Nr. 223 Viertes Blatt. 1 SC. Jahrgang Samstag 22. September 1906 Erscheint W-lich mit Ausnahme des Sonntags. Die „Gtttzener Zamklienblätter" werden dem »Anzeiger viermal wöchentlich beigelegt. Der w^ a chb c s ch ä d i g nn g zu 50 Mark Geldstrafe verurteilt hat. Der praktische Arft Dr. Kvhl. kehrte in einer Wirtschaft ein und ließ fein Fahrrad "auf ber Straße stehen. Als er zurückkam, fand er bett einen Gummireif seines Rabes durchschnitten, sodaß er an ber Weitersahrt gefyinbert war. Er hegte Verdacht auf den Angeklagten, ber mit ihm berfeinbet ist und kurz vor ihm in auffälliger Weise bie Wirtschaft verlassen hatte. Auf erfolgte Anzeige wurde sein Taschenmesser durch bie Gendarmerie beschlagnahmt und dieses dem Gerichtschemiker Dr. Popp zu Frankfurt a. M. übergeben, ber feststelltc, baß noch kleine Teilchen Gummi bar an hasteten. Der Angeklagte behauptete, er habe mit dem Messer Radiergummi geschnitten, doch ber Sachverständige wies nach, baß es sich um Gummi handle, wie solcher ausschließlich zu Fahrrabmünteln benutzt wirb. Die Staatsanwalt- fchast, bie sich ber Berufung des Angeklagten angeschlossen hatte, beantragte eine Gefängnisstrafe von drei Wochen, da es der M- geklagte bar auf abgesehen Hobe, dem auf ber Berufsreise befindlichen Arzte Hindernisse zu bereiten. Das Gericht hielt dieses jedoch nicht für festgestellt ititb beließ es bei ber Geldstrafe. Ein radialer Beleidiger. Der Metzger I. M. von Tauern heim befand sich in einer Wirtschaft, als die Sprache auf bie bevorstehende. Bürgermeisterwahl kam. Er gab seinem Mißfallen Ausdruck, als die übrigen Gäste den Vorschlag machten, den seitherigen Bürgermeister zu wählen und nannte ihn zum Schluffe einen meineidigen Schuft und dreckigen Hund und wiederholte bie Beleidigungen, als man ihn auf bas Strafbare aufmerffam machte. Weiter ist ihm ein Hausfriedensbruch unb bie Beleidigung eines Amtsrichters von Nidda zur Last gelegt. Als er im verflossenen eommer wegen Körperverletzung zu einer längeren Freiheitsstrafe verurteilt würbe, begab er sich nach ber Sitzung in bie Nähe ber Wohnung des Amtsrichters unb sprang, als bieser das Haus verlassen wollte, mit wutverzerrtem Gesicht unb geballten Fäusten auf ihn zu, sodaß er sich wieder in seine Wohnung zurückflüchten mußte. Er versuchte nun in das Haus einzubringen, er rüttelte an der Türe unb als es ihm nicht gelang, diese zu öffnen, wollte er von dem Garten aus durch die Verandatür einbringen. Ein im Garten beschäftigter Arbeiter brachte ihn mit Hülse des Polizeidieners aus, dem Besitztum hinaus. AlS er wegen dieser Vorfälle zur Rechenschaft ge ,ogen wurde, behauptete er, von der ganzen Angelegenheit nichts mehr zu wissen, was der UnterfuchnngSbehörde Anlay geb, ihn auf feinen Geistes- zustaub untersuchen