* monatlich 65 W.. durch die Post Atk.L- otevul- |dt)rL auejcht Beüellg. ßeilerwretd: lofol !bP^ LuSioärlS 20 Ptennlc^ Perani wörtlich tflr den polthlcben leih Wertzu wachs st eue r. Art. 2. Die Wertzuwachssteuer darf in allen Fällen eines Eigentumswechsels erhoben werden, der nicht unmittelbar auf monatlrch7bP^ siegel. jährlich M. 2.20 durch 'ilbbole- u. ßroetflfteUen — Tie Abgeordnete nta mm er genehm gte heute den Betrag von 100000 Mark infolge eines Staats- vertrages mit dem Herzogtum Coburg. Damit find die seit über 100 Jayren zwischen Bayern und Coburg bestehenden Grenz st reitigteiten beiertrgt. Stuttgart, Io. Dez. Der Anregung des akademischen Senats entsprechend, hat das Kultusministerium dem Beschof Keppler in Rotten- burg und dem Konviktsocrettor Reck die Unzulajsigkert ihres Vorgehens (Beeinflussung der Lehrtätigkeit des Professors Günther) bedeutet. Es hat aber auch uent Professor Günther seine M ßbckugung darüber ausgedruat, dag er eine angekündigte' Vorlesung unterließ, ohne der zuständigen amtlichen Stelle Anzeige zu erstatten. Chemnitz, 15. Dez. Der Rat Der Stadt Chemnitz kassierte die Vertreterwahlen der OrtStrankenkasje wegen dabei vorgetommener sozialdemokratischer Wa h lbe-ein s lu ssun gen. Straßburg, 14. Dez. Der Kaiser hat aus Grund des Paragraph 1 oes Gesetzes betr. die Verfassung und Verwaltung Els aß-Lo thrin gens vom 4. Füll 1879 die dem Sraatsoöeryaupt zustehenden Befugnisse dem neuen Statthalter Grasen Wedel übertragen. Ale heutige Wummer umfaßt 12 Seiten. tzin deuljch-engUschek Zwischenfall. ’ Durch die gesamte deutsche Presse geht zurzeit eine ; recht eigenartige Meldung, worin von einem deutscb-eng- : loschen Zwischenfall im Persischen Golfe die Rede ist. Ein englisches Kanonenboot soll aus der Insel Abu-Musa im persischen Golfe die Warenniederlage der Hamburger Firma Arünckhaus unter dem Vorwande konfisziert haben, daß sie Kriegskonterbande enthalte. Wenn sich diese Nachricht bewahrheitete, dann könnte man in der Tat von einem saft unbegreiflichen Uebergriff des englischen Kanonenbootes sprechen, und wenn uns dann von englischer Seite nicht sofort volle Genugtuung gegeben werden würde, so würde das ein merkwürdiges Licht auf unsere mit so großer Mühe neugesestigte englische Freundschaft werfen. Einstweilen sollten wir uns aber doch vor Nervosität hüten, denn das wenige, was die „Hamburger Nachrichten" von der Firma Wönckhaus über den Vorfall im Persischen Golfe erfahren haben, läßt noch mehr als ciinen Punkt in dieser Angelegenheit dunkel. Und selbst, wenn es sich wirklich um den Uebergriff eines einzelnen cmglischen SU)iffskommandanten gehandelt, so braucht man doch noch wahrlich nicht gleich nervös zu werden, wie es das oben genannte Hanrburger Blatt tut, das über „Englische Freundlichkeiten" folgendermaßen orakelt: „Es handelt sich bei dem Vorgehen gegen die FDma Wönckhaus um eine Vergewaltigung schlimmster Art, nm einen schnöden Rechtsbruch, der zu den faustdicken Freund- schastsbeteuerungen der englischen Presse im schroffsten Widerspruch steht. Der Sachverhalt ist, wie uns die hiesige Firma Traun, Stürken u. Co. schreibt, folgender: „Die rFirma Wönckhaus hat die im Persischen Golf gelegene, absolut unbewohnte Insel Abn-Musa von deren Eigen- tiümer, einem wohlhabenden Perser, gepachtet, um dort rach Oxyd graben zu lassen. Warenvorräte oder Kohlcn- kepots sind auf der Insel überhaupt nichr vorhanden, von einem Handel mit Kriegskonterbande kann vollends nicht die Rede sein. Das englische Kanonenboot ,Lapwing" hat . nun einen arabischen Sch ei k der Piratenküste nach Abu- Musa gebracht und die Kulis der Firma Wönckhaus zwangsweise nach dem persischen Festlande zurückbefördert. Dieser arabische Scheik seinerseits hat die Arbeiten in den Oxyd- ninen, aus die die, Firma Wönckhaus Kontrakte mit den legitimen Eignern hat, die während der Anwesenheit des Herrn A. Stürken, Kvmmanditärs der Firma Wönckhaus, im Golf im vergangenen Jahre abgeschlossen wurden, in- hnbiert und den Prokurist der Firma Wönckhaus mit Mntenschüssen verjagt. Der Grund dafür ist, das Oxyd- xeschäft in