Zweites Nr. 13 Blatt Mittwoch 16. Stimmt 1907 157. Erscheint täglich mit Ausnahme des Sonntag«. Eeneral-Anzeiger für Gberhesien 15. ‘Stnbten Kmematographen-' raubungen, Tierquälereien ufw. Publikum im Bilde vorgestihrt. Mit keuchtendsn, gierigen 0'1 tre Leinwand geworfen, baue, schlimmster Art, Uebersälle, 4- 6,7 »C. 4- 4,0* ('. ilflUV0,.tl;ÄiiW:L Tie „ßkßener PamilienbI3tter“ werden dem ,ynmqer* viermal wöchentlich beigelegt, das „Krclsblatt für den Kreis Eiehen" zweimal wöchentlich. Ter „hessische Landwirt" erscheint monatlich einmal. Augen betrachten Kinder derartige Greuel, während Erwachsene ihrer Entrüstung Ausdruck geben. ES scheint an der Zeit, daß sich Schule und Aufsichtsbehörden um diese Unterhaltungen bekümmern. Rotationsdruck und Verlag der Br üblichen Universität- - Buch- und Eteindnickeret. R. Lange, Gießen. Redaktion, Exvedition und Druckerei: Sckuk- straße 7. Ervedition und Verlag: 6L Redaktion: 13. Tel.-Adru AnzeigerGießen. Vom Ortsbauftatut. Eine vom Vorstand deS Gießener Bürger- vereinS im November an die Stadtvcrordneten-Versamm- lunq gerichtete Eingabe über die Abänderung deS OrtSbau- slatuts, die demnächst zur Beratung kommen dürfte, lautet: Eine vom Bürqeroercin etnberitfcne Versammlung ist nach einer Besvrcchung des Ortsbaustatuts zu der Ueberzeugung gelangt, .daß eS einer Abänderung und Dervollkonnnnunq bedarf. fVcnn auch eine Gesetzesvorlage betr. die Abänderung der allgem. Bauordmmq in nächster Zeit zu erwarten ist, so kann eS, nach ähnlichen Vorgängen zu urteilen, bot noch ziemlich lauge dauern und dadurch den Bauenden die im § 1 der allgemeinen Bauordnung garantierte Baufreiheit noch lange Vorbehalten bleiben, bis der Entwurf Gesetzeskraft erlangt. De-?balb wurde unterzeichneter Vorstand beauftragt, bei verehr!. Ctadtoorstaud dahier vorstellig ui werden, daß doch recht bald zu einigen Stellen deS Oriobau- üatutS Zusätre und Abänderungen beschlossen und im gesetzlichen Wege rechtskräftig gemacht werden. Zunächst dürste eine wesentliche Erweiterung b e 8 BebauungSvlaneS vorzusehen sein, da bei den jetzigen Verhältnissen das Gelände zu teuer und Oie Bautätigkeit dadurch beschränkt wird. Gleichzeitig dürsten baldigst für lange Jahre ausreichende Quartiere sür Villen, geschlossene Bauweise, Fabriken re. geschaffen resp. sestgelegt werden. Eine genügende Anzahl Straßen dürfte gleich mit vorl. Vekstigung versehen werden, damit die zu errichtenden Neubauten besser mgängig, die Schwierigkeit deS TrantzvortS der Baumaterialien gehoben und Pferde, Wagen und Material mehr geschont werden. Straßen unter 10 Meter sollten vermieden und bei der Projektierung gleich die euent. Anlage der elektrischen Straßenbahn zu beachten sein. Zur gerechteren Verteilung der Straßenkostenbeiträge dürften längere Strecken der Berechnung zugrunde zu legen sein, und sollte bei normalen Straßenanlagen ein bestimmter Betrag per laufenden Meter nicht überschritten werden. Den §§ 14 und 28 des jetzigen Statuts sollte mehr Beachtung geschenlt werden, damit Bauteu, wie solche von Wertheim, Nord» anlaae, Sack & Jughardt, Südanlage, H. W. Rinn, Osta-ilage jur die Zukunst nicht gestaltet werden. Vinte rgebäude, die auk die Umgebung störend wirken und der Nachbarschast zum Schaden gereichen, sollten ebeusallS vermieden werden. Betr. § 18 empfiehlt sich „müssen massiv gebaut roerben* zu streichen, damit nicht wegen jeder Fachwerksaussührung erst zeil- raitl'cnbe und kostenverursachende Dispensgesuche erforderlich sind. § 21 ist alsdann dem abgeänderten § 18 auzupassen. In Bezug aus die Bestimmungen der Ortsbaupolizei dürste für Balkone und Erker die Ausladung auf zwei Drittel des Abstandes von der Greine, äußerst 1,30 Meter, und bei Vorgärten