' /"1g InQualifät unerreicht. ____________ BERGER, POESSNECK X, ^elegramm-Adresse: Industriebedarf. IL»LS! -r «uz m tfrau an Muller iljn nach der Beichte' Telephon M" g datz mau auch wirklich d-°/, 2u sein VU t$Wt, achte man genau auf den Namen ...... in,. ._j r„.. GI ***** *ic Schutzmarke Kreuzstern. Nr. 1GS Erscheint tögNch mit Ausnahme des Sonntags. Die ..Sietzener FamMenblStter" werden dem .Anzeiger' viermal wöchentlich beigetegt, das „Kreisblah für den Kreis Sieben" zweimal wöchentlich. Der„hessische Landwirt" erscheint monatlich einmal. abe er sich verächtlich geäußert. Han hielt sich absonderlich und ein,am m einer Weise, bie an ben jungen Nietzsche erinnerte. 1 ° Mütter: Ich habe nicht von Absolution ge- gespWchen. ^ch erinnere mich nicht daran .^e haben cs, gesagt. Zeugin: W-mn er gebeichtet bat, nehme rst doch an, daß er Absolution erhalten Ijat. Tr wJnf01 •Ue9it luoa^ ein Miftverständnis vor. Frau C5a^rtC 1?1-' bcr r^1101 Dau S fei sehr krank, ob sie keinen Trost für, chn bringen konnte. Tü sagte ich, daß ich mit c9U)^ ^i, weil er rechtgläubig war. Kaufmann Müller, der Sohn der Frau Tr. Müller, war pntJ£^ei‘ bis 1900 zusammen: auch später zujammen. Er schildert Hau als geistig bo n^e.Hbtt viel las, aber oft geistesabwesend war. Staatsanwalt. Haben Sie em Bankguthaben von 100 000 Mark -' 3euge • ,^de mit meinem Schwager und Sozius Neuer- dank einen solchen Blankokredit. Staatsanwalt. Mit welcher Summe hätten Sie Han im Herbso E^Uen? Zeuge: Mit Beträgen bis zu 30 000 Mar5 9 ^erteid.: Wenn der Angeklagte auf freien Fuß kommt, so werdeii Herr Mutter und Herr Neuerburg ihm mit je 30 000 Mk. le^cn' türniL€r Praxis lvieder ausüben kann? Zeuge- meinen Eid. Angekl.: Ich bin niemals in lagien Sie dazu? Angekl.: Ich stellte'das a? AEw^e Wlaren bie Beziehungen nach ihrer Ansicht korrekt^ Angekl.: Sie waren es. Bors.: Es war also ein HirnaeiwnsR Ihrer ,FMu. Angekl.: Ktzin Hirngespinst^ Sie konstruierte sich ’ oLvJ*? ^lsch und nahm aus korrekten Benehunaen aan^ ZW meine Frau »Ä Äta &""™ - “-6«»«» SS Ansettagten: Wenn Sie Frl. Olga Molitor wich London^orn^^ wT" nid>t ^"geblich in Geschäften SM- Loudon. Angekl. Wir erwarteten im)er Kind in Baris . ^ic wollten also, um die eifersüchtigen Bedenöen ^brer Frau zu zerstreuen, Fräulein Olga Molitor aus Paris entfernen Wnrnm beriefen Sie da die Mutter nach Paris? Lek"/ Tem Jlletnjcut zwischen uns Drei en tollte ein Ende gemacht werden ^tLr>mUmmq?/e'lt^ren bic ReibungSpunktc go\ nrota^t. U 91 touti>c hle Verhandlung auf heute früh degüur der Viwhstndlung teilt der Staatsanwalt mit 1 aear» Frau Tr. Müller geladen Bertcrdigev will einen wichen für Frau Dr Müller Vorsitzende will die Entscheidung üüer^den An- ^ Verteidigung zurnckstellen. Ter Verteidiger Dr "Dieb verlangt svfoickige Entscheidung, da der Staatsanwalt hinter sein n Rucken bereits emen solchen Vermogenszeugen geladen habe T« Vorsitzende weist diesen Ausdruck erregt zurück Ter Arteidiair ble-bt b-r semer Behauptung. SBorf.: Ich untersage Ä I }>pr sr ®ruä^)Rt^c zu gebrauchen, kraft meines Amtes als Leiter i>„ <. ---—————__________■ । Tr •KtaertV fcin.e, ^rauf. Verteidiger Mülke „Willst BlslNlirck" fejllste 10 Pfll. ^iflatTC ! ich di Varte d iLÄ,«“8 'W fonft 1C3 e entyf' ’«-»'Bismarckstr.Iß, EckeLudwigsttrRMhalZNager 1 r Tps Gericht beschli'eA,"telegraphifch über die unb I °3e9nV ^>ailu *e MtUler Auskunft einzuhvlen^ Verleitzaiistalt Sundhelmcr & nnmm‘n fctf ??-5'^der^Gefängnisgeistliche Link vev-j blc6teh,„ Äm ,,„h min*. 1A «S.tru»» Frankfurt a. M. h* | j W Blatt 157. Iahraang Samstag 2V. Juli 1907 Greßener Anzeiger General-Anzeiger für Gberhessen fünn^fä^nU^fPe-tOrr 0e^ chm unterstMen^ Ge- fangntä tvar Hau inhaftierte Hau war körperlich sehr herunter m brachte die Nacht schlaflos in den Kleidern f iMU vom Dode f".mep Frau er,uhr, war er qan^ faifuna<^ I s*» —1 um meniais in Durch den Verkehr mit dem Hausgeistlichen wurde er nufj t Sage gefommen, meine Verwandten um Unterstützung anzu- geräumter Ihm ist es wvU ^uch geWg ^ (zum Angeklagten): Wußten Sie, daß Ihre L Selbstmord Luhalten. 0 ' 7 üün emem ^nbten Ihnen helfen werden, wenn Sie in Geldverlegeicheit Kiaplan Tinkert-Bitburg kennt Hau vom Gymnasium ber wußte ich. Zeuge Kaufmann Neuer b urg befreundet. Er hat nie ein unanständiges V^rt dÄr ^^^ekl>agten als einen Sonderling. Er gibt an, gesprochen spater triat er hin noch einmal, da erzählte er ihm ^wandten Frau Strahl am Sonntag zu m gedruckter Stimmung, er sei verheimtet ivorden 9 der müde Blick Haus auf Sie Rektor Gemmel-Köln kennt Hau von srlche'ster Jugend ^ndererzichung usw. Er fragte ihn u. a., an Er fei frühreif gewesen. Sein Geist war unsttt und Mord begehen könne. Tft, fugte dieser: „Was taöen, wahrend sein Körper sehr schwach war. Sein Geist war nur Gewalt über fein eigenes Leben, und übernormal. W noch Frau und Kind." Am nächsten Tage habe Hau ihn Kandidat Kiem war HauS Jugendfreund Er hält Hau für ^^„^^mme in 14 Tngen wieder. Tann sei er mit feiner eine vornehme ffüalur, einen Gentleman und für edel unh aut m Öranfrurt a. M. zurückgereist. Mit Ausnahme jener Es wird ein Pariser Protokoll 7erlesen^, Lch^rn Kelkn» ^"^g .habe er an Hau nichts Ansfalliges 8 Snaeff 130 »»ni Gegenstand hatte. A Herborn a. d. Dill., 18. Juli. Der von bem ^uptele,' meine Bezwungen zu ih«r Schwest^?eicn° ni^t an3cre9te Preismarkt £oneft. Bors.. Was lamen eie bam9 9rnn»rr ■ 1 findet am 26. jliiguft d. I. statt in iüerbinbung mit einer Obst- und GarteiibauallssteUung unb eine Geflügelousstelluna ®te Leitung bet letzteren hat Oberförster Tewel zu Driedorf übernommen, sie wirb beschickt von dem .Westermälber Ge- flugelzuchtverem Drieborf». Vielleicht werben noch mehrere Ausstellungen angeschlossen. Eine Preis schau für Sim- liientaler Rmboieh, besgl. für Ziegen unb Schweine wirb gleichzeitig vorgenommen. 05148 Vertreter: Herr Dr. K. Hüttner. 4688 Telefon c n Nachmittags 2—5 Uhr Sonntags von 10—12 Uhr. H. Arngfit, Arzt Bahnhofstrasse 39 v. pari verreist. Bahnhofstrasse 54 |. Zahnarzt Fruti^ Sprechstunden: Vormittags 8—12 Uhr :r h Hausbesitzer! A^uiili! Ubonncmciit auf Jicuiigung und Unterhaltung der Aulaaen hem nnteraeicbneten Institut. Gerade in letzter Zeit mcbreit sich maufiaUeuderWcifc die Antrüae auf BefettigungvonBe^ ftopfungen und dergleichen bei noch nicht abonnierten Anlagen, wo- m?ebenwerbenttbOnnlCrten 3tnl°aeu ,01*c UnannehmlichMen "e?- turen^-^Biäi-w Vrene Bedienung. - Uebernahme von Repara- KWÄ!?«« ®i«V»re KanalttmigmgS-gnftlI»t eson Nr.568 Jntz.: Hcim-ich Hess, Gießen Noonftrahe 31 ö - . MW' Äi Äerlinische Lcbcns-Bcrsicherungs-Gcsellschaft, — m'HUc Berlinische". Begründet 1836 — ^em ^.Geschäftsjahr) neu abgeschloffen M Po icen über.....Mt. 19 760000 Vers-Summe ^yl^lnnalj!nc, PU) 1606 . Mk. 13100555. Verftchcrungsbeftand Ende 11,06........Mk.245969795. GesamtMarantickapital Ende 19V« Mk, 91512952, l'u Jsihre 1907: 27^/0 der Jahresprämie «0^ ^,öu‘ » Divld.-Wtodus I. — der insgesamt JahM.- und r/4°/o der ebenso gez. Jahres-Ergain- ungS-Pramien bei Dioid.-Modutz 11. 8 0 ?/?^' Ä!odus II werden 1907 als Divi —- ^cn^c 610 »u 571/a% der Jahresprümie vergütet. ” Die Gesellschaft übernimmt Lebens-Versicherunac» unter günstigen Bedingungen lZahlung voller Berstctier- Ä— bei Selbstmord nach3 Jah?en bei Tod durch ÄÄ«»» burnttln M' Striepe, Bezirksinsoektor, ä>iar' Srauliü^^Ä^Ä^ane und die General-Agentur in wi«, üllainzerlandstraße Nr. 17. ___oh. Kühlkciö, General-Agent. ^illc Mitarbeiter gegen Provisious- bezug fanden jederzeit Berwendung. ifcrtfÄ ®Srfii.aeSV£ Stadtverordneten-Versammlnnq vom 27. Juni 1907 bringen wir nachstehend die von den Installateuren Weißbäcker, Baumann, »lek wütätswerks desch'rerde, die Erwiderung des Betriebsleiters Stolte, sowie das Gutachten des Sachverständigen, Direktor des städtischen LlerrrizuatSwerks m Magdeburg, Tellmann, zur öffentlichen Kenntnis. -.itprS .,nS2ßtnr 5?a6enr«^e 2mäeIne^ Behauptungen der Installateure mit fortlaufenden Nummern versehen, welche den Nummern in der Erwiderung des Betriebsleiter!-, und rn dem Gutachten entsprechen, um so eine bessere Uebersicht zu ermöglichen. Gießen, den 16. Juli 1907. Gr^kherzogliche Bürgermeisterei Gietzen. Aiecum. Gießen, 17. Oktober 1906. ui. An 9e.