Rt. 163 Erstes Blatt L57. Jahrgang Montag IS. Juli 180V Srschetrrt täglich jkqe«™ ä ä Bezugspreis: außer Sonntag«. M A M ▼ monatlich 75Pf., viertel- ' Dem Gießener Anzeiger jB KU, A >4 A A A AÄ W A ▲ A A A jährlich M. 2.20; durch ZM-tthi ououor/I uroigorZM Woche deigelegt und WV M ■ K ■ M i M. J| W I M r ■ U ■ * M ia^rL öuä^L ®eWfc zweimal wöchentlich das W" M M M M M, E HL M M MM 4^ Zeilenpreis: lokal 15Pf, j Kreisblatt für ben Kreis V M M A W W V ® W M ” auswärts 20 Pfennig. Äl^N-F^nsprech-An- «M GM Verantwortlich schlußf.d.Redaktion 112 --- für den politischen Teil: SS? General-Anzeiger für Oberheften WML Annahme von Anzeigen " • I I u. Land und „Gerichts- bis ^mÄgs''io Uh7 Rotationsdruck und Verlag der Sriihl'schen Univ.-Vuch- und Zteindruckerei. R. Lange. Redaktion. Expedition und Druckerei: schulstrahe 7. Anzlig-n't^'H.^B-ck. Are heutige Yummer umfaßt 10 Seite«. wie es scheint, den österreichischen Slawen nachgerade auch noch den Rest der Besinnung. Sehr gespannt sind zurzeit die Verhältnisse zwischen Amerika und Japan. Offiziell will man das einstweilen freilich weder in Washington noch in Tokio zugeben, aber vor Ausbruch des russisch-japanischen Krieges war es ja nicht anders. Auch damals tönten die Friedensschalmeien gar lieblich, bis die japanischen Kriegsschiffe eines schönen Tages die erster: russischen Schiffe in den Grund gebohrt hatten. Während die Botschafter Japans und der Vereinigten Staaten jetzt nicht müde werden, die freundschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Ländern zu betonen, arbeiten beide Länder eifrigst daran, sich in Kriegsbereitschaft zu setzen. Die Vereinigten Staaten wollen demnächst ein Geschwader nach dem Stillen Ozean schicken, aber der Weg dahin ist weit und Japan scheint einstweilen besser gerüstet zu sein als Amerika. Hrsenöaynwünsche. Abg. Köhler hat bei der 2. Hess. Kammer folgenden Antrag cingebracht: Ich beantrage: Die verehrt. Zweite Kammer wolle beschließen, Großh. Negierung zu ersuchen, tunlichst im Einvernehmen mit dec Preußisch-Hessischen Gemeinschasts- Verwaltung: 1. sälntliche Eisenbahnstrecken, die zurzeit sich innerhalb des Grobherzogtums in Eigentum und Besitz Privater befinden, in Staatseigentum überzuleiten; 2. tunlichst alle im Projekt vorliegenden oder noch zu projektierenden Eisenbahnen im Großherzogtum Hessen üom Staat ausführen zu lassen; 3. aus möglichst vielen dieser Bahnen elektrischen Betrieb unter Zuhülfcnahme vorhandener Kohlenlager oder Wasserkräfte einzuführen; 4. nach Möglichkeit und tunlichst alle diese Bahnen der Preubisch-Hessischen Eisenbahngemeinschast in Betriebs- und finanzielle Gemeinschaft zuzuführen. B e g r ü u d u n g. Nach dem Uebergang derHcssifchen Eisenbahnen in die Preußisch- Hessische Eisenbahngcmcmscha't hat es der Staat gänzlich ausgegeben, abgesehen von den ihm durch den Preuß.-Hess. Staatsvertrag auf- gelegten Ergaiizungsbauten, Eisenbahnen in eigener Unternehmung auszuführen, und beschränkt sich nur daraus, Privaten nicht rückzahlbare S t a a ' s z u s'ch ässe b s zu 20 Prozent zu den Baukosten zu gewähren. Es entspricht diese Hand- Inngsw^ise zwar beit Prinzipien mancher demokratisch-sreisinmaen Parteien, die in solchen Dingen mehr der freien Initiative der Staatsbürger, als dem Staate überlassen wollen, aber sieent- s p r i ch t n i ch t d e m W i l l e n d e r ü b e r iv i e g e n d e n Mehrheit unseres hessischen Volkes. . Ich erkläre dies hiermit öffentlich, und behaupte, dav es eine Unmöglichkeit sei, im Großherzogtum ein Schriftstück nut auch nur fünftausend Unterschritten selbständiger Männer herzultellen, das die Handlungsweise Großh. Negierung in dieser Hinsicht billigte. , Hiernach glaube ich gewip, daß ich mit meinem obigen Anträge nur ausspreche, was in den Gesinnungen fast des ganzen Volkes lebt, und daß es dieser Anregung nur bedürfe, um im hessischen Volke überall und allgemein öffentliche Zustimmung zu sindcii. , .,, . _ Ich verschließe mich dabei aber der Annahme nicht, dag dennoch manche mit dieser Zustimmung zurückhallen werden, tu eil sie als Interessenten einersür ihre Gegend projektierten P r i v a t b a h n l i n i e fürchten, d r e Ausführung dieser Strecke könnte d u r ch d i e s e n W i d e r st r e i t d e r Meinungen zwischen Negierung u n d V o l k s v e r t r e t u ii g verzögert w e r d e n. — Ja, ich verschließe auch dieser Tatsache nicht, aber ich halte es für meine Verpflichtung und Schuldigkeit als Abgeordneter, diese Forderungen zu stellen, ehe es zu spät und die Allgemeinheit einem neuen Aderlaß zu Gunsten des Großkapitals ausgesetzt wird. — Was übrigens Die Einführung elektrischen Betriebs auf möglichst vielen dieser Bahnlinien betrifft, so darf ich wohl Bezug nehnien auf meine früheren Ausführungen in entsprechenden Anträgen seit deii Jahren 1897 und 1898, sowie in den teilweiien Wiederholungen derselben auf dem gegenwärtigen Landtag. Ich denke mir dabei jedoch, daß man in Anwendung dieses Prinzips jedesmal von Fall zu Fall entscheiden müsse. Was nun das V e r h ä l t n i s dieser U ii t e r n e h m u n - gen z u r P r e u ß. - h e s s i s ch e n E i s e ii b a h n g e m e l n s ch a f t ängeht, so dürste es nicht uiizweckmäßig erscheiiien, wenn ich hier emmal soivohl aus den Bestimmungen des Preuß.