Nr. 290 Erscheint tüglich mit Ausnahme bet Sonntags. Die ^Siebener Samlltenblättcr“ werden dem ,Anzetger^ viermal wöchentlich beigelegt, das „Kttbbloft für den Kreis Gießen" zweimal wöchentlich. Der ^ljeffljche Landwirt" erscheint monatlich einmal. 157. Jahrgang Dienstag, 10. Dezember 1907 Gießener Anzeiger General-Anzeiger für Gberheffen Rotationsdruck und «erlag der Br6blichen Untoerfuätö - Bnch- und Steindruckerei. R. Lange, Gießen. Redaktion. Expedition und Üruderet • Schul- ftrafee 7 Erpedition und «erlag 6L Redaktwm^E 112. rel.-Adr^ AnzeigerGießen. Deutscher Reichstag. 69. Sitzung vom 9. Dezember. Am Tische des Bundesrats: v. Bethmann-Hollweg, Wermuth. Präsident Graf Stolberg eröffnet die Sitzung um 1 Uhr 15 Minuten. DaS BereinSgesetz. Staatssekretär b. Bcthmann-Hollwcg leitet die erste Lesung des Gesetzentwurfs ein: Durch Vorlage dieses Entwurfes erfüllen die verbündeten Regierungen die Zusage des Reichskanzlers vom 25. Februar d. I. Nach den Wünschen, die jetzt und früher im Reichstage unb in der Presse laut geworden sind, gibt es zwei Wege zur Schaffung eines einheitlichen Reichsvereinsgesetzes. Die einen wünschen lediglich die reichsgesetzliche Garantierung der Versa mm lungs - und Vereinsfreiheit. Das ift ein Zustand, wie er in Hesien und etwa auch in Württemberg besteht. Die Anhänger dieses Systems loben es als ein besonders freiheitliches, meiner Ansicht nach mit Anrecht (Oho! und Murren) — lassen Sie mich nur ausreden! Wenn Sie keine Bestimmung darüber treffen, welche Forderungen die staatlichen Behörden an die Vereine zu stellen haben, wann und mit welchen Maßregeln sie gegen Versammlungen einschreiten dürfen, dann kann eben die Exekutive von allen Mitteln Gebrauch machen, welche zur Aufrechterhaltung staatlicher Ordnung und Sicherheit notwendig sind oder ihr notwendig erscheinen^ Sie kann dann Versammlungen, wenn sie eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit annimmt, einfach verbieten; sie kann sie einfach auslösen, wenn das Staatsinteresie ihr eS als erforderlich erscheinen läßt. Ein solches Vereins- und Versammlungsgesetz geht genau so weit wie die freiheitliche Auffassung der Verwaltungsbehörden. (Sehr richtig! rechts.) Ich bin gar nicht ganz ungewiß, ob nicht die Regierungen, wenn, sie sich rein technisch auf den Standpunkt der politischen Zweckmäßigkeit stellen wollten, mit diesem System vorlieb nehmen tourten. Aber das toeiß ich, brächten sie ein entsprechendes Gesetz vor den Reichstag, dann würde ter Reichstag die Voraussetzungen hineinschieben, unter denen die Behörden befugt sein sollen, gegen etwaigen Mißbrauch der Vereins- und Bersammlungs- frecheit einzuschreiten. D. h., Sie würden diese Freiheit schützen, indem Sie die Freiheit der Behörden beschränken, und damit würden Sie auf denselben Weg kommen, den die verbündeten Regierungen Vorschlägen. Die allgemeinen Direktiven für den Entwurf lauten: Beseitigung aller Beschwerden über polizeiliche Beschränkungen. Graf Posadowskh sprach von dem Verzichtaufdie Werkzeuge aus der Rüstkammer des alten Polizei st aates unter Garantie dafür, daß trotz weitgehender Vereins- und Versammlungsfreiheit die Ordnung im Staate anfrecherhalten würde. Als drittes tritt hinzu, daß man für das Vereinsrecht nach Formen suchen muß, welche die Kontinuität mit dem buntscheinigcn Recht in den einzelnen Bundesstaaten nicht vollständig aufheben und doch den Verhältnissen in Gesamt-Deutschland angepaßt sind. Die verbündeten Regierungen haben an der Lösungdieser Aufgabe ehrlich gearbeitet. Die Einzelstaaten haben dabei — ich darf das, ohne indiskret zu sein, sagen — vielfach Sonderwünsche zurückgestellt, bewährte Besttmmungen ihrer Gesetzgebungen, die aber, wenn sie erfüllt worden wären, es gehindert hätten, eine Gesetzesvorlage zustande zu bringen, die den von mir soeben ausgesprochenen Gesichtspunkten Rechnung tragen würde. Ich bitte Sie, auch mit, einer gleichen Bescheidung an den Entwurf heranzutteten. Daß nicht alle Wünsche erfüllt werden können, daß von rechts und links Entgegenkommen geübt werden muß, liegt in ter Natur der Sache. Aber wenn wir an die Durcharbeitung der einzelnen Bestimmungen des Entwurfs Herangehen werden, dann werden Sie, tote ich hoffe, finden, daß ter Entwurf bestrebt ist, auch wenn man einmal von ter Frage liberaler oder reaktionärer Tendenz ganz absieht, prakttsch durchführbare Vorschläge zu machen. Auf die einzelnen Bestimmungen des Enüvurfs gehe ich jetzt nicht ein. Abgesehen von der Bestimmung in Paragraph 14, welche sich als eine notwendige Konsequenz des Verzichts auf die Einreichung von Mitgliederverzeichnisien ergab, will der Entwurf die öffentlich-rechtliche Verhältnisse der Vereine regeln. Auf die prwatrechtliche Stellung soll er nicht übergreifen. Ich glaube, daß ich die Stimmung, welche bei der Mehrheit dieses Hauses im letzten Frühjahr geherrscht hat, richtig taxiere, wenn ich annehme, daß es nicht Ihr Wunsch ist, bei dieser Gelegenheit die delikate