: TageZordmmg, dm gung stimmen feite» cüand sicher einmal weiches stift ein fogenannies geschlossenes (Sebict bilbei. Swojj- land ist noch Kronkolonie und wird direkt vom Äolonialamt regiert. Die Königin von Swaziland soll der neuen Tranßvaalregicrung das ^lnerbieten gemacht haben, ibr Land ür Minen jpekulationen und sonstige Unternehmungen reizugeben, wenn man ihr ein Jahreseinkommen von 6 0 000 Mark gewährleistet. Das Land ist sehr reich an (Sol b, Diamanten und sonstigen Mineralien. Die Eröffnung dieses Landes für europäische Unternehmungen würde eine grobe finanzielle und industrielle Förderung für den Transvaal bedeuten. ! geforderte Smra? icicheS handelt. (5? ir. Spahn zn Bola, gern wird. ($ihe> ast Herr Bebel, der inefe, scht bon dm feien in ftt Sor< f)L SiiDtoeftafzifa bafiliäe Sei« be- j von CanadL. r, iw sich btnltn ul Mc-.dWev Ich habe ^ch habe ur g-stci cieg nicht iMÖn- -der Wüchse. ommissron W- 2ürd?c und Scl^nle. — Eine Beamtenwitwe in der Eifel hatte gegen die zu hohe Steuereinschätzung Einspruch erhoben und dabei geltend gemacht, ihr Sohn sei im Lehrerseminar und koste ,hr viel (Selb. Darauf würbe ihr ben »Hess. Schuld!." zufolge ber Bescheid erteilt, es sei Luxus, dab sie ihren Sohn zum Lehrer ausdilden lassen wolle. Die „Hess. Schutbl.' bemerken dazu: „Wenn man bie Sache ruhig erwägt, muß man der fürsorglichen SteiiercinschätzungLkomniission recht geben; denn 6000 bis (iOoü Mark Ansbildungskoslen anznwenden, um dann später dafür in einem Eiseldorfe 2,50 Mack pro Tag zu verdienen, ist allerdings em LuxuS, den sich nicht jeder gestatten kann ober mag." — UebrigcnS ein hübscher Beitrag zu dem Kapitel vo,n Lehrermangel! yss** rtagimg. 53 ft ichZiag inöglichst vor fi'barf aber nicht et* gch nicht, Last wir W6 erinnere an Die ,n an arbeiten. Lmio riterschch gcipreM jtn. Ta wollen wa Graphisch-« bunt. (Tr Mt E memde Mera^ mutig aus der 5 t »2 3«w”nS • sehen al!0, daß )lung leidet. TarM Aolonialpost. — Als dritte größere koloniale Denkschrift ist jetzt dem Reichstage eine Ausarbeitung über die „Eisen- bahnen Afrikas, Grundlage und Gesichtspunkte für eine koloniale Eisenbahnpolitik in Afrika" vorgelegt worden. Sie hat bei-' Umfang von 370 Seiten v'.b gibt ein umfassenbeS Bilb aller afrikanischen Eisenbahnen. Dem Werke sind Karten unb Anlagen beigegeben (Eisenbahngesetze, Konzesftons- verträge, Parlamentsreden ausländischer Ko^onialpolitiker zu Eisenbahnbauten, 2lbhandlungen über den Schiffahrtsvcrkehr in Ostafrika und Urteile über den wirtschaftlichen Wert Oft- afrikas). Die Denkschrift faßt die Ergebnisse unb Erfahrungen, die speziell auf wirtschastlichem unb finanziellem Gebiete sowohl Deutschland als auch die anderen in Afrika tätigen Kolonisationsländer in ihrem Eisenbahnbau gemacht haben. — Der Londoner „Standard" meldet auS Johannesburg: Es heitzt, General Botha verhandelt mit der englischen Regierung über die Eröffnung von Swaziland, r- Tagesordnung: «tttti «tob "J V2N 7 NDionw Von S'&vfa J6®1 95« diese ’IcI> Dem LllMg iarat.tot zu. Wed» olomaDuektorZ er* ■« Plenum zu be. che EiitschLduungs- '5 Htirnat noch sich hen Farmern Snt- die durch lieber» Wir tottben gleid> litt Derüch'ichÜMg nie. ! Reise bütie, E "xe ®fl n eine ^"Lgen6" als b'S ^chl oor^ sLs» S%S$e. 5,5»-*-'* punkt werden die Regierungen auch stehen bleiben. — Ter Vorredner hat dann gefragt, wie es mit der Strafproz eß- reform überhaupt stehe, und hat Beschleunigung gewünscht, Ich kann nur erwidern, daß auch wir über die Notwendigle't dreier Reform uns voll g einig sind. Die Frage beschäftigt unö seit vielen Jahren. Seit mehr als 10 Jahren bin ich bestrebt, diese Reform zu beschleunigen (Heiterkeit), und ich werde nnch weiter bemühen, sie vorwärts zu bringen (Erneu e Heiterkeit.) Wir müßen den einzelnen Faktoren, die hier mitzuredcn haben, aber Feit gönnen zur Prüfung. Tie Sache ist aber schon soweit gedn-h-m, daß den einzelnen Regierungen positive Vorschläge gemacht worden sind. Wir werden alles tun, deren Entschließung herbeiz"fi,bren. vor der nächsten Session wird eg aber nicht möglich fein. Ter Vorredner fragte mich dann, wie e3 mit der Reform des m at c • riellen Strafrechts stehe. Wir haben eine ilunmifnon berufen, die unfl vorläufig Unterlagen geben soll. Die Kommis- fion ist von der Justizverwaltung im Einverständnis mit dem preuß scheu und bayerischen Minister berufen worden. Natürlich kann dieser erste Versuch noch nichts Abschließendes bringen, es wird vielmehr ein zweiter, ein dritter folgen müssen. Dem Wunsche allerdings, die Ergebnisse dieser Vorb-ratungen schon jetzt in die Öffentlichkeit gelangen zu lasten, kann nicht entsprochen werden. Wir wollen absolut nicht die Reform hinter den Kulißen rnari-en; denn wir wisten, daß ein solches Werk keine Aussicht hat, im Reichstag Zustimmung zu finden, wenn es nicht von der Sympathie der großen Mehrheit des Volkes getragen wird. (Beifall.) Aber vorzeitig eine zum Teil mißliebige Kritik zu provozieren und den Streit der Parteien zu entfachen, dazu liegt keine Veranlastung vor, dadurch würde daS Werk nicht gefordert, sondern nur geschädigt. —— TeS neue Gesetz über die Entlastung b e 8 Reichsgerichts ist zum Gegenstand einer abfälligen Kritik gemacht worden. Wenn Sic bedenken, wie schwierig es war, in dieser Frage überhaupt eine Uebereinftimmung zu erzielen, so werden Eie einsehen, daß n-cht alle Wünsche erfüllt werden konnten. Es sprach außerdem die Erwägung mit, daS höchste Organ der Rechtspflege in Deutschland arbeitsfähig zu erhalten. Dafür mußte «um Opfer bringen. . . Run noch ein Wort zum amtSgerichtlichen Ter - fahren 1 Wir sind augenblicklich mit seiner Reform beschäftigt, und wir gedenken, Ihnen in der nächsten Session eine V o r* I a fe e darüber zu bringen. Wenn man meint, es handle sich fiir uns hauptsächlich um eine Erhöhung der Kompetenz der Amt>« gerichte, so ist diese Annahme irrig. Ter Zweck der Reform ist vielmehr nur, ein beschleunigtes und billiges Verfahren für den Deinen Mann zu enncgiidjen. Allerdings wird sich gleichzeitig eine Erhöhung der Kompetenz nicht umgehen lasten. Ich persönlich wünsche, daß sie sich in mäßigen Goenzen hält unb die bestehende« Verhältnisse