-Hess. Staatsvertrags über die Eisenbahngemeinschast, verÜsfentlicht nn Gr. Hels. Reggsblatt miterm 17. Dez. 1896, wie aus den Lieferanten das Einschlägige zusainmenstelle: Artikel 11 (1) des Staatsvertrages (E r w e r b b e st e h e n d e r Bahnen). „Unter denselben BeDniguilgeu (desselben Artikels) bleibt die Erwerbung aus hessischem Gebiet belegener oder an ''solche anschließender Eiseiibahnstrecken sofern dieselben P r e u ß i s ch e r s e i t s f ü r d i e Z w e ck e d e r G e m e r n s ch a f t "als e r iv ü ii s ch t anerkannt w i r d , der hessischen Regierung „überlassen. . ,, , . r , ., . Sollte vorbezeichnete Voraussetzung nicht zutresfen. ) o b l e i b t „die hessische Regierung gleichwohl berechtigt, Die betreffende "Bahn zu eriverben. . . f Letztere ist von der B e t r i e b s g e m e l n s ch a f t für „Rechnung des hessischen Staates zu betreiben, sofern nicht auf den Wunsch dec hessischen Regierung tm einzelnen "Falle eine Ausnahnie hiervon vereinbart wird." Artikel 11 (2) d es Staatsv ertrags betrifft die 1896 bereits bewilligten Nebenbahnen. ci. Artikel H (3.) d e s S t a a t§ v e r t r a g s (b. künftige Bahnen): „Tie Hessische Regiermig bleibt aiich fernerhin be° „rechtigt, n e u e E i s e n b a h n l i n i e n a n f ihre Rechnung „bauen zu lass en; der Eintritt solcher Bahnen indieFin anz- "g e m e i n s ch a s t bedarf besonderer Verständigung. Artikel 6 (3) des Staatsv ertrags — Betriebsgemeinschaft (künftige Erweiterung): „(3) Künftig dem „Eisenbahnbesitz beider Staateii hinzutretende Bahnen sollen gleichfalls von der Genieinfchafi betrieben werden, sofern nicht auf den „Wunsch der hessischen Regierung im einzelnen Falle eine Ausnahme „hiervon vereuibart wird.'4 Artikel 20 des Staatsvertrags — Bauverwaltung — „(1.) Die Ausführung des Baues neuer, für Rechnung der hessi- politische Wochenschau. In der inneren Politik herrscht jetzt Sommerferienstimmung. Ler Kaiser ist auf der NorAawdscchlÄ, der. Reichskanzler IM oie alljährlich, in Norderney Sommeraufenthalt genommen und >er Staatssekretär des ReichFkolonialamts, Dernburg, hat seine Heife nach Ostafrika an getreten. Bon den neuen Ministern m Reiche und in Preußen hat iftan einstweilen natürlich, eine großen Daten zu erwarten, so lange sie noch Neulinge in yrem Ressort sind; immerhin haben zwei Vorgänge aus dem 'oerwaltungsgebiet des neuen preußischen Kultusministers einiges Ililsseheu erregt, allerdings ohite eigentliche Berechtigung, wenn .an diese Angelegenheit näher ins Auge faßt. Der erste Vorgang betraf die geplante Erweiterung der Ordensniederlassung irr Schwestern der göttlichen Vorsehung in Sterkvade. Kültus- ninister Holle hatte sie nicht genehmigt und die Zenttumspresse ;litte hierzu die ironische Bemerkung gemacht, daß die liberalen iZaarungsparteien nun wohl bereit seien, auf Grund dieser Ent- cheidung dem neuen Kültusminister das Zeugnis' auszustellen, aß er den Befähigungsnachweis als Minister der „neuen Situation" ,voll und ganz" erbracht habe. Eine pwgrammatische Bedeutung ommt der Entscheidung des neuen preußischen Klittusminifters edoch keineswegs zu. Cs handelt sich hierbei, wie auch nachttäglich i cftätigt worden ist, um rein verwaltungstechnische Bedenken, die >em Minister die borlaufige Nichtgenehmigung des Gesuches der Schwestern geboten erscheinen ließ. Die Schwestern der göttlichen ...orsehung wollten eine höhere Mädchenschule gründen und hierfür Daren lokale Bedürfnisse nicht vorhanden. In einem wesentlich anderen Lichte konnte zunächst 'wohl ils Verbot erscheinen, das sich auf das Krematorium Hagen ,^zog; aber im Grunde genommen sind es für den neuen Minister auch in dieser Frage nur verwaltungstechnische Bedenken gewesen. Auf die politischen Absichten des Ministers Holle läßt dieses verbot nicht ohne weiteres Schlüsse zu. Man weiß, daß es dis'her in Preußen iwch an Rechtsnormen für die Regelung der Jeuer- acftathing fehlt. Tas ist u. a. auch s. Zt. vom Bezirksausschuß nnisberg in einem von ihm angestrengten Verwaltungsstteid- riahrew des Feuerbestattungsvereins Hagen gegen die Hagener Polizeiverwaltung festgestellt worden und das Oberverwaltungsge- ; icht hatte sich dieser Meinung angeschlossen. Jedenfalls hat nun der Diinister einer späteren prinzipiellen Regelung dieser Frage nicht vorgreisen wollen. Man muß dieses Verhaltett des neuen preuß. Kultusministers vom liber,alen Standpunkte aus bedauern, aber cs wäre doch wohl etw»as voreilig, schon hieraus weitergehcnde Schlüsse aus die Geistesrichtung des neuen Ministers zu ziehen. Duß das Ministerium Holle sich indessen wesentlich von dem 3.1'01» unterscheiden werde, das wagt Heuzutage allerdings kaum ItnianO in Preußen zu hoffen. Großes Aunehen erregte in diesen sonst so stillen Sommer- iwgeu die Laienbewegung gegen den Index und der ; alt Schell, der hiermit aufs engste zusammenhängt. Einige hoch angesehene katholische Laien in Deutschland haben es gewagt, die demütige und bescheidende Bitte auszuspvechen, daß der Papst in.