, daß der Staat den Bau elektrischer Straßenbahnen in die Hand nimmt, und _ nur in solchen Fällen Konzessionen an Private ausnahmsweise und auf kurze Zeit verleiht, wo die Ausführung staatlicherseits zurzeit ausgeschlossen erscheint. Darmstadt, den 18. Mar 1898. Köhler (Langsdorf). Bähr. Bveimer. Cramer. Dr. David. 6Werts mit Firma billigst Vrübl'jche UnioerMätZ-Vruckeret. Siebe». Rotationsdruck und Verlag der UnwersttätS - Buch» und Stein R. Lauge, Gießen. lfchen et Höchste Schlachtviehpreise in Frankfurt a. M. Fleischpreise in Gießen Ochftn Kälber Schweine 50 Kg. Schlachtgewicht 80—83 Mk. Kg.Schlachtgew. 95—98 Ps. 7, „ „ 60-61 „ 7, Kg. 82-88 Pfg. 71 V 80—90 y 7, , 64-76 , Getreidepreise in Mannheim Brotpreise in Gießen Inventur-Ausverkauf Bil IO°0 Rabatt auf alle Waren Wir haben ferner aus allen Abteilungen viele Artikel ausrangiert und kommen dieselben zu folgenden Einheitspreisen zum Verkaufe; Solange der Vorrat reicht! 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