- m verehrliche Ztadtverordneten-Versammlung der Provinzial-Hauptftadt Glehen _ 1 zu Händen der Großherzoglichen Bürgermeisterei Gießen, ü M Die Unterzeichneten haben in Erfahrung gebracht, daß N Stadtverwaltung beschlossen, die elektrische Installation tädtischer Gebäude in eigener Regie auszuführen. ue „ Da wir hierdurch unsere Existenz außerordentlich ge- ahrdet . sehen, zumal fast alle größeren öffentlichen Arbeiten öffentliche städtische Gebäude sind, und da wir ferner ** 'le Ueberzeugung haben, daß die Selbstinstallation nicht nur ^>ei städtischen Gebäuden bleiben wird, da das Werk infolge Naterialanschaffungen, sowie der dauernden Beschäftigung e‘:t »er für diesen Zweck eingestellten Leute wegen gezwungen c‘l’ st, mit der Zeit auch Privatinstallation auszuführen, wie M'as Verfahren des städtischen Gas- und Wasserwerkes be- ngl oiesen hat, sehen wir uns veranlaßt, den Herren Stadtver- orf »rdneten die ergebene Bitte zu unterbreiten, dahin wirken i),, u wollen, daß die Stadt von einer Selbstinstallation absieht. Zur Begründung unseres Antrages führen wir das Nach- 1 tehende, mit der Bitte um geneigteste Prüfung, an. Unsere Existenz ist in hohem Maße gefährdet. Die Kon- 11)1 urrenz wird fortwährend größer, haben sich doch erst in cllernächst zurückliegender Zeit wieder 2 Installateure hier s riedergelassen Bon allen Seiten wird uns Konkurrenz tn gemacht. Will ein Gewerbetreibender Kraftbetrieb anlegen, ir) o ist sofort eine Anzahl auswärtiger Firmen da, die ver- uchen, ihre Maschinen an den Mann zu bringen, und oenn dann doch schließlich einer der hiesigen Installateure ien >as Geschäft macht, so sind die Preise meist derartig gedrückt, »aß von einem Gewinn in seltenen Fällen und nur unter oürde also schon nicht erforderlich, sein. a-; u Jnbezug auf Acguisition müssen wir noch ^merken, ’ >aß ein Verbot für die Beamten des elektrischen Werren - (ar keinen Wert hätte, was uns die Erfahrungen mit dem tädtischen Gas- und Wasserwerke bewiesen haben. Wir er- auben uns hierauf hinzuweisen, damit wir nicht etwa tut einem derartigen Trost abgewiesen werden. Dir fühlen uns in unserer Staudesehre auf8 tiefste verletzt, da diese Maßnahme des Elektrizitätswerkes, selbst u installieren, unbedingt den Anschein erwecken mutz, daß ite hiesigen Installateure nicht leistungsfähig genug feien, 45 im größere Anlagen ausführen zu können. Unsere Standes, hre verlangt Aufschluß darüber, warum das ElektrizAats. ' oirk mit einemmale so stillschweigend selbst installiert, z " inem Zeitpunkte, wo die hiessen Installateure mehr denn e in der Lage sind, auch den ungenügsamsten Anforderungen , .erecht zu werden und so wir t sich nun dre Frage auf, , Darum das Werk nicht zu installieren begonnen, al es im !• entstehen, wo ein hiesiger Installateur nicht tm w r, * .bschon er 32 Leute beschäftigte, serne Auftrage zu bewäl- Ä iaen Wir haben keine andere Erklärung hierfür, als daß . er Stadtverwaltung von feiten der Betriebsleitung falsche » luaaben Wer unsere Leistungsfähigkeit gemacht worden smd, e nd können wir nicht umhin, diese Vermutung als die nachst- = iegendste und wahrscheinlichste zu bezeichnen^ Wurde uns och schon im Oktober vorigen Jahres dieses Vorhaben des Zetriebsleiters in fast unverblümter Weise durch ein. ofsent- icheS an alle Installateure gerichtetes Rundschreiben des Lerkes bekannt gegeben, und haben toir n Abschrift als Anlage beigesügt. Die oezeichnenden stellen n "diesem Schriftstück wurden durch Unterstreichen kennt- ich gemacht- »en Preissteigerungen aller MetaÜwaren, insbesondere Ma- chinen, welche allein im letzten Jahre um 15 bis 20 Proz. m Preise gestiegen sind, erschwert Wir können auch nicht umhin, zu bemerken, daß die Un- _ mrteilichkeit des Elektrizitätswerkes von uns.sehr in Frage L gezogen werden muß, wenn das Werk selbst installiert und ind wir überzeugt, daß fortwährend neue Unzuträglich- ;rfj eiten die Folge sein werden. Nie und nimmer kann eine - Konkurrenz die andere prüfen und sei es auch eine städtische Behörde. Parteilichkeit wird immer obwalten, rbenso sind wir überzeugt, daß die Konsumenten des Merkes ich eher bei der Stadt um Ausführung der Anlagen be- oerben werden, als wie bei uns; schon durch die irrige 'lnnahme, daß die Stadt leistungsfähiger und mehr Ga- antie bieten würde.' Eine Acguisition von feiten der Stadt . »esonders günstigen Umständen die Rede sein kann. Des- I. (leichen sind Fälle vorgekommen, daß bei Arbeiten und Lieferungen, die in ihrer Gesamtsumme 100 Mark noch nicht rreichten, 3—4 Installateure zur Abgabe eines Kosten- ern mschlages aufgefordert wurden. Dir führen dieses nur an, damit die Herren sehen, .daß »ei unserem Geschäft keine Rosen zu pflücken sind, und mögen 3Ü: »te angeführten Fälle ein Bild davon geben, unter welch fe. chwierigen Begleitumständen wir unser Geschäft' machen nüssen. Ferner wird uns das Geschäft durch die andauern- Wir müssen aber die Norwürse, die in diesem Rund schreiben uns gemacht werden, mit aller Entschiedenbei^ zurückweisen, denn nicht wir sind es. die der Weiterentwicklung des Werkes schaden, sondern der Herr Betriebsleiter, der durch sein schroffes Vorgehen und durch sein unsachgemäßes sandeln den Konsumenten und Installateuren gegenüber, das Werk schädigt und an einer Weiterentwicklung behindert, wofür Beweise in genügender Zahl in unseren Händen. Wir können ferner nicht umhin, die Herren Stadtverordneten darauf aufmerksam zu machen, daß für die Installation des Werkes ein sehr ungünstiger Augenblick gewählt ist, denn wir müssen leider die Behauptung aufstellen, daß wir den jetzigen Betriebsleiter nicht für befähigt halten, derartigen Ansvrüchen zu genügen, soweit dieselben im Kreise unserer Beurteilung liegen. Desgleichen müssen wir behaupten, daß die in eigener Regie attsgesührten Anlagen nicht besser aber teurer kommen werden, als wenn die Stadtverwaltung sie im Submissionsverfahren vergeben würde. Hierzu dürfte genügen, daß für die Verwaltung des Materialienlaaers ein besonderer Beamter erforderlich wird, wie auch für Räumlichkeiten gesorgt werden muß, da nach Aussage des jetzigen Verwalters die letzteren zu klein seien, aus welchem Grunde schon seither Materialien unter Selbstkostenpreis an uns abgegeben wurden. Endlich darf nicht vergessen werden, daß für die Abnahmen ein besonderer Beamter erforderlich ist, da der Betriebsleiter dieser Aufgabe nicht gewachsen, wofür ebenfalls Beweise in unseren Händen. Wir stellen nun noch den Herren die Frage, was aus den hiesigen Installateuren werden soll. Wir wissen es. Es werden gebrochene Existenzen, die gezwungen sind, au' andere Art und Weise ihr Brot zu verdienen oder den Stab zu ergreifen. Wir setzen aber in unsere verehrlichen Stadtverordneten das Vertrauen, nachdem sie durch diese unsere Eingabe ein unparteiisches Urteil über den Gang der Geschäfte sich bilden konnten, daß sie einstimmig für uns eintreten werden, um uns vor dieser Zukunft zu bewahren und zeichnen wir in dieser Hoffnung Hochachtungsvoll ergebenst Max weitzbacker. Baumann. R. Zertsch. Fritz Lecariur. Fritz Zung. Beweise Aber die Unfähigkeit der Betriebsleiters des städtischen Elektrizitätswerkes. Unverständlich ist uns, wie Zeichnungen, namentlich in letzterer Zeit, mit den größten Fehlern genehmigt werden und beweist uns dies, daß der Betriebsleiter die Vorschriften nicht anzuwenden versteht. Hierzu einige Beispiele. 1) In den Lagerhäusern der Firmen Goldenberg & Markus, Gebr. Rosenbaum, Nathan Rosenthal gelangte Gummibanddraht für alle Leitungen zur Genehmigung und Verwendung. Dies steht in direktem Mderspruch mit dem § 38 Absatz b der Verbandsvorschriften. 2) Bei der Anlage der Gebr. Zutt in der Steinstraße wurde ein blanker Mittelleiter als Freileitung nicht genehmigt, hingegen g e n e h m i g t in den Anlagen 3) Lotz- Bahnhofstraße, 4) Beck-Marburger Straße, 5) Trechsler- Steinstraße, während bei 6) Herrn Metzgermeister Von-Eiff sogar ein blanker Außenleiter genehmigt wurde. 7) Bei der Anlage Becker-Bahnhofstraße wurde ein verzinnter blanker Mittelleiter für unterirdische Verlegung nicht genehmigt, weil er der Oxidation ausgesetzt sei, wohingegen im städtischen Kabelnetz durchwegblanke Mcktel- leiter bis in jüngster Zeit, trotz Ueberzeugung des Betriebsleiters, daß dieser falsch verlegt und somit der Stadt unnütze Kosten aufgebürdet werden. Zu bemerken ist hierzu, daß die Verbandsvorschriften eine Erdung des Mittelleckers vorschreiben. (§ 22 Absatz f). 8) Genehmigt wurde ein deutlich gezeichnetes Schaltungsschema, welches direkt gegen den § 33 a der Verbands-Vorschriften verstößt, welches auch nur emgereicht wurde, um den Betriebsleiter bezüglich seiner Fachk^nntnisse auf die Probe zu stellen. 