Frage ter Rechtsfähigkeit der Berufsvereine zu regeln. Wir würden damit eine schwierige Materie, die mit dem Vereinsrecht nichts zu tun hat, berühren, und wir würden dem Entwurf eine Last auferlegcn, die vielleicht recht drückend sein würde. Auch die Frage des Koalitionsrechts wünscht der Entwurf nicht zu berühren. Daraus erlärt sich die Vorschrift in Paragraph 16, welche die Aufrechterhaltung landesgesetzlicher Vorschriften über, das Koalitionsrecht ländlicher Arbeiter zulätzt. Ob und wie ein Koalitionsrecht besteht, und in welchen Formen es ausgeübt werten kann, hat begrifflich mit dem Vereinsrecht nichts zu tun. .Koalitionen zur Erlangung günstiger Lohnbedingungen können in den Vereinen zu stände kommen, aber wir sind an diese Form der Vereinigungen nicht gebunden; int übrigen will der Entwurf das öffentliche Vereinsrecht gleichmäßig für das ganze Reich regeln und läßt für die Landesgesetzgebung nur zu den genau bezeichneten Stellen Freiheit. Die Frage der Jugendlichen ist eine überaus schwere und ernste (Sehr richtig!) und auch in früherer Zeit innerhalb der liberalen Parteien verschieden beurteilt worden. Daß die Beteiligung ganz junger, unreifer Leute an politischen Erörterungen weder für biete Erörterungen selbst noch für die jungen Leute an sich einen Gewinn bedeutet, das ift klar. (Sehr richtig! rechts.) ES ist vielleicht schon gewagt, wenn sich die politischen Erörterungen m staatserhaltender Richtung bewegen. Schlimmer ist es, wenn das Gegenteil der Fall ist. Die Sozialdemokraten haben es ja wiederholt offen ausgesprochen, daß sie der Jugend von Kindesbeinen an den Haß gegen die bestehende Gesellschaftsordnung einimpfen, und daß sie die Jugend auf den Umsturz hinlenken wollen. Die Jugend, wie sie von Gott und der Natur ge» schaffen ist, bedarf, wenn sie gedeihen soll, einer andern Art der Erziehung. (Gelächter der Soz.) Wenn es gelingt durch Beschränkung der Vereins- und Versammlungsmündigkeit wirksam und ohne Beeinträchtigung anderer gerechter Jntereffen, die Jugend zu bewahren, so wäre ich der erste, der die Hand dazu bieten würde; und ich bin gewiß, ein jeder, der unsere Jugend liebt, ist derselben Ansicht, daß die Jugend nicht in den Bann des sozialdemokratischen Hasses kommt (Lachen bei den Soz.), sondern in menschlicher Freiheit und in nationalen Erinnerungen, der muß mir darin beitreten, welcher bürgerlichen Partei er auch an gehört. (Beifall.) Aber gerate, weil unserer Jugend von dieser Seite her diese Gefahren drohen, ift es Pflicht, ernste Pflicht der ganzen bürgerlichen Gesellschaft, den nationalen Verstrebungen von jener Seite her positive Maßnahmen entgegenzusetzen. Gewiße ist in dieser Beziehung schon manches geschehen, und ich bin weit davon entfernt, die Einrichtungen, die in dieser Hinsicht von den verschiedensten bürgerlichen Parteien getroffen Worten sind, irgendwie zu unterschätzen. Im Gegen- teil, ich schätze diese Einrichtungen so hoch, daß ich sage, es muß noch viel mehr geschehen. (Beifall und Zustimmung rechts.) , Aber gerate weil dem so ist, müssen wir uns hüten, diesen Einrichtungen und ihrem weiteren Ausbau Hindernisie in ten Weg zu legen, wie sie kaum vermieden werden können, wenn wir dem Wunsche nach Einschränkung der Vereinsund Versammlirngsmöglickkeit stattgeben (Ähr richtig!), und wir würden die Gefahr solcher Hindernisse auch kaum dadurch beseitigen, daß wir Beschränkungen nur für eine bestimmte Art von politischen Vereinen und Versammlungen machen. Denn einmal ist der Begriff des „Politischen" in unseren heutigen Zuständen schwankend, und auf der anderen Seite werten wir dadurch, daß die Sozialdemokratie die Jugend mit destruktiven Tendenzen zu erfüllen sucht, geradezu gezwungen, dem ein politisches Gegengewicht dadurch entgegenzusteven, daß wir hie Jugend unsererseits mit dem aufbauenden politischen Geiste zu erfüllen suchen. (Beifall.) Nun kommt ein weiteres hinzu. Welche Altersgrenze soll man nehmen? Eine solche Grenze mag in den Staaten, wo sie eingefiihrt ist, sich eingelebt haben, sodaß die grundsätzlichen Anhänger dieses Systems auch jetzt schwer von i'fim lasten können. Aber wenn wir ein Reichsvereinsgesetz haben wollen, bann können wir e§ nicht auf tem Wege tun, daß wir einfach die Summe der Partikielarrechte nehmen, sondern wir müsten, wie ich eingangs schon temerft habe, nach Verschnitten suchen, welche den Gesamtverbältniffen im Reiche angevaßt sind, und da bin ich allerdings ter Ansicht, daß es mit unseren Lebens- und wirtschaftlichen Bedingungen, mit dem Alter, in dem weite Schichten imferer BevölL>rung, namentlich der Arbeiterbevölkerung, die wirtschaftliche SelMändigkeit erlangen, mit tem Bildungs- stante der Bevölkerung nicht im Einklang stehen würbe, wenn wir die Großjährigkeit als Vorbedingung für die Vereins- und Versammlungsfreiheit setzen würben. Mir scheint, die Festsetzung dieser Altersgrenze würde- einigermaßen schwierig fein; sie würde bald nach ter einen, bald nach der anderen Seite