englische Hände zu bekommen, und die Fracht d-er Hamburg-Amerika-Linie zu nehmen. Hierzu brauchte büe englische Negierung den dritten, nämlich den angeblich unabhängigen arabischen Scheik, der nichts weiter als ein Instrument in der Hand seiner englischen Protektoren ist." Während also die Gleichberechtigung des deutschen Handels umd der Schiffahrt in Mesopotamien von der englischen presse erst kürzlich anerkannt wurde, wurde gleichzeitig ’ unter arabischer Flagge dieser kleine Schachzug gegen eine erfolgreiche deutsche Unternehmung ausgeführt, dessen Kon- flequenzen in erster Linie den wohlhabenden eingeborenen Besitzer der Oxydminen und in zweiter Linie die deutsche Schiffahrt und den deutschen Handel schädigen. Es muß erwartet werden, daß das Auswärtige Amt sich der Sache der deutschen Firma mit aller Entschiedenheit annimmt und gegen die dreiste Rechtsbeugung, deren sich der englische Kommandant schuldig gemacht hat, mit der nötigen Schärfe Front macht. Ter deutsche Handel und die deutschen Reedereien haben ein Recht darauf, vor derartigen, dem ; englischen Konkurrenzneid entsprungenen Vergewaltigungen i nachdrücklich geschützt zu werden. Der Unterstaatssekretcir Dr. Stemrich, der ja als Generalkonsul in Persien so i Tüchtiges geleistet hat, kann hier in seinem neuen Wirkungs- ireis zeigen, daß er der rechte Mann ist." Weit ruhiger als die „Hamburger Nachrichten" beurteilt die „Kölnische Ztg." einstweilen den Vorfall. In einer Berliner Meldung dieses Blattes heißt es: „Oxydlager auf Inseln des Persischen Golfs sind schon seit geraumer Zeit durch englische Firmen ausgebeutet worden, und neuerdings hatte auch die deutsche Firma Wönckhaus u. Co. sich durch Pachtung von einem Scheck) eine Insel zur Ausbeutung der Oxhdlager gesichert. Es ist nicht unmöglich, daß dieser Wettbewerb den früher diesen Artikel allein beherrschenden englischen Firmen unbequem geworden ist und es wäre daher nicht ausgeschlossen, daß sie einen indem Schech ermutigt haben, Besitzrechte aus diese Insel geltend zu machen, vielleicht ist dieser andere Scheck) auch von selbst auf einen solchen Gedanken gekommen. Jedenfalls ist er mit ihm unterstehenden Mannschaften aus der Insel gelandet und hat die Angestellten und Arbeiter der Firma Wönckhaus ausgesordert, die Insel zu verlassen aus die sie kein Anrecht hätten. Diese Leute, unter denen sich gerade kein einziger Europäer befand, haben anscheinend ohne sich zu widersetzen der Forderung Folge geleistet. Darüber, daß ein eng lisch es Kriegs- jchiff an der Besetzung der Insel beteiligt gewesen [et, Ur. Stt.» Erstes Blatt »S7. Jahrgang Montag Kr. Dezember 1007 CT e £> AW G ° Netzen« AilMM chlubi.d. Redaktion N2 ___ --------- • gg General-Anzeiger für Gberhchen * notatronrdruS und Verlag der vrühl'schen Univ.^vuch. und Steinörutferd. L Fange. ReöaWon. Lrpedi"-i und Drudertb Schulstraft» r. ^tflenieueB,ft. ’eki n# OOEnilliufly LU Lltjt, ** rst hier nichts bekannt, und es hat vielmehr bisher den Anschein, als ob sich an dieser Handlung nur die Unter- ■ gebenen deS einen Schechs beteiligt hätten. Bei der bis i)eute nur lückenhaften Kenntnis des ganzen Vorganges lag für diplomatische Schritte Deutschlands bei der englischen Regierung vorerst noch kein Grund vor, und man ist, wie wir schon meldeten, zurzeit damit beschäftigt, den wirttichen Tatbestand festzustellen. Es wird vom Ausfall dieser Erhebungen abhängen, ob und welche weitern Sck)ritte zu tun sind. Daß dies nicht im Handumdrehen bewerkstelligt werden kann, wird durch die entlegene Lage der Insel und auch dadurch bedingt, daß die dortigen Besitzverhältnisse keineswegs einfach liegen. Man wird sich also noch etwas gedulden müssen, bis über alle einschlägigen Verhältnisse und Vorgänge Klarheit geschafft ist. Richtig ist, daß die deutsche Regierung im Persischen Golf keine politischen Interessen verfolgt und daß das Gerede von der Al'sicht Deutschlands, auf jener Insel ein Kohlendepot zu errichten, jeder Begründung entbehrt. Die Unternehmung der Firma Wönckhaus ist lediglich kaufmännischer Natur. Als solche hat sie den Anfprrlch auf Unterstützung