9) Bei der Anlage Beil-Hammstraße gibt der Betriebsleiter zu, bei den ihm vorgelegten Zeichnungen übersehen zu haben, daß die Motoren-Anlasser sich im Erdgeschoß befinden b^ezw. eingezeichnet sind. , Besonders bezeichnend für die Konsequenz des Betriebsleiters dürfte folgender Fall sein. 10) Einem hiesigen Installateur wurde genehmigt, entgegen den Bedingungen betr. die Abgabe elektrischer Energie aus dem städtischen Elektrizitätswerk Gießen, in der Anlage Kaiserbof-Schnlstraße dem Afterkonsumenten Stier einen Elektrizitätszäbler käuflich zu liefern, was nach § 3 der obengenannten Vnrschristen vollkommen unzulässig ist. Zur Lieferung des Zählers witrde nur verlangt, daß der Zähler dem Werk zur Begutachtung vorzulegen sei. Ein bestimmtes Fabrikat wurde nicht vorgeschrieben. Durch Nichtbeginn der Arbeiten wurde ein anderer Installateur mit der Ausführung betraut. Da die Genehmigung nicht übertragbar, muhte eine neue Konzession nachgesucht werden, was unter Bezugnahme auf die erstere geschah. An die iebige Genehmigung knüvfte sich die Forderung, daß der Einheitlichkeit wegen ein S'emeus-Schuckert- zähler zur Verwendung kommen müsse, was dem Konsumenten einen Mehrkostenpreis von Mk. 30.— verursacht- 11) In der Weihnachtszeit vorigen Fabres wurde demselben Installateur ein Zähler ohne Vorschrift des Fabrikats genehmigt und im Betrieb gegeben, ohne daß biK heute nur die geringsten Anstände sich ergeben Hütten. 12) In der Anlage Hansel, Löberltraße wurde ein Zwei- leiteranschluß genehmigt, die Abnahme aber zurückgesetzt, weil das Werk nunmehr vom Installateur einen D r e i leiteranschluß verlangte. Die Ausführung dieser Umänderung erforderte einen erheblichen Kostenaufwand, der nur auf mangelhafte, ungenügende Durchsicht der Genehmi- gungszeichnungen zurückzusühren ist. 13) Bei Holterhoff, Seltersweg wurde eine Erweiterung an die bestehende Anlage, welche schon über ein Kilowatt im Anschlußwert betrua. genehmigt, ohne daß die Anlage nach,' § 7, Absatz 5 der Gießener Vorschriften in einen Drei* leiteranschluß umgewandelt worden wäre. 14) Bei Lotz, Bahnhofstraße ist in der Freileitung zum Hinterhaus vom Betriebsleiter die Bedingung gestellt worden, Blitzableiter in die Leitung einzubauen, trotzdem auf dem Vorderhaus (drei Etagen) ein Telephongestänge mit Blitzableiter vorhanden, und in nächster Nähe des Hinterhauses ein hoher Schornstein sich befindet. Ein Blitzableiter im Auß enlei ter war hier schon illusorisch, aber ganz unsinnig in einem g.eerdeten Mittelleiter, der in der ganzen Stadt im Erdreich verteilt liegt und so einen sehr geringen Widerstand für atmosphärische Entladungen bietet. Dieser Falt, ein technisches Unding, dürfte wohl einzig dastehen. 15) Hierzu diene als Gegenstück: die Freileitung Beil, Hammstraße, welche über ein bewohntes Haus, das höher liegt als die in nächster Nahe befindlichen Gebäude, und auf dem sich kein Blitzableiter befindet, hinwegführt, und ohne Blitzableiter genehmigt und ausgeführt wurde, obschon die Leitung auf dem Dach vermittels eines Gestänges befestigt werden mußte. 16) Ein Installateur wollte für die provisorische Installation einer Beleuchtung für Oswalds Garten, anläßlich eines Festes, den geerdeten Mittelleiter als Ringleitung aussühren, was nur das einzig richtige gewesen wäre, aber vom Betriebsleiter aus betriebstechnischen Gründen nicht genehmigt wurde. 17) Weiteres Material steht zur Verfügung. Erwähnt sei nur noch, daß die Genehmigungen 4, 5, sogar acht Tage dauern, sodaß dem Werk, wie Installateuren empfindliche Schäden entstehen. Mit der Anordnung der Zählerplätze scheint der Herr Betriebsleiter mit sich selbst nicht im Reinen zu sein und dürfte das Nachstehende den Beweis vollständig erbringen. 18) Im Fall Holterhoff gestattete der Betriebsleiter, den Zähler 3 Meter hoch zu sehen, was er jedoch kurz vor der Abnahme bestritt und so der Stadt einen Schaden — nach unserer Auffassung — von 60 bis 70 Mark durch Nichtlieferung von Energie entstand. Der Zähler wurde nun in das erste Obergeschoß gesetzt, wodurch dem Konsumenten bedeutende Mehrkosten entstanden und ferner ein Zimmer verloren ging. 19) An Treppenhauswände setzt der Betriebsleiter prinzipiell aus betriebstechnischen Gründen keine Zähler mehr, seitdem eine Differenz bezüglich der Kabelgarantie bei Schaefer, Roonstraße, eintrat. Ausgenommen ind die, dank seiner Inkonsequenz unausbleiblichen Ausnahmefälle. Bei Professor Poppert, Eckert, Hansel, wurden trotz obiger Verfügung die Zähler an Treppenhauswände gesetzt. Der einzige Grund zur obigen Maßnahme dürfte der ein, daß beim Transport schwerer Möbelte., der Zähler vorübergehend Erschütterungen ausgesetzt wäre, aber keinesfalls in dem Maße, wie dies an Zwischenwänden, in welchen sich meistenteils mehrere Türen befinden, fortwährend der Fall ist. Zu bemerken ist hier, daß Treppenhauswände aus Festigkeitsrücksichten $um mindesten einen Stein stark gebaut werden, während hingegen die Zwischenwände, die der Betriebsleiter für Zählerplätze auSwählt, in den weitaus meisten Fällen einen halben Stein nicht überschreiten. An Außenwände setzt der Betriebsleiter nur dann Zähler, wenn das Brett in einem jeweiligen nach Gutdünken zu bemessenden Abstand von der Wand angebracht wird. Durch Hrfe Anordnung wird gerade das, was an zur Verfügung. Erwiderungen des Betriebsleiters Stolte. r.u mi irt >ie an >e|i iiu l! ]Q1 :ic •rc 1 v per For L r t 13/ Für die Anlage Hölterhofs ist bei der Herstellung der ersten Anlage ein Dreilelleranschluß genehmigt worden ([. Projektzeichnung). Die erste Anlage ist am 15. November 1905 von dem Jnstallationsmeisier Wille abgenommen und ist übersehen, daß nur ein Zweileiteranschluß ausgeführt worden ist. In der Projektzeichnung ist Dreileiteranschluß emgezeichnet. 21) Ber Anbringung der Hausanschlußkästen geht der Herr Betriebsleiter riesig eigenmächtig vor; da dieselben kerne Zierde für die Räuine, in welchen sie angebracht werden sollen, sind, dürfte es sich schon aus Anstandsgründen empfehlen, daß sich der Herr Betriebsleiter mit dein Konsumenten über den geeigneten Platz ins Einvernehmen setzt Durch dieses unbegreifliche Vorgehen entstehen dem Wert nur unnütze Mehrausgaben, wie die Q-alle Salomon und Eckert darlegen. meister Wille erfolgt und ist jedenfalls von demselben über- m^6 entgegen unserer Genehmigung der Mittelleiter als blanker Draht verlegt worden ist. Wechsler, SLeinstraße, wurde der Mittelleiter als blanker Draht genehmigt, da die Leitungen den Gebäuden entlang geführt werden und nur sehr kurze Spannweiten haben Die örtlichen Verhältnisse lassen es zu und technische Bedenken stehen dieser Ausführung in diesem Falle nutzt entgegen. ‘ 1 den Treppenhauswänden vermieden werden soll, besonders gefördert, und schwingende Systeme hergestellt. Einige Beispiele seren erwähnt. ö 22) lieber die Anlage Salomon wurden die Konzessionszeichnungen eingereicht und kamen dieselben mit einer be- dingungsweisen Genehmigung betreffs des Zählerplatzes zurück. Der Hausanschlußkasten war aus Wunsch des Herrn Salomon an geeigneter Stelle eingezeichnet. Nachdem das Werk die zum Anschluß nötigen Vorarbeiten sertigqeftellt bemerkte der Installateur, daß der Anschlußkasten an einer Wand angebracht, für die die Regale bereits in Arbeit waren und welche in den vom Wert genehmigten Plänen emgezeichnet sind und der Betriebsleiter demnach Kenntnis davon haben mußte. Nach einer heftigen Auseinandersetzung wurden die bereits ausgeführten Arbeiten umgestoßen und nun nach den ursprünglichen Plänen ausgeführt. Mit dem Resultat, daß Konsument und Stadt geschädigt. In der Anlage Eckert liegen die Verhältnisse fast ebenso. 23) Die Bestimmungen des derzeitigen Betriebsleiters sind dahingehend, daß keine Anschlußkasten, welche schon vor längerer Zeit nach Angabe des Elektrizitätswerkes aus- gesuhrt worden sind, im Kellergeschoß verbleiben können da Witterungseinfiusse auf den tziolationswiderstand des Kabelnetzes Einfluß haben. 29) Hat hingegen der Installateur einen sehr dringenden, ganz gering.ügigen Auftrag für das Werk, so wird 1) Die Vorschriften des städtischen Elektrizitätswerkes vom 20. September 1900 lassen Gummibanddraht in Jsolier- rohren und auf Stollen in trockenen Räumen zu. In den Lagerhäusern sind die Räume als trocken zu bezeichnen und die Leitungen sind durchweg in Jsoliercohren und auf Nollen als Einzeldraht verlegt (s. § 3 Absatz 5 der Vorau vi el -cl eu: irii len ege ehe Ihoi ter fciel M peii hn h e h p pk Ri hb 12) Für die Anlage Hansel, Löberstraße, wurde von |ai feiten des Elektrizitätswerkes ein Dreileiteran schlug 10 genehmigt (s. Projektzeichnung). bedeutet Dreileiter- anschluß. iin in äc er ta les Die Verlegung derartiger Umänderungen geschieht neuerdings auf Rechnung der Konsumenten, wodurch bäufia unsere Aufträge in Frage gestellt, mindestens uns aber große Weitläufigkeiten verursacht wurden. Unbegreiflich ist daher, daß genannter Herr bei Umarbeitung des Anschlusses «chulze Seltersweg direkt g e g e n s e i n P r i n z ip arbeitet, d2. er den Anschlnßkasten wieder in ein neugebautes. sehr Kellergeschoß setzte. Was er hier für eine Begründung anfuhren totU, wäre interessant zn erfahren. 