nicht baß Richtige treffen. Die Festsetzung des 18. Lebensjahres — von der Festsetzung der Großjährigkeit ganz zu schweigen ~~ würde einem größeren Teil der deutschen Bevölkerung, einer bebeutenteren Anzahl junger Leute Rechte nehmen, die sie seit langem besitzen, und zwar jungen Leuten, die doch Gott sei Dank noch nicht unter dem Banne der Sozialdemokratie stehen, sondern die den Nachwuchs bilden, auf den sich der Staat in ter Zukunft stützen will. Man bars diese jungen Leute also um jener anderen willen nicht ihrer Rechte einfach berauben. Von unterer Seite wurde in dieser oder jener Beziehung uns entgegengehalten, man solle nicht in unserer Zeit, in der sich die Sozialdemokratie mit solcher Energie auf die Jugend stürzt, wo die Bande von Zucht und Ordnung lockerer geworden sind, man solle nicht in einer solchen Zeit die letzten Dämme weg- reißen, die bisher die Jugend vor der Verführung in Versammlungen bewahrten oder bewahren konnten, unb so hat man namentlich von vreußischer Seite aus den Wunsch ausgesprochen, es mögen die Lehrlinge unb Schüler von politischen Versammlungen aus- geschlosten bleiben. Die entsvrechenden preußischen Bestimmungen, auf die hingewiesen wurde, stammen aber aus einer Zeit,- wo ter Begriff des jugendlichen Arbeiters sich in höherem Maße mit tem Begriffe des Lehrlings deckte, als das beute der Fall ist. Es erschien bedenklich, diese Seftimmung des alten Gesetzes in ein neues Gesetz zu übertragen. Die verbündeten Regierungen haben das Für und Wider in der Fage mit aller Sorgfalt unb mit dem vollen Bewußtsein der Bedeutung und des Ernstes der Materie verfolgt. Sie haben sich schließlich in bester lleber^eugung zu dem Entschlüsse zusammengefunden, den Ihnen der Entwurf bietet. Dem Vater und dem Lehrherrn und den anderen Instanzen bleibt nach wie vor das Recht unbenommen, jüngere Personen von ter Teilnahme an bestimmten Vereinen und Versammlungen fernzu- halten. Was die Befugnisse derPolizei in ten Vereinen und Versammlungen anlangt, so will ich daraus nur dann eingehen, wenn sich Mißverständnisse tu der Diskussion ergeben sollten. Die verbündeten Regierungen haben geglaubt, nur die öffentlichen Versammlungen den Bestimmungen des Entwurfs zu unterstellen. Es scheint mir ein Fortschritt zu sein, wenn ter Entwurf die Handhabung der Versammlungspolizei in erster Linie dem Leiter der Versammlung überläßt, und wenn die Behörde erst einschreitet, wenn ter Leiter versagt. Ein weiterer Fortschritt ist es auch, daß die Gründe, aus denen eine Versammlung aufgelöst werden kann, genau fixiert werden müssen. In der politischen Tagespreise hat über den Entwurf eine leidenschaftliche Polemik eingesetzt, besonders über die Sprachenfrage. Ich will versuchen, diese Frage ganz leidenschaftslos zu behandeln. Ich kann den geäußerten Bedenken nicht folgen. (Sehr richtig!) Deutschland ist ein Nationalstaat, kein Nationalitätenstaat. (Sehr richtig! rechts.) Wohl gehören ihm Bestandteile anderen nationalen Ursprungs an, Polen, Dänen, Franzosen, Wenden, Littauer, Masuren, Volksteile, die wir auch in ihrer Eigenart achten und hochschätzen, die wir zu den unseren rechnen, wenn sie mit uns an dem Ziele arbeiten, das uns schon die Einleitung zur deutschen Verfassung vorschreibt: an der Pflege, der Wohlfahrt des deutschen Volkes. Nicht nur die Grundlagen, sondern der gesamte Inbegriff des Deutschen Reichs ist ein nationaler. Wir kennen keine fremdsprachlichen Kontingente in unserer Armee, die Gerichtssprache ist die deutsche. Auch in Preußen, dem Lande mit den meisten fremden Volksbestandteilen, ist die Geschäftssprache der höheren Beamten, der politischen Körperschaften, der Kommunen und ihrer Vertretungen deutsch. Deutsch ist die Sprache in allen Landtagen, deutsch auch hier im Reichstage. Und heißt es da wirklich, einen Ausnahmezustand schaffen, wenn ein deutsches Vereinsgesetz als Regel aufstellt, daß der Deutsche, der im Deutschen Reich zu deutschen Volksgenossen in öffentlicher Versammlung spricht •— nicht in ten Familien, nicht im Hause, nicht im Privatkreise, nicht im geschloffenen Verein —, daß er sich der deutschen Sprache bedient? (Sehr richtig!) Wäre es nicht ein nationales Versäumnis, wenn ein deutsches Vereinsgesetz eine solche Bestimmung unterläßt? (Sozialdemokraten, Zentrum und Polen rufen: Nein, nein! — Lebhafte Gegenrufe. Die Freisinnigen enthalten sich während der ganzen Rede des Staatssekretärs aller Kundgebungen und Zwischenrufe.) Soffen Sie mich weiter reden: Wäre es nicht ein doppeltes Versäumnis gegen den leidenschaftlichen Angriff, den diese Bestimmung, gerate diese Bestimmung, insonderheit von dem national geröteten Grotzpolentum ausgesetzt ist. (Lachen bei ten Polen.) Wir werden noch im Einzelnen davon sprechen, ich werde erst die Gegner dieser Bestimmungen hören und Ihnen später antworten. Ich weiß sehr wohl, daß wir im Auslande vielfach unbeliebt sind, auch um deswillen, weil wir nach den Erfolgen, die wir politisch und wirtschaftlich