des Reiches, den jeder Raat seinen Angehörigen gewährt, oweit er nach Lage der Dinge berechtigt erscheint. Früher haben wir den Engländern immerfort den Vorwurf allzugroßer Nervosität bei der Beurteilung der deutschen Politik gemacht, jetzt sollten wir nicht in denselben Fehler verfallen, wie die Engländer. Berlin, 14. Dez. Die Ankunft des Kaisers auf der Wildpark st ation erfolgte heute 10 Uhr 20 Min. Zum Empfang waren anwesend: die Kaiserin, der Kronprinz, Prinz und Prinzessin Eitel Friedrich und Prinzessin Virtvria Luise. Der Kaiser überreichte der Kaiserin einen Blumenstrauß. Nach längerer Unterhaltung und Verabschiedung vom Gefolge fuhren die Herrschaften mittelst Automobilen nach dem Neuen Palais. — Ueber die Erhöhung der Silber Prägung in erheblichem Umfange wird nach der „Mil.-Pol. Korresp." dem Reichstage bald nach den Weihnachtsferien eine Regierungsvorlage zugehen; der voraussichtlich sehr bedeutende Reingewinn aus dieser Maßnahme soll zur Deckung außerordentlicher Ausgaben des Reichs und zur Verstärkung der Betriebsmittel der Reichshaupttasse Verwendung finden. — Zum Etat her ReichsPost- und Telegraph en ver waltun g beantragen v. Damm (wirtsch. Vgg.) und Gen., den Reichskanzler zu ersuchen, die früher in Geltung gewesenen AusNKhmetarife für Post- karten, Drucksachen, Warenproben und Geschäftspapiere im Orts- und Nachbarverkehr wieder einzusühren. — Der dem Bundesrat gegenwärtig vorliegende Entwurf eines Scheckgesetzes hat gegen den im Juli verösientlichten Entwurf einige wesentliche Änderungen erfahren, worin verschiedene Wünsche aus Interessentenkreisen berücksichtigt sind. Crnmal ist die im § 7 des Entwurfs festgelegte Haftung des Bezogenen beseitigt worden. Ebenso hat man die im § 21 in gewissen Fällen vorgesehene Schadenersatzpflicht des Ausstellers wieder beseitigt. Drittens ist die Lauffrist des Schecks von 7 au 10 Tage verlängert worden. Es ist ferner in dem Entwur erreicht, daß die gesetzlichen Bestimmungen in den wesentlichen Punkten mit denjenigen des bereits bestehenden österr. Scheckge etzes und des in Vorbereitung befindlichen ungar. Scheckge etzes übereinstimmen. — luter den Steuerprojekten, die dem Reichsschatzamt zur Auswahl und Präsentation an den Reichstag vornegen, soll der „Mil. Pol. Korresp." zufolge erneut eine Inseraten- und Asfichensteuer in Erwägung gezogen werden. Nach derselben Quelle soll auch eine zehn- prozentige Belastung aller Jagdpachten vorgeschlagen werden. Bei den hohen und sich immer mehr steigernden Summen, die in Deutschland für das weidmännische Vergnügen gern gezahlt werden, würde — so versichert die Korrespondenz — eine solche Luxussteuer immerhin einige Millionen einbringen. — Der Staatssekretär des Innern, Staatsminister Dr. v. B e t h m a n n - H o l l w e g wird nach her „N. Pol. Korr." seine durch die Verhandlungen des Reichstags unterbrochene Besuchsreise nach den süddeutschen Residenzen nunmehr wieder anineymen und am 18. d. M. nach Stuttgart, von dort nach Karlsruhe und schließlich am 20. d. M. nach Darmstadt sich begeben. Köln, 14. Dez. Der Kölnischen Zeitung wird aus Newyork gemeldet: Präsident Roosevelt erklärte dem deutschen Botschaster Speck von Sternburg, daß er nach Ablauf seiner Präsidentschaft Deutschland besuchen werde, um eine Begegnung mit Kaiser Wilhelm zu erlangen. Er werde dann eine Weltreise unternehmen, und in Afrika und Indien auf Hochwild zu jagen. München, 14. Dez. Der Prinzregent hat au Bitten des deutschen Kronprinzen die Patenschaft bei dessen jüngsten Sohn übernommen und den Prinzen Ludwig mit der Vertretung betraut. Der Prinz ist nach . Berlin abgereist, um zunächst an der Tagung des deutschen Museums und dann an der Taufe des Sohnes des Kronprinzen teilzunehmen. — Nach dem „Bayr. Kurier" soll der Erzbischof von ‘ Bamberg dem Abgeordneten Pfarrer Grandinger ernste Vorstellungen wegen dessen Propaganda gemacht haben. — Heute nachmittag 4 Uhr traf aus Rom kommend : der neue Nuntius Äionsignore Andreas Frühwirt in , M ünche n. ein. AusLanL». Wien, 15. Dez. Gestern v^ .ittag kam es an der Lemberger Universität zu