24) Für die Wahrheitsliebe des Herrn sei noch angeführt, daß er fnr bte Anlage Schreiner, Seltersweg, Genehmigung zum Beginn der Arbeiten ohne Zeichnungen erteilte, welches er nachher ableugnete, aber durch zwei Zeugen überwiesen wurde. Die Abnahmen wurden von ihm immer sehr lau bewert- stelligt. 9) Was die Installateure damit sagen wollen, daß der i Betrieboleiter, es übersehen hat, daß die Motorenanlasser : . ^9^0(3 eingezeichnet seien, können wir uns nickt.' erklären, d a d e r A u s f ü h r u n g nicht die g e r i n q3 . sten technischen Bedenken e n t g e g e n steh en. ü ; 10) In diesem Falle handelt cs sich nicht um Afterkonsu- ' menten, da das Elektrizitätswerk nur mit Hausbesitzer rest 1 verrechnet. Stier verrechnet mit dem Pächter Feidcl ' handelt sich also um Anbringung von Apparaten, welche unserer Genehmigung bedurften. Ebenso kann unter 1 biejen Verhältnissen sich ein Konsument mehrere Zähler - auf ferne Kosten anbringen lassen, wenn derselbe Ver- ' gnügen daran findet. Ein Verstoß gegen die Stromliese- ' rungsbedrngungen liegt demnach nrcht vor. Von dem ersten .1 Installateur wurde unseres Wissens ein Zeitzähler pro- V lektrert, später stellte es sich icdoch heraus, daß ein Watt- 1 ftundenzahler angebracht werden sollte und wie uns ber Installateur rn unserem Bureau mitteilte, sei ein alter K Aronzähler vorgesehen. Da die Zählerfabrikate nicht gleichwertig, und von uns für Feidel ein Siemens-Schuckert- r Zahler angebracht ist, halten wir es für unbedingt emp- I feIj-leert, in ein und derselben Anlage ein einheitlic^s ! Fabrikat berzubehalten, um späteren Dif.erenzen aus dem \ ^ege zu gehen. Wir haben in diesem Falle nur die Interessen des Konsumenten und des Elektrizitätswerkes vertreten. Soweit uns bekannt ist, sind die Preise für der- artige Zähler bei den namhaften Zählerfabriken fast die wenn er dem betreffenden Installateur telephonisch mit- geterlt hatte, daß die Abnahme so nicht stattfinden könne und wäre dann zur gegebenen Zeit der Abnahme die £anWe ker richtigen Stelle gewesen. Eine Verschiebung der Abnahme, durch welche doch in erster Linie das Werk, und ferner Konsument und Installateur geschädigt werden, hätt nicht stattfinden brauchen und wirst sich hier unbedingt E F^ge auf, in wessen Interesse der Betriebsleiter handelte. Wnr können auch diesen Fall nur als Schikane deuten. _ Die Abnahmetermine werden dem Installateur vom Werk i.n schriftlicher Form mitgeteilt, oft genug kommt es vor, datz nachher ein Bote vom Werk kommt und die Abnahmen um Stunden oder Tage verschiebt. Dies beweist zur Genüge das Dispositionstalent des Betriebsleiters da in den meisten Fällen die Arbeiten des Werkes im Rückstand und so eine Verschiebung der Abnahme notwendig machen. 30) Eine richtige Abnahme auszuführen ist der Betriebsleiter^ nicht imstande. Er kann nicht einmal die Wider- standsmesfung richtig aus.ühren und ist es uns unverständlich, daß er sich diese Stellung erworben, da doch ein Ausweis über alle Messungen für sie verlangt wurde. Mit einem Wort, der Herr ist nicht fähig, als Betriebsleiter zu fungieren, wofür wir gerne den Beweis erbringen wollen und bitten wir darum die Herren Stadtverordneten, den Betriebsleiter zwei von uns gewählten Installateuren in emer Kommissionssitzung gegeiiüberstellen zu wollen. 31) Betreffs der vom Werk in der Bürgermeisterei ausgeführten Ventilationsanlage können wir nur mitteilen, daß das Material geradezu verschwendet wurde und sind wir gern bereit, eine Ausstellung zu machen, wie teuer die Anlage von unserer Seite gekommen wäre. 14) In der Anlage Lotz, Bahnhofstraße, wurden aus Sicherheitsgründen Blitzableiter vorgeschrieben, trotz des Schornsteins und des Telephongestänges. Das Gestänge ist von der elektrischen Leitung bis auf ca. 60 m entfernt. In den Vorschriften über die Anzahl und Anordnung der Ausfangstangen für Blitzableiter heißt es ausdrücklich, daß Teile eines Gebäudes, welche einen Höhenunterschied von mehr als 15 m ausweisen, mit eigenen Stängen zu schützen sind, auch wenn sie im einfachen Kegel der höheren Auffangstangen sich befinden. Das Telephongestänge und ber Schornstein bieten mit Sicherheit fernen Schutz gegen Blitzgefahr, was in der Praxis zur Genüge bewiesen ist. Selbst für den Mittelleiter halten wir in Installationen die Anbringung eines Blitzableiters für unbedingt erforder- llch, da der Mittelle iter bis zun; Straß en kabel isoliert verlegt i st. Würde z. B- der Blitz in die Freileitung einschlagen, so müßte derselbe den Weg der Leitung einschlagen, Warenlager, selbst Wohnräume passieren, wodurch ersterem großer Widerstand entgegengesetzt wird. Die betr. Freileitung auf die ganze Länge bis zum Straßen- label als Ableitung zu benutzen ist nicht durchführbar, dieselbe teilweise nur einen Querschnitt von 1,5 bis 2,5 mm besitzt. Die Ableitungen sind tunlichst geradlinig und auf dem kürzesten Wege zur Erde zu führen. selben sind nur dann maßgebend, wenn in Streitfällen über Teile von Jnstallationsarbeiten in den jetzigen Vor- schriften des städt. Elektrizitätswerkes nichts angegeben ist. 2) In der Anlage Zutt, in der SLeinstraße, wurde ein blanker Mittelleiter als Freileitung nicht genehmigt, da ich in unmittelbarer Nähe Neichs-Telegraphenleitunqen befanden und die Drähte quer über den Hof gespannt sind. Die Neichs-Telegraphenverwaltung schreibt in allen Fällen isolierte Drähte vor. Dieser besondere Umstand veranlaßte uns, isolierten Draht auch für den Mittelleiter vorzuschreiben. Soweit es sonst die örtlichen Verhältnisse zulassen, stehen der Anwendung von blankem Mittelleiter als Freileitung technische Bedenken nicht entgegen. In den neuen Vorschriften haben wir die Verwendung von blankem Mittelleiter als Freileitung vorgesehen. A der Anlage Lotz, Bahnhofstraße, Huben wir einen blanken Mittellerter als Freileitung nicht zugelassen. In der Projektzetchnung ist isolierter Draht genehmigt. Bei der Montage stellte sich später heraus, dag die Leitungen nicht quer über den Hos gespannt, sondern hart an die Gebäudeflucht entlang montiert werden konnten. Deshalb wurde für den Mittelleiter blanker Draht genehmigt. Die örtlichen Verhältnisse ließen es zu und technische Bedenken stehen dieser Aussührung durchaus nicht entgegen. ; 4) In der Anlage Beil, Marburger Straße, wurde nur isolierter Draht für alle Leitungen genehmigt (s. Projektzeichnung), da die Leitungen quer über den Hof pro- , '6) Bei der Abnahme der provisorischen Anlage des Herrn Haubach, Verlängerter Asterweg, die innerhalb vier- undzwanzrg Stunden fertigaestellt, wurde wegen Iwei Minuten Verspätung der Fertigstellung die Anlage nicht 'abgenommen und dem Installateur eine zweite Abnahme berechnet, obschon derselbe dem Betriebsleiter unter Beuqeit sagte, daß es 2 Minuten über i/24 Uhr und die Messungen von fetten des Werkes vorgenommen werden können. Nach Verlauf von zrrka i/2 Stunde kam der Betriebsleiter der inzwischen fortgegangen, zurück und nahm die Messung vor Es sand effektiv nur eine Abnahme statt und doch wurde eme zweite berechnet. Da. derselbe Installateur oft genug auf vas Werk hat warten müssen, einmal sogar riber eine Stunde, kann dieser Fall nur als Schikane gedeutet werden. 2c) Einem anderen Installateur wurde eine zweite Ab- 6ere^"et' "°il er eme Lampe, welche vom Betriebs- lerter im Keller angeordnet wurde, nicht dort installiert Älbnaduce ,., Unbe vor der zu dem Konsumenten (Beil, Hammstraße) und ?en' bafi die Abnahme aus obigem Grunde nicht stattfinden könne. Ferner sagte er zu dem Konsnmen en, der in dieser Angelegenheit schon bei dem Herrn Oberbürgermeister gewesen war, „wären Sie nicht zum Herrn Oberbürgermeister gelaufen und direkt zu mir gekommen o wurde es noch eher gegangen sein". Es sand nur Tine Abnahme statt und doch wurde eine zweite berechnet stu bemerken ist hierbei, daß der Betriebsleiter die Abnahme zeichnungen schon drei Tage auf dem Werk hatte und so. mit sich hatte genügend orientieren können, aber troüdem die Abnahme ansetzte und sie erst i,2 Stunde vor dem ae« gebenen vermin aufhob. Eine Kleinigteit wäre es gewesen, lo) Aus der Projektzeichnung geht nicht hervor, daß die Leitungen über das Dach geführt werden sollten. Der Revisivnsbeamte, in diesem Falle Wille, hätte der Betriebsleitung nach der Abnahme Mitteilung von dem Fehlen der Bditzableiter machen müssen. Laut § 6 der Jnstallations- und § 4 derStromlle.erungstbellngungen ist jeöerJnstallateur ür alle unter seinem Namen ausgeführten Arbeiten verantwortlich und hastet für alle durch fehlerhafte oder vor- christswidribe Arbeit sich später ergebenden Schäden, sowohl dem Besteller als auch dem fiadt. Eleklrizitätswell gegenüber. 