zu lasse',-. Während der ?lrzt, der ihn während seiner Strafverbüßung beobachtete, es nicht für ausgeschlossen hielt, daß bei Begehung der Tat sein Bewußtsein gestört gewesen sein kann, kam der hiesige Sachverständige auf Grund ber in Betracht Eommcnbcn Tatumstände zu dem Ergebnis, baß er für bie Tat verantwortlich zu machen fei. Das Gericht verurteilte ihn unter Zubilligung milbernber Umstände zu einer Gesamtstrafe von 6 Wochen Gefängnis unb. sprach bem Beleidigten bie Publikationsbefugnis zu. Eine Lehrorbeleidignng. Vor bem Schöffengericht Bübingen hatte sich ber Lanbwirt H. I. von Rohrbach wegen Beleidigung eines Lehrers zu verantworten. Das auf Freisprechung lautende Erkenntnis focht bie Staatsanwaltschaft an. In ber Berhanblung trat zutage, daß der Angeklagte, dessen Sohn vom Lehrer ein Lügner genannt worden war, zu biefem geäußert hat: Ich glaube eher. Sie sind ein Lügner. Da der Lehrer sich ebenfalls beleidigender Aeußerungen bedient hat, hielt das Gericht zwar den Angeklagten für schuldig: es ließ ihn aber straffrei ausgehen unb belastete bie Stataskasse mit ben Kosten. Ein Spinnstnbenklaisch. Zum Schlüsse würbe ein Urteil des Schöffengerichts Herbstein, das ben Landwirt Eh. H. auf Privatklage des A M. von Altenschlirf zu 20 Mark Geldstrafe verurteilt hatte, aufgehoben unb auf Freisprechung erkannt. H. war beschulbigt, in Altenschlirf das Gerücht verbreitet zu haben, die Ehefrau des Klägers sei in Evasklcidung vor die versammelten Spinnstubenmitglieder getreten unb ihre Dienstmagd habe sie zurückgewiesen. Tatsächlich hat der Angeklagte eine derartige Anzeige bei der Staatsanwaltschaft cingcreicht, bezüglich dieses ist aber eine Klage nicht erhoben worden: Dagegen konnte ihm nicht nachgewiesen werben, baß er das Gerücht in Altenschlirf, bezüglich dessen Klage erhoben ist, verbreitet hat, weshalb bas Gericht zum Freispruch gelangte. Märkte. Limburg a. d. 5., 19. ©ent. Fruchtmarkt. Durch- fchmktspreffe pro Malter. Roter Weizen 15.00 Mk., weißer Weizen 00.00 Mk., Korn Mk. 12.00, Gerste 9.50 Mk., Hafer 7.16 Mk. Erbsen 0.00 Mk., Kartoffeln 0.00 Mk. für Kmdeirr Verhütet u.oeseicigt:Diarrhoe, Brechdurchfall, Darmkatarrh. lederne Blöbel kaufen keine Einriohtune" ohne vorher das grosse Muster-Haupt- ansstellnngshaas der Darmstädter Möbelfabrik, Heidelberger- Strasse, welches als Sehenswürdigkeit I. Ranges und bedeutendstes Haus seiner Art bekannt ist, besichtigt zu haben. Man verlange Preisliste mit Abbildungen. (Perspektiv-Aufnahmen von compktten Zimmern). - N: M reif. 9.te ein Urteil des Dautetztiiker g Mung zu 50 Mark kehrte u'fbrrib auf der Straße V‘?L- Aummireif seines Weiteriahrt gehindert war. ?.' mit ihm verfeindet M dle WkrtMt berfafien 'n Laichcnmesser durch die ' dem Gerichtschcrniker Tr . der