im letzten Menschenalter erreicht haben, unser Deutschtum manchmal provokatorisch herausgekehrt haben. (Hort, hört! Zustimmung bei den Sozialdemokraten.) Aber, meine Herren, grundverschieden davon ist das ruhige Bekenntnis, die ruhige Behauptung der eigenen Nationalität. (Beifall rechts und bei den Nationalliberalen.) Nicht aus dem Stolz auf die eigenen Erfolge, nicht aus Mißachtung des Fremden, sondern hervorgegangen aus der Sicherheit des eigenen Seins. (Beifall rechts und bei den Nationalliberalen.) Und nun wollen Sie uns, den Regierungen, einen Vorwurf daraus machen, daß wir diese Sicherheit auch hier einmal bekunden wollen. (Sehr gut! rechts.) Nachdem die alte lange Leidensgeschichte, nachdem auch neuerdings manche Mißerfolge, die wir bei der Assimilierung fremter Volksbestandteile erfahren, den schmerzlichen Beweis geliefert haben, daß e s gerade diese Sicherheit des nationalen Empfindens ift, hie der Pfahl in unserem Fleische i st. (Lebhafter Beifall rechts und bei den Nationalliberalen, Lärm der Sozialdemokraten.) Der Entwurf stellt al? Norm den Gebrauch der deutschen Sprache auf. Er erkennt die Notwendigkeit von Ausnahmen dadurch an. daß er ihre Bewilligung den Landesbehörden überträgt. Diese Ausnahmen sollen generell und speziell überall da eintreten, wo die Notw-mdiakeit dazu vorliegt, bei den Veranstaltungen internatinnaTcr Art, überall da, wo der Gebrauch des fremden Idiom? meßt Bestrebungen unterstützen soll, welche dem Deutschen Reiche feindlich sind. Nun weiß ich sehr wohl, ein Teil von Ihnen sagt: Gerade diese Befugnis der Behörden ist für uns unannehmbar. Wir können uns nickt — so sagte Herr von Vaver — auf Gnade und Ungnade der preußischen Volizei überantworten. (Sehr rickfig! links und bei den Polen.) Wir haben kein Vertrauen zu ihr. Sie rufen: Sehr ricktig! Lasten Sie mich bemaegenüber in aller Bescheidenheit bemerken, daß wir auf diesem Wege staatlich nickt vorwärts kommen. Der Abgeordnete von Payer bat an einer anderen Stelle seiner Rede gesagt, ob es denn tem preußischen Regiments unmöglich sei, irgend einmal zum Volke Vertrauen zu fassen und demgemäß seine Politik einzurickten. Nun, ich will die eigene Arbeit nickt loben. Aber beurteilen Sie doch einmal bill'g und reckt die Vorlage im ganzen, nach der geschichtlichen Entwicklung des Vereinsreckts, nach tem derzeitigen Zustande der Vereinsgefetzgebung in ter großen Mehrzahl her Staaten. Sie zeugt toabrbaftia nicht von Mißtrauen. (Zustimmung rechts und bei den Natlib.) Diejenigen, die es dock behaupten wollen, rnöckte ich fragen: Wie können Sie von den Regierungen vollständiges, rückhaltloses, uneingeschränktestes Vertrauen verlangen, und in demselben Atem sagen: Aber wir mißtrauen Euch. (Sehr gut! rechts.) Und wenn wir zu einem wirklich freiheitlichen Zustande kommen wollen, dann müsten wir, so sauer es auch dem einen oder dem anderen ankommen mag, einander gegenseitig vertrauen. (Beifall.) Und von dieser Grundlage aus sollte man den § 7, auf den die Regierungen den größten Wert legen müssen, beurteilen. Ich nehme nicht in Anspruch, den Entwurf irgendwie erschöpfend behandelt und von allen Seiten beleuchtet zu haben. Es lag mir aber fern, etwa bedeutungsvollen Fragen aus dem Wege gehen zu wollen, die Diskussion hier und in der Kommission wird ja noch Gelegenheit bieten, zu einzelnen Bestimmungen Stellung zu nehmen. Gegenwärtig kan ich nur die Bitte wiederholen : Prüfen Sie scharf, aber auch billig und gerecht! Helfen Sie an dem Zustandekommen eines Gesetzes, das von einem großen Teil der Nation lange ersehnt worden ist, und das trotz der Mängel, ttotz mancher Bedenken und Zweifel doch einen Fortschritt unseres einheitlichen staatlichen Lebens bedeuten soll und bedeuten wird. (Lebhafter Beifall rechts: Abg. v. Heydebrand beglückwünscht ten Staatssekretär durch Hände, schütteln.) Abg. Dietrich (k.): Wir halten die Vorlage für eilte brauchbare Grundlage unb behalten die Einzelheiten der Kommission von 21 Mitgliedern vor. Gegen die Bestimmung über die Mitteilung des Auflösungsgrundes an den Versammlungsleiter haben wir schwere Bedenken. Es würde damit in die Versammlung eine Diskussion über den Auflösungsgrund getragen werden, die zu einer schweren Schädigung der Staatsautorität führen könnte. Aber das sind Einzelheiten; im wesentlichen stehen wir heute auf tem Grunde, daß die Zeit gekommen ist für ein einheitliches Vereins- unb Versammlung?" r e ch t. Der Vergleich zwischen Preußen und Süddeutschland läßt sich nicht ohne weiteres ziehen. Es ist ja ein Krebsschaden unserer politischen Konstellation, daß Norden und Süden fick fo schwer verstehen, weil sie sich so wenig kennen. Tout comprendre c’est tout pardonner 1 Aber auch wir empfinden es als eine Forderung der 8eit, die Zentralverbände, auch solche politischer Parteien, notwendig macht über das ganze Reich, sie unabhängig zu machen von den besonderen Institutionen der Einzelstaaten. Der Redner teilt einige Bedenken seiner