schont. Abg. Dr. Wagner (TonfJ freut sich über btt Zusage des Staatssekretärs, daß in der nächsten Session eine Beschleunigung deS amtsgerichtlichen Verfahrens kommen werde. Er ist dagegen, daß der Presse sowohl, tote den Abgeordneten daS Recht der Zeugnisverweigerung gegeben werde. Mitteilungen, die der Betreffende nicht mit feinem Namen decken will, soll man in der Preste und im Reichstag nicht bertoerlen, (Gelächter links.) Dbg. Heine (Soz.)r Wir werden für die Resolutionen Vassermann (Bauhandwerker), Osann (Zwangsvergleich bei Konkursen) und MRtzan (Automobilschäden) eintreten. Die Resolution Hompesch (Zcn/- niSverweigerung der Abgeordneten) geht uns nicht weit genug. Nach unserer Auffassung besteht dies Recht bereits, es ist ein Ausfluß der Immunität. Die Rechte der Volksvertretung swhen hoher, als ein bureaukratischeS Winkelinteresse. Gegen die ZeugniSvcr- Weigerung der Preste führte der Staatssekretär die Rechtsordnung m» Feld. Wenn die Redakteure dies Recht verlangen, das d.e Rechtsanwälte, Aerzte und Hebammen bereits haben, so tun sie es nicht im Jntereste des Journalismus, sondern im Jntercye d:r Rechtsordnung. Denn diese verlangt nicht, daß bie Behörden unb Bureaukraten Rechte haben, fonbern daß das sittliche Recht Herr, chr. Man will nur diejenigen, die Mißstände aufdecken, kujonieren. Jeder Schuhmann, jeder untergeordnete Polizetspttzel beruft pch auf feine Amtspflicht! Und die Preste soll dies Recht nicht habenl ^^Au^ der Antrag Hompesch, der bie Haftung beS Reichs für Schäden verlangt, die durch Reichsbeamte verursacht werden, geyt uns nicht weit genug. Er müßte auch auf die Staatsbeamten ausgedehnt werden. Höchste Zeit ist es, daß mit der Auswcßungs- befugniS gegen .vorbestrafte" Personen em Ende gemacht wird. Damit wird der unerhörteste Mißbrauch getrieben. Hier mutz die Reichsgesetzgebung eintreten. Nun zu dem Punkt, der mir am Herzen liegt Ich habe im vorigen Jahre von der politischen Justiz gesprochen. Der preußische Justizmimfter, Mitglied des BundeSrats, erfchien hier nicht, um mir zu erwidern, dagegen lud er sich den Professor Gierke zu einer Abendunterhaltung ein und ließ ihn vor hohen, höchsten und allerhöchsten Herrschaften die Justiz nach allen Regeln der Kunst herausstretchen; er bestritt entrüstet daS Vorhandensein einer Klassenjustiz. Und ähnlich äußerte sich der Abg. Dr. Wagner, nur stilistisch nicht ;o vollkommen. (Heiterkeit.) Nun will auch ich nicht behaupten, daß der Nichte», wider bestereS Wisten dem Arbeiter unrecht, dem Fabrikanten recht aibt Aber sein Blick ist eben getrübt durch feine Klaste, durch seine Abstammung, er hat kein Jntereste für die Angeyorigen, anderer Klassen. (Widerspruch rechts.) So? Nun, was lagen sw z. B. zu folgendem Fall? In Beu.^n legen zwei Kinder mt Alter von 12 und 13 Jahren Steine auf Straßenbahnschienen, um zu sehen, wie die Bahn hopse. Und dafür wurden sie wegen .Gefährdung rineS Eisenbahntransport-" zu 1 Jahr Gefängnis verurteilt ($DISie Frage, ob die zur Erkenntnis ber Strafbarkeit erforber. liche ^Einsicht vorhanden war, wurde nicht geprüft. Wären eS Kinder aus „befferen" Kreisen gewesen, man hatte diese Frage mit größter Subtilität geprüft. Man hat eben dort das Gefühl dafür verloren, daß .bie da unten" auch Menschen sind! Natürlich, juristisch" geht es in solchen Urteilen immer tadellos zu. Aber das genügt eben nicht. Nachher stellte es sich heraus, daß daS eine Kind schwachsinnig, das andere ohne jede Erziehung aufgewach.ev war. Bei Arbeitsstreitigkeiten haben die Gerichte immer daS größte Verständnis für dir Jnteresten der Arbeitgeber, dagegen gar kcins für die Arbeiter — ausgenommen eine Kategorie, das sind die Streikbrecher. Für die wird im öffentlichen Jntereste gesorgt Da hat in Nürnberg ein Streikbrecher einen Arbeiter erschossen, also ein einfacher Mord. Die Polizeibehörde hat aber den Täter, dcn sie schon im sicheren Gewahrsam hatte, laufen lasten (Hörtl Hörtl), so daß er jetzt jenseits der Grenze in Sicherheit ist. (Abg. K r e t h (kons.) ruft: Tie Nürnberger henken nur, wenn sie einen haben.) Ja, das wisten wir. Denn Mann hatten sie aber, und sie haben ihn eben laufen lasten, um ihn nicht zu haben unb ihn nicht Henkes Deutscher Nelch-tag. Sitzung vom 20. tlpril LUU«. Der Gesetzentwurf betreffend den Gebührentarif für den Kaiser Wilhelm-Kanal wird in dritter Beratung debattetos angenommen. Der Bericht der Reichsschuld e n ko m m i s s io n wird auf Antrag des Abg. Spahn an die Rechnungswinmission überwiesen. Es folgt die Beratung des Etats für die R e i ch s j u st i z v e r w a 11 u n g. »ter. zu liegen elf Resolutionen verschiedener Parteien vor: bett. Zeugnisverwei aerung der Reickstagsabgeorb- n c ten, Diäten für die Schöffen und Geschworene, Automobilhastpflicht, Presse-Zeugniszwang -Sicherung der Bauforderuugen, Haftung des Reiches für den durch Reichsbeamte in Ausübung von Amtsbefuguissen verursachten Schaden; ferner Resolutionen betce'send Zn'angsvergleich außerhalb Konkurses, Aenderung des § 833 B. G. B., Haftpflicht der Tierhalter. Abg. Dr. Spahn (Zentrum) begründet die Resolution feiner Partei und spricht über die anderen Resolutionen, v^dner gibt zu, daß die Regelung der Frage bett. Haftung des Reiches für den durch Reichsbeauite in der Ausübung von Amtsbefugniften verursachten Schaden nicht leicht sei, hofft aber, daß der ^taat^ setrctär die Angelegenheit zu einem befrizbigenben Abschluß führt. Ter Anttag aus Sicherung der Forderungen der Bau- handwerlcr bürste wohl auf allgemeine Zustimmung rechnen. — Zu letzterem Punkte spricht dann zunächst Abg Tr. Junck (ntl.) sein Bedauern aus, daß hierbei nicht schon längst praktische Arbeit geleistet worden sei. Junck spricht dann über die einheitliche Regelung der Frage betreffend Haftung des Reiches für den durch Reichsbeomle bei der Ausübung ihres Amtes verursachten Schaden. Das Zeug« niszwangsversahren gegen die Presse müsse beseitigt oder ein» geschränkt werden. In Sachsen habe in dieser Beziehung sich schon ein Gewohnheitsrecht herausgebildet. Da sollte doch auch einmal Sachsen als liberales Muster (Heiterkeit) anerkannt werden. Die Revision der Strafprozeßordnung müsse