16) Beleuchtung auf dem Oswaldsgarten. Den Mütel- leiter als Ringleitung auszuführen, wurde laut Projektzeichnung nicht genehmigt um) vor Genehmigung der Projektzeichnung auch nicht beantragt. Während der Moniaae der Anlage ist von einem Monteur des Installateurs Ferlsth ange,ragt worden, ob eine derarllge Verlegung des Mittel- leners niajt zügelns,en werden konnte, worauf demselben rurz erwidert worden ist, daß inan sich nach der Projekt- letzteren nach unserer Schätzung zirka Mark 30.— Kosten ii verursacht, während die Anlage, wie sie vom Installateur i ansgesührt worden ist, auf zirla Mark 100— gekommen ist. £ Nicht das Elektrizitätswerk, sondern der Installateur hat r dem Konsumenten unnötige Kosten aufgebürdet. ü 2^der Weihnachtszeit vorigen Jahres wurde Herrn W Ludenng, Seltersweg, die Anbringung eines Zeitzählers r bedtugungsweise genehmigt mit Einverständnis des Herrn F Oberbürgermeisters. Da hier ein Zeitzähler, welcher die Brennzett von Lampen anzeigt und nicht die Energie ° registriert, wie im vorstehenden Falle, so konnte das Fa-8^ brikat des Zählers dem Elektrizitätswerk gleich {ein, da w (ür letzteres Differenzen und Nachteile nicht entstehen können. Die Beleuchtungsanlage Käminka, Marktplatz, wurde anläßlich einer Erweiterung von ihm abgenommen. Im Keller befand fich Erdschluß in der alten vorhandenen ^Uung Bei Messung von feiten des Installateurs wurde ein Widerstano von 80000 Ohm ermittelt. Der Betriebs- leiter gab ^10 000 igin und nahm die Anlage nicht ab. Er stellte dre Forderung, den Jsolationswert der alten SInlaqe i uu uie Teilungen quer uver den Hof pro die vorschriftsmäßige Höhe zu bringen, ein Ding der ioktiert waren. Die Abnahme ist durch den Jnstallations Unmöglichkeit, oder es müßten vollständig neue Leitungen ' — ' ' J gelegt morbeu fein. Nachdem mit einem Kostenaufwand von zirka 2o Mark der Jsolationswiderstand um 10000 Ohm erhöht war wurde die Anlage anstandslos abgenommen, obschon der Widerstand auch jetzt nicht genügt. Eine Berech- nung die,er zweiten Abnahme sand Nicht statt, ein Beweis für die Konsequenz des Herrn, der sonst jede zweite Abnahme berechnet. 0 6) Aus der Projektzeichnung Von-Eisf, Ludwigstraße, haben wir entnommen, daß der Mittelleiter mit verlegt werden sollte. Es gibt dieses der Installateur in der Re- ^^^nszeichnung zu, indem er eine andere Bezeichnung ftatyue. Selbst bei der Ausführung hat der Installateur ,ur die Außenleiter Gu m m i a d e r d r a h t verlegt Wenn für einen Außenleiter blanker Draht genehmigt wer- obn.sollte, so wäre hierjür eine andere Bezeichnung in der Projettzeichnung nötig geiucjeri. In der Projettzeichnung ... 6 G- -j- ß Ijeißt es: ---------. Wollte der Installateur einen Außen- leiter als blank verlegen, so hätte die Bezeichnung lauten .. 1 x 6G 1 x 6B Essen: -------—----------, d. h. ein Draht als isolierter Draht und ein Draht als blanker Draht. 7) In der Amage Becker, Bahnhofstraße, wurde ein verzinnter blanker Mittelleiter in Erde verlegt, in erster Linie nicht genehmigt, weil bis heute der Mittelleiter in Installationen isoliert verlegt werden muß. Der blanke verzinnte Mittelleiter in Erde verlegt, ist Oxybatwnen ausgesetzt und in einer Installation ist eine Oxydation doppelt folgenschwer, da die Installation nur einen Miltellelter als Zuleitung hat. Sollte nun Die(er eine Draht oxydieren, so würde die betr. Installation oi)iie -vicht sein, und dem Konsumenten würden erhebliche Kosten erwachsen. Selbst das hiestge Elellrizitälswerk verlegt wegen der Oxyoauon den wcittelleiter für Haus- anfajlüsse isoliert und gleichwertig mit den Außen- teitern, Daß hier in Gießen im Stadtnetz der Mittel- leiter blank verlegt wird, ist wohl nicht Schuld des jetzig Betriebsleiters. Die Stadtverordneten-Versammluna $ . seinerzeit bei Errichtung des Werkes den blanken Mit?-? leiter genehmigt, da für ein Stadtnetz, welches aus viel- Ringleitungen besteht, die Oxydation eines Mitt».^ ellers keine Rolle spielt und keine Bedenken hat. SLm» liche Elektrizitätswerke Deutschlands und des Ausland/- veriegen beim Gleichftrom-Dreileitersystem 2x220 Volt wi- ^er ^chö^n haben, den Mittelleiter blank ih bie Erde, da durch die Erfahrung nachgewiesen ist, daß dur^ Oxydationen in Stadtnetzen leine nennenswerte Foi^ auftreten können. Wir verweisen auf eine Verhandluna iv der Versammlung der Vereinigung der Elektrizitätswerke b n vielte 58 der Mitteilungen, welche beiliegen). Ter Mittel leiter ist auch geerdet, wenn derselbe in Installationen isoliert verlegt ist. In ganz Gießen ist der Mittel leiter in In st a ll a t i o n e n g e e r d e t, e B e n f o a u rft in der Anlage Becker. Die Installateure scheinen sich aber über den Begriff „Erdung' nicht recht klar zu sein 8) Am 6. Sept. d. I. ersuchte Ecearins um Genehmigung einer Schaltung, welche demselben laut diesseitigem Swrer ben vom 7. und 12. Sept, nicht genehmigt woroen ist. ®lr warten bis heute noch aus die Projektzeichnung. Verband«. Vorschriften sind für Gießen nicht maßgebend. Für dio neueren Vorschriften sind die Verbanvsvorfchristen Grunde gelegt. ö . 20) In den Lagerhäusern der Firmen Goldenberg und Markus, Gebrüder Rosenbaum und Nathan Rosenthal wurde ein Abstand von 40 cm, bei Metzger Kühn 20 cm, bei >Lchreinermeister Beil 15 cm, bet Gebrüder Bsttt 15 cm, bei Wagner Spies, Schlossermeister Euler, Backerehwarenfabrtk Krämer je 5 cm verlangt. Bei Becker, Bahnhosstratze, wurde der Zähler ohne jeden Abstand an einet Außenwand angebracht, wozu noch besonders zu bemerken, daß diese direkte Wetterseite und Fachwerkwand. Wenn auch gegen das Absetzen der Zähler nichts einzuweuden ist, so wird diese Maßnahme, welche bezwecken soll, daß die Lust hinter dem Brett frei durchstreichen kann, vollständig widersinnig, wenn, wie in allen obigen Fällen staubdichter Schutzkasten, der das Zählerbrett ein- jchließt und mit der Wand abschneidet, vorgefchrieben wird. In - allen obigen Fällen wurde der Installateur für die Herstellung der Vorrichtungen sowie Befchafiuna der Sckmü- taften verantwortlich gemacht, eine besonders harte Map-1&rF.'toirb nähme, da bei Einreichung der Konzessionszeichnunaeu bic C^e ntctyt etyer erledigt, bis daß eine schriftliche Anlage zumeist zu einem festen Preise abgeschlossen und Derephonisch oder mündlich der Installateur die Mehrkosten bann aus seiner Tasche decken .ni^t Hingste bim W-Lrk angenommen. 53etoei§. muß. Ein genügend orientierter Fachmann würde m Fällen, > derartige Fülle stehen in großer Anzahl wo Zähler an feuchte Wände angebracht werden muffen' statt der Holzbretter für die Zähleranbringung Schiefer oder Marmor verwenden, da sich Holztaseln auf jeden Fall ver- ziehen und so den Zähler beeinflussen. Die möglichen Tem- peraturdifferenzen sind für die Zahier praktisch ohne Einfluß aus die Registrierung. SL hpa ftKfw • -r V § 5 ber Vor- gleichen. Einen Mehrkostenpreis von Mk. 30— konnte dement^bttrrzrtatswerkes). Technische Bedenken, nach dieser Umstand nicht verursachen. Es wäre von feiten gute Montage vorausgesetzt, stehen dieser Verlegungsart des Installateurs richtiger gewesen, wenn dem Herrn Stier Entgegen. Dre Forderung, Gummiaderdraht zu ver- zweckmäßigere und vorteilhaftere Vorschläge zum Strom- c fn Hir ro^ben’r?(a d-e.B-rbandSllorschrif. vezug gemacht worden wären. Eine Stciglettung uom Erd. , tWÄSÄ «SS* d-d Herrn Sita ,äu. „ brettes angebracht. Uns sind betr. eines schlechten Aus- seyens noch keine Klagen von feiten der Konsumenten laut geworden. Mr verfolgen hierbei noch das Prinzip, möglichst kurze Leitungen in einer Anlage zu verlegen, welche ungerneffenen Strom führen. Soweit wie es uns möglich war, haben wir uns stets mit dem neuen Konsumenten betr. Anbringung von Haus- ^..^ich^ußkästen rn Verbindung gesetzt. Die Aus- Mhrung derartiger Arbeiten bringen eine Verbindung schon 22) In der Anlage Salomon wurde der Zählerplatz bedingungsweise genehmigt. Nachdem der Installateur die gestellten Bedingungen nicht eingehen wvltte, wurde ein anderer Zahlerplatz, welcher uns geeignet erschien, und dem Konsumenten nicht hinderlich sein tonnte, bestinlint. Der Installateur behauptete bei der ange.ührten Auseinandersetzung, daß die vorgesehene Treppe mit der betr. Wand an welcher der Zähler befestigt werden sollte, nicht im engen Zusammenhang hergesteUt würde. Nachdem der Installateur ourch den Erbauer der Treppe von der Tatsache überführt war, erklärte sich später Herr Salomon bereit, die gestellten Bedingungen einzngehen und hat hierauf einen Nevers unterzeichnet. Die ProMzeichnung Sawmon gibt remen Au.fchiuß und kann aus derselben nicht entnommen werden, daß ein Regal vorgesehen ist. Wir glauben vielmehr, daß es einen Verkaufs.land darftcllen soll. Es wäre Sache des Installateurs gewesen, sich von dem Werk einen anderen Platz für den Anschlußkästen anweisen zu lasten, zumal doch demselben die Wünsche der Konsumenten bekannt waren. Ebenso liegen auch die Verhältnisse in der Anlage Eckert. 