bi5 zu ein Drittel der Tiefe zuzulassen sein. Das Verlangen nach £> a it 5- „Du rchsahrten" wolle man, weil nicht mehr zeitgemäß, fallen lassen, sofern nicht Hiutergebäude in Betracht kommen, und dürste da, wo ein Durchgang erforderlich ist, die Breite mit, 1,30 Meter als genügend erachtet werden. Die frühere Begründung der Spritzeneinfiihr kommt kaum noch in Betracht, weil Feuerlöschgeräte bestimmungsgemäß 20 Meter entfernt stehen sollen und dafür die Höfe in den meisten Fällen zu klein sind. § 15 dürfte zu streichen fei». § 16 könnte betr. der Größe der Hofraume einfach gesagt werden, daß Vs unbebaut bleiben muß. Bei Gebäuden an zwei Straßen können nach dem Darmstädter Ortsbaustatut Hof- räume in Fortfall kommen, und man wolle dies auch für h-.er beschließen. Absatz 2 dürfte noch hinzuzufügen fein: Bei in der Altstadt zu erbauenden Hofreiten genügt eine Hofbreite von 3 Meter, wenn eine Hoflänge von 13 Meter und mehr vorhanden ist. Der Anfang berJBerpu har bei ton sollte bei der Roh- bauabnabme gleich festaelegt und aus dem bezgl. Schein vermerkt werden, sodaß fein weiteres Gesuch rc. erforderlich ist: Für Läden, Werkstätten und sonstige Räume, die ge- wer bl ich eil Zwecken dienen, könnten mildere Bestimmungen plahareifen w>e für Wohnräume. Schließlich wird noch dringend gebeten, die Erledigung der Baugesuche rascher zu fordern, in beit meisten Fällen dauert es gegenwärtig entschieden zu lange, wodurch oft wesentlicher Schaden entsteht. Es dürfte zu erroänen fein, ob nicht ein kollegiales Beraten feilens der städtischen Instanzen raschere Erledigung der Baugefuche herbeiführen würde. Meteoro!oflisir e Beobachtungen der Station Gießen. ater errichtet sind. Manche sehr M Einsendung speMik innen bis -uw 1- - einlaufenöe ihcdjnu.. 'vorerst niiijt wvu(til_'-!~a'ecses--- *5= B ■» h • Elektro- una Maschinen- . IssnmMm J menau «rä 1 ' ■ --------- - “M, fionMcri ! Brandvlai^^ Stea* M« JtnlenlÄ®1“* n ,ln IWaitoimiti H K nem ©tubcaiea ,AK?nöe?dle. U|iier (y» MiierÄiizeiget erbcicL ür LZerei.le ^ieUfdjajtcn boüiianbigt iu verleihen. ftatl Hollmaun, QtOüU|irQüe y udliJN'LL aujzer dein wu!e. U. er, llltardnrgn Str, u oe WcißMerill nitas ) Kunden an, außer tc tlaplaneigafje 5. [i.a,; entpjiehlt sich im Kitzen. Vinbenoaiie h,: ?6iUiuraüon. mrDerhmbenmiiflto'f virtidjaii. will L tlMv en. 1 ilnoebote unter M c lener W» tu iu mieten oeiut 11 s4lnßeb. mit Prei: au den Äiejz. Anz. n. Lietzener Bmjchenjli^ .^^uütS mcinen ! n>nit| »h SisSjÄ i ln0 Oeweipn lOjonl ASKÄL er die Bremse deS Wagens bediente. Das Gericht zweiter Instanz erblickte in dieser Handstmgsw e t ie nicht eine Bei hülfe znm Diebstohf. sondern mir eine Lcgünstigung. ES vertvarf die Berufung deS Angeklagten mit der Maßgabe, daß die Gefängnisstrafe in Degwll in kommen habe, an deren Stelle eine Geldstrafe von 4 0 Mark zu tret’n hat. Ruhestörung. Gegen den Taalöhner I. G. hier erging ein Strafbefehl toepen Ruhestörung über 6 Mk., weil er um Mitternacht ans seiner Wohnung laut geschriem hatte. Ter Enn- spntch vor dem Sckö'fengericht h'tte den Erfolg, daß die Strafe auf 3 Mk. herabgesekt wurde. Er erhob Berufung mit der Behauptung, daß er nicht so laut gewe'en sei, wie ihm zur Last gelegt werde^ denn sein allernächster Nachbar, den er als Zeuge auftreten ließ, hibe nichts davon gehört. Dieser bekundete allerdings, daß er nichts ne hört habe, er bemerkte aber weiter, es sei ihm v»n f innt Angelwrigen mitgeteilt worden, der B r'all habe sich in seiner Abwesenheit abgespielt und sei von ihnen gehört worden. Unter diesen Umständen mußte die Betnrfung verworfen werden. Vermischte». * Erdbeben. Wie die „Assoe. Pr." meldet, ist die Stadt K i n g st o n aus Jamaika durch ein Erdbeben zerstört