baldigst erfolgen. Der Staatssekretär habe einmal diese Revision für ein Glück bezeichnet. Würde sie durchgesührt, so wäre das ein schöner Erfolg und ein neues Ruhmesblatt für den Staatssekretär. Das neue Strafrecht dürfe allerdings kein Juristenrecht, sondern müsse ein von sozialen Gedanken getragenes Bolksrecht sein. Tie Resolution der Sozialdemokraten betreffend Zeugniszwang der Abgeordneten unterstütze seine Partei. Der Grundsatz der Rechtsprechung gehe dahin, die wirtschaftlich Schwachen gegen die wirtschaftlich Starken zu schützen. Diesem Grundsatz entsprechend müsse die Rechtivrechuna weiter ausgebildet werden. Staatssekretär Dr. Nieberbing: Wollte ich auf alle Redner warten, die Anträge gestellt haben und sie begründen wollen, so würde ich erst sehr spät zum Worte kommen. WaS den Antrag wegen der Sicherung der Forderungen der Bauhandwerker betrifft, so ist bekanntlich ein Gesetzentwurf im vorigen Jahre vorgelegt, aber nicht mehr erledigt worden. Wenn der Entwurf nicht wieder vorgelegt worden ist, so liegt dies an den getroffenen Dispositionen deS Reichstages, daran, daß in dem jetzigen Abschnitt der Session größere Vorlagen nicht mehr ein- gebracht werden können. Sie können sich aber darauf verlassen, daß, sobald die Gelegenheit gekommen ist, weitere größere Vor- lagen einzubringen, dieser Gesetzentwurf zu den ersten gehören wird, die vorgelegt werden sollen. (Beifall.) Bezüglich der Haftpflicht des Staates für seine Bemalen stehen wir nicht auf dem Standpunkte beS nationailiberaleh Antrages. Wir meinen vielmehr, baß der einzelne Staat für feine Beamten haften muß, bas Reich aber nur für di« RcichS- beamfen. Wir können hier nicht gegen bie Jnteresten der Einzel- ftaaten vorgehen, wir müssen eS ihnen überlasten, diese Materie selbst zu regeln. In Preußen hat man diesen Gegenstand schon 1898 im Abgeorbnetenhause biSkutiert, eS sinb auch Vorarbeiten dazu gemacht, doch ist die Materie wegen anderer dringender Ar- beiten zunächst zurückgestcllt worden. Jetzt ist sie aber wieder m Fluß, und ich glaube, daß in nicht ferner Zeit eine Erklärung im Abgeordnetenhaufe erfolgen wird. Dann werden wir auch von Reichswegen vorgehen. Sie sehen also, daß die Sache keines- wegS eingeschlafen ist. • . _ , £ - K „ Eine Aufhebung deS ZeugniSztoangS Jur bie Presse kann nur bei Gelegenheit der Strafprozeßreform erledigt werden Die Regierungen haben nicht die Absicht, ein besonderes Gesetz eigens zu diesem Zweck zu machen. Es ist aber em Irrtum, wenn angenommen wird, daß der Reichskanzler oder die Justizverwaltung eine schikanöse und parteiliche Behandlung der Preste seitens der Gerichte wünschte. Ganz das Gegenteil! Wir können nur wünschen, daß bie Gerichte sich ihrer Pflicht, hier mit großer Vorsicht vorzugehen, stets bewusst blechen. Die R^'erungen sind aber ber Ansicht, daß an erster Stelle bie Aufrechterhaltung her Rechtsordnung unb nicht das Bedürfnis der Presse zu ent- , Heiden hat. (Beifall rechts, Unruhe Links.) Auf biqem Stand9le ljeutige ^lummer umfaßt 10 Seiten. Iugeiiokonferenz der ijflLd^u Sozialdemokratie -o- Darmstadt, 21. April. Eine Landeskonferenz junger Sozialdemokraten tagte heute hier, um eine Gauorganisation des Verbands junger Arbeiter und Arbeiterinnen Deutschlands zu konstituieren. Anwesend waren 40 Parteidelegierte auS 30 Orten und 30 „Junge" von 13 Organisationen der Jugend. Für das Landeskomitee war Abg. Orb erschienen. Rainens der hiesigen Parteileitung gab Arbeiierietretär Sparr der Sympathie für Die „junge Garde" Ausdruck. In Verhinderung des angesagten Referenten Reichstags- abg. Dr. Fronk-Riannheim Iprach Herr Körner-Mannheim über Zweck und Ziele der soz.-denr. Jugendorganisation. Die Partei müsse sich die Jugend sichern. Namentlich gelte es die Erziehung der Jugend für gewerk- chafiliche Bestrebungen. Auch der Mili^acismus, der heute >as Militär Dazu benutzen lasse, Strcilarbeit zu verrichten, der stets als oaS Mittel gegen Den „inneren Feind" angerufen werde, Dränge zur Organisation der sozialdemokratischen Jugend. E3 bestehen zurzeit zwei Verbände in Teuiscyland, oer in Berlin jitzenbe sieht mehr auf gewerkschaftlichem Boden und erstreckt sich auf Norbdeutjchland, der andere Verband (den Der Reoner vertritt), hat seinen Sitz in Mannheim. Tie Frage, ob die Organisation total ober zentralistisch sein soll, beantwortete Der Redner im letzterem Sinne. Um Wachstum unb besseren Zusammenhalt Der Jugcndverciiie zu garantieren, sollten Die Gewerkschaften JugeuDschutzlomiuisftouen gründen. Tas zweite Referat erstattete Siadtv. Schmid t - Offenbach. Er macht der heutigen Vo 1 ks s ch u 1 b iID u n g Den Vorwurf, daß in ihr die Veränderungen unserer Botts- wirtschaft wenig ober gar keine Rücksicht fänden. Im Vollsfchutunterricht sei noch immer Retigion Trumpf. Darum müsse die Jugendorganisation hinsichttich der natur- wissensaiasttichen Lehre das iiachhoten, was Die Volksschule versäume. Man müsse sich aber auch klar machen, daß die Votkserziehung zunächst eine Selbst erziehung sei, die in der eigenen Familie beginnen müsse. Ter Jugend solle eingepftanzt werben bie Lust zum Leben unb Kampf auf dieser Wett, nicht zu einem Hoffen auf das Jenseits. Es sei notwendig, aber auch das Traurige zuzugestehen, wie manche Arbeiter-Mutter ihre Kinder in Verwahrlosung auf der Straße Herumlaufen läßt. Das Pendant dazu fei die Universitätsstadt, wo die Söhne der Begüterten ihr Wesen trieben. Mit Rücksicht auf die Programmsorde- rung, daß das Reichswahtrecht schon im 20. Lebensjahr gewährt werden solle, sei die Partei verpflichtet, die unteren Volksschichten auch zur geistigen Reise für diesen Zeitabschnitt heranzubilden. Die Herrschaft des Militärs dem Volte gegenüber sei begrenzt, lieber Das Wie lasse sich streiten. Dian müsse Dafür sorgen, daß der junge Niensch, wenn er in Die Kaserne eintritr, Recht von Unrecht zu unter- cheiden weiß, daß er seine Pflichten kennt. Es sei kein Zufall, baß die Solda.enmißhandmngen zumeist an stu- »iden Menschen begangen würden. Für die Sozialdemokratie müsse die Erde die Mutter, die Arbeit der Larer sein. Tie Arbeit zu kennen und zu schätzen, diese Kunst müsse man lehren. Taneben die