Freimde mit, möchte sie aber nur als „Zweifel" aufgefaßt wiffen. Die Notwendigkeit, bie Frau am Vereins- und Versammlungsleben teilnehmen zu lassen, ist nicht mehr zu bestreiten, wir fürchten nicht, daß es zu einer herabdrückenden Stellung der Frau führt. In der Frage der Altersgrenze stimmen wir mit dem Staatssekretär nicht überein. Das 18. Lebensjahr ist durchaus keine willkürliche Grenze, eventuell könnte man es ja der Landesregierung überlassen. Die Teilnahme der Jugend, die ja nur beschränkt dispositionsfähig ist, kann nicht liberal sein, beim sie ist unvernünftig, zu unbernünftig. Die politischen Gefahren, bie Gefahren für die Gesundheit unserer Jugend hat der Staatssekretär mit so schönen Worten geschildert, daß wir von ihm, tem Staatssekretär der Sozialpolitik, auch ein reiches Maß positiver Maßnahmen erwarten. Gelingt es auch uns, einen Bruchteil der Gefahr zu beseitigen, so wäre das schon ein hohes Verdienst. Sollen wir jetzt, wo die a n ti m i l i ta r i sti sch e, die sozialdemokratische Jugendbewegung, immer weiter um sich greift, auf Mittel der Gegenwehr verzichten? (Beifall rechts.) Man reißt der Jugend die großen Vorbilder aus dem Herzen, die die Schule in ihnen aufgebaut hat. Diese Gefahr darf nicht verkannt werten, die militärischen Kommandostellen können nickt alles allein tun. Die Versammlungssprache muß im Prinzip deutsch sein, dazu zwingt der uns aufgedrängte Kampf durch das Polentum. Aber die Bestimmungen dürfen nicht auch angetoentet werden Weiterberatung: Dienstag 1 Ufir Danach: Börsenreform. ' Schluß Uhr. Wir verlangen, daß das Gesetz wesentlich umgestaltet wird, wir verlangen v o I I e Freiheit der Versammlung, der Vereins* vildung und der Koalition. Wir wollen kein B la n kett- Ze setz, sondern ein kasuistisches Gesetz mit Be- bfter^- bcn.4_,Körben Beschränkungen untersagen, r ♦ 1^- tolÄe nx6)t anmaßen. Die scharfen Bestimmungen des Gesetzes sind nur gegen die oppositionellen Der- fj*1 c dleman drnngsaIieren und schikanieren will. Schon bei dem bestehenden Gesetz arbeitete die Polizei recht «“ÄJ* P51? ^ufiri‘ebicr bat bie ^oIiaei geradezu eine Hetze auf sozialdemokratischer Gesinnnng veranstaltet. Was sieht man nicht alles als politisch an I Das Radeln, das Singen und Turnen (Heiterkeit.) Ja ein dänisches Kaffeekränzchen ist schon als politische Versammlung aufgelost tyordeii. Alle Begriffe des Gesetzes sind machen'^ann lu a 111 nt 1 e r Natur, mit denen man alles Zentrum programmäßig von jeher ganz besonderen Wert legt. r?n£t& man das weltliche und religiöse Vereinswesen stofflich miteinander in Verbindung gebracht, aber dabei Gesetze gemacht, die niemand weniger willkommen wären, als dem Zen- trum. (Hort! Hört!) Wir halten eine Ausdehnung der ^teichskompetenz auf das Staatskirchengebiet 3111111011(1}, la geradezu für ein nationales Unglück. (Sehr wahr!) Diese Auseinandersetzung muß sich auch künftig- bin ®u' territorialen Gebiet vollziehen. In das Ergebnis mehrhundertiahriger Geschichte, schwerer parlamentarischer Kämpfe von Reichswegen einzugreifen, das würden sich nicht nur die Bundesregierungen nicht gefallen lassen, sondern es wäre auch eine ?.0.1 Torheit. (Sehr wahr!) Würden aber olle m ■!r;o7Jnge± toie .e§, das Zentrum zu wünschen scheint, in die „reichvkompetenz embezogen, dan täten Sie, m. H. vom Zentrum, gU-5 darüber sich lebhaften Zweifeln hinzugeben, ob eine solche reich_'rechtliche Regelung in einem Sinne erfolgen würde, der Ihren Wünschen entspricht. (Sehr wahr! links. Hört! Hort! und s-nrifiV Zentrum.) Ich hätte diese Dinge nicht berührt ohne w Ui1* u.VAP1 $ f r e b e des Herrn Trimborn (Sehr gut!), E Antwort bleiben wir Ihnen nicht schuldig. (Lebh. Beifall Hinemarbeitung aller dieser Dinge in das Vereinsrecht wurde auch ein solches M o n st r u m , ein solches Riesenwerk ergeben, daß eine Verständigung unter den Parteien von vornherein ausgeschlossen wäre. s o -^bll- Heine (Soz.): Das Gesetz enthält nur drei Befferungen ™ ,Tu der ?-sortfall der Bestimmungen über Frauen, Minder-' lahrige und Mitgliederlisten. Vielleicht werden sie aber auf Ilm. toe^en Wiede r eingeschmuggelt. Das Gesetz entspricht Durchaus nicht dem, was man von einem Reichsvereinsqesetz er- warten muß. Es verschlechtert sogar die Verhältnisse in Preußen und Sachsen, und das will viel sagen. (Heiterkeit.) Die Regierung hat nur auf polizeiliche Befugnisse verzichtet, die undurchführbar warem Tas Recht der Einforderung von Mitgliederlisten war eine Qual für die Polizei, weil sich bei ihr Papierballen aus Ballen hausten, die gar nicht überschaut werden konnten Nachdem in der Wahlnacht selbst der Kaiser und der Kan zier vor einer Zahl fungerBurschen Reden gehalten haben (lebhafter Widerspruch und Lachen im Block, lärmende Zustimmung des Antiblocks) — sa wohl! Ich kenne eine Anzahl L/ute, die tn der Wahlnacht das reife deutsche gemimt haben (Gelächter), warum sollen da mcht auch andere vor jungen Leuten sprechen! Dem Staatssekretär Ware nichts lieber, als wenn dem konservativen Flügel d e s B l o ck s von dem linken Flügel die R c ch t e d e r u g e n d l i ch^e n preisgegeben würden. (Widerspruch.) Wenn der Erfolg mich Lugen straft, um so bester! Der Entwurf zeigt immer noch den alten P o l i z e i g e i st: die Ueberwachungs- befugnis, unklare Begriffsbestimmungen und die Befugnis der Polizei, aus allgemeinen Gründen einzugreifen. Diese drei Dinge !