worden. Viele Menschenleben wurden vernichtet. Tas Kabel nach Kingston sowie das nach Panama über Jamaika ifhi nterbrochen. Der Landtekegraph ist bis aus eine Entfernung von fünf Meilen von Kingston wiederhergestellt worden. Die Erdstöße dauern an. Sofort nach den ersten Erdstößen brach in Kingston F e ue r aus. Die Bevölkerung kampiert im Freien. Die Notlage ist groß. Die Kabelstation ist gleichfalls zerstört. * TaS neueste Eisenbahnunglück. Bei Sarsata (Italien) stieß ein au» vier Waggons, von denen zwei mit Reisenden beseht und zwei mit Hol; beladen waren, bestehender, von Pizzcllo kommender Zug auf einen Zug au-5 Piasenza, der Sand beförderte. 20 Personen wurden verwundet, zwei davon schwer. Gießener Strafkammer. )( Gießen, 15. Jan. Beleidigung. Der Makler Ga. Frdrch Sch. von RuttpertSburg Wte auZ geringem Anlaß d:n Schuknnacher F. S. von dort in einer Wirtsch"st geohrjeigt und schlug dann mit einem Stock ans ihn ein. S. wehrte ihn mit einem Schuswrkneip ab und br^rbte ilnn eine unbedeutende Verlew.inq bei. Sie stelttrn gegenseitig Sttafantrag und das Sa>öffenger.icht verurteilte S. wegen K ö r p e r v e r i - tz u n a zu 20 Mk. Geldstrafe, sein Gegner Sch. kam mit 10 Mk. durch. Sch., der infolge der Verletzung einige Tage arbeitsunfähig war, hielt die Strafe seines Gegner? nicht für hoch genug. Er stbloß sich der staatSanwaltfichen Anklage alS Nebenkläger an und erhob Berufung. Der Angeklagte b*- hauptete in Notwehr gehandelt zu haben, etwas anderes als die gebrauchte Waffe stand ihn nicht zur Verfügung. Wenn auch die Strafkammer Notwehr nicht als vorliegend erachtete, so war sie doch der Meinung, daß der Angeklagte bei ruhiger lieber« legung das gebrauchte Werkzeug nicht angewendet haben würde. Sie zog seine, durch die' ungehörige Behandlung des Gegners hem lgerufene Aufregung strafmildernd in Betracht und bestätigte das Urteil. Zwei schwere Junge«. Im November vorigen Jahres entwichen die Unterfuch- ungsgefangenen L. N. aus Hannoverisch-Münden und E. G. G. von Collrung auS dem Gerichtsgefängnis zu Baut in Oldenburg. Anfangs Dezember tauchten sie in der Wetterau auf, nachdem sie in Kassel einen Einbruchsdiebstahl verübt hatten, wo ihnen Legitim-t"'sp7piere in d'e Hände gefallen waren. N. reiste auf den Namen Grbe und G. auf den Namen Schulze. In Södel logierten sie bei einem Zimmermann, und da sie angeblich Arbeit suchten, wurden sie auf die Grube „Ludwig s h o f f n u n g" bei Wölfersheim gewiesen, wo ihnen auch Arbeit angebeten nmrbe. Während G. etwa zwei Tage arbeitete, ging N. nach Triedberg und n"hm bei einem Gärtner Arbeit an. Es wurde ihttr bei einer Witwe ein Zimmer gemietet, das er bezog. Er merkte, daß die Frau i'eljr religiös ist und um einen guten Eindruck zu machen, las er eifrig in der Bibel. Die Frau schenkte ihm dos größte Vertrauen, das er schon am zweiten Tage schnöde mißbrauchte. Als die Frau abends zum Besuch einer Betstunde das Haus verlassen h'tte, stieg er vom Hof au3 durch ein Fenster ein und durchsuchte alles. Er fand die Schlüssel zur Kommode, wo die Frau zwei Sparbüchsen und eine Geldkassette hatte und brach die Ge^dbcbalter auf. Es fielen ihm aber nur etwa 33 Mk. und eine Taschenuhr in die Hände, womit er sich zu seinem Genossen nach Wölfersheim begab. Sie gingen zusammen nach Berstadt und suchten verschiedene Wirtschaften auf. Da sie nirgends Nachtguartier erhalten konnten, wurden sie um Mitternacht in die Bahnhofswirtschaft gewiesen, wo sie auch Unterkunst fanden. Als es im Hause still geworden war, begaben sie sich an ihre gewohnte Arbeit. Sie brachen die Schränke in ihrem Zimmer auf; es fielen ihnen aber außer Leibwäsche, von der sie nritnahmen, was sie gebrauchen konnten, nichts in die