Pflege des Ei,araUr§. Wieviel Familienzwist und Elend wäre ungeschehen, wenn bei den Mädchen und Jungen mehr Pflege oe» Eharakters gewaltet hätte. (Ls habe keinen Zweck, in der Jugendorganisation zu schimpfen auf die Reftgion, auf Kaiser und Reich. Aber es gelte zuzufassen, daß die Kehrseite begriffen werde. Also Aufitärung fei die Aufgabe. Ter Gegenwartsstaat sorge nur soweit für Bildung des Volles, als es seinen Zwecken diene. Durch die Kolportage- und Schundliteratur würden nur Verrohung und Verbrechen erzeugt; sie müsse aus deut eigenen 5zause heraus. Im Interesse des Volts, der Partei und Gewerkschaftsbewegung müsse man sich der Jugend annehmen. Dem mjt starkem Beifall aufgenommenen Vortrage folgte am Nachmittag eine Diskussion. Darnach wurde die angeregte Organisation be,chloften. Hessen bildet einen Gau des Verbands junger Arbeiter uno Arbeiterinnen Teulschlands. Tarmstadt ist Vorort und wählt den Vorstand. Eine viergliedrige Kommission hat die pädagogische und ltterarische Arbeit zu erledigen. Deren Leiter i)t Schmitt-Offenbach. Eine Resolution verpflichtet die Parteiorganisaftonen," der Organisation der Jugend mehr als bisher Aufmerksamkeit zu schenken. Nr. 93 Erstes Blatt 157. Jahrgang Montag ÄÄ. April 1907 BlSxz▼▼ !!▼ ▼ MrIv Krdsblatt fflr 0a£tt da; «nü Ru^ichi (w Handel 95.601 Elektnz. Lahmeyer . . 126.50 übeischles. Eisen-Industrie 109.90 . 98.30 223.00 IterAiner ISörse, 22. April. Anfangskurse. . 140.76 . 158.50 132.80 . 230.60 . 171.60 . 173.10 . 146.10 . 207.70 99.50 100.00 94.50 102.85 67.50 68.10 91.05 93.40 94.50 141.00 50.00 87.00 65.80 97.20 84.05 95.80 84.70 94.80 Elektriz. Schuckert . . . Eschweiler Bergwerk . . Gelsenkirchen Bergwerk . Hamburg - Amerik. Paket!. Harpener Bergwerk. . . Lanrahütte. . . Kordd. Lloyd . . . 23 40 . 140.75 . 138.00 Harpener Bergwerk Lauraü litte ..ombarden E. B. Berliner ilandelsges . Darmstädter Bank Deutsche Bank . . Deutsch-Asiat. Bank Diskonto-Kommandit. . Dresdner Bank . . Kreditaktien . . . , Baltimore- und Ohio- Eiseulahn . Gotthard bahn . . Lombard. Eisenbahn . Uesterr. Slaatsoakn . . Pnnce-Henn-Eisenbahn 128.75 114.00 232.30 199.40 137.80 210.00 228.00 . 175.10 . 133.- . 230.2u . 209.60 . 227.60 . 23.10 4y0 4% 3-6 3-6 Canada E. B. . . , Darmstadter Bank . Deutscne Bank . . Durtmunder-Union C. Dresauer Bank . . Tendenz: ruhig Reichsanleihe do. Konsols . . do. . . Hessen Oberhessen . 4%°/0 russ.Staatsanl. 1905 4>6".o japan. Staatsanleihe 1 -6 Conv. Türken von 1903 Türkenlose ... . . 4-6 Griech. Monopol-Anl. 4-6 äussere Argentinier . 3v/e Mexikaner . < 4>ä°/0 Chinesen . . « . Aktien: Bochum Guss..... Buüerus E. W . . . Tendenz: fest. 4 96 Uesterr. Goldreute. . 4l/69o Uesterr. bilberrente < 1 41) । Nordd. Lloyd 145.6b I 1 ürkenlosc . 8M7< 3-6 3-L °/c 3-6 3>6°/c 3>i0/c wenigstens so stur! fei, daß er sich entern ©emcinbtftotut wirksanr zu widersetzen, mindestens aber es in schädlicher Weise aufzuschieben oder abzuschwächen vermöge. Es wurde _ auf eine Gemeinde hingewiesen, in der sich eine Terraingesellschaft mit dein Bürgermeister an der Spitze gebildet habe, hierauf wurde erwidert, die pslichtmäßige Wahrung der Gemeindeinteressen, wir sie von den Gemeindevertretungen zu erwarten sei, werde natur- gemäs; dazu führen, dass die Gemeinden sich eine Steuer nicht entgehen lassen, ohne die, zumal bei teilweisem Wegfalle der Oktwieinnahmen, manche Gemeindebedürfnisse, namentlich auch auf dem Gebiet der Wohnungsfürsorge, schwer zu beschaffen sein möchten. Wo der Gemeindevorstand zögere, werde die Bürgerschaft vorwärts drängen. Auch könne ein indirekter Zwang gedacht werden zur Schaffung des Zuwachssteuer-Ltatuts durdj Bersagung der Genehmigung für das Statut über die Besitz-, wechsetabgabe. Ter Ausschuß schloß sich dieser Erwägung an. Er war der Meinung, man dürfe getrost das Vertrauen zur Selbstverwaltung der Gemeinden Haven, daß sic ihre Pflicht, die guten Steuerquellen zu erschließen, nicht versäumen werde. Man war andererseits der Meinung, es werde die neue Steuer unnötig diskreditieren, wenn man sie durch das ganze Land auch in Gebieten einführen wollte, in denen em Verständnis und Bedürfnis hierfür fehlt und es auch an jeder technischen Vorbereitung gebricht. Die Stellung der Steuer auf ftatutar. Boden wird die Einführung erleichtern, weil sie eine Garantie dafür bietet, daß das Bedürfnis erkannt wird, weil das Statut die Möglichkeit gewährt, sich nach den Umständen einzurichten, auch dem späteren Wechsel der Verhältnisse und Meinungen rechtzeitig und sachgemäß zu folgen, weil endlich die Gemeinde am besten zu beurteilen vermag, ob sie für ausfallendes Oktroi oder für welche sonstige Zwecke einen Ersatz schaffen will durch Einführung der neuen Steuer. Hiernach erwuchs die weitere Frage, ob allen Gemeinden oder nach dem Vorschläge der Regierung nur den Gemeinden mit mehr als 3000 Einwohnern das Recht ortsstatutarischer Beschlußfassung zuftehen solle. Die Zahl letzterer Gemeinden beträgt in Hessen 58 (darunter die 5 größeren Städte). Die Siegürung befurchtet, bei dem Umstande, Mb der Entwurf bald in Kraft treten soll, würden die zur Veranlagung dec Werte der Einzelgrundstücke erforderlichen Arbeiten im Falle einer Ausdehnung der Vorschrift des Art. 1 auf alle Gemeinden nicht mit der wünschenswerten Gründlichkeit ausgeführt werden können. Zurzeit bestehe auch zu einer solchen Ausdehnung, die späterhin noch leicht erfolgen könnte, kaum ein besonderes dringliches Bedürfnis. Im Ausschuß war man der Meinung, die Ziffer 3000 sei zufällig, sie könne vielleicht Orte mit lebhaftem Vorortvevi kehr oder sonst starkem Aufschwung der Bodenspekulation ausschließen; es sei auch nicht wünschenswert, den Anschein zu erregen, als wolle der Gesetzgeber die Landorte regelmäßig aus dem Rahmen des Gesetzes herausfallen lassen und das Land hierdurch gegen die Stadt zurücksetzen. Bedenken im einzelnen Falle seien durch die erforderte Genehmigung des Ministeriums zu heben. Die Besorgnis übermäßiger Belastung der Steuer- vehürden entfalle, wenn man größeren Orten, wie selbstverstäiidlich, den Arbeitsvorrang einräume und ohne sorgfältige Katastrierung keine ministerielle Genehmigung