23) Die Bestimmung, daß Hausanschlußkästen nicht in Kellerräumen untergebracht werden dür.in, h a t n i ch t d e r jetzige Betriebsleiter getroffen, sondern sie ift bereits im Jahre 1901 von anderer Seite verfügt worden. Diese Bestimmung kommt aber nur dann in Frage, wenn es sich um Anschlußkästen handelt, welche noch nie in Betrieb waren und Besitzungen, welche bisher von der Elektrizität keinen Gebrauch gemacht haben, oder wenn die Entfernung des Anschlusses beantragt worden war, vielleicht wegen baulicher Veränderungen. Die Anschlußleitungen wurden bei Errichtung des Werkes vereinzelt in Häuser gelegt, von welchen man später einen Strombezug vermutete, um hierdurch die lästigen Ausbrüche des Fußsteiges und der Fahrstraße zu vermeiden. Für diese Leitungen, welche auf diese Weise aus Privatgrundstücke zu liegen kamen, ist von feiten der Eigentümer keine Bezahlung erfolgt. Es ist nun vorgekommen, daß nach einigen Jahren die betr. Eigentümer den Bezug von elektrischer Energie zur Anmeldung brachten. Wir stellten zur Bedingung, daß die vorhandenen Anschlußkasten auf ihre Kosten ins Erdgeschoß zu verlegen seien, womit sich bie Konsumenten einverstanden erklärten. Hierzu war in der Regel die Verlängerung des Kabels erforderlich. Da der neue Konsument bisher für den früher verlegten Anschluß nichts gezahlt und bei Herstellung eines neuen Anschlusses von der Straße aus das Kabel bis ins Erdgeschoß geführt werden mußte, so erwachsen dem Konsumenten keine Nachteile, da in beiden Füllen die Länge des Kabels die gleiche ist. Handelt es sich jedoch um Anschlußkästen, welche schon jahrelang in Betrieb sind, so liegt, fofent die Betriebssicherheit nicht gefährdet ist, keine Veranlassung vor, dieselben aus Kosten des Werkes ins Erdgeschoß zuverlegen. Die Anschlußküsten, welche früher in Kellerräumen angebracht und sonst trocken sind, bedürfen keiner Verleguüg. Die größte Anzahl von Elektrizitätswerken legen die Anschlußkästen in die Kellerräume, sofern dieselben trocken sind. Hierbei muß man selbstverständlich eine gute geeignete Wand wählen und nicht, wie es hier in Gießen vorgekommen, den Anschlußkasten unter ein Kellerloch anbringen. Die zur Verwendung kommenden Anschlußkästen sind wasserdicht, d. h. wenn dieselben richtig montiert werden. Die Anlage Schulze, Seltersweg, ist seit 1901 in Betrieb, das bestehende Anschlußkabel mußte in unserem Interesse ausgewechselt werden, ging demnach auch auf unsere Kosten. Das Anwesen Schulze dürfte u. E- schon recht alt fein; d ie Kellerräume sind vorzüglich trocken. Der Anschluß wurde durch Jnftallationsmeister Wille umgeändert. 24) Metzger Schreiner frug telephonisch an, ob der Installateur (Weißbäcker) einige Lampen anbringen dürfte, worauf der Betriebsleiter erwiderte, es sei nichts dagegen einzuwenden, wenn von feiten des Installateurs Projektzeichnungen eingereicht würden, welche vor Beginn erst genehmigt werden müßten. Wir können uns nicht anders denken, als daß Schreiner dem Installateur irrtümlich eine Genehmigung mitgeteilt hat. Der Installateur hat feine Genehmigung nachgesucht. Wir haben in keinem Falke eine Genehmigung irgend einem Konsumenten erteilt, sondern denselben stets an den Installateur verwiesen. Das Vorgehen des Installateurs Weißvücker ist uns zur Genüge bekannt und hat man mit dessen Verkehr doppelt vorsichtig zu fein. 25) Die Prüfung von Installationen erstreckt sich insbesondere auf den Jsolationswiderstand und es findet nur eine allgemeine Besichtigung statt. Fallen hierbei Ausführungen in die Augen, welche Bedenken erwecken, so sind dieselben unverzüglich von dem betr. Installateur zu beseitigen. Unsere jetzigen Vorschriften lassen eine eingehende Kontrolle nicht zu, da dieselben äußerst mangelhaft und größtenteils den Verbandsvorschriften widersprechen. Von einer lauen Prüfung kann keine Rede sein. Die Anlagen sind durch den Unterzeichneten stets auf die Vorschriften des Werkes hin geprüft worden und wir können sagen, daß keine Anlage anstandslos abgenommen werden konnte. Beweife hierüber stehen gerne zur Verfügung. Wir weisen besonders auf § 6 der Jnstallations- und § 4 der Stromlieferungsbedingungen hin. Nach Erscheinen der neuen Vorschriften dürften die Verhältnisse besser werden. Das Werk ist dann in der Sage, eingehendere Kontrollen auszuüben. Die Anlage Kammka konnte nicht angeschlossen werden, da in der alten Leitung ein Jsolationsfehler vorlag, während der Jsolationswiderstand der neuen Anlage, welche von Ecearius hergestellt, genügte Bei der zweiten Abnahme betrug der Jsvlatrvns- widerstand nicht 20 000 Ohm, wie der Installateur angibt, ondern ca. 600 000 Ohm, welchen wir nach den hiesigen Vorschriften als genügend ansehen mußten. Die Angaben vom Installateur (Eeearius) sind irrige und entsprechen nicht der Wahrheit. Eine Berechnung der zweiten Aonahme konnte nicht erfolgen, weil die alte Anlage sich nicht in Ordnung befand. Es wäre ein unbilliges Verlangen gewesen, den Installateur für die alte Anlage verantwortlich zu machen. 26) Anlage Haubach, Asterweg, wurde am 2 9. September laut Fertigstellungsanzeige für fertig, geprüft und richtig befunden, gemeldet. Die Abnahme wurde auf den 1. Oktober nachmittags i/24 Uhr anberaumü Um y<4 Uhr traf der Betriebsleiter auf der zelchnung richten müsse und in einer leitung nicht zugelassen werden dürkt^ ^ä Ä^^ cme Rmg- der betr. Monteur auf den sckriW' ferneren wurde ... _ ' °en «christlichen Weg verwiesen, uns auf die in Oder^Antaae ^^chnungen gestatten wir hinzuweisen. In dem ^ei9frmtmÖ1 Ugte Zusammenstellung 31. Oktober 1906 sinb^59Gen^tt^^ 1- April 1906 bis gefügte Aufstellung mM Zungen erfolgt. Diebei- Erledigung. Q einem ."ber die Genehrnigungs- gewüürt Uom San" TÄ J Genehmigung 8 Tage Betriebsleiter k Zugangs an geregnet, da der E? k ns nicht dollzogen hatte. E ne große 'M*. AEage sind um 3 bis 4 Tage später eingegangen n bnnguna unter ^Schriftstückes an-eigL sodaß XX' ner-migung unter 5 Tagen nicht möglich mar. 18) . der Anlage Hölterhofs wurde der ilälilernlak demnach^ die Ma t ^Bäcter geändert und ein^ öhP hnn S 9 disponiert. Der Zähler wurde in einer Hohe von 3 m ausnahmsweise in eine m Rea a l 1^tiääh8hn^llU9t,^Or^r T’“tte ^Wacker bereitsten mnrf s t an der Haustur im Hausflur geändert. ^"stallateur sah, daß er hiermit nichts erreichen tonnte, kam er auf den Laden zurück und wollte nun heff CL UrbeVteii. Schaufensterkasten, welcher aus Glas besteht, angebracht haben. Diesen Platz konnten wir nicht MM das Ablesen der Zähler mit großer Oesahr verlnupfl war. Den ursprünglichen Platz im Regal tootlte der Konsument jetzt nicht mehr freigeben. Es blieb Wetter nichts übrig, als einen anderen geeigneten Platz V”Ae"; ®ie Mehrkosten gehen demnach zu -.asten des ^astailateurs und Konsumenten, ebenso auch der angegebene Verlust des Elektrizitätswerkes. Holterhvs iqnß h,.6! 151 November 1905 bis 31. Oktober 1906 für i36 Mk. Energie verbraucht, sodaß im Verhältnis !u.r, ZbU, in welcher Hölterhofs durch die Eigenmächtigkeit des Installateurs seine Anlage nicht in Betrieb nehmen konnte, rund 20 Mk. in Frage kämen. Mir erwähnen ° a |J der Platz des Zählers vom Elektrizitätswerk b e st i m m t wird, und nach Möglichkeit d en Wünschen des Konsumenten Rechnung getragenwird. 