- all zurigorosen Jndexbestimmungen einer zeitgemäßen Aenderung i'.aterziehen möge. Wer nun die Enthüllungen der Eorrispondenza diomana über diese Petition las, mußte zunächst auf den G<^ bauten kommen, daß eine Art Geheimound deutscher Katholiken g-gen den Papst entdeckt worden sei. So fürchterlich ist die Sache aber keineswegs. In der gleichen Angelegenheit sollen die deutschen Bi- f chöse, wie es jetzt heißt, schon vor einiger Zeit tätig gewesen sein und der Papst soll ihnen bereits unter dem 27. November 1906 die Erfüllung ihrer Bitte „huldvoll gewahrt" haben. Hiernach hätten die Laien als dasselbe erstrebt, was die Bischöfe schon vorher. Unbegreiflich bleibt hiernach nur, warum der Vatikan den katholischen Laien ihre Petition so sehr verübelt hat, daß er sogar die Errichtung eines Tenknials für den ihnen geistig nahestehenden Schell verbieter. Die Kölnische Zeitung meint wohl nicht ganz mit Unrecht, daß diese Geheimbundgeschichte und der Fall absichtlich aufgebauscht worden seien, um die Aufmerksamkeit weiterer Kreise von länderen Dingen abzulenken ober doch dem Buche Eommers unp: Lern Belobigungsschreiben des Papstes die nötige Unterlage zu geben, die bis jetzt so sehr gefehlt hat. Rücksichten auf den Vatikan sind es seither gewesen, die eine Zusammenkunft des Kaisers von Oesterreich und des Königs von Italien in Rom verhindert haben. Der Vatikan hat es nicht einmal geduldet, daß derneueösterreichisch-ungarische inister des Aeußeren, Freiherr von Aehrenthal, als leitender Minister einer katholischen Macht, dem Könige von Italien in Rom seinen Antrittsbesuch mache. So ist es geschehen, daß Freiherr von Aehrenthal erst jetzt, da der König fern von Rom weilt, seinen Besuch machen kann. Am 14. Juli hat die Zusammenkunft Aehrenthals und Tittonis in Des io stattgefunden, und am 16. Juli werden beide Minister vom Könige in Rac- conigi empfangen werden. Nach einer längeren Pause findet jetzt 8um erstenmale wieder eine persönliche Begegnung zwischen den leitenden Männern beider Verbündeten statt. Die Beziehungen beider Mächte zueinander sind nicht immer von besonderer Herzlichkeit gewesen, denn au Reibungsflächen hat es hier wie dort ebensowenig gefehlt wie an gelegentlichen Verstimmungen. In den letzten Jahren haben sich die Verhältnisse freilich dank ner besonnenen Politik des jungen Königs von Italien gebessert. Die irredentistischen Herausforderungen, die früher in Italien sozusagen an der Tagesordnung waren, haben allmählich fast ganz aufgehört. Neben dem Jrredentismus kommen aber noch verschiedene andere Umstände in Betracht, die eine wirkliche Herzlichkeit in den Beziehungen beider Länder bisher nicht haben auftommen lassen. Hierzu gehört, wie bereits erwähnt, das Ver- häitnis zum Vatikan. Diese beständige Rücksichtnahme Oesterreichs auf den Vatikan hat für den Quirinal selbstverständlich viel Demütigendes. Auch die Balkanpolitik erzeugt fort und fort Gegensätze, die nicht minder leicht zu beseitigen finb. An gutem Willen, das Dreibuudsverhältnis nicht zu stören, fehlt es nun erfreulicherweise auf beiden Seiten nicht und man darf hoffen, daß auch der jetzige Ministerbesuch das ©einige dazu beitragen wird, beide Länder einander auch innerlich näher zu bringen. In Oesterreich hat das neue Parlament die großen Hoffnungen noch keineswegs erfüllt, die man auf das neue Wahlgesetz gelegt hatte. Natürlich sind es wieder die, Tschechen, die mit ihren unsinnigen Forderungen alle parlamentarische Tätigkeit unmöglich machen. Soll es wirklich dahin kommen, wie es die Tschechen verlangen, daß im österreichischen Abgeordneten- Hause ein jeder Abgeordneter in seiner Muttersprache redet, dann kann man sich leicht ausmalen, auf welche Weise eine Verständigung der einzelnen Abgeordneten miteinander möglich sein soll und wie ein Zusammenarbeiten im Parlamente überhaupt bewirkt werden kann. Der blinde Haß gegen das Deutsche raubt, „scheu Regierung herzusiellenden Bahnen wird nach den iür „d i e preußische Staatsverwaltung geltenden „Grundsätzen seitens der Gemeinschaft bewirkt, sofern nicht auf „den Wunsch der hessischen Regierung im einzelnen Falle hiervon „eine Ausnahme zugelassen wird." „(2.) Die Projekte für den Ban neuer Bahnen, soweit sie auf „hessischem Gebiet belegen sind und für Rechnung der h e s s i- „schen Regierung ausgeführt werden, werden der hessischen „Regierung zur Prüfung vorgelegt werden. Hierbei sollen „Wünsche der hessischen Regierung tunlichste Be-- „r ü ck s i ch t i g u n g finde n." „(3.) Bezüglich der Projekte der seitens der Gemeinschast aus- „zusührenden Bahnen, welche nicht in die Finanzgenieinschaft fallen, „sollen die Wünsche der hessischen Regierung „beachtet werden, vorausgesetzt, daß nicht etwa Vettiebs- „rücksichten entgegen stehen." XVII. des Schlußprotokolls des Staatsvertrags. Zu Art. 17, Abs. 4: „Die hessische Regierung „wird eine Konzession an andere Unternehmer nicht erteittn, ohne „sich vorher mit der Geineinschastsverwaltung zu benehmen. Es „wird hierbei als selbstverständlich betrachtet, „daß auf den Wunsch der letzteren solche Unter- „n e h m u n g e n nicht z u g e l a s s e n w e r d e n, v on welchen „diese eine Benachteiligung derGeineinschafts- „i n t e r e s s e n befürchte t". (Konturrenzklausel I) In der Denkschrift zum Staats vertrag (Beilage Nr. 561 des XXIX. Landtags — 1894-97) heißt es auf Seite 2: „Beim Bau neuer Bahnen ist Preußen in i t Nii cksich t auf „ben in Hessen weiter vorgeschrittenen Ausbau „der Nebenbahnen nnöeschräntt. Der hessischen Negierung „ist es jedoch unbenommen, neue B ah nen auf eigene „Re ch n u n g bauen zu lassen; der Eintritt solcher „Bahnen in b i e Fi n a nz g e me in s ch af t bedarf aber be- „souderer Berstäudiguug (!)