erteile; übrigens seien in den größeren Städten die Vorarbeiten meistens schon bewirkt. Eine vesondere Erleichterung für die Katastrierung werde auch der nach Ansicht des Ausschusses für unsere Steuergesetzgebung auf die Dauer unentbehrliche Deklarationszwang für die Vernwgens- steuer bieten, zumal wenn derselbe mit Jmmobiliar-Steuer- katastern verknüpft ist, die der Einficht des Publikums vffenstehen. Allerdings wäre es eine Vereinfachung jür die Handhabung des neuen Gesetzes, wenn die alte Grundsteuer der Gemeinden ersetzt wäre durch eine Steuer auf den gemeinen Wert der Grundstücke. Allein als unerläßliche Vorbedingung für das Zu^ wachssteuergesetz erscheint die allgemeine Abänderung der Gemeindesteuer keineswegs, und es empfiehlt sich nicht, auf sis zu warten, zumal ja bereits seit langen Jahren die Anlegung, der Grundstücke zur staatlichen Vermögenssteuer nach dem gemeinen Werte ftattfindet. Die geplante Reform der Gemeindegrundsteuer wird im wesentlichen keine Entlastung des städtischen Grundbesitzes im ganzen, wohl aber eine gerechtere Verteilung der Steuerlasten insbesondere durch, stärkere Heranziehung des Baugeländes bewirken. Gerade dessen ungenügende steuerliche Heranziehung läßt die Beschleunigung der Wertzuwachssteuer wünschen. Weiter hat die Regierung es als selbstverständlich auge-t sehen, daß die Genehmigung des Ministeriums des Innern gemäß den Gemeindegesetzen für das Statut nötig sei. Da biete Gesetze zurzeit neu beraten werden, hält es mindestens der Hebersicht halber der Ausschuß für zweckmäßig, diese Genehmigung ausdrücklich zu erwähnen. _______ Vermischtes. ' Nachwinter im Harz. Der diesjährige schneereiche Winter will im Oberharz immer noch nicht weichen. Die Post, die am 16. d. Alts. den Verkehr zwischen Claus- tal und Andreasberg wieder eröffnete, fährt mit einem Räderschlitten. Vom Bäckerhay bis zum Sonnenberg liegt der Schnee durchweg 50 Zentimeter hoch. Auf der Höhe der Straße liegen noch immer Schneewälle bis zu 1% Meter Höhe. machen läfjt . _ c Tie Abgabe vom Wertzuwachs soll ganz den Gemeinden zufallen, weil sie nach dem Objekt allein dahin gehört als von der Gemeinde durch eigene Leistungen verdiente Gewinnbeteiligung an der Bodenspekulation, als Zuführung des von der Betriebsamkeit der Gemeindegenossen geschaffenen Bodengewinns zu den Zwecken der Genossenschaft, auch als Moment der Gesundung des Jmmobiliarverkehrs durch Anteilnahme der Gemeinde an seinen Ergebnissen. Steuertechnisch kann auch auf den besonderen Vorteil der Abgabe hingewiesen werden, daß sie in einem Augenblick erhoben wird, wo sie am wenigsten drückend empfunden wird. Es darf im übrigen für die Zuwachssteuer auf die Motive der Regierungsvorlage uno auch auf den Bericht des Achten Ausschusses vom 27. Juni 1905 verwiesen werden, da das Bedürfnis und die Anregung zu dieser Steuer sich seit zwei Jahren eher verstärkt, als vermindert hat. Mittlerweile haben sich den Städten Frankfurt a. M., Köln, Dortmund, Gelsenkirchen in der Bewegung für diese Steuerart, die in diesen vier Städten bereits eingeführt ist, Berlin und Bremen angeschlossen, und das Verständnis für die Bedeutung der Steuer wächst zusehends. Von mancher Seite wird die Gerechtigkeit der Theorie der Wertzuwachssteuer bestritten. Es komme nicht selten vor, daß trotz der Aufwendung großer kommunaler Mittel die Entwicklung des Gemeinwesens nicht zur Steigerung, ja zur Minderung des Bodenwertes hinführe. Hier fehle ein Aequivalent gegen die Steuer auf den Wertzuwachs, denn es falle der Gemeinde nicht ein, den Träger des Verlustes zu entschädigen. Ter Ausschuß hat hiergegen erwogen, daß es nicht zu den Aufgaben des Gemeinwesens gehören könne, solche immerhin nicht häufigen Verluste am Bodenwerte in anderer Weise zu berücksichtigen, als durch Verzicht auf die Einnahme aus der versiegenden Steuerquelle. Das Gleiche gilt für die Verluste aus verfehlten Bodenspekulationen. Ueberall steht dem Rechte auf Steuerbezug vom Gewinne keine Pflicht zur Beteiligung am Verluste gegenüber. Grundsätzlich ließe sich wohl eine Aufrechnung des Verlustes aus einem Verkaufe auf den Gewinn eines anderen Verkaufes denken, wenigstens dann, wenn beide in dieselbe Steuerperiode fallen; doch wenn dies auch für die Berechnung des allgemeinen Einkommens zutreffen könnte, wäre die Anwendung auf die Zuwachssteuer schon aus fteuertechnischen Gründen bedenklich und undurchführbar. Richtig ist, daß auch aus anderen Gründen als durch die Leistungen der Gemeinde Bodenwerte steigen können. Soweit dieses Steigen auf nachweisbaren Verwendungen des Besitzers beruht, begründet es keine Zuwachssteuerpflicht. Im übrigen kann , nicht verlangt werden, daß überall die Steuer von dem präzisen Nachweise des ursächlichen Zusammenhangs zwischen Bodenwert und Gemeindeleiftiing abhängig gemacht werde. Nicht bestritten werden kann, daß die Wertzuwachssteuer bereits viel früher hätte eingeführt werden sollen, bevor in zahlreichen Fällen das verfügbare Bauland in den Besitz von Terraingesellschasten und Einzelspetulanten übergegangen war, die den Gewinn der Verkäufe für sich bezogen, nicht für die Allgemeinheit. Es darf aber auch nicht bestritten werden, daß solche Spekulation vielfach durch planmäßige Arbeit die städt. Entwickelung bedeutsam förderte. Daher kann nicht alles als verloren angesehen werden, was in dieser Weise der Allgemeinheit entging. Nachdem nun aber die Gemeinden sich auf ihre Pflicht besonnen haben, die Gestaltung ihrer baulichen Entwickelung sorglicher und zweckmäßiger zu fördern, als dies in früheren Zeiten üblich war, ist es nirgends zu spät, daraus die praktische Folgerung zu ziehen, daß, wo irgend die Verhältnisse danach angetan linb, an der Spekulation, die naturgemäß die bauliche Entwickelung begleitet, sich, die Gemeinde beteilige, sei es durch unmittelbare Tätigkeit, sei es durch die Erfassung des Wertzuwachses im Sinne, dieses Gesetzes. Manche erblicken hierin die Gefahr einer Fesselung der Spekulation, damit verringerter Bautätigkeit und als Resultat verteuerter Wohnungen. Aiidere erwarten von einer Einschränkung der Spekulation eine Gegenwirkung gegen übertriebene 'Preissteigerungen der