Hände. Von da gingen sie in das Wirts',immer und nahmen außer verschiedenen anderen Sacken sieben Kistchen Zigarren und eine Zither mit Als sie am andern Tag das Gestohlene in Assenheim abzusetzen versuchten, wurden sie verhaftet Während N. seine (Straftaten sofort unumwunden zugestand und seinen richtigen Namen anaab, leugnete G. und behauptete, ein anderer, den er allerdings nicht näher kennt und aud) nickt in der Lage ist zu beschreiben, habe mit N. den Tiebstahl auSgeführt. Er wurde aber von der Wirtin sowohl, als auch von einem Bewohner von Berstadt als der Begleiter des N. erkannt Bei ferner Einlieferung in das PrvvinzialarresthauS' blieb er dabei, daß er Schulze heiße, wodurch bewirkt wurde, daß ein Eintrag in das Gefangenregister vollzogen wurde, der den wahren Tatsachen nicht entsprach. Er bitte sich darum neben dem Diebstahl auck wegen intelsektueller Urkundenfälschung zu verantworteu. Das Gericht zweifelte nicht daran, daß ihr Suchen nach Arbeit nur darauf gerichtet war, eine günstige Gelegenheit zum Diebstahl zu erspähen. Trotzdem sie beide erst anfangs der zwanziger Jahre sind, weisen ihre Sttaflisten schon erhebliche Strafen auf. Der eine ist bereits zweimal wegen RaubcS bestraft und der andere hat sckon größere Zuchthausstrafen hinter ich, auch werden sie von mehreren Behörden steÄrieflich verfolgt. Das Gericht biftierte N. wegen zwei schwerer Diebstähle 4 Jahre 6 Monate Zuchthaus zu, worauf mit Rück- icht aus das Geständnis, das übrigens auch bei der Strafaus- memmg strafmildernd wirkte, ein Monat der erlittenen Unter» uckungshaft in Anrechnung zu kommen hat. G. erhielt wegen >c5 einen Diebstahls 4 Jahre Zuchthaus; die wegen der intellektuellen Urkundenfällchung angesetzte Gefängnisstrafe wurde in Zuchthaus umgewandelt und mit einem Monat in Ansatz gebracht. Weiter erfolgte die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenreckte auf 10 Jahre bezüglich beider, ebenso die Zulässigkeit der Polizeiaufsicht. Holzeutweudnug. Auf Anzeige der Forstbehörde wurden vier Bewohner von Groß-Felda bezw. Kestrich wegen Holzentwendung veranzeigt. Da der Wert des Entwendsten den Betrag von 15 Mk. überstieg, mußte statt Forstfrevel gemeiner Diebstahl an» genommen werden. Einer erhielt wegen Anstiftung zum Diebstahl eine Woche Gefängnis, zwei weitere wegen Diebstahls bezw. Beihülse d'.zu je fünf Tage und der letzte wegen Hehlerei vier Wochen Gefängnis. Während drei sich bei dem Urteil beruhigten, sockt Fr. 91, der wegen Beihülfe zum Diebstahl zu fünf Tagen Gefängnis verurteilt worden nxrr, das schöfsengerichtliche Erkenntnis an und machte geltend, er sei erst dazu gekommen, als das Holz bereits verladen war. 2|rt6 dieses unberechtigt verladen worden war, wollte er nicht wissen. Demgegenüber bekundete der Förster, b- c den Angeklagten darauf aufmerksam gemacht habe, daß das . .uidene Holz nicht abgefahren werden büxfe. Trotzdem hat er sich an dem Fortschassen beteiligt, indem Januar 1907 Barometer aut o* reduziert t -tcnipcraiuv der Luit Absolute Feuchtigkeit Relative Feuchtigkeit Windrichtung Windstärke Wetter 15. 15. vrnenaet General Debit »- Ferdinand SchSfer I ßm-Qucun Strassburg Els __ Lose bei den preub- lioticfic Einnehmern und sonstigen Lose Verkaufsstellen zu hoben, hv7/. Todes-Anzeige. £ Gestern entschlief sanft nach schwerem Leiden unser a nmigst geliebtes Llrnd und Brüderchen Willi | im zarten Alter von 9 Monaten, was wir Verwandten --M und Benannten hiernrit tiefbetrübt Mitteilen. Sieben (MäuSburg 15), den 16. Januar 1907. 46 Friedrich Noll und Fran. Prnna gewaschene Nußkohle» , , Authrazitkohleu , NutzkokS , Uuiou-BritettS empfiehlt [49 I. Happel, Holzhandluug. 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