." Aus dem Referat des A b g. Wolfskehl, namens des Finanzausschusses (Beilage Nr. 568 des XXIX. Landtags, Seile 5): „Indessen wurde, was das Verhältnis der künftig zu erbauenden „hessischen Nebenbahnen anbelangt, lebhaft bedauert, daß „t> i c I) i e r über getroffene Vereinbarung auf diejenige n Bahnlinien beschränkt i st, w e l ch e i n de n „bisher verabschiedeten Gesetzen genehmigt sind, während „doch schon jetzt m i t S i ch e r h e i t f e st st e h t, d a ß d a s „Bedürfnis d e s L a n d e s n a ch N e b e n b a h n v e r b i u - „düngen hiermit noch k e i n e s w e g s b e f r i e d i g t i st, „zumal ja auch der preußische Staat sich das Ein- „werfen solcher Nebenbahnen zu den Vertragsbedingun- „gen unbeschränkt vorbehalten hat. — Die Großh. Regierung be- „ionte hierzu, daß sie es an Bemühungen, weitergehende Zu- „gestänbnisse in diesem Punkte zu erlangen, nicht habe fehlen „lassen. Preutzischerseits habe man dies jedoch „unter dem Hinweis venveigert, daß schon die Zahl und A n s d e h n u n g d e r b i s h e r genehmigten „hessischen Nebenbahnen im Verhältnis zu den „preußischen N e b e n b a h n n e tz e n als überaus groß „bezeichnet werden m ü f f e.*-) Der Ausschuß hofft trotzdem, „daß es späleren Verhandlungen gelingen werde, ein nachträgliches Entgegenkommen seitens der Kgl. preuß. Regierung m dieser „Frage zu erzielen, und wird ein dahin gehendes Er- „such en beantragen." , Dieses Ersuchen ist abgedruckt in Beilage Nr. 566, Leite 14, und lautet: „Ww (das ist der 1. Ausschuß) beantragen: "2''Tie Grobherzogliche Regierung zu ersuchen, mit der Königs. „Preußischen Regierung weitere Verhanblungen bahingeheub ein- „zuleiten, daß bem hessischen Staate nachträglich die „Befugnis eingeräumt werde, in ausgedehnterem Maße „als in Art. 18 Ziffer 2 festgesetzt, neu zu erbauende „Reb end ahn en in die Betriebs- und Finanzg em eins (hast „ernzuweisen". _ . _ Dieser Antrag wurde am 24. Juli 1896 von der 2. Kammer angenommen. (Zch bemerke hierzu, daß es eigentlich heißen sollte Art. 11 (2)! Die 2. Kammer hat also in Wirklichkeit irrtuinlich abgesümmt. t r . , . . . Auf Antrag der 1. Kammer wurde sodann noch diesem Anträge von der ziv eiten Kammer folgenderZiisatz unterm 25. Juli 1896 beigefügt: Und das ferner allgemein zu Artikel 11 3inec und 4 Hessen „das Recht Vorbehalten bleibe, nach "sbau des „Preußischen Nebenbahnnetzes in einem dem Ausbau in Hess en entsprechenden Verhältnis auch hessischerseits „neue Nebenbahnen mit l1/, Prozent des Baukapitals „inso lange unbeschränkt einzuwerfen, als damit das „vorbezeichnete Verhältnis nicht zuungunsten Preußens „verschöbe n w i r d". Langsdorf, 12. Juli 1907. Kohler. *) Bemerkung: Es wurde im Verlauf der Verhandlung wiederholt darauf Bezug genommen, daß Preußen (vom Jahr 1894 an gerechnet) noch 10 000 Kilometer Nebenbahnen zu bauen hätte, bis es das Verhältnis Hessens in anbetracht der Ausdehnung seiner Nebeiibahnen erreicht haben würde. , , Die Änzeigepflicht der Porizeiveamten in den Fäüerr der ttebertretnng. Abg. Dr. Glässing hat bei der 2. Hess. Kammer einen Antrag eingebracht, die Großh. Regierung zu ersuchen, dem Landtag eine Vorlage zugehen zu lassen, durch die im Anschluß an die Gesetzgebung von Preußen und Sachsen für geeignete Gebiete des He,fischen Landstrasrechtes das Verfahren nach § 453 Str. P. O. eingeführt und das Verfahren bei Abgabe polizeilicher Strafanzeigen im Gebiete des Landsttasrechtes geregelt und insbesondere eine Prüfung der polizeilichen Anzeigen nach Ataß- gabc des öffentlichen Interesses zur Pflicht der zuständigen Polizeibehörde gemacht wird, sowie die Regierung zu ersuck-en, bei der bevorstehenden Reform des Strafprozesses für eine dem Sinne dieses Antrages entsprechende Milderung des Legali- täcsgrundsatzes des § 152, 2 Str. P. O. in Fällen ber „lieber- tretuiigen" (Strafmaß bis zu 150 Mk. oder Haft) im Bundesräte einzutreten, auch demnächst nach Abänderung dieser Vorschrift ein dem § 147 G. V. G. entsprechendes Ersuchen an den Generalstaatsanwalt zu erlassen. In der Begründung wird u. a. ausgesührt: In der Presse wurden wiederholt Fälle besprochen, die zu Erörterungen über die Anzeigepflicht der Polizeibeamten im Hinblick auf § 346 des R. Str. G. B. Anlaß gaben. 'Nach dieser Vorschrift wird em Beamter, welcher vermöge seines Amtes bei Ausübung der Strafgewalt mitzuwirken hat, mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren bestraft, wenn er in der Absicht, jemand der gesetzlichen straf- 83.50 96.5 Pnuce-Henri-Eisenbahn . Berliner Börse, 15. Juli. Anfangskurse. Blut die Runde sa Jj&Si 1 : 2.— 1 (1) Kl) 213.50 113.90 28 91 14O.bi 133.01 . 118.« . 