19) An Treppenhauswänden werden dann keine Zähler angebracht, wenn in unmittelbarer Nähe sich eine Treppe befindet, welche mit der betr.. Wand im engen Zusammenhang steht. Hauptsächlich haben wir hierbei die Obergeschosse im Auge, da die Treppenhauswünde derselben größtenteils sehr leicht gebaut sind. Die Treppenhauswände weisen auch größtenteils andere Temperaturen aus als Innenwände, was auf das Zählerbrett von Einfluß fein kann. Jeder einzelne Fall wird von uns geprüft. In der Anlage Schäfer, Roonstraße, hatte der Installateur Weißbäcker ohne unsere Genehmigung eine umfangreiche Installation ausgeführt. Auch in diesem Falle hatte der Installateur eigenmächtig einen Zählerplatz vorgesehen, welchen wir nicht gutheißen konnten. Sollte man auf Türen in den Wvhn- räumen (Korridor) Rücksicht nehmen müssen, so könnte man überhaupt keinen Zähler anbringen. Die Zähler werden nicht, wie es früher in Gießen vorgekommen, über eine Tür angebracht, sondern zwischen zwei Türen in möglichst großem Felde. An fraglichen Außenwänden, welche überall nicht hart an einer Vertehrsstraße liegen, kann von schwingenden Systemen keine Reoe fein. Der Abstand der Zählerbretter von der Wand bei Außenwänden richtet sich je nach Beschaffenheit, Lage und Art des betr. Raumes. Bei Pros. Poppert und Hansel wurde der Platz für die Zählerbretter von Wille angegeben, ohne unsere Vorschriften zu beachten. In der- Anlage Eckert handelt es sich um keine Trepenhans-? wand. 20) In den Lagerhäusern Goldenberg u. Marens, Rosenbaum und Rosenthal wurde für die Zähler ein Abstand von 40 cm vorgeschrieben, da letztere im Souterrain an einer Außenwand angebracht werden muhten. Es ist von dem Betriebsleiter seinerzeit angeordnet worden, daß für sämtliche Zählerbretter, welche an Außenwänden zu liegen kommen, ein Abstand von 15 cm eingehalten werden soll. Daß in den Anlagen Spies, Euler uno Krämer nur ein Ab st and von 5 cm eingehalten worden ist, ist ein Versehen des Jnstallationsmeisters Wille, welcher das Anbringen der Zählerbretter zu erledigen hat. Der Zwischenraum der Zählerbretter und Wand soll nicht allein einen Lnftdurch- zug ermöglichen, sondern auch ein Verziehen der Zählerbretter verhüten. Hat man nun auch mit einem staubhal- tigen Raume zu tun, so ift die Anbringung eines staubdichten Schutzkastens weit mehr erforderlich. In diesem Falle muß man aus einen regen Lustdurchzug verzichten, ljat aber immer die Sicherheit, daß sich die Feuchtigkeit nicht derartig anfammem kann, als wenn das Zählerbrett hart an die Wand angebracht wird, und ein Verziehen des Brettes ist ausgeschlossen. Es ist von uns in reinem Falle verlangt worden, daß die Schutzkasten vom Installateur zu beschaffen seien. Wir haben vielmehr stets zum Ausdruck gebracht, daß der Kasten bei der Abnahme zur Stelle sein muß. Bei Projektierung einer Anlage mußte der Installateur wissen, ob die Anbringung eines Schutzkastens erforderlich ist oder nicht. § 5 der Stromlieferungsbedingungen lautet: Die Größe und der Standort der Messer wird vom Werk bestimmt und müssen dieselben auf Verlangen, sobald es die Verhält- nisse erheischen, mit einem verschließbaren Schutzkastenumgebenwerden. Sollte ein Installateur bei Ausarbeitung eines Projektes über die spatere Anbringung der Zähler im Zweifel fein, so sind wir stets bereit, die nötigen Auskünfte zu geben. In biefer Angelegenheit hat sich bis heute noch kein Installateur bei uns sehen lassen. Was die Verwendung von Schiefer oder Marmor betrifft, so dürfte eine derartige Entscheidung Sache der Betriebsleitung fein. Eine Schiefer- ober Marinor- tafel wie sie für Zähler und Nebenapparate erforderlich find' steilen sich erheblich teurer, als bie von uns zur Verwendung gelangenden Holztafeln, welche au^, bestem trockenem Eichenholz angefertigt werben, xae Tafeln v er- wenben wir seit kurz nach B e st eh e n b e s W e r es unb haben sich auch sehr gut etngeführt. Ein Verziehen der Holztaseln ift bei unsrer Anordnung ausgeschlossen. Vor Dienstantritt des jetzigen Betriebsleiters sind die Zählertafeln gleichmäßig angebracht worden, vb die betreffende Wand Feuchtigkeit auswies oder nicht. 911 Den Pplitz der Hausanschlußkäften bestimmt das Werk und wird nach Möglichkeit den Wünschen des Konsumenten Rechnung getragen. In den Projektzeichnungen werden dte Anfchlupiästen m der Regel vom Installateur vorgemerkt. Um bem Konsumenten keine unnötigen Kosten machen, werden die Anschlußkästen, soweit es sich um eine ^ustalla- tion im Erdgefchog handelt, möglichst in der Nahe des ZahlerPrüsungsstelle ein. Nachdem derselbe i/4 Stunde gewartet unb die Uhr bereits nach i/24 Uhr war, äußerte sich der Betriebsleiter dahin, er könne nicht länger warten, er würde gegen 5 Uhr zurücklehren. Der Installateur wurde gleich- ä^ttig auf die Unkosten aufmerksam gemacht. Was die ^.Neffung anbetrifst, so wird dieselbe von dem Betriebsleiter erst dann vorgenommen, wenn die Anlage einer Besichtigung unterzogen ift. Es wäre ja geradezu unsinnig und leichtfertig, wenn eine Messung vor der Besichtigung voraenom- men wurde. Daß der betr. Installateur oft genua -ms das Werk hat warten müssen, ist uns nicht bekannt und bis beute nicht gemeldet worden. 27) Die Abnahme Beii niugte dreimal vorgenommen werden. Bei der ersten Abnahme stellte der Beiriebsleiter fest, daß entgegen der Genehmigung Oes Wertes zwei Lampen im Obergeschoß installiert waren, anstatt, da Motorenlampen, eine im Kellergeschoß unb eine im Obergeschoß. Ebenfalls fehlte ber Schalter für bie Lampen. Der Betriebsleiter äußerte sich dem llonjumenten gegenüber, daß es ihm nicht möglich sei, bie Anlage in Betrwb zu setzen, da dieselbe nicht unseren Beoingungen entspräche. Beil erwiderte hierauf, baß er beim Oberbürgermeister gewesen fei, und ber Hütte chm bie Lampen in der Weise genehmigt. Diese Aussage wurde dem Konsumenten widerlegt, da zufällig der Betriebsleiter vorher mit dem Herrn Oberbürgermeister in biefer Angelegenheit Rücksprache genommen hatte. Der Betriebsleiter hat sich bem Konsumenten Beil gegenüber geäußert, ben Weg nach ber Bürgermeisterei hätte er sich sparen können, bad gleiche hätte er auch von bem Werk erfahren können. Nur ber Installateur hat den Schaden allein zu verantworten, da derselbe unsere Bedingungen nicht eingehalten hat. 28) Die Abnahmetermine mußten in letzter Zeit teilweise verschoben werden, da dringende Sitzungen und Besprechungen am Tage ber Abnahme ftattfanben, welche dem Betriebsleiter beim Ansetzen des Termins nicht bekannt waren. Wir glauben auch, baß jede Verwaltung, wenn unvorhergesehene Fälle eintreten, bas Recht hat, über eigene Anorbnungeu zu verfügen. Seitdem ber Betriebsleiter bie Erlebigung derartiger Arbeiten in die Hand genommen, ist aus einem anderen Grunde eine Abnahme nicht verschoben worden. Tie früheren Fülle sind auf das eigentümliche Verhalten des pp. Wille der Verwaltung gegenüber zurückzuführen. 29) Durch verschiedene Vorkommnisse sind wir gezwungen, auch jeden kleinen Auftrag nur schriftlich anzunehmen und es ist auch wohl der richtigste Weg für eine Verwaltung. 30) Die Widerstandsmessungen werden ben Vorschriften des Wertes entsprechend ausgeführt. Besondere Kenntnisse sind hierzu nicht erforderlich und kann eine derartige Messung von jedem Monteur vorgenommen werden. In jedem Fachkalender stehen Schaltungsschema und Beschreibung deutlich genug, aus welcher jeder das Nötige entnehmen kann. Ein weiterer Kommentar dürfte sich erübrigen. 31) Die Angaben betr. Ventilationsanlage in der Bürgermeisterei find unzutreffend. Tie Anlage ist unter Berücksichtigung besonderer Verhältnisse ausgeführt. Sie ift von vornherein derartig Projektiert, daß inan auch später die gesamten Räumlichkeiten mit elektrischem Licht versehen kann. Ter Zählerplatz wurde von bem Herrn Oberbürgermeister ungeordnet. Von einer Materialverschwendung kann keine Rede (ein. Städtisches Elektrizitätswerk Gießen. Stolle. Gutachten! Von der Großherzoglichen Bürgermeisterei Gießen wurde ich anigesordert, mich über eine Eingabe von 5 Jnstallationsftrmen Gießens vorn 17. Oktober 1906 und insbesondere über die dieser Eingabe beigesügten Beweise über die Unfähigkeit des Betriebsleiters des stadllschen Elektrizitätswerkes gutachtlich zu äußern. Ich erstatte dieses Gutachten, indenc ich meine Ansicht zu den einzelnen Punkten der Beweise über die Unfähigkeit des Betriebsleiters wie folgt darlege: 1. Anlage Goldenberg und Marcus. Die Entgegnung des Herrn Stolle ist zutreffend. Der § 3 Absatz 5 der städtischen Jnstallationsvorschriften läßt Ginnmibanddraht zu, unb da die Räume, in ivelchen derselbe aus Rollen oder in Jsolierrohren verlegt ist, als trocken bezeichnet iverdeli müssen, so stehen technische Bedenken der Aiiweiidimg desselben nicht gegenüber. Der angczogeiie § 38 b der Verbandsvorschriften läßt Gummibanddrähte in trockenen Räumen zu, sobald die Gebrauchsspannung iiicht mehr als 2ö0 Volt beträgt. 2. In der Anlage Zutt wurde ein blanker Mittelleiter als Freileitung liicht genehniigt, da in unmittelbarer Nähe Rerchs- telegraphenleitiingen bestanden, und die Drähte quer über den Hof gespaiint sind. Da die Reichstelegraphenvermaltung in allen derartigen Fälleri isolierte Drähte verlangt, so wurde hier auch die Jföllerung des freigespannten AtitteUeiters vorgeschrieben. 3. In der Anlage Lotz wurde zunächst isolierter Draht für den Aiittelleiter genehmigt. Da sich jedoch ber der Montage heraus- slellte, daß die Leituiig mcht quer über den Hof gespannt, sondern an den Gebäuden entlang geführt werden konnte, so wurde blanker Draht genehmigt, da technische Gründe in diesem ^alle eine Isolation mcht verlangten. 