- V "i? vott für die anderen Nationen und bei uns cme K e t t e v o n Q u ä le r e i e n überall dort, wo nach nord- d e u t s ch e r O b s e r v a n z r e g i e r t wird. (Sehr richtig! bei den Soz.) Kriegervereine können Politik treiben, so viel sie Wollenwenn aber sozialdemokratische Vereine und früher auch freisinnige das taten, gleich war Polizei und Staatsanwalt da. Wm VoNsstämme, die zu den treuesten Anhängern Preußens und seiner Königsfamilie gehören, in deren Mitte das Königshaus sich nach der Erniedrigung Preußens aufhiclt, gegen die Littauer und Masuren. (Beifall.) Die Frage, ob der Entwurf die f r e i h e i t l i ch st e R e g e - . I u n g des Vereins- und Versammlungsrechts, die in Deutschland ‘ l en Jlt sich zum Muster genommen hat, kann allerdings ’ ÄSÄ toYbsGn\ Allerdings für die meisten und größten Bundesstaaten bedeutet er einen Fortschritt. Ein besonderer Fort- schritt vom liberalen Standpunkte aus ist die Zulassung der Frauen zu, orsentlimen Versammlungen ohne Beschränkung. Die Ve- grundung des Entwurfes steht hier auf einer Höhe, die den modernen Anschauungen durchaus entspricht. Das Interesse der öffentlichen Angelegenheiten mußte sich naturgemäß steigern mit der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung. Daher ist bay mindeste, was den Frauen gewährt werden müßte, der .ou'ammenschluß, da eine Vertretung auf wirtschaftlichem Dffpnfrf--fiJTT9rArmO9rr^ ?aT.e,'°^ne auch gesetzgeberische und ’ ’ Maßregln berührt werden. Der Entwurf hat hier glatte Bahnen geschaffen, und darüber freuen wir uns. (Beifall.) V i yUfl- auLbt€ ^oteilignng jugendlicher Personen an Vereinen "r)!(11TiniIUI19? ^1Wn fetzt in den meisten Bundesstaaten ^Eankungen, die der Entwurf beseitigt. Ein Schutz gegen Krauch wird zu suchen sein einerseits im elterlichen Einfluß, Schulzucht, der Befugnis der Lehrherren usw., und es ist aller- S.uzugeben, daß dieser Schutz gegenwärtig gegenüber zahlreichen jungen Leuten versagt. Wir behalten uns vor, diese Frage brüten (Sehr richtig!) Denn es ist höchst uner- dag unreife junge Leute auf politisches Gebiet treten. Vr £ J Der Vorschlag des Entwurfes bezüglich der Einreichung SnÄT bringt eine mittlere Linie zwischen den Bestim- rSZ L einzelnen Dimdesstaaten. Ter Verzicht auf die Ein- - bedeutet einen Fortschritt, durch den eine Quelle endlojer Beschwerden wegfällt. Erfreulich ist es, daß die Regierung in all diesen Dingen auf eine Politik der 'r-he und polizeilichen Schikanen ver- c (Lebha te Zustimmung.) Die Vorlage ist auch hier mcht sehr west entfernt von dem württembergischeu Gesetz, wo ge- ' ?Unm überall musterhafte Klarheit herrscht. 9hr"vLbßlk ?re8rtffr Öffentliche Angelegenheiten- werden w^r eine präzisere Fassung suchen müssen. Einen erheblichen Fort- jchritt bringt die Vorlage auch m dem, was in ihr über bie Sluf* KautüEA^ bGr Polizei enthalten ist. Sie räumt auch mit M®'u"d Fußangeln auf. Sie erkennt nur die Schranken des Strafgesetzbuches. b-, den genannten Volkerstammen bestehende Entwicklung tjernm* was für ihre polityche Gesinnung nicht wünschenswert waresT haste Zustimmung bei den Nationalliberalen), namentlich iS ber fo erfreuliche AnnaherungSprozeß der französisch spenden Lothringer an das Deutsche Reich eine Verzögerung -rohren («ehr richtig! bei den Nationalliberalen.) Dagegen die Sprache zum Kampfmittel g e g - n d e n Staat verwandt wird, müssen der Negierung Mittel in die Hand gegeben werden, um einen solchen .’Jrerfcttg führen zu können. (Leb" Hafter Beifall bei den Nationalliberalen, Großer Lärm und Nufe im Zentrum und bei den Polen.) Insofern haben wir uns über die Worte des Staatssekretärs über die Sicherheit unseres nationalen Seins gefreut. (Geläckt^ im Zentrum j Man hat uns entgegengeworfen, daß die Folge sein wurde daß das Deistschtum im Auslande ähnlich behandelt wurde fem etaat bekannt, in welchem die dort befindlich deutschen Elemente, auch wenn sie an ihrer Muttersprache feswe- halten haben, nicht treu und patriotisch zu d e m b -. tf e^ben,(^t ^arten- (Lebhafte Zustimmung bei den Natl.) Hier aber handelt es sich um eine gmiz andere Frage Wenn der Staat verpflichtet sein soll, fremdsprachliche Beamte anzn- stellen ja, wollen Sie denn beispielsweise in Württemberg, Baden oder Bahern wo auch Hunderte von Polen sich aufhalten, polnische Beamte verlangen? (Großer Lärm und Gelachter im Zentrum und bei den Polen.) Ich glaube, daß in der Kommission eine Einigung auf der Grundlage des 8 7 i u, ^irb- (Hört! hört! im Ztr.) Mit den 28 Mitgliedern sind wir einverstanden. Wir werden uns