1O6.'X) Earp euer Bergwerk Laurahütte Lombarden E. B. Nordd. Lloyd . . Türkenlose . Deutsche Bank . Deutsch-Asiat. Bank Diskonto-Kommaudit. Dresdner Bank Kreditaktien . . . Baltimore- und Ohio- Eisenbahn . Gotthard bahn . . Lomoard. Eisenbahn Uesterr. Staats bahn . 94.10 83.30 92.50 94.00 98.10 98.40 93.40 103 30 66.30 66.80 91.25 90.80 94.80 144.20 . 174.40 . 129.50 . 224.60 . 62.50 . 138.40 64.50 62.50 96.35 heimischer Künstler und Gewerbetreibender in guten Zusammenstellungen kennen zu lernen. Diese Ausstellungshalle, die für gehoben. Sie bleibt noch betreten sur Nmverdugen, Michelc Kefenrod, Hitzkirchen, Burgbracht, Bösgesäß und Jllnhauß 15. Jahr 2(1) . Io2.fl 129.70 < 224.80 . 144.- . 169,(X . 1381 . 205.20 - Ter vorliegende Antrag ist von der Ueberzeugung geleitet, ^aß ein rigorofes Verfahren in keiner Weise geeignet ist, die Autorität der staatlichen Strafge- toalt zu erhöhen. Auch erscheint es unbedingt geboten, die Klar- und Industrie, Giessen. Frankfurter Börse, 15. Juli, 1.15 Uhr. Reichsanleihe do. Konsols . . do. . « Hessen Oberhessen . Obeischles. Eisen-Industrie 105.— Berliner Handelsges Darmstädter Bank Carl Ludwig Leib Kirchstrasse 2 Telephon 466 :: :: Kunsthandlung :: ~ Vergoldcrei • Bildereinrahmungsgeschäft m Umfangreiches Lager in Bildern s a 4004 Grundstücke, über deren Erwerb eine gütliche Einigung nicht erzielt werden konnte. Der Büdinger Stadtvorstand hat deshalb beantragt, das Enteignungsverfahren einzuleiten. In Betracht kommen 1051 Quadratmeter Gelände, das 7 verschiedenen Besitzern gehört. — Die unterm 27. März l. Js. angeordnete Hundesperre wird für die Orte Mittel- Gründau und Hain-Gründau hierdurch wieder auf» .Beamten der Staatsanwaltschaft, als der zur Verfolgung von fstvafbaren Handlungen berufenen Behörde, den dienstlichen Anweisungen ihrer Vorgesetzten nachzukommen. Die Beamten des Polizei- und Sicherheitsdienstes sind als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft verpflichtet, den Anordnungen der Staatsanwaltschaft nachzukommen. Nach wie vor soll selbstverständlich auch bei Annahme des Antrages als' Regel das -Ltrafgesetz zur Ausrechter- haltung unserer Gesetze zur Anwendung kommen. Während das Gebiet der Verbrechen und Vergehen ausscheidet, soll bei den ^Uebertretungen die verlangte Prüfung lediglich zu einer verständigen Begrenzung der Anzeigepflicht führen. Die Bestimmung der Fälle, die hiernach nicht als „Anzeigen" weitergegeben werden, ist einer gesetzlichen Formulierung nicht fähig, da jeder Fassungsverfnch angesichts des kaum noch zu übersehenden Gebietes aus prattischen Gründen unmöglich erscheint. Es darf der ,Gewissenhaftigkeit der Leiter unserer staatlichen und tommimalen ^Behörden das Vertrauen geschenkt werden, daß die Bestimmung der hiernach für das Sttasverfahren in Betracht kommenden Fälle fnach einheitlichen Grundsätzen der Gerechtigkeit und Billigkeit erfolgt. Es wird wohl möglich sein, im Laufe der Erfahrungen gewissen, einheitlichen Richtlinien Gellung zu verschaffen. Wird Las Verfahren nach § 453 Str. P. O. eingefüh-rt, so ist für die tn Betracht kommenden Gebiete eine Erleichterung gegeben, welche zunächst für gewrsse Spezialgebiete genügen kann. Auch kann -es fraglich erscheinen, ob z. B. für das Gebiet desl Feld- und Forststrafgefetzbuches eine neue materielle Vorschrift im Sinne dieses Antrages nötig ist, da hier sehr geringe Straf- und Kostenbeträge Vorkommen, auch eine große Anzahl von Antragsdelikten festgelegt ist. Der Antrag betrifft in 1. Linie das große Gebiet 8>et Pölizeistrafen und Uebertretungen, denen der Charakter von Ordnungsstrafen beigemessen werden kann oder doch diesen gleichzustellen sind. Eschweiler Bergwerk . . 210,50 Gelsenkirchen Bergwerk . 19L00 Hamburg-Amerik. Paket!. 132.70 Harpencr Bergwerk. , . 194.90 Laurah'ltte 217.20 Nordd. Lloyd 117J30 'rechtlichen Verfolgung rechtswidrig zu entziehen, die Verfol-1 stellung der schwerwiegenden"Frage im Wegener Gesetzgevung 'gung einer strafbaren Handlung unterläßt. Sind mildernde herbeizuführen. Umstände vorhanden, so tritt Gefängnis nicht unter einem Monat ■■■■■ ■ ■ ■■ ein. Da die Anzeigepflicht nach feststehender Rechtsprechung sich! er ___. - auch auf die Uebertretung der Polizeiverordnungen bezieht, ist! yOltilfCBC Me Anwendung obiger Vorschrift nicht ohne weiteres ausge- Bin Programm für liberale ValkSoereiae. -schloffen bet einem Beamten, welcher die Abgabe einer Polizei-! M M Q ,.r „ lichen Anzeige mangels jeden öffentlichen Interesses unterläßt. ~luf Anregung des jungliberalen Vereins haben die Bei dieser Sachlage ist die Befürchtung gerechtfertigt, daß auf Mannheimer liberalen Vereine vor einiger Zeit ein allen zurzeit nicht mehr übersehbaren Gebieten der Straf- Aktionskomitee gebildet, um nicht allein zu Wahlzeiten, sondern leitung der Strafverfahrens auch im öffentlichen Interesse ge= 311 ermöglichen. Auf Grund mehrstündiger Beratung wurde boten ist. Mehr und mehr werden heute bei dem Umfange der die Gründung liberaler Volksvereinc in möglichst allen «Reichs- und Landesrechte die Stimmen laut, welche eine der- Gemeinden des Reichstagswahlkreises beschlossen, die aber artige Prüfung für unbedingt geboten erachten. Es erscheint cillcc bestimmten Partei angehören, sondern neutrale /notig, das Maß der