Grundstücke und gegen die damit verknüpfte Steigerung der Mietpreise. Inwieweit die eine ober die andere dieser sich entgegenstehenden Erwägungen sich verwirklichen werde, möge das Gemeinwesen, welches die Bodenbesteuerung in Angriff nimmt, reiflich prüfen. Die, Gründe heben sich zum Teil gegenseitig auf. Jedenfalls darf man den Gemeinden den Weg nicht verlegen, der sie zur Löiung der einschlägigen Fragen führen kann, bte schließlich nur burd) die praktische Hebung eine allmähliche Beantwortung finden. Dabei kann auch nicht unterschätzt werden der finanzielle Erfolg, den die praktische Bodenpolitik für die Gemeinden verheißt. Ein, beachtenswertes Beispiel hierfür bietet Frankfurt, das ans Um, atz- und Wertzuwachssteuer im Jahre 1905 etwa 3 800 000 Tcarf Einnahme gezogen hat und dessen Magistrat in seinem Bericht für 1905 lagt: "Die von mancher Seite befürchtete Abnahme des Hm- satzes ist auch im Berichtsjahre nicht eingetreten, auch war ein Stillstand, geschweige denn Rückgang in der Entwickelung ber Ladenpreise nicht zu bemerken." * S3ci dem Artikel 1. wurde eine grundlegende Diskussion darüber gepflogen, ob die Einführung der Zuwachssteuer dem Gemeindestatut überlassen werden oder direkt durch Landesgesetz erfolgen lolle, und zwar letzteres mit der Maßgabe, daß für die Gemeinden IQ 000, event. über 3000 Einwohner, event. die Städte mit Stüdteordnung die Steuer obligatorisch, für andere nur fatultatii1 sei. Für das Lanbesgcsetz wurde von einer Seite geltend >! macht, daß m manchen Stabten der Einfluß der von dieser Steuer besonders betroffenen Bodenspekulanten überwiegend oder H mit‘Hü Iund alle pautftövungcit werden ver- LclUöoL/iiiu^ mieden durch täglichen Gebrauch mit der unerreichten Myrrholin - Seife. ü)8/u Telefonische KursberdCaU des Giessener Anzeigers, mitgeteilt von der Bank für und Industrie, Giessen. Frankfurter Börse, 22. April, 1.15 Uhr. xü'brauchen. Ja, sogar direkte'Gesetzesverletzungen heißen manche Gerichte gut. Jeder weiß — und das ist bei den Verhandlungen iiher das B. G. V. auch vom Negierungsvertrcter anerkannt toor- ben —, daß ein Revers, in dem sich ein Arbeiter verpflichtet, von Kinern Koaliticmsrecht keinen Gebrauch zu machen, als gegen die guten Sitten verstoßend ungültig ist. Gleichwohl hat neulich eine Berliner Kammer ihn für rechtsverbindlich erklärt. (Hörtl) Aehnlich steht es mit der Verfolgung des Boykotts. In dem Bestreben nach besseren Lohnbedingungen sieht man eben das Bestreben, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu erwerben. Redner geht dann auf eine Anzahl von Prozessen bezüglich deS § 153 der Gewerbe-Ordnung ein und meint, daß die Gerichte nur das berücksichtigen, was in ihren Kram paßt. Dieser Paragraph wäre überhaupt nur gegen die Arbeiter angewandt. Wenn man in derselben Weise gegen die Arbeitgeber vorgehen wollte, müßte jeder Arbeitgeber bestraft werden, der seinen Arbeitern nur 3,50 Mark geben will, während sie 4 Mark forderten, und mit Aussperrung drohe. Die Entstehungsgeschichte der Gewerbeordnung, die Ausführungen preußischer Minister interessieren diese Herren gar nicht. In einem Prozeß in Brreslau sagte der Vorsitzende sogar: Was solche Leute wie Herr von Berlepsch gesagt hcckien, ginge das Gericht gar nicht an. (Heiterkeit.) In einem Falle redete sich das Gericht so heraus, indem es sagte, die Drohung der Arbeitgeber sei „keine Ankündigung eines Hebels gewesen, sondern nur eine Mitteilung". (Große Heiterkeit.) Eigentlich hätten die Arbeitgeber wegen Erpressung in Anklage versetzt werden müßen. Ich be/ ocifle natürlich nicht, daß die Richter bona licke handeln. Das Volk fragt aber nicht danach, es sieht sich die Ergebnisse an und wenn es dann sieht, daß Arbeiter da bestraft werden, wo die Hnternehmer freigesprochen werden, bann nennt es das eine Klaffenjustiz. Ich behaupte also, wir haben ein Recht, wenn wir sagen: Es gibt eine Klaffenjustiz I In jeder Nummer des „Vorwärts" finden wir Belege dafür. Die Unternehmer veröffentlichen fortgesetzt Aufforderungen, die nach der Gewerbeordnung verboten sind, gerade als ob es in Deutschland keine Richter und Staatsanwälte gebe. Es gibt auch keine für die Unternehmer, nur für die Arbeiter. (Lachen rechts.) Lachen Sie nicht, wenn Sie so viel Erfahrungen besäßen, wie ich, würde in Ihnen auch das Gerechtigkeitsgefühl erwachen. (Unruhe rechts.) Wir dürfen also nicht bis zur Strafprozeßreform warten, sondern müffen durch ein Notgesetz das Koalitionsrecht schützen. Ein gutes Koalitionsrecht ist die beste Sozialpolitik, ist mehr wett als all die kleinen Wohltaten, die Sie den Arbeitern gewähren. Herr Bassermaim hat schon vor Jahren gesagt, wenn 3a8 so weiter geht, weiß ich nicht, wo das Koalitionsrecht bleiben soll. Seitdem hat sich die Judikatur aber noch immer weiter ent- wickelt. Sie alle sagen ja, daß Sie das Koalitionsrecht schützen wollen. Deshalb rufe ich dem Block zu: Hier ist Rhodus, tanzen Sie! Wenn Sie aber nicht tanzen wollen, bann trollen Sie sich und schweigen Siel (Beifall bei den Sozialdemokraten.) Ungar. Goldrente . . Italien. Beute . . . Portugiesen Serie I . Portugiesen „ III Tausendfach bewährte Nahrung bei: Brechdurchfall, -Kindermehl Diarrhöe, ■Krankenkost Darmkatarrh, etc Staatssekretär Dr. Nieberbing: ____ ___Auf den ersten Tell der Rede des Herrn Vorredners werde ich heute nicht eingehen. Dagegen muß ich seinen Bemerkungen über die Klassenjustiz entschieden entgegentreten. Es fällt mir dies schwer, wenn ein Mann wie er, so redet, wenn er sogar sagt, die Richter nehmen von dem Material nur das, was Ihnen in den llram paßt. In seinen Ausführungen liegen dock so schwere Anschuldigungen gegen unsere Richter, daß meine Geduld wirklich auf sine schwere Probe gestellt wird. Ich kenne Herrn Heine ja schon onge, seine Reden gehen immer nach einem bestimmten Schema. Er fängt immer damit an: Die Richter sind gute Menschen, aber sie sind so befangen in den Anschauungen ihres Standes, baß sie nicht Recht sprechen können, sie sehen nur die Rechte des einen Teils und haben für die Rechtsansprüche des andern keine Empfindung. Daher kommen sie dann zu solchen Urteilen und wissen gar nicht, daß sie Unrecht tun. Solche