4 Anlage Beil. Hier wurden isolierte Leitungen genehmigt. ' Daß bei derselben ein blanker Mittelleiter zur Anwendung gelangt ist, lvurde bei der Abiiahme übersehen. Nach Angabe des Herrn Stolte ist die Abnahme drrrch den Jnstallationsmeister Wille erfolgt, der die Abweichung von der genehmigten Zeichnung nicht gemeldet hat. Technische Bedenken flehen aber bet der tui’ßcn Entfernung der Beibehaltung des blanken Drahtes nicht entgegen. 5. B"i der Anlage Trechsler wurde ein blanker Mittelleiter ' genehmigt, da bie Leitungen an den Gebäuden entlang geführt wurden und nur sehr kurze Spannweiten haben. Technische Bedenken liegen hiergegen nicht vor. 6. Bei der Anlage von Eiff ist aus der Projettzeichnung nicht zu ersehen, daß em Außenleiter als blanker Draht verlegt werden sollte. Bei der Ausführmig sind tatsächlich zwei isolierte Drähte verlegt worden. 7. Bei der Anlage Becker kann den Ausführungen des Herrn Stolle in vollem Umfange zugeslimmt werden. 8. Schaltungsschema. Tie Ausführungen des Herrn Stolle über Nicht-Genehmigung des nur skizzenhaft angedeuteten Schaltungs- schemas sind zutreffend. Tie maßgebende Projeklzeichnung ist überhaupt nicht eingereicht worden. 9. Bei der Anlage Beil sind die Ausführungen des Herrn Stolle vollständig zutreffend. Technische Bedenken gegen die Anbrm qunq der Ausschalter im Erdgeschoß bei den Arbettsmaschmen, während die Atoloren nn Kellergeschoß stehen, liegen mcht vor. 10. Anlage Feidel. Gegen die Verwendung eines eigenen Zählers zum Messen des Stromverbrauchs bei Stier sind Bedenken nicht geltend zu machen, da Feidel sich schriftlich für den gesamten Stromverbrauch verbindlich gemacht hatte. Daß die Verwendung eines Slemens'schen Zählers für den Nebenverbrauch empfohlen wurde, lag im Interesse des Werks und auch des Abnehmers. Eine direkte Vorschrift für die Verwendung eines Siemens'schen Zählers war vielleicht etwas zu weitgehend. Die Behandlung dieser Frage durch Herrn Stolte zeigt jedoch, daß er sich bei seinen Anordnungen aller Konsequenzen bewußt gewesen ist. II. Anlage Lüdeking. Die Anlage eines Zeitzählers in diesem Falle war durchaus angebracht und verstößt auch nicht gegen die Vorschriften des Werks. l& Anlage Hansel, Löb er st raße. Nach Ausweis der genehmigten Projektzeichnung ist ein Dreileiteranschluß genehmigt, es wurde aber nur em Zweileiteranschluß auSgesührt. Der abnehmende Beamte hat unterlassen, diese Abweichung von der Projektzeich- nung weiter zu melden. Bei späterer Erweiterung der Anlage, wo ein Dreileiteranschluß unbedingt erforderlich wurde, mußte auch auf der Ausführung eines solchen bestanden werden. 13. Anlage Hölterhofs. Nach der Projektzeichnung ist ein Dreileiteranschluß genehmigt. Aus dem vorliegenden Aktenmaterial läßt sich nicht feststellen, ob die vorherige Erweiterung als Zweioder Dreiletteranschluß ausgeführt worden ist. 14. Blitzableiteranlage Lo tz. Die Ausführungen des Herrn Stolte über die Notwendigkeit 5e§ Blitzableiters zum Schutze der freien Leitungen tnüffen als zutreffend bezeichnet werden. ,1s. Anlage Beil. Da aus den Projektzeichnungen nicht ersichtlich war. daß die Freileitung, wie tatsächlich ausgeführt, über das Dach eines HauseS geführt werden sollte, hatte Herr Stolte keine Beranlaffung, in diesem Falle einen Blitzableiter vorzuschreiben. Der Revlsionsbeamte hat über die Hochführung der Leitung, die einen Blitzableiter erforderlich machte, keine weitere Mil- tellungen gemacht. Die Ausführungen des Herrn Stolte über die Haftbarkeit der Installateure für ihre Arbeiten, auch wenn dieselben vom Elektrizitätswerk uiibeaiistandet abgenommen sind, muffen als zutreffend bezeichnet werden. 14. Anlage in Oswalds Garten. Es haiidelt sich in diesem Falle um eine Abweichung von der genehmigten Projektzeichnung, welche bei der Montage der Anlage von dem betreff. Monteur dem Betriebsleiter mündlich vorgetragen wurde. Daß der Betriebsleiter den Monteur auf den schriftlichen Weg durch seine Firma verwies, war durchaus korrekt rmd erscheiiit bei dem gespannten Verhältnis zwischen beii installierenden Firmen und dem Betriebsleiter auch als geboten. Ein schriftlicher Antrag auf Ausführung des Mittelleiters als Ringleituug ist aber nicht gestellt, es ist also die Frage, ob die Ringleituna in diesem Falle zu genehmigen gewesen wäre, nicht zu entscheiden. Die in der Projektzeichnung beantragte unb genehmigte Anordnung des Mittelleiters ist jedenfalls technisch ohne Bedenken. 17. Zeitdauer der Genehniigung von Projektzeichniingen. Die akteiimaßig belegten Ausführungen des Herrn Stolte widerlegen die erhobenen Beschuldigungen vollständig. Bei 18, 19, 20 und 22 kann ich mich den Ausführungen des Herrn Stolle roe^eit Anbringung der Zähler voll anschließen. Der Zähler bildet einen höchst wichtigen und empfindlichen Apparat des Elektrizitätswerkes und man soll für tunlichst günstige Unterbringung und bequeme Zugänglichkeit desselben Sorge tragen. Inwieweit in den einzelnen Fällen die vom Elektrizitätswerk abgelehnten Plätze für die Anbringung der Zähler ungeeignet waren, läßt sich mit Sicherheit nur durch eine Besichtigung der einzelnen Stellen entscheiden. Die Aus- führungen des Herrn Stolte beiveisen aber, daß er sich über die Wichtigkeit der Auswahl der Zählerplätze voll bewußt ist, unb die Interessen des Werks und der Konsumenten zu wahren suchte. Zu 21 und 23. Die Ausführungen des Herrn Stolte dürften das vom Elektrizitätswerk beobachtete Verfahren bei Herstellung bezw. Veränderung von bestehenden Hausanschlüssen vollstäiidig rechtfertigen. Zu 24. Tie Rechtfertigung des Herrn Stolte durfte den Sachverhalt zur Genüge aiifklären. Zu 2v. Anlage Kaminka. Die Erläuterung, die Herr Stolte über diesen Fall gegeben hat, kennzeichnen sein Vorgehen in diesem Falle als durchaus korrekt. Zu 26 bis 31. Die hierin angeführte Beschwerde über das Verfahren bei den Abnahmeprüfungen sind größtenteils persönlicher Natur und erfordern nach den vorstehenden Ausführungen wohl kein Eingehen auf die gestreiften technischen Fragen. Rotationsdruck der Brühl'schen Univ -Druckerei. R. Lange, Gießen. B5 V' Me Rei i mit neuei rooßte. T lisrig beim 3 Ostmark j Daß die technische Unfähigkeit des Betriebsleiters tuns Behauptung seiner Unfähigkeit, Widerstandsmessungen ciS zu können, bewiesen werden soll, ist absolut unverständlich gebräuchlichen Widerstandsmeßapparate gestatten die dieser Messungen in so einfacher Weise, daß besondere w . und Fertigkeiten hierzu nicht erforderlich sind. Jch habe durch die Prüfung der vorgebrachten Beschiß und der Widerleguugsschrift des Herrn Stolte die UebenS gewonnen, daß die erhobenen Beschuldigungen in feiner fi begründet sind, daß vielmehr Herr Stolte als ein tüchtwerL mann anzusehen ist, welcher das städtische Elektrizitätsweck W in technisch richtiger Weise verwaltet und das Interesse berj unb der Abnehmer zu wahren sucht. Auch bie beim erfien» der Beschwerdeschrist sich aufbrnngenbe Frage, ob in beii« liegenden Fällen das Verfahren des Betriebsleiters als £ , schroffes bezeichnet werden könnte und demselben eine größere sichtnahme auf die Geschäfts-Interessen der Installateure fei, vermag ich nicht zu bejahen. Jedes Elektrizitätswerk rJLff 1 unbedingt auf eine sachgemäße Ausführung der Hausinstallm^ B bringen, und die durch jahrelange Arbeit von dein Verbände scher Elektrotechniker auSgearbeileten JnstallationsvorschrislenM Wqs 1° einen deutlichen Beweis dafür, baß bieser Frage die höchste! tuiig beizulegen ist. Dazu kommt, baß auch die StaatsbehöiW^N^ Ausführung unb dem Zustande der Installationen ihre ftüiiS DUb. zugeweudet hat und binnen kurzem die staatliche Ueberroa elektrischer Anlagen zur Einführung kommt. Die Installateure sollten ihrerseits auch bedenken, daß sührung der Installationen streng nach den hierfür aufgestellteliM' ickl $ anerkannten Grundsätzen in ihrem eigenen Interesse liegt, undM maLei sie ihre Ätouteure aufs Strengste anhalten sollten, diese GrMMS" m 1 z" befolgen. Sie bewahren sich und ihre Auftraggeber babilrijIM" 4 unliebsamen Ueberraschungen, die nach Einführung der staatlMF ftetn Ueberivachung ui noch größerem Maße auftreten werden, alz M sagen der jetzigen Prüfung durch das städtische Elektrizitätswerk. Magdeburg, den 22. Juni 1907. Mnoch W' W. Tellmann, m Hl oben oelia Direktor des städtischen Elektrizitätswerkes in Magdeburg. iLtfcnüO^ ||j gar nicht DM. o. g M feiern bur ■Men Wn I Jann. Zu I in Steuern , | Vortage, i fzi, denn ne BI- lonbetn “ion, aber e Äh« 51 Gingen, M"^-clge. Br h'er in N t tb‘6r« g.' S»lt|| L*3hiS b- Sh, i - > u Md s.** l $on alles i Pnen Hoss I Mmenben Äofirocrt en Miel unb We 11: feinen Eil «M Stärkii Ipr unsere Im, ido I LtaatZdilrg 1 ;ie des Der I ist nicht rii ■ age in Par 11 me Zeitung I : unb dort j I i Rassensra I zcarlete Ob 11 #u Stoff I P hat aud ■ diejenige, ^iJnbexo N zu ine M genoi ^abiis v jitioii der i f Öiofeev E WA des s N gibt r rigentli