polizeilichen Anzeigen in öerfanbiger ~ . Weise zu begrenzen und den pflichtgetreuen Polizeibeamten, 7^ ^anisa Lion en des Gesamtliberalismus darben heute Gewisfensbedenken erfüllen, durch Verwaltungsanord- stellen sollen. Als Programm, auf das sich die liberalen durch den Körper viele Kuraäste auck eine sehr^aeeimieteI u£- l’^eiwlnen Organen hie zur Erfüllung ihrer Funktionen ; ; ! ■9 e“ie >eyr geeignete statte geistiger Er- nötigen Slrarte zuzuführen. Diese Aufgabe wird dem Blut IN und frischung und Unterhaltung fern wird, soll lediglich Aus- schweren und fieberhaften.Krankheiten wie Triptius, InftuenzL stellunaszwecken dieuen. Masern, Scharlach, Lungenentzündungen usw., Blutverlusten, Ent- nffpnhA A iq cy„r; o cv • -c * CA-r • Rodungen ost sehr schwer und deshalb empfehlen viele Aerzte so- »D ff en dach, 13. Juli. Zur Feier ihres 5 0j a h n g e n lort em zuverlässiges und rafch ivlrtendes Slärkungs-und Blut' G e s ch ä sts j u b i l ä u m s überwiesen die Herren 2)1 an e r erzeugungSmittel, wie es das Bioson ist, zu gebrauchen. Man lese .. ' t. M k hierüber nachstehendes Schreiben nut amtlich beglaubigter Unter- u. Sohn dem Pensionsfonos der Witiven und Waljen ichnst. Frankfurt a. M., den 30. "Rovember 1906, Fürstenberger' ihrer Arbeiter 100 000 Mk. Außerdem stiftete Herr Kom- s^ve 158. Rach dem Gebrauche des ersten Paketes „Bioson" - menienrnt r\«n X j . ich nehme ev täglich zwei Rial und zwar wviel, das; ich ungefähr onn nnn feiner Vaterstadt Ostenbach etwa 10-12 Tage reichte - merkte ich in meinem Befinden eiste we ent- 2 00 000 Mr. zur Freilegung des Schloßplatzes und Befferung. Die Geflchtsfarbe Ivurde eine bessere und die Herstellung eines monumentalen R en a i s s a n e e b ru n ne n s, » ÄÄ’Ä umgeben von Parkanlagen. lange litt, ist beseitigt. — Ich kann daher Ihr „Bioson" auf das ** Aus dem Kreis Büdinaen, 14. Afali. Für die empfehlen. Hochachtungsvoll! D. Zimmermann. Unter- L,i°u.«z -m,° „ «„»..st. L» bi. bamrt'ta8„. 85»"®?»* h‘tfc‘&?SS sammenhang stehende Anlegung dcS Stein wea s benötiat 5?^e Ktto-Patet zui drei.Mark erhältlich und wird ieder Arzt gerne die Stadt Büdingen eine Anzahl im Privatbesitz ^tunft ubcr ötC ** neben. by< Sport. -Lahn-Regatta. Zu der am 28. Juli in Limburs stattftndenden 1. Regatta des Lahnregattaverbandes sind von 17 Vereinen 57 Boote mit 283 Ruderern gemeldet und zwar 1. Junior-Vierer: Offen für die Vereine des Lahnregatta-Verbande- 1. Weilburg, 2. G i e ß e n, 3. Limburg, 4. Wetzlar. 2. Junior' Achter: 1. Mainzer Ruderverein, 2. Frankfurter Ruderklub' 3. Frankfurter Ruderges. Germania, 4. Frankfurter Ruderverei» 3. Großer Vierer: 1. Mainzer Ruderoerein, 2. Frankfurter Ruder gesellschaft Sachsenhausen. 4. Junior-Einer: 1. Ems, 2. Limbm» !2 mal. 5. Lahn-Vierer: Cffen für die Vereine des Lahnreqatta. Verbandes. 1. Gießen, 2. Wetzlar, 3. Limburg, 4. Weilburg. 6. Junior-Vierer: 1. Ruderges. Rhenania-Koblenz, 2. FrankiurW Ruderklub, 3. Offenbacher Ruderoerein, 4. Mainzer Ruderverei» 5. Wassersport Düsseldorf, 6. Würzburger Ruderverein, 7. Frank, iurter Ruderges. Sachsenhausen, 8. Ems. 7. Gast-Vierer: 1. Höchst, 2. Mainzer Ruderoerein, 3. Offenbacher Ruderverein, 4. Frankfurt« Ruderges. Sachsenhausen. 8. Großer Emer: Frankfurter Ruderaei. Germania, 2. Ems, 8. Ruderverein Hellas Offenbach. 9. Akademisch« Vierer: 1. Gießen 2 mal. 10. Zweiter Vierer: 1. Lnnbura. 2. Mainzer Ruderverein, 3. Wetzlar, 4. Offenbacher RudervereW 5. Würzburger Rudervcrein, 6. Wassersport Tüffeldori, 7 Höchs/ 11. Ermunterungs-Vierer: 1. Mainzer Ruderverein, 2. Wellbura. 3. Mamzer Ruderges. von 1902, 4. Frankfurter Ruderges. Germania! o. Rilderges. Rhenariia Üodlenz, 6. (ließen, 7. Fra>iliurter Ruder, ges. Lachsenhausen, 8. Liniburg, 9. Ems, 10. Wetzlar, 11. Frank- hirter Ruderklub. 12. Doppelzweier ohne Steilermann: 1. FralikL. Ruderges. Germania, 2. Ruder-verein Hellas Offenbach. 18. Grobe, Ächter: 1. Frankfurter Ruderges. Germania, 2. Mainzer Ruder, verein, 3. Würzburger Ruderverein von 1875. WonatliHe llfbrrfidit örr Todrssälle in HieSkv. Monat Juni 1907. Einwohnerzahl: angenommen zu 30 000 liukl. 1600 Mami Militari Sterblichkeitsziffer: 23,2 %e, nach Abzug von 27 Ortsfremden: '12,4 o/M, st arbeit an: Zusammeit: Erwachsene: im ^vom des vaterländischen Gewerbes hinauszutragen. Zahlreiche /I A A A Aß ö 4 - r 1 la j kunstliebende Fremde, welche die künstlerisch eigenartigen Neu» H- U U U iVl 3 I täglich macht dd$ bauten des hessischen Staates hier sehen, empfinden es als “—-----— eine Lücke, daß feine Gelegenheit geboten ist, die Werke ein» 93.85 | Elektriz. Lahmeyer 22.50 Elektriz. Schlickert 191J( 217.21 29.01 117^( 143.6t nungen oder durch Abänderungen bezw. authentische Auslegung Volksvereine anfbanen, wurden folgende Leitsätze einstimmig der derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen eine Direktive zu geben, angenommen * sa.’V'S.5. Polizeianzeigen „nur insoweit sie sich dazu eignen" an die Polizei- N-k^nntistssp 9 iinhphinn\tla,^»?thnu(.nrn? re l" gerichte weiterzugeben. Tas Ministerium des Innern und der K L Qef, e; men u nb‘st reft Pn Ininh Für «RHrfiJoThh" JuM» fiat 1879 bie L°kalp°lize.b°tz°rden sur befugt erHärt und geeignete Wigen zuruckzuweisen- Sollte diese Anordnung des Glaubens, Freiheit der Wissenschaft und ihrer Lehre, Freche nicht l>loß den^ ^^ll. ^mes unvollstaiidigen Tatbestandes tresten 5. Unbedingtes Festhalten an der gemischten Volksschule, sondern frud) im Sinne dieses Antrages gemeint fein, so hat I Forderung aller Bestrebungen, das Schulwesen zu verbessern. 