einer blurigenStudenten- schlägerei in Anwesenheit des Rektors und der Dekane. Anlaß gab der Protest der ruthenifchen Studenten gegen die polnische Jmmatrikulationsformel. Drei rulhenische Studenten wurden schwer verwundet. — Die Delegationen sind zum 20. Dezember einberufen. Prag, 15. Dez. Der Fürst-Erzbischof Skred b en s ki erläßt einen Aufruf, worin alle Katholiken aufgefordert werden, sich zu organisieren, und der katholischen Geistlichkeit aufgegeben wird, sich in den Dienst der Organisation zu stellen. Petersburg, 15. Dez. Während der gestrigen Verhandlung des Prozesses wegen der Uebergabe von Port Arthur wurde General Riely, der Kommandant der gesamten Kwantungartillerie, als Zeuge vernommen. Ter Zeuge hielt eine längere Anklagerede, gegen General Fock, woraufhin zwischen dem Zeugen und General Fock ein Widerstreit entstand. General Fock forderte, der Zeuge solle schriftliche Beweise für seine An-, klagen beibringen. — Unter den zu fünf Jahren Zwangsarbeit verurteilten ehemaligen Dumaabgeordneten befindet sich auch der Führer der sozialdemokratischen Partei, Ze- re t e l l i. — Ter Generalgouverneur von Finnland, Gerhard, hat, wie aus guter Quelle verlautet, wegen der Ernennung des reaktionären Generals Seyen zu seinem Gehilfen seine Entlassung eingereicht. * Paris, 14. Dez. Aus Genf wird gemeldet: Durch die Beschlagnahme eines nach Newyork gerichteten Schriftstückes hat man hier eine russische Terroristenbande entdeckt. In dem betr. Dokument wurde einem russischen Revolutionskomitee in Newyork der Auftrag erteilt, den Redakteur Miller zu ermorden, weil er in seinem in russischer Sprache erscheinenden Blatte geheime Dokumente der russischen Negierung, die sich gegen das Treiben der russischen Revolutionäre richteten, veröffentlichte. Madrid, 14. Dez. Aus Tanger wird berichtet, daß die Lage in der Nähe von Casablanca sich zugunsten Abdul Asis gebessert hat. Aus Mogador treffen ebenfalls befriedigende Nachrichten ein. Ter Sultan hat die französische und spanische Regiermng beauftragt, in seinem Namen die Kriegskonterbande in den marokkanischen Gewässern zu bekämpfen. Tanger, 15. Dez. Aus Mazagan wird gemeldet: Muley Hafid ist von vielen Tausend Reitern des Sgharn-Stammes, den er züchtigen wollte, gänzlich geschlagen worden und suchte im Gebiete des Semran- Stammes östlich von Marrakesch Schutz. Sein Minister des Aeußeren ist von ihm abgefallen und nach Abda- stamm zurückgekehrt. Infolgedessen soll Saffi von den Anhängern Hajids aufgegeben worden fein. Konstantinopel, 15. Dez. Ter türkisch-mou-, tenegrinische Grenz st reit ist beigelegt. Der hier weilende türkische Botschafter in Rom ist in Begleitung des Konstantinopeler montenegrinischen Geschäftsträgers in besonderer Mission nach Cettinje abgereist.________________ Z>as K s.tz über vu Werlzuwachs-lcucr lautet in seiner endgültigen Fassung wie folgt: Art. 1. Eine Gemeinde mit mehr als 3000 Einwohnern kann durch Ortsstatut beschließen, nach näherer Vorschrift dieses Gesetzes den Wertzuwachs des in ihrer Gemarkung gelegenen Grundbesitzes zu besteuern. Zum Erlaß eines solchen Ortsstatuts ist neben der Genehmigung Unseres Ministeriums des Innern die Zustimmung Unseres Ministeriums der Finanzen erforderlich. In Fallen eines durch städtische Verhältnisse begründeten Bedürfnisses kann auch Gemeindeii mit weniger als 3000 Einwohnern die Genehmigung zur Besteuerung des Wertzuivachses durch Unsere Ministerien des Innern und der Finanzen erteilt werden. e? Schwurgericht' ^tc_ JlurmeHbungc-rt werden insoweit nicht bcrück- 82.30 Elcktriz. Schlickert . . ä^°/< 3% Portugiesen russ. Staatsanl. 190ä 190.25 Berliner Börse, 16. Dezember. Aufan^skurse. Can ad a E. B. . , . 192 70 27.50 6" £ 11 Darmstädter ]>ank . Deutsche Bank . . Dortmunder-Union C. Dresdner Bank . Tendenz- schwach. 3^°/< 3% do. Konsols do. Hessen . . Oberhessen 47.70 84.00 61.5U 93.50 beiltzes erfolgen, kommt die Steuer von dem Anteile nicht zur Erhebung, welcher dem bisherigen Miteigentümer an dem ihm zum alleinigen Eigentum überlassenen Grundstücke bereits zugestanden hat. Harpener Bergwerk Laurahtitte oumbardeu E. B. Nordd. Lloyd . l'ürkenlose . . Deutsche Bank . * * Deutsch-Asiat. Bank Diskonto-Kominandit. . Dresdner Bank . Kreditaktien . Baltimore- und Ohio- Eisen Lahn . . Gotthardbahn . . Lombard. Eisenbahn ' Oesterr. Staatsbahn . i 'nuee-llenri-Eigeubahn . 