Richter sind nun aber entweder Bösewichter oder Trottel. Da Herr Heine selbst sagt, baß er sie nicht ils Bösewichter bezeichnen kann, muß ich ben anberen Schluß aus seinen Ausführungen ziehen. Nachdem der Herr Abgeordnete dann tn dieser Weise die Richter charakterisiert und eine gewisse Stimmung im Hause hervorgerufen hat, nachdem er seine Objektivität noch ausdrücklich betont hat, zählt er dann die einzelnen Fälle auf, die den Eindruck machen müssen, als ob unsere Richter in Verdummung geraten sind. Nur er, er allein ist objektiv, von der andern Seite sagt er nichts. Es ist aber doch eine Zumutung unerhörter Art, wenn der Reichstag über solche Fälle ein Verdikt fällen soll, ohne die Sache von beiden Seiten behandeln zu können. (Beifall rechts.) Was soll man denn zu einem Fall wie dem in Beuthen sagen I Es ist gar nicht denkbar, daß so verfahren worden ist, tote Herr Heine es sagte. Sehen Sie sich doch unseren Nichtersiand an, er besteht doch nicht nur aus Angehörigen ber höheren Klaffen, wir haben doch Richter, die aus ganz kleinen Verhältniffen, aus dem Handwerker- und dem Arbeiterstand hervorgingen. Gegen solche Vorwürfe muß ich den Richterstand verwahren. Das ist die Art und Weise, wie der Herr Abgeordnete vorgeht. Vor derartigen Ausführungen, die sehr geschickt, aber sehr ungerecht sind, muß ich dieses Haus warnen. Die Koalitionsfrage ist von großer Bedeutung.^ Aber was der Herr Abg. Heine sagte, erschwert nut deren Verständnis, lieber Einzelfälle, tote in Breslau, kann das Haus, ohne Kenntnis der Sache, kein Urteil abgeben. Ich erkenne aber an, daß die Rechtsprechung in Sachen des Koalitionsrechts, toas die Heranziehung des Ervressungsparagraphen des St. G. B. und die Auslegung des § 153 G. O. betrifft, in ber letzten Zeit zu Erkennt- niffen geführt hat, die berechtigte Zweifel Hervorrufen können. Ich gebe zu, daß die Bestimmungen über die Koalitionsfreiheit nicht so klar und fest abgegrenzt sind, wie es diese von Leidenschaften erfüllte Materie erfordert hätte. Als sie s. Zt. aus dem preußischen Strafgesetzbuch in bas Reichsstrafgesetzbuch übernommen wurden, beging man ben Fehler, sie nicht so klar und präzis zu fassen, wie es notwendig wäre. Es wird zu erwägen sein, ob nach dieser Richtung nicht eine Einschränkung, jedenfalls aber Klarstellung zu erfolgen hat. (Hörtl Hört!) Die Auslegungen des Reichsgerichts über die Bestimmungen des Koalitionsrechts sind meiner Meinung nach ernster Nachprüfung zu unterziehen (Hörtl), da sie zu Zweifeln Anlaß geben. Ich will daher die Neichsanwaltschaft informieren und sie an weisen, alle Punkte, die nicht völlig klargestellt sind, nochmals zur Sprache zu bringen, sobald sich Gelegenheit bietet. Mehr können wir nicht tun. Ich bin überzeugt, daß das Reichsgericht von den besten Absichten ausging, selbst wenn es geirrt haben sollte. Di/ heftigen Angriffe des Abg. Heine werden uns nicht hindern, objektiv zu prüfen mit dem einzigen Zweck, Wahrheit und Gerechtigkeit zur Anerkennung zu bringen. (Lebh. Beifall.) Abg. Ablaß Ars. Vpt.) bedauert, daß der Staatssekretär Ttoä) immer andere Ansichten hätte, die er bezüglich des Zeugniszwanges der Presse beibehalten zu müssen glaube. Redner verlangt dann die Einbeziehung des Plakatweseus in das Preßgesetz, 'ferner die Beseitigung der konfessionellen Eidesformel. Dadurch 'werde jetzt nur ein Gewissenszwang ausgeübt gegen die Atheisten , Abg. Vahrenhorst (Refpt.) nimmt Heine gegenüber den Richterstand in Schutz. Der lex Erzberger gegenüber halte seine Partei an dem Grundsatz fest, daß die Neichstagsabgeordneten nicht das Zeugnis zu verweigern haben. Darauf begründet Redner eine Resolution betreffend "Abänderung ber Haftpflicht des Tierhalters Scharfer sollte man gegen die Automobile vorgehen .. Nach persönlichen Bemerkungen wird die Beratung auf Montaa nachmittag vertagt. a Ale Werlzuwachsstcuer. Die fakultative Einführung der Wertzuwach s- steuer wird demnächst in vielen hessischen Gemeinden zu erwarten lern, da die hierüber dem Landtag vorliegende Sie- grerungsvor age voraussichtlich schon bald Gesetz werden wird Der vom Abg Dr- Gutfleisch erstattete Ausschußbericht gibt ,eme wertvolle Hebersicht der bet biejcr für Hessen neuen Materie m Betracht kommenden Gesichtspunkte, weshalb er i i seinen grundlegenden Erörterungen im Nachstehenden wiederaegeben sei V Tie Vorlage entspricht dem auch in einer Resolution zum Ausdruck gelangten dringenden Wunsche unserer .Stimmer nach Stärknng der steuer 1 ichen Autonomie der Geniein- den. Die Gründe für diesen Wunsch sind bereits im Berichte des Achten Auslchussis vom 27. Juni 190a zum damaligen Geietzentwurs, die Erhebung von Gemeindeabgaben ue;v sirgelegt. Das Wachsen der Aufgaben und Ausgaben der Gemeinden ic die bevorstehende Minderung ihrer Einnahmen durch die Zollgesetzgebung des Reiches zwingen zur Erschließung neuer wesens darf zweckmäßig die in der Regierungsvorlage, ent» Steuerquelle n. Der größeren Reform des GemeiAesteuer- haltene Steuer schon jetzt vorausgehen, weil sie zur Beschlulz- fassung reif und ihre Einführung in gewissem Sinne dringlich ist. Der Besitzwechsel in Grund und Boden bringt Gewinne, die den steuerlichen Zugriff der Gemeinden geradezu herausfordern, weil sie zum größeren Teil, wenn nicht gänzlich, aus der Tätigkeit ber Gemeindegenossen und den guten Einrichtungen der Gemeinde zu entstammen pflegen. Schon der Besitzwechiel an sich bringt in zahlreichen Fällen, zumal in aufstrebenden Städten und auch in verkehrsbegünstigten Landgemeinden Gewinne für den Veräußerer, wie für den Erwerber, ^vaher empfiehlt es sich, diesen einfachen Besitzwechsel bereits steuerlich zu erfassen. Verstärkt sich der Gewinn zu einem höheren Bruchteile des Wertes, so beginnt das besondere Interesse der Frage, ob nicht an dem Wertzuwachse die Gemeinde sich in stärkerem Maße beteiligen solle. Der Ausschuß hat mit der Regierung die Frage der Beteiligung der Gemeinden an den Ergebnissen der in ihrem Bezirke getätigten Verkäufe beiaht. Für beide Fälle ber Veräußerungen mit beionberem Wertzuwachs und ohne ihn soll es der statutarischen Entschließung der Ge- mrinde anheimstehen, ob sie eine Abgabe