6. ^e9ierHIl9 qie = 4 ^ie I^nge Gervährung der Mittel für Heer und Flotte, die für die Aufrecht- -Durchführung des 2ega^ltat§brlnälbe5 unbur^^fu6r6öre gurten erbaltung des Friedens, der Sicherheit und des Llnsehens des Hervorrufen kann. Beionbcr^ ist m dem großen Gebiete be.- gjeiefjeg nnb seiner Angehörigen notwendig sind; Befeitiqnng der dem Lanbreehte vorbehaltenen Strafrechtes die Notwenbigknt an. „^„^„z^ben; keine Änsfchließnng einzelner Klassen des Volkes niCnr J>et m einer oon der Ausnahme ins Offizierkorps. 7. Grundsätzliches Festhalten Derftanbigen ®eife So ttnrb heute faft in alten;grogcren nn bev Gewerbesreiheit; entschiedene Betonung der Selbsthülle • Städten des Reiches bet Ausübung der Bauvolizei in erster Fürdernng des gewerblichen und des landwirtsehastlichen Genossen: ® c * e 6 tu " 9 und A ii f i ich t Wert gelegt, »urnul schastswesens ; Förderung des wirtschaftlichen Verkehrs durch Taris- angchchts unserer modernen Bauwetse dm Kenntms und Ent- Hemdel-verträge, durch Ausbau des Verkehrsnetzes mich für scheidung techniicher Fragen von der grohten Bedeutung Sache das flache Land; Steigerung der Produktionskraft der Landwirt chaft d» Baupolizei ist. Das Baugewerbe ist einem fortschreitenden ,,„d bcS Gewerbes durch Fachausbildung; Verteilung der Steuern Mnbigen Mechtel der Verhalchisfe unterworfen, es ist lnsbefondere „ach dem gerechten Ataffstabe der Leistungsfähigkeit; Regelung der Mi Gegensatz zu anderen Betrieben nicht möglich, einen für alle wirtschaftlichen Gesetze und Mabnahinen iZoste, Verbrauchssteuern -e > Bauausführungen maschmemnaßig gleichen Gang der Arbeits- „„ch den Erfordernissen des Wohles des gesamten Volke«. 8 Ein' Verrichtung durchzu,,etzen. Es mutz daher für die Zukuift^ e® tveten für die Weiterentwicklung der sozialen Gesetzgebung - Ausbau Gesetzgebung gefchaften werden, die anordnet, daß zunächst die des Arbeiterschutzes; Förderung aller Bestrebungen, die eine wirt- Mängel und die Verstotze gegen bte Bauordnung tunlichst durch schE^, moralische, intellektuelle, soziale Hebung der Arbeiter- die Repistonsarbeit der Beamten zu _tier6mbern sind Sind klassen bezwecken; Sicherung des Koalitionsrechts aller Arbeiter- üedoch solche bei Sockel-, Rohbau- oder Schlußrevstwn fe'tgestellt, Eintreten für die Rechtsfähigkeit der Berufsvereine und die Errichl so wäre auf ihre Abstellung hm,uwtrken. Wird den behörd- „o,r Arbeitskammern. 9. Reform der Gefetzaebuna für Kreis tzichen Anordnungen Widerstand geleistet so Ware erst bann ber uni) Gemeiiide in liberalem Sinne. 10. Entschiedenes Eintreten Weg des Strafrechts und des durch Polizeibefehle auszunbenden sür alle Bestrebungen, die darans gerichtet sind, dem Volkswillen Zwanges zu betreten. Auch insoweit bedarf der derzeitige u„b der Volksvertretung de» inatzgebenden Einfluß auf Gelen- durch eine meines Erachtens unrichtige Rechtivrechung erzielte gebnng lind Verwaltuiig, llberhaiipt aus d,e Führung der Angeleaen- Zustand unbedingt einer gesetzlichen Abänderung, als es möglich heilen des Volkes zu verschaffen. sein muß, einen Polizeibefehl zu erlassen, ohne daß zuvor . ■■■■!■ Die Baupolizei den Straftechtsweg beschritten hat. Strafe ^».5 und Kvsten können dem einzelnen erspart blei- o SPlwöt UnO ben, ivenn der Zwang ober auch nur seine Androhung den Schmückt Eure Fenster und Balkoue mit blühenden Blumen. I eununa: 58 (27) 38 (22) 14 (2)--673F1 r. v • - r .. , rv3 .. , , I iÄ t P & H 1 R O?. . f. I t : Tie in Sllnnnnem gesetzten Ziffern geben an wie viel iMinilterimns einen Gebührentarif für die Vergütung baupolrzei- Gießen, 15. Juli. ber Todesfälle in der betreffenden Krankheit auf von anßwäus nach llicher Tätigkeit einsührte, wurde u. a. bestimmt: Für wiederholte •* Vom Großherzoglichen Hofe. Der Fürst unb ®ie&cn gebrachte Kranke kommen. örtliche Prüfungen, welche infolge von Mängeln, die sich bei der di- Fürstin zu Solms-Hohensolms-Lich mit dem Ii ------------------— die^Bauordnung und dft ^bprinzen Philipp, sowie Prinz und Prinzessin Reinhard zu TeiefOllische Kursberichte Regeln ber Baukunst notwendig werden, ist eine Gebühr von ^ouns-Lich trafen am Hreitag abend zu niehrtägigem 93e- des Giessener Anzeigers, mitgeteilt von der Bank ftlr Handel 1 bis 20 Mark zu entrichten. Ohne Frage hat man damit das! suche in Jagdschloß Wolfsgarten ein. Der Fürst begab sich Mecht der Baupolizei, zunächst, durch intensive Tätigkeit die am Samstag vormittag nach Mainz und kehrte im Laufe des S“3 kS?Kfe* "f*“?8,?™ «.