147.80 . 124.10 . 225.00 . 52.20 136.30 92.65 82.30 92 50 92.40 96 90 98.10 92 65 103.40 62.00 61.80 93.00 88.50 93.70 Japan. Staatsanleihe i% Conv.Türken von 1903 Türkenlose l/o Griech. Monopol-Anl. . 4% äussere Argentinier . 3°/o ^Mexikaner . , . . 4^°/0 Chinesen . , . . Aktie»: Bochum Guss . Buderus E. W Tendenz: schwächer. Neu' hi I etlien fnter Mien, 1 . 114.00 . 98.10 . 202.00 4^6 Oesterr. Goldrente. . 47s% Oesterr. Silberrente 4 >6 Ungar. Goldrcnte . . 4% Italien. Rente . . . 3% Portugiesen Serie I . 152.35 . 124.10 . 225.30 . 132.00 . 168.70 . 136.60 . 197.00 . 81.50 > 184.00 . 2760 . 142.25 115.90 or 9 r«V-r des unbebauten Grundstücks. t- unbebaut im Sinne dieses Gesetzes gelten die- fenigen Grundstücke und Grundstücksteilc, die überhaupt nicht oder nur mit Gartenhäusern, Sch"" * u LTL“yL JW Benutzung unuctui ooruoergeyend.. Zwecken dienenden Baulichkeiten bebaut sind, insoweit unb i- ^rbfall (§§ 1922 bis 1941 B. G. B.) beruht. Als der zu besteuernde Wertzuivachs gilt, unbeschadet der Bestimmunaen he3 Artikels 6 der Mehrwert des Grundstücks jur 3™ bM tumswechst'ls gegenüber dem Wert zur Zeit des letztvorhergegangenen Eigentnmswechsels. p Hat der Erblasser das Grundstück durch Erbfolge erworben, !° AU der Berechnung der Wertzuwachssteuer der Erwerb des- irn-gcn Rechtsvorgängers desselben zu Grunde zu legen, der das Grundstück m anderer Weise als diirch Erbschaft erworben hat. ~tegt der frühere Eigentumswechsel vor dem Inkrafttreten des Ortsstatuts, so gilt das Grundstück als bei desseii Inkraft- treten erworben. In diesem Falle gilt, sofern nicht ein höherer Erwerbsstreis nachgcwiesen wird, als Wert des Grundstücks bei .Eigentumswechsel der Bcrmögenssteuerwert des Grundstücks , beim Inkrafttreten des Ortsstatuts. Hat die Ver- anlagung dieses Werts nickst stattgefunden, so ist er durch "die Behörde testzustellen, der die Veranlagung der Vermögcnssteuer obnegt, und zwar nach den Bestimmungen des Vermögenssteuergesetzes. r Monaten nach Inkrafttreten des Oit-statuts kann jeder Griindbejitzer eine neue Veranlagung des Wertes stines Bmtzes verlangen und zu diesem Zwecke eine Steuererklärung über diejen Wert abgeben. Ter so festgestellte 9bä°Dt«BE ReUCVto“t 'J ^'undstücksbeim Jnkrafl- Xie Vorschriften des Abs. 1 finden entsprechende Anwen- i düng, wenn ein Miteigentümer in einer zum Zwecke der Auf- Hebung der Gemeinschaft abgehaltenen Zwangsversteigerung ein " Grundstuck erworben hat. A ii w e n d b a r k e i t v o n B e st i m in u n g e n d e s Urkunden- stempelgesetzes vom 12. August 1899. . !2- ^luf die Ermittelung des Wertes eines Grund-! . nuk die Verpflichtung der öffentlichen Behörden, über die wr die Berechnung in Betracht kommenden tatsächlichen Ver- haltnijie ^lnskunft zu erteilen, sowie auf die Erstattung entrichteter Abgaben finden, soweit sich nicht aus diesem Gesetze lonn-rre5 .cr9i6t, die Vorschriften des Gesetzes vom 12. August I 10 ii c cr " H^^^denstempcl entsprechende Anwendung. lieber bie Erstattung entrichteter Beträge entscheidet, soweit nicht durch Ortsstatut ein anderes bestimmt ist, die Gemeinde-1 Vertretung. <5 e st jt e l l u n g der Steuerpflicht und Veranlagung! de rWertzu wachs st euer. < . ™ , ■ ^ie Feststellung der Stenerpflicht, die Veranlagung der Wertzuwachssteuer, die Verteilung derselben unter mehrere beteiligte Gemeinden, sowie die erforderliche Ermittelung des Wertes twn Grundstücken oder Grundstücksanteilen liegt der Ver-I anlagungskommisfton für die Einkommensteuer I. Abteilung ob. I , . v- Behörden und Beamten, denen die Verwendung Urkundenstempels obliegt, haben bei Meidung der in den Artikeln Io und 30 des Gesetzes über den Urkunden stempel ange- rrohten Rechtsnachteile dem Vorsitzenden der zuständ'gen Ver-I aniagungswmmission von jedem Falle alsbald Kenntnis zu geben, m dem ein nicht unmittelbar