feststellte, daß noch ~V- Angcllagtc behauptete, geichnitten, doch der Sach- ü-nrnmi handle, wie i'oMr: tmirb. Tie StaatsanvA tagten angcfchlossen freite, n Wochen, da es htr Lians der Berufsreise iesind- Tas Gericht hielt dieses je- es bei der Geldstrafe. erdiger. ernheim befand sich in die bevorieehende Bürger- iißsalten Ausdruck, als die , den seitherigen Wrger- zu.m Schlüsse einen mein- unb wiederholte bie dr- e/'dare auimerfam mußte, inb bie Meibigung eines . M er im verflossenen iner längeren Freiheits- nach der Sitzung in, die und sprang, als dieser rrtern Glicht und grball- wieder in seine Wohnung in das Laus cinzudringen, s ihm nicht gelang, diese aus durch die Verandatur ligter Arbeiter brachte ihn '.Besitztum hinaus. W er t q? ogen wurde, behauptete iichts mehr zu imsiem ms i ihn cm lemcn W* ch der Arzt, der ibn *nb es nick für !■. *tr Mamtittaie f^W**1* >',nla9 IoVT'"*’'» "L " 3'ü "7 Ä» »<• 7 bi, „z'b-ndigez, '<5" »* «"d bete?^ Seniotbenc eLtzrir M»ng ij (£, H unb «l-nmV s « ia$ |0"b«" Ä'? s-äüs W vom 9., 10 Ja g» i" «rtdki * ubttraly unb otl/ ”P»bet sich ein SJlagajin i9"w ti d« SÄä W18 iU-"« Wa : S6 .A^belcidigcnder ch ebensadLLqgten klatsch- -.nbstein, ige des A- :.cfo6en und rteitt h», EK,M- 6e(diutbife j |fI i» aber »erbt«, h’6;» i ,n Durch' WM °'"K J}J>* 6 * Ord.-Nr. C,? OB e co s Cj7 e na o e c sr p i.' o CS o C5 CS o CD er o CO CD ci o to A S> V cs« s © o CO C7- © cs 3 o« C o *S£ - C to ~- O är^ CO = tos ?e c s g er C© 2 — Cb <~. a O< ü CD S o o o -77! er o —x? « — © D Cb tS . s» G;t3:o s 2 ro <-r © Ä -- «v a 2 er ©. 77 <*3> ° rs cs» 55 "Z § f» er ~" o'"©’ ©CS- ©: CD s — 3 • &3£, 2. o1 3 3 3 5". 2 ©W’g.c? 3 er A 0 2 -3 ±-ro* 1 Ö er“' ©" G, Bl o' * s 3 cr^ •©'55,^. 3 3^3 7 2. 3 3 o s 2. CO 3 3 © roB.3 3 sh? ©ros ro -37. o Co 3 ö§? 2 ° _ 3 s' CT er r° =ü - ro — • 2- -;c-Ö 3 :-S^2-S ro " ro ro “ —ro er . s ro „ p, X 3 •-< <£ 2 x 'S,0 —, 2- o' 3 ro.^A 5 2 co B •S 3 2 ro ^,C© ro —7> «So ro- ex- C' P? 2. 6) (?) CD ö) CS - CD 6) ©_ © •& 3 ■© CO1 2S5 2 © ,; o S O = S< CO CO 2 ■ 3 ro rj ro CD «ö fff 'S'rofA ro 3 & ro^ 2. o* CO er na — CS 3- O 3 <3> — *S er — ©* s> 3 3 SgH 2 B, er o' ro- 3 p: ro X » O <3 <© 3 — ro er e-< b =5* — ro CD — 2 ro A | er r/ °, ro2 '»"ro' O A'ZB roB.5 3 .rotS- ro 3 3 2 3° ~ r» —. 0 CO * -6) 0 -tr ro S.A 2 er" 1 Tff-ZZ 275 ro FS? = 2 © -i 3 er 2". S’tÄ ro" ro Ä ro— _ o ä? 2 sH* ? o'^ro H, 3 © ?:C;?ö2x-3 <- 3" 3" °* S o ro » O — © 2 3 r^©7> Z . er ro ro — ro 6675 zur 5706 Anfang 5 Uhr. Eintritt 40 L»tx. Los 1. Los 2. Hierzu lodet freundlichst ein Der Vorstand. ab, wozu ergebenst entladet Einj. - Freiwilligen fvon Strassen B”A PFAFF -NÜaasebiiisi in» Hau» geliefert. 4639 ler. H. Kraft, lesenweg 46 Eigene Reparaturwerkstätte. 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