“«•«W- Städte, die Verordnungen für die Sicherheit und ben Schutz mittag traf mit Zug 6 Uhr 3 Mm. Graf Gravina zu Besuch I 3°/ -der Bauarbeiter erlassen, haben ihre Vorschriften als Leitsätze in Jagdschloß Wolssgarten ein. 3^ 0 «usgefaßt und verschiedene Mittel zur Behebung etwaiger Mängel "Der neue bäuerische Gesandte in Stuttaart und Verfehlungen ausdrücklich genannt. Eine Verpflichtung zurmn hessische Hofe beglaubigt ist, Freiherr Ritter sofortigen Erhebung einer Strafanzeige kann nach der Tendenz! J „ J 9 v J 111 er 49z ()PRtArr nniarpnt» derartiger Verordnungen nicht anerkannt werden, dagegen dasl^n Grünst ein war bisher Mimsterresident m Bern. r öesterr SilberrentA Recht zur Belehrung und angemessenen Verwarnung. Freiherr Ritter v. Grünstein wurde am 28. Aug. 1864 ge- 4^ Ungar. Goldrente I, Aach dem Vorgang in anderen Staaten erscheint es nröglich, I boren und trat nach Bestehen des juristischen Staatskonkurses 4% Italien. Rente . . . im Rahmen der dem Landesrecht gegebenen Befugnisse die Lokal- m diplomatischen Dienst. 1889 Attache in Berlin lourbe 3% Portugiesen Serie I . 'Polizeibehörden der Städte mit der Erledigung gewisser lieber- „ 1000 2um Qenntinn^fpPrpfnr 9 iqqk Oa 3% Portugiesen ,, II1 ftretungcn zu betrauen. Tas vereinfachte und rasche Verfahren ^g«ton5ferretar 2. Slaf«, 1895 zum ßega= ra8skStaatsaul. 1905 bietet beriartigc Vorzüge, daß es angezeigt erscheint, ihm auch in I tion5]eiretar 1. Rlape ernannt. Ami. lllovember 1899 ronrbe 4>^0/0 japan. Staatsanleihe 'Öen'en näher zu treten. Es ist ferner zulässig, im Gebiete des er zur Gesandtschaft am italienischen Hofe versetzt, 1899 er- 4% Uonv.Türken von 1903 gesamten Landesstrafrechtes den Grundsatz zur Geltung zu bringen, folgte seine Beförderung zum Leaationsrat und 1903 feine l'tirkenlose daß das, öffentliche Jnteresie bei Abgabe polizeilicher Anzeigen Qr§ Ministerresident nnrB 4% Griech. Monopol-Anl.. einer besonderen Prüfung des Ehefs der zuständigen Polizeibe- 5 ri 1 1 I N. Freiherr Ritter »ussere Argentinier . Hörde unterworfen wird. Tie Behörden der Städte könnten biefe Don ^)ruuftem gilt als em ausgezeichneter Diplomat und hat 3«/ liexikauer Prüfung selbständig vornehmen, während für die Landkreise die sich n. d. Darmst. Ztg. in Bern, wo man ihn ungern scheiden 4^/., Chinesen . . . ' Kreisämter zuständig wären Ter Grundsatz könnte in einem lassen wird, große Sympathien erworben. Aktien- besonderen Gefetze ober tn dem Poltzeiftrafgesetze zum Ausdruck *» Da^ läüt tief hf irPPn i Qm arn « Boehmn Gum lkommen. Tie Landesgesetzgebung ist befugt, die Voraussetzungen - . £ :a^ rr ^^9* Artz, ^shum vass . . . Der Strafbarkeit sebständig zu regeln, und könnte diese Regelung stauen wir folgendes hübsche Inserat: „Kommen denn t)ie bQ Tendenz• fe^t ' durch das Erfordernis einer besonderen Prüfung und Entscheidung, Eltern der weiblichen Stamntgäste Düdelsheims enz. iesi. ibie einem Strafantrage gleichkäme, schaffen. Ohne Frage er- nicht endlich einmal au ber weisen Einsickt ihren Q-hrhtem n . fordert der derzeitige gesetzliche Zusiänd eine zweifelsfreie Klar- ^dntiaen für sie nerdenhs^-n j Canada E. B. . . . Stellung. Demi felbstverftändlich kann den niederen Pvlizeiorganen hau st gen, für |te verderblichen Wirtshausbesuch energisch Darmstadter Bank . ein Recht auf besondere Prüfung nicht zugesprochen werden . (Siel 8U verbieten? Deutsche Bank . . ,müssen nach pie vor unbedingt ihre Pflicht zur Meldung erfüllen. Bad Nauheim, 14. Juli. Zur Errichtung einer £ortmunder-Union C. 'Ein Recht zur Prüfung kann nur der Polizeibehörde Zustehen. Kun st ausstell una sh alle hnt firh mtf Dresdner Bank . . ,Besteht ein solches Recht nicht, so liegt die größte Gefahr vor,IL ■ ^at '7 .5?' Anregung von Tendenz: fest, daß alle Anzeigen in rigoroser Weise weiterzugeben sind, ber I ^re $CQ m r^^ledberg em provisorisches Komitee ge- — — SLbtA^”lt“’ä ift M”n 6ct ^iesträger für die Anzeigen b-ldet, den, Bürgermeister Dr Kayser und mehrere andere Verantw. für Feuilleton und VermischtesJnVertr Ernst H-Ä lemer Organe. stch für die Sache interessierende Herren aus Nauheim ».«.-I , lJ- Als dritte Möglichkeit wäre die Abänderniig des § 152, 2 gehören. Es handelt sich jetzt darum, Geeignete Räume für ß. . . —— D Ifommmil «f‘Ä ^Än’Tatmutb'dn? 2lu§fteaunS DOn Werken der freien und angewandten Kunst da die Kuhmilch in der cheihen'^ga°hresMt'"lcichVvm"wbr°'D?e°tD »em §147 ’ÄÄÄÄ i“ Bad Nauheim ist der geeignete Platz, >suug der Bminten der Staatsanwaltschaft. Hiernach haben die den 9tamen und den Ruf des hessischen Kunstgewerbes und dem die Darmgärungen und verhülen dadurch des Auflrelen voll x.,- ------03■ 1 feiner Künstler über die Grenzen des Reiches zum Rvricil- Pragen-Darmtranthelten. I Tilberkulose 8(3) 4 (2) 2 | LiUigeiientzündiUig 6(3) 3(2) 3(1) 1 Herzkrankheiten 8(4) 8(4) Gehirnschlag 2 2 _ anderen Nerven- krankheiten 4(1) 1(1) 3 Krankheiten der Verdauinigsorqalie (Blmddarmentdg.rc.) 11 (9) 9(8) _ 1 Nierenleideii 2 (1) 1 1 I Krebs 8(3) 8(3) I Selbstmord 1 (1) 1 (1) _ anderen Krankheiten 8(2) Kl) 5(1) Zur Universitäts-Jubelfeier empfehle „Herz“=Stiefel=Neuheiten o o., / 37 0.7 o/ OJ 0 7 r o 5. Roosevelt Herren-Stiefel, Neuer Schnitt - Gesetzl. geschützt - 6. MiqueOe Vornehmster Damen-Schuh 7. Salome Luxus- Knopfstiefel Neuer Verschluß, Mode 1907 L. Süss Marktstrasse 9 Wettergasse Telephon 34. &17* Machdruck Verboten. L Undme Eleganter Straßenstiefe! 2. Iiris Leichter Halbschuh 3. Togo Moderner Herrenschuh 4. 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