auf Erbfall beruhender Wechsel . Eigentums an einen» Grundstücke oder Grundstücksonteil statt- 1 gefunden hat. .Für wlche §alle in denen der frühere Eigentumswechsel ^wifchcn dem 1 Oktober 190a und dem 1. Juli 1908 liegt fann durch Ortsstatut bestimmt werden, daß als Wert des Grnnd- stuck-o zur Zeit des früheren Eigentumswechsels nicht der Er- werbsprels, sondern der gemeine Wert des Grundstücks zu dem angegebenen Zeitpunkt anzusehen ist. Eine solche Vorschrift ist ledoch nur ui einem spätestens am 1. Juli 1908 in Kraft tretenden Ortsstatut fown überdies nur für solche Fülle zulässig in denen der gcmerue Wert um mindestens 20 Prozent niedriger ist als der Erwerbspreis. , Art > Kann in einem Falle, in dem der frühere Eigen- tumswechfel nach dem Inkrafttreten des Ortsstatuts stattge- ^°En hat der Erwerbspreis nicht mehr nachgewiesen werden, oder hat der Erwerb unentgeltlich statt gesund en, so finden die Vor.christen des Artikels 3 Absatz 2 entsprechende Anwendung ?fröcrmtttelun0 ist in diesem Falle nicht der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Ortsstatuts, sondern derjenige des früheren Eigentumswechsels maßgebend. 1 ; eH . ,?lrt. bf Als Wert des Grundstücks bei dem letzten Eigentums- ^chfel^ gilt der Wert, welcher der Berechnung des von dem Verau.wrungsgefchaft zu entrichtenden Urtundenstempels zu Grunde iffoher gu Grunde zu legen sein würde, wenn von dem Veranßerung<,geichaft eine Stempelabgabe zu entrichten wäre »mitt. ÄÄÄj "euer Berufene Behörde besonders zu ermitteln der e- Zp der Festlleltung des Wertzuwachses int Sinne ? t Urttkel Lis 4 rrlwht |td, der Wert, den das Grundstück bei dem früheren Etgentnrnswechsel hatte: ^runviruer uet ' ^Wendungen des seitherigen Eigentümers oder innes Erblassers sur die Bebauung des Grundstücks, für Umbauten und sonstige Herstellungen und Einrichtungen "^.pubehoretgen,chast tut sinne des Bürgerlichen Gesetz-! hnrhe; nnhrn mtnorf f..» r___z___' 9 Die Abtretung des Anspruchs auf Eigentumsübertragung ist dem Cigentumsweckpel gleich zu erachten Als Mehrwert eines Grundstückes ist nicht anzusehen der auf einen Gewerbebetrieb mit Rücksicht auf die Firma, die Kundschaft oder das Beftehen einer Konzession entfallende Zeit des lieber* gangswertes. Tie Zuteilung im Feldbcreinigun'gsverfahren gilt nicht als Eigenturnswechfel. or , c c " ug d e s W e r t z n w a ch s e s. m ^lis Grundstück bei dem früheren Oetztvorhcrgegangeneu) Eigentnmswechsel hatte, gilt der Preis zu dem der Veräußerer oder sein Erblasser das Grundstück erworben har. flr , ' Zahl ungs pflicht. bl.c Zahlung der Wertzuwachssteuer haftet der seitherige Eigentümer und nur int Falle ste von diesem ulcht beigetrieben werdeii kann, der Erwerber. 10- Eigentumswechsel im Sinne dieses Gesetzes errtnitt re nicht, wenn einer ober mehrere Teilnehmer an ™n5rf .^rbgemeinichast das Eigentum eines zum gemeinsamen ?ndbeneTe8&fnbi,U ®rultb£ürti 1,0,1 den Miterben ertoetben. le&ente Ebeaatte L >tzbgememichast zählt auch der über- teoenoe Oyegatte, per mu deii Erben des verstorbenen Ebe- gütergemeinschaftliches Vermögen zu teilen hat dun?^wenn^^u^p-tbeör f?rtöpn entsprechende Anwen- n 1:011 30*- I Juwelen, Uhren, MI-ÄX S D:S bsstc WcIhnnchtsg-schTnk für Damen ur.d Herren. WKW5 SAFETY FÜLLFEDER Ds-me sollte sie kaufen, welche wünscht, und K^d^no5^18 ZUr ycnd zu habcn und Hände Rp.., %dunVr<22 von Tir.tenfleck.cn zu bewahren. NflChlhl BezuS durch Papiergeschärto. —. ■ __Schwan-Bleistift.Fabrik. Nürnberg htV yun .vuhuliuujvh üürnimmt, welch i..} ^Oer die für die Steuerberechnung inaßgebenden huschen sollen — unbeschadet seiner SoftsMt fur ben lehleudett Sknerbetrag - eine G-ldstrase vienachen Betrag der hinterzogenen Steuer gletchkommt Jede zatotderhaudelude Person trifft die ganze Stlafe .