bemühen die Rechte der Staatsbürger und die Befugnisse der Staatsbehörden für Paragraph genau festzusetzen und werden einzelne polizeiliche Vorschriften zu ermäßigen suchen, indem wir uns dabei mC r-rAe.raI e Gesetzgebung einzelner Bundesstaaten zum Vorbild dienen lassen. Wir hegen aber die Hoffnung, daß auf dieser Grundlage eine Verständigung zustande kommt, unb daß dieses fetz.in der Tat ein Fortschritt in einheitlicher und frei- Beziehung für das deutsche Volk wird. (Lebhafter Beifall bei den Natl.. großer Lärm und Zischen beim Zentrun» und Polen. Zuruf der Soz.: Ihre Freiheit kennen wir ja! Heiterkeit.) Abg. Trunborn (Zentr.): Meine politischen Freunde beantragen Ucberweisung an eine Kommission von 28 Mit- gliedern. Der Entwurf ist, solange er eine Sprachen- Bestimmung enthält, für uns absolut unannehmbar. (Stürmische Zustimmung im Zentrum.) Wir bedauern lebhaft, daß die Vorlage zu einer solchen entschiedenen Feststellung her- ausfordert. Diese Bestimmung widerspricht den Grundsätzen, die wir allezeit festgehalten haben und die wir niemals preisgcben werden. (Lebhafter Beifall im Zentrum.) Auch der übrige Inhalt der Vorlage befriedigt uns nicht. Unsere Erwartungen waren durch allerlei hoffnungsfreudige Andeutungen des Grafen Posadowskp sehr hoch geschraubt, wir sind aber enttäuscht worden. Nur in bezug auf die Frauen hat man die blamablen Verhältnisse ein wenig gebessert. Vor einigen Jahren ließ man noch in Köln auf einem sozialpolitischen Kongresse nicht zu, daß eine Dame einen Vortrag hielt. (Hört! Hört! links und im Zentr.) Sw ,holte ein männliches Wesen herbei, das den Vortrag ablas. (Heiterkeit.) Wir hatten ein beschämendes Gefühl, und der Spott des Auslandes verfolgte uns. Wir brauchen ein Ver- und Vereinsrecht, das alle modernen Forderungen enthalt, auf die das deutsche Volk nach dem Standpunkt seiner politischen Reife unbedingten Anspruch hat. (Beifall im Zentrum.) Der Entwurf schweigt von den Ausländern. Sollen diese völlig rechtlos sein? Was soll die Anzeigepflicht bei, Versammlungen? Ist cs ein so großes Unglück, .bwin die Polizei einmal von einer Versammlung nichts weiß? (Beifall links und im Zentr.) Die Bestimmungen über die Ä u f- losung von Versammlungen müssen genauer präzisiert werden. Man darf nicht allzu Hobe Anforderungen in geistiger Beziehung an die Polizei stellen. Ich erinnere mich dabei eines klassischen Vorfalls. In einer Versammlung erklärte ein Redner: „Ich komme nun zum Thema!" — Da erhob sich der Polizist und erklärte: „Ueber „Thema" darf nicht gesprochen werden!" und loste die Versammlung auf. (Große Heiterkeit.) Die Bestimmung, daß private Versammlungen, die sich mit EU*?. $en Angelegenheiten beschäftigen, dem Gesetz unterstehen, ist die wundeste Stelle des Gesetzes. Hier zeigt sich, daß zwei Seelen in der Brust des Staatssekretärs wohnen, eine soziale und eine Polizeiseele. (Große Heiterkeit.) Hier trennt sich die Polizeiseele von der andern mit gewaltiger Wuch«-. Alle ^raktionssstzungen von einer Stadtverordnetenversammlung die Beratungen von Wahlkomitees, von Streikkomitees, von Belegscharten usw. fallen dann unter das Gesetz. Diese Zusammen- kunfte gehen aber die Polizei absolut nichts an. (Beifall im Zentr. und links.) Neben diesen Bestimmungen müßte im Entwurf ein Plakat angebracht werden: „Vorsicht, hier liegen Fuß- a n g e I n I (Große Heiterkeit.) Die milde, fast einschmeichelnde - er?er Staatssekretär diese Frage behandelt hat, darf uns nicht darüber hinwegtauschen, daß hier Gefahr im Verzüge ist. Das Gesetz wird eine Unsumme von Denunziatio- . B i t t e r k e i t e n bringen, die dem konfessionellen Frieden nicht dienen. (Beifall im Zentrum.) Mächte unter Ihnen, m. H. von der Linken, in der Kommission der Geist iV e V Einige der Herren nicken mir hoffnungsvoll zu, tn be5 Kommission daran erinnern. (Heiterkeit.) äpfpfa ^Ianv aroßc Erregung gegen das kleinlichen Polizeibestimmungen fürchtet. In rcUff$Ianb fT£b tom Vilich abgehärteter. (Heiterkeit.) Herr Bassermann, Herr Bassermann, was wird der badische Groß- f??C b« halb ©rofeßlorf, bald Kleinblock ist/ je nach wachst Die Württemberger waren einfach Selbst Grober wußte nichts ZU sagen, er stöhnte nur: „Einfach unannehmbar! (Heiterkeit.) nicht T<5nr V n stud eines Kulturstaates wa? freit ^stehen des Reiches nichts ereignet, was dera^ige monströse Bestimmungen rechtfertigen Ganze Bevolkerungsschichten werden von der Gnade ÄnNkn,... 8 - °ne ber Polizei abhängig gemacht. (Lebb. Hei^Nch^t9^^^^ 5' links.) Man fördert damit nur die Ach^ Aktion. Was wurde man sagen, wenn man bie tSrrrhS V Ungarn, Holland und Belgien ebenso behandeln A/r Paragraph ist em Ausnahmegesetz schlimmster Art dj^ernschmeichelndste Dialektik nickt hinweg. Sckafit Ur-9eL?Leiter Klasse? Die einen, die die bv andern, die sie nur nach Gnade 3 a ^rftn. (Lebh. Beifall im Zentr. u. b. d. G^Rich?