in Anspruch nehmen will ober nicht. Tie Abgabe vom gewöhnlichen Besitzwechiel soll in erster Linie dem Staate als Stempeleinnahme zufallen, da dieser durch seine Organe und seine Einrichtungen den Besitzwechsel fördert und schützt, ein Zuschlag von 50 Prozent der staatsichen Abgabe soll den Gemeinden überlassen werden. Tie Erhebung findet durch den Staat in Gemäßheit des otcmpeU gefetzes statt. Ter Ausschuß hat schon bei dem Stempelgefetze dem Wunsche Ausdruck gegeben, daß die gesamte Stempetein- nahme vom Besitzkvechsel zwischen Staat und Gemeinde geteilt werde, zur Erleichterung der Finanzlage der Gemeinden und zur Vermeidung der abfälligen Kritik der Gemeindegenossen, welche sich leicht an die besonderen Gemeindezuschläge knüpft. Wir haben uns aber mit diesen Zuschlägen begnügen müssen, weil die derzeitige Finanzlage des Staates uns diese Beschränkung auserlegt. Jedenfalls sind wir mit den Zuschlägen, vorerst umsomehr zufrieden, als sie dein Gemeindehaushalt einen immerhin ansehnlichen, leicht festzustellenden und leicht zu erhebenden Betrag zuführen werden, der sich im Voranschlag gut vorausbemessen und für dessen Zwecke rechtzeitig dienstbar Statt besonderer Anzeige Herr Jsrael Rotedilid heute Nacht nach schwerem Leiden im 67. Lebensjahre sanft entschlafen ist. Die tieftrauernden Hinterbliebenen. Giessen, Frankfurt, Kirchhain, Berlin, den 22. April 1907. Israelitischer Wohltätigkeitsverein Hiermit machen wir unseren Mitgliedern die traurige Mitteilung, dass unser Vorstandsmitglied, Herr Jsrael Rothschild D"/4 Oer Vorstand 66. Lebensjahre. im Die tieftrauernden Hinterbliebenen. Giessen (Marktstrasse 3), Darmstadt, Berlin, New-York, den 22. April 1907. .128' . 1U» .231$ c e TO* t. Aw/ljichM d , | MMgendr Meck ’l Ser WertzMachsst» selbstverständlich op istermms des ZniM H ut nötig sei Dr tide $ mindestens ter Mr- vg, dich Stne-llilAM ier diesjährige M' er noch nichl wnchie. ikllehi N*» * fahrt mit einem w» Sonnenberg liegt r h Ans der Höhe * M- bis ju l'/i * . Schmerzerfüllt zeigen wir hierdurch an, dass unser innigsfgeliebter Gatte, Vater, Schwiegervater, Grossvater, Schwager und Onkel Die Beerdigung findet Mittwoch, den 24. d. Mts., nachmittags 2 Uhr vom Portale des alten Friedhofes aus statt. Im Sinne des Verstorbenen bittet man von Blumenspenden abzusehen heute morgen um 723 Uhr nach langem Leiden sanft entschlafen ist. Sein frommer, biederer Sinn, sein liebenswürdiges Wesen, seine Fürsorge für unsere Armen und Dürftigen, Witwen und Waisen — er war ein Vater der Armen — werden uns unvergesslich bleiben. Die Beerdigung findet Dienstag, den 23. d. M. nachmittags 3 Uhr von der Kapelle des neuen Friedhofes aus statt. 2837 aer Bergwerk; ' 'M »ütle - ö. - ' ' irde a . - ' '10 . Lioyd StaH besonderer Anzeige. Samstag abend G1/» Uhr entschlief sanft nach längerem schweren Leiden meine treue Gattin, unsere innigstgeliebte, unvergessliche Mutter, Grossmutter, Schwester, Schwägerin, Schwiegermutter und Tante Frau Hermine Sehultheis geb. Keck sbericnte, in der Hank (Ur llu* iDutJ? Ma» “tu k M 1 Kiten ein : QuS'^ oei sj. • Itatutor lmftanb>n en?? Hotuil Hisse und Ä?tuN t'SfiSs yi'Cäs ysrZ gieren Stä?”te N der (Smroiut Kcanlagiuig der 9km, "jsipM alle Gemeinden nirfit Mhrt werden ßnÄ Mnung, die ipaieib» )nöere§ dringliche .mung, die Ziffer 3009 t itbuaiicm Lrortver. Boden! pekulation au», 2' ?en ^>^in iu aniurte regelmäßig au» len und das Land hier. Menten im einzelnen gung Ministuimi Belastung der Steuer, en, wie jelbstverstärrdliö lorgjaitige Mlastrierunj übrigens seien in ba ns ld)on bewirkt. 6Ü- j | iening werd: auch le I Steuergesetzgebung ci mg für die vermögen-: 1 nit Jnmwbiliar-Sleus- . s Publikums ojsenslch.- g für die Handhabll- । ndstemr der Öemeiih >en gemeinen WertL rbebmgung für bsi^ e Abänderung te&» iehlt sich nicht, as sie | i Zähren die Llegung j nsstener nach dem «p ;i Reform der önntink- sendfa^S^ T nitte. • • ' ' ‘ 126> hle^Eiseu-iudustne^:, >r jiaudelsges • • idter Hauü be Hauk - ‘ ' 17Lii d-Asiat Bank • w.Kominandit. - ier Bank ‘20?'* T** ntabu . ' . -< irdbahn- • ' , S« jd. Kiseubahn • Ä .* .denri-b156“ gseu. prüf 1-16 Uhr. z. Lahmeyer. - z. Scbackert. • liier Bergwerk . • kirchen ’ 18?> rg.Amerik- rakeu «BSP«11- ' v"/. 4 81/, Ubr, von der Kapelle des neuen FriedLotes aus statt. 28/* Uhr, von der Kapelle des neuen Friedhofes aus statt. 2830 2851 Nach schwerem Leiden verschied heute unser verehrter Chef Homberg (Oberhessen), 21. April 1907. 2846 Die Beerdigung findet Mittwoch, 24. April mittags 3 Uhr statt Bad BriäcBeenaaa Kgl Kurhaus Lokalbahn ab Joea Preise. [SS“/« j^rosjpekte gratis durch Verwaltung des Kgl. SUineralbades Brückenau. 02525 Der Vorstand: D. Schlosser. v22/« 2197 2853 l Tanz-Lehrinstitut 2538 gemahlene Maschineri^fabrOwresbäcimB [2751 Kräftige, gesunde 6 Paoker 15PC s.' ■ «äff' WW Jinoleum-Teppiche WM» ; • ein wir Frankfurter Str. Dunkelkammer zur Verfügung. Die tieftrauernden Hinterbliebenen: Helene Schweizer geb. Frank und Kinder Sensen Sicheln Heugabeln Hunggabein Gott dem meinen lieben und Grossvater Telefon 593 sowie Ausführung aller photograph Arbeiten. 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Mts., nachmittags den Namen i Mi tzelvord Die M der Berliner recht der $■ mungen teil Fürst A der efjrlii Frantrei dem Ansehei nützen toirö: loenduna matie doch wurde. s*' ä» L"S nur di- M die Emnahn wenn auch Lorstellungc Gastgeschenk wenn ern[t' iremdung ! nung« Monako Pt Freilich ein ernster Förderer wi und seine T licher Geleh Lrdnung. - Taschen mit Pachtvertrag Selbst so ho haben sich r auszusp-'echer nahm mrd o von Morako hätte nicht i Man hat eine vrrande preußischen i gefallen sein etwa im Zu dienste um bedacht toot ständen abe nur als D« werden. W< gewonnen hc von dem O Sänger niefr auch nur db Kränchen Altbewährt bei Katarrhen. Husten Heiserkeit, Verschleim ung. Ma&ensäure. Ueberall erhältlich. Man verlange ausdrücklich das Naturprodukt g weise dafür angeb diene Surrogate (künstliche Emser Wasser und Sahel, zurück. Kffl. Bayer. Mineralbad, Saison 1. Mal bis Sept. Seit Jahrhunderten medizinisch bekanntes Stahl- u. 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