-~tc ^Ulai^nng der «trafen erfolgt nach Mastgal-e der Vor- chrttten des Gesetzes, die Einführung des Verwattunasstral- beschetds bet, Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über die 1 f = t, V ---i-/”i- »uu i.vv ouLycLLiiytii iz)eieu-i Erhebung öffentlicher Abgaben und Gekülle hucl)» haben, foweit sie nicht der laufenden Unterhaltung -O. September 1890. T 1 betreffend, hom. oicncn. ^ic Aufwendungen iverden insoweit nicht berück- Wenn sich aus den Umständen Sah . »e^*»**: itos&it rÄttAi-rfS ■ agSÄÄH1®; i-w" •xäsäK'wdu “ Aie Vcriahruug wird unterbrochen durch jede auf Verfvlauna liche^au'dluuk" " Vollstreckung der^trafe « „ -®inec.llsJ1IluaitHung uneinbringlicher Geldstrafen in Freiheit- strafen findet nicht statt. Werden durch dieselben HEuna-n gp„^Ä^nden Strafbestunnlungeii und diejenigen des Gesetzes nobc-uiand^P^^z^H^^ ist aus beide.i Gesetzen rt. -O. Drefe^ Gesetz tritt am 1. Januar 1908 in Ktiaft. I Esch weilet Bergwerk Gelsenkirchen Bergwerk 189.20 Hamburg - Amerik. PakelL 114.60 Harpener Bergwerk. . . 193.00 Daurahütte ... . 213.50 .\ordd. Lloyd 104 30 Obeiscliles. Eisen-Industrie 94.95 Berliner Handelsges. Darmstädter Bank . jtuae find von den Zinsen abzurechnen: 4. um die für den Erwerb des Grundstücks aufgewendeten SbempeL und Gerrchtskoften und angemessenen, ortsüblichen oder gefetzlichen Gebühren des Vermittlers; /« 5 s-^5 seitherige Eigentümer oder sein Erblasser das Grnndftuck in der Zwangsverfteigerung erworben hat, um -feincr ausgefallenen Forderung "echt den ausgefallenen Zmfen bis zum Tage des Erwerbes infoweit dadurchder gemeine Wert zur Zeit der Zwangst Versteigerung niast uberfchritten wird Nachweise über die nach Ziffer 1 bis 5 anrcchnunas- la^mpr ^tr?9Ct dem Pflichtigen beizubringen. Der Wertzuwachs den das Grundstück dadurch erfahren hat datz^ auf demielben Steme, Erze, Sohlen oder Quellen ge-I Teäefonisciie filursöeräCi’ai© des Giessener Anzeigers, mitgeteilt von der Bank Dir Handel und Industrie. Giessen. Frankfurter Biirse. 16. Dezember. 1.15 Uhr. Reichsanleihe . . 92.20 f Elektnz. Dahmeyer . WcrtznwachSsteuer. 0 ma)t °°rEntwurfs führte, lag etite Eingabe des Tarmstädter Orts- ÜDr' b,e toe8c,t des vorgerückten Stadiums ^„^^"»dlungen ntcht mehr in Betracht gezogeit lverden ^uWen, »aradCn'mtbT^Iidjen11 Wertzuwachsstcuer dem- oder anderen vorübergehendenk.Al eine Anzahl obcrhessische Stadtvertretungen bebaut lind, insoweit und iu- Ob'")aftigen wird, so fei die Eingabe im nachstebendmt te z tes± 'S «WM».-« «•» W -»ch ** «-lichUM»«- IS’Ä'ki S«£6“mZ: ,nia"d’’ b“i,M «- S"Ä, t;"®: „. ........... w ““ ämb von, .30 Prozent des Wertzuwachses als Höchstbetraa lzuwachsüeuer emor -------------- t k. .r.Wert-I ^au?dchbHälftefönmbftlicEe ^mäßigen sich die hnrhfrüheren Eigentumswechsel mehr als 10 und 1 oerstoffen, fo dürfen höchstens -’/3 der in - k, Zeichneten ^atze erhoben werden. Beträgt seit ^^^ltstmswechsel verstrichene Zeitraum mehr als 5 ^ahre, fo sind die in Absatz 1 genannten Steuersätze weiteren auf mindestens die Hälfte zu ermäßigen. von L^r N^Niger als Zehn' vom Hundert bleibt UCL t,6e^rFL .betragt der Wertzuwachs dagegen 10 ooer mehr, fo ift für die Höhe des Steue^atzes die ganze Werterhohung maßgebend. ' P- G i e B e n , 16. De3emh-,,. Antlage wegen Blutschande. L vormittag wmde die nm Donnerstaa „„ . V-rhandlung gegen den 52Jahre alten Peter Kuhl non weitergeüchrt. Tie hochgradig ichwachsinnige Tochter der Angeklagte nach der Vornntcrsnchnng sträflichen 'ni*f Folgen gebliebenen Verkehr gevflogen haben soll, die . „ Pcrhandlungsterinm anIgeblieben nnd nach der Angabe )VCr,li1 meutert chres Hennatdorles sich nm Tage oorher unbekannt ö" ^abre'ane Sanrstag znr Verhandlung erichie n Ä" Jvlue alte Mädchen machte auf jeden Laien den ®inbri rf ” hochgradig geisug minderwertigen Person. Trüben Auoes 5.^'^ überaus blödem Gesichtsansdruck blich die Tochter aus dem rmtm auf den au! der Anklagebank sitzenden Vater, sie ift fi* ä61" bar gar nicht betougt, welcher sch.oeren Tat man ihn anaeM?.’ i-er Ungellagte »nachte einen verkommenen Eindruck' er k»»r -re Jahre „ls Unecht nut mehrere,, Farmen in Ämeuka gehalten, bis er un Januar d. I. i„ seine öemtat Rode, feljrtc. Er bestritt entschieden, das ihm zur Last gelegte Berbre?" beäuge» zii^haben. obgleich d,e Bevölkerung des 110 EinnwE^ sein wfl°" ~°L d,5n§ dodenrod von seiner Schuld iiber^y u«3 itBftulMnb unter Begründung anzuführen gestmien _lft ivohl urcht bnron gedacht, daß gerade viele An gehörige des Gewerbestauoes aus ge chäsllickien ' Nir ehre Arbeiter dauernd BesEgmm^ r baben nm dn/cb n, ten ium ®°-uc“ »rranlaht werden. Wh kt ihnen dann nach tahrelangent, meist nicht sorgenlosem Besitz cin-z diamVa man Deczmsung des ausgewandten Kapitals —' wenn abrechuet -6i= die Sausperwaltung erforderst k. . tr Hbufsctzuug des ^teuersa^s vow 15 nur ?Oo'rt iins »«ÄS SB» I nnndestens zu -/« ihrer Löhr dem ErwerLsprcis ämuMTa d<- es doch taflächliche Verluste sind -uzuschlagen 4. 2er Erwerber sollte nur dann zur Eutrichtuna w, " I hcrangczvgcn werden können, wenn es ihm möalicb iff9^r ^teu- WunoWtigen Verkäufer u # von Obfekten infolge Zwanq§vm-Ük.i N^e die Behörde verpflichtet sein, eine schon e?nn^f i9eru3, Wertzuwachsstcuer wieder, aber ohne Zinsen zurück'n?-^ ... L Ta es sich oft unr Hohr StrueLeträgr°hLfl° wunflht, die Zahlungspflicht beim Verkauf von bebautem ««■ A Jahr, bei unbebautem erst -, Jahr nach 9krfnuf C:: ju lafsen, denn diese Zahlungspflicht ist eigentlich erst | wenn der Gewinn eingenonimen ist. ' Vorhaus Wenn im derzeitigen Stadium der Verhaudluno^, derung des Entwurfs seitens der Ständekamm-r unt.n!^' fcheint, dann sollte aber doch den Gemeinden dis Recht » lich zugeftanden werden, Aendcrungeu des Gesctzrz, wfl S" angeführt, in den Ortsstaluteu vorzusehen. Ta gerade der Gewerbestand der schon am meiste gaben belastete ist hoffen wir. das; diese ,hn auchkJP1 eteucr ihrer, tn dem derzeitigen Entwurf nach unserer haften Prüfung noch enthaltenen Härten entklridst wirk richten an hohe Zweite Kammer der SanbSink bi? ®': gebenstc Bitte um gmeigtr Berücksichtigung unfenrin n niederaeleaten Wünsche. in vorfleh-n^ Tie Beteiligten sind verpflichtet, auf Verlangen der Ver- : Mllagungslommiffwn über alle Tatsachen, die für die in Abs. 1 bezeichneten Zwecke von Bedeutung sind, innerhalb einer ihnen zu bestimuienden ö-rift schriftlich oder tjt Protokoll Auskunft zu erteilen und die auf diese Tatsachen bezüglichen Urkunden, so- weit sie in ihrem Besitze sind, vorzulegen. Art. 15. Gegen die nach Artikel 13 ergehenden Beschlüsse der ^erantaguugsSommission steht dem Steuerpflichtigen, wie dein | iiiuajie e chwrfichendcn der Kommission binnen. 4 Wochen das 'Rechtsmittel öligere Jahre als Knecht ^brufung an die Landesfommission für Steuersachen, gegen1,1 bic Entfchekdung der letzteren dem« Steuerpflichtigen und" deni Ersitzenden binnen der gleick-en Frist das Rechtsmittel der Beschwerde an bau Verwaltungsgerichtshof zu. v beide Rechtsmittel finden die Vorschriften des Gesetzes, die Allgemeine Emtommensteuer betreffend, vom 12. August 1899 nnngemaße Anwendung. Ver9ütungssütze für Mitwirkung her staatl. Be- J 0 r9V,n b be„r 0tare bei derSteuerveranlagung. . ^0. G'ur^ die in Artikel 13 und 14 'bezeichnete Mit-! Teuer7131 ^Alafen Behörden bei Festsetzung der Wertzuwachs- fteul r ist dvm Staat, sowie int Falle des Artikels 14 Ms. 1 dem ™ £Ur5r"^Cn^Cn ??rCr ^er bezugsberechtigten Gemeinde eine , , onatshcfte für graphisches Kunüa- SN leisten, bcreiT Höhe nach Anhörung der Bürger- Scrausgeber Kunstmaler Albert Knob, Redakteur Ccr' nil mit U1lErem Mlmitcrmm des Innern im Einvrrständ- ffiM??,!08'«5'0!1*- ®crJa9 von Carl Flemming U.-G. Lettin ms nnt b-n Mtmsterwn der ^usttz und der Ungnzen bestimmt wird. n fi '5'af)T9“"9 Z ~ Tas Heft ist der A u t o mo 6i 6 or - 1? 5 11 tu B 6 c ft t m m u n g c n. enthalt einen umfangreichen"!sn r , 1 • ^blmig der Wertzuwachsstcuer Verpflichteter über die Reklame der Automobil-Industrie und nißt 'n cr der Behörde gegenüber den Wert des Gegenstandes n ganzen künstlerischen Ausstattung und in seinen kosch^ absichtlich zu aer.'na nnrnFif nh^r : - - I Beilagen wertvolle Anregungen Außerdem enff-nff - rrirK r^hener(d)icb€^ «Münte1tcrtli^X Ä>rtTeUS .......Tr .^’Uen Hefte angesangeneu Serieuartikeln. ' 9 ” Schutzmarke von heule ab in allen „Rettungsring“ , i 0'7» besseren Geschäften zu haben. J KAFFEE1 Itrt gj u IS d Ja' ii 1A Ü tv 71 JCun^täfalon Vielfachen Anforderungen entsprechend habe im /. 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