^^^Ew^Deklassierung der Bürger? e achter hätten ein solches Gesetz nimmer» einem^Äf (Lebh. Beifall im Zentrum.) Es ist grausam, aefanf! U n«? r Nuszureißen , hat Paulsen aravben Polen.) Abgesehen von diesem Parg- Mo ^-echpitlich Un-- ;u ruhiger Beratung bemühen, das Ge- M fo freiheitlich wie möglich zu gestalten. In der „Frankfurter ^in Wont C-tn n§rAU .nrbetten, bis wir die Voraussetzung sind für bafi Lh ^er tl,nbl’^ foil,lnen- die ber Soz.) 9 ' ' r ba§ Gedeihen einet Nation. (Beifall m{. ?.^erhm mochte ich fragen, ob man sich nicht begnügen könnte mit der wurttembergischen Bestimmung, wonach eine öffentliche genügt oder der Anzeige bei der Polizei gleich- Ut. (^ehr richtig!) Die Polizei mutz ja doch die Zeitung ^burdC) ^?^en wir auch allein die Garantie, daß nickt mehr die Verzögerung der Besckeniigimg die ?lbhaltung einer Versammlung unmöglich macht. Diese widerwärtigen Streitigkeiten fallen dann von vornherein weg. In Oesterreich ist es schon seit 50 Jab- ®sCI^'mUnrb C§ überlegen, ob wir es nickt übernehmen, daß Versammlungen der Wähler zu Wahlzwecken unb Be- [predbungen mit gewählten ?Ibgeordneten zu Wahlzeiten und in a?» lÄIoifenen Raumen vom Gesetz ausgenommen sind. Auch in Bayern beftebt zu Wahlzeiten Befreiung von der Anzeigepflicht: daran haben alle politischen Parteien em gleichmäßiges Interesse und auch wenn ist eine schärfere, präzisere Fassung zu wünschen. Die Versammlungen unter freiem Himmel sollen aller- dmgs dein Gesetz unterworfen fein, ein Fortschritt in solchen to0Ae bisher verboten waren, wie in Mecklenburg, eine Bestätigung des Zustandes in Preußen unb Sachsen. c be r w a chun gerecht besteht in allen Bundes- Sn;.., ®.m ^tfjritt ist es, daß die Auflösung zunächst dem übertragen ist. Dagegen habe ich Bedenken gegen die For- TVCr?’,e eneL,jaffe’ unfcr denen eine Auflösung ver. Si?’run JQn,J: 2s!f tatsächlich der untergeordnete Polizei- tanb^' bm feinen juristischen Unterschiede zu treffen, Sr Verlammlung? Und soll ein Versammlungs- leiter, vielleicht em akademisch gebildeter Jurist, sich von ihm An- anaenebmpn ^UBfr^n? Hier kann eine Quelle von un, begrüßen ist es, daß der Auf- dost dÄ9^b snr9G^Dcn '^rden muß. Das ist allerdings richtig, in ® Vereins- und Versammlungsrechts ebenso in Baden und Hessen bis ??Hb-rrd^ar§ CSe liberale, eine v e r n ü n f t ig e gewesen I cfi bernunftig gewesen ist unb Voraussicht- bleiben wird. (Herne ruft: Die preußische also nicht!) u^bearen-iws^^ P°?S.eiverwaltung ist in Württemberg ein unseres Edes Un? britischen Verhältnissen unsres anöey sind Beschränkungen des Vereins- und Versamm- daß^die^FreÄten unvereinbar und darum wünschen wir, bereinan^ * f ttol.C m praxi ^aben, auch in das Reichsvereinsgesetz tiinlichst hineingearbeitet werden. mit dem Spr-ck)-n- ■ ibrn». ® r ^mBorn fa8f: Das R-cbt der Mutteret lind rmt. Unb bomi manchmal falsch!) Selbstverständlich ist die d-utsch- T^?t 4e" Reiche Geschäftssprache müss-n in Deutichland Behörden sich der deutschen Sprache bedienen Wenn Lutt»° Grundsatz aufstellen, „r^ß qegenüber ftdem 'nnerhalb^ des Reichsgebietes in öffentlicher Bcr- ,ir'^n0^dr,flen Mitbürgern reden will, G brauch der deutschen Sprache zu verlangen und als möalicki ^^.^^usetzen ist so geht dieser Satz in dieser Mgemeinheit gan- entichieden ziqweit. Ich stimme in' dieser Beziehung d-m B iV t'a u e ansb-erer Drache, wie den Masuren, r. r r t a u c r n W - n d e n , d 1 e z u d e n u n s r i a e n u r e ib- muna^es d (J^a!.unb ®eIä*t“ bei Zentrum und Polen, Zustim- mal/sw^i^t -^^"^E-ral-n), gegen deren Loyalität noch nie- lX"b lSärm im 8-ntrum und bei den Polen), solchen Stammen muß auch künftighin in den öffentlichen Ver ammlungen der weiter- Gebrauch ihrer Muttersprache aaran tiert werden. (Hort, hort! IM Zentrum, Zurufe: Und die^Polcnü) Auch aus^die''Nole^fremben eprod5en auf einen Haufen werfen auä; auf die Polen komme ich noch zu sprechen. (Heiterkeit 1 <$ir tocibcn alle- tun, um die Petitionen der Littauer zu ihrem Rechte kommen zu lassen. Dasselbe gilt von den französisch sprechenden Lothringern. E,n Eingriff der Gesetzgebung wüL ^ Vielfachen Anforderungen entsprechend habe im 1. Stock meines Hauses einen J&unst^falon ft eingerichtet; derselbe enthält eine aparte Kollektion gerahmter und ungerahmter JBilder, Plastiken, Kunsttöpfereien u.s.w. nach Entwürfen bedeutender Künstler, welche sich als vornehmste "Weihnachtsgeschenke vorzüglich eignen. Zum Besuche ladet ergebenst ein Seltersweg 22 Telephon 460 Kunsthandlung — Einrahmungsgeschäft Werkstätte für Kunstverglasungen. mm. LZim Mas! to LWU WO ■ Es tmäsc vielfaß miadenmtige ksÄsdskvrekM^dsVÄ IIIHIIf O-THOMPSON’S SEIFENPULVER EP erzielt man mit Dl Thompson SEIFENPULVER Für Weihnachtsgeschenke geeignete, paffende Gegenstände ler Telephon 581 7419 ferner Fertige Bettwäsche Handtücher Tischtücher und Servietten Puppen-SleppoeEen in allen Farben, Stück von 90 Psg. an D. R. P. Nr. 130926. Illustrierte Preislisten durch Blendend